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Nachrichtendienstgesetz: Wird die Schweiz zum Schnüffelstaat?
from Blaulicht 2/2021
by Blaulicht
Wird die Schweiz zum Schnüffelstaat?
Seit der islamistische Terrorismus in Europa grassiert, verstärken viele Staaten die Aktivitäten zur Überwachung der Bevölkerung. Das geht zulasten von Bürgerrechten und Freiheit. Auch die Schweiz will das Nachrichtendienstgesetz (NDG) revidieren.
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Manchen können die Befugnisse des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sowie der Polizei nicht umfangreich genug sein, andere sehen bereits mit dem seit 1. September 2017 geltenden Nachrichtendienstgesetz (NDG) die Bürgerrechte ausgehebelt und die Freiheit der Bevölkerung beschnitten. Entsprechend erhofft die eine Seite von der aktuell laufenden Revision des NDG verschärfende Nachbesserungen vom Bundesrat, während die andere Sorgenfalten auf der Stirn hat. Die Wahrheit liegt, wie so oft, zwischen den Extremen. Allem vorausgeschickt werden muss, dass die anstehende Revision des NDG schon lange geplant wurde. Konkret hatte der Bundesrat bereits im September 2016, als die Schweizer Stimmberechtigten über das NDG entschieden und es mit 65,5 Prozent Ja-Stimmen annahmen, eine zeitnahe Revision des neuen Gesetzes in Aussicht gestellt. Dies, um noch offene, rechtlich umstrittene Punkte zu klären. Die dafür nötigen Analysen, Prüfungen und Rechtsgutachten freilich benötigten Zeit, weshalb der Bundesrat beschloss, ein nicht perfektes NDG sei besser als gar keines – und es trotz Klärungsbedarf zur Abstimmung brachte.
Seit März 2018 darf auf Basis des revidierten Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in der Schweiz eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs angeordnet werden. Zu Überwachungszwecken, bei Fahndungen sowie bei Notsuchen. Dabei ist der Einsatz von Echtzeitüberwachungen streng reglementiert. Es muss eine Katalogstraftat wie beispielsweise Geiselnahme, Raub oder Gefährdung des Lebens vorliegen und es bedarf einer Bewilligung des zuständigen kantonalen Zwangsmassnahmengerichts.
Laut dem Dienst Überwachung Post und Fernmeldeverkehr (ÜPF) wurden 2019 in der Schweiz rund 1 429 Echtzeitüberwachungen, 4 823 rückwirkende Überwachungen, 663 Notsuchen, 24 Fahndungen und 1 727 Antennensuchläufe (rückwirkende Überwachung) durchgeführt. Die meisten Massnahmen ordneten im Jahr 2019 die Kantone Waadt (25 Prozent), Zürich (13 Prozent) und Genf (13 Prozent) an. Massnahmen zur Aufklärung schwerer Vermögensdelikte machten den Löwenanteil von 40 Prozent aus, gefolgt von schweren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (26 %) und strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (10 %). Die meisten Aufträge entfielen auf Swisscom (36 %), gefolgt von Sunrise (29 %), Salt (21 %) und Lycamobile (10 %). Zu berücksichtigen ist, dass nicht selten mehrere Überwachungsanordnungen für eine einzige Person verfügt werden, da Täter oft verschiedene Nummern und Geräte verwenden. Detaillierte Infos finden Interessierte auf www.li.admin.ch.
Die NDG-Revision im Überblick
Anfang 2019 dann erteilte der Bundesrat dem VBS den Auftrag, bis Sommer 2020 einen Vernehmlassungsentwurf für die Revision des NDG zu erarbeiten. Zwei Punkte waren dabei von Anfang an unbestritten. Erstens sollen die Aufgaben der «unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI)» an die ebenfalls unabhängige «Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND)» übertragen werden. Zweitens wird diskutiert und geprüft, ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen genehmigungspflichtige Massnahmen – beispielsweise die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oder das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke –künftig auch für die Aufklärung von Gewaltextremismus zugelassen werden sollen. Bisher sind solche Massnahmen in diesem Kontext untersagt – wegen Unverhältnismässigkeit – und nur bei Vorliegen potenziell besonders grosser Bedrohungen in den Bereichen Terrorismus, verbotener Nachrichtendienst (Spionage), Proliferation, Angriffe auf kritische Infrastrukturen oder zur Wahrung weiterer wichtiger Landesinteressen zulässig.
