Ausgabe Nr. 17 / Jänner 2018, P.b.b. Verlagspostamt 6020 Innsbruck, ZNr. GZ 02Z030672 M, Euro 3.00
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Wenn Sie Recht haben, sollten Sie auch Recht bekommen.
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Recht so! In Tirol gibt es aktuell rund 550 eingetragene Rechtanwälte. Zum Zeitpunkt der Gründung der Tiroler Rechtsanwaltskammer am 9. Februar 1851 waren hierzulande gerade einmal acht „Advokaten“ tätig. Der Anstieg hat einerseits mit der Freigabe des Berufs zu tun, aber auch damit, dass das Leben seitdem um einiges komplizierter geworden ist.
I
„Die Wurzel des Problems ist der Anfang der Lösung.“
rgendwann benötigt fast jeder einmal die Hilfe eines kompetenten Partners, der in rechtlichen Fragen zur Seite steht, weil quasi unser gesamtes Leben durch Gesetze geregelt ist: Verträge und Testamente, Unternehmensgründungen, Mietrechtsfragen, arbeits- und familienrechtliche An-
gelegenheiten oder auch eine strafrechtliche Verfehlung, die ein Gerichtsverfahren nach sich zieht. Kompetente Beratung durch einen Rechtsanwalt ist heute wichtiger denn je, zu umfassend und vielfältig sind die gesetzlichen Regelungen, zu rasch erfolgen
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Novellierungen, als dass der Laie ohne versierten Beistand den Paragrafendschungel noch durchblicken könnte. Trotzdem werden immer noch auf laienhaften Ratschlägen basierende Rechtsgeschäfte abgeschlossen. In der Regel folgen darauf Probleme. Doch
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auch wenn Sie in einem Fall Recht haben, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie auch Recht bekommen. Diese Sonderausgabe soll den Gang zum Rechtsanwalt und eine umfangreiche, kompetente Beratung deshalb auf keinen Fall ersetzen, doch sie gibt einen Überblick über einige der Themen, die jeden von uns im Laufe seines Lebens einmal berühren könnten. Wir danken auf diesem Wege allen Autoren, die sich wieder die Zeit für die vielen Beiträge genommen haben, für ihre kompetente Unterstützung. Behalten Sie Recht!
Ihre Redaktion der eco.nova
IMPRESSUM Herausgeber & Medieninhaber: eco.nova Verlags GmbH, Hunoldstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/290088, redaktion@econova.at, www.econova.at Jahresabo: EUR 25,00 (17 Ausgaben) Geschäftsleitung: Christoph Loreck, Mag. Sandra Nardin Assistenz: Martin Weissenbrunner // Chefredaktion: Marina Kremser Anzeigenverkauf: Ing. Christian Senn, Bruno König, Tanja Ischia Grafik: Florian Bürstl // Druck: Radin-Berger-Print GmbH Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Drucksorten aller Art, insbesondere der Zeitschrift eco.nova. // Grundlegende Richtung: Unabhängiges österreichweites Magazin, das sich mit der Berichterstattung über Trends in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Architektur, Gesundheit & Wellness, Steuern, Recht, Kulinarium und Lifestyle beschäftigt. Der Nachdruck, auch auszugsweise, sowie anderwertige Vervielfältigung sind nur mit vorheriger Zustimmung des Herausgebers gestattet. Für die Rücksendung von unverlangt eingesandten Manuskripten und Bildmaterial wird keine Gewähr übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar.
eco.nova
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eco.inhalt
Inhalt UNTERNEHMEN 06 Gesellschaftsrecht
Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform.
VERWALTUNG & IMMOBILIEN 38 EU-Richtlinienpaket neu Spezialfall In-House-Vergabe
40 Infrastrukturverträge Können sich Gemeinden Umwidmungen im Bauland leisten?
// Weiskopf/Kappacher Rechtsanwälte
08 Vereinfacht gründen
Die gründungsprivilegierte GmbH
// Claudia Lantos, König-Ermarcora-Lässer & Partner
12 Treuepflicht Die Pflichten eines GmbH-Gesellschafters
// Barbara Egger-Russe & Silvia Moser, Greiter Pegger Kofler & Partner
16 Unternehmensübergabe Arten und Möglichkeiten
// Ivo Rungg, Binder Grösswang Rechtsanwälte
18 Erbrecht Unternehmens- und Immobilienübertragung
// Georg Ganner
WIRTSCHAFT 20 Insolvenzrecht EU-Restrukturierungsrichtlinie neu
// Herbert Matzunski
24 Compliance Rechtskonforme Unternehmensführung
// Johannes Barbist, Binder Grösswang Rechtsanwälte
26 Datenschutz Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
// Sabine Monika Hofer-Picout
28 Direktmarketing Was man laut DSGVO noch darf
// Georg Huber & Melanie Gassler-Tischlinger, Greiter Pegger Kofler & Partner
32 Markenrecht Schutz für Formen und Verpackung
// Stefan Warbek
34 Patentrecht Erfolgreiche Rechtsdurchsetzung in China
// Paul Torggler, Patentanwälte Torggler & Hofinger
36 Urheberrecht Das Recht am Bild
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// Erik Kroker, Knoflach Kroker Tonini & Partner
eco.nova
// Florian Legit
// Herbert Schöpf
42 Freizeitwohnsitze Buy to let versus Freizeitwohnsitz
// Axel Fuith & Martin Fuith
PRIVAT 46 Patientenverfügung Voraussetzungen und Arten
// Sabine Monika Hofer-Picout
48 Privatkonkurs neu Raus aus den Schulden
// Matthias Demetz, König-Ermarcora-Lässer & Partner
k
50 Alkohol am Steuer
Alkolock als alternatives Bewährungssystem
// Alexander Doerge
ANHANG
54 Verzeichnis der Tiroler Rechtsanwälte
k
&
&
rechtsanwälte kg KASSEROLER & PARTNER
BANKRECHT BAU(TRÄGER)RECHT GESELLSCHAFTSRECHT IMMOBILIENRECHT INSOLVENZRECHT VERTRAGSRECHT DR. STEPHAN KASSEROLER WIRTSCHAFTSRECHT LIEBERSTRASSE 3 A-60I0 INNSBRUCK T: 05I2/57I33I F: DW 99 OFFICE@KASSEROLER.AT WWW.KASSEROLER.AT
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eco.recht
Die Wahl der optimalen Gesellschaftsform Der Gesetzgeber stellt Unternehmensgründern eine Reihe von verschiedenen Gesellschaftsformen zur Verfügung. Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt jedoch von zahlreichen Faktoren (z. B. Unternehmenszweck, Risiko, Größe, zu erwartendes Wachstum etc.) ab und erfordert daher umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung.
W
enn sich
nur in bestimmten Gesellschaftsformen be-
mehrere Per-
trieben werden dürfen (z. B. ist der Betrieb
sonen zusam-
von Versicherungsgeschäften nur in Form
menschlie-
einer Aktiengesellschaft zulässig), haben
ßen, um ein
die Unternehmensgründer grundsätzlich
Unterneh-
die freie Auswahl unter den vom Gesetzge-
men zu gründen, stellt sich zunächst die
ber zur Verfügung gestellten Gesellschafts-
Frage, in welcher Gesellschaftsform das Un-
formen. Neben den klassischen österrei-
ternehmen betrieben werden soll. Mit Aus-
chischen Gesellschaftsformen wie GesbR,
nahme weniger Unternehmenszwecke, die
OG oder GmbH werden zunehmend auch
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eco.nova
Die Auswahl der optimalen Gesellschaftsform hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine umfassende rechtliche und wirtschaftliche Beratung kann Unternehmensgründern bereits im Vorfeld dazu verhelfen, sich von Beginn an für die optimale Gesellschaftsform zu entscheiden, wodurch bereits spätere Umgründungen hintangehalten werden können.
eco.recht
ausländische Gesellschaftsformen gewählt, zum Beispiel die britische Limited. Im Regelfall verhält es sich so, dass es die eine „richtige“ Gesellschaftsform für den jeweiligen Unternehmenszweck nicht gibt, sondern – abhängig von verschiedenen Faktoren – sämtliche Vor- und Nachteile im Einzelfall abgewogen werden müssen, um die für den jeweiligen Unternehmenszweck „optimale“ Gesellschaftsform zu finden. Im Folgenden werden die am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen mit ihren wesentlichen Charakteristiken dargestellt.
© DANIEL ZANGERL
Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GesbR Die GesbR ist eine durch Vertrag begründete Gesellschaft zu einem gemeinschaftlichen Erwerb, bei der zwei oder mehrere Personen ihre Mühe und/oder ihre Sachen zum gemeinschaftlichen Nutzen vereinigen. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) kann eine GesbR aber auch zur Verwirklichung ideeller Zwecke gegründet werden. Das wesentliche Charakteristikum der
MAG. STEFAN WEISKOPF, DIPL.-ING. MMAG. DR. MICHAEL KÖSSLER UND DR. RAINER KAPPACHER, MBL Weiskopf / Kappacher / Kössler Rechtsanwälte Malser Straße 34, 6500 Landeck www.ra-tirol.at
GesbR ist, dass diese keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, also keine juristische Person ist. Sämtliche Rechte und Pflichten
ben und Verbindlichkeiten eingehen kann.
Rechten und Pflichten. Das Gesellschafts-
werden nicht der GesbR als solcher, son-
Sie tritt daher selbst im Rechtsverkehr auf.
vermögen wird von den Vermögenseinlagen
dern vielmehr den einzelnen Gesellschaf-
Dennoch haften die Gesellschafter der OG
(„Stammeinlagen“) der Gesellschafter gebil-
tern zugeordnet. Die GesbR kann daher
unbeschränkt mit ihrem (Privat-)Vermögen
det, wobei das Gesellschaftsvermögen vom
mangels Rechtspersönlichkeit nicht selbst
für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Obwohl
Vermögen der jeweiligen Gesellschafter
ein Unternehmen betreiben, sondern die
die OG in vielen Bereichen wie eine juristi-
getrennt ist. Die Gesellschafter haften da-
Unternehmereigenschaft kommt allenfalls
sche Person behandelt wird, ist die OG nach
her – mit Ausnahme einiger weniger Durch-
den Gesellschaftern zu. Überschreitet eine
herrschender Meinung und Rechtspre-
brechungen (z. B. bei qualifizierter Unter-
unternehmerisch tätige GesbR gewisse Um-
chung keine juristische Person.
kapitalisierung) – grundsätzlich nicht für
satzerlöse, sind die Gesellschafter verpflich-
Eine OG entsteht – wie die GmbH – erst mit
die Verbindlichkeiten der GmbH. Die GmbH
tet, sie als Offene Gesellschaft (OG) oder
Eintragung im Firmenbuch. Im Gegensatz
entsteht wie die OG erst mit Eintragung im
Kommanditgesellschaft (KG) ins Firmen-
zur GmbH ist die OG aber kein Unterneh-
Firmenbuch. Im Gegensatz zur OG ist die
buch einzutragen.
men kraft Rechtsform, sondern die Frage,
GmbH – unabhängig von einer tatsächli-
Während ein Vorteil der GesbR darin be-
ob eine OG Unternehmer ist, richtet sich
chen unternehmerischen Tätigkeit – Unter-
steht, dass die Gesellschafter nicht ver-
danach, ob sie ein Unternehmen betreibt.
nehmer kraft Rechtsform.
pflichtet sind, „Startkapital“ zur Verfü-
Auch bei der OG ist kein Mindestkapital
Das Stammkapital einer GmbH, das der
gung zu stellen, besteht ein wesentlicher
vorgeschrieben.
Mindesthaftsumme entspricht, muss min-
Nachteil darin, dass die Gesellschafter für
destens 35.000 Euro betragen. Hiervon
Gesellschaftsverbindlichkeiten nach Aus-
Kommanditgesellschaft – KG
schöpfung des Gesellschaftsvermögens un-
Die KG ist eine Sonderform der OG, bei der
werden. Seit 2014 gibt es zudem die Möglich-
beschränkt mit ihrem gesamten (Privat-)
zumindest ein Gesellschafter gegenüber
keit der sogenannten „Gründungsprivilegie-
Vermögen haften. Jeder Gesellschafter kann
den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt
rung“, die es zukünftigen Gesellschaftern
dabei für die gesamte Schuld in Anspruch
(„Komplementär“) und zumindest ein Ge-
ermöglicht, eine GmbH mit einer „grün-
genommen werden, jedoch können sich die
sellschafter beschränkt („Kommanditist“)
dungsprivilegierten Stammeinlage“ von
Gesellschafter im Innenverhältnis bei den
haftet. Die Haftung des/der Kommanditis-
10.000 Euro zu gründen, wobei wiederum
anderen Gesellschaftern regressieren.
ten ist dabei auf einen bestimmten Betrag
die Hälfte hiervon, also 5000 Euro, einge-
(„Haftsumme“) beschränkt.
zahlt werden müssen. Während aufrechter
Offene Gesellschaft – OG
müssen mindestens 17.500 Euro eingezahlt
Gründungsprivilegierung ist die Haftsum-
führte Gesellschaft, der mindestens zwei
Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH
Gesellschafter angehören müssen. Im Ge-
Die GmbH ist eine Körperschaft mit eigener
zeit beendet werden und endet spätestens
gensatz zur GesbR ist die OG ein eigenes
Rechtspersönlichkeit. Als juristische Per-
nach zehn Jahren ab Eintragung der Gesell-
Rechtssubjekt, weshalb sie Rechte erwer-
son ist die GmbH daher selbst Trägerin von
schaft im Firmenbuch.
Die OG ist eine unter eigener Firma ge-
me der GmbH auf 10.000 Euro beschränkt. Die Gründungsprivilegierung kann jeder-
eco.nova
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eco.recht
Einfach gründen Zuerst hol ich den Kontoauszug, dann gründe ich eine GmbH!
N
achdem im Juli
gierten Gesellschafters im Wert eines güns-
Gesetze nicht etwa abgeschafft, sondern
2013 die „GmbH
tigen Gebrauchtwagens zu begrenzen. Eine
lediglich geändert. Unter anderem wurde
light“ eingeführt,
Sacheinlage ist nicht möglich, der günstige
mit § 9a die Möglichkeit der „vereinfachten
aber bereits
Gebrauchtwagen ersetzt die Mindesteinzah-
Gründung“ von Ein-Personen-GmbHs ge-
nach nur acht
lung also nicht.
schaffen, die von vornherein mit Ende 2020
Monaten wieder
Diese Maßnahme hat offenbar nicht den
befristet ist – offenbar ist der Gesetzgeber
abgeschafft wurde, startete die Regierung
ausreichend gewünschten politischen Ef-
von der Genialität seiner Erfindung nicht
mit 1. März 2014 einen neuen Versuch, eine
fekt erzielt, weshalb in der Politik über wei-
restlos überzeugt.
„kleine“ GmbH einzuführen. Bei der soge-
tere Erleichterungen bei Gründung einer
nannten gründungsprivilegierten GmbH
GmbH nachgedacht wurde. Als Ergebnis
Vereinfacht gründen
mit nur 10.000 Euro Anfangskapital ist zu-
dieser Überlegungen wurde im April 2017
Vereinfachte Gründung heißt: der einzi-
mindest die Hälfte in bar bei Gründung
schließlich das „Deregulierungsgesetz 2017“
ge Gründer und gleichzeitige Geschäfts-
einzuzahlen. Der Gesetzgeber ermöglicht
kundgemacht. Durch dieses Gesetz, das dem
führer der künftigen GmbH geht zu einem
es sohin, die Haftung des gründungsprivile-
Wortlaut nach deregulieren soll, wurden 25
Kreditinstitut, das seine Identität und die
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NACH DER AUFFASSUNG DES GESETZGEBERS BESTEHT FÜR DEN GRÜNDER EINER EINPERSONEN-GMBH KEIN ERHÖHTER RECHTSBERATUNGSBEDARF, WEIL IM FALL DES FALLES NIEMAND ANDERER ALS DER GRÜNDER SELBST ZU SCHADEN KOMMEN KÖNNE.
© URSULA AICHNER
eco.recht
MAG. CLAUDIA LANTOS, LL.M. (Intern. Tax) König – Ermacora – Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3. OG 6020 Innsbruck www.advokatur.at
Einzahlung (der Hälfte) des Stammkapitals
von der Buchführungspflicht zu entbin-
die GmbH als richtige Form herausstellt,
zu prüfen hat, und gründet dort anhand ei-
den oder ihm zu erlassen, den Unterschied
kann der Maßanzug-Gesellschaftsvertrag
nes Mustergesellschaftsvertrags eine Mus-
zwischen Umsatz und Gewinn zu kennen.
bereits vorsehen, in welcher Art weitere
ter-GmbH. Nein, Letzteres war nur ein Witz.
Dafür wurde das Schuldenregulierungsver-
Gesellschafter aufgenommen werden kön-
Er gründet keine Muster-GmbH, sondern
fahren gesondert novelliert. Es kann sohin
nen oder wie Gesellschafter ihre Anteile
eine Gesellschaft, die vollständig am Wirt-
nun munter drauflosgegründet werden,
wieder abtreten können. Als Anwalt kann
schaftsleben teilnehmen kann. Der Grün-
indem man sich bei einem Kreditinstitut
ich schließlich auch über die Abzugsfä-
der wird ja hoffentlich wissen, was zu tun
ausweist, mittels Mustersatzung und Han-
higkeit der Gründungskosten aufklären
ist. Nach der Auffassung des Gesetzgebers
dysignatur eine Ein-Mann-GmbH gründet
sowie über die Kosten für die zwingende
besteht für den Gründer einer Ein-Perso-
und im Firmenbuch die Inanspruchnah-
Gesellschaftsvertragsänderung, wenn das
nen-GmbH nämlich kein erhöhter Rechts-
me der „Gründungsprivilegierung“ anzeigt
Gründungsprivileg geendet hat. Bei der
beratungsbedarf, weil im Fall des Falles ja
(als Warnung an die Gläubiger, dass nur ein
gründungsprivilegierten Ein-Mann-GmbH
niemand anderer als der Gründer selbst zu
geringer Deckungsfonds vorliegt). Von dop-
sind die abzugsfähigen Gründungskosten
Schaden kommen könne. Unter dem Aspekt
pelter Buchführung, Umsatzsteuervor-
mit 500 Euro begrenzt. Darüber hinaus-
des Gesellschafterschutzes erscheine es da-
anmeldungen, Fixkosten oder Deckungs-
gehende Kosten hat der Gründer persön-
her „vertretbar, auf eine individuelle rechtli-
beitrag muss man als Gründer weiterhin
lich zu tragen. Bei einer GmbH mit einem
che Beratung zu verzichten“.
nichts wissen. Insoweit ergibt sich keine
Stammkapital von mindestens 35.000 Euro
Über den Aspekt des Gläubigerschutzes hat
Änderung zur bisherigen Rechtslage.
sind hingegen die im Gesellschaftsvertrag
sich der Gesetzgeber offenbar ebenfalls kei-
Ein „privilegierter“ Gründer, der später ei-
betraglich festgesetzten (angemessenen)
ne Gedanken gemacht. Das ergibt sich auch
nen weiteren Gesellschafter aufnehmen
Gründungskosten abzugsfähig, dazu gehö-
aus dem gleichzeitig wiederum angepriese-
will, wird mit dem Mustergesellschaftsver-
ren etwa die Anwalts- und Notariatskosten.
nen „Gründungsprivileg“, das auch der Ein-
trag rasch erkennen, dass die vermeint-
Zudem kann ein Anwalt hinsichtlich all-
Mann-GmbH-Gründer in Anspruch nehmen
lich billige Gründung kostenintensive
fälliger Gewerbeanmeldungen, Betriebsan-
kann. Dieses endet zehn Jahre nach Grün-
Nachbesserungen notwendig macht. Ein
lagengenehmigungen, Mietverträge oder
dung, das heißt, die Gesellschafter haben
vorausschauender Gründer, der nicht die
Dienstverträge Beratung anbieten, die auch
dann das gesetzlich vorgesehene Mindest-
nächste Pleite plant, sollte daher den Weg
der Gründer einer Ein-Personen-GmbH
stammkapital von 35.000 Euro durch Min-
zum Anwalt wählen und sich hinsicht-
benötigt. Er mag sich zwar vielleicht nicht
desteinzahlung der Hälfte nachzuweisen.
lich Gesellschaftsform und aller weiteren
selbst bei der Gründung übertölpeln, aber
Der Gesetzgeber ist nicht so weit gegangen,
notwendigen rechtlichen Überlegungen
er sollte sich auch nicht vom Gesetzgeber
den privilegierten Ein-Mann-Gründer auch
eingehend beraten lassen. Und wenn sich
übertölpeln lassen.
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Ewige Treue? Gesellschaftern einer GmbH ist in der Praxis häufig unklar, welche Pflichten sich aus der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht ergeben bzw. welche Konsequenzen ein Verstoß dagegen nach sich ziehen kann. Der Oberste Gerichtshof hat sich in den letzten Jahren häufig mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesellschafters gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstößt.
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eco.nova
eco.recht
D
ie Gesellschafter
die Verteilung des restlichen Gesellschafts-
der GmbH ausgeübt werden können. Die
einer GmbH un-
vermögens im Vordergrund steht.
Schranke bildet jedoch stets eine „unverhält-
terliegen sowohl
Im Schrifttum wird zudem eine – über die
nismäßige Ausübung“ solcher „eigennützi-
gegenüber der Gm-
Vollbeendigung der Gesellschaft – hinaus-
gen“ Gesellschafterrechte bzw. eine „unver-
bH wie auch gegen-
wirkende Treuepflicht erwähnt, die sich
hältnismäßige Beeinträchtigung“ der GmbH.
über ihren Mitge-
zwar nicht mehr auf eine aktive Förderung
In einem derartigen Fall kann wiederum ein
sellschaftern einer Treuepflicht. Der Inhalt
des Gesellschaftszweckes, wohl aber auf die
Verstoß gegen die Treuepflicht vorliegen.
dieser Treuepflicht wird oft allgemein mit
Wahrung von Geschäftsinterna bezieht.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführun-
der Pflicht zu einem wechselseitigen loyalen
gen erfordert zum Beispiel die Treuepflicht
sellschaftszweckes sowie der Pflicht zur Un-
Treuepflicht gegenüber der GmbH
terlassung gesellschaftsschädigender Hand-
Aus der Treuepflicht eines Gesellschafters
entgegenstehen – nicht, gegen die Aus-
lungen umschrieben.
gegenüber der GmbH folgt die Verpflichtung
schüttung des Bilanzgewinnes zu stimmen,
Das Ausmaß der Treuepflicht hängt von der
der Gesellschafter, bei der Ausübung ihrer
wenn die Thesaurierung für die GmbH
Struktur einer GmbH ab: Bei einer stark per-
Gesellschafterrechte auf die Interessen und
günstiger als die Ausschüttung ist. Ande-
sonalistisch ausgerichteten GmbH mit ei-
Belange der GmbH Rücksicht zu nehmen
res kann im Einzelfall gelten, wenn die In-
nem kleinen Gesellschafterkreis ist von einer
und an der Förderung des Gesellschaftszwe-
teressen der GmbH an der Thesaurierung
weiter reichenden Treuepflicht auszugehen
ckes mitzuwirken. Potenziell
die Interessen des Gesellschafters an der
als bei einer kapitalistisch geprägten GmbH
gesellschaftsschädliche Handlungen sind
Ausschüttung des Bilanzgewinnes „mas-
mit einem größeren Gesellschafterkreis. Da-
zu unterlassen.
siv überwiegen“, so der OGH. Dies ist etwa
rüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass –
Die Treuepflicht gebietet es aber grundsätz-
dann anzunehmen, wenn eine Rücklagen-
in Bezug auf gewisse Fälle – das Ausmaß der
lich nicht, die Interessen der GmbH stets
bildung für die Überlebensfähigkeit der
Treuepflicht mit Zunahme der Einflussmög-
über die eigenen Interessen eines Gesell-
GmbH erforderlich ist.
lichkeit eines Gesellschafters steigt.
schafters zu stellen. So ist jedenfalls zu be-
Weiters kann sich aus der Treuepflicht bei-
Weiters ist bei der Beurteilung des Ausmaßes
rücksichtigen, dass „eigennützige“ Gesell-
spielsweise die Pflicht ergeben, das Stimm-
der Treuepflicht das jeweilige Stadium einer
schafterrechte, die primär den Interessen der
recht im Interesse der GmbH auszuüben
GmbH zu berücksichtigen: Im Stadium der
jeweiligen Gesellschafter dienen (Recht auf
(z. B. hinsichtlich zumutbarer und geeig-
Liquidation kommt es etwa zu einer
Kündigung oder Auflösung und Liquidation,
neter Sanierungsmaßnahmen). Eine Nach-
Abschwächung der Treuepflicht, da dort die
vermögensrechtliche Gesellschafterrechte
schusspflicht der Gesellschafter kann hin-
Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger und
etc.), im Einzelfall auch gegen die Interessen
gegen aus der Treuepflicht gegenüber der
Verhalten, der Pflicht zur Förderung des Ge-
IN DER PRAXIS IST ZU BERÜCKSICHTIGEN, DASS DIE TREUEPFLICHT VON GESELLSCHAFTERN SOWOHL GEGENÜBER DER GMBH SELBST WIE AUCH GEGENÜBER DEN MITGESELLSCHAFTERN BESTEHT UND DIESE UMSO AUSGEPRÄGTER IST, JE PERSONALISTISCHER SICH DIE STRUKTUR DER GMBH DARSTELLT.
eines Gesellschafters – sofern dem nicht gesellschaftsvertragliche Bestimmungen
GmbH – selbst in Notsituationen – nicht abgeleitet werden. Ebenso als Verstoß gegen die Treuepflicht qualifiziert wurde, wenn ein Gesellschafter – selbst erweislich wahre – kreditschädigende Äußerungen über die GmbH gegenüber Dritten macht. In diesem Zusammenhang hat der OGH jedoch auch bekräftigt, dass einem (ausgeschlossenen) Gesellschafter keine Verletzung der Treuepflicht anzulasten ist, wenn solche kreditschädigenden Tatsachenbehauptungen notwendiger Bestandteil einer Schadenersatzklage gegen die GmbH sind, wenn bzw. weil anderenfalls der Schadenersatzanspruch nicht durchsetzbar wäre. Als Verstoß gegen die Treuepflicht gegenüber der GmbH wurde im Übrigen die Überführung von Geschäftsbeziehungen eines Gesellschafters auf sich selbst gewertet.
Treuepflicht gegenüber den Mitgesellschaftern Zusätzlich zur Treuepflicht gegenüber der GmbH trifft die Gesellschafter auch eine Treuepflicht gegenüber Mitgesellschaftern. Der OGH umschreibt diese Treuepflicht als Verpflichtung zur angemessenen Wahrung der „berechtigten Interessen“ der Mitgesell-
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BEI EINER SCHULDHAFTEN VERLETZUNG DER TREUEPFLICHT KÖNNEN GESELLSCHAFTER SOWOHL GEGENÜBER DER GMBH WIE AUCH GEGENÜBER MITGESELLSCHAFTERN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN SCHADENERSATZPFLICHTIG WERDEN. FAHRLÄSSIGES HANDELN IST DABEI GRUNDSÄTZLICH AUSREICHEND.
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stimmung bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen allenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Fazit In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass eine Treuepflicht von Gesellschaftern sowohl gegenüber der GmbH selbst wie auch gegenüber den Mitgesellschaftern besteht und
schafter. Auch hier gilt: Je personalistischer
ner aus sachlichen Gründen gebotenen Än-
diese umso ausgeprägter ist, je personalisti-
sich die Struktur der GmbH darstellt, desto
derung des Gesellschaftsvertrages sowie
scher sich die Struktur der GmbH darstellt.
ausgeprägter sind die wechselseitigen Treue-
die unsachliche Verweigerung der Zustim-
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass –
pflichten gegenüber Mitgesellschaftern.
mung zur Übertragung von Geschäftsan-
bezogen auf gewisse Fälle – die Treuepflicht
Ähnlich wie bei einem Verstoß gegen die
teilen qualifiziert.
eines Mehrheitsgesellschafters aufgrund sei-
Treuepflicht gegenüber der GmbH stellt zum
Keine Verletzung der Treuepflicht gegenüber
ner Einflussmöglichkeit anders zu beurteilen
Beispiel auch die Verbreitung herabsetzen-
Mitgesellschaftern liegt vor, wenn die Leis-
ist als die eines Minderheitsgesellschafters.
der Äußerungen zum Nachteil eines Mitge-
tung von Nachschüssen abgelehnt wird.
Ob ein bestimmtes Verhalten eines Gesell-
sellschafters ein treuwidriges Verhalten dar.
schafters gegen die Treuepflicht gegenüber
Dasselbe gilt – unter Verweis auf die Aus-
Sanktionen
führungen zu vorstehendem Punkt – hin-
Bei einer schuldhaften Verletzung der
stößt, hängt immer von den besonderen
sichtlich der Ausübung des Stimmrechtes in
Treuepflicht können Gesellschafter sowohl
Umständen des Einzelfalls ab. Diese rechtli-
Bezug auf eine Ausschüttung des Bilanzge-
gegenüber der GmbH wie auch gegen-
che Beurteilung erfordert regelmäßig auch
winnes, wenn es die wirtschaftliche Situati-
über Mitgesellschaftern unter bestimm-
eine Interessenabwägung bzw. Verhältnis-
on der GmbH nicht zulässt bzw. eine Rückla-
ten Voraussetzungen schadenersatzpflich-
mäßigkeitsprüfung.
genbildung für die Überlebensfähigkeit der
tig werden. Fahrlässiges Handeln ist dabei
Gegebenenfalls können Gesellschafter einer
GmbH erforderlich ist.
grundsätzlich ausreichend. Darüber hinaus
GmbH auch bereits im Gesellschaftsvertrag
Treuwidrig gegenüber Mitgesellschaftern
begründen treuwidrig zustande gekommene
zusätzlich zu einer allgemeinen Regelung
werden im Schrifttum weiters etwa die
Beschlüsse nach Ansicht des OGH eine An-
der Treuepflicht beispielhaft festlegen, wel-
Einflussnahme durch Gesellschafter auf
fechtbarkeit nach § 41 GmbH.
che Verstöße im Rahmen ihres Gesellschaf-
die Geschäftsführung unter Umgehung
Im Übrigen kann eine aufgrund der Treue-
terverhältnisses für sie jedenfalls als treu-
der Mitgesellschafter, die Verweigerung ei-
pflicht gebotene Mitwirkung oder Zu-
widrig bzw. unredlich zu werten sind.
