B 2428 E ISSN 0173-3796
November/Dezember 2013
Zeitschrift fĂźr den Ăśffentlichen Dienst in Bayern
nachrichten
Im Fokus
Nach der Wahl: Themen und Personen sind gesetzt Seite 10
Bayern
Nachtragshaushalt 2014
Seite 7
Bund
dbb jetzt mit Bundesseniorenvertretung
Seite 18
Tarifrecht
Aktuelle Entscheidungen
Seite 25
Editorial
Anette Egle Chefredakteurin BBB Nachrichten redaktion@bbb-bayern.de
Liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie einen guten Chef? Dann wird er immer ein offenes Ohr für Einwände haben. Trotzdem: Dem eigenen Vorgesetzen zu widersprechen, ist in der Regel nicht ganz einfach. Im Spannungsfeld zwischen Weisungsgebundenheit und der Pflicht zu rechtmäßigem Handeln können Beamte aber dazu verpflichtet sein. Grund genug für uns, uns näher mit dem Thema zu befassen. Im „Überblick“ haben wir alles Wissenswerte zum sogenannten Remonstrationsverfahren zusammengetragen.
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Fokus: Wer macht was und wohin soll es gehen? Im Fokus dieser Ausgabe stehen dann Personalien und Richtungsentscheidungen. Nach der Wahl haben sich Landtag und Staatsregierung neu formiert. Wer macht was und wohin soll es gehen? Neben einem Beitrag zur Regierungserklärung stellen wir unter anderem
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
die neue (und teilweise bereits bekannte) Spitze des Finanzministeriums sowie den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes ein wenig näher vor. Rechtzeitig zur Vorweihnachtszeit werden auch die neuen Einkommenstabellen abgedruckt, die ab dem 1. Januar 2014 gelten. Vielleicht kann da der ein oder andere Wunsch auch mal ein bisschen größer ausfallen … Und nicht vergessen: Immer zum Jahresende sollte man einen Blick auf noch nicht erfüllte Rechtsansprüche werfen. Verjährung droht! Das gesamte Team der BBB Nachrichten wünscht eine angenehme Weihnachtszeit, frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir stülpen jetzt die Nikolausmützen über und gehen Plätzchen backen! Mit herzlichen Grüßen aus der Redaktion
Anette Egle, Chefredakteurin
Christine Bodony bodony@bbb-bayern.de
Annette Ondracek ondracek@bbb-bayern.de
Vanessa Kasperkowitz kasperkowitz@bbb-bayern.de
Michael Rosch rosch@bbb-bayern.de
- Beamten- und Laufbahnrecht
- Versorgung - Rechtsschutz
- Versorgung - Rechtsschutz - Personalvertretungsrecht
- Besoldungs- und Tarifrecht - Beihilfe - Kreisausschüsse
*Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen
Die Adressen unserer Geschäftsstellen und persönlicher Ansprechpartner finden Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch unter »HUK-COBURG« oder unter www.HUK.de/ansprechpartner.
Impressum Verleger: BBB-Verlag e.V. (Register-Nr. 12092) Lessingstraße 11 80336 München Telefon: 089.55 25 88-0 Fax: 089.55 25 88-50 E-Mail: bbb-verlag@bbb-bayern.de gesetzlich vertreten durch den Vorstand. Verantwortlich für die Redaktion: Rolf Habermann
Anzeigen: Michael Rosch Erscheint sechs mal im Jahr. Für Mitglieder ist der Verkaufspreis durch Mitgliedsbeitrag abgegolten. Weitere Informationen unter: www.bbb-bayern.de Die mit Namen gekennzeichneten Beiträge stellen in jedem Fall nur die Meinung des Verfassers dar. Fotos Seite 3 und 5: Anna Olivia Weimer Titelbild: Bayerischer Landtag
Herstellung: Gebr. Geiselberger GmbH Martin-Moser-Straße 23 84503 Altötting Telefon: 08671.50 650 E-Mail: mail@geiselberger.de Grafik und Betreuung: DIALOG Public Relations Altenwall 24 28195 Bremen Telefon: 0421.32 88 110 E-Mail: dialog@dialog-pr.com www.dialog-pr.com
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Zur aktuellen Lage
Inhaltsverzeichnis
Rolf Habermann
Nach der Wahl: Bayern hat sich formiert, Berlin verhandelt
Inhalt Zur aktuellen Lage 5 Nach der Wahl: Bayern hat sich formiert, Berlin verhandelt Rolf Habermann, Vorsitzender
Nach der Wahl: Themen und Personen sind gesetzt Seite 10
Foto: © Rudie - Fotolia.com
Beamtenrecht
Foto: Bayerische Staatskanzlei
Im Fokus
Bayern 6 Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht 6 Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht werden aktualisiert 6 Veröffentlichungen und Beteiligungen 7 Nachtragshaushalt 2014: Die Forderungen des BBB stehen 8 Großer Andrang beim BBB-Stressmonitor! 9 30 Tage Urlaub - Neuregelung tritt rückwirkend in Kraft 9 Hildegund Rüger als Präsidentin bestätigt 9 Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel zu Gast im BBB-Hauptvorstand Im Fokus
Überblick: Das Remonstrationsverfahren Seite 21 Verband
10 Nach der Wahl: Themen und Personen sind gesetzt 10 Horst Seehofers Regierungserklärung bringt Gesprächsstoff – in jeder Hinsicht 12 Dr. Markus Söder bleibt Finanzminister 13 Zwei neue Staatssekretäre im Finanzministerium 14 Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes 16 Der 17. Bayerische Landtag und seine führenden Köpfe Bund 18 Wolfgang Speck Vorsitzender
Tarif 19 Sitzung der Bundestarifkommission in Berlin 19 Ballungsraumzulage: Handlungsbedarf auch im Tarifbereich 20 Tarif – Entgelttabellen TV-L 2014 Recht – Beamtenrecht 21 Überblick: Das Remonstrationsverfahren und die Pflicht des Beamten zum „Ungehorsam“ 22 BayPVG: Finanzministerium gibt klarstellende Hinweise 23 Ansprüche aus dem Jahr 2010 verjähren 24 Beamte – Besoldungstabellen Bayern 2014 Recht – Tarifrecht 25 Aktuelle Entscheidungen 25 Regelungen des Finanzministeriums zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Verband 26 Kreisausschuss Amberg-Sulzbach 26 21. Gewerkschaftstag der Bayerischen Finanzgewerkschaft 28 BTB Bayern: Erich Schmid einstimmig als Vorsitzender bestätigt 28 Kreisausschuss Schwandorf 28 Mitgliederversammlung des BTE in Lenting 28 BFW-Seminare 1. Halbjahr 2014 29 SEPA-Schulungen für Mitgliedsverbände 29 Kreisausschüsse Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, während die eigentlich friedvolle (Vor-) Weihnachtszeit langsam Einzug hält, herrscht in Berlin zähes Ringen. Ein Ringen, das auch wir sehr aufmerksam beobachten. Hier werden nicht nur allgemeinpolitische Weichen gestellt. In einzelnen Bereichen sind gerade unsere Belange als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ganz intensiv betroffen. Die Tarifeinheit oder die Sozialversicherungssysteme sind zum Beispiel solche Themen. Der Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“, kurz Tarifeinheit, der nach den in den Koalitionsverhandlungen besprochenen Plänen gesetzlich verankert werden soll, nähme den spezialisierten Spartengewerkschaften die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unverzichtbare Schlagkraft. Was würde aus der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit? Ein solcher Vorstoß kann nicht hingenommen werden. Der dbb hat hier bereits erbitterten Widerstand angekündigt. Und auch bei der Sozialversicherung landet man sehr schnell bei Grundsätzlichem. Da muss nicht erst das große Wort der „Bürgerversicherung“ bemüht werden, um Unruhe entstehen zu lassen. Als in der zweiten Novemberhälfte in der zuständigen Verhandlungsgruppe plötzlich die Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen auch für Beamte im Raum stand, erreichte mich ein wahres Trommelfeuer von Anrufen, E-Mails und SMS. Zu Irritationen hatte ein missver-
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Wilhelm Hüllmantel
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Bayern: Inhalte rücken wieder in den Mittelpunkt Währenddessen greift die bayerische Politik die inhaltlichen Fäden wieder auf. Zunächst wird uns wohl – wie immer zum Jahreswechsel – der Nachtragshaushalt für das Jahr 2014 beschäftigen, zu dem allerdings bei Redaktionsschluss Näheres noch nicht bekannt war. Weiterer Diskussionsbedarf kündigt sich mit dem von Ministerpräsident Horst Seehofer angekündigten Stellenstopp im öffentlichen Dienst an. Auch wenn er hier ausdrücklich Umschichtungen anstrebt, steht für uns fest: Finger weg von allem,
was die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt! Ein ausgesprochener Schwerpunkt wird dann längerfristig alles sein, was rund um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben anzusiedeln ist. Ich möchte dieses Thema bewusst deutlich weiter verstanden wissen, als allein das Nebeneinander von Arbeit und Kindererziehung. Wir brauchen in jeder Lebensphase, vom Berufseinstieg bis zum Eintritt in den Ruhestand, optimale Lösungen, um beide Lebensbereiche in bestmöglichen Einklang zu bringen. Das ist nicht nur ein Wettbewerbsvorteil bei der Nachwuchsgewinnung, sondern ein fundamentaler Schritt, um den öffentlichen Dienst für die Herausforderungen des demografischen Wandels zu wappnen. Mit dem Finanzministerium arbeitet der BBB bereits an Vorschlägen zur weitergehenden Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen. Für die kommenden Wochen wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit, frohe Fest- und Feiertag und alles Gute für 2014! Mit freundlichen Grüßen
Rolf Habermann, Vorsitzender
Jahrelang war Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel als Leiter der Abteilung „Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung“ wichtigster und kompetenter Ansprechpartner des BBB im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen. Ende November hat er sich in den Ruhestand verabschiedet. Seine Position im Finanzministerium übernimmt der Leitende Ministerialrat Dr. Alexander Voitl, der dem BBB mit seinem umfangreichen Wissen schon in den vergangenen Jahren ein wertvoller Partner war. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!
Fotos: Anna Olivia Weimar
Foto: bfg
21. Gewerkschaftstag der Bayerischen Finanzgewerkschaft
ständliches Papier des dbb (aus dem Jahr 2012!) geführt. Dort habe der Dachverband einer solchen Öffnung zugestimmt, meinten manche. Falsch! Das wurde inzwischen auch klargestellt. Niemand will diese umfangreiche Erweiterung des Versichertenkreises, die langfristig unweigerlich ein „Ausbluten“ der privaten Versicherung zur Folge hätte. Der gedanklich nächste Schritt zur Beihilfe wäre dann kein großer mehr. Die CSU-Verhandlungsführer, die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml und der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende im Bundestag Johannes Singhammer, sind an diesem Tag standhaft geblieben! Dafür gebührt ihnen höchstes Lob.
Dr. Alexander Voitl übernimmt die Aufgaben von Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel
Aus der Rechtsprechung 30 Verletzung auf dem Klo: Ist der Toilettengang dienstlich oder privat?
Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.
Dr. Alexander Voitl
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Bayern
Bayern
Aktuelles aus Bayern Nachtragshaushalt 2014: Die Forderungen des BBB stehen
Anlass für die Änderung der Verwaltungsvorschriften im Beamtenrecht (VV-BeamtR) waren u.a. zahlreichen Änderungen im Leistungslaufbahngesetz (LlbG). Zum einen wurde die rechtliche Grundlage für die Auswahl bei Entscheidungen über die Besetzung höherwertiger Dienstposten und Beförderungen rechtsicherer gemacht. Das LlbG erhielt unter anderem Änderungen bei den Regelungen zur Binnendifferenzierung, Anlassbeurteilung und zur Aktualisierung periodischer Beurteilungen (vgl. BBB Nachrichten 9/10-1012, Seite 7). Außerdem wurde in Art. 16 LlbG die Bedeutung von wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahren (z.B. Assessmentcenter, strukturierte Interviews) im Verhältnis zur dienstlichen Beurteilung präzisiert (vgl. BBB Nachrichten 7/8-2013, Seite 9). Im Rahmen seiner Stellungnahme hat der Bayerische Beamtenbund (BBB) auf noch bestehende Unklarheiten hingewiesen.
Wissenschaftlich fundierte Auswahlverfahren Der BBB hat die Änderung im Art. 16 LlbG bereits im Gesetzgebungsverfahren mit Skepsis aufgenommen. Diese ermöglicht es dem Dienstherrn nun im Rahmen einer Personalauswahlentscheidung die
Veröffentlichungen: Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung, GVBl. 2013/21 (siehe Seite 9) Zweite Änderung der Allgemeinen Regelungen des Landespersonalausschusses im Bereich des Laufbahn- und Prüfungsrechts, FMBl. 2013/13 Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder vom 11. Juli 2013, FMBl. 2013/13 Jahresabschluss und Rechnungslegung über die Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr
dienstliche Beurteilung hinter anderen Auswahlverfahren zurücktreten zulassen. In den VV-BeamtR heißt es nun einschränkend, dass die dienstliche Beurteilung angemessen zu berücksichtigen sei. Was unter „angemessen“ zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert. Aus Sicht des BBB muss hier noch nachgebessert werden. Die dienstliche Beurteilung darf nicht zur Marginalie werden. Darüber hinaus hält der BBB eine Konkretisierung der einzelnen wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahren in den VV-BeamtR für sinnvoll.
