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Die Arbeitswelt freiräumen

Christian Jauslin

Bedeuten weniger Regeln mehr Freiheit? Neue Arbeitsmodelle zielen auf diese Prämisse ab. Starre, enge Strukturen sollen mehr Selbstgestaltung, Diversität und Eigenverantwortung weichen. Was aber braucht es, damit Mitarbeitende Freiräume gewinnbringend nutzen können? Antworten liefern FHS-Studien.

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Keine fixen Arbeitszeiten oder -plätze, Selbstorganisation in (Projekt-)Teams, flache Hierarchien oder gar keine. Die Regeln der Arbeitswelt scheinen sich aufzulösen, neue Freiräume entstehen. Deren Wichtigkeit und Nutzen werden generell bestätigt und mit mehr Identifikation, Kreativität und einer hohen Arbeitsqualität begründet. «Wer den Mitarbeitenden Freiräume und Vertrauen gewährt, der wird Engagement und Vertrauen ernten», fasst Roland Waibel, Leiter des Instituts für Unternehmensführung IFU-FHS, zusammen. Dass Mitarbeitenden Freiräume gewährt werden müssen, kann somit als etablierte Erkenntnis bezeichnet werden. Oder wie Alexandra Cloots, Co-Leiterin des HR-Panel New Work, bemerkt: «Diese Entwicklung ist bereits so weit fortgeschritten, dass man sich dem nicht mehr verwehren kann. Und sie ist nicht nur Jüngeren geschuldet, auch ältere Mitarbeitende wollen eine sinnvolle Arbeit mit Eigenverantwortung sowie frei und selbstbestimmt arbeiten.»

Verantwortlichkeiten aufräumen

Damit solche Freiräume von Mitarbeitenden Nutzen bringend ausgefüllt werden können, sei es notwendig, eine Kongruenz der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen herzustellen. «Mitarbeitende brauchen zu ihren Aufgaben nicht nur Verantwortlichkeiten, sondern auch die entsprechenden Freiräume, beziehungsweise Kompetenzen, um diese zu gestalten», sagt Roland Waibel. Doch gerade hier scheint es zu stocken, so die Feststellung von Sibylle Olbert-Bock, Leiterin des Kompetenzzentrums Leadership und Personalmanagement. Führungskräfte sollen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oft Freiräume gewähren, «ohne dass ihnen selbst die dazu notwendigen Freiräume zugestanden werden». Roland Waibel benennt eine solche Limitierung des möglichen Spielraums: «Unternehmen sind soziale Systeme und um die Idee der Zusammenarbeit gebaut. Ohne Zusammenarbeit können die unternehmerischen Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Ein Unternehmen muss demnach so viele individuelle Freiräume gewähren, dass noch ausreichend Zeit und Ressourcen für intensive Zusammenarbeit bleiben.» Hinzu kommt, dass gemäss Alexandra Cloots die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch nicht auf diese neuen Freiräume ausgerichtet sind – Stichwort Zeiterfassung. Sibylle Olbert-Bock betont, Freiräume würden grundsätzlich zwar geschätzt. «Sie überfordern aber bestimmte Personen oder führen bei anderen zu Selbstausbeutung.»

Regeln wegräumen

Eine viel genannte Forderung der Mitarbeitenden betrifft den Freiraum zur Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Hier erkennt Ursula

«WER DEN MITARBEITENDEN FREIRÄUME UND VERTRAUEN GEWÄHRT, DER WIRD ENGAGEMENT UND VERTRAUEN ERNTEN.»

Graf, Leiterin der Fachstelle Gender und Diversity an der FHS St.Gallen, einen Trend: «Es wird zukünftig darum gehen, Mitarbeitenden möglichst vielfältige und individuelle Freiräume zu gewähren und zugleich mannigfache Unterstützungsangebote bereitzustellen.» Diese Forderung schlägt sich aber heute im Arbeitsalltag noch nicht nieder. Die aktuelle HR-Panel-Studie stellt fest, dass die Digitalisierung weniger Freiräume schafft, sondern in

HR-PANEL-STUDIE

Jährlich führt das HR-Panel der FHS St.Gallen eine Studie zum Thema New Work durch. Basierend auf den Resultaten von 2019, konzentriert sich die aktuelle Studie auf das Thema Unternehmenskultur.