14
eco.nova
der GmbH oder den Mitgesellschaftern ver-
eco.recht
Individuelle juristische Beratung und Vertretung. Seit 1897.
eco.nova
15
eco.recht
Herausforderung Übergabe Wird ein Unternehmen übergeben, so ist dies einer der wohl wichtigsten und weitreichendsten Schritte sowohl für Übernehmer und Übergeber, zumeist aber auch für das Unternehmen selbst.
N
icht nur für den
Vor allem wenn natürliche Personen – be-
Art der Übergabe
Übernehmer er-
sonders im Familienkreis – involviert sind,
Rechtlich ist ein zentraler Punkt, sich über
öffnen sich viele
bestehen neben rechtlichen auch persön-
die Art des Unternehmensübergangs klar
Fragen, auch der
liche Spannungsfelder. Bedenkt man, dass
zu werden: Soll das Unternehmen verkauft,
Übergeber hat
40 Prozent der Unternehmensübergänge
unter Lebenden verschenkt (eventuell mit
wichtige Ent-
im Familienkreis stattfinden, spielen gera-
der Einräumung eines gewinnabhängigen
scheidungen zu treffen. Gibt dieser doch in
de familiäre Beziehungen zwischen den Ak-
Fruchtgenussrechts), gegen eine Leibren-
vielen Fällen ein Lebenswerk weiter und will
teuren eines Unternehmensüberganges, bei
te oder durch Schenkung auf den Todesfall
dieses in guten Händen wissen. Dabei gibt es
dessen Umsetzung eine wesentliche Rolle;
übertragen oder schlicht vererbt werden?
keine Patentrezepte und jeder der jährlich ca.
neben wirtschaftlichen Interessen sind auch
Abhängig von den Zielen einer solchen Über-
55.000 Unternehmensübergänge stellt sich
Emotionen im Spiel. Solche Probleme lassen
tragung und den beteiligten Akteuren bie-
unterschiedlich dar. Dennoch ist es für den
sich oft durch „Eingewöhnungsphasen“ im
tet jede dieser Möglichkeiten ihre Vor- und
Erfolg wichtig, ein paar wesentliche recht-
Betrieb vermeiden, da einerseits die Über-
Nachteile, auch die Rechte Dritter, etwa wei-
liche Überlegungen für eine erfolgreiche
nehmer an die Leitung des Unternehmens
terer Kinder, sind zu beachten.
Übergabe zu beachten.
herangeführt werden und andererseits der
Eine große Rolle spielt bei diesen Überle-
Diese hängen einerseits vom Zweck der
Übergeber nicht plötzlich auf die Ränge ver-
gungen auch die Unternehmensform des
Übergabe und den rechtlichen und tatsäch-
wiesen wird. Umso wichtiger ist es, sich früh
zu übergebenden Unternehmens, gibt diese
lichen Gegebenheiten im Übergabezeit-
genug und genau mit diesem breiten Spekt-
doch auch die rechtlichen Rahmenbedingun-
punkt sowie von den daran beteiligten na-
rum an praktischen sowie rechtlichen The-
gen vor. Abhängig davon lassen sich auch die
türlichen und juristischen Personen ab.
men auseinanderzusetzen.
verschiedenen Übertragungsformen unter-
16
eco.nova
eco.recht
schiedlich umsetzen. So gestaltet sich zum
des Übernehmers gefunden werden, den
Beispiel der Verkauf der Anteile einer Gesell-
beide im Fall des Falles auch wirtschaftlich
schaft mit begrenzter Haftung (GmbH) häu-
tragen können. Dritte Gläubiger sind zudem
fig einfacher als jener eines Einzelunterneh-
zumeist gesetzlich geschützt. Das Allgemei-
mens oder einer Offenen Gesellschaft (OG).
ne Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) sieht hier
Der Verkauf eines Unternehmens kann ge-
eine Haftung des Übernehmers für jene Ge-
nerell als Asset- oder Share-Deal vollzogen
schäftsverbindlichkeiten vor, die dieser beim
werden. Während bei einem Asset-Deal das
Übergang des Unternehmens kannte oder
Unternehmen (der Betrieb mit Vermögens-
zumindest kennen musste. Diese Haftung
werten, Verträgen etc.) ganz oder teilweise
ist mit der Höhe der übernommenen Aktiva
auf den Erwerber übertragen wird, findet
beschränkt und gegenüber Dritten nicht ab-
beim Share-Deal eine indirekte Übertragung
dingbar. Zwischen dem Erwerber und Veräu-
des Unternehmens statt, da die Anteile an
ßerer sind jedoch vertragliche Regelungen
der Gesellschaft, die das Unternehmen be-
über die tatsächliche Haftungsübernahme
treibt, übertragen werden. Je nach Art der
im Innenverhältnis üblich.
Übertragung liegt eine Einzel- oder Gesamt-
Anders ausgestaltet – und beinahe umfassen-
rechtsnachfolge vor, die zentral für die Fra-
der – ist die Haftung nach dem Unterneh-
ge ist, ob Rechtsverhältnisse automatisch,
mensgesetzbuch (UGB), die unbeschränkt für
also allenfalls auch ohne Zustimmung des
alle unternehmensbezogenen, nicht höchst-
Dritten, übergehen und welche Haftungsre-
persönlichen Rechtsverhältnisse des vori-
gelungen anwendbar sind. Bei der Gesamt-
gen Unternehmers gilt. Dritte können einer
rechtsnachfolge tritt der Erwerber mit allen
solchen Vertragsübernahme jedoch binnen
Rechten und Pflichten in die Rechtspositio-
drei Monaten nach Mitteilung des Übergangs
nen des Überträgers ein.
durch den Vertragspartner oder Eintragung
Haftungsfragen
DR. IVO RUNGG
Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at
des Übergangs im Firmenbuch widersprechen, wenn wesentliche Interessen des Drit-
Eines der zentralen rechtlichen Themen im
ten durch die Übernahme beeinträchtigt sind.
Nicht zu vernachlässigen sind ebenfalls Haf-
Zusammenhang mit einem Unternehmens-
Nach dem UGB ist eine anderslautende Ver-
tungen für offene Sozialversicherungsbeiträ-
übergang ist jenes der Haftung für die Be-
einbarung im Innenverhältnis zulässig, die
ge sowie Abgabenschulden. Auch hierüber
schaffenheit des Unternehmens, aber insbe-
die Haftungsübernahme des Übernehmers
empfiehlt es sich, vertragliche Vereinbarun-
sondere auch gegenüber Forderungen Drit-
beschränkt. Absolute Grenze sind hier fünf
gen abzuschließen, um unliebsamen Überra-
ter. Dabei muss ein ordentlicher Ausgleich
Jahre; nach diesem Zeitraum haftet der Über-
schungen vorzubeugen.
zwischen den Rechten des Übergebers und
geber nicht mehr für offene Forderungen.
Im Zuge eines Unternehmensübergangs
BEI UNTERNEHMENSÜBERGÄNGEN SPIELEN NEBEN DEM RECHTLICHEN RAHMEN AUCH DIE TATSÄCHLICHEN GEGEBENHEITEN EINE ROLLE. WESENTLICHE FRAGE IST, OB DIE ÜBERTRAGUNG AN EINEN DRITTEN ODER INNERHALB DER FAMILIE ERFOLGT. WICHTIG IST IN JEDEM FALL, SICH FRÜH GENUG MIT DEM THEMA AUSEINANDERZUSETZEN.
tritt der Übernehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen automatisch in die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Im Zuge des Überganges bleiben die Arbeitsverhältnisse und die Ansprüche der Arbeitnehmer grundsätzlich unberührt. Ausnahmen gelten unter Umständen für Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und Pensionszusagen. Werden solche Zusagen nicht übernommen, können Arbeitnehmer einem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Übernehmer widersprechen und bleibt ihr Arbeitsverhältnis mit dem Übergeber aufrecht. Dieser haftet dann für die Ansprüche der Arbeitnehmer solidarisch mit dem Übernehmer. Zusammenfassend gilt, dass neben dem rechtlichen Rahmen auch die tatsächlichen Gegebenheiten eine zentrale Rolle spielen. Dabei ist wesentlich, ob die Übertragung an einen Dritten oder im Familienverband erfolgen soll. Wichtig ist es, sich früh genug mit dem Thema auseinanderzusetzen und eventuelle Probleme proaktiv zu lösen. Dafür sollte sich der Übergeber möglichst früh klar werden, an wen das Unternehmen übergeben werden und welche Rolle der Übergeber nach der Übergabe spielen soll.
eco.nova
17
eco.recht
Unternehmen übergeben Die Übertragung von Unternehmen stellt insbesondere bei KMU sowie Familienunternehmen Gründer sowie Unternehmer häufig vor zahlreiche rechtliche Fragen. In diesem Beitrag versucht Rechtsanwalt Dr. Georg Ganner einen Überblick über die beachtenswerten Aspekte zu verschaffen.
18
eco.nova
eco.recht
Wann macht eine Unternehmensübertragung Sinn?
GEORG GANNER: Den richtigen Zeitpunkt für die Übertragung eines Unternehmens zu wählen, ist häufig geprägt von wirtschaftlichen, aber auch gesundheitlichen Aspekten. Rechtlich sollte bei der Wahl des Zeitpunktes einer Unternehmensübertragung zwischen entgeltlicher Übertragung (Unternehmensveräußerung) und einer unentgeltlichen Übertragung – in der Regel im Familienverbund – unterschieden werden. Bei der entgeltlichen Übertragung von Unternehmensanteilen ist ein besonderes Augenmerk auf steuerliche Aspekte zu legen. So besteht ein begünstigter Steuersatz bei Übertragungen im Zuge des Pensionsantrittes ab dem 62. Lebensjahr.
DEN RICHTIGEN ZEITPUNKT FÜR DIE ÜBERTRAGUNG EINES UNTERNEHMENS ZU WÄHLEN, IST HÄUFIG GEPRÄGT VON WIRTSCHAFTLICHEN, ABER AUCH GESUNDHEITLICHEN ASPEKTEN.
qualifizierte Nachfolger rechtzeitig eingear-
Kann das Firmengebäude im Eigentum des
noch für das Unternehmen tätig bleiben?
ursprünglichen Gründers verbleiben und
Auch nach erfolgter Unternehmensveräu-
gleichzeitig das Unternehmen übertragen
ßerung besteht die Möglichkeit, weiterhin
werden?
für das veräußerte Unternehmen tätig zu
Grundsätzlich kann das Immobilieneigen-
bleiben. Häufig werden Dienstverhältnisse
tum vom Unternehmen isoliert betrachtet
oder Konsulentenverträge als zweckmäßi-
werden. Dies ist auch möglich, wenn die Lie-
ge Form der Weiterbeschäftigung gewählt.
genschaft notwendiges Betriebsvermögen
Rechtlich ratsam ist jedoch, mit der Ent-
darstellt. In diesem Fall sollte für das ver-
scheidung der Unternehmensveräußerung
äußerte/übertragene Unternehmen jedoch
auch die Verantwortung – insbesondere die
eine entsprechende Nutzungsvereinbarung
Geschäftsführung – zu übergeben, um un-
(Miet- oder Pachtvertrag) betreffend die Lie-
gewollte Haftungen zu beschränken bzw.
genschaft geschlossen werden.
sich durch die Veräußerung ergebende Ver-
DR. GEORG GANNER
Wilhelm-Greil-Straße 14 6020 Innsbruck www.www.rechtsanwalt-tirol.co.at
beitet wurden. Grundsätzlich kann durch die vorzeitige Bestellung eines Geschäftsführers bzw. Prokuristen vorgebeugt werden. Als Alternative könnte mittels Spezialvollmacht eine Substitutionsregelung gefunden werden. Kann der ausscheidende Unternehmer nach erfolgter Unternehmensübertragung
änderungen nicht mehr als Leitungsorgan Kann für den Fall der Berufsunfähigkeit
(allenfalls gegen die eigenen Vorstellungen)
bzw. des Todes des Unternehmers die
mittragen zu müssen.
Fortführung des Unternehmens gesichert
Ratsam ist jedenfalls, rechtzeitig rechtliche
werden?
und steuerliche Informationen zu sammeln
Der Fortbestand eines Unternehmens im Fall
und sich rechtzeitig zu informieren, welche
einer schweren Krankheit oder des Todes des
mittelfristigen Maßnahmen im Vorfeld einer
Unternehmers bzw. der Unternehmerin ist
bevorstehenden Unternehmensübertragung
sehr stark davon abhängig, ob entsprechend
sinnvoll sind.
eco.nova
19
eco.recht
Der Weg zur Schuldenfreiheit Insolvenzverfahren von Unternehmen sind innerhalb der Europäischen Union vielfach unterschiedlich geregelt. Eine einheitliche Richtlinie soll fßr Klarheit sorgen.
20
eco.nova
eco.recht
D
ie Europäische
wenigstens ein Restrukturierungsverfahren
Kommission hat
im Vorfeld der Insolvenz mit dem Ziel ihrer
am 22. November
Vermeidung zu regeln.
2016 einen Richtli-
Demnach sollen Unternehmer im Regelfall
nienvorschlag zu
nach längstens drei Jahren von der Rest-
präventiven Res-
schuld befreit und es soll ihnen eine zügige
trukturierungsrahmen, zur zweiten Chance
„2. Chance“ eingeräumt werden. Ebenso wer-
und zur Maßnahme der stärkeren Effizienz
den Anforderungen an die Ausbildung und
von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Ent-
Qualifikation von Insolvenzrichtern, Rechts-
schuldungsverfahren sowie zur Änderung
pflegern, Verwaltern und an die Auswahl,
der Richtlinie 2012/30/EU vorgestellt. Der
Überwachung und Vergütung von Insolvenz-
Richtlinienvorschlag, der seit längerer Zeit
verwaltern gestellt.
in Diskussion steht, bedarf noch der Mitwirkung des Rates und des Europäischen Parlaments. Die Kommission geht dabei davon aus, dass bei der Effizienz der Insolvenzverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten erhebliche Unterschiede bestehen, etwa bei den sogenannten Betreibungsraten (bezahlte Forderungen), die innerhalb der EU zwischen 30 und 90 Prozent liegen, als auch die Länge einzelner Insolvenzverfahren reicht von wenigen Monaten bis zu Jahren, wobei Verfahren in 14 Mitgliedsstaaten mindestens zwei Jahre dauern. In vier Mitgliedsstaaten fehlt derzeit ein festgelegtes Verfahren zur Restrukturierung, bevor Unternehmen tatsächlich insolvent werden; in fünf anderen Mitgliedsstaaten besteht die Möglichkeit, vor einer Insolvenz Restrukturierungsmaßnahmen zu tätigen, aber nur unter sehr strengen Zugangsvoraussetzungen. Letztlich liegt die Entschuldungsfrist für Unternehmer in den verschiedenen Mitgliedsstaaten zwischen einem und zehn Jahren, teilweise wird sie auch daran angeknüpft, dass ein bestimmter Prozentsatz der Schulden beglichen wird.
Kernpunkte der Richtlinie
KERNPUNKT DES GEPLANTEN EUROPAWEIT EINHEITLICHEN RESTRUKTURIERUNGSRAHMENS IST DIE MÖGLICHKEIT, DASS SICH SCHULDNER IM RAHMEN EINES VORINSOLVENZLICHEN PLANS, DER LEDIGLICH DIE QUALIFIZIERTE MEHRHEIT DER GLÄUBIGER UND NICHT ALLE GLÄUBIGER BENÖTIGT, ENTSCHULDEN KANN.
Kernpunkt des geplanten europaweit ein-
Inhalt
heitlichen Restrukturierungsrahmens ist
In einer vorangehenden Verhandlungspha-
die Möglichkeit, dass sich Schuldner im
se sollen Maßnahmen zur Verfügung stehen,
Rahmen eines vorinsolvenzlichen Plans,
die den ungestörten außergerichtlichen Ver-
der lediglich die qualifizierte Mehrheit der
handlungsprozess abschirmen (Moratorium
Gläubiger und nicht alle Gläubiger benötigt,
bzw. „stay“) oder aber diesen unterstützen
entschulden kann. Je nach Grad des Einver-
(Restrukturierungsexperte als Vertrauens-
nehmens mit den Gläubigern können dabei
person/Mediator).
Lösungen zwischen Schuldnern und betei-
In einer weiterführenden Bestätigungsphase
ligten Gläubigern mit geringerer gericht-
soll ein verhandelter Plan zum Gegenstand
licher Beteiligung gefunden werden. Der
einer gerichtlichen Bestätigung gemacht
Entwurf sieht insbesondere einen Gesetz-
werden können. Diese Gerichtsbeteiligung
gebungsauftrag an die Mitgliedsstaaten vor,
kann zum einen dazu dienen, sogenannte
eco.nova
21
„Akkordstörer“ an den vorgelegten Plan zu
noch vorhandene Masse unter dem Deck-
binden, die Bestätigungsphase kann aber
mantel eines Moratoriums und einer parti-
auch lediglich zum Ziel haben, Leistungen an
ellen Suspendierung von Insolvenzantrags-
oder durch Sanierungsbeteiligte auf Grund
pflichten zu schmälern.
eines im Konsens angenommenen Plans für
Wie im österreichischen Recht vorgesehen
den Fall einer Folgeinsolvenz mit Privilegien
enthält der Entwurf während der vorinsol-
zu versehen.
venzlichen Restrukturierungsphase, die vier
Auswirkungen für Österreich
bis maximal zwölf Monate dauern kann, den Entfall der Insolvenzantragspflicht, ferner
Der Kommissionsvorschlag zur präventi-
eine Vertragsauflösungssperre und Schutz-
ven Restrukturierung ist an sich schlüssig
mechanismen für Finanzierungen und sons-
und konsistent, wenn man grundsätzlich
tige Transaktionen (Entfall des Anfechtungs-
Restrukturierungshilfen für Unternehmer
rechts). Grundsätzlich soll der Unternehmer
vor einer Insolvenz akzeptiert. In einigen
während der Restrukturierungsphase die Ei-
süd- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten
genverwaltung behalten, nur in Sonderfällen
besteht in diesen Fällen durchaus ein gewis-
kann das Gericht Verwalter bestellen.
ses Defizit in der Justiz, das mit der neuen
Aus dem englischen Originaltext des Richt-
Richtlinie behoben werden könnte. Anderer-
linienentwurfs ist als Eröffnungsvorausset-
seits betont die Kommission aber auch die
zung eine „wahrscheinliche Insolvenz“ („li-
Vorteile freier Sanierungen vor tatsächlicher
kelihood“) zu entnehmen. Eine gesetzliche
Einleitung eines Insolvenzverfahrens.
Definition der „wahrscheinlichen Insolvenz“
Einzelne Aspekte
© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE
eco.recht
DR. HERBERT MATZUNSKI Salurner Straße 16 6020 Innsbruck www.hauska-matzunski.at
fehlt. Das Verhältnis zur drohenden Zah-
Sanierungserleichterungen wie verkürz-
lungsunfähigkeit bzw. Antragspflicht bzw.
te Kündigungsfristen, Durchbrechung von
Aus dem Richtlinienvorschlag sticht für den
überhaupt zur Überschuldung nach österrei-
Sonderkündigungstatbeständen oder ver-
österreichischen Betrachter hervor, dass
chischem Rechtsverständnis ist ungeklärt.
einfachte Verfahren im Rahmen von Mas-
der Restrukturierungsplan – etwa in Inhalt
In Österreich besteht bei Kapitalgesellschaf-
senentlassungen bzw. Erleichterungen bei
und Zustandekommen mit dem deutschen
ten zumindest seit 30 Jahren eine zweistufi-
Sozialplandotierung sieht der Entwurf
ESUG-Insolvenzplan vergleichbar – auch auf
ge Überschuldungsprüfung und Festlegung
nicht vor. Insgesamt gilt damit im vor-
einzelne Gläubiger oder Gläubigergruppen
einer Fortbestehensprognose als zentrales
insolvenzlichen Restrukturierungsbereich
beschränkt werden kann. Aus österreichi-
Element, wobei seit mehr als 20 Jahren die
„normales“ Arbeitsrecht. Im Gegensatz
scher Sicht wäre dies ein Rückschritt, zu-
Übernahme der Prinzipien der Primärpro-
zu Vollstreckungsmaßnahmen sonstiger
mal bereits 1984 der sogenannte „Klassen-
gnose für die Unternehmensfortführung
Gläubiger, die während der Dauer der vor-
konkurs“ abgeschafft wurde und seit der
auch für Masseverwalter gilt. Zudem wurde
insolvenzlichen Restrukturierung nicht
Novelle 2010 ein modernes, kompaktes und
in Österreich der Leitfaden Fortbestehens-
durchsetzbar sind, können Arbeitnehmer-
einheitliches Insolvenzverfahren vorliegt.
prognose im März 2016 neu gefasst und bear-
Ansprüche auch während dieser Phase exe-
Über das Ziel schießt der Richtlinienentwurf
beitet. Der Richtlinienentwurf stellt überdies
kutiv durchgesetzt werden.
jedenfalls hinaus, wenn der Entschuldungs-
mit den bisherigen Begrifflichkeiten in Fra-
plan vorweg betroffene und nicht betroffene
ge, ob der in Österreich gebräuchliche Begriff
Fazit
Gläubiger anzugeben hat, also von vornher-
der „Überschuldung“ bei Feststellung der
Zu begrüßen ist der Richtlinienentwurf
ein nicht alle Gläubiger in die Maßnahmen
wahrscheinlichen bzw. tatsächlichen Zah-
schon deshalb, weil mit der einheitlichen
miteinbezogen werden. Dies kann sich im
lungsunfähigkeit/Insolvenz überhaupt noch
Entschuldungsfrist von drei Jahren der
Nachhinein bei tatsächlicher Eröffnung ei-
Bedeutung hat. Sollte dem so sein, bricht ein
bisherige „Insolvenztourismus“ vermieden
nes Insolvenzverfahrens als nachteilig her-
gewaltiger Stein aus der Pyramide des öster-
wird. Bisher konnte man sich als EU-Bürger
ausstellen, wenn etwa die Gruppe der nicht
reichischen Insolvenzrechts heraus.
bei Begründung eines Hauptwohnsitzes das
betroffenen Dienstnehmer bei einer gericht-
In der Richtlinie ist ferner vorgesehen,
jeweils günstigste Insolvenzrecht sozusa-
lichen Sanierung bei Teilschließung des Un-
Unternehmen eine zweite Chance zu ge-
gen aussuchen.
ternehmens (Filialschließungen) dennoch
ben bzw. Überlegungen und Grundsätze
Alles in allem steht erheblicher Diskussi-
unerwartet betroffen wird, obwohl man sich
für eine Entschuldung von Unternehmern
onsbedarf beim vorgesehenen „vorinsol-
vorher in Sicherheit wähnte.
auszuarbeiten. In Österreich wurden diese
venzlichen Sanierungsverfahren nach dem
Insgesamt ist mit einiger Skepsis zu beach-
Vorgaben bereits großteils mit der letzten
EU-Richtlinienentwurf“ an. Insofern passt
ten, dass die Einleitung und Durchführung
Insolvenzrechtsnovelle bzw. den seit 1. No-
der Richtlinienentwurf in die Dynamik des
des Verfahrens weitgehend vom Schuldner
vember 2017 geltenden neuen Bestimmun-
Insolvenzrechts (Restrukturierungs-/Sanie-
selbst bestimmt wird und die Gläubiger-
gen zur Entschuldung von Verbrauchern
rungsrechts), weil praktisch kein Rechtsge-
beteiligung in den Hintergrund gedrängt
umgesetzt.
biet derartigen weitreichenden Novellie-
wird. Letztlich könnte dies als Einladung an
Nach dem Richtlinienentwurf sollen Ar-
rungen/Erneuerungen unterworfen ist wie
die Schuldner verstanden werden, bereits
beitnehmer während der gesamten Dauer
dieser Bereich. Nach Heraklit fließt alles
unvermeidliche Liquidationen hinauszu-
der präventiven Sanierungsverfahren den
(„panta rhei“) – wir werden sehen, an welche
zögern oder auf Kosten der Gläubiger die
vollen arbeitsrechtlichen Schutz genießen.
Ufer uns dieser Strom diesmal anspült.
22
eco.nova
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eco.recht
Verantwortungsvoll arbeiten Der letzte Monat im Jahr sollte eigentlich eine ruhige Zeit sein. Eine Zeit der Reflexion über erreichte und nicht erreichte Unternehmensziele, eine Zeit, um Wünsche an das neue Jahr zu formulieren – idealerweise eingebettet in eine solide Unternehmensstrategie und Budgetzahlen. Tatsächlich läuft es aber ganz anders ab.
D
Das bedeutet, mit
Rechtskonforme Unternehmensführung
deutet nichts anderes, als rechtliche Risiken
Hochdruck am
Bei einer Weihnachtsgeschichte wollen wir
und Compliance-Risiken – wie andere Risiken
Jahresabschluss
aber nicht bleiben. Die folgenden Gedan-
auch – zu managen, also proaktiv vorbeu-
zu arbeiten, offene
ken zur rechtskonformen Unternehmens-
gende Maßnahmen zu setzen und bei Eintritt
Projekte zu finali-
führung sollen mehr als nur kurzlebiger
unmittelbarer Gefahren oder im Schadens-
sieren (als gäbe es kein neues Jahr), aus allen
Weihnachtszauber sein und mit der weit-
fall eine rasche Reaktion, Aufklärung und
Social-Media-Rohren zu feuern und dazwi-
verbreiteten Meinung aufräumen, dass
gegebenenfalls Sanktionierung. Mit anderen
schen noch die ein oder andere Weihnachts-
gewinnorientierte Unternehmer von der
Worten: ein effektives Compliance-Manage-
feier – bloß keine grundsätzlichen Gedanken
internen Rechtsabteilung oder externen
ment-System. Diese Vorgangsweise ist im
etwa über eine nachhaltige Unternehmens-
Rechtsberatern nur behindert werden.
Umweltrecht bereits seit langem „state of the
führung unter Beachtung der rechtlichen
Verantwortungsvolle Rechtsberatung leist-
art“ (Umwelt-Managementsysteme à la ISO
Rahmenbedingungen. Das soll sich an dieser
et nämlich einen wertvollen Beitrag zur
14001 lassen grüßen), und zwar durch
Stelle ändern. „Change“ ist angesagt, es muss
Erreichung bzw. Absicherung der Unterneh-
•
ja nicht gleich „disruptive“ werden.
mensziele.
24
eco.nova
as Jahresende.
Rechtskonforme Unternehmensführung be-
Ermittlung und Dokumentation der für den konkreten Betrieb relevanten
eco.recht
•
und aktualisierten Rechtsvorschriften
keitsgesetz verankert; aber auch die
(sog. Rechtsregister).
Bundeswettbewerbsbehörde und Straf-
Ermittlung und Dokumentation der
behörden erkennen Compliance-Bemü-
für den konkreten Betrieb relevanten Pflichten aus Genehmigungsbeschei•
hungen an. 5.
Auch interne Rechtsabteilungen bzw.
den (sog. Bescheidregister).
externe Rechtsberater nutzen Möglich-
Fortlaufende Maßnahmen zur rechts-
keiten, die sich ihnen bieten, wenn Ver-
und bescheidkonformen Unterneh-
tragspartner rechtswidrig vorgehen.
mensführung wie Zuweisung von Ver-
Als Beispiel möge das Kartellrecht her-
antwortlichkeiten, interne Schulungen,
halten, das bei Liefer-, Vertriebs- oder
Kontrollen oder Notfallkonzepte.
Kooperationsverträgen so manche unangenehme Verpflichtung „aushebelt“,
Auch in anderen Bereichen (insbesonde-
unter Umständen sogar aktive Ansprü-
re betreffend Korruption und Kartellrecht)
che an die Hand gibt (z. B. Schadener-
hat sich einiges getan. Gleichwohl ist das
satzansprüche wegen Wettbewerbs-
Risikomanagement auch im Hinblick auf
verstößen). Diese Entwicklung wird
rechtliche Risiken ein stetiger Kreislauf –
auch vor Österreich nicht haltmachen
die Unternehmen dürfen nicht lockerlassen.
– geschädigte Unternehmer werden
Hier noch einmal einige Grundsätze:
den Rückenwind nutzen, den die neue
1.
Zwingendes Recht (z. B. Kartellrecht,
Rechtslage mit erheblichen Erleichte-
Strafrecht, Datenschutzrecht) bedeu-
rungen bietet (Schadensvermutung, er-
tet, dass es von Unternehmen zwin-
weiterte Rechte auf Akteneinsicht und Offenlegung von Unterlagen etc.).
gend eingehalten werden muss; es gibt keinen Beurteilungsspielraum für
6.
Neue Vorschriften verlangen auch nach
die Geschäftsführung – jeder Verstoß
Aufmerksamkeit. Man denke nur an
wirft Fragen nach einem direkten Ver-
das neue Datenschutzregime, das in we-
schulden der Unternehmensleitung,
nigen Monaten anzuwenden sein wird.
zumindest aber nach einem Organisa-
Unternehmer sollten daher – stärker als
tionsverschulden auf. Ein Verstoß ge-
bisher – Ressourcen in Compliance und
gen zwingendes Recht lässt sich auch
rechtliches Risikomanagement stecken.
nicht mit der so genannten „Business
Dann wird das neue Jahr ein gutes.
Judgement Rule“ schönreden, wonach
2.
DR. JOHANNES BARBIST, M. A. (LIMERICK)
Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH Kaiserjägerstraße 1 6020 Innsbruck www.bindergroesswang.at
Zahl von Verwaltungsvorschriften müssen nicht generell hart bestraft werden,
der Geschäftsführer der GmbH jeden-
Wenn wir schon dabei sind, auch ein
oft genügt „beraten statt strafen“. Die
falls dann „im Einklang mit der Sorgfalt
Wunsch an das frisch konstituierte Parla-
Kumulierung von Verwaltungsstra-
eines ordentlichen Geschäftsmannes
ment, die noch zu bildende Bundesregie-
fen muss aufhören. Und es muss auch
(handelt), wenn er sich bei einer unter-
rung und den ihr unterstellten Verwaltungs-
möglich sein, dass ein Kontrollsystem
nehmerischen Entscheidung nicht von
apparat:
in einem Unternehmen trotz eines Ver-
sachfremden Interessen leiten lässt
•
Nehmen Sie das Deregulierungsgrund-
stoßes als wirksam qualifiziert wird. Ab
und auf der Grundlage angemessener
satzgesetz ernst, das heißt weniger und
einem gewissen Grad an angewandter
Information annehmen darf, zum Woh-
einfachere Gesetze, wo es möglich ist.