Freizeitausgleich wegen Inanspruchnahme durch Reisezeiten Die Änderungen der VV-BeamtR hat der BBB zum Anlass genommen auf den unzureichenden Freizeitausgleich wegen Inanspruchnahme durch Reisezeiten hinzuweisen. Bisher können Reisezeiten außerhalb der Sollarbeitszeit nur mit bis zu einem Drittel Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund von Arbeitsverdichtung und Strukturänderungen steigt in vielen Ressorts die Anzahl der Dienstreisen. Außerdem erhöht sich die Länge der einzelnen Dienstfahrten. Die „Drittel“-Regelung erscheint daher nicht mehr angemessen.
2013 (Jahresabschluss- und Rechnungsausschreiben 2013), FMBl. 2013/13 Verordnung zur Änderung der Verordnung über beamten-, richter-, disziplinar-, besoldungs- und reisekostenrechtliche Zuständigkeiten und die Einstufung von Dienstposten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, GVBl. 2013/20 Beurteilung und Leistungsfeststellung für die Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz mit Ausnahme der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen (Beurteilungsbekanntmachung Justiz – JuBeurteilBek), JMBl. 2013/8
Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht
Das oberste Leitziel bei den derzeitigen Beratungen zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2014 ist die Haushaltdisziplin.
Umfangreiche Aktualisierungen in Vorbereitung Mit der Neufassung des Bayerischen Besoldungsgesetzes, das in Folge der Föderalismusreform die Besoldung der bayerischen Beamten nunmehr umfassend regelte, war zum 1. Januar 2011 auch eine Neufassung der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (BayVwVBes) in Kraft getreten. Nach rund drei Jahren stehen hier schon weitgehende Modifikationen an, da das Besoldungsgesetz bereits einige Änderungen erfahren hat sowie um verschiedene Regelungen ergänzt wurde. Deshalb sollen die BayVwVBes aktualisiert und um weitere Beispiele angereichert werden. Für die hinzugekommenen Regelungen sollen Verwaltungsvorschriften neu aufgenommen werden. Unter anderem soll es aufgrund zwischenzeitlich gewonnener praktischer Erfahrungen weitere Hinweise und Beispiele zum Stufeneinstieg sowie -aufstieg geben. Bei der Ballungsraumzulage sind die Änderungen des LEP zu berücksichtigen. Entscheidend wird sein, wie sich die geänderten BayVwVBes nach in Kraft treten in der Praxis bewähren. Der BBB hat sich deshalb zu gegebener Zeit Hinweise bzw. Anregungen vorbehalten.
Aktuelle Beteiligungen: Änderung der Bayerischen Verwaltungsvorschriften zum Besoldungsrecht und Nebengebieten – BayVwVBes (vgl. oben) Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht – VV-BeamtR (vgl. oben) Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Sonderschulen (ZALS)
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Gegenstand des Nachtragshaushalts sollen in erster Linie nur notwendige Anpassungen an zwischenzeitlich eingetretene Einnahme- und Ausgabenveränderungen sein. Wie Ministerpräsident Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung am 12. November 2013 betont hat, seien die oberste Leitziele der Finanzpolitik Haushaltsdisziplin und Sparsamkeit (vgl. Seite 10). Daher müsse ein zusätzlicher Finanzierungsspielraum (aufgrund der aktuellen November-Steuerschätzung) primär für die Zukunftsvorsorge und die Schuldentilgung eingesetzt werden. Es gelte eine strikte Ausgabendisziplin. Der Bayerische Beamtenbund setzt sich dafür ein, dass die Belange des öffentlichen Dienstes dabei angemessen berücksichtigt werden und wird sich mit einer Eingabe an die Abgeordneten des Bayerischen Landtags wenden: Foto: © GG-Raw - Fotolia.com
Änderung der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht
Ausstehende Stellenhebungen Noch immer steht ein Betrag in Höhe von 30 Millionen Euro für Stellenhebungen im Zusammenhang mit dem Neuen Dienstrecht offen. Diese müssen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Erhöhung der Ballungsraumzulage/räumlicher Geltungsbereich Die Ballungsraumzulage nach Art. 94 Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) wird zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten in München und im Münchener Umland gezahlt. Die gewährten Zahlbeträge (Grundbetrag i.H.v. 75 Euro, Anwärtergrundbetrag i.H.v. 37,50 Euro, Dienstanfängergrundbetrag i.H.v. 22,50 Euro; Kinderzuschlag von 20 Euro) haben sich seit der Einführung im bayerischen Landesrecht im Jahr 1990 nie erhöht. Nach über 20 Jahren – gerade aufgrund der Mietpreisexplosion in den letzten Jahren im Stadt- und Umlandbereich München – ist eine Anpassung dringend geboten. Außerdem erscheint die Anknüpfung an das Landesentwicklungsprogramm (LEP) für die räumliche Definition des Berechtig-
tenkreises nicht sinnvoll (vgl. BBB Nachrichten 8/9-2001, Seite 136). Dieser bestimmt sich nach dem sogenannten Verdichtungsraum München. Er wird im LEP anhand überdurchschnittlich hoher Einwohner- und Beschäftigungsdichte sowie einem überdurchschnittlich hohen Anteil der Siedlungsund Verkehrsflächen an der Gemeindefläche definiert. Ein direkter Rückschluss auf die Lebenshaltungskosten lässt sich daraus nicht zwingend ziehen. Zumal auch andere Städte als Verdichtungsräume gelten (u. a. Augsburg, Nürnberg). Sinnvoller erscheint es z.B. auf regionalen Preisindizes oder die Mietstufen der Wohngeldverordnung abzustellen.
Erhöhung des Krankenkassenzuschusses Beamtinnen und Beamte erhalten gemäß § 15 Abs 2 Satz 1 Urlaubsverordnung für die Dauer der Elternzeit die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung bis zu monatlich 30 Euro erstattet, wenn ihre Dienst- oder Anwärterbezüge vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschritten haben oder hätten. Auch dieser Zuschuss wurde seit 1990 nicht mehr erhöht.
Altersteilzeitmöglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern Seit dem Inkrafttreten des Tarifvertrags der Länder (TV-L) am 1. November 2011 können Tarifbeschäftigte keine Altersteilzeitverträge mehr abschließen. Die Möglichkeit hierzu muss nunmehr auf Landesebene geregelt werden. Nur Sachsen-Anhalt (TV ATZ LSA) sowie Baden-Württemberg (TV ATZ BW) haben bisher entsprechende Tarifverträge abgeschlossen. Gerade vor dem Hintergrund eines Gleichlaufs der Rahmenbedingungen der Beschäftigung von Beamten und Angestellten sollte auch Bayern hier tätig werden.
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Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Freistaates Bayern Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten des Freistaats Bayern beträgt derzeit – soweit keine Sonderregelungen gelten – 40 Stunden und 6 Minuten. Sie wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Februar 2006 festgelegt. Seit 1. August 2013 gilt für Beamte in Bayern allgemein die 40-Stunden-Woche Hier sollten entsprechende Regelungen im Tarifbereich folgen.
Fahrkostenzuschuss für den staatlichen Bereich – räumlicher Anwendungsbereich Derzeit erhalten im staatlichen Bereich ausschließlich Beschäftigte mit Dienstort in München einen Fahrkostenzuschuss für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte (vgl. FahrkostenzuschussBekanntmachung – FkzBek). Mit der Einfügung des Art. 99a BayBesG hat der bayerische Gesetzgeber nun eine rechtliche Grundlage geschaffen diesen auch in anderen Bereichen zu gewähren (vgl. BBB Nachrichten 3/4-2013, Seite 10). Neben sozialen Aspekten sind es vor allem auch Umweltgründe, die für eine Einführung des Zuschusses sprechen. Insbesondere unter dem Aspekt der Luftreinheit, des Klimaschutzes und der Lärmminderung kann der Fahrkostenzuschuss positive Effekte erzielen. Der Freistaat Bayern sollte hier seine Vorbildfunktion wahrnehmen. Sinnvoll erscheint es daher, gerade in Verdichtungsräumen einen solchen Zuschuss zu gewähren.
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Bayern
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BBB-
Mitte November – der BBB-Stressmonitor lief gerade eineinhalb Monate – hatten ihn bereits rund 5.000 Teilnehmer zu Rate gezogen. Ein Andrang, der den Bedarf nach unterstützenden Maßnahmen in diesem Bereich sehr deutlich werden lässt.
anspruchung des Menschen, die durch eine Belastungssituation hervorgerufen wird. Die belastungsauslösenden Faktoren können naturgemäß verschiedenster Art sein. Besonderes Augenmerk legt der BBB-Stressmonitor auch auf Aspekte, die sich aus der Organisation des Arbeitsumfeldes, der erhaltenen Anerkennung aber auch privater Anforderungen ergeben können.
Das Thema beschäftigt!
Stressmonitor
cken, Handlungserfordernisse isolieren und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln, das sind die langfristigen Ziele, die der BBB mit dem Online-Test neben der Hilfestellung für die Einzelnen verfolgt. Davon profitieren alle Beschäftigten. Und nicht nur sie. Abgesehen vom tagtäglichen Mehrwert, der sich für Beschäftigte, Dienstherren und Arbeitgeber durch eine zufriedenstellende und damit stressfreie und gesündere Arbeitsumwelt ergibt, ist sie auch notwendige Vorbereitung auf künftige Herausforderungen. Es ist kein Geheimnis, dass das Durchschnittsalter im öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahrzehnten konstant angestiegen ist. Bedenkt man die auf das 67. Lebensjahr angehobene Altersgrenze, die Auswirkungen des demographischen Wandels mit einer zunehmend älteren Gesellschaft und bereits heute bestehenden Belastungen des Gesundheitssystems, wird die Gesunderhaltung der Beschäftigten, das so genannte behördliche Gesundheitsmanagement, immer wichtiger. Die Stressvermeidung fügt sich hier nahtlos ein.
Aufgrund der Neuordnung des Erholungsurlaubs (vgl. BBB Nachrichten 5/62013, Seite 9) kam es zur Änderung der Urlaubsverordnung (UrlV). Zum 15. November 2013 ist diese Änderung nun endlich bekanntgemacht worden und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft. Damit erhal-
ten alle Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern ab dem Jahr 2013 30 Tage Erholungsurlaub (§ 3 Abs. 1 UrlV n.F.). Für Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie für Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger wird eine Urlaubsdauer von 27 Tagen bestimmt (§ 3 Abs. 2 UrlV n.F.).
Hildegund Rüger als Präsidentin bestätigt
Präsidentin Hildegund Rüger (Mitte) mit den BBBDelegierten Gerlinde Woppmann (r.) und Anneliese Manlik (li.). Gerlinde Woppmann wurde in den Ausschuss für Geschäftsordnung und Organisation, Wahlvorbereitungsausschuss gewählt.
Vertreterinnen der 48 Mitgliedsverbände des Bayerischen Landesfrauenrats haben in der Wahlvollversammlung am 13. November 2013 neben dem Präsidium die Mitglieder des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Geschäftsordnung und Organisation, Wahlvorbereitungsausschuss für die 14. Wahlperiode neu gewählt. Hildegund Rüger, Delegierte des Bayerischen Beamtenbundes (Ansbach/Schneeberg), erhielt erneut das Vertrauen und wurde im Amt der Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrates mit 100 Prozent der Stimmen bestätigt. Bereits seit 2005 ist sie
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Präsidentin des Bayerischen Landesfrauenrats. Sie gehört dem Bayerischen Lehrerund Lehrerinnenverband an und nimmt seit 1. März 2011 die Aufgaben der Leitung des Bereichs Schulen der Regierung von Mittelfranken wahr. Zu Beginn der Wahlvollversammlung gratulierte Bayerns Frauenministerin Emilia Müller dem Bayerischen Landesfrauenrat zu seinem 40-jährigen Bestehen und würdigte die Arbeit des Bayerischen Landesfrauenrats, der über drei Millionen Frauen in Bayern vertritt.
Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel zu Gast im BBB-Hauptvorstand
MDiriG Wilhelm Hüllmantel (2.v.r.) mit dem BBB-Vorstand
Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk:
Gleichzeit wurde auch die Regelung zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit aufgrund einer erneuten Schwangerschaft, um die Zeiten des Mutterschutzes in Anspruch zu nehmen, bekanntgegeben. Die Änderung in § 13 Abs. 4 Satz 2 und 3 UrlV n.F. tritt rückwirkend zum 18. September 2013 in Kraft.
Bayerischer Landesfrauenrat
Foto: BBB
Wertvoll wird diese umfassende Betrachtung bei der geplanten Auswertung der gesammelten (anonymen) Informationen. Sie soll ein Gesamtbild der Gefährdungssituation am Arbeitsplatz „öffentlicher Dienst“ zeichnen. Gibt es Bereiche, in denen das Arbeitspensum den Mitarbeitern zu schaffen macht? Wo fühlen sich Beschäftigte ungerecht behandelt? Oder wo müssen die Arbeitsabläufe neu geordnet werden, um Gefährdungen zu vermeiden? Diesen und weiteren Fragen will der BBB im Detail nachgehen. Defizite der Arbeitsumwelt aufde-
30 Tage Urlaub - Neuregelung tritt rückwirkend in Kraft
Foto: Bayerischer Landesfrauenrat
Großer Andrang beim BBB-Stressmonitor!
