Bayerisches Jazzinstitut - Kleine Dokumentation einer Fehlentwicklung

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LAG Jazz in Bayern e.V. Bayerisches Jazz-Institut Regensburg (BJI) Kleine Dokumentation einer Fehlentwicklung


Erläuterung unseres Ansinnens oder: Der unaufhaltsame Weg der Bayerischen Jazzförderung in die Sackgasse - und wie er vielleicht wieder herausführt

Liebe Freundinnen und Freunde des Jazz in Bayern – und darüber hinaus: Bayerns freistaatliche Jazzförderung hinkt mit gerade einmal 185.000 Euro jährlich im Vergleich zu anderen Bundesländern beidbeinig: Baden-Württemberg oder Niedersachsen investieren mehr als das Doppelte in ihren Jazz. Schlimmer noch: Die bayerische Jazzförderung war von Anfang an organisatorisch und rechtlich mangelhaft eingerichtet und ist mittlerweile falsch verortet. Das Bayerische Jazzinstitut: Planung, Verwendung und Kontrolle der Finanzmittel dort sind undurchsichtig, ein Nutzen für die bayerische Jazzszene ist nicht (mehr) erkennbar. Das Institut wird rechtlich von der Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V. getragen, der aber der Zuschussgeber Wissenschaftsministerium jegliche Gestaltungsmöglichkeit verweigert. Und es wird betreut von einem Kuratorium unter Vorsitz eines in Jazzangelegenheiten scheinbar einseitig orientierten Referenten in eben diesem Ministerium. Im Institut selbst herrscht nach dem Tod des hochverdienten Gründers fachliche und persönliche Unfähigkeit gepaart mit stupender Selbstüberschätzung. Diese Mixtur hat zu einer beklagenswerten Beschädigung des Erbes eines bedeutenden bayerischen Jazzers und zu einem schier letalen Infarkt der öffentlichen Förderung in diesem Bereich geführt. Mit vorliegender Dokumentation wollen wir schwer verständliche Vorgänge vor und während unserer kurzen Amtszeit nachvollziehbar machen. Eine harte Nuß - zugegeben. Dabei geht es uns darum, alte Fehler zu benennen und Wege für eine vernünftige Arbeit für den Jazz in Bayern in der Zukunft aufzuzeigen. Vor Allem muss dafür gesorgt werden, dass die öffentlichen Gelder entsprechend den Bedürfnissen der Jazzpflege in Bayern eingesetzt werden. Damit wollen wir dazu beitragen, dass der Jazz, seine Musiziernden, Veranstalter und Ausbildungsstätten hierzulande eine ähnlich angemessene Behandlung und Beachtung finden wie in vielen anderen Bundes- und europäischen Ländern auch. Theo Geissler, Barbara Heinrich, Steffen Schorn im September 2012 2


Ein paar Basics - Zur Vorgeschichte…

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ede Geschichte hat ihre Vorgeschichte. So weit, so banal. In der Auseinandersetzung von LAG Jazz in Bayern (LAG) und Bayerischem Jazzinstitut (BJI) sind es mehrere Ausbeulungen, die zur augenblicklichen Sackgasse geführt haben. Die ursprünglichen Mängel bei Gründung und Aufbau der beiden Institutionen bleiben dabei außer Acht, da deren Würdigung mit dieser Zusammenstellung dokumentiert wird.

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ntern gehört zu dieser Vorgeschichte die mehrfach verweigerte Entlastung für den mehr als ein Jahrzehnt „regierenden“ Vorstand mit Tiny Schmauch, Harald Rüschenbaum und Joe Viera. Auch in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 22. Januar 2012 ist eine Entlastung erneut nicht erteilt worden. Die Ablehnung resultierte aus unzureichender Information und Nichtoffenlegungen finanzieller Vorgänge im BJI und daraus sich ergebender Verantwortlichkeiten des Vorstandes, sowie eine mangelhafte Transparenz der Arbeit des BJI. Der damalige Vorstand hat daraus und der teils heftigen Kritik keine Konsequenzen gezogen und glänzt bis heute durch Inaktivität. Dieser Strang der Vorgeschichte ist also nach wie vor virulent und harrt noch eines formellen, wie befriedigenden Abschlusses.

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och weiter zurück, in die Zeit als Institutsleiter Richard Wiedamann noch lebte, reichen die Bemühungen mehrerer Jazzvereine um Aufnahme in die LAG. Dabei stießen sie auf eine scheinbar undurchdringliche Mauer der Ablehnung und des Schweigens. Diese Verweigerung gegenüber Kulturinstitutionen, darunter die renommierte Neue Jazzschool München e.V., hat nicht zur Resignation der – nicht zahllosen Bemühungen als „Aufnahme abgelehnt!“ deklarierten – später unter Druck aufgenommenen Mitglieder geführt. Sie stellten sich auf die Hinterbeine und verbündeten sich mit den internen Kritikern in der LAG zu einer Reformgruppe.

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eineswegs unwesentlich war auch die selbstherrliche „Inthronisation“ in bester – und antidemokratischer, ja autokratischer – Manier der stellvertretenden Institusleiterin Sylke Merbold zur designierten Nachfolgerin Wiedamanns. Das „designiert“ verscnwand nach dem Tod Wiedamanns unversehens. Übrig blieb die selbstermächtigte „Institutsleiterin“. Derlei „Erbfolge“ verweigerten und verweigern sich viele LAG-Mitglieder und öffentliche Mandatsträger. Einige Medien, darunter die Mittelbayerische Zeitung in Regensburg, übernahmen die Zuschreibung, ohne das Zustandekommen zu hinterfragen.

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n der bereits erwähnten außerordentlichen Mitgliederversammlung vom Januar brachen diese ungeklärten Fragen, Problematiken, Zustände auf und drängten als Konflikte an die Oberfläche. Der „Kampf ums Jazzinstitut“ war entbrannt und entpuppte sich als knallharter Machtpoker der abgewählten Vorstände – in bewährter Zusammenarbeit mit dem BJI-Personal – um Pfründe, Privilegien und Ansprüche, die wie festgeschriebene Besitztitel mit allen – auch unfairen und unsauberen – Mitteln „verteidigt“ wurden. 3


Chronologie der Entwicklung ab dem 22. Januar 2012 Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung ist von den Mitgliedsverbänden, die für die außerplanmäßige Einberufung verantwortlich zeichneten, nachfolgender Antrag eingereicht worden (vollumfängliche Textfassung vom 14.1.12): Zur Neustrukturierung von LAG Jazz in Bayern und Bayerisches Jazzinstitut Antrag an die Außerordentliche Mitgliederversammlung der LAG am 22.01.2012 Die Mitgliederversammlung möge beschließen: 1. Der Vorstand der LAG Jazz in Bayern e.V. wird beauftragt, spätestens bis zur Ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 auf der Grundlage der in Punkt 4. dieses Antrages genannten Ziele Entwürfe zur Änderung der Organisation von LAG und BJI sowie zur Änderung der Satzung der LAG auszuarbeiten. 2. Mit dem Kuratorium des BJI, insbesondere mit dem Bayerischen Freistaat und der Stadt Regensburg sind entsprechende Verhandlungen zu führen. 3. Die Entwürfe sind den Mitgliedern mindesten 14 Tage vor der Ordentlichen Mitgliederversammlung 2012 zuzusenden und der Mitgliederversammlung zu Beratung und Beschluss vorzulegen. Diese Mitgliederversammlung ist satzungsgemäß im ersten Quartal 2012 durchzuführen. 4. Die Organisations- und die Satzungsänderung sollen folgende Punkte umfassen:

1. Organisation und Rechtsform der LAG: Die LAG bleibt wie bisher ein e.V. und ist Rechtsträger des BJI; das BJI ist integrierte Geschäftsstelle der LAG (weiterhin) ohne eigene Rechtsform. 2. „Auftritt“ nach außen: Die LAG firmiert wie bisher, das BJI wird im Namen der LAG zusätzlich als Geschäftsstelle der LAG genannt. Das BJI kann wie bisher auftreten, künftig zusätzlich aber mit ausdrücklicher Nennung als Geschäftsstelle der LAG. Die Zusammengehörigkeit muss erkennbar sein. 3. Sitz: Sitz bleibt Regensburg; angestrebt wird die Lokalisierung im „Haus der Musik“ am Bismarckplatz oder in einer anderen geeigneten Einrichtung.

4. Aufgaben der LAG: Die bisherigen Aufgaben der LAG gem. § 3 der Satzung und die bisherigen, noch zu präzisierenden und ggfs. zu ergänzenden Aufgaben des BJI werden zusammengefasst und sind künftig die Aufgaben der LAG. Zu ihrer Erfüllung bedient sich die LAG des BJIes. 5. Finanzierung der LAG: Die Finanzierung soll künftig aus drei Quellen erfolgen: - Beiträge der LAG-Vereinsmitglieder - Zuschüsse des Freistaats und der Stadt Regensburg (bisher an BJI) - Einwerbung von Drittmitteln 6. Personal der Geschäftsstelle/des BJI Die Geschäftsstelle wird den Anforderungen entsprechend mit hauptamtlichen Kräften ausgestattet. Bei Neu- oder Wiederbesetzung werden die Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Über die Besetzung entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Kuratorium (siehe Punkte 7.und 9.) 7. Kuratorium des BJI übernimmt die Funktion eines Aufsichtsrates der LAG 4


Die künftige Zusammensetzung des Kuratoriums soll mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Interessenskonflikte sind zu vermeiden. Das Kuratorium soll nicht nur beratende, sondern mitbestimmende Funktion in den Bereichen Personal und Finanzen erhalten. Mit den Zuschussgebern sind entsprechende Verhandlungen zu führen

8. Überarbeitung der Satzung unter allgemeinen vereinsrechtlichen Anforderungen Z.B.: § 7 (7); für die Beschlussfähigkeit ist nicht nur wie bisher die ordnungsgemäße Einladung, sondern ein qualifiziertes Quorum der (anwesenden) Mitglieder notwendig. 9. Änderungen der Geschäftsordnung des Kuratoriums des BJI Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kuratoriums sollen nach Maßgabe der vorstehenden Änderungen der künftigen aufsichtsführenden Rolle des Gremiums angepasst werden.

Mit diesen Änderungen sollen erreicht werden: - eine klare Organisationsstruktur und ein transparentes Zusammenwirken der Beteiligten in größtmöglicher Nähe zu ihren bisherigen Funktionen, - eine ausdrückliche Einbindung des BJI in die institutionelle Jazzinfrastruktur der bayerischen Jazzszene, und - ein möglichst effizienter Einsatz der Finanz- und Personalkapazitäten für die Jazzszene in Bayern.

Michael Scheiner Winfried Freisleben Christian Sommerer Förderverein JOR Jazzclub Regensburg Universität Regensburg Universität Regensburg

• Die rechtlichen und organisatorischen Probleme werden durch die Mitglieder an-

gesprochen, daraufhin wird eine Kommission aus einzelnen Mitgliedern sowie des damaligen Vorstandes der LAG ins Leben gerufen • Auftrag durch die Mitgliederversammlung, die offenen Probleme zu klären und die Satzung der LAG zu überarbeiten. • Beschluss der MV am 22.01.12: LAG bleibt Rechtsträger des BJI mit Sitz in Regensburg, BJI fungiert als Geschäftsstelle der LAG Es folgt ein Auszug aus dem 12-seitigen (!) Protokoll der Mitgliederversammlung: Nach ausführlicher Erörterung werden in den vorgelegten Antragsvorschlag, auf dessen Basis die Arbeitsgruppe arbeiten soll, folgende Änderungen eingebracht: (In der Runde angefügte Veränderungen am eingereichten Vorschlag sind blau gekennzeichnet): 4. Die Organisations- und die Satzungsänderung sollen folgende Punkte umfassen: 1. Organisation und Rechtsform der LAG: Die LAG bleibt wie bisher ein e.V. und ist Rechtsträger des BJI; das BJI ist integrierte 5


Geschäftsstelle der LAG (weiterhin) ohne eigene Rechtsform. Die Rechtsform des Bayerischen Jazzinstituts ist noch zu prüfen. 2. „Auftritt“ nach außen: Die LAG firmiert wie bisher, das BJI wird im Namen der LAG zusätzlich als Geschäftsstelle der LAG genannt. Das BJI kann wie bisher auftreten, künftig zusätzlich aber mit ausdrücklicher Nennung als Geschäftsstelle als Rechtsträger der LAG. Die Zusammengehörigkeit muss erkennbar sein. 3. Sitz: Sitz der LAG Jazz in Bayern bleibt Regensburg; angestrebt wird die Lokalisierung im „Haus der Musik“ am Bismarckplatz oder in einer anderen geeigneten Einrichtung Räumlichkeiten (Flächenbedarf, öffentliche Zugänglichkeit, Repräsentanz). 4. Aufgaben der LAG: Die bisherigen Aufgaben der LAG gem. § 3 der Satzung und die bisherigen, noch zu präzisierenden und ggfs. zu ergänzenden Aufgaben des BJI werden zusammengefasst und sind künftig die Aufgaben der LAG. Zu ihrer Erfüllung bedient sich die LAG des BJIes. 5. Finanzierung der LAG: Die Finanzierung soll künftig aus drei Quellen erfolgen: - Beiträge der LAG-Vereinsmitglieder - Zweckgebundene Zuschüsse des Freistaats und der Stadt Regensburg (bisher an BJI) - Einwerbung von Drittmitteln 6. Personal der Geschäftsstelle/des BJI Die Geschäftsstelle wird den Anforderungen entsprechend mit hauptamtlichen bezahlten Kräften ausgestattet. Bei Neu- oder Wiederbesetzung werden die Stellen grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben. Über die Besetzung entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Kuratorium (siehe Punkte 7.und 9.)Die Rechtsverhältnisse sind zu prüfen. 7. Kuratorium des BJI übernimmt die Funktion eines Aufsichtsrates der LAG Die künftige Zusammensetzung des Kuratoriums soll mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Interessenskonflikte sind zu vermeiden. Das Kuratorium soll nicht nur beratende, sondern mitbestimmende Funktion in den Bereichen Personal und Finanzen erhalten. Mit den Zuschussgebern sind entsprechende Verhandlungen zu führen 8. Überarbeitung der Satzung unter allgemeinen vereinsrechtlichen Anforderungen Z.B.: § 7 (7); für die Beschlussfähigkeit ist nicht nur wie bisher die ordnungsgemäße Einladung, sondern ein qualifiziertes Quorum der (anwesenden) Mitglieder notwendig. 9. Änderungen der Geschäftsordnung des Kuratoriums des BJI Die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kuratoriums sollen nach Maßgabe der vorstehenden Änderungen der künftigen aufsichtsführenden Rolle des Gremiums angepasst werden Mit diesen Änderungen sollen erreicht werden: - eine klare Organisationsstruktur und ein transparentes Zusammenwirken der Beteiligten in größtmöglicher Nähe zu ihren bisherigen Funktionen, - eine ausdrückliche Einbindung des BJI in die institutionelle Jazzinfrastruktur der bayerischen Jazzszene, und - ein möglichst effizienter Einsatz der Finanz- und Personalkapazitäten für die Jazzszene in Bayern. Der vorgelegte Antrag zur Neustrukturierung wird mit fünf Enthaltungen und 13 Befürwortern beschlossen. Als Termin für die nächste Mitgliederversammlung wird Sonntag, der 25.3.2012 vereinbart. 6


• Kommission (Tiny Schmauch, H. Rüschenbaum, J. Viera, W. Staudt, B. Heinrich, R. Saule, M. Scheiner) tagt zweimal in München und verabschiedet EINSTIMMIG ein Themenpapier sowie eine Neufassung der Satzung der LAG

Nachfolgend Satzungsänderungen (auszugsweise, rot markiert): § 3 Aufgaben Aufgabe der LAG Jazz ist die Förderung des Jazz und verwandter kreativer Musik in Bayern.. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: (1) Vermittlung eines umfassenden, sachlichen Bildes der kulturellen Bedeutung und Stellung des Jazz innerhalb der Musiklandschaft, in den Medien und der Öffentlichkeit.