Sorgfalt muss ein Unternehmer darauf
le der Gesellschaft zu handeln“.
Strenge Regulierung und Strafen, wo es
vertrauen können, dass seine Mitarbei-
Ein Verstoß gegen zwingendes Recht
Missstände gibt.
ter die Gesetze einhalten. Dann werden
Vollziehen Sie die Vorschriften intelli-
Unternehmer für rechtskonforme Un-
che und gerichtliche Sanktionen wie
gent und helfen Sie den Unternehmern
ternehmensführung auch belohnt. Zu-
Geldbußen und Verbandsverantwort-
durch Empfehlungen und Leitfäden.
cker lässt sich schließlich nicht nur in
lichkeit, zivilrechtliche Nachteile wie
Verstöße gegen die unüberschaubare
der Weihnachtszeit genießen.
belastet die Organisation (behördli-
•
Schadenersatzpflichten, Reputationsschäden etc.) und die Karriere so mancher Manager. Man denke nur an „Dieselgate“. 3.
Jedes vermiedene oder reduzierte rechtliche Risiko schützt den Gewinn, der von den operativen Einheiten erzielt wird.
4.
Eine belastbare Compliance-Organisation schafft bessere Verteidigungsmöglichkeiten, wenn trotz aller Bemühungen um eine rechtskonforme Unternehmensführung Verstöße zutage treten. Explizite Anreize sind zum Beispiel im Verbandsverantwortlich-
BUCHTIPP
Das Thema „Compliance“ ist mittlerweile in Österreich etabliert, gleichwohl kommt es nach wie vor zu massiven Verstößen gerade in den juristischen Hotspots (Kartellund Strafrecht). Maßnahmen zur Gegensteuerung sind zwingend erforderlich. Das vorliegende aktualisierte und überarbeitete Werk befasst sich mit unternehmensorganisatorischen Maßnahmen, die diesen Verstößen entgegenwirken und rechts- und regelkonformes Verhalten in den Unternehmen etablieren sollen. Herausgeber: Johannes Barbist, Michael Ahammer, Tibor Fabian, Helge Löffler LexisNexis, 412 Seiten, EUR 72,00
eco.nova
25
eco.recht
Achtung Datenschutz! Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro oder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist – diese drakonischen Geldstrafen drohen ab dem 25. Mai 2018 bei Verstoß gegen die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).1)
26
eco.nova
1) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Für wen gilt die DSGVO? Die DSGVO gilt für natürliche und juristi-
Zulässigkeit der Datenverarbeitung
sche Personen,
Nach der DSGVO ist die Verarbeitung von Da-
•
die über die Zwecke und Mittel der Ver-
ten grundsätzlich verboten. Nur bei Vorliegen
arbeitung von personenbezogenen Da-
einer Ausnahme ist die Verarbeitung erlaubt:
ten entscheiden (Verantwortliche), wie
Die gängigste Ausnahme vom generellen
Unternehmen oder Behörden,
Verbot der Verarbeitung von Daten ist die
die Daten für einen Datenverantwortli-
ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen.
chen verarbeiten (Auftragsverarbeiter),
Diese muss freiwillig, für einen bestimmten
wie Rechenzentren oder IT-Dienstleister.
Fall und in Kenntnis der Sachlage erfolgen
•
Wo gilt die DSGVO?
und jederzeit widerrufen werden können. Grundsätzlich können daher solche Einwil-
Die DSGVO ist auf Verantwortliche und
ligungen zwar Teil der AGB sein, jedoch hat
Auftragsverarbeiter anwendbar, die
die Einwilligung in leichter und verständli-
•
ihren Sitz oder ihre Niederlassung in
cher Sprache und leicht zugänglicher Form
der EU/ im EWR haben, wobei es be-
zu erfolgen.
reits genügt, wenn die Datenverarbei-
© BLITZKNEISSER / ANDREAS RIGGER
eco.recht
der EU/im EWR hat;
Grundsätze der Datenverarbeitung und Rechenschaftspflicht
Waren oder Dienstleistungen entgelt-
Die Verarbeitung von Daten muss rechtmä-
lich oder unentgeltlich in der EU/im
ßig, nachvollziehbar und transparent, nach
EWR anbieten oder das Verhalten be-
Treu und Glauben und für einen eindeuti-
troffener Personen in der Union beob-
gen und legitimen Zweck erfolgen. Die Daten
achten (z. B. Onlinewerbung etc.), auch
müssen sachlich richtig und – sofern für den
ohne eine Niederlassung oder einen
Verarbeitungszweck erforderlich – auf dem
schen Verzeichnisses der Verarbeitungstätig-
Sitz in der EU/ im EWR zu haben.
neuesten Stand sein. Sie müssen auf ein not-
keiten oder die Durchführung einer Daten-
wendiges Maß beschränkt sein und dürfen
schutz-Folgeabschätzung bei Verarbeitungen
nur so lange, wie für den festgelegten Zweck
von Daten, welche mit einem hohen Risiko
erforderlich, gespeichert werden. Sonstige
für Rechte und Freiheiten natürlicher Perso-
Die DSGVO ist auf die Verarbeitung von
Daten sind zu löschen oder zu anonymisie-
nen verbunden sind.
personenbezogenen Daten (in der Folge
ren. Es ist durch technische Einstellungen
Bei der Auswahl und Umsetzung der tech-
kurz: Daten) anwendbar, das heißt, Informa-
sicherzustellen, dass die Daten nur Befugten
nischen und organisatorischen Sicherheits-
tionen identifizierter oder identifizierbarer
zum erlaubten Zwecke zugänglich sind. Die
maßnahmen ist ein dem Risiko angemesse-
natürlicher Personen und Einzelunterneh-
Einhaltung dieser Grundsätze ist nachzuwei-
nes Schutzniveau einzuhalten, dabei sind der
men, wie Name, Adresse, Geburtsdatum etc..
sen (Rechenschaftspflicht).
Stand der Technik, die Implementierungs-
tung im Rahmen dieser Niederlassung erfolgt, selbst wenn sie keinen Sitz in •
Welche Datenverarbeitungen sind betroffen?
Nicht unter die DSGVO fallen Daten juris-
MMAG. DR. SABINE MONIKA HOFER-PICOUT, LL.M. MBL Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at
kosten und Art, Umfang, Umstände und
Personengesellschaften.
Datenschutz und Datensicherheit
Umfasst sind grundsätzlich elektronisch
Der Datenverantwortliche bzw. Auftragsver-
donymisierung und Verschlüsselung von Da-
verarbeitete Daten, manuell verarbeitete
arbeiter hat organisatorische und technische
ten, Sicherung der für die Datenverarbeitung
Daten nur wenn die Dateien in einem Datei-
Compliance-Maßnahmen umzusetzen, um
verwendeten IT-Systeme, Incident-Respon-
system gespeichert sind oder werden sollen.
den Datenschutz und Datensicherheitser-
se- Fähigkeiten sowie Wiederherstellungs-
Die DSGVO gilt beispielsweise für Akten in
fordernissen der DSGVO zu genügen. Orga-
prozesse und regelmäßige Überprüfungen
Papierform oder für auf Telefonen gespei-
nisatorische Datenschutzmaßnahmen sind
der Sicherheitsmaßnahmen angeführt.
cherte Daten, sofern sie nach bestimmten
beispielsweise Maßnahmen zur Einführung
Bei Sicherheitsverletzungen müssen die Ver-
Kriterien geordnet sind.
gewisser Datenschutzstrategien, insbeson-
antwortlichen zwingend die Aufsichtsbehör-
dere Strategien zur Speicherdauer und zur
de und die betroffene Person informieren
Vorgehensweise bei Sicherheitsverletzun-
(Breach Notification). Bei Outsourcing der
gen, die auch wirksam auf die Mitarbeiter
Datenverarbeitung haften der Verantwort-
In der DSGVO werden dem Betroffenen
überbunden werden müssen. Unter gewis-
liche sowie die Auftragsverarbeiter für die
neue Informationsrechte eingeräumt, an-
sen Umständen haben Verantwortliche oder
Einhaltung dieser Standards solidarisch.
hand derer der Betroffene erfahren kann,
Auftragsverarbeiter Datenschutzbeauftragte
welche Daten von ihm unter welchen Um-
zu bestellen.
Rechtsdurchsetzung
ständen verarbeitet werden. Der Betroffene
Technische Datenschutzmaßnahmen, an-
Der Betroffene kann seine Rechte aus der
kann Auskunft, beispielsweise über die Spei-
hand derer auch die Sicherheit und die
DSGVO mittels Beschwerde bei der Auf-
cherdauer seiner Daten, verlangen. Er kann
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten
sichtsbehörde bzw. gerichtlich gegenüber
Widerspruch gegen die Verarbeitung einle-
gewährleistet werden können, sind beispiels-
den Verantwortlichen oder den Auftragsver-
gen oder die Übertragung von Daten, die Be-
weise die Einführung von Autorisierungs-
arbeitern durchsetzen. Ebenso können ge-
richtigung, Einschränkung oder Löschung
systemen, die (teilweise sogar verpflichtende)
richtlich Schadenersatzansprüche geltend
seiner Daten verlangen.
Führung eines schriftlichen oder elektroni-
gemacht werden.
tischer Personen und solche eingetragener
Informationspflichten und Betroffenenrechte
Zweck der Verarbeitung zu berücksichtigen. Als mögliche Maßnahmen werden hier Pseu-
eco.nova
27
eco.recht
Darf man das noch?
Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutz-Anpassungsgesetz in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen bringen einige neue Anforderungen an das Verarbeiten personenbezogener Daten mit sich. Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang Daten künftig für ihre Werbemaßnahmen verwendet werden dürfen.
D
ürfen wir in Zu-
dabei insbesondere auf die Direktwerbung
tet unter anderem, dass Datenverarbeitun-
kunft eigentlich
auswirken werden.
gen nur dann durchgeführt werden dür-
noch unseren
In Kürze treten die neuen Regelungen in
fen, wenn sie „rechtmäßig“ erfolgen. Das ist
Newsletter ver-
Kraft. Gleich vorweg: Direktmarketing und
zum Beispiel dann der Fall, wenn der Be-
senden? Das ist ei-
andere Werbemaßnahmen werden auch in
troffene (das ist jene Person, deren Daten
ne der häufigsten
Zukunft möglich sein. Wer empfindliche
verarbeitet werden) die ausdrückliche Ein-
Fragen, die derzeit Rechtsberatern auf dem
Strafen vermeiden will, sollte sich aller-
willigung zur Verarbeitung seiner Daten zu
Gebiet des Datenschutzes gestellt werden.
dings an die datenschutzrechtlichen „Spiel-
einem bestimmten Zweck erteilt hat oder
In dieser Frage spiegelt sich die Unsicher-
regeln“ halten.
die Daten zur Erfüllung eines Vertrages mit
heit vieler Unternehmen wider, wie sich die
Auch für Werbemaßnahmen gelten die (all-
dem Betroffenen verarbeitet werden müs-
neuen Datenschutzregelungen auf die Wer-
gemeinen) Vorschriften der DSGVO und der
sen. Wer etwa Kaufverträge schließt, darf
bemaßnahmen ihres Unternehmens und
nationalen Datenschutzgesetze. Das bedeu-
die für die Vertragserfüllung erforderlichen
28
eco.nova
eco.recht
Daten seines Vertragspartners verarbeiten,
zu widersprechen. Solange sie nicht wider-
men, das beispielsweise personenbezogene
ohne dafür eine gesonderte Einwilligung
spricht, ist die Direktmarketingmaßnahme
Daten eines Kunden aufgrund eines Kauf-
einholen zu müssen.
daher zulässig.
vertrages über Lebensmittel erhalten hat
Auch die umfassenden Informationspflich-
Wann ist nun eine Einwilligung erforderlich
und nunmehr im Rahmen des Direktmarke-
ten, die proaktiv bei der Datenerhebung
und wann nicht? Vereinfacht gesagt lautet
tings Sportgeräte bewerben möchte. Ohne
erfüllt werden müssen, sind einzuhalten.
die Antwort: Datenschutzrechtlich bedarf es
Einwilligung zulässig sind daher
Die betroffenen Personen sind daher vom
in der Regel dann keiner Einwilligung, wenn
•
die postalische Werbung,
Zweck, zu dem ihre personenbezogenen
die „berechtigten Interessen“ des Direkt-
•
die Werbung an eigene Kunden für
Daten verarbeitet werden, sowie von der je-
marketers die Interessen des Betroffenen
weiligen Rechtsgrundlage für die Verarbei-
überwiegen. Die DSGVO sieht in ihrem Er-
tung zu informieren.
DIREKTMARKETING UND ANDERE WERBEMASSNAHMEN WERDEN IM ZUGE DER EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG AUCH IN ZUKUNFT MÖGLICH SEIN. WER EMPFINDLICHE STRAFEN VERMEIDEN WILL, SOLLTE SICH ALLERDINGS AN DIE DATENSCHUTZRECHTLICHEN SPIELREGELN HALTEN. Zulässigkeit des Direktmarketings Unter „Direktmarketing“ wird gemeinhin
wägungsgrund 47 ausdrücklich vor, dass das
eigene gleiche oder ähnliche Waren/ Dienstleistungen und •
eine pseudonyme personenbezogene
Direktmarketing als ein „berechtigtes Inter-
Onlinewerbung, bei der die Identität
esse“ betrachtet werden kann, und erkennt
der betroffenen Person nur sehr schwer
damit an, dass Unternehmen ein legitimes
feststellbar ist, zum Beispiel weil nur
Interesse an der Kontaktaufnahme mit Kun-
die IP-Adresse bekannt ist.
den und potentiellen Kunden haben, das den
Allerdings muss elektronische Werbung im-
Interessen der Betroffenen übergeordnet
mer eine Opt-out-Möglichkeit vorsehen (z. B.
sein kann.
Abmeldemöglichkeit von einem Newsletter).
Somit wird in vielen Fällen das Direktmarke-
Ebenso muss berücksichtigt werden, ob sich
ting zunächst zulässig sein. Allerdings steht
eine betroffene Person in die sogenannte
in solchen Fällen jeder betroffenen Person
Robinsonliste eingetragen und damit ver-
ein Widerspruchsrecht zu (Opt-out). Dieses
bindlich erklärt hat, kein persönlich adres-
Widerspruchsrecht ist kostenlos und kann
siertes Werbematerial erhalten zu wollen.
auch elektronisch ausgeübt werden. Das
Adressverlage haben solche Eintragungen zu
Unternehmen hat dem Widerspruch unver-
beachten.
züglich, längstens binnen eines Monats zu Unzulässig ist Direktmarketing ohne Einwil-
Voraussetzungen einer rechtswirksamen Einwilligung
ligung der betroffenen Person jedoch immer
Wenn datenschutzrechtlich eine Einwilli-
dann, wenn entweder eine Datenverarbei-
gung erforderlich ist, muss diese bestimm-
tung mit besonders hoher Eingriffsintensi-
ten Voraussetzungen genügen. Insbesondere
tät stattfindet (z. B. bei manchen Arten des
muss sie „freiwillig“ und „informiert“ erteilt
Profilings) oder sensible Daten verwendet
werden. Das bedeutet, dass der Einwilligende
werden. Sensible Daten sind etwa Gesund-
genau über den Zweck der Einwilligung in-
heitsdaten, biometrische Daten, Daten über
formiert werden muss und die Einwilligung
die sexuelle Orientierung, die politische oder
nicht mit einem Vertragsabschluss „gekop-
religiöse Weltanschauung etc.
pelt“ werden darf, soweit diese nicht unbe-
entsprechen.
dingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
direkte Ansprache des möglichen Kunden
Besonderheiten des elektronischen Direktmarketings
enthält. Ein Unternehmen, das per Post oder
Neben dem Datenschutzrecht sind in Ös-
tig sein.
per E-Mail Newsletter an die persönliche
terreich auch noch die Bestimmungen des §
Oftmals wird die Einwilligung für die Ver-
(E-Mail-)Adresse bestimmter Personen oder
107 Telekommunikationsgesetz zu beachten.
tragserfüllung nicht notwendig, aber sie
Personengruppen richtet, um sie möglichst
Diese schränken die Zulässigkeit des elekt-
könnte wirtschaftlich sinnvoll sein. Man
zu einer individuellen, messbaren Reaktion
ronischen Direktmarketings ohne vorherige
denke nur an viele „Gratisangebote“ im In-
zu veranlassen, betreibt Direktmarketing.
Einwilligung weiter ein. Demnach bedarf es
ternet, die darauf basieren, dass das Angebot
Direktmarketing kann in Anwendung
in folgenden Fällen immer einer Einwilli-
zwar „gratis“ zur Verfügung gestellt wird, die
der neuen Datenschutzregelungen auf-
gung:
Nutzer dafür jedoch im Gegenzug in die Ver-
grund eines „Opt-in-Verfahrens“ oder eines
•
Werbung an Nichtkunden und
arbeitung ihrer Daten einwilligen.
„Opt-out-Verfahrens“ zulässig sein. Beim
•
Werbung an eigene Kunden, wenn
Um hier nicht in die Falle ungültiger, weil
„Opt-in-Verfahren“ muss die angesprochene
fremde Waren/Dienstleistungen oder
unzulässig gekoppelter Angebote zu tappen,
Person vorab ausdrücklich zustimmen, also
eigene, aber andere Waren/Dienstleis-
könnte es etwa ratsam sein, zwei verschiede-
tungen beworben werden, sowie
ne Geschäftsmodelle anzubieten: Ein Ange-
Telefonwerbung
bot mit einer Einwilligung zur Datenverar-
jede Werbemaßnahme verstanden, die eine
ihre Einwilligung zum Erhalt von Werbebot-
Einwilligungen in Allgemeine Geschäftsbedingungen werden daher regelmäßig ungül-
schaften erteilt haben, da diese andernfalls
•
unzulässig sind. Beim „Opt-out-Verfahren“
Ein Unternehmen, das Werbung per E-Mail
beitung und eines ohne Einwilligung, wobei
sind Direktmarketingmaßnahmen grund-
an Nichtkunden versenden möchte, benötigt
Ersteres kostenpflichtig oder teurer angebo-
sätzlich auch ohne Einwilligung zulässig,
sohin stets die Einwilligung des jeweiligen
ten wird als Letzteres. Dann hat der Kunde
die betroffene Person hat jedoch das Recht
Empfängers. Gleiches gilt für ein Unterneh-
zumindest die Wahl, ob er den Vertrag mit
eco.nova
29
Einwilligung abschließen möchte oder eben
darf es immer einer ausdrücklichen Einwil-
nicht. Die Einwilligung sollte aber jedenfalls
ligung des Betroffenen.
separat vom eigentlichen Vertrag, also ge-
Einer ausdrücklichen Einwilligung bedarf
trennt, abgegeben werden (z. B. mittels An-
Profiling auch dann, wenn damit rechtli-
klickens einer eigenen Box).
che Folgen für die Betroffenen verbunden
Bei Kindern ist Vorsicht geboten: In Ös-
sind. Zum Beispiel könnte eine Bank auf-
terreich können sie erst ab 14 Jahren eine
grund des Profilings das Kreditrisiko von
datenschutzrechtlich wirksame Einwilli-
Kunden bewerten und auf dieser Grund-
gung abgeben. Bei jüngeren Kindern ist
lage Kredite erteilen oder ablehnen. In sol-
die Zustimmung des Erziehungsberech-
chen Fällen ist der Betroffene über die Pro-
tigten erforderlich. Das Unternehmen hat
grammlogik zu informieren. Er hat auch
dabei „angemessene Anstrengungen unter
das Recht, seinen Standpunkt darzulegen
Berücksichtigung der vorhandenen Tech-
sowie die auf Basis des Profilings gefasste
nologie“ vorzunehmen, um sicherzustellen,
Entscheidung anzufechten.
dass keine Kinder unter 14 Jahren Einwillierfolgen, dass Online-Registrierungen nur
Datenverarbeitung zum Zwecke der Marktforschung
unter Angabe des Geburtsdatums oder zu-
Echte Marktforschung dient der Erhebung
künftig zum Beispiel nur mittels digitalem
statistischer Daten mittels eines wissen-
Ausweis möglich sind.
schaftlich-methodischen Vorgehens. Es
gungen abgeben. Das könnte etwa dadurch
Was wäre wenn
werden gerade keine Aussagen über personenbezogene Daten von Einzelpersonen er-
© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE
eco.recht
DR. GEORG HUBER, LL.M. MAG. MELANIE GASSLERTISCHLINGER, LL.M. Greiter Pegger Kofler & Partner Maria-Theresien-Straße 24 6020 Innsbruck www.lawfirm.at
Unter Profiling versteht man die Bewer-
stellt, wie wohl natürlich Daten von Einzel-
tung oder Vorhersage persönlicher Aspekte
personen erhoben werden.
von betroffenen Personen. Solche „Aspekte“
In solchen Fällen liegt in der Regel ein
beziehen sich etwa auf die Arbeitsleistung,
überwiegendes berechtigtes Interesse des
gunsten des Unternehmens ausfällt und
die wirtschaftliche Lage, die Gesundheit,
Marktforschers oder seines Auftraggebers
der Betroffene der Verarbeitung seiner Da-
persönliche Vorlieben, Interessen, die Zuver-
vor, sodass es keiner Einwilligung der be-
ten nicht widersprochen hat (Opt-out).
lässigkeit, das Verhalten, Aufenthalt oder
troffenen Personen bedarf.
Für Unternehmen in Österreich bedeutet
Ortswechsel. Wer zum Beispiel die auf Inter-
Anders gelagert sind jedoch die Fälle des
das im Ergebnis, dass sie auch in Zukunft
netverkaufsplattformen betrachteten oder
sogenannten „Push Polling“. Dabei handelt
Newsletter per regulärer Post an diejenigen
gekauften Waren auswertet, um ein Ge-
es sich um eine als Marktforschung „ge-
Empfänger versenden dürfen, die nicht in
samtbild des Kaufverhaltens eines bestimm-
tarnte“ Direktwerbung, die auch in politi-
der Robinsonliste eingetragen sind. Elekt-
ten Kunden zu erstellen und dem Kunden
schen Wahlkämpfen für Dirty Campaig-
ronische Werbung zum Beispiel per E-Mail
hierauf basierend sinnvolle Kaufvorschlä-
ning eingesetzt wird. Unter dem Vorwand,
an eigene Kunden für eigene gleiche oder
ge für andere Produkte zu unterbreiten, be-
Marktforschung zu betreiben, werden in
ähnliche Waren/Dienstleistungen ist eben-
treibt Profiling.
Wahrheit die eigenen Produkte beworben
so ohne gesonderte Einwilligung möglich.
Wird Profiling rein zu Zwecken des her-
oder die Konkurrenz schlecht gemacht. Per-
In allen anderen Fällen sowie auch immer
kömmlichen Direktmarketings betrieben,
sonen werden dabei mit scheinbaren Fra-
dann, wenn die Datenverarbeitung mit be-
dürften meist die berechtigten Interessen
gen für eine Marktforschung konfrontiert,
sonders hoher Eingriffsintensität stattfin-
des Verantwortlichen jene des Betroffenen
ohne dass es sich tatsächlich um eine (seri-
det oder sensible Daten verwendet werden,
überwiegen, sodass es grundsätzlich keiner
öse) Marktforschung handelt.
ist eine freiwillige und informierte Einwilli-
Einwilligung bedarf. Der Betroffene hat je-
Für Push Polling dürfte regelmäßig eine
gung des Betroffenen erforderlich. Betrof-
doch ein Widerspruchsrecht.
Einwilligung des Betroffenen erforderlich
fene sind von den Zwecken, zu denen ihre
Anders sieht der Fall aus, wenn mit dem
sein, da hier keine überwiegenden berech-
Daten verarbeitet werden, sowie von der je-
Profiling eine „erhöhte Eingriffsintensität“
tigten Interessen des Verantwortlichen vor-
weiligen Rechtsgrundlage zu informieren.
verbunden ist, also der Eingriff in die Rech-
liegen dürften.
Einen generellen Freibrief für das Direkt-
te des Einzelnen massiver ist, zum Beispiel
marketing wird es daher nicht geben. Un-
weil die Menschenwürde betroffen ist. Eine
Fazit
solche erhöhte Eingriffsintensität liegt etwa
Direktmarketing wird auch nach Inkraft-
die DSGVO eingeführten hohen Strafen
bei der Auswertung sensibler Daten oder
treten der DSGVO und des österreichi-
von bis zu vier Prozent des Konzernumsat-
bei „Preisdifferenzierung“ vor. Von Letzte-
schen Datenschutzanpassungsgesetzes am
zes bzw. 20 Millionen Euro anzuraten, die
rer spricht man dann, wenn unterschied-
25. Mai 2018 grundsätzlich möglich sein.
neuen rechtlichen Rahmenbedingungen
lichen Nutzern für ein und dieselbe Ware
Aus Erwägungsgrund 47 der DSGVO ergibt
für das Direktmarketing genau zu
oder Dienstleistung unterschiedliche Preise
sich, dass eine Datenverarbeitung – auch
beachten, wobei der hohe Strafrahmen
angeboten werden (z. B. wenn Verwendern
ohne Vorliegen einer gesonderten Einwilli-
dann nicht greift, wenn „nur“ § 107 Tele-
von Apple-Produkten im Internet höhere
gung des Betroffenen – zulässig sein kann,
kommunikationsgesetz, nicht aber die
Preise angeboten werden als Verwendern
wenn sie zum Zwecke des Direktmarke-
datenschutzrechtlichen Bestimmungen
von Android-Geräten). In solchen Fällen be-
tings erfolgt, eine Interessenabwägung zu-
verletzt werden.
30
eco.nova
ternehmen ist im Hinblick auf die durch
VILLA-MARIANNE.com / Foto: Christof Simon Photography
HOLZHÄUSER DACHSTÜHLE AUFSTOCKUNGEN DACHSANIERUNGEN
Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen allen Freunden, Kunden
Foto © Christof Simon
und Geschäftspartnern einen besinnlichen Advent, frohe Weihnach ten und ein gutes neues Jahr!
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eco.recht
Der Streit ums Schokoquadrat Unternehmen brauchen Marken, damit sie und ihre Produkte in der Masse der Mitbewerber wiedererkannt werden. Marken begegnen uns daher im Alltag auf Schritt und Tritt.
D
Unterscheidungskraft als Hürde
nehmen ermöglichen. In der Praxis schei-
kenarten sind die Wortmarke und die
Tatsächlich bietet das Markenschutzge-
Formmarken bereits an dieser Vorausset-
(Wort-)Bildmarke.
setz die Möglichkeit, auch die Warenform
zung der markenrechtlichen „Unterschei-
Während Wort-
oder die Warenverpackung als Marke zu
dungskraft“. Meistens weicht die Form der
marken aus Buch-
monopolisieren. Grundvoraussetzung für
Ware bzw. die Verpackung nämlich nicht
staben, Zahlen und Satzzeichen bestehen,
die Registrierung einer solchen Formmar-
derart von der Norm und vom Branchen-
enthält die Bildmarke grafische Elemente
ke (oder auch 3D-Marke) ist jedoch, dass die
üblichen ab, dass der Durchschnittsadres-
mit oder ohne Wortelement (Wort-Bild-Mar-
Form der Ware bzw. das Aussehen der Wa-
sat davon ausginge, dass diese ein Kenn-
ke oder reine Bildmarke). Doch nicht nur der
renverpackung überhaupt geeignet ist, die
zeichen (Marke) darstellt. Dennoch kann
Schutz der Bezeichnungen und der Logos
Funktion einer Marke zu erfüllen: Sie muss
manchmal auch in solchen Fällen eine Un-
für ihre Waren und Dienstleistungen ist den
den angesprochenen Verkehrskreisen tat-
terscheidungskraft nachgewiesen werden,
Unternehmen wichtig – Mitbewerber sollen
sächlich als Herkunftshinweis dienen und
nämlich dann, wenn die Warenform oder
auch vom Erscheinungsbild der Ware selbst
die Unterscheidung der durch sie gekenn-
Verpackung aufgrund ihrer Benutzung eine
möglichst großen Abstand halten (müssen).
zeichneten Waren von jenen anderer Unter-
solche Bekanntheit erlangt, dass diese ein
32
eco.nova
ie häufigsten Mar-
tert der Großteil der Anmeldungen von
eco.recht
TATSÄCHLICH BIETET DAS MARKENSCHUTZGESETZ DIE MÖGLICHKEIT, AUCH DIE WARENFORM ODER DIE WARENVERPACKUNG ALS MARKE ZU MONOPOLISIEREN. GRUNDVORAUSSETZUNG FÜR DIE REGISTRIERUNG IST JEDOCH, DASS DIE FORM DER WARE BZW. DAS AUSSEHEN DER WARENVERPACKUNG ÜBERHAUPT GEEIGNET IST, DIE FUNKTION EINER MARKE ZU ERFÜLLEN. DR. STEFAN WARBEK Schöpfstraße 5 6020 Innsbruck www.warbek.at
erheblicher Teil der Zielgruppe als von ei-
chend bekannt sei, um als Herkunftshin-
nem bestimmten Unternehmen stammend
weis zu dienen, sondern dass dem Marken-
erkennt (= Verkehrsgeltung).
schutz Hindernisse entgegenstünden, die
Ist die Hürde der Unterscheidungskraft ge-
auch durch Bekanntheit nicht überwind-
nommen, prüft das Amt die weiteren Vo-
bar wären. Unter anderem bestehe die
raussetzungen, insbesondere ob die Form
Marke lediglich aus einer Form, die durch
Alle diese prominenten Beispiele bezeugen
nicht etwa durch die Art der Ware selbst
die Art der Ware selbst bedingt sei, zumal
die sehr hohen Hürden für die Eintragung
bedingt oder zur Erreichung einer techni-
die quadratische Verpackung den Zweck
und Rechtsbeständigkeit sogenannter Form-
schen Wirkung erforderlich ist und ob die
habe, dass die Schokoladentafel leichter in
marken, bei denen sich die Form aus dem
Ware nicht erst durch ihre Form (beispiels-
die Tasche einer Jacke passe. Dies war ent-
Produkt selbst oder seiner Verpackung ergibt.
weise den ästhetischen Charakter) ihren
sprechend der Firmenhistorie tatsächlich
Jedoch ist die Marke nicht die einzige Mög-
wesentlichen Wert erhält. Das Ziel dieser
ein Grund für die quadratische Form der
lichkeit, Produktformen und -verpackungen
weiteren Prüfkriterien ist es, unerwünschte
Schokoladentafel und das Bundespatent-
schützen zu lassen. So scheiterten der Kinder-
ausschließliche und auf unbegrenzte Dauer
gericht verfügte die Löschung der Marke.
stuhl „Tripp Trapp“ und ein Lautsprecher/Mu-
angelegte (Marken-)Rechte zu verhindern
Im Oktober 2017 hob das deutsche Höchst-
sikmöbel von Bang & Olufsen A/S unter an-
und damit auch Schutzrechte, für die nur
gericht diese Entscheidung jedoch auf und
derem aufgrund ihres Designs als 3D-Marken,
eine begrenzte Schutzdauer vorgesehen ist
urteilte, dass das Schutzhindernis der Be-
wohingegen ein befristeter Geschmacksmus-
(etwa im Designrecht 25 Jahre), zu unter-
dingung der Form durch die Art der Ware
terschutz (Designrecht) für letzteren Laut-
laufen. Nur wenn alle diese Prüfkriterien
nicht gegeben sei, weil die quadratische
sprecher durchaus bestand. Geht es nämlich
verneint werden können und Unterschei-
Form der Tafelschokolade keine wesentli-
darum, ein neues Design vor Nachahmun-
dungskraft gegeben ist, erfolgt die Regist-
che Gebrauchseigenschaft von Schoko-
gen zu bewahren, steht die Möglichkeit der
rierung. Doch auch diese ist nicht in Stein
lade darstelle. Das Verfahren wurde zur
Registrierung des Designs als „eingetrage-
gemeißelt. Dritte können die Löschung der
Abklärung weiterer geltend gemachter
nes Geschmacksmuster“, das eine maximale
Marke beantragen, wenn sie der Auffassung
Löschungsgründe an das Bundespatentge-
Schutzdauer von 25 Jahren hat, zur Verfü-
sind, dass das Amt den Schutz zu Unrecht
richt zurückverwiesen und ist damit wei-
gung. Der Schutzzweck des Designrechts ist
zuerkannt hat. Dann geht der Stress erst
ter offen.
ein anderer als jener des Markenrechts: Gera-
richtig los.
