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B端ndner

Wald

Jahrgang 66 | Oktober 2013

Wald und Politik

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Inhalt

Titel Editorial.................................................. 4

Hoher Hirschbestand gefährdet

Ziele und Massnahmen der

Schülerinnen und Schüler ernten

Waldpolitik 2020......................................... 5

Weihnachtsbäume..................................... 61

Rolf Manser äussert sich zur

Vorschau «Bündner Wald»

Waldpolitik 2020......................................... 8

Dezember 2013......................................... 63

die Waldverjüngung.................................. 60

Statische Waldgrenzen auch ausserhalb der Bauzonen........................... 12 Wald- und Holzwirtschaftspolitik in Graubünden.......................................... 16 WSL – Schnittstelle zwischen Forschung und Waldpolitik........................ 19 Zur Vergrösserung der Bewirtschaftungseinheiten......................... 23 Forstbetriebsberatung in Graubünden........ 26 Podiumsdiskussion Forstmesse 2013 in Luzern................................................... 31

Titelbild:

Mehrnutzung von Energieholz

Vor zwei Jahren organisierte die Bündner Holz-

in Versorgungskrisen................................. 34

kette unter der Leitung von Graubünden Holz im

Finanzen der Waldeigentümer................... 37

Bonaduzer Wald eine Veranstaltung für den

Statement zur Bündner Waldpolitik............ 41

gesamten Bündner Grossen Rat, mit dem Ziel,

Hohe Hirschbestände fordern eine

unser Parlament für die Bedeutung von Wald und

konsequente Bejagung.............................. 44

Holz zu sensibilisieren.

Wald aus der Steinzeit

(Bild: zVg. Graubünden Holz)

in Zürich entdeckt..................................... 48 Comic Theo & Heinz................................. 51

Bild Inhaltsverzeichnis:

Protokoll der SELVA-General-

Wie weit soll (oder muss) die Bauzone in den Wald

versammlung 2013.................................... 52

vordringen dürfen?

Cuors üK-C culla Valtellina a Sur En........... 57

(Bild: zVg. Heli Bernina AG) Bündner Wald 5 /2013 3

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Editorial Oktober 2013 Der Wald im Allgemeinen und der Schutzwald im Speziellen, dessen Gesundheitszustand, unsere Umwelt und die Verschmutzung derselben, unser Schadstoffausstoss und unser Verschleiss an natürlichen Ressourcen sind seit Jahren politische und gesellschaftliche Dauerbrenner. Wir wissen alle, dass wir den Schadstoffausstoss drastisch reduzieren müssen, um einen klimatischen Albtraum noch etwas hinauszögern zu können. Ob er sich verhindern lässt, ist ohnehin fraglich. Vielleicht wäre es aber möglich, ihn zu verlangsamen und so seine Auswirkungen etwas abzufedern. ( Zu ) oft scheint es mir jedoch, als ob wir nur nach Lösungen suchen, um die Emissionsberechnungen nach unseren Wünschen und zu unseren Gunsten zu manipulieren. Machen wir wirklich einen Schritt vorwärts, wenn wir uns den Wald und das Holz als CO2 -Senke verkaufen, nur um unser schlechtes Gewissen ( und Handeln ) gegen aussen weiss zu waschen? Der Wald und das Holz erbringen diese Speicherleistungen schon seit der ersten Stunde dieser Welt. Wir kommen doch nur voran, wenn wir ehrlich sind zu uns selbst und den effektiven Schadstoffausstoss massiv verringern. Vertragliche und kalkulatorische Schlupflöcher auszunutzen scheint zwar auf den ersten Blick schlau zu sein, bringt uns aber nicht wirklich weiter. Es nützt nichts, eine einst gute, aber alte und schadstofflastige Technologie mit allen Mitteln zu schützen, nur weil ich damit noch mehr Geld in meine Kasse bringe. Zu den Gewinnern gehöre ich erst

dann, wenn ich dieses Manko eingestehe und neue sauberere Technologien verfolge und fördere. Selbiges gilt für unseren Ressourcenverbrauch. Die Mehrheit von uns ist überzeugt davon, dass der Atomstrom ein grosses Gefahrenpotenzial bildet und wir mit dieser Energiegewinnung unzähligen nachfolgenden Generationen ein riesiges, nicht kontrollierbares Pulverfass überlassen. Deshalb möchten ihm die meisten von uns den Rücken zuwenden. Alternativen sind gesucht. Dringend sogar, denn die Zeit drängt. Parallel dazu müssen wir unbedingt auch Energie sparen. ( D ieses Ziel müssen wir nicht nur bei der Elektrizität verfolgen, sondern auch bei anderen Energieträgern.) Und das Sparen beginnt wie so oft auch hier im Kleinen und bei jedem selbst. Die Politik trägt diese Verantwortung nicht alleine. Sie schafft die Rahmenbedingungen und gemeinsam mit jeder / jedem Einzelnen von uns sind heute alle zusammen ( vielleicht mehr denn je ) gefordert, das tägliche Handeln zu überdenken und zugunsten der Umweltverträglichkeit anzupassen. Auch wenn die direkten Auswirkungen «hinten rechts » einmal ausbleiben.

Jörg Clavadetscher, Redaktor Bündner Wald Ruinas, CH-7535 Valchava forestal-muestair@bluewin.ch

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Ziele und Massnahmen der Waldpolitik 2020 Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Waldpolitik 2020 im Sommer 2011 die strategische Ausrichtung der Waldpolitik des Bundes für die nächsten Jahre festgelegt. Damit werden die unterschiedlichen und nicht selten divergierenden Interessen der Gesellschaft an den Wald und die verschiedenen waldpolitisch relevanten Prozesse ( Klimapolitik, Energiepolitik, Raumplanungspolitik, Biodiversitätspolitik etc.) auf nationaler Ebene untereinander abgestimmt. Die Waldpolitik 2020 löst das Waldprogramm Schweiz ( WAP-CH ) ab, das in den Jahren 2002 / 03 in einem breit abgestützten Prozess erarbeitet wurde. Aus dieser Grundlage wurden die immer noch aktuellen und gültigen Teile übernommen, neue Themen und Entwicklungen integriert, sowie integrale und nachhaltige Lösungsvorschläge für neue Herausforderungen im Bereich Wald entwickelt. Die Weiterentwicklung zur Waldpolitik 2020 erfolgte im Jahr 2010 / 11 unter Mitwirkung und Einbezug der zentralen Akteure wie Kantone, Wald- und Holzwirtschaft, Umweltorganisationen, Bildung und Forschung.

Die Waldpolitik 2020 enthält insgesamt elf konkrete Ziele (  siehe Kasten  ) mit festgelegten Indikatoren und Zielwerten, um den Zielfortschritt und die Zielerreichung dereinst messen zu können. Die Ziele sind eingebettet in sechs Visionen mit dem Zeithorizont 2030. Thematisch liegen die grössten Herausforderungen nach heutiger Einschätzung in den ersten fünf Zielbereichen ( siehe Punkte 1– 5 im Kasten ). Diese Prioritätensetzung bedeutet nicht, dass die anderen Ziele unwichtig wären, zeigt jedoch, wo in den nächsten Jahren die Schwerpunkte des Bundes liegen. Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials Neu sind in der Waldpolitik 2020 insbesondere die Zielsetzungen im Bereich des Holznutzungspotenzials und des Klimawandels Die elf Ziele der Waldpolitik 2020 im Überblick Ziele mit Schwerpunkt : 1. Das Potenzial nachhaltig nutzbaren Holzes wird ausgeschöpft. 2. Klimawandel : Minderung der Anpassung ist sichergestellt. 3.

Integrale Waldpolitik mit gezielten Schwerpunkten Die Waldpolitik 2020 optimiert die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (  Ökologie, Ökonomie, Gesellschaft ). Sie soll sicherstellen, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig erfolgt. Es werden günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft geschaffen. Ausserdem soll sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald als auch dem langsam wachsenden Ökosystem Wald Rechnung getragen werden. Die Waldpolitik 2020 nimmt darüber hinaus die Anliegen der zahlreichen parlamentarischen Vorstösse der letzten Jahre zum Thema Wald auf.

Die Schutzwaldleistung ist gesichert.

4. Die Biodiversität bleibt erhalten und ist gezielt verbessert. 5.

Die Waldfläche bleibt erhalten.

Weitere Ziele : 6. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft ist verbessert. 7. Die Waldböden, das Trinkwasser und die Vitalität der Bäume sind nicht gefährdet. 8.

Der Wald wird vor Schadorganismen geschützt.

9.

Wald und Wild stehen in einem Gleichgewicht.

10. Die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt schonend. 11. Bildung, Forschung und Wissenstransfer sind gewährleistet.

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( Punkt 1 und 2 im Kasten ). Der Wald und die Waldbewirtschaftung sollen zur Minderung der Klimaveränderung beitragen, indem der nachwachsende Rohstoff Holz vermehrt genutzt und optimal verwendet wird. Damit kann die CO2-Bilanz der Schweiz verbessert und ein grösserer Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Ressourcen geleistet werden. Ziel ist es daher, das nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial auszuschöpfen. Der Bund möchte durch diese Zielsetzung sein starkes Engagement für die Holznutzung zum Ausdruck bringen. Allerdings hat er es beim Holzmarkt mit einem liberalisierten Markt zu tun, in dem die Unternehmen und die Endkunden als Hauptakteure wirken. Die Rolle des Bundes liegt daher darin, zusammen mit den Kantonen Grundlagen und Entscheidungshilfen bereitzustellen, gute Rahmenbedingungen zu schaffen und Innovationen zu fördern. Um Anreize für eine stärkere Holznutzung zu schaffen, wurde zudem die Möglichkeit diskutiert, dass der Bund die Verbesserung der Walderschliessung auch ausserhalb des Holzernte im Bergwald. Das Ausschöpfen des nachhaltigen Holznutzungspotenzials gehört zu den fünf Prioritäten der Waldpolitik 2020. ( Bild: Emanuel Ammon BAFU / AURA )

Schutzwaldes finanziell unterstützt. Aus finanziellen Überlegungen hat der Bundesrat im Herbst 2012 aber entschieden, auf diese Option zu verzichten ( siehe dazu auch das Interview mit Rolf Manser in diesem Heft ). Anpassung an den Klimawandel Als zweiter neuer Schwerpunkt soll der Wald als anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben, damit er die vielfältigen Leistungen als Schutz gegen Naturgefahren, Holzlieferant, Erholungsraum, Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Trinkwasserlieferant und als CO 2-Senke auch unter den sich ändernden klimatischen Bedingungen erbringen kann. Denn da in Zukunft unter anderem häufiger mit trockenen Perioden, Naturereignissen und Schädlingen zu rechnen ist, wird die Belas­tung des Waldes zunehmen. Bei der Frage, welche Verjüngung und welche Pflege an einem bestimmten Standort heute die richtige ist und welche ­Baumart dabei einge­ setzt werden soll, ist guter Rat teuer. Die Waldpolitik 2020 möchte die Unsi­cherheiten redu­zieren, indem die Auswirkun­gen des Klimawandels auf den Wald un­tersucht wer­ den. Dies geschieht insbesondere mit dem Wald und Klima­ Forschungsprogramm «  wan­del », das sich momentan in seiner zwei2012 bis 2015  ). Das ten Phase befindet (  Forschungsprogramm wird 2015 ­erste vertiefte Informationen liefern, um a­ nschlies­send waldbauliche Empfehlungen für verschiede­ ne Standorte entwickeln zu können. Auf dieser Grundlage wird der Bund das För­ der­ system für die Jungwaldpflege weiter­ ent­ wickeln und im Rahmen des neuen Finanzausgleichs mit den Kantonen entsprechende Programmvereinbarungen abschliessen. Der gemeinsame Weg zu den Zielen Um die Waldpolitik 2020 zu konkretisieren, hat das BAFU einen Massnahmenplan erar-

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Absterbender Föhrenwald im Wallis. (Bild: Andreas Rigling )

beitet. Dieser ist Teil der Anfang 2013 er­ schienenen Publikation «Waldpolitik 2020 » und wurde in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Einbezug von weite­ ren zentralen Akteuren aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft sowie Forschung und Bildung erarbeitet. Der Massnahmenplan ist ein Handlungsprogramm und nennt die verbindlichen Massnahmen des Bundes bis ins Jahr 2020. Im gleichen Zug wird auf die wichtige Rolle der Kantone und weiterer Akteure hingewiesen, auf deren Mitwir­ kung der Bund für die Zielerreichung ange­ wiesen ist. Das BAFU hatte bereits im August 2011 den Auftrag des Bundesrates erhalten, die Waldpolitik und dessen Massnahmen umzusetzen, wo dazu keine gesetzlichen Anpassungen und keine zusätzlichen finan­ ziellen Mittel notwendig sind. Dies ist in den meisten Fällen möglich und die Umset­ zung ist dementsprechend in vollem Gang. Punktuelle Ergänzung des Waldgesetzes Damit die Waldpolitik 2020 aber vollstän­ dig umgesetzt werden kann, müssen ein­ zelne Lücken in der Waldgesetzgebung geschlossen werden, wie dies unter ande­ rem auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert wurde.

So soll zur effizienten Bekämpfung und Prävention von biotischen Gefahren – zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer oder dem Götterbaum – die subventions­ rechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufge­ hoben werden. In den letzten Jahren unter­ stützte der Bund nur die Bekämpfung und Prävention im Schutzwald. Neu soll dies auch ausserhalb des Schutzwaldes wieder möglich sein. Aufgrund des Klimawandels, der die na­ türlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern droht, sind waldbauliche Massnahmen wie eine angepasste Jung­ waldpflege notwendig, um den Wald dar­ in zu unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen lang­ fristig erfüllen zu können. Die vorgeschla­ genen Ergänzungen im Waldgesetz neh­ men diese Anforderungen auf. Daneben stärkt die Ergänzung des Waldge­ setzes die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Zur Förderung der Nutzung des einheimischen Rohstoffes und Energieträ­ gers Holz sollen die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert werden. Dazu soll der Bund Innovationen im Bereich Holz unterstützen. Für weitere Aspekte zum bisherigen und zukünftigen Prozess der Waldpolitik 2020 und der Ergänzung des Waldgesetzes so­ wie zu politischen Fragen lesen Sie das nachfolgende Interview mit Rolf Manser ( Leiter Abteilung Wald des BAFU ). Daniel Landolt-Parolini Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Wald 3003 Bern daniel.landolt@bafu.admin.ch

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Rolf Manser äussert sich zur Waldpolitik 2020

Rolf Manser ist überzeugt, dass ein Grossteil der nationalen Politikerinnen und Politiker hinter der Waldpolitik 2020 steht. (Bild: BAFU )

Der 49-jährige diplomierte Forstingenieur Rolf Manser hat eine langjährige Erfahrung mit Forstpolitiken auf verschiedenen Ebenen. So erarbeitete er beispielsweise als Mitglied der damaligen Projektleitung das Waldprogramm Schweiz ( WAP-CH ) – der Vorgänger der aktuellen Waldpolitik 2020 – und ist momentan bei den Vorbereitungen für eine europäische Waldkonvention involviert. Als Leiter der Abteilung Wald im BAFU ist Rolf Manser mit der Umsetzung der Waldpolitik 2020 ( W P 2020 ) an vorderster Front beschäftigt. Der «Bündner Wald» (  BüWa  ) darf Rolf Manser einige Fragen zur Entwicklung und Umsetzung der WP 2020 stellen. BüWa : Herr Manser, weshalb brauchen wir eine neue Waldpolitik ? Manser  : Im Jahr 2009 haben wir einen Bericht zum Stand der Umsetzung der Massnahmen und der Zielerreichung des WAP-CH erarbeiten lassen. Dabei wurde deutlich, dass sich die Ausgangslage seit der Erarbeitung des WAP-CH in zentralen Bereichen stark verändert hatte : Die wirtschaftliche Entwicklung hatte sich verän-

dert, der Klimawandel akzentuierte sich und besonders gefährliche Schadorganismen traten zum ersten Mal gehäuft auf. Wir brauchten daher Antworten, wie wir im Wald auf diese Veränderungen reagieren sollten. Diese Antworten gibt uns nun die Waldpolitik 2020, welche der Bundesrat 2011 verabschiedet hat. 2004 verabschiedete das damalige BUWAL das WAP-CH 2004 – 2015. Hätte dieses Programm nicht einfach verlängert werden können? Die Kernelemente des WAP-CH werden in der Waldpolitik 2020 weitergeführt. Zum Beispiel wurde das Hauptziel und die Vision nicht verändert. Die einzelnen Ziele wurden aber aktualisiert und in einigen Punkten weiterentwickelt. Der Fokus wurde auf die neuen Herausforderungen gelegt. So steht beispielsweise die Ausschöpfung des Holznutzungspotenzials nun prominent an erster Stelle. Und was uns ebenfalls sehr wichtig war : Neu hat der Bundesrat eine Waldpolitik verabschiedet – damit bekommt der Wald auch auf politischer Ebene den Stellenwert, welchen er verdient.

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Woher kam der Auftrag oder der Wunsch, ein neues Waldgesetz ( WaG ) auszuarbeiten? Interessiert sich unsere Politik überhaupt für den Wald ? Oh ja – in zunehmendem Masse : 56 politische Vorstösse in drei Jahren zeigen, dass der Wald und das Holz auch auf politischer Ebene bewegen. Die Anpassung des Waldgesetzes ist eine Notwendigkeit, um einige Ziele der WP 2020 erreichen zu können. Das hat der Bundesrat auch so gesehen und daher dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ( U VEK ) den Auftrag zu einer punktuellen Ergänzung erteilt. Welches waren die Hauptanliegen, als der Bundesrat den Auftrag für ein neues WaG erteilte ? Ein Hauptanliegen war es, die Bekämpfung von eingeschleppten Schadorganismen zu ermöglichen, auch ausserhalb des Schutzwaldes. Die Kantone haben heute zwar den Vollzugsauftrag gemäss Art. 26 WaG, aber der Bund kann die Bekämpfung von Schadorganismen nur im Schutzwald finanziell unterstützen. Daneben gab der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, weitere rechtliche Anpassungen zu prüfen und den zusätzlichen Finanzierungbedarf darzulegen, etwa in den Bereichen Anpassung an den Klimawandel und Inwertsetzung von Waldleistungen ( siehe dazu den Artikel zur Waldpolitik 2020 ab Seite 5 in diesem Heft ). Wie sieht der Werdegang der WP 2020 und des neuen WaG aus ? In der Waldpolitik 2020 stehen wir – zusammen mit den Kantonen und den Akteuren aus Wald und Holz – am Anfang der Umsetzung. Die erste Umsetzungsperiode startete 2012 und dauert bis 2015. Erste Massnahmen wie die einheitliche planeri-

sche Ausscheidung von Schutzwaldflächen ( SilvaProtect- CH ) oder die Verankerung des Instruments der Wildruhezonen auf Bundesebene konnten bereits abgeschlossen werden. Die zweite Umsetzungsperiode dauert von 2016 bis 2019. Wir überwachen die Umsetzung der einzelnen Massnahmen laufend und werden Fortschritte und Gelerntes zusammentragen und informieren. Der Bundesrat hatte bis am 14. August eine punktuelle Ergänzung des Waldgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die sich auf die Waldpolitik 2020 abstützt. Die Rückmeldungen werden nun ausgewertet. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Vorlage 2014 an das Parlament überweisen wird, wo es dann beraten wird. Damit die Kantone und die weiteren Akteure möglichst rasch von den Anpassungen, insbesondere im Bereich Schadorganismen, profitieren können, streben wir eine Umsetzung auf die dritte NFA -Periode an, das heisst auf 2016. Das ist der Startpunkt für die dritte NFA -Periode und entspricht der zweiten Umsetzungsetappe der WP 2020. Um die Ziele der Waldpolitik zu erreichen, bedarf es teils wohl auch grosser Investitionen. Woher sollen wir das dazu notwendige Geld nehmen, wenn der Bund sparen muss und immer mehr Kantone und vor allem Gemeinden Ende Jahr rote Zahlen schreiben ? Mit dem vermehrten Auftreten von invasiven Schadorganismen und dem Klimawandel stehen uns Herausforderungen mit erheblichen Risiken bevor. Ein weitherum anerkannter Grundsatz des Risikomanagements ist, dass Prävention günstiger ist als die Behebung von Schäden. In diesem Sinne sind gewisse Mehrinvestitionen notwendig und sehr sinnvoll. Auch der Bundesrat sieht dies so und rechnet mit 24 Mio. MehrinvesBündner Wald 5 /2013 9

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Wenn ich die Budgets anderer Bereiche wie etwa in der Landwirtschaft sehe, ist das Wort «massiv» wohl leicht übertrieben. Aber ja, diese Frage ist sicher eine Knacknuss und muss sorgfältig abgewogen werden. Man darf darüber nicht vergessen, dass der Wald eine Vielzahl von Leistungen erbringt, die nicht direkt Geld abwerfen (Erholung, Biodiversität, Schutz vor Naturgefahren, Trinkwasserreinigung etc.). Diese Leistungen sind um ein Vielfaches höher als die Investitionen für deren alternative Herstellung. Daher macht es auch ökonomisch Sinn, gewisse Mehrinvestitionen heute zu tätigen, damit der Wald diese Leistungen auch in Zukunft in genügendem Umfang erbringen kann.

