Fazit 176

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Steuerboard

Mag. Alexander Hofer

Addendum COVID-19 Beihilfen

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Die Landwirtschaft sieht sich vom Handel massiv unter Druck gesetzt. Wirtschaftskammer und Handelsverband wehren sich.

Köstinger-Angriffe:

Lebensmittelhandel wehrt sich! Der Lebensmittelhandel weist die Angriffe von Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger gegen den ihrer Meinung nach erpresserischen Umgang der Supermärkte mit den Bauern zurück. Der österreichische Lebensmittelhandel erziele selbst sehr niedrige Renditen, trage aber massiv zum Umsatz der heimischen Landwirte und Verarbeiter bei.

D

ie pauschalen und unsachlichen Unterstellungen sowie die deplatzierte Wortwahl von Bundesministerin Elisabeth Köstinger weisen wir im Namen der gesamten Branche auf das Schärfste zurück“, so Christian Prauchner, Bundesobmann des Lebensmittelhandels in der WKÖ. Denn gerade die Corona-Krise habe gezeigt, wie gut die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Lebensmittelhandel in Österreich funktioniert. So konnte die Grundversorgung der Bevölkerung gemeinsam verlässlich sichergestellt werden. Ein Studie des Economica-Instituts doku32 /// FAZIT OKTOBER 2021

mentiert, dass der Lebensmittelhandel nur eine Umsatzrendite von unter einem Prozent erreiche, aber mit einem Wert von mehr als 6,9 Milliarden Euro massiv zur Wertschöpfung in den vorgelagerten Stufen beitrage. Der Lebensmittelhandel sei zentraler Absatzmittler und verlässlicher Partner der heimischen Landwirte. Die Economica-Studie untersuchte auch die Zusammensetzung des Bruttoverkaufspreises im Lebensmittelhandel in Österreich. Im Gesamtdurchschnitt entfallen demnach insgesamt 24,5 Prozent des Regalpreises auf die Landwirtschaft und knapp 18 Prozent auf die Lebensmittel-

Foto: Adobe Stock

Der Ausfallsbonus II kann für die Monate Juli, August und September 2021 beantragt werden, sofern ein mindestens 50%iger COVID-19-bedingter Umsatzausfall vorliegt. Vergleichszeitraum ist der jeweilige Monat des Jahres 2019. Die Höhe ist branchenabhängig und beträgt zwischen 10 % und 40 % des Umsatzausfalls. Maximal können 80 T€ pro Monat gefördert werden. Anträge sind ab dem 16. des jeweiligen Folgemonats möglich und die Frist endet mit dem 15. des viertfolgenden Kalendermonats. Der Verlustersatz, durch den Verluste bis zu 90 % ersetzt werden, wird auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 ausgeweitet. Neben einem Verlust muss ein COVID-19-bedingter Umsatzausfall von mindestens 50 % (bisher 30 %) vorliegen. Anträge sind ab dem 16. August 2021 bis 30. Juni 2022 in bis zu zwei Tranchen möglich. Bis Ende des Jahres kann die erste Tranche beantragt werden, welche 70 % des voraussichtlichen Verlusts fördert. Bei Beantragung der zweiten Tranche sind die Höhe des Umsatzausfalls sowie der Verluste durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bis 30. Juni 2022 zu bestätigen (Endabrechnung) und der Antrag ist von diesem einzubringen.


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