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Nach dem Spital lieber daheim statt im Heim
Heidrun Gattinger/ Myrta Kohler
Die Spitalaufenthalte werden immer kürzer. Für viele ältere gebrechliche Menschen besteht kaum Zeit, sich zu erholen und entsprechend selbstständig nach Hause zurückzukehren. Eine Alternative wäre die stationäre Kurzzeitpflege.
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Mit der Einführung der leistungsbezogenen Fallpauschalen vor gut sieben Jahren wurden in der Schweiz Anreize geschaffen, die Aufenthaltsdauer in der stationären Akutversorgung möglichst kurzzuhalten. Diese verkürzten Aufenthalte führen vor allem bei älteren gebrechlichen Menschen dazu, dass sie nicht mehr genügend Zeit haben, sich zu erholen, um entsprechend selbstständig nach Hause zurückzukehren. Werden diese Menschen aus dem Spital entlassen, bevor ihre Funktionalität wiederhergestellt ist, steigt das Risiko für eine Verschlechterung der körperlichen Gesundheit und des psychosozialen Wohlbefindens. Dies kann zu einer verminderten Lebensqualität, zu wiederholten Spitalbesuchen und einer vermeidbaren Institutionalisierung führen.
Möglicher Zwischenschritt
Eine Übergangslösung kann nebst der stationären, geriatrischen Rehabilitation die stationäre Kurzzeitpflege sein. Zwar gibt es noch die Akut- und Übergangspflege. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung (hoher Selbstbehalt) und der relativ kurzen Aufenthaltsdauer von 14 Tagen wird diese in Langzeiteinrichtungen nur wenig angeboten respektive genutzt. Für die Heime im Kanton St.Gallen besteht keine Pflicht, Akut- und Übergangspflege anzubieten. Von den aktuell 119 Betagten- und Pflegeheimen und den zwei Sterbehospizen im Kanton bieten gemäss Curaviva, dem Dachverband Schweizer Heime und sozialer Institutionen, 15 Einrichtungen die Akut- und Übergangspflege an.
Ziel: die eigenen vier Wände
Die Betroffenen nehmen denn auch häufiger das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch. Dabei handelt es sich um einen temporären Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung mit dem Ziel, wieder in die eigenen vier Wände zurückzukehren. In der Regel wird die Kurzzeitpflege über die Pflegefinanzierung abgerechnet. Gesamtschweizerisch gibt es vier Kurzzeitplätze in Alters- oder Pflegeheimen pro 1000 Personen im Alter über 80 Jahre. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflege beträgt 29,5 Tage.
Situation in St.Gallen analysiert
Im Rahmen eines Forschungsprojekts soll ein Programm zur Förderung der Selbstständigkeit während der Zeit der stationären Kurzzeitpflege entwickelt und getestet werden. Dies mit den Zielen, ältere Menschen in guter Selbstständigkeit nach Hause zu entlassen, Rehospitalisationen und Heimeintritte zu vermindern sowie die unbefriedigende finanzielle Situation der Kurzzeitpflege zu analysieren. Damit dies erreicht werden kann, wurde in einem ersten Schritt die Situation der Kurzzeitpflege im Kanton St.Gallen analysiert und von zwei Seiten beleuchtet: zum einen von den Zuweisern, den Akutspitälern, zum anderen von den Anbietern, den Alters- und
>> Heidrun Gattinger und Myrta Kohler teilen sich die Leitung der Fachstelle Rehabilitation und Gesundheitsförderung am Institut für Angewandte Pflegewissenschaft IPW-FHS.
Pflegeheimen. Die mündliche Befragung der verantwortlichen Personen in den Spitälern sowie in den Altersund Pflegeheimen ergab einen Überblick über die Gründe, Häufigkeit und Dauer der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege sowie über das Alter und die Selbstständigkeit der Kurzzeitbewohnenden. Dabei nannten die Verantwortlichen des Entlassungsmanagements in den Spitälern konkrete Beispiele für den Pflegebedarf der Personen, für die eine Kurzzeitpflege gedacht ist: Kommt es bei der Entlassung aus dem Spital zu länger anhaltenden Veränderungen oder Beeinträchtigungen der Aktivitäten des täglichen Lebens, bestehen allgemeine Selbstpflegedefizite. Hier müssen Techniken, Handlungs- und Bewegungsabläufe neu oder wiedererlernt werden – beispielsweise das Gehen mit einem Rollator.
Fazit: kaum Angebote
Zusammenfassend geht aus den Aussagen der Verantwortlichen der Alters- und Pflegeheime hervor, dass kaum spezifische Angebote und Konzepte für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen. Dennoch ist das Bewusstsein vorhanden, dass es ein spezielles Pflegekonzept und entsprechend ausgebildetes Personal in einem Altersund Pflegeheim braucht. Bevor jedoch ein solches Konzept entwickelt und etabliert werden kann, muss die Finanzierungsfrage geklärt werden. Dabei sollten alle Möglichkeiten berücksichtigt werden: sowohl die Form der Abrechnung über die Krankenkassen als auch die Übernahme der Kosten durch den Staat sowie durch die Betroffenen selbst.
Bedarf ist vorhanden
Bei den Betroffenen besteht ein Bedarf an pflegerischer Versorgung, die über die für die Akut- und Übergangspflege vorgesehenen 14 Tage hinausgeht. Eine Datenerhebung in fünf Heimen zeigte, dass im Jahr 2017 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Kurzzeitbewohnenden zwischen 26 und 36 Tagen lag. Ausserdem lässt die eingeschätzte Pflegestufe, die auf der zwölfteiligen Skala zwischen 5 und 8 liegt, die Annahme zu, dass professionelle Pflege indiziert ist. Damit besteht auch ein Unterschied zu einem Kur- und Wellnessaufenthalt, der durch einen niedrigen Pflegebedarf charakterisiert wird, sowie zu einer Rehabilitation, bei der ein hohes Mass an medizinisch-therapeutischer Versorgung nötig ist. Basierend auf dieser Untersuchung wird nun ein Konzept entwickelt, das spezifisch auf pflegebedürftige Menschen ausgerichtet ist, die nach einem Spitalaufenthalt wieder nach Hause möchten, aber noch zu wenig selbstständig sind.
NEUE FACHSTELLE
Die Zunahme an Menschen mit chronischen Erkrankungen ist eine grosse Herausforderung für das Gesundheitssystem. In der Schweiz verursacht die Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen aktuell 80 Prozent der direkten Gesundheitskosten – Zahl steigend. Vor diesem Hintergrund wächst die Bedeutung von Rehabilitation und Gesundheitsförderung. Betroffene mit einer chronischen Krankheit und deren Angehörige müssen mit Kompetenzen befähigt werden, wie sie trotz Einschränkungen den Alltag bewältigen können. Hierfür hat die FHS St.Gallen die Fachstelle «Rehabilitation und Gesundheitsförderung» gegründet, die sich dieser Herausforderung stellt. Ziel ist es, eine der führenden Schweizer Fachstellen für Rehabilitation und Gesundheitsförderung mit internationaler Ausstrahlung zu werden – mit Fachkompetenz, innovativen Angeboten und einem bedeutungsvollen Partnernetzwerk. (hob)