Rolf Manser ruft alle wichtigen Waldakteure auf, an einem Strick zu ziehen und Eigeninteressen zugunsten einer ganzheitlichen Waldpolitik etwas in den Hintergrund zu rücken. (Bild: BAFU)

titionen. Bedingung ist allerdings, dass sich die Kantone mitbeteiligen, und wir wissen, dass dies schwierig wird. Der Grossteil dieser Gelder sind Finanzhilfen, das heisst, es ist ein Angebot und für die Kantone nicht zwingend. Somit bleibt der Spielraum für die Kantone maximal resp. wird mit einem neuen Programm sogar noch grösser : Die Kantone können entsprechend ihren Prioritäten, Präferenzen und Finanzlage mit dem Bund über eine breitere Palette verhandeln und Programmvereinbarungen abschliessen. Wenn der Bereich Wald finanziell aufgestockt wird, so werden wohl andere Bereiche des Bundes und der Kantone zu dessen Gunsten massiv sparen müssen. Gibt es da eine Art «Kompensationspläne» zwischen verschiedenen Departementen ?

Wo sehen Sie die entscheidenden Punkte für eine erfolgreiche Umsetzung der WP 2020 oder allfällige Probleme in den Kantonen und bei den Waldbesitzern ? Durch die enge Begleitung bei der Ausarbeitung der Waldpolitik 2020 durch die Kantone und die wichtigsten Akteure werden die Ziele von diesen getragen. Das ist essenziell, da sie Mitverantwortung tragen für die Umsetzung von Massnahmen und damit für die Zielerreichung. Ein entscheidender Punkt ist sicher die Kommunikation sowie das Erklären der Ziele und der Massnahmen des Bundes. Das ist nicht immer ganz einfach, denn es müssen auch Entscheide der Politik kommuniziert werden, welche aus fachlicher Sicht anders hätten ausfallen müssen. Ich erinnere hier an das Beispiel der Förderung der Walderschliessung, welche der Bundesrat aus finanziellen Gründen aus dem Massnahmenpaket gekippt hat. Aber das gehört zum « daily business » in der Umsetzung von Politiken. Bei der Kommunikation an die Waldeigentümer sind wir auch stark auf die Kantone angewiesen, welche die entsprechenden

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Kontakte haben. Aber wir haben ja mit den Kantonen eine langjährige partnerschaftliche Zusammenarbeit, welche wir weiterführen möchten. Erwarten Sie von einer bestimmten Seite grösseren Widerstand gegen die WP  2020 ? Wie gesagt haben wir die Waldpolitik 2020 früh mit den Kantonen und den Partnern aus Wald und Holz abgestimmt. Daher wissen wir, wo die Knacknüsse liegen. Wir hatten bisher keine Zeichen, dass es grundsätzlich Widerstand gegen die Waldpolitik 2020 gibt. Bezüglich der Ergänzung des Waldgesetzes ist es noch zu früh für eine abschliessende Aussage. Denn die Vernehmlassung ist noch am Laufen, weil einige Akteure wie die Kantone oder der WVS eine Verlängerung eingereicht haben zur Eingabe ihrer Stellungnahme. Es gibt aber Anzeichen, dass in den Kantonen insbesondere die Frage der Finanzen kritisch bewertet wird. Im Weiteren wird von einer Etappierung der Waldgesetzergänzung gesprochen. Damit läuft man Gefahr, wertvolle Zeit zu verlieren und die notwendigen Massnahmen können nicht rechtzeitig ergriffen werden. Darf ich Sie noch um ein Schlusswort zur WP 2020 und einen persönlichen Wunsch in diesem Zusammenhang bitten ? Mit der Waldpolitik 2020 hat der Bundesrat zum ersten Mal überhaupt waldpolitische Ziele in der Schweiz festgelegt. Das Werk gilt auch international als Vorbild. Bezüglich der Ergänzung des Waldgesetzes sind wir momentan in einer Phase, wo sich Partikularinteressen manifestieren, das ist ganz normal. Wenn es aber nicht gelingen sollte, die zentralen Akteure davon zu überzeugen, dass sie ihr Eigeninteresse zugunsten

einer integralen Sicht etwas zurückstellen, droht das Scheitern der Waldgesetzergänzung und somit ein Teil der Umsetzung der Waldpolitik 2020. Dies wäre sehr schade und ein schwerer Rückschlag für den ganzen Waldbereich. Daher nütze ich mein Schlusswort zu einem persönlichen Aufruf an alle wichtigen Waldakteure, hier an einem Strick zu ziehen !

Jörg Clavadetscher, Redaktor Bündner Wald Ruinas, CH-7535 Valchava forestal-muestair@bluewin.ch

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Statische Waldgrenzen auch ausserhalb der Bauzonen Änderung des Waldgesetzes bezüglich Waldflächenpolitik Am 16. März 2012 beschloss die Bundesver­ sammlung die Änderung des Waldgesetzes im Zusammenhang mit der parlamentari­ schen Initiative Waldflächenpolitik. Als Folge dieser Gesetzesänderung hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in der Wald­ verordnung geändert und die Bestimmun­ gen per 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Der Wald gewinnt vor allem in den Höhen­ lagen zwischen 1000 Meter und der Vege­ tationsgrenze auf landwirtschaftlich nicht mehr genutzten Flächen an Terrain. In vielen Alpregionen wurden Alpweiden und wenig erträgliche hoch gelegene Vegetations­ flächen bereits vor Jahren aufgegeben und werden nicht mehr bewirtschaftet. Dies führt zu einer starken Ausdehnung des Waldes auf diesen unbewirtschafteten Flächen. Die par­ lamentarische Initiative verlangte Änderun­ gen des Waldgesetzes, die dazu beitragen, dass die unerwünschte Waldflächenzunah­ me gebremst, die Landschaftsentwicklung besser gesteuert und Bodennutzungskon­ flikte entschärft werden können. Flexiblere Regelungen zur Leistung von Rodungsersatz Das Gesetz schreibt vor, dass bei Rodungen Realersatz zu leisten ist. Realersatz wird geleistet, indem für die gerodete Fläche eine gleich grosse Fläche Wald an einem Standort neu begründet wird, der qualitativ ähnliche Bedingungen bietet wie die gero­ dete Fläche. Dieser Grundsatz bleibt auch unter den neuen Bestimmungen unverän­ dert. Gemäss bisherigem Recht musste der Realersatz, falls er nicht in derselben Ge­ gend gewährleistet werden konnte, in ei­ ner anderen Gegend geleistet werden. Die­ ser Absatz wurde aufgehoben. Neu kann anstelle von Realersatz vermehrt Ersatz in

Form von gleichwertigen Massnahmen zu­ gunsten des Natur- und Landschaftsschut­ zes getroffen werden, dies insbesondere in Gebieten mit zunehmender Waldfläche. In definierten Ausnahmefällen kann auf den Rodungsersatz gänzlich verzichtet werden, z. B. bei Projekten zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes und zur Revitalisie­ rung von Gewässern, die zu einer ökologi­ schen Aufwertung führen ( mehr zu diesem Teil der Gesetzesänderung siehe im Artikel von Ueli Eggenberger «Bundesgesetzrevisi­ on mit Möglichkeiten für den Rodungser­ satz » auf Seite 22, Ausgabe August 2013 des «Bündner Wald »). Statische Waldgrenzen auch ausserhalb der Bauzonen möglich Statische ( fixe ) Waldgrenzen konnten bis­ lang nur in Gebieten, in denen Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen, festgelegt werden. Gemäss den neu­ en Bestimmungen kann auch in Gebieten ausserhalb der Bauzonen die Waldgrenze statisch festgelegt werden, sofern der Kan­ ton eine Zunahme des Waldes verhindern will. Eine solche Feststellung der Waldgren­ ze hat zur Folge, dass allenfalls neue Be­ stockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen rechtlich nicht als Wald gelten. Das heisst, dass solche Bestockungen trotz Erfüllen der Waldkriterien nicht geschützt sind und ohne Rodungsbewilligung wieder entfernt und auf die festgelegte Waldgrenze zurück­ gesetzt werden können. Die Bezeichnung der Gebiete mit statischer Waldgrenze ausserhalb der Bauzonen ist im kantonalen Richtplan vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen zur Offenhaltung der vom Einwuchs bedrohten Gebiete sektor­ übergreifend überprüft werden und die zur Verfügung stehenden Massnahmen

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Waldlichtung in Schluein / Schleuis GR beim

Waldlichtung in Schluein / Schleuis GR beim

Einwachsen im Jahr 1989

Einwachsen im Jahr 2000

( Bild : BAFU, © Documenta Natura )

( Bild : BAFU, © Documenta Natura )

gegebenenfalls abgestimmt und bei Bedarf verbessert werden. Eine Offenhaltung soll nicht nur rechtlich mittels statischer Waldgrenzen festgelegt werden, sondern auch mittels geeigneter Bewirtschaftungsmassnahmen auf längere Zeit gewährleistet werden können. In vielen Fällen sind Flächen betroffen, die für die Artenvielfalt oder für die Landschaft eine wichtige Bedeutung haben. Im kantonalen Richtplan sind nur diejenigen Gebiete zu bezeichnen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern und entsprechend statische Waldgrenzen festlegen will. Die Waldgrenzen selbst sind nicht im Richtplan einzutragen. Sie sind durch die kantonal zuständige Behörde festzustellen und zu verfügen. Schliesslich sind sie in den Nutzungsplänen parzellenscharf einzutragen.

stellen, ist eine regelmässige und langfristig sichergestellte Mahd oder Beweidung erforderlich. Diesbezüglich ist die ( B erg-) Landwirtschaft besonders gefordert. Ein Schritt in diese Richtung wurde getan in der neuen Agrarpolitik des Bundes für die Jahre 2014 bis 2017, indem die Berglandwirtschaft insgesamt gestärkt wird etwa durch höhere Flächenbeiträge für steile Bewirtschaftungsflächen, Beiträge zur Offenhaltung der Landschaft ( Kulturlandschaftsbei­t räge ) oder Beiträge für besondere Bewirtschaftungsformen wie Wytweiden oder Selven ( L andschaftsqualitätsbeiträge ).

Abstimmung mit der Landwirtschaftspolitik Um die Bewirtschaftung dieser vor dem Einwuchs zu schützenden Gebiete sicherzu-

Rodungsvoraussetzungen bleiben unverändert Die Änderungen des Waldgesetzes bezüglich Waldflächenpolitik betreffen die Rodungsvoraussetzungen nicht. Trotz Forderungen von bestimmten Kreisen nach einer generellen Lockerung der Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen wurde auf eine Anpassung verzichtet. Dies vor allem deshalb, weil die Bündner Wald 5 /2013 13

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im Rodungsbewilligungsverfahren vorzunehmende Interessenabwägung aufgrund der gesetzlichen Kriterien bereits heute Rodungen von eingewachsenen Flächen zulässt. Massgeblich ist dabei weniger die Entstehungsgeschichte des Waldes als vielmehr der mit dem Rodungsvorhaben verfolgte Zweck, das übergeordnete Interesse und die Standortgebundenheit. Im Übrigen würde eine generelle Lockerung dieser Vo-

raussetzungen auch im Konflikt stehen mit dem Ziel der Waldflächenerhaltung.

Bruno Röösli Sektionschef Waldpolitik und Walderhaltung 3003 Bern bruno.roeoesli @ bafu.admin.ch

Art. 7 Rodungsersatz 1.  Für jede Rodung ist in derselben Gegend mit standortgerechten Arten Realersatz zu leisten. 2.  Anstelle von Realersatz können gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden :

a.  in Gebieten mit zunehmender Waldfläche ;

b.  in den übrigen Gebieten ausnahmsweise zur Schonung von landwirtschaftlichem Kulturland sowie ökologisch oder landschaftlich wertvoller Gebiete.

3.  Auf den Rodungsersatz kann verzichtet werden bei Rodungen :

a.  von in den letzten 30 Jahren eingewachsenen Flächen für die Rückgewinnung

b.  zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes und zur Revitalisierung von Gewässern;

von landwirtschaftlichem Kulturland; c.  für den Erhalt und die Aufwertung von Biotopen nach den Artikeln 18a und 18b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz. 4.  Wird nach Absatz 3 Buchstabe a rückgewonnenes landwirtschaftliches Kulturland innerhalb von 30 Jahren einer anderen Nutzung zugeführt, so ist der Rodungsersatz nachträglich zu leisten.

Art. 10 Waldfeststellung 1.  Wer ein schutzwürdiges Interesse nachweist, kann vom Kanton feststellen lassen, ob eine Fläche Wald ist. 2.  Beim Erlass und bei der Revision von Nutzungsplänen nach dem Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung ist eine Waldfeststellung anzuordnen in Gebieten :

a.  in denen Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen;

b.  ausserhalb der Bauzonen, in denen der Kanton eine Zunahme des Waldes verhindern will.

3.  Steht ein Begehren um Waldfeststellung in Zusammenhang mit einem Rodungsgesuch, richtet sich die Zuständigkeit nach Artikel 6.

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Wald- und Holzwirtschaftspolitik in Graubünden Untertitel Grundschrift

Beispielhaftes Bündner Naturgefahrenmanagement – hier Schutzwald ob Ftan. ( Bild : Lignum / M. Meuter )

Der waldreiche Kanton Graubünden kennt die prioritären Aufgaben seiner Wälder schon seit Jahrhunderten, sind doch rund zwei Drittel der Waldungen für den Schutz von Dörfern und Verkehrswegen verantwortlich. Diese wichtige Aufgabe hat der Kanton zusammen mit den Gemeinden in den letzten Jahrzehnten sehr ernst genommen und auch die Voraussetzungen geschaffen, dass Prävention und Intervention gezielt ausgebaut und verbessert wurden. Sicher konnte dies auch erreicht werden, dank der Spezialisierung im Rahmen der Reorganisation des Bündner Forstdienstes. Dieser wurde ein grosser Stellenwert in den Regionen und an der Zentrale beigemessen. Unsere Holznutzung und die Anwendung von Holz genossen immer einen grossen Stellenwert. Allerdings musste vor zehn Jahren festgestellt werden, dass rund 80 Prozent der Holzernte als Rundholz ins Ausland verkauft wurden, das heisst, dass die ganze Wertschöpfung im Ausland getätigt wurde. Dies führte dann dazu, dass auch die Wirtschaftsförderung sich verschiedene Überlegungen zu einem Sägewerk in Graubünden machte, damit die Wertschöpfung und die Arbeit im Kanton Graubünden bleiben. Dies auch mit dem Ziel, die gesamte

Lücke zwischen den Waldeigentümern als Holzproduzenten und den Zimmereien und Schreinereien zu schliessen. Die Holzvorräte sind vorhanden, ein starkes Gewerbe in der Holzverarbeitung ebenfalls. Neben dem Einschnitt fehlt bekanntlich in Graubünden praktisch auch die gesamte Weiterverarbeitung im Bereich Holzverleimung. Die Lösung in Domat / Ems muss im Nachhinein einerseits als sehr gross bemessen beurteilt werden. Dies war sicher einer der Gründe für das Scheitern, daneben haben die negativen Umstände mit der Immobilien- und Finanzkrise wie auch die Kursentwicklung des Euro dazu beigetragen. Andererseits darf festgehalten werden, dass das Vorhandensein eines Sägewerkes im Kanton wieder den Glauben an das Holz und dessen Produkte nährte und dazu auch Preise gelöst wurden, welche die Gemeinden dringend benötigen, um die Forstbetriebe für den Wald und die Waldpflege zu erhalten. Auch die Gründung von Holzvermarktungsorganisationen kann als positiver Punkt bezeichnet werden. Im Weiteren möchte ich einige Überlegungen machen, wohin der Weg in Zukunft gehen könnte und was für Graubünden in diesem Zusammenhang wichtig ist.

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Holz ist begehrt, Rundholzpreise bleiben zurück Aktuell haben wir die Situation, dass der Holzbau boomt und dass diese Situation auch aufgrund der wachsenden Bevölkerung bestehen bleibt. Dies sicher auch dann, wenn vermehrt Sanierungen und Erneuerungen anstehen. Holz wird eine positive Zukunft haben im Umfeld beim Bauen und auch in der Energiediskussion. Leider wird es auch weiterhin so sein, dass der Waldeigentümer dadurch nicht profitiert, er muss darauf achten, dass der Forstbetrieb Holz verkaufen kann und dadurch Erträge generiert. Die Jahresnutzung von Stammholz ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen und liegt momentan trotz stag­nierender Rundholzpreise auf einem sehr hohen Niveau. Die Rundholzpreise sind nach einem vorübergehenden Höhepunkt im Jahr 2010 stark gesunken. In der Zwischenzeit haben sich die Rundholzpreise wieder leicht erholt und liegen nun auf einem stabilen, aber tiefen Niveau. Was in Zukunft für die Waldwirtschaft von Bedeutung sein wird, ist die Thematik der Klimaveränderung. Hier werden Herausforderungen im Bereich Waldbewirtschaftung, aber auch im Bereich Naturgefahrenmanagement auf uns zukommen.

( Bild : SELVA )

Funktionierende Holzkette eminent wichtig Hier sind die Voraussetzungen im Kanton Graubünden im Moment gut, haben wir doch mit Graubündenholz einen aktiven Dachverband. Damit ist gegeben, dass alle Verbände vom Wald über die Säger zu den Weiterverarbeitern bis zu den Zimmerleuten und Schreinern am gleichen Tisch sitzen, inklusive Kanton und Lehrbetrieb. Es zeigt sich auch mit dem neuen Projekt « H olz futuro 2022 », dass die zentrale Lücke im Bereich Sägerei und anschliessender

Naturgefahrenmanagement beispielhaft Die Kapriolen des Wetters sind allen bestens bekannt, warum dies heute allenfalls anders sein sollte, da gehen die Meinungen auseinander. Die Wissenschaft zeigt allerdings auf, dass bis 2050 die Temperaturen um zwei Grad im Durchschnitt steigen werden und dass es damit verbunden zu starken Veränderungen im Bereich Niederschläge und allenfalls Winde kommen kann. Der Kanton Graubünden hat in diesem Bereich seit einigen Jahren darauf reagiert und

Vor 10 Jahren wurden rund 80 % der Holzernte ins Ausland verkauft – wie sieht es heute aus ?

Weiterverarbeitung liegt. Diese Frage muss für den Kanton gelöst werden, denn nur mit diesen Akteuren ist es möglich, vermehrt Wertschöpfung im Kanton zu generieren. Es ist zu hoffen, dass es gelingt, alle Kräfte im Kanton zu bündeln, damit ein gemeinsames Ziel erreicht werden kann. Im Moment werden aus meiner Sicht die Kräfte zu stark verzettelt, weil mehrere Projekte von verschiedenen Akteuren verfolgt und betrieben werden. Ich denke, dass der Kanton Graubünden zu klein ist und damit letztlich nicht das Beste erreicht werden kann.

