NR. 1 l 2013 APRIL DAS ZÜRCHER UNTERNEHMER-MAGAZIN
IM GESPRÄCH
REGINE SAUTER DIREKTORIN DER ZÜRCHER HANDELSKAMMER
MOBIL ELEKTRISCH FAHREN
WIRTSCHAFT ZÜRCHER STANDORTFÖRDERUNG
KULTUR JÜRG SCHERZ ZOUFTER
30 Tage Krankheit sind genug.
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INHALT I ZH KMU
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AKTUELL
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4 Swiss Professional Learning vermittelt Know-how 5 NEWS
WIRTSCHAFT 6 Regine Sauter: Zürich bedeutet Lebensqualität 8 Standortförderung: Zuständig für schlanke Abläufe
MANAGEMENT 10 Arbeitszeiterfassung
MOBIL 12 Mobiles Zürich
UNTERNEHMEN 16 REFIDAR MOORE STEPHENS AG
UNTERNEHMEN
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18 HANS K. SCHIBLI AG: Die Lehrlinge sind unser Stolz
RECHT 21 Datenschutz am Arbeitsplatz
NETZWERK 23 Pioneer Club
KULTUR 24 Der Böögg lebt, Interview mit Jürg Christian Scherz, Präsident des ZZZ
29 Museen 30 ZÜRICH IM BILD
24 IMPRESSUM ZÜRCHER KMU – Das Zürcher Unternehmer-Magazin erscheint zusammen mit der UnternehmerZeitung im Verlag SWISS BUSINESSPRESS SA, Zürcherstrasse 39, 8952 Schlieren, Zürich, Telefon 044 306 47 00, Fax 044 306 47 11, www.unternehmer zeitung.ch, info@unter nehmerzeitung.ch kuhn@unternehmerzeitung.ch
HERAUSGEBER: Remo Kuhn,
CHEFREDAKTOR: Peter Blattner, blattner@unternehmerzeitung.ch REDAKTION: Salome Kern, kern@unternehmer zeitung.ch
MARKETING: Nursah Canli: canli@unternehmer zeitung.ch MITARBEIT AN DIESER AUSGABE: Markus Assfalg, Jonas Hugentobler, Peter Meier, Franziska Schmid, Tonia Villiger LAYOUT & PRODUKTION: Bruno Strupler, print@ unternehmerzeitung.ch DRUCK: NZZ Print, Schlieren, Zürich NACHDRUCK: Mit schriftlicher Genehmigung des Verlags und detaillierter Quellenangabe © UnternehmerZeitung / SWISS BUSINESSPRESS SA. TEXT- UND BILD MATERIAL: Für unverlangt eingesandtes Text- und Bildmaterial wird keine Haftung übernommen. Im Verlag SWISS BUSINESSPRESS erscheinen ausserdem: SWISS NEWS – The National English Journal, SWISS-CUISINE – Das Fachmagazin der Gehobenen Gastronomie, BUSINESS CLASS – Das Lifestyle-Magazin der UnternehmerZeitung, VR-Praxis – Das Schweizer Magazin für Verwaltungsräte
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ZH KMU I AKTUELL
S W I S S P R O F E S S I O N A L L E A R N I N G V E R M I T T E LT K N O W - H O W
LERNEN NON-STOP Lebenslanges Lernen während des Erwerbslebens ist heute zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Mit den neuen Möglichkeiten der Wissensvermittlung befasst sich am 9. und 10. April die Swiss Professional Learning parallel zur Personal Swiss in Zürich.
Neben modernen Lernformaten bilden aktuelle Trainingskonzepte zur persönlichen Weiterentwicklung einen Schwerpunkt an der 6. Fachmesse für Personalentwicklung, Training und E-Learning. Motivierte und hochqualifizierte Mitarbeitende sind eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines jedes Unternehmens. Doch das erforderliche Know-how wird in unserer heutigen Wissensgesellschaft immer komplexer und spezialisierter. Mitarbeitende müssen sich ihr Wissen durch praktische Erfahrung und Bildung ständig neu aneignen und bereit sein, dieses kreativ und gewinnbringend für ihr Unternehmen einzusetzen. Verantwortliche in Betrieben sind deshalb ständig auf der Suche nach geeigneten Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, die ihre Mitarbeitenden auf aktuelle und zukünftige Anforderungen an ihre Stelle vorbereiten und sie so auch an die Betriebe binden. Einen Überblick über das Angebot und neue Trends auf dem Weiterbildungsmarkt bietet die Swiss Professional Learning, Fachmesse für Personalund Führungskräfteentwicklung, Training und E-Learning, ihren Fachbesuchern in ihrer bereits sechsten Ausgabe. An der Swiss Professional Learning treffen Personalmanager und Weiterbildungsverantwortliche auf Anbieter, Fachleute und Berufskollegen, können
Foto: Bilderbox.de
sich austauschen, informieren und mit neuem Wissen im Gepäck an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Inspiration bieten unter anderem die zwei Keynote-Speaker der Messe. Die Art und Weise, wie wir heute lernen, habe sich noch nie so schnell verändert wie heute, so Stijn De Groef, Senior Global Talent Manager von Swarovski. Für viele Weiterbildungsverantwortliche sei deshalb die Beschäftigung mit neuen Lerntechnologien ein Sprung ins Ungewisse. In seinem Vortrag «How to create a strategic L&D advantage?» gibt der Experte Einblicke in seinen Erfahrungsschatz. Wie Mitarbeitende «der Tyrannei» ihres PCs und Smartphones entrinnen können, erfahren die Messebesucher wiederum von Johannes Hennekeuser, IT
Keynote Speaker und IT Manager Credit Suisse. Die Geräte können viel, und das überall – sie werden aber schnell zur Produktivitäts- und Lebensfalle, so der Experte. Einblicke und Anregungen zu vielen Themen geben auch die weiteren Vorträge in den zwei Praxisforen der Swiss Professional Learning. So wird etwa Luis Suarez, Social Computing Evangelist bei IBM, am ersten Messetag erklären, wie er seine Kommunikation und die Weitergabe von Wissen von E-Mail komplett auf interne und externe Social Netzwerke verlagert hat. Welches aus Sicht der Wirtschaft die Ansprüche an eine gewinnbringende Führungsausbildung sind und welche praxisnahen Ausbildungskonzepte sicherstellen, dass besseres Führen tatsächlich erlernt werden kann – über diese Fragen diskutieren David Fiorucci, Head Learning & Development HR Switzerland Swiss Life AG, und Christian Santschi, Präsident Schweizerische Vereinigung für Führungsausbildung SVF-ASFC am zweiten Messetag. Die Messe gibt insbesondere auch Einblick in aktuelle Seminar- und Trainingskonzepte zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Auf zwei Aktionsflächen präsentieren Trainer live ihre Methoden und Themen und regen zum Mitmachen an. Gemeinsam mit der Personal Swiss bietet die Swiss Professional Learning einen einzigartigen Ort zum Netzwerken sowie die Möglichkeit zur umfassenden Recherche über aktuelle Trends und MustHaves im Bereich Bildung. Weitere Informationen: www.professional-learning.ch
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NEWS I ZH KMU
VORRUNDE IM «ZKB-PIONIERPREIS TECHNOPARK ® »
Der Preis prämiert ein Produkt, das an der Schwelle zum Markteintritt steht. Es soll besondere Innnovationskraft, Marktnähe und gesellschaftliche Relevanz auszeichnen. Der Titelsponsor ist die Zürcher Kantonalbank ZKB. 2005 hat die Bank die Initiative PIONIER lanciert und investiert jährlich 15-20 Millionen Franken Risikokapital. Der privat finanzierte TECHNOPARK ist das führende Technologietransferund Jungunternehmerzentrum der Schweiz. Ziel ist die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze. Unter den Top 15 finden sich folgende Firmen: – Ability Switzerland AG entwickelt ein integriertes GangreabilitationsSystem für gehbehinderte Menschen nach einem Hirnschlag. – Amphasyus AG ermöglicht Saatgutherstellern eine Effizienzsteigerung der Samenproduktion
und der milchverarbeitenden Industrie eine Qualitätsprüfung direkt beim Produzenten. – Biovotion AG hat eine am Oberarm tragbare medizinische Sensorplattform entwickelt, die eine Langzeitverfolgung von Vitalparametern im täglichen Leben in gleicher Qualität wie im Spital ermöglicht. – Designergy entwickelt solare Baumaterialien, die das Problem der thermischen Dämmung von Gebäuden lösen. – Dynamic Devices entwickelt neuartige roboterassistierte Trainings- und Therapiegeräte für Menschen mit schwerwiegenden neuromuskulären Krankheiten. – Empa und PSI sind Forschungsinstitute des ETH-Bereichs, die mit einem wasserstoffbetriebenen Kehrfahrzeug ein innovatives Antriebskonzept mit halbiertem Energieverbrauch realisieren konnten. – Gastros AG hat mit InductWarm© ein neues System zur Speisenpräsentation und –warmhaltung entworfen. Es kann bruchsicher Induktionsfeldern ausgesetzt werden. – Koubachi entwickelt
war durchgehend in der Immobilienbranche engagiert, die Stationen ihres Berufslebens hiessen Winterthur-Versicherungen, Liegenschaftsverwaltung Stadt Zürich, Livit
AG und 2002 die Übernahme der Leitung der Zürcher Filiale der Wincasa. Zurzeit ist sie dort noch für die Bewirtschaftung der Region Ost verantwortlich.
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«KAMEHA GRAND ZÜRICH»
state-of-the-art Hardund Software-Technologie welche die Vision des «Internet der Dinge» zu einer erschwinglichen Realität machen. – Marmot Passive Monitoring Technologies AA har eine Technologie zur Überwachung von Fehlverhalten in CO2-Endlagern in geologischen Formationen entwickelt. – Phocone AG präsentiert neuartige Laser für die präzise Analyse von Gasgemischen. – ProteoMediX entwickelte einen proteinbasierten Test für die Diagnose von Prostatakrebs. – Silp gleicht Jobs mit den Interessen und dem sozialen Netzwerk ab, um die besten Angebote zu finden. – Sunbiotic AG erfand eine Technologie zur Produktion von Flüssigtreibstoffen durch solare Dampfvergasung von Biomasserückständen. – SwissLeg bietet günstige, individuell angepasste Beinprothesen aus leichten Materialien. – Neue Massstäbe in der Herstellung von Nanostrukturen setzt die SwissLitho AG mit dem NanoFrazor ™.
Das Projekt unter der Leitung von Mettler2Onvest AG gegen Ende 2014 bezugsbereit sein. Es zeichnet sich durch eine beeindruckende Architektur aus, wie man es von einem Fünf-Sterne-Hotel erwartet. Es ist das vierte Haus unter der Kameha-
Flagge, nach Bonn, Frankfurt am Main und Mallorca. Geplant sind 245 Zimmer und Suiten sowie eine Eventhalle für bis zu 960 Personen und einem Kongressareal mit Räumlichkeiten für bis zu 270 Teilnehmern. Anvisiert werden insbesondere Geschäftsreisende, die sich auch auf Annehmlichkeiten wie Saunen, Dampfbad, Cocoon und Relax Lounge freuen dürfen. Zigarren- und Shisha Lounge, das Brasserie Restaurant und der Sushi Club bieten einen gepflegten Aufenthalt. www.lheg.com
JURY CROSSMEDIA AWARDS 2013
NEUE LEITUNG TECHNOPARK ® IMMOBILIEN AG Heinz Specker leitete diesen Bereich von Anbeginn an. Nun kommt es am 1. Juli 2013 pensionsbedingt zu einem Wechsel. Karin Looser übernimmt das Amt. Sie
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Fotos: zVg
Taborelli Consulting) für den Crossmedia Award und Leila Summa (Facebook Germany GmbH) für die Trendsetter Honours. Die Fachjury selbst setzt sich aus Persönlichkeiten, aus der Werbung zusammen. Der Crossmedia Der Goldbach Crossmedia Award ist mit 10 000 FranAward kehrt zu seinen Wur- ken dotiert. Es gibt Gold, zeln zurück, so wird der So- Silber und Bronze zu gecial Meida Award nicht winnen. Die Gewinner mehr separat verliehen son- werden im Zürcher Kaufdern wieder innerhalb des leuten bekannt gegeben Crossmedia Awards angeund gefeiert. siedelt. Die Jury-Präsidenten sind Marco Taborelli (Marco www.goldbachaward.ch
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ZH KMU I WIRTSCHAFT
ZÜRICH BEDEUTET LEBENSQUALITÄT Regine Sauter, Direktorin der Zürcher Handelskammer und FDP-Kantonsrätin setzt sich für einen attraktiven Wirtschaftsraum Zürich ein. Insbesondere der Dialog zwischen Wirtschaft und Politik liegt ihr am Herzen.