§

(2)

Wahrnehmung der Interessen der Jazzmusiker/innen auf Landesebene in Kooperation und im Austausch mit anderen Verbänden und Vereinigungen (z.B. Tonkünstlerverband oder Vertretung bayerischer Jazzmusiker)

(3)

Wahrnehmung der Interessen aller Nonprofit-Jazz-Veranstalter auf Landesebene gegenüber Politik und Verwaltung.

(4)

Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit relevanten Körperschaften und Organisationen, insbesondere auch Jazzinitiativen und Arbeitsgemeinschaften inner- und außerhalb Bayerns, wie auch mit der Union Deutscher Jazzmusiker. Aufbau und Pflege eines Netzwerkes.

(5)

Zusammenarbeit mit Hochschulen und universitären Einrichtungen für Forschung und Lehre, die für den Jazz und verwandte kreative Musik von Bedeutung sind.

(6)

Vertretung der bayerischen Jazz-Szene und ihrer Anliegen im Bayerischen Musikrat und anderen Institutionen, die für die Jazzszene von Bedeutung sind.

(7)

Durchführung oder Förderung der Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, die den vorstehend formulierten Zielen dienen.

(8)

Einsatz aller geeigneten Medien für die Öffentlichkeitsarbeit der LAG Jazz und enge Kooperation mit genretypischen Medien und Portalen; Aufbau und Pflege eines Internetportals „Jazz in Bayern“.

(9)

Nachwuchs-, Jugend- und Ausbildungsförderung, z.B. • durch Mitarbeit an der Gestaltung von Ausbildungsformen • durch Informationen über Ausbildungsmöglichkeiten, -materialien usw. • durch Einrichtung von, Förderung von oder / Beteiligung an Maßnahmen, die der Aus- oder Fortbildung von Schülern und Lehrern dienen • durch Einrichtung, Förderung oder Beteiligung an Projekten, die der Nachwuchsförderung dienen, z.B. Landes-Jugendjazzorchester, Wettbewerb „Jugend jazzt“ und anderen neuen Formen, wie beispielsweise Poetry-Slams.

§ 4 Mitgliedschaft (1)

Die LAG Jazz bilden (a) aktive Mitglieder (b) fördernde Mitglieder (c) Ehrenmitglieder 7


Ehrenmitglieder werden vom Vorstand ernannt und sind fördernde Mitglieder im Sinne der Vereinssatzung.

§ §

(2)

Aktives oder förderndes Mitglied der LAG Jazz kann jede juristische Person und Institution werden, welche deren Satzung anerkennt und bereit ist, die Ziele der LAG zu unterstützen.

(3)

Förderndes Mitglied der LAG kann auch jede natürliche Person werden, die bereit ist die Ziel der LAG zu unterstützen.

(4)

Die Mitgliedschaft muss schriftlich oder per email beim Vorstand beantragt werden. Über die Aufnahme eines aktiven oder fördernden Mitgliedes entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme eines aktiven Mitglieds wird mit Zugang der schriftlichen Aufnahmeerklärung (Post oder email) wirksam. Lehnt der Vorstand einen Aufnahmeantrag ab, kann der Bewerber Einspruch einlegen. Über diesen entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 5 Beiträge …

§ 7 Mitgliederversammlung (1)

(2)

Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Fördernde Mitglieder haben das Recht auf Anwesenheit (jedoch kein Stimmrecht).

(3)

(4)

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich im 1. Quartal durchzuführen. Die (aktiven und fördernden) Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung der Frist von mindestens zwei Wochen vom Vorstand schriftlich oder per email einzuladen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Post- oder Email- Adresse gerichtet ist. Für die ordnungsgemäße Einberufung ist ausschließlich die Ladung der aktiven Mitglieder maßgeblich.

(5)

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können …

(6)

Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens acht Tage vorher schriftlich oder per Email beim Vorstand eingereicht werden. Ausnahmen genehmigt die Mitgliederversammlung.

(7)

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Einberufung ordnungsgemäß erfolgt ist und mindestens 1/4 der aktiven Mitglieder anwesend sind. Stimmrecht hat jedes aktive Mitglied. Stimmübertragungen sind in schriftlicher Form bzw. per email zulässig. Eine Stimmübertragung ist der Anwesenheit gleichzusetzen. Für den Fall der fehlenden Beschlussfähigkeit wird eine neue Versammlung ordnungsgemäß einberufen, die dann unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. …

(8)

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich …

§ 8 Vorstand (1)

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Die Aufgabenverteilung erfolgt in der GeschO.

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• Gespräch der Kommission mit Ministerialrat Hillig und Kulturreferent Unger am 29. März 2012. MR Hillig schlägt zwei Alternativen für die künftige Konstruktion LAG/BJI vor: 1. LAG bleibt Rechtsträger des BJI mit Sitz in Regensburg, BJI als Geschäftsstelle der LAG 2. BJI bekommt einen anderen Rechtsträger (diese Variante wird laut Hillig nur in Angriff genommen, wenn die LAG kein vernünftiges Konzept für eine künftige Trägerschaft vorweisen kann) Gesprächsnotiz B. Heinrich zum Gespräch mit MR Hillig: (Anwesend waren Joe Viera, Klemens Unger, Rudi und ich) ◘ Hillig hat die rechtlichen Probleme in der Struktur erkannt und sich wohl jetzt erst mit den Hintergründen befasst (obwohl er seit sieben Jahren das Kuratoriums leitet). ◘ Das BJI steht nach Aussage Hillig nicht zur Disposition, auch der Standort Regensburg sei gesichert (die Option der Verlagerung – wohin auch immer – wurde im Ministerium für den Fall des Scheiterns der Aufgabenausübung unter Leitung der LAG angedacht) ◘ Hillig sagte zu, sich mit der Idee „BJI als Geschäftsstelle der LAG“ zu befassen, desweiteren soll die Organisationsform LAG/ BJI „bestandsnah“ belassen werden , jedoch die Mängel behoben werden so dass die Konstruktion zukunftsfähig ist; ◘ Hillig hat die Forderung, die Funktion des Kuratoriums neu zu überdenken, nicht zurückgewiesen ◘ Das gemeinsame Ziel, für Transparenz und Effizienz der Verwendung der öffentlichen Gelder zu sorgen, wurde bestätigt ◘ Als Ausfluss aus dem aktuellen Musikplan ist das Ministerium bereit, die Spielstättenförderung im Jazz zu etablieren, hierzu wird ein Konzept der LAG erwartet. Wir warten jetzt noch auf das offizielle Protokoll und versuchen, eine Bestätigung der Statements von MR Hillig zu bekommen. Damit wären wir für die MV am 15.04. dann gut gerüstet. Barbara Heinrich

• Ab Mitte April mehrfach die Bitte der Kommission, später des neuen Vorstandes

um ein Gespräch beim Ministerium unter zur Verfügungstellung aller Unterlagen, um das Konzept des neuen Vorstandes für die künftige Arbei der beiden Institutionen vorzustellen. Brief an Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch vom 15. Mai 2012 (Auszug): Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch, als Mitglieder der LAG Jazz in Bayern e.V. (Rechtsträger des BJI) bitten wir Sie in einer sehr dringlichen Angelegenheit um Unterstützung. Wir sind äußerst besorgt über die fragwürdige Absicht des BJI-Kuratoriums, die Rechtsträgerschaft für das BJI von der LAG abzuziehen und dem Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen, VBSM, zu übertragen. Mit dieser Maßnahme würde der kompetenten Vertretung unserer bayerischen Jazz-Szene der materielle Boden 9


entzogen. Die fraglos vorhandene fachliche Kompetenz der LAG hätte keine Organisations- und Transport-Plattform mehr. Das würde aus unserer Sicht nahezu eine kulturelle, politische und gesellschaftliche Demontage eines sehr vitalen Musikbereiches in Bayern bedeuten. (…) Diese Bemühungen konterkariert nun die zwischen Ihrem Haus und dem „alten“ - seit längerem nicht entlasteten – LAG-Vorstand getroffene oder geplante Überführungs-Absprache für das BJI zum VBSM. Dabei hat dieser Vorstand auch noch Beschlüsse der Mitgliederversammlung schlicht missachtet. Um dem Jazz in Bayern eine seiner kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung angemessene kompetente Vertretung in den entsprechenden Gremien zu gewährleisten, um unseren erfolgreichen, kreativen Jazz-Musikerinnen und Musikern weiter die Mitgestaltung des bayerischen Musiklebens zu ermöglichen, dürfen wir Sie – nach Ihrer Prüfung der mitgereichten, leider recht umfangreichen Materialien - ganz herzlich um ein persönliches Gespräch bitten. (…) Mit freundlichen Grüßen Unterzeichner: Jazzclub Regensburg | Jazzclub Unterfahrt München | Förderverein Jazzorchester Regensburg | Uni-Bigband Regensburg | Jazzclub München | Jazzfreunde Weiden | Lehrerbigband Würzburg Anlagen: Positionspapier der LAG: Darstellung der Problematik, Konzept für notwendige Innovation Protokoll der a.o. Mitgliederversammlung der LAG vom 22.01.2012:

• 9. Mai: Tagung des Kuratoriums „Jazz in Bayern“ unter Leitung von Herrn MR

Hillig unter Ausschluss der mehrfach beantragten Teilnahme der Kommission der LAGMitglieder, Abbruch der Kuratoriumssitzung und Vertagung auf unbestimmte Zeit, nachdem Herr Kulturreferent Unger gegen die von den restlichen Kuratoriumsmitgliedern betriebene Verlagerung des BJI zum VBSM sein Veto eingelegt hat (notwendig ist eine einstimmige Entscheidung)

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Vorstand Tiny Schmauch muß am 10. April bereits zum zweiten Mal den Termin für die reguläre MV absagen und neu anberaumen, weil die Einladung des Vorstandes fehlerhaft erfolgt ist! Der vorgesehene Termin vor der Kuratoriumssitzung konnte somit nicht gehalten werden. Die notwendigen Satzungsänderungen sollten zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegen. Von: “Tiny Schmauch” Datum: 10. April 2012 10:30:54 MESZ An: “Tiny Schmauch” Betreff: LAG Jazz in Bayern: Absage der Mitgliederversammlung am 15. April / Neuer Termin: 20. Mai, Regensburg. Absage der Mitgliederversammlung am 15. April / Neuer Termin: 20. Mai, Regensburg. Hallo! schon zum zweiten Mal muß die Mitgliederversammlung neu geladen werden. Der Einspruch eines LAG-Mitglieds verlangt eine fristgerecht abzuschickende Neueinladung, dies hat eine Beratung bei einem Anwalt ergeben. Da es sich um eine richtungsweisende Versammlung handelt, möchten wir vom Vorstand eine mögliche Anfechtung von Beschlüssen nicht riskieren. herzliche Grüße, tiny schmauch (für den Vorstand der LAG Jazz in Bayern e.V.)

Mehrere Mitgliedsvereine informieren mit einem detailierten Wahlvorschlag vor der MV sämtliche LAG-Mitglieder über Kandidaten, die sich zur Verfügung gestellt haben. Das Anschreiben im Auszug: 11


An die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V.

Betreff: hier: Anlage:

a.o. Mitgliederversammlung am 15.04.2012 Wahl des Vorstandes Positionspapier

Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Tagesordnung der a.o. Mitgliederversammlung ist die Wahl des Vorstandes vorgesehen. Die Unterzeichner dieses Schreibens stellen Ihnen hiermit ihre Kandidaten für diese wichtigen Aufgaben vor:

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als Vorsitzenden Theo Geißler, Regensburg Verleger und Herausgeber u. a. der Zeitschrift JazzZeitung, Verleger von Musik-Fachbüchern (auch im Feld Jazz), Geschäftsführender Gesellschafter der ConBrio Verlagsgesellschaft, Mitglied des Nürnberger Musikhochschulrates und des Jazzclub Regensburg.

