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Alles zur Berufsschule
Das kleine Berufsschul-Einmaleins
Gerade erst hast du deinen Abschluss gemacht, eine passende Ausbildung gefunden und warst ein paar wenige Wochen in deinem Ausbildungsbetrieb, und jetzt sollst du schon wieder die Schulbank drücken? Ja, denn das gehört nun einmal zu deiner Ausbildung dazu. Aber was genau ist denn eine Berufsschule? Und was gilt es dabei eigentlich zu beachten?
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1. Was ist eine Berufsschule? Gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb bildet die Berufsschule das Modell der dualen Berufsausbildung. Die Berufsschule ist also ein wichtiger und vor allem verpfl ichtender Teil deiner Ausbildung. Hier verbringst du etwa ein Drittel deiner Ausbildungszeit und lernst dabei alle theoretischen Inhalte deines späteren Berufs.
2. Muss ich mich selbst an einer Berufsschule einschreiben? Kurz gesagt: nein. Für die Wahl und auch die Anmeldung an der Berufsschule ist dein Ausbildungsbetrieb zuständig. Du bewirbst dich nur um einen Ausbildungsplatz bei deinem Wunschbetrieb. In der Regel ist es aber so, dass du der Berufsschule zugewiesen wirst, die sich im selben Schulbezirk wie dein Ausbildungsbetrieb befi ndet. Allerdings können Berufsschulen auch nach ihrer fachlichen Zuständigkeit zugeordnet werden. Je nachdem welche Ausbildung du machst, kann es also sein, dass du für den Unterricht auch einen etwas weiteren Weg zurücklegen musst – beispielsweise in eine andere Stadt oder sogar in ein anderes Bundesland.
3. Wie lange bin ich in der Berufsschule? Für gewöhnlich umfasst der Unterricht in der Berufsschule etwa acht bis zwölf Stunden pro Woche, also ein bis zwei Tage. Es kann aber auch vorkommen, dass du Blockunterricht hast und du zum Beispiel einmal im Monat für eine ganze Woche in die Schule musst. Das ist meistens dann so, wenn die Berufsschule weiter weg liegt. Für diese Zeit übernachtest du dann meist auch vor Ort, beispielsweise in einer Jugendherberge. Über all das informiert dich dein Ausbildungsbetrieb, denn meist gibt es zwischen Schule, Ausbildungsbetrieb und Herberge Absprachen.
4. Muss ich nach der Berufsschule noch in den Betrieb? Grundsätzlich gilt: Für die Zeit, in der du am Unterricht an der Berufsschule teilnimmst, wirst du von deinem Ausbildungsbetrieb freigestellt. Die Vergütung wird auch für diese Zeit gezahlt. Das gilt auch dann, wenn du Blockunterricht hast. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, musst du an diesem Morgen nicht ins Unternehmen. Außerdem gilt noch das:
• Einmal pro Woche musst du für den
Rest des Tages freigestellt werden, wenn dein Berufsschultag länger als fünf Unterrichtsstunden à 45 Minuten dauert. Dieser Schultag wird dann pauschal mit deiner täglichen Arbeitszeit angerechnet. • Trifft das auf zwei Berufsschultage in der Woche zu, gilt das allerdings nur für einen dieser Tage. Dann musst du zum
Beispiel am zweiten Tag auch nach dem
Unterricht noch in den Betrieb. • Am Tag vor deiner schriftlichen Abschlussprüfung wirst du vom Betrieb für gewöhnlich freigestellt, um dich gut vorbereiten zu können. Es sei denn, dieser
Tag fällt auf einen Sonn- oder Feiertag, an dem im Betrieb nicht gearbeitet wird.
In der Berufsschule lernst du nicht nur das nötige fachliche Know-how, sondern kannst dich auch mit Gleichgesinnten austauschen.
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