Bündner Wald 5 /2013 17

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sich an der Zentrale wie auch in den Forstregionen personell verstärkt und schweizweit eine beispielhafte Organisation aufgebaut, damit Grundlagen für die Gefahrenbeurteilung vorliegen und im Rahmen der Planungen auch angewandt werden. Im Falle von Naturereignissen spielt der Forstdienst eine zentrale Rolle als Beurteiler sowie auch bei den nachfolgenden Sanierungsprojekten. Forstdienste weiterhin stark gefordert Die örtlichen Gemeindeforstdienste spielen sicher weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung aller Massnahmen im Bereich der Naturgefahren. Dazu kommt, dass die Situation bei den Holzpreisen sie zu weiteren Rationalisierungsmassnahmen zwingt, sei es bei der Pflege oder Nutzung des Waldes. In Bezug auf die Einschätzung des Klimas gilt es mitzudenken, was im Zusammenhang mit der Baumartenwahl und den Umtriebszeiten gemacht werden kann. Sicher ist, dass der Nadelholzkanton Graubünden die Fichte bewusst pflegen muss, denn diese wird weiterhin sehr gefragt sein. Bezüglich Baumartenmischung muss die Weisstanne unbedingt durchgesetzt werden gegenüber den Wildverantwortlichen. Der Nutzen der Weisstanne als Mischbaumart ist bezüglich Standfestigkeit des Bestandes gross. Die Überlegung der kürzeren Umtriebszeiten muss vor allem dann gemacht werden, wenn nur noch schwächere Sortimente nachgefragt werden. Die Bündner Hirschjagd gilt als Erfolgsmodell schlechthin. Leider sind die Hirschbestände in den letzten Jahren wieder kontinuierlich angestiegen und haben in diesem Frühjahr die Grenze von 15 000 Tieren erreicht. Die externen Audits der FSC-Waldzertifizierung haben aufgezeigt, dass der Lebensraum teilweise übernutzt wird und dass es vermehrt zu Konflikten

mit der Waldwirtschaft kommt. In Graubünden schützen zwei Drittel des Waldes vor Naturgefahren. Durch Wild geschädigte Waldbestände führen auch zu grossen Schäden in der Waldwirtschaft. Aus diesen Gründen müssen Jagd- und Waldorgane in Zukunft in der Zielsetzung und Massnahmenanordnung für die Jagdplanung vermehrt zusammenarbeiten. Unbedingt muss auf die Erschliessung des Gebirgswaldes geachtet werden, dies um der Zugänglichkeit bei besonderen Situationen Rechnung zu tragen, nicht zuletzt aber auch damit der wertvolle Rohstoff Holz genutzt werden kann. Hier sind noch einige Anstrengungen nötig. Im schweizweiten Vergleich ist die Erschliessungsdichte im Kanton Graubünden auf einem sehr tiefen Niveau. Im Moment laufen Gemeindezusammenlegungen im Rahmen der Gemeindereform. Hier gilt es sicher, die Chancen zu nutzen und die Forstbetriebe anzupassen, zu stärken und zu optimieren. Schlussbetrachtungen Die Waldpolitik hat im Kanton Graubünden ihre Hausaufgaben gemacht, indem eine zielgerichtete kantonale Organisation beim Forstdienst vorhanden ist und die Verbände sich für den Wald einsetzen. Bei der Holzwirtschaftspolitik wiegt das Scheitern des Sägewerkes Domat / Ems schwer, doch arbeiten im Moment viele Kräfte an einem Folgeprojekt.

Andrea Florin Falkensteinweg 4 7206 Igis

aflorin @ ilnet.ch

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WSL – Schnittstelle zwischen Forschung und Waldpolitik Der Wald ist für den Menschen schon längst nicht mehr nur Schutzwald, Holzlieferant, Pilzreservat oder Jagdrevier, sondern er dient inzwischen auch der Erholung, leistet einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität, speichert und reinigt Wasser und kann auch CO2 -Senke sein. Die Vielfalt dieser teilweise konkurrierenden Ansprüche bedingt viel Wissen dar­ über, wie möglichst viele davon optimal erfüllt werden können. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL hat die Aufgabe, umfassend die nachhaltige Nutzung und den Schutz der natürlichen Lebensräume zu erforschen. So erarbeitet die WSL Wissen und Entscheidungsgrundlagen für die Forstpolitik, aber auch für all jene Politikbereiche, welche die Nutzung des Waldes regeln, unter anderen die Umwelt-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und Raumentwicklungspolitik. Dieses Wissen für die Politik zugänglich zu machen, ist ein wichtiges Anliegen der WSL , und die Mitarbeitenden bemühen sich, den Wissenstransfer zu Politik und Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zu gewährleisten. Reporting für die internationale Ebene : Beispiel Treibhausgasinventar Auf der internationalen Ebene beteiligen sich WSL-Forschende z. B. an den internationalen wissenschaftlichen Syntheseberichten, in denen der Stand der Forschung zuhanden der Politik dargestellt wird. Ein allseits bekanntes Beispiel hierzu sind die Berichte des Intergovernmental Panel on Climate Change ( I PCC ), wo u.a. die wissenschaftlichen Arbeiten der WSL eingehen. Aus internationalen Verträgen ergeben sich aber auch « Reporting »-Verpflichtungen der Schweiz. Exemplarisch ist das Treibhausgas-

Feldaufnahmen bilden die Basis für viele Forschungsresultate, welche von der WSL veröffentlicht werden. (Bild: zVg. WSL)

inventar in Zusammenhang mit den CO2 Reduktionszielen des Kyoto-Protokolls. Die Schweiz hat beschlossen, den Wald und den Waldboden als potenzielle CO2 -Speicher anzurechnen. Der Schweizer Wald leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen. Die WSL liefert an dieses Inventar Kohlenstoffbilanzen baLFI ) sierend auf dem Landesforstinventar (  und weiteren Erhebungen, informiert über methodische und technische Verbesserungen und bietet Interpretationshilfen. Ein weiteres Beispiel ist das Internationale Kooperationsprogramm zur Beurteilung und Untersuchung der Auswirkungen der Luftbelastung auf die Wälder ( ICP Forests ). Die WSL betreibt hierzu die « Langfristige Waldökosystemforschung » ( LWF ). Diese MoniBündner Wald 5 /2013 19

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toringdaten fliessen jährlich in einen Bericht zum Zustand der europäischen Wälder ein, der grosse Bedeutung für waldpolitische Entscheidungen auf europäischer Ebene hat. Die Schweiz hat kürzlich auch einen internationalen Vertrag zum Europäischen Forstinstitut ( EFI ) ratifiziert. Als sogenannter « Knowledge-Broker » soll das EFI Fragestellungen aus Politik und Verwaltung sammeln und Forschende aus ganz Europa mobilisieren, das entsprechende Wissen aufzubereiten. In diesem Sinne nennt sich eine dieser Schriftenreihen : « Was die Wissenschaft uns zu sagen hat ». Die WSL ist am EFI und an dessen Schriftenreihen an vorderster Front beteiligt. Forschungsaufträge der nationalen Verwaltung : Beispiel « Waldbericht » und «WAMOS » Auf der nationalen Ebene ist der wichtigste Ansprechpartner der WSL eindeutig die öffentliche Verwaltung, also insbesondere das Bundesamt für Umwelt ( B AFU ). Ein beachtlicher Teil der Forschung zum Wald an der WSL wird durch Aufträge des BAFU initiiert, und oft besteht diesbezüglich auch ein gesetzlicher Auftrag. Neben den resultierenden Forschungsberichten ist der persönliche Kontakt über gemeinsame Workshops im Rahmen dieser Projekte sehr wichtig, hilft er doch, den Wissenstransfer effizient und effektiv zu gestalten. Ein wichtiges Beispiel hierzu ist das Landesforstinventar, in dessen Rahmen viele Informationen zur Entwicklung des Waldes und der Waldfläche erhoben werden. An ein breiteres Publikum wendet sich der Waldbericht, welcher 2005 das erste Mal erschienen ist – der nächste Bericht ist für 2015 geplant und soll umfassend über den Zustand des Schweizer Waldes und seine nachhaltige Nutzung informieren. Der Waldbericht basiert auf den Nachhaltigkeitskriterien, die von der Minis-

terkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa festgelegt wurden. Er ist somit wichtig für die internationale Berichterstattung und zentral für die nationale Waldpolitik. Die WSL führte von 2009 bis 2012 auch das « soziokulturelle Waldmonitoring » ( WAMOS ) durch, eine breite Befragung der Bevölkerung zur Nutzung des Waldes und zu Einstellungen, z.  B. betreffend Fahrverbote oder Holzschlag ( siehe auch Artikel im «Bündner Wald», Ausgabe Februar 2013, ab Seite 30 ). Diese Befragung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU entwickelt, da dieses ein starkes Interesse daran hat, Nutzungskonflikte im Wald zu identifizieren und die Akzeptanz bereits getroffener Massnahmen zu ergründen. WSL-Plattformen für Wissenstransfer und Feedback: Beispiel « Forum für Wissen » Eine weitere Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft bildet der ­routinemässige Austausch, welcher projektunabhängig über regelmässig angebotene Plattformen erfolgt. Neben ihren zahlreichen eigenen Publika­ tions­organen (  WSL-Berichte und Merkblätter ) veranstaltet die WSL einmal im Jahr zu wechselnden Themen das « Forum für Wissen », eine eintägige Konferenz, die von Praktikern, Behördenmitgliedern, NGOs und Po­ litikern besucht wird. Dabei steht nicht ausschliesslich der klassische Wissenstransfer im Vordergrund. Beim Forum für Wissen 2011 zur «Multifunktionalität des Waldes » berichtete das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden von den Erfahrungen mit der Förderung der Waldbiodiversität und gab der WSL Forschungsanregungen aus der praktischen Alltags­erfahrung. Ein wichtiges Standbein ist auch die Internetplattform waldwissen.net, welche die WSL , zusammen mit Partnerorganisationen aus Deutschland und Österreich, aufge-

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Mit Veranstaltungen wie dem jährlichen «Forum für Wissen» kann die WSL Forschungsresultate gezielt an ein interessiertes Fachpublikum weiter geben. (Bild: zVg. WSL)

baut hat: Dies ist die weltweit umfassendste Wissensplattform für Waldfragen mit mittlerweile über 3000 Fachbeiträgen, speziell aufbereitet für Waldfachleute, Forstpraktiker und alle am Wald Interessierten. Gremien, in denen die WSL sich einbringt : Beispiel Forstverein Die WSL ist aktiv an weiteren Veranstaltungen beteiligt, wie z. B. dem regelmässig an der ETH stattfindenden «Montagskolloquium für die Praxis », einer Vortragsreihe für ein breites Publikum rund um die Themen Wald und Holz. Ebenso haben WSL-Angehörige Einsitz in Gremien, in welchen Forschende und Behörden gemeinsam die Möglichkeit des Wissensaustauschs ausloten, so z. B. in der Arbeitsgruppe Freizeit und Erholung im Wald ( taf ) der Arbeitsgemeinschaft für den Wald, dem Netzwerk Wissenstransfer Wald, in dem Bildungs- und Forschungsinstitutionen der Waldbranche zusammenarbeiten oder dem Forum Biodiversität Schweiz. Über derartige Gremien kann die Schnittstelle zwischen Forschung und Verwaltung auf informellem Weg effizient gepflegt werden. Die WSL ist auch in wichtigen nationalen waldpolitischen Gremien und Verbänden vertreten, z. B. dem « Forum Wald », um dort als Stimme der Wissenschaft dazu beizu-

tragen, dass weitreichende waldpolitische Entscheidungen informiert getroffen werden. Mitarbeiter der WSL finden sich auch, wenngleich nicht in offizieller Funktion, im Forstverein. Gerade der Forstverein ermöglicht wichtige informelle Kontakte zwischen Politik bzw. Verwaltung und Wissenschaft, bietet er doch die Möglichkeit, Beziehungen quer durch die Waldbranche zu pflegen. Daraus können wertvolle Impulse für die Waldpolitik resultieren. So war der Forstverein massgeblich bei der Aushandlung des nationalen Waldprogramms beteiligt. In der föderalistisch organisierten Schweiz sind die kantonalen Behörden, die Gemeindeverwaltungen und auch die Waldbesitzer wichtige Ansprechpartner der WSL . WSL-Forschende werden an die Treffen der Mitglieder der Konferenz der Kantonsförster ( KOK ) oder der Konferenz der Forstdirektoren ( F o DK ) eingeladen, um diese mit Expertisen zu informieren. Mit Kantonen und Gemeinden wurden in enger Zusammenarbeit auch Forschungsprojekte durchgeführt, zum Beispiel zur Organisation von Holzmärkten oder zur ökonomischen Bewertung von Schutzwäldern (ein Thema, bei dem auch das Lawinenforschungsinstitut in Davos als Teil der WSL eine bedeutende Rolle spielt). Bündner Wald 5 /2013 21

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Zuletzt : Medienarbeit der WSL Es ist für die WSL prioritär, die Verwaltung durch einen geeigneten Wissenstransfer in der Gestaltung und Umsetzung von Gesetzes- und Verordnungsaufträgen zu unterstützen. Es kommt zwar auch vor, dass WSL-Forschende direkt mit Parlamentariern diskutieren oder etwa zu Jubiläen von Burgergemeinden eingeladen werden, aber zentraler für den Wissenstransfer in die Politik sowie die Öffentlichkeit ist die Medienpräsenz der WSL zu einer breiten Themenpalette. Es ist das Bestreben der WSL , dass das an den WSL-

dungsträgern ausserhalb der (  Umwelt-) Verwaltung gelangt.

Dr. Tobias Schulz Marty Umwelt- und Ressourcenökonomie Eidg. Forschungsanstalt WSL 8903 Birmensdorf tobias.schulz @ wsl.ch

Prof. Dr. Konrad Steffen, Direktor WSL

Standorten Birmensdorf, Davos, Bellinzona, Lausanne und Sion erarbeitete Wissen

auch auf diesem Weg zu den Entschei-

Eidg. Forschungsanstalt WSL Zürcherstrasse 111, CH-8903 Birmensdorf konrad.steffen @ wsl.ch

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Zur Vergrösserung der Bewirtschaftungseinheiten Positionspapier der Kommission zur Förderung der Berufsinteressen des Bündner Forstpersonals ; vorgelegt von Graubünden Wald im Mai 2013. 1. Einleitung Nach den Beschlüssen des Grossen Rates in der Februarsession 2011 ist die Gemeindereform im Kanton Graubünden in vollem Gang. Davon sind auch die Gemeindeforstbetriebe betroffen. Zusammenlegungen und Bestrebungen zur Vergrösserung der Bewirtschaftungseinheiten sind vielerorts ein grosses Thema oder schon angelaufen. Auch der Kanton hat sich diesem Thema angenommen und im frisch revidierten kantonalen Waldgesetz die Voraussetzungen geschaffen, damit grössere Forstreviere, Bewirtschaftungsgemeinschaften sowie Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen unterstützt und gefördert werden können. Als konkrete Unterstützung stellt das Amt für Wald und Naturgefahren gemäss dem Schreiben vom 25.2.  2013 den interessierten Gemeinden einen externen Berater zur Verfügung. 2. Grundsätzlich positive Haltung Die FOPEKO hat sich an der Sitzung vom 26.2.2013 ebenfalls mit dieser Entwicklung befasst und das vorliegende Positionspapier aus der Sicht des Forstpersonals erarbeitet. Die Kommission ist überzeugt, dass die laufenden Strukturbereinigungen – vor allem infolge von Gemeindefusionen – unumgänglich sind. Die Forstbetriebe sollten sich deshalb rechtzeitig damit befassen und selber aktiv werden, bevor ihnen unerwünschte Lösungen von aussen diktiert werden. Veränderungen sind immer auch Chancen, um die Betriebe zu stärken. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es nicht den Musterbetrieb gibt, wel-

cher auf den ganzen Kanton übertragen werden könnte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Zusammenschlüssen und jede Möglichkeit hat ihre Vor- und Nachteile. Wichtig scheint uns, dass jede Neuorganisation einzeln betrachtet und eine zweckmässige Lösung gesucht wird, welche im einzelnen Fall die Mehrheit der Bedürfnisse und Wünsche abdecken kann. 3. Wichtige Aspekte Nachstehend sind einige allgemeingültige Aspekte aufgelistet, welche es aus der Sicht des Forstpersonals bei allfälligen Zusammenschlüssen zu beachten gilt : 3.1 Allgemein –  Grössere Betriebsformen sind flexibler und können jungen Leuten einen interessanten, den heutigen Anforderungen entsprechenden Aus- und Weiterbildungsplatz bieten. Die Chancen, welche solche Reorganisationen beinhalten, können aber nur richtig gepackt werden, wenn die Betroffenen konstruktiv mitwirken. –  E s gibt grundsätzlich zwei Varianten für Zusammenlegungen :   –  Insbesondere in ländlich oder saisonal geprägtem Umfeld macht oft das Zusammenlegen von Forst- und Werkdienst Sinn. Der Betrieb hat so mehrere Standbeine, stärkt seine Stellung innerhalb der Gemeinde, kann den Mitarbeitern mehr Abwechslung bieten, hat bessere Ausweichmöglichkeiten bei Schlechtwetter und kann den Mitarbeitern im fortgeschrittenen Alter körperlich leichtere Arbeiten zuteilen.   –  In grösseren Agglomerationen mit grossen Holznutzungsmengen und in denen das ganze Jahr im Wald gearbeitet wird, kann auch die Bildung Bündner Wald 5 /2013 23

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eines reinen Forstbetriebes sinnvoll sein. In diesen Fällen muss den Fragen der (  Neu-)  M echanisierung und der Zusammenarbeit mit lokalen Forstunternehmungen ein besonderes Augenmerk geschenkt werden, damit eine für alle Beteiligten akzeptierbare Lösung gefunden werden kann. 3.2 Einfluss der Gemeindereform –  D er Zusammenschluss der Forstbetriebe im Rahmen von Gemeindefusionen ist nur eine von vielen Aufgaben, welche in der neuen Gemeinde gelöst werden müssen. Betroffene Betriebsleiter sollten sich zusammen mit ihren Waldfachverantwortlichen möglichst frühzeitig auf eine Fusion einstellen und sich rechtzeitig Gehör verschaffen, um eigene Lösungsvorschläge einzubringen. –  D ort, wo unabhängig von Gemeindefusionen Reorganisationen der Forstbetriebe angestrebt werden, ist unbedingt auf mögliche Entwicklungen bei der Gemeindereform zu achten. Allenfalls gelingt es sogar, bei sich abzeichnenden Veränderungen der Gemeindestrukturen eine Vorreiterrolle zu spielen. 3.3 Form der Zusammenarbeit –  Bei gemeindeübergreifenden Reorganisationen stellt sich die Frage der rechtlichen Organisationsform. Die heute praktizierten Varianten reichen von der losen überbetrieblichen Zusammenarbeit über die Bildung eines Kopfbetriebes und die Gründung eines Zweckverbandes oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt bis zur Verpachtung der Waldbewirtschaftung und Beförsterung an eine Nachbargemeinde. –  Welche Variante die richtige ist, muss fallweise sorgfältig abgewogen werden.

Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, die Erfahrungen guter Beispiele zu nutzen und die betreffenden Betriebsleiter um Rat zu fragen. 3.4 Umsetzung –  E in allfälliger Arbeitsplatzabbau im Zuge von Zusammenschlüssen muss möglichst sozialverträglich umgesetzt werden. Wenn immer möglich hat dieser durch Frühpensionierungen und durch natürliche Fluktuationen zu erfolgen. –  Ausbildungsplätze sollten, wenn immer möglich, erhalten bleiben, da eine Vernachlässigung der Nachwuchsförderung letztendlich für alle Beteiligten nur Nachteile mit sich bringt. –  Gelerntes Forstpersonal – vom Forstwart bis zum Revierförster – kann problemlos auch auf den entsprechenden Stufen im Werkdienst – vom Gemeindearbeiter bis zum Werkmeister – eingesetzt werden. –  E s soll in jedem Fall versucht werden, auch Vorteile der bisherigen Lösung zu erhalten; zum Beispiel die territoriale Zuständigkeit der Revierförster. Die Kunden kennen ihren Förster und schätzen es in der Regel, weiterhin eine vertraute Ansprechperson zu haben. –  Eine Spezialisierung nach «innen» ( H olzverkauf, -handel, Lehrlingsausbildung, Projektmanagement, Maschinen und Geräte usw.) ist sinnvoll und anzustreben. Dabei ist es aber wichtig, die Zuständigkeiten – zum Beispiel in einem Funktionendiagramm – sauber zu definieren und zuzuordnen. –  Zusammenschlüsse sind nur erfolgreich, wenn die betroffenen Personen Teamplayer sind und den Zusammenschluss mittragen. Deshalb sollen möglichst alle Betroffenen von Anfang an sinnvoll in die Reorganisation einbezogen werden.