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als erste Stellvertreterin Barbara Heinrich, München Vorstandsmitglied Förderkreis Jazz und Malerei München e.V. (Trägerverein Jazzclub Unterfahrt)

-

als zweiten Stellvertreter Steffen Schorn, Nürnberg Professor für Komposition und Saxophon an der Hochschule für Musik Nürnberg, Leiter des Studiengangs Jazz, aktiver Musiker, Mitglied der Nürnberger Jazzmusiker

Die Unterzeichner dieser Vorstellung sind der Auffassung, dass nach fast 20 Jahren Bestand der LAG die Zielsetzung und die Arbeit des Vereins überdacht und neu ausgerichtet werden sollten. Eine Vielzahl konkreter Gründe ist in dem Positionspapier „Darstellung …“ aufgeführt, das dem Antrag auf Änderung der LAG-Satzung – ebenfalls ein TOP der selben Mitgliederversammlung - als eine Begründung beigefügt ist . Die Unterzeichner sehen die Wahl eines neuen Vorstandes als eine der Voraussetzungen für die notwendige Neuorientierung der LAG. 1

Unmittelbar vor der Mitgliederversammlung wird bekannt, dass die Mitarbeiterinnen des Bayerischen Jazzinstitutes in einem Schreiben an die Kulturausschussmitglieder des Regensburger Stadtrates gegen den eigenen Verband (und Arbeitgeber) mit Polemiken und bösartigen Unterstellungen mobil machen. Wie sich später herausstellt, laufen diese Bemühungen, unterstützt vom da noch amtierten Vorstand, bereits viel länger. 12


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Neuanfang für die gebeutelte LAG Jazz • Ordentliche Mitgliederversammlung der LAG am 20. Mai 2012: Neuwahl des Vor-

standes, Verweigerung der Entlastung des Alt-Vorstandes für das GJ 2010 und 2011 (vor allem weil die Zahlen des BJI entgegen des Antrags einiger Mitglieder nicht offen gelegt wurden) Feststellung in der Mitgliederversammlung, dass der Alt-Vorstand einer Verlagerung des BJI entgegen des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 22. Januar 2012 bereits aktiv zugestimmt hat Bei der Vorstandswahl gewinnen die drei neu angetretenen Kandidaten und nehmen die Wahl an. Die dringend erforderliche und mit den Geldgebern abgestimnte Satzungsänderungen finden nicht die nötige 3/4-Mehrheit, weil die abgewählten Vorstände gegen die von ihnen selbst mit erarbeiteten Änderungen stimmen. Der neue Vorstand informiert erstmals mit einem Mitgliederrundschreiben über die MV und seine Ziele und Vorhaben.

LAG

Mitglieder-Info 01/2012

Jazz in Bayern e.V. JAHRESVERSAMMLUNG 20. MAI, REGENSBURG Herrn Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch Liebe LAG-Mitglieder, liebe Jazzfreunde Bayerisches Staatsministerium f ürBei Wissenschaft, der Jahresversammlung am 20. Mai in Regensburg standen einschneiForschung undauf Kunst dende Themen der Tagesordnung und es sind einige richtungsweisende Entscheidungen Salvatorstraße 2 getroffen worden.Zu diesen gehört auch die Wahl eines neuen Vorstandes. 80333 München Um auch die Mitglieder und Vereine, die nicht anwesend sein konnten, zu informieren und uns - den neuen Vorstand - vorzustellen, erhalten Sie/erhaltet Ihr erstmals ein Mitgliederrundschreiben. Dieses Format zur knapBetrifft: Landesarbeitsgemeinschaft Jazzbeibehalten in Bayern und e.V.sporapen, schnellen Information wollen wir auch künftig disch bei Bedarf nutzen.Jazzinstitut (BJI) (LAG) / Bayerisches Der neue Vorstand besteht aus:

Regensburg, 25. 5. 2012

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch, Theo Geißler (Regensburg)

am 20. Mai wählte die Mitgliederversammlung der Landesar1. Vorsitzender Verleger der Jazzzeitung, Publizist, Mobeitsgemeinschaft Jazzund in Herausgeber Bayern (LAG, zugleich Rechtsträderator, Geschäftsführender Gesellschafter der ConBrio gerin des Bayerischen Jazzinstitutes BJI) einen neuen VorVerlagsgesellschaft, Mitglied des Nürnberger Musikhochstand. Kollegin Barbara Heinrich hat Sie per Mail bereits über schulrates und des Jazzclub Regensburg. die Zusammensetzung informiert. Als 1. Vorsitzender darf ich Sie in einigen, die LAG existenziell betreffenden Angelegenheiten dringend um ein persönliches Gespräch bitten. Ich wieBarbara (München) derhole damit die Bitte,Heinrich die Ihnen Frau Heinrich namens von Vorsitzende vier bayerischenStellvertretende Jazzinstitutionen bereits mit ihrem Schreiben Vorstandsmitglied Förderkreis Jazz und Malerei München vom 16.05.2012 vorgetragen und ausführlich begründet hat.

Geschäftsstelle: Bayerisches Jazz-Institut Brückstr. 4 93047 Regensburg Vorstand: Theo Geißler Barbara Heinrich Steffen Schorn Aktueller Kontakt: Barbara Heinrich Rechtsanwältin/ Mediatorin Rablstr.42, 81669 München Tel.: 089/ 4414 0303 Fax: 089/ 4414 1619 info@kanzleiheinrich.de www.kanzleiheinrich.de (Korrespondenz und Kontaktaufnahme bitte bis auf Weiteres nur über die Adresse von Frau Heinrich)

e.V. (Trägerverein Jazzclub Unterfahrt); Rechtsanwältin,

Mediatorin Meine Bitte ist umso dringlicher, als wir über Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Schaidinger informiert worden sind, in dem Sie die Überführung des BJI hin zum Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) befürworten. Bedauerlicherweise beruhen Ihre Überlegungen Schorn (Nürnberg) nämlich, soweitSteffen sie uns referiert worden sind, auf einseitigen, falschen, tendenziösen und sehr Stellvertretender Vorsitzender missverständlichen Informationen. Komponist, Musiker, Arrangeur, Professor für Komposition und Saxophon an der Hochschule für Musik Nürnberg,

Deshalb halten Leiter wir esdes fürStudiengangs unabdingbar, dass wir der vorNürnberger einer nächsten Kuratoriumssitzung und vor Jazz, Mitglied einer endgültigen Entscheidung die Gelegenheit erhalten, Ihnen unsere Sicht der Dinge und unJazzmusiker sere bereits recht konkreten Planungen vorzutragen. Reihe von Fakten undSchmauch Argumenten Zur Wahl gestellt hatten sich insgesamt fünf Personen, darunterEine Harald Rüschenbaum und Tiny zur sowie Perspektivisches Sie mit dem o.e. Schreiben bereits erreicht haben. Bitte verstehen Wiederwahl. Der bisherige sollte stellvertretende Vorsitzende Prof. Joe Viera hat auf eine erneute Aufstellung verSie unseren dringenden Gesprächswunsch Ausdruckfürunserer tiefen Engagement Sorge um die zichtet. An dieser Stelle danken wir ihm noch einmalals ausdrücklich sein bisheriges und Fortexisseinen 15 langjährigen Einsatz für die LAG und den Jazz inlegitimierten, Bayern ganz herzlich. tenz der LAG als der zivilgesellschaftlich kulturellen und kulturpolitischen Stimme des Jazz in Bayern. Eine Entlastung des bisherigen Vorstandes ist nicht erfolgt. Grund für diese neuerliche Verweigerung sind die nach wie vor ungeklärten rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in Bezug auf das Bayerische Jazzins-


Vorsitzende vier bayerischenStellvertretende Jazzinstitutionen bereits mit ihrem Schreiben Förderkreis Jazz und Malerei München vom 16.05.2012Vorstandsmitglied vorgetragen und ausführlich begründet hat. e.V. (Trägerverein Jazzclub Unterfahrt); Rechtsanwältin,

Mediatorin Meine Bitte ist umso dringlicher, als wir über Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Schaidinger informiert worden sind, in dem Sie die Überführung des BJI hin zum Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) befürworten. Bedauerlicherweise beruhen Ihre Überlegungen Schorn (Nürnberg) nämlich, soweitSteffen sie uns referiert worden sind, auf einseitigen, falschen, tendenziösen und sehr Stellvertretender Vorsitzender missverständlichen Informationen. Komponist, Musiker, Arrangeur, Professor für Komposition und Saxophon an der Hochschule für Musik Nürnberg, Deshalb halten Leiter wir esdes fürStudiengangs unabdingbar, dass wir der vorNürnberger einer nächsten Kuratoriumssitzung Jazz, Mitglied einer endgültigen Entscheidung die Gelegenheit erhalten, Ihnen unsere Sicht der Dinge Jazzmusiker

und vor und unsere bereits recht konkreten Planungen vorzutragen. Reihe von Fakten undSchmauch Argumenten Zur Wahl gestellt hatten sich insgesamt fünf Personen, darunterEine Harald Rüschenbaum und Tiny zur sowie Perspektivisches Sie mit dem o.e. Schreiben bereits erreicht haben. Bitte verstehen Wiederwahl. Der bisherige sollte stellvertretende Vorsitzende Prof. Joe Viera hat auf eine erneute Aufstellung verSie unseren dringenden Gesprächswunsch Ausdruckfürunserer tiefen Engagement Sorge um die zichtet. An dieser Stelle danken wir ihm noch einmalals ausdrücklich sein bisheriges und Fortexisseinen langjährigen Einsatz für die LAG und den Jazz inlegitimierten, Bayern ganz herzlich. tenz der LAG als der zivilgesellschaftlich kulturellen und kulturpolitischen Stimme des Jazz in Bayern. Eine Entlastung des bisherigen Vorstandes ist nicht erfolgt. Grund für diese neuerliche Verweigerung sind die nach wie vor ungeklärten rechtlichen und organisatorischen Verhältnisse in Bezug auf das Bayerische JazzinsMit Grüßen titutfreundlichen und vor allem die damit verbundenen finanziellen Fragen und Verantwortlichkeiten. Zudem hat der Vorstand entgegen eines Mitgliedervotums, das bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Januar d.J. förmlich beschlossen wurde, in einer Kuratoriumssitzung dafür gestimmt das BJI an den Verband der bayerischen Singund Musikschulen auszugliedern.

Theo Geißler Die vonVorsitzender einer Kommission, bestehend den drei bisherigen Vorständen, sowie Barbara Heinrich (München), Erster der LAG Jazzaus in Bayern

Michael Scheiner (Förderverein JOR e.V.) und Rudi Saule (Jazzclub Regensburg e.V.), erarbeiteten Ergänzungen und Änderungen unserer Satzung standen ebenfalls zur Abstimmung. Diese dringend gebotenen Änderungen haben in der Abstimmung nicht die notwendige drei Viertel Mehrheit gefunden. Zwei der bisherigen Vorstände haben gegen die von Ihnen mit erarbeitete Satzungsanpassung gestimmt. Aus diesem Grund wurde noch während der Versammlung erneut ein Termin für eine außerordentliche Mitgliederversammlung vereinbart, die nach dem Bayerischen Jazzweekend voraussichtlich am 22. Juli (Sonntag) wieder in Regensburg stattfinden wird. Ausgelöst wurde der Meinungsumschwung durch einen Passus zur Abschaffung von Einzelmitgliedschaften. Deren Einzelstimme steht im Falle von Abstimmungen in krassem Ungleichgewicht zu Clubs, Vereinen und sonstigen Jazzorganisationen mit im Einzelnen bis zu über tausend Mitgliedern. Eine Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gegeben. Durch das unvorhersehbare Umschwenken der alten Vorstandsmitglieder hat sich die problematische Situation des BJI weiter verschärft. Es schwebt weiter in einem rechtlichen Niemandsland, die daraus entstandenen fragwürdigen Verhältnisse konnten nicht geheilt und in geordnete Bahnen gelenkt werden. Die neue Satzung - das soll noch einmal deutlich angezeigt werden - sieht zwar eine Einzelmitgliedschaft natürlicher Personen (von denen es bisher ohnehin nur zwei gibt) nicht mehr vor. Wohl aber ist vorgesehen, die Mitgliedschaft so genannter 1-Mann/ Frau-Betriebe, beispielsweise Clubs, die in der Form der GbR oder 1-Mann/-Frau GmbH/Verein geführt werden. Hierzu erhalten Sie / erhaltet Ihr mit der Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung noch ausführliche Informationen. Neben der möglichst bald herbeizuführenden Satzungsänderung haben wir einige Zukunftsaufgaben, Vorhaben und Ziele skizziert, die in nächster Zeit angepackt, bzw. in Gang gesetzt werden sollen: • beibehalten und soweit möglich ausgebaut werden soll die pädagogische Arbeit (H. Rüschenbaum, LJJO, Wettbewerb Jugend jazzt) und Förderung des musikalischen Nachwuchses; es werden neue Kooperationen mit musikpädagogischen Einrichtungen von den Musikschulen bis zu den Musikhochschulen und wichtigen Persönlichkeiten angestrebt • auf den Weg gebracht werden soll ein tragfähiges Konzept zur Spielstättenförderung durch das Bayerische Kunstministerium • Kooperationen mit anderen Landesverbänden und Jazzinstitutionen • Unterstützung der Clubs und Jazzvereine, sowie Musiker bei steuer-, sozialrechtlichen und Fragen zur GEMA • eine wesentlich stärkere Transparenz und Öffnung des BJI und der Landesgeschäftsstelle gegenüber der gesamten bayerischen Jazz- und Musikszene und vor allem der gesamten Öffentlichkeit • die LAG bleibt Rechtsträgerin des BJI Sylke Merbold vom BJI wurde vom Vorstand die weitere Verbreitung von falschen Aussagen, Unterstellungen, von Halb- und Unwahrheiten untersagt, wie sie in mehreren von ihr verbreiteten BJI-Schreiben enthalten sind. Merbold hatte im Vorfeld der Mitgliederversammlung in Rundschreiben an LAG-Mitglieder und Mitglieder des Regensburger Stadtrates (Kulturausschuss) vor angeblich bösen Absichten einzelner LAG-Mitglieder gewarnt. Der Kontakt zur Presse, zu öffentlichen Stellen und zu den Geldgebern wird ab sofort vom Vorstand direkt wahrgenommen. Ausführliche Infos zu weiteren Themenbereichen erfahren Sie / erfährst Du über das Protokoll, welches voraussichtlich in Kürze fertiggestellt und versandt wird. THEO GEISSLER

BARBARA HEINRICH

STEFFEN SCHORN

PS: Zur zweiten außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juli 2012 (11 Uhr) folgt noch das offizielle Einladungsschreiben. Bitte halten Sie/haltet Euch schon jetzt den Termin frei, denn wir brauchen die Unterstützung von Ihnen/von Dir, um mit den Fehlkonstruktionen der Vergangenheit abschließen und uns auf neue Aufgaben konzentrieren zu können.