Vorerst gescheitert ist der Versuch von
de keine Voraussetzung ist, dass das Design
Nestlé, die Vier-Finger-Form des KitKat-
unterscheidungskräftig im Sinn eines Her-
Quadratisch, praktisch, gut?
Schokoriegels in Großbritannien als Form-
kunftshinweises ist. Das Designrecht schützt
Ganz aktuell ist dies etwa bei der Ritter-
marke eintragen zu lassen, zumal der
Gestaltungen, die neu sind, sich in ihrem
sport-Schokolade der Fall, deren quadra-
Nachweis der Verkehrsgeltung zur Darle-
Gesamteindruck von vorbekannten Designs
tische Verpackung 1996 vom Deutschen
gung der behaupteten Unterscheidungs-
unterscheiden und nicht rein technisch be-
Patent- und Markenamt aufgrund ihrer
kraft nach britischem Recht bisher nicht
dingt sind. Um nicht an der Schutzhürde der
Bekanntheit als Marke eingetragen wurde.
gelang. Dem Lindt-Goldhasen blieb der
Neuheit für den Designschutz zu scheitern
Im gegenständlichen Fall ging ein Konkur-
Schutz als Unionsmarke nach langem
und unerwünschten Nachahmungen vorzu-
rent gegen diese Marke vor und beantragte
Rechtsstreit versagt und der Marken-
beugen, empfiehlt es sich dringend, mögliche
die Löschung. Argument dafür war nicht,
schutz des Rubik’s Cube („Zauberwürfel“)
Schutzrechte für Produkte vor deren Veröf-
dass die quadratische Form nicht ausrei-
könnte ebenfalls vor dem Fall stehen.
fentlichung abzuklären und zu sichern.
eco.nova
33
eco.recht
Erfolgreiche Rechtsdurchsetzung in China China hat den Ruf, (fast) alles zu kopieren. Das stimmt. China hat auch den Ruf, dass man gegen die chinesischen Kopierer ohnehin nichts tun kann. Das ist – wie dieser Artikel zeigen soll – falsch.
C
hina nur als ein Land
stehen dem westlichen Schutzrechtsinha-
Voraussetzung für die erfolgreiche Rechts-
der Kopierer zu se-
ber zwei Wege zur Verfügung: Einerseits ein
durchsetzung in China sind allerdings eige-
hen, wäre falsch.
rascheres, einfacheres Behördenverfahren
ne registrierte Schutzrechte in China selbst.
China ist auf techni-
(AIC), andererseits der Weg von Verletzungs-
Wer hofft, sich mit unlauterem Wettbewerb
schem Gebiet hoch-
klagen über speziell eingerichtete Gerichte
mit dem Argument der sklavischen Nachah-
entwickelt. Aber
(Intellectual Property Courts). Diese können
mung in China durchsetzen zu können, irrt
nicht nur dort: China hat auch auf dem Ge-
es mit westlichen Standards leicht aufneh-
und ist vollständig chancenlos. Nachdem bei
biet der gewerblichen Schutzrechte (Marken,
men. Freilich darf man nicht übersehen, dass
allen gewerblichen Schutzrechten gilt „Wer
Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmus-
das Klagen in China nicht ganz so einfach
zuerst kommt, mahlt zuerst“, müssen in Chi-
ter) ein hochentwickeltes, effektives Rechts-
ist wie in Europa. Einerseits ist die Sprache
na rechtzeitig Marken, Patente, Gebrauchs-
system und ist Mitglied fast aller wichtigen
natürlich eine Barriere, andererseits gibt es
muster oder Geschmacksmuster angemeldet
internationalen Abkommen. Das gilt nicht
zahlreiche Formvorschriften und notarielle
werden, sonst kommen einem die chinesi-
nur für den Erwerb dieser Schutzrechte,
Beglaubigungen, die für eine spezialisierte
schen Anmelder zuvor. Mit dem frühzeitigen
sondern auch für deren Durchsetzung, also
Patentanwaltskanzlei letztlich aber kein Pro-
eignen Anmelden wird nicht nur verhindert,
das Vorgehen gegen Kopien in China. Dabei
blem darstellen.
dass man als „Zweiter“ selber kein Schutz-
34
eco.nova
eco.recht
recht mehr erhält, vielmehr hat sonst plötz-
Neben einer eigenen frühzeitigen Mar-
lich ein chinesischer Anmelder das bessere
kenanmeldung in China ist es außerdem
(weil in China ältere) Schutzrecht und ist
wichtig, gleiche oder ähnliche Markenan-
dem Europäer, der später auf den chinesi-
meldungen anderer Inhaber regelmäßig zu
schen Markt kommt, extrem lästig. Angriffe
überwachen, sodass man sie angreifen kann,
auf diese chinesischen Schutzrechte sind oft
bevor sie registriert werden. Damit hat der
schwierig und langwierig und häufig besteht
chinesische Anmelder zumindest kein eige-
die einzige Möglichkeit darin, solche Schutz-
nes Benutzungsrecht. Solche regelmäßigen
rechte dem chinesischen Schutzrechtsinha-
Überwachungen und rasche Anmeldungen
ber gegen ordentlich viel Geld abzukaufen.
können ebenfalls spezialisierte Patentan-
Das gilt vor allem im Markenwesen. Insge-
waltskanzleien durchführen.
samt muss man wissen, dass chinesische Firmen und chinesische Einzelpersonen
Patente
nicht nur Meister im Kopieren und Meister
Bei Patenten ist das Risiko fremder Schutz-
in neuen Technologien, sondern auch Meis-
rechte, die auf reinem Übertragen existie-
ter im Anmelden eigener Schutzrechte sind:
render europäischer Technologien nach
Chinesische Inhaber haben in China letztes
China beruhen, geringer, weil für Patente in
Jahr mehr als eine Million Patente und noch
China das weltweite absolute Neuheitserfor-
mehr Marken angemeldet.
dernis gilt und das chinesische Patent-
Marken
amt ordentlich prüft. Eine solche „kopierte“ Patentanmeldung wird also kaum zur Er-
Marken werden in China besonders gern
teilung kommen. Dennoch ist es auch bei
kopiert, sei es in identischer Form oder in
Patenten günstig, frühzeitig in China anzu-
abgewandelter Form (siehe Bild). Dabei sind
melden, um die älteren und damit besseren
die chinesischen Kopierer recht fantasie-
Rechte zu haben.
voll. Lustig ist das für den Markeninhaber
DR. PAUL TORGGLER
Patentanwälte Torggler & Hofinger Wilhelm-Greil-Straße 16 6020 Innsbruck www.th-patent.at
allerdings nicht.
Gebrauchsmuster
Marken sind in China besonders kritisch, weil
Gebrauchsmuster sind die „kleinen Brüder“
für Marken kein weltweites Neuheitserfor-
der Patente. Die Laufzeit ist mit zehn Jah-
also eine potentielle Gefahr dar. Auch hier
dernis besteht. Das heißt, dass chinesische
ren nur halb so lang wie bei Patenten. Die
sollte man frühzeitig anmelden und die Ge-
Inhaber europäische Marken für sich in Chi-
Gebrauchsmuster sind aber sehr gefährlich,
brauchsmuster der Konkurrenz überwachen,
na anmelden und registrieren lassen können,
denn sie werden ohne Prüfung zunächst
um sie rechtzeitig angreifen zu können.
wenn man es nicht selbst vorher tut. Nach-
einmal registriert und sind dann viel schwe-
dem in China einmal registrierte Marken
rer zu vernichten als Patente, weil beim Ge-
Geschmacksmuster
auch noch ein Benutzungsrecht einschließen,
brauchsmuster die Anforderungen an die
Geschmacksmuster schützen im Gegensatz
kann der chinesische Markeninhaber seine
Qualität der geschützten Erfindung (soge-
zu Gebrauchsmustern, die technische As-
Marke so lange benützen, bis man sie ihm
nannte erfinderische Tätigkeit) geringer sind
pekte schützen, das Aussehen von Produk-
vernichtet oder abgekauft hat, und das kann
als bei Patenten. Mit anderen Worten: Auch
ten. Noch ist das Geschmacksmustergesetz
Jahre dauern. Im schlimmsten Fall verhindert
kleine Erfindungen sind schützbar. Millio-
in China trotz einiger Novellierungen et-
der chinesische Markeninhaber sogar über-
nen chinesischer Gebrauchsmuster frem-
was „altmodisch“. Dennoch darf auch diese
haupt den Zugang zum chinesischen Markt.
der (meiste chinesischer) Inhaber stellen
Schutzrechtsgattung nicht übersehen werden, vor allem wenn man selbst Produkte vertreibt, deren Aussehen eine wichtige Bedeutung hat.
FAZIT
Wer mit dem riesigen chinesischen Markt Handel treibt (oder dies plant), muss sich rechtzeitig um eigene Schutzrechte kümmern und diese in China selbst anmelden. Denn nur wer selber über gewerbliche Schutzrechte für China verfügt, hat beste Chancen, diese mit einem hervorragenden Gerichtssystem unter Hilfe von spezialisierten Patentanwaltskanzleien durchzusetzen. Ansonsten muss er nicht nur chancenlos zusehen, wie in China (fast) alles kopiert wird. Er läuft auch Gefahr, dass chinesische Schutzrechtsinhaber den Spieß umdrehen und ihn auf dem chinesischen Markt massiv behindern.
eco.nova
35
eco.recht
Das Recht am Bild Immer mehr Menschen lassen ihre Verwandte und Freunde nicht nur real an ihren Aktivitäten teilnehmen, sondern dokumentierten ihre Unternehmungen mit der stets griffbereiten Kamera. Werden die Bilder dann aber von jemand anderem weiterverwendet, kommt es rasch zu einer Beeinträchtigung der Rechte des Fotografen oder von abgebildeten Personen. Übersehen wird nämlich häufig, dass mit Fotografien ein ganzes Bündel an Rechten verknüpft ist, von denen der überwiegende Teil seinen Ursprung im Urheberrechtsgesetz hat.
36
eco.nova
eco.recht
Z
unächst muss dem Irr-
ist das Recht auf Vervielfältigung, von dem
tum entgegengetreten
auch der Begriff des „Copyright“ abstammt.
werden, dass nur Fotos
Damit eng verbunden ist das Verbreitungs-
eines professionellen Fo-
recht, weil einer Verbreitungshandlung
tografen urheberrecht-
eines Bildes häufig eine Vervielfältigung
lichen Schutz genießen.
vorangeht, etwa bei einer Nutzung als An-
Von dieser Ansicht hat sich die Judikatur
sichtskarte. Durch eine digitale Bereitstel-
bereits seit vielen Jahren verabschiedet.
lung im Internet wird das Recht auf Zurver-
Gefordert wird lediglich, dass es sich bei ei-
fügungstellung ausgeübt. Bei diesem wird
nem Bild um eine „eigentümliche geistige
ein Foto in einer Art und Weise veröffent-
Schöpfung“ handelt, in der die Persönlich-
licht, die es Dritten zu jedem beliebigen Zeit-
keit des Urhebers ihren Niederschlag fin-
punkt und von jedem beliebigen Ort ermög-
det. Vereinfacht ist deshalb die Frage zu
licht, es anzusehen. Darüber hinaus gibt es
stellen, ob ein anderer Fotograf das abge-
noch weitere klar umrissene Verwertungs-
bildete Motiv in anderer Weise aufgenom-
arten, die bei Fotografien allerdings weniger
men hätte. Naturgemäß gibt es unzähli-
häufig anzutreffen sind.
ge Varianten einer Bildgestaltung, durch
Gestützt auf diese Verwertungsrechte kann
die einzelne Motivteile mehr oder weniger
der Fotograf beispielsweise einen Kalender-
hervorgehoben werden können. Hinzu
verlag zur Vervielfältigung und Verbrei-
kommen unterschiedliche technische As-
tung eines seiner Bilder in einem Kalender
pekte bei der Aufnahme, wie die Wahl der
mit der Beschränkung ermächtigen, dass
Brennweite oder von Blende und Belich-
der Verkauf nur in Österreich erfolgen darf.
tung. Fotografiert ein sechsjähriges Kind
Gleichzeitig wird der Urheber selbstver-
mit der Kamera der Eltern das Haustier,
ständlich auch festlegen, welches Nutzungs-
entsteht ebenfalls ein Lichtbildwerk im
entgelt er dafür erhält.
Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Dessen
Wird ein Foto hingegen ohne entsprechen-
Schutz besteht nämlich selbst dann, wenn
de Berechtigung verwendet, kann der Urhe-
also etwa Bilder eines Unfallopfers –,
der Urheber aufgrund seines Alters nicht
ber vom Verletzer ein angemessenes Entgelt
sowie solche, die den Intimbereich oder das
geschäftsfähig ist. Durch diesen weiten An-
verlangen. Hätte der wissen müssen, dass
Familienleben der abgebildeten Person tan-
wendungsbereich der gesetzlichen Bestim-
er eine Lizenz für die Nutzung benötigt, ist
gieren, jedenfalls in berechtigte Interessen
mungen wird beinahe jede Fotografie zum
dieser angemessene Betrag sogar noch zu
eingreifen. Die nach der Anzahl der Entschei-
Lichtbildwerk nach Urheberrechtsgesetz.
verdoppeln oder es kann ein aus der Verwer-
dungen aber wohl größte Gruppe ist zugleich
Ist eine Fotografie erst einmal geschaffen,
tung erzielter Gewinn abgeschöpft werden.
die am wenigsten bekannte: Die Verwendung
stehen dem Urheber einige Rechte höchst-
Darüber hinaus kommt dem Urheber ein
von Personenbildern zu Werbezwecken.
persönlich zu. Insbesondere darf er verlan-
Unterlassungsanspruch zu, der gerichtlich
Auch dadurch werden immer die berech-
gen, als Fotograf des Bildes genannt zu wer-
etwa im Wege einer einstweiligen Verfügung
tigten Interessen der abgebildeten Person
den. Den Wunsch nach Namensnennung
durchgesetzt werden kann.
verletzt, und zwar unabhängig davon, für
kann er auf verschiedenste Art und Weise
DR. ERIK R. KROKER, LL.M. Kroker Tonini Höss & Lajlar Rechtsanwälte Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck www.kanzlei-tirol.at
welches Produkt oder welche Dienstleistung
äußern. Nach der neuesten Judikatur des
Rechte des Abgebildeten
Obersten Gerichtshofes ist schon ein ent-
Von den Ansprüchen des Fotografen streng
bildeten Person zur Verwendung ist in diesen
sprechender Eintrag in den Metadaten eines
zu trennen sind hingegen die Rechte abge-
Fällen also unumgänglich. Einmal mehr kann
Bildes – das sind Informationen, die direkt
bildeter Personen. Diese sind aber ebenso im
der in seinen Rechten Verletzte Unterlassung
in die Bilddatei eingebettet werden – ausrei-
Urheberrechtsgesetz geregelt. Beachtlich an
begehren. Allerdings steht ihm kein ange-
chend. Auch eine Bearbeitung des Bildes ist
der österreichischen Gesetzeslage ist dabei,
messenes Entgelt im Sinne eines „Modelho-
ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig.
dass – entgegen der landläufigen Meinung –
norars“ zu. Vielmehr muss er sich mit einem
nicht jede Veröffentlichung eines Personen-
gerichtlich festzulegenden Ausgleichsbetrag
bildes ohne Zustimmung des Abgebildeten
für die erlittene Kränkung zufriedengeben.
Neben diesen Urheberpersönlichkeitsrech-
unzulässig ist. Solange die berechtigten Inte-
Bei einer Nutzung von Bildern ohne Rück-
ten darf der Fotograf natürlich auch ent-
ressen der abgebildeten Person nicht beein-
sprache mit dem eigentlichen Urheber oder
scheiden, wie, durch wen und in welchem
trächtigt werden, ist es tatsächlich nämlich
den gezeigten Personen kann man sich
Umfang das Bild wirtschaftlich verwer-
nicht erforderlich, deren Einwilligung einzu-
leicht im Paragraphendschungel verirren
tet werden darf. Das Urheberrechtsgesetz
holen. Dazu hat die Judikatur Fallgruppen
und setzt sich dabei der Gefahr aus, von den
nennt alle jene Nutzungsarten, die dem Ur-
herausgearbeitet, wann von einer solchen
in ihren Rechten verletzten Personen, also
heber vorbehalten sind, wenngleich es zu
Interessenverletzung ausgegangen werden
vor allem dem Fotografen und dem Abgebil-
ihnen auch gewisse Ausnahmen festlegt.
muss. Leicht erkennbar ist, dass Fotos, die
deten, gerichtlich in Anspruch genommen
Das wohl prominenteste Verwertungsrecht
den Gesundheitszustand zeigen –
zu werden.
Keine Nutzung ohne Lizenz
geworben wird. Eine Zustimmung der abge-
eco.nova
37
eco.recht
Aufträge richtig vergeben Die In-House-Vergabe im Lichte des neuen EU-Richtlinienpakets.
38
eco.nova
eco.recht
D
as öffentliche Be-
Begriff der In-House-Vergabe ist das Urteil
schaffungswesen,
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
derzeit noch ge-
in der Rechtssache Teckal (EuGH, C-107/98,
regelt durch das
Teckal Srl.). Demzufolge ist ein öffentlicher
Bundesvergabege-
Auftraggeber vom Anwendungsbereich des
setz (BVergG) 2006,
Vergaberechts befreit, wenn er über den Auf-
stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfak-
tragnehmer „eine Kontrolle wie über eine
tor dar. Der Staat in seinen verschiedenen
eigene Dienststelle ausübt“. Als weiteres Kri-
Ausformungen auf Bundes-, Landes- und
terium muss das kontrollierte Unternehmen
Gemeindeebene benötigt zur Erfüllung der
„im Wesentlichen“ für den öffentlichen Auf-
ihm obliegenden Aufgaben Sachgüter und
traggeber tätig sein. Dabei wurde bis dato
Dienstleistungen. Im Rahmen der öffent-
auf den Umsatz (Fremdumsatz von 90 %) ab-
lichen Auftragsvergabe tritt der Staat als
gestellt. Eine private Kapitalbeteiligung am
Nachfrager am Markt auf. Das BVergG sta-
kontrollierten Unternehmen war nach über-
tuiert dafür ein relatives enges Netzwerk
holter Rechtslage per se ausnahmeschädlich.
an Vorschriften. In manchen Fällen verfügt
Eine korrelierende Regelung zur Auftrags-
jedoch der Staat über entsprechende eige-
vergabe von Gemeinden untereinander fehl-
ne administrative, technische oder sonstige
te bis dato völlig. Derartige Sachverhalte fal-
Ressourcen, sodass in diesen Fällen das Ver-
len unter den Tatbestand der horizontalen
gaberecht von vornherein nicht anwendbar
interkommunalen Kooperation, also der Zu-
ist. Das hat zum einen praktische Erwägun-
sammenarbeit von z.B. zwei Gemeinden, wo
weit sie rechtlich vorgeschrieben sind und
gen zum Hintergrund, da nicht ersichtlich
das hierarchische Über- und Unterordnungs-
keinen maßgeblichen Einfluss auf die kon-
ist, wieso der Staat auf die Inanspruchnah-
verhältnis nicht gegeben ist. Vergaberechts-
trollierte juristische Person vermitteln. Die
me eigener Kapazität verzichten soll. In die-
freiheit konnte unter Umständen aber gege-
Richtlinie enthält erstmalige Klarstellungen
sen Fällen spricht man von einer „echten“
ben sein, wenn der beherrschende Einfluss
dahingehend, dass sowohl die horizontale
In-House-Vergabe. Zum anderen ist aber
nicht direkt zwischen öffentlichem Auftrag-
Auftragsvergabe als auch die Auftragsverga-
auch zu verhindern, dass der Staat unter
geber und dem Unternehmer gegeben ist,
be Bottom-up einen Ausnahmetatbestand
IM RAHMEN DER ÖFFENTLICHEN AUFTRAGSVERGABE TRITT DER STAAT ALS NACHFRAGER AM MARKT AUF. DAS BUNDESVERGABEGESETZ STATUIERT DAFÜR EIN RELATIVES ENGES NETZWERK AN VORSCHRIFTEN.
sondern von der gemeinsamen Mutter aus-
vom Vergaberecht darstellen können. Das
geübt wird. In der Praxis ist die Zuordnung
Kontrollkriterium kann gemeinsam aus-
zum jeweiligen Ausnahmetatbestand mit
geübt werden, wobei diesbezüglich explizi-
Schwierigkeiten verbunden. Das neue Richt-
te Voraussetzungen normiert werden. Von
linienpaket sorgt nunmehr für Klarheit.
Bedeutung ist abschließend die erstmalige
Die aktuelle Vergaberichtlinie Art. 12 der RL 2014/24/EU regelt die In-House-Vergabe und die interkommu-
DR. FLORIAN LEGIT, MBL Bürgerstraße 26 6020 Innsbruck www.legit.at
gesetzliche Verankerung der horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit in Art. 12 Abs. 4 der RL 2014/24/EU.
nale Zusammenarbeit für den klassischen
Resümee und Ausblick
Bereich. Dabei erfolgt im Wesentlichen ei-
Derzeit ist die gesetzliche Regelung nach
ne Kodifizierung der bisherigen Rechtspre-
§ 10 Ziff. 7 BVergG 2006 in Kraft, deren Be-
chung des EuGH. In einigen wichtigen Be-
stimmung jedoch überholt ist. Praktische
reichen kam es jedoch zu Neuregelungen.
Entwicklungen wie die horizontale kommu-
Nunmehr ist explizit festgehalten, dass die
nale Zusammenarbeit, die mittelbare Aus-
mittelbare Ausübung des Kontrollkriteri-
übung des Kontrollkriteriums etc. sind pri-
dem Deckmantel der In-House-Vergabe als
ums, etwa im Wege einer Holding, unschäd-
mär nicht erfasst. Mit Wirkung zum 17. April
Nachfrager auf dem Markt tätig wird und
lich ist. Bezüglich der Tätigkeit „im Wesent-
2014 sind die neuen EU-Vergaberichtlinien
so den freien Wettbewerb unterläuft. Das
lichen“ für den bzw. die kontrollierenden
in Kraft getreten. Der innerstaatliche Um-
könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der
Auftraggeber ist zukünftig ein Fremdum-
setzungsakt betreffend die Richtlinie hätte
Staat ein privates Unternehmen beauftragt,
satz von bis zu 20 Prozent zulässig. Die bis-
bis spätestens 1. April 2016 erlassen werden
an dem er selbst mehrheitlich beteiligt ist.
herige Grenze des Fremdumsatzes lag in
müssen. Diese Frist ist jedoch fruchtlos ab-
Durch die Richtlinie 2014/24/EU erfährt diese
der Rechtsprechung des EuGH lediglich bei
gelaufen. Es liegt lediglich die Regierungs-
Problematik eine Neuregelung, die vom nati-
zehn Prozent. Der Begriff des Fremdum-
vorlage vor, die aller Voraussicht nach erst
onalen Gesetzgeber umzusetzen sein wird.
satzes ist weit auszulegen. Innenumsätze
Ende 2017 zur Umsetzung gelangt. Im Er-
sind unschädlich. Zudem steht fest, wie sich
gebnis ist daher die nationale Regelung im
dieser Fremdumsatz errechnet und wel-
Wege der unmittelbaren Wirkung der euro-
Derzeit ist die gesetzliche Regelung für ver-
cher zeitliche Rahmen zu veranschlagen
päischen Richtlinien bzw. der richtlinien-
gaberechtsfreie In-House-Vergaben in § 10
ist. Auch private Kapitalbeteiligungen ohne
konformen Interpretation im Sinne der eu-
Ziff. 7 BVergG 2006 geregelt. Zentral für den
Sperrminorität sind künftig zulässig, so-
ropäischen Judikatur zu ergänzen.
Bisherige Rechtslage
eco.nova
39
eco.recht
Können sich Gemeinden Umwidmungen im Bauland leisten? Gemeinden verfügen häufig nicht über ausreichende Mittel, um die mit Baulandwidmungen und Bebauungsbestimmungen verbundenen Infrastrukturkosten zu tragen. Es ist daher naheliegend, dass sich Projektwerber und Grundeigentümer an den Kosten der Aufschließung und Baureifmachung beteiligen oder diese Aufgabe selbst übernehmen. Das scheint auch gerecht, weil Liegenschaften durch die Baulandwidmung und Festlegung geeigneter Bebauungsbestimmungen eine eklatante Wertsteigerung erfahren.
I
n erster Linie geht es um die
gefahren bedroht, muss die Baulandqualität,
Infrastrukturverträge
infrastrukturelle Erschließung
sofern dies überhaupt möglich ist, erst her-
Infrastrukturverträge bieten gegenüber
von Baulandgrundstücken
gestellt werden. So lässt sich die Hochwasser-
Hoheitsakten mehrere Vorteile: Zum einen
durch Straße, Wasserleitung
gefahr durch einen Schutzdamm oder durch
lassen sich gegenseitige Leistungspflichten
und Kanalisation, in weiterer
Retentionsflächen eindämmen. Entlang stark
begründen. Anders als bei der Entrichtung
Folge auch um die Schaffung
frequentierter Verkehrswege müssen zur Ver-
von Abgaben erwirbt der Private durch die
von Parkplätzen, Grünflächen, Kinderspiel-
besserung der Baulandqualität zum Beispiel
Bezahlung des vertraglich vereinbarten Ent-
plätzen und dergleichen. Zur Infrastruktur im
für eine Wohnbebauung, Lärmschutzwände
gelts einen Rechtsanspruch darauf, dass die
weiteren Sinne kann man auch Kindergärten,
errichtet werden. Das alles kostet Geld, das
Gemeinde die erforderliche Infrastruktur
Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflege-
der öffentlichen Hand oft nicht im erforderli-
herstellt. Zum anderen sind Verträge dort
heime zählen. Ist eine Fläche durch Natur-
chen Ausmaß zur Verfügung steht.
von Vorteil, wo Private Einrichtungen der
40
eco.nova
eco.recht
DR. HERBERT SCHÖPF Maria-Theresien-Straße 34 6020 Innsbruck www.dr-schoepf.at
nur die Vergütung solcher Leistungen fordern, die nicht durch Interessentenbeiträge oder Gebühren gedeckt sind. Das Tiroler Raumordnungsgesetz erwähnt Infrastruktur- bzw. Aufschließungsverträge Infrastruktur rascher und kostengünstiger
Nach der ständigen Rechtsprechung des Ver-
nicht. Nach dem Tiroler Raumordnungsge-
herstellen können als die öffentliche Hand.
waltungsgerichtshofes dürfen Vollzugsauf-
setz können sich Grundeigentümer jedoch
Immer häufiger werden Flächenwidmungs-
gaben auf dem Gebiet der Raumordnung
vertraglich dazu verpflichten, Flächen einer
und Baubauungspläne auf bestimmte Pro-
ohne gesetzliche Grundlage nicht zum In-
bestimmten Verwendung zuzuführen oder
jekte zugeschnitten, deren infrastrukturel-
halt privatrechtlicher Verträge zwischen Ge-
der Gemeinde bzw. dem Bodenfonds zum
le Erschließung der Bauwerber vertraglich
meinden und Grundeigentümern gemacht
Verkehrswert zu überlassen, unter anderem,
übernehmen soll. In diesen Fällen bestimmt
werden. Die Verknüpfung der behördlichen
um Bauland verkehrsmäßig zu erschließen
nicht die Gemeinde vorausschauend die
Tätigkeit mit privatrechtlichen Leistun-
oder Infrastruktureinrichtungen herzustel-
künftige Entwicklung des Raums, sondern
gen bedarf, wie der Verwaltungsgerichtshof
len. Vorgesehen ist demnach wohl die Abtre-
der Bauwerber oder Investor, der ein Pro-
festgehalten hat, einer gesetzlichen Grund-
tung, nicht aber die Kostenübernahme oder
jekt vorlegt, an dem die Gemeinde dann ihre
lage, um einen Missbrauch hoheitlicher
die Herstellung der Infrastruktur. Erst aus
Planung ausrichtet.
