Gutachten zur Umsetzbarkeit der vom BDEW in die Diskussion gebrachten Fonds-Lösung zur Finanzierung der Spurenstoff-Elimination in Kläranlagen
mit arbeitstäglichen Probennahmen und einer Analytik an mehreren Messstellen inkl. Abflussmessung sind sehr vielversprechend und können den Messansatz der Fonds-Lösung grundsätzlich bestätigen. Die Einzugsgebiete und Teilgewässer der empfohlenen Probenahmeorte sind in Tab. 14 dargestellt. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
Einzugsgebiet Maas Rhein Ems Weser Elbe Donau
Teilgewässer Rur Niers Rhein Saar Mosel Rhein Ems Weser Elbe Elbe Donau
Probenahmeort Wassenberg Kessel Weil am Rhein (Oberliegerkontrolle) Saarbrücken (Oberliegerkontrolle) Perl (Oberliegerkontrolle) Bimmen Papenburg Bremen Hemelingen Geesthacht Bad Schandau (Oberliegerkontrolle) Passau (oberhalb Inn-Mündung)
Tab. 14: Einzugsgebiete und Teilgewässer der empfohlenen Probenahmeorte Quelle: In Anlehnung an: Schitthelm, Dietmar (2019), S. 394.
Generell wird für die größeren Einzugsgebiete erster Ordnung (s.o.) die stoffspezifische Fracht berechnet und in Relation zu anderen Stoffen gesetzt. Bei grenzüberschreitenden Einzugsgebieten, wie beispielsweise dem Rhein wird dies nicht nur am Gebietsauslass (Ozean oder Landesgrenze) bewertet, sondern die Fracht beim Eintritt nach Deutschland subtrahiert. Somit werden nur Gewässerbelastungen berücksichtigt, die innerhalb Deutschlands entstehen. Falls festgestellt werden sollte, dass aufgrund der hohen Verdünnung oder der langen Fließwege am Gebietsauslass nur wenige Stoffe, die sonst in Einzugsgebieten in Deutschland detektiert werden, nachgewiesen werden können, sollten ebenfalls Fließgewässer zweiter Ordnung (z. B. die Ruhr) berücksichtigt werden. Dazu könnten regelmäßig Mischproben von den Durchfluss-Pegeln an den Gebietsauslässen zweiter Ordnung untersucht werden. Auf Basis der Gewässerqualitätsdaten lassen sich die relativen Schädlichkeiten und die FondsBeiträge pro Schadeinheit ermitteln. Um die Verursacher der beitragspflichtigen Spurenstoffe zur Zahlung heranziehen zu können, sind daneben nicht nur Informationen über die Inverkehrbringer erforderlich, sondern auch Daten hinsichtlich der von ihnen jeweils in Verkehr gebrachten Mengen eines Spurenstoffs. Wie Tab. 3 zeigt, werden ca. 98,5 % der relativen Schädlichkeit im Untersuchungsgebiet von lediglich 20 Spurenstoffen verursacht. Zwar ist zu erwarten, dass die Ausdehnung der Analysen auf das Bundesgebiet zu einer höheren Anzahl von Spurenstoffen führt, es ist gleichwohl unwahrscheinlich, dass ihre Anzahl derart sprunghaft steigt, dass eine
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