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Berichtsjahr 2023 Berufliche Vorsorge
Broschüre über die Betriebsrechnung und Angaben zur Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung in der Schweiz
Inhalt
1. Betriebsrechnung
Die Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG 1 führt für das Geschäft der Beruflichen Vorsorge eine getrennte Betriebsrechnung und einen separaten Überschussfonds gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gliederung der Betriebsrechnung respektive der Nachweis zur Einhaltung der Mindestquote orientiert sich an drei zentralen Geschäftsprozessen, dem Spar-, dem Risiko- und dem Kostenprozess.
Ertrag Sparprozess – Aufwand Sparprozess
Saldo aus Sparprozess
Ertrag Risikoprozess – Aufwand Risikoprozess
Saldo aus Risikoprozess
Gesamtsaldo aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess +/– Zuweisung an technische Rückstellungen Ergebnis vor Zuweisung an Überschussfonds (Verbleibender Gesamtsaldo)
Ertrag Kostenprozess – Aufwand Kostenprozess
Saldo aus Kostenprozess
1 nachfolgend Mobiliar genannt
– Zuweisung an den Überschussfonds
Ergebnis der Betriebsrechnung
1.1 Betriebsrechnung zum Kollektivgeschäft
Der nachstehende Auszug aus der Betriebsrechnung des Jahres 2023 zeigt die wesentlichen Einnahmen- und Ausgabengrössen im KollektivLebensversicherungs-Geschäft in der Schweiz. Grundlage dafür bildet der statutarische Ab-
schluss nach Obligationenrecht (OR). Die Schweizer Rechnungslegung ist die Grundlage für die Ermittlung der Überschusszuweisung und ermöglicht es der Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen.
Veränderungen versicherungstechnischer Rückstellungen (inkl. Reserveverstärkungen) und andere Aufwendungen
Die Mindestquote regelt die Überschussbeteiligung im Geschäft der beruflichen Vorsorge, welche die Lebensversicherer gemäss Art. 37 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) den bei ihnen versicherten Vorsorgeeinrichtungen gewähren müssen. Prämieneinnahmen und andere Einnahmen
4.4
Berichtsjahr 2023 gemäss statutarischem Abschluss in Mio. CHF
In der Betriebsrechnung sind sowohl Versicherungsverträge der Schweiz enthalten, die der Mindestquote (MQ) unterliegen, als auch solche, welche gemäss Art. 146 AVO (Aufsichtsverordnung) nicht berücksichtigt werden (Nicht-MQ). Für die Mindestquote wird oftmals auch der Begriff Legal Quote verwendet.
1.2 Informationen zu den Kapitalanlagen im Kollektivgeschäft
Trotz weiterhin erhöhter Inflation und geopolitischer Unsicherheiten zeigte sich die Wirtschaft solide. Zudem wirkte sich der Boom im Bereich der künstlichen Intelligenz positiv auf die Aktienperformance aus. Die positive Marktentwicklung sorgt für ein solides Finanzergebnis.
Anlageumfeld
Das wirtschaftliche und geopolitische Umfeld blieb auch im Berichtsjahr anspruchsvoll. Der Ukraine-Krieg dauerte weiterhin an und der Nahostkonflikt erreichte mit dem Angriff der Hamas auf Israel im Herbst eine neue Eskalationsstufe.
Ein Ende des Kriegs im Nahen Osten ist derzeit nicht absehbar und die Folgen für die Region sind ungewiss. Nicht eingetreten ist demgegenüber die befürchtete Strommangellage. Das Jahr 2023 war geprägt von einem überraschend soliden, wenn auch rückläufigen Wirtschaftswachstum, dem Rückgang der Inflation und einer dennoch anhaltend restriktiven Geldpolitik sowie einer starken Aktienperformance der grossen Technologieunternehmen.
Die Zentralbanken hatten aufgrund der unerwartet hohen Inflation im Jahr 2022 die Leitzinsen massiv und schnell erhöht. Die dadurch erwartete dämpfende Wirkung auf die Wirtschaft führte dazu, dass viele Ökonomen für das Jahr 2023 eine Rezession prognostizierten. Die Wirtschaft in China entwickelte sich trotz Lockerung der Covid-Restriktionen schwächer als erwartet, und insbesondere die Wirtschaft in Europa schwächte sich deutlich ab und entging nur knapp einer Rezession.
