Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
Berechnung des Fonds-Beitrags pro Schadeinheit Der Fonds-Beitrag, den ein Inverkehrbringer pro Schadeinheit zu bezahlen hat, lässt sich ermitteln, in dem die jährlichen Gesamtkosten durch die Anzahl aller Schadeinheiten in Deutschland dividiert werden. Da der Kläranlagenausbau in den Jahren 1 bis 15 sukzessive erfolgt, steigen gemäß Tab. 5 die Gesamtkosten in diesen Jahren linear an und sind ab Jahr 15 (nominal) konstant. Unter Berücksichtigung von Preissteigerungen und diskontiert auf das Basisjahr t1 betragen die Gesamtkosten gemäß Tab. 8 in t1 = 27,4 und in t30 = 217,5 Mio. Euro. Zu Veranschaulichungszwecken wird die im Untersuchungsgebiet festgestellte Anzahl an Schadeinheiten auf Gesamtdeutschland hochgerechnet und als Maßstab zur Hochrechnung vereinfachend der Bevölkerungsanteil im Untersuchungsgebiet herangezogen. Dieser beträgt ca. 7,74 %, sodass ceteris paribus 1.111.000 Schadeinheiten für die gesamte Bundesrepublik resultieren. Wie in Tab. 9 dargestellt, ergeben sich in den Beispieljahren t1 und t30 Fonds-Beiträge von 25,- Euro bzw. 196,- Euro pro Schadeinheit. Parameter
Wert
Bevölkerung im Untersuchungsgebiet (gem. Geschäftsberichten der Verbände) Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik zum 31.12.2020 (gem. DESTATIS)
6,440 Mio. Einwohner 83,155 Mio. Einwohner
Anteil der Bevölkerung im Untersuchungsgebiet bezogen auf Gesamt-Deutschland Schadeinheiten im Untersuchungsgebiet Hochgerechnete Schadeinheiten für Gesamt-Deutschland Fonds-Beitrag pro Schadeinheit in t1 (diskontierte Gesamtkosten = 27,4 Mio. €) Fonds-Beitrag pro Schadeinheit in t30 (diskontierte Gesamtkosten = 217,5 Mio. €)
7,74 % ca. 86.000 ca. 1.111.000 ca. 25,- € ca. 196,- €
Tab. 9: Berechnung der Fonds-Beiträge pro Schadeinheit für die Beispiel-Jahre t1 und t30
Im Zeitverlauf steigt der Fonds-Beitrag somit um das Achtfache an (diskontiert auf das Basisjahr t1), sodass der finanzielle Anreiz zur Reduktion von Spurenstoffen seitens der Inverkehrbringer erhöht wird (dies ist auch explizit im Rahmen des Fonds-Modells beabsichtigt). Die im Berechnungsbeispiel unterstellte Konstanz der Anzahl an Schadeinheiten bei der Ermittlung des Fonds-Beitrags unterliegt aus verschiedenen Gründen Schwankungen: Erstens ist zu erwarten, dass die Lenkungswirkung des Fonds-Modells zu einer Reduzierung der in Verkehr gebrachten Spurenstoffe führt (Schadeinheiten ↓). Zweitens wird die Erweiterung der Stoffliste bewirken, dass derzeit noch unberücksichtigte Spurenstoffe beitragspflichtig werden (Schadeinheiten ↑). Drittens würde eine Anpassung des UQN-Werts oder des alternativen Grenzwerts den Schädlichkeitsbeiwert verändern (Schadeinheiten ↑/↓). Die dynamische Ausgestaltung des Fonds-Modells ermöglicht somit zum einen eine flexible Anpassung auf veränderte Rahmenbedingungen und ist damit einer starren Lösung (wie z. B. einer Abgabe auf spezifische Produkte) weit überlegen. Damit muss zum anderen aber einhergehen, dass sich der relative Anteil eines in Verkehr gebrachten Spurenstoffes über die Zeit auch verändern wird.
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