Kunschke/Schaffelhuber (Hrsg.): FinTech

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Kunschke | Schaffelhuber (Hrsg.)

FinTech Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies

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FinTech Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies Herausgegeben von Dennis Kunschke, Rechtsanwalt und Kai A. Schaffelhuber, Rechtsanwalt

Mit Beiträgen von Elena Bachmann Dr. Benjamin Bluhm Dr. Marco Brand Thomas F. Dapp Anne Fischer, LL.M. Dr. Stefan Henkelmann Frank Herring Marc Hoche Michael Huertas Philipp Kaiser Dr. Gerhard Kebbel Dennis Kunschke Prof. Dr. Katja Langenbucher Benedikt Lerp

Jan-Niklas Mack Patrick Meisberger Frank Niehage Stefan Nießner Dr. Markus Pertlwieser Kai A. Schaffelhuber Stephanie Schlupp Michael Spitz Daniela Trötscher Dr. Edgar Wallach Carlo Wix Dr. Oliver Waldburg Robert Wassmer

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationablbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.d-nb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 17725 7

Gedrucktes Werk: ISBN 978 3 503 17725 7 eBook: ISBN 978 3 503 17726 4 Alle Rechte vorbehalten ©  Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018 www.ESV.info Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Nationalbibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO-Norm 9706. Satz: Y. Götz, Berlin Druck und Bindung: Druckerei Strauss, Mörlenbach


Vorwort Das vorliegende Werk zum Themenfeld FinTech ist der Versuch eines Überblicks über das „FinTech“-Universum. Es erhebt nicht den Anspruch, dieses Phänomen in seiner Gesamtheit zu erfassen. Der FinTech-Sektor – wenn man einen solchen denn neben der herkömmlichen Kreditwirtschaft überhaupt anerkennen möchte – repräsentiert eine nicht völlig trennscharf abgrenzbare Teilmenge der Gesamtheit der Erscheinungsformen der Digitalisierung der Kreditwirtschaft. Beinahe ebenso offen und facettenreich wie sein Gegenstand war auch die Herangehensweise an die Bearbeitung dieses Werks. Die Bearbeiter sind Vertreter unterschiedlichster Akteure im Bereich „FinTech“. Die jeweiligen Themen wurden seitens der Herausgeber nur in einem Rahmen vorgegeben, damit der nötige Freiraum bei der Bearbeitung bestand. Durch den herausgeberseitig gewählten Ansatz für die Bearbeitung kommt es in den Darstellungen zu vereinzelten Redundanzen, die bewusst in Kauf genommen und auch nicht aufgelöst wurden, um dem jungen Thema die notwendige Entfaltungstiefe zu ermöglichen. Primärziel war es, einen jeweils weitestgehend unbeeinflussten Einblick in die Erfassung des Phänomens „FinTech“ durch die jeweiligen Bearbeiter zu geben. Insofern ist das vorliegende Werk als eine Plattform-Publikation gedacht, die den Dialog in Wissenschaft und Praxis fördern soll, ohne den Anspruch zu erheben, selbst jeden Aspekt von FinTech wissenschaftlich auszuleuchten. Die Ausarbeitungen sind sowohl juristisch wie auch betriebswirtschaftlich und technisch geprägt. Dieser interdisziplinäre Ansatz wurde gewählt, um die Realität der mit dem Phänomen FinTech befassten Disziplinen abzubilden. Die Herausgeber möchten sich auch auf diesem Wege bei den Bearbeitern aus den unterschiedlichen Disziplinen für die Beiträge bedanken. Frankfurt a. M., im Februar 2018 Die Herausgeber

5 Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


Inhaltsverzeichnis Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsübersicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Teil I: Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 A. Grundsätzliche Fragestellungen und Grundbegriffe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Fintech – Regtech – Insurtech. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Verortung innerhalb der Kreditwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Disintermediation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Unbundling und Plattformökonomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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B. Fintech – traditionelle Banken im Strukturwandel – Die Digitalisierung als Glücksfall für die Branche begreifen . . . . . . . . . . . . . 21 Teil II: Regulatorische Aspekte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 A. Bankenaufsichtsrechtliche Anforderungen an FinTech-Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Nicht zulassungspflichtige /nicht regulierte Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . III. Zulassungspflichtige / regulierte Tatbestände. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Regulatorische Anforderungen an zulassungspflichtige FinTech-Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. FinTech-spezifische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Ausblick: Brauchen wir einen neuen Regulierungsansatz? . . . . . . . . . . . .

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B. Kreditplattformen und Crowdfunding . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführng . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Spielarten des Crowdfunding. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Regulatorische Anforderungen an das Crowdfunding. . . . . . . . . . . . . . . . IV. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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C. Zahlungsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Erlaubnistatbestände nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Grundzüge der Aufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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D. „Lizenzleihe“ und Robo-Advice . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Robo-Advice ist im Kommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Robo-Advice-Erscheinungsformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Formen der Zusammenarbeit unregulierter FinTech-Unternehmen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Rechtliche Anforderungen, wenn Institute Prozesse auslagern. . . . . . . . .

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Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


Inhaltsverzeichnis

V. Fazit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 E. Das Regime der Regulatory Sandbox in Großbritannien: Entwicklung und Zukunftsperspektiven. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 II. Die Ziele des Project Innovate der FCA, sein Innovation Hub und der Weg zur Sandbox der FCA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 III. Wie funktioniert die Sandbox?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 105 IV. Was war das Ergebnis des „Lessons Learned Report“ der FCA vom Oktober 2017? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 V. Was hat die FCA nun in Zukunft mit der Sandbox in Großbritannien und im Ausland vor? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 F. Aufsichts- und vertriebsrechtliche Rahmenbedingungen für InsurTechs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Rahmenbedingungen für Versicherungsunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . III. Rechtliche Rahmenbedingungen für Versicherungsvermittler. . . . . . . . .

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Teil III: Die Investition in FinTechs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 A. Finanzierungsformen und wesentliche Parameter der Investitionsentscheidung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. So funktionieren MPL Plattformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Marketplace Lending ist Teil des neuen Finanzsystems . . . . . . . . . . . . . IV. Die Landschaft ist im Umbruch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Risk Management . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Überblick Regulatorische Aspekte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Die Verbriefung von plattform-generierten Darlehensforderungen – MPL-Verbriefungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Kreditplattformen – Marketplace Lending . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Die regulatorischen Rahmenbedingungen für Kreditplattformen in Deutschland im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Die Verbriefung als Mittel der Refinanzierung von Kreditplattformen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Teil IV: Case Studies. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 A. Big Data Business Cases for Macroeconomic Forecasting . . . . . . . . . . . . . . I. Introduction. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Business case: The Billion Prices Project and PriceStats. . . . . . . . . . . . . . III. Further business cases . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsverzeichnis

IV. Opportunities and challenges of using big data in macroeconomics. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183 V. Conclusion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 184 B. Aus vier mach eins – die FinTech Group als übergeordnetes Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einleitung: Kurzporträt der FinTech Group. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Wie die FinTech Group zu vier Banken kam. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Der Konzernumbau innerhalb von zwei Jahren (2015/16) . . . . . . . . . . . IV. Die FinTech Group wird übergeordnetes Unternehmen im Konzern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Status einer Bank – auch ohne Banklizenz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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C. Case Study zu den Digitalisierungsstrategien der Helaba . . . . . . . . . . . . . . I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Die Digitalisierung ist ein Veränderungsimpuls, der den Finanzdienstleistungsmarkt grundlegend verändert. . . . . . . . . . . . . . . . . III. Bei der Helaba beginnen Innovationsprozesse an der Kundenschnittstelle und folgen dann der Prozesskette. . . . . . . . . . . . . . IV. Die Helaba entwickelt digitale Vorhaben in einem neuen projekthaften Innovationsvorgehen– FinTechs sind nur punktuell relevant, dafür aber dort erfolgskritisch. . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Die Arbeit in Innovationsprojekten bringt die Arbeitsweise von FinTechs in die Helaba . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Ausblick: Banken und FinTechs können in einer Symbiose agieren. . . .