Die USA hingegen konnten positiv überraschen, dank weiterer fiskalpolitischer Massnahmen, eines robusten Arbeitsmarkts und unterstützender Konsumenten. Im Verlauf des vergangenen Jahres ging die Inflation deutlich zurück, blieb allerdings auf erhöhtem Niveau und über den Zielen der Zentralbanken. Die Kerninflation (Inflation ohne Energieund Lebensmittelpreise) verhielt sich jedoch unerwartet hartnäckig und ist einer der Gründe, weshalb die Zentralbanken die Leitzinsen weiter angehoben haben und an der restriktiven Geldpolitik festhalten. Die überraschende Wirtschaftsentwicklung der
USA wirkte sich positiv auf die US-Aktienmärkte aus, was zusammen mit dem Boom um die künstliche Intelligenz zu einer starken positiven Performance führte. Die grössten amerikanischen ITUnternehmen, auch bekannt als die «glorreichen Sieben», rentierten dieses Jahr in spektakulärem Mass und trugen einen Grossteil zur Performance des US-Aktienmarktes bei.
In einem volatilen Jahr sind die längerfristigen Zinsen gesunken, insbesondere in der Schweiz und in der Eurozone. Gegen Ende des Jahres erwartete der globale Markt für das Jahr 2024 frühere und grössere Leitzinssenkungen.
Die Erwartungen in der Schweiz waren weniger ausgeprägt, da die Leitzinsen in der Schweiz weniger stark gestiegen waren. Dies, weil die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Inflation sowohl mit Leitzinserhöhungen als auch mit der Aufwertung der Währung bekämpfte. Dies führte dazu, dass der Euro und der US-Dollar gegenüber dem Schweizer Franken an Wert einbüssten.
Anlagestrategie und Anlageergebnis
Die Erholung der Märkte und die solide Wirtschaft im vergangenen Jahr führten nach den Verwerfungen im Jahr 2022 aufgrund von Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation zu einem guten finanziellen Ergebnis. Negativ auf das diesjährige Ergebnis wirkten sich jedoch währungsbedingte Abschreibungen aufgrund des starken Schweizer Frankens aus. Diese konnten durch taktische Währungsabsicherungen auf den US-Dollar reduziert werden.
Die Erträge für festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken und Darlehen konnten vor allem aufgrund der gestiegenen Zinsen deutlich gesteigert werden. Dividenden- und Fondsausschüttungserträge fielen dank des robusten wirtschaftlichen Umfelds ebenfalls höher aus. Während vor allem bei Aktien und Fondsanteilen das schwierige Börsenjahr 2022 und die damit verbundene negative Marktentwicklung zu hohen Abschreibungen geführt hatte, profitierte das Berichtsjahr, wie bereits erwähnt, vom Aufschwung der Börsen, wobei sich ein Grossteil der Kurssteigerungen in einem Aufbau der Neubewertungsreserven widerspiegelte. Dies traf auch auf unsere Obligationenfonds zu, die aufgrund
der Zinserhöhungen im Vorjahr ebenfalls von hohen Abschreibungen betroffen gewesen waren, sich jedoch im Berichtsjahr aufgrund der gesunkenen Zinserwartungen wieder erholten. Auch alternative Anlagen profitierten – wenn auch weniger stark ausgeprägt – von der positiven Entwicklung. Bei der jährlichen Wiederbewertung für unser Immobilienportfolio resultierte im Zuge der veränderten Zinslandschaft eine leichte Abwertung. Die erhöhten Ertragsaussichten aufgrund von Mieterhöhungen konnten die Wertreduktion infolge der leicht angehobenen Diskontierungssätze nicht ganz kompensieren.
Das Berichtsjahr litt erheblich unter dem starken Schweizer Franken, dies wirkte sich negativ auf das Ergebnis aus. Insbesondere der US-Dollar hatte im Verlauf des Jahres immer wieder an Wert eingebüsst, da aufgrund der sinkenden Inflationszahlen in den USA eine Zinsreduktion erwartet wurde. Der Euro entwickelte sich ähnlich, wenn auch weniger stark ausgeprägt. Durch den Einsatz von taktischen Währungsabsicherungen konnten wir jedoch die Auswirkungen von Währungskursverlusten aufgrund des rückläufigen US-Dollar auf unser Portfolio deutlich reduzieren.