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Die Wahl des neuen Vorstands wird in den Medien und der kulturpolitischen Ă–ffentlichkeit wohlwollend zur Kenntnis genommen.

Mittelbayerische Zeitung (Regensburg), 24. Mai 2012

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• Während der Vorstand unentwegt im Kontakt mit den beiden Geldgebern steht, um

die offenen organisatorischen und rechtlichen Fragen und die künftige Trägerschaft für das BJI den zu klären und sich insgesamt um einen offenen Austausch bemüht schaffen Sylke Merbold und Uli Schwarz erneut Fakten durch ein „Statement“ im Internet. Wieder wird darin mit Unterstellungen und falschen Behauptungen agitiert - eine Strategie die beim zuständigen Ministerialbeamten im Ministerium nach allem Dafürhalten auf offene Ohren stößt. In eigener Sache – Statement von Sylke Merbold und Uli Schwarz

Seit mehr als einem Jahr wird um die Zukunft des Bayerischen Jazzinstituts gerungen. Selten sahen wir uns mit offenen Angriffen konfrontiert - auf die wir wenigstens reagieren konnten meist wurde im Hintergrund agiert. Ein Teil dieser „Lobbyarbeit“ erreichte uns dank Weiterleitung und Anrufen dann doch. Für uns war klar: auf dieser Ebene wollen und können wir nicht agieren. Für uns ist unsere Arbeit kein Job, sondern eine Berufung, die auch verpflichtet, zu leben, was wir nach außen als unsere Philosophie vertreten. Deshalb haben wir uns auf Nachfrage dazu entschlossen, öffentlich klar und eindeutig Position zu beziehen.

Ein Abriss der Situation: Das Bayerische Jazzinstitut ist zentrale und neutrale Beratungs-, Kommunikations- und Dokumentationsstelle für Jazzinteressierte und Musiker aus Bayern und weit darüber hinaus. Es zeichnet als Intendanz verantwortlich für die wichtigste für alle zugängliche Plattform für den Jazz in Bayern, das Bayerische Jazzweekend. Es pflegt und unterhält mit www.bayernjazz.de eine breit angelegte Online-Plattform, die vom Jazz in Regensburg bis zu einem weltweiten Festivalkalender demonstriert, was und wie Musik bewegt. Die Grundfinanzierung sichern Mittel des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie ein Zuschuss der Stadt Regensburg.

Jeder Student, der an einer Arbeit schreibt, jeder Journalist, der Hintergrundinformationen und Kontakte sucht, jeder Veranstalter, der Tipps zu Organisation und Fortbildungsmöglichkeiten braucht, jeder Musiker, der Hinweise zur Optimierung seiner Arbeit benötigt, ist hier herzlich willkommen. Über die Social Media Kanäle, vor allem unter dem Twitternamen @bayernjazz , stehen wir tagtäglich öffentlich allen zur Interaktion über unsere Philosophie und unsere Arbeit zur Verfügung. Das Ziel: dem Motto „Jazz (er-)leben“ mit Respekt vor der Historie und dem Bewusstsein für die Herausforderungen der Zukunft, eine Plattform zu geben. Ratsuchende

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Auf der anderen Seite scheint die Protokollantin aus dem BJI, Uli Schwarz, wenig Zeit für das Protokoll zu haben, es liegt trotz Anmahnung nach vier Wochen immer noch nicht vor. Es wird immer offensichtlicher, dass der neue Vorstand boykottiert und in seiner Arbeit behindert wird, wo es nur irgend möglich ist. 18


• Nach anfänglichem Zögern beschließt der Vorstand am 5. Juni sich mit einer ei-

genen Stellungnahme an die Mitglieder des Regensburger Kulturausschusses zu wenden:

LAG Jazz in Bayern e.V. LAG Jazz in Bayern c/o Kanzlei Heinrich | Rablstr.42 / 81669 München

Herrn Staatsminister die DamenHeubisch und Herren Dr.An Wolfgang Stadträtinnen und Stadträte Bayerisches Staatsministerium f des Kulturausschusses des ür Regensburger Wissenschaft, Stadtrates Forschung und Kunst p.A. Rathausplatz 1 93047 Regensburg Salvatorstraße 2 80333 München

Geschäftsstelle: Bayerisches Jazz-Institut Brückstr. 4 93047 Regensburg

Betrifft: Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V. (LAG) / Bayerisches Jazzinstitut (BJI) Regensburg, 25. 5. 2012 Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch,

Vorstand: Theo Geißler Barbara Heinrich Steffen Schorn Aktueller Kontakt: Barbara Heinrich Rechtsanwältin/ Mediatorin Rablstr.42, 81669 München Tel.: 089/ 4414 0303 Fax: 089/ 4414 1619 info@kanzleiheinrich.de www.kanzleiheinrich.de

LAG Jazz in wählte Bayern e.V. Bayerisches Jazzinstitut (BJI) am 20. Mai die /Mitgliederversammlung der Landesarhier: Schreiben des Bayerischen Jazzinstituts vom 18. Mai 2012 beitsgemeinschaft Jazz in Bayern (LAG, zugleich Rechtsträan die Mitglieder des Kulturausschusses gerin des Bayerischen Jazzinstitutes BJI) einen neuen Vorstand. Kollegin Barbara Heinrich hat Sie per Mail bereits über 05. Juni 2012 (Korrespondenz und die Zusammensetzung informiert. Als 1. Vorsitzender darf ich Sehr geehrte Damen und Herren, Kontaktaufnahme bitte bis auf Sie in einigen, die LAG existenziell betreffenden AngelegenWeiteres nur über die Adresse vom o.g. Schreiben haben wir Kenntnis erhalten. Es enthält eine Unterstellungen, heiten dringend um ein persönliches Gespräch bitten. IchReihe wie- von Unwahrheiten undvon Frau Heinrich) die wir berichtigen klarstellen wollen. DasHeinrich Schreibennamens gipfelt in der derhole damit dieund Bitte, die Ihnen Frau vonBitte an Sie, den Wechsel der Trägerschaft des BJI von Jazzinstitutionen der LAG Jazz in Bayern zummit Verband Bayerischen Sing- und Musikschulen zu untervier bayerischen bereits ihremder Schreiben stützen. Dies läuft vorgetragen dem beschlussmäßig erklärten Willen der Mitgliederversammlung der LAG am 22.01.2012 vom 16.05.2012 und ausführlich begründet hat. zuwider.

Meine Bitte ist umso dringlicher, als wir über Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister SchaiZum organisatorischen und rechtlichen Hintergrund: dinger informiert worden sind, in dem Sie die Überführung des BJI hin zum Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) befürworten. Bedauerlicherweise beruhen Ihre Überlegungen Die LAG ist ein förmlicher e.V. und Rechtsträgerin des BJI. Das BJI ist Geschäftsstelle der LAG ohne eigene nämlich, soweit sie uns referiert worden sind, auf einseitigen, falschen, tendenziösen und sehr Rechtsform, die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen des BJI sind mit dem Vorstand der LAG geschlossen. missverständlichen Informationen. Das BJI wird vom „Kuratorium des Bayerischen Jazzinstituts“ in verschiedener Weise betreut und beraten, das Kuratorium kontrolliert den Haushalt des BJI. Das Kuratorium hat ebenfalls keine eigene Rechtsform, seine

Deshalb halten wir es fürdieunabdingbar, dass Zuschussgeber, wir vor einer nächsten Kuratoriumssitzung undWisvor wichtigsten Mitglieder sind Vertreter der beiden das Bayerische Staatsministerium für einer endgültigen Entscheidung diedieGelegenheit erhalten, Ihnen unsere Sicht derunmittelbar Dinge und unsenschaft, Forschung und Kunst sowie Stadt Regensburg. Die öffentlichen Gelder fließen dem BJI zu. Die Schwierigkeiten im Zusammenwirken von LAG und Eine BJI liegen, von niemand bestritten, zu einem sere bereits recht konkreten Planungen vorzutragen. Reihe von Fakten und Argumenten großenPerspektivisches Teil in dieser von Anfang unklaren organisatorischen undbereits rechtlichen Struktur der drei Institutionen, sowie solltean Sie mit dem o.e. Schreiben erreicht haben. Bitte verstehen werden durch dringenden diese StrukturGesprächswunsch initiiert und befördert. als Ausdruck unserer tiefen Sorge um die FortexisSie unseren tenz der LAG als der zivilgesellschaftlich legitimierten, kulturellen und kulturpolitischen Stimme Mittlerweile hat die Mitgliederversammlung der LAG Jazz In Bayern e.V. am 20. Mai 2012 einen neuen Vorstand des Jazz in Bayern. gewählt. Er setzt sich zusammen aus

Mit freundlichen Grüßen Verleger und Publizist im Musik-, insbesondere im Jazzbereich, • Theo Geißler, Regensburg, • Barbara Heinrich, München, Rechtsanwältin und Mitglied im Vorstand des Trägervereins des Münchner Jazzclub Unterfahrt, und

• Steffen Schorn, Nürnberg, aktiver Jazzmusiker und Professor an der Nürnberger Musikhochschule, Leiter Theo Geißler des Studiengangs Jazz. Erster Vorsitzender der LAG Jazz in Bayern

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Seite 2 - Schreiben LAG Jazz in Bayern e.V. / Bayerisches Jazzinstitut (BJI) In seinem Schreiben vom 18. Mai 2012 hat das BJI mit seinen Behauptungen versucht, auch bei Ihnen gegen Haltungen, Ziele und Absichten Stimmung zu machen, die von diesem neuen Vorstand und von namhaften Mitgliedern der LAG, nicht nur aus Regensburg, vertreten werden. Zu diesen Behauptungen im Einzelnen:

• Der Regensburger Kulturreferent Herr Unger wolle „sich dem ansonsten einstimmigen Votum des Kuratoriums anschließen“, das einen Trägerwechsel des BJI vorsieht, er benötige dafür aber Ihr Votum. Dazu hat uns Herr Unger mitgeteilt, dass er mit seinem Veto ein derartiges Votum verhindert habe und dass der Trägerwechsel auch nicht seiner Absicht entspräche. Auch sei ihm bisher kein Argument bekannt geworden, das für einen Wechsel spräche.

• „Von einigen Wenigen wurde … der Tod von Richard Wiedamann als opportune Möglichkeit gesehen, Begehrlichkeiten zu wecken und zu schüren, die letztlich auf eine Umwidmung der Fördergelder hin zu einer Art Servicegesellschaft für Mitglieder der LAG … hinausläuft.“ Diese Behauptung kann in der Sache durch nichts belegt werden, vor allem nicht die Unterstellung, dass die Fördergelder für einzelne Mitglieder umgewidmet werden sollen. Richtig ist vielmehr, dass wir für die Verwendung der öffentlichen Finanzmittel mehr Transparenz und für die Arbeit des BJI mehr Ausrichtung an den tatsächlichen Problemen – nicht einzelner Mitglieder dar LAG, sondern - der gesamten bayerischen Jazzszene fordern. Dafür soll der Titel „BJI, Geschäftsstelle der LAG“ auch faktisch und rechtlich ausgefüllt werden. Was die Form der Behauptung anbelangt, verwahren wir uns gegen die menschlich unanständige Unterstellung, wir wollten uns am Erbe Richard Wiedamanns vergreifen.

• Die Aussage von Dr. Thomas Goppel aus dem Jahr 2008 ist aus einem völlig anderen Zusammenhang gerissen und trifft auf die augenblickliche Situation in keiner Weise zu. Insbesondere die Inanspruchnahme des Zitates, dass es „nicht zum Zuständigkeitsbereich des Jazzinstituts (gehöre), einen konkreten Nutzen für einzelne (kommerzielle und nicht kommerzielle) Jazzclubs zu erbringen, wie von Ihnen (?) offenbar gefordert.“ geht mit dem abschließenden Nebensatz auch völlig in die Irre: Wer immer damit damals und aus welchem Grund angesprochen war - der neue LAG-Vorstand und die von uns angestrebte Neuausrichtung von LAG und BJI von heute können jedenfalls nicht gemeint sein. • „… soll das Bayerische Jazzinstitut vom rein ehrenamtlich geführten LAG Jazz in Bayern e.V. zum Verband der bayerischen Sing- und Musikschulen e.V. wechseln. Dort kann ein professioneller Verwaltungsapparat (ohne Eigeninteressen an Geldern aus dem Zuwendungstopf für Jazz) die unabhängige, neutrale Arbeit des Bayerischen Jazzinstituts unterstützen und gewährleisten.“ Die implizite Behauptung, dass mit der Trägerschaft durch die LAG eigennützige Interessen der einzelnen Mitglieder zu befürchten seien, wird durch ihre Wiederholung nicht glaubwürdiger. Vollends absurd und anmaßend ist die Unterstellung, dass die ehrenamtliche Führung durch die LAG die Unabhängigkeit und Neutralität des BJI nicht gewährleisten könne. Dazu ist anzumerken, dass das BJI von nirgendwoher zu einer imaginären „Neutralität“ angehalten wird, sondern sich nach wiederholten eigenem Bekunden dem Jazz und der bayerischen Jazzkultur zu dienen verpflichtet hat. Das allerdings scheint man dort aus den Augen verloren zu haben.

