Berichtsjahr 2022
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Berufliche Vorsorge
Broschüre über die Betriebsrechnung und Angaben zur Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung in der Schweiz
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Broschüre über die Betriebsrechnung und Angaben zur Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung in der Schweiz
Die Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG 1 führt für das Geschäft der Beruflichen Vorsorge eine getrennte Betriebsrechnung und einen separaten Überschussfonds gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gliederung der Betriebsrechnung respektive der Nachweis zur Einhaltung der Mindestquote orientiert sich an drei zentralen Geschäftsprozessen, dem Spar-, dem Risiko- und dem Kostenprozess.
Ertrag Sparprozess
– Aufwand Sparprozess
Saldo aus Sparprozess
Ertrag Risikoprozess
– Aufwand Risikoprozess
Saldo aus Risikoprozess
Gesamtsaldo aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess
+/– Zuweisung an technische Rückstellungen
Ergebnis vor Zuweisung an Überschussfonds (Verbleibender Gesamtsaldo)
Ertrag Kostenprozess
– Aufwand Kostenprozess
Saldo aus Kostenprozess
Zuweisung an den Überschussfonds
Ergebnis der Betriebsrechnung 1 nachfolgend Mobiliar genannt
Der nachstehende Auszug aus der Betriebsrechnung des Jahres 2022 zeigt die wesentlichen Einnahmen- und Ausgabengrössen im KollektivLebensversicherungs-Geschäft in der Schweiz. Grundlage dafür bildet der statutarische Ab-
schluss nach Obligationenrecht (OR). Die Schweizer Rechnungslegung ist die Grundlage für die Ermittlung der Überschusszuweisung und ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
In der Betriebsrechnung sind sowohl Versicherungsverträge der Schweiz enthalten, die der Mindestquote (MQ) unterliegen, als auch solche, welche gemäss Art. 146 AVO (Aufsichtsverordnung) nicht berücksichtigt werden (Nicht-MQ). Für die Mindestquote wird oftmals auch der Begriff Legal Quote verwendet.
Die Mindestquote regelt die Überschussbeteiligung im Geschäft der beruflichen Vorsorge, welche die Lebensversicherer gemäss Art. 37 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) den bei ihnen versicherten Vorsorgeeinrichtungen gewähren müssen.
Der Krieg in der Ukraine setzte der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie ein abruptes Ende. Dies und die Erhöhung der Leitzinsen zur Bekämpfung der Inflation führte zu grossen Verwerfungen an den Märkten.
Das Anlagejahr 2022 verlief für Bondinvestoren äusserst negativ, da die Zinsen aufgrund der überraschend hohen Inflation, welche von den Notenbanken allerdings lange unterschätzt wurde, markant anstiegen. Die Inflationsdynamik wurde zusätzlich durch den Krieg in der Ukraine und steigende Rohstoffpreise angeheizt. Um die Lohn-Preis-Spirale zu brechen und die Inflation zu bekämpfen, erhöhten die Notenbanken weltweit ihre Leitzinsen zügig, weshalb die 10-Jahres-Zinsen auf Schweizer Staatsanleihen im Jahresverlauf insgesamt um rund 1,5 Prozentpunkte anstiegen, während in den USA gar ein Anstieg von rund 2,4 Prozentpunkten zu verzeichnen war.
Das vergangene Aktienjahr stand vom ersten Börsentag an ganz im Zeichen von steigenden Zinsen und hoher Inflation. Die amerikanische Notenbank Fed erhöhte die Leitzinsen ab März bis Ende Jahr um ganze 425 Basispunkte – eine noch kaum gesehene Straffung der Geldpolitik. Der schnelle und starke Zinsanstieg, vor allem für langjährige Laufzeiten, setzte den Aktienmärkten enorm zu und bereitete der langjährigen Aktienhausse ein abruptes Ende. Ende Februar kam mit dem Ukraine-Krieg weiterer Gegenwind für die Aktienmärkte sowie für die Bekämpfung der Inflation in Form von stark steigenden Energiepreisen hinzu. Die Abhängigkeit Europas von russischem Gas trat mit dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine schmerzhaft zutage und führte zu einer veritablen Krise. Ab Mitte Jahr kamen mit dem entschlossenen Handeln der Notenbanken Rezessionsängste auf, was höhere Volatilität und Druck auf zyklische Aktien verursachte.
Aus Anlegersicht liegt damit insgesamt das Jahr 2022 noch unter dem von der Finanzkrise geprägten sehr negativ performenden Jahr 2008.