Berichtsjahr 2023 gemäss statutarischem Abschluss in Mio. CHF
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1.3 Nachweis zur Einhaltung der Mindestquote im Kollektivgeschäft Gesamthaft betrachtet wurden dem Überschussfonds für das Berichtsjahr 2023 10.9 Mio. CHF zugewiesen. Davon wurden 8.0 Mio. CHF dem Fonds für der Mindestquote unterstellte Verträge zugeführt. Diese Zuweisung ist in den Leistungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer enthalten. Die Aufwendung zu Gunsten der Versicherungsnehmer für diese Verträge entsprechen 99 % der Bruttoeinnahmen.
Eine detailliertere Aufstellung zur Betriebsrechnung 2023 der Mobiliar kann dem «Offenlegungsschema gegenüber den versicherten Vorsorgeeinrichtungen» auf den letzten Seiten entnommen werden.
Berichtsjahr 2023 gemäss statutarischem Abschluss in Mio. CHF
* inkl. Zuweisung an Überschussfonds von 8.0 Mio. CHF und Reserveverstärkungen
1.4 Überschussfonds und Überschussbeteiligung
Die Zuweisung an den Überschussfonds und die Überschussbeteiligung für Verträge im Bereich der Beruflichen Vorsorge sind wie folgt in zwei Überschussfonds unterteilt:
Fondsentnahme (im 2023 bezahlte Überschussbeteiligungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer fürs Versicherungsjahr 2022)
Die den Überschussfonds gutgeschriebenen Beträge dürfen ausschliesslich zur Zuteilung von Überschussanteilen an die Versicherungsnehmer verwendet werden.
Die Art und Weise wie Überschussanteile zugeteilt werden, ist abhängig davon, ob ein Vertrag der Mindestquote unterstellt ist oder nicht. Der Mindestquote unterstellt sind Verträge und Produkte, die keine vertragliche Überschussbeteiligung oder Gewinnformel enthalten. Nicht der Mindestquote unterstellt sind demnach alle übrigen Verträge und Produkte.
Kollektiv-Lebensversicherungsverträge mit einer Überschussbeteiligung aus der Mindestquote
• Mindestquote individuell
• Mindestquote Standard
• Mindestquote mit Bonus/Malus
• Mindestquote netto
• Welfare
Das Kapitel 2 gibt Aufschluss über die Mindestquote sowie die Ermittlung der Überschusszuweisung und -zuteilung.
Kollektiv-Lebensversicherungsverträge mit einer Überschussbeteiligung ausserhalb der Mindestquote
• Einnahmen/Ausgaben
Das Kapitel 3 gibt Aufschluss über die Überschusszuweisung und -zuteilung für Produkte ausserhalb der Mindestquote.
2. Überschussbeteiligung aus der Mindestquote
2.1 Allgemeines
Ausgangspunkt für die Feststellung der bereits vorgängig erwähnten Mindestquote ist die jährliche Betriebsrechnung für das Geschäft der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Sie enthält ein für diesen Zweck entworfenes Schema: die technische Zerlegung. Die Artikel 141 bis 154 AVO bilden hierfür die rechtliche Grundlage. Die Überschusszuweisung an den Überschussfonds wird dabei auf Grund der technischen Zerlegung ermittelt und der Überschussfonds entsprechend geäufnet. Die Höhe der Fondszuweisung wird von der Mobiliar gemäss den gesetzlichen Rahmenbedingungen jährlich festgelegt. Die Überschusszuteilung an die Vorsorgeeinrichtung (Verteilschlüssel) erfolgt nach anerkannten versicherungstechnischen Methoden. Die Mobiliar teilt der Vorsorgeeinrichtung die Höhe eines allfälligen Überschussanteils jährlich schriftlich mit.
2.2 Überschusszuweisung an den Überschussfonds Mindestquote
Die Vorgehensweise für die Überschusszuweisung an den Überschussfonds erfolgt anhand des vorgegebenen Rasters der technischen Zerlegung.
1. Die Erfolgspositionen aller Verträge werden in der Betriebsrechnung in die drei Prozesse Sparen, Risiko und Kosten aufgegliedert.