INTERVIEW SALOME KERN
Im Juli 2012 haben Sie das Amt als Direktorin der Zürcher Handelskammer übernommen. Wie verliefen die ersten sechs Monate? Spannend, intensiv und wirklich interessant. Die Stelle ermöglicht mir viel Gestaltungsfreiheit, es ist die Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik. Mit diesen Themen habe ich mich schon immer befasst. Es ist sehr schön, das beruflich zu machen. Wie muss man sich Ihren Arbeitsalltag vorstellen? Ich führe viele Besprechungen und Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft zum einen und mit Personen aus der Politik zum anderen. Es geht dabei darum, die Anliegen der Wirtschaft zu hören, diese der Politik zu vermitteln und umgekehrt. Ich erachte dies als eine meiner wichtigsten Aufgaben: eine Brücke zu bauen zwischen Wirtschaft und Politik. Ich möchte dazu beitragen, dass es zu einem Dialog kommt. Ausserdem nehme ich in diversen Gremien Einsitz. Die Handelskammer ist beispielsweise Mitglied des Technoparks, des Europa Institutes der Universität Zürich und wir sind Teil des Forum Zürichs. Wenn politische Geschäfte auf dem Tisch liegen, dann schreibe ich eine Vernehmlassung dazu. Zu meinen Aufgaben gehören aber auch Gespräche mit den Mitarbeitenden, Organisationstätigkeiten, wie üblich wenn man einen Betrieb leitet. Schon Ihr Vorgänger Lukas Briner, war sowohl FDP-Kantonsrat wie auch Direktor der Zürcher Handelskammer. Ist das Zufall oder eine Traumkombination? Nein, das ist ein Zufall. Aber sowohl eine politische Funktion wie auch dieses Amt zu bekleiden, ist eine gewinnbringende Kombination. Für meine Aufgabe hier ist es wichtig,
ein Verständnis dafür zu haben, wie Politik funktioniert, da ich ja wirtschaftliche Themen in die politische Diskussion einbringen will. Es ist sicher keine Voraussetzung, bringt aber Vorteile. Wie können KMU von den Dienstleistungen der Zürcher Handelskammer profitieren? Wir bieten Dienstleistungen an, die für alle Unternehmen wichtig sind, gerade für die exportorientierte Wirtschaft. Wir stellen Ursprungszeugnisse aus für Exportgüter und Zolldokumente, sogenannte Carnet ATA, zum Beispiel für Ausstellprodukte an Messen. Ausserdem informieren wir auch über Zollfragen oder über ausländische Firmen, die in der Schweiz Geschäftspartner suchen. Das kann beispielsweise ein italienisches Unternehmen sein, das einen Vertriebspartner benötigt. Sie haben sich gegen die Abzocker-Initiative eingesetzt. Wie enttäuscht sind Sie über das Abstimmungsresultat? Gerade bei der Minder-Initiative hat sich das Resultat im Vorfeld abgezeichnet. Ich bin aber über die Höhe der Zustimmung überrascht. Ein so deutliches Ja sah man selten bei einem politischen Geschäft. Ich bedauere es natürlich. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass der Gegenvorschlag zustande kommt. Ich bin einfach davon überzeugt, dass die Initiative uns das Problem nicht löst und schädlich ist für die Wirtschaft. In diesem Sinn bin ich überhaupt nicht begeistert über dieses Ergebnis. Wie sieht es bei den kantonalen Vorlagen aus? Was die BVK-Sanierung betrifft, da haben wir als Handelskammer die Annahme empfohlen. Der Vorverlegung der Hauswirtschaftskurse in das Untergymnasium – damit hat sich die Handelskammer nicht befasst, es ist ja kein wirtschaftliches Thema – hat die FDP zugestimmt, wie dann auch das Volk. Welche Themen werden Sie als Direktorin in Zukunft beschäftigen? Es kommen verschiedene politische Themen die unseren Wirtschaftsraum – also Zürich, Schaffhausen und Zug – betreffen, auf uns zu. Insbesondere die Frage der Energiewende beschäftigt uns. Wir haben eine kritische Haltung zur vom Bundesrat vorgestellten Energiestrategie 2050 und betrachten sie als fragwürdig. Es hat darin Annahmen, die wir als unrealistisch ansehen. Ausserdem befürchten wir, dass die Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes leiden würde, wenn die Strategie so umgesetzt wird. Aber auch im Kanton Zürich gibt es wichtige Energiethemen,
REGINE SAUTER Dr. Regine Sauter (46) ist seit Juli 2012 die Direktorin der Zürcher Handelskammer. Die FDP-Kantonsrätin ist promovierte Staatswissenschafterin und besitzt einen MBAAbschluss. Zuvor war sie als Leiterin des Departementsstabs des Winterthurer Sozialdepartements tätig.
die Initiative «Strom für morn» möchte dem Kanton vorschreiben, wie der Strommix aussehen soll. Weiterhin einsetzen werden wir uns für den Flughafen. Wir brauchen diesen internationalen Zugang, er ist entscheidend für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts. Aus der Sicht des Kantons Zürich ist es wichtig, welche Ergebnisse der Steuerstreit mit der EU hervorbringt. Es gibt aber auch kommende Abstimmungen wie beispielsweise die Einführung einer «Bonzensteuer» im Kanton Zürich oder die «1:12-Initiative» auf Bundesebene, die wir als kritisch einstufen für die Wirtschaft. Zu diesen Themen haben wir eine klare Haltung. Allgemeiner gesagt, setze ich mich dafür ein, bei der Gesellschaft eine stärkere Sensibilisierung auf Fragen der Wirtschaft zu erreichen. Was meinen Sie damit? Die Gesellschaft scheint sich nicht mehr bewusst zu sein, wie wichtig
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Sie haben vorher den wichtigen Flughafen erwähnt. Was macht Zürich weiter zu einer attraktiven Wirtschaftsregion? Wenn man die Unternehmen nach den Gründen fragt, ist eine häufige Antwort: Die gut erreichbare Lage im Zentrum von Europa. Aber auch das Potenzial an gut ausgebildeten Fachleuten, gerade die Nähe zu den Forschungseinrichtungen ETH und Universität Zürich, ist für viele wichtig. Das Thema Lebensqualität ist für die Mitarbeiter wichtig und somit ein weiteres Kriterium.
Fotos: zVg
die Wirtschaft für die Schweiz ist, und hat kein Verständnis mehr für deren Anliegen. Das beunruhigt mich. Man sieht die positiven Leistungen der Wirtschaft nicht mehr: die tiefe Arbeitslosigkeit im Vergleich zu Europa, dass wir noch immer Wirtschaftswachstum haben, und dass dies Wohlstand bedeutet. Diese Faktoren werden als selbstverständlich erachtet, und man ist gleichgültig, wenn politisc he Rahmenbedingungen beschlossen werden, die der Wirtschaft schaden. Gerade bei der Abzocker-Initiative habe ich diesen Zorn stark wahrgenommen. Geht es nicht um ein gegenseitiges Verständnis? Woher die Wut kommt, liegt auf der Hand. Doch, das ist natürlich richtig. Das «Abzocker»-Problem war, dass ein paar Wenige die Grenze nicht mehr gesehen haben. Diese Wenigen haben dem Ansehen der Wirtschaft extrem geschadet. Unternehmer, die
nicht in dieser Kategorie sind – gerade KMU –sind ebenfalls wütend. Der Dialog muss deshalb gefördert und die Anliegen erkannt werden. Wie kann dieser Dialog entstehen? Die Vertreter der Wirtschaft müssen wieder vermehrt auf die Gesellschaft, speziell auch die Politik, zugehen. Die Politik nimmt die Forderungen der Gesellschaft auf und setzt diese um, und wenn die Gesellschaft nicht wirtschaftsfreundlich ist, spiegelt sich das in den Massnahmen wieder. Deshalb muss wieder ein gutes Einvernehmen entstehen. Ich fordere nicht, dass alle CEOs politisch aktiv sein müssen, aber es sollte den Arbeitnehmern wieder vermehrt ermöglicht werden, politische Funktionen zu übernehmen und selber mitzuwirken. Wie beurteilen sie die aktuelle Lage der Schweizer Wirtschaft im internationalen Vergleich? Angesichts des schwierigen Umfelds in Europa, hat sich die exportorientierte Schweiz sehr gut gehalten. Das ist erfreulich. Dass die Nationalbank eine fixe Wechselkursuntergrenze festgelegt hatte, war wichtig. Positiv ist die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Wenn wir dem weiter Sorge tragen, kann die Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben. Aber was in Europa läuft erfüllt einem natürlich mit Sorgen.
Seit 2004 sitzen Sie im Zürcher Kantonsrat, welche Debatte hat Sie in dieser Zeit am stärksten bewegt? Anfangs war ich noch stärker im Bereich der sozialpolitischen Themen aktiv, insbesondere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach wie vor betrifft das natürlich vor allem Frauen. Wir haben im Kanton Zürich nun aber viel erreicht. Ein weiteres Thema war das Steuerpaket vor etwa zwei Jahren, das die Nachteile des Kantons Zürichs gegenüber anderen Kantonen, die der Steuermonitor aufzeigt, beseitigen sollte. Das ist aber vor dem Volk gescheitert. In den Jahren im Kantonsrat wurde ich einige Male aktiv, um Organisationseinheiten aus der kantonalen Verwaltung auszugliedern und zu verselbstständigen, weil ich der Meinung bin, dass es sich dabei nicht um Aufgaben handelt, die der Kanton wahrnehmen muss, zum Beispiel die Zentralwäscherei. Sind Sie enttäuscht, dass der Familienartikel nicht angenommen wurde? Nein. Ich bin der Meinung, dass diese Aufgaben der tiefsten Ebene des föderalen Staates überlassen werden sollten. Am liebsten den Gemeinden und dem Kanton, wie es hier im Kanton Zürich geregelt ist. Dann benötigt es eine solche Verfassungsbestimmung gar nicht mehr. 2011 haben sie den Einzug in den Nationalrat verpasst. Werden Sie sich 2015 wieder für die Wahlen zur Verfügung stellen? Ich weiss es noch nicht. Zurzeit geht die Vereinbarkeit Beruf und Kantonsratsamt sehr gut, da es viele Synergien gibt. Ein Nationalratsmandat bringt eine höhere zeitliche Belastung mit sich, und ich kann noch nicht beurteilen, ob dies mit dem Amt der Direktorin der Handelskammer vereinbar wäre.
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ZUSTÄNDIG FÜR SCHLANKE ABLÄUFE Zu einem attraktiven Standort gehören möglichst einfache, verständliche und unbürokratische Gesetze. Die kantonale Standortförderung setzt sich dafür ein und befasst sich mit so unterschiedlichen Themen wie Baubewilligungsverfahren oder Vorgaben für Gastro-Betriebe und Kinderkrippen.