Im Rahmen der BBB-Initiative „Dem Burnout zuvorkommen!“ stellt der BBB seit Anfang Oktober den BBB-Stressmonitor auf seiner Homepage zur Verfügung. Mit dem anonymen Online-Test kann jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst anhand eines anonymen Fragebogens in nur wenigen Minuten seinen persönlichen Stresslevel bestimmen, die eigene Gefährdung einschätzen oder sich Handlungsempfehlungen zur Stressvermeidung holen. Dass der Test nach nicht einmal zwei Monaten schon 5.000 Teilnehmer hatte, zeigt, wie sehr das Thema – auch die Menschen im öffentlichen Dienst – beschäftigt. Gerade hier, wo vielerlei – und häufig immer mehr – Aufgaben schnell und effektiv erledigt werden müssen, wo Haushaltsmittel möglichst sparsam verwendet werden sollen und für Bürger und Wirtschaft ein immer dienstleistungsorientierter Ansprechpartner bereitstehen soll, können auch zahlreiche Stressfaktoren lauern. Dabei geht es nicht nur um den Aspekt der (fehlenden) Zeit, wie man nach dem Gebrauch des Wortes „Stress“ in der Alltagssprache meinen könnte. Stress im eigentlichen Wortsinne ist eine besondere Be-
Bekanntmachung der Änderung der Urlaubsverordnung
An der Oktobersitzung des BBBHauptvorstandes nahm – kurz vor seiner Versetzung in den Ruhestand – Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel, Leiter der Abteilung „Recht des öffentlichen Dienstes und Personalverwaltung“ im Finanzministerium als Gast teil, um über aktuelle Themen zu berichten. Er ließ den regelrechten Gesetzesmarathon der letzten Monate Revue passieren und zeigte die weitreichenden Konsequenzen verschiedener nationaler und europäischer Urteile auf.
Weites Themenspektrum Unter anderem ging er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.6.2011 ein, das entschieden hatte, dass
die in vielen Bereichen praktizierte „Topfwirtschaft“ (Beförderungen werden unter Inanspruchnahme der in einem einheitlichen Stellenplan für den gesamten Geschäftsbereich einer Behörde zur Verfügung stehenden Planstellen ohne deren Zuordnung zu bestimmten Dienstposten vorgenommen) und die darauf aufbauende Beurteilungspraxis rechtswidrig sind. Herr Hüllmantel zeigte auf, dass in Bayern Lösungen gefunden wurden, um sowohl dem Urteil als auch der Verwaltungspraxis gerecht zu werden (vgl. BBB Nachrichten 9/10-2012, Seite 7). Er erläuterte, dass in Bayern die bereits erfolgten Änderungen zur Herstellung einer verfassungskonformen Professorenbesoldung mit zusätzlichen finanziellen Mitteln unterfüttert wurden.
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Durch die Einfügung eines Art. 99a in das Bayerische Besoldungsgesetz sei die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, auch an Beamte Fahrkostenzuschüsse zu gewähren. Dies nicht nur für den kommunalen, sondern auch den staatlichen Bereich (Seite 7). Durch die in Art. 80a Personalvertretungsgesetz getroffenen Regelungen konnte die Rechtsstellung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte ausgebaut sowie Zweifelsfragen klar gestellt werden. Wilhelm Hüllmantel betonte die weiterhin bestehende Bedeutung der Beurteilung trotz der vom Landtag ins Leistungslaufbahngesetz aufgenommenen Gleichrangigkeit von Beurteilungen und anderen wissenschaftlich fundierten Eignungsfeststellungsverfahren (Seite 6). Die Evaluation des Neuen Dienstrechts habe wichtige Erkenntnisse erbracht. Abschließend stand Ministerialdirigent Wilhelm Hüllmantel den Sitzungsteilnehmern noch zur Erörterung von Einzelfragen zur Verfügung.
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Im Fokus
Im Fokus
Nach der Wahl: Themen und Personen sind gesetzt die Zahl der Versorgungsempfänger aber steige, dann werde man gerüstet sein – durch Schuldentilgung und den bayerischen Pensionsfonds.
Keine neuen Stellen
Horst Seehofers Regierungserklärung bringt Gesprächsstoff – in jeder Hinsicht
Aufgaben des öffentlichen Dienstes nicht streift. Seien es die Schulen (keine neuen Reformen, Grundschul- und Ganztagsgarantie), die Innere Sicherheit (Bayern bleibt das Land mit der niedrigsten Kriminalitätsrate und der höchsten Aufklärungsquote), die Justiz (Konzept zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren), oder eine „Paragraphenbremse“ (neue Vorschriften nur, wenn dafür andere aufgehoben werden); überall sind damit auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes befasst. Zu deren Beschäftigungsbedingungen enthielt die Regierungserklärung vergleichsweise nicht viel. Aber Entscheidendes:
Versorgung Seehofer bekräftigte das bayerische Ziel, im Jahr 2030 das erste Land ohne Schulden zu sein. Vorgesorgt werde dabei aber nach wie vor. Insbesondere für künftige Versorgungsansprüche. Wenn der Anteil der aktiven Bevölkerung schrumpfe,
Fotos (v.l.n.r.): BBB, Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Politik für die Zukunft gestalten, mit den Menschen, die in Bayern leben, um die Herausforderungen aus aktuellen Entwicklungen zu meistern: zunehmende Internationalisierung, digitale Revolution, demografische Entwicklung und die kulturellen Auswirkungen, die diese Veränderungen mit sich bringen. „Wer das Beste erhalten will, der muss Landeplätze für die Zukunft bauen statt Bunker zur Verteidigung der Vergangenheit“, so Seehofer. Ein Satz, der auch für den öffentlichen Dienst in Bayern Geltung beanspruchen kann. Bei den vom Ministerpräsidenten angesprochenen Themen gibt es kaum ein Politikgebiet, das die
Foto: Bayerische Staatskanzlei
Kaum ein Thema das ausgespart wurde. In über einer Stunde streifte der Ministerpräsident in seiner ersten Regierungserklärung nach der Wahl am 12. November im Landtag fast alle Bereiche der bayerischen Politik. Nicht vieles, aber Entscheidendes sagte er zum öffentlichen Dienst. Das bestimmende Motto in allen Angelegenheiten: Nachhaltigkeit und Haushaltsdisziplin.
Die bayerische Verwaltung habe einen hervorragenden Ruf. Dafür danke er allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst. Allerdings müsse man sich „gemeinsam Gedanken über steigende Personalkosten machen“, so Seehofer. Der Personalstand in Bayern dürfe nicht weiter steigen. Eine alarmierende Aussage, die der Ministerpräsident aber sofort relativierte: „Das bedeutet nicht Stillstand!“ Wer künftig zusätzliche Stellen beantrage, müsse eben an anderer Stelle Stellen einsparen. Zusagen würden selbstverständlich gehalten, vor allem z. B. im Justizvollzugsbereich. Aus Sicht des BBB bleibt dieser Punkt kritisch und wird mit Sicherheit noch Gegenstand zahlreicher Gespräche sein. Auf den ersten Blick erschließt sich nicht, wie dieses Konzept in der Praxis reibungslos umgesetzt werden soll – speziell in den Bereichen, in denen neue Projekte bereits geplant sind. Wird dann zwischen einzelnen Häusern um Stellen gehandelt? Schon heute gibt es Bereiche in denen die Personalzuwächse bei Weitem nicht mit der dortigen Aufgabenmehrung Schritt gehalten haben. Dort und anderswo wird darauf zu achten sein, dass die Vermeidung einer Stellenmehrung nicht die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gefährdet oder zu
Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern Auch ein anderes Thema wird verstärkt Gesprächsstoff liefern. Allerdings auf gemeinsamer Basis. Mit dem demografischen Wandel gewinne die Verantwortungsgemeinschaft Familie noch mehr an Bedeutung. „Starke, vitale Familien sind das Rückgrat unserer Gesellschaft und die Brücke zur Zukunft. Das bayerische Ziel heißt: Nicht die Familie muss sich der Arbeitswelt anpassen, sondern umgekehrt. Der öffentliche Dienst in Bayern soll deshalb seine Vorbildfunktion für familienfreundliche Arbeitsbedingungen ausbauen“, so Seehofer.
Gemeinsames Ziel: Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen Hierfür stehen schon konkrete Instrumente zur Verfügung. Die ausgewogene und bestmögliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so wie der Erweiterung der Regelungen, die das ermöglichen und fördern, ist schon seit langem ein Arbeitsschwerpunkt des BBB. Schon in der vergangenen Legislaturperiode arbeitete er auf Betreiben des Ministerpräsidenten gemeinsam mit dem
Finanzministerium in einer Arbeitsgruppe zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen. Diese hat zahlreiche Vorschläge und Maßnahmen erarbeitet, die schon in Kürze vorgestellt werden. Mehr Freiheit, um in jeder Lebensphase die optimale Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben zu erreichen, ist eines der Hauptanliegen, die hier verwirklicht werden sollen. Dabei wurde aus sämtlichen Blickwinkeln gearbeitet: Kinderbetreuung oder Pflege naher Angehöriger organisieren, gleitender Übergang in den Ruhestand oder Teilzeit in Führungspositionen, mehr Zeit für die Kinder, ohne den Anschluss an den Beruf zu verlieren, Wiedereinstieg nach längerer Abwesenheit, sei es krankheitsbedingt oder auch nach Familienzeiten. Die erarbeiteten Vorschläge reichen zum Beispiel von einer Ausweitung der Tele- und Wohnraumarbeit oder der Einführung zusätzlicher Urlaubstage gegen Teilzeit-Einkommen, über die Erweiterung der Freistellungsjahr- und Altersteilzeit-Modelle, bis hin zur Wahrnehmung der familienpolitischen Teilzeit und Beurlaubung durch die Großeltern. Auch begleitende Maßnahmen zur Bewältigung von Pflegefällen im familiären Bereich oder von längeren Abwesenheiten (Kontakt zur Dienststelle; Wiedereinstieg) sind vorgesehen. Ein spannendes Projekt, das die konsequente Fortsetzung der Weiterentwicklung des bayerischen Beamtenrechts nach Einführung des Neuen Dienstrechts und mit Sicherheit einen „Landeplatz für die Zukunft“ darstellt.
Gespräche am Rande der Regierungserklärung
Melanie Huml, Staatsministerin für Gesundheit und Pflege (Mitte) und Ingrid Heckner (CSU), Vorsitzende des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag
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einer Überlastung vorhandenen Personals führt. Immerhin: Mit der Einhaltung getätigter Zusagen ist zumindest ein wesentliches Anliegen der Beschäftigten sichergestellt. Alles weitere wird noch intensiv zu diskutieren sein.
Prof. Dr. Winfried Bausback, neuer Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium der Justiz
November/Dezember 2013
Dr. Markus Söder, Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
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Im Fokus
Im Fokus
Die Bayerische Staatsregierung, die CSU und auch Sie persönlich haben sich immer mit sehr deutlichen Worten für das Berufsbeamtentum ausgesprochen. Welche Aspekte sind dabei für Sie von besonderer Bedeutung? Dr. Markus Söder: Der leistungsfähige öffentliche Dienst in Bayern ist geprägt von einem effizienten Miteinander von Arbeitnehmern und Beamten. Grundgesetz und Bayerische Verfassung schreiben vor, hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Aufgaben z. B. der Polizei, der Justiz, oder der Finanzverwaltung müssen daher durch Beamtinnen und Beamte erfüllt werden. Außerdem schreibt die Bayerische Verfassung die grundsätzliche Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern vor. Man stelle sich nur vor, Lehrerinnen und Lehrer würden streiken. Die Leidtragenden wären die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, vor allem die Berufstätigen. Beamtinnen und Beamte aber sind dem Gemeinwohl verpflichtet und dürfen nicht streiken. Eine „streikfeste“ Unterrichtsversorgung ist Voraussetzung für eine gute Ausbildung. Stichwort „Föderalismusreform“: Mit dem Neuen Dienstrecht hat Bayern bundesweit ganz neue Maßstäbe gesetzt. Wie ste-
hen Sie zu vereinzelten Forderungen nach einer Rückführung der Kompetenzen für das Dienstrecht auf den Bund? Dr. Markus Söder: Bayern hat die mit der Föderalismusreform gewonnenen Kompetenzen umfassend und klug genutzt. Bayern steht im Bundesvergleich bei der Besoldung mit an der Spitze. Der Freistaat hat mit der einheitlichen Leistungslaufbahn und über 34.000 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten seit 2009 die Vorreiterrolle übernommen. Eine bundesweite Einheitsbesoldung hätte zur Folge, dass in Bayern längere Zeit keine oder nur minimale Besoldungserhöhungen erfolgen könnten. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten müssten für die schlechte Haushaltsdisziplin anderer Bundesländer „haften“. Das wird es mit uns nicht geben! Beim „Rennen um die besten Köpfe“ muss der Dienstherr attraktive Bedingungen bieten. Das tun wir in Bayern! Bayerns Vorsprung ist in den Geldbeuteln der Beschäftigten konkret messbar: ein Steuerhauptsekretär erhält rund 1.100 Euro mehr pro Jahr als sein Kollege in Düsseldorf und rund 780 Euro mehr als der in Stuttgart. In der Besoldungsgruppe A 10 sind es rund 900 Euro mehr gegenüber Baden-Württemberg und immerhin rund 1.700 Euro mehr als in Nordrhein-Westfalen. Nicht Bayern bezahlt seinen Beamtinnen und Beamten zu viel – die anderen Bundesländer bezahlen ihren Beamtinnen und Beamten zu wenig. Eine Rückkehr zu einem einheitlichen Bundesrecht ginge ausschließlich zu Lasten der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Das gilt auch für die Versorgungsempfänger. Deshalb lehnen wir alle Forderungen ab, bayerische Kompetenzen auf den Bund zurück zu übertragen.