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Teil V: Ausgewählte steuerrechtliche Aspekte des FinTech-Sektors. . . . . . . . I. Einleitung aus Sicht eines Steuerrechtlers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Begriffsbestimmung und praktische Anwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Überblick über die steuerlichen Probleme. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Fazit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Teil VI: Initial Coin Offerings. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Technischer Hintergrund, typischer Ablauf, Vorteile und Risiken einer ICO-Finanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Reaktionen der Aufsichtsbehörden im internationalen Vergleich. . . . . .

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Teil VII: Ausblick – FinTech Quo Vadis?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241 A. Rechtliche Überlegungen zur Blockchain. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Blockchain – Begriff und Zweck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Rechtliche Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Architektur, Technikstandards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Blockchaingeeignete Vertragstypen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsverzeichnis

V. Schranken der Rechtswahl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Feststellung des Gerichtsstands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Aufsichtsrechtliche Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX. Fazit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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B. Ansatzpunkte für regulatorische Liberalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 I. SupTech. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 II. Disruption bestehender Aufsichtskonzepte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 263 Autorenverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267 Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277

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Teil VI Initial Coin Offerings

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I. Einleitung Schrifttum: Adhami/Giudici/Martinazzi, Why do businesses go crypto? – An empirical analysis of Initial Coin Offerings, 2017, https://ssrn.com/abstract=3046209; Barsan, Legal Challenges of Initial Coin Offerings (ICO), RTDF 2017, 54; Blemus, Law and Blockchain: A Legal Perspective on Current Regulatory Trends Worldwide, 2017, RTDF 2018 (im Erscheinen), https://ssrn.com/abstract=3080639; Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation: ICOs, Token Sales and Cryptocurrencies under EU Financial Law, 2017, https://ssrn.com/ abstract=3075820; Kaal/Dell’Erba Initial Coin Offerings: Emerging – Practices, Risk Factors, And Red Flags, in: Möslein/Omlor, Fintech-Handbuch, 2018 (im Erscheinen), ­https://ssrn. com/abstract=3067615; Langenbucher, Digitales Finanzwesen – vom Bargeld zu virtuellen Währungen, AcP-Sonderheft 2018 (im Erscheinen); Robinson, The New Digital Wild West: Regulating the Explosion of Initial Coin Offerings, 2017, https://ssrn.com/abstract=3087541; Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, https://ssrn.com/abstract=3048104; Vogel/Müller/Luthiger/Ljubicic, ICO vs. IPO? – Digitale Börsengänge ergänzen die Palette an verschiedenen Finanzierungsformen, AG 2017, R333; Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush: It’s a scam, it’s a bubble, it’s a super challenge for regulators, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, https://ssrn.com/abstract=3072298.

Als „Initial Coin Offering“ (ICO), „Token Sale“ oder „Token Generating Event“ bezeichnet man eine neuartige Finanzierungsform, welche die sog. Distributed Ledger-Technologie (DLT) nutzt.1 Zwar ist das Phänomen noch recht jung – das erste ICO wurde 2012 durchgeführt – seit 2015 ist aber ein rasantes Wachstum zu verzeichnen.2 ICOs haben vor allem in jüngster Vergangenheit für großes Aufsehen gesorgt, wurden doch allein im Jahr 2017 schätzungsweise $ 3,67 Mrd. durch ICOs eingesammelt.3 Die fünf größten Projekte (Filecoin, Tezos, EOS Stage 1, Paragon, Bancor) sammelten jeweils zwischen $ 153 und 257 Mio. ein.4 Impliziert der Begriff Initial Coin Offering einerseits eine Nähe zum klassischen Börsengang (IPO – Initial Public Offering), lässt er andererseits die Ausgabe von Währungseinheiten (coins) vermuten. Tatsächlich geben die ICO-Initiatoren so genannte „Token“ gegen Zahlung von Einheiten von Kryptowährung, üblicherweise Bitcoin oder Ether, seltener auch von Fiatgeld wie US-Dollar, aus.5 Diese Token sind gänzlich digital und kön1 Langenbucher, Digitales Finanzwesen, AcP-Sonderheft 2018 (im Erscheinen) unter V. 2. a); Vogel/Müller/Luthiger/Ljubicic, AG 2017, R333. 2 Kaal/Dell’Erba, Initial Coin Offerings, in: Möslein/Omlor, Fintech-Handbuch, 2018 (im Erscheinen) S. 3, https://ssrn.com/abstract=3067615 (22. 12. 2017). 3 https://www.coinschedule.com/stats.html (22. 12. 2017); ein deutlich größeres Investi­ ti­ons­volumen (ca. 10 Mrd. $) nehmen Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 13, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017) an. 4 https://www.coinschedule.com/stats.html (22. 12. 2017). 5 Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 13, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017).

Hoche/Lerp Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018

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Teil VI: Initial Coin Offerings

nen ganz unterschiedlich ausgestaltet sein. Sollen manche Token als Zahlungsmittel eingesetzt werden können und so der Initiierung einer neuen Kryptowährung dienen („currency tokens“6), sichern andere Token Nutzungsrechte an dem zu finanzierenden Projekt zu, funktionieren also etwa wie ein Gutschein („utility“7 oder „usage tokens“8). Das kann etwa Cloud-Speicherplatz9 sein oder ein eigenes Zahlungsmittel, das ausschließlich zum Erwerb von (zukünftigen) Produkten oder Dienstleistungen des finanzierten Unternehmens oder damit verbundener Partnerunternehmen10 dient. Wieder andere Token verleihen mitgliedschaftliche Stimm- und Dividendenrechte („investment“11, „equity“12 oder auch „community tokens“13). Initial Coin Offerings werden daher häufig als alternative Form des Crowdfunding bezeichnet.14 Tatsächlich liegt gerade in den Unterschieden zu herkömmlichem Crowdfunding das innovative Potenzial von ICOs: Token Sales kommen in der Regel gänzlich ohne die Einschaltung einer zentralen Mittelsperson wie einer Bank aus, sondern nutzen vielmehr die Vorteile einer frei zugänglichen dezentralen Datenbank. Häufig im Zusammenhang mit ICOs genannt wird der Begriff der „Dezentralized Autonomous Organization“ (DAO). Darunter versteht man eine Art digitales, dezentral von seinen Mitgliedern verwaltetes Unternehmen. Eines der medienwirksamsten ICOs wurde im Sommer 2016 zwecks Gründung einer solchen Organisation, genannt „The DAO“, gestartet (näher dazu Rn. 11). Wichtig ist jedoch die Erkenntnis, dass ICOs unabhängig von der Unternehmensform durchgeführt werden können und auch keinen tatsächlichen Geschäftsbetrieb erfordern.15 Im Folgenden wird ein 6 Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation, 2017, S. 12, https://ssrn.com/abstract= 3075820 (22. 12. 2017). 7 Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, S. 14, https://ssrn.com/abstract=3048104 (22. 12. 2017); Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation, 2017, S. 12, https://ssrn.com/abstract=3075820 (22. 12. 2017). 8 Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 11, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017). 9 So bspw. bei Filecoin, https://filecoin.io/filecoin.pdf (22. 12. 2017). 10 Käufern des von der Munchee Inc. geplanten „MUN-Token” wurde etwa versprochen, mit den Token Essen bei vertraglich mit Munchee verbundenen Restaurants erwerben zu können, https://munchee.io/ (22. 12. 2017) unter „Token Model“; siehe hierzu SEC, https://www.sec.gov/litigation/admin/2017/33-10445.pdf (22. 12. 2017). 11 Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation, 2017, S. 12, https://ssrn.com/abstract= 3075820 (22. 12. 2017); Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, S. 14, https://ssrn.com/abstract=3048104 (22. 12. 2017). 12 Wilmoth, The Difference Between Utility Tokens and Equity Tokens, http://strategiccoin.com/difference-utility-tokens-equity-tokens/ (22. 12. 2017). 13 Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 11, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017). 14 Barsan, RTDF 2017, 54; Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, S. 14, https://ssrn.com/abstract=3048104 (22. 12. 2017). 15 Vgl. BaFin-Journal November 2017, S. 16. 224