TEXT MARIO SENN
Der allergrösste Teil der gut 70 000 Unternehmen im Kanton Zürich sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Für sie kann es manchmal eine echte Herausforderung sein, die administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit Gesetzen, Kontrollen und Bewilligungen zu meistern. Wir wissen, dass eine vernünftige Regulierung für einen Standort ähnlich wichtig ist wie eine tiefe Steuerbelastung. Die Standortförderung des Kantons Zürich leistet deshalb einen Beitrag dazu, das Leben der Unternehmen zu vereinfachen. Grundlage ist das Anfang 2011 in Kraft getretene kantonale Gesetz zur administrativen Entlastung von Unternehmen – kurz Entlastungsgesetz. Schwerpunkte dieses vom kantonalen Gewerbeverband angestossenen Gesetzes sind einerseits die Einführung einer sogenannten Regulierungsfolgeabschätzung und andererseits die Durchführung einer bis Ende 2014 beschränkten Prüfung des geltenden Rechts. Beide Massnahmen haben dasselbe Ziel: Die durch kantonale Erlasse ausgelöste administrative Belastung soll so gering wie möglich sein. Die Regulierungsfolgeabschätzung setzt bei
neuen Gesetzen und Verordnungen an. Jeder Vorschlag ist darauf zu prüfen, ob er Unternehmen voraussichtlich belasten wird. Wird dies bejaht, sind die Anträge mit einer detaillierten Abschätzung der administrativen Belastung zu versehen. Es soll also aufgezeigt werden, was von den Unternehmen mit einem neuen Gesetz oder einer neuen Verordnung verlangt wird und wie viel Aufwand dies bei diesen generieren dürfte. Damit diese Schätzungen möglichst umfassend sind, wird jeweils die Volkswirtschaftsdirektion zur Stellungnahme eingeladen. Sie stellt dabei sicher, dass auch die Sicht der Unternehmen einfliesst. Weite Kreise vermehrt sensibilisiert Mit dieser Prüfung werden neue Erlasse zwar nicht verhindert, den politischen Entscheidungsträgern stehen aber bessere Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung. Ausserdem machen sich alle vermehrt Gedanken zur administrativen Belastung, die ein neues Gesetz oder eine neue Verordnung haben kann. Dass dies wichtig ist, hat nicht zuletzt der Kantonsrat klargemacht: Im April 2011 beispiels-
S TA N D O R T F Ö R D E R U N G Amt für Wirtschaft und Arbeit Kanton Zürich Die Standortförderung des Kantons Zürich vernetzt zwischen Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Dazu bietet sie verschiedene Plattformen für den Austausch und die Zusammenarbeit von Branchenvertretern entlang der Wertschöpfungskette an. Die Standortförderung ist gleichermassen Ansprechpartner für Ansiedlungsinteressenten sowie ansässige Unternehmen und Organisation. Zu ihren Schwerpunktaufgaben gehören neben den Ansiedlungsprojekten und Anfragen der ansässigen Unternehmen auch die Bearbeitung von Arbeitsbewilligungsgesuchen für ausländische Staatsangehörige sowie die administrative Entlastung der Unternehmen.
Ziel der Standortförderung ist es, den Werk-, Denk- und Finanzplatz Zürich zu stärken. Dies auch mit den Cluster-Initiativen, die sie in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Zürich und weiteren Partnern betreut. Cluster sind Branchengruppen, die am Standort Zürich aufgrund der hohen Dichte an Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Fachorganisationen eine massgebliche Rolle spielen. Schwerpunkt-Cluster im Wirtschaftsraum Zürich sind Finanzdienstleistungen, Life Science, Informations- und Kommunikationstechnologie, Kreativwirtschaft, Cleantech und Aerospace.
I N F O R M AT I O N E N D E R S TA N D O R T F Ö R D E R U N G www.standort.zh.ch über die Standortförderung und ihre Dienstleistungen www.willkommen.zh.ch Informationen für Neuzuzüger www.gruenden.ch für alle, die ein Unternehmen gründen möchten www.finanzplatz-zuerich.ch über den Cluster Finanzdienstleistungen www.creativezurich über den Cluster Kreativwirtschaft www.zuerich.ch Portal des Standorts Zürich Publikationen & Berichte: – Cluster-Berichte – Finanzplatz-Monitoring: gründen – Leitfaden für Unternehmensgründer – Willkommensbroschüre Diese und weitere Publikationen können über www.standort.zh.ch heruntergeladen oder bestellt werden
weise hat das Parlament den Antrag für ein neues Verkehrsabgabengesetz an den Regierungsrat zurückgewiesen, weil er keine Informationen zur Regulierungsfolgeabschätzung enthielt. Das bestehende Recht wurde bis Anfang 2013 durch die Kommission zur Prüfung des geltenden Rechts, welche Volkswirtschaftsdirektor Ernst Stocker präsidiert und in welcher der kantonale Gewerbeverband ebenfalls vertreten ist, auf übermässig belastende Erlasse durchforstet. Bisher hat sie sich mit ganz unterschiedlichen Themen wie Baubewilligungsverfahren, Vorgaben für Gastronomiebetriebe und Kinderkrippen, Handelsregistergeschäfte oder den Verkehr mit der Sozialversicherungsanstalt,auseinandergesetzt. Anspruchsvoll ist dabei vor allem die eigentliche Problemerfassung. Häufig sind es nicht (nur) die rechtlichen Vorgaben, die zu administrativer Belastung führen, sondern deren Vollzug. Dieser liegt häufig in den Händen einzelner Staatsangestellter oder ist gar an die Städte und Gemeinden delegiert. Wiederum andere Themen betreffen Bundesrecht. Deshalb ist für den Einzelnen nicht immer klar nachvollziehbar, weshalb es diese oder jene Auflage gibt. Sobald Sie sich also mit einem unverständlichen bürokratischen Ärgernis konfrontiert sehen, können wir nur empfehlen, konsequent die entsprechende Rechtsgrundlage einzufordern. Koordinationsstelle Unternehmensentlastung, Lagerstrasse 107, 8090 Zürich, entlastung@vd.zh.ch, www.awa.zh.ch/entlastung, www.bewilligungen.zh.ch, Tel 043 259 66 26
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Die Standortförderung des Kantons Zürich ist auch Anlaufstelle für Gewerbetreibende, die öffentlichen Grund nutzen, so z.B. die mobile Schneiderin «Mass für Mass» in Zürich-West. Foto:zVg
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ZH KMU I MANAGEMENT
ARBEITSZEITERFASSUNG Mit Zunahme der wöchentlichen Arbeitszeiten steigen die gesundheitlichen Probleme. Ausserdem beeinträchtigen die langen Arbeitszeiten das Sozialleben der Beschäftigten. Dies hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) in Deutschland auf Basis der Auswertung von vier unabhängigen Studien zum Thema Arbeitszeiten und Gesundheit bereits 2010 bekannt gegeben.
TEXT PETER MEIER *
Im Rahmen der vier ausgewerteten Studien haben die Forscher über 50 000 Menschen untersucht, um festzustellen, welchen Einfluss variable und lange Arbeitszeiten auf die Gesundheit haben. Dass lange Arbeitszeiten erhöhte Gesundheitsrisiken mit sich bringen können, haben viele Berufstätige, die in der Vergangenheit erhebliche Überstunden leisten mussten, bereits am eigenen Körper erfahren. Doch eindeutig wissenschaftlich belegt war dieser Zusammenhang bislang nicht. Dieses Forschungs-Defizit haben die vier von der BauA ausgewerteten Studien nun behoben und kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass mit zunehmender geleisteter Arbeitszeit die Gesundheitsprobleme der Beschäftigten steigen. Damit konnte der von Arbeitswissenschaftlern und Beschäftigten bereits erahnte negative Effekt langer Arbeitszeiten durch systematische Untersuchungen erstmals wissenschaftlich eindeutig belegt werden. Die vier zugrunde liegenden Studien konzentrierten sich dabei auf den Zusammenhang zwischen Arbeitszeiten und Symptomen wie Kopfschmerzen,
Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden. Lange Arbeitszeiten machen krank Den Aussagen der BauA zufolge ergibt sich aus den vier Studien ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Länge der Arbeitszeit und den genannten gesundheitlichen Beschwerden. So leide zum Beispiel nur jeder zehnte Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 19 Wochenarbeitsstunden unter Schlafstörungen, bei den Vollzeitbeschäftigten seien dies rund doppelt so viele (jeder fünfte Beschäftigte). Von den Personen, die wöchentlich mehr als 60 Stunden arbeiten, leidet sogar etwa jeder Vierte unter Schlafstörungen. Wenn zusätzliche erschwerende Fak-
toren wie Schichtarbeit, variable Arbeitszeiten oder Arbeit an Wochenenden hinzukommen, steige die Rate der Schlafprobleme noch weiter an, erklärte die BauA. Die Auswertung der Befragungen habe ergeben, dass der Anteil der Beschäftigten, die über gesundheitliche Beschwerden klagen, insgesamt proportional zur Dauer der geleisteten Arbeitszeit steigt, so die Mitteilung der Bundesanstalt. Zum Vergleich: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt in der Schweiz gemäss Arbeitsgesetz 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des De-
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DIE GUTE BASIS Häufig geäusserte Argumente für den Verzicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung überzeugen nicht, weil: − Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden steigt nicht (sinkt nachweislich teilweise sogar), wenn die Arbeitszeiten nicht erfasst werden; Vertrauen spüren Mitarbeitende dann, wenn man ihnen tatsächlich Verantwortung für ihre Aufgaben überträgt. − Das Phänomen der «Plusstunden», die sich in vielen hoch-flexiblen Arbeitszeitsystemen anhäufen und die durch den Verzicht auf jegliche Erfassung der Arbeitszeit weggezaubert werden sollen, ist ein Führungsproblem: Führungspersonen müssen lernen, mit flexiblen Jahresarbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden umzugehen und die Arbeitsaufträge so zu gestalten, dass Phasen der
Mehrarbeit durch Phasen zeitlicher Entlastung kompensiert werden können und dies von den Mitarbeitenden auch so umgesetzt wird. − Auch das Argument des „hohen administrativen Aufwands“ für eine Zeiterfassung ist angesichts moderner IT-Systeme einerseits und andererseits der Tatsache, dass immer mehr Kennzahlen den Alltag von Unternehmen und Organisationen beherrschen, nicht sehr ernst zu nehmen. − Schliesslich steht die Zeiterfassung einer lokalen und zeitlichen Flexibilisierung der Arbeitszeiten in keiner Weise im Wege, da die Arbeitszeit selbständig von den Mitarbeitenden in ein Erfassungssystem eingegeben werden kann. Es braucht dazu keine Stechuhr.
tailhandels sowie 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer. Beeinträchtigungen des Soziallebens durch lange Arbeitszeiten Ausserdem haben die ausgewerteten Befragungen ergeben, dass die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit auch das Sozialleben der Menschen beeinträchtigt. Je länger die Arbeitszeiten, desto stärker das subjektive Empfinden der sozialen Vereinsamung, erklärten die Experten der BauA. Die Vereinbarkeit von Arbeit, Freizeit und Familie schwinde mit zunehmender Länge der wöchentlichen Arbeitszeiten, so die BauA weiter. Daran habe den Studien zufolge auch die Flexibilisierung der Arbeitszeiten, beispielsweise durch Gleitzeitmodelle, nicht viel ändern können. Den Studienergebnissen zufolge konnten weder die negativen sozialen noch die negativen gesundheitlichen Effekte langer Arbeitszeiten so aufgefangen werden, auch wenn sie durch die Gleitzeitmodelle ein wenig gemindert wurden. Ergebnisse bei künftigen Arbeitszeit-Regelungen berücksichtigen Angesichts der aktuellen Ergebnisse warnt die BauA davor, bei der Diskussion um weitere Arbeitszeitverlängerungen die gesundheitlichen Aspekte zu übersehen. Der vermeintliche Vorteil längerer Arbeitszeiten könnte sich langfristig sehr negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken und so auch für die Betriebe eine ungünstige Wirkung haben. Denn durch die zunehmenden negativen gesundheitlichen Folgen würden die krankheitsbedingten Abwesenheiten zunehmen, die Lohnkosten steigen und insgesamt die Produktivität sinken, so die Warnung der BauA. Eine Ausweitung der Arbeitszeiten würde nach Einschätzung der Bundesanstalt trotz der oftmals parallel eingesetzten Arbeitszeitflexibilisierung die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig beeinträchtigen. Dokumentation der Arbeitszeiten sehr wichtig Eine Schweizer Studie des Seco2) zeigt eindeutig, dass der Verzicht auf eine Erfassung der Arbeitszeit offensichtlich mit der oben erwähnten zeitlichen Ausweitung der tatsächlich geleisteten Arbeit einhergeht, sowie dem Verzicht auf angemessene Kompensation für diese Mehrarbeit. Ausserdem wird
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festgestellt, dass bei Arbeitszeitmodellen ohne Zeiterfassung knapp 10 % häufiger trotz Krankheit gearbeitet wird (Präsentismus), als bei flexiblen Arbeitszeitmodellen mit Zeiterfassung. Anders als ein selbständiger Handwerker, eine Juristin, ein Unternehmensberater oder eine niedergelassene Ärztin – die natürlich alle ihre Arbeitszeiten akribisch erfassen und dem Kunden in Rechnung stellen – können sich Arbeitnehmende ihre Kunden und Aufträge nicht aussuchen und allenfalls ablehnen, wenn sich das angebotene Entgelt nicht mit dem kalkulierten Aufwand in Deckung bringen lässt. Vielmehr sind Arbeitnehmende arbeitsvertraglich verpflichtet, die Aufträge ihrer Vorgesetzten auszuführen. Herrschen nun unterschiedliche Auffassungen darüber, wie hoch der zeitliche Aufwand für diese Aufträge ist, so lässt sich dies optimalerweise im Dialog zwischen Mitarbeitenden und Vorsetzten klären, im Konfliktfall bleibt den Mitarbeitenden aber nur die Dokumentation ihres Aufwands. Für einen vertrauensvollen Dialog über die Arbeitsleistung sind objektive Daten zur geleisteten Arbeitszeit eine gute Basis (siehe Kasten). Vereinfachte, unbürokratische gesetzliche Regelungen zur Erfassung der Arbeitszeiten und deren genauso einfache und unbürokratische betriebliche Umsetzung wären von Vorteil für Unternehmen und Mitarbeitende und eine wichtige Grundlage, um flexible Arbeitszeitsysteme so weiterentwickeln zu können, dass der Nutzen für beide Seiten steigt. Unabhängig von dieser generellen Aussage kann diskutiert werden, inwieweit in Bereichen oder Funktionen, in denen Beschäftigte ihre Arbeitsinhalte weitestgehend selbst verantworten (und somit ihre Aufgabe selbst definieren und nicht von einem Vorgesetzten übertragen bekommen) ein Verzicht auf jeglichen Zeiterfassung sinnvoll ist. Die bereits im Arbeitsgesetz bezeichneten Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel höhere leitende Tätigkeit, für die keine Erfassung notwendig sind, könnten in diesem Sinne noch präzisiert werden.
