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Saubere Pfoten informieren: Einmal-Masken in die graue Tonne

Wohin mit der gebrauchten Einmal-Maske? Mit der Corona-Pandemie wird offenkundig eine neue Art von achtlos weggeworfenem Müll zusehends zum Ärgernis: der ausgediente Mund- und Nasenschutz auf Straßen und Plätzen. Das Pressebüro der Stadt Neuwied möchte daher verstärkt auf das Thema aufmerksam machen und mit Unterstützung durch die Kreisverwaltung darüber informieren, wie die Masken zu entsorgen sind. Hintergrund ist ein Beschluss des Neuwieder Stadtrates, der damit eine Initiative der Linken unterstützte. Eigentlich ist es ganz einfach: „Gebrauchte Einmal-Masken gehören in den Hausmüll“, erläutert die Abfallberatung der Kreisverwaltung. „Und zwar in die graue Tonne.“ Etwas komplizierter ist die Sache bei Abfällen von Covid-19-Patienten und von Personen, die sich auf Verdacht in Quarantäne befanden. Hier soll der Abfall bereits im Haushalt in reißfeste Abfallsäcke verpackt und dann gut verschlossen in die graue Tonne gegeben werden. Natürlich sollen auch Taschentücher nicht etwa lose in die Tonne gelangen. Spritzen und andere scharfe Gegenstände gehören in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse. Anderer Müll, wie Flaschenabfälle, Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe, hat bekanntlich nichts im Hausmüll zu suchen, sondern soll nach der Gesundung von Covid-19-Patienten oder nach dem Ende der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt werden.

Seine Info-Aktion hat das städtische Pressebüro als Teil der Saubere-Pfoten-Kampagne gestartet und daher auch die Hinweise in dem Design der Kampagne gestaltet. Von Hundekot bis Zigarettenkippen - schon seit Jahren greifen die „Sauberen Pfoten“ regelmäßig verschiedene Themen auf und werben so für mehr Sauberkeit. Nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern mehr auf originelle Art und Weise.

„Die Kernbotschaft der Kampagne lautet“, so unterstreicht Oberbürgermeister Jan Einig noch einmal, „dass eine saubere Stadt Aufgabe aller ist und jeder einen Beitrag dazu leisten kann.“ Und dies gilt natürlich ebenso, was die achtlos weggeworfenen Einmal-Masken betrifft. Anzeige

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Beerdigungen in Corona-Zeiten Wie es trotzdem gelingen kann Beistand zu leisten

Vor allem in Trauerfällen ist die Nähe zu den Mitmenschen, die einem Trost spenden, enorm wichtig. Eine feste Umarmung, ein kondolierendes Händeschütteln. Aber durch die Corona-Beschränkungen ist diese Art der Anteilnahme nun kaum mehr möglich. Wie wir dennoch für die Trauernden da sein können, erfahrt ihr hier.

Persönliche Anteilnahme zeigen

Wo räumliche Nähe nicht möglich ist, kann die klassische Form des Kondolenz-Briefes oder der Beileids-Karte eine Möglichkeit bieten persönliche Anteilnahme zu zeigen. Hier können passende anteilnehmende Worten würdevoll ausgedrückt werden - und sich darin auch mit dem Verstorbenen und dem trauernden Angehörigen zu beschäftigen. Selbstverständliche Traditionen, wie die Kleiderordnung für die Trauerfeier, die kurze Verbeugung vor dem Sarg in der Kirche, der Eintrag ins Kondolenzbuch - diese und andere Rituale sind vielen Menschen fremd geworden. Doch es sind Traditionen mit einem tiefen Sinn, die den Umgang mit der Trauer erleichtern. Es müssen daher andere Möglichkeiten gefunden werden, dies auszudrücken.

Alternativer Trauerfeiern

Trotz Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig. Wenigstens der engste Kreis der Familie sollte an einer Trauerfeier und der Beerdigung auf dem Friedhof am Grab teilnehmen können. Folgende Möglichkeiten gibt es:

• Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findest zunächst im engsten Kreis statt, die größere Trauerfeier/Gedenkfeier später, wenn die Corona-Krise vorbei ist. Hierauf sollte dann auch schon in Anzeigen und Trauerbriefen hingewiesen werden.

• Auch Online-Übertragungen der Trauerfeier über das Internet können, wenn die technischen Voraussetzungen bestehen, eine Alternative sein. Oder man lässt die Trauerfeier als Video aufzeichnen, so dass der Film später, zum Beispiel bei einer Gedenkveranstaltung, gemeinsam angesehen werden kann.

So sind die CoronaBestimmungen derzeit in Rheinland-Pfalz geregelt (Stand 13.10.)

An Ansammlungen von Personen anlässlich Bestattungen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen:

1. die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen,

a-Zeiten

2. Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner.

3. Personen eines weiteren Hausstands.

Über den Personenkreis nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 eingehalten wird. (dort: Soweit in dieser Verordnung eine Personenbegrenzung angeordnet wird, ist die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 5 qm Verkaufs- oder Besucherfläche zu begrenzen (Personenbegrenzung). Allerdings auch: Sofern wegen der Art der Betätigung mit einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist (beispielsweise bei Gemeinde- oder Chorgesang), sollen diese Aktivitäten nach Möglichkeit im Freien stattfinden das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 gilt mit der Maßgabe, dass der Mindestabstand im Innenbereich zwischen Personen zu verdoppeln ist)

Aktuelle Verhaltensregeln auf Trauerfeiern

Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden. Dazu gehören beispielsweise:

• Umarmungen • Küsse • Händeschütteln

Auch auf dem Friedhof sollte die 1,5 Meter Abstandsregel gelten. Verschiedene Städte fordern derzeit dazu auf, bei Trauerfeiern eine Teilnehmer- bzw. Kondolenzliste zu führen, damit bei einer eventuellen Erkrankung eines Teilnehmers der Infektionsweg nachverfolgt werden kann bzw. andere potenziell Betroffene informiert werden können.

Vor allem das erste Trauerjahr ist für die Trauernden die Zeit der kleinen Abschiede nach der Beerdigung. Geburtstage, Ostern, Weihnachten - alles passiert nun erstmals ohne den Verstorbenen. Da ist Beistand gefragt, den man auch mit Abstand rüberbringen kann. Ob in Form von Briefen, Telefonaten oder einem kurzen Besuch unter Corona-Regelungen. Anzeige

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