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–  Bei gemeindeübergreifenden Zusammenschlüssen haben sich als Grundlage für Abrechnungen Leistungsvereinbarungen bewährt. Komplizierte Abrechnungsmodelle sind aufwendig und verhindern gut gemeinte Bemühungen der Zusammenarbeit. In diesen Fällen lohnt es sich auch, die Konsequenzen betreffend Mehrwertsteuer gründlich zu prüfen. 3.5 Weitere wichtige Aspekte Ein erhöhter Kostendruck seitens der –  Politik darf nicht zu Arbeitsverfahren führen, welche insbesondere im Schutzwald zu Schäden oder einer überhöhten Nutzung führen. Diese Schäden können langfristig Kosten verursachen, welche eine kurzfristige Kosteneinsparung um ein Mehrfaches übersteigen. –  Infolge des Klimawandels und der sich häufenden Wetterextreme gewinnt das Management von Naturereignissen im-

mer mehr an Bedeutung. Forstbetriebe mit gut ausgebildetem und ortskundigem Personal können diese Aufgaben bestens bewältigen. 4. Schlussbemerkungen Die FOPEKO hofft mit diesem Papier, den Entscheidungsträgern eine kleine Hilfe bei einer allfälligen Entscheidungsfindung bieten zu können. Für konkrete Fragen empfehlen wir, externe Beratungsdienstleistungen – wie sie zum Beispiel vom AWN angeboten werden – in Anspruch zu nehmen.

Forstpersonalkommission ( FOPEKO ) von Graubünden Wald c/o Amt für Wald und Naturgefahren Loëstr. 14, CH – 7000 Chur

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Forstbetriebsberatung in Graubünden Einleitung Gemäss dem revidierten kantonalen Waldgesetz unterstützt der Kanton die Schaffung von Bewirtschaftungsgemeinschaften sowie weitere Massnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen im Wald. Die hierfür bezeichnete Fachgruppe Forstbetriebe des Amtes für Wald und Naturgefahren ( AWN ) wird seit Jahresbeginn durch einen aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung in der Forstbranche ausgewiesenen Praktiker unterstützt. Heiri Mannhart, ehemaliger Betriebsleiter Crest Ault ( gemeinsame Gemeindebetriebe Bonaduz / Rhäzüns ) blickt auf eine über dreissigjährige Tätigkeit als Revierförster zurück und hat in dieser Zeit in verschiedenen Kommissionen und Gremien für die Bündner Waldwirtschaft mitgewirkt. Seine wertvollen Inputs werden bei folgenden Dienstleistungen beigezogen : –  Prüfung und Überarbeitung bestehender Grundlagen –  Erarbeitung neuer Grundlagen –  Überprüfung von Infrastrukturen –  Moderation von Kommissionssitzungen –  Führung von Gesprächen mit Behörden und Personal Diese Ergänzung zu den bisherigen Beratungen durch die Fachgruppe Forstbetriebe ermöglicht hiermit eine ganzheitliche Analyse und Lösungsfindung. Dabei gilt es, die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben sicherzustellen («Leistungsvereinbarung Beförsterung») und die betriebliche Organisation zu optimieren. Diese Beratung steht vollumfänglich im Zeichen der aufgrund verschiedener Analysen geforderten Effektivität- und Effizienzsteigerung. Analog dem Prinzip der Gemeindefusionen wird vom Waldeigentümer eine aktive Rolle erwartet. Optimale Betriebsstrukturen Als Fördermittel für eine wettbewerbsfähige Holzproduktion schaffen Bund und Kanton

Anreize für neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Forstbetrieben und Holzwirtschaft. Im Zentrum steht die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Forstbetrieben. Unterstützungswürdig gelten Projekte, wenn –  eine dauerhafte Zusammenarbeit vorliegt ( Grundlagen: Kooperationsvertrag, eigene Rechtspersönlichkeit, vollständiger Übergang von Planungs- und Nutzungsrechten an die neue Organisation ); –  eine Mindestholznutzungsmenge von 10 000 m3 / Jahr angestrebt wird oder 5000 m3 / Jahr, falls Betriebsergebnis positiv wird und Deckungsbeitrag aus der Waldbewirtschaftung positiv ist; –  der Jahresabschluss nach HRM2 oder OR erstellt wird und gewinnorientiert gewirtschaftet wird. Die Erfüllung der Kriterien muss mit einem Geschäftsplan ( Businessplan ) nachgewiesen werden. Die finanziellen Leistungen von Bund und Kanton richten sich nach der Anzahl planungspflichtiger Waldeigentümer (  bisher minimal CHF  20  000.– bei zwei bis fünf Teilnehmern, CHF 4000.– für jeden weiteren Teilnehmer bis maximal CHF 40 000.– ) und der Menge verkauften Holzes ( bisher CHF 1.20 pro m3 während der ersten vier Jahre des Betriebszusammenschlusses ). Die genannten Ansätze befinden sich aktuell in Überarbeitung und werden auf Initiative des Bundes künftig eher noch höher ausfallen. Bisherige Beratertätigkeit Als Ausgangssituation findet sich stets das Problem der Bewirtschaftungseinheiten mit –  hohen Fixkostenbelastung v. a. im Bereich Verwaltung, Organisation und Infrastruktur –  Einsatz von suboptimalen Holzernteverfahren

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–  unprofessioneller Holzbereitstellung und -vermarktung –  teilweise unbefriedigenden Betriebsergebnissen Diese Betriebsstrukturen stehen immer grösseren Abnehmerstrukturen seitens der Holzwirtschaft gegenüber. Als theoretische Handlungsoptionen zur Überwindung dieser strukturbedingten Probleme bietet sich einerseits die Diversifikation des Leistungsangebotes ( Einsatzmöglichkeiten im Bereich Arbeiten für Dritte ). Diese Variante lässt sich rasch realisieren, ist jedoch oft nicht kostendeckend und wenig dauerhaft. Sie gilt zudem als Nische nur für Wenige. Andererseits bietet der Aufbau von betriebsübergreifenden Kooperationen den meist zu verfolgenden Weg. Diese Lösung ist schnell realisierbar, flexibel gestaltbar, bietet hohes Entwicklungspotenzial insbesondere bezüglich Qualitätssteigerung und eine gewisse rechtliche Selbstständigkeit. Dagegen ist mit einem hohen

Reorganisations- und Koordinationsaufwand zu rechnen. Betriebsübergreifend bedeutet: –  Zusammenarbeit über Eigentumsgrenzen hinweg ( nur Forstdienst ) oder –  Zusammenarbeit zwischen Forst- und Werkdienst innerhalb oder über Eigentumsgrenzen hinweg. Ausgehend von einem politischen Auftrag seitens des Waldeigentümers werden in Zusammenarbeit mit dem jeweils regional verantwortlichen Vertreter der Fachgruppe Forstbetriebe die politisch vorgegebenen Ziele und die zu bearbeitenden Betriebsfelder entgegengenommen und evaluiert. Dadurch werden Rollen klar verteilt und Verantwortlichkeiten transparent definiert. Aktuell erfolgten konkrete Beratungen in Einzelbetrieben ( Haldenstein, Schiers ) oder in beabsichtigten künftigen Betriebszusammenschlüssen ( Disentis / Mustér, Medel / Lucmagn, Tujetsch ) oder in realisierten Gemeindefusionen ( Ilanz / Glion ). Anhand

Abbildung 1: Gemeindeorganigramm Ilanz/Glion, Bereich Infrastrukturen

Leiter Infrastrukturen

Leiter Forst

Leiter Planung Hochbau

Leiter Planung Tiefbau

Leiter techn. Betriebe B + U

Ressort Sicherheit

Forstbetrieb –  3 Förster –  4 Forstwarte / Waldarbeiter –  2 – 3 Lehrlinge –  Bewirtschaftung 5360 ha Wald –  14 750 Tfm Hiebsatz –  Betreuung Privatwälder und andere Gemeindewaldungen –  Arbeiten für Dritte –  Hoheitsaufgaben AWN –  ca. 60 % Unternehmerleistung Bündner Wald 5 /2013 27

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des Beispiels Ilanz / Glion werden in der Fol­ ge die Details erläutert. Organigramm Forstbetriebsmodell Ilanz / Glion Unmittelbar nach dem politischen Entscheid /  Glion wurde zur Gemeindefusion Ilanz  durch die installierte Projektleitung beim AWN um eine Beratung im Bereich Forst angefragt. Die Beratungstätigkeit wurde sogleich in engem Kontakt zwischen dem regional verantwortlichen Vertreter der Fachgruppe Forstbetriebe, Renaldo Lutz, und dem externen Berater, Heiri Mannhart, angepackt. Der Zusammenschluss der vier betroffenen Forstbetriebe wurde als Gesuch dem Förderprogramm «optimale Betriebs­ strukturen» eingereicht und als unterstüt­ zungswürdig beurteilt. Aktuell wird ein Ge­ schäftsplan ausgearbeitet. Der Bereich Forst ist ein eigener Betrieb mit Werkhofstandort in Rueun. Im Gemeinde­ organigramm (siehe Abbildung 1 auf Sei­ te 27 unten) untersteht der Bereich Forst dem

Leiter Infrastrukturen. Der Leiter Infrastrukturen leitet zusätzlich die Bereiche Hoch­ bau, Tiefbau, technische Betriebe und Sicherheit. Er ist Mitglied der Geschäfts­ leitung. Der Forstbetrieb Ilanz  /  Glion führt aus­ schliesslich forstliche Arbeiten aus. Mit dem eigenen Personal, das ganzjährig angestellt ist, bewältigt er ca. 40 Prozent der Holzern­ tearbeiten (  ca. 6000  m3 / Jahr vorwiegend im Bodenzug ). Der Rest wird an Unterneh­ mer vergeben. Das neue Forstrevier Ilanz / Glion wird in drei Teilgebiete unterteilt (siehe Abbildung 2). Jedem Teilgebiet steht ein Revierförster als Gebietsverantwortlicher vor. Stellvertretun­ gen unter den Revierförstern sind jederzeit möglich. Die Revierförster spezialisieren sich auf Teilaufgaben. Forstmaschinengemeinschaft ( FMG ) Foppa Aktuelle Partnergemeinden der FMG Fop­ pa sind die Revierforstämter Obersaxen,

Abbildung 2: Organigramm Ilanz/Glion, Bereich Forst

Leiter Forst

Revier West

Revier Ost

Hoheitsaufgaben AWN

Hoheitsaufgaben AWN

Hoheitsaufgaben AWN

Rueun Pigniu Andiast Waltensburg Total

Castrisch Sevgein Riein Pitasch Luven Mundaun Duvin Total

Ilanz Schnaus Ladir Ruschein Siat Total

1100 Nutzung / Jahr 550 Nutzung / Jahr 1100 Nutzung / Jahr 1800 Nutzung / Jahr 4550 Nutzung / Jahr

1100 450 1000 800 580 320 1000 5250

Revier Nord

Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr

700 250 1200 1100 1700 4950

Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr Nutzung / Jahr

28

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Bündner Wald 5 /2013 29

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neu

Obersaxen

Ilanz/Glion

offen

Ilanz/Glion

Obersaxen

2009

2009

2001

2003

Rückezug Valmet

Radbagger Doosan

Ford Ranger Pickup

Ford Ranger Pickup

ersetzen (Occasion)

ersetzen (Occasion)

behalten

behalten

Abbildung 4: Geplante Maschinenstunden pro beteiligtes Forstrevier.

13 100

3 850

30 650

1 700

900

800

350

Holzernte (MStd.)

Total

6 000

3 500

2 800

800

Bodenzug ( m3 )

PW Pickup

PW Pickup

Raupenschlepper

Radbagger Doosan

Rückezug Valmet

Kranschlepper HSM

Seilschlepper FMA

Kranschlepper

100

15 000

8 650

3 600

3 400

Hiebsatz ( Tfm )

2016

2015

sofort

2016/21

2021

2022

2016

sofort

Maschinentyp

andere

4 268

2 265

Ilanz/Glion

1 076

Safiental

927

Obersaxen

Laax/Sagogn

prod. Waldfläche ( ha )

Revier

Abbildung 3: Aktueller und künftiger Maschinepark FMG Foppa.

Total

moment. behalten

Ilanz/Glion

2010

Kranschlepper HSM

ersetzen bei Bedarf

Sagogn-Laax

2001

ersetzen

Seilschlepper FMA

Safiental

1999

Seilschlepper Mahler

Ersatzeitpunkt

250

100

50

50

50

Unterhalt (MStd.)

4 100

450

650

700

1 000

400

900

Auslastung ( MStd.)

Massnahme

stationiert in

Maschinentyp

Jahrgang

Künftiger Maschinenpark (Anpassung nächste 1 bis 3 Jahre)

Aktueller Maschinenpark

4 100

100

1 800

950

850

400

Total (MStd.)

590 000.00

20 000.00

20 000.00

150 000.00

( 400 000.00 )

400 000.00

Finanzbedarf ( CHF )


Sagogn / Laax, Ruinaulta und Rueun. Zwei der vier Partner fielen durch die Gemeinde­ fusionen Safiental und Ilanz / Glion weg. Mit einem neu erarbeiteten Konzept konnte die FMG Foppa die neuen Gemeinden überzeu­ gen, auch zukünftig mitzumachen. Der Maschinenpark ist ausschliesslich für die Holzernte im Bodenzug ausgerichtet. Seilkranarbeiten und vollmechanisierteHol­ zernte werden durch Unternehmer ausge­ führt (aktueller und künftiger Maschinen­ park siehe Abbildung 3 auf Seite 29 oben). In den vier Forstrevieren der FMG wird jähr­ lich rund 30 000 Tfm Holz genutzt. 35 Pro­ zent der Nutzung kann mit Maschinen der FMG Foppa im Bodenzug abgedeckt werden (siehe Abbildung 4 auf Seite 29 unten). Die FMG Foppa hat mit den neuen Partnern eine Betriebsgrösse erreicht, welche erlaubt, künftig die Maschinen besser auszulasten und kostengünstiger einzusetzen. Leistungsauftrag mit Partnergemeinden Durch die Fusion der neuen Gemeinde Ilanz /Glion wurden einzelne Gemeinden der bisherigen Forstreviere forstlich abgetrennt. Um die Beförsterung in diesen Gemeinden auch künftig sicherzustellen, wurde mit den interessierten Partnergemeinden (  An­ diast, Waltensburg / Vuorz und Mundaun ) Vorlage anhand eines Leistungsauftrages (  vom AWN ) ein Vertrag abgeschlossen. Die­ ser Vertrag stellt die forstlich hoheitlichen Aufgaben im bisherigen Umfang und in der bisherigen Qualität sicher. Weiter regelt der Vertrag folgende Details: –  Art und Umfang der Entschädigungen –  Beiträge aus der Leistungsvereinba­ rung Beförsterung und aus Waldwirt­ schaftsprojekten des AWN –  Art und Weise der Holzernte ( Eigenregie oder Unternehmereinsatz ) sowie des Holzverkaufes

–  Termine für Arbeitsprogramme und Abrechnungen –  Projekte und Bauleitungen – Kündigungsfristen Mit der Vertragsvorlage wird erreicht, dass in den Verhandlungen zwischen den zu beförsternden Gemeinden und den Re­ vierforstämtern der Kostenaufwand für die Beförsterung als Kriterium eliminiert wird und lediglich die zu erfüllenden hoheitli­ chen Aufgaben ins Zentrum gerückt wer­ den. Die Gemeindeautonomie insbesondere bezüglich Arbeitsvergabe und Holzverkauf wird gewahrt. Schlussbemerkungen Das Beispiel des Revierforstamtes Ilanz /Gli­ on weist Strukturen für einen Vorzeigeforst­ betrieb auf. Mit der vorgestellten Organi­ sation kann die Wirtschaftlichkeit optimiert werden. Stellvertretungen unter den Revier­ förstern sind sichergestellt. Als Mitglied der FMG Foppa bietet sich eine optimale und preisgünstige Lösung für den Maschinenund Fahrzeugeinsatz. Zudem bietet der auf Ende Jahr vorliegende Geschäftsplan den Verantwortlichen künftig ein sehr gutes Leit­ bild für die Betriebsleitung.

Renaldo Lutz RFI und Mitglied der Fachgruppe Forstbetriebe, AWN Region Surselva Via Sursilvana 25, 7180 Disentis renaldo.lutz @ awn.gr.ch

Heiri Mannhart Berater Forstbetriebe AWN, Loëstrasse 14, 7000 Chur heinrich.mannhart @ awn.gr.ch

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Podiumsdiskussion Forstmesse 2013 in Luzern Ist eine gewinnbringende Waldbewirtschaftung in der Schweiz möglich und soll beziehungsweise muss dies sein ? Die Schweizer Waldwirtschaft und Holzindustrie stehen seit Jahren vor grossen Herausforderungen und verlieren zunehmend an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Wie die Ergebnisse einer Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und LebensmitHAFL ) und des Dachtelwissenschaften (  W VS ) verbands Waldwirtschaft Schweiz (  zeigen, konnten 2010 nur gerade 44  % von 200 untersuchten Betrieben Gewinne ausweisen ( Bürgi und Pauli, 2012 ). Trotz in weiten Teilen der Schweiz gestiegener Subventions- und Beitragszahlungen von Bund, Kantonen und Gemeinden können nicht alle Betriebe die laufenden Kosten decken. Laut Starck und Brunner ( 2003 ) gefährdet diese Situation längerfristig nicht nur die verarbeitende Industrie mit ihren Arbeitsplätzen, sondern auch eine Waldwirtschaft, welche allein aufgrund öffentlicher Beiträge weiterexistiert. Anlässlich der diesjährigen Forstmesse hat die HAFL zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Waldbewirtschaftung in der Schweiz eingeladen. Die Teilnehmer Markus Brunner (  Direktor WVS  ), Ueli Meier ( Präsident KOK ), Josef Hess ( Vizedirektor BAFU ), Hansruedi Streiff ( Geschäftsführer VSFU und Direktor Holzindustrie Schweiz ), Roland Furrer (  Geschäftsführer FSC Schweiz ) und André Halter ( Betriebsleiter Forstbetrieb Giswil  ) diskutierten darüber, inwiefern eine gewinnbringende Waldbewirtschaftung in der Schweiz möglich ist und ob sie gewinnbringend sein sollte bzw. müsste. Moderiert wurde die Diskussion von Bernhard Pauli, Professor für forstliche Betriebslehre an der HAFL . Grundlage der Podiumsdiskussion bilden zwei Kurzreferate von André Halter und

Markus Brunner. Herr Halter stellt dem Publikum in seinem Vortrag seinen Betrieb vor. Dieser verfügt über eine bewirtschaftete Waldfläche von rund 2500 ha. Wie er berichtet, konnte der Forstbetrieb Giswil in den letzten zehn Jahren gewinnbringend wirtschaften. Als Gründe dieser positiven Ergebnisse nennt Halter vor allem die verhältnismässig tiefen Kosten auf erster und zweiter Produktionsstufe, geringe Unterhaltskosten sowie einen relativ hohen Holzerlös seines Betriebes. Auf die Nachfrage aus dem Publikum fügt er hinzu, dass sein Betrieb Schutzwaldbeiträge von rund 12 500 CHF / ha erhält. Markus Brunner stellt in seinem Kurzreferat die Ergebnisse aktueller Studien zur Situation der Schweizer Forstbetriebe vor und äussert einige allgemeine Gedanken zum Diskussionsthema. Er hält fest, dass die Holzpreise in den letzten Jahren gegenüber gestiegenen Kosten stagnierten. Dies sei mit ein Grund, weshalb trotz stattfindender Rationalisierung die Erlösproblematik anhalte. Die zentralen Kostenfaktoren ergeben sich laut Brunner sowohl aus den Erschliessungs- als auch den Ernte- und Transportkosten. Er betont zudem, dass die vorherrschenden gesetzlichen, wirtschaftlichen, strukturellen und topografischen Rahmenbedingungen mit darüber entscheiden, ob die Betriebe gewinnbringend wirtschaften können. Daraus ergibt sich ein grosser Handlungsbedarf. So sieht Brunner ein Umdenken als unerlässlich. Diesbezüglich spricht er vor allem die Inwertsetzung öffentlicher Dienstleistungen beziehungsweise Nicht-Holz-Leistungen an. Ein Umdenken ist dahingehend nötig, dass nicht alles gratis angeboten werden kann. Dafür sollten eine gesetzliche Basis geschaffen und minimale Standards etabliert werden. Das heisst, dass von den Betrieben erbrachBündner Wald 5 /2013 31

