Architekten-Mai2010

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DW D I R E K T I N FO F Ü R A R C H I T E K T E N U N D B AU P L A N E R

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Ausgabe 7 | Mai 2010

Neuer kostenloser Online-Service für unsere Leser unter www.dw-medien.de: Alle Produktinformationen im Bau-Info-Counter mit nur einem Klick finden und kostenlos anfordern

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DW DIREKT INFO 7/2010

Editorial

DW DIREKT INFO 7/2010

Produkte und Dienstleistungen Kongressmesse DENEX®: Nachhaltige und effiziente Energieversorgung für große Gebäude

Europäische Plattform zur Nachhaltigkeit: Consense gibt wichtige Impulse für die Bauund Immobilienwirtschaft

Produkte und Dienstleistungen GfS e-Bar®– innovative Druckstange mit integrierter Türkontrollfunktion für Paniktüren

Dachschiebefenster von Sunshine

Ergoldsbacher Karat® und Ergoldsbacher Karat® XXL: in Form und Technik einzigartig

Sicherheit schränkt Gestaltungsfreiheit auch im denkmalgeschützten Bereich nicht ein – Qualität: der Schlüssel zum Erfolg

Die ERLUS AG, einer der führenden Anbieter von Dach- und Kaminbaustoffen in Deutschland, feiert in diesem Jahr das 40-jährige Jubiläum ihres preisgekrönten Dachziegels Ergoldsbacher Karat®. Der Ergoldsbacher Karat® ist seit 1970 erfolgreich auf dem Markt und wurde seither durch technische Neuerungen stetig weiter entwickelt. Im Jahre 2001 wurde dies auch ausgezeichnet: der Ergoldsbacher Karat® präsentiert sich seitdem mit dem Logo des renommierten if design award. Der Ergoldsbacher Karat® kann wegen seiner einzigartigen Dreifach-Verfalzung und dank der intensiven Verriegelung des Vierziegelecks selbst bei extremen Dachneigungen noch regensicher eingesetzt werden. Ob besonders flache, steile oder abgerundete Dächer – der Ergoldsbacher Karat® ist aufgrund seines klaren Designs auch für extravagante Dachflächen bestens geeignet und gilt dabei als regensicherster Tondachziegel seiner Klasse. Seit dem Jahr 2005 bietet die ERLUS AG den erfolgreichen Karat® zudem in einer XXL-Version, als Karat® XXL an. Der Großflächenziegel hat eine Deckfläche von etwa 9,5 Stück pro Quadratmeter und ist ab einer Dachneigung von nur zehn Grad auf einem Unterdach einsetzbar. Aufgrund seiner Größe ist der Ergoldsbacher Karat® XXL vor allem für Architekten und Bauherren interessant, die sowohl auf ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit als auch auf ein erfolgreiches Design setzen. Für seine hohe Qualität und sein außergewöhnliches Design wurde der Ergoldsbacher Karat® XXL im Jahre 2006 mit dem red dot design award ausgezeichnet. Beide Tondachziegel sind wahlweise in naturrot, kupferbraun engobiert, anthrazit engobiert sowie als Edelengobe Titansilver oder Edelengobe Diamantschwarz erhältlich.

Liebe Leser,

Ludolf Karletshofer Leiter dw Medien

Die Consense – Internationaler Kongress und Fachmesse für Nachhaltiges Bauen – erweitert konsequent ihr Angebot. Auf der Fachmesse stellen führende Hersteller ihre Lösungen in einem Themenpark „Sonnenschutz“ vor. Des Weiteren erhält die Messe Verstärkung durch eine Sonderschau zu nachhaltigen Bau- und Designmaterialien sowie eine Ausstellung von nachhaltigkeitsorientierten Stadtquartieren. Die beiden Organisatoren, die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB und die Messe Stuttgart, zeigen auf der dritten Consense vom 22. bis 23. Juni 2010 ein attraktives Programm. Die Consense hat sich als der Branchentreffpunkt zum Nachhaltigen Bauen in Europa etabliert. Unter dem Motto „Nachhaltigkeit – quo vadis?“ bietet der Kongress Innovationen und zukunftsweisende Impulse für die Bau- und Immobilienwirtschaft. International renommierte Architekten, Ingenieure, Investoren, Projektentwickler und weitere Experten präsentieren Vorzeigeprojekte.

Die DENEX®, Kongressmesse für Dezentrale Energiesysteme & Energieeffizientes Bauen und Sanieren, bietet am 08. und 09. Juli 2010 in Wiesbaden einen breiten Überblick über die Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung. Zum zweiten Mal widmet sich die Kongressmesse der Fragestellung, wie die Energieversorgung großer Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungsgebäude, Büros sowie größerer Siedlungsstrukturen nachhaltig und effizient gestaltet werden kann. Sie wendet sich mit einem gezielten Informationsangebot an Fachpublikum und bringt Hersteller, Planer und ausführende Firmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit kommunalen und gewerblichen Entscheidern zusammen und konzentriert sich auf die Anwendungsbereiche Kommunen, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft, Hotellerie sowie Gewerbe. Acht begleitende Fachtagungen zu detaillierten Aspekten der dezentralen Energieversorgung sprechen spezielle Zielgruppen gesondert an. Die erfolgreiche Premiere des Kongresses zum Thema „Energieeffizientes Krankenhaus“ wird fortgesetzt. Dem effizienten Energieeinsatz im Hotel widmet sich am 08.07.2010 erstmals der Kongress „Das energieeffiziente Hotel – erneuerbare Energien und energieeffizientes Bauen im Gastgewerbe“. Die DENEX® greift zudem aktuelle Themen auf wie z. B. energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, Gebäudeautomation oder Smart Metering.

