Hessenseiten im BUNDmagazin 4 / 2015

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BUNDmagazin Heft 4 /2015

HESSENseiten Halali – Reform der Jagdverordnung in Hessen ie Novellierung der Jagdverordnung ist zu einem hochemotionalen Thema auf der Ebene der Landesregierung und auch im Land, überall vor Ort, zwischen Jägern und Naturschützern, Jägern und Tierschützern und natürlich auch zwischen Landesregierung und Opposition geworden.

Worum geht es? Es geht in der Diskussion um den Anspruch von Seiten der Jägerschaft, um formale Ansprüche auf der Ebene des Eigentumsrechts, im Kern aber um den Anspruch selbst und möglichst ohne Auflagen oder Mitsprache z. B. von Natur- und Tierschützern über die Möglichkeiten zum Abschuss vieler – auch seltener oder gar bedrohter – Tierarten bestimmen zu können. Die Jägerschaft beruft sich auf das an Flächeneigentum gebundene Jagdrecht, die im Jagdrecht fixierte Hegeverpflichtung und den Anspruch, dass die Jagd als nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen nur dann Bestand haben wird und haben kann, wenn diese auch in eigener Verantwortung ausgeübt werden kann. Reglementierung seitens des Staates und Mitsprache anderer Akteure stören da nur. Der BUND und auch andere Naturschutzverbände sehen dies deutlich anders. Wir wollen möglichst wenige Eingriffe in natürliche Prozesse, wohl wissend, dass dies in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft nicht immer und überall funktionieren kann. Aber unser Fokus gilt den Arten, die bedroht sind oder im Regelfall keiner Bejagung (= Hege?) bedürfen. Wir sehen in der Regel keinerlei Notwendigkeit zur Bejagung von Hermelin, Mauswiesel oder auch den Marderarten. Gleiches gilt für die bedrohten Arten Rebhuhn und Feldhase, deren hauptsächliche Gefährdungsursachen zwar nicht in der Jagd liegen, die aber aufgrund ihrer Gefährdungssituation keine Jagd als zusätzlichen Druck auf die Restbestände vertragen können.

Die Jägerschaft, vertreten durch den Landesjagdverband Hessen, stellt sich selbst als Naturschutzverband mit den einzigen „geprüften“ Naturschützern in Hessen dar. Ob dies ein Qualitätssiegel darstellt, muss bezweifelt werden. Wer glaubt, dass Jäger wirklich in der Lage sind z. B. beim Schuss auf Möwen wirklich zu erkennen, welche Art vor ihrer Flinte fliegt? Und wie glaubhaft ist es, für die Jagd auf bedrohte Arten zu streiten, anstatt freiwillig darauf zu verzichten? Wir glauben: Es gibt genug zu jagen, auch in Hessen. Rotwild, Rehwild, Schwarzwild und wenige andere, z.T. auch eingeführte Arten, bieten den Jägern beste Möglichkeiten, sich in Sachen Hege, und dass bedeutet hier die Vermeidung von Schäden in Land- und Forstwirtschaft, zu beweisen. Hier gibt es vielerorts deutliche Defizite, die nicht selten zu großen ökologischen und auch finanziellen Schäden in Wald und Flur führen. Kurt Bouda/pixelio.de

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EDITORIAL

Für die Arten, um die die Jägerschaft derzeit plakativ streitet, wünschen wir uns den Landesjagdverband als Partner im Rahmen der Bestimmungen der Förderkulissen der Landwirtschaft. Die Verhältnisse, die im Rahmen der landwirtschaftlichen Förderung letztlich auf EU-Ebene festgelegt werden, sind maßgeblich für die Strukturen in unserer Landschaft. Als es um diese Themen auf europäischer Ebene ging, hat uns die Unterstützung der Jägerschaft gefehlt. Gleiches gilt für die Angriffe auf europäischer Ebene auf den Schutz der FFH- und Vogelschutzgebiete. Hier standen die Jäger nicht klar und fest zu den Schutzvorschriften, sondern fokussierten sich auf angebliche Einschränkungen durch die europäischen Schutzvorschriften. Es geht aber auch anders: Im Rahmen des von BUND und Ökologischem Jagdverein (ÖJV) gegründeten AK Hessenluchs arbeiten wir gut und effektiv auch mit dem Landesjagdverband zusammen. Diese Einstellung wünschen wir uns auch für alle Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, gleichwohl aber gefährdet sind und deshalb keine Jagd als zusätzlichen Druck auf die schwindenden Populationen vertragen.

[4-15] Hessen-Seiten im BUNDmagazin

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Jörg Nitsch, Vorstandsmitglied des BUND Hessen


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