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te Mehrleistungen nach marktwirtschaftlichen Mechanismen verkauft und bezahlt werden sollen. Die Podiumsdiskussion beginnt mit der einleitenden Frage von Herrn Pauli an alle : «Muss gewinnbringend geTeilnehmer  wirtschaftet werden  ?» Von einem Muss will von den Gefragten niemand reden. Sie sind sich jedoch einig, dass eine gewinnbringende Bewirtschaftung zwingend angestrebt werden sollte. Dies sei vor allem deshalb wichtig, weil sich die Betriebe so ihre Unabhängigkeit bewahren können. In diesem Kontext betont Ueli Meier, dass dies letztlich eine unternehmerische Frage sei, welche nicht von der Öffentlichkeit beantwortet werden müsse. Josef Hess gibt jedoch zu bedenken, dass gerade die Öffentlichkeit ein grosses Interesse an rentablen Betrieben habe. Denn letztlich beanspruche die Öffentlichkeit viele der erbrachten Leistungen ( S chutz vor Naturgefahren, Biodiversität, Erholung, usw.  ). Roland Furrer fügt an, dass eine jahrelange Misere, wie sie im Schweizer Forstsektor herrscht, unter rein privatwirtschaftlichen Rahmenbedingungen längst zu fundamentalen Umstellungen oder zum Verschwinden von Betrieben geführt hätte. In diesem Zusammenhang wirft der Moderator die Frage auf, weshalb Betriebe, welche über Jahre rote Zahlen schreiben, nicht Konkurs gehen und wie es um die Zukunft der Betriebe und der Holzwirtschaft der Schweiz steht. Da die Schweizer Waldwirtschaft keine rein privatwirtschaftliche Branche ist, werden die Verluste teilweise von der öffentlichen Hand getragen. Es wird das Beispiel eines Gemeindebetriebes genannt, welcher teils über Quersubventionierung der Bürgergemeinde finanziert wird. Die Diskussionsteilnehmer betonen, dass die Gewinnzone durch Eigenleistung

der Betriebe erreicht werden muss und Beiträge nur Kosten decken dürfen. Davon, dass die Holzwirtschaft in der Schweiz erhalten bleiben wird, sind alle überzeugt. Hansruedi Streiff ist der Ansicht, dass wir auf den Rohstoff Holz angewiesen sind und ihn mehr nutzen sollten. Dies halte den Wald fit und bewahre uns vor den Starkholzproblemen. Es wird angefügt, dass in vielen Gebieten der Schweiz bereits gute Bestrebungen in Richtung struktureller Verbesserungen vorhanden seien. In gewissen Regionen seien bereits Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt und so vergrössert worden. Laut Markus Brunner ist die Schweizer Forstwirtschaft allerdings erst am Anfang eines langen Umstrukturierungsprozesses, denn der Autonomiegedanke ist in vielen Betrieben noch sehr stark vorhanden. Damit die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Betriebe wieder zunehmen, sind Anpassungen der Rahmenbedingungen nötig. Mit der Frage, welche Rahmenbedingungen verbessert werden sollten, richtet sich der Moderator direkt an die Vertreter der öffentlichen Hand. Josef Hess kommt auf die Waldpolitik 2020 zu sprechen und betont, dass ganz allgemein Strukturen, welche zu einer guten Waldbewirtschaftung und -nutzung führen, gefördert werden müssen. Das Nutzungspotenzial müsse ausgeschöpft, erbrachte Leistungen fair abgegolten und das einheimische Holz gefördert werden. Ueli Meier sieht eine Notwendigkeit zum Bruch mit Traditionen und fordert stärkeres Unterstützen und Begrüssen von innovativen Projekten. Zudem nennt er die wichtige Rolle der Waldeigentümer, welche bei der Bildung effizienterer Betriebsstrukturen und Holznutzung zwingend mitmachen sollten.

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Herr Pauli nimmt nochmals das Thema der Inwertsetzung von Waldleistungen auf und fragt die Experten, weshalb man an einige Leistungen kein Preisschild hängen könne? Brunner betont zuerst, dass die Holzproduktion ganz klar das Kerngeschäft bleiben sollte. Als problematisch sieht er die immer höher geschraubte gesetzliche Messlatte, welche beispielsweise bei der Biodiversitätsförderung Nutzungseinschränkungen vorsieht und so die Bewirtschaftbarkeit des Waldes schmälert. Mit dieser Entwicklung seien irgendwann keine abgegoltenen Leistungen mehr möglich. Roland Furrer unterstreicht diese Aussagen und betont seinerseits, dass oftmals für erbrachte Leistungen kein eigentlicher Markt bestünde und es einen politischen Willen brauche, um diese Leistungen zu bezahlen. Um den unterschiedlichen Leistungen einen Wert zu verleihen, schlägt Ueli Meier vor, die Leistungen ( z. B. Bänke an Waldstrassen ) rar zu machen. Wünschenswert wäre zudem eine Abgeltung dieser Mehrleistung auf freiwilliger Basis. Vor dem Schlusswort von Herrn Pauli meldet sich ein Zuhörer aus dem Publikum und merkt an, dass eine der grossen Schwächen der Schweizer Forstwirtschaft in der Bildung liegt. Wären die Forstleute ökonomisch gebildeter, so hätte die aktuelle Misere womöglich verhindert werden können. Literaturverzeichnis Bürgi, P., & Pauli, B. (2012). Schweizer Waldwirtschaft vor grossen Herausforderungen. Wald und Holz , S. 19 – 21.

Starck, C., & Brunner, M. (2003). Erfolgsfaktoren für die Wald- und Holzwirtschaft. Ergebnisse einer richtungweisenden Studie.

Roger Willhauck, Praktikant Amt für Wald und Naturgefahren Loëstrasse 14, CH-7000 Chur praktikant6  @ awn.gr.ch

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Mehrnutzung von Energieholz in Versorgungskrisen durch die Verbrennung von Holz produziert werden. Somit wird – unter anderem im Zuge der neuen Energiestrategie – der Holz­energie mehr Bedeutung beigemessen.

Giebelstücke und minderwertige Sortimente dienen heute als hochwertiger Brennstoff für Schnitzelheizungen. (Bild: Jörg Clavadetscher)

Holzenergie trägt derzeit primär zur Wärmeproduktion bei – neue Anlagen wie beispielsweise Holzheizkraftwerke ( H HKW ) ermöglichen zusätzlich die Erzeugung von Strom. Die Bedeutung von Energieholz in der Schweiz steigt. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Versorgung im Krisenfall gewährleistet werden kann. Zur Klärung dieses Sachverhalts ist bei der wirtschaftlichen Landesversorgung ( W L) ein «Konzept zur Mehrnutzung von Energieholz in Versorgungskrisen» in Bearbeitung. Die Holzenergie hat insbesondere im Bereich grösserer Schnitzel- und Pelletfeuerungen an Bedeutung gewonnen; auch Stückholzheizungen sind in signifikanter Zahl vorhanden. Derzeit gibt es in der Schweiz insgesamt rund 630 000 Holzfeuerungen. Diese Anlagen decken acht Prozent des gesamten Raumwärmebedarfs des Landes. Zudem kann in Grossanlagen, wie im kürzlich in Betrieb genommenen HHKW Forsthaus Bern oder beim Projekt HHKW Ilanz, Strom

Steigende Nachfrage im Krisenfall In einer schweren Energiekrise muss davon ausgegangen werden, dass die Nachfrage nach Holzenergie sprunghaft und massiv ansteigen würde. In einer solchen Situation wären aus Sicht der WL primär Stückholz sowie Hackgut betroffen. Probleme in der Stückholzversorgung dürften vor allem in einer lang andauernden fossilen Energiekrise auftreten. Wer über eine Holzfeuerung als Zweitheizung verfügt ( Cheminée, Schwedenofen usw.), würde in einer solchen Situation aufgrund der zu erwartenden Preissteigerung wahrscheinlich so weit wie möglich auf die Nutzung von Öl oder Gas verzichten, was den Bedarf an Stückholz signifikant ansteigen liesse. Zudem wäre auch Hackgut betroffen, welches vor allem durch eine schwere Wirtschaftskrise knapp würde, wenn in Holz verarbeitenden Betrieben während längerer Zeit weniger Restholz anfällt und in der Baubranche kleinere Mengen an Altholz zur Verfügung stehen. Es stellt sich folglich die Frage, wie die Versorgung mit Energieholz im Krisenfall sichergestellt werden kann – sollte die Wirtschaft dazu nicht mehr in der Lage sein. Mehrnutzung des Waldes im Vordergrund Aufgrund einer umfassenden Lageanalyse und Bedarfsabklärung hat die Abteilung Holzenergie ( A HE ) des WL-Bereichs Energie mögliche Massnahmen zur Versorgung mit Energieholz im Krisenfall evaluiert : Beim Stückholz und bei Pellets wurde die vermehrte Bevorratung im Sinne einer Pflichtlagerhaltung geprüft ; bei der Stück-

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holzversorgung auch die Mehrnutzung und Trocknung von Waldholz sowie die Bewirtschaftung beispielsweise in Form einer Lieferpflicht oder ähnlicher Massnahmen diskutiert. Im Bereich Hackgut könnte eine Exportbeschränkung auf Altholz oder eine Mehrnutzung von Waldholz als Massnahme zu einer besseren Versorgung führen. Die durchgeführten Analysen haben gezeigt, dass bei einem sprunghaften Anstieg der Nachfrage nach Holzenergie einzig die Mehrnutzung des Waldes als mögliche Massnahme umfassend geeignet erscheint, indem beispielsweise durch eine Mehrproduktion von Holzschnitzeln die fehlenden Rest- und Altholzbestände kompensiert würden. Die Interventionen in Form einer Mehrnutzung von Waldenergieholz können gemäss dem Prinzip der WL – immer nur subsidiär in den Markt einzugreifen – in zwei Phasen erfolgen : In einer ersten Phase könnte der Bund Empfehlungen abgeben und auf die Möglichkeit einer Mehrnutzung des Waldes hinweisen. Während die Versorgung des Marktes durch die Holzwirtschaft weitergeführt werden könnte, sollte die Branche durch die WL über die zu erwartende Entwicklung informiert werden. Dies würde dazu führen, dass die Herausforderungen bewusster wahrgenommen werden und durch die Branche eine möglichst effiziente Deckung der erhöhten Nachfrage gewährleistet wäre. Sollte diese Massnahme keine oder nur ungenügend Wirkung erzielen, könnte der Bundesrat als ultima ratio eine Mehrnutzung gestützt auf Art. 19, 52 und 53 Landesversorgungsgesetz ( SR 531) anordnen. Die Umsetzung der Massnahmen und die Auswirkungen einer Mehrnutzung würden dabei von der AHE im Bereich Energie der WL gemeinsam mit den Branchenverbänden überprüft.

Auswirkungen einer Mehrnutzung Eine Mehrnutzung wäre grundsätzlich geeignet, um im Krisenfall jene Räumlichkeiten zu beheizen, welche über eine Holzfeuerung als Zweitheizung (  z. B. Cheminée  ) verfügen. Aus Sicht der WL hätte dies folgende Konsequenzen : Aus der ökologischen Perspektive ist gemäss der Studie «Holznutzungspotenzial im Schweizer Wald» des Bundesamtes für Umwelt ( BAFU ) aus dem Jahre 2011 eine Mehrnutzung während zweier Jahrzehnte tragbar ohne die Nachhaltigkeit – im Sinne der Sicherung der langfristigen Produktivität und des Erhalts aller Waldfunktionen – zu gefährden. Dieses Potenzial könnte in einer Krise vorübergehend genutzt werden. In gesellschaftlicher Hinsicht würde durch die Bereitstellung von zusätzlichem Holz die Versorgungssicherheit gestärkt, da der steigenden Nachfrage ein zusätzliches Angebot gegenübergestellt werden kann. Dies dürfte sich positiv auf die Beschäftigung auswirken. Ausserdem würde das Holzdiebstahlrisiko insgesamt gesenkt, da die von staatlicher Seite veranlasste und in geeigneter Weise kommunizierte Mehrnutzung signalisieren sollte, dass der Holzbedarf sich auch unter erschwerten Bedingungen decken lässt. Zusammenarbeit als Schlüsselfaktor Die AHE hat diese Überlegungen in ihrem Konzept festgehalten. Weitere Aspekte, beispielsweise welche Ressourcen in welchem Umfang eingesetzt werden können oder wie die Gebirgswälder intensiver zu bewirtschaften wären, werden zukünftig abgeklärt. Ziel ist es, nach Verabschiedung des Konzepts eine Verordnung vorzubereiten, welche der Bundesrat im Krisenfall als ultima ratio in Kraft setzen könnte. Bündner Wald 5 /2013 35

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Wichtig ist jedoch nicht nur, dass ein Konzept erstellt wird, sondern dass dieses im Ereignisfall regional differenziert umgesetzt werden kann. Hierbei erachtet es die AHE als essenziell, dass sämtliche Stufen ( Bund, Kantone, Gemeinden ) und Akteure ( Verarbeiter, Waldeigentümer etc.) zusammenarbeiten. Dies ist auch der Grund, weshalb in der Abteilung Holzenergie der WL Vertreter der Waldeigentümer, Holzverarbeiter, Energieversorger und Forstbehörden zusammengeschlossen sind. Gemeinsam sollen im Hinblick auf eine Versorgungskrise Lösungen geschaffen werden, welche den unterschiedlichen Anspruchsgruppen dienen und in einer schweren Mangellage die Versorgung der

Bevölkerung mit Energie in geeigneter Weise gewährleisten.

Martina Mittelholzer Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung 3003 Bern www.bwl.admin.ch

Thomas Bettler stv. Chef AHE, Bundesamt für Umwelt 3003 Bern www.bafu.admin.ch

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Finanzen der Waldeigentümer Zusammenfassung Ein grosser Teil der Bündner Forstbetriebe mit ForstBAR weist für das Jahr 2012 einen Verlust beim Betriebsergebnis aus. Den grössten Aufwandüberschuss verursacht der Bereich Waldbewirtschaftung. Im diesem Bereich sind die Kosten für die 2. Produktionsstufe (  Holzernte  ) in den letzten Jahren ständig gestiegen. Zusätzlich gingen die Erlöse aus der Waldbewirtschaftung zurück, obwohl die Beiträge leicht angestiegen sind. Hauptgrund sind die tiefen Preise auf den nationalen und internationalen Holzmärkten. Die Kombination aus höheren Kosten und tieferen Erlösen führt zu einem immer grösser werdenden Verlust im Bereich der Waldbewirtschaftung. 1. Ausgangslage Die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Bündner Forstreviere mit ForstBAR haben sich in den letzten Jahren verschlechtert. Der vorliegende Bericht soll Grundlagen darstellen und Entwicklungen aufzeigen. Alle Angaben beziehen sich auf Forstbetriebe, welche ihre Abrechnung mit der ARGE ForstBAR in Testbetriebsvorgaben abgeschlossen haben. Es werden die letzten fünf Jahre betrachtet. Während der Abrechnungsperiode 2012 wurden 53 Reviere betreut, mit einer Nutzung von 236 000 Festmeter und 81 000 ha produktiver Waldfläche.

nanzbuchhaltungen weisen für die meisten Reviere noch einen geringen Gewinn aus. Ab dem Jahr 2018 wird das Harmonisierte Rechnungsmodell HRM 2 für alle Gemeinden obligatorisch. Wie schon heute in der ForstBAR gehandhabt, müssen die Gemeinden Abschreibungen linear (  nach Nutzungsdauer ) den einzelnen Funktionen ( Wald, Schule etc.) in der Finanzbuchhaltung zuordnen. Die Erfolgszahlen werden in der ForstBAR und in der Finanzbuchhaltung bis auf Periodenabgrenzungen nahezu identisch sein und der ökonomische Druck auf die Forstreviere dürfte weiter steigen. Den grössten Einfluss auf das Betriebsergebnis hat die Waldbewirtschaftung, der Kernbereich der Forstbetriebe. Der Erfolg bei den Sachgütern ( Holzschopf, Sägerei, Pflanzgarten und Christbäume ) konnte in den letzten Jahren leicht verbessert werden. Der Verlust im Dienstleistungsbereich (  Forstdiensttätigkeit, Betreuung fremder Waldungen, Holzhandelsbetrieb, Dienstleistungen für Dritte, Arbeit für eigenes Gemeinwesen, Lehrtätigkeit und Führungen ) konnte reduziert werden. Die Kostenträger Holzhandelsbetrieb und die Arbeit für Dritte sind gewinnbringend. Die übrigen Kostenträger im Dienstleistungsbereich sind leicht defizitär. Der Einfluss der Kostenträger Sachgüterproduktion und Dienstleistungen ist auf das Gesamtergebnis gegenüber der Waldbewirtschaftung klein.

2. Gesamterfolg Von den 53 Forstrevieren mit ForstBAR konnten 2012 nur gerade zehn Betriebe oder 19 % die Rechnung mit einem Gewinn abschliessen. Betrachtet man die Betriebsstrukturen, scheint interessanterweise nur ein geringer Zusammenhang zwischen der Betriebsgrösse und dem Erfolg in der Waldbewirtschaftung zu bestehen. Die Fi-

3.  Erfolg Waldbewirtschaftung 2008 bis 2012 ( pro Hektare ) Der Erfolg in der Waldbewirtschaftung hat sich in den letzten Jahren über alle Reviere in Graubünden, mit Ausnahme des Jahres 2011, annähernd linear verschlechtert. Für diese Entwicklung sind mehrere Ursachen auf der Kostenseite sowie auch auf der Erlösseite verantwortlich. Bündner Wald 5 /2013 37

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Fr./ha 2008

0 -10

2009

2010

2011

2012

-9

-20 -30 -32

-35

-40 -50

-48

-60 -64

-70 -80

Erfolg im Bereich Waldbewirtschaftung von 53 Bündner Forstbetrieben mit ForstBAR. ( Grafik : ARGE ForstBAR )

3.1  Erlös Waldbewirtschaftung Die Einnahmen pro Festmeter genutztes Holz sind rückläufig. Der Holzerlös über alle Sortimente beim Liegendverkauf hat Kosten und Erlös des Bereichs Waldbewirtschaftung von 53 Bündner Forstbetrieben mit ForstBAR. ( Grafik : ARGE ForstBAR )

Fr./ha 160 140 120 100 80 60 40 20 0

2008 Kosten: Erlös:

2009

2010

2011

Verwaltung

Verwaltung

Verwaltung

Verwaltung

Verwaltung

Verwaltung

2012 Verwaltung Verwaltung

in den letzten Jahren weiter abgenommen. Im Jahr 2012 erreicht er nur noch Fr. 70.– /fm. Erfreulicherweise sind die Beiträge von Bund und Kanton leicht angestiegen. Die höheren Beiträge können die tieferen Holzerlöse nicht ausgleichen, was zu einer negativen Entwicklung der Erlöse in der Waldbewirtschaftung führt. Der Erlös des Nadelstammholzes 2012 ist gegenüber dem Vorjahr um Fr. 10.– pro Festmeter tiefer. Dieser Trend zeigt sich auch in den Verdichtungen der Voralpen- und Alpenbetriebe. In der Verdichtung über alle Schweizer Reviere ist der Preiszerfall auch sichtbar, er wirkt sich aber nicht so stark aus. Der Stammholzanteil betrug in früheren Jahren ca. 79 % der Nutzung. Dieser Anteil ist in den letzten Jahren ständig gesunken und beträgt im Jahr 2012 noch 70 %. Es wird anscheinend immer mehr Derbholz ( aus Baumverfahren ) und Nadelstammholz mit geringer Qualität zu Energieholz verarbeitet. 3.2  Kosten Waldbewirtschaftung Innerhalb der Waldbewirtschaftung werden die Kosten nochmals nach Unterhalt, 1. Produktionsstufe, 2. Produktionsstufe, übrige Tätigkeiten und Verwaltung aufgeteilt. Den grössten Einfluss auf die Höhe und die jährlichen Schwankungen der Kosten hat dabei die 2. Produktionsstufe ( Holzernte, Transport und Aufsicht dieser Arbeiten ). Die steigende Nutzung ( 2008 bis 2012 von 2,59  fm / ha auf 2,91  fm / ha ), der Zwangsnutzungsanteil sowie der Ort des Holzanfalls (Transportwege ) muss bei der Interpretation ebenfalls berücksichtigt werden. Der Kostenanstieg in der Holzernte in den Jahren 2009 und 2012 kann teilweise auf die Zunahme der Zwangsnutzungen zurückgeführt werden. Warum in

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Fr./ha 0 -5

2008

2009

2010

2011

2012

-4

-10 -15 -18

-20

-21 -25 -30

-29

-35 -40

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Übersicht Deckungsbeitrag für die Holzernte ( 2. Produktionsstufe, ohne Beiträge, nur Liegendnutzung, in Fr./ fm ) von 53 Bündner Forstbetrieben mit ForstBAR. (  Grafik  : ARGE ForstBAR  )

den Jahren 2010 und 2011 die Kosten nicht wieder gesenkt werden konnten, kann nicht geklärt werden. Die Kosten für den Unterhalt von Strassen und die 1. Produktionsstufe nehmen leicht ab. Die Ausgaben für die Verwaltung und die übrigen Tätigkeiten bleiben konstant. 3.3 Deckungsbeitrag ProduktionsWerden die Kosten der 2.  stufe 2012 den Holzerlösen ( ohne Beiträge ) gegenübergestellt, beträgt der Verlust pro Festmeter Liegendnutzung Fr. 38.– / fm. Momentan können nur noch ca. 63 % der Kosten der 2. Produktionsstufe durch den Holzverkauf gedeckt werden. Die Beiträge betrugen 2012 Fr. 59.– / f m. Zusammen mit den Holzverkäufen können damit im Jahr 2012 die Kosten der 1. und 2. Produktions-

stufe gedeckt werden. Die Kosten für den Strassenunterhalt und die Verwaltung in der Waldbewirtschaftung bleiben jedoch immer noch ungedeckt. 4. Schlussbemerkung Mit der Waldpolitik 2020 will der Bund günstige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, effiziente und innovative Waldbewirtschaftung schaffen und sicherstellen, dass der Wald seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann. Mit elf Zielen will er die ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ansprüche an den Wald optimal aufeinander abstimmen. Unter anderem soll das nachhaltig nutzbare Holznutzungspotenzial ausgeschöpft und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft verbessert werden. Mit der aktuellen Ausgangslage ( tiefe Holzpreise, ) sind die Waldbesitzer hohe Erntekosten  weit davon entfernt. Die Rahmenbedingungen für die Forstbetriebe müssen angepasst werden. Speziell die Grunderschliessung in allen Waldungen muss wieder durch den Bund unterstützt werden. Ansonsten muss den Waldeigentümern aus ökonomischer Sicht von einer intensiven Holznutzung abgeraten werden.

