substanz FHS St.Gallen - Nr.1/2019

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Erkenntnis – stationäre Kurzzeitpflege

Nach dem Spital lieber

daheim statt im Heim Heidrun Gattinger/ Myrta Kohler

D

ie Spitalaufenthalte wer­ den immer kürzer. Für viele ältere gebrechliche Men­ ­ schen besteht kaum Zeit, sich zu erholen und entsprechend selbst­ ständig nach Hause zurückzu­ kehren. Eine Alternative wäre die statio­näre Kurzzeitpflege. Mit der Einführung der leistungsbezogenen Fallpauschalen vor gut sieben Jahren wurden in der Schweiz Anreize geschaffen, die Aufenthaltsdauer in der stationären Akutversorgung möglichst kurzzuhalten. Diese verkürzten Aufenthalte führen vor­ allem bei älteren gebrechlichen Menschen dazu, dass sie nicht mehr genügend Zeit haben, sich zu erholen, um entsprechend selbstständig nach Hause zurückzukehren. Werden diese Menschen aus dem Spital entlassen, bevor ihre Funktionalität wiederhergestellt ist, steigt das Risiko für eine Verschlechterung der körperlichen Gesundheit und des psychosozialen Wohlbefindens. Dies kann zu einer verminderten Lebensqualität, zu wiederholten Spitalbesuchen und einer

vermeidbaren Institutionalisierung führen.

Möglicher Zwischenschritt Eine Übergangslösung kann nebst der stationären, geriatrischen Rehabilitation die stationäre Kurzzeitpflege sein. Zwar gibt es noch die Akut- und Übergangspflege. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung (hoher Selbstbehalt) und der relativ kurzen Aufenthaltsdauer von 14 Tagen wird diese in Langzeiteinrichtungen nur wenig angeboten respektive genutzt. Für die Heime im Kanton St.Gallen besteht keine Pflicht, Akut- und Übergangspflege anzubieten. Von den ­aktuell 119 Betagten- und Pflegeheimen und den zwei Sterbehospizen im Kanton bieten gemäss Curaviva, dem Dachverband Schweizer Heime und sozialer Institutionen, 15 Einrichtungen die Akut- und Übergangspflege an.

Ziel: die eigenen vier Wände Die Betroffenen nehmen denn auch häufiger das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch. Dabei handelt es sich um einen temporären Aufenthalt

eines Pflegebedürftigen in einer stationären Pflegeeinrichtung mit dem Ziel, wieder in die eigenen vier Wände zurückzukehren. In der Regel wird die Kurzzeitpflege über die Pflegefinanzierung abgerechnet. Gesamtschweizerisch gibt es vier Kurzzeitplätze in Alters- oder Pflegeheimen pro 1000 Personen im Alter über 80 Jahre. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in der Kurzzeitpflege beträgt 29,5 Tage.

Situation in St.Gallen analysiert Im Rahmen eines Forschungsprojekts soll ein Programm zur Förderung der Selbstständigkeit während der Zeit der stationären Kurzzeitpflege entwickelt und getestet werden. Dies mit den Zielen, ältere Menschen in guter Selbstständigkeit nach Hause zu entlassen, Rehospitalisationen und Heimeintritte zu vermindern sowie die unbefriedigende finanzielle Situation der Kurzzeitpflege zu analysieren. Damit dies erreicht werden kann, wurde in einem ersten Schritt die Situation der Kurzzeitpflege im Kanton St.Gallen analysiert und von zwei Seiten beleuchtet: zum einen von den Zuweisern, den Akutspitälern, zum anderen von den ­Anbietern, den ­Alters- und

>> Heidrun Gattinger und Myrta Kohler teilen sich die Leitung der Fachstelle Rehabilitation und Gesundheitsförderung am Institut für Angewandte Pflegewissenschaft IPW-FHS.

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