An der Studie kann bis Ende November unter folgendem Link teilgenommen werden: ww2.unipark.de/uc/nwk_sz

Präsentiert werden die Resultate am 3. St.Galler New Work Forum zum Thema «Neue Arbeitswelt – New Work Culture?». Das Forum findet am 8. Januar 2020 statt.

Weitere Informationen unter: www.newworkforum.ch der Wahrnehmung vor allem zu Effizienzdruck und mehr Regeln führt. So werde der Forderung nach Freiräumen zum Lernen, also Zeit und Ressourcen zu bekommen, um sich in ein Thema zu vertiefen, nicht nachgekommen, sagt Alexandra Cloots. Ein Freiraum zum Lernen wäre allerdings einer, welcher allen Personengruppen zugutekommt. Denn wie Sibylle Olbert-Bock feststellt, profitieren Entwicklungsmitarbeitende meist stärker von Freiräumen als Leute aus der Produktion.

Anderssein einräumen

Nur gleichgepolte Mitarbeitende einzustellen, mag einige Herausforderungen umgehen, wird aber dazu führen, dass vor allem gleichgepolte Lösungen entwickelt werden. «Insbesondere eine Kombination von unterschiedlichen Sicht- und Lösungs-Herangehensweisen kann zu neuen und kreativen Lösungen führen», beschreibt Ursula Graf den Nutzen des Freiraumes, so sein zu dürfen, wie man ist. Sie ergänzt: «Durch den zunehmenden Innovationsdruck, den Fachkräftemangel und nicht zuletzt durch den Diversitätsdiskurs haben Unternehmen erkannt, dass Pluralität im Denken, Fühlen und Handeln eine wichtige Ressource ist. Sie muss sich aber in einer entsprechenden Personalpolitik abbilden und in der Unternehmenskultur eingelöst werden.» Unterschiedliche Ansichten, abweichende Meinungen und kritische Sichtweisen sollen nicht als Störfaktoren angesehen werden, sondern als Potenzial, das die Entwicklung des Unternehmens, der Produkte und der Mitarbeitenden voranbringt und zu besseren Ergebnissen führt.

Stillstand abräumen

Diese Botschaft überbrachte auch FHS-Rektor Sebastian Wörwag den anwesenden Gewerbetreibenden am letzten Zyklusanlass des Gewerbes St.Gallen: Er forderte die Gewerblerinnen und Gewerbler auf, verschiedene Meinungen zu fördern und vor allem Kritik zuzulassen. Abweichende Ideen, Meinungen oder Wege zu einem gemeinsamen Ziel mögen zwar den allgemeinen Konsens disruptieren, aber nur so entstehen neue Lösungen, an welche zuvor noch nie jemand innerhalb eines per Definition engen Korsetts von «akzeptierten» Meinungen oder Lösungen gedacht hat. Bereits Henry Ford erkannte den Nutzen von Freiräumen, um sich selber oder das Unternehmen, in dem man tätig ist, zu entwickeln. Denn, wie ihm zugeschrieben wird, stellte er fest, dass wer immer nur das Gleiche macht, was er schon immer gemacht hat, der wird immer der Gleiche bleiben, der er bereits ist.

«PLURALITÄT IST EINE RESSOURCE» Die Fachstelle Gender und Diversity setzt sich dafür ein, die Vielfalt an der Fachhochschule St.Gallen zu fördern, die Chancengleichheit und Partizipation aller Hochschulangehörigen zu gewährleisten sowie Diskriminierungen entgegenzuwirken. Ursula Graf ist Leiterin dieser Fachstelle.

Welche Freiräume sollen Unternehmen Mitarbeitenden zur Verfügung stellen?