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II. Technischer Hintergrund, Ablauf, Vorteile und Risiken einer ICO-Finanzierung

Überblick über den technischen Hintergrund, den Ablauf sowie Vorteile und Risiken einer ICO-Finanzierung (unten II.) und die Reaktionen der internationalen Aufsichtsbehörden gegeben (unten III.). Im Anschluss werden die Schwierigkeiten aufgezeigt, die sich bei der kapitalmarktrechtlichen Einordnung von Token stellen (unten IV.), gefolgt von einer kurzen Zusammenfassung der Ergebnisse (unten V.). II. Technischer Hintergrund, typischer Ablauf, Vorteile und Risiken einer ICO-Finanzierung 1. Technischer Hintergrund Nur in Kürze soll hier die zugrundeliegende Technik beschrieben werden (hierzu näher Waldburg/Schaffelhuber, Teil VII A, Rn. 1 ff., 18 ff.).16 Allen ICOs ist gemeinsam, dass sie über ein Distributed Ledger, am häufigsten über die EthereumBlockchain abgewickelt werden.17 Bei einem Distributed Ledger wie der Blockchain handelt es sich um eine dezentrale Datenbank. Der Datenaustausch findet direkt zwischen den Nutzern (peer to peer) statt. Alle in der Datenbank enthaltenen Informationen sind im Grundsatz bei allen teilnehmenden Nutzern gespeichert. Da Vermögenswerte über das Distributed-Ledger-Netzwerk rein elektronisch übertragen werden, stellt sich das aus dem Bereich des Online-Banking lange bekannte Problem des sog. „double spending“: Daten können beliebig oft kopiert werden, es muss jedoch Sorge dafür getragen werden, dass ein Vermögensgegenstand, etwa ein Geldbetrag oder ein Wertpapier, nur einmal von einem Absender an einen Empfänger übertragen werden kann. Bislang wurde dieses Problem durch vertrauenswürdige Mittler gelöst: eine Zahlung wird über Banken abgewickelt, die strengen regulatorischen Anforderungen an ihre Sicherheitsstruktur unterworfen sind. Die DLT hält indes eine ganz andere Lösung bereit, die kein Vertrauen auf zentrale Stellen voraussetzt. Sie zielt somit auf Dezentralisierung und Disintermediation ab (ausf. hierzu Schaffelhuber, Teil I A, Rn. 10 f.). Das Distributed Ledger (engl. für „ver­teiltes Kontenbuch“18) besteht aus der vollständigen Historie aller darüber abgewickelter Transaktionen.19 Veränderungen der Datenbank, insbesondere Transaktionen muss die Mehrheit der Nutzer zustimmen. Bestätigte Transaktionen werden im Falle der Blockchain in Blöcken gebündelt und diese werden miteinander kryptographisch „verkettet“, daher die Bezeichnung (von engl.: „Blockkette“). Neue Blöcke werden der Blockchain durch sog. mining hinzugefügt. Dabei versuchen 16 Für eine vertiefte Darstellung siehe Narayanan/Bonneau/Felten/Miller/Goldfeder, Bitcoin and Cryptocurrency Technologies. A Comprehensive Introduction, 1. Aufl., 2016. 17 Vgl. https://coinmarketcap.com/tokens/ (22. 12. 2017), wonach 17 der 20 erfolgreichsten tokens über Ethereum abgewickelt wurden. 18 Langenbucher, Digitales Finanzwesen, AcP-Sonderheft 2018 (im Erscheinen), unter IV. 1; Waldburg/Schaffelhuber, Teil VII A, Rn. 20 sprechen von „verteilten Verzeichnissen“. 19 Grundlegend der (oder die) unter einem Pseudonym auftretende(n) Erfinder von Bitcoin Satoshi Nakamoto, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, 2009, https://bitcoin. org/bitcoin.pdf (22. 12. 2017); s. a. Sorge/Krohn-Grimberghe, DuD 2012, 479, 480; Schrey/ Thalhofer, NJW 2017, 1431, 1432; Jacobs/Lange-Hausstein, ITRB 2017, 10. 10.

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Teil VI: Initial Coin Offerings

Nutzer, den korrekten kryptographischen Ausgabewert zu finden, der den neuen Block definieren soll. Dieser Ausgabewert kann nur im Wege eines „Ratespiels“ ermittelt werden, für das in hohem Maße Rechenkapazität investiert werden muss.20 Zumindest theoretisch ergibt sich somit eine sehr fälschungssichere Transaktionshistorie, da für eine Fälschung die Informationen aller Blöcke auf allen beteiligten Rechnern manipuliert werden müssten. Dies würde einen unverhältnismäßig hohen Rechenaufwand erfordern. Typischerweise können Nutzer eines DistributedLedger-Netzwerks Transaktionen unter einem Pseudonym vornehmen, was besonders bei Kryptowährungen im Vordergrund steht.21 Allgemein sichtbar ist nur der sog. öffentliche Schlüssel der Nutzer, eine Art Kontonummer, jede Transaktion muss aber zusätzlich mit einer privaten Schlüsseldatei vom Absender der Transaktion autorisiert werden.22 4

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Eine solche dezentral verwaltete Plattform bietet sich für die Abwicklung sog. smart contracts an. Damit sind Vertragsbeziehungen gemeint, welche nach den Kriterien eines Programmcodes automatisiert abgewickelt werden. Dieser bereits aus dem Jahr 1993 von dem Informatiker Nick Szabo stammenden Idee könnte nun durch das Distributed Ledger zum Durchbruch verholfen werden.23 Mithilfe von DLT kann automatisiert und recht fälschungssicher überprüft werden, ob die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Ein ICO wird typischerweise als smart contract abgewickelt: Sobald der Investor den entsprechenden Krypotwährungs-Betrag an die Adresse des Emittenten gesandt hat, wird ihm automatisiert der versprochene Token übertragen. Verspricht der Token beispielsweise Dividenden, so können diese nach im Code vordefinierten Bedingungen an den Token-Inhaber ausbezahlt werden.24 2. Typischer Ablauf ICOs werden in aller Regel vorab online angekündigt. In einem online gestellten Informationsdokument, häufig „whitepaper“, teilweise auch „token sale term“ genannt, wird das zu finanzierende Projekt beschrieben, insbesondere in technischer