• „… möchten wir Sie als Mitglied des Kulturausschusses der Stadt Regensburg dringlich bitten, zum Wohle der bayerischen Jazzkultur, aber auch um das geistige Erbe von Richard Wiedamann zu wahren, einem Wechsel der Trägerschaft zuzustimmen.“ Die vom BJI beschriebenen Vorteile eines Trägerwechsels stellen wir entschieden in Abrede. Ein solcher Schritt würde die tatsächlichen Probleme – unklare Organisations- und Rechtsstruktur, mangelnde Transparenz der Verwendung öffentlicher Finanzmittel sowie unzulängliche Orientierung der Arbeit des BJI an den tatsächlichen Problemen der bayerischen Jazzszene – nicht lösen, bestenfalls verschieben. Dass das BJI selbst nicht in der Lage ist, „das geistige Erbe von Richard Wiedamann zu wahren“, hat es seit seinem Tod leider nur zu deutlich

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Seite 3 - Schreiben LAG Jazz in Bayern e.V. / Bayerisches Jazzinstitut (BJI)

unter Beweis gestellt. Der mit Erbhof-Attitüde vorgetragene Alleinbewahrungsanspruch der derzeitigen kommissarischen Leitung des BJI ist grotesk und läuft den Ideen des von uns allen hochgeschätzten Gründers des BJI nachgerade diametral entgegen. Im Übrigen stellt sich die augenblicklich verantwortliche Leitung des BJI mit der Befürwortung des Trägerwechsels – u.a. auch in dem Schreiben an Sie - öffentlich gegen den eigenen Arbeitgeber LAG. Diese Verhaltensweise wäre eigentlich ein hinreichender Grund für eine fristlose Kündigung. Die Mitgliederversammlung der LAG als ihr oberstes Organ hat erst im Januar d.J. förmlich beschlossen, dass die LAG wie bisher Rechtsträger des BJI bleibt und dass das BJI integrierte Geschäftsstelle der LAG ist. Dem Zerrbild, das Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, das BJI von unseren Zielen und Absichten zu vermitteln versucht, stellen wir die Schwerpunkte gegenüber, die wir mit unserer Arbeit verfolgen wollen:

• Eine klare Organisations- und Rechtsstruktur und ein transparentes Zusammenwirken der beteiligten Institutionen in größtmöglicher Nähe zu ihren bisherigen Funktionen

• Eine ausdrückliche Einbindung des BJI in die LAG als institutionelle Infrastruktur für die bayerische Jazzszene • Ein möglichst effizienter Einsatz der öffentlichen Finanz- und der Personalkapazitäten für die gesamte bayerische Jazzszene, konkret insbesondere für:

• Die Schaffung einer zuverlässigen Plattform für die Umsetzung dringend nötiger Initiativen, vor allem in den Feldern Spielstätten-Förderung, Steuerberatung, Tourneen-Organisation, GEMA-Verträge, die Kommunikation zwischen den Clubs, die fachkompetente Beratung aller Ausbildungsstätten (Hochschulen, Schulen, Musikschulen usw.), die Vernetzung mit affinen Institutionen in Bund und Ländern, internationale Kontakte, die Öffentlichkeitsarbeit über ein gründlich zu renovierendes Web-Angebot hinaus, die Präsenz in den kulturellen und politischen Entscheider-Gremien, Fundraising, Sponsorensuche, enge Kontakte zu den öffentlichen Geldgebern. Für all das werden wir uns, auch als Voraussetzung und Sicherung der Förderung des Jazz in Bayern durch die öffentliche Hand, mit Sachkompetenz und persönlichem Engagement für den Jazz als liebens- und lebenswerter Ausdruck der Menschen einsetzen. Wir hoffen, Ihnen unseren Standpunkt überzeugend erläutert zu haben und stehen zu einem Vortrag in Ihrem Ausschuss oder zu persönlichen Gesprächen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Theo GeiSSler 1. Vorsitzender

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• Da der zuständige Ministerialrat offenbar weder auf Verständigung noch Koope-

ration mit dem neuen Vorstand aus ist, sondern die obstruktive Vorgehensweise des BJI-Personals deckt und begünstigt, wendet sich der Vorstand am 10. Juni in einem ausführlichen Schreiben direkt an Minister Dr. Wolfgang Heubisch:

LAG Jazz in Bayern e.V. LAG Jazz in Bayern c/o Kanzlei Heinrich | Rablstr.42 / 81669 München

Herrn Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch Dr.Staatsminister Wolfgang Heubisch Bayerisches Staatsministerium für Bayerisches Staatsministerium f Wissenschaft, Forschung und Kunst ür Salvatorstraße Wissenschaft, 2 Forschung und Kunst 80333 München Salvatorstraße 2 80333 München

Geschäftsstelle: Bayerisches Jazz-Institut Brückstr. 4 93047 Regensburg 11. Juni 2012

Betrifft: Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V. (LAG) / Bayerisches Jazzinstitut (BJI) Regensburg, 25. 5. 2012 LAG geehrter Jazz in Bayern / BayerischesDr. Jazzinstitut (BJI) Sehr Herr e.V. Staatsminister Heubisch, Anlage: Email-Korrespondenz

Vorstand: Theo Geißler Barbara Heinrich Steffen Schorn Aktueller Kontakt: Barbara Heinrich Rechtsanwältin/ Mediatorin Rablstr.42, 81669 München Tel.: 089/ 4414 0303 Fax: 089/ 4414 1619 info@kanzleiheinrich.de www.kanzleiheinrich.de

am 20. Mai wählte die Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern (LAG, zugleich RechtsträSehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch, gerin des Bayerischen Jazzinstitutes BJI) einen neuen Vorstand. Kollegin Barbara Heinrich hat Sie per Mail bereits über selbstverständlich haben wir für Ihre terminlichen Probleme Verständnis. Gespräch mit und die Zusammensetzung informiert. Als 1. Vorsitzender darf ich Dem Verweis auf ein(Korrespondenz Kontaktaufnahme bitte bis auf Herrn MR Hillig wollen wir allerdings nicht nachkommen. Die zwischenzeitliche Entwicklung und Korrespondenz Sie in einigen, die LAG existenziell betreffenden AngelegenWeiteres nur über diezum Adresse hat leider einen Stand erreicht, bei dem aus unserer Sicht weitere Gespräche mit MR Hillig – jedenfalls geheiten dringend um ein persönliches Gespräch bitten. Ich wievon Frau Heinrich) genwärtigen Zeitpunkt – nicht mehr zu einem für beide Seiten befriedigenden Ergebnis führen dürften: derhole damit die Bitte, die Ihnen Frau Heinrich namens von vier bayerischen Jazzinstitutionen bereits mit ihrem Schreiben • Bei einem Gespräch in Ihrem Hause am 29. März d.J. hat Herr Hillig meiner (nachmaligen) vom 16.05.2012 vorgetragen undRA´in ausführlich hat. Kollegin im LAG-Vorstand Frau Heinrich,begründet München und Herrn Saule vom Vorstand des Jazzclubs Regensburg versichert, dass Ihr Haus – bis zu einer Entscheidung nach einem entspre-

Meine Bitte ist umso dringlicher, als wir über Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Schaichenden Votum des Kulturausschusses des Regensburger Stadtrates – für die Rechtsträgerschaft dinger des informiert worden sind, in dem Sie die Überführung des BJI hin zum Verband Bayerischer BJI sowohl den Verbleib bei der LAG als auch einen Wechsel zum Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen (VBSM) Bedauerlicherweise beruhen Überlegungen Sing- und Musikschulen, VBSM befürworten. als Optionen offen hält. Der besagte Ausschuss hat Ihre sich bis heute nämlich, soweit uns referiert worden sind, „Verbleib“ auf einseitigen, falschen, tendenziösen und sehr nicht mit dersie Angelegenheit befasst. Die Option hat Herr Hillig aber mittlerweile offenbar missverständlichen Informationen. auf dem „Kleinen Dienstweg“ aufgegeben. BJI wir hat sich in den zurückliegenden Wochen wiederholt unter Missachtung seiner Rechts- und vor Deshalb• Das halten es für unabdingbar, dass wir vor einer nächsten Kuratoriumssitzung trägerschaft durch die LAG sowie anderslautenden Beschlusses der Mitgliederversammlung einer endgültigen Entscheidung dieeines Gelegenheit erhalten, Ihnen unsere Sicht der Dinge und under LAGrecht im Januar d.J. öffentlich für einen TrägerwechselEine zum VBSM Dasund BJI hat sich sere bereits konkreten Planungen vorzutragen. Reiheeingesetzt. von Fakten Argumenten dabei auf die Haltung Ihres Hauses, vertreten durch Herrn Hillig berufen. sowie Perspektivisches sollte Sie mit dem o.e. Schreiben bereits erreicht haben. Bitte verstehen Sie unseren dringenden Gesprächswunsch als Ausdruck unserer tiefen Sorge um die Fortexis• In einer Email vom 6. Juni an Frau Heinrich stellt Herr Hillig – zutreffend – fest, dass das Kutenz der LAG beratende als der zivilgesellschaftlich legitimierten, kulturellen ratorium Mitwirkung bei der personellen Ausstattung des BJI und habe.kulturpolitischen Diese Feststellung Stimme des Jazz in Bayern. impliziert, dass die Entscheidungskompetenz in diesen Angelegenheiten bei der LAG als Rechtsträgerin liegt. Diese Kompetenz wird auch durch die Tatsache bestätigt, dass die Arbeitsverträge

Mit freundlichen Grüßen mit der LAG, vertreten durch deren Vorstand, geschlossen sind. der BJI-Mitarbeiterinnen

Mit gleicher Email betont Herr Hillig, dass bereits zur Gründung des BJI die Finanzierung der personellen Grundausstattung des BJI durch den Freistaat Bayern festgelegt worden sei. Allerdings weist er auch darauf hin, dass der Staatszuschuss ohne Rechtsanspruch gewährt wird und dass aus einer Bewilligung vergangener Jahre kein Rechtsanspruch auf eine Bezuschussung in den Theo Geißler Jahren werden könne. Erster kommenden Vorsitzender der abgeleitet LAG Jazz in Bayern

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Seite 2 (LAG Jazz in Bayern e.V.,11. Juni 2012)

Den immanenten organisatorisch-rechtlichen Konflikt dieser Festlegungen scheint MR Hillig nicht erkannt zu haben oder nicht erkennen zu wollen. Und das, obwohl er bei vorgenannter Besprechung von Frau Heinrich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht worden ist. Sollte es tatsächlich angedacht sein, die Fördermittel zu streichen, hätte dies fatale Folgen: Da die LAG die Arbeitsverhältnisse der beiden BJI-Mitarbeiterinnen nicht von heute auf morgen beenden kann, müsste sie die Gehälter weiter zahlen. Dies wiederum würde dazu führen, dass der Vorstand umgehend Insolvenz anmelden müsste - mit der dann nicht vermeidbaren Öffentlichkeitswirkung! Unsere Anstrengungen, die derzeitigen – auch unter seinerzeitiger Mitwirkung Ihres Ministeriums installierten – strukturellen Probleme zu beheben und die gesamte Konstruktion auf neue rechtssichere und praktikable Beine zu stellen, darf vom Ministerium keinesfalls behindert werden. Im Gegenteil sollten diese Bemühungen nachhaltig unterstützt werden, schon im Eigeninteresse des Ministeriums. Der LAG-Vorstand muss sich hier selbst vor einem Haftungsfall schützen! Die Unterstützung des Ministeriums bei der Bereinigung dieser Probleme ist insoweit das Mindeste, was wir erwarten dürfen. Sollte es für 2012 noch keine Bewilligung der Fördermittel geben, müssten wir vor dem Hintergrund der Äußerung von MR Hillig die Arbeitsverträge sofort kündigen, um uns nicht selbst haftbar zu machen. Einen Ansatz, mit dem dieser Konflikt nachhaltig gelöst werden kann, hat Herr Hillig bis jetzt nicht aufgezeigt. Der Trägerwechsel zum VBSM würde – unschwer erkennbar – den Konflikt nur verschieben. Ob die Mitteilungen MR Hilligs über die Unsicherheit der Finanzierung der Personalkosten als Druck auf die LAG und ihren Vorstand zu verstehen sind, die Ablehnung des Trägerwechsels aufzugeben, lassen wir dahingestellt. Angesichts der geschilderten Entwicklung verdichtet sich allerdings unsere Vermutung zunehmend, dass Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch, in der Angelegenheit LAG/BJI/Kuratorium einseitig, unvollständig und sehr wahrscheinlich zumindest teilweise falsch unterrichtet worden sind. Die Situation wird neuerdings zusätzlich dadurch verschärft, dass sich die kommissarische Leiterin des BJI weigert, mit dem neuen Vorstand zusammenzuarbeiten, permanent gegen seine Arbeitsanweisungen verstößt und ihren Arbeitgeber, die LAG, mit öffentlichen Äußerungen kompromitiert. Beispielhaft machen wir Sie auf ihre jüngste Äußerung „Statement - In eigener Sache ...“ auf www.bayernjazz.de vom Wochenende (10. Juni) aufmerksam. Wir sehen uns deshalb gezwungen, arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten. Wir möchten dies jedoch nicht tun, ohne mit Ihnen, Herr Staatsminister über die gesamte Angelegenheit gesprochen zu haben. Dabei gehen wir davon aus, dass Ihr Haus das eklatant vertragswidrige Verhalten der kommissarischen Leiterin des BJI nicht nur nicht deckt, sondern in gleicher Weise wie wir als Kündigungsgrund beurteilt. Der Vertreter der Stadt Regensburg im Kuratorium, Herr Kulturrefernt Unger, hat uns bereits die gleiche Einschätzung mitgeteilt. Andererseits sind wir uns sicher, dass Sie den Anliegen der LAG Jazz in Bayern e.V. als der fachlich legitimierten und demokratisch verfassten Stimme des Jazz in Bayern zugewandt sind. Wir bitten Sie deshalb noch einmal und in Anbetracht der sehr schwierig gewordenen Situation umso dringender um ein persönliches Gespräch. Auch mit dem Hintergrund, um keine Fristen zu versäumen. Nachdem im Gründungsprotokoll des Kuratoriums vom 25.07.1994, § 3 Aufgaben, Beratungskompetenzen des Kuratoriums in Personalangelegenheiten des BJI festgelegt sind, leiten wir Abdrucke dieses Schreibens auch den anderen, in § 2 genannten Mitgliedern zu, nämlich der Stadt Regensburg und dem Leiter des Landes-Jugendjazzorchesters Bayern. Wegen persönlicher Betroffenheit nehmen wir die kommissarische Leiterin des BJI von dieser Zuleitung aus. Weitere Mitglieder sind uns bis heute, etwa durch den Ausweis ihrer Aufnahme durch entsprechende Sitzungsprotokolle des Kuratoriums, leider nicht bekanntgegeben worden. Mit freundlichen Grüßen

Theo Geißler Vorsitzender

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• Regensburgs OB Hans Schaidinger hat auf eine Anfrage reagiert und bietet einen

Gesprächstermin am 15. Juni an, den Theo Geissler und Barbara Heinrich gemeinsam wahrnehmen. Mit dabei auch Regensburgs Kulturreferent Klemens Unger.

