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Urban Maissen betritt neues Terrain
Als Leiter der AWN-Region 3 in Ilanz und stellvertretender Kantonsförster ist Urban Maissen kein Unbekannter. Der «Bündner Wald» stellte dem zukünftigen Kantonsförster 3 Fragen.
Interview von Sabine Leisinger
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Wer ist der neue Amtsleiter des AWN und welche Vorstellungen hat er?
Mich zeichnet sicher das grosse Interesse und die Freude an allen Fragen zum Wald und zu Naturgefahren aus. Der Wald ist ein faszinierendes Objekt, das mich nie langweilt. Auch die Naturgefahren lassen «einen nie los». Diese Begeisterung für die gestellte Thematik möchte ich allen Mitarbeitenden mitgeben und unterhalten. Wir arbeiten an etwas sehr Wichtigem für den Kanton Graubünden. Zu den Grundaufgaben ergeben sich beim AWN immer wieder grössere Herausforderungen, insbesondere bei Waldschäden und Naturereignissen. Das sind denn auch die Gradmesser für unsere Leistungen. Um diese Aufgaben gut bewältigen zu können, ist ein gutes Team entscheidend. Und für dieses Team möchte ich da sein. Rein fachlich gesehen sind künftig vor allem drei Aufgaben wichtig: die Funktionserfüllung unserer Wälder auch mit der Klimaveränderung, die Bewältigung von grösseren Naturereignissen, die Qualität in der Waldpflegeund bei forstlichen Projekten.
Urban Maissen vor einem Holzstapel als Sinnbild für den Bündner Forstdienst: Viele Einzelheiten ergeben
ein Ganzes. (Bild: zVg. AWN)
«Ich glaube, der Bündner Wald wünschte sich, dass seine Vielfalt an ökologischen Inhalten breite Anerkennung findet.
Ist das AWN in Fragen des Waldes und bei Naturgefahren allein am Steuer oder gibt es auch wichtigste Partner?
Das ist eine entscheidende Frage, denn die kantonalen Amtsstellen sind zuständig für die Umsetzung der kantonalen Gesetzgebungen. Im Falle des AWN betrifft dies selbstverständlich und in erster Linie das Waldgesetz mit den dazugehörigen Verordnungen, inklusive dem Naturgefahrenmanagement. Die Umsetzung des Waldgesetzes ist aber eindeutig eine Verbundaufgabe zwischen Bund, Kanton und Gemeinden. Im Kanton Graubünden gehört der Wald zu 86 Prozent den Gemeinden und öffentlichen Korporationen. Am Beispiel der Schutzwaldpflegelässt sich diese Zusammenarbeit gut erklären: Der Bund schliesst mit dem Kanton eine Programmvereinbarung ab, in welcher der Kanton sich verpflichtet,die Pflegedes Schutzwaldes im Kanton nach Vorgaben zu realisieren. Die Umsetzung ist für den Kanton nur mit dem Waldeigentümer möglich. Dies erfolgt mit dem sogenannten Sammelprojekt Schutzwald, in welchem jährlich bestimmt wird, welche Waldteile prioritär zu behandeln sind. Dafür gibt es finanzielleUnterstützung vom Bund und vom Kanton, die Restkosten trägt der Waldeigentümer. Würde einer dieser drei Partner nicht mitmachen wollen, gäbe es keine genügende Schutzwaldpflegeund der Gesetzesauftrag könnte nicht erfüllt werden – denn der Auftrag im Bundesgesetz über den Wald, Art. 20, bestimmt: «Der Wald ist so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen dauernd und uneingeschränkt erfüllen kann (Nachhaltigkeit) … Wo es die Schutzfunktion erfordert, stellen die Kantone eine minimale Pfleg sicher.» Nebst dem Bund und dem Waldeigentümer sind selbstverständlich auch Branchenverbände und Partnerämter – namentlich das Amt für Jagd und Fischerei – wesentlich, um im Wald ein koordiniertes Vorgehen realisieren zu können.
Aus Sicht des Waldes, was würde sich der Wald wohl selber wünschen, wenn er drei Wünsche offen hätte?
Ich glaube, der Bündner Wald würde für sich wünschen: – dass seine Produkte auf dem Markt Absatz finden. Konket, – dass seine Schutzleistung und sein Erholungsangebot auch etwas kosten kann, – dass sein Holz in der einheimischen Bevölkerung Verwendung findet – dass die vollständige Palette an standortgerechten einheimischen Baumarten gedeiht, – dass seine Baumarten sich dadurch auszeichnen könnten, sich dem Klimawandel anpassen zu können.