20 Sorge/Krohn-Grimberghe, DuD 2012, 479, 480. Die Blockchain ist nur eine Variante eines Distributed Ledger. Gerade der beschriebene „Proof of Work“-Ansatz wird vielerorts als Schwachstelle der Blockchain gesehen. Es befinden sich auch andere Varianten von DLT-Netzwerken in Betrieb, etwa „Tangle“, über das die Digitalwährung IOTA übertragen wird, vgl. Popov, The Tangle, 2017, S. 1, https://iota.org/IOTA_Whitepaper.pdf (22. 12. 2017). 21 Vgl. Nakamoto, Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System, 2009, S. 6, https://bitcoin.org/bitcoin.pdf (22. 12. 2017). 22 Sorge/Krohn-Grimberghe, DuD 2012, 479, 480; Beck/König, AcP 2015, 655, 658. 23 Kaulartz/Heckmann, CR 2016, 618; Djazayeri, jurisPR-BKR 12/2016 Anm. 1; Jacobs/ Lange-Hausstein, ITRB 2017, 10, 12 ff.; siehe auch Waldburg/Schaffelhuber, Teil VII A, Rn. 29 ff. 24 Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation, 2017, S. 10, https://ssrn.com/abstract= 3075820 (22. 12. 2017). 226

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II. Technischer Hintergrund, Ablauf, Vorteile und Risiken einer ICO-Finanzierung

Hinsicht.25 Es werden mehr oder weniger detaillierte Angaben über die Personen hinter dem Projekt, die Art des Projekts, die Dauer des Token Sale, Eigenschaften und Anzahl der ausgegebenen Token gemacht.26 Sodann wird der Code des ICOs veröffentlicht und eine Art Testphase eingeläutet, in der Experten diesen auf Schwachstellen überprüfen, insbesondere was Sicherheitsfragen angeht.27 Über soziale Medien wie Twitter oder Reddit wird versucht, so viel Aufmerksamkeit des Investorenpublikums zu generieren wie möglich.28 Mit dem Start des Token-Verkaufs kann grundsätzlich jeder Internetnutzer ein Token erwerben. Gleichwohl werden in der Praxis durchaus Beschränkungen des Investorenkreises vorgenommen, insbesondere werden nicht selten Investoren aus bestimmten Ländern ausgeschlossen.29 Die meisten Token-Verkäufe sind „capped“, das heißt die Anzahl der ausgegebenen Token ist von vornherein begrenzt.30 Verbunden wird eine solche Begrenzung zumeist mit Rabatt-Phasen zu Beginn des Token-Verkaufs. Nach der ersten Emission sind die Token in der Regel auf Sekundärmärkten, wie den „Krypto-Börsen“ Bitfinex oder Poloniex31 frei handelbar. Das gilt überraschenderweise auch für Utility Token, welche typischerweise (nur) ein Nutzungsrecht verkörpern.32 3. Vorteile und Risiken ICOs haben großes disruptives Potenzial. Ein ICO bietet die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Finanzierung, welche sich auch an Kleinstinvestoren richtet. Die Initiierung eines ICO ist sehr kostengünstig im Vergleich zu traditionellen Finanzierungsformen wie einem Börsengang, einer Anleiheemission oder einem Bankkredit. Das liegt einerseits daran, dass die Platzierung von Token auf einer Plattform 25 Um sich einen Eindruck von solchen Whitepapers zu verschaffen eignet sich die Seite http://tokenfilings.com/ (22. 12. 2017). Dort werden Basisinformationen und Links zu Dokumenten über zahlreiche angekündigte, durchgeführte und vergangene ICOs gesammelt; eine nicht repräsentative Studie findet sich bei: Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 8 ff., https://ssrn.com/abstract= 3072298 (22. 12. 2017). 26 Eine Auswertung findet sich bei: Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 13 ff., https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017). 27 Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, S. 16, https://ssrn.com/abstract=3048104 (22. 12. 2017). 28 Vgl. etwa die Sub-Reddit-Seiten www.reddit.com/r/ethereum (22. 12. 2017) oder www. reddit.com/r/ethinvestor (22. 12. 2017). 29 Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, 2017, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 14, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017). 30 Rohr/Wright, Blockchain-Based Token Sales, Initial Coin Offerings, and the Democratization of Public Capital Markets, 2017, Cardozo Legal Studies Research Paper No. 527, S. 17, https://ssrn.com/abstract=3048104 (22. 12. 2017). 31 https://www.bitfinex.com/ (22. 12. 2017); https://poloniex.com/ (22. 12. 2017), 32 Hacker/Thomale, Crypto-Securities Regulation, 2017, S. 13, https://ssrn.com/abstract= 3075820 (22. 12. 2017).

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Teil VI: Initial Coin Offerings

wie Ethereum recht einfach möglich ist,33 wodurch Kosten für Banken oder andere Mittelspersonen vermieden werden. Zum anderen sind die rechtlichen Rahmenbedinungen für Initial Coin Offerings bislang weitgehend unklar. Es werden daher keine Kosten für die Einhaltung kapitalmarktrechtlicher Prospektpflichten aufgewendet. Ob diese Zurückhaltung gerechtfertigt ist, wird insbesondere an den allgemeinen Vorgaben von Wertpapierprospektgesetz (WpPG), Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und Vermögensanlagesetz (VermAnlG) zu messen sein (Rn. 16 ff.). 7

Mit einem ICO können zahlreiche weitere rechtliche und insbesondere auch technische Risiken sowohl für Investoren als auch für Emittenten einhergehen. Für Investoren entstehen Risiken aus der oft starken Informationsasymmetrie. So enthalten viele Whitepapers gar keine oder nur spärliche Informationen über die hinter dem ICO stehenden Personen oder das finanzierte Projekt.34 Nicht selten befinden sich diese Projekte noch in einer Frühphase und bieten nicht mehr als eine Idee, keinesfalls aber ein fertiges Produkt.35 Nur in wenigen Fällen enthalten Whitepapers rechtliche Hinweise für Investoren, vielmehr beschränken sich viele Dokumente auf technische Beschreibungen. Nicht selten wird der Programmcode zumindest in Teilen offengelegt, was sich angesichts der häufig technikaffinen Zielgruppe positiv auf den Erfolg des ICO auswirkt.36

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Auch die von Fürsprechern einer „Krpyto-Ökonomie“ oft beschworene hohe Fälschungssicherheit von Distributed Ledgers ist zumindest fragwürdig. Zwar bündeln sich Sicherheitsrisiken nicht bei einer zentralen Stelle. Jedoch werden die einzelnen in dem Netzwerk aktiven „nodes“ in aller Regel nicht die gleichen Sicherheitsvorkehrungen treffen (können) wie Banken oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zudem ist gerade bei erfolgreichen DLT-Systemen wie der Bitcoin-Blockchain aufgrund des hohen Rechenaufwands, der für das mining betrieben werden muss, eine „Re-Zentralisierung“ durch den Zusammenschluss eines Großteils der nodes in sogenannten „mining pools“ zu beobachten. Der theoretische Gewinn an Fälschungssicherheit durch Verteilung der Risiken wird damit wieder preisgegeben.37 33 Die meisten ICOs verwenden den von Ethereum-Gründer Vitalik Buterin mitveröffentlichten Standard-Code „ERC20“, welcher im Internet frei zugänglich ist und mit weniger als 100 Zeilen Code eine Art Vorlage für Token mit nahezu beliebiger Spezifikation darstellt, vgl. https://theethereum.wiki/w/index.php/ERC20_Token_Standard (22. 12. 2017). 34 Adhami/Giudici/Martinazzi, Why do businesses go crypto?, 2017, S. 8 ff., https://ssrn. com/­abstract=3046209 (22. 12. 2017); Zetzsche/Buckley/Arner/Föhr, The ICO Gold Rush, UNSW Law Research Paper No. 83, S. 15, https://ssrn.com/abstract=3072298 (22. 12. 2017); Kaal/Dell’Erba, Initial Coin Offerings, in: Möslein/Omlor, FintechHandbuch, 2018 (im Erscheinen), S. 14, https://ssrn.com/­abstract=3067615 (22. 12. 2017). 35 Kaal/Dell’Erba, Initial Coin Offerings, in: Möslein/Omlor, Fintech-Handbuch, 2018 (im Erscheinen), S. 16 f., https://ssrn.com/abstract=3067615 (22. 12. 2017). 36 Adhami/Giudici/Martinazzi, Why do businesses go crypto?, S. 23 f., https://ssrn.com/­ abstract=3046209 (22. 12. 2017). 37 Ausführlich hierzu: Zetzsche/Buckley/Arner, The Distributed Liability of Distributed Ledgers: Legal Risks of Blockchain, 2017, UNSW Law Research Paper No. 52, https:// ssrn.com/abstract=3018214 (22. 12. 2017). 228

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III. Reaktionen der Aufsichtsbehörden im internationalen Vergleich

Es sei nicht zuletzt hingewiesen auf die aufsehenerregenden Hacks bei Mt. Gox im Jahr 2014, als mehre Mio. Bitcoin-Einheiten „gestohlen“ wurden und in 2016, als Ether im Wert von 50 Mio. $ im Rahmen der „The DAO-Attacke“ erbeutet werden konnten (zu letzterem unten Rn. 11).