Von: “Kanzlei Heinrich” <info@kanzleiheinrich.de> Datum: 17. Juni 2012 13:23:26 MESZ An: … Betreff: Gespräch mit OB Schaidinger/ Kulturreferent Unger am 15.06. in Regensburg B Hallo Zusammen, anbei noch einmal für alle ein kleines Protokoll unseres Freitagstermins beim OP: Teilnehmer der Besprechung am 15.06.12 15:15 bis 16 Uhr: OB Schaidinger, Kulturreferent Unger, Frau Loidl (Assistentin des OB), 
Theo Geissler, Barbara Heinrich ◘ Der OB war gut informiert und kam gleich zur Sache: Er hatte bereits am Morgen mit MR Hillig gesprochen und diesem klargemacht, dass es aus seiner Sicht keinen Trägerwechsel gegeben werde. Das BJI werde bei der LAG und somit auch in Regensburg bleiben.
 ◘ Alles Weitere sei mit dem Ministerium zu klären. Hierzu käme man zeitnah mit einem Termin auf uns zu. Nach Klarstellung von Theo, dass wir mit dem Minister und nicht mit Hillig sprechen möchten, meinte der OB , es könne sehr gut sein, dass Minister Heubisch das Gespräch mit uns selbst führt;
 ◘ Schaidinger gab zu verstehen, es läge nun an uns, unsere Kompetenz gegenüber dem Ministerium darzustellen, Problematisch sei seiner Meinung nach die Personalausstattung des BJI (Merbold hatte wohl tatsächlich eine dritte Stelle wegen der angeblichen Arbeitsüberlastung beantragt!) Schaidinger konnte sich nicht vorstellen, dass jemand-wie bislang Richard Wiedamann - den Vorsitz des BJ I im Ehrenamt ausgeübt. Diese Themen sind seien- wie gesagt -aber mit dem Ministerium zu klären. Wir haben angedeutet, dass wir insoweit kein Problem sehen und zumindest derzeit keine Mehrkosten auf den Staat zukämen.
 ◘ Schaidinger hat signalisiert, dass Regensburg unter Umständen bereit wäre, die Förderung etwas zu erhöhen .
(Zur Erinnerung: Regensburg bezahlt derzeit die Miete für das BJI im Hause Wiedemann, im Nachgang zu dem Gespräch beim OB haben wir noch mit Unger gesprochen: Hier waren wir uns einig, dass das BJI aus der Brückstraße ausziehen wird, eventuell ins Haus der Musik in Regensburg, Unger wird hierbei unterstützen) ◘ Auf die rechtliche Problematik (Träger L AG, derzeit kein Zugriff auf die Finanzen) meinte Schaidinger, das könne kein Problem sein, hier sollten wir uns auf das Ministerium verlassen. Ich habe die Situation jedoch nochmals deutlich gemacht, vor allem, dass wir als Verein und somit auch der Vorstand hier rechtlich voll in der Haftung sind.
 ◘ Zur fachlichen Kompetenz Merbold hat Schaidinger von sich aus den Sachbericht moniert, die Intendanz des Jazzweekends sei dagegen bisher gut gelaufen. Schaidinger betont hierzu jedoch ausdrücklich, dass der Intendantenvertrag mit dem BJ I geschlossen ist und nicht an einer Person hängt. Die Bedeutung des Jazzweekends für Regensburg wurde nochmals betont. Wir haben dies ebenfalls bestätigt und signalisiert, dass wir uns mit diesem Thema selbstverständlich beschäftigen werden.
 ◘ Zur Neubesetzung des L AG Vorstandes wies der Theo Geissler noch darauf hin, dass wir mit dem Vorstandsmitglied Steffen Schorn nun auch den Bereich Pädagogik/Nachwuchsförderung abdecken und das wir in den letzten Wochen einige Neuzugänge an Mitgliedern aus dem Hochschulbereich hatten. Insgesamt liegt das Gespräch sehr gut. Schaidinger denke ich hat begriffen, dass wir die Sache ernst meinen und einiges an Kompetenz vorweisen können. (…) nicht-hierzu verweist er auf das Ministerium, welches ja auch die finanziellen Mittel für die Personalausstattung ergibt.

Im Nachgang gab uns Unger noch zu verstehen, (…) , für diesen sei nun klar, dass es keinen Trägerwechsel geben werde und die LAG die Verantwortung für das BJI behält. Gruss Barbara ( Hoffe ich habe nichts vergessen – sonst Theo - bitte Hinweis!)

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Nach wie vor fehlt das Protokoll, welches zur Eintragung am Registergericht und andere rechtliche Vorgänge benötigt wird, ohne Angabe von Gründen oder einen terminlichen Hinweis, wann es fertiggestellt sein kann.

• Erneutes Schreiben an Heubisch am 19.6. mit Bitte um Gespräch (das erste Schreiben ist noch nicht beantwortet).

LAG

Jazz in Bayern e.V. LAG Jazz in Bayern c/o Kanzlei Heinrich - Rablstr.42 - 81669 München

Geschäftsstelle: Bayerisches Jazz-Institut Brückstr. 4 93047 Regensburg

Herrn Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München

Vorstand: Theo Geißler Barbara Heinrich Steffen Schorn Der Verein ist seit 1991 in das Vereinsregister unter der Registernr. VR 1141 beim Amtsgericht Regensburg eingetragen

Betrifft: Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V. (LAG) / Bayerisches Jazzinstitut (BJI) / Ihr Ministerium Regensburg, 19. 6. 2012

Aktueller Kontakt: (Korrespondenz und Kontaktaufnahme bitte bis auf Weiteres nur über diese Adresse): Barbara Heinrich Rechtsanwältin/ Mediatorin Rablstr.42, 81669 München Tel.: 089/ 4414 0303 Fax: 089/ 4414 1619 info@kanzleiheinrich.de www.kanzleiheinrich.de

Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch, Ihrem Interview im „Anwaltsblatt“ entnehmen wir mit großer Freude, dass Sie einen Schwerpunkt Ihrer Arbeit in der „Unterstützung freier Kulturschaffender“ sehen. Damit bestätigen Sie unsere Einschätzung Ihrer Haltung auch zu den Aufgaben und Plänen der neu aufgestellten LAG Jazz in Bayern e. V. Ferner dürfen wir Ihnen mitteilen, dass nach der Neuwahl des Vorstandes alle drei bayerischen Musikhochschulen und zwei Berufsfachschulen (Nürnberg und Regensburg) unserem Verband beigetreten sind. Ein Kompetenzgewinn der LAG für die JazzSzene, gerade auch im Bereich Ausbildung, Professionalisierung und Begabtenförderung. Ein weiterer Grund zur Freude ist für uns die Information des Regensburger Oberbürgermeisters Hans Schaidinger nach direktem Kontakt mit Ihrem Hause vom vergangenen Freitag, dass das Bayerische Jazzinstitut in der Trägerschaft der LAG verbleibt. Allerdings ergibt sich aus dieser Entscheidung ein noch dringenderer Gesprächsbedarf mit Ihnen. Die Gründe dafür haben wir in unserem Brief an Sie vom 11. 6. ausführlich dargelegt. Die Zeit drängt mittlerweile sehr, da wir zeitnah einige wichtige Entscheidungen treffen müssen, Entscheidungen, für die wir Ihre Beratung benötigen. Weil auch wir ehrenamtlichen Vorstände durch unsere Berufe in engen Zeit-Zwängen stecken, darf ich Sie herzlich bitten zu prüfen, ob ein (kurzes) Treffen am 25. oder 26. Juni. - bzw. spätestens zwischen 9. und 13. Juli möglich wäre. Mit freundlichen Grüßen

Theo Geißler Vorsitzender der LAG Jazz in Bayern e.V.

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• Am 5. Juli geht nachfolgendes Schreiben von Staatsminister Dr. Heubisch bei

Barbara Heinrich ein, das letztendlich den Vorstand zum Rücktritt zwingen wird. Zunächst sorgt es für Aufregung und den Plan beim 31. Bayerischen Jazzweekend, welches am gleichen Abend in Regensburg startet, eine zweiseitige Sondernummer der Jazzzeitung heauszubringen und kostenlos zu verteilen.

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• Bürgermeister Joachim Wolbergs wird in Vertretung von OB Schaidinger informiert und schaltet sich ein:

Von: “Kanzlei Heinrich” <info@kanzleiheinrich.de> Datum: 6. Juli 2012 13:10:15 MESZ An: … Betreff: Gespräch am 06.07.2012 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wolbergs, vielen Dank für das informative Telefonat vom 06.07.2012. Ich fasse den Inhalt kurz zusammen, damit alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind. Herr OB Schaidinger und meine Vorstandskollegen erhalten diese Nachricht ebenfalls. Sie hatten uns in diesem Telefonat nach Ihrer telefonischen Rücksprache mit Herrn MR Hillig mitgeteilt, dass es am 15.06.2012 morgens in München zu einem persönlichen Gespräch zwischen Herrn OB Schaidinger und Herrn MR Hillig über die Frage der Trägerschaft der LAG für das BJI gekommen war. Beide Herren waren so verblieben, dass der Herr OB am Nachmittag desselben Tages mit dem LAG-Vorstand sprechen würde und dann das Ergebnis dieses Gespräches Herrn Hillig mitteilen solle. Diese Rückmeldung ist offensichtlich unterblieben. Am Nachmittag des 15.06. war das Schreiben des LAG-Vorstandes vom 11.06.2012 im Posteingang des Ministeriums. Aufgrund dieses Schreibens und aufgrund der fehlenden Rückmeldung aus Regensburg hat Minister Heubisch dann sein Schreiben vom 28.06.2012 (also 2 Wochen später!) mit der Verkündung der Entscheidung des Trägerwechsels ohne Rücksprache mit dem OB an den LAG-Vorstand geschickt. Ich stelle fest, dass sich diese Mitteilung von Herrn Hillig an Sie, sehr geehrter Herr

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Wolbergs, – auch ausweislich des Aktenvermerkes von Frau Loidl - nicht mit dem Verlauf unseres Gespräches mit Herrn Schaidinger am 15.06. deckt. Sie haben uns zugesagt, am Montag 09.07. morgens mit dem OB sofort nach dessen Rückkehr zu sprechen, er solle/möge unverzüglich noch am selben Tag Kontakt mit Minister Heubisch aufnehmen und diesen zu einer Klärung der Frage der Trägerschaft in einem Gespräch mit dem LAG-Vorstand bewegen . Nach diesem Telefonat mit Ihnen haben meine Kollegen und ich uns entschlossen, unseren für den 06.07.2012 beabsichtigten und vorbereiteten Rücktritt vom Vorstandsmandat bis Montag, 09.07. abends zurückzustellen. Bis dahin benötigen wir absolute Klarheit in folgenden Fragen: • Rücknahme des Briefes des Ministers vom 28.06.2012 • Anberaumung eines baldigen Gesprächs zur Klärung der Frage der Trägerschaft mit einem garantiert nicht festgelegten Ergebnis • Förmliche Erklärung des Ministeriums, dass dieses bis zu einer endgültigen Lösung die Haftung für die Personalkosten der LAG/BJI-Mitarbeiterinnen übernimmt. Die Erklärung bis Montag Abend ist für uns vor allem wegen der Haftungsfragen und der anstehenden Information unserer Mitglieder, die bereits vom Termin der nächsten Mitgliederversammlung informiert sind und entsprechend geladen werden müssen, äußerst wichtig! Ich möchte nochmals betonen, dass der derzeitige Zustand, in den der LAG-Vorstand durch das Vorgehen des Ministeriums und durch die Haltung der Stadt Regensburg manövriert wurde, vor allem in Anbetracht unserer ehrenamtlichen Tätigkeit für uns unzumutbar ist. Eine endgültig klare Haltung der Stadt in der Sache Trägerwechsel selbst gegenüber dem Ministerium, nämlich, dass die Stadt Regensburg nicht nur keine nachvollziehbaren Gründe für einen Trägerwechsel sieht, sondern dass sie auch einem Trägerwechsel nicht zustimmen wird, betrachten wir als wesentliche Voraussetzung für ein für die LAG zufriedenstellendes Ergebnis. Unter all diesen Gesichtspunkten erwarten wir nun ein rasches Handeln im Sinne der genannten offenen Fragen. Ich bedanke mich auch im Namen meiner Kollegen für Ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen Barbara Heinrich Vorstandsmitglied LAG Jazz in Bayern e.V.

Nach dem Gespräch des Vorstandes mit OB Schaidinger (15.6.) und dem erneuten Schreiben an Minister Dr. Heubisch (19.6.) hinterläßt ein Telefonat mit MR Hillig einen absurden Eindruck: MR Hillig ist scheinbar regelrecht beleidigt - weil er nicht von OB Schaidinger informiert worden sei - und geriert sich wie ein verstockter Junge. Er wisse von nichts und äußere sich nicht, weil der Vorstand mit ihm ja nicht reden wolle… (ein hochbezahlter Beamter! Es gebe keinen „Kompetenteren, …ist in allen Gremien drin, ist in ganz Bayern unterwegs“, sagt Dr. Heubisch später über seinen Mitarbeiter in einem Interview!)

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Zeitgleich (6. Juli) bekommt Rechtsanwältin B. Heinrich vom Regensburger Registergericht einen Hinweis, dass möglicherweise die Wahl nicht anerkannt werde. Auf die verblüffte Frage wie das möglich sei, erhält Heinrich die Auskunft, dass ein Protokoll verliege. Protokollantin Uli Schwarz hatte vom Vorsitzenden Theo Geissler die unmißverständliche Anweisung erhalten, das Protokoll Niemandem weiterzugeben, bevor es nicht geprüft und unterschrieben sei.

• Auf Initiative von Theo Geissler bereitet eine Gruppe am 5. und 6. Juli eine Son-

dernummer der Jazzzeitung vor. Auf Grund einer Intervention von Bürgermeister Joachim Wolbergs wird deren Erscheinen gestoppt, damit die Gesprächsgrundlage mit dem Ministerium nicht gekappt werde.