P. Barandun, U. Hemmi, H. Conrad ARGE ForstBAR Graubünden Bap Ingenieure Summaprada

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Statement zur Bündner Waldpolitik Für den Kanton Graubünden hat der Wald seit jeher eine grosse Bedeutung nicht nur als Holzlieferant und prägendes Landschaftselement, sondern auch als Schutz vor Naturgefahren. In den letzten Jahren hat sich bei der Wahrnehmung in der Bevölkerung einiges geändert und die Ansprüche der Öffentlichkeit an den Wald wie auch an die Bewirtschafter steigen stetig. Bei der täglichen Arbeit mit dem und im Wald ist die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung zu einer der grössten Herausforderungen geworden. Die unterschiedlich groben Reaktionen von Aussenstehenden auf die Waldbewirtschaftung verlangen nach immer komplexeren Begründungen seitens der Forstbetriebe zur Rechtfertigung ihrer Arbeiten und Aufgaben. Waldbesitzer und Forstbetriebe auf dem Prüfstand Neben diesem Mehraufwand durch die ständig steigenden Ansprüche an den Wald öffnet sich gleichzeitig auch die Kostenund Ertragsschere in der Waldwirtschaft stetig. Für die einzelnen Betriebe ist und bleibt dies keine einfache Aufgabe. Auch wenn dieser Entwicklung mit der Bildung von grösseren Bewirtschaftungseinheiten zumindest teilweise entgegengewirkt werden konnte, scheinen die Möglichkeiten für die Reviere, welche diese Aufgaben angepackt und gelöst haben, zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend ausgeschöpft. Für die betroffenen Forstbetriebe haben die vom Kanton angestrebten Strukturreformen und Gemeindefusionen klar positive Effekte. Der Forst muss sich rechtzeitig in den Fusionsprozess einbringen und aktiv mitarbeiten. So sind in vielen Bereichen eine ernsthafte Mitbestimmung und gute Lösungen möglich, wie beispielsweise bei der Frage um Trennung oder Zusammenführung von Forst und Werk. Häufig ist

für eine nachhaltige und breit abgestützte Lösung die Erarbeitung einer tragbaren Kombination von wirtschaftlichen und betrieblichen Kriterien notwendig. Natürlich können unschöne Nebeneffekte wie Stelleneinbussen entstehen, übers Ganze gesehen eröffnen sich dadurch auch Chancen, andere Aufgabenfelder zu erschliessen. Diese Chancen gilt es in den Fusionsprozessen zugunsten der Forstbetriebe zu erkennen und zu nutzen. Zudem können nebenbei auch die administrativen Aufgaben im Forstbereich vereinfacht und die Kompetenzen neu geregelt werden. Die Wahrnehmung in der Bevölkerung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. ( Bild : Lignum / M. Meuter )

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Vor allem massive Eingriffe müssen gegenüber Aussenstehenden oft gerechtfertigt werden. ( Bild : Leo Thomann )

Es gilt klare und schlanke Strukturen zu schaffen, die eine effiziente Arbeit ermöglichen. Die Zusammenarbeit zwischen Forst und Werk ist regional ganz unterschiedlich gewachsen. Es gibt wohl kein Patentrezept für die richtige Lösung. Unbestritten ist, dass mit dieser Zusammenarbeit enorm viele Synergien genutzt werden können. Auch im Sinne betriebswirtschaftlicher Optimierungen muss dieser positive Effekt unbedingt gefördert werden. Das Gleiche gilt auch beim Entscheid, ob die Forstbetriebe eigene Arbeitsgruppen beschäftigen sollen, oder ob sämtliche Arbeiten an Unternehmer vergeben werden. Ich plädiere da ganz klar für kleine und flexibel einsetzbare Regiearbeitsgruppen und eine intensive Zusammenarbeit mit Unternehmern. Bei grösseren Arbeiten mit Spezialmaschinen sollten mehrheitlich die Unternehmer zum Einsatz gelangen, während vor allem Arbeiten in sensiblen Gebieten, die auch Ortskenntnisse voraussetzen, die eigenen Mitarbeiter eingesetzt werden.

Schlüsselposition « Förster » Die Förster stehen in ihren Gemeinden für die Verwendung von einheimischem Holz an einer wichtigen Position. Als starkes Glied am Anfang der Holzkette soll sich die Waldwirtschaft auch zur Stärkung der gesamten Holzkette bekennen. Einerseits kann die Verwendung einheimischer Materialien im eigenen Betrieb direkt gesteuert werden, andererseits kann aber auch die Prüfung von Varianten in und mit Holz auf Gemeinde- und regionaler Ebene positiv beeinflusst werden. Neben der Stärkung der weiteren Glieder der Holzkette muss die Waldwirtschaft selbst auch auf ihren Schwerpunkten beharren und beispielsweise die Wichtigkeit der Erschliessung hervorheben. Dies nicht nur in Schutzwäldern, sondern auch im Wirtschaftswald. Für die Leitung von Forstrevieren dürfen gemäss kantonaler Gesetzgebung nur Personen mit höherer forstlicher Ausbildung zugelassen werden. Egal welchen schulischen Rucksack ein zukünftiger Forstbetriebsleiter schlussendlich mit sich trägt, seine Sporen sollte er ursprünglich mit einer Forstwartlehre im Wald abverdient haben. Nach der Verschmelzung des Bündner Revierförsterverbandes mit dem Bündner Forstverein konnte im Jahr 2004 « Graubünden Wald  » gegründet werden. Dass auch im Forstbereich Synergien über alle Stufen hinweg genutzt und dadurch neue Wege und Chancen aufgezeigt werden können, zeigt diese Vereinigung für das gesamte Bündner Forstpersonal. Die Rolle der Waldeigentümer wird von Gemeinde zu Gemeinde bzw. von Betrieb zu Betrieb ganz unterschiedlich gelebt und wahrgenommen. Das Interesse und die Mitwirkung der einzelnen Waldeigen­ tümer bei forstlichen Fragestellungen hän-

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Im Berggebiet sind besondere Holzerntemethoden gefordert. (  B ild  : Lignum  /   F .  Fahrni  )

gen stark von den zuständigen Behörden ab und werden leider häufig überschätzt. Der jeweilige Förster ist oft klar auf den entsprechenden Rückhalt seitens seines Waldfachchefs und seiner / n Gemeinde / n angewiesen und der gesamte Forstbetrieb kann dadurch nur profitieren. Perspektiven für die Zukunft Die Perspektiven für die Forstbetriebe erscheinen je nach Blickwinkel auf Anhieb nicht besonders erfreulich, aber spätestens beim zweiten Hinschauen sind sie durchaus

sehr positiv. Die Bildung grösserer Einheiten und Betriebe ist unter dem Strich zwar nicht unbedingt billiger, aber hat eine viel stärkere Gewichtung der einzelnen Betriebe zur Folge. Mit dieser gestärkten Präsenz kann den Anliegen des Waldes selbst vermehrt Rechnung getragen werden. Neben betrieblichen Vorteilen wie einer besseren Auslastung und Nutzung von Synergien kann ein Forstbetrieb dadurch auch den bereits am Anfang erwähnten erhöhten Anforderungen gerecht werden. Trotz allfällig auftretenden Erschwernissen bringt die nähere Zukunft auch erfreuliche Chancen und Gelegenheiten zur Weiterentwicklung mit sich, wie zum Beispiel eine allfällige Anrechnung der CO2 -Senkenleistung des Waldes. Zudem kann für die Zukunft mit einer grösseren Nachfrage nach Nadelholz gerechnet werden. Das kann vor allem für unsere Berggebietsreviere von Vorteil sein.

Leo Thomann, SELVA-Präsident Revierforstamt Sotgôt Dartgaz 2, 7462 Salouf leo.thomann @ bluewin.ch

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Hohe Hirschbestände fordern eine konsequente Bejagung Es ist eine Herausforderung, einen Frühlingsbestand von 15 000 Hirschen unter Berücksichtigung grosser regionaler Unterschiede und Besonderheiten, mit wildbiologisch möglichst korrekten Eingriffen bei weiblichen und männlichen Tieren, natürlicher Altersklassenverteilung in der Strecke, ohne übermässige Störungen, in möglichst wenig Jagdtagen, trotzdem weidgerecht ausgeführt, zu regulieren. Verlangen Sonderjagdinitiativen noch zusätzliche zeitliche Einschränkungen, würde die bereits heute schwierige Umsetzung der Hirschjagd zu einer Suche nach der Quadratur des Kreises und somit zu einer kaum mehr lösbaren Aufgabe. Die Hirschregulation ist nicht nur im Kanton Graubünden eine schwierige Aufgabe, auch unsere Nachbarn, St. Gallen, Tessin, Liechtenstein, Vorarlberg, Tirol und Südtirol tun sich schwer damit. Überall wird übrigens bis Ende Dezember oder gar in den Januar hinein das Rotwild bejagt. In verschiedenen Regionen unseres Kantons haben die Hirschbestände in den letzten Jahren wieder zugenommen. Gerade dort haben die waldbaulichen Probleme wieder ein Ausmass erreicht, wodurch die natürliche Waldverjüngung nicht mehr in ausreichendem Mass gewährleistet ist. In diesen Gebieten müssen erhöhte Eingriffe getätigt werden, um eine Reduktion des Hirschbestandes zu erreichen. Ziel der Jagdplanung ist es, eine nachhaltige und konsequente Regulierung der Wildbestände zu erreichen. Dies nicht nur alle paar Jahre unter besonders günstigen Jagdverhältnissen, sondern regelmässig, um die Wildbestände dem vorhandenen Lebensraum anzupassen. Nur so lassen sich auch die negativen Einflüsse auf die Land- und Forstwirtschaft in tolerierbaren Grenzen halten. Mit der Sonderjagdinitiative soll das heute verwendete Instrument

des spätherbstlichen regionalen Eingriffs auf gesetzlicher Ebene gestrichen werden. Eine jahrzehntelange Aufbauarbeit, mit der bewiesen werden konnte, dass das liberale und traditionsreiche Bündner Jagdsystem auch für die anspruchsvollste Aufgaben mit der es konfrontiert worden ist – nämlich der Regulation des Hirsches – Lösungen gefunden hat, würde dann gestrichen. Für eine erfolgreiche Jagdplanung müssen die Ansprüche des Wildes und die Rahmenbedingungen, welche die Biologie des Rothirsches setzen, gebührend berücksichtigt werden. Die regionalen Hirschjagden im Spätherbst sind der Schlüssel für eine nachhaltige Bestandesregulation Mit der Einführung der gesetzlich verankerten Jagdplanung 1989 wurde endlich jenes griffige Mittel geschaffen, um die Hirschbestände konsequent und nachhaltig zu bejagen. Wie können die wandernden Hirschpopulationen bis Ende Oktober mit einer regulären Jagd reguliert werden, wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch zu wesentlichen Teilen im Schweizerischen Nationalpark, im Vorarlberg, im Tirol, in St. Gallen, im Glarnerland, in Uri, im Tessin, im Valle di Livigno oder auch in schwer bejagdbaren natürlichen Schutzgebieten stehen ? Vor allem in einem milden Herbst kommt es vor, dass die Hirsche im Engadin nach dem ersten Schuss noch bis auf 2400 m ü. M . in die Val Trupchun zurückfliehen. Die Wanderhirsche aus St. Gallen erreichen die Herrschaft und das Calanda­ massiv frühestens Ende November und jene aus dem Kanton Tessin und aus der untersten Mesolcina erst im Laufe des Dezember. Das Grundproblem ist, dass der Hirsch eine intelligente und hochmobile Wildart ist und sich dem Jagddruck weiträumig und schnell entziehen kann.

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Jagdplanung Hirschwild

Hirschstrecke, Kanton Graubünden 1972 - 2012, unterteilt nach Hochjagd und Herbstjagd (jeweils inkl. Wildhut) 5000 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0

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© Amt für Jagd Fischerei Graubündennach HJSJ Hochjagd 20.08.2013 Hirschstrecke, Kanton Graubünden 1972 bisund 2012 unterteilt und Herbstjagd ( jeweils

inklusiv Wildhut ). ( Grafik : Amt für Jagd und Fischerei Graubünden, HJSJ ) .

Im Mittel wird rund ein Viertel der Hirschabschüsse auf der Herbstjagd getätigt. Die kontrollierten Verhältnisse mit publizierter regionaler Zielvorgabe, bekannter Jägerzahl und die sehr kurzen Jagdzeiten, maximal zehn halbe Tage, erlauben auch heiklere Eingriffe wie jene bei Mutterund Jungtieren. Dem Hochjagdjäger wird nichts weggenommen. Vielmehr profitiert er davon, dass die verbleibenden Hirsche den Winter in aller Regel gut überleben und Wintersterben auch in höher gelegenen Regionen oder der Umgebung des Schweizerischen Nationalparks zur Seltenheit geworden sind. Die Entwicklung der Hochjagdstrecken sprechen eine eindeutige Sprache. Diese haben sich nämlich seit der Einführung der Sonderjagden beinahe verdoppelt, von 1962 bis 1971: 1665 und von 2007 bis 2012: 3185. Hochjagd und Sonderjagd konkurrenzieren sich nicht, sondern ergänzen sich. Wie sonst soll man die völlig unterschiedlichen Verhältnisse

in den vielfältigen Regionen in unserem Kanton in den Griff bekommen. Im letzten Spätherbst übten 1517 Jägerinnen und Jäger die Sonderjagd aus, so viele wie noch nie zuvor. Im Vergleich dazu, an der Niederjagd haben 1707 Jägerinnen und Jäger teilgenommen. Die Forderung, die Regulierung des Hirsches im September und Oktober abzuschliessen, wurde bereits 1940 erhoben, mit einer Extrajagd vom 1. bis 8. September, vor der Bündner Hochjagd. Seither wurden verschiedenste Rezepte ausprobiert, sie erlitten aber immer wieder Schiffbruch. Entweder wurden säugende Tiere indirekt ( Kühe, die nicht in Begleitung ihres Kalbes sind ) schon im September freigegeben oder sehr gute Wildschutzgebiete grosszügig aufgelöst ( 1956 /1   971 /1   976 ). Das führte nicht wie beabsichtigt zu höheren Hochjagdstrecken ( 1950er-Jahre im Mittel 1183 Hirsche / 1960er-Jahre 1670 Hirsche ), sondern vielmehr zu weiträumigen Verschiebungen Bündner Wald 5 /2013 45

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Mittlerer jährlicher Abgang beim Hirsch durch Jagd und Fallwild in Graubünden von 1963 - 2012 5000

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Mittlerer jährlicher Abgang beim Hirsch durch Jagd und Fallwild in Graubünden von 1963 bis 2012. ( Grafik : )

in unbejagte Gebiete. Der weitgehende Verzicht auf die Sonderjagd in den Jahren 1981 bis 1984, mit einem Anteil von nur noch vier Prozent an der Gesamtstrecke, begleitet von grossflächigen Störungen in den Wildschutzgebieten, führte abgesehen von der «Schneejagd» 1984 ebenfalls nicht zu erhöhten Abschüssen (  H ochjagdmit­ tel von 2740 Hirschen ), sondern direkt zu grossen Überbeständen. Diese wiederum verursachten hohe Wildschäden und eine entsprechende Belastung der Jagdkasse mit bis zu 480 000 Franken und führten zum Beschluss der Bündner Regierung, den Hirschbestand bis ins Jahr 1992 auf 10 000 Tiere zu reduzieren. Im Jahre 1987 fand denn auch die grösste Sonderjagd ( A nteil 39 % ) statt, die das Bild derselben prägte und zu politischen Reaktionen, Petitionen und Initiativen führte. Die Sonderjagd im Spätherbst bringt aber noch einen weiteren, vor allem für den Wald bedeutenden Vorteil. Grosse An­

sammlungen auf den nach Süden geneig­ ten Talflächen, meist auch in waldbaulich schwierigen Gebieten, können durch jagd­ liche Eingriffe aufgelöst und besser verteilt werden. 50 Prozent der Hochjagdstrecke erfolgt im Einflussbereich der Wildschutzgebiete Mit der Teilrevision der Jagdgesetzgebung 2007 und der Einführung des einwöchi­ gen Hochjagdunterbruchs konnte der Hirschabschuss im Mittel um weitere 300 Tiere erhöht werden. Seit 1992 erfolgte der Aufbau einer Netzstruktur kleiner Wild­ schutzgebiete. Dabei hat die Fläche der für das Schalenwild gültigen Wildschutz­ gebiete ( inkl. Schweizerischer Nationalpark und eidgenössische Jagdbanngebiete) im Kanton Graubünden zwar um 1,5 Prozent zugenommen. Die Zahl der Asyle stieg aber gleichzeitig um 80 Prozent. Die mittlere Grösse der kantonalen Wildschutzgebiete für Schalenwild verringerte sich von 2,9 auf

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1,6 km². Entstanden ist damit ein Netz von ruhigen Stützpunkten, von denen aus die Hirsche ins freie Jagdgebiet gelangen und so auch vermehrt auf der Hochjagd erlegt werden können. Fast 50 Prozent der auf der Hochjagd erlegten Hirsche fallen heute im Einflussbereich der Wildschutzgebiete. Mit dem Schutz der Muttertiere, Kälber und Kronenhirsche während der Hochjagd wird eine flächige Verbreitung im Sommereinstand angestrebt. Die im offenen Jagdgebiet aufgewachsenen ein- bis dreijährigen Hirsche bilden in den Folgejahren nachhaltig die Hauptbeute der Hochjagd. Das ist der Vorteil von austarierten und praxiserprobten Lösungen im Unterscheid zu Hauruckübungen. Ohne Spätherbstjagden dürften wir höchstens ein weiteres Mal dort landen, wo wir eigentlich nicht hin wollen, nämlich bei Überbeständen und notwendig werdenden Reduktionsjagden. Die Wildschutzgebiete haben aber noch zwei weitere bedeutende Funktionen. Sie gewährleisten einen ungestörten Ablauf der Hirschbrunft. Das ist eine wildbiologische Forderung oder bei 5500 Bündner Jägern auf der Hochjagd auch ganz einfach eine Bedingung, die in der zweiten Septemberhälfte einzuhalten ist. Eine weitere anzusprechende Funktion ist jene eines Netzes von jagdfreien Gebieten – in ganz Graubünden eine Fläche von elf Prozent. Hochjagdstrecken auf Biegen und Brechen oder ein Angebot von ungestörten Brunftplätzen und Rückzugsmöglichkeiten für das Wild während der Bündner Hochjagd? Beim hohen Jagddruck, den die Bündner Jagd zweifelsohne erzielt, eine Frage des Tierschutzes. Die Regulation des Rotwildes bzw. auf gut Bündner Deutsch des Hirsches ist nicht erst seit gestern eine Herausforderung. Einfache Rezepte ohne Einbezug der Biologie und des Verhaltens der Hirsche bewähren

sich nicht und haben wiederholt zu massiven Wachstumsschüben bei der Hirsch­ population geführt. Reduktionsjagden waren die Folge. Heute haben wir das Rezept, wie wir im ganzen Kanton und unter Einbezug schwieriger regionaler Umstände von im Spätherbst in den Kanton Graubünden zuwandernden Hirschen den Bestand regulieren können.