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Autorenverzeichnis Elena Bachmann ist Rechtsanwältin und arbeitet im Frankfurter Büro von Allen & Overy LLP. Seit 2015 ist sie im Bereich Internationales Kapitalmarktrecht (International Capital Markets) tätig. Frau Bachmann ist spezialisiert auf Finanzaufsichtsrecht. Schwerpunkte liegen auf dem Bankaufsichtsrecht und dem Investmentrecht / Asset Management. Neben der Planung, Strukturierung und Koordination komplexer internationaler Inhaberkontrollverfahren für Finanz- und gemischte Konzerne deckt sie, insbesondere im Zuge der sogenannten „Brexit-Planung“, auch grundsätzliche Fragen der internationalen Finanzkonzernplanung ab. Ein weiterer Fokus liegt auf der regulatorischen Klassifikation des FinTech-Sektors, wozu z. B. innovative Plattform-Lösungen des Zahlungsdiensterechts zählen. Im Bereich des Investmentwesens, des allgemeinen Wertpapierrechts (KAGB/MiFID) und des prudentiellen Bankaufsichtsrechts (CRR/CRD IV) deckt sie neben der laufenden Produktberatung komplexe Grundsatzfragen ab. Dr. Benjamin Bluhm, Senior Consultant im Bereich Data Science bei Advisori FTC in Frankfurt, ist Spezialist für Analyseverfahren zur Entwicklung datengetriebener Produkte und deren Integration in die IT Systemlandschaft. Dabei liegt der Schwerpunkt seiner Expertise auf Verfahren des maschinellen Lernens im Big Data Umfeld. In diesem Kontext hat er an verschiedenen Data Science Projekten im privatwirtschaftlichen und akademischen Bereich mitgewirkt. Herr Bluhm hat an der Goethe-Universität Frankfurt in Wirtschaftswissenschaften promoviert. In seinen For­schungs­­arbeiten hat er sich mit der Weiterentwicklung statis­tischer Verfahren zur Prognose makroökonomischer Zeitreihen beschäftigt. Dr. Marco Brand ist Senior Associate im Frankfurter Büro der Anwaltssozietät Hengeler Mueller. Er berät vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investment-gesellschaften zu Fragen des Investmentrechts, Bankaufsichtsrechts, Zahlungsdiensterechts, Kapitalmarktrechts sowie des Gesellschaftsrechts. Herr Dr. Brand studierte Rechtswissenschaften in Tübingen. Er wurde an der Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Thema „Der Organbesitz“ zum Dr. iur. promoviert.

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Thomas F. Dapp ist seit Januar 2017 im Chief Digital Office der KfW Bankengruppe in Frankfurt am Main tätig. Dort verantwortet er den neu geschaffenen Think Tank und analysiert das Einsatzpotential digitaler Technologien im Bankensektor. Davor war er von 2008 bis 2016 als Volkswirt und Speaker bei Deutsche Bank Research (Deutsche Bank AG) in Frankfurt am Main beschäftigt. Sein thematischer Fokus umfasst im weitesten Sinne die Bereiche Innovation, digitaler Strukturwandel sowie digitale Ökonomie. Zuletzt absolvierte er Forschungsprojekte in Washington DC und Berlin zum Thema „Innovationskraft digitaler Ökosysteme“. Seine jüngsten Veröffentlichungen liegen in den Bereichen digitaler Strukturwandel im Finanzsektor sowie den Themen Big Data, Datenschutz, Privacy, Crowdfun­ding/investing, Fintech, Künstliche Intelligenz und Blockchain. Anne Fischer, Counsel bei Allen & Overy in Düsseldorf, ist spezialisiert auf Versicherungsunternehmens- und -aufsichtsrecht. Schwerpunktmäßig berät sie Investoren in den Versicherungssektor bei M&A-Transaktionen und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen bei Umstrukturierungen und zu aufsichtsrechtlichen Themen. Zudem deckt sie den InsurTechSektor ab. Vor dem Eintritt bei Allen & Overy war sie Rechtsanwältin bei zwei internationalen Rechtsanwaltskanzleien in Düsseldorf. Anne Fischer veröffentlicht regelmäßig Aufsätze im Bereich des Versicherungsaufsichts- und –vertriebsrechts und hält entsprechende Vorträge. Dr. Stefan Henkelmann, Partner bei Allen & Overy LLP in Frankfurt, ist Rechtsanwalt im Bereich Internationales Kapitalmarktrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu deutschen und internationalen Kapitalmarkttransaktionen. Besondere Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen in den Bereichen Verbriefung und Strukturierte Finanzierung über die volle Bandbreite an Asset-Klassen und Transaktionsstrukturen, einschließlich des FinTech-Sektors. Außerdem berät er zu Anleihetransaktionen, insbesondere Pfandbriefen, gedeckten und strukturierten Schuldverschreibungen sowie Hybrid- und Unternehmensanleihen. Herr Henkelmann verfügt zudem über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu allen damit verbundenen Fragen des Finanzaufsichts- und Insolvenzrechts. Er ist Dozent am Institute for Law and Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main im Bereich Kapitalmarkrecht.

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Frank Herring ist als Rechtsanwalt bei Allen & Overy LLP in Frankfurt auf die Beratung im Zusammenhang mit der Regulierung von Finanzdienstleistern und Investmentfonds spezialisiert und deckt seit Jahren alle Aspekte des FinTech-Sektors ab. Gemeinsam mit seinem Team berät Frank Herring seine Mandanten zu sämtlichen regulatorischen Fragen, insbesondere unter dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Kreditwesengesetz (KWG), dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), sowie dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Sein besonderer Fokus liegt dabei auf der Beratung von Investment- und Assetmanagern, was sogenannte Robo-Advisor und komplexe Plattformlösungen einschließt. „Der ‚extrem anerkannte‘ Frank Herring ist das Aushängeschild der Praxis und ‚macht tolle Arbeit‘.“ – Legal 500 2015 „großartig“, „hohe Qualität, serviceorientiert“ (Mandanten) – JUVE Handbuch 2015/2016 Marc Hoche ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht von Prof. Dr. Katja Langenbucher im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Im Rahmen seiner von Frau Prof. Langenbucher betreuten Promotion widmet er sich der gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Einordnung von neuartigen, DLT-gestützten Finanzierungsformen, sogenannten Initial Coin Offerings.