Ecknauer+Schoch ASW
MANAGEMENT I ZH KMU
AbaWeb Treuhand Die fortschrittliche, kundenfreundliche Software-Lösung
Ein Computer mit Windows, Linux oder Mac OS, eine SuisseID und ein Browser genügen – und der Treuhandkunde kann seine Daten bequem via Internet direkt in der ABACUS Finanzbuchhaltungs- oder Lohnsoftware des Treuhänders eingeben. www.abacus.ch
* Dr. Peter Meier ist Leiter im Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsbedingungen, 8090 Zürich Halle 5, Stand B.04
Zitierte Studien: 1) A. Wirtz, F. Nachreiner, B. Beermann, F. Brenscheidt, A. Siefer: Lange Arbeitszeiten und Gesundheit. 2009. 2) C. Dorsemagen, A. Krause, M. Lehmann, U. Pekruhl: Flexible Arbeitszeiten in der Schweiz, Auswertung einer repräsentativen Befragung der Schweizer Erwerbsbevölkerung. 2012
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ZH KMU I MOBIL
MOBILES ZÜRICH Die Stromnetze in Zürich könnten einen wachsenden Anteil von Elektrofahrzeugen verkraften, müssten aber im Sinne eines Smart Grids mit mehr Intelligenz versehen werden. Zu diesem Schluss kommt ein multidisziplinäres Forschungsprojekt der ETH Zürich, das mit Unterstützung des ewz die Situation im Grossraum Zürich analysiert hat.
TEXT FRANZISKA SCHMID, ETH LIFE
Ein Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen fallen in der Schweiz im Mobilitätssektor an. Zwei Drittel davon gehen auf das Konto von Personenwagen. Ein Lösungsansatz, um die CO2-Bilanz der Schweiz in diesem Bereich massgeblich zu verbessern, wäre, dass man vermehrt auf die Elektromobilität setzt. Doch bis heute sind der Personenverkehr und die Stromversorgung zwei weitgehend getrennte Bereiche. Eine interdisziplinäre Forschungsgruppe der ETH Zürich hat deshalb zusammen mit ewz (Elektrizitätswerk der Stadt Zürich) und Novatlantis, die Situation am Beispiel des Grossraums Zürich konkret analysiert. Gebündelt wurden im Forschungsprojekt ARTEMIS Erkenntnisse aus den Bereichen Verkehr, Fahrzeugtechnik und Stromnetze. Drei Szenarien für Ladestationen In ihrer Studie haben die Wissenschaftler die Fahrzeugtypen nach deren Antrieb unterschieden. Die Studie postuliert einen stetig wachsenden Marktanteil von Fahrzeugen mit Elektromotor. Bis im Jahr 2050 könnte deren Anteil gemäss Szenarien des ewz zwischen 65 und 88 Prozent liegen. Gil Georges, Doktorand am Laboratorium für Aerothermochemie und Verbrennungssysteme (LAV) und Mitautor der Studie, hält fest: «Es war nicht unsere Absicht, vorauszusagen, wie viele Plug-ins oder Elektrofahrzeuge 2050 auf unseren Strassen herumfahren, denn dies hängt auch von Faktoren ab, die wir in unserer Studie nicht berücksichtigt haben.» So ging die Studie davon aus, dass die jährliche Fahrleistung konstant bleibt und auch die Anzahl Fahrzeuge nicht zunimmt. Ziel von ARTEMIS war vielmehr zu zeigen, was es für das Stromnetz, die Stromversorgung, die Infrastruktur und den CO2-Ausstoss bedeuten würde, wenn mehr Fahrzeuge mit Elektromotor in Zürich unterwegs wären. Dafür sind die Spezialisten für Verbrennungssysteme von drei Lade-Szenarien ausgegangen: In Szenario A können die Fahrzeuge nur zu Hause geladen werden, in Szenario B zusätzlich am Arbeitsplatz und bei der Maximalvariante C gibt es ausserdem öffentliche Ladestationen. Bei all diesen Ladestationen würden ganz normale zweiphasige 3.5 kW, respektive dreiphasige 11 kW-Stecker verwendet, wie sie schon heute in vielen Haus-halten zu finden sind. Wer braucht wann und wo Strom? Die Studie untersuchte konkret den Grossraum Zürich mit einem Radius von 30 Kilometer um das Stadtzentrum. Dok-
torand Rashid Waraich vom Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme stellte in einem Computermodell einzelne Fahrzeugbesitzer als Agenten dar. Welche Fahrzeugtypen gefahren werden, kann je nach Szenario in der Simulation angegeben werden. «Aus vorgängigen Studien wissen wir, dass ein Grossteil der Fahrzeuge in Zürich weniger als 20 Kilometern pro Tag zurücklegt. Das sind grundsätzlich gute Voraussetzungen für eine Elektrifizierung des Individualverkehrs», so Waraich. Mit der Simulation der Verkehrsflüsse im Rahmen der drei Szenarien konnten die Forschenden feststellen, wo und zu welcher Zeit in Zürich Strom für das Aufladen der Fahrzeuge gebraucht würde. Stromnetz bleibt stabil Doch wie verkraftet es das Stromnetz, wenn es an verschiedenen Standorten durch die Elektromobilität stärker belastet wird? Forscher vom Institut für Elektrische Energieübertragung und Hochspannungstechnologie untersuchten für ARTEMIS, was es für das Zürcher Stromnetz bedeuten würde, wenn deutlich mehr Fahrzeuge unterwegs wären, die auch elektrisch geladen werden können. «Man muss sich bewusst sein, dass der Anteil der Plugin-Hybride und Elektromobile in Zukunft nicht sprunghaft ansteigen wird. Die Ladeinfrastruktur könnte also langsam angepasst werden», erklärt Gil Georges. Bei allen Szenarien könnte das Netz in den nächsten zehn Jahren gut mithalten, ohne dass ein Ausbau nötig wäre. Schaut man allerdings weiter in die Zukunft und geht man von Szenario B oder C aus, könnte es zu verschiedenen, lokal vereinzelten Engpässen
kommen. Zum Beispiel könnten Transformatoren oder Leitungen überlastet werden oder unzulässige Spannungsabfälle auftreten. Dann wäre ein Lademanagement, das die zeitliche Verteilung des Ladevorgangs steuert und priorisiert, zwingend nötig. «Mit einem intelligenten Stromnetz könnte der Strom genau dort zur Verfügung stehen, wo er tatsächlich gebraucht wird. Die Batterien der zu ladenden Autos könnten dabei als zusätzliche Energiespeicher eingesetzt werden, was unsere Stromversorgung sogar noch flexibler machen würde», so Prof. Göran Andersson. ARTEMIS hat mit Szenario C auch die Frage nach der öffentlichen Ladeinfrastruktur analysiert. Um die CO2Emissionen zu minimieren, ist es bedeutsam, wie häufig Plug-in-Hybride in Zukunft ihren Verbrennungsmotor anwerfen müssen. Dies hängt von zwei Faktoren ab: einerseits von der Dichte der öffentliche Ladeinfrastruktur und andererseits von der Reichweite der Batterie. Mit andern Worten: Je besser die Batterien in den Fahrzeugen, desto weniger öffentliche Ladestationen sind nötig. CO2-Emissionen und Elektrizitätsbedarf ARTEMIS ermittelte am konkreten Beispiel von Zürich, wie stark die CO2Emissionen durch die Elektromobilität reduziert werden könnten. Bis 2050 können bei allen Szenarien, die Emissionen um das fünf- bis sechsfache gesenkt werden, allerdings nur unter der Voraussetzung eines gleichbleibenden Strommixes. Sobald auf Energiequellen zurückgegriffen wird, die CO2-intensiver sind, wie etwa Gasoder Kohlenkraftwerke, dann würde
FA H R Z E U G T Y P E N Die ETH-Forschenden haben in ihrer Arbeit vier Fahrzeugtypen unterschieden: Zum einen Motorfahrzeuge, die über einen konventionellen Verbrennungsmotor verfügen. Bereits auf dem Markt sind ausserdem sogenannte Hybrid-Fahrzeuge. Diese kombinieren einen Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor, der je nach Bedarf zugeschaltet wird. Die Batterien dieser Fahrzeuge beziehen ihre elektrische Energie aus dem Generator, der vom Verbrennungsmotor angetrieben wird. Beim Plug-in-Hybrid kann die Batterie zusätzlich über das Stromnetz geladen werden. Plug-in-Hybride können also auch unabhängig vom Verbrennungsmotor funktionieren. Das Elektromobil schliesslich verzichtet ganz auf den Verbrennungsmotor und funktioniert ausschliesslich mit der an Bord gespeicherten elektrischen Energie.
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ELEKTRISCHE MOBILITÄTSKONZEPTE AM GENFER AUTOSALON
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Futuristisches Dreirad: Der Zweisitzer i-Road von Toyota wird ab 2014 in Serie gefertigt.
Edag zeigt den Light Car: Der Wagen soll in Carsharing-Flotten zum Einsatz kommen.
sich die Bilanz entsprechend verschlechtern. «Wir sind uns bewusst, dass sich die Probleme mit zunehmender Elektromobilität weg von den CO2-Emissionen und hin zu Fragen der Primärenergie für die Stromerzeugung verlagern», erklärt Professor Konstantinos Boulouchos vom Institut für Energietechnik. Die Studie hat auch den Bedarf an Elektrizität bei zunehmender Elektromobilität ermittelt. Nimmt diese bis 2050 im angenommenen Umfang zu, steigt der Elektrizitätsbedarf im Grossraum Zürich voraussichtlich um weniger als 4000 MWh pro Tag. Ein Fünftel des Strombedarfs von
Link&Go stammt von dem französischen Unternehmen Akka.
Elektrofahrzeugen wird dabei in der Stadt Zürich geladen (825 MWh pro Tag). Das entspricht ungefähr 10 Prozent des gesamten Energiebedarfs in der Stadt Zürich, der täglich anfällt. «Die Fallstudie zeigt, dass das heutige Verteilnetz für den zusätzlichen Lastbedarf gerüstet ist, wenn der Ladevorgang zeitlich gesteuert wird und auf Schwachlastzeiten umgelagert wer-
den kann», stellt Lukas Küng, Leiter Verteilnetze und stellvertretender Direktor bei ewz fest. Der Anteil an Elektromobilität werde wegen der Kosten und der Verfügbarkeit von CO2-freier Elektrizität nur sehr langsam wachsen,wobei mittel- bis langfristig die Plug-in-Antriebe wohl die flexibelste, kosteneffizienteste und robusteste Option darstellten, fügt Konstantinos Boulouchos hinzu.
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LUKRATIV HEISST NICHT IMMER INTERESSANT
Sie ist Juristin, Steuerexpertin, Partnerin, VR-Mitglied und Mehrheitsaktionärin: Hélène Staudt*, neuer CEO beim Beratungsunternehmen REFIDAR MOORE STEPHENS AG in Glattbrugg. Gründe genug, das Gespräch mit ihr zu suchen.