Erste Kontakte nach der Landtagswahl
Thomas Kreuzer, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
Landtagsvizepräsident Peter Meyer (Freie Wähler, links) und Stefan Schuster (Mitte), Sprecher der SPDLandtagsfraktion für Fragen des öffentlichen Dienstes
Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Dr. Ludwig Spaenle (Mitte links) und die Staatssekretäre Georg Eisenreich (links) und Bernd Sibler (rechts).
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Albert Füracker, MdL
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Fotos (v.l.n.r.): Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, BBB
Welche Ziele haben Sie sich für die anlaufende Legislaturperiode gesteckt? Was darf der öffentliche Dienst erwarten, worauf muss er sich einstellen? Dr. Markus Söder: Das Neue Dienstrecht ist ein Erfolg! Die Evaluation des Neuen Dienstrechts in der vergangenen Legislaturperiode hat das gezeigt. Diesen erfolgreichen Weg werden wir fortführen. Im konstruktiven Dialog mit den Beschäftigten werden wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst weiter verbessern. Der Staat bietet in dem Bereich jetzt schon mehr Möglichkeiten als die Wirtschaft. Die gemeinsame Arbeitsgruppe des Finanzministeriums mit dem BBB hat intelligente Lösungen zur weiteren Fortentwicklung erarbeitet. Die hervorragenden Leistungen unseres öffentlichen Dienstes fordern im Gegenzug eine faire Behandlung. Dazu gehört, dass die Pension ein Versprechen für die erbrachte Lebensleistung bleibt. Und das gilt es zu erfüllen, das ist auch eine Verpflichtung. Neben den
bereits angesparten Mitteln für die Pensionsvorsorge haben wir uns ganz bewusst darauf festgelegt, dass die nach der Schuldentilgung ersparten Zinsen ab 2031 eingesetzt werden, um Pensionsverbindlichkeiten zu bedienen. Unser – aus meiner Sicht eindeutiger – Weg ist in sich schlüssig. Er wird die Sicherheit für die Pensionen bekräftigen. Die Pensionsvorsorge der Bayerischen Staatsregierung ist nachhaltig, seriös und tragfähig. Auch an dem bewährten System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung halten wir fest.
Im erweiterten Staatsministerium der Finanzen, das nun auch die Bereiche Landesentwicklung und Heimat umfasst, wird die Arbeit künftig unter zwei Staatssekretären aufgeteilt. Eine Kurzvorstellung:
Fotos (v.l.n.r.): CSU-Landtagsfraktion, BBB
Dr. Markus Söder bleibt Finanzminister
„Wir werden diesen Weg so weitergehen!“ – beim letzten BBB-Hauptausschuss bezog er sich damit auf den Vorsprung Bayerns bei der Besoldung. Jetzt steht fest, dass er auch in Zukunft an diesem Weg maßgeblich beteiligt sein wird: MdL Dr. Markus Söder ist erneut zum obersten Dienstherrn der Beschäftigten des Freistaats Bayern berufen worden. Er bleibt Finanzminister, mit erweitertem Aufgabengebiet: Dem Finanzministerium wurden die Bereiche Landesentwicklung und Heimat angegliedert, ein zusätzlicher Sitz in Nürnberg geschaffen. Zwischen Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene und Neuorganisation seines Hauses fand er Zeit, uns einige Fragen zu beantworten.
Zwei neue Staatssekretäre im Finanzministerium
Dr. Markus Söder Bayerischer Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
„Anlässlich der erneuten Wahl von Ministerpräsident Horst Seehofer zum Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern hat Rolf Habermann als Vorsitzender des BBB zutreffend formuliert, dass ein öffentlicher Dienst, der – wie der bayerische – mit einem zukunftsorientierten Dienstrecht, Kompetenz und Flexibilität aufwarten kann, und dabei auch noch seiner Vorbildfunktion als Dienstherr und Arbeitgeber gerecht wird, ein effektiver Mehrwert für den Staat, für die Bürgerinnen und Bürger, für Wirtschaftsunternehmen und auch für die Beschäftigten selbst ist. Ich freue mich sehr, als Staatssekretär nunmehr daran mitarbeiten zu können, dass auf diesem Kapital aufgebaut werden kann.“
Johannes Hintersberger, MdL Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
„Finanzstaatssekretär und „Beamtenstaatssekretär“ zugleich – angesichts des großen Blocks „Personalausgaben“ im Bayerischen Staatshaushalt sind diese beiden Aspekte auf den ersten Blick nur schwer unter einen Hut zu bekommen. Doch ich bin überzeugt, dass die Leistungsstärke des öffentlichen Dienstes in Bayern ein maßgeblicher Standortvorteil für Unternehmen und ein Stück Lebensqualität für unsere Bürger ist. Diese Qualität hat ihren Preis, und ich betrachte es als meine Aufgabe, die organisatorischen, rechtlichen und eben auch finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die hervorragende Arbeit unserer Beschäftigten im öffentlichen Dienst beibehalten und weiter verbessert werden kann. Die Chancen der fortschreitenden Digitalisierung sind dabei konsequent einzubeziehen.“
Johannes Hintersberger (links) und Albert Füracker (rechts), Staatssekretäre im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Persönliche Daten
geboren am 03. Februar 1968 in Parsberg katholisch, verheiratet, 4 Kinder
Ausbildung und beruflicher Werdegang
1978 -1985 Gymnasium Parsberg bis zur mittleren Reife 1985-1988 Ausbildung Landwirt 1988-1990 Technikerschule Triesdorf, Abschluss staatl. geprüfter Techniker für Landbau 1990-2008 Übernahme des elterlichen Vollerwerbsbetriebes, Vollerwerbslandwirt bis 2008
Parteimitgliedschaft, Politische Funktionen auf Parteiebene
seit 2005 CSU-Kreisvorsitzender seit 2001 Schriftführer im CSU-Bezirksvorstand 2003-2009 CSU-Ortsvorsitzender seit 2006 CSU-Bundeswahlkreisvorsitzender seit 2011 Beisitzer im CSU Parteivorstand
Politischer Werdegang
seit 1990 Gemeinderat seit 1990 Kreisrat seit 2002 stellv. Landrat 2002-2010 2. Bürgermeister seit 10. Oktober 2013 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
1986-2003 JU Mitglied 1989-1997 JU Kreisvorsitzender 1989-1997 Mitglied im JU-Landesvorstand 1997-2001 stellv. JU-Landesvorsitzender seit 1987 CSU-Mitglied 1993-2005 stellv. CSU-Kreisvorsitzender
Parlamentarische Funktion
Persönliche Daten
der CSU Augsburg seit 2011 CSU Bezirksvorsitzender Mitglied des CSU-Parteivorstands
geboren am 27. Dezember 1953 in Augsburg katholisch, verheiratet, 5 Kinder
Ausbildung und beruflicher Werdegang
Abitur 1975-1977 Bundeswehr, Oberstleutnant d. R. 1977-1982 Studium an der Universität Augsburg, Staatsexamen in Germanistik, Geschichte und Katholischer Theologie Magisterexamen der Politikwissenschaften weiterbildende Studien Betriebswirtschaft Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung 1983-1990 und 2002-2003 Leitender Angestellter der Handwerkskammer für Schwaben 1990-2002 Berufsmäßiger Stadtrat/Wirtschaftsreferent der Stadt Augsburg
Politischer Werdegang, Parteiämter
seit 1971 CSU-Mitglied 1992-2011 Ortsvorsitzender der CSU Lechhausen 1997-2011 stellvertretender Bezirksvorsitzender
Claudia Stamm, Haushaltspolitische Sprecherin und Sprecherin für Gleichstellung für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
November/Dezember 2013
seit 2008 Mitglied des Landtags 2009-2013 Vorsitzender des Ausschusses für rnährung, Landwirtschaft und Forsten 2012-2013 Mitglied der Kommission zur Parlamentarischen Begleitung der Energiewende
Politische Mandate
seit 2002 Ehrenamtlicher Stadtrat seit 2003 Mitglied des Landtags 2008-2013 Vorsitzender des IuK-Beirats des Bayerischen Landtags 2008-2013 Vorsitzender des Arbeitskreises Wehrpolitik der CSU-Fraktion seit 10.10.2013 Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Wirken im Ehrenamt
seit 2000 Mitglied des Aufsichtsrats des FC Augsburg seit 2006 Mitglied im Diözesanrat der Diözese Augsburg seit 2007 stellvertretender Vorsitzender der katholischen Sozialstation Augsburg-Lechhausen seit 2009 Vorsitzender der Tourismus Regio Augsburg GmbH
Josef Zellmeier, stv. Vorsitzender und parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
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Im Fokus
Im Fokus
Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienste 13 ständige Ausschüsse wurden im Landtag nach der Wahl eingerichtet. Einer davon befasst sich ausschließlich mit den Fragen des öffentlichen Dienstes. Für die in diesem Bereich Beschäftigten ist er von ganz besonderem Wert. Sämtliche Gesetzentwürfe und Anträge werden hier erörtert, um die Sitzungen und Entscheidungen der Vollversammlung des Landtags durch Beschlussempfehlungen vorzubereiten. Eingaben und Beschwerden werden hier unter besonderer Fachkenntnis der Materie grundsätzlich abschließend behandelt. Ein einmaliges Gremium. Bundesweit hat kein anderes Parlament einen derart spezialisierten Ausschuss eingerichtet. Geleitet wird dieser Ausschuss von der Vorsitzenden Ingrid Heckner (CSU) und dem stellvertretendem Vorsitzenden Günther Felbinger (Freie Wähler).
Evaluation zuvörderst gezeigt. Das NDR ist das modernste und flexibelste Dienstrecht in Deutschland. In einigen wenigen Teilbereichen haben sich nun ressortspezifische Verbesserungsmöglichkeiten gezeigt. Das ist bei einem so großen Gesetzeswerk aber auch nichts Ungewöhnliches. In diesen Bereichen gilt es, die weitere Entwicklung zu beobachten und in einigen Punkten auch nachzusteuern, um das Neue Dienstrecht noch effizienter zu gestalten. Ich denke hierbei etwa an die Bearbeitungsdauer bei der Stufenfestsetzung oder auch daran, dass die im Rahmen der modularen Qualifizierung gegebenen Möglichkeiten unterschiedlich stark in Anspruch genommen wurden. Eine solche Optimierung muss dann zügig, aber auch handwerklich sauber geschehen. Darüber hinaus wird die weitere Umsetzung und die Fortentwicklung des Neu-
MdL Ingrid Heckner im Interview Die Abgeordnete Ingrid Heckner (CSU), die auch Mitglied im Bayerischen Beamtenbund ist, steht dem Ausschuss – wie bereits in der vergangenen Legislaturperiode – als Vorsitzende vor. Mit ihr haben wir über die Schwerpunkte der kommenden fünf Jahre gesprochen. Mit dem Neuen Dienstrecht verfügt Bayern über ein besonders fortschrittliches Beamtenrecht. Gleichwohl hat seine Evaluation gezeigt, dass an einigen Punkten noch Hand angelegt werden muss. Welche Themen haben da für Sie Vorrang? Ingrid Heckner: Zunächst einmal: Das Neue Dienstrecht in Bayern ist ein voller Erfolg! Das hat die
en Dienstrechts auch künftig durch regelmäßige Evaluationen begleiten werden. Der demographische Wandel und die damit verbundenen Herausforderungen sind in aller Munde. Ist der öffentliche Dienst in Bayern dafür ausreichend gewappnet? Ingrid Heckner: Der öffentliche Dienst ist auch im Vergleich mit der freien Wirtschaft ein sehr attraktiver Arbeitgeber. Die hohen Bewerberzahlen jedes Jahr belegen dies eindeutig. Wahr ist aber auch, dass es in Zukunft einen noch härteren Wettbewerb um die besten Nachwuchskräfte geben wird. Wir haben die demographische Entwicklung deshalb schon seit Längerem im Auge und werden sie auch weiterhin sehr genau beobachten. Nichtsdestotrotz können wir unseren Beamtinnen und Beamten bereits heute ein gutes Gesamtpaket anbieten. Unser ganz
besonderer Wettbewerbsvorteil ist dabei die sichere und planbare Lebensgrundlage, die ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit sich bringt. Im Dialog mit den Beschäftigten und den Verbänden wollen wir die Rahmenbedingungen aber noch weiter verbessern und so die Voraussetzungen für einen modernen öffentlichen Dienst schaffen, der auch künftig für junge Menschen attraktiv ist. Dazu gehört es beispielsweise, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu optimieren. Dies wird u.a. durch noch flexiblere Arbeitszeiten, die Ausweitung der Möglichkeiten zur Telearbeit und die Schaffung bzw. Erweiterung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten in staatlichen Dienststellen geschehen. Mit dem Neuen Dienstrecht ist es uns außerdem schon heute gelungen, den Beschäftigten verbesserte Perspektiven für ihr berufliches Fortkommen zu ermöglichen. Als „Schreckgespenst“ wird in diesem Zusammenhang häufig auch die finanzielle Belastung durch künftige Versorgungsansprüche heraufbeschworen. Müssen sich die Beschäftigten Sorgen machen? Ingrid Heckner: Wenn sich Beamte ihr ganzes Arbeitsleben in den Dienst des Freistaats Bayern gestellt
haben, haben sie ganz einfach einen Anspruch darauf, die erarbeiteten Pensionsleistungen zu erhalten. Das gebieten Fairness und Anstand und das ist uns in der CSU auch eine klare Verpflichtung. Dafür haben wir eine zweisäulige Strategie entwickelt: Erstens zahlen wir bis 2030 jährlich 100 Millionen Euro in den Bayerischen Pensionsfonds ein. Zweitens wollen wir die durch die Schuldentilgung frei werdenden Gelder in Milliardenhöhe nutzen, um Pensionen zu zahlen. Mit diesem bayerischen Weg machen wir die Beamtenversorgung in Bayern zukunftsfest. Daneben gibt es – in anderen Ländern oder auf Bundesebene – noch eine Reihe von Entwicklungen, die die Beschäftigten beunruhigen, so z. B. die zunehmend aufflammenden Diskussionen um die Beihilfe oder die Vernachlässigung des Gleichschritts der Einkommen in Beamten- und Tarifbereich. Wo sollte aus ihrer Sicht der bayerische Weg verlaufen? Ingrid Heckner: Der öffentliche Dienst in Bayern leistet eine hervorragende Arbeit! Der bayerische Weg in der Beamtenpolitik bedeutet daher auch zukünftig, den Beschäftigten ein verlässlicher Partner zu sein. Deshalb möchte ich nochmals betonen: Wir bekennen uns ausdrücklich zum Berufsbeamtentum und
