Bund, Kanton und Gemeinde arbeiten eng zusammen für eine dauerhafte Lösung Graubünden hat mit der Rüfe Val Parghera in Domat/Ems und dem Bergsturz am Pizzo Cengalo im Bergell reichhaltige Erfahrungen mit Grossereignissen gemacht. Diese werden nun bei der Rutschung in Brienz genutzt, um den Wettlauf gegen die drohende Umsiedlung zu gewinnen. Mittels Tiefenentwässerung soll versucht werden, die Rutschgeschwindigkeiten auf ein tragbares Niveau zu reduzieren. Die Koordination und die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinde setzt dabei neue Massstäbe. Mittels integralem Risikomanagement wird alles unternommen, um diese grosse Herausforderung zu bewältigen. Christian Wilhelm, Urban Maissen, Christian Nagy
Unsicherheiten vermindern Sowohl die Entwicklung der Rutschung als auch die Wirkung einer Entwässerung sind mit heutigem Wissensstand unsicher. Mit Unsicherheiten mussten in den letzten Jahren auch die betroffenen Bewohner und Gäste von Brienz umgehen. Die Verantwortlichen und Fachleute versuchen mit ihrer Arbeit zur Rutschung Brienz diese Unsicherheiten zu vermindern. Die Ereignisse von Brienz/Brinzauls sind in Art und Umfang neu für alle Beteiligten. Obwohl die Bewegungen der Rutschung gross und die Auswirkungen unübersehbar sind, ist Schlimmeres nicht eingetreten und es besteht begründete Hoffnung auf eine Entspannung der Situation. Bei anderen grossen Naturereignissen der vergangenen Jahre in Graubünden stand am Anfang meist ein Schaden bringendes Ereignis wie Hochwasser, Bergsturz oder Rüfe. Unmittelbar nach dem Einsatz wurden die hauptsächlichen Schäden instandgesetzt, Projekte zur Vorbeugung vor zukünftigen Ereignissen realisiert und weitere Präventionsmassnahmen getroffen. Dieses Ereignismanagement, insbesondere das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure, hat in Graubünden gut funktioniert und vielfältige Erfahrungen konnten gesammelt werden. Von diesen Erfahrungen kann in Brienz profitiert werden.
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Neue Verordnung zum Integralen Risikomana gement bei Naturgefahren IRMV Die Regierung hat mit einer neuen Verordnung die gesetzlichen Grundlagen zum integralen Risikomanagement bei Naturgefahren geschaffen. Insbesondere hat sie für die Phase der Vorbeugung die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten bei der Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden geregelt. Diese neue Verordnung zum Integralen Risikomanagement bei Naturgefahren, kurz IRMV, wurde am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt (www.gr-lex. gr.ch) und ist für die Zusammenarbeit von Kanton und Gemeinden bei Naturgefahren grundlegend. Aufgaben von Bund und Kanton (nicht abschliessend) Grundsätzlich ist der Umgang mit Naturgefahren im Bevölkerungsschutz, in der Wald- und Wasserbaugesetzgebung und in der Raumplanung geregelt. Dabei hat der Bund vorwiegend strategische Aufgaben, die er mittels Richtlinien, Fachgrundlagen und Ausbildung, aber auch mit der Verfügung grosser Projekte wahrnimmt. Der Bund subventioniert diese mit 35 bis 45 Prozent der anrechenbaren Kosten. Gemäss kantonalem Waldgesetz erarbeitet der Kanton die Grundlagen für die Beurteilung der potenziellen Gefährdung und Risiken durch Naturge-