Anlagestrategie und Anlageergebnis
Vor dem Hintergrund dieser grossen Herausforderungen erzielte die Mobiliar ein solides finanzielles Ergebnis, welches jedoch deutlich unter dem sehr guten Vorjahrswert liegt. Während 2021 noch von der Erholung der Börsen nach der Coronapandemie profitierte, schlug im vergangenen Jahr die negative Marktentwicklung aufgrund geopolitischer Spannungen, Energiekrise und Inflation sowie die damit verbundenen Zinserhöhungen auf das Anlageergebnis durch.
Die Risikoprämien für Unternehmensanleihen hatten sich bereits Anfang Jahr begonnen auszuweiten. Mit dem Angriff von Russland auf die Ukraine erhöhten sich die Kreditprämien weiter; d. h., zu Beginn der Invasion stürzten russische Emittenten und Schuldner mit Bezug zu Russland an den Kreditmärkten regelrecht ab. Aufgrund unseres Fokus auf die Schweiz sowie einer stringenten Titelselektion blieben unsere Portfolios von einer starken Ausweitung der Kreditrisikoprämien jedoch weitestgehend verschont. Mit dem Beginn der Invasion wurde ferner eine Flucht in sichere Häfen ausgelöst. Im Anleihenmarkt waren dies Schweizer Staatsanleihen, welche sich bis zum Ende des dritten Quartals signifikant verteuert hatten. Schliesslich war in den letzten Monaten der Berichtsperiode eine allmähliche Normalisierung in diesem Segment zu beobachten.
Bei Aktien und Fondsanteilen spiegelte sich die negative Marktentwicklung des schwierigen Börsenjahrs dagegen in hohen Abschreibungen. Hinzu kam, dass wir auf Realisierungen weniger Gewinne generierten und aus Umschichtungen höhere Verluste hinnehmen mussten als im Vorjahr. Auch die Kosten für eine taktische Aktienabsicherung, welche die Mobiliar im Frühling nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine durchgeführt hatte, um das Ergebnis nach Swiss GAAP FER gegen weitere hohe Kursverluste abzusichern, schlugen negativ zu Buche. Aufgrund von taktischen Währungsabsicherungen auf den US-Dollar bei Sachwerten fielen ferner die Kosten bei den Derivativen Instrumenten gegenüber dem Vorjahr höher aus. Im Gegenzug konnten dadurch jedoch währungskursbedingte Abschreibungen verringert werden.
Auch alternative Anlagen litten in Summe unter der negativen Marktentwicklung, doch insgesamt war die Performance in dieser Anlageklasse besser als bei Aktien, was unter Diversifikationsaspekten für die Wahl dieser Anlageklasse sprach. Erstmals seit langer Zeit kam es nach der Bewertungsrunde bei unserem Immobilienportfolio in Summe nicht zu zusätzlichen Wertsteigerungen. Im Berichtsjahr setzten wir dennoch gemäss unserer Strategie den Ausbau unserer Investitionen in Immobilien weiter fort.
1.3 Nachweis zur Einhaltung der Mindestquote im Kollektivgeschäft
Dem Überschussfonds für der Mindestquote unterstellten Verträge wurden für das Berichtsjahr
2022 CHF 0.1 Mio. zugeführt. Diese Zuweisung ist in den Leistungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer enthalten. Die Aufwendungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer für diese Verträge entsprechen 100 % der Bruttoeinnahmen.
Eine detailliertere Aufstellung zur Betriebsrechnung 2022 der Mobiliar kann dem «Offenlegungsschema gegenüber den versicherten Vorsorgeeinrichtungen» auf den letzten Seiten entnommen werden.
Die Zuweisung an den Überschussfonds und die Überschussbeteiligung für Verträge im Bereich der Beruflichen Vorsorge sind wie folgt in zwei Überschussfonds unterteilt:
(im 2022 bezahlte Überschussbeteiligungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer fürs Versicherungsjahr 2021)
Die den Überschussfonds gutgeschriebenen Beträge dürfen ausschliesslich zur Zuteilung von Überschussanteilen an die Versicherungsnehmer verwendet werden.
Die Art und Weise wie Überschussanteile zugeteilt werden, ist abhängig davon, ob ein Vertrag der Mindestquote unterstellt ist oder nicht. Der Mindestquote unterstellt sind Verträge und Produkte, die keine vertragliche Überschussbeteiligung oder Gewinnformel enthalten. Nicht der Mindestquote unterstellt sind demnach alle übrigen Verträge und Produkte.
Kollektiv-Lebensversicherungsverträge mit einer Überschussbeteiligung aus der Mindestquote
• Mindestquote individuell
• Mindestquote Standard
• Mindestquote mit Bonus/Malus
• Mindestquote netto
• Welfare
Das Kapitel 2 gibt Aufschluss über die Mindestquote sowie die Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung.