seinen Grundsätzen. Wir wollen sichere und planbare Rahmenbedingungen. Daher erteilen wir einer Abschaffung der Beihilfe und einer Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in eine Bürgerversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung eine klare Absage. Deshalb werden auch künftig Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst auf den Beamtenbereich übertragen. Gibt es weitere Bereiche, in denen Sie besondere Herausforderungen für den öffentlichen Dienst sehen, die Sie gerne angehen würden? Ingrid Heckner: Die Anforderungen an die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nehmen immer mehr zu. Daher halte ich eine Intensivierung des Gesundheitsmanagements für sinnvoll, um den steigenden Belastungen der Mitarbeiter wirkungsvoll begegnen zu können. Zudem werde ich mich für eine weitere Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen beim Freistaat Bayern einsetzen. Der ohnehin positive Trend kann insbesondere durch noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen und Verbesserungen der Arbeitsstrukturen im Führungsbereich weiter verstärkt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes
Vorsitzende Ingrid Heckner (CSU)
Stv. Vorsitzender Günther Felbinger (Freie Wähler)
Volker Bauer (CSU)
Robert Brannekämper (CSU)
Foto: CSU-Landtagsfraktion
Wolfgang Fackler (CSU)
Martina Fehlner (SPD)
Markus Ganserer Max Gibis (Bündnis 90/ (CSU) Die Grünen)
Thomas Huber (CSU)
Manfred Ländner (CSU)
Andreas Lotte (SPD)
Peter Meyer (Freie Wähler)
Verena Osgyan (Bündnis 90/ Die Grünen)
Tobias Reiß (CSU)
Hans Ritt (CSU)
Heinrich Rudrof (CSU)
Fotos: Bildarchiv Bayerischer Landtag
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Stefan Schuster (SPD)
Arif Tasdelen (SPD)
Im Fokus
Im Fokus
Der 17. Bayerische Landtag und seine führenden Köpfe Staatsregierung, Landtagsplenum, Fraktionen, Ausschüsse und natürlich jeder einzelne Abgeordnete – viele sind an der Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen im öffentlichen Dienst beteiligt. Ein kurzer Überblick zu den führenden Persönlichkeiten:
Reinhold Bocklet I. Vizepräsident
Die Regierungsbank
Dr. Marcel Huber Staatsminister Umwelt und Verbraucherschutz
Johannes Hintersberger M.A. Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Albert Füracker Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Dr. Markus Söder Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Gerhard Eck Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Joachim Herrmann Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr
Inge Aures II. Vizepräsidentin
Dr. Beate Merk Staatsministerin für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
Foto: Bayerisches Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr
Foto: Arian Kriesch
Das Präsidium
Barbara Stamm Präsidentin
Christine Haderthauer Leiterin der Bayerischen Staatskanzlei und Staatsministerin für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben
Horst Seehofer Ministerpräsident
Peter Meyer III. Vizepräsident
Ulrike Gote IV. Vizepräsidentin
Ilse Aigner Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Bernd Sibler Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Georg Eisenreich Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Emilia Müller Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Prof. Dr. Winfried Bausback Staatsminister der Justiz
Helmut Brunner Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Melanie Huml Staatsministerin für Gesundheit und Pflege
Die Fraktionsvorsitzenden
Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen
Peter Winter Vorsitzender
Franz Schindler Vorsitzender
Volkmar Halbleib Stv. Vorsitzender
Petra Guttenberger Stv. Vorsitzende
Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport
Dr. Florian Herrmann Vorsitzender
Tanja Schweiger Stv. Vorsitzende
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Ingrid Heckner Vorsitzende
Sylvia Stierstorfer Vorsitzende
Günther Felbinger Stv. Vorsitzender
Johanna WernerMuggendorfer Stv. Vorsitzende
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Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie
Erwin Huber Vorsitzender
Martin Stümpfig Stv. Vorsitzender
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen
Dr. Franz Rieger Vorsitzender
Dr. Linus Förster Stv. Vorsitzender
Hubert Aiwanger Foto: Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen
Markus Rinderspacher
Fotos: Bildarchiv Bayerischer Landtag
Thomas Kreuzer
Margarete Bause
Ludwig Hartmann
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration
Angelika Schorer Vorsitzende
Joachim Unterländer Vorsitzender
Ulrich Leiner Stv. Vorsitzender
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
Dr. Christian Magerl Vorsitzender
Dr. Otto Hünnerkopf Stv. Vorsitzender
Angelika Weikert Stv. Vorsitzende
Ausschuss für Wissenschaft und Kunst
Ausschuss für Bildung und Kultus
Prof. Dr. Michael Piazolo Vorsitzender
Martin Güll Vorsitzender
Oliver Jörg Stv. Vorsitzender
Prof. Dr. Gerhard Waschler Stv. Vorsitzender
Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Kathrin Sonnenholzner Vorsitzende
Bernhard Seidenath Stv. Vorsitzender
CSU
SPD
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Freie Wähler
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Bündnis 90/Die Grünen
Tarif
Bund
Bund
Tarif
dbb jetzt mit Bundesseniorenvertretung
Sitzung der Bundestarifkommission in Berlin
Wolfgang Speck Vorsitzender
Breite Diskussion – Einstimmige Beschlüsse Mit intensiven Diskussionen und einstimmigen Beschlüssen arbeitete die Bundestarifkommission des dbb (BTK) Ende September aktuelle tarifpolitische Herausforderungen ab. Die Palette reichte dabei von Grundsatzthemen wie der Tarifpluralität bis zu Detailthemen wie der Demografie im Nahverkehr.
Fotos: dbb Friedhelm Windmüller
EGO Bund/EGO Kommunen
Wolfgang Speck, Vorsitzender der Bundesseniorenvertretung
Unter dem Dach des dbb beamtenbund und tarifunion hat sich auf dem 1. Bundesseniorenkongress des gewerkschaftlichen Dachverbandes am 18. November 2013 in Berlin eine Bundesseniorenvertretung konstituiert. Sie soll die besonderen gewerkschafts- und gesellschaftpolitischen Interessen älterer Einzelmitglieder von Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften des dbb auf Bundesebene vertreten und sich mit aktuellen Fragen der Seniorenpolitik befassen. Zum Vorsitzenden der Bundesseniorenvertretung wurde Wolfgang Speck gewählt. 110 der 136 stimmberechtigten
Uta Kramer-Schröder, stv. Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung
Delegierten votierten für ihn, es gab drei Enthaltungen. Speck kündigte ein „forderndes und selbstbewusstes Auftreten“ gegenüber Politik und Medien im Interesse der Seniorinnen und Senioren an. Die Altersversorgung dürfe nicht zur Lotterie werden, sagte er. Speck (Jahrgang 1947) war von 1991 bis 2003 stellvertretender Bundesvorsitzender, von 2003 bis 2007 dann Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). In dieser Funktion agierte Speck auch im Bundeshaupt- und Bundesvorstand des dbb beamtenbund und tarifunion. Er engagierte sich von 1985 bis 2007 im
Ihre Pflegeversicherung
Hauptpersonalrat der Polizei beim Innenministerium Baden-Württemberg. Nach 42 Dienstjahren als Polizeibeamter beendete Speck 2007 seine aktive Berufslaufbahn. Er ist Mitglied des Seniorenverbands öffentlicher Dienst Baden-Württemberg. Zur Zweiten Vorsitzenden wurde Uta Kramer-Schröder (Jahrgang 1950), Mitglied des BBB-Hauptvorstandes (BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), gewählt. Die Gründung einer Bundesseniorenvertretung war vom Gewerkschaftstag des dbb im November 2012 beschlossen worden.
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Nach zehn Jahren ist es den Gewerkschaften gelungen, im Bereich des Bundes eine neue Entgeltordnung zu verhandeln (siehe BBB-Nachrichten 9/10-2013, Seite 20). Die stufengleiche Höhergruppierung anstatt einer betragsmäßigen Höhergruppierung ist der größte Erfolg dieser neuen Entgeltordnung. Aus Sicht des dbb trägt dieser Erfolg mehr zur Leistungsorientierung bei als die Praxis der leistungsorientierten Bezahlung des TVöD. Derzeit laufen noch die Redaktionsverhandlungen zwischen Bund und Gewerkschaften. Die Arbeitgeber des TVöD (Bund und Kommunen) hatten sich 2010 über ihr gemeinsames Vorgehen in Sachen Entgeltordnung immer mehr zerstritten. Deshalb gilt die gefundene Einigung nur für die Arbeitnehmer des Bundes.
Eine Einigung für den kommunalen Bereich steht noch aus. Ende Oktober 2013 tagte eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und Gewerkschaften. Diese einigten sich auf ein gemeinsames Papier zum Verhandlungsstand zur neuen Entgeltordnung zum TVöD, das Grundlagen für künftig aufzunehmende Tarifverhandlungen zu einer Entgeltordnung festsetzt.
Entgeltordnung Lehrkräfte Der dbb hält daran fest, dass eine Entgeltordnung nur mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und nicht Land für Land zu erreichen sein wird. Mittlerweile hat die TdL auf die Forderung des dbb reagiert und spricht sich ebenfalls für Tarifverhandlungen auf dieser Ebene aus.
Tarifpflege Die BTK-Geschäftsführung hat eine Arbeitsgruppe installiert, die offene Punkte im Bereich von TVöD oder TV-L gelistet hat, die nun abzuarbeiten sind. Der dbb ist der Ansicht, dass die nötige Tarifpflege nicht in Einkommensrunden erfolgen kann, dass es aber die Notwendigkeit zur Tarifpflege gibt.
Tarifpluralität Der dbb fürchtet, dass er, wenn die neue Bundesregierung gefunden ist, erneut dafür kämpfen muss, dass Tarifautonomie und Streikrecht nicht durch eine gesetzlich erzwungene Zwangstarifeinheit beschnitten werden.
Ballungsraumzulage Handlungsbedarf auch im Tarifbereich Das Bayerische Besoldungsgesetz bindet die Gebietskulisse der Ballungsraumzulage an das Landesentwicklungsprogramm (LEP). Zum 1. September 2013 wurde im LEP der bisherige „Stadt- und Umlandbereich München“ durch den „Verdichtungsraum München“ ersetzt. Damit wurde die Gebietskulisse deutlich erweitert, auf der anderen Seite sind einige Gemeinden herausgefallen. Dies erfordert eine Änderung des Besoldungsgesetzes, die noch aussteht (BBB-Nachrichten 9/102013, S. 12). Im Tarifbereich (TV-L) ist die Ballungsraumzulage im „Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern“ (TV-EL) geregelt. Die inhaltliche Regelung entspricht der des
Beamtenbereichs. Auf Anregung des Bayerischen Beamtenbundes hat sich der dbb Geschäftsbereich Tarif mit der Forderung an das Finanzministerium in Bayern gewandt, in Tarifverhandlungen über die aufgrund der Änderung des LEP auch hier notwendige Anpassung des TV-EL einzutreten. Angeregt wurde darüber hinaus, entsprechend der Praxis im Beamtenbereich, die Ballungsraumzulage in Form der Besitzstandsregelung an alle bisher Berechtigten und vorab übertariflich an die Berechtigten in den neu hinzu gekommenen Gebieten zu zahlen. Dem ist das Finanzministerium unmittelbar nachgekommen. Die tarifliche Regelung wird entsprechend dem Beamtenbereich angepasst, ein Änderungstarifvertrag demnächst unterzeichnet. Bis auf weiteres wird die Ballungsraumzulage den bisher sowie
den nach der künftigen Regelung Berechtigten vorgriffsweise unter Rückforderungsvorbehalt gezahlt. Ebenfalls auf Anregung des BBB wandte sich der dbb auch an den Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) mit der Bitte, seinen Mitgliedern Zahlungen sowohl an alle bisher Berechtigten als auch neu hinzukommenden Berechtigten zu gestatten. Der KAV Bayern antwortete, dass er seinen Mitgliedern bereits empfohlen habe, die Ballungsraumzulage an die bisher berechtigten Beschäftigten unter Rückforderungsvorbehalt weiterzuzahlen und im Übrigen die Anpassung des TV-EL abzuwarten. Er gehe davon aus, dass darüber hinaus ein weiterer Handlungsbedarf derzeit nicht bestehe.
www.debeka.de
Die staatliche Förderung der persönlichen Pflegevorsorge verbindet die gesellschaftliche Verantwortung mit der notwendigen Eigenvorsorge. Der Staat hilft mit 60 Euro im Jahr – um die Vorsorge muss sich aber jeder selbst kümmern. Denn: Pflege geht uns alle an ! Wir informieren Sie gerne. Seite 18 anders als andere
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Recht
Tarif
Beamtenrecht Tarif – Entgelttabellen TV-L 2014
Überblick: : Das Remonstrationsverfahren und die Pflicht des Beamten zum „Ungehorsam“
Entgelttabelle zu § 15 TV-L Beträge ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit
Müssen dienstliche Anordnungen des Vorgesetzten immer befolgt werden? Wie weit geht die Gehorsamspflicht eines Beamten? Fakt ist, „blinden“ Gehorsam des Beamten gibt es nicht. Dann stellt sich allerdings die Frage, wie sich ein Beamter verhalten muss, wenn dieser von der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung nicht überzeugt ist. Die Lösung: die Remonstration.