Michael Huertas (Solicitor England & Wales und Solicitor in der Republik Irland) ist Counsel bei Baker McKenzie in Frankfurt. Der Fokus seiner Praxis liegt in der Beratung von Finanzmarktteilnehmern zu strukturierten Finanzierungen, OTC und sonstige Derivate und im Finanzaufsichts- und Notenbankrecht der EU und der Eurozone. Zudem berät er FinTech Unternehmen bei der Einhaltung von regulatorischen Pflichten oder bei Finanzierungsvorhaben. Von September 2014 bis September 2015 absolvierte er ein Secondment bei der Europäischen Zentralbank, und unterstützte bei der Erstellung eines Ankaufprogrammes sowie bei regulatorischen Fragen zu FinTech und zur Kapitalmarktunion. Vor dem Eintritt bei Baker McKenzie, war Michael Huertas bei Allen & Overy in Frankfurt und davor bei Latham & Watkins in London als Solicitor tätig.

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Philipp Kaiser ist seit Frühjahr 2016 im Strategieprojekt Digitalisierung der Helaba tätig und verantwortet die Entwicklung und Implementierung digitaler Geschäftsansätze. Neben der Befähigung von Mitarbeitern zur aktiven Mitwirkung am Veränderungsprozess, stellt die Anbahnung von Kooperationen und ggf. Beteiligung mit bzw. an innovativen Unternehmen weiter Schwerpunkte seiner Tätigkeit dar. Vor seiner Zeit bei der Helaba, hat Herr Kaiser Erfahrungen im Banking und der Beratung sammeln können. Dr. Gerhard Kebbel ist seit März 2016 Bereichsleiter Strategieprojekt Digitalisierung bei der Helaba. In dieser Funktion leitet er in der Bank alle Projekte, die den digitalen Wandel vorantreiben. Er arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche, davon mehr als 12 Jahre in Führungspositionen in verschiedenen Banken und 10 Jahre als Unternehmensberater. Daneben war er mehrere Jahre in Medienunternehmen tätig.

Dennis Kunschke, Counsel bei Allen & Overy in Frankfurt, ist spezialisiert auf Finanzaufsichtsrecht. Schwerpunkte liegen auf dem Bankaufsichtsrecht und dem Investmentrecht / Asset Management. Zudem deckt er den FinTech-Sektor, das Währungsund Notenbankrecht der Eurozone sowie das Zahlungsverkehrsrecht ab. Von Mitte 2013 bis Anfang 2014 absolvierte er ein Secondment bei der Europäischen Zentralbank, wo er u. a. als Berichterstatter im Rechtsausschuss fungierte. Vor dem Eintritt bei Allen & Overy war er Referent bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und davor Rechtsanwalt bei Clifford Chance in München. Herr Kunschke ist regelmäßig Herausgeber und Bearbeiter von Standardwerken im Bereich des Finanzaufsichtsrechts und hält entsprechende Vorträge und Vorlesungen. Katja Langenbucher ist Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main sowie Professeur affiliée am Institut d’Etudes Politiques (SciencesPo), Paris.

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Benedikt Lerp ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Bankrecht von Prof. Dr. Katja Langenbucher im House of Finance der GoetheUniversität Frankfurt am Main. Zurzeit nimmt er am Banking and Financial Law Programm (LL.M.) der Boston University School of Law teil, wo er sich im Schwerpunkt mit Regulierungsfragen beschäftigt.

Jan-Niklas Mack ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dok­ torand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirt­schafts­recht und Bankrecht von Prof. Dr. Katja Langenbu­cher im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Patrick Meisberger ist Geschäftsführer der CommerzVen­tures. Zuvor war er 10 Jahre lang als Venture Capital Experte, zuletzt als CEO, bei der T-Venture (Cor­porate VC der Deutschen Telekom AG) tätig. In den Jahren zuvor sammelte er Erfahrungen bei Allianz Venture Partners, Deutsche Bank Technology & Services und Pricewaterhouse Coopers. Zu seinen erfolgreichen Exits zählen unter anderem Grouper Networks Inc. (Sony), Jajah Inc. (Telefonica), Ruckus Wireless Inc. (IPO), Netviewer (Citrix), Swoodoo (Kayak), KaufDA (Axel Springer), clickandbuy (Deutsche Telekom), und MyTaxi (Daimler). Frank Niehage LL.M. ist CEO der FinTech Group AG sowie der FinTech Group Bank AG und verfügt über weitreichende Expertise in allen Bereichen des Privatkunden- sowie des Firmenkundengeschäfts im Finanzdienstleistungssektor. Bis August 2014 war er als Managing Director in der Investment Management Division bei Goldman Sachs in Frankfurt tätig. Davor war er als CEO maßgeblich am Aufbau des Deutschland-Geschäfts der Privatbank Sarasin beteiligt. Frühere Stationen Niehages in leitender Position waren national und international bei der Commerzbank, Credit Suisse und UBS sowie der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt. Zusätzlich zu seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erwarb Niehage einen Master of Laws des Law Centers der University of Houston mit Schwerpunkt in internationaler Ökonomie. 271 Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


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Stefan Nießner, Hauptgruppenleiter im Zentralbereich Ban­ken und Finanzaufsicht in der Deutschen Bundesbank, ist für Rechtsfragen in der Bankenaufsicht sowie für die Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungs- sowie Zahlungsinstituten und damit auch für Regulierungsfragen im Bereich FinTech zuständig. Er vertritt die Deutsche Bundesbank in der Task Force on Financial Technology des Baseler Ausschusses, die sich mit den Auswirkungen der Digitalisierung der Finanzmärkte auf Banken und die Bankenaufsicht beschäftigt. Im Anschluss an sein rechtswissenschaftliches Studium an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. absolvierte er von 1992 bis 1994 sein Referendariat bei der Bundesbank. Seit 1997 ist er in der Bankenaufsicht tätig. Er hat die Bundesbank in vielen internationalen Arbeitsgruppen vertreten (z. B. Baseler Grundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht, Finanzkonglomerateaufsicht, Baseler Rahmenwerk für die Großkreditüberwachung). Er wirkte eineinhalb Jahre am Aufbau des SSM mit, insbesondere an den Lizenzierungs- und Sanktionsverfahren. Auf europäischer Ebene vertritt er die Deutsche Bundesbank im Konglomerateausschuss sowie den Ständigen Ausschüssen zum Verbraucherschutz und den Zahlungsinstituten. Herr Nießner ist seit 15 Jahren Lehrbeauftragter für Bankenaufsichtsrecht am Institut for Law and Finance. Dr. Markus Pertlwieser ist Mitglied des Vorstands der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Chief Digital Officer (CDO) für den Unternehmensbereich Private & Commercial Bank (PCB) sowie Mitglied des globalen Leitungsgremiums von PCB. Nach Abschluss seines Studiums des Wirtschaftsingenieurwesens an der Universität Karlsruhe im Jahr 2000 promovierte Markus Pertlwieser 2004 an der Universität Kassel. Von 2001 bis 2008 arbeitete er für die Unternehmensberatung McKinsey im Bereich Financials and Services. Seit 2008 ist er in unterschiedlichen Führungspositionen bei der Deutschen Bank tätig. Dazu zählen die Leitung des Vertriebs Kundenservice, Chief Operating Officer für das Privat- und Firmenkundengeschäft sowie die Leitung der Direktkanäle und des Brokerage-Geschäfts. Seit Ende 2015 ist Markus Pertlwieser CDO: Er verantwortet den Aufbau der Digital Factory, die Digitalstrategie, die digitale Transformation des heutigen Geschäftsmodells sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und digitaler Plattformen. Zusätzlich zu seiner Aufgabe als CDO ist er Co-Leiter der Postbank-Integration.

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Kai Schaffelhuber berät zu Fragen des institutionellen Finanzmarktaufsichtsrechts und des Marktverhaltensrechts sowie zu Derivaten und strukturierten Produkten.

