Die USR III schadet den armen Ländern im Süden

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Mediendienst 1 26. Januar 2017

Manches spricht aus entwicklungspolitischer Sicht gegen die Unternehmenssteuerreform III

Die USR III schadet den armen Ländern im Süden Patrik Berlinger

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Manches spricht aus entwicklungspolitischer Sicht gegen die Unternehmenssteuerreform III

Die USR III schadet den armen Ländern im Süden Geht es nach dem Parlament, soll die Schweiz ein Tiefsteuer-Paradies für internationale Konzerne bleiben. Von den Folgen der USR III sind auch Entwicklungsländer betroffen. Zum einen werden armen Ländern im Süden nach wie vor wichtige Steuereinnahmen durch Gewinnverschiebungen in die Schweiz entzogen. Zum anderen werden sich die durch die USR III verursachten Mindereinnahmen in der Schweiz auf das Entwicklungshilfebudget auswirken. Seit Jahren verfolgt die Schweiz eine Tiefsteuer-Politik mit dem Ziel, international tätige Unternehmen ins Land zu locken. Multinationale Konzerne und Finanzgesellschaften profitieren dabei von weitgehenden Steuerprivilegien. In jüngerer Zeit stand diese Praxis jedoch zunehmend in der Kritik. Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) beabsichtigt die Schweiz nun, ihre Steuerpolitik den neuen internationalen Standards der OECD, der EU und der G20 anzupassen.

Steuerausfälle in Entwicklungsländern Grundsätzlich geht die von OECD und G20 geforderte Abschaffung von alten Sondersteuerregimen für internationale Unternehmen in die richtige Richtung. Denn dadurch sollen Gewinnverschiebungen von Firmen aus Entwicklungsländern in reiche Steueroasen im Norden erschwert werden. Entwicklungsländern entgehen jedes Jahr mehr als 200 Milliarden USD durch die Steuervermeidung von international tätigen Unternehmen. Gelder, welche die Regierungen im Süden in Bildung, Soziales oder nachhaltige Entwicklung investieren könnten. Zwar beabsichtigt die Schweiz im Rahmen der USR III, die alten, nicht mehr OECD-konformen Privilegien für Status- und Domizilgesellschaften («Briefkastenfirmen») aufzugeben. Gleichzeitig sind aber neue Sondersteuerregime geplant. Dazu gehören die Patentbox, die zinsbereinigte Gewinnsteuer oder Steuerabzüge bei der Kapitalsteuer. Dank solcher Instrumente wird es für internationale Konzerne weiterhin möglich sein, Gewinne aus Entwicklungsländern in die Schweiz zu verlagern. Zusätzlich zu den neuen Sondersteuerregimen haben zahlreiche Kantone angekündigt, ihre Gewinnsteuern aufgrund der USR III zu senken. Damit wollen sie verhindern, dass multinationale Konzerne in einen anderen Kanton oder in ein anderes Land ziehen. Solch eine Fiskalpolitik fördert den Steuerwettbewerb innerhalb der Schweiz und setzt den Wohlfahrtsstaat unter Druck. Ausserdem ist es ein Bekenntnis zum internationalen Steuerwettbewerb, was die Herausbildung eines leistungsfähigen öffentlichen Sektors in ärmeren Regionen der Welt zusätzlich erschwert.

Entwicklungshilfebudget unter Druck Durch die Steuerreform werden der öffentlichen Hand künftig wichtige Einnahmen fehlen. Die USR III kostet den Bund 1,3 Milliarden Franken pro Jahr. Auf kantonaler Ebene führt die Reform zu jährlichen Einnahmeeinbussen von 1,4 Milliarden Franken und bei Städten und Gemeinden werden Mindereinnahmen von 1,5 Milliarden erwartet. Einerseits führt dies zu einem weiteren Sozialabbau in der

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Schweiz. Andererseits haben diese Einnahmeausfälle aber auch Konsequenzen für die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz. Zwar ist die geplante Reformvorlage nicht verantwortlich für die aktuelle Ausgabenkürzung bei der Internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Der Bundesrat plant aber nicht zuletzt wegen den erwarteten Ausfälle durch die USR III ein zweites Stabilisierungsprogramm 2018-2020. Bei dieser Gelegenheit wird mit grosser Wahrscheinlichkeit – wie bereits im Rahmen des aktuellen Stabilisierungsprogrammes – einmal mehr das schweizerische Entwicklungshilfebudget zusammengestrichen. Darüber hinaus zeigt sich bereits jetzt, dass im Zusammenhang mit der USR III auch die Hilfsgelder von Kantonen und Gemeinden für entwicklungspolitisches Engagement sinken.

Neuausarbeitung mit Gegenfinanzierung Aus entwicklungspolitischer Sicht ist zu hoffen, dass die Vorlage abgelehnt wird. Dann müssten Bundesrat und Parlament einen neuen Vorschlag für die Umsetzung der OECD-Standards in der Schweiz ausarbeiten. Dadurch böte sich die Chance, eine moderatere Vorlage vorzulegen, welche nicht übers Ziel schiesst. Einerseits braucht es geeignete Massnahmen zur Gegenfinanzierung, etwa die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Andererseits müssen drängende Fragen zum schieren Ausmass von Gewinnverschiebungen aus Entwicklungsländern oder zum schädlichen internationalen Steuerwettbewerb ernsthaft angegangen werden. Patrik Berlinger, Leiter Fachstelle Entwicklungspolitik, Caritas Schweiz, E-Mail pberlinger@caritas.ch, Tel. 041 419 23 95

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