INTERVIEW: PETER BLATTNER, FOTO REMO KUHN
Frau Staudt, ist Ihr Beratungsunternehmen auf KMU spezialisiert? Hélène Staudt : Die KMU sind bei uns sehr breit vertreten, das geht von der Einzelmaske bis zum börsenkotierten Unternehmen. Für die Bestimmung der Grösse einer Unternehmung ist der Umsatz nicht unbedingt relevant, einige der durch uns betreuten grösseren Unternehmen haben relativ wenige Mitarbeiter. Welches sind die wichtigsten Beratungsthemen neben Steuerfragen und Revisionstätigkeiten? Dazu zählen umfassende Beratung beim Geschäftsab-
schluss, Steueroptimierung innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten und die Lösung der Nachfolge des Betriebes. Ein typisches KMU-Problem, das tausende Unternehmen in der Schweiz betrifft. Da kommen Fragen auf zur persönlichen Eignung des Nachwuchses, existentielle Fragen und Fragen nach der Zukunft der jeweiligen Branche. Bei der Bewertung einer Unternehmung gibt es verschiedene Szenarien. Es gibt Minimale- und Maximalewerte, einen objektiven Wert kann man nicht erwarten, jeder sieht es wieder anders. Die Frage ist, ob der Nachfolger ein langfristiges Ziel verfolgt, ob er von Synergien für sein eigenes schon bestehendes Unterneh-
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Sie sind Teil einer internationalen Gruppe. Welche Vorteile entstehen dadurch dem Kunden? Unternehmen, die nur innerhalb der Landesgrenze operieren, gibt es nicht mehr viele. Kleinste Firmen exportieren oder importieren zum Beispiel Güter zur Weiterverarbeitung aus dem Ausland, vor allem aus Europa. Sie beschäftigen Arbeiter auf ausländischen Baustellen, müssen über Steuern und Arbeitsrecht vor Ort Bescheid wissen. Da können wir auf unser internationales Netzwerk zurückgreifen, wo lokale Spezialisten für uns vor Ort Abklärungen treffen, das entlastet uns auch von der Suche nach fremden Beratern. Eine bekannte Quelle ist einfach besser als eine fremde! REFIDAR MOORE STEPHENS ist aber weder rechtlich noch finanziell mit Moore Stephens Inc.verbandelt. Sie absolvierten den Executive Master of Economic Crime Investigation, weshalb? Das hat ganz persönliche Gründe: Ich sagte mir, du hast auf Kosten der Allgemeinheit Jus studiert, danach als Steuerexpertin Wohlhabende beraten, jetzt könntest du dein Wissen dem Staat zur Verfügung stellen, die Absolvierung dieser Ausbildung wäre beispielsweise geeignet für die Bundesanwaltschaft, Abteilung Wirtschafstkriminalität. Es zeigte sich jedoch, dass der Quereinstieg in eine staatliche Behörde schwierig ist. Meine Kenntnisse kamen mir in einzelnen Fällen auch in unserer Firma zugute, es ist für ein Beratungsunternehmen schwierig an die entsprechenden Mandate zu kommen. Wirtschaftsvergehen werden öfters begangen durch Geschäftsführer oder höheres Kader in Unternehmen oder Banken, welche die Geschichte «unter dem Deckel» halten möchten. Das berufsbegleitende Nachdiplomstudium stellt für mich eine Bereicherung im beruflichen Alltag dar.
men profitieren will oder ob es ihm um die reine Rendite geht. Aus welchen Branchen setzen sich Ihre Kunden hauptsächlich zusammen? Das geht querbeet. EDV/Informatik, Immobilien, Vermögensverwalter, Schweizer Tochtergesellschaften internationaler Firmen und Start-ups. Start-ups sind zwar finanziell nicht unbedingt lukrativ aber ich finde deren Visionen spannend. Oft haben sie eine neue Idee oder produzieren Nischenprodukte, die sie weltweit vermarkten. Wenn auch eine traurige Tatsache bleibt, dass viele Startups nach einigen Jahren auf der Strecke bleiben. Auch Stiftungen befinden sich in unserem Kundenportfolio.
Bietet die heutige Gesetzgebung eine Garantie, dass Jahresberichte den Tatsachen entsprechen? Ich würde sagen, ja sicher. Aber der internationale Standard ist anders als der in der Schweiz. Es gibt sicher Jahresberichte, die bis ans «Limit» gehen. Man kann dies eleganter lösen durch eine Zusatzinformation im Anhang. Oft stellt sich jemand, der einen Jahresbericht in Händen hält die Frage, wie viel wurde im Kerngeschäft erwirtschaftet und wie viel ausserbetrieblich (Kursgewinne, Verkauf von Liegenschaften). Wer eine gewisse
WHO IS REFIDAR MOORE STEPHENS AG Gegründet: 1950, Seit 2001 Refidar Moore Stephens AG, seit 2006 neue Generation von Partnerinnen, Partnern und Inhabern. CEO, Mehrheitsaktionärin (Partnerin) und VR-Mitglied Hélène Staudt VR-Präsident Beat Schnider Dienstleistungen: Wirtschaftsprüfung / Steuer- und Unternehmensberatung / Rechnungswesen / Finanzierungsund Nachfolgeberatung / Administrative, Unterstützung von Unternehmen / Unterstützung von Pensionskassen REFIDAR MOORE STEPHENS AG, Europastrasse 18, 8152 Glattbrugg Telefon 044 828 18 18, www.ms-zurich.com
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DAS LEITBILD – Unterstützung als Dienstleistung – Qualität durch Fachkompetenz – Motivation durch Atmosphäre – Effizienz durch moderne Technologie – Vertrauen durch kundenorientiertes Verhalten – Profil durch eine eigenständige Politik – Hohe Wertschöpfung zur Sicherung der Zukunft – Vorsprung durch Partnerschaft
Erfahrung hat, Jahresberichte zu lesen, der merkt, wenn etwas «komisch» präsentiert wird. Eine Transparenz in dieser Hinsicht sucht der langfristig interessierte Anleger, wer kurzfristig denkt, negiert diese Nuancen. Hauptsache, die Zahlen «stimmen». Wie lässt sich der Bilanzierungsund Revisionsaufwand rationalisieren? Der Kunde hat dies in der Hand durch eine gute Vorbereitung der Unterlagen, Fragen der Revisionsstellen sollten zügig beantwortet werden und der Kunde muss wissen, was er will. Der Kunde macht natürlich seine Rechnung auch. Lohnt sich für mich der Beizug einer externen Revisionsstelle, zumal nicht alle Unternehmen eine solche absolvieren müssen. Eine ordentliche Revision ist ab 40 Millionen Umsatz, 20 Millionen Bilanzsumme und 250 Vollzeitstellen zwingend vorgeschrieben. Darunter liegt die eingeschränkte Revision, Unternehmen mit weniger als zehn Angestellten sind von der Revision befreit. Das verleitet viele kleinere Unternehmen, diesen Bereich zu vernachlässigen. Ich bin überzeugt, dass die Steuerämter nicht lange zusehen, sondern vermehrt Auskünfte zur Jahresrechnung verlangen und wissen wollen, ob eine Revision durchgeführt wurde wie sie dies bereits heute in gewissen Kantonen schon tun. Das Nachsehen hat dann der betroffene Betrieb, statt sich aufs Kerngeschäft zu konzentrieren, muss er seine Zeit für Steuerprobleme investieren.
* Hélène Staudt, lic. Iur. dipl. Steuerexpertin und zugelassene Revisionsexpertin.
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DIE HANS K. SCHIBLI AG WIRD 75 JAHRE ALT
UNSER STOLZ Jan Schibli ist Geschäftsführer in der dritten Generation des Elektrotechnikunternehmens Hans K. Schibli AG. Für ihn sind Menschen die Basis für ein erfolgreiches Unternehmen.
INTERVIEW SALOME KERN
Was braucht es, dass ein Schweizer Unternehmen 75 Jahre bestehen kann? Jan Schibli: Das Bewusstsein, dass trotz aller Technik stets Menschen im Mittelpunkt stehen. Denn ohne gegenseitiges Vertrauen hätten wir es nicht geschafft unsere Eigenständigkeit seit 75 Jahren zu bewahren. Dies erlaubt es mir, die Weiterentwicklung des Unternehmens vor die Gewinnmaximierung zu stellen. Entscheidend ist sicher auch, dass die vorhergehende Generation der nachfolgenden etwas mit Substanz hinterlassen hat. Der Nachfolger wurde nicht gezwungen sich gewaltig zu verschulden um den Vorgänger auszuzahlen. Wie ist die Übernahme vonstatten gegangen? Ich habe drei Schwestern, wir haben damals sehr intensiv diskutiert. Denn mein Vater hatte bei Familiensitzungen schon in den neunziger Jahren klargestellt, dass er das Unternehmen an Familienmitglieder weitergeben möchte. Die Voraussetzung war, dass wir die Führungsverantwortung übernehmen wollen. Er hatte also sehr weitsichtig und rechtzeitig den Übergabeprozess eingeleitet. Als ich mich dann vor rund zehn Jahren dafür entschieden hatte, wurden wir von einem befreundeten Rechtsanwalt begleitet. Er hat auch dafür gesorgt, dass meine drei Schwestern keine Benachteiligung hinnehmen mussten, obwohl ich als Nachfolger Alleineigentümer wurde. Ursprünglich haben Sie Elektriker gelernt, nun sind Sie Geschäftsführer eines Elektrotechnikunternehmens. Wie kam es dazu? Als ich die Lehre begonnen habe, war ich noch nicht in der Lage mir auszumalen, was ich später arbeiten möchte. Früher träumte ich davon Kameramann zu werden. Da mir aber das nötige Quäntchen Kreativität fehlt, liess ich es bleiben und entschied mich für eine Lehre als Elektrotechniker. Das Interesse daran hat mein Vater bei mir geweckt, da ich ihn schon als Kind oft ins Geschäft begleiten durfte. Die Lehre machte ich allerdings nicht bei uns, sondern in einem anderen Lehrbetrieb. Bis dahin war die Nachfolge für mich noch kein grosses Thema. Nach der Lehre wechselte ich dann in eine Schibli-Niederlassung in Kloten. Als ich etwa 25 Jahre alt war, fragte mich mein Vater schliesslich, ob ich mir die Nachfolge vorstellen könne.
JAN SCHIBLI (42) hat 2003 die Geschäftsleitung der Hans K. Schibli AG übernommen. Der gelernte Elektriker führt das Elektrotechnik-Unternehmen in dritter Generation.
Und dann? Zuerst ging ich dann zwei Jahre nach Amerika und arbeitete als Reiseleiter. Ich musste mir bewusst werden, ob eine Nachfolge auch wirklich das Richtige für mich ist. Diese Zeit hat mir sehr viel gebracht – nicht nur das ich meine Frau kennenlernte – sondern auch eine gewisse Distanz zur Heimat. Dann realisierte ich: Doch, die Arbeit im Bereich Elektrotechnik interessiert mich. Als ich zurückkehrte, habe ich mich stufenweise hinaufgearbeitet, zuerst leitete ich eine Abteilung bis ich dann Mitglied der Geschäftsleitung wurde. Ich habe dann später noch ein Nachdiplomstudium in Betriebswirtschaft zum eidgenössisch diplomierten Betriebswirt nachgeholt.