Machtmittel, insbesondere einen Eingriff
dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabga-
Da es sich bei städtebaulichen Verträgen um
in grundrechtlich geschützte Rechtspositi-
bengesetz und dem Tiroler Kanalisationsge-
ein relativ junges und noch wenig erprobtes
onen abzuwenden. Macht eine Gemeinde
setz ergibt sich, dass auch Verkehrserschlie-
Instrument handelt, wirft ihr Einsatz eine
beispielsweise die Umwidmung in Bauland
ßung von Bauplätzen und der Anschluss an
Reihe von Fragen auf. Städtebauliche Ver-
davon abhängig, dass der Widmungswerber
die öffentliche Kanalisation Gegenstand von
träge sind der Vertragsraumordnung zuzu-
auf Schadenersatzansprüche gegen die Ge-
Verträgen sein können.
rechnen, die heute in allen österreichischen
meinde verzichtet, die sich aus einer unzu-
Wenn der Einsatz von Infrastrukturverträ-
Bundesländern gesetzlich verankert ist. In
reichenden Bodenbeschaffenheit ergeben,
gen manchmal Schwierigkeiten bereitet,
Tirol erfolgt dies in § 33 des Tiroler Raum-
so ist ein solcher Verzichtsvertrag mangels
so hat das mehrere Ursachen. Erstens sind
ordnungsgesetzes (TROG). Zu den im Gesetz
Rechtsgrundlage nichtig. Die Gemeinde hat
Infrastrukturverträge an der Schnittstel-
vorgegebenen Inhalten gehören Pflichten
die Bodenbeschaffenheit von Gesetzes we-
le zwischen Verwaltungsrecht und Privat-
der Grundeigentümer, als Bauland ausge-
gen selbst zu prüfen und darf das Risiko ei-
recht angesiedelt. Zweitens benötigen sol-
wiesene Flächen auf bestimmte Weise zu
ner unzureichenden Baulandeignung nicht
che Verträge eine gesetzliche Grundlage,
verwenden, Gemeinden oder anderen Pla-
auf den Widmungswerber überwälzen.
die aber nur teilweise und wenn, dann erst
nungsträgern zu überlassen, baulandinfra-
Sachlichkeitsgebot und Verhältnismäßig-
in Ansätzen vorhanden ist. Die Raumord-
strukturell zu erschließen, Planungskosten
keitsprinzip verlangen, dass die Leistung des
nungsgesetze, Bauordnungen und bau-
zu übernehmen, größere Gebiete in bebau-
Privaten in einem angemessenen Verhältnis
rechtlichen Nebengesetze der Länder ent-
bare Parzellen umzulegen oder bodenpoliti-
zur Gegenleistung der Verwaltung steht. Die
halten hilfreiche Klarstellungen, doch fehlt
sche Maßnahmen zu fördern.
öffentliche Hand darf daher privatrechtlich
ein schlüssiges Gesamtkonzept.
eco.nova
41
eco.recht
Buy to let versus Freizeitwohnsitz Durch das Investorenmodell wird die Möglichkeit für hochwertige Hotelprojekte geschaffen. Für den Investor bedeutet dies Sicherheit durch Eintragung von grundbücherlichem Wohnungseigentum.
42
eco.nova
eco.recht
eco.nova
43
I
m Erkenntnis vom 5. Sep-
verbotenem Freizeitwohnsitz getroffen. Die
tember 2002 (!) hat der Ver-
Entscheidungsbefugnis und Dispositionsbe-
waltungsgerichtshof (VwGH)
fugnis muss dem Beherbergungsunterneh-
ausgeführt, dass die Dis-
men zustehen und nicht dem einzelnen Ei-
positionsbefugnisse vom
gentümer einer Hoteleinheit.
Wohnungseigentümer einer
Der Eigentümer einer Einheit kann wie jeder
Eigentumswohnung in einem Hotel vertrag-
andere Gast eine Einheit im Hotel buchen, es
lich etwa einem zur Führung eines Beher-
darf ihm aber kein Vorrecht oder Recht auf
bergungsbetriebes Berechtigten übertragen
eine bestimmte Einheit eingeräumt werden.
werden müssen, und zwar so weitge-
Die Disposition, somit die Entscheidung,
hend, dass dem Käufer hinsichtlich seiner
welche Hoteleinheit an wen zu welcher Zeit
Wohneinheit keine über einen üblichen Be-
vermietet wird, muss beim Beherbergungs-
herbergungsvertrag hinausgehenden Rech-
betrieb verbleiben. Der Beherbergungsbe-
te mehr zustünden. Hier hat der VwGH auf
trieb hat gerade außerhalb der Saison großes
zwei Kriterien abgestellt, nämlich ob beim
Interesse daran, dass das Hotel eine entspre-
Käufer die Verfügungsgewalt über die zeit-
chende Auslastung hat, weil die Betriebskos-
liche Einteilung der Nutzung der Wohnung
ten gedeckt werden müssen. Die Nutzung
verbleibt und ob im Wesentlichen auch über
von Appartements des Hotelbetriebes durch
die personelle Auswahl der Wohnungsbe-
die Eigentümer erfolgt nicht unentgeltlich,
nützer der Käufer entscheidet, und zwar
da durch das Beherbergungsentgelt bei Nut-
gerade für einen Beherbergungsbetrieb in
zung durch Eigentümer jedenfalls ein Bei-
einem Wintersportgebiet in der besonders
trag zu den Hotelkosten zu leisten ist, der
wichtigen Wintersaison.
über die tatsächlich anfallenden Kosten für
Meines Erachtens hat der VwGH damit ei-
eine derartige Einheit hinausgeht, da jeden-
ne verfassungskonforme Auslegung der Ab-
falls auch bei einem leerstehenden Hotelzim-
grenzung zwischen erlaubtem Gastgewerbe-
mer die anteiligen Betriebs-, Personal- und
betrieb zur Beherbergung von Gästen und
Reinigungskosten anfallen.
DER EIGENTÜMER EINER EINHEIT KANN WIE JEDER ANDERE GAST EINE EINHEIT IM HOTEL BUCHEN, ES DARF IHM ABER KEIN VORRECHT ODER RECHT AUF EINE BESTIMMTE EINHEIT EINGERÄUMT WERDEN.
© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE
eco.recht
DR. AXEL FUITH MAG. MARTIN FUITH, LL. M. Tschurtschenthalerstraße 4a 6020 Innsbruck www.fuith.eu
Vorausgeschickt wird jedenfalls nochmals, dass in allen Fällen die Dispositionsbefugnis beim Beherbergungsunternehmen zu verbleiben hat. Unzulässig wäre im Sinne des zitierten Erkenntnisses somit die Einräumung der Befugnisse an einen Eigentümer eines Hotelappartements, zu bestimmen, dass zu von ihm zu bestimmenden Zeiten (in allfälliger Konkurrenz zu den Interessen des Beherbergungsbetriebes) die Eigennutzung nach eigenem Gutdünken erfolgt, oder zu bestimmen, wer zu bestimmten Zeiten diese Nutzung ausüben darf. Die allgemeine Formulierung, dass der Wohnungseigentümer und Käufer berechtigt ist, eine bestimmte Einheit des Hotels, wie jeder andere Gast, zum Beispiel für die Dauer von fünf Wochen pro Jahr zu buchen, ist somit jedenfalls zulässig. Es ist auch keinesfalls unzulässig, wenn der Wohnungseigentümer bei der Buchung einer Hoteleinheit seinen (unverbindlichen) Wunsch äußert, eine bestimmte Einheit zu buchen. Auch dieser Vorgang geht über den üblichen Beherbergungsvertrag nicht hinaus, sondern ist ein, gerade bei Stammgästen, regelmäßig gehandhabter Vorgang (siehe Fuith, Tiroler Grundverkehrsgesetz, 2017, www.lindeverlag.at)
44
eco.nova
H I E R W E R D E N I M M O B I L I E N T R ÄU M E WA H R „The View“ liegt am Fuß der Nordkette, auf der Sonnenseite Innsbrucks. Zentrumsnah und doch abgeschieden genug, um umgestört zu leben, bieten die Appartements grenzenlosen Wohnkomfort.
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eco.recht
Selbst bestimmen Welche medizinischen Maßnahmen sollen im Ernstfall ergriffen werden, welche nicht?
M
it der Pa-
Patientenverfügung können Sie Ihre Angehö-
tienten-
rigen entlasten und ihnen solche schwerwie-
Lage sein, den Sinn seiner Erklärung zu erfassen. •
Die Erklärung muss den tatsächli-
verfügung
genden Entscheidungen abnehmen.
können Sie
Dank Patientenverfügung können Sie selbst
chen Willen des Patienten widerspie-
vorsorgen,
bestimmen, ob und welche medizinischen
geln und darf nicht Ergebnis von Täu-
falls Sie sich
Maßnahmen vom behandelnden Arzt im
schung oder Drohung sein.
selbst nicht mehr mitteilen können, wenn Sie
Ernstfall ergriffen werden sollen oder wel-
aufgrund von Krankheit (z. B. Demenz) oder
che Sie untersagen. Schmerzlindernde Maß-
regelte muss rechtlich möglich und
infolge Ihres Zustandes (z. B. Koma) nicht
nahmen können vom Arzt immer ergriffen
erlaubt sein, darf somit nicht gegen
mehr in der Lage sind, entsprechend weitrei-
werden.
österreichische Gesetze verstoßen. So
chende medizinische Entscheidungen selbst Ohne Patientenverfügung müssen in einem
Voraussetzungen und Widerruf
solchen Fall oft die Angehörigen gemeinsam
Damit eine Patientenverfügung tatsächlich
mit den Ärzten entscheiden, welche Maßnah-
wirksam ist, müssen gewisse allgemeine
men im Sinne des Patienten sind und den Wil-
Voraussetzungen erfüllt sein:
len des Patienten am besten widerspiegeln,
•
zu treffen.
•
Das in der Patientenverfügung Ge-
wäre beispielsweise eine Verfügung, in der aktive direkte Sterbehilfe gewünscht wird, verboten. •
Verändert sich der Stand der Wissenschaft erheblich, so verliert die Patientenverfügung ihre Wirksamkeit.
Zum Zeitpunkt der Errichtung
Der Patient kann die Patientenverfügung je-
was eine besonders schwere und belastende
der Patientenverfügung muss der
derzeit widerrufen, wodurch die Verfügung
Situation darstellt. Durch die Errichtung einer
Patient psychisch und geistig in der
ihre Wirksamkeit verliert.
46
eco.nova
MIT DER PATIENTENVERFÜGUNG KÖNNEN SIE VORSORGEN, FALLS SIE SICH SELBST NICHT MEHR MITTEILEN KÖNNEN ODER INFOLGE IHRES ZUSTANDES NICHT MEHR IN DER LAGE SIND, ENTSPRECHEND WEITREICHENDE MEDIZINISCHE ENTSCHEIDUNGEN SELBST ZU TREFFEN. Ein Widerruf kann ausdrücklich, aber auch stillschweigend erfolgen, indem beispielsweise
rechtlichen Auswirkungen seiner Verfü-
© BLITZKNEISSER / ANDREAS RIGGER
eco.recht
MMAG. DR. SABINE MONIKA HOFER-PICOUT, LL.M. MBL Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at
gung bewusst ist.
ein Verhalten gesetzt wird, aus dem abgeleitet
Die verbindliche Patientenverfügung ist ma-
werden kann, dass der Patient eine Anwen-
ximal fünf Jahre gültig. Das soll unter an-
Registrierung
dung seiner Verfügung nicht mehr wünscht.
derem dazu beitragen, dass der Patient sich
Damit die behandelnden Ärzte Kenntnis von
wieder mit seiner Patientenverfügung aus-
der Existenz einer solchen Verfügung erhal-
Arten der Patientenverfügung
einandersetzen muss, wenn er diese verlän-
ten, ist es ratsam, diese im Patientenverfü-
Es gibt zwei Formen der Patientenverfü-
gern will. Die zeitliche Beschränkung wird
gungsregister der österreichischen Rechts-
gung: die verbindliche und die beachtliche.
hinfällig, wenn der Patient in der Zwischen-
anwälte eintragen zu lassen. Da im normalen
Bei der verbindlichen Patientenverfügung
zeit seine Einsichts- und Urteilsfähigkeit ver-
Krankenhausalltag, aber vor allem auch
sind der Arzt, Pflegebedienstete, Angehöri-
loren hat. In einem solchen Fall gilt die Pati-
bei Notfällen, wertvolle Zeit mit der Suche
ge und andere in ein Behandlungsgeschehen
entenverfügung über die fünf Jahre hinaus.
nach einer Patientenverfügung verstreichen kann, besteht vor allem in der Notfallmedi-
eingebundene Personen (wie beispielsweise ein Sachwalter oder Behördenvertreter) an
Die zweite Art von Patientenverfügung, die
zin keine Pflicht, eine Patientenverfügung
die Verfügung gebunden. Dem Arzt verbleibt
beachtliche, liegt dann vor, wenn nur eine
zu suchen. Wenn auf Wunsch des Patienten
kein Entscheidungsspielraum. Die in der Ver-
der besonderen Voraussetzungen für eine
zudem der gesamte Inhalt der Verfügung im
fügung beschriebene Behandlung muss un-
verbindliche Patientenverfügung nicht vor-
Register zugänglich ist, wird im Notfall zu-
terbleiben, selbst dann, wenn der Arzt und
liegt oder die fünfjährige Frist abgelaufen ist
sätzlich Zeit gespart.
Beteiligte nicht damit einverstanden sind
und die verbindliche Verfügung nicht erneu-
und eine Maßnahme medizinisch indiziert
ert wurde. An eine beachtliche Patienten-
Selbstbestimmte Errichtung
wäre. Deshalb ist die verbindliche Patienten-
verfügung und den darin geäußerten Wil-
Einrichtungen wie Alters- oder Pflegeheime
verfügung auch an strengere Voraussetzun-
len sind der Arzt und andere Beteiligte nur
bzw. Krankenhäuser können den Patienten
gen geknüpft:
beschränkt gebunden. Solche beachtlichen
niemals zwingen, vor Aufnahme in ihre Ein-
•
Die Maßnahmen, die der Patient ab-
Patientenverfügungen dienen aber trotzdem
richtung eine solche Patientenverfügung zu
lehnt, müssen genau beschrieben wer-
als Orientierungshilfe bei der Ermittlung des
erstellen, um einen späteren Behandlungs-
den.
Willens des Patienten. Der Patientenwunsch,
ablauf zu erleichtern. Ein solcher Zwang zur
Der Patient muss durch einen Arzt über
den die beachtliche Patientenverfügung dar-
Erstellung einer Patientenverfügung ist ver-
die medizinischen Auswirkungen ent-
legt, ist tunlichst zu berücksichtigen und
boten. Die Entscheidung, ob eine solche Pati-
sprechend aufgeklärt worden sein und
fließt oft in die ärztliche Entscheidung ein.
entenverfügung vom Patienten erstellt wird
dies muss vom Arzt bestätigt werden.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn auf-
oder nicht, muss schlussendlich immer beim
Weiters muss die verbindliche Patien-
grund der Dringlichkeit des Notfalls keine
Patienten bleiben.
tenverfügung vor einem Notar, Rechts-
Zeit für die Bestellung eines Sachwalters be-
Um sämtliche rechtlichen Folgen richtig ein-
anwalt oder Patientenvertreter er-
steht. Eine beachtliche Patientenverfügung
schätzen zu können, ist es empfehlenswert,
richtet werden. Auf diese Weise wird
kann jeder selbst erstellen. Muster hierfür
sich durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrau-
sichergestellt, dass sich der Patient der
finden Sie unter https://www.help.gv.at/.
ens beraten zu lassen.
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Raus aus den Schulden Seit 1. November 2017 wird es Privatpersonen und ehemaligen Unternehmern erheblich erleichtert, sich in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren zu entschulden. Eine Entschuldung ist in gewissen Fällen sogar ohne jegliche Zahlung an die Gläubiger möglich, die somit um ihre gesamte Forderung umfallen können.
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as Arbeitspro-
menden fünf Jahre zusammengerechnet
gramm der Bun-
und dann den Gesamtschulden gegenüber-
desregierung
gestellt werden.
2017/2018 sah unter dem Titel „Moder-
// Beispiel: Der Schuldner verdient pro Mo-
nes Insolvenzrecht
nat 300 Euro mehr als das Existenzminimum
– Kultur des Scheiterns“ eine Änderung des
und erhält 14 Gehälter pro Jahr. Die Gesamt-
Insolvenzrechtes mit dem Ziel vor, dass Men-
schulden betragen 150.000 Euro. Der Ein-
schen, die wirtschaftlich scheiterten, eine
kommenslage der kommenden fünf Jahre
rasche Chance auf einen Neustart erhalten.
entspricht daher ein Betrag von 21.000 Euro
Dieses Ziel wurde mit dem Insolvenzrechts-
(14 x 300 Euro x 5 Jahre) und somit eine Quo-
änderungsgesetz 2017 umgesetzt.
te von 14 Prozent (21.000 Euro / 150.000 Euro).
Bislang war ein solcher Neustart vielen Men-
Wenn die Mehrheit der Gläubiger den Zah-
schen verwehrt, weil eine Entschuldung in
lungsplan annimmt, wird das Insolvenzver-
einem gerichtlichen Insolvenzverfahren vo-
fahren aufgehoben. Zahlt der Schuldner in
raussetzte, dass innerhalb von höchstens
weiterer Folge die angenommene Quote (im
zehn Jahren mindestens zehn Prozent der
Beispiel 14 %), wird er von der Zahlung des
Schulden beglichen werden. Insbesonde-
verbleibenden Schuldenbetrags (der restli-
re Personen mit niedrigem oder gar keinem
chen 86 %) endgültig befreit.
Einkommen war die Erzielung dieser Mindestquote nicht möglich. Bei Unterschrei-
Abschöpfungsverfahren
ten dieser Quote gab es zwar die Möglichkeit
Wird der Zahlungsplan von den Gläubigern
einer Restschuldbefreiung nach Billigkeit,
nicht angenommen oder übersteigt das Ein-
allerdings umfassten die Billigkeitsgründe
kommen des Schuldners in den kommen-
nicht alle Situationen, in denen der Schuld-
den fünf Jahren das Existenzminimum vo-
ner entschuldungswürdig war.
raussichtlich nicht, kann der Schuldner die
Privatkonkurs neu
Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens mit Restschuldbefreiung beantragen. Der
Die am 1. November 2017 unter der Bezeich-
Schuldner hat dabei zu erklären, dass er den
nung „Privatkonkurs neu“ in Kraft getretene
über das Existenzminimum hinausgehenden
Gesetzesänderung bringt zwei wesentliche
Teil seines Einkommens für die nächsten
Erleichterungen: Zum einem entfällt die Min-
fünf Jahre an einen vom Gericht zu bestel-
destquote, zum anderen tritt die Restschuld-
lenden Treuhänder abtritt.
befreiung bereits nach fünf Jahren ein.
Während der fünfjährigen Dauer des Ab-
Die Bezeichnung „Privatkonkurs neu“ ist et-
schöpfungsverfahrens verbleibt dem
was irreführend, weil das Verfahren neben
Schuldner nur das Existenzminimum. Das
Privatpersonen auch ehemaligen Unterneh-
restliche Einkommen ist vom Treuhänder an
mern offen steht. Wie bisher sind der Zah-
die Gläubiger zu verteilen. Nach Ablauf der
lungsplan und das Abschöpfungsverfahren
fünf Jahre hat das Gericht dem Schuldner
die beiden Säulen des Privatkonkurses. In-
die Restschuldbefreiung zu erteilen. Er wird
haltlich wurden diese aber geändert.
dadurch von seinen bei Konkurseröffnung
Zahlungsplan
bestandenen Schulden befreit. Diese Restschuldbefreiung ist selbst dann zu erteilen,
© URSULA AICHNER
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MMAG. MATHIAS DEMETZ, B.SC. König – Ermacora – Lässer & Partner Erlerstraße 4 / 3. OG 6020 Innsbruck www.advokatur.at
DURCH DIE NEUREGELUNG DES PRIVATKONKURSES WIRD NUNMEHR AUCH JENEN PERSONEN EINE ENTSCHULDUNG ERMÖGLICHT, DIE BISLANG AUFGRUND EINES ZU GERINGEN EINKOMMENS DIE BISHERIGE MINDESTQUOTE NICHT ERREICHEN KONNTEN.
Die Einleitung des Insolvenzverfahrens
wenn kein einziger Euro an die Gläubiger
kann sowohl vom Schuldner selbst als
gezahlt wurde, weil der Schuldner kein oder
auch von einem Gläubiger beantragt wer-
nur ein geringes Einkommen hat.
konnten. Aufgrund des gänzlichen Entfalls
den. In weiterer Folge ist das gesamte Ver-
Kommt der Schuldner seinen im Gesetz nä-
einer Mindestquote werden künftig aller-
mögen des Schuldners, soweit es pfändbar
her angeführten Pflichten, insbesondere
dings zahlreiche Gläubiger um ihre Forde-
ist, zu verwerten.
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszu-
rungen umfallen, weil die Restschuldbe-
Um eine Entschuldung zu erlangen, hat der
üben oder sich um eine solche zu bemühen,
freiung auch ohne Zahlung des Schuldners
Schuldner seinen Gläubigern zunächst ei-
nicht nach, droht allerdings die Ablehnung
möglich ist.
nen sogenannten Zahlungsplan anzubieten.
oder vorzeitige Einstellung des Abschöp-
Da die gesetzlichen Regelungen im Detail
Dabei muss der Schuldner die Zahlung einer
fungsverfahrens, ohne dass es zu einer Rest-
recht komplex sind, empfiehlt es sich jeden-
Quote anbieten, die seiner Einkommenslage
schuldbefreiung kommt.
falls, vor Einleitung eines Insolvenzverfah-
in den folgenden fünf Jahren entspricht. Die
rens eine anwaltliche Beratung in Anspruch
Zahlung der Quote erfolgt normalerweise in
Auswirkungen in der Praxis
Raten, wobei die Zahlungsfrist sieben Jahre
Durch die Neuregelung des Privatkonkur-
aus formellen Gründen scheitert. Auch Gläu-
nicht übersteigen darf. In der Praxis erfolgt
ses wird nunmehr auch jenen Personen ei-
bigern ist zu empfehlen, sich bei der Geltend-
die Berechnung der Quote derart, dass die
ne Entschuldung ermöglicht, die bislang
machung von Forderungen in einem Insol-
über das Existenzminimum hinausgehenden
aufgrund eines zu geringen Einkommens
venzverfahren zur Wahrung ihrer Rechte
Einkommensteile des Schuldners der kom-
die bisherige Mindestquote nicht erreichen
anwaltlich vertreten zu lassen.
zu nehmen, damit eine Entschuldung nicht
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Alternatives Bewährungssystem Nach einer Information des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wird in Österreich rund 26.000 Personen der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen. Dabei sollen mehr als ein Viertel dieser Lenkerinnen und Lenker – rund 7.000 – trotz entzogenem Führerschein weiter mit einem PKW fahren, was sowohl verwaltungsstrafrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht und auch eine Verlängerung der Entzugsdauer mit sich bringen kann. Rund 4.000 Personen davon setzen sich wieder betrunken ans Steuer. Das könnte mit der Alkohol-Wegfahrsperre (Alkolock) verhindert werden.
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D
ie Motivation, sich
Auch wenn in der Vorweihnachtszeit die
betriebnehmen eines KFZ über 1,6 Promille
trotz entzogenem
Christkindl- und „Glühweinmärkte“ boo-
oder mehr (also 0,8 mg/l Atemalkoholgehalt
Führerschein hin-
men und die Weihnachtsfeiern anstehen,
oder mehr) liegt oder die Untersuchung der
ter das Lenkrad
sollte bei einem Entzug des Führerscheines
Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert wird,
zu setzen, liegt oft
wegen Alkohols die Möglichkeit der Alko-
beträgt die Mindestentzugsdauer sechs Mo-
darin, dass viele
hol-Wegfahrsperre (Alkolock) nicht über-
nate. Hinzu kommen als Voraussetzung für
beruflich auf den Führerschein angewiesen
schätzt werden.
die Wiedererlangung des Führerscheines ein
sind und die Meinung haben, schon nicht
Zur Erinnerung: Der Führerscheinentzug ist
amtsärztliches Gutachten, eine verkehrspsy-
erwischt zu werden. Auch fast alle alkoho-
keine „Strafe“, sondern stellt eine vorbeugen-
chologische Untersuchung sowie eine Nach-
lisierten Schwarzfahrten werden von Len-
de Maßnahme dar. Bei einem Blutalkohol-
schulung. Ob und inwieweit bei „Erstlingstä-
kerinnen und Lenkern begangen, denen
gehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2
tern“ eine Alkoholwegfahrsperre zeitlich und
der Führerschein wegen Alkohol am Steu-
Promille (0,4 bis weniger als 0,6 mg/l Atem-
wirtschaftlich Sinn macht und in der Praxis
er entzogen wurde. Mit dem alternativen
alkoholgehalt) oder in einem durch Sucht-
zur Anwendung gelangt, wird sich in Zu-
Bewährungsmodell soll, wie sich aus einer
mittel beeinträchtigten Zustand droht der
kunft zeigen. Bei Wiederholungstätern, bei
Studie der EU-Kommission ergab, die Rate
Führerscheinzug für einen Monat. Bei Inbe-
denen der Entzug bei zehn bis zwölf Mona-
von Wiederholungsdelikten um 75 Prozent
triebnahme eines KFZ mit einem Alkohol-
ten liegt, könnte eine Alkoholwegfahrsperre
gesenkt werden. Aufgrunddessen hat im
gehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6
sicher Sinn machen.
Dezember 2016 der Nationalrat mit der No-
Promille (das entspricht einem Atemalko-
Grundsätzlicherweise ist es möglich, dass die
velle des Führerscheingesetzes den Weg für
holgehalt von 0,6 bis weniger als 0,8 mg/l)
Lenkberechtigung durch den Einbau eines
das Alkohol-Interlock-Pilotprojekt geebnet,
droht der Mindestentzug von vier Monaten
Alkolocks früher zurückbekommen wird.
das in Österreich mit 1. September 2017 ge-
sowie eine Nachschulung. Wenn der Alko-
Der Alkolock ist jedoch nur bei Alkoholde-
startet wurde.
holgehalt des Blutes beim Lenken oder In-
likten ab 1,2 Promille (Mindestentzugsdauer
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vier Monate) und für die Klasse B (und BE)
starten lässt, wenn eine Atemprobe abgege-
möglich. Als Alternative zum Führerschein-
ben wurde und diese nicht mehr als 0,1 Pro-
entzug ist die Teilnahme freiwillig und kann
mille Alkohol (= 0,05 mg/l Atemalkohol) auf-
nach der Hälfte der Entziehungsdauer die
weist. Nach Einschalten der Zündung muss
restliche Zeit durch die Teilnahme am Alko-
in das Mundstück des Gerätes geblasen wer-
lock-Programm ersetzt werden. Somit nach
den. Übersteigt der Messwert die zulässige
frühestens zwei Monaten Entzugsdauer dür-
Grenze, blockiert die Zündung.
fen in weiterer Folge für den Zeitraum der
Die Kosten sind vom „Teilnehmer“ selbst
doppelten restlichen Entzugsdauer (mindes-
zu tragen und beziffern sich für ein Alko-
tens aber sechs Monate) nur Fahrzeuge mit
hol-Interlock-Gerät mit 1.500 Euro zuzüglich
Alkohol-Interlock-Geräten gelenkt werden
der Kosten für den Einbau, abhängig vom
und die Teilnehmer müssen in zweimona-
PKW, in der Höhe von ca. 300 Euro. Alterna-
tigen Abständen Mentoringgespräche be-
tiv kann das Alkolock-Gerät auch um einen
suchen. Wer beim Alkolock-Programm teil-
Betrag von ca. 7 Euro pro Tag angemietet
nimmt, erhält in seinem Führerschein den
werden. Zuzüglich der Kosten für die Men-
Zahlencode 69 (Einschränkung auf Fahrzeu-
torengespräche von jeweils 150 Euro ist die
ge mit Alkolock) vermerkt. Der Führerschein
Teilnahme also nicht gerade billig. Naturgemäß können Mani-
AUCH WENN IN DER VORWEIHNACHTSZEIT DIE CHRISTKINDL- UND „GLÜHWEINMÄRKTE“ BOOMEN UND DIE WEIHNACHTSFEIERN ANSTEHEN, SOLLTE BEI EINEM ENTZUG DES FÜHRERSCHEINES WEGEN ALKOHOLS DIE MÖGLICHKEIT DER ALKOHOLWEGFAHRSPERRE (ALKOLOCK) NICHT ÜBERSCHÄTZT WERDEN.
© BLICKFANG PHOTOGRAPHIE
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pulationen der Alkoholwegfahrsperre nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wobei der Versuch einer Manipulation durch das Gerät aufgezeichnet wird und zu einer Blockierung der Zündung
MAG. ALEXANDER DOERGE Rechtsanwälte Doerge Winkler Pfurtscheller Schmerlingstraße 4/II 6020 Innsbruck www.ra-dwp.at
führt. Aufgestellt wird die Frage, ob das System „ausgetrickst“ werden kann, wenn
handelt sich diesbezüglich um einen Wieder-
jemand anderer als der Fahr-
holungstäter, dem als vorbeugende Maßnah-
zeuglenker in das Gerät bläst,
me der Führerschein für 18 Monate entzogen
um so die Wegfahrsperre zu
wurde. In der Praxis müsste dieser Verkehrs-
umgehen. Dies ist deshalb
teilnehmer nach der Hälfte des Entzuges,
nicht möglich, da das Sys-
sohin nach neun Monaten und Absolvierung
tem der Wegfahrsperre wäh-
der sonstigen Auflagen, den entsprechen-
rend der Fahrt zu zufälligen
den Antrag auf Teilnahme am Alkolock-Pro-
Zeitpunkten Kontrolltests
gramm stellen, wobei sich die restliche Ent-
verlangt. Hat eine dritte Per-
zugsdauer verdoppeln, sohin 18 Monate
son zum Starten des Autos
betragen würde.
hineingeblasen, so fällt die
Es bleibt offen, ob sich die vielfach erhobe-
Manipulation während der
ne Kritik, dass sich wirtschaftlich schwä-
Fahrt auf. Betrugsversuche,
chere Personen den Alkolock nicht leisten
wie zum Beispiel Luft aus ei-
können und es sohin zwangsläufig zu einer
nem Luftballon oder Luft aus
„Zweiklassengesellschaft der Alkolenker“
einer Luftpumpe, sollen vom
komme, tatsächlich bewahrheitet oder
wird neu ausgestellt. Nicht zu vergessen ist,
Gerät erkannt und als ungültiger Blasver-
die ständigen Empfehlungen, sich bei
dass die von der Behörde im Zusammenhang
such gewertet werden. Grundsätzlich füh-
Konsum von Alkohol ein Taxi zu rufen,
mit dem Entzug des Führerscheins angeord-
ren Verstöße wie der Versuch, das Gerät zu
aus wirtschaftlichen Überlegungen durch-
neten begleitenden Maßnahmen (Nachschu-
deaktivieren, Alkohol in der Atemluftprobe,
setzen werden.
lung und amtsärztliches Gutachten sowie
Überschreitung von Fristen für das Mento-
Bei einer Kosten-Nutzen-Rechnung ist die
verkehrspsychologische Untersuchung) vor-
ringgespräch etc. zum Ausschluss aus dem
„Unterstützung“ des Taxigewerbes dem al-
ab positiv absolviert werden müssen.