TV-L AT 2014 Entgelttabelle ( + 2,95 % )
Stand 01.01.2014
EG
Stufe 1
Stufe 2
Stufe3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15Ü
5.076,52
5.634,77
6.164,55
6.512,05
6.597,50
-
15
4.034,04
4.472,68
4.637,88
5.224,63
5.668,97
-
14
3.652,39
4.051,13
4.284,69
4.637,88
5.179,05
-
13Ü
-
3.737,83
3.937,21
4.284,69
4.637,88
5.179,05
13
3.367,56
3.737,83
3.937,21
4.324,57
4.860,04
-
12
3.020,06
3.350,46
3.817,57
4.227,73
4.757,50
-
11
2.917,52
3.230,84
3.464,39
3.817,57
4.330,27
-
10
2.809,29
3.116,90
3.350,46
3.584,02
4.028,36
-
9
2.484,57
2.752,31
2.889,04
3.265,01
3.561,24
-
8
2.325,07
2.575,73
2.689,65
2.797,89
2.917,52
2.991,58
7
2.176,96
2.410,52
2.564,33
2.678,26
2.769,42
2.849,15
6
2.137,09
2.364,95
2.478,88
2.592,82
2.666,87
2.746,61
5
2.045,94
2.262,41
2.376,35
2.484,57
2.570,03
2.626,99
4
1.943,40
2.154,19
2.296,59
2.376,35
2.456,10
2.507,36
3
1.914,92
2.120,00
2.176,96
2.268,11
2.342,16
2.404,82
2Ü
1.829,47
2.023,15
2.097,22
2.188,37
2.251,03
2.302,28
2
1.766,81
1.954,79
2.011,77
2.068,73
2.199,75
2.336,47
1
-
1.573,13
1.601,60
1.635,78
1.669,97
1.755,42
schätzbare Absicherung gegen steigende Zinsen. BBB-Mitglieder und ihre Angehörigen sparen mit der Unterschrift die Hälfte der Abschlussgebühr. Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro sind dies 250 Euro Sofortvorteil. Darüber hinaus gibt es einen Jugendbonus von bis zu 300 Euro und die Generation 50 plus kann den Bausparvertrag kostenlos auf Kinder oder Enkel übertragen. Auch wer „nur“ eine sichere Geldanlage sucht, für den ist ein Bausparvertrag ein attraktives Instrument bei Ausschöpfung der staatlichen Fördermöglichkeiten. Dazu zählen: Vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer-Sparzulage, die Wohnungsbauprämie und die Riesterförderung. Es ist ratsam, sich unbedingt von den Bauspar-
Die Pflicht zu Remonstration
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TV-L ( TdL )
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Die sich aus § 35 Satz 2 BeamtStG ergebende Weisungsgebundenheit (= Gehorsamspflicht) beruht auf dem Dienst- und Treueverhältnis und gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Sie bildet eine Grundpflicht des Beamten. Allerdings wird kein unbedingter, „blinder“ Gehorsam verlangt. Das ist nicht im Interesse eines demokratischen Staates, gefragt ist ein „mitdenkender“ Gehorsam (vgl. BVerwGE 93, 387 = ZBR 1992, 84). Grundsätzlich gilt, dass Weisungen verbindlich sind und vom Beamten beachtet werden müssen. Allerdings ist dieser berechtigt und – insbesondere aufgrund seiner Beratungsund Unterstützungspflicht – verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der dienstlichen Anordnung nachzuprüfen. Zudem trägt der Beamte im Zusammenhang mit der Ausführung einer Weisung als Amtswalter die volle persönliche Verantwortung (§ 36 Abs. 1 BeamtVG). Bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Handlung handelt es sich demnach um eine Rechtspflicht. Von dieser beamtenrechtlichen Verantwortung kann sich der Betroffene nur durch die Remonstration befreien (§ 36 Abs. 2 BeamtStG). Damit verfolgt die Remonstration einen doppelten
Zweck. Sie stellt nicht nur ein Recht des Beamten dar, die Verantwortlichkeiten für dienstliche Handlungen zu klären, sondern beinhaltet auch die Pflicht des Beamten dem Vorgesetzen die nochmalige Überprüfung seiner dienstlichen Anordnung zu ermöglichen. Die Remonstration soll damit die objektive Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns fördern.
Das Remonstrationsverfahren Nach § 36 Abs. 2 BeamtStG sind Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Handlung unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen (=Remonstration). Diese rechtlichen Bedenken müssen zunächst an den unmittelbaren Vorgesetzten herangetragen werden. Das Remonstrationsverfahren ist an keine bestimmte Form gebunden; sie kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen. Erhält dieser die Anordnung aufrecht und bleiben die Bedenken bestehen, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Bestätigt dieser wiederum die Anordnung, so muss der Beamte die ihm aufgetragene Handlung ausführen (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 3 BeamtStG). Die Bestätigung durch den nächsthöheren Vorgesetzten hat
November/Dezember 2013
auf Verlangen schriftlich zu erfolgen (vgl. § 36 Abs. 2 Satz 6 BeamtStG). Damit greift wieder die Gehorsamspflicht des Beamten, wobei nun die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Vorgehens ausschließlich bei den Vorgesetzen liegt. Der angewiesene Beamte ist von seiner persönlichen Verantwortung befreit. An der möglichen Rechtswidrigkeit der Anweisung ändert dies allerdings nichts.
Grenzen der Weisungsgebundenheit Allerdings sind der Weisungsgebundenheit des Beamten Grenzen gesetzt. In § 36 Abs. 2 Satz 4 BeamtStG sind Gründe genannt, in denen der angewiesene Beamte, trotz Bestätigung durch den nächsthöheren Dienstvorgesetzten, die dienstliche Anordnung verweigern darf. Die Weisungsgebundenheit gilt nicht bei einer Strafbarkeit bzw. Ordnungswidrigkeit des aufgetragenen Verhaltens oder bei einer Verletzung der Menschenwürde. Bei Vorliegen einer dieser Gründe ist der Beamte nicht nur von seiner Ausführungsplicht befreit, es besteht insbesondere ein absolutes Ausführungsverbot. Führt er die dienstliche Handlung trotzdem aus, haftet er voll für deren Rechtmäßigkeit.
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Recht
Recht
Stichtag für Verjährung: 31.12.2013! Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes
Ansprüche aus dem Jahr 2010 verjähren
Finanzministerium gibt klarstellende Hinweise Mit Wirkung zum 1. August 2013 sind zahlreiche Neuerungen im Personalvertretungsrecht in Kraft getreten. Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat nun in einem Schreiben klarstellende Hinweise zu den wichtigsten Änderungen veröffentlicht.
Foto: © Harald Biebel - Fotolia.com
Die Neuregelung gilt laut Finanzministerium für neu gefasste Beschlüsse ab 1. August 2013. Bisher gefasste Beschlüsse sind daher nach alter Rechtslage zu beurteilen und gelten längstens bis zum Ablauf der jetzigen Amtszeit des Personalrats, so das Ministerium in seinem Schreiben weiter.
Eingruppierung
Enthalten sind die Neuerungen (siehe zur Entwicklung zuletzt BBB-Nachrichten 7/8-2013, Seite 9) im Gesetz zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 24. Juli 2013 (GVBl S. 450). Ausgangspunkt der Gesetzesänderung war das Bedürfnis, in der Praxis gemachte Erfahrungen umzusetzen. Das Finanzministerium nahm in seinen nunmehr ergangenen Hinweisen im Wesentlichen zu folgenden Änderungen Stellung:
Klärung des Begriffs „der in der Regel Beschäftigten“ Enthalten ist die Klarstellung im neuen Art. 4 Abs. 5 BayPVG. Beschäftigte, die aus arbeitsmarktpolitischen oder familiären Gründen ohne Dienstbezüge für längere Zeit beurlaubt sind, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit oder in der Elternzeit befinden, gehören danach zu den regelmäßigen Beschäftigten, auch wenn sie nicht mehr wahlberechtigt sind. In diesem vor allem für die Frage der Personalratsfähigkeit der Dienststelle und die Größe des Personalrats wichtigen Punkt kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen, da die Handhabung nicht einheitlich war. Mit der Neuregelung wurden nun die bisherige Praxis und die in der Literatur bislang vertretene Auffassung übernommen. Hinsichtlich der in der Altersteilzeit
freigestellten Beschäftigten ist jedoch zu beachten, dass diese nur dann mitzuzählen sind, wenn im Prognosezeitpunkt bereits die Nachbesetzung der entsprechenden Stelle feststeht. Aus diesem Grund erfolgt eine Mitzählung eines Beschäftigten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht, wenn die Stelle entweder nicht nachbesetzt werden soll oder der Beschäftigte bereits durch eine Ersatzkraft vertreten wird, weil die Stelle dann insoweit nachbesetzt ist.
Geschäftsführung des Personalrats Wie bisher kann in Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist, durch einstimmigen Beschluss der/den Vorsitzenden die Entscheidung im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern übertragen werden. Der neue Art. 32 Abs. 4 BayPVG bestimmt jetzt allerdings, dass die Angelegenheiten im Beschluss genau zu bestimmen sind (mind. Nennung des einschlägigen Beteiligungstatbestands). Die/Der Vorsitzende hat die Personalratsmitglieder regelmäßig über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Hervorzuheben ist zudem die Neuerung, dass sobald ein Personalratsmitglied einem Beschluss (schriftlich) widerspricht, dieser für die Zukunft wieder aufgehoben ist. Die Gültigkeit bereits getroffener Entscheidungen bleibt hiervon unberührt.
In Art. 75 Abs. 1 S. 1 BayPVG ist in der neuen Nr. 3a nunmehr die Eingruppierung von Arbeitnehmern als eigenständiger Mitbestimmungstatbestand neben der Einstellung aufgeführt. Bereits vor der Einfügung des Tatbestands der Eingruppierung bezog sich das Mitbestimmungsrecht der Einstellung nach Art 75 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BayPVG auch ohne besondere Erwähnung auf die mit der Einstellung untrennbar verbundene erstmalige Eingruppierung. Das Fehlen eines eigenständigen Tatbestands „Eingruppierung“ hatte bislang jedoch zur Folge, dass keine unterschiedliche Entscheidung des Personalrats hinsichtlich Einstellung und Eingruppierung möglich war. Stimmte der Personalrat der Einstellung zu, lehnte aber die Eingruppierung ab, galt damit der Gesamtvorgang als abgelehnt. Mit Einfügung der neuen Nr. 3a sind nun getrennte Entscheidungen des Personalrats möglich. Mitbestimmungspflichtig sind nach der neuen Nr. 3a auch Fälle der Neueingruppierung nach einer erfolgten Einstellung, wenn dem Arbeitnehmer neue Aufgaben übertragen werden und die Veränderung des Aufgabenkreises wesentlich ist. Für die Wesentlichkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf den Begriff der Umsetzung abzustellen. Unter Umsetzung eines Arbeitnehmers ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes zu verstehen. Darunter fällt einerseits der komplette Austausch des bisherigen Tätigkeitsbereichs. Ausreichend ist aber auch, dass der neue Arbeitsplatz durch wesentliche Änderungen im Aufgabenbereich eine neue, andere Prägung aufweist und damit als andere Tätigkeit anzusehen ist.