Was haben Sie für Vorteile als Familienunternehmen gegenüber einem herkömmlichen? Ein Vorteil, den ich sehe, ist die schnelle Entscheidungsmöglichkeit. Wenn ein Monteur ein Problem hat, kann er mich direkt anrufen. Das erhöht das Arbeitstempo, aber es verhindert natürlich keine Fehler. Einen weiteren Vorteil sehe ich in meinem Ziel, 2037 das hundertjährige Bestehen feiern zu wollen. Das bedeutet also, dass meine Mitarbeiter 25 Jahre Sicherheit haben, dass ich die Firma nicht verkaufen werde. Das hilft uns auch gute Mitarbeiter zu gewinnen. Die Hans K. Schibli AG beschreibt sich als Elektrotechnik-Komplettanbieter, was bedeutet das? Die Hans K. Schibli AG besitzt die Kompetenzen, jegliche Arten von elektrischen Installationen, sei es bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Geschäft, vorzunehmen. Das Spektrum reicht dabei von Steckdosen-
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Fotos: zVg
ist eine spezielle Sache, der ist aus Emotionen nach der Wende entstanden. Mein Vater hat sich sehr dafür interessiert, was dort passiert ist. Wir haben dann die Chance erhalten durch einen Schweizer Architekten direkt zu investieren. Also haben wir eine Abteilung aus einer Institution herausgekauft und ein eigenes Geschäft gegründet. Dort arbeiten ortsansässige Leute, ich besuche diesen Standort rund dreimal pro Jahr. Was hat sich in der Elektrotechnik in den letzten 75 Jahren am stärksten verändert? Es ist alles viel kleiner und viel schneller geworden. Dauernd wird man mit Informationen versorgt, ausserdem musste früher viel mehr überlegt und geplant werden. Jetzt kann man alles unkompliziert online bestellen. Bedeutet das nun Vereinfachung? Ja, ich persönlich bin dieser Meinung. Die schnelle Kommunikation ist für mich ein Segen, da so weniger Leerläufe produziert werden. Aber dafür organisiert man sich auch weniger gut, weil die Informationen
Was möchten Sie Ihrem Nachwuchs weitergeben? Einerseits natürlich, dass Sie TopFachleute werden, denn unsere Branche wird in Zukunft ein Personalproblem haben. Den grössten Teil unseres Lebens verbringen wir beim Arbeiten und ich möchte diesen jungen Leuten mitgeben, dass arbeiten durchaus Freude bereiten kann. Sie sollen auch Wertvorstellungen hinsichtlich des respektvollen Umgangs miteinander kennen lernen und mit auf den Lebensweg nehmen. Was hat Nachhaltigkeit bei Ihnen für einen Stellenwert? Es gibt verschiedene Betrachtungsweisen. Im Sinne von Nachhaltigkeit für die ökologische Umwelt können wir direkt relativ wenig tun. Trotzdem ist mir dieser Bereich sehr wichtig und wir achten darauf, uns ressourcenschonend zu verhalten. Ein weiterer Aspekt, die berufliche Nachhaltigkeit, ist für mich aber genauso wichtig. So können wir unseren Mitarbeitenden und ihren Familien ermöglichen, dass sie eine Existenz aufbauen und Kinder aufziehen können. Wo sehen Sie Ihr Unternehmen in 25 Jahren? Ich habe grosse Hoffnung, dass ich die Hans K. Schibli AG in 25 Jahren jemandem übergeben kann. Wenn es dabei jemand aus der Familie ist, würde mich das freuen. Wichtiger ist für mich aber einmal in Pension gehen zu können und zu wissen: Ich habe meinen Teil beigetragen und nun läuft es weiter.
«HEUTE KANN ICH ÄUSSERST STOLZ SEIN AUF UNSEREN NACHWUCHS»
jederzeit verfügbar sind. Auch im Arbeitsablauf lässt man sich vermutlich schneller ablenken. und Lichtinstallationen bis zur elektronischen Überwachung oder Datenverkehr. Ihre Kernkompetenz ist also die Elektrotechnik? Unsere Kernkompetenz ist die Elektrotechnik, genauer Elektroinstallation. Also ganz herkömmlich der Elektriker, der die Leitungen zieht und schaut dass Licht brennt und die Heizung läuft. Wir vereinen noch vier weitere Kompetenzen unter einem Dach, nämlich Informatik, Automatik und Gebäudetechnik und zu guter Letzt die reine Kommunikation, also Telefonie. Ihre Unternehmung ist an vielen Standorten im Kanton Zürich, aber sogar auch in Deutschland vertreten. Wieso? Die Standorte im Kanton Zürich wurden früher strategisch gewählt, wir wollten «der Elektriker vor Ort» sein für die normalen und kleinen Kunden. Heute ist das natürlich etwas anders. Trotzdem hat uns die dezentrale Organisation eine grosse Stammkundschaft gebracht. Ich würde es nie wieder ändern. Der Standort in Deutschland
Die Hans K. Schibli AG legte schon immer viel Wert auf Lehrlinge. Wenn ich jammerte, ich fände zu wenig gute Mitarbeiter, aber selber nicht ausbilde, wäre es ein Drama. Meiner Meinung nach sollten wir aus menschlicher und volkswirtschaftlicher Sicht Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen und so den Jungen helfen in einen Berufsstand hineinzukommen. Wir pflegen diese Firmenphilosophie auch seit langem. Heute kann ich äusserst stolz sein auf unseren Nachwuchs. Denn ohne ihn könnten wir auch keine Höchstleistungen erbringen. Wir bilden in sechs verschiedenen Berufen aus und beschäftigen Mitarbeitende aus 23 Nationen – so spiegeln sich auch gesellschaftliche Themen in unseren Betrieben wieder.
Ihre Kinder sind ja noch zu klein um über die Nachfolge nachzudenken. Ja, sie sind erst vier, sechs und neun Jahre alt. Sie sind aber sehr oft hier im Unternehmen, das hat auch mein Vater gepflegt. Ich habe sie auch schon mit auf Baustellen genommen. Die Jungs sind mehr interessiert an den grossen Fahrzeugen und das Mädchen, daran wie die kleinen Dinge funktionieren. Ich möchte den Kindern auch zeigen, was wir für ein Glück haben, dass ich diese Firma übernehmen durfte und welch tolle Mannschaft wir haben.
HANS K. SCHIBLI AG 1937 wurde die Hans K. Schibli AG gegründet. Die Einzelfirma bestand aus vier Elektromonteuren und einem Lehrling. Heute beschäftigt die Elektrotechnik-Komplettanbieterin 450 Mitarbeiter aus fünf verschiedenen Sparten. Ihre Kernkompetenz ist die Elektrotechnik, genauer gesagt Elektroinstallation. Die Hans K. Schibli AG vereint weitere vier Kompetenzen: Informatik, Automatik und Gebäudetechnik und die reine Kommunikation, also Telefonie. Der Hauptsitz des Schweizer Unternehmens befindet sich in Zürich, weitere Standorte im Kanton Zürich und einer in Dresden (D) gehören ebenfalls zur Schibli-Gruppe. Seit der Gründung befindet sich die Firma in der Hand der Familie Schibli.
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D E R D AT E N S C H U T Z A M A R B E I T S P L AT Z
GEREGELTES SURFEN Das Recht hinkt der Realität meist hinten nach. Die rasante Entwicklung von modernen Kommunikationsmitteln und deren Verwendung im Betrieb wirft deshalb immer neue Fragen auf. Wie etwa kann der Surf- und EMailverkehr der Mitarbeitenden geregelt und kontrolliert werden? Der folgende Beitrag bringt mit Praxisbeispielen Licht ins Dunkel. Foto: Bilderbox.de
TEXT TONIA VILLIGER, RECHTSANWÄLTIN LIC.IUR. *
Was grundsätzlich fürs Telefonieren gilt, hat auch beim Surf- und E-Mailverkehr der Mitarbeitenden Geltung. Den Arbeitnehmenden ist es somit erlaubt, in einem vernünftigen Ausmass während der Arbeitszeit private Angelegenheiten zu erledigen, so beispielsweise die Organisation von Arzt- und Behördenterminen oder von Freizeitaktivitäten. Der Arbeitgeber kann jedoch die private Nutzung von Telefon und Internet, einschliesslich E-Mail und Soziale Medien, einschränken oder verbieten. Ob ein Verbot auch für den (gelegentlichen) Empfang von Telefonaten und EMails gelten darf, ist allerdings umstritten. Mindestens für private Notfälle – und gemäss einem Teil der Rechtslehre sogar während der Pausen - sollte den Mitarbeitenden ein unbeaufsichtigter Telefon- oder Internetanschluss zur Verfügung stehen. Ist eine Telefon- und Videoüberwachung zulässig? Die Telefonüberwachung muss in einem Nutzungsreglement geregelt und verhältnismässig sein (vgl. Art. 328b OR; Art. 1 ff. DSG; Art. 26 ArGV 3). Sie ist nur aus zulässigen Gründen wie Sicherheit, Schulung oder Leistungskontrollen erlaubt, und auch die externen Gesprächsteilnehmer müssen vorgängig zustimmen. Es wird empfohlen, ein akustisches oder optisches Alarmsignal anzubringen, damit der Mitarbeitende weiss, wann sein Gespräch aufgenommen wird. Bei der Überwachung der Mitarbeitenden durch Kamera oder GPS sind das Gebot der vorgängigen Information und der Verhältnismässigkeit ebenfalls zu beachten. Die Kameraüberwachung drängt sich vor allem aus Sicherheitsgrün-
den auf. Das Bundesgericht hat beispielsweise die Überwachung des Kassenraums einer Bijouterie als zulässig erachtet, obwohl die Arbeitnehmenden davon keine Kenntnis hatten. Zulässig war in einem anderen Fall auch die heimliche, kurzzeitige Videoüberwachung (lediglich) der Kassen und der bedienenden Hände. In beiden Fällen hatten die Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich auch ausserhalb des überwachten Feldes zu bewegen. Hinwegen war es für das Arbeitsgericht Zürich unverhältnismässig, eine Überwachungskamera in einem 24Stunden-Laden mit einem FisheyeObjektiv auszustatten, da sich die Arbeitnehmenden so ständig im Kamerafeld befanden. Die Verwendung von GPS in Geschäftsautos ist insbesondere dann zulässig, wenn sie aus Gründen der Sicherheit, Arbeitsplanung oder Überwachung der Arbeitszeit erfolgt und die Geschäftsautos nicht zu Privatzwecken gebraucht werden dürfen. Vorsicht bei Spionagemethoden Gerade im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse oder die Reputation der
Firma können Twitter, Facebook & Co. eine reelle Gefahr darstellen. Wie kann man einen allfälligen Missbrauch nun nachweisen? In einem vielbeachteten, neuen Entscheid hat das Bundesgericht den Einsatz einer Spionagesoftware trotz Vorliegens eines Nutzungsreglements als illegal erklärt. Die Internetaktivitäten des betreffenden Mitarbeiters einschliesslich privatem E-Mailverkehr und E-Banking waren während dreier Monate heimlich überwacht worden, wobei auch vom Inhalt der Daten Kenntnis genommen wurde. Das Bundesgericht argumentierte, man hätte auch weniger drastische Massnahmen ergreifen können, wie die präventive Sperrung von Webseiten oder die Analyse der Internetnutzung nach den Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die Inhalte von privaten E-Mails dürfen, selbst wenn ein Verbot von privatem E-Mailverkehr existiert, keinesfalls eingesehen werden. Dies ist den Strafbehörden vorbehalten. Wo die private Natur von E-Mails jedoch nicht erkennbar ist, darf der Arbeitgebende davon ausgehen, dass es sich um geschäftliche E-Mails handelt. Vor dem Austritt eines Mitarbeitenden muss dieser die Möglichkeit haben, seine privaten E-Mails und andere private Dokumente zu speichern und von den Servern der Firma zu löschen. Abschliessend ist jedem Arbeitgebenden sehr zu empfehlen, ein Nutzungsreglement zu erstellen, welches den Internet- Telefon- und E-Mail-Verkehr detailliert regelt. * Tonia Villiger, lic.iur. ist Rechtsanwältin und Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, www.ad-voca.ch Anzeige
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GEDULD & STRATEGIE Der Pioneers Club PCU wurde im Jahr 2003 als Non-Profit-Organisation gegründet, um den Erfahrungsaustausch und Know-how Transfer zwischen Jungunternehmern untereinander sowie etablierten Unternehmern zu ermöglichen und zu fördern.
INTERVIEW JONAS HUGENTOBLER
Wieso werden ausschliesslich Unternehmer (Pioniere) angesprochen? Wir sind ein branchenübergreifendes Unternehmernetzwerk. Pioniere sind besondere, eigenwillige und querdenkende Charakteren. Diese Pioniere unter sich verleihen unseren Events eine exklusive Atmosphäre, in welcher Ideen entwickelt, neue Wege besprochen und der Unternehmergeist gepflegt wird. Wer gegründet hat oder beteiligt ist an einer innovativen Unternehmung kann sich für den PCU registrieren. Wir legen grossen Wert darauf, dass der PCU nicht als reine Verkaufsplattform missbraucht wird. An grösseren Get Togethers geben wir auch Interessierten die Möglichkeit, als Gast teilzunehmen. Menschen, welche das Wissen und die Innovationen an den Hochschulen aber auch in den Betrieben in neue Produkte und Dienstleistungen umsetzen, sind für den Fortschritt unentbehrlich.