Ursula Graf: Wir wissen aus wissenschaftlichen Studien und aus unserer Umfrage bei den Hochschulangestellten der Fachhochschule Ostschweiz zum Thema Work-Life-Balance, dass Freiräume wichtig sind, damit Mitarbeitende ihre Potenziale möglichst gut entfalten können, sie längerfristig Motivation und Zufriedenheit in der Arbeit finden und gesund durchs Arbeitsleben kommen. Die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Privatleben stellt eine Herausforderung dar, die viele Mitarbeitende einem hohen Stresslevel aussetzt und krank macht. Unternehmen reagieren bereits mit Empfehlungen für eine Abgrenzung.

Wie können sie das tun?

Graf: Es wird zukünftig darum gehen, Mitarbeitenden möglichst vielfältige und individuelle Freiräume zu gewähren und zugleich mannigfache Unterstützungsangebote bereitzustellen. Die Angebote sollten so niederschwellig und unkompliziert wie möglich verfügbar sein, ohne dass sich Betroffene gegenüber Vorgesetzten erklären müssen oder formalen Antragsverfahren unterworfen sind.

An welche Freiräume denken Sie?

Graf: Konkret heisst das beispielsweise, Mitarbeitenden mit Kindern genügend Freiräume zu bieten, damit sie die beruflichen Anforderungen mit den privaten Aufgaben unter einen Hut bringen können – also flexible Arbeitsmodelle anzubieten, Blockzeiten abzuschaffen, bedürfnisgerechte Anpassungen des Anstellungspensums zu erlauben und auch mit einem Teilzeitpensum attraktive Aufgabenportfolios und spannende Karrieremöglichkeiten zu eröffnen.

Diversität bezieht sich oft auf demografische Attribute. Sind Freiräume auch für unterschiedliche Charakteren notwendig?

Graf: Durch den zunehmenden Innovationsdruck, den Fachkräftemangel und den Diversitätsdiskurs haben Unternehmen erkannt, dass Pluralität im Denken, Fühlen und Handeln eine wichtige Ressource ist, die sich in einer entsprechenden Personalpolitik abbilden und in der Unternehmenskultur eingelöst werden muss. Vielfalt bedeutet, Menschen mit verschiedenen Lebensrealitäten und -erfahrungen, unterschiedlichen Charakteren und Arbeitsstilen Arbeiten zu ermöglichen und die Arbeitsform praktizieren zu können, die zu ihnen passt, ohne dass sie einer Bewertung unterliegen. Ob Teamworker oder Tüftler – alle Mitarbeitenden sollten den Raum erhalten, ihren persönlichen Arbeitsstil zu praktizieren.

Das bedeutet?

Graf: Grundsätzlich kommt es darauf an, vielfältige Perspektiven und Herangehensweisen im Arbeitsleben zu erreichen, unterschiedliche Lebensrealitäten zu fördern und unterschiedliche Facetten menschlicher Verschiedenheit im Unternehmen zu ermöglichen. Wir wissen aus Studien, dass vielfältige Teams über eine grosse Problemlösungskompetenz verfügen. (jac)

«Fragt die Kinder, aber hört ihnen auch zu!»

Lea Müller

Kinder sind nicht einfach «nur» kleine Menschen, sondern Personen mit eigenen Rechten. Seit genau 30 Jahren herrscht darüber weltweit Einigkeit – 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Ein Gespräch mit Kindesschutzexpertin Regula Flisch über die Situation in der Schweiz, über Kinder, die ihre Rechte einfordern, und über Fachpersonen, die lernen, ihnen zuzuhören.

Frau Flisch, Kinder haben Rechte, darüber besteht Konsens. Aber kennen sie diese überhaupt? Regula Flisch: Kinder in der Schweiz kennen ihre wichtigsten Rechte. Dass sie zum Beispiel ein Recht auf Schulbildung haben, ein Recht auf Familie und Freizeit und auch auf die Privatsphäre.