Drei weitere Punkte betreffen eher formelle Korrekturen, von denen manche nicht unerheblich sind. So formulierte die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) in ihrem Tätigkeitsbericht 2019 klare Forderungen in Bezug auf den «Umgang mit Daten». Unter anderem soll die Systemlandschaft vereinfacht werden – wofür das Kapitel «Datenbearbeitung und Archivierung» des NDG überarbeitet werden muss. Weitere Anpassungen an den Gesetzestexten werden aufgrund eines Rechtsgutachtens des Bundesamts für Justiz (BJ) nötig, welches für Klarheit hinsichtlich der zuvor teils unterschiedlichen Rechtsauffassung der GPDel und des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sorgte. Und zu guter Letzt müssen zwischenzeitlich durchgeführte Prüfungen
und Erkenntnisse der AB-ND ebenfalls in die Revision einfliessen.
Vor diesem Hintergrund – und wohl auch angesichts der Corona-Pandemie, die Kräfte bindet und Prozesse verlangsamt respektive erschwert – gewährte der Bundesrat dem VBS unlängst mehr Zeit für die Erstellung des Vernehmlassungsentwurfs. Konkret bis Ende 2021.
Schnüffelstaat Schweiz?
Vor Ende dieses Jahres wird sich am NDG also noch nichts ändern und erst dann wird publiziert, ob die genehmigungspflichtigen Datenbeschaffungsmassnahmen auf den Bereich Gewaltextremismus ausgeweitet werden sollen – und unter welchen Bedingungen sie ergriffen werden dürfen. Die Hürden werden hoch sein. Bereits heute werden genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen zurückhaltend eingesetzt. Laut dem jährlich publizierten Lagebericht des NDB gab es 2019 lediglich 47 Massnahmen (5 Operationen), von denen 10 Personen betroffen waren. Rund die Hälfte der Massnahmen (24) und Operationen (3) betrafen terroristische Bedrohungen, 15 bezogen sich auf Spionage (verbotener Nachrichtendienst). 2018 wurden deutlich mehr, nämlich 193 Massnahmen (8 Operationen) bewilligt. Allerdings bezogen sich 170 davon auf die Aufklärung von Spionagetätigkeiten, insbesondere russischer Nachrichtendienste. Diese sind in der Schweiz traditionell sehr aktiv und wurden 2018 von gleich zwei Begebenheiten aufgescheucht: erstens von den Untersuchungen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) zu Chemiewaffeneinsätzen in Syrien und zweitens vom Mordversuch am russischen Ex-Nachrichtendienstangehörigen Sergei Skripal in Salisbury (Grossbritannien). Im Zusammenhang mit terroristischen Bedrohungen wurden 2018 landesweit 23 Massnahmen genehmigt – nahezu gleich viele wie 2019.
Fazit
Bis dato präsentieren sich die Bürgerrechte in unserem Land grösstenteils intakt und gut geschützt. Auch wurden seit Inkrafttreten des NDG keine Fälle publik, in denen der NDB die ihm bereits heute zugestandenen, teils sehr umfangreichen Befugnisse und Möglichkeiten missbraucht hat. Die Kontrollinstrumente scheinen zu greifen und die Bürgerinnen und Bürger können, gestützt auf Art 63 NDG und Art 8 Datenschutzgesetz, überdies jederzeit Auskunft darüber verlangen, ob und, falls ja, welche Daten der NDB über sie bearbeitet hat. 2018 wurden 73 solche Anträge gestellt, 2019 waren es annähernd 850. Dieser markante Anstieg der Auskunftsgesuche zeigt: Die Menschen, vor allem jene, denen der Begriff «Fichenaffäre» noch etwas sagt, kennen ihre Rechte, nehmen diese wahr und sind dem NDB gegenüber kritisch bis sehr misstrauisch eingestellt. Der Bundesrat und der NDB sollten entsprechend alles dafür tun, dass die Schweiz mit der Revision des NDG nicht tatsächlich zum Schnüffelstaat mutiert. Dies umso mehr, als das Vertrauen der Bürger in die Fähigkeiten und Kompetenzen der (politischen) Führung in Zeiten von Corona schon schwer genug gelitten hat.
Hintergrund Das Nachrichtendienstgesetz (NDG)
Das seit 2017 geltende NDG formuliert den Auftrag zur umfassenden Lagebeurteilung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zugunsten seiner Leistungsbezüger und regelt alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten sowie die durchgehende Kontrolle über den NDB.
Laut Verlautbarungen des Bundesrats vom August 2020 beschert das Gesetz der Schweiz «mehr Sicherheit, hilft, wichtige Landesinteressen zu wahren und trägt zum Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung, der Aussenpolitik sowie des Werk, Wirtschafts und Finanzplatzes Schweiz bei».
Dabei, so der Bundesrat, bleibe die individuelle Freiheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger gewahrt. Zitat: «Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen mit grösster Zurückhaltung. Der Einsatz der im NDG vorgesehenen genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen ist nur möglich, wenn er zuvor durch drei Instanzen bewilligt worden ist: Bundesverwaltungsgericht, Sicherheitsausschuss des Bundesrates und Chef/in VBS.»