Fokussiert auf Innovation und Unternehmergeist stellt der PCU den Pionieren ein wertvolles, internationales und branchenübergreifendes Netzwerk von überdurchschnittlichem Potential zur Verfügung. Im Herbst jeden Jahres organisiert der PCU den Unternehmerball im Dolder Grand. Der Zürcher KMU sprach mit dem Präsident und Gründer des Pioneers‘ Club PCU, Adrian Liggenstorfer über die Organisation. Wie entstand die Idee zur Gründung des PCU? Adrian Liggenstorfer: Mitten im Studium vor zehn Jahren hatte ich umgeben von dicken Büchern, je länger je mehr einen Tatendrang verspürt. Zusammen mit zwei Kollegen hatte ich ein Start Up an der ETH mitgegründet. Es fehlte mir an praktischer unternehmerischer Erfahrung. Ich war und bin der Überzeugung, dass man Unternehmertum v.a. selbst erfahren muss durch «try and error» und wollte mich mit etablierten Unternehmern treffen, um von ihren Erfahrungen lernen zu können. Auch wenn jede Unternehmerin und jeder Unternehmer den eigenen Weg geht, so sind doch bei allen Geschichten gewisse Gemeinsamkeiten als Erfolgsfaktoren heraus zu kristallisieren. Diese Erfahrungen und den Austausch mit anderen Start Ups wollte ich innerhalb einer Organisation teilen. Somit gründeten wir den Pioneers Club PCU welcher heute über 750 Pioniere zählt.
Adrian Liggenstorfer, Präsident und Gründer des Pioneers Club PCU www.pcunetwork.com www.unternehmerball.ch
Was ist dabei Ihre Funktion? Ich bin Teil eines super Teams von Unternehmern welche allesamt nebenberuflich Aufgaben im PCU wahrnehmen. Als Gründer und Präsident bin ich unter anderem für das Jahresprogramm und die Koordination von Projekten zuständig. Was zeichnet den PCU aus? Wir sind ein Qualitäts-Netzwerk von innovativen Unternehmern und organisieren hochstehende Anlässe
Foto: zVg
sowie Gespräche mit erfolgreichen Unternehmern, die man nicht jeden Tag führen kann. Networking ist nur ein Aspekt. Wir bieten eine online und offline Plattform, auf welcher sich Pioniere begegnen und ihre Erfahrungen kritisch besprechen können. Erfahrene Unternehmer als Referenten vermitteln an Events, Seminaren und PCU Lunches wertvolles Wissen, Prinzipien und Instrumente rund um das Thema «Entrepreneurship». Der Austausch zwischen Jungunternehmern und etablierten Unternehmern ist für beide Seiten inspirierend. Wir versuchen zudem das Netzwerk wenig formell zu gestalten und die Geselligkeit darf auch nicht fehlen. Zum Jahresende organisieren wir den stets ausverkauften Unternehmerball im Dolder Grand mit 250 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Gesellschaft und Wissenschaft.
Was betrachten Sie als die grösste Herausforderung? Der PCU ist eine Non-Profit-Organisation ohne Personal. Somit halten wir die Kosten tief. Die Finanzierung ist eine Herausforderung wie für die meisten Start Ups auch. Die gute Zusammenarbeit mit unseren Sponsoren hilft stark und wir sind offen für weitere Sponsoren, die zu uns passen. Was ist der ultimative Tipp für Gründer ? Der Werdegang der PCU Pioniere ist äusserst vielfältig. Eine Gemeinsamkeit haben jedoch alle: eine klare Vorstellung über den Nutzen ihres Produktes bzw ihrer Dienstleistung, Beharrlichkeit, Geduld, eine Strategie und Flexibilität, diese wenn notwendig anzupassen und letztlich geht es nirgends ohne sehr harte Arbeit. Oft scheitern Start Ups beim ersten Versuch, haben dann aber später Erfolg aufgrund der gemachten Erfahrung.
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ZH KMU I KULTUR Fotos: Gerold Guggenb端hl / zVg
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JÜRG C. SCHERZ
DER BÖÖGG LEBT 1336 ist die erste «Zouft» in Zürich entstanden. Für Jürg Scherz, Präsident des Zentralkomitees der Zünfte Zürichs (ZZZ), ist klar, dass diese Tradition weiter bestehen wird. Er steht mitten in den Vorbereitungen für das Zürcher Sechseläuten.
INTERVIEW SALOME KERN
Wie laufen die Vorbereitungen für das Zürcher Sechseläuten? Jürg C. Scherz: Es ist alles im grünen Bereich. Wir haben einen guten Kontakt zur Stadt und zum diesjährigen Gastkanton St. Gallen. Das Hauptproblem ist das Provisorium des Sechseläutenplatzes.
Wieso braucht es in der modernen Gesellschaft Zünfte? Das ist eine schöne Tradition und Rückbesinnung zu alten Zeiten. Die Zünfte sind ein grosser Teil der Geschichte Zürichs. Gerade das Sechseläuten hat eine grosse Bedeutung für die Stadt Zürich.Die Bewahrung dieses Brauchtums ist ein Schwerpunkt für die Zünfter. Seit dem Herbst 2012 sind wir auf der Homepage der Unesco (Anm. d. Red. Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) «Lebendige Traditionen der Schwe iz» aufgenommen. Wie haben sich die Zünfte über die Jahre verändert? Die Geschichte der Zünfte begann in Zürich 1336 mit der Zunftrevolution. Vorher wurde die Stadt von den Adligen und Rittern regiert. Dann hat Ritter Rudolf Brun den ersten Geschworenenbrief aufgesetzt, in dem er die Handwerker in 13 Zünfte einteilte. Daneben schuf er die Gesellschaft zur Constaffel für die Ritter, Edelleute und besser gestellte Berufsleute. Ab da an unterstanden den Zünften verschiedene Aufgaben. Sie waren politische Organisationen und leisteten Kriegs-, Wach- und Feuerwehrdienste, wählten aus ihren Reihen die Ratsmitglieder und waren für die soziale Wohlfahrt ihrer Mitglieder verantwortlich. Das dauerte bis 1798 an. Dann kam Napoleon, die Zünfte lösten sich auf und bestanden als Handwerksvereinigungen weiter. Das waren lose Körperschaften ohne politische Rechte.
ZUR PERSON Jürg Christian Scherz (1944) ist seit 2006 Präsident des Zentralkomitees der Zünfte Zürichs. Er gehört der Zunft zum Kämbel an und wohnt in Zollikon.
der Sommerzeit bimmelt die Feierabendglocke des Grossmünsters. Ab 1818 feierte man den Einzug der wärmeren Tage mit kleinen Umzügen. Die dritte Säule bildet die Bööggverbrennung, das ist ein heidnischer Brauch. Aus diesen drei Wurzeln ist das Sechseläuten entstanden.
Und heute? Heute sind die Zünfte Vereine, mit dem Hauptziel diese Tradition zu bewahren. Man muss aber auch ganz klar sehen, dass sie ein Netzwerk sind.
Wie sind Sie in die Zunft gekommen? Durch meinen Urgrossvater, meinen Grossvater, meinen Vater. Und mein Sohn ist auch schon dabei.
Wie ist das Sechseläuten entstanden? Natürlich durch das Zunftwesen. Aber nicht nur. Es gibt eine Gewerbeverordnung aus dem 14. oder 15. Jahrhundert. Da gab es das «Sächsilüüte», am Abend um sechs in
Welche Bedeutung hat das Zunftwesen heute in Zürich? Das Sechseläuten ist ein bedeutender Anlass für die Stadt. Ich denke, diese
Stadt wäre nicht so, wie sie heute ist ohne die Zünfte. Die Zusammenarbeit mit der Stadtbehörde ist dank gegenseitiger Achtung hervorragend. Wie unterscheiden sich die Zünfte verschiedener Städte? Es gibt praktisch in allen grossen Städten in der Schweiz ein Zunftwesen. In Bern ist es anders, dort sind es Körperschaften, denen das Fürsorgewesen untersteht. In Basel ist es ähnlich, dort hat es auch Frauen in der Zunft, da es öffentlichrechtliche Körperschaften sind. In Schaffhausen sind es immer noch die alten Familien, die das weitergeben und eigentlich keine Öffnung haben.
ZÜRCHER SECHSELÄUTEN Das Zürcher Sechseläuten findet jedes Jahr am dritten Aprilwochenende statt. Die Festlichkeiten beginnen bereits am Freitagabend auf dem Lindenhof. Am Samstag werden verschiedene Bälle der Zünfte organisiert. Der Sonntag steht im Zeichen des Kinder-Umzugs. Der traditionelle Sechseläutenumzug der Zünfte am Montag endet auf dem Sechseläutenplatz beim Bellevue. Als Höhepunkt wird der Böögg verbrannt, er symbolisiert den Winter in Gestalt eines Schneemanns. Je schneller der Kopf des Bööggs explodiert, desto schöner wird der Sommer. In Zürich gibt es 25 Zünfte und eine Gesellschaft. Am Sechseläuten tragen sie ihre traditionellen Kostüme.
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Was sind die Aufgaben des ZZZ? Der Verband der Zünfte Zürichs ist die Dachorganisation und das Zentralkomitee ist ein Organ dieses Verbands. Die Hauptaufgabe ist die Organisation des Sechseläutens. Der Vorstand des ZZZ besteht aus neun Mitgliedern, davon sind zwei Frauen. Für das Sechseläuten haben wir rund 450 Helfer, das grösste Ressort ist die Künstlerische Kommission, die für den Kinder-Umzug verantwortlich ist. Am Sonntag können alle Kinder aus von Zürich und der Agglomeration mitlaufen. Sie werden von 180 Chäfern begleitet. Chäfer? Dies sind die Söhne und Töchter von Zünfter. Am Sonntagabend treffen sich alle im Zeughauskeller für das Chäferfest. Das ist vermutlich die grösste Heiratsbörse von Zürich (lacht). Wie viele Mitglieder umfasst das gesamte Zürcher Zunftwesen? Rund 3‘500 Zünfter. Wir haben 26 Zünfte mit durchschnittlich hundert bis hundertfünfzig Mitglieder. Es hat einfach eine bestimmte Anzahl
Plätze in den Zunfthäusern und davon wird die Anzahl der Mitglieder bestimmt. Wie stehen Sie zum Streitthema Frauenzunft? Nein, ein Streitthema ist das nicht. Wir haben in den letzten Jahren klare Absprachen über ihre Beteiligung innerhalb des Umzugs gemacht. Vor zwei Jahren war die Gesellschaft zu Fraumünster von den Zunftmeistern eingeladen, am Umzug mitzulaufen – wie der Gastkanton auch. Jetzt laufen sie wieder mit einem kleinen Vorsprung vor dem offiziellen Zunftzug. Die Zunftmeister sind da vielleicht etwas offener als ein Teil der Zünfter. Im Moment ist die Idee, die Frauengesellschaft in den Umzug zu integrieren noch nicht mehrheitsfähig. Das wird ein Thema sein, das meinen Nachfolger noch beschäftigen wird. Welche Herausforderungen erwarten Sie in Zukunft? Für mich ist der Sechseläuten-Platz ein Thema. Wir hoffen, nächstes Jahr wird er fertig gebaut. Dann kommt der Umbau der Bahnhofstrasse mit der neuen Traminsel. Das wird eine Herausforderung für den Kontermarsch. Aber allgemein gesehen, sind die Zünfte eine eingespielte Organisation. Wir feiern nächstes Jahr bereits das 175Jahr-Jubiläum des Sechseläuten-Umzugs. Was macht das Vereinsleben innerhalb der Zünfte aus? Die zwei Hauptanlässe sind im Frühling das Sechseläuten und im Herbst das Martinimahl – die Generalversammlung. Es gibt aber auch Kulturanlässe, bei denen die Frauen auch dabei sind, wir haben Familienanlässe
wie Grillplausch. Sicherlich gehören auch die Geselligkeit und Pflege der Freundschaft dazu und wie bei vielen Service-Clubs das gute Netzwerk. Die Zünfte leben, aber sie leben sehr unterschiedlich. Wie wird für Nachwuchs gesorgt? Mit den Chäfern, mit der Interjungzünftige Vereinigung, mit den Gesellen innerhalb der Zünfte, haben wir eine grosse Nachfrage. Ich beispielsweise war schon als Dreijähriger das erste Mal am Umzug. Ein Jungzünfter wächst langsam in die Zunft hinein. Es gibt aber auch Quereinsteiger, die via Freunde in die Zunft kommen. Wir haben Wartelisten, eine Aufnahme geht durchschnittlich ein bis drei Jahre. Welche Zukunft wünschen Sie sich für die Zünfte? Ich denke, das Zunftwesen geht – angepasst auf die heutige Zeit – genau so weiter, wie es seit 1336 funktionierte. Ich rechne nicht mit grossen Veränderungen – es geht ja darum, Traditionen zu erhalten.