Und wo erfahren sie davon? Flisch: Diese Grundrechte lernen sie spätestens in der Schule kennen. Die meisten Kinder können aber nur drei bis vier Rechte benennen. Durch die aktuellen Klimastreiks wissen auch viele Jugendliche von ihrem Recht auf eine gesunde Umwelt. Die grosse Schwierigkeit besteht meiner Meinung nach darin, dass insbesondere gefährdete Kinder ihre eigenen Schutzrechte nicht kennen.

Was braucht es denn, damit Kinder mehr über ihre Rechte wissen? Flisch: Das Wichtigste ist eine kindergerechte Übermittlung. Es gibt zum Beispiel eine für Kinder geschriebene Fassung der UN-Kinderrechtskonvention oder Bilderbücher, welche die Kinderrechte einfach erklären. In der Schweiz besteht Nachholbedarf, wenn es darum geht, die Kinder via digitale Medien zu erreichen. Es braucht kindergerecht dargestellte Apps, Games, Videos und so weiter.

Welche elementaren Grundsätze enthält die UN-Kinderrechtskonvention? Flisch: Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 54 formulierte Rechte. Vier Artikel gelten als Grundprinzipien, die für die Umsetzung aller anderen Kinderrechte zentral sind: das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Wahrung des Kindeswohls, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie das Recht auf Anhörung und Partizipation.

Welche Kinderrechte sind in der Schweiz gut umgesetzt? Flisch: Wir verfügen über gute strukturelle Systeme, wenn es darum geht, Kinder in schwierigen Situationen – seien sie bedingt durch Armut, Behinderung, Migration – in das Schulsystem aufzunehmen. Wir haben erreicht, dass Sans-Papiers-Kinder mit einer Sondergenehmigung eine Berufslehre machen können. Das wäre noch vor ein paar Jahren undenkbar gewesen. Wir haben funktionierende Kindesschutzsysteme und eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die allen Meldungen von Kindeswohlgefährdung nachgehen muss.

Aktuell verschaffen sich Jugendliche mit Klimaprotesten Gehör. Wie steht es um die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen? Flisch: In der Schweiz wird vielerorts eine politische Partizipation gelebt. Es gibt Kinder- und Jugendparlamente in Kantonen und natürlich

>> Regula Flisch ist Dozentin im Fachbereich Soziale Arbeit der FHS St.Gallen und leitet die Seminarreihe «Kindes- und Erwachsenenschutz». Sie ist Vertreterin der FHS St.Gallen in der Schweizer Fachgruppe «Quality 4 Children».

auch Gruppen, die sich thematisch äussern. Kinder haben das Recht auf freie Meinungsäusserung. Und – das ist im Bezug auf den Klimawandel ganz zentral – Kinder haben ein Recht auf Leben und Überleben und somit auch das Recht auf die Erhaltung der Lebensgrundlage. Wenn unser Klima zerstört wird, betrifft das die Zukunft der Kinder. Ich finde es super, dass sie ihre Rechte einfordern und politisch Druck machen – und zwar laut. Wie sich zeigt, werden sie zunehmend auch gehört: Viele Parteien in der Schweiz nehmen Klimaziele in ihr Parteiprogramm auf. Ich finde: Weiter so!

Wie können Kinder ihre Rechte im Justizsystem einfordern? Flisch: Das ist gar nicht so einfach. In der Schweiz gibt es dafür seit 2008 den «Verein Kinderanwaltschaft». An diese Stelle können sich Kinder wenden, wenn sie zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren nicht angehört werden. Hier melden sich täglich Kinder.

Steht es in der juristischen Praxis demnach nicht so gut um die Umsetzung der Kinderrechte? Flisch: Einer der grössten Kritikpunkte ist die Umsetzung des Rechts auf Anhörung und Partizipation in Gerichtsverfahren. Für mich ist zum Beispiel der Fakt erschreckend, dass in Trennungs- und Scheidungsverfahren

Regula Flisch im Gespräch in der Cafeteria «Gleis 8» des Fachhochschulzentrums. (Foto: Bodo Rüedi)

nur zehn Prozent der betroffenen Kinder angehört werden. Während die Eltern stark einbezogen sind, werden die Kinder meistens vor vollendete Tatsachen gestellt. Etwa so: «Du lebst jetzt bei deinem Mami, und deinen Papi siehst du alle zwei Wochen.» Das Kind hätte vielleicht eine ganz andere Idee gehabt, wie die neue Familiensituation aussehen könnte.