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Ansprüche auf Versorgungsbezüge sowie auf Besoldung verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 8 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz bzw. Art. 13 Bayerisches Beamtenbesoldungsgesetz). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daher müssen für Ansprüche aus dem Jahr 2010 die Anträge noch bis zum 31.12.2013 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein. In diesem Zusammenhang weisen wir noch auf die ungeklärte Rechtslage bezüglich einer möglichen altersdiskriminierenden
Besoldung im alten Dienstrecht (vgl. BBB-Info vom 14. März 2012) hin. Derzeit noch ungeklärt ist die Frage, ob die Bemessung des
Mögliche Ansprüche aufgrund altersdiskriminierender Besoldung Grundgehalts nach Besoldungsdienstalter und ein darauf aufbauendes Überleitungsrecht mit Besitzstandswahrung und Erhalt des bis dahin erworbenen Grundgehaltes eine
Altersdiskriminierung darstellt. Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Beschlüssen vom 23. Oktober 2012 (u.a. Az. VG 7 K 425.12) mehrere Klagen von Beamten des Landes Berlin ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung dieser Frage vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist erst bis Juni 2014 zu rechnen. > Weitere Informationen auch unter: www.bbb-bayern.de/service/beamte.html mit Musterwiderspruch
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Recht
Recht
Tarifrecht Beamte – Besoldungstabellen Bayern 2014
Bundesarbeitsgericht
Beträge ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit
Aktuelle Entscheidungen
Besoldungsordnung A gültig ab 01.01.2014 2-Jahres-Rhythmus
Besoldungsgruppe
3-Jahres-Rhythmus
Verbreitung eines Streikaufrufs im Intranet
4-Jahres-Rhythmus Stufe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
A3
1.910,87
1.955,32
1.999,80
2.044,28
2.088,75
2.133,22
2.177,69
2.222,16
2.266,62
-
-
A4
1.959,72
2.012,04
2.064,42
2.116,77
2.169,12
2.221,47
2.273,81
2.326,14
2.378,48
-
-
A5
1.989,26
2.041,37
2.093,44
2.145,54
2.197,61
2.249,70
2.301,80
2.353,89
2.405,97
-
-
A6
2.042,66
2.099,87
2.157,03
2.214,21
2.271,43
2.328,63
2.385,83
2.442,99
2.500,17
-
-
A7
2.120,47
2.192,44
2.264,42
2.336,37
2.408,34
2.480,32
2.531,68
2.583,09
2.634,50
-
-
A8
2.193,48
2.254,99
2.347,20
2.439,43
2.531,64
2.623,90
2.685,37
2.746,83
2.808,33
2.869,80
-
A9
2.312,33
2.372,82
2.471,25
2.569,66
2.668,11
2.766,53
2.834,18
2.901,87
2.969,52
3.037,19
-
A 10
2.486,60
2.570,67
2.696,75
2.822,90
2.948,99
3.075,10
3.159,18
3.243,24
3.327,30
3.411,37
-
A 11
-
2.856,65
2.985,86
3.115,06
3.244,30
3.373,54
3.459,66
3.545,82
3.631,98
3.718,13
3.804,25
A 12
-
-
3.221,45
3.375,48
3.529,57
3.683,62
3.786,34
3.889,02
3.991,73
4.094,45
4.197,15
A 13
-
-
-
3.777,32
3.943,69
4.110,03
4.220,94
4.331,85
4.442,77
4.553,67
4.664,59
A 14
-
-
-
4.013,89
4.229,62
4.445,34
4.589,17
4.733,00
4.876,80
5.020,63
5.164,46
A 15
-
-
-
-
4.644,85
4.882,04
5.071,80
5.261,53
5.451,28
5.641,05
5.830,78
A 16
-
-
-
-
5.123,43
5.397,72
5.617,20
5.836,66
6.056,10
6.275,55
6.495,00
Besoldungsordnung B
gültig ab 01.01.2014
B2
B3
B4
B5
B6
B7
B8
B9
B 10
B 11
6.772,66
7.171,37
7.589,00
8.068,15
8.520,59
8.960,73
9.419,44
9.989,03
11.757,77
12.213,64
Familienzuschlag
gültig ab 01.01.2014 Stufe 1 verheiratet/verpartnert
Stufe 2 1 Kind
A 3 bis A 8
117,70
223,38
übrige
123,58
229,26
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,68 €, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigend Kind um 327,55 €. Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 €, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 €, in der Besoldungsgruppe A 4 um 20,45 € und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 €.
Anwärtergrundbetrag
gültig ab 01.01.2014
Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich eintritt
Grundbetrag
A 3 bis A 4
909,33
A 5 bis A 8
1.029,93
A 9 bis A 11
1.083,85
A 12
1.223,44
A 13
1.255,21
A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1
1.290,08
Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach Art. 35 Abs. 2 BayBesG In den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 109,35 €, in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 116,09 €.
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Nach Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 15. Oktober 2013 (Az. 1 ABR 31/12) ist ein Arbeitnehmer nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen. Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus mit 870 Beschäftigten. Der an dem Verfahren beteiligte Arbeitnehmer ist Betriebsratsvorsitzender und Gewerkschaftsmitglied. Nach Anordnung der Arbeitgeberin ist die Nutzung ihres Intranets ausschließlich dienstlichen Zwecken vorbehalten. Für den 13. April 2011 rief die Gewerkschaft zu einem Warnstreik bei der Arbeitgeberin auf. Diesen Aufruf leitete der Arbeitnehmer über das Intranet der Arbeitgeberin an alle Mitarbeiter weiter. Er signierte die E-Mail mit der Gewerkschaft und fügte seinen Namen an. Die Arbeitgeberin hat geltend gemacht, ihr stehe ein Unterlassungsanspruch zu. Der Arbeitnehmer berief sich darauf, nicht als Betriebsratsvorsitzender, sondern als Gewerkschaftsmitglied gehandelt zu haben. Die Arbeitgeberin habe zum Schutze seiner individuellen Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG die Nutzung ihres Intranets für die Verbreitung des Streikaufrufs zu dulden. Die Vorinstanzen haben dem Antrag der Arbeitgeberin entsprochen. Die Rechts-
beschwerde des Arbeitnehmers blieb vor dem BAG ohne Erfolg. Ein Unterlassungsanspruch der Arbeitgeberin folge aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB. Unerheblich sei, ob dem Arbeitnehmer der dienstlichen Zwecken vorbehaltene Intranetzugang in seiner Funktion als Amtsträger oder unabhängig davon zur Verfügung gestellt wurde. Die Arbeitgeberin sei nicht verpflichtet, die Verbreitung von Streikaufrufen über ihr Intranet gemäß § 1004 Abs. 2 BGB zu dulden.
Anspruch auf Wiedereinstellung Räumt ein Arbeitgeber anlässlich der Ausgliederung eines Geschäftsbereichs und des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber unter bestimmten Voraussetzungen den vom Arbeitgeberwechsel betroffenen Arbeitnehmern ein unbefristetes Rückkehrrecht ein, haben diese Anspruch auf die Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Arbeitgeber, wenn die in der Rückkehrzusage genannten Bedingungen erfüllt sind. Entsprechendes gilt, wenn die Rückkehrzusage vor der Übernahme von Arbeitnehmern durch eine Betriebskrankenkasse (§ 147 Abs. 2 SGB V) erfolgt. So das BAG mit Urteil vom 15. Oktober 2013 (Az. 9 AZR 564/12). Die Klägerin war seit September 1992 beim beklagten Land angestellt und im Rahmen einer Personalgestellung in der Betriebskrankenkasse (BKK Berlin), einer rechtlich selbständigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschäftigt. Sie
stimmte dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die BKK Berlin zum 1. Januar 1999 zu, nachdem das beklagte Land den Beschäftigten am 20. April 1998 für den Fall der Schließung/Auflösung der BKK Berlin schriftlich ein unbefristetes Rückkehrrecht eingeräumt hatte. Aus der BKK Berlin ging aufgrund mehrerer Zusammenschlüsse mit anderen Betriebskrankenkassen die City BKK hervor. Noch vor deren Schließung zum 30. Juni 2011 machte die Klägerin ihr Rückkehrrecht gegenüber dem beklagten Land geltend. Dieses nahm das Arbeitsvertragsangebot der Klägerin nicht an und meinte, seine Rückkehrzusage habe sich nur auf eine Schließung/Auflösung der BKK Berlin und nicht der City BKK bezogen. Das Arbeitsgericht hat das beklagte Land zur Annahme des Arbeitsvertragsangebots der Klägerin verurteilt, das Landesarbeitsgericht wies die Berufung des beklagten Landes zurück. Die Revision des beklagten Landes hatte vor dem BAG keinen Erfolg. Zwar bezog sich die Rückkehrzusage des beklagten Landes vom 20. April 1998 ihrem Wortlaut nach nur auf eine Schließung/Auflösung der BKK Berlin. Die Zusage sollte jedoch die Klägerin und die anderen ca. 200 Beschäftigten veranlassen, ihren sicheren Arbeitsplatz beim beklagten Land aufzugeben. Ihr Sinn und Zweck gebiete, dass das beklagte Land auch nach der Vereinigung der BKK Berlin mit anderen Betriebskrankenkassen an seine Rückkehrzusage gebunden bleibe.
Regelungen des Finanzministeriums zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat seit dem Zeitpunkt der letzten Aktualisierung der Durchführungshinweise zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Januar 2010 eine Reihe von Regelungen getroffen, die die Durchführungshinweise ergänzen bzw. ändern. Dasselbe gilt für die Durchführungshinweise
zum Überleitungs-Tarifvertrag TVÜ-Länder, die ebenfalls zuletzt im Januar 2010 überarbeitet worden waren. In beide Durchführungshinweise wurden diese Regelungen jetzt eingearbeitet. Darüber hinaus wurde unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen tarifvertraglichen Änderungen eine Reihe von redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. November/Dezember 2013
> Zur Info:
Die überarbeiteten Durchführungshinweise sind im Intranet abrufbar (www.stmf.bybn.de) oder können im Internet (www.stmf.bayern.de/ download) eingesehen werden. Dies gilt auch für die Durchführungshinweise und Tabellen (der Stundenentgelte und Zeitzuschläge) zur Anhebung der Entgelte zum 1. Januar 2014.
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Modernisieren? Günstig gemacht.
Verband
Verband
Recht
21. Gewerkschaftstag der Bayerischen Finanzgewerkschaft
Josef Bugiel (li.), stv. BBB-Vorsitzender und ehemaliger Vorsitzender der bfg, zusammen mit dem neuen Vorsitzenden der bfg, Gerhard Wipijewski.
Am 18. und 19. November fand in Schweinfurt der 21. Gewerkschaftstag der Bayerischen Finanzgewerkschaft (bfg) unter dem Motto „Starke Finanzverwaltung: Gerechtigkeit – Handlungsfähigkeit – Stabilität“ statt. Die über 300 Delegierten wählten die Vorstandsgremien auf Landes- und Bezirksebene neu. Gerhard Wipijewski wurde mit eindrucksvollen 92% der Stimmen zum neuen bfg-Vorsitzenden gewählt und folgt damit dem bisherigen Vorsitzenden Josef Bugiel
nach, der nach über 24 Jahren für dieses Amt nicht mehr zur Verfügung stand. In seiner Antrittsrede nannte Wipijewski als vorrangiges Ziel der bfg die Verbesserung der Personalausstattung. Damit verbunden sei eine Reduzierung der enormen und nicht mehr stemmbaren Arbeitsbelastung in den Finanzbehörden. Insgesamt forderte er, den öffentlichen Dienst attraktiver zu machen. Für den kurzfristig verhinderten Finanzminister übernahm Amtschef Dr. Wolfgang Lazik die Ansprache. Zwar zeigte er durchaus Verständnis für die Anliegen der Bayerischen Finanzgewerkschaft, wies jedoch die aus seiner Sicht zu negative Zustandsbeschreibung zurück unter Hinweis auf die aktuellen Einstellungszahlen, die Besoldungsanpassung oder das Neue Dienstrecht. Auch sei aus Sicht Bayerns keine Änderung bei der Versorgung und der Beihilfe angedacht. Der neue Vorsitzende der bfg, Gerhard Wipijewski, stammt vom Finanzamt München und ist seit 2011 Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Bayerischen Staatsministeri-
um der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte. Dem neuen bfg-Vorsitzenden zur Seite stehen künftig die neugewählten Birgit Fuchs und Christoph Werwein sowie die wiedergewählten Johanna Markl und Thomas Wagner als stv. Vorsitzende. Weitere stellvertretende Landesvorsitzende sind die beiden Bezirksvorsitzenden Matthias Bauregger und Helene Wildfeuer. Wildfeuer zur Seite stehen die stv. Bezirksvorsitzenden Konrad Adam, Annette Feldmer, Nicole Kittlaus und Gerhard Wacker. Matthias Bauregger wird künftig von den stv. Bezirksvorsitzenden Josef Dick, Bernhard Gruber, Sebastian Kellerer, Jörg Kothe und Engelbert Rieger unterstützt. Der stv. BBB-Vorsitzende Josef Bugiel wurde für sein fast ein Vierteljahrhundert andauerndes Engagement an der Spitze der bfg von den Delegierten einstimmig zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Außerdem erhielt er von BBB-Vorsitzendem Rolf Habermann die goldene Ehrennadel für 50 Jahre BBBMitgliedschaft.
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Foto: KA Amberg-Sulzbach
BBB-Chef Habermann zu Gast
Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen waren der Einladung nach Altmannshof gefolgt.
Keinen Geringeren als BBB-Chef Rolf Habermann hatte der Kreisausschuss Amberg-Sulzbach für einen aktuellen Bericht über die Entwicklungen im öffentlichen Dienst im Bund und in Bayern nach den Wahlen gewonnen. Kreisausschussvorsitzender Franz Beyerlein konnte in Altmannshof eine stattliche Anzahl von Zuhörern begrüßen. Habermann hob hervor, dass sich im Vergleich zu anderen Bundesländern die Föderalismusreform positiv für die Bediens-
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teten in Bayern ausgewirkt habe. Es sei gelungen, die Wochenstundenzahl wieder schrittweise auf 40 Stunden zu reduzieren, die in der Dienstrechtsreform versprochenen Leistungselemente wieder zu beleben, sowie neue Stellen durchzusetzen. Auch die Beendigung der unerträglichen Absenkung der Eingangsbesoldung wurde zusammen mit einer zusätzlichen Hebung der Anwärterstellen in oft zähen Verhandlungen erreicht. Die Wiederbesetzungssperre betrage zwar immer noch drei Monate, aber die frü-
here Wartezeit von 12 Monaten wurde doch erheblich verkürzt. Im Gleichklang mit der Gesetzlichen Krankenversicherung fiel auch die Praxisgebühr. Die Bayerische Staatsregierung habe schließlich ihr Versprechen eingehalten, die Tarifabschlüsse ungekürzt auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen. Es gelte nun, ähnlich zufrieden stellende Ergebnisse in der Besoldungsrunde 2015/16 zu erreichen, auch wenn hier die gesetzlich festgelegte Schuldenbremse problematisch werden könnte. Die schrittweise und schmerzliche Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre spare dem Staat viel Geld – hier drängt der BBB allerdings auf flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten. Insgesamt werde der Fokus der nächsten Jahre auf der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben in jeder Lebensphase liegen. Die sogenannte Bürgerversicherung lehnte der Referent rundweg ab. Seite 26
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VF4425 [4] 10/2013
Foto: bfg
Gerhard Wipijewski neuer Vorsitzender
Verband
Verband
BBB in Zusammenarbeit mit BBBank:
Erich Schmid einstimmig als Vorsitzender bestätigt
Unterwegs in Flandern und Brüssel
SEPA-Schulungen für Mitgliedsverbände
BBB-Chef Rolf Habermann (r.) gratuliert dem wiedergewählten bayerischen BTB-Vorsitzenden Erich Schmid
Am 1. Oktober 2013 bestätigten die BTB-Mitgliedsverbände Erich Schmid (Vorsitzender des Bundes der Flussmeister Bayerns) einstimmig im Amt des Landesvorsitzenden des BTB Bayern. BBBHauptvorstandsmitglied Herbert Hecht
(Vorsitzender des Verbandes des Landwirtschaftlich-Technischen Dienstes in Bayern) wurde zu einem der stellvertretenden BTBLandesvorsitzenden gewählt. Der BTB-Bayern vertritt mit über 4 000 Mitgliedern als Dachverband der technischen Verbände im Bayerischen Beamtenbund die Interessen aller Fachbereiche und Laufbahngruppen des öffentlichen technisch naturwissenschaftlichen Dienstes, sowie der Beamtenanwärter, Auszubildenden, Versorgungsempfänger und Rentner aus diesen Bereichen. Der technische Verwaltungsdienst hat einen festen Sitz im BBB-Hauptvorstand. Diesen nimmt derzeit Ronald Kraus (bayerischer Landesvorsitzender der Gewerkschaft Mess-und Eichwesen), der zum Kassenprüfer des BTBBayern gewählt wurde, ein.