Ein Highlight in diesem Jahr: Erstmals erhalten modernisierte Bestandsbauten der Nutzungsart „Büro- und Verwaltungsgebäude“ das begehrte DGNB-Vorzertifikat. Perspektiven für Kommunen bietet die Sonderschau der DGNB zu Stadtquartieren. Ausgewählte Städte zeigen ihre Ansätze zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Ausstellung gibt einen Überblick über die Projekte und vermittelt Informationen zur Ausgestaltung des künftigen Zertifikats.

Freikarten für die Kongressmesse über Sammelfax CODE 1

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Das OpenAir-Dachschiebefenster besteht aus bis zu drei beweglichen Flügeln. Diese lassen sich vertikal unter einen oben liegenden, festverglasten Flügel mittels Elektromotor schieben. Durch die stabile Bauweise können Fenstergrößen von bis zu 4 m x 12 m geschaffen werden. Eine automatische Steuerung schließt bei Regen die Flügel selbsttätig. Das Panorama-Dachschiebefenster-System, das aus ein oder zwei horizontal verschiebaren Flügeln besteht und mit Festflügeln kombiniert ist, lässt eine bis 10 m x 3,5 m geöffnete Dachfläche zu. Und sollten plötzlich Regenwolken aufziehen, lässt sich die Panoramafront binnen Sekunden sowohl manuell als auch elektrisch schließen. Seit über 30 Jahren ist Sunshine der Spezialist für Glasarchitektur, Wintergärten und Schiedachsysteme. Viele innovative Ideen zeichnen diesen zertifizierten Schweißfachbetrieb aus. Neben den üblichen Schraubsystemen fertigt Sunshine besonders filigrane, verwindungssteife Schweißkonstruktionen aus Aluminium. Alle Produkte können direkt vom Hersteller – ohne Umweg über den Zwischenhandel – bezogen werden

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DW DIREKT INFO für Architekten und Bauplaner Mai 2010

einigen von Ihnen ist es sicherlich aufgefallen: Die FAX DIREKT INFO heißt nun DW DIREKT INFO. Der neue Titel soll die verschiedenen Bestellwege verdeutlichen, die Ihnen zur Verfügung stehen. So können Sie Ihre gewünschten Informationen natürlich wie bisher über das direkte Fax oder das Sammelfax anfordern. Dieses Formular können Sie uns aber auch gerne im Kuvert schicken. Darüber hinaus können Sie jetzt online Ihre Informationen mit nur einem Klick anfordern. Unter www.dw-medien.de können Sie in den aktuellen Themenausgaben blättern. Im neuen Info-Counter können Sie mithilfe der komfortablen Freitextsuche gezielt nach Produkten suchen. Egal, ob Sie per Sammelanforderung oder online unter www.dw-medien.de Informationen anfordern: Bei Eingang bis zum 10. Juni 2010 erhalten Sie eine kostenlose Eintrittskarte für die Fachmesse Consense in Stuttgart. Wir hoffen, dass Sie in der vorliegenden Ausgabe wieder neue Anregungen finden und Ihren kostenlosen Bestell-Service rege nutzen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wie wir unseren Service verbessern können, freue ich mich per E-Mail an ludolf.karletshofer@dw medien.de über Ihre Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen im Namen des Verlags viel Erfolg bei Ihrer Arbeit sowie viel Spaß beim Blättern. Im Namen des gesamten Teams von dw Medien in Bielefeld und Bayerisch-Schwaben grüßt Sie

Mit der zum Europa-Patent angemeldeten innovativen e-Bar® ist dem Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS die Entwicklung einer bislang einzigartigen Druckstange für Paniktüren gelungen, da hier die Türkontrollfunktion bereits integriert ist. Mit der e-Bar® sind sowohl die schnelle Öffnung als auch die Kontrolle der Paniktür gleichermaßen gewährleistet. Durch ihre auffällige Beleuchtung (wechselfarbiges rot/grünes Sichtfenster „Notausgang Alarmgesichert“) und ihre Montage auf halber Türhöhe ist sie selbst bei starker Rauchentwicklung gut erkennbar. Bei Betätigung der e-Bar® wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, der auf eine eventuelle missbräuchliche Benutzung der Paniktür hinweist. Hierbei wird ein Zweistufiges Alarmsystem angewandt: Stufe 1 – Voralarm: Bei leichtem Druck gegen die eBar® wird ein optischer (das Sichtfenster pulsiert rot) und akustischer (95 db/1 m) Voralarm aktiviert, der wieder erlischt, sobald die e-Bar® losgelassen wird. Die Tür bleibt geschlossen. Stufe 2 – Hauptalarm: Bei vollständigem Durchdrücken der e-Bar® ist das Passieren des Notausgangs möglich. Hierbei wird der optische (das Sichtfenster pulsiert grün) und akustische Hauptalarm (95 db/1 m) ausgelöst, der nur von einer autorisierten Person über einen in der eBar® integrierten Schlüs selschalter quittiert werden kann. Die e-Bar® ist zum Nachrüsten an vorhandenen Türen bestens geeignet und bietet vielfältige Modifikations- und Erweiterungsmöglichkeiten.