Kollektiv-Lebensversicherungsverträge mit einer Überschussbeteiligung ausserhalb der Mindestquote
• Einnahmen/Ausgaben
Das Kapitel 3 gibt Aufschluss über die Überschusszuweisung und -zuteilung für Produkte ausserhalb der Mindestquote.
Ausgangspunkt für die Feststellung der bereits vorgängig erwähnten Mindestquote ist die jährliche Betriebsrechnung für das Geschäft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Sie enthält ein für diesen Zweck entworfenes Schema: die technische Zerlegung. Die Artikel 141 bis 154 AVO bilden hierfür die rechtliche Grundlage. Die Überschusszuweisung an den Überschussfonds wird dabei auf Grund der technischen Zerlegung ermittelt und der Überschussfonds entsprechend geäufnet. Die Höhe der Fondszuweisung wird von der Mobiliar gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen jährlich festgelegt. Die Überschusszuteilung an die Vorsorgeeinrichtung (Verteilschlüssel) erfolgt nach anerkannten versicherungstechnischen Methoden. Die Mobiliar teilt der Vorsorgeeinrichtung die Höhe eines allfälligen Überschussanteils jährlich schriftlich mit.
2.2 Überschusszuweisung an den Überschussfonds Mindestquote
Die Vorgehensweise für die Überschusszuweisung an den Überschussfonds erfolgt anhand des vorgegebenen Rasters der technischen Zerlegung.
1. Die Erfolgspositionen aller Verträge werden in der Betriebsrechnung in die drei Prozesse Sparen, Risiko und Kosten aufgegliedert.
2. Die drei Prozesse werden für die Feststellung der Mindestquote zusammengeführt und ein Gesamtsaldo ermittelt, von welchem die Aufwendungen zur Sicherung der Solvenz (technische Rückstellungen) der Mobiliar abgezogen werden.
3. Der Mindestbetrag gemäss dem verbleibenden Gesamtsaldo wird entsprechend den gesetzlichen Bedingungen dem Überschussfonds Mindestquote zugeführt.
aus der Mindestquote
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden die Mittel, die dem Überschussfonds zugewiesen werden, spätestens innert fünf Jahren den Versicherungsnehmern zugeteilt. Laut Art. 153 AVO sind die im Überschussfonds angesammelten Überschussanteile nach anerkannten versicherungstechnischen Methoden zuzuteilen, jedoch pro Jahr im Umfang von höchstens zwei Dritteln
Die Höhe der Fondsentnahme für die Überschussbeteiligungen wird jährlich festgelegt. Dabei wird nebst den gesetzlichen Bestimmungen die
mutmassliche Entwicklung des Fonds mitberücksichtigt. 2022 hat die Mobiliar für das Versicherungsjahr 2021 CHF 4.3 Mio. verteilt.
Bei der Ausschüttung von Überschussanteilen wurde wie folgt unterschieden:
Für alle der Mindestquote unterstellten Verträge wurden die detaillierten Kriterien für die Berechnung der Überschusszuteilung den Vorsorgeeinrichtungen schriftlich mitgeteilt.
Von der Mindestquote ausgenommen sind gemäss Art. 146 AVO Versicherungsverträge oder Teile davon, für welche eine gesonderte Einnahmen- und Ausgabenrechnung, eine spezielle Vereinbarung oder eine gesonderte Gewinnformelabrechnung vereinbart worden ist.
Diese Versicherungsverträge sind in der Betriebsrechnung für die entsprechenden Prozesse Sparen, Risiko und Kosten separat auszuweisen.
Die dem Überschussfonds zugewiesenen Mittel werden auf Grund der vertraglich festgehaltenen Kriterien berechnet und den Versicherungsnehmern zugeteilt.
Die Methode, welche für die Überschusszuteilung der nicht der Mindestquote unterstellten Verträge zur Anwendung kommt, sowie die Kriterien für einen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung sind den vertraglichen Bedingungen zu entnehmen.
Das Offenlegungsschema wurde gemäss Schweizer Rechnungslegung erstellt und unterscheidet sich damit von den Resultaten gemäss Fach-
empfehlung der Rechnungslegung (FER), welche die Mobiliar im Rahmen der jährlichen Bilanzmedienkonferenz veröffentlicht.
Offenlegungsschema gegenüber den versicherten Vorsorgeeinrichtungen
der Finma
in 1000 CHF, gemäss statutarischem Rechnungsabschluss (Berichtsjahr 2022)
Haben Sie noch Fragen?
Ihr Key Account Manager gibt
Ihnen gerne weitere Auskünfte.