Programm und somit zum Entzug des Füh-
ternativen Bewährungssystem mittels Alko-
rerscheins für die restliche Dauer.
holwegfahrsperre sicherlich der Vorzug zu
Nach Rücksprache mit der Bezirkshaupt-
geben. Der dadurch ersparte Eurobetrag ver-
Die atemalkoholgesteuerte Wegfahrsperre
mannschaft Innsbruck gab es bislang nur
bliebe außerdem für ein großzügiges Weih-
funktioniert derart, dass im PKW eine Sper-
eine „ernstgemeinte“ Anfrage wegen der Ver-
nachtsgeschenk bzw. einen Sonderurlaub
re eingebaut wird, die den Motor erst dann
wendung einer Alkoholwegfahrsperre. Es
zur persönlichen Disposition.
Funktionsweise
Quellen: www.bmvit.gv.at, www.abs-institution.at, www.alles-fuehrerschein.at
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eco.nova
eco.recht
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verzeichnis
Tiroler Rechtsanwaltsverzeichnis Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Liste aller Tiroler Rechtsanwälte samt ihren Spezialgebieten, nach Bezirken und alphabetisch nach Namen geordnet, sowie einen Serviceteil mit nützlichen Adressen und Telefonnummern. // QUELLE: WWW.TIROLERRAK.AT, ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR
INNSBRUCK Abwerzger, Mag. Markus Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Agreiter, Mag. Zeno Bürgerstraße 17/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572518, E-Mail: office@ra-holzmann.at
tungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Insolvenzrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl & Anker Rechtsanwaltspartnerschaft, Katzlinger Arnold, Mag. Christoph Stafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/562456, E-Mail: office@ra-arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Jagdrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte Arnold, Mag. Fiona Kathrin Stafflerstraße 2/EG, 6020 Innsbruck Tel.: 0512/562456, E-Mail: office@ra-arnold.at, www.ra-arnold.info // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Arnold & Arnold Rechtsanwälte
RA Dr. Stefan Aigner Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.aigner@ra-kap.at, www.ra-kap.at Aigner, Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: dr.aigner@ra-kap. at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Scheidungs- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte Aigner, Mag. Johannes Leopoldstr. 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Konsumentenschutz, Versicherungsrecht Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerberecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Huber Altenweisl, Dr. Markus Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: kanzlei@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungs- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Allgemeine Wirtschaftspraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Amoser, Dr. Mag. Gernot Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 (0)512 580321, E-Mail: amoser@ law-danler.at, www.amoser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Anker, Mag. Thomas Südtirolerplatz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, E-Mail: office@gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verwal-
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Auer, Dipl.-Ing. (FH) Mag. Bernd Stainerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/574095, E-Mail: info@girardi-auer.com, www.girardi-auer.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Auer Bacher, Dr. Roman Meranerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, E-Mail: kanzlei@jus-tirol.at, www. jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Banken- und Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Bachlechner, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, E-Mail: bachlechner@ b2-law.at, www.b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsvertreterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Europarecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH Bachmann, Dr. Manfred Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582090, E-Mail: bachmann@ b2-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsvertreterrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bachmann & Bachlechner Rechtsanwälte GmbH Bakay, Dr. Bernd Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570550, E-Mail: ra.bakay@utanet.at, www. bakay.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Baldauf, Dr. Markus Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580017, E-Mail: office@baldauf-lawfirm. li // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Stiftungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Baldauf, Dr. Martin Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller – Baldauf
VERTRAUEN VERPFLICHTET Unsere im Herzen Innsbrucks in den altehrwürdigen Räumlichkeiten des Palais Sarnthein gelegene Kanzlei wird aus RA Dr. Thomas KERLE, RA Dr. Stefan AIGNER, RA Mag. Gerd PICHLER und RAA Mag. Herbert PRAXMARER sowie RA Mag. Dr. Hansjörg PICHLER gebildet. Unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte und die Spezialisierung in verschiedenen Rechtsgebieten ermöglichen es uns, nahezu alle Rechtsgebiete abzudecken. „Unsere Philosophie ist einfach“, betont RA Dr. Thomas KERLE. „Wir wollen nicht nur einmalige Klienten gewinnen, sondern in einer dauerhaften Partnerschaft mit ihnen zusammenarbeiten. Wir können und wollen unsere Mandanten in den zahlreichen und unterschiedlichsten juristischen Angelegenheiten ihres Berufs- und Privatlebens tatkräftig und erfolgreich beraten, unterstützen und vertreten.“
Schwerpunkte: • Verträge aller Art samt Treuhandschaft und Abwicklung (Kauf-, Miet-, Arbeits- und Gesellschaftsverträge) • Bauträgervertragsrecht und Abwicklung von Bauträgerprojekten • Bankenrecht, Forderungsbetreibungen • Baurecht, Baumängel • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Arbeits- und Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht • Verkehrs- und Sportunfälle • Glücksspielrecht Vertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten und vor Verwaltungsbehörden.
RA Dr. Stefan AIGNER ergänzt: „Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist primär Vertrauenssache und Vertrauen ist die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit und langfristigen Erfolg. Dieses in uns gesetzte Vertrauen verpflichtet uns zu Höchstleistungen.“ Der wirtschaftlich anhaltende Erfolg unseres jungen Teams über die letzten Jahre ist eine Bestätigung unserer Arbeit und zusätzliche Motivation für die Zukunft. Insbesondere konnten wir auch durch medial im In- und Ausland viel beachtete Rechtsfälle auf uns aufmerksam machen.
T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 office@ra-kap.at, www.ra-kap.at
verzeichnis
Johannes Barbist
Hellmut Buchroithner
T +43 (512) 57 99 73 - 520 barbist@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1
T +43 (512) 57 99 73 - 530 buchroithner@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1
Dr. iur., M.A. (Limerick) Partner
bindergroesswang.at
Dr. iur., LL.M. (Tulane) Rechtsanwalt
bindergroesswang.at
Barbist, Dr. M.A. Johannes Buchroithner, Dr. LL.M. Hellmut Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: barbist@bindergroesswang.at, Tel.: Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: buchroithner@bindergroesswang.at, Tel.: BG Business Card IBK_econova2015.indd 2 18.11.15 11:07 0512/579973, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, 0512/579973, www.bindergroesswang.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. RechtsBG Business Card IBK_econova2015.indd 3 18.11.15 11:08 Umweltrecht, Europarecht, Gewerberecht, Kartellrecht, Handelsrecht, Unternehmensschutz, Immaterialgüterrecht, Marken-, Muster- und Patentrecht, Internetrecht, Verrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: tragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Binder Grösswang Rechtsanwälte Englisch // Kanzleigemeinschaft: Binder Grösswang Rechtsanwälte Bauer, Dr. Heinz Bozner Platz 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, E-Mail: office@advokat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Bauer, Dr. Paul Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: kanzlei@anwalttirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Baumann, Mag. Marius Maximilianstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588936, E-Mail: office@kanzlei-baumann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsund Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Rumänisch Kanzleigemeinschaft: Baumann Bayr, Dr. Kurt Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, E-Mail: kanzlei@anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Benda, Ing. MMag. Dr. Gerhard Museumstraße 17 b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586486, E-Mail: office@ra-benda.at, www.ra-benda.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Benko, Mag. Dieter Andreas-Hofer-Straße 43, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/360104, E-Mail: office@rabenko.at, www.rabenko.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Berger, Mag. Alexandra Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, E-Mail: office@heis-paulweber.at Brandstätter, Dr. Dieter Schöpfstraße 19a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583594, E-Mail: dr.dieter.brandstaetter@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht Brandstätter, Mag. Gerhard Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, E-Mail: hoffmann-brandstaetter@tirol.com, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hoffmann & Brandstätter Rechtsanwälte KG, Moser Braun, Dr. Katharina Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at, www. warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Braun, Mag. Clemens Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: braun@anwalttirol.at, www. clemensbraun.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Brugger, Dr. Andreas Salurner Straße 16/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, E-Mail: office@ra-brugger.at, ra-brugger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann, Gloyer
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eco.nova
Corazza, Mag. Martin Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582900, E-Mail: corazza@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza – Kocholl – Laimer Rechtsanwälte OG Czernich, Hon.-Prof. MMag. Dr. Dietmar Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: daniela.held@chg.at, www. chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Internationales Recht, Vertragsrecht, Rechtsbez. m. d. anglo-amerikanischen Raum, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Bank- und Kapitalmarktrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Danler, Dr. Josef M. Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: mail@law-danler.at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, außergerichtliche Streitbeilegung // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Danler-Brunner, Dr. Sabine Wilhelm-Greil-Straße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: s.danler@law-danler. at, www.law-danler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Danler-Brunner Delazer, Dr. Paul Maximilianstraße 2/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, E-Mail: paul.delazer@ utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht Dellasega, Dr. Martin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, 560808, E-Mail: office@dellasega.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Fremden- und Asylrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir
KÖNIG ERMACORA LÄSSER & PARTNER
MMag. Mathias Demetz, BSc Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Verteidiger in Strafsachen Mediation
Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at
Demetz, MMag. Mathias Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en):, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Baurecht und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch
TIROLERpromotion SPARKASSE
Eine Bank, die an Freiberufler glaubt Im Sommer haben Sie die Leitung des Kun-
Neben der zentralen Lage im Herzen Inns-
denCenters Freie Berufe in der Tiroler
brucks, dem langen Bestehen (die Tiroler
Sparkasse übernommen. Was ist Ihnen in
Sparkasse wurde 1822 gegründet, die Spe-
Ihrer neuen Funktion besonders wichtig?
zialistenbetreuung für Freie Berufe gibt es
CHRISTIAN LEITNER: Wir möchten sicher-
seit 1985) und den teils jahrzehntelangen Ge-
stellen, erster und professioneller Ansprech-
schäftsbeziehungen mit unseren Kunden
partner in allen finanziellen Angelegenheiten
stellt speziell für die angesprochene Kunden-
für unsere freiberuflichen Kundinnen und
gruppe der Rechtsanwälte unsere professio-
Kunden mit deren Familien zu sein. Das ist die
nelle Treuhandabwicklung ein starkes Asset
Basis für langfristige Kunden-Betreuer-Bezie-
dar. Weitere Erfolgsfaktoren sind die raschen
hungen. Nachdem der Generationenwechsel
Finanzierungsentscheidungen aufgrund
im KundenCenter Freie Berufe fast abgeschlos-
ausgewogener Berater-Pouvoirs sowie die
sen ist, möchten wir nun – wenn möglich letzt-
gute, enge Zusammenarbeit mit dem Private
malig – jeder Kundin und jedem Kunden die
Banking der Tiroler Sparkasse.
„richtige“ Betreuerin, den „richtigen“ Betreuer zuordnen und dies möglichst langfristig.
Was sind Ihre Ziele für 2018?
© TIROLER SPARKASSE
Mag. Christian Leitner, Leiter des KundenCenters Freie Berufe der Tiroler Sparkasse, im Interview.
Wir müssen jeden Tag für unsere Kundinnen Welchen Mehrwert bietet die Tiroler Spar-
und Kunden sehr gut sein und gleichzeitig
kasse speziell für freiberufliche Juristen
versuchen, noch besser zu werden. Mit dem
wie Rechtsanwälte und Notare?
Team im KundenCenter Freie Berufe und
Die Besonderheit des KundenCenters Freie
dem Umfeld in der Tiroler Sparkasse haben
Berufe liegt im speziellen Know-how der
wir die besten Voraussetzungen, um unseren
Freie-Berufe-Betreuerinnen und -Betreuer
Kundinnen und Kunden die optimale Be-
über die Sondersituationen der Freiberufler.
treuung bieten zu können.
KUNDENCENTER FREIE BERUFE
Sparkassenplatz 1 6010 Innsbruck Tel.: 05 0100 – 70777 freieberufe@tirolersparkasse.at tirolersparkasse.at/fb
§1: Der Glaube an sich selbst. Mit dem s Existenzgründungspaket unterstützen wir Ihren optimalen Start für Ihre eigene Kanzlei. tirolersparkasse.at/fb #glaubandich
Was zählt, sind die Menschen.
verzeichnis Dierigl, Dr. Anton Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, E-Mail: office@rechtsanwalt-dierigl.at, www.rechtsanwalt-dierigl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Mediation, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Verträge aller Art Dimai, Mag. Martin Maximilianstraße 13/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/556262, E-Mail: kanzlei@dimai.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch
R E C H T S A N WÄ LT E
OERGE w DWINKLER
Egger, Dr. Günther Kaiserjägerstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581206, E-Mail: office@egger-heiss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Egger, Heiss
Greiter Pegger Kofler
Rechtsanwälte
Rechtsanwältin
Mag. iur. Barbara Egger-Russe MMag. rer. soc. oec.
PFURTSCHELLER Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at
Mag. Alexander Doerge
Egger-Russe, MMMag. Barbara Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: barbara.eggerrusse@lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gewerberecht, Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser
A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at
Doerge, Mag. Alexander Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www. ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Winkler, Pfurtscheller Donath, Dr. Guido Schmerlingstraße 6/T3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3585850, E-Mail: office@donath-law. at, www.donath-law.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, EDV- und Softwarerecht, Domainrecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Dorner, MMag. Dr. Stefan Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, E-Mail: office@ullmann-geiler.at, www.ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner Ebner, Dr. Gerhard Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585054, E-Mail: office@ewr-anwaelte.at, www.ewr-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch Ebner, Mag. Lorenz (Avvocato) Maximilianstr. 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/5829000, E-Mail: office@ckl-advoc.at // zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Bozen // Bevorzugte Tätigkeit(en): Italienisches Recht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Transportrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch
Greiter Pegger Kofler
Rechtsanwälte
Rechtsanwältin
Dr. Alexandra Eder
Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Eder, Dr. Alexandra Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: alexandra.eder@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Bauträgerrecht, Grundverkehr und Raumordnung, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser
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eco.nova
Erlacher, Dr. Ekkehard Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, E-Mail: info@erlacher.ws // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, Erlacher-Philadelphy Erlacher-Philadelphy, Dr. Renate Marktgraben 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573626, E-Mail: info@erlacher.ws // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Mediation, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Apothekenrecht, Arzneimittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Erlacher, Erlacher-Philadelphy
KÖNIG ERMACORA LÄSSER & PARTNER
Dr. Andreas Ermacora
Rechtsanwalt, Sachverständiger f. Kostenrecht
Rechtsanwälte Verteidiger in Strafsachen Mediation
Erlerstraße 4 / 3. Stock · 6020 Innsbruck T +43 (0)512 58 54 33 F +43 (0)512 58 54 33 - 33 office@advokatur.at www.advokatur.at
Ermacora, Dr. Andreas Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Exner, Dr. Armin Meinhardstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211, // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer Feix, Dr. Hanspeter Anichstraße 17/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/21 44 44, E-Mail: office@anwaltplus.at, Internet: www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Gewerberecht, Vergaberecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Fink, Univ.-Doz. Dr. Herbert Kaiser-Josef-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589580, E-Mail: kanzlei@rafink.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Konsumentenschutz, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Arbeits- und Sozialrecht, Bankrecht, Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fischer-Lode, Dr. Christine Innstraße 59, Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, E-Mail: fischer-lode@ law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Reiserecht, Miet- und Wohnrecht, Schmerzensgeld // Fremdsprache(n): Englisch
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Jaguar F-PACE, XF, XE: Kraftstoffverbrauch in l/100 km: 12,2–4,8 (innerorts); 7,1–3,5 (außerorts); 8,9–4,0 (komb.); CO2-Emissionen in g/km: 209-104. Symbolfotos.
verzeichnis Foradori, Dr. Carlo Claudiaplatz 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570666, E-Mail: carlo.foradori@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Foradori, Szabó
GESELLSCHAFTSRECHT
Forcher-Mayr, Dr. Hanns Colingasse 8/I, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/571092, E-Mail: office@forcher-mayr-kantner.at, www.forcher-mayr-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Forcher-Mayr, Kantner
IMMOBILIENRECHT Fuith, Dr. Axel Tschurtschenthalerstraße 4a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581616, E-Mail: office@fuith.eu, www.fuith.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Grundverkehr und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Gamsjäger, Mag. Stefan Burggraben 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586586, E-Mail: office@law-experts.at, www. law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Miet- und Wohnrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wiesflecker, Gamsjäger Frank, Mag. Albert Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: frank@tinzlfrank.at, www. tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tinzl & Frank
Greiter Pegger Kofler
Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Dr. Herwig Frei
Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Frei, Dr. Herwig Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: herwig.frei@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gewerberecht, Krankenanstaltenrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Fritz, Dr. Alexander Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580390, E-Mail: office@rafritz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht Fuchs, Dr. Christian Leopoldstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/363277, E-Mail: fuchs@rechtskanzlei.at, www.rechtskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Christian Fuchs Rechtsanwalt GmbH Fuchs, Dr. Herwig Maximilianstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563464, E-Mail: herwig.fuchs@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Lebensmittelrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fuchs, Mag. Christian Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: office@pofw.at, www. pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Sportrecht – Skirecht, Baurecht, Internetrecht, Vergaberecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Fuchshuber, Dr. LL.M. Christian Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@fuchshuber.co.at, www. fuchshuber.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch
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eco.nova
Dr. Georg Ganner Rechtsanwalt attorney at law Wilhelm-Greil-Straße 14/2 A-6020 Innsbruck Telefon Telefax Mobil E-Mail
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Kasseroler, Dr. Stephan Lieberstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571331, E-Mail: office@kasseroler.at, www. kasseroler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kasseroler & Partner Rechtsanwälte KG Kasseroler, Dr. Wolfgang Bürgerstraße 26/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581500, E-Mail: info@ra-kasseroler.com, www.ra-kasseroler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Kathrein, Dr. Rudolf Maximilianstr. 2/1 (Hauptpostgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583070-0, E-Mail: rudolf.kathrein@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kathrein, Mag. Michael Wilhelm-Greil-Straße 21/VI, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein Kathrein, MMag. Eva Wilhelm-Greil-Straße 21/VI., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581708, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwaltinnsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Abwerzger, Kathrein
Juen, Dr. Thomas Maximilianstraße 2/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581828, E-Mail: office@juen.at, www. juen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Krankenanstaltenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsund Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Vertragsrecht, Verkehrsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kalchschmid, Mag. Ferdinand Andreas-Hofer-Str. 2-4/3. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/3418791, E-Mail: kanzlei@ kalchschmid.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, Torgersen-Gebetsroither
Katzlinger, Dr. Dan Südtiroler Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343632, E-Mail: office@gratlanker.at, www.gratlanker.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gratl, Anker, Katzlinger Keber, Dr. Erich Kaufmannstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342929, E-Mail: office@advokat-keber. com, www.advokat-keber.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch
Kantner, Dr. Josef Colingasse 8/I, 6010 Innsbruck, Tel.: 0512/571092, E-Mail: office@forcher-mayr-kantner. at, www.forcher-mayr-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bank- und Devisenrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Forcher-Mayr, Kantner Kantner, Mag. Manfred Maximilianstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, E-Mail: office@kanzlei-kantner. at, www.kanzlei-kantner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Arbeitsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Domainrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger Kapferer, Dr. Max Schmerlingstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585322, E-Mail: kapferer@dellasega. com // Kanzleigemeinschaft: Dellasega, Kapferer, Gökdemir
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Kapferer, Mag. Mathias Burggraben 4/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, E-Mail: office@tk-anwaelte.at, www. tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Vereinsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Kaser, MMag. Dr. Peter Salurner Straße 12, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht.at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wuelz, Opperer G.
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Kolar, Dr. Andreas Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, E-Mail: office@kolar-janovsky.at, www.kolar-janovsky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Kanzleigemeinschaft: Kolar-Janovsky, Geser
Klee, Dr. Terence Leopoldstr. 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/363277, E-Mail: office@kleelaw.at, www. kleelaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Klee, Celigoj
Köll, Dr. Erwin Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: e.koell@solicitors.at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Tourismus- und Reiserecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess, Köll, Schneider
Klinar, Dr. Verena Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/251307, E-Mail: klinar@bgtnet.at, www.bgtnet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch
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Klotz, Dr. Christian Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Knoll, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 29/4.Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/343435, mobil: 0664/4541029, E-Mail: office@ra-knoll.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Kocholl, Univ.-Ass. Dr. Dominik Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/5829000, E-Mail: kocholl@ckl-advoc.at, www.ckl-advoc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Versicherungsrecht, Schiedsgerichtsbarkeit (Schiedsverfahren), Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Corazza – Kocholl – Laimer Rechtsanwälte OG
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König, Dr. Andreas Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Europarecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner König, Dr. Matthias Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, E-Mail: office@koenig-law.at, www. koenig-law.at // Kanzleigemeinschaft: Weben, König Konzett, Dr. Julia Gänsbacherstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/4079120, E-Mail: julia.konzett@gmx.at, www.anwalt-konzett.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Kostner, Dr. Markus Schöpfstraße 6a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561570, E-Mail: markus.kostner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rasner, Kostner Krall, Ing. Dr. Stefan Anton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, E-Mail: ku.k@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Konsumentenschutz, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kühnl, Krall Krapf, Dr. Thomas Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, E-Mail: kanzlei@mader-krapf.at, www.mader-krapf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Sportrecht – Skirecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kroker, Dr. LL.M. Erik Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, E-Mail: kroker@kanzlei-tirol.at, www. kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Kühnl, Dr. Oliver Anton-Melzer-Straße 9/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582237, E-Mail: ku.k@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Krall, Kühnl Kunzenmann, Mag. Josef Salurner Straße 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/563400, E-Mail: recht.kunzenmann@aon. at, www.kunzenmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kurz, Dr. Christian Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: christian.kurz@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Kurz, Mair
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verzeichnis Lackner, MMag. Dr. Erich Heiliggeiststraße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584403-0; 0699/17 99 17 00, E-Mail: erich.lackner@rechtsratgeber.at, www.rechtsratgeber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Lajlar, Mag. Harald Sillgasse 12 / IV. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: +43/512/583074-0, E-Mail: lajlar@kanzlei-tirol.at, www.kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach, Kroker, Tonini, Höss Lang, Mag. Julia Stiftgasse 23/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/279 239, E-Mail: office@kanzlei-lang.co.at, www.kanzlei-lang.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch
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Lantos, Mag. Claudia Erlerstraße 4/3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 54 33, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Lass, Dr. Hans Christian Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585965, E-Mail: lasslaw@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lass, Lass
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Dr. Barbara Lässer
Lässer, Dr. Barbara Erlerstraße 4 / 3. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585433, E-Mail: office@advokatur.at, www.advokatur.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Baurecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: König Ermacora Lässer & Partner Lechner, Dr. Peter Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565556, E-Mail: office@dierechtsanwaelte. com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Lechthaler, Mag. Annamaria Maximilianstraße 2/2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585510, E-Mail: office@kanzlei-rudel. at, www.kanzlei-rudel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Seeger
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Leistner, Dr. Alexandra Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at, www. warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kanzlei Dr. Stefan Warbek Lindpaintner, Dr. Jörg Templstraße 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581010, E-Mail: lindpaintner@linpan.at, www.linpan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Lorenz, Dr. Lucas Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@lorenz-strobl.at, www. lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medienrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte
Lutz, Dr. Johann Bozner Platz 1/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589947, E-Mail: ra.dr.lutz@aon.at, www.radr-lutz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Mader, Dr. Hansjörg Andreas-Hofer-Straße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571857, E-Mail: rae.mader@chello. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht Mair, Dr. Nikolaus Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: exnunc@gmx.net, www. rechtsanwalt-mair.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Internationales Recht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kurz, Mair
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Lüth, Dr. Matthias Akademischer Europarechtsexperte Herzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, E-Mail: kanzlei. lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauvertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth
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mag. christian mair Rechtsanwalt Attorney at law salurner straße 16/1 | 6020 innsbruck T +43 512/58 27 16 | F +43 512/57 14 67 law@hauska-matzunski.at | www.hauska-matzunski.at Mair, Mag. Christian Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, E-Mail: law@hauska-matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair Malaun, Dr. Rüdiger Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650 // Kanzleigemeinschaft: Warbek, Malaun Margreiter, MMag. Dr. Jakob Höhenstraße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0650/3465066, E-Mail: kanzlei@margreiter. tirol, www.margreiter.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
verzeichnis Markl, Dr. Erwin Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: erwin.markl@ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Bank- und Devisenrecht, Zivilrecht Markl, Mag. Anneliese Neuhauserstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575505, E-Mail: office@ra-markl.at, www.ra-markl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht
dr. herbert matzunski Rechtsanwalt Attorney at law salurner straße 16/1 | 6020 innsbruck T +43 512/58 27 16 | F +43 512/57 14 67 law@hauska-matzunski.at | www.hauska-matzunski.at Matzunski, Dr. Herbert Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582716, E-Mail: law@hauska-matzunski.at, www.hauska-matzunski.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Matzunski, Mair
Moser, Mag. Martin J. Fallmerayerstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572322, E-Mail: office-moser@speed.at, www.moser-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Brandstätter, Moser // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: Verhandlungsführung und Mediation national u. international Müller, Isabell Bilgeristraße 18, 6080 Innsbruck-Igls, Tel.: 0049/8938849692, E-Mail: info@kanzlei-i-mueller.de, www.kanzlei-i-mueller.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Müller, Mag. Florian Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: mueller@chg.at, www.chg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Gesellschaftsrecht, Sportrecht – Skirecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Mungenast, Mag. Michael Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, E-Mail: office@rm-anwaelte. at, www.riedmueller-mungenast.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Nagele, Dr. Johannes Südtirolerplatz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@nagele-pesl.at, www.nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bankrecht, Insolvenzrecht, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer Niedermühlbichler, Dr. Hannes Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: h.niedermuehlbichler@ ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Europarecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Markl
Mertens, MMag. Christian Templstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577171, E-Mail: office@sprung-mertens.at, www.sprung-mertens.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Jagd- und Fischereirecht, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Sprung, Mertens
Niedrist, MMag. Nicolaus, B.Sc. Bürgerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565556, E-Mail: office@dierechtsanwaelte. com, www.dierechtsanwaelte.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Lechner, Niedrist
Mikuz, Mag. Michael Herzog-Friedrich-Straße 39, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/565020, E-Mail: kanzlei. lueth-mikuz@aon.at, www.kanzlei-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Mikuz, Lüth
Nuener, Dr. Klaus Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, E-Mail: ra.nuener@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Privatstiftungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka
Mildner, Dr. Mag. Thomas Schöpfstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/55 14 77, E-Mail: post@kanzlei-mildner.at, www.kanzlei-mildner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht inkl. Betriebsverfassung, Bäuerliches Übergabsrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Wettbewerbsrecht gew. Rechtsschutz u. Imm. Güter // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Mitterhuber, Mag. Birgit Stafflerstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582704, E-Mail: office@rechtsanwaeltin.or.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verträge aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Kolar
Greiter Pegger Kofler
Rechtsanwälte
Rechtsanwältin
Dr. Silvia Moser, M.A.
Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Moser, Dr. Silvia Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: silvia.moser@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Kartellrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser
Oberhofer, Dr. Wolfgang Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587778, E-Mail: wolfgang.oberhofer@ ra-kanzlei.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wettbewerbsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Oberhofer, Univ.-Doz. Dr. Bernd A. Schöpfstraße 6b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: innsbruck@oberhofer-partner.at, www.oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu Oberlohr, Mag. Jasmin Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: office@ksl.co.at, www. ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner Offer, Dr. Wolfgang Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, E-Mail: office@kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner Offer, Mag. Dr. Stefan Museumstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582833, E-Mail: office@kanzlei-offer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Offer und Partner Opperer, Dr. Gabriele Salurner Straße 12/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht. at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Scheidungs- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Orgler, Dr. Markus Adolf-Pichler-Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580333, E-Mail: ra-orgler@speed. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht, Krankenanstaltenrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte
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verzeichnis Ortner, Dr. Christian Meinhardstraße 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572772, E-Mail: ortner.rechtsanwalt@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Luftfahrtrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Ortner, Baldauf Ortner, Mag. Ulrich Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: office@pofw.at, www. pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Palma, Dr. Renate Anichstraße 17/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/214444, E-Mail: office@anwaltplus.at, www.anwaltplus.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vergaberecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feix, Palma Pancheri, Mag. Martin Templstraße 16/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571212, E-Mail: office@ra-pancheri.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Partl, Dr. Herbert Innstraße 59 (Stöcklgebäude), 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586996, E-Mail: office@ law-for-you.at, www.law-for-you.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Streitvermeidung durch Verhandlungen, Ärzte- und Krankenanstaltenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Partl Paulweber, Dr. Hannes Anichstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581958, E-Mail: h.paulweber@heis-paulweber.at, www.heis-paulweber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Heis, Paulweber
Greiter Pegger Kofler
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Pfurtscheller, Dr. LL.M. Josef Adolf-Pichler-Platz 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/552277, E-Mail: kanzlei@ra-tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Vergaberecht, Europarecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: pfurtscheller orgler huber rechtsanwälte Pfurtscheller, Mag. Claudia Franz-Fischer-Straße 17a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571757, E-Mail: office-innsbruck@ tramposch-partner.com, www.tramposch-partner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
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Mag. Dr. Hermann Pfurtscheller, LL.M. A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at
Pfurtscheller, Mag. Dr. MAS Hermann Schmerlingstraße 4/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www.ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Winkler Pichler, Mag. Daniel Maximilianstraße 29/P, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579900, E-Mail: office@daniel-pichler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bau- und Bauträgervertragsrecht, Baurecht, Baurecht und Raumordnung, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Girardi, Schwärzler
Rechtsanwalt
Dr. Franz Pegger Mag. rer. soc. oec. Universitätsprofessor
Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at Pegger, Univ.-Prof. Mag. Dr. Franz Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: franz.pegger@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Kartellrecht, Jagdrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Peisser, Mag. Robert Templstraße 5b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566 944, E-Mail: office@peisser.at, www. peisser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Baurecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch
RA Mag. Dr. Hansjörg Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 dr.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at Pichler, Mag. Dr. Hansjörg Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge
Penz, Dr. Helfried Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Perktold, Dr. Klaus Museumstraße 1/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt.cc, www.rechtsanwalt.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Pernfuss, Dr. LL.M. Ursula Schöpfstraße 6 b, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: pernfuss@oberhofer-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verteidigung in Strafsachen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Europarecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu Pesl, Mag. Christian Südtirolerplatz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@nagele-pesl.at, www. nagele-pesl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer
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RA Mag. Gerd Pichler Maria-Theresien-Str. 57, A-6020 Innsbruck T 0512 / 58 24 83, F 0512 / 58 24 83 85 gerd.pichler@ra-kap.at, www.ra-kap.at Pichler, Mag. Gerd Maria-Theresien-Straße 57, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582483, E-Mail: office@ra-kap.at, www.ra-kap.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gemeinderecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kerle Aigner Pichler Rechtsanwälte
verzeichnis Purner, Mag. Astrid (Abogado) Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, E-Mail: office@purner.info // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Malaga // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Spanisches Recht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Spanisch, Englisch
Hofer-Picout Rechtsanwalts-GmbH
MMag. Dr. Sabine Hofer -Picout, LL.M. MBL Rechtsanwältin Akademisch geprüfte Europarechtsexpertin Gerichtsdolmetscherin für die englische und französische Sprache Museumstraße 29 6020 Innsbruck www.picout.at
T: +43 (0)512 890436 F: +43 (0)512 890436 office@picout.at
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Picout, MMag. LL.M., MBL Dr. Sabine Monika Andreas-Hofer-Str. 7, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/890436, E-Mail: office@picout.at, www.picout.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vergaberecht, Europarecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch Pinggera, Mag. LL.M. Markus Bozner Platz 7/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562993 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Europarecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Plattner, Dr. Wilfried Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic Platzgummer, Dr. Adolph Wilhelm-Greil-Str. 9/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580321, E-Mail: platzgummer@ law-danler.at, www.law-platzgummer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Danler, Amoser, Platzgummer Platzgummer, Dr. Walter Speckbacherstraße 25, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560685, E-Mail: rechtsanwaelte@resp. at, www.resp.at // Kanzleigemeinschaft: Sellemond, Platzgummer, Sellemond
Purtscher, Dr. Lukas Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Purtscher, Dr. Markus Maria-Theresien-Straße 42a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582971, E-Mail: office@purtscher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Purtscher, Purtscher, Purtscher Rainer, Dr. Stephan Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, E-Mail: kanzlei@rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Rainer, Ruetz Rainer, Mag. Johannes Museumstraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581515, E-Mail: office@ra-rainer.at, www. ra-rainer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Perktold, Rainer Rasner, Mag. Christoph Schöpfstraße 6a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561570, E-Mail: kanzlei@rasner.co.at, www. rasner.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragserrichtungen aller Art, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kostner, Rasner Renner, MMMag. Claudia Maria-Theresien-Straße 49, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/260909, E-Mail: kanzlei@ra-renner.at, www.ra-renner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht Richter, Dr. Maria Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, 575326, E-Mail: ra-dr.w.plattner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Posch, Dr. Eva Maria Salurner Straße 15/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588045, E-Mail: office@ra-posch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht Pöschl, Mag. Simon Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: s.poeschl@ra-awz. at, www.ra-awz.at/team/ra-mag-simon-poeschl // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Medien- und Urheberrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Prader, Dr. Christian Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/209209, E-Mail: prader@wohnrecht.at, www.wohnrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel
Laetizia Riedel-Röthlisberger Mag. iur. Rechtsanwältin
T +43 (512) 57 99 73 - 550 riedel@bindergroesswang.at A-6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 bindergroesswang.at
Prantner, Dr. Sabine Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: s.prantner@ksl.co.at, Riedel-Röthlisberger, Mag. Laetizia www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzte-, Kranken- und KrankenanstaltenKaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, E-Mail: riedel@bindergroesswang.at, www. recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Ehe-, Familien- und bindergroesswang.at, Tel.: 0512/579973, BG Business Card IBK_econova2015.indd 4 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Stiftungsrecht, 18.11.15 11:08 Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/VerwalGesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Mergers & Acquisitions, Vertragsrecht, tungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // KanzleigeHandelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinmeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner, Oberlohr schaft: Kanzlei Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG Praxmarer, Dr. Thomas Bürgerstraße 19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, 0664/4209472, E-Mail: praxmarer@ inode.at, www.ra-praxmarer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Praxmarer, Mag. Ines Bürgerstraße 19/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588911, E-Mail: praxmarer@inode.at, www.ra-praxmarer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Arbeits- und Sozialrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Prochaska, Dr. Andrea Anichstraße 24/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/578576, E-Mail: office@ap-tirol.at, www. ap-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Europarecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Proxauf, Mag. Florian Etrichgasse 14, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/359059, E-Mail: kanzlei@rechtsatelier.at, www.rechtsatelier.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Marken-, Muster- und Patentrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Handelsvertreterrecht und Vertriebsverträge, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
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verzeichnis Rieder, Dr. Hermann Stiftgasse 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588084, E-Mail: rieder@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Dienstrecht Polizei, Zoll, Militär, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch Riedmüller, Dr. Klaus Maximilianstraße 13, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583126, E-Mail: klaus@riedmueller.eu // Fremdsprache(n): Englisch Riess, Dr. Mag. Günther Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: office@solicitors. at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Bank- und Devisenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Riess – Schneider – Köll
Greiter Pegger Kofler
recht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Gemeinderecht, Agrarrecht, Forstrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rainer, Ruetz Rungaldier LL.M., Mag. Martin Höhenstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: +43/512/209090, E-Mail: office@rungaldier.eu, www.rungaldier.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Ivo Rungg
Dr. iur., Mag. phil. Partner
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Dr. Norbert Rinderer bindergroesswang.at Rungg, MMag. Dr. Ivo
Maria-Theresien-Strasse 24 · AT-6020 Innsbruck · Tel +43 (0)512 - 57 18 11 Kaiserjägerstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/579973, E-Mail: rungg@bindergroessCard IBK_econova2015.indd 1 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, 18.11.15 wang.at, www.bindergroesswang.at Fax +43 (0)512 - 58 49 25 · www.lawfirm.at · office@lawfirm.at BG Business Rinderer, Dr. Norbert Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: norbert.rinderer@ lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Enteignungsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Greiter, Pegger, Kofler, Rinderer, Frei, Huber, Grubert, Eder, Gassler-Tischlinger, Egger-Russe, Moser Rinner, Dr. Nikolaus Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583730 und 0512/583838, E-Mail: klaus@ ra-rinner.at, www.ra-rinner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Rittler, Dr. Harald Anichstraße 42, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585874, E-Mail: dr.harald@rittler.at, www. rittler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Franckenstein, Rittler Rittler, Mag. Margarete Anichstraße 29/3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583730; 0512/583838, E-Mail: margarete@ ra-rittler.com, www.ra-rittler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): EDV- und Softwarerecht, Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Universitätsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rinner, Rittler Roilo, Dr. Johannes Müllerstraße 27, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583451, E-Mail: office@law-roilo.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Rossi, Mag. Harald Maria-Theresien-Straße 5/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582120, E-Mail: kanzlei@anwalt-rossi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Transportrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch Rossmann, Mag. Harald Salurner Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561628, E-Mail: info@ra-rossmann.at, www. ra-rossmann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Brugger, Rossmann Rovagnati, Dr. Marco Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572720, E-Mail: kanzlei@anwalt-innsbruck.at, www.anwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Strafrecht, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bayr, Rovagnati Ruckensteiner, Mag. Sebastian Pradler Straße 36, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/361094, E-Mail: ruckensteiner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Ruetz, Dr. Andreas Templstraße 32/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581380, E-Mail: kanzlei@rainer-ruetz.at, www.rainer-ruetz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Verkehrs-
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Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Internetrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Binder Grösswang Rechtsanwälte
Rupp, Mag. Christoph Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Vill, Penz, Rupp Ruth, Dr. Patrick Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/584854, E-Mail: dr.ruth@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Sallinger, Dr. Michael E. MAS, LL.M. Sillgasse 21/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583035, E-Mail: m.e.sallinger@ra-sallinger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Berufs- und Standesrecht // Fremdsprache(n): Englisch Sarg, Dr. Walter Anichstraße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585054, E-Mail: walter-sarg@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Schäfer, Dr. Thaddäus Andreas-Hofer-Straße 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562700, E-Mail: schaefer.office@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Bank- und Devisenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Russisch Schafferer, MMag. Dr. Simon Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582760, E-Mail: office@ ullmann-geiler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Zivilrecht, Mergers & Acquisitions, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Ullmann Geiler und Partner Schmidhammer, Dr. Bernd Südtiroler Platz 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/587481, E-Mail: office@schmidhammer.at, www.schmidhammer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nagele, Pesl, Nagele, Schmidhammer Schmidinger, Dr. Bernd Meinhardstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571157, E-Mail: b.schmidinger@ksl.co.at, www.ksl.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Schmidinger, Lederer, Prantner, Oberlohr
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verzeichnis Schneider, Mag. Christine Maria-Theresien-Straße 38, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583866, E-Mail: office@solicitors. at, www.solicitors.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Riess – Köll – Schneider Schobesberger, MMag. Dr. Roman Adolf-Pichler-Platz 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589011, E-Mail: kanzlei@ra-innsbruck. at, www.ra-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Mietund Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Schön, Dr. Bernhard Anichstraße 13/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588260, E-Mail: dr.schoen@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schönlechner, Mag. Michael Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: schoenlechner@tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatzadvokatur-vis6-HS-M.pdf 1 16.09.2015 16:17:21 und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Vertragsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Englisch
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Seyr, Dr. Burghard Maximilianstr. 23, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588003, 0676/3039920, E-Mail: office@advocataustria.com, www.advocataustria.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch Söllner, Dr. Eckart Schmerlingstraße 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/908390, E-Mail: soellner@law-office. co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Stiftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wasserrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Sparer, Dr. Peter Meinhardstraße 6/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581211-0, E-Mail: office.sparer@pravo. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch, Russisch // Kanzleigemeinschaft: Exner, Sparer Sporrer, Dr. Tanja LL.M. Templstraße 22, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581164, E-Mail: office@ra-sporrer.at, www. ra-sporrer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Sprung, Dr. Cornelia Templstraße 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577171-0, E-Mail: office@sprung-mertens.at, www.sprung-mertens.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Sprung, Mertens Stanglechner, Dr. Hubert Maximilianstraße 9, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 16 08, E-Mail: office@stanglechner.at, www.stanglechner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Staudinger, Dr. Veronika Anichstraße 24/Stöckelgebäude, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582473, E-Mail: veronika. staudinger@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Italienisches Recht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Steinlechner, Mag. Martin Bürgerstraße 17, 6020 Innsbruck, Tel.: 0664/3222624, E-Mail: ra.steinlechner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Sportrecht – Skirecht, Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Ster, Mag. Reinhard Maria-Theresien-Straße 29/4. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/909009, E-Mail: office@ omnia-rechtsanwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Internationales Recht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan Stock, Ing. Dr. Joachim Museumstraße 8/4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580859, E-Mail: kanzlei@ra-stock.eu, www.ra-stock.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Umweltrecht, Gewerberecht, Betriebsanlagenrecht, Baurecht und Raumordnung, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Stöger, Mag. Egon Bürgerstraße 20, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586066, E-Mail: kanzlei@ra-stoeger.eu, www.kanzleistoeger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärzterecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Scheidungs- und Familienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Versicherungsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch
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verzeichnis Streif, Dr. Birgit Maria-Theresien-Straße 27/II, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577214, E-Mail: office@ ra-streif.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Streif Strobl, Mag. Sebastian Adamgasse 11, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585323, E-Mail: office@lorenz-strobl.at, www. lorenz-strobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Medien- und Urheberrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lorenz & Strobl Rechtsanwälte Sunar, Mag. Salih Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/562284, E-Mail: office@sunar. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Türkisch Szabo, Mag. Laszlo Claudiaplatz 2, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/570666, 0699/10570666, E-Mail: laszlo.szabo@ chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Strafrecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Fremden- und Asylrecht, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Ungarisch, Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Foradori, Szabó Testor, Mag. Roland Museumstraße 28, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582758, E-Mail: office@testor.co.at, www. testor.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, EDV- und Softwarerecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Mergers & Acquisitions, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Tschütscher, Dr. Joachim Burggraben 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581959, E-Mail: office@tk-anwaelte.at, www. tk-anwaelte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Kanzleigemeinschaft: Tschütscher, Kapferer Vergörer, DDr. Patrick Museumstraße 28, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582758, E-Mail: office@ra-vergoerer.at, www.ra-vergoerer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Miet- und Wohnrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Wirtschaftsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Vill, Dr. Harald Anichstraße 5a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588347, 0664/1634199, E-Mail: info@kanzlei-vpr.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rupp, Vill, Penz Völk, Dr. MJur. Christoph Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: c.voelk@ra-awz. at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Europarecht, Tourismus- und Reiserecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl, Wallnöfer, Watschinger, Zimmermann Wachter, Dr. Marlene Kaiserstraße 19, 6380 St. Johann in Tirol, Tel.: 05352/62551, E-Mail: wachter@chg.at, www.chg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeitsrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: CHG Czernich, Haidlen, Guggenberger und Partner Rechtsanwälte Waizer, Dr. Peter Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588800, E-Mail: office@waizer-ibk.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Waldhart, MMag. Dr. Christian Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/365000-0, E-Mail: kanzlei@waldhart.eu, www.waldhart.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Mietund Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldhof, Dr. Bernhard Defreggerstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/342106, E-Mail: kanzlei@ra-waldhof.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Eheund Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Portugiesisch, Spanisch, Französisch, Englisch Waldmüller, Mag. Matthias Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/589153, E-Mail: office@anwaltteam.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Vertragsrecht, Lebensmittelrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Waldmüller – Baldauf
Tinzl, Mag. Michael Museumstraße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561045, E-Mail: tinzl@tinzlfrank.at, www.tinzlfrank.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tinzl & Frank Tonini, Dr. Simon Sillgasse 12/IV, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/583074, E-Mail: tonini@kanzlei-tirol.at, www. kanzlei-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Telekommunikationsrecht, Arbeitsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Medienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knoflach – Kroker – Tonini & Partner Rechtsanwälte GesbR Torgersen-Gebetsroiter, Dr. Eva Andreas-Hofer-Str. 2-4/3. St., 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/341879-12, E-Mail: kanzlei@ torgersen.at, www.torgersen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Erbrecht, Allgemeinpraxis, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kalchschmid, Torgersen-Gebetsroither
Wallnöfer, Dr. Eduard Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, e.wallnoefer@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Energierecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Umweltrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Wallnöfer, Dr. LL.M. Peter Meraner Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/588686, E-Mail: kanzlei@jus-tirol.at, www. jus-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Europarecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wallnöfer, Bacher Walzel von Wiesentreu, Univ.-Doz. Dr. Thomas E. Schöpfstraße 6b/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566262, E-Mail: innsbruck@oberhofer-partner.at // Kanzleigemeinschaft: Oberhofer – Walzel v. Wiesentreu
Tramposch, Dr. Hubert Franz-Fischer-Straße 17a, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571757, E-Mail: office-innsbruck@ tramposch-partner.com, www.tramposch-partner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Arbeitsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Tramposch & Partner Triendl, Dr. Anton Anichstraße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575875, E-Mail: kanzlei@anwalttirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Versicherungsrecht, Zivilrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Triendl, Braun Tröthan, Dr. Nikola Maria-Theresien-Straße 29/4. OG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0676/9660962, E-Mail: office@ troethan.at, www.troethan.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht und Umgründungen, Mergers & Acquisitions, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ster, Tröthan
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eco.nova
www.econova.at
verzeichnis
Warbek Rechtsanwälte
Spezialkanzlei für Innovations- und Kreativwirtschaft
Schöpfstraße 15 A - 6020 Innsbruck Tel: (+43 512) 560650 Fax: (+43 512) 560650-50 E-Mail: office@warbek.at www.warbek.at
Wille, Dr. Harald Glasmalereistraße 1/I, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/573737, E-Mail: ra-wille@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Winder, Dr. Christian J. Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, E-Mail: kanzlei@ winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger Winkler, Dr. Gernot Maria-Theresien-Straße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580390, E-Mail: office@ra-winkler.tirol, www.ra-winkler.tirol // Bevorzugte Tätigkeit(en): Alpinrecht, Bankrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch
R E C H T S A N WÄ LT E
OERGE w DWINKLER
PFURTSCHELLER
Mag. Dr. Norbert Winkler A-6020 Innsbruck • Schmerlingstraße 4/II Telefon +43 512 580381 • Fax 580381-22 E-Mail: office@ra-dwp.at • www.ra-dwp.at
Warbek, Dr. Stefan Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: (+43 512) 560650, E-Mail: office@warbek.at, www.warbek.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Datenschutzrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Internetrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Watschinger, DDr. Franz Fallmerayerstraße 8/DG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: f.watschinger@ ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht und Liegenschaftsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH Weben, Mag. Hubertus P. Museumstraße 5, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/577972, E-Mail: office@weben.at, www. weben.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Medien- und Urheberrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Wegleiter, Dr. Roland Bozner Platz 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/567373, E-Mail: wegleiter@chg.at, www.chg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Gewerberecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Weirather, Dr. Brigitte Museumstraße 29, 6020 Innsbruck, Tel.: +43(0)512/574921, E-Mail: kanzlei@ra-weirather.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medien- und Urheberrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Deutsches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Winkler, Dr. Norbert Schmerlingstraße 4, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/580381, E-Mail: office@ra-dwp.at, www. ra-dwp.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Raumordnung, Bankund Devisenrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Doerge, Pfurtscheller Witzlsteiner, Mag. Alfred Maria-Theresien-Straße 21, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/582859, E-Mail: office@ra-witzlsteiner.at, www.ra-witzlsteiner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Strafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Heissl, Witzlsteiner Wolf, Dr. Norbert Bozner Platz 1/III, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/585848, E-Mail: office@advokat-tirol.at, www.ra-wolf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Bauer, Jöstl, Wolf Wolf, Mag. Martin Heiliggeiststraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560075, E-Mail: office@rechtsanwaltinnsbruck.at, www.rechtsanwalt-innsbruck.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch Wöll, Dr. Martin Templstraße 16, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581177, E-Mail: office@tirol-anwalt.at, www. tirol-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hohenauer, Hohenauer, Wöll
Weiskopf, Mag. Caroline Burggraben 6/Hörtnaglpassage, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/561813, E-Mail: office@ kanzlei-weiskopf.at, www.kanzlei-weiskopf.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch Wenzel, Dr. Ralf Dr.-Glatz-Straße 1, 6020 Innsbruck, Tel.: +43 / 512 / 209 209, E-Mail: office@pofw.at, www.pofw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Prader, Ortner, Fuchs, Wenzel Wiesflecker, Dr. Hannes Burggraben 6, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/586586, E-Mail: office@law-experts.at, www. law-experts.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsvertreterrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Gamsjäger, Wiesflecker
eco.nova
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verzeichnis Wörgetter, Dr. MAS LL.M. Nikolaus Leopoldstraße 3, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/564056, E-Mail: law@woergetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Vergaberecht, Baurecht, Agrarrecht, Forstrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgetter, Aigner, Huber Wuelz, Dr. Martin Salurner Straße 12/EG, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/581375, E-Mail: info@gutundrecht. at, www.gutundrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zajic, MMag. Stefan Fallmerayerstraße 10, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/575343, E-Mail: office@rechtsanwalt-tirol.com, www.rechtsanwalt-tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plattner, Zajic
Hasibeder, MMag. Dr. Martin Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: RA.Hasibeder@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Haslwanter, Dr. Mag. Christina Stadtgraben 15/1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/56900, E-Mail: hm.law@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher Komarek, Dr. Markus Sparkassengasse 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57266, E-Mail: ra.komarek@speed. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Margreiter, Dr. Christian Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: office@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder
www.econova.at
Margreiter, Dr. Johannes Pfarrplatz 1, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/5899, E-Mail: office@margreiter.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Margreiter, Hasibeder Mascher, Dr. Christine Stadtgraben 15/1, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/56900, E-Mail: hm.law@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Allgemeinpraxis, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Verwaltungsrecht, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Haslwanter, Mascher
Zangerle, Dr. Christian Maria-Theresien-Straße 24, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/571811, E-Mail: office@lawfirm.at, www.lawfirm.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Zelger, Dr. Klemens Stefan Anichstraße 1/II, Zelgerhaus, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/576369, E-Mail: kanzlei@ winder-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Jagd- und Fischereirecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Winder, Zelger Zelinka, Dr. Armin Anichstraße 40, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/572472, 0512/572473, E-Mail: office@anwalt-zelinka.at, www.anwalt-zelinka.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Baurecht und Raumordnung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Nuener, Zelinka Ziller MMag. Dr. Johannes Schöpfstraße 15, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/560650, E-Mail: office@warbek.at Zimmermann-Haid, Dr. Elisabeth Bürgerstraße 21/1, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/566000, E-Mail: e.zimmermann@ra-awz.at, www.ra-awz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Devisenrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Stiftungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Altenweisl Wallnöfer Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH
INNSBRUCK LAND Absam Hohenbühel, Dr. Johannes Dörferstraße 11, 6067 Absam, Tel.: 05223/56787, E-Mail: office@hohenbuehel.com, www. hohenbuehel.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Luftfahrtrecht, Stiftungsrecht, Wirtschaftsrecht, Treuhandschaften // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Fulpmes Hörtnagl, Mag. Dr. Ruth Christine Michel-Pfurtscheller-Weg 19, 6166 Fulpmes, Tel.: 05225/65217, 0676/3365217, E-Mail: hoertnagl@tirol.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch
Obholzer, Dr. Thomas Stolzstraße 15, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/56276, E-Mail: dr.obholzer@aon.at, www. ra-obholzer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Medienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Posch, Mag. Urban Saline 20/5 – Medienturm, 6060 Hall i. Tirol, Tel.: 05223/22433, E-Mail: rechtsanwalt. posch@cnh.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Waizer, Dr. Walter Pfarrplatz 4, 6060 Hall i. T., Tel.: 05223/54464, E-Mail: office@waizer-hall.at, www. waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Transportrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Französisch, Englisch Waizer, Mag. Hansjörg Pfarrplatz 4, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/54464, E-Mail: office@waizer-hall.at, www. waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Transportrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer Leutasch Lenga, Dr. Gerd Emil Kirchplatzl 142, 6105 Leutasch, Tel.: 0049/171 531 1028, E-Mail: gerd.lenga@web.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Stuttgart Rum Müller, Dr. Reinhold Feldkreuzstraße 3, 6063 Rum bei Innsbruck, Tel.: 0512/204220, E-Mail: anwalt.mueller@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Vergaberecht, Wirtschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Stiftungsrecht, Ehe- und Familienrecht Seefeld Doyle, Ruth Mary LL.B. (Solicitor) Geigenbühelstraße 875, 6150 Seefeld, Tel.: 05212/52560, E-Mail: ruthdoylellb@gmail. com // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Law Society of England and Wales Zanon, Dr. Martin Hocheggstraße 353, 6100 Seefeld, Tel.: 05212/52636, E-Mail: office@ra-zanon.at, www. ra-zanon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Hall in Tirol Ammann, Dr. Iris-Claudia Stadtgraben 25, 6060 Hall in Tirol, Tel.: 05223/57103, E-Mail: kanzlei@ra-ammann.at, www.ra-ammann.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Kanzleigemeinschaft: Dr. Klaus Gürtler – Dr. Iris-Claudia Ammann
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eco.nova
Steinach am Brenner Rauch-Kleinlercher, Mag. Dr. Ursula Zirmweg 85, 6150 Steinach am Brenner, Tel.: 05272/6501, E-Mail: office@ra-rauch.at, www.ra-rauch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch
verzeichnis Telfs
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Bergt, Dr. Peter Obermarkt 41, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64249, E-Mail: office@rechtsanwalt-bergt.at, www. rechtsanwalt-bergt.at // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch
Achenkirch
Haslwanter, Dr. Hugo Josef-Schöpf-Straße 1/I, 6410 Telfs, Tel.: 05262/64404, E-Mail: Dr.H.Haslwanter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Scheidungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Leitner, Dr. Richard Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Baurecht // Fremdsprache(n): Bulgarisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Messner, Mag. Peter Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, E-Mail: anwaltpm@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Opperer, Dr. Stephan Eduard-Wallnöfer-Platz 1, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62450, E-Mail: office@opperer.eu, www. opperer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht, Gemeinderecht, Grundverkehr und Raumordnung, Baurecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Schartner, Opperer, Opperer Pfanzelt, Dr. Erich Griesgasse 5/III, 6410 Telfs, Tel.: 05262/67606, E-Mail: kanzlei@pfanzelt.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Plochberger, Dr. Hermann Josef-Schöpf-Straße 3, 6410 Telfs, Tel.: 05262/63405, E-Mail: anwaltpm@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Plochberger, Messner Reiter, Dr. Friedrich Anton-Auer-Straße 7a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/66471, E-Mail: office@rechtsanwalt-reiter. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Schartner, Dr. Gerhard Untermarktstraße 4a, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20720, E-Mail: office@ra-schartner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Jagd- und Fischereirecht, Medienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Steiner, Mag. Ruben Giessenweg 4, 6410 Telfs, Tel.: 05262/62553, E-Mail: kanzlei@rechtsanwaelte-telfs.at, www.rechtsanwaelte-telfs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Devisenrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Steiner, Leitner Tanzer, Mag. Norbert Obermarkt 2, 6410 Telfs, Tel.: 05262/61917, E-Mail: tanzer@my-anwalt.at, www.my-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht // Fremdsprache(n): Englisch Webhofer, Mag. Wolfgang Saglstraße 20, 6410 Telfs, Tel.: 05262/20770, E-Mail: info@anwalt-webhofer.at, www. anwalt-webhofer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Völs Kornberger, Dr. Stefan Gießenweg 1, 6176 Völs, Tel.: 0512/302288, E-Mail: office@advokatur-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel // Fremdsprache(n): Englisch Walch, Dr. Waltraut Josef-Hell-Weg 16, 6176 Völs, Tel.: 0512/584441, E-Mail: rechtsanwaltskanzlei@waltrautwalch.at, www.waltrautwalch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Ärzterecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Walch Wattens Mahdi, Dr. Nader Karl Bahnhofstraße 21, 6112 Wattens, Tel.: +43/5224/51700, E-Mail: office@mahdi.at, www. mahdi.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Zirl Ausserlechner-Walter, Dr. Bianca Äueleweg 12e, 6170 Zirl, Tel.: 0676/4312404, E-Mail: rechtsanwaltaw@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Zivilrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Entner, Dr. Daniela Achenkirch 118g, 6215 Achenkirch, Tel.: 0650/7767899, E-Mail: entner@dierechtsanwaltskanzlei.at, www.dierechtsanwaltskanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verträge aller Art, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Buch in Tirol Föger-Edlinger, Dr. Marion Maurach 341, 6220 Buch in Tirol, Tel.: 0650/5805885, E-Mail: ra-foeger@drei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Strafrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Gewerberecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Fügen Foidl, Dr. Uwe Hochfügenerstraße 22, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64264, E-Mail: info@ra-foidl.at, www.rafoidl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Lindner, Dr. Christina Karl-Mauracher-Weg 38/II, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62868, E-Mail: office@lindner-rechtsanwalt.at, www.lindner-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Mauracher, Martin Dipl.-Jur. Dorfplatz 4, 6263 Fügen, Tel.: 05288/62612, E-Mail: kanzlei@ra-mauracher.eu, www. ra-mauracher.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Strafrecht, Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin: 80331 München, Lueg ins Land 3 Presl, Mag. Bettina Franziskusweg 10, 6363 Fügen, Tel.: 05288/64030, E-Mail: ra.presl@aon.at, www.rechtsanwalt-presl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl Schiestl, Mag. Andreas Franziskusweg 10, 6263 Fügen, Tel.: 05288/64030, E-Mail: office@ra-schiestl.at, www. ra-schiestl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Presl, Schiestl Jenbach Schallhart, Mag. Martin Schalserstraße 12, 6200 Jenbach, Tel.: 05244/61717, E-Mail: office@raschallhart.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Medienrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch Mayrhofen Kunczicky, Mag. Amelie Laubichl 121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: +43/5285/64223, E-Mail: office@kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gewerberecht, Internetrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Kunczicky, Mag. Marco Laubichl121/2, 6290 Mayrhofen, Tel.: +43/5285/64223, E-Mail: office@kunczicky.at, www.kunczicky.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Krankenanstaltenrecht, Raumordnung, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: KUNCZICKY Rechtsanwälte (GebR) Luchner, Mag. Heinrich Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw. at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, Dr. Rainer Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw. at, www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger Wechselberger, MMag. Johannes Waldbadstraße 537, 6290 Mayrhofen, Tel.: 05285/62482, E-Mail: info@rechtsanwalt-lw.at, Internet: www.rechtsanwalt-lw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Luchner, Wechselberger, Wechselberger