2. Die drei Prozesse werden für die Feststellung der Mindestquote zusammengeführt und ein Gesamtsaldo ermittelt, von welchem die Aufwendungen zur Sicherung der Solvenz (technische Rückstellungen) der Mobiliar abgezogen werden.
3. Der Mindestbetrag gemäss dem verbleibenden Gesamtsaldo wird entsprechend den gesetzlichen Bedingungen dem Überschussfonds Mindestquote zugeführt.
2.3 Verwendung der Überschüsse aus der Mindestquote
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden die Mittel, die dem Überschussfonds zugewiesen werden, spätestens innert fünf Jahren den Versicherungsnehmern zugeteilt. Laut Art. 153 AVO sind die im Überschussfonds angesammelten
Überschussanteile nach anerkannten versicherungstechnischen Methoden zuzuteilen, jedoch pro Jahr im Umfang von höchstens zwei Dritteln des Fonds:
Fondsentnahme (im 2023 bezahlte Überschussbeteiligungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer fürs Versicherungsjahr 2022)
des Überschussfonds 31.12.2023
Berichtsjahr 2023 gemäss statutarischem Abschluss in Mio. CHF
Die Höhe der Fondsentnahme für die Überschussbeteiligungen wird jährlich festgelegt. Dabei wird nebst den gesetzlichen Bestimmungen die
mutmassliche Entwicklung des Fonds mitberücksichtigt. 2023 hat die Mobiliar für das Versicherungsjahr 2022 3.2 Mio. CHF verteilt.
Bei der Ausschüttung von Überschussanteilen wurde wie folgt unterschieden:
Vertragsart
Überschüsse in Mio. CHF Vergütung an Aktive Verträge ohne Spezialregelung 0.6 Vorsorgeeinrichtungen Verträge Welfare (Überschuss auf Renten) 2.6 Leistungsempfänger
Für alle der Mindestquote unterstellten Verträge wurden die detaillierten Kriterien für die Berechnung der Überschusszuteilung den Vorsorgeeinrichtungen schriftlich mitgeteilt.
3. Überschussbeteiligung ausserhalb der Mindestquote
3.1 Allgemeines
Von der Mindestquote ausgenommen sind gemäss Art. 146 AVO Versicherungsverträge oder Teile davon, für welche eine gesonderte Einnahmen- und Ausgabenrechnung, eine spezielle Vereinbarung oder eine gesonderte Gewinnformelabrechnung vereinbart worden ist.
Diese Versicherungsverträge sind in der Betriebsrechnung für die entsprechenden Prozesse Sparen, Risiko und Kosten separat auszuweisen.
3.2 Verwendung der Überschüsse ausserhalb der Mindestquote
Die dem Überschussfonds zugewiesenen Mittel werden auf Grund der vertraglich festgehaltenen Kriterien berechnet und den Versicherungsnehmern zugeteilt.
Fondsentnahme (im 2023 bezahlte Überschussbeteiligungen zu Gunsten der Versicherungsnehmer fürs
Berichtsjahr 2023 gemäss statutarischem Abschluss in Mio. CHF
Die Methode, welche für die Überschusszuteilung der nicht der Mindestquote unterstellten Verträge zur Anwendung kommt, sowie die Kriterien für einen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung sind den vertraglichen Bedingungen zu entnehmen.
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Details zur Betriebsrechnung
Das Offenlegungsschema wurde gemäss Schweizer Rechnungslegung erstellt und unterscheidet sich damit von den Resultaten gemäss Fach-
empfehlung der Rechnungslegung (FER), welche die Mobiliar im Rahmen der jährlichen Bilanzmedienkonferenz veröffentlicht.