Dr. Georg J. Brosi Amt für Jagd und Fischerei GR Loëstrasse 14, CH-7001 Chur georg.brosi@aif.gr.ch

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Wald aus der Steinzeit in Zürich entdeckt

Eine mächtige Lehmschicht schloss die jahrtausendealten Holzstrünke in der Binz luftdicht ein. Jetzt liegen sie in Birmensdorf. (Bild: WSL )

In einer Baugrube im Binzquartier haben Forscher 14 000 Jahre alte Baumstrünke gefunden. Sie stammen vom ersten Wald, der nach der letzten Eiszeit in Zürich wuchs, und gehören damit weltweit zum ältesten Holz, das gefunden wurde. Zürich / Birmensdorf – Daniel Nievergelt hält gewohnheitsmässig in jeder grösseren Baustelle unterhalb des Uetlibergs Ausschau nach Holzstrünken. Der Jahrringforscher hofft, auf urzeitliches Holz zu stossen. Vor einem Monat entdeckte er auf dem Arbeitsweg von

der Uetlibergbahn aus eine riesige Baugrube im Binzquartier, wo die Swiss Life einen Bürokomplex baut. Er kontaktierte sofort den zuständigen Polier und stieg in die Grube hinab. Heute ist klar: Er begab sich damit auf eine Zeitreise. In vier bis sechs Metern Tiefe entdeckte er zahlreiche Strünke samt Wurzelwerk. Die meisten standen aufrecht, mit den Wurzeln nach unten, als ob sie jederzeit wieder ausschlagen könnten. Daniel Nievergelt arbeitet in der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft ( WSL) in Birmensdorf. Er wusste von seinem 2012 verstorbenen Kollegen Klaus Felix Kaiser, dass es in dem Lehmkegel unterhalb des Uetlibergs uralte Bäume gibt. Kaiser war ein international ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der späteiszeitlichen Jahrringforschung (  Dendrochronologie  ) und hatte bereits beim Bau des Uetlibergtunnels, aber auch im Dättnauer Tal bei Winterthur und im Auenlehm der Reppisch Holz gefunden, das an die 12 000 Jahre alt war. Drei Holzproben aus der Lehmschicht in der Binz wurden durch Lukas Wacker an der ETH Zürich mithilfe der C14-Radiokohlenstoff-Methode datiert. Diese Technik ermöglicht es, festzustellen, wann ein Organismus abgestorben ist und folglich keinen Kohlenstoff mehr einlagerte. Mitte April kam dann die sensationelle Nachricht : Das Holz ist fast 14 000 Jahre alt. « Das sind die ersten nachgewiesenen Bäume, die nach der letzten Eiszeit aus dem Mittelmeerraum wieder bei uns eingewandert sind », sagt Nie-

Die in der Binz gefundenen Baumstämme stammen aus dem Ende der letzten Eiszeit. ( Grafik: WSL / Ulf Büntgen )

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vergelt begeistert. « Solche Funde sind weltweit einzigartig.» Baggerführer helfen Forschern Polier Beat Gentsch, der auf der Binz-Baustelle das Sagen hat, war anfangs schon etwas erstaunt, dass sich jemand für diese Wurzelstöcke interessiert, die den Bauarbeitern beim Aushub nur in die Quere kamen. 300, vielleicht 400 Jahre alt sei das Holz, dachte er bei sich. Doch wenn es die Arbeiten nicht verzögere, werde man die Strünke stapeln und Nievergelt könne sie mitnehmen, versprach er. Seit er weiss, wie alt das Holz wirklich ist, hat er selbst Freude, wenn im Aushub wieder ein solcher Baum zum Vorschein kommt. Und die Baggerführer klauben sie mit ihren mächtigen Schaufeln geradezu liebevoll aus dem Lehm und legen sie für die Forscher fein säuberlich zur Seite. Noch immer steigt Daniel Nievergelt regelmässig in die Baugrube. Die Strünke werden mithilfe eines GPS-Geräts ausgemessen und vor Ort gesägt. «Mir scheint, der Bestand nimmt allmählich ab », sagt er. Der nach­eiszeitliche Kiefernwald in der Binz ist wohl demnächst gerodet. Die Holzscheiben sowie die übrig gebliebenen Strünke werden an die WSL transportiert und dort inventarisiert. Wohl der älteste Wald der Welt Der Berg knorriger Baumstrünke, der seit einigen Tagen auf dem Gelände der WSL lagert, ist möglicherweise der älteste Wald der Welt. Rund 150 Stämme konnten die Forscher mittlerweile sicherstellen. Fast ausnahmslos Kiefern; ein kleines Stück Holz fällt aus der Reihe, es könnte sich um die Überreste einer Birke handeln. Die meisten Kiefernstämme haben einen Durchmesser von mehr als 30 Zentimetern, weisen einige Hundert Jahrringe auf und sind durch seitlich auslaufende, kräftige Wurzeln gekennzeichnet. Manche

Daniel Nievergelt und Fritz Schweingruber wählen Proben aus dem Holz aus, das an die WSL transportiert wurde. (Bild: WSL / Gottardo Pestalozzi )

Stämme haben Spuren von Steinschlag und Feuer. Die Bäume waren an die 30 Meter hoch, als sie einsedimentiert wurden. Und so könnte es sich damals abgespielt haben: Kurz nach der letzten Eiszeit wuchs ein Kiefernwald unter widrigsten Umweltbedingungen, wie wir sie heute nur noch in wenigen Hochgebirgen oder in den nördlichen Breiten finden. Von dem vom Gletscher befreiten kahlen Uetliberg rieselte unentwegt Schlamm ins Tal und deckte den Wald allmählich zu. Die Stämme brachen und vermoderten, doch das Wurzelwerk mit Stammstumpf wurde in der Lehmschicht luftdicht abgeschlossen und überdauerte gänzlich unbeschadet bis heute. Die Fachwelt wird jubeln Ulf Büntgen, ebenfalls Jahrringforscher an der WSL, unterstreicht die Relevanz dieses ausserordentlichen Fundes: « Die Strünke werden in der Fachwelt international für grosses Aufsehen sorgen und die Datengrundlage für zahlreiche interdisziplinäre Forschungsprojekte liefern.» Zwar gebe es bereits einzelne ähnlich alte Holzfunde, doch nirgends lägen sie in einer so grossen Menge und so gut erBündner Wald 4/2013 49

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Dank der guten Zusammenarbeit mit der Bauleitung konnten die WSL-Forscher eine grosse Anzahl subfossiler Kiefernstrünke aus einer Baugrube in Zürich-Binz sichern. (Bild: WSL /  Gottardo Pestalozzi   )

halten vor wie in der Binz. Tatsächlich macht nicht nur das Alter des Holzes, sondern auch die Menge diesen Fund sensationell. Denn je mehr Material man hat, desto verlässlicher sind die Aussagen, die man damit machen kann. Und desto grösser die Chance, zu einer der vielen Fragen, die in dem Gebiet noch offen sind, Antworten zu finden. So ist es möglich, dass nun der Jahrringkalender um ein grosses Stück weiter zurückgeführt werden kann – um mehr als 2000 Jahre. In der letzten Woche haben die WSL-Forscher dünne Holzscheiben für DNA-Proben präpariert. In Europa können nur wenige Labors diese bestimmen. Die Wissenschaftler versprechen sich Informationen über die Herkunft dieses ältesten nacheiszeitlichen Pionier­ waldes. Aktuell beschäftigt sie allerdings eher Profaneres : die Platzfrage. Wohin mit dem urzeitlichen Wald ? Und wie soll das uralte Holz am besten aufbewahrt und konserviert werden, damit möglichst keine Informationen verloren gehen, die vielleicht erst spätere Generationen von Forschern aus den Funden herauskitzeln können ?

Was das alte Holz erzählt Was können uns die Holzstrünke erzählen, ? Der Paläo­ wenn sie ausgewertet sind  klimatologe Ulf Büntgen setzt zu einer längeren Aufzählung an und gerät dabei ins Schwärmen : Es geht um Klimaveränderungen, um Waldbrände, grosse Erdbeben und Vulkanausbrüche. Um die Herkunft und die Entwicklung des europäischen Waldes nach der Würmeiszeit, die Synchronisierung verschiedener Jahrringchronologien und die Verknüpfung unterschiedlicher Archive, die wiederum genauere Datierungen unzähliger Fundstücke erlaubt. Gleichzeitig warnt Büntgen vor vorschnellen Schlüssen. Beispielsweise bei der Interpretation der Jahrringe. «  Wir wissen nicht, wie die Bäume unter den damaligen Bedingungen auf Temperatur und Feuchtigkeit reagierten.» Dazu seien am ehesten Vergleiche mit Bäumen aus subpolaren Regionen hinzuzuziehen. Die Unsicherheiten laden Laien geradezu ein, frei von der Leber weg zu fabulieren. Das filzige Material an einem der Baumstrünke  : Es stammt bestimmt von einem Rentier, das an diesem Stamm den Bast seines Geweihs abgestreift hat – kurz bevor es der jungsteinzeitliche Jäger mit Pfeil und Bogen hinstreckte, mit seinem Silexmesser zerlegte und auf dem mit Zunder entfachten Feuer röstete. Das Fleisch passte wunderbar zu den Preiselbeeren, die Frauen und Kinder gesammelt hatten. Sofern es denn solche vor 14 000 Jahren gab.

Helene Arnet Redaktion «Tages-Anzeiger» 8021 Zürich Tel. direkt : 044 248 44 51 helene.arnet@tages-anzeiger.ch

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Comic Theo & Heinz

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Protokoll der SELVAGeneralversammlung 2013 Untertitel Grundschrift

Die SELVA hat ihre Jahresversammlung am 1. Mai 2013 bei der Uffer AG in Savognin abgehalten. An der GV waren 48 Stimmberechtigte mit total 134 Mitgliederstimmen vertreten. Auch viele Gäste haben an der GV teilgenommen. 1) Begrüssung durch den Präsidenten SELVA-Präsident Andrea Florin begrüsst die anwesenden Mitglieder und Gäste. Er erwähnt, dass dies seine letzte Generalversammlung als SELVA-Präsident sei. Die wichtigsten Themen in seiner Amtszeit waren die FSC-Zertifizierung, Kontakte zur Politik, die grosse Solidarität für den Selbsthilfe- ( SHF ) und den Bündner Waldwirtschaftsfonds ( BWF ) und weitere Punkte. Einen speziellen Dank richtet er an den Kanton für die Unterstützung der Projekte und an den SELVAVorstand sowie an die Geschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit. Drei Punkte haben seine Amtszeit besonders geprägt: Die Ansiedelung des Gross­sägewerkes in Domat / Ems, der Wiedereintritt in den nationalen Verband Waldwirtschaft Schweiz und die Gründung der drei Holzvermarktungsorganisationen. Andrea Florin dankt der Gemeinde Savognin für das Gastrecht und für den Zustupf in Form einer finanziellen Unterstützung des Apéros dieser Generalversammlung. 2) Grussadressen Patric Vincenz, Gemeindepräsident von Savognin, begrüsst die Anwesenden. In einem

kurzen Porträt stellt er die Gemeinde vor. Bis 1960 war Savognin ein Bauerndorf, dann kam der Wandel zum Fremdenverkehrsort. Im letzten Jahr konnten die Bergbahnen ihr 50-jähriges Bestehen feiern. Mit knapp 1000 Einwohnern ist Savognin das Zentrum des Tals. Der Tourismus ist der wichtigste Erwerbszweig. Jedoch sind die sinkenden Logiernächte ein Problem, hier müssen neue Impulse folgen. Die neue Gondelbahn und das Cube-Resort sind Beispiele guter Projekte. Weitere Projekte sind in Planung. Das Ziel ist es, die Arbeitsplätze zu erhalten und wenn möglich auszubauen. Auch soll in Zukunft die Sommersaison gestärkt werden. Regierungsrat Mario Cavigelli überbringt die Grüsse der Regierung. Er informiert die Anwesenden über die vier Themen Wald/ Wild, ibW Maienfeld, Sägewerk und Waldgesetzrevision. Wald  /  W ild ist ein wichtiges Thema. In Graubünden verursachen die Verbiss­ schäden lokal Probleme, ebenso wie der Ausfall einzelner Baumarten. Der Wald und die Jagd zusammen können helfen, diese Probleme zu lösen. Der Kanton glaubt an das zweistufige Jagdmodell. Veränderungen am Konzept sind aber möglich. Das ibW, auch über Graubünden hinaus als wichtige Bildungsstätte bekannt, hält nach der baulichen Sanierung am Standort Maienfeld fest. Die Holzmarktkommission setzt sich aus Sicht der Waldeigentümer dafür ein, dass

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der Sägewerkstandort Domat / Ems erhalten werden kann. Mit der Revision des Waldgesetzes wird eine Reduktion auf 85 Forstreviere angestrebt. Effizienzsteigerungen im Forstbetrieb sind dabei das Ziel. Erreicht werden kann dies zum Beispiel durch Kooperationen oder Fusionen. Wichtig ist, dass das Wissen erhalten bleibt. 3) Wahl der Stimmenzählenden Auf Vorschlag des Präsidenten wählt die Versammlung Ulrich Engi aus Tschiertschen und Pascal Murbach aus Sur als Stimmenzählende. 4) Protokoll der GV vom 2. Mai 2012 Das Protokoll der Generalversammlung vom 2. Mai 2012 in Landquart wurde im «Bündner Wald», Nr. 5, Oktober 2012, publiziert. Es wird ohne Gegenstimme genehmigt. 5) Jahresbericht 2012 und Aktuelles 2013 Der Präsident geht den Jahresbericht Seite um Seite durch. Aus der Versammlung erfolgen keine Wortmeldungen. Der Jahresbericht 2012 wird einstimmig genehmigt. SELVA-Geschäftsführer Paul Barandun informiert über die laufenden Aktivitäten 2013. Die bisherigen Schwerpunkte waren die Themen Projekte, Sägewerk in Domat / Ems, Kurse und Tagungen sowie das Verfassen von Stellungnahmen bei Vernehmlassungen. Daniel Buchli, Präsident der HOMAKO, informiert die Versammlung über die Situation des Sägewerkstandortes Domat /Ems. Die Firma Pfeifer möchte in Domat /Ems pro Jahr rund 300 000 m3 Rundholz (Fichte /Tanne) in allen Dimensionen einschneiden. Ca. 200 000 m3 sollen dabei aus Graubünden kommen, der Rest aus der übrigen Ostschweiz. Der Abbau der bestehenden Anlagen durch Klausner ist abgeschlossen. Pfeifer konnte das Silo und

Der neu gewählte SELVA-Präsident Leo Thomann ( links ) und sein Vorgänger Andrea Florin. (Bild: SELVA)

einige Trockenkammern abkaufen, bevor diese abgebrochen wurden. Die HOMAKO hat sich erweitert mit Vertretern der Kantone Thurgau, Schaffhausen, St. Gallen und Zürich. Die Langfristverträge sind im Entwurf vorhanden, eine Botschaft ist in Erarbeitung. Ziel der HOMAKO ist es, marktgerechte Preise zu erhalten, damit die Waldeigentümer ein faires Angebot bekommen. 6) Jahresrechnung 2012 und Bilanz per 31. Dezember 2012 Der Präsident präsentiert die Jahresrechnung 2012 und die Bilanz per 31. Dezember 2012. Die Rechnung 2012 weist nur wenige Änderungen gegenüber dem Budget 2012 auf. Der Betriebsaufwand beträgt Fr. 497 097.–, der Nettoerlös Fr. 496 315.–. Der Verlust beträgt Fr. 782.–. Budgetiert war ein Verlust von Fr. 1000.–. 7) Kontrollstellenbericht Die SELVA-Revisoren Arnold Denoth und Christian Theus haben die Buchführung der SELVA geprüft. Christian Theus erläutert den Bericht der Geschäftsprüfungskommission. Er dankt den Organen des Verbandes für Bündner Wald 5 /2013 53

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die ordnungsgemässe Buchführung sowie die strukturierte Arbeit und empfiehlt der Versammlung die Annahme der Jahresrechnung 2012 und der Bilanz per 31. Dezember 2012 sowie die Entlastung der Organe. 8) Genehmigung Jahresrechnung und Bilanz, Entlastung der Organe Die Jahresrechnung 2012 und die Bilanz per 31. Dezember 2012 werden von der Versammlung einstimmig genehmigt. Die Organe des Verbandes werden ebenfalls einstimmig entlastet. 9) Budget 2013 und provisorisches Budget 2014 Das Budget 2013 ( G ewinn Fr. 2000.– ) und das provisorische Budget 2014 (  Verlust Fr. 5000.– ) werden von der Versammlung einstimmig genehmigt. 10) Gesamterneuerungswahlen Vorstand und Revisoren Der bisherige SELVA -Präsident Andrea Florin und das Vorstandsmitglied Claudia Kleis sind zurückgetreten. Als neuen Präsidenten wählt die Versammlung einstimmig Leo Thomann, Revierförster aus Riom-Parsonz. Als Nachfolger von Claudia Kleis wird Ständerat Stefan Engler einstimmig in den SELVA -Vorstand gewählt. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Ernst Sax, Alfred Barbüda, Gian Cla Feuerstein, Vital Lötscher und Jürg Michel, die Revisoren Arnold Denoth und Christian Theus sowie der Revisor Stellvertreter Maurus Cavigelli werden ebenfalls einstimmig wiedergewählt.