Stephanie Schlupp ist Referentin für Bankenaufsichtsrecht im Zentralbereich Banken- und Finanzdienstleistungsaufsicht der Deutschen Bundesbank. Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte sind Grundsatzfragen zur Erteilung und Entziehung von Banklizenzen. Daneben hat sie sich in den vergangenen Jahren unter schnellen zwischen Zahanderem mit regulatorischen Schnitt­ lungsverkehr und Bankenaufsicht vor allem im Hinblick auf neue Entwicklungen im Finanzsektor befasst. Frau Schlupp arbeitete nach den juristischen Staatsexamina und zusätzlich abgeschlossenem Bundesbankreferendariat zunächst für 3 ½ Jahre im Zentralbereich Recht der Bundesbank. Seit 11 Jahren ist sie in der Bankenaufsicht tätig. Michael F. Spitz ist Geschäftsführer des main incubators und Blockchain-Experte der Commerzbank. Vor seiner Zeit beim main incubator war er Director APM Asset Solutions and Structured Finance im Corporate Clients Segment der Commerzbank. Michael bringt über 20 Jahre Kapitalmarkt­erfahrung in zahlreichen Branchen in West- und Osteuropa, Nordamerika und Asien mit. Als Unternehmer verfügt er über umfangreiches Know-how bei der Entwicklung neuer Produkte und Märkte.

Daniela Trötscher, Steuerpartner und Steuerberaterin bei Allen & Overy in Frankfurt, ist seit 20 Jahren auf die natio­nale und internationale steuerliche Beratung von Banken spezialisiert und war 13 Jahre in der Konzernsteuerabteilung einer internationalen Großbank tätig, dort unter anderem als steuerlicher Berater für den Bereich Zahlungsverkehr verantwortlich. Sie verfügt über umfangreiche Projekterfahrungen im Bereich von Steuerprojekten mit IT-Schnittstellenthemen, Tax Risk Management Projekten und Outsourcing Projekten. Zudem ist sie Mitglied des FinTech-Sektors bei Allen & Overy. Frau Trötscher hält Fachvorträge und Vorlesungen an Hochschulen zu steuerlichen Themen des internationalen Steuerrechts. 273 Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


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Dr. Oliver Waldburg, langjähriger Partner und aktuell Of Counsel bei Allen & Overy gründete die Fintech Gruppe bei Allen & Overy Deutschland und führt regelmäßig MandantenVeranstaltungen zu aktuellen Tech-Entwicklungen durch. Er betreibt die 2017 gegründete Onlineplattform „Worklean“ (www. worklean.com).

Dr. Edgar Wallach ist Partner im Frankfurter Büro der Anwalts­ sozietät Hengeler Mueller. Er berät vornehmlich in- und ausländische Banken, Fondsinitiatoren und Investment-gesellschaften auf den Gebieten des Investment- und Kapitalmarktrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind die Strukturierung und Auflegung von Anlageprodukten für institutionelle und private Anleger sowie die Unterstützung von Fondsinitiatoren, Verwaltungsgesellschaften und Finanzdienst-leistern bei regulatorischen Themen. Herr Dr. Wallach studierte Betriebswirtschaft in München und Rechtswissenschaften in Köln. In den Jahren 1993/94 arbeitete er in der amerikanischen Anwaltskanzlei Davis Polk & Wardwell, New York, und beriet dort vornehmlich auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes. Er war jahrelang Chairman des Investment Funds Committees der International Bar Association (IBA) und der jährlichen IBA-Konferenz „Globalisation of Investment Funds“ in Boston, Paris und New York. Herr Dr. Wallach ist durch zahlreiche Publikationen und Vorträge im In- und Ausland auf dem Gebiete des Investmentrechtes bekannt. Robert Wassmer ist bei der Helaba seit Frühjahr 2016 im Bereich Strategieprojekt Digitalisierung tätig. Dort leitet er Großprojekte und Innovationsinitiativen im Bereich Digitalisierung, arbeitet am Kulturwandel und der Befähigung der Bank sowie an der Öffnung der Bank nach außen in Form von Kooperationen und Beteiligungen. Vor der Tätigkeit bei der Helaba war er insbesondere als Unternehmensberater in den Themenfeldern Strategie sowie M&A für Finanzdienstleistungsunternehmen tätig.

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Carlo Wix ist Doktorand am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt. Seine Forschung beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Finanzmarktkrisen und Bankenregulierung auf die Kreditvergabe von Banken und Unternehmensinvestitionen, sowie mit der Verwendung von Onlinedaten für wirtschaftswissenschaftliche Forschungszwecke. Vor seinem Promotionsstudium absolvierte Herr Wix ein Masterstudium in Quantitative Finance an der Goethe-Universität Frankfurt und ein Bachelorstudium in VWL an der Universität Mannheim.

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Stichwortverzeichnis Die fettgedruckten Zahlen und Buchstaben vor dem Schrägstrich benennen die Kapitel und Unterkapitel (sofern vorhanden), die Zahlen nach dem Schrägstrich die Randnummer. A Abschlussvermittlung  II-A/18 Abtretungsmodell – direktes  III-B/14 – indirektes  III-B/14 Acquirer  II-C/15 agile Entwicklung  IV-C/24 Alternative Lending  III-A/6 Anlageberatung  II-A/15; II-D/9 Anlagevermittlung  II-A/14; II-B/15; II-D/11; III-B/22 Assekuradeur  II-F/4 Asset-Backed Securities  III-B/24 Assistance-Leistungen  II-F/55 Auslagerung  II-D/22 Auslagerungsvertrag  II-D/50 Ausnahmetatbestand  II-B/16 B bankenaufsichtliche Erlaubnispflicht  II-A/3 Banking-Apps  V/6 Basel Committee on Banking Super­vision (Baseler Ausschuss BCBS)  II-A/1 BEPS-Diskussion  V/17 Bereichsausnahme  II-B/17 Berufshaftpflichtversicherung  II-C/36 Betriebsstätte  V/10, 13, 14, 16 Big Data  I-A/9; VII-B/5 Bitcoin  II-A/7 Blacklisting  II-A/42 Blockchain  I-A/1, 9; V/6, 18; VI/2; VII-A/1; VII-B/5 Bonitätsprüfung  III-B/11 C Cashpooling  IV-B/22 Clearingstellen  II-A/29

Corda  VII-A/20 Corporate Governance  VII-A/15 Crowddonating  II-B/3 Crowdfunding  I-A/10; II-B/1, 11; VII-A/10 Crowdinvesting  II-B/3, 7, 22, 26 Crowdlending  I-A/10; II-B/3, 6, 22, 24, 28; III-B/6 CRR-Kreditinstitut  II-A/33 Customer Experience  IV-C/4 D Darlehen – partiarisches  II-B/23 Datengewährleistung  VII-A/3 Datenhoheit  I-B/8 Datenschutzgrundverordnung  VII-A/60 Datenverwaltung und -kontrolle  VII-A/8 Datenverwaltung und -sicherung  VII-A/6 de mininis-Grenzen  I-A/11 Depotgeschäft  II-A/7, 9 Design Thinking  IV-C/14, 17, 24 digital economy  V/9 Digitale Hausbank  I-B/5 Digitalisierung  I-B/1; IV-C/1 Digitalisierungs-Effekt  I-B/1 Disintermediation  I-A/10, 11 Distributed Ledger  II-C/54; VII-A/2, 20 Distributed Ledger-Technologie (DLT)  I-A/9; VI/1 distrusting nodes  VII-A/20 Durchdringungs-Effekt  I-B/1