Geplanter Leitartikel von Theo Geissler

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er neu gewählte ehrenamtliche Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft „Jazz in Bayern“ (LAG) muss zurücktreten. Er hätte sonst die Gehälter der Mitarbeiterinnen des von ihm getragenen „Bayerischen Jazzinstitutes“ aus eigener privater Tasche zu bezahlen. Eines „Institutes“, das in seiner Wirkung und Funktion für die bayerische Jazzszene mehr als umstritten ist. Aber über Jahre, ohne präzises Interesse des geldgebenden bayerischen Wissenschaftsministeriums mit hoher fünfstelliger Summe regelmäßig finanziert wurde. Minister Heubisch hat diesen Zuschuss sehr spät, jetzt zum 30. Juni „eingefroren“. Erpressung durch Streichung von Steuergeld-Finanzierung durch einen alten Gutsherren, bürgerfeindlich und sachunkundig? Ist das der Sinn bayerischer Jazzförderung? as juckt uns Vereinsmeierei – Hauptsache die Musi spielt herzig“. Eine spacige Sicht, die aber dann nicht mehr stimmt, wenn der Boden für die „Musi“ weggebaggert wird. Und zum Boden gehört heutzutage – ob man es mag oder nicht – eine fachkundige, öffentliche politische Stimme. as hätte seit vielen Jahren unser Jazz-Verein „Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern“ – kurz LAG – tun können. Tat es aber nur sehr begrenzt. Das schwächliche Engagement des ehrenamtlichen Vorstandes für die LAG-Mitglieder wäre eigentlich kein Problem gewesen. Denn mit dem „Bayerischen Jazzinstitut“ in Regensburg hat die LAG als Trägerin eine vom Bayerischen Wissenschaftsministerium seit Jahren fein finanzierte Geschäftsstelle. Besser gesagt: hätte. Denn ebenso seit Jahren (Gründer Richard Wiedamann erkrankte schwer, starb Anfang 2011, Stellvertreterin Sylke Merbold verfolgte und verfolgt ganz andere Interessen) spielte die Zuarbeit dieser „Geschäftsstelle“ für die Belange der LAG eine geringfügige Rolle. uständig für die jährliche Zuschuss-Bewilligung – nur für das Jazzinstitut - mit hohem fünfstelligem Betrag ist das Referat B 6 des Wissenschaftsministeriums für „Musik- und Heimatpflege, Musikakademien, Nachwuchsförderung in Musik und Ballett – Ministerialrat Herbert Hillig. Dass der Jazz in diesem Aufgabenspektrum gar nicht genannt ist mag erklären, weshalb er die Rechenschaftsberichte des Jazzinstitutes als Grundlage für weiteren Geldfluss akzeptierte.

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s haben zukunftsorientierte und reformwillige Kräfte in der LAG viel Zeit aufgebracht, um grobe Konstruktionsfehler in den Beziehungen zwischen Geldgebern, Jazzinstitut und LAG auszubügeln. Derweil pflasterten Ministerium und Jazzinstitut einen „kleinen Dienstweg“. Auf ihm soll die Trägerschaft für das Institut weg von der LAG samt (beantragten 2-einhalb Planstellen hin zu einem ministeriumsnahen Verein, dem „Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen“ (VBSM) transportiert werden. So könnten vergangene Zuwendungsproblematiken gewissermaßen im Vorzimmer des verantwortlichen Ministerialrates Manfred Hillig geräuschlos aus der Welt geschafft werden. bgesehen davon, dass dieser Transfer fachlich gesehen so schlau ist, wie die Zwangseingliederung eines angeschlagenen Fußballvereins in einen Gleitschirm-Club: Dem Jazz in Bayern – förderungstechnisch völlig unterbelichtet im Vergleich zu anderen Bundesländern – wird die Chance genommen, sich sachkundig und zielorientiert neu aufzustellen. Das nimmt Wissenschaftsminister Dr Wolfgang Heubisch (FDP) mit einem BeschlussSchreiben, das die LAG soeben erreichte, in Kauf. Drei Ansuchen um persönliche Gespräche mit dem neu gewählten,LAG-Vorstand hat Heubisch aus „Zeitgründen“ ausgeschlagen. Dass der neue LAG-Vorstand in zwei Monaten viel frische Mitgliederkompetenz versammelt hat, (die drei Bayerischen Musikhochschulen, zwei Berufsfachschulen und andere Jazz-Institutionen) hat Minister Wolfgang Heubisch entweder als Information nicht erreicht – oder es ist ihm egal: Jedenfalls hat er die Finanzierung der Geschäftsstelle der LAG am 1. 7. 2012 eingefroren. Deshalb sieht sich der neu gewählte ehrenamtliche Vorstand gezwungen, auch aus Verantwortung für die beiden bislang vom Ministerium finanzierten Arbeitskräfte des Bayerischen Jazz-Institutes - zurückzutreten. Er hätte deren Gehälter aus ehrenamtlich-privater Tasche zu zahlen. Das kann nicht Sinn und Grundlage von Jazzförderung in Bayern sein.

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Ein ebenfalls geplanter Text von Chefredakteur Andreas Kolb

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s ist eine Ehre, es ist ein Amt.“ So definierte Freiherr von Stein das Ehrenamt im 19. Jahrhundert. Bis in die Ära Kohl hinein wurde diese Auffassung des freiwilligen, unbezahlten Amtes hochgehalten, obwohl eine grundlegende Neuorientierung bereits mit Willi Brandts „mehr Demokratie wagen“ begonnen hatte: Es kamen dazu Selbsthilfe, Bürgerbeteiligung, neue soziale Bewegungen und nicht zuletzt bürgerschaftliches Engagement im Bereich der Kultur. erortet zwischen Markt und Staat und spielt der „Dritte Sektor“ insbesondere in der mit öffentlicher Förderung wenig ausgestatteten Jazzkultur eine bedeutende Rolle. Ohne ehrenamtliche Mitarbeiter würde kein Jazzclub in Bayern existieren, würde es aber auch kein Regensburger Jazzweekend geben: Hier sind es vor allem die Musiker, die für Honorare auftreten, die bestenfalls als Aufwandsentschädigung gelten können.

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lles gut also? Eben nicht. Das Ehrenamt muss eben auch zur Übertünchung einer besonders krassen Form von Mangelwirtschaft im Kul-

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turbereich herhalten: mit einer Landesförderung von 180.000 Euro für den Jazz bewegt sich Bayern zwar im bundesdeutschen Mittelfeld der Jazzförderung. Was aber wird gefördert? Neben kleineren Summen für Festivals mit überregionaler Bedeutung fließt das Geld für Bayerns Jazz etwa hälftig nach Marktoberdorf an das Landesjugendjazzorchester und nach Regensburg ans Bayerische Jazzinstitut.

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in Konzept für eine Spielstättenförderung existiert derzeit nicht, obwohl Jazzclubs nach wie vor die zentrale Bühne für den Jazz darstellen. Das wollten einige für den Jazz brennende Ehrenamtler aus München, Neuburg, Regensburg und Nürnberg ändern. Wie geschaffen dafür schien eine Struktur zu sein, die seit zwei Jahrzehnten in Bayern existiert: die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz, kurz LAG. Diese ist ein Zusammenschluss von Clubs und Einzelpersonen mit einer Geschäftsstelle in Regensburg: das Bayerische Jazzinstitut. Dieses Institut wird zwar meist mit dem Bayerischen Jazzweekend in Verbindung gebracht, ist diesem aber nur über eine Intendanz im Auftrag der Stadt Regensburg verbunden. Die eigentliche Tätigkeit des Instituts übers Geschäftsjahr hinweg spielte sich in den vergangenen Jahren eher im Verborgenen ab.

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och es gibt Bewegung, denn seit den jüngsten LAG-Vorstandswahlen steht eine personell aufgefrischtes und hochmotiviertes ehrenamtliches Leitungsteam im Vorstand bereit: Mit dabei sind „alte“ Mitglieder wie etwa die „Unterfahrt“ in München, wieder eingetretene Mitglieder wie der Jazzclub „Birdland“ in Neuburg und neue Mitglieder, darunter drei Musikhochschulen (Nürnberg, Würzburg und München) und zwei Berufsfachschulen.

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er neugewählte Vorstand will unter anderem auf eine neue bayernweite Spielstättenförderung hinarbeiten. Dies die gute Nachricht. Die schlechte: Der alte Vorstand konnte wegen lückenhafter Geschäftsberichte bisher nicht entlastet werden, und außerdem will das bayerische Kulturministerium die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz ihrer Geschäftsstelle samt Mitarbeiter und Planstellen berauben: Das Jazzinstitut soll an den Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen übergehen. Die LAG bliebe damit ohne eine hauptamtliche Geschäftsstelle und ohne eine feste Zusage von Landesfördermitteln. Auf Landesebene wäre damit das bürgerschaftliche Engagement für den Jazz in Bayern zur Wirkungslosigkeit verurteilt. Und der Vorstand der LAG müsste sich damit abfinden: Es ist eine Ehre, es ist ein Amt, aber eine messbare öffentliche Förderung gibt es weiterhin nicht für Bayerns Jazzspielstätten. Andreas Kolb

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• 8./9. Juli: Regensburg Kulturreferent Klemens Unger bittet um Geduld und Auf-

schub der Entscheidung über Rücktritt des Vorstands. Der OB wolle noch mit MR Hillig sprechen, „nämlich dass ein Trägerwechsel zum Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen für die Stadt Regensburg nicht in Frage kommt (…)“

LAG Jazz in Bayern e.V. Herrn Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch Bayerisches03/2012 Staatsministerium f Mitglieder-Info ür Wissenschaft, Forschung und Kunst Salvatorstraße 2 80333 München

Geschäftsstelle: Bayerisches Jazz-Institut Brückstr. 4 93047 Regensburg

Betrifft: Landesarbeitsgemeinschaft Jazz in Bayern e.V. (LAG) / Bayerisches Jazzinstitut (BJI) Regensburg, 25. 5. 2012 Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Heubisch,

ZUR AKTUELLEN SITUATION am 2012, 20. Mai18 wählte 10. JULI UHRdie Mitgliederversammlung der Landesar-

Vorstand: Theo Geißler Barbara Heinrich Steffen Schorn Aktueller Kontakt: Barbara Heinrich Rechtsanwältin/ Mediatorin Rablstr.42, 81669 München Tel.: 089/ 4414 0303 Fax: 089/ 4414 1619 info@kanzleiheinrich.de www.kanzleiheinrich.de

beitsgemeinschaft Jazz in Bayern (LAG, zugleich Rechtsträgerin des Bayerischen Jazzinstitutes BJI) einen neuen Vorstand. Kollegin Barbara Heinrich hat Sie per Mail bereits über (Korrespondenz und die Zusammensetzung informiert. Als 1. Vorsitzender darf ich Kontaktaufnahme bitte bis auf Sie in einigen, die LAG existenziell betreffenden AngelegenWeiteres nur über die Adresse heiten dringend umJazzfreunde ein persönliches Gespräch bitten. Ich wieLiebe LAG-Mitglieder, liebe von Frau Heinrich) derhole damit die Bitte, die Ihnen Frau Heinrich namens von bayerischen Jazzinstitutionen bereits mitaußerordentlichen ihrem Schreiben eigentlichvier hätte bereits vorgestern die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung 16.05.2012 vorgetragen und zum ausführlich begründet mit hat. erfolgen vom müssen. Diese war auch schon komplett Versand fertiggestellt, Tagesordnung, MitgliederInfo (Nr. 2) und einer aktuellen Liste mit den neuen Mitgliedern, die wir auf diesem Weg alle noch einmal Meine Bitte ist umso dringlicher, als wir über Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister ganz herzlich begrüßen.

Schaidinger informiert worden sind, in dem Sie die Überführung des BJI hin zum Verband Bayerischer Ihr wisst,Singund dieund neuen Mitglieder setzen wir davon in Kenntnis, dass die dringend notwendige Änderung Musikschulen (VBSM) befürworten. Bedauerlicherweise beruhen Ihre Überlegungen unserer LAG-Satzung ansteht. eine wichtige rechtliche Voraussetzung für das von der Mitglienämlich, soweit sieDamit unswird referiert worden sind, auf einseitigen, falschen, tendenziösen und sehr derversammlung im Januar eindeutig formulierte Ziel geschaffen, nämlich die Beibehaltung des BJI als Gemissverständlichen Informationen. schäftsstelle der LAG in unserer Trägerschaft. Und es werden die Grundlagen für eine weitere, konstruktive Arbeit unseres Vereins gelegt.

Deshalb halten wir es für unabdingbar, dass wir vor einer nächsten Kuratoriumssitzung und vor

einer endgültigen Entscheidung die Gelegenheit erhalten, Ihnen unsere Sicht der Dinge und unBereits vor der Wahl im Mai und parallel zu den Vorbereitungen der Mitgliederversammlung (22. Juli) haben sere bereits konkreten Planungen vorzutragen. Eine Reihe von Fakten wir uns bemüht, mit den recht Geldgebern und Kuratoriumsmitgliedern des Bayerischen Jazzinstituts, der Stadtund Argumenten Regensburg undPerspektivisches dem Staatsministerium für Wissenschaft, zu führen: sowie sollte Sie mit demVerhandlungen o.e. Schreiben bereits erreicht haben. Bitte verstehen 1. über die Fortführung TrägerschaftGesprächswunsch für das BJI durch die LAG Sie unserender dringenden als und Ausdruck unserer tiefen Sorge um die Fortexis2. über die Bereinigung von organisatorischen und rechtlichen Mängeln in der Zusammenarbeit der beiden tenz der LAG als der zivilgesellschaftlich legitimierten, kulturellen und kulturpolitischen Stimme Einrichtungen. des Jazz in Bayern. Leider konnte eine eindeutige und unmissverständliche Klarheit zur Lösung der anstehenden Fragen bis heute nicht erreicht werden. In Anbetracht der damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten erachten Grüßen Diese Situation hat uns veranlasst, die außerordentliche Mitwir dieseMit aberfreundlichen für unbedingt erforderlich. gliederversammlung vorerst abzusagen. Außerdem ist ein Umstand dazugekommen, der die Lage zusätzlich erheblich erschwert: Ab 1. Juli ist die Finanzierung derGeißler Personalkosten des BJI nicht mehr gesichert. Als ehrenamtliche Vorstände können wir Theo aber die Erster Verantwortung für die Verbindlichkeiten insbesondere die Gehälter der Mitarbeiterinnen, Vorsitzender der LAG Jazzdes inBJI, Bayern nicht persönlich übernehmen: Die LAG hat als Rechtsträgerin des BJI und als Arbeitgeberin der Mitarbeiterinnen des BJI zwar die Verantwortung für Personal und Mietkosten, aber keinerlei Zugriff auf die dafür erforderlichen Finanzmittel – das ist schlicht nicht tragbar und bestätigt leider entsprechende Warnungen. DESHALB HABEN WIR UNS SCHWEREN HERZENS ZUM RÜCKTRITT ENTSCHLOSSEN. BARBARA HEINRICH, STEFFEN SCHORN UND ICH ALS VORSITZENDER TRETEN HEUTE UND MIT SOFORTIGER WIRKUNG VON UNSEREN VORSTANDSÄMTERN ZURÜCK.

