STICHMARKE ELEMENTARPÄDAGOGIK
Ein Blick in die Ausbildung von Elementarpädagog/innen
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n keiner Dekade waren elementarpädagogische Einrichtungen, wie Kindergarten und Krabbelstube mit so vielen strukturellen und konzeptionellen Veränderungen konfrontiert, wie in der letzten. Der bundesländer übergreifende Bildungsrahmenplan wurde implementiert, der Kindergarten für die unter 3-jährigen geöffnet, die Bildungspartnerschaft mit den Familien erweitert. Die Sprachförderung und die Kooperation von Kindergarten und Volksschule rückte in den Mittelpunkt, um als gemeinsamer Bildungsraum Kindern durchgängige Entwicklungs- und Bildungswege zu ermöglichen1.
Krabbelstube und Kindergarten sind elementare Bildungseinrichtungen
Foto: Lo
rdn / iStoc
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Im Vergleich zu jener Zeit, wo Kindergärten reine Betreuungseinrichtungen waren, sind Krabbelstuben und Kindergärten nunmehr wichtige Bildungseinrichtungen auf dem Lebensweg eines Kindes. Die elementare Bildung richtet sich auf die spezifischen Lern- und Entwicklungsbedürfnisse der Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen Kinder in den Krabbelstuben, der 3- bis 6-jährigen Kinder in Kindergärten und alterserweiterten Einrichtungen, die meist für 1,5- bis 14-Jährige geöffnet sind2. In den Einrichtungen findet pädagogisch geschultes Personal Perspektiven als Leiter/in, als Kindergartenpädagog/in, Früherzieher/in, Sonderkindergartenpädagog/in bzw. Stützpädagog/in, Hortpädagog/in und als Sprachförder/in.
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DEZEMBER 2020 | DAS SCHULBLATT
Die Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft erfolgt an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik Obwohl sich in Fachkreisen die Berufsbezeichnung Elementarpädagog/in etabliert hat und von elementarpädagogischen Einrichtungen gesprochen
wird, ist in Österreich Kindergartenpädagog/in nach wie vor die offizielle Berufsbezeichnung des pädagogischen Fachpersonals. Der Beruf der Kindergartenpädagog/in ist ein sogenannter reglementierter. Dies bedeutet, dass der Zugang zum Beruf und die Berufsausübung nur dann erfolgen kann, wenn eine bestimmte Qualifikation vorliegt. Laut nach wie vor gültigem Bundesgesetz aus dem Jahr 1968 ist die Voraussetzung, um in einem Kindergarten arbeiten zu können, „die erfolgreiche Ablegung der Befähigungsprüfung für Kindergärtnerinnen […] oder der Reife- und Befähigungsprüfung für Kindergärten“3. D.h. in Österreich absolvieren zukünftige Kindergartenpädagog/ innen eine von 334 Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP). Diese Schulform gehört zu den Berufsbildenden höheren Schulen (BHS). Interessant ist, dass die Ausbildungsstätte angehender Kindergartenpädagog/innen 2016 von „Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik“ in „Bildungsanstalten für Elementarpädagogik“ umbenannt wurde. Damit verbunden waren weitreichende Veränderungen des Lehrplans. Zum einen wurde dieser kompetenz orientiert und modular ausgerichtet und zum anderen wurde die pädagogische Arbeit mit dem unter dreijährigem Kind für alle Schüler/innen der BAfEP in den Mittelpunkt gerückt. Seit dieser Änderung können Absolvent/innen nicht nur als Pädagog/in in einem Kindergarten tätig werden, sondern auch als pädagogische Fachkraft in einer Krabbelstube oder alterserweiterten Gruppe, was zuvor nur über den Weg der Zusatzausbildung „Früherziehung“ möglich war.
Qualifizierungswege für die Arbeit mit dem 1- bis 6-jährigen Kind Der überwiegende Teil der Schüler/innen beginnt die Ausbildung an BAfEPs nach dem positiven Abschluss der 8. Schul-