Offenlegungsschema gegenüber den versicherten Vorsorgeeinrichtungen
Minimal-Anforderungen der Finma
Angaben in 1000 CHF, gemäss statutarischem Rechnungsabschluss (Berichtsjahr 2023)
I. Erfolgsrechnung
Altersguthaben bei Vertragsübernahmen
Einlagen für Alters- und Hinterbliebenenrenten
Einlagen für Invaliden- und Invalidenkinderrenten
Ergebnis aus Veräusserungen
Saldo aus Zu- und Abschreibungen
Übriger Ertrag
Tod
für laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten
für laufende Invaliden- und Invalidenkinderrenten
übrige Deckungen
für Rentendeckungskapitalien und Freizügigkeitspolicen
Rückstellung für eingetretene noch nicht erledigte Versicherungsfälle (RBNS und IBNR)
und Zinsgarantierückstellungen
Deckungskapital für laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten
Deckungskapital für laufende Invaliden- und Invalidenkinderrenten
Überobligatorium
Rückstellung für eingetretene, noch nicht erledigte Versicherungsfälle (RBNS und IBNR)
Rückstellungen für Zinsgarantien, Schaden- und Wertschwankungen
Übrige versicherungstechnische Rückstellungen
für teuerungsbedingte Erhöhungen der Risikorenten
zugunsten Verstärkungen gem. Art. 149 Abs. 1 Bst. a
an Vorsorgeeinrichtungen (Überschusszuteilung)
laufendes Jahr (Überschusszuweisung)
III. Ergebnis, Ausschüttungsquoten und Mindestquote
der Ertragskomponenten
Sparprozess (Kapitalanlageertrag)
(Risikoprämien)
(Kostenprämien)
der Aufwendungen
Sparprozess (hauptsächlich techn. Verzinsung)
Risikoprozess (hauptsächlich Todesfallund Inv.leistungen)
Kostenprozess (hauptsächlich Verwaltungskosten)
(-) und Auflösung (+) technischer
Teuerungsrückstellungen
Kapitalanlagen
noch nicht erledigte
Eingetretene noch nicht gemeldete
Teuerungsrückstellungen
Bildung zusätzliche Teuerungsrückstellungen
Auflösung Teuerungsrückstellungen zugunsten Überschussfonds
Kosten für zusätzlich aufgenommenes
IV. Weitere Kennzahlen
Überschussfonds
Teil
Nettokapitalerträge
Kapitalanlagen und stille Reserven
Buchwert der Kapitalanlagen
314 244 3 302 325 Marktwert der Kapitalanlagen 3 426 225 3 256 372 Stille Reserven 111 980 –45 953
Rendite auf Buchwerten und Performance auf Marktwerten
Netto-Rendite auf Buchwerten
Zins- und Umwandlungssätze
Technischer Zinssatz für die Bewertung der Rentenverpflichtungen
% 0.57 %
Zinssatz für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben 0.00 % 0.00 %
Zinssatz für die Verzinsung der überobligatorischen Altersguthaben 0.00 % 0.00 %
Obligatorischer BVG-Mindestzinssatz (Schattenrechnung) 1.00 % 1.00 %
Umwandlungssatz M65 für obligatorische Altersguthaben 0.00 % 0.00 %
Umwandlungssatz M65 für überobligatorische Altersguthaben 4.05 % 4.05 %
Umwandlungssatz F64 für obligatorische Altersguthaben 0.00 % 0.00 %
Umwandlungssatz F64 für überobligatorische Altersguthaben 4.06 % 4.06 %
Obligatorischer Rentenmindestumwandlungssatz M65/F64 (Schattenrechnung) 6.80 % 6.80 %
Anzahl Versicherte
Anzahl aktive Versicherte
Anzahl Vollversicherte 0 0
Anzahl übrige aktive Versicherte
071 290 091
Anzahl Rentenbezüger 8 383 8 360
Anzahl Freizügigkeitspolicen
Kostenprämien gegliedert nach Kostenträgern
Kostenprämien Freizügigkeitspolicen
Übrige Kostenprämien
Betriebsaufwand gegliedert nach Kostenträgern
Betriebsaufwand Freizügigkeitspolicen
Betriebsaufwand für übrige Kostenträger 0 0
Betriebsaufwand gegliedert nach Kostenstellen
Abschluss- und Verwaltungskosten
Broker und Makler 0 0 an eigenen Aussendienst
Aufwendungen für Marketing und Werbung 311 281
Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung
Leistungsbearbeitungsaufwendungen
Anteil Rückversicherer am Betriebsaufwand 0 0
und mehrstufige kollektive Kapitalanlagen
Vermögensverwaltungskosten (netto gemäss Betriebsrechnung BV)
Vermögensverwaltungskosten (brutto gemäss OAK-Schema)
und mehrstufige Kapitalanlagen (Kostenkennzahl)
932 10 027
Unterhalts- und Instandhaltungskosten Liegenschaften –2 630 –2 264
Haben Sie noch Fragen?
Ihr Key Account Manager gibt
Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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