Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
PNEC-Grenzwert zurückgegriffen werden. Ändert sich die wissenschaftliche Erkenntnis hinsichtlich der Schädlichkeit eines Stoffes, ist eine Grenzwertveränderung möglich (z. B. analog zum Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz). •
Auf Basis einer bundeseinheitlichen Spurenstoffliste entscheidet die zuständige Behörde über etwaige Ausbaubescheide für Kläranlagen. Gleichzeitig wird durch die Liste geregelt, welche Spurenstoffe in Form einer potentiellen Zahlungspflicht ihrer Inverkehrbringer im Fonds-Modell berücksichtigt werden.
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Das Fonds-Modell stellt auf die Grenzwertüberschreitung von Stoffen in Gewässern ab und verwendet dabei offizielle Grenzwerte (z. B. UQN). Alternativ wäre eine Wasserbenutzungsgebühr denkbar, die alle detektierten Spurenstoffe berücksichtigt, gleichwohl mit höheren juristischen Unsicherheiten einhergeht.
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Die Lenkungswirkung der Fonds-Lösung kann sich auf verschiedene Weise einstellen. Ihr liegt die Idee jeglicher Art von Zertifikate- und (nicht-pauschalen) Steuer-/Abgabelösungen zugrunde, nach der Verschmutzer ihre individuellen Grenzvermeidungskosten analysieren. Diejenigen vermeiden, die dies vergleichsweise günstiger können. Andere werden nicht dazu gezwungen und leisten die Zahlungen, mit Hilfe derer der Ausbau der vierten Reinigungsstufe finanziert wird.
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Das Fonds-Modell sieht eine Messdatenerhebung an den Gebietsauslässen der sechs größeren Einzugsgebiete erster Ordnung vor. Zwischenergebnisse eines derzeit an der Niers durchgeführten Forschungsprojekts sind sehr vielversprechend und können den Messansatz grundsätzlich bestätigen.
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Ein Kompromiss zwischen weitgehender Dynamik und Planungssicherheit ließe sich durch Vorgabe einer Regelungsperiode schaffen, innerhalb derer gewisse Parameter festgeschrieben sind.
3.3.
Berechnung der Gesamtkosten und des Fonds-Beitrags pro Schadeinheit
Für jeden Spurenstoff, der im Rahmen des Fonds-Modells berücksichtigt und damit beitragspflichtig wird, ist auf Basis seiner relativen Schädlichkeit und unter Berücksichtigung der emittierten Fracht die Anzahl der auf ihn zurückzuführenden Schadeinheiten zu ermitteln. Anschließend sind die Schadeinheiten aller Spurenstoffe zu summieren. Beispiel-Spurenstoff Diclofenac: Spezifische und absolute Schadeinheiten Für das Beispiel-Untersuchungsgebiet des ersten Gutachtens resultieren 19.284 Diclofenac-spezifische Schadeinheiten. Die Summierung für alle nachgewiesenen schmutzwasserbürtigen Spurenstoffe führt zu insgesamt 86.022 Schadeinheiten, sodass auf Diclofenac ein Anteil von 22,42 % entfällt (siehe Kapitel 3.2). Seite 39 von 64