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verzeichnis Schwaz Brandacher, Dr. Stefan Andreas-Hofer-Straße 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776-0, E-Mail: kanzlei@ra-brandacher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Brandacher, Singer Grauss, Mag. Georg Lahnbachgasse 3, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98232, E-Mail: kanzlei@georggrauss.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Fremden- und Asylrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Janovsky, MMag. Dr. Georg Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366, E-Mail: georg.janovsky@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Stecher, Janovsky Kellerer, Mag. Dominik Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: d.kellerer@rechtsberater.at // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Köll-Kirchmeyr, Dr. Beate Kohlgasse 2a, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/73680, E-Mail: kanzlei@koell-kirchmeyr.at, www.ekoe.at/anwalt // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, EDV- und Softwarerecht // Fremdsprache(n): Englisch Ludwig, Mag. Daniel Münchner Straße 15, Top 12, 3. Stock, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/98212, E-Mail: office@ kanzlei-ludwig.at, www.kanzlei-ludwig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht und Raumordnung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Moser, Dr. Gernot Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: gm@rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Moser, Mag. Philipp Ludwig-Penz-Straße 2, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/62331, E-Mail: gm@rechtsberater.at, www.rechtsberater.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Allgemeinpraxis, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Moser, Kellerer Singer, Mag. Martin, MAS Andreas-Hofer-Straße 3/II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/67776, E-Mail: ra.singer@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Europarecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Singer, Brandacher Stecher, Mag. Dr. Paula Burggasse 8, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/64366 oder 05242/62900, E-Mail: office@rechtsanwalt-schwaz.at, www.rechtsanwalt-schwaz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Stecher, Janovsky Waizer, Mag. Ekkehard Münchner Straße 11/II, 6130 Schwaz, Tel.: 05242/63336, E-Mail: office@waizer-schwaz. at, www.waizer-waizer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Waizer, Waizer Zell am Ziller Fankhauser, Mag. Maximilian Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, E-Mail: office@advocates.at, www. advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Agrarrecht, Forstrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Geisler, Mag. Stefan Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Allgemeinpraxis, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Jagd- und Fischereirecht // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht Gredler, Mag. Markus Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Luftfahrtrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht
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Huber, Mag. Wilfried Gerlosstraße 9, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/22040, E-Mail: office@advocates.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Wohnungseigentumsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Baurecht und Raumordnung, Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Huber, Fankhauser Lamprecht, Mag. Petra Talstraße 4a, 6280 Zell am Ziller, Tel.: 05282/4144, E-Mail: info@geisler-gredler.at, www. dengg-geisler-gredler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dengg, Geisler, Gredler, Lamprecht
BEZIRK KUFSTEIN Bad Häring Bosin, Mag. Oliver Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin.at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte Frischmann, Mag. Thomas Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Tel.: 05332/77088, E-Mail: ra-frischmann@ra-bosin. at, www.ra-bosin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Umgründungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Mag. Oliver Bosin, Mag. Thomas Frischmann, Rechtsanwälte Brixlegg Margreiter, Mag. Dr. Inge Zentrum 16, 6233 Kramsach, Tel.: 05337/66090, E-Mail: office@anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Margreiter, Markl Markl, Mag. Margit Zentrum 16, 6233 Kramsach, Tel.: 05337/66090, E-Mail: office@anwaeltinnen.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Markl, Margreiter Kirchbichl Landmann, Dr. Eveline Oberndorferstraße 1, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/81474, E-Mail: kanzlei@dr-landmann. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Langmayr, Mag. Norbert Rofanstraße 6, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/22127, E-Mail: ra.langmayr@chello.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch Thaler, Mag. Dr. Gerhard Lärchenweg 14, 6322 Kirchbichl, Tel.: 05332/77 6 25, E-Mail: gerhard@ra-thaler.at, www.ra-thaler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht, Beamtendienst- und Disziplinarrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kufstein Bodner, Mag. Johannes Unterer Stadtplatz 24, 6332 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Baurecht, Konsumentenschutz, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner Bronauer, Dr. Karin Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at, www.kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Buchauer, Mag. Dr. Bernhard Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: +43/5372/610700, E-Mail: office@ratb.at, www. ratb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Transportrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Dallago, Dr. Manfred Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, dallago@ad-voc.at, www.ad-voc. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Wirtschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte
verzeichnis Dillersberger, Mag. Christian Maderspergerstraße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at, www. kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Jagd- und Fischereirecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Draschl, Mag. Werner Maderspergerstraße 8/I, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/63567, E-Mail: office@kuflaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Mietund Wohnrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Dillersberger & Bronauer Rechtsanwaltsgemeinschaft Ellinger, Dr. Maximilian Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verträge aller Art, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Ellmerer, Dr. Günter Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62262, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Gruber, MMag. Dr. Katharina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Hermann-Kraft, Mag. Birgit Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, E-Mail: office@ad-voc.at, www. ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte Huber, Dr. Georg Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, E-Mail: ra.dr.huber@kufnet.at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Huber, Mag. Christoph Josef-Egger-Straße 8, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64543, E-Mail: ra.mag.huber@kufnet. at, www.rechtsanwalt-huber.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Huber Koidl, Dr. Monika Kaiserbergstraße 8/2. Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, E-Mail: info@ra-zelger.at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Vertragsrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl Kollar, Dr. Christina Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Kraft, Dr. Thomas Oberer Stadtplatz 5a, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61813, E-Mail: office@ad-voc.at, www. ad-voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Ärzte-, Kranken- und Krankenanstaltenrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: HERMANN & KRAFT & DALLAGO, Rechtsanwälte Krall, Dr. Friedrich Georg-Pirmoser-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/65465, E-Mail: rakrall@aon.at, www.kufstein-rechtsanwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch
Paumgarten, Mag. Larissa Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at Paumgarten, Mag. Philip Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol. at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Insolvenz-, Anfechtungsrecht, Unternehmenssanierg., Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Umgründungsrecht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Petzer, Dr. Peter Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner Rosenwirth, Mag. Claudia Pirmoserstraße 15, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62261, E-Mail: dr.ell@tirol.com, www. rechtsanwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/ Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Ellinger, Ellmerer Salcher, Dr. Martin Georg-Pirmoser-Straße 13, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Schadenersatzund Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vereinsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Salzburger, Mag. Richard Georg-Pirmoser-Straße 13, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61991, E-Mail: office.ras@aon.at, www.rechtsanwaltkufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltsgemeinschaft Salcher + Salzburger Telser, Dr. Clemens Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@anwalt-kufstein.at, www.anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Marschitz, Petzer, Bodner Treichl, Dr. Thomas Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/61070, E-Mail: office@ratb.at, www.ratb. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht // Kanzleigemeinschaft: Treichl, Buchauer Tuncer, Mag. Mustafa Südtiroler Platz 12, 6330 Kufstein, Tel.: 05356/62682, E-Mail: tuncer@wendling.at, www.ramt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Wertpapierrecht, Banken- und Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Türkisch, Englisch Waldbauer, Mag. Michael Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner Zelger, Dr. Thomas Kaiserbergstraße 8/2. Stock, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62451, E-Mail: info@ra-zelger. at, www.ra-zelger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Zelger, Koidl Kundl Margreiter, Mag. Thomas Dr.-Bachmann-Straße 27, 6250 Kundl, Tel.: 05338/20202, E-Mail: rechtsanwalt@kundl. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Verwaltungsrecht, Zivilrecht
Krumschnabel, Mag. Martin Josef-Egger-Straße 5, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/22170, E-Mail: rechtsanwalt@krumschnabel.at, www.krumschnabel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Krumschnabel
Rappold, Mag. Martin Dr.-Franz-Stumpf-Straße 3, 6250 Kundl, Tel.: 05338/21470, E-Mail: ra.rappold@kundl.at, www.ra-rappold.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht
Marschitz, Dr. Herbert Unterer Stadtplatz 24, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/64553, E-Mail: kanzlei@zpm.at, www. anwalt-kufstein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Raumordnung, Vergaberecht // Kanzleigemeinschaft: Marschitz – Petzer – Bodner
Münster
Naschberger, Mag. Helmut MBL Josef-Egger-Straße 3, 6330 Kufstein, Tel.: 05372/62144-0, E-Mail: ra.kanzlei@advocat-tirol.at, www.advocat-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Miet- und Wohnrecht, Wirtschaftsrecht, Enteignungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwälte Waldbauer – Paumgarten – Naschberger und Partner
Rattenberg
Lechner, Mag. Egon Entgasse 320, 6232 Münster, Tel.: 05337/20050, E-Mail: ra_egon.lechner@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht
Knödl, Dr. Othmar Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Sportrecht – Skirecht // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder
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verzeichnis Schneider, Dr. Alois Hassauerstraße 71, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/64515, E-Mail: ra.schneider@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Sportrecht – Skirecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Soder, Mag. Manfred Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, Tel.: 05337/63168, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Knödl, Soder Zimmermann, Dr. Martin Hassauerstraße 75, 6240 Rattenberg, E-Mail: kanzlei.sks@rechtsanwaelte-tirol.at, Tel.: 05337/63168 // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Miet- und Wohnrecht, Verwaltungsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Söll Seisl, Mag. Dr. Josef Unterhauning 12a, 6306 Söll, Tel.: 0676/53 80 408, E-Mail: office@ra-seisl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Strafrecht Vorderthiersee Maly, Elisabeth Vorderthiersee 69b, 6335 Vorderthiersee, E-Mail: kanzleimaly@t-online.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, außergerichtliche Streitbeilegung, Allgemeines Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch // Niedergelassene/r Europäische/r Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin: Deutschland, Österreich Zugelassen bei Gerichten außerhalb Österreichs: Deutschland, Österreich Wörgl Atzl, Mag. Alexander Peter-Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, E-Mail: jus@atzl-pertl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Böhler, Dr. Theresa Bahnhofplatz 6, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/70271, E-Mail: kanzlei@ad.voc.at, ad.voc.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Arbeits- und Sozialrecht // Fremdsprache(n): Englisch Föger, Dr. Peter R. Josef-Speckbacher-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23100, E-Mail: office@fps.co.at, www.foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall Gumpoltsberger, Dr. Michael Bahnhofstraße 25, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23923, E-Mail: kanzlei@gumpoltsberger.com, www.gumpoltsberger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Wasserrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen Hausberger, Dr. Walter Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bank- und Devisenrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht, Bäuerliches Übergabsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Hochstaffl-Salcher, Dr. Ingrid Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Transportrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Loinger, Mag. Gerold Innsbrucker Straße 2, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/20828, E-Mail: recht@ra-loinger.com, www.ra-loinger.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht Moritz, Dr. Katharina Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Griechisch // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Pertl, Dr. Herbert Peter-Stöckl-Straße 8, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/23177, E-Mail: jus@ra-pertl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Pertl, Atzl Rass, Mag. Ing. Stefan Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Reiserecht, Sportrecht – Skirecht, Vergaberecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass
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Rass, Mag. Stefan M. Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at, www.ra-hms. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Rupprechter, Mag. Walter Bahnhofstraße 38, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71800, E-Mail: mail@hochstaffl-rupprechter. com, www.hochstaffl-rupprechter.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hochstaffl, Rupprechter, Rass Schmidt, Dr. Alfred Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht und Raumordnung, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Kanzleigemeinschaft: Hausberger, Moritz, Schmidt Schmidt-Winkler, Mag. Sigrid Poststraße 3, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/74050, E-Mail: anwaelte@ra-hms.at Steinbacher, Mag. Markus Salzburger Straße 18a, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/71575, E-Mail: kanzlei@ra-steinbacher. at, www.ra-steinbacher.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Miet- und Wohnrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Widschwenter, Dr. Andreas Salzburgerstraße 1, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/72350, E-Mail: office@ra-widschwenter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Widschwenter, MMag. Christina Salzburger Straße 1, 6300 Wörgl, Tel.: 05332/72350, E-Mail: office@ra-widschwenter.at, www.widschwenter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch
BEZIRK KITZBÜHEL Hopfgarten im Brixental Mettler, M.A. Mag. Martin Marktgasse 11, 6361 Hopfgarten im Brixental, Tel.: 05335/215416, E-Mail: mettler@ pletzer.co.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Kössen Hechenbichler, Dr. Apollonia Bichlach 65a, 6345 Kössen, Tel.: 05375/6680, E-Mail: ra.hechenbichler@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht Kirchberg Hainbuchner, Dr. Katrin Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, E-Mail: kanzlei@hainbuchner-kaiser. at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Kaiser, Hainbuchner Kaiser, Dr. Katja Hauptstraße 11, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/4200, E-Mail: kanzlei@hainbuchner-kaiser. at, www.hainbuchner-kaiser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Ehe- und Familienrecht, Mediation, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Hainbuchner, Kaiser Lechleitner, Dr. Christian Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch // Kanzleigemeinschaft: Monitzer, Lechleitner Monitzer, Dr. Manfred Lendstraße 16, 6365 Kirchberg, Tel.: 05357/3414, E-Mail: office@rechtsanwaltkirchberg. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Strafrecht, Miet- und Wohnrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Lechleitner, Monitzer Kitzbühel Brüggl, Dr. Simon Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, E-Mail: brueggl-harasser@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Baurecht, Grundverkehrsrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Brunner, Dr. Horst Hinterstadt 26, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/73131, E-Mail: office@rechtsanwalt-brunner. com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch
verzeichnis Dwyer, Mag. Katharina St. Johanner Str. 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del. at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträgerrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Embacher, Mag. Helga St. Johanner Straße 49a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del. at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht und Raumordnung, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Betriebsanlagenrecht, Wasserrecht, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Französisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Endstrasser, Mag. Gerhard Jochberg Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728; 05356/72729, E-Mail: office@ kitzlaw.at, www.kitzlaw.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Sportrecht – Skirecht, Ehe- und Familienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Stock & Endstrasser Feichtner, Dr. Bernhard Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, E-Mail: office@feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at, Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Feichtner, Lindorfer Hagsteiner, Dr. Sebastian Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, E-Mail: office1.hagsteiner@kitz. net, www.dr-hagsteiner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht,Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig Harasser, Dr. Günter Rathausplatz 2, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6902, E-Mail: brueggl-harasser@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Harasser, Brüggl Hirnsberger, Dr. Roberto Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, E-Mail: office@hirnsberger.at, www.hirnsberger.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Hufnagel, Maximilian Bichlstraße 22, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/63927-0, E-Mail: info@kanzlei-hufnagel.de // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer München // Kanzleigemeinschaft: Hirnsberger, Hufnagel Katholnig, MBL Dr. Alexander Franz-Erler-Straße 3, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66400, E-Mail: kanzlei@ra-katholnig. at, www.ra-katholnig.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Vertragsrecht, Europarecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Hagsteiner, Katholnig Kettner, Mag. Andreas Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728, E-Mail: office@kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Keuschnigg, Dr. Anton Klostergasse 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-keuschnigg.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer, Keuschnigg Klamert, Markus Marchfeldgasse 19, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/75548, E-Mail: raklamert@yahoo.at // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: RAK München // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Banken- und Versicherungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Kneissl, Mag. Johannes Obere Gänsbachgasse 7, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, E-Mail: office@wendling.at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bau- und Bauträgervertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Mietund Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Allgemeines Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch Lechner, Mag. Martin St. Johanner Straße 49a/15, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20922, E-Mail: office@kanzlei-del.at, www.kanzlei-del.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dwyer, Embacher, Lechner Lindorfer, Dr. Anneliese Josef-Pirchl-Straße 9, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/64600, E-Mail: office@feichtner-partner.at, www.feichtner-partner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Lindorfer, Feichtner
Planer, Dr. Peter Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@ rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Agrarrecht, Forstrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer-Beranek, Santagata Planer-Beranek, Dr. LL.M. Barbara Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, 0664/2006486, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Europarecht, Miet- und Wohnrecht, Reiserecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Planer-Beranek, Santagata Reisch, Mag. Roland Franz-Reisch-Straße 11a, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/6915, E-Mail: ra.reisch@kitz.net // Bevorzugte Tätigkeit(en): Agrarrecht, Forstrecht, Verwaltungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mag. Roland Reisch GnbR Rohracher, Mag. Hubertus Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler Santagata, Mag. Stefano Klostergasse 1, Villa Margit, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/66883, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-planer.at, www.rechtsanwalt-planer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Europarecht, Italienisches Recht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Planer, Santagata Schmiedt, Dr. Heinrich Sterzinger Platz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62874, E-Mail: info@ra-schmiedt.at, www. ra-schmiedt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verfassungsrecht, Grundrechtsschutz, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch Stock, Dr. Emilio Jochberger Straße 98, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72728 oder 05356/72729, E-Mail: office@kitzlaw.at, www.kitzlaw.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Transportrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Stock & Endstrasser Trentinaglia, Dr. Manfred Kirchgasse 5, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/65650, E-Mail: info@trentinaglia.at, www. rechtsanwalt-kitzbuehel.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Waldstätten, Mag. Martina Hornweg 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/20506, E-Mail: info@ra-kitz.at, www.ra-kitz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Miet- und Wohnrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Raumordnung, Mediation // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Wendling, Dr. Horst Kirchplatz 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/62682, E-Mail: office@wendling.at, www.wendling.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Gemeinderecht, Raumordnung, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wendling GmbH Winischhofer Dr. Michael Am Steinbichl 1, 6370 Kitzbühel, Tel.: 0664/3406892, E-Mail: winischhofer@falke.at Winkler, Dr. Clemens Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, Winkler Winkler, Mag. Beatrix Achenweg 16, 6370 Kitzbühel, Tel.: 05356/72930, E-Mail: kanzlei@rohwin.at, www. rohwin.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Rohracher, WInkler Oberndorf Sammer-Resch, Dr. Elisabeth Josef-Hager-Straße 21, 6372 Oberndorf, Tel.: 05352/61739, E-Mail: sammer.resch@aon. at, www.sammer-resch.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht und Raumordnung, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vereinsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Reith bei Kitzbühel Mümmler, Dr. Werner Brunnfeld 19, 6370 Reith bei Kitzbühel, Tel.: 05356/64091 // Zuständige Stelle im Herkunftsstaat: Rechtsanwaltskammer Nürnberg // Bevorzugte Tätigkeit(en): Deutsches Recht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch St. Jakob i. H. Gruber, Mag. Helmut Moosbach 11, 6392 St. Jakob i. H., Tel.: 05354/52299, E-Mail: ra.gruber@utanet.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Versicherungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Bauträgerrecht // Fremdsprache(n): Englisch
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verzeichnis St. Johann in Tirol Miller, Dr. Werner Wegscheidgasse 7, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/64100, 0676/9192609, E-Mail: ra-miller@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch Trenker, Dr. Josef Speckbacherstraße 13, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/62475, E-Mail: ra.trenker.josef@ aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Wörgötter, Dr. Bernhard Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann i. T., Tel.: 05352/67267, E-Mail: office@ woergoetter.at, www.woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wirtschaftsrecht, Baurecht // Fremdsprache(n): Englisch Wörgötter, Mag. Michaela Mag.-Eduard-Angerer-Weg 14, 6380 St. Johann in Tirol, Tel.: 05352/67267, E-Mail: office@ woergoetter.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Eheund Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Privatkonkurse, Vertragserrichtungen aller Art // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Wörgötter, Wörgötter Westendorf Pall, Mag. Hanno Dorfstraße 22, 6363 Westendorf, Tel.: 05334/20020, E-Mail: office@fps.co.at, www. foeger-pall.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, -gründungen, Betriebsnachfolge, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Wirtschaftsrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Rechtsanwaltspartnerschaft Föger & Pall
BEZIRK REUTTE Reutte Mader, Mag. Gerhard Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-tirol.at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Mader – Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Pichler, Dr. Christian Untermarkt 16, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63694, E-Mail: rechtsanwalt@pichler-reutte.at, www.rechtsanwalt-reutte.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragserrichtungen aller Art, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch Steskal, Dr. Michael Claudiastraße 8, 6600 Reutte, Tel.: 05672/63002, E-Mail: m.steskal@rechtsanwalt-tirol. at, www.rechtsanwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Zivilrecht // Kanzleigemeinschaft: Mader – Steskal Rechtsanwälte Partnerschaft Tschiderer, Dr. LL.M. Christian Mühler Straße 12/3, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72090, E-Mail: kanzlei@ra-tschiderer.eu, www.ra-tschiderer.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Europarecht, Internationales Recht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch Unterlercher, Dr. Maria Zeiller-Platz 1, 6600 Reutte, Tel.: 05672/72447, E-Mail: ra.unterlercher.reutte@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragserrichtungen aller Art
BEZIRK IMST Imst Fink, Dr. Andreas Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Handelsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen // Fremdsprache(n): Englisch, Niederländisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Fink, Dr. Christopher Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht, Strafrecht // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Gstrein, Dr. Ulrich Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12/Top 5, 6460 Imst, Tel.: 05412/63512, E-Mail: info@ kanzleigstrein.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Miet- und Wohnrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gstrein
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Kolb, Dr. Peter Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: info@fink-kolb.at, www.fink-kolb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Arbeits- und Sozialrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Fink, Kolb Leys, Dr. Martin Auweg 10, 6460 Imst, Tel.: 05412/66 667, E-Mail: ra.leys@cni.at, www.rechtsanwalt-leys. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Ehe- und Familienrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Leys, Ganzer Linser, Mag. LL.M. Christian Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, E-Mail: office@rechtsanwalt-linser.at, www. rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Liegenschafts- und Immobilienrecht, Bauträger- und Bauvertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Internetrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Linser, Mag. Peter Stadtplatz 3, 6460 Imst, Tel.: 05412/63322, E-Mail: office@rechtsanwalt-linser.at, www. rechtsanwalt-linser.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Vertragsrecht, Verkehrsunfälle, Vertragsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Linser, Linser Moser, Dr. Markus Dr.-Carl-Pfeiffenberger-Straße 12/7, 6460 Imst, Tel.: 05412/20650, E-Mail: ra.moser@ evonet.at, www.rechtsanwalt-moser.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch Pechtl-Schatz, Dr. Esther Rathausstraße 1/II, 6460 Imst, Tel.: 05412/63030, E-Mail: imst@anwaelte.cc, www.anwaelte.cc // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Vertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Schöffthaler, Dr. Christian Franz-Xaver-Renn-Straße 4/Top 30, 6460 Imst, Tel.: 05412/62814, E-Mail: recht@schoeffthaler.com, www.schoeffthaler.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Ehe- und Familienrecht, Verwaltungsrecht/Verwaltungsstrafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch, Italienisch Skarics, Dr. Markus Akademisch geprüfter Europarechtsexperte Dr.-Pfeiffenberger-Straße 14, 6460 Imst, Tel.: 05412/64600-0, E-Mail: ra@skarics.at, www.skarics.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Bauträger- und Bauvertragsrecht, Eheund Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden Skarics, Mag. Alexandra Dr.-Pfeiffenbergerstraße 14, 6460 Imst, Tel.: 05412/646000, E-Mail: ra@skarics.at Wijnkamp, Dr. Stephan Sirapuit 7, 6460 Imst, Tel.: 05412/64640, E-Mail: office@wijnkamp-advocatuur.com, www.bergsportrecht.eu // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Alpinrecht, Internationales Recht, Sportrecht – Skirecht, Ausländisches Recht, Abgaben- und Steuerrecht, Finanzstrafrecht // Fremdsprache(n): Niederländisch, Englisch, Französisch // Kanzleigemeinschaft: Wijnkamp Advocatuur/ Advokatur GmbH Mieming Falkner, Mag. Antonius Barwies 329/5, 6414 Mieming, Tel.: 05264/43440, E-Mail: falkner@rechtsanwalt-falkner. com, www.rechtsanwalt-falkner.com // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Strafrecht // Fremdsprache(n): Englisch Silz Kurz, Dr. Josef Widumgasse 3, 6424 Silz, Tel.: 05263/6950, E-Mail: kanzlei-kurz@dweb.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht Zobl, Mag. Günter Tiroler Straße 82, 6424 Silz, Tel.: 05263/20008, E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-zobl.at, www.rechtsanwalt-zobl.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Ehe- und Familienrecht, Vertragsrecht, Verteidigung in Strafsachen // Fremdsprache(n): Englisch
BEZIRK LANDECK Landeck Eiter, Dr. Robert Malser Straße 13, 6500 Landeck, Tel.: 05442/62435, E-Mail: dr.eiter@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Baurecht, Ehe- und Familienrecht, Gemeinderecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Spanisch Fuchs, Dr. Werner Malser Straße 36a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64640, E-Mail: office@rafuchs.at, www. rafuchs.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch
sposta P.b.b. Verlag Edition 2017,
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verzeichnis Weiskopf, Mag. Stefan Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, E-Mail: wuk@ra-tirol.at, www. ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler
Dr. Rainer Kappacher, MBL Rechtsanwalt
BEZIRK LIENZ
Malser Straße 34 · 6500 Landeck T. +43 5442 661 21 · F. +43 5442 661 31 M. +43 664 3201322
Lienz
office@ra-tirol.at · www.ra-tirol.at Kappacher, Dr. Rainer Michael Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66121, 0664/3201322, E-Mail: wuk@ra-tirol. at, www.ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Baurecht, Bauträger- und 2 Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienwkk_VISITENKARTEN_4c_85x54-DD.indd 24.07.15 11:42 recht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht und Umgründungen // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler
Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Kössler Rechtsanwalt
Gasser, Dr. Gernot Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563, E-Mail: gasser-schnee@A1.net, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verträge aller Art, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Gemeinderecht, Raumordnung, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger Gruber-Mariacher, Dr. Kristina Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, E-Mail: gruber-pedevilla@tirol.com, www. gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Zivilrecht, Sportrecht – Skirecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Konsumentenschutz, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Pedevilla, Gruber-Mariacher Hibler, Dr. Johannes Mühlgasse 11/6, 9900 Lienz, Tel.: 04852/65166, E-Mail: ra@hibler.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Liegenschaftsund Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch Kerschbaumer, Dr. Robert Burghard-Breitner-Straße 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62562-0, E-Mail: anwalt@robertkerschbaumer.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Sportrecht – Skirecht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Verträge aller Art
Malser Straße 34 · 6500 Landeck T. +43 5442 661 21 F. +43 5442 661 31 office@ra-tirol.at · www.ra-tirol.at Kössler, Dipl.-Ing. MMag. Dr. Michael Malser Straße 34, 6500 Landeck, Tel.: 05442/66 121, E-Mail: wuk@ra-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Schadenersatzrecht, Gesellschaftsrecht, Urheber- und Markenrecht, Datenschutzrecht // Fremdsprache(n): Englisch24.07.15 11:42 wkk_VISITENKARTEN_4c_85x54-DD.indd 4 //Kanzleigemeinschaft: Weiskopf, Kappacher, Kössler Lenfeld, Dr. Walter Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, 0664/1009141, E-Mail: ra-ll@aon. at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Strafrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld – Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte Lethmüller, Dr. Franz Josef Malser Straße 11, 6500 Landeck, Tel.: 05442/64280, E-Mail: ra.lethmueller@aon.at, www. ra-lethmueller.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Liegenschaftsverträge samt Grundbuchabwicklung // Fremdsprache(n): Englisch Leys, Dr. Wilfried Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, E-Mail: office@anwalt-tirol.at, www.anwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Inkassowesen, Exekutionsrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Sportrecht – Skirecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Vertragsrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Walter Lenfeld – Dr. Wilfried Leys Rechtsanwälte
Kraler, Dr. Reinhard Johannesplatz 4, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67466, E-Mail: kanzlei.ra@aon.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, Zivilrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Dr. Reinhard Kraler Rechtsanwalt GmbH Pedevilla, Dr. Bruno Rosengasse 13, 9900 Lienz, Tel.: 04852/62216, 62217, E-Mail: gruber-pedevilla@tirol.com, www.gruber-pedevilla.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Ehe- und Familienrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Zivilrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch // Kanzleigemeinschaft: Gruber-Mariacher, Pedevilla Rastner, MMag. Dr. Verena Johannesplatz 9, 9900 Lienz, Tel.: 04852/68968, 0676/9585707, E-Mail: kanzlei@ra-rastner.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Ehe- und Familienrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Versicherungsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Mietund Wohnrecht, Wohnungseigentumsrecht // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch Rochelt, Mag. Benjamin Johannesplatz 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/67187, E-Mail: office@benjaminrochelt.at, www. benjaminrochelt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ärztehaftpflicht, Patientenrecht, Strafrecht, Allgemeinpraxis // Fremdsprache(n): Englisch, Französisch
Pinzger, Dr. Edgar Citypassage, Malser Straße 19, 6500 Landeck, Tel.: 05442/650 50, E-Mail: recht@pinzger-anwalt.at, www.pinzger-anwalt.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Verkehrsrecht, Unfallschäden, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Vertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Ehe- und Familienrecht
Schneeberger, Dr. Sonja Beda-Weber-Gasse 1, 9900 Lienz, Tel.: 04852/63563-0, E-Mail: gasser-schnee@utanet.at, members.aon.at/radrgasser // Bevorzugte Tätigkeit(en): Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden, Patientenrecht, Ärztehaftpflicht, Sportrecht – Skirecht, Vertragserrichtungen aller Art, Inkassowesen, Exekutionsrecht // Kanzleigemeinschaft: Gasser, Schneeberger
Schimana, Dr. Otmar Urichstraße 6, 6500 Landeck, Tel.: 05442/93000, E-Mail: office@kanzlei-vertragsrecht.at, www.kanzlei-vertragsrecht.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Vertragsrecht, Bauträgerund Bauvertragsrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Miet- und Wohnrecht, Zollrecht // Fremdsprache(n): Italienisch, Englisch
Seirer, Dr. Gerhard Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, E-Mail: rechtsanwalt@sw-kanzlei. at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Inkassowesen, Exekutionsrecht, Gewerbl. Rechtsschutz, Immaterialgüterrecht, Liegenschafts- und Immobilienrecht, Reiserecht, Verkehrsrecht, Unfallschäden // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun
Venier, MMag. Sarah Malser Straße 49a, 6500 Landeck, Tel.: 05442/63029, E-Mail: office@anwalt-tirol.at, www.anwalt-tirol.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Konsumentenschutz, Allgemeines Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Ehe- und Familienrecht, Grundverkehrs- und Grundbuchs- inkl. Vertragsrecht, Miet- und Wohnrecht // Fremdsprache(n): Englisch
Türk, Dr. Ingrid Südtirolerplatz 9a, 9900 Lienz, Tel.: 04852/69068, E-Mail: office@tuk-lienz.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Allgemeinpraxis, Scheidungs- und Familienrecht, Mediation, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht/Baumängel, Verträge aller Art, Privatkonkurse // Fremdsprache(n): Englisch, Italienisch Weichselbraun, Mag. Herbert Tiroler Straße 30, 9900 Lienz, Tel.: 04852/64564, E-Mail: rechtsanwalt@sw-kanzlei.at, www.sw-kanzlei.at // Bevorzugte Tätigkeit(en): Baurecht, Handelsrecht, Unternehmensrecht, Miet- und Wohnrecht, Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht, Verwaltungsrecht, Erbrecht // Fremdsprache(n): Englisch // Kanzleigemeinschaft: Seirer, Weichselbraun
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