Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
Es fällt auf, dass ca. 93,3 % der ca. 218,3 Mio. Tagesdosen auf schmerzlindernde bzw. entzündungshemmende Arzneimittel entfallen, obwohl nur 68 der 97 Arzneimittel dieser Kategorie angehören. Umsätze von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Diclofenac Um eine Indikation hinsichtlich der Gesamtumsätze der Inverkehrbringer von Arzneimitteln mit dem Einzelwirkstoff Diclofenac zu erhalten, sind obige Werte um weitere Aspekte zu ergänzen. Zum einen ist nicht nur die Abgabe von Arzneimitteln an GKV-Mitglieder, sondern auch an privatversicherte Patienten zu berücksichtigen. Zum anderen sind auch Arzneimittel hinzuzurechnen, die keiner Rezeptpflicht unterliegen und daher in Apotheken im Rahmen der Selbstmedikation rezeptfrei verkauft werden (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). In Tab. 12 sind die verkauften Packungen, der Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) sowie der Apothekenverkaufspreis (AVP) 46 für Arzneimittel mit dem Einzelwirkstoff Diclofenac angegeben, differenziert nach nicht verschreibungspflichtigen und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Werte beinhalten die Verkäufe über öffentliche Apotheken sowie den Versandhandel. Kategorie nicht verschreibungspflichtig verschreibungspflichtig Summe
Verkaufte Abgabepreis des pharmaPackungen zeutischen Unternehmers (in Mio.) (ApU, in Mio. €) 22,77 191,08
Apothekenverkaufspreis (AVP, in Mio. €) 391,82
9,51
50,97
168,86
32,28
242,05
560,68
Tab. 12: Verkaufte Packungen, ApU und AVP für Arzneimittel mit Einzelwirkstoff Diclofenac in 2019 Quelle: IQVIA (2021, Bereich Consumer Health, Apotheke plus Versandhandel, Rx/Non RX).
Auffallend ist, dass ca. 70,6 % der 32,28 Mio. verkauften Packungen in Form von Selbstmedikationen erworben wurden, die nicht verschreibungspflichtig sind. Diese Tatsache unterstreicht, dass einer gewünschten Lenkungswirkung durch Einpreisung der Umweltkosten für Diclofenac grundsätzlich hohe Chancen eingeräumt werden kann, weil davon auszugehen ist, dass Patienten im Fall einer zu erwartenden Preiserhöhung durch die Inverkehrbringer auf andere Arzneimittel ausweichen. Erfolgt nur eine teilweise Ausweichreaktion wäre dies gleichwohl aus umweltökonomischer Sicht unproblematisch: Durch Einpreisung der Umweltkosten würde dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. ApU-Wert für rezeptpflichtige Arzneimittel und Umsatz Der ApU (früher als Herstellerabgabepreis [HAP] bezeichnet) gibt an, welchen Preis der pharmazeutische Unternehmer für seine Arzneimittel beim Verkauf an den Großhandel bzw. direkt an Apotheken verlangt.
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ist festgelegt, welche Zuschläge die Großhändler und Apotheken auf die Abgabepreise pharmazeutischer Unternehmer für rezeptpflichtige Arzneimittel erheben dürfen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verkaufspreise für rezeptpflichtige Arzneimittel in allen Apotheken einheitlich sind. Anders verhält es sich bei Arzneimitteln, die zwar apotheken-, aber nicht rezeptpflichtig sind. Sie sind seit 2004 von den Regelungen der AMPreisV ausgenommen, sodass ihre Preise von den Apotheken eigenständig festgelegt werden können.
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