Die schutz in form Spezialtüren GmbH bietet ein vielfältiges und hochwertiges Türenprogramm an Spezialtüren aus Holz für den Innenbereich. Brandschutz im Bereich T30, T60 und T90, F30und F90-Verglasungen, Rauchschutz und Schallschutz, sowie Strahlenschutz und Einbruchschutz bis WK3 können als multifunktionale Anforderungen einer Sicherheitstür erbracht werden. Gerade im Objektbereich werden ganzheitliche Lösung durch vielseitige Kombinationen der unterschiedlichsten Anforderungen umgesetzt. Im Projekt Gesamtsanierung des Karmeliterklosters in Frankfurt am Main wurden diese speziellen Anforderungen an Brandschutztüren in einer solchen ganzheitlichen Lösung umgesetzt. Die Brandschutztüren mit Ausführungen in Rund-Segment und Stichbogen wurden dem denkmalgeschützten Bestand angepasst, ohne auf die hohen Anforderungen der Sicherheit verzichten zu müssen. Das Sicherheitsbedürfnis ist kein Grund, auf architektonische Freiheiten zu verzichten. Gerade bei den Spezialtüren ist es wichtig, einen Partner zu haben, der die Kompetenz der Funktionalität und die Anforderung des Architekten erfüllen kann. Viele weitere Referenzen zeigen diese gelungenen Partnerschaften.

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Brandschutztechnische Anforderungen an Türen und Tore (DIN 18 095, DIN 4102-5) Damit ein Gebäude optimal genutzt werden kann, ist es unumgänglich, auch in raumabschließenden Bauteilen wie Wänden und Decken, für die eine brandschutztechnische Anforderung gilt, Öffnungen vorzusehen. Da Öffnungen die geforderte Feuerwiderstandsklasse der vorgenannten Bauteile im Brandfall unwirksam werden lassen bzw. eine ungehinderte Rauchausbreitung ermöglichen, werden an die Abschlüsse in solchen Bauteilen ebenfalls brandschutztechnische Anforderungen gestellt. Im Baurecht werden folgende Abschlüsse unterschieden: • dichtschließende Türen • Rauchschutztüren • Feuerschutzabschlüsse • Abschlüsse in Fahrschachtwänden • feuerwiderstandsfähige Verglasungen (werden in diesem Kapitel nicht behandelt) Die Anforderungen und Prüfungen an solche Abschlüsse sind mit Ausnahme der dichtschließenden Türen in DINNormen festgelegt.

Dichtschließende Türen In den Bauordnungen der Länder werden an verschiedenen Stellen dichtschließende Türen gefordert. Der Begriff „dichtschließend“ ist jedoch nicht in einer Norm festgelegt. In Nr. 17.1 der Verwaltungsvorschrift zur Lanbauordnung Nordrhein-Westfalen (VVBauO NRW) steht: „Als „dichtschließend“ gelten Türen mit stumpf einschlagendem oder gefalztem, vollwandigem Türblatt und einer mindestens dreiseitig umlaufenden Dichtung. Verglasungen in diesen Türen sind zulässig.“ Die Handlungsempfehlung der Hessischen Bauordnung Punkt 32.4.3 (HEHBO) bedient sich einer vergleichbaren Auslegung für dichtschließende Türen. Ein vollwandiges Türblatt im Sinne der VVBauO NW und der HE-HBO heißt übrigens nicht, dass die Tür keine Hohlräume haben darf, sondern dass die Oberfläche vollwandig ist, also z. B. keine Lüftungsgitter eingebaut sind. Der Einsatz von Röhrenspantüren (auch mit verglasten Lichtausschnitten) ist nach dieser Definition möglich. In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) ist noch von „dichten, vollwandigen und selbstschließenden Türen“ die Rede. Die Dichtigkeit wird hier ebenfalls erreicht durch eine dreiseitig umlaufende Dichtung. Die Anforde-

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rung vollwandig bedeutet hier, dass die Türblätter solcher Türen ausschließlich aus Vollholz oder Spannplatte ohne Hohlräume bestehen dürfen. An dichtschließende Türen werden keine weiteren brandschutztechnischen Anforderungen gestellt. Auch wenn solche Türen meistens nicht mit Bodendichtungen versehen sind, sind sie dennoch in geschlossenem Zustand in der Lage, abhängig von der Bauart der Tür, Feuer und Rauch eine gewisse Zeit aufzuhalten. Dichtschließende Türen sind im Normalfall nicht selbstschließend. Im Brandfall muss also davon ausgegangen werden, dass diese Türen offen stehen und einer Ausbreitung von Feuer und Rauch nichts entgegensetzen.