Mitgliederversammlung des BTE in Lenting
Sonnige Oktobertage erlebten die Teilnehmer des BBB-Kreisausschusses Schwandorf in Gent, Antwerpen, Brügge und Brüssel. Neben ausführlichen Stadtbesichtigungen wurde auch in einer Pralinenfabrik belgische Schokolade verkostet, das vielseitige belgische Bier bei einer Brauereibesichtigung probiert und eine Grachtenrundfahrt unternommen. Die Gemälde von Peter Paul Rubens wurden in der Antwerpener Kathedrale in Augenschein genommen. Sehr beeindruckend war neben zahlreichen weiteren Sehenswürdigkeiten auch das Atomium in Brüssel.
BFW-Seminare 1. Halbjahr 2014 Das Bildungs- und Förderungswerk des Bayerischen Beamtenbundes e.V. (BFW des BBB e.V.) organisiert in Zusammenarbeit und im Namen der dbb akademie Seminare rund um den Berufsalltag der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Angesprochen werden Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmer und Personalratsmitglieder, die ihr Wissen erweitern und sich für ihren Berufsalltag mit zusätzlichen Kenntnissen wappnen wollen.
Seminarprogramm 1. Halbjahr 2014: 2014 B046 GB Datenschutz im Personal- und Betriebsrat 18.-20.03.2014, Kipfenberg
Foto: BTE
2014 B062 GB Rhetorik 02.-04.04.2014, Herrsching Vorstand des BTE Bayern: Vorsitzender Ronald Kraus (Mitte) mit Ehrenvorsitzendem Horst Krumpholz, (neuem) Schatzmeister Helmut Gruber, zweitem Vorsitzendem Christoph Aunkofer und Beisitzer Max Königer (v. l.)
Bei der Mitgliederversammlung der Gewerkschaft Mess- und Eichwesen (BTE) in Lenting stand heuer das neue Eichrecht im Mittelpunkt der Vorträge und der Diskussionen. 2015 wird das neue Gesetz in Kraft treten und für umfangreiche Änderungen für die Messtechniker sorgen. „Endlich ist damit die Zeit der Unsicherheit vorbei“, betonte Ronald Kraus, der wiedergewählte Landes-Vorsitzende des BTE. Allerdings wird der BTE noch an vielen Punkten Änderungen bei der ausstehenden Verordnung anmahnen. Gleichzeitig forderte Kraus in Richtung Wirtschaftsministerin Ilse Aigner eine zügige Umsetzung
der jahrelangen Versprechen auf bessere personelle Ausstattung der sieben bayerischen Eichämter. Kraus: „Auch die Befristungen der Arbeitsverträge sollten nun endlich beendet werden. Nur so kann auch weiterhin Vertrauen in Maß und Gewicht an Tankstellen, Gaszählern und bei Waagen in Supermärkten für den Verbraucher gewährleistet werden.“ Kraus dankte dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes, Richard Besner, für die tatkräftige Unterstützung des Dachverbandes bei vielen Themen.
2014 B082 GB Gesundheitsmanagement 06.-09.05.2014, Bernried/Deggendorf 2014 B093 GB Digitale Fotografie 20.-22.05.2014 Königswinter-Thomasberg 2014 B101 GB Konfliktbewältigung 26.-28.05.2014, Herrsching Eine Anmeldung erfolgt direkt auf der Homepage der dbb akademie unter www.dbbakademie.de. Einzelheiten über die Durchführung der Seminare finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der dbb akademie. Dort aufgelistet sind auch die Bestimmungen für die Durchführung von Kooperationsseminaren (B-Seminare).
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Foto: BBB
Kreisausschuss Schwandorf
Foto: BBB
BTB Bayern
Äußerst sachkundiger Referent: Herr Thomas Bensch, fachlicher Projektleiter SEPA-Migration bei der BBBank, bei seinem Vortrag in der BBB-Geschäftsstelle in München
Die heutigen nationalen Verfahren für Überweisungen und Lastschriften mit Kontonummer und Bankleitzahl werden auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union endgültig zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren unter Nutzung von IBAN und BIC abgelöst. Insbesondere durch die tiefgreifenden Veränderungen im Bereich des Lastschrifteinzugsverfahrens
sind hiervon – vor allem bei der Erhebung der Mitgliedsbeiträge – auch die Fachverbände des BBB betroffen. Der Bayerische Beamtenbund hat deshalb in Zusammenarbeit mit der BBBank für die mit dem Einzug befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Fachverbände im Oktober jeweils eine Informationsveranstaltung in München und in Nürnberg durchgeführt.
Kreisausschüsse Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen „BBB-Oktoberfest“ in Leipheim Im Rahmen seines jährlichen „Oktoberfestes“ trafen sich die Mitglieder der „Donaukreisdreifaltigkeit“ aus den BBBKreisausschüssen Neu-Ulm, Günzburg und Dillingen, verstärkt durch Kollegen aus Memmingen und dem Unterallgäu, in Leipheim. Rund 70 Mitarbeiter der verschiedensten Verwaltungen waren gekommen. Zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Frauenquote, ja und nein“ hatten sich die Staatsdiener mit Margarete Bause, MdL (Bündnis90/Grüne), Gerlinde Woppmann, Landesfrauenvertreterin des BBB und Ulrike Freund, Geschäftsführerin der Gold Ochsen Brauerei Ulm vier „Powerfrauen“ eingeladen. Die Günzburger CSU-Vorsitzende Dr. Ruth Niemetz hatte kurzfristig den vierten Platz auf dem Diskussionspodium übernommen. Der stv. Günzburger Landrat Alfons Schier, der Geschäftsführer des Beamtenbundes Baden-Württemberg Peter Ludwig und der Leipheimer Bürgermeister Christian Konrad waren ebenfalls der Einladung gefolgt und hatten sich unter die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gemischt.
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Recht
Aus der Rechtsprechung Dienstunfall
Verletzung auf dem Klo: Ist der Toilettengang dienstlich oder privat? Mit dieser Frage hatte sich das Verwaltungsgericht München zu befassen. Der Kläger hatte sich auf der Toilette seinen Mittelfinger zwischen zwei Türen eingeklemmt und verletzt. Das Verwaltungsgericht sah darin keinen Dienstunfall: Nur der Weg zur Toilette, nicht aber der Aufenthalt unterliege dem Schutz des Dienstunfallrechts. VG München, 12. Kammer, Urteil vom 08.08.2013, Az. M 12 K 13.1024
Aus den Gründen: Der Kläger hat keinen Anspruch darauf, dass das Ereignis (…) als Dienstunfall i.S.d. Art. 46 Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) anerkannt wird, die Quetschung seines rechten Mittelfingers (…) als Dienstunfallfolge festgestellt wird und beamtenrechtliche Dienstunfallfürsorgeleistungen zu gewähren sind, denn der Aufenthalt in der Toilette ist regelmäßig nicht vom Dienstunfallschutz umfasst (§ 113 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO). Ein Dienstunfall ist nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 BayBeamtVG ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Der Beamte befindet sich regelmäßig „in Ausübung“ des Dienstes, wenn er sich während der Dienststunden im Dienstgebäude aufhält. Unfälle die sich innerhalb dieses räumlichen und zeitlichen Rahmens ereignen, sind Dienstunfälle, es sei denn, sie beruhen auf einem Verhalten des geschädigten Beamten, das mit seinen dienstlichen Obliegenheiten schlechthin nicht in Zusammenhang gebracht werden kann (vgl. BVerwG v. 24.10.1963, 2 C 10/62 (…)). Der erforderliche enge und unmittelbare ursächliche Zusammenhang zwischen Dienst und Unfallereignis darf nicht zu eng ausgelegt werden. (…) Nur wenn die Tätigkeit hinsichtlich der bei Ausübung des Dienstes naturgemäß vorliegenden „Gemengelage“ eindeutig dem privaten Bereich zuzurechnen ist, fehlt der Zusammenhang zwischen Dienst- und Unfallereignis (BVerwG a.a.O.,(…)). Gleichzeitig müssen die Unfallfürsorgevorschriften praktikabel bleiben, was nicht gewährleistet wäre, wenn der Dienstherr bei-
spielsweise nachweisen müsste, dass der Beamte im Zeitpunkt des Unfalles in der Bücherei nicht ein Fachbuch, sondern eine illustrierte Zeitschrift gelesen hat oder dass er im Zeitpunkt des Unfalles mit einem Kollegen ein rein privates Gespräch geführt hat. Daher können nur Verhaltensweisen, die mit der Dienstausübung schlechthin nicht in Zusammenhang gebracht werden können, es rechtfertigen, einen Unfall, der sich während der regelmäßigen Arbeitszeit im Dienstgebäude ereignet hat, von der Unfallfürsorge auszuschließen (…). Diesen Grundsätzen entspricht es, den Weg in der Dienststelle zwischen Arbeitsplatz und Kantine oder Toilette als vom Dienstunfallschutz erfasst anzusehen ((…) vgl. auch im Zusammenhang mit einem Wegeunfall VG München v. 20.3.2012(…)). (…)Nach sozialgerichtlicher Rechtsprechung ist die Verrichtung der Notdurft eine typisch persönliche Verrichtung, die in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit steht und daher nur bei Mitwirkung von besonderen Betriebsgefahren versichert sein kann. (…) Zwar ist der Betreffende durch die Pflicht zur Anwesenheit in der Betriebsstelle gezwungen, seine Notdurft an einem anderen Ort zu verrichten, als er dies von seinem häuslichen Bereich aus getan haben würde. Das dadurch entstehende Risiko, das nicht seinem Privatbereich zuzuordnen ist, ist aber dadurch abgedeckt, dass der Weg zur Toilette und von der Toilette zurück zum Arbeitsplatz vom Unfallschutz erfasst ist. Beim Verrichten der Notdurft selbst besteht dagegen kein innerer Zusammenhang mit der betrieblichen bzw. hier dienstlichen Tätigkeit, sodass auch das Argument, es handle sich nur um eine ganz kurze, in die betriebliche/dienstliche Tätigkeit eingeschobene Verrichtung zu keinem anderen Ergebnis führt (vgl. BayLSG v. 06.05.2003 - L 3 U 323/01 (…)).
das Verrichten der Notdurft selbst, sondern auch den Aufenthalt in der Toilettenanlage (…). Somit gehören auch das regelmäßig nachfolgende Händewaschen, das Erfrischen, das Kämmen der Haare, das Ordnen der Kleidung als eigenwirtschaftliche Tätigkeiten nicht in den geschützten Bereich (LSG Rheinland-Pfalz v. 11.8.1998, L 3 U 323/79). Gemessen an diesen Vorgaben ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass das den Körperschaden verursachende Ereignis (…) nicht als Dienstunfall i.S.d. Art. 46 BayBeamtVG angesehen werden kann. Das Ereignis (…) erfolgte nicht in Ausübung oder als Folge des Dienstes, sondern während der Ausübung einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit. (…) Der Kläger hätte auch eine Toilette aufsuchen müssen, wenn er sich nicht im Dienst befunden hätte. Bei derart privatwirtschaftlich veranlassten Verrichtungen wie einem Toilettengang, der zur Verrichtung der Notdurft stattfindet, unterliegt der Betreffende nicht dem beamtenrechtlichen Versicherungsschutz. (…) Dass die Toilettenanlage durch die Anordnung der Außen- sowie der Zwischentüre in bestimmten Konstellationen allgemein besonders gefahrträchtig gewesen wäre oder die vorliegenden Verhältnisse zu besonderen Gefahren geführt hätten, wäre für sich alleine ebenfalls nicht geeignet, einen ursächlichen Zusammenhang des Unfallgeschehens mit dem Dienst herzustellen. (…) Der Schaden ist [im Übrigen] überwiegend deshalb entstanden, weil der Kläger die Türe nicht so benutzt hat, wie sie zu ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch geschaffen wurde. (…)
(…) Der unversicherte Bereich umfasst nach natürlicher Betrachtungsweise nicht nur Seite 30
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