Kinder sollten mitentscheiden können? Flisch: Es geht nicht darum, die Kinder entscheiden zu lassen, sondern sie nach ihrer Meinung zu fragen und – ganz wichtig – auch zuzuhören. Ich habe das selber als Beiständin von Kindern bei Fremdplatzierungen erlebt. Da war zum Beispiel der Wunsch, lieber in einer Pflegefamilie als im Heim platziert zu werden. Oder der Wunsch, als Geschwister zusammenbleiben zu können. Wenn man sich die Zeit nehmen kann, den Kindern genau zuzuhören, findet man bessere Lösungen. Denn die Kinder sind es, die letztlich mit unseren Entscheidungen leben müssen.

Wie können die zuständigen Fachpersonen das Zuhören verbessern? Flisch: Meine Erfahrung im Austausch mit Fachpersonen der juristischen Praxis zeigt, dass das Bewusstsein für den Einbezug der Kinder wächst, aber das richtige Werkzeug noch fehlt. Mehrere Bildungsinstitutionen haben sich des Themas angenommen und bieten Schulungen an, in welchen Fachpersonen die Gesprächsführung mit Kindern lernen. Ich selbst gebe im Rahmen des Seminars Kindes- und Erwachsenenschutz an der FHS St.Gallen Unterricht in Gesprächsführung.

An einer Tagung im November an der FHS St.Gallen tauschen sich Vertreter der juristischen Praxis über Kinderrechte aus. Was ist das Ziel? Flisch: An unserer Tagung am 26. November gehen wir folgenden Fragen nach: Wie können kindergerechte Gerichtsverfahren gestaltet werden? Wie werden Kinder einbezogen? Und wie lassen sie sich in Gerichtsverfahren vor Diskriminierungen schützen? Das Ziel ist, dass Kinderrechte im Berufsalltag nicht Worthülsen bleiben. Wir befassen uns auch mit Best Practices. Etwa mit Gerichtsverfahren im Ausland, in welchen Kinder wie selbstverständlich angehört werden. Mein Wunsch ist es, dass das auch in der Schweiz irgendwann Standard ist.

Wie beurteilen Sie insgesamt die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz? Flisch: Wir sind generell auf einem guten Weg, weil die Behörden sensibilisiert sind und den Handlungsbedarf anerkennen. 2020 wird die UNICEF in Zusammenarbeit mit Kindern einen Schattenbericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstellen. Daraus werden wir wieder neue Massnahmen ableiten können.

Wo sehen Sie bereits heute Handlungsbedarf? Flisch: Es gibt verschiedene Ansätze. Meiner Meinung nach sollte ein Augenmerk besonders auf dem Kindesschutz liegen. Wir müssen stärker auf die Rechte von fremdplatzierten Kindern aufmerksam machen. Hierzu arbeite ich als Vertreterin der FHS St.Gallen in der Gruppe «Quality 4 Children» mit. Im vergangenen Jahr haben wir dem Bundesrat in einem Brief die Situation von Flüchtlingskindern in Asylunterkünften beschrieben. Teils wohnen jugendliche Mädchen und Jungs mit Erwachsenen unter einem Dach und vor Ort ist keine sozialpädagogische Betreuung gewährleistet. Wir fordern eine Untersuchung. Weiter macht sich UNICEF stark dafür, dass Jugendliche nicht mit Erwachsenen zusammen inhaftiert werden dürfen. Das ist vor allem in der Ausschaffungshaft ein grosses Thema. Hier hinkt die Schweiz im Vergeich zu anderen Ländern hinterher.

WEITERE INFORMATIONEN: www.fhsg.ch/kesb

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