Budget 2013 abgegeben. Christophe Trüb informiert die Versammlung über die BWF Rechnung 2012. Dabei erklärt er die Positionen Projekte und Innovationsbeiträge im Detail. Die grössten Ausgaben im Bereich der Projekte sind: Mehrwertsteuer, Holzpreis Schweiz, Mustervorlagen, Homepage, Holzenergie sowie Zertifizierung. Mit Innovationsbeiträgen konnten 2012 folgende Projekte unterstützt werden: Gwunderwald Davos, Holzhauerei-Team und Bündner Holzhauereimeisterschaft in Cazis. 12) Varia Beat Philipp, Präsident von Graubünden Wald, macht Werbung für die Generalversammlung von Graubünden Wald in Haldenstein und für die Veranstaltung der ARGE Alpenländische Forstvereine Ende Juni in Bad Reichenhall. Romano Costa, Präsident von Reziaholz, informiert über den Geschäftsverlauf. Aktuell sind rund 50 Gesellschafter mit dabei. Letztes Jahr hat Reziaholz knapp 60 000 Das langjährige Vorstandsmitglied Claudia Kleis-Kümin mit ihrem Nachfolger Ständerat Stefan Engler. (Bild: SELVA)

11) Orientierung über Bündner Waldwirtschaftsfonds Mit der Einladung zur GV wurde allen Mitgliedern eine Information mit der Rechnung 2012, dem Kontrollstellenbericht und dem 54

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m3 Rundholz vermarktet. Dank des soliden finanziellen Fundaments konnte den Gesellschaftern eine Dividende ausbezahlt werden. Die SELVA ist nicht mehr Gesellschafterin, da sie alle ihre Anteile anderen Gemeinden zur Verfügung gestellt hat. Romano Costa dankt der SELVA für die Startunterstützung und auch den Gemeinden für das entgegengebrachte Vertrauen. Ernst Sax verabschiedet den abtretenden Präsidenten Andrea Florin und dankt ihm für seinen guten und engagierten Einsatz. Als Geschenk überreicht er ihm ein Fotobuch mit den wichtigsten Erinnerungen aus seiner SELVA-Zeit. Andrea Florin verabschiedet das abtretende Vorstandsmitglied Claudia Kleis-Kümin

und dankt ihr für ihren guten und engagierten Einsatz in den letzten neun Jahren. Um 11.15 Uhr schliesst Präsident Andrea Florin die Versammlung und weist auf die anschliessenden Referate hin. Landquart, 24. Mai 2013 Der Protokollführer, Christophe Trüb

Christophe Trüb SELVA Bahnhofplatz 1, 7302 Landquart, info@selva-gr.ch

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Cuors üK-C culla Valtellina a Sur En Davo ch’eu vaiva preschantà il proget a l’ultima sezzüda da la gruppa da god a Zernez, han tuot ils silviculturs as declerats pronts da sustgnair la Valtellina II e da trametter lur giar­suns per güdar a montar il fil. In gün da quist on d’eira lura uschè inavant. Davo cha’l material es rivà sü da Sondrio e'ls sclerimaints e permiss dal Chantun e dal cumün d´eiran avantman vaina cumanzà als desch gün culla montascha da la Valtellina II. Insembel cun Johann Tschalär chi ha güdà a nus sco independent, sun gnüts quatter giarsuns our da la regiun per metter sü il fil. Nus ans vain chattats a bunura las 8.00 pro’l camping da Sur En per dar üna survista dal proget. Davo ans vaina instradats vers il plan dals Asens ed eschan chaminats giò tuot la lingia per ans far ün purtret da la pendiculara. La verscha dal fil d´eira gnüda tagliada fingià d’inviern da la gruppa forestala da Sent ed eir l’asp Wissen W30 d’eira fingià installà sper la staziun da muntogna. L’eivn’avant co cumanzar la lavur culs giarsuns vaiva Johann preparà la francaziun da muntogna e da val in fuorma dad ün hom mort, uschè cha nus vain pudü cumanzar directamaing a trar sü las suas chi portan. Per quel adöver vaina tut suas veglias, la sua grossa da 26 mm, chi derivaiva dal runal da skis dal Champatsch, quella plü fina da 18 mm, cha meis bazegner vaiva cumprà dal 1945 per far ün fil nan da la Foppa. Las suas sun gnüdas francadas cun bridas vi da la francaziun da muntogna. Sco prosma lavur vaina montà ils chavalots in fuorma da « Galgenstütze ». Per proteger la boscha cun far ils «Ringbünde » vaina miss sü usché nomnats «Baumschoner » per evitar cha la scorza vain donnagiada. Nus vain montà ils quatter chavalots e dozzà las suas illas püppas. Las püppas vaina francà cun ün « Ausziehbund » vi da las traversas dals

La staziun da muntogna cun schirellas. Bergstation mit Umlenkrollen. ( Fotografia : Mario Riatsch )

chavalots. Per tender las suas vaina tut a nüz l’asp e tendü quellas cun agüd da la « Spanngarnitur ». La sua grossa vaina tendü cun nov e la fina cun ses tonnas. Quellas lavuors vaina evas dürant la prüm’eivna cun agüd dals quatter giarsuns. Culs giarsuns da la seguond’eivna ans vain’occupats vi da las duos staziuns, las usché nomnadas bancas. Quella gio’n val ais simpla be cun üna roda ingio chi gira la sua chi tira. Quella da muntogna invezz’ais fich cumplichada cun duos rodas chi fuorman ün otter, quai per evitar cha la sua chi tira nu sglischa sülla roda. Implü gniva prò la lingia laterala. La roda da quella ais gnüda montada vi dal medem aschigl co quella da la lingia principala. Eir il frain, chi mett’in movimaint tuot l’indriz ais gnü montà vi da la staziun da muntogna. Sco prosma lavur vaina trat giò la sua, chi tira e tilla trat insembel in möd cha Cla Duri Janett tilla ha pudü far insemblel cun ün «Spleis». La sua chi tira ha ün diameter da 10 mm. Eir cun effetuar quella lavur han ils giarsuns pudü profitar ed observar co ch’üna sua vain fatt’insembel. Bündner Wald 5 /2013 57

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Ün chavalot cullas duos püppas. Galgenstütze mit zwei Tragseilsatteln. (  F otografia  : Mario Riatsch  )

Sper la staziun da muntogna vaina con­strui ün tschert cuntschet per rodlar la laina in vicinanza dal fil, quai per tachar ils trunchs vi da las schirellinas e per dozzar quellas illa sua chi porta. Cun agüd da las rinclas schmezzadas vaina collià la chargia culla sua chi tira. Las chargias chi’d existan our dad ün fin duos truncs ( max. 0,8 m3 ) veg­ nan scumpartidas regularmaing sün tuot la pendiculara. In nos cas sun quai tschinch chargias cun üna distanza tanteraint da 110 m. Causa chi mancaiv’il pais chi tira las chargias sül traget planiv vaina güdà davo culla sua chi tira da la W30. Apaina però, cha la prüma chargia ais passad’il terz cha­ valot cumainza tuot l’indriz a funcziunar ed eir il frain sto gnir miss in funcziun. Tuots d’eiran be plain buonder e nu pu­ daivan spettar, cha la prüma chargia riva gio’l plan da l’Ogna. Id ais mincha jada fascinant a verer a passar las schirelinas cun ün « qui, qui, qua, qua …» sur las püp­ pas oura. Sooooo la gronda lavur füss fatta. Sco pros­ sem installain’amo la lingia laterala e fain duos tettins sur las duos staziuns, quai per

evitar, cha’l lainom nu patischa suot tschel avert. Per mai, per Johann ed eu pens eir pels giar­ suns ais quist proget stat üna gronda sfida. Bleras robas esa da provar e sperar ch’a la fin vegnan quellas a funcziunar. Id ais dificil a declerar la fabrica e la func­ziun dad ün tal fil. Il meglder as chi’s pigli’il temp e’s vain a Sur En per contemplar ün sün ün las duos Valtellinas. Cul proget Valtellina II ais Sur En avanzà ad ün pitschen Meca dals uschenomnats «  Drahtseilriesen  ». I’s po contemplar las duos differentas pendicularas quai voul dir la pendiculara staziunala e quella conven­ ziunala üna dasper l’otra. Eu pens cha quistas pendicularas svaglian l’interess, pustüt pro glieud chi’s occupa da fils e da suas ma eir da l’ecologia nan sun quists indrizs eir amo hozindi fich attractivs. Eu pens p. ex. per prodüer forz’eletrica eco­ logica s’adatessan ils « Drahtseilriesen » fich bain e chi sa, sch’in ün pêr ons vegnan quels indrizs darcheu miss in funcziun per adöver commerzial ? Als 10 settember 2013 ha gnü lö la prüm’inauguraziun da la Valtellina II, quai in con­ nex cun nossa sezzüda dal la gruppa da god EB / VM. Eir oters interessats as pon annunz­ char per üna visit’occulara. Plüssas organisa­ ziuns han fingià fat adöver da quista sporta e sun gnüts a verer nossa pendiculara nostal­ gica. ( cuors zentral dals instructurs da fil, la scoula da silvicultuors da Maiavilla, diversas organisaziuns forestalas da tuot la Svizzra) Deutsche Zusammenfassung der Redaktion : Auf Initiative von Mario Riatsch, Revierförster von Sent und Seilkraninstruktor, beschloss die Gemeinde Sent bei Sur En eine zweite Valteli­ na-Umlaufseilbahn zu montieren. Unterstützt wurde das Forstrevier Sent durch die Lehrlin­

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ge der Region, Johann Tschalär und Cla Duri Janett, welche sich als freiwillige Helfer anerboten. Die Seilbahn, welche vorher jahrelang im Keller eines Sägers von Sondrio lag, wurde während einem üK-C der Forstwartlehrlinge aus der Region Südbünden erstellt. Dabei konnten die Lernenden Arbeiten ausführen, welche heute nicht mehr täglich zur Anwendung kommen. Sich solches Wissen anzueignen ist nicht nur vergeudete Zeit, sondern gehört zu einer umfassenden Ausbildung und kann auch später wieder angewendet werden. So wurden beispelsweise vier Galgenstützen gebaut. Die Sattelschuhe wurden jeweils mit einem Ausziehbund montiert und um die Stützenbäume zu schonen, wurden mittels Ringbund sogenannte Baumschoner angebracht. Die Tragseile weisen einen Durchmesser von 18 respektive 26 mm auf und wurden mit sechs beziehungsweise neun Tonnen gespannt. Mit einer Last können maximal 0,8 m3 Rundholz ins Tal befördert werden. Die fünf Lasten, welche an die Valtellina gehängt werden können, werden mit einem Abstand von 110 m angehängt. Die Valtellina II und ihre Zubringerbahn sind öffentlich und dürfen jederzeit besichtigt werden. Interessierte können sich beim örtlichen Revierforstamt ( af  sent@bluewin.ch ) melden, und die Valtellina auch in Betrieb sehen. So wurde die historische Valtellina bereits mit dem Zentralkurs der Seilkraninstruktoren, einer Försterklasse IBW Maienfeld und verschiedenen Forstvereinen und Forstbetrieben besichtigt.

La Valtellina in acziun. ( Fotografia : Mario Riatsch )

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Hoher Hirschbestand gefährdet die Waldverjüngung Der in Graubünden überwinternde Hirschbestand hat die Marke von 15 000 Tieren und damit seine tragbare Grösse erreicht. Die hohen Wildbestände im Prättigau verursachen Probleme bei der natürlichen Waldverjüngung der Schutzwälder. Die Prättigauer Förster schlagen Alarm. Am 12. und 13. 8. 2013 hat Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli die Gemeindebehörden im Prättigau zu einem Augenschein im Wald eingeladen. In den letzten Jahren haben die Hirschbestände im Prättigau und der Herrschaft kontinuierlich zugenommen. Die forstliche Situation zeigt insbesondere auf der rechten Talseite gerade in steilen Schutzwäldern eine ungenügende natürliche Verjüngung. Das führt bereits mittelfristig zu einer fehlenden Verjüngung oder bedingt eine kostenaufwändige Erstellung von Wildschutzzäunen. In den beiden Hirschregionen Herrschaft-Seewis und Vorderprättigau wird mit der Jagdplanung eine Reduktion des Hirschbestandes angestrebt. Mit der Jagd muss verhindert werden, dass nachteilige Folgen für den Lebensraum und auch für die Tiere selbst entstehen. Grosse Hirschbestände in Wintereinständen verursachen erhebliche Probleme mit der natürlichen Waldverjüngung. Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli lässt die Fachleute der beiden dafür verantwortlichen Ämter, dem Amt für Jagd und Fischerei und dem Amt für Wald und Naturgefahren, den Gemeindevertretern die Probleme und die Zusammenhänge erklären. Auf einen einfachen Nenner gebracht, führen die hohen Hirschbestände insbesondere in den Wintereinstandsgebieten auf der rechten Talseite des Prättigaus zu einem bedrohlichen Defizit bei der natürlichen Waldver-

jüngung. Die Situation zeigt sich gerade in steilen, exponierten Lagen oberhalb von Siedlungen oder der Nationalstrasse besonders kritisch. Die Gemeindevertreter zeigen sich beeindruckt. Bei der Besichtigung von Schadenflächen wird manchem Gemeindevertreter bewusst, dass sofort eine Verbesserung der Situation erreicht werden muss. Beim Anblick der steilen, Fels durchsetzten Hanglagen wird auch die Schwierigkeit der Erstellung von Wildschutzzäunen vorstellbar. Die Jagd muss intensiviert werden Als wichtigste und am schnellsten wirksame Massnahme wird eine Reduktion des Hirschbestandes angestrebt. Punktuell wird eine Verjüngung des Schutzwaldes nur mit Wildschutzzäunen zu erreichen sein. Allerdings verursachen diese erhebliche Kosten. Zudem sind das Gelder, die eigentlich für die Schutzwaldpflege vorgesehen wären. Der Zusammenhang zwischen grossen Hirschbeständen in Wintereinständen und der ungenügenden bzw. teilweise fehlenden natürlichen Waldverjüngung ist offensichtlich. Für Regierungsrat Dr. Mario Cavigelli soll prioritär eine Reduktion der Hirschbestände ins Auge gefasst werden. Schutzbauten in diesem steilen Gelände sind teuer und können nur eine lokale Wirkung entfalten. Wir müssen heute die Schraube anziehen, um morgen eine befriedigende Schutzwaldfunktion gewährleisten zu können. Die Wirkung des Waldes gegen Naturgefahren im Schutzwald darf nicht reduziert werden. Zwei Drittel des Bündner Waldes schützen vor Naturgefahren. Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement

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Schülerinnen und Schüler ernten Weihnachtsbäume

Gruppe 3 am Nachmittag: Fröhlich, munter, aber auch müde. Jetzt folgt noch der Abstieg ins Tal. ( Bild : Gilbert Berchier )

Seit vier Jahren führt der Puschlaver Forstdienst mit den Jugendlichen vom letzten Schuljahr einen Weihnachtsbaum-Aktionstag durch. Anfang Dezember wird es wieder so weit sein: Die Jungen werden einen Tag in der Jungwuchspflege arbeiten. Die schönsten der dabei gefällten Fichten werden die Schülerinnen und Schüler dann als Weihnachtsbäume verkaufen. Der Erlös ist für ihre Abschlussreise bestimmt – das erworbene Waldwissen für ihr weiteres Leben. Die Aktion finanzieren die Puschlaver Forstdienste mit einem Teil des Binding Waldpreises, den sie 2009 erhielten. Hier ein paar Eindrücke vom letzten Jahr : Warm eingepackt und in fröhlicher Stimmung erlebten 52 Puschlaver Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen letzten November einen besonderen Schultag. Ausgerüstet mit Handschuhen und Sägen arbeiteten sie in drei Jungwaldflächen bei Doss ( Eingang Val da Camp ), Braita da Varuna und beim Maiensäss Torn oberhalb des Lago di Pos­ chiavo. Auch drei Lehrpersonen beteiligten sich am Einsatz. Betreut und angeleitet wurde die Schar vom Forstdienst Poschiavo. Bis

am Nachmittag fällte jede und jeder rund zwanzig Fichten. Aus all diesem « Abfall » wurden rund 160 Weihnachtsbäume ausgelesen und zur Strasse gebracht. Am Ende des Tages hatten die Jugendlichen neben der handfesten Arbeit auch viel über den Zweck der Waldpflege und der Holzschläge im Schutzwald sowie das Waldökosystem gelernt. Es ging auch um die Eigenschaften, die ein Weihnachtsbaum aufweisen sollte, sowie die Schwierigkeiten, den richtigen zu finden und fachgerecht zu transportieren. Vor Weihnachten verkauften die Jugendlichen gemeinsam mit Leuten vom Forstbetrieb die Bäume beim Forstwerkhof und auf dem Weihnachtsmarkt beim Dorfplatz. Der Erlös trug zur gelungenen Schulabschlussreise diesen Sommer nach Bern bei. Dort erlebten die Jugendlichen abwechslungsreiche Tage zwischen Aare und Bundeshaus, Schokoladenfabrik und Paul Klee. Überzeugende Aktion Zuerst waren die drei Puschlaver Revierförster Tomaso Capelli, Gianni Zanoli und der mittlerweile pensionierte Zeno BonBündner Wald 5 /2013 61

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Lorena, Larissa und Jessica ( v. l. n. r.) sind stolz und glücklich vor der Ernte beim Forstwerkhof. Larissa : « Es war ein toller Tag. Heute Morgen hatte ich keine Lust, aber jetzt bin ich stolz auf das, was wir geleistet haben.» ( Foto : Sabina Paganini )

Weihnachtsbäumen vorbrachte. Haben die Schülerinnen und Schüler eine genügend gute Ausrüstung für einen Waldpflegetag Ende November ? Was, wenn sie nur frieren und motzen ? « A ber die Einsätze haben sich sehr gut bewährt », erzählt Tomaso Capelli, « auch von den Eltern und andern Leuten, die von der Aktion hören, bekommen wir sehr gute Rückmeldungen. Uns ist auch die verstärkte Zusammenarbeit mit der Schule wichtig.» Die Aktion verläuft sogar so erfreulich, dass sich die Revierförster sehr gut vorstellen können, den Waldpflegetag auch weiterzuführen, wenn das BindingPreisgeld ausgeschöpft ist. Drei Waldtage für Kinder Dem Forstbetrieb Poschiavo ist es wichtig, dass jedes Kind, das im Puschlav zur Schule geht, etwas über Waldpflege, Bäumefällen und die Funktionen des Waldes weiss. Seit 1994 erleben die Kinder der 7. Klassen deshalb zwei Tage im Wald. Während der gemeinsamen Arbeit vermitteln die Revierförster das Wissen aus erster Hand. Seit drei Jahren kommt der Weihnachtsbaumtag für die 9. Klassen dazu, den die Förster auch zur Auffrischung des Wissens nutzen. Wird das Weihnachtsbaumprojekt weitergeführt, werden die Puschlaver Kinder auch in Zukunft mindestens drei Tage ihrer Schulkarriere in ihren Wäldern verbracht haben.

Luca : « Jetzt habe ich noch einmal die Bestätigung, das ist mein Beruf ! Ich bin aber noch auf der Suche nach einer Lehrstelle.» ( Bild : Sabina Paganini )

Milena Conzetti Co-Medienbeauftragte

tognali allerdings skeptisch, als Gilbert Berchier, Regionalforstingenieur und Leiter des Gemeindeforstamts, die Idee mit den

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Vorschau «Bündner Wald» Dezember 2013 Vorschau «Bündner Wald» Dezember 2013 «Naturgefahrenmanagement» Der Kanton Graubünden lebt als Gebirgskanton mit Naturgefahren. Das Leben damit beschränkt sich jedoch längst nicht mehr auf ein einfaches Erdulden solcher Prozesse, die unter Umständen Leben und Sachgüter gefährden können. Die Bevölkerungsdichte steigt weiterhin; mit ihr verstärkt sich der Klimawandel, welcher gewisse Prozesse intensivieren wird. Der Raum für Bauten wird eng. Zudem weitet sich der Tourismus in alle Jahreszeiten und alle erdenklichen Gegenden aus. Dies alles paart sich mit einem noch nie da gewesenen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft. Naturgefahrenmanagement ist anspruchsvoller den je ! In der nächsten Ausgabe werden wir verschiedene Einblicke in diesen Bereich gewähren. Redaktion: Sandro Krättli

Vorschau auf die nächsten Nummern: Februar 2014: Bäumige Originale in Graubünden Redaktion: Sandro Krättli April 2014: Versammlungsnummer Donat Redaktion: Jörg Clavadetscher

Herausgegeben von Graubünden Wald, Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden und der SELVA. Verleger: Südostschweiz Presse und Print AG, Südostschweiz Print, CH-7007 Chur Sekretariat: SELVA, Christophe Trüb, ­Bahnhofplatz 1, CH-7302 Landquart, Telefon + 41 (0) 81 300 22 44, buendnerwald @  selva-gr.ch Redaktoren: Jörg Clava­ detscher, Revier forestal da Val Müstair, CH-7535 Valchava, Telefon + 41 (0) 81 858 58 21, forestal-muestair @ bluewin.ch. Sandro Krättli, AWN GR, Sagastägstrasse 96, CH-7220 Schiers, Telefon + 41 (0) 81 300 24 11, sandro.kraettli @ awn.gr.ch. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge in nicht verlangter Form ohne Rückfrage zu ändern Druckvorstufe (Satz, Lithos, Belichtung) : Südostschweiz Presse und Print AG, Südostschweiz Print, Antonin Friberg Druck: Südostschweiz Presse und Print AG, Süd­ostschweiz Print, Postfach 508, Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Telefon + 41 (0) 81 255 51 11, Fax + 41 (0) 81 255 52 89. Erscheint sechsmal jährlich. Auflage 1700 Exemplare Inserate: Südostschweiz Publicitas AG, Neudorfstrasse 17, CH-7430 Thusis, Telefon + 41 (0) 81 650 00 70, Fax + 41 (0) 81 650 00 74, thusis@so-publicitas.ch ­Abonnementspreise: CHF 60.– (für Mitglieder Verein Graubünden Wald) Abonnemente/Adressänderungen: Südostschweiz Presse und Print AG, ­Südostschweiz Presse, Postfach 508, Administration, Kasernenstrasse 1, CH-7007 Chur, Telefon + 41 (0) 81 255 50 50, www.buendnerwald.ch Für Inseratetexte übernimmt die Redaktion keine Verantwortung, auch muss die Meinung der Beiträge nicht mit der Ansicht der Redaktoren übereinstimmen. Autoren, die zu obenstehenden Themen publizieren möchten, sind herzlich eingeladen, ihre Vorschläge der Redaktion einzureichen.

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