Gutachten zur Umsetzbarkeit der Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranl

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Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen

schwertaten, ihre Grenzvermeidungskosten zu beurteilen (siehe Abb. 4). Bekanntlich wurde nun in den Markt eingegriffen und im Brennstoffemissionshandelsgesetzt bis einschließlich 2025 ein berechenbarer CO2-Preisentwicklungspfad kommuniziert (§10 Abs. 2 BEHG). Eine ähnliche Kommunikation findet sich auch bei den CO2-Mengen, die ein Zertifikat verbrieft oder etwa dem festgelegten Recycling-Pfad im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§14 KrWG).

Abb. 4: Entwicklung der C02-Preise zw. 2005 und 2019 Quelle: Ausschnitt aus: Connect Energy Economics GmbH (2019), S. 12.

Im vorliegenden Fall lässt sich eine bessere Planungsgrundlage der Unternehmen für Investitionen auch durch etwa mehrjährige rollierende Durchschnitte gewährleisten. Denkbar ist ebenfalls, dass ein Stoff solange bepreist wird, wie eine Kläranlage, die um eine 4. Reinigungsstufe aufgrund dieses Stoffes erweitert wurde, noch in der Abschreibung ist. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt daneben einen Ausgleich für indirekte Belastungen fest (§11 BEHG). Eine Kompensation wäre seitens der Behörde zu leisten, wenn eine unzumutbare Härte aufträte. Zu prüfen wäre, ob bei Bedarf eine solche Klausel für direkte Belastungen erwogen werden sollte.

Kapitelzusammenfassung •

Die relative Schädlichkeit eines Spurenstoffs dient als Grundlage für eine verursachergerechte Bepreisung. Eine solche Äquivalenzbetrachtung wird auch in anderen Bereichen angewandt (z. B. beim CO2-Handel oder bei der Abwasserabgabe).

Als Grenzwert für die Bestimmung des Schädlichkeitsbeiwerts eines individuellen Spurenstoffs eignet sich die Umweltqualitätsnorm, alternativ kann für Spurenstoffe ohne UQN-Festlegung auf einen

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Abb. 5: Informations- und Mittelfluss bei Umsetzung der Fonds-Lösung

6min
pages 59-64

3.5. Verteilung der Fonds-Mittel an Kläranlagenbetreiber

1min
page 56

Tab. 14: Einzugsgebiete und Teilgewässer der empfohlenen Probenahmeorte

6min
pages 52-55

Tab. 13: Fonds-Beiträge p. a. der Diclofenac-Inverkehrbringer im Verhältnis zum Umsatz in 2019

3min
pages 50-51

3.3. Berechnung der Gesamtkosten und des Fonds-Beitrags pro Schadeinheit

3min
pages 39-40

3.4. Ermittlung der Beiträge aller Inverkehrbringer eines Spurenstoffs

3min
pages 46-47

Tab. 9: Berechnung der Fonds-Beiträge pro Schadeinheit für die Beispiel-Jahre t1 und t30

3min
pages 44-45

Tab. 12: Verkaufte Packungen, ApU und AVP für Arzneimittel mit Einzelwirkstoff Diclofenac in 2019

2min
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Tab. 6: Durchschnittliche Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen

2min
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Abb. 4: Entwicklung der C02-Preise zw. 2005 und 2019

1min
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Tab. 3: Ergebnisse für die TOP-20-Spurenstoffe im Untersuchungsgebiet

11min
pages 31-37

Abb. 1: Grundidee der Fonds-Lösung

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Tab. 2: Ermittlung von Schadeinheiten am Beispiel Diclofenac

5min
pages 28-30

Abb. 3: Aufbau des Fonds-Modells und zentrale Fragestellungen

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page 18

3. Beschreibung der Finanzierungs-Heranziehung von Inverkehrbringern anhand eines Beispiel-Stoffs

1min
page 17

3.2. Bestimmung von Schadeinheiten eines Spurenstoffs

3min
pages 26-27

Abb. 2: Ökonomische und ökologische Vorteile der Fonds-Lösung

5min
pages 13-16

1. Einleitung

4min
pages 7-9

2. Kernergebnisse des ersten Gutachtens zur Fonds-Lösung

3min
pages 10-11
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