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Stichwortverzeichnis

E E-Geld-Institut  II-A/23, 30; II-C/9, 49 – Erlaubnispflicht  II-C/22 Eigenkapitalanforderungen  II-C/30 Eigenkapitalfinanzierungen  III-B/26 Einlagengeschäft  II-A/7, 11; II-B/14; III-B/18 Ein- und Auszahlungsgeschäft  II-A/24 Einwilligung  I-B/8 Erlaubnispflicht  II-B/11, 22; II-C/12 Erlaubnisverfahren  II-F/16 – Form des Antrags  II-F/18 – Geschäftsplan  II-F/22 – Untersagungsgründe  II-F/50 – Versagungsgründe  II-F/50 Ersatzwährung  VII-A/65 Erst- und Rückversicherungsunternehmen  II-F/12 Ethereum  VII-A/25 EU-Bankenpass  IV-B/25 europäischer Pass  II-C/19 F Factoring  II-A/20; II-B/31; III-B/21 Financial Stability Board (FSB)  II-A/1 Finanzdienstleistungsinstitut  II-A/35 Finanzkommissionsgeschäft  II-A/7, 10 Finanzmarktaufsichsrecht  VII-B/4 Finanzmarkt des 21. Jahrhunderts  VII-B/3 Finanzportfolioverwaltung  II-A/19; II-D/8 Finanztransfergeschäft  II-A/28, 35; II-B/19 FinTech  I-A/1 FinTech Group AG  IV-B/1 Fremdkapitalfinanzierungen  III-B/26 Fronting Bank  III-A/54; III-B/14 Funding Circle-Transaktion  III-B/29

G Gamification  I-A/2 Gerichtsstand  VII-A/56 Gerichtsstandsvereinbarung  VII-A/57 Geschäftsleiter  II-A/36 GulfTech  I-A/4 H Handelssystem – multilaterales  II-A/16 Hard Fork  VII-A/13 Hashchain  VII-A/18 Hyperledger Projekt  VII-A/26 I IDD-Umsetzungsgesetz  II-F/61, 100 IDTech  I-A/5 Initial Coin Offering (ICO)  II-E/9; VI/1 InsurTech  I-A/3; II-F/1 Intermediär  II-B/32; III-B/14 Internet of Things  IV-C/7 IslamTech  I-A/4 K Kontoinformationsdienst  II-C/32 Kreditgeschäft  II-A/7, 8; II-B/29; III-B/16 Kreditinstitut  II-A/35 Kreditplattformen  III-B/3 Kreditvermittler  I-A/6 Kryptowährung  II-A/42; II-C/54; VI/1 Kundenschutz  VII-B/10 künstliche Intelligenz  I-A/9 L Lean Start-up  IV-C/14, 24 Lizenzleihe  II-D/51 M Marketplace Lender  III-B/12 Marketplace Lending  III-A/7; III-B/5, 6

278 Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


Stichwortverzeichnis

Marktzutrittsbeschränkung  VII-B/9 Meldepflichten  II-A/39 Minimum Viable Product  IV-C/21 Mining  VI/3; VII-A/65 Mobile Zahlungen  II-C/17 MPL-Verbriefungen  III-B/33, 43, 46 N Netzwerk-Effekt  I-B/1 O Öffnungsklausel  VII-A/60; VII-B/10 Online-Handelsplattformen  II-C/16 Online-Vermittlung – Erstinformation  II-F/90, 94 Online-Wallets  II-C/1, 23 Open Access-Prinzip  II-C/35 Open Ecosystem  IV-C/7 Ort der Leistung  V/11, 23 Outsourcing  II-A/4 overlay services  II-C/15 P Payment Services Directive PSD2  II-A/23 PayTech  I-A/4 peer-to-peer lending  I-A/10 Plattformen – geschlossene  VII-A/9 – offene  VII-A/9 Platzierungsgeschäft  II-A/17 problem of double spending  VII-A/4 Prospektpflicht  II-B/33 Provisionsabgabeverbot  II-F/101 R Rangrücktritt – qualifizierter  II-B/23 Rechtsformzwang  II-F/20 RegTech  I-A/5 Regulatory Sandbox  II-A/32; II-E/3, 12; VII-B/10 Reward-Crowdfunding  II-B/3 Robo-Advice  I-A/9; I-B/4; II-A/15; II-D/1, 6

Robo-Advisor  V/6 Robo-Asset-Management  I-A/9 root of trust  VII-A/6 S Sandbox Regulation  II-C/53 Schwarmfinanzierung  II-B/1; III-B/4 Smart-Banking  IV-B/21; V/6 smart contracts  VI/4; VII-A/12 smart data  I-B/3 social advising  I-B/3 social trading  I-A/10 sonstige Service-Dienstleister  II-F/3 Strafe und Bußgeld  II-C/44 SupTech  VII-B/2 T TaxTech  I-A/4 Third Party Merchants  I-A/14 Tippgeber  II-F/74 Token Sale  VI/1 U User Experience  IV-C/3 V Verbot versicherungsfremden ­Geschäfts  II-F/53 Verbriefung  III-B/24 Verbriefungstransaktionen  III-B/27 Verbriefungszweckgesellschaft  III-B/25 Vergütung  II-D/30 Vermittlung – im Vorfeld  II-B/18 Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)  II-B/37 Verschlüsselung  VII-A/8 Versicherungslösung  VII-B/10 Versicherungsunternehmen  II-F/3 Versicherungsvermittler  II-F/3, 67 – Erlaubnis  II-F/70 – Erlaubnisantrag; IHK  II-F/80 Versicherungsvermittlerregister  I-F/87 279

Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018


Stichwortverzeichnis

Versicherungsvertriebsrichtlinie  II-F/9 W WealthTech  I-A/4 Wertpapierhauptstatut  VII-A/47 Wertpapiersachstatut  VII-A/47 Z Zahlungsauslösedienst  II-C/28 Zahlungsauthentifizierungs­ instrument  II-A/26 Zahlungsdienste  III-B/20 Zahlungsdiensterichtlinie

PSD I, PSD II  II-C/2 Zahlungsdienstleister  I-A/6 Zahlungsgeschäft  II-A/25 – digitales  II-A/27 Zahlungsinstitut  II-A/22, 35 – Erlaubnispflicht  II-C/13 Zahlungsinstituts- und E-Geld-­ Instituts-Register  II-C/43 Zahlungsverkehr  VII-B/8 – bargeldloser  II-C/2 Zahlvorgänge – elektronische  II-C/1 Zentralbanken  II-A/29 Zopa-Transaktion  III-B/31

280 Aus: Dennis Kunschke; Kai A. Schaffelhuber, FinTech. Grundlagen – Regulierung – Finanzierung – Case Studies © Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin 2018



^ Die Digitalisierung verändert auch die Finanzindustrie.

FinTech, RegTech, PropTech, InsurTech etc. sind Ausprägungen dieser Entwicklung. FinTech-Unternehmen bieten mittels informations- und technologiebasierter Systeme spezialisierte Dienstleistungen an, die im Vergleich zu den Angeboten der traditionellen Kreditwirtschaft zu einer qualitativen Verbesserung führen. Dazu greifen FinTechUnternehmen idealtypisch auf neuartige Technologien wie etwa Big Data, selbstlernende Systeme (künstliche Intelligenz), oder Distributed Ledger-Technologien wie Blockchain zurück, durch deren Einsatz die herkömmliche Weise der Leistungserbringung revolutioniert werden soll. Das Werk stellt das Themenfeld „FinTech“ multidisziplinär dar. Neben grundlegenden Fragen werden regulatorische und steuerrechtliche Aspekte ebenso behandelt, wie die Möglichkeiten der Investition in FinTech. Case Studies und ein Blick in die Zukunft der Entwicklung vervollständigen die beleuchteten Themen.

Leseprobe, mehr zum Werk unter www.ESV.info/17725

€ (D) 9 783503 177257 48,00

www.ESV.info


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