Folder "Grenzen können gar nix" - OEH Wahl 2011

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Institutionelle Diskriminierung Diese beginnt bereits vor dem Studium. Für Studierende aus Nicht-EWR-Staaten ist es wesentlich schwieriger ihr Studium zu beginnen. Sie sind mit einem hohen bürokratischen Aufwand konfrontiert. Beispielsweise haben Anträge für die Zulassung strengere Fristen, nicht alle Zeugnisse werden an österreichischen Hochschulen anerkannt, ein Studienplatznachweis im Land des Schulabschlusses ist zu erbringen, Deutschkenntnisse sind nachzuweisen und Studienplätze werden künstlich verknappt. So gibt es zum Beispiel beim Aufnahmetest für das Medizinstudium StaatsbürgerInnenschaftsquoten – maximal 5% aller StudienanfängerInnen können aus einem Drittstaat kommen. Des Weiteren brauchen Studierende eine Aufenthaltsgenehmigung, für diesen müssen sie einen Nachweis von bis zu 9520 Euro pro Jahr erbringen. Auch nach der Zulassung werden Studierende aus NichtEWR-Staaten schlechter gestellt. Anders als EWR-BürgerInnen müssen sie grundsätzlich Studiengebühren zahlen. Lediglich einige wenige dürfen unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Erlass stellen – was bei den sehr unübersichtlichen Ausnahmeregelungen oft schwierig ist. Des Weiteren sind sie vom Bezug von geförderten Tickets für öffentliche Verkehrsmittel ausgenommen.

10 Wochenstunden etwas einfacher zu erhalten sein soll, bleibt das komplizierte und bürokratische Verfahren der Beantragung durch die ArbeitgeberInnen bestehen.

Passives Wahlrecht für alle Arbeiten – unmöglich Die hohen finanziellen Anforderungen an Studierende aus Drittstaaten machen es nur wenigen möglich in Österreich zu studieren und erschweren ihren Studienalltag erheblich. Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Menschen aus Nicht-EWR-Ländern meist verunmöglicht. Studierende benötigen ArbeitgeberInnen, welche sich dem bürokratischen Aufwand stellen, eine sogenannte „Beschäftigungsbewilligung“ für sie zu besorgen. Wenn überhaupt, werden diese Bewilligungen unter dem Semester nur für geringfügige Beschäftigungen erteilt. Wer mehr arbeiten muss, kann dies oft nur auf Basis eines oft prekären Werkvertrags. Die „EU-StudentInnenrichtlinie“ aus dem Jahr 2004 legte fest, dass grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit mit mindestens 10 Wochenstunden zu genehmigen ist. Weil Österreich diese Regelung nicht entsprechend umgesetzt hat, hat die Europäische Kommission bereits ein Verfahren gegen die Republik angestrengt.

Wer diese Belastungen und Hürden auf sich nehmen kann und in Österreich zu studieren beginnt, hat nicht dieselben Rechte wie Studierende mit EWR-StaatsbürgerInnenschaft. Studierende aus Drittstaaten haben nur das aktive Wahlrecht, können also ihre Vertretung in der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zwar wählen, haben aber nicht die Möglichkeit selbst in die ÖH gewählt zu werden.

Die GRAS fordert: ★ Gleichstellung aller in Österreich Lebender ★ Menschenrecht auf Bildung für alle ★ Passives Wahlrecht für alle ★ Zugang zum Arbeitsmarkt öffnen ★ Finanzielle und bürokratische Hürden abschaffen

Im Zuge der geplanten Erneuerungen im Fremdenrecht (u.a. der Einführung der sogenannten „RotWeiß-Rot-Karte“) sind zahlreiche Verschärfungen für MigrantInnen vorgesehen. Auch wenn künftig eine Beschäftigungsbewilligung für bis zu maximal

GRAS Grüne und Alternative StudentInnen


Grenzen: Weg damit! Studierende aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – zum Beispiel Kroatien, Japan oder der Türkei – werden in Österreich systematisch auf verschiedene Weise diskriminiert. Beispiele: Beim Zugang zum Studium , während des Studiums beim Zugang zum Arbeitsmarkt und im Wahlrecht. Diese Zustände sind nicht länger tragbar.

Menschenverachtende Gesetze

Mehr Infos Wenn du mehr Informationen über die GRAS erfahren willst, einfach nur mal vorbeischauen oder dich selbst engagieren willst, meld dich unter aktiv@gras.at.

Grenzen

können gar nix!

Auf unserer Homepage www.GRAS.at findest du weitere Kontaktmöglichkeiten sowie ausführlichere Texte zu den Beiträgen in diesem Folder.

AusländerInnenfeindlichkeit und Rassismus sind in der Gesellschaft allgegenwärtig. Besonders hart trifft es Asylsuchende. Oft vielfach traumatisierte Menschen treffen auf ein bürokratisches System, welches ständig verschärft wird und dessen einziges Ziel zu sein scheint, möglichst viele Menschen in möglichst kurzer Zeit abzuschieben. Die Grundversorgung ist zu niedrig und der Zugang zum Arbeitsmarkt abgeriegelt. Die Aufklärung über die eigenen Rechte ist unzureichend, eine Beschwerdemöglichkeit beim Verwaltungsgerichtshof wurde vor zwei Jahren abgeschafft. Schubhaft wird ständig verlängert – selbst Kinder werden eingesperrt. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen wird der Zugang zu Hilfe weitgehend unterbunden. Täglich bangen Menschen darum, ob sie inhaftiert und abgeschoben werden. Davon sind auch viele Studierende betroffen. Selten werden die Fälle bekannt, in denen Studierende aus Nicht-EWR-Staaten abgeschoben werden.

www.gras.at Impressum: GRAS, Grüne und Alternative StudentInnen, Lindengasse 40, 1070 Wien

widerständig und lebendig!

GRAS Grüne und Alternative StudentInnen


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