«IM MOMENT IST DIE IDEE, DIE FRAUEN GESELLSCHAFT IN DEN UMZUG ZU INTEGRIEREN NOCH NICHT MEHRHEITSFÄHIG»
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ZH KMU I VZH
ANSCHEINSVOLLMACHT Ein Arbeitnehmer stützte seine Lohnforderung auf einen Arbeitsvertrag, bei dem der Arbeitgeber geltend machte, die Unterschrift stamme nicht von ihm und die den Vertrag aushandelnden Personen seien nicht handlungsberechtigt gewesen. Er setzte aber nicht voraus, dass der Arbeitnehmer von diesen Tatsachen Kenntnis hatte. Der Fall kam vors Arbeitsgericht, das zum Schluss kam, dass der Arbeitnehmer ohne weiteres davon ausgehen durfte, dass die
VERHALTEN VOR KÜNDIGUNG
verhandelnden Personen zum Vertragsabschluss berechtigt waren. Dies weil der Arbeitgeber die Personen frei schalten und walten liess und diese den Arbeitsvertrag ins Ablagesystem der Firma deponierten. Auch konnte der Arbeitnehmer nicht ahnen, dass die Unterschrift nicht echt sein könnte. Er konnte sich gegenüber dem Arbeitgeber auf diesen Arbeitsvertrag berufen und allenfalls Rückgriff auf die unberechtigterweise handelnden Personen nehmen.
VERBAND ZÜRCHER HANDELSFIRMEN 044 211 40 58 w w w. v z h . c h
GRATIFIKATION ODER LOHN BESTANDTEIL?
GRAPHOLOGISCHES GUTACHTEN
Ein Arbeitnehmer bestritt, den Betrag von CHF 2 400.– erhalten zu haben, die Angaben der Zahlungsbeiträge auf einem Handzettel trügen nicht seine eigene Handschrift Der Arbeitgeber konnte zwar keine Quittung vorweisen, auf dem Handzettel sei in Türkisch festgehalten, dass ein Betrag in genannter Höhe in Teilbeträgen an den Arbeitnehmer ausbezahlt worden sei. Der Fall wurde dem Urkundenlabor der Kriminaltechnischen Abteilung der Kantonspolizei zur Abklärung übergeben. Es hielt fest, dass es sich mit an Sicher-
heit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Handschrift des Arbeitnehmers handelte und der Handzettel auch das Wort «aldim» (= ich habe erhalten) enthielt. Die Aussagen des Arbeitnehmers wurden zusätzlich durch die Tatsache entkräftet, das er der Schriftprobenabnahme im Urkundenlabor fernblieb. Das Arbeitsgericht ging davon aus, dass es bei der Darstellung des Sachverhalts durch den Arbeitnehmer um eine blosse Schutzbehauptung handelte und er die strittigen Beträge bereits erhalten habe.
Fotos: Bilderbox.de
Ein leitender Arbeitnehmer erhielt einen jährigen Fixlohn von CHF 280 000 sowie einen Bonus. Er wurde nach Gesprächen freigestellt, wobei die Arbeitgeberin von einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausging. Als der Arbeitnehmer protestierte, wurde er gekündigt. Er machte geltend, der Bonus habe über drei Jahre hinweg ca. 200 Prozent des Basissalärs betragen und sei somit zum Lohnbestandteil geworden. Das Arbeitsgericht ging davon aus, dass im Bereich des nochmaligen schon hohen Fixlohns ein eigentliches Leistungsentgelt vorliege, somit im Bereich von CHF 280 000 brutto. Die Firma stützte sich auf ihr Reglement, das Bonuszahlungen nur zulasse, wenn keiner der Vertragspartner gekündigt habe. Das Reglement konnte nicht greifen, weil der Bonus als Lohnbestandteil angesehen wurde. Dem Arbeitnehmer wurden pro rata Bonusbeiträge zugesprochen. ≠Die Arbeitgeberin hat Berufung eingelegt.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, ist es im gesitteten Geschäftsverkehr Usus, das Gespräch mit der Gegenseite zu suchen. Das schweizerische Arbeitsvertragsrecht sieht allerdings keine Anhörungspflicht vor einer Kündigung vor. Auch wenn die Kündigung den Arbeitnehmer in einer gesundheitlich
bedingten schwierigen Situation besonders getroffen hat, kann aufgrund der Kündigungsfreiheit nicht von einer missbräuchlichen Kündigung gesprochen werden. Die Entschädigungsforderung des Arbeitnehmers wie auch sein Schadenersatzbegehren wurden deshalb vom Arbeitsgericht abgewiesen.
LOHNKÜRZUNG Die Arbeitgeberin machte geltend, dass entgegen dem schriftlichen Arbeitsvertrag mündlich ein tieferer Lohn festgesetzt wurde, was vom Arbeitnehmer über Monate klaglos akzeptiert worden sei. Zeugen-
aussagen ergaben jedoch, dass sich der Arbeitnehmer mehrmals und explizit über die unrichtige Lohnzahlung beschwert hatte. Die Klage der Arbeitgeberin wurde daher vollumfänglich abgewiesen.
ARBEITSVERHINDERUNG Erkrankt eine Mitarbeiterin während der Kündigungsfrist verlängert sich diese. Nach der Genesung bezog die Arbeitnehmerin einige Ferientage, dann arbeitete sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr. Umstritten blieb, ob sie für diese Zeit ihre Arbeit angeboten hatte. Diese Hauptbeweislast trägt die
Arbeitnehmerin. Ihre Beweismittel wie Telefonverbindungsauszüge oder ein Schreiben der Gewerkschaft, in welchem sie zur Anbietung ihrer Arbeitskraft aufgefordert wurde, wurden als nicht beweistauglich angesehen. Somit schuldete die Arbeitgeberin für die Zeit nach den Ferien keinen Lohn.
ÄRZTLICHE ANGABEN Die Arbeitgeberin kündigte einer Arbeitnehmerin und stellte sie ab sofort frei. Kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist wurde sie von ihrem Hausarzt krankgeschrieben und verlangte eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Sperrfrist. Daraufhin verlangte die Arbeitgebe-
rin eine vertrauensärztliche Untersuchung. Diese hielt fest, dass im Zeitpunkt der Untersuchung keine Arbeitsverhinderung vorgelegen habe. Die Aussagen des Hausarztes wurden als widersprüchlich und unglaubhaft beurteilt, eine Verlängerung der Kündigungsfrist wurde abgelehnt.
MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG Einem Arbeitnehmer gelang der Nachweis, dass die Intervention der Gewerkschaft bezüglich eines Zwischenzeugnisses mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Kündigungsgespräch geführt hatte. Daher drehte sich die Beweislast um, die
Arbeitsgeberin musste nachweisen, dass ohne missbräuchliches Motiv gekündigt worden war. Dieser Entlastungsbeweis misslang, dem Arbeitnehmer wurde eine Entschädigung in Höhe eines Monatslohns zugesprochen.
KULTUR I ZH KMU
KUNSTHAUS ZÜRICH
Bis am 5. Mai 2013 hat Haris Epaminoda aus Zypern ihre erste Einzelausstellung in der Schweiz. Sie arbeitet mit unterschiedlichen Medien, zentral ist das Prinzip der Collage. Oft führt sie Abbildungen aus Büchern, Filmen oder Skulpturen zusammen und fügt sie zu vielschichtigen Rauminstallationen. Die Ausstellung entstand in Zusammenarbeit mit Modern Art Oxford. Die US-Künstlerin Kelly Nipper untersucht in ihren Videos, Installationen und Performance die Beziehung von menschlichem Körper, Bewegung, Raum und Zeit. Ihre Choreografien basieren auf den Anfängen des experimentellen Tanzes. Eine besondere Rolle spielt Rudolf von Laban, einer der Begründer des modernen Ausdrucktanzes. Von ihm
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KUNST MUSEUM WINTERTHUR seine Arbeit in der Schweiz nicht mehr museal gezeigt. Penone geht von der elementaren Erfahrung des Künstlers aus, der einen Gegenstand nimmt und daraus etwas verfertigt. Für die Ausstellung wurde gemeinsam mit dem
Marc Chagall, Der Viehhändler, 1912
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Künstler eine Auswahl von Werken aus verschiedenen Schaffensperioden getroffen Dazu zählt eine umfangreiche Gruppe von Zeichnungen, an denen sich seine Themen ablesen lassen: das Erleben der Zeit, die Durchdringung von Natur und Kultur.
Bild: ProLitteris, Zürich
sind Zeichnungen und Aquarelle noch bis zum 16. Juni zu sehen. Richard Wagner verbrachte neun Jahre im Zürcher Exil, nachdem er sich am Dresdner MaiAufstand beteiligt hatte. Hier komponierte er grosse Teile des „Ring der Nibelungen“. Auch dirigierte er Werke von Mozart, Weber und Beethoven sowie seinen «Fliegenden Holländer» und «Tannhäuser». Die MaiKonzerte von 1853 gelten als Vorläufer der Bayreuther- und der Zürcher Festspiele. Anlässlich seines 200. Geburtstages gibt die Ausstellung einen Überblick über die Inszenierungen am Stadttheater/Openhaus. Vom 24. Mai bis 18. August. Ab 2017 wird die Sammlung der Fondation Hubert Looser (Schwerpunkt abstrakter Expressionismus, Minimal Art und Arte Povera) als Dauerleihgabe ins erweiterte Kunsthaus einziehen. Vom 7. Juni bis 8. September kann die Sammlung im grossen Ausstellungssaal besichtigt werden.
Vom 27. April bis 11. August zeigt Giuseppe Penone seine Arbeiten. Er wurde 1947 im Piemont geboren und hat sich in den letzten Jahren zu einer der zentralen Figuren der europäischen Kunst entwickelt. Seit der Ausstellung von 1977 in Luzern wurde
Das Museum in Winterthur
Foto: zVg
GEWERBEMUSEUM WINTERTHUR
Die Sammlung präsentiert eine reichhaltige Palette an Informationen und Grundlagen für Publikum, Schulen und Fachleute.
Das Material Archiv ist branchenübergreifend und interdisziplinär. Verschiedene öffentliche Themenführungen seien nachstehend kurz geschildert: 18. April 2013, 18.30 h Markus Rigert, Leiter Gewerbemuseum Universal-Werkstoff Bambus: Er ist druckfest wie Stahl und gleichzeitig hochelastisch und leichter als die meisten anderen Materialien. Der schnell nachwachsende Rohstoff
Bambus: Er ist druckfest wie Stahl und gleichzeitig hochelastisch Foto: Bilderbox.de
ist vielen Hightech-Entwicklungen überlegen und stellt einen wichtigen Werkstoff für die Möbelund Bauindustrie dar, aber auch für die Gewinnung von Fasern für Textilien oder Papier. 30. Mai 2013, 18.30 h Thomas Blank, Glaskünstler, 7000 Jahre in einer Stunde: Anhand der Sammlung an Glasobjekten werden die Glastechniken in ihrer historischen Reihenfolge erklärt. Ein farbig wilder Ritt durch die Welt des Glases unter Bezug zur zeitgenössischen An- und Verwendung von Glas. 27. Juni 2013, 18.30 h Franziska Müller-Reissmann, Tischlerin und Kunsthistorikerin: Sie zeigt die Möglichkeiten von tierischen Werkstoffen wie Federn, Haaren, Schalen oder Zähnen. Dabei wird das Tier als Material befragt.
STIFTUNGSPROFESSUR AN DER ZHAW
Marc Chagall: Der Spiegel (Le miroir) 1915 Bild: ProLitteris, Zürich
Die Professur im Bereich «Neue Materialien» wird national und international
ausgeschrieben. Eingerichtet wird sie am Institut für Chemie und Biologische Chemie am ZHAWStandort in Wädenswil. Die Stiftung mit Sitz in Herisau will zu einer innovativen Forschung und Lehre im Bereich der neuen Materialien und funktionellen Oberflächen beitragen. Sie unterstützt
die Stiftungsprofessur sechs Jahre lang mit jeweils 300 000 Franken. Der Präsident des Stiftungsrates, Willy Hartmann, betonte, dass die Zukunft und das Wohlergehen der Schweiz ganz davon abhänge, dass wir das Potenzial der Naturwissenschaften nutzen können.
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ZH KMU I LETZTE SEITE
ZÜRICH IM BILD
Reiterstandbild von Hans Waldmann (1435 – 1489) an der Zürcher Münsterbrücke, eingeweiht am 6. April 1937. Im Hintergrund das Grossmünster. Er war Zunftmeister der Zunft vom Kämbel und Bürgermeister der Stadt. Eine Anklage wegen angeblicher Eidesleistung gegenüber dem französischen König und die Missachtung von Mehrheitsbeschlüssen des Rates führten zu seiner Verurteilung zum Tode und der Hinrichtung durch das Schwert.
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