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Damit fallen die Rechte und Pflichten des Vorstandes der LAG auf den „alten“ Vorstand zurück, der ja bei der letzten Mitgliederversammlung – zum wiederholten Male – nicht entlastet worden ist. Allerdings nehmen wir nicht an, dass dieser Vorstand das Mandat der Mitgliederversammlung vom Januar d. J., nämlich den Verbleib des BJI bei der LAG und die Bereinigung der strukturellen Mängel, vorantreiben wird. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass diese Klärungen im Interesse einer erfolgreichen Arbeit für den Jazz in Bayern notwendig sind. Deshalb suchen wir auch als „einfache“ LAG-Mitglieder weiterhin das Gespräch mit den Verantwortlichen im Kuratorium fürs BJI. Die Ergebnisse werden Thema einer neu anzuberaumenden außerordentlichen Mitgliederversammlung der LAG sein. Ergebnisse im diesem Sinne, für die Interessen der LAG, wären für uns in jedem Fall auch Anlass, uns erneut zur Wahl zu stellen. Aufgrund des bisher nicht in abgestimmter Form vorliegenden Protokolls der MV vom 20.05.2012 konnte keine Eintragung des neuen Vorstandes im Vereinsregister veranlasst werden. Dies hat zur Folge, dass der bisherige Vorstand mit Martin Schmauch, Harald Rüschenbaum und Joe Viera kraft Eintragung nach unserem Rücktritt aktuell noch im Amt ist. Das Registergericht haben wir von unserem Rücktritt in Kenntnis gesetzt. Liebe Jazzfreunde, trotz dieser alles andere als erfreulichen Situation denke ich, haben wir in den wenigen Wochen unserer Amtszeit doch einiges erreichen und anschieben können. Jedoch sind die Aussichten im Augenblick so unklar und mit derart unkalkulierbaren Risiken behaftet, dass wir es für aussichtsreicher halten, weiter an der Klärung zu arbeiten und dann noch einmal durchzustarten. Wir bitten Euch dafür um Verständnis, Geduld und dann noch einmal um Eure geballte Unterstützung.

Theo Geissler

Barbara Heinrich

Steffen Schorn

Von: Theo Geissler [mailto:geissler@nmz.de] Gesendet: Mittwoch, 11. Juli 2012 23:36 Betreff: Rücktritt des LAG-Jazz-in-Bayern-Vorstandes Sehr geehrter Herr Dr. Goppel, wenn wir auch in mancher Hinsicht unterschiedlicher Ansicht sind, darf ich Sie als Präsident des Bayerischen Musikrates vorab von - aus unserer Sicht betrüblichen - Entwicklungen für die bayerische Jazz-Szene informieren. Sie erhalten unser Schreiben an die verantwortlichen Fördergeld-Geber - und eine Mail an einen Parteifreund des derzeit zuständigen Wissenschaftsministers Heubisch, an Peter Jacobi, bevor diese Informationen morgen nachmittag versandt werden. In der Hoffnung auf künftige, der Sache unseres gemeinsamen Anliegens - der zentralen Rolle von Musik in unserer Gesellschaft - optimale Zusammenarbeit verbleibe ich mit besten Grüßen Theo Geissler (GF) ConBrio Verlagsgesellschaft Neue Musikzeitung, nmzMedia JazzZeitung, politik & kultur Oper & Tanz web: www.nmz.de - www.nmzmedia.de www.conbrio.de - www.jazzzeitung.de 33


Ganz im Unterschied zu den vergangenen sechs Wochen reagieren die BJI-Mitarbeitenden und - keine große Überraschung - der alte Vorstand H. Rüschenbaum unglaublich fix: Unmittelbar nach dem Rücktritt ist der Zugang zur LAG-website gesperrt. Theo Geissler wird dennoch als amtierter 1. Vorsitzender benannt. Die Heuchelei kennt keine Grenzen: Die Wahl vom 20. Mai wird als ungültig bezeichnet, obwohl eine per SMS-Übertragung abgegebene Stimme vom alten Vorstand - Schmauch, Rüschenbaum, Viera - als rechtmäßig und gültig anerkannt und niemals Barbara Heinrich Rechtsanwältin von irgendeiner Seite angefochten worden ist.

• Barbara Heinrich informiert am 12. Juli das Registergericht: RAin Barbara Heinrich Rablstraße 42 81669 München

Amtsgericht Regensburg Vereinsregister- Frau Dittlmeier Augustenstr. 3 93049 Regensburg

12. Juli 2012 104/12HE05 / He (Bitte stets angeben)

LAG Jazz in Bayern e.V. VR 1141 Vorstandswahlen 20.05.2012 Sehr geehrte Frau Dittlmeier, bezugnehmend auf unser Telefonat letzte Woche teile ich Ihnen auch im Namen meiner Kollegen Theo Geißler und Steffen Schorn mit, dass der am 20.05.2012 gewählte Vorstand mit Wirkung zum 10.07.2012 zurückgetreten ist. Unabhängig davon hatten Sie mitgeteilt, dass das Registergericht die Wahl vom 20.05.2012 bezüglich des zweiten und dritten Stellvertreters für unwirksam hält, die Wahl des ersten Vorsitzenden könne nur nach dessen erneuter Erklärung in der Mitgliederversammlung, er werde die Wahl unabhängig von der Wahl der beiden Stellvertretern annehmen, Rechtskraft erlangen. Ich bitte Sie diesbezüglich nochmals um Bestätigung, damit insoweit Rechtsklarheit herrscht. Aufgrund der Unwirksamkeit der Wahl ist der alte Vorstand mit den Personen Martin Schmauch, Harald Rüschenbaum, Joe Viera nach wie vor im Amt. Wir haben die Mitglieder der LAG Jazz in Bayern e.V. diesbezüglich informiert. Mit freundlichen Grüßen Barbara Heinrich Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rablstraße 42 81669 München Fon 089-4414 0303 Fax 089-4414 1619 www.kanzleiheinrich.de info@kanzleiheinrich.de HypoVereinsbank München Kto 6566 94289 BLZ 700 202 70 USt-IdNr. DE195868847

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• Am schnellsten reagiert die Mittelbayerische Zeitung, Regensburg, 13. Juli:

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• Eine Woche später, am 20. Juli, erscheint in der Süddeutschen Zeitung ein Arti-

kel von Oliver Hochkeppel, der Ursachen und Zusammenhänge der „bayerischen Jazzmisere“ beschreibt.

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Wie geht es weiter? Ausblick mit Optimismus… Fakten aus der zurückliegenden Entwicklung mit Wirkung für die Zukunft: ◘ Die rechtlichen und organisatorischen „Geburtsfehler“ in den Strukturen und im Zusam-

menwirken von LAG, BJI und Kuratorium sind aufgedeckt und allseits unbestritten. Sie sind bis heute nicht behoben.

◘ Der Beschluss der Mitgliederversammlung der LAG vom 22. Januar 2012 - u.a. mit der

Festlegung: LAG ist Rechtsträger des BJI; BJI ist integrierte Geschäftsstelle der LAG – ist zwar bis heute nicht umgesetzt, aber auch nicht aufgehoben worden.

◘ Mit Schreiben vom 28.06.2012 hat Minister Heubisch ohne Abstimmung im Kuratorium

den Trägerwechsel des BJI von der LAG zum VBSM entschieden.

◘ Oberbürgermeister Schaidinger sieht für einen Trägerwechsel keine nachvollziehbaren

Gründe

◘ Die Geschäftsordnung des Kuratoriums vom Juli 1994 mit der Regelung, dass Verände-

rungen der Grundstruktur (z.B. Rechtsträger) nur mit Zustimmung aller Mitglieder möglich sind, gilt bis heute unverändert.

◘ Seit dem Rücktritt des LAG-Vorstandes am 10. Juli 2012 ist der ehemalige, aber nicht

entlastete Vorstand automatisch als geschäftsführender Vorstand wieder im Amt. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass er die Klärung der Probleme, wenn überhaupt, entsprechend dem o.g. Grundsatzbeschluss der Mitgliederversammlung vom Januar betreiben wird.

◘ Allerdings sind spätestens seit der Wahl eines neuen Vorstandes bei vielen Mitgliedern

der LAG auch Aufbruchsstimmung, positive Erwartungshaltung und aktiver Reformwille festzustellen, abzulesen unter anderem an Neuzugängen aus den Jazzabteilungen von Musikhochschulen und Fachschulen.

Dennoch: Die Trias LAG, BJI und Kuratorium ist in eine Sackgasse geraten. Ein Ausweg aus dieser Situation dürfte in der bisher angestrebten Form – zumindest seitens der LAG – nicht mehr möglich sein.

Option für einen Neubeginn: Die kommunal getragene LAG Die LAG-Reformgruppe könnte sich einen Weg aus der Sackgasse vorstellen, bei dem einvernehmlich die jetzige Struktur aufgegeben und eine neue entwickelt wird. In diesem Rahmen würde die Gruppe für die LAG im Interesse ihrer gesamt-bayerischen Aufstellung vorschlagen, eine möglichst breit gefächerte Trägerschaft anzustreben. Dies könnte beispielsweise wie folgt erreicht werden: ◘ Das Kuratorium löst sich samt seiner Geschäftsordnung einvernehmlich selbst auf – die

Initiative dafür muss von den entscheidenden Kuratoriumsmitgliedern Ministerium und Stadt Regensburg ausgehen. Die anderen Institutionen und Personen – VBSM, BJI, LJJO, LAG – müssen dafür gewonnen oder davon überzeugt werden.

◘ Das Ministerium siedelt das BJI an anderer Stelle an, z.B. beim VBSM ◘ Die LAG konstituiert sich neu mit eigener Geschäftsstelle ◘ Gemeinsam ist eine präzise Abgrenzung der Aufgaben der LAG und ihrer Geschäftsstel37


le (Satzung) und des BJI (und seines künftigen Trägers) auszuarbeiten und zu vereinbaren. (Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Klärung der Eigentums- und Besitzverhältnisse an den Archiven im BJI und an den Website-Adressen.) ◘ Die Arbeit der LAG könnte künftig durch bayerische „Jazz-Städte“ finanziert werden

(kommunal getragene LAG), möglichst unter Beteiligung der Bezirke. Grundstock bilden die Mittel der Stadt Regensburg, mit denen sie bisher die Miet- und Sachkosten des BJI gefördert und die Intendanz für das Bayerische Jazzweekend honoriert hat. Das Ministerium sollte sich mit an der Finanzierung beteiligen. Zur Ergänzung kann an die Errichtung einer Stiftung, die Einwerbung von institutionellem Sponsoring u.ä. gedacht werden.

◘ Für das Zusammenwirken von LAG und Finanziers muss eine organisatorisch und recht-

lich „belastbare“ Struktur professionell entwickelt und vereinbart werden.

◘ Räumlich sollte die LAG-Geschäftsstelle im „Haus der Musik“ in Regensburg unterkommen.

Ungeschmälertes Engagement der Reformgruppe in der LAG Theo Geißler, Barbara Heinrich und Steffen Schorn

sind nicht aus Resignation über die in dieser Dokumentation geschilderte Entwicklung zurückgetreten, sondern um eine ungerechtfertigte und unzumutbare Haftung für die Gehälter der Beschäftigten des BJI zu vermeiden. Sie engagieren sich weiter in der Arbeit für den Jazz in Bayern und sind bereit, unter klaren und zukunftssicheren Bedingungen für die weitere Entwicklung der LAG erneut zu kandidieren. Wichtig ist ihnen und der ganzen Reformgruppe in der LAG, für den Jazz in Bayern, für die Musiker, für die Veranstalter, für die Aus- und Fortbildungsstätten endlich effektive Arbeit zu leisten. Als besonders dringende Zukunftsaufgaben sollten in nächster Zeit angepackt werden: ◘ Öffnung und Transparenz der – künftigen - LAG und ihrer Geschäftsstelle gegenüber der

gesamten bayerischen Jazz- und Musikszene und vor Allem gegenüber der Öffentlichkeit, anders als vom BJI praktiziert. ◘ ein tragfähiges Konzept zur Spielstättenförderung soll entwickelt und durch das Wissenschaftsministerium auf den Weg gebracht werden; ◘ Unterstützung der Clubs, Jazzvereine und der Musiker bei steuer- und sozialrechtlichen Fragen und bei Problemen mit der GEMA, ◘ problem- und projektbezogene Kooperation mit anderen Jazzinstitutionen, mit „verwandten“ Landes- und Bundesverbänden, ◘ möglichst ausgebaut werden soll die pädagogische Arbeit und die Förderung des jazzmusikalischen Nachwuchses, es werden neue Kooperationen und Ideen mit musikpädagogischen Einrichtungen gesucht; ◘ Stärkung der jazz-musikalischen Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Sobald der Weg für einen Neubeginn vom – derzeitigen – Kuratorium eröffnet ist, wird die Reformgruppe Antrag auf eine außerordentliche Mitgliederversammlung stellen, samt Vorschlag für die Tagesordnung mit insbesondere folgenden Punkten: ◘ ◘ ◘ ◘

Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom Januar 2012 Beitritt zur Option der kommunal getragenen LAG. Neuwahl des Vorstandes Änderung der Satzung entsprechend der Erfordernisse der Option Regensburg, im September 2012 38


Impressum: ConBrio Verlagsgesellschaft mbH Theo Geissler Brunnstr. 23 93053 Regensburg

Dank für Zuspruch, intensive Mit- und Zuarbeit, Korrekturen, Auseinandersetzungen, geistige Ergüsse und emotionales Aufrichten an:

Rudi Saule Barbara Heinrich Steffen Schorn u.v.a. die hier nicht genannt werden können

Redaktion: shine - kultur konzepte öffentlichkeitsarbeit Michael Scheiner Altenthanner Str. 1 93170 Bernhardswald

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