Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
3.2.
Bestimmung von Schadeinheiten eines Spurenstoffs
Das Fonds-Modell stellt zur Gewährleistung einer verursachergerechten Finanzierung durch die Inverkehrbringer von Spurenstoffen auf die relative Schädlichkeit eines spezifischen Stoffes ab. Auf diese Weise wird das Ausmaß seiner potentiellen Gewässerschädigung im Verhältnis zu der Schädigung durch andere Stoffe dargestellt und die Grundlage für eine verursachergerechte Finanzierung geschaffen. Hierzu wird gemäß der Fonds-Lösung ein Schädlichkeitsbeiwert η (Eta) herangezogen, der der reziproken Umweltqualitätsnorm (UQN) des betreffenden Stoffes entspricht. Weshalb eignet sich die relative Schädlichkeit eines Spurenstoffs als Grundlage zur Bestimmung eines verursachergerechten Finanzierungbeitrags seiner Inverkehrbringer? Zur Diskussion steht hierbei, wie aus einer Grenzwertüberschreitung eines Stoffes, wie z. B. von Diclofenac, eine Schadenssumme für das Fondsmodell abgeleitet werden kann. Die Hersteller von Stoffen, welche in schädlichen Konzentrationen – gemessen an der Grenzwertüberschreitung – in der Umwelt auftreten, sollen in das Fonds-Modell einzahlen, welches genutzt wird, um den Eintrag eben dieser Stoffe durch den technischen Ausbau von Kläranlagen zu vermeiden bzw. zu verringern. Dazu wird die gemessene Stoffkonzentration in das Verhältnis zum ökotoxikologischen Grenzwert (bei Diclofenac z.B. 0,05 µg/l) gesetzt und über die Abflussmenge (Fracht) die Anzahl der Schadeinheiten berechnet. In Relation zu den Schadeinheiten anderer auftretender Stoffe wird der relative Anteil an dem gesamten Schadensmaß des Gewässers bestimmt. Dies ist die Grundlage für die Höhe des Beitrags eines Stoffherstellers für das Fondsmodell. Durch diesen Ansatz ist einerseits sichergestellt, dass nur die Hersteller umweltproblematischer Stoffe adressiert werden, und andererseits erzeugt er eine Lenkungswirkung, so dass Stoffe eher substituiert oder weiterentwickelt werden. Ein pauschaler Ansatz, z.B. eine Abgabe auf alle Pharmaka, würde die Hersteller benachteiligen, welche beispielsweise bereits ihre Produkte angepasst haben (z. B. erhöhte Metabolisierungsrate, geringere Polarität) und die Lenkungswirkung vermissen lassen. Um die regionale, einzugsgebietsbezogene Komplexität des Fondsmodell-Ansatzes zu verringern, sollte begleitend eine deutschlandweite Datenbank mit Stoffen und ihrer Anzahl an Grenzwertüberschreitungen bereitgestellt werden. Vergleichbare Sachverhalte in anderen Bereichen/Branchen In den unterschiedlichen Branchen ist es üblich, Verhältnisse zwischen Schadstoffen zu bilden, um diese miteinander dadurch vergleichbar zu machen und bepreisen zu können. So werden
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