Rauchschutztüren (DIN 18 095) Die größte Gefahr für Mensch und Tier geht im Brandfall nicht von der Brandhitze, sondern vielmehr von den sich meist sehr schnell ausbreitenden giftigen Rauchgasen aus. Bereits wenige Atemzüge von Brandrauchgasen können zu Personenschäden führen. Außerdem führt Rauch zu ernsthafter Sichtbeeinträchtigung, wodurch Rettungsmaßnahmen stark behindert werden. Daher spielt der Rauchschutz gerade für die Personenrettung eine lebenswichtige Rolle. Rauchschutztüren (RS) sind selbstschließende Türen, die dazu geeignet sind, in geschlossenem Zustand die Ausbreitung von Rauch in Gebäuden zu behindern. Sie bestehen als geprüftes „Gesamtelement“ immer aus Türzarge, Türblatt sowie der für die Funktion erforderlichen Beschläge. Die Anforderungen sind in der DIN 18 095 Teil 1 „Rauchschutztüren – Begriffe und Anforderungen“ definiert. Rauchschutztüren sollen im Brandfall für eine Zeitdauer von etwa zehn Minuten die Rettung von Menschen und Tieren ohne Atemschutz gewährleisten. Rauchschutztüren nach DIN 18 095 müssen ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen. Dieses Prüfzeugnis wird erst ausgestellt, nachdem die Bauart der Tür eine Dauerfunktionsprüfung nach DIN 4102 Teil 18 sowie eine Rauchschutzprüfung bestanden hat. Damit Rauchschutztüren, welche der DIN 18 095 entsprechen, im eingebauten Zustand auch direkt als solche erkennbar sind, müssen diese durch ein an einer sichtbaren Stelle (z. B. in der Türfalz) angebrachtes Blechschild gekennzeichnet sein. Die Bezeichnung einer


Rauchschutztür auf vorgenanntem Blechschild lautet „Tür DIN 18 095-RS-1“ (einflügelig) und „Tür DIN 18 095-RS2“ (zweiflügelig). Es dürfen nur solche Rauchschutztüren auf den Markt gebracht werden, für deren Bauart ein Prüfzeugnis vorliegt. Zu jeder Rauchschutztür müssen eine Einbauanleitung, Wartungsanleitung sowie eine Werksbescheinigung als Übereinstimmungserklärung des Herstellers geliefert werden.

bis zu 30 m3/Stunde (zweiflügelige Türen) Luft bei 50 Pascal Überdruck durchlassen. Wenn in den Bauordnungen der Länder von rauchdichten Türen die Rede ist, sind grundsätzlich Rauchschutztüren nach DIN 18 095 gemeint, da die Formulierung „rauchdicht“ kein Normbegriff ist.

Feuerschutzabschlüsse (DIN 4102 Teil 5)

Geprüfte Rauchschutztüren können ihre Funktion nur dann erfüllen, wenn diese vorschriftsgemäß nach Einbauanleitung eingebaut sind und regelmäßig gewartet werden. Die Anschlüsse an den Wänden müssen selbstverständlich auch rauchdicht ausgeführt werden. Jede Rauchschutztür wird im Rahmen der Bauteilzulassung auch im Hinblick auf die Art der Befestigung der Tür an das umgebende Wandteil geprüft. Jede Abweichung davon führt dazu, dass es sich nicht mehr um eine zugelassene Rauchschutztür handelt. Für andere Wandkonstruktionen als in der Einbauanleitung beschrieben, bedarf es immer der ausdrücklichen Prüfung und Zulassung. Schadhafte Teile von Rauchschutztüren müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Rauchschutztüren sind keine Feuerschutzabschlüsse, da sie keinen definierten Feuerwiderstand besitzen müssen. Es existieren aber auch besondere Rauchschutztüren, die neben einer definierten Rauchdichtigkeit nach DIN 18 095 auch noch einen definierten Feuerwiderstand nach DIN 4102 Teil 5 besitzen (z. B. T 30-RS). Nach § 35 Abs. 6 der MBO müssen in Geschossen mit mehr als vier Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe allgemein zugängliche Flure angeordnet sein, die vom Treppenraum „rauchdicht“ abzuschließen sind. Nach § 36 Abs. 3 der MBO sollen Flure von mehr als 30 m Länge durch nicht abschließbare, rauchdichte Türen unterteilt werden. In den Ländern mit eigenen Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen werden möglicherweise abweichende Anforderungen gestellt. Da Rauchschutztüren nach DIN 18 095 eine gewisse definierte Leckrate haben dürfen, sind diese keine rauchdichten Türen im physikalischen Sinne. Rauchschutztüren dürfen bis zu 20 m3/Stunde (einflügelige Türen) und

Feuerschutzabschlüsse (T) sind selbstschließende Türen und selbstschließende andere Abschlüsse (z. B. Klappen, Rollläden, Tore), die dazu geeignet sind, in geschlossenem Zustand den Durchtritt eines Feuers durch Öffnungen in raumabschließende Bauteile zu verhindern. Sie bestehen als geprüftes „Gesamtelement“ immer aus Türzarge, Türblatt sowie der für die Funktion erforderlichen Beschläge. Die Anforderungen sind in der DIN 4102 Teil 5 definiert. Feuerschutzabschlüsse werden in folgende Feuerwiderstandsklassen unterteilt:

Feuerwiderstandsklasse

Feuerwiderstandsdauer

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≥ 30 Minuten

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T60

≥ 60 Minuten

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T90

≥ 90 Minuten

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T120

≥ 120 Minuten

hochfeuerbeständig

T180

≥ 180 Minuten

höchstfeuerbeständig

Feuerwiderstandsklassen Falls die Feuerschutzabschlüsse Verglasungen enthalten, müssen diese als Verglasungen der Feuerwiderstandsklasse F in der gleichen Feuerwiderstandsklasse ausgeführt sein wie die der Feuerschutzabschlüsse (z. B. T30 / F30). Brandschutzverglasungen (F) werden nach DIN 4102 Teil 13 geprüft. Feuerwiderstandsfähige Verglasungen (Feuerwiderstandsklasse G) sind in Feuerschutzabschlüssen nicht zulässig. Diese verhindern zwar den Flammen- und Brandgasdurchtritt, aber lassen, im Gegensatz zu Verglasungen der Feuerwiderstandsklasse F, Wärmestrahlung durch. Nachdem die Bauart eines Feuerschutzabschlusses eine Dauerfunktionsprüfung sowie eine Brandprüfung bestanden hat, wird mit der Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DIBt) der Nachweis für alle Bundesländer erbracht. Feuerschutzabschlüsse müssen durch ein an einer sichtbaren Stelle (z. B. in der Türfalz) angebrachtes Blechschild gekennzeichnet sein. Die Bezeichnung einer Feuerschutztür auf vorgenanntem Blechschild lautet z. B. bei einer einflügeligen Tür der Feuerwiderstandsklasse T30 „T 30-1-Tür“. Es dürfen nur solche Feuerschutzabschlüs-

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DW DIREKT INFO für Architekten und Bauplaner Mai 2010

Federbänder sind an Rauchschutztüren als Schließmittel nicht zulässig. Rauchschutztüren müssen mit Türschließern mit hydraulischer Dämpfung (z. B. Obentürschließer) als Schließmittel versehen werden, da dieses die DIN 18 095 ausdrücklich verlangt. Damit die Türflügel von zweiflügeligen Türen in der richtigen Reihenfolge schließen, müssen diese mit einem Schließfolgeregler ausgestattet sein.


se auf den Markt gebracht werden, für deren Bauart eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorliegt. Zu jedem Feuerschutzabschluss müssen eine Einbauanleitung, Wartungsanleitung, der Zulassungsbescheid und eine Werksbescheinigung als Übereinstimmungserklärung des Herstellers geliefert werden. Damit die Türflügel von zweiflügeligen Türen in der richtigen Reihenfolge schließen, müssen diese mit einem Schließfolgeregler ausgestattet sein. Geprüfte Feuerschutzabschlüsse können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn diese vorschriftsgemäß nach Einbauanleitung eingebaut sind und regelmäßig gewartet werden. In der Einbauanleitung wird u. a. beschrieben, für welche Wandarten die Abschlüsse zugelassen sind. Jede Abweichung davon führt dazu, dass es sich nicht mehr um eine zugelassene Feuerschutztür handelt. Für andere Wandkonstruktionen als in der Einbauanleitung beschrieben bedarf es immer der ausdrücklichen Prüfung und Zulassung. Schadhafte Teile von Feuerschutzabschlüssen müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 Teil 5 sind keine Rauchschutztüren, da sie keine definierte Rauchdichtigkeit besitzen müssen. Es existieren aber auch besondere Feuerschutzabschlüsse, die neben einer definierten Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 Teil 5 auch noch eine definierte Rauchdichtigkeit nach DIN 18 095 besitzen (z. B. T 30-RS). Es sei darauf hingewiesen, dass die MBO, die Landesbauordnungen und die verschiedenen Sonderbauordnungen der Länder eine Vielzahl von Anforderungen an Abschlüsse für Öffnungen in raumabschließenden Bauteilen stellen. Hier wird auf die Landesbauordnungen und die Sonderbauordnungen verwiesen.

Änderungen an Feuerschutzabschlüssen Prinzipiell verlieren Feuerschutzabschlüsse ihre Zulassung, wenn an ihnen Änderungen vorgenommen werden, welche nicht in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beschrieben sind. In allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Feuerschutzabschlüssen ist festgelegt, dass gewisse Änderungen an Feuerschutzabschlüssen möglich sind. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat in seiner Publikation „Änderung an Feuerschutzabschlüssen“ in der Fassung vom Juni 1995 eine Liste aufgenommen, in dem die zulässigen Änderungen und Ergänzungen an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen beschrieben sind, auch wenn die einzelnen Punkte nicht ausdrücklich in der Zulassung genannt werden.

(Auszug aus Mitteilung DIBt „Änderung an Feuerschutzabschlüssen“ in der Fassung vom Juni 1995): 2.1.1

Anbringung von Kontakten, z. B. Reedkontakte und Schließblechkontakte (Riegelkontakte) zur Verschlussüberwachung, sofern sie aufgesetzt oder in vorhandene Aussparungen eingesetzt werden können (siehe auch Abschn. 2.2.2)

2.1.2

Austausch des Schlosses durch geeignetes, selbstverriegelndes oder motorisch angetriebenes Schloss mit Falle, sofern dieses Schloss in die vorhandene Schlosstasche eingebaut werden kann und Veränderungen am „Schließblech“ nicht erforderlich werden

2.1.3

Führung von Kabeln auf dem Türblatt

2.1.4

Einbau optischer Spione

2.1.5

Anschrauben, Annieten oder Aufkleben von Hinweisschildern auf dem Türblatt

2.1.6

Anschrauben oder Aufkleben von Streifen (etwa bis 250 mm Breite bzw. Höhe) aus Blech, z. B. Tritt- oder Kantenschutz

2.1.7

Anbringung von Rammschutzstangen unter Verwendung ggf. erforderlicher Verstärkungsbleche

2.1.8

Anbringung von geeigneten Panikstangengriffen, wenn nach Auskunft des Türherstellers geeignete Befestigungspunkte vorhanden sind

2.1.9

Ergänzung von Z- und Stahleckzargen zu Stahlumfassungszargen sowie Anbringung von Wandanschlussleisten bei Holzzargen

2.1.10

Aufkleben von Leisten aus Holz, Kunststoff, Aluminium, Stahl in jeder Form und Lage auf Glasscheiben

Fahrschachtabschlüsse (DIN 4102 Teil 5) Abschlüsse (Türen und andere Abschlüsse) in Fahrschachtwänden der Feuerwiderstandsklasse F90 müssen so ausgebildet sein, dass Feuer und Rauch nicht durch diese in andere Geschosse übertragen werden können. Nach DIN 4102 Teil 5 ist die Wirksamkeit der Abschlüsse nur dann gesichert, wenn eine geeignete Fahrschachtentlüftung vorhanden ist und der Fahrkorb überwiegend aus Baustoffen der Baustoffklasse A (nach DIN 18 090) besteht. Die Prüfungen bestehen aus Heißgasversuchen und Brandgasversuchen über eine Prüfzeit von 90 Minuten.

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2.1.11

auf Holztüren aufkleben und nageln von Holzleisten bis ca. 60 mm x 30 mm, jedoch max. 12 dm3 je Seite, und Anbringung von Zierleisten auf Holzzargen

Weiter wurden in der Publikation „Änderungen an Feuerschutzabschlüssen“ des DIBt noch zulässige Änderungen und Ergänzungen, die ausschließlich bei der Herstellung von Feuerschutzabschlüssen durchgeführt werden dürfen, beschrieben. Solche Änderungen und Ergänzungen müssen dann durch die Prüfstelle, welche die Zulassung des Feuerschutzabschlusses ausgestellt hat, genehmigt werden. Gemäß der vorgenannten DIBt-Publikation „Änderung an Feuerschutzabschlüssen“ ist bei der Ausführung von zulässigen Änderungen und Ergänzungen an bereits hergestellten Feuerschutzabschlüssen Folgendes zu beachten: • Änderungen und Ergänzungen dürfen die Funktionsfähigkeit des Feuerschutzabschlusses nicht beeinträchtigen (z. B. selbstschließende Eigenschaft).

• Abschlüsse mit den genannten Änderungen und Ergänzungen bedürfen neben der in der Zulassung beschriebenen keiner zusätzlichen Kennzeichnung. • Bei Schlössern (2.1.2), Panikstangengriffen (2.1.8) dürfen nur geeignete Ausführungen verwendet werden. Der Nachweis ist durch eine mechanische Festigkeits- und Dauerfunktionstüchtigkeitsprüfung (Abschnitt 2.3.5 der Richtlinien für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen – Fassung Februar 1983 – „Mitteilungen“ DTBt Heft 3/1983) zu erbringen. • Bei Renovierung (Sanierung) vorhandener Feuerschutztüren dürfen die Zargen dieser Türen – sofern sie ausreichend fest verankert sind – eingebaut bleiben. Die Zargen der neu einzubauenden Feuerschutztüren dürfen an den vorhandenen Zargen – ggf. über entsprechende Verbindungsteile – befestigt werden. Die neuen Zargen müssen die alten, verbleibenden Zargen vollständig umfassen. Hohlräume zwischen den Zargen bzw. zwischen Zarge und Wand sind mit Mörtel auszufüllen.

Quelle: Handbuch Brandschutzvorschriften, Quelle: Handbuch Brandschutzvorschriften, Kapitel „Türen und Tore – DIN 18 095, DIN 4102-5“ Kapitel „Türen und Tore – DIN 18 095, DIN 4102-5“

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DW DIREKT INFO für Architekten und Bauplaner Mai 2010

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DW DIREKT INFO 7/2010

Editorial

DW DIREKT INFO 7/2010

Produkte und Dienstleistungen Kongressmesse DENEX®: Nachhaltige und effiziente Energieversorgung für große Gebäude

Europäische Plattform zur Nachhaltigkeit: Consense gibt wichtige Impulse für die Bauund Immobilienwirtschaft

Produkte und Dienstleistungen GfS e-Bar®– innovative Druckstange mit integrierter Türkontrollfunktion für Paniktüren

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Ergoldsbacher Karat® und Ergoldsbacher Karat® XXL: in Form und Technik einzigartig

Sicherheit schränkt Gestaltungsfreiheit auch im denkmalgeschützten Bereich nicht ein – Qualität: der Schlüssel zum Erfolg

Die ERLUS AG, einer der führenden Anbieter von Dach- und Kaminbaustoffen in Deutschland, feiert in diesem Jahr das 40-jährige Jubiläum ihres preisgekrönten Dachziegels Ergoldsbacher Karat®. Der Ergoldsbacher Karat® ist seit 1970 erfolgreich auf dem Markt und wurde seither durch technische Neuerungen stetig weiter entwickelt. Im Jahre 2001 wurde dies auch ausgezeichnet: der Ergoldsbacher Karat® präsentiert sich seitdem mit dem Logo des renommierten if design award. Der Ergoldsbacher Karat® kann wegen seiner einzigartigen Dreifach-Verfalzung und dank der intensiven Verriegelung des Vierziegelecks selbst bei extremen Dachneigungen noch regensicher eingesetzt werden. Ob besonders flache, steile oder abgerundete Dächer – der Ergoldsbacher Karat® ist aufgrund seines klaren Designs auch für extravagante Dachflächen bestens geeignet und gilt dabei als regensicherster Tondachziegel seiner Klasse. Seit dem Jahr 2005 bietet die ERLUS AG den erfolgreichen Karat® zudem in einer XXL-Version, als Karat® XXL an. Der Großflächenziegel hat eine Deckfläche von etwa 9,5 Stück pro Quadratmeter und ist ab einer Dachneigung von nur zehn Grad auf einem Unterdach einsetzbar. Aufgrund seiner Größe ist der Ergoldsbacher Karat® XXL vor allem für Architekten und Bauherren interessant, die sowohl auf ein hohes Maß an Wirtschaftlichkeit als auch auf ein erfolgreiches Design setzen. Für seine hohe Qualität und sein außergewöhnliches Design wurde der Ergoldsbacher Karat® XXL im Jahre 2006 mit dem red dot design award ausgezeichnet. Beide Tondachziegel sind wahlweise in naturrot, kupferbraun engobiert, anthrazit engobiert sowie als Edelengobe Titansilver oder Edelengobe Diamantschwarz erhältlich.

Liebe Leser,

Ludolf Karletshofer Leiter dw Medien

Die Consense – Internationaler Kongress und Fachmesse für Nachhaltiges Bauen – erweitert konsequent ihr Angebot. Auf der Fachmesse stellen führende Hersteller ihre Lösungen in einem Themenpark „Sonnenschutz“ vor. Des Weiteren erhält die Messe Verstärkung durch eine Sonderschau zu nachhaltigen Bau- und Designmaterialien sowie eine Ausstellung von nachhaltigkeitsorientierten Stadtquartieren. Die beiden Organisatoren, die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB und die Messe Stuttgart, zeigen auf der dritten Consense vom 22. bis 23. Juni 2010 ein attraktives Programm. Die Consense hat sich als der Branchentreffpunkt zum Nachhaltigen Bauen in Europa etabliert. Unter dem Motto „Nachhaltigkeit – quo vadis?“ bietet der Kongress Innovationen und zukunftsweisende Impulse für die Bau- und Immobilienwirtschaft. International renommierte Architekten, Ingenieure, Investoren, Projektentwickler und weitere Experten präsentieren Vorzeigeprojekte.

Die DENEX®, Kongressmesse für Dezentrale Energiesysteme & Energieeffizientes Bauen und Sanieren, bietet am 08. und 09. Juli 2010 in Wiesbaden einen breiten Überblick über die Möglichkeiten der regenerativen Energieerzeugung. Zum zweiten Mal widmet sich die Kongressmesse der Fragestellung, wie die Energieversorgung großer Gebäude wie Krankenhäuser, Hotels, Verwaltungsgebäude, Büros sowie größerer Siedlungsstrukturen nachhaltig und effizient gestaltet werden kann. Sie wendet sich mit einem gezielten Informationsangebot an Fachpublikum und bringt Hersteller, Planer und ausführende Firmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit kommunalen und gewerblichen Entscheidern zusammen und konzentriert sich auf die Anwendungsbereiche Kommunen, Gesundheitswesen, Wohnungswirtschaft, Hotellerie sowie Gewerbe. Acht begleitende Fachtagungen zu detaillierten Aspekten der dezentralen Energieversorgung sprechen spezielle Zielgruppen gesondert an. Die erfolgreiche Premiere des Kongresses zum Thema „Energieeffizientes Krankenhaus“ wird fortgesetzt. Dem effizienten Energieeinsatz im Hotel widmet sich am 08.07.2010 erstmals der Kongress „Das energieeffiziente Hotel – erneuerbare Energien und energieeffizientes Bauen im Gastgewerbe“. Die DENEX® greift zudem aktuelle Themen auf wie z. B. energetische Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden, Gebäudeautomation oder Smart Metering.

Ein Highlight in diesem Jahr: Erstmals erhalten modernisierte Bestandsbauten der Nutzungsart „Büro- und Verwaltungsgebäude“ das begehrte DGNB-Vorzertifikat. Perspektiven für Kommunen bietet die Sonderschau der DGNB zu Stadtquartieren. Ausgewählte Städte zeigen ihre Ansätze zur nachhaltigen Stadtentwicklung. Die Ausstellung gibt einen Überblick über die Projekte und vermittelt Informationen zur Ausgestaltung des künftigen Zertifikats.

Freikarten für die Kongressmesse über Sammelfax CODE 1

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Das OpenAir-Dachschiebefenster besteht aus bis zu drei beweglichen Flügeln. Diese lassen sich vertikal unter einen oben liegenden, festverglasten Flügel mittels Elektromotor schieben. Durch die stabile Bauweise können Fenstergrößen von bis zu 4 m x 12 m geschaffen werden. Eine automatische Steuerung schließt bei Regen die Flügel selbsttätig. Das Panorama-Dachschiebefenster-System, das aus ein oder zwei horizontal verschiebaren Flügeln besteht und mit Festflügeln kombiniert ist, lässt eine bis 10 m x 3,5 m geöffnete Dachfläche zu. Und sollten plötzlich Regenwolken aufziehen, lässt sich die Panoramafront binnen Sekunden sowohl manuell als auch elektrisch schließen. Seit über 30 Jahren ist Sunshine der Spezialist für Glasarchitektur, Wintergärten und Schiedachsysteme. Viele innovative Ideen zeichnen diesen zertifizierten Schweißfachbetrieb aus. Neben den üblichen Schraubsystemen fertigt Sunshine besonders filigrane, verwindungssteife Schweißkonstruktionen aus Aluminium. Alle Produkte können direkt vom Hersteller – ohne Umweg über den Zwischenhandel – bezogen werden

Weitere Informationen unter www.denex.info.

Sunshine Wintergarten GmbH

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DW DIREKT INFO für Architekten und Bauplaner Mai 2010

einigen von Ihnen ist es sicherlich aufgefallen: Die FAX DIREKT INFO heißt nun DW DIREKT INFO. Der neue Titel soll die verschiedenen Bestellwege verdeutlichen, die Ihnen zur Verfügung stehen. So können Sie Ihre gewünschten Informationen natürlich wie bisher über das direkte Fax oder das Sammelfax anfordern. Dieses Formular können Sie uns aber auch gerne im Kuvert schicken. Darüber hinaus können Sie jetzt online Ihre Informationen mit nur einem Klick anfordern. Unter www.dw-medien.de können Sie in den aktuellen Themenausgaben blättern. Im neuen Info-Counter können Sie mithilfe der komfortablen Freitextsuche gezielt nach Produkten suchen. Egal, ob Sie per Sammelanforderung oder online unter www.dw-medien.de Informationen anfordern: Bei Eingang bis zum 10. Juni 2010 erhalten Sie eine kostenlose Eintrittskarte für die Fachmesse Consense in Stuttgart. Wir hoffen, dass Sie in der vorliegenden Ausgabe wieder neue Anregungen finden und Ihren kostenlosen Bestell-Service rege nutzen. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, wie wir unseren Service verbessern können, freue ich mich per E-Mail an ludolf.karletshofer@dw medien.de über Ihre Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen im Namen des Verlags viel Erfolg bei Ihrer Arbeit sowie viel Spaß beim Blättern. Im Namen des gesamten Teams von dw Medien in Bielefeld und Bayerisch-Schwaben grüßt Sie

Mit der zum Europa-Patent angemeldeten innovativen e-Bar® ist dem Hamburger Fluchtwegspezialisten GfS die Entwicklung einer bislang einzigartigen Druckstange für Paniktüren gelungen, da hier die Türkontrollfunktion bereits integriert ist. Mit der e-Bar® sind sowohl die schnelle Öffnung als auch die Kontrolle der Paniktür gleichermaßen gewährleistet. Durch ihre auffällige Beleuchtung (wechselfarbiges rot/grünes Sichtfenster „Notausgang Alarmgesichert“) und ihre Montage auf halber Türhöhe ist sie selbst bei starker Rauchentwicklung gut erkennbar. Bei Betätigung der e-Bar® wird ein optischer und akustischer Alarm ausgelöst, der auf eine eventuelle missbräuchliche Benutzung der Paniktür hinweist. Hierbei wird ein Zweistufiges Alarmsystem angewandt: Stufe 1 – Voralarm: Bei leichtem Druck gegen die eBar® wird ein optischer (das Sichtfenster pulsiert rot) und akustischer (95 db/1 m) Voralarm aktiviert, der wieder erlischt, sobald die e-Bar® losgelassen wird. Die Tür bleibt geschlossen. Stufe 2 – Hauptalarm: Bei vollständigem Durchdrücken der e-Bar® ist das Passieren des Notausgangs möglich. Hierbei wird der optische (das Sichtfenster pulsiert grün) und akustische Hauptalarm (95 db/1 m) ausgelöst, der nur von einer autorisierten Person über einen in der eBar® integrierten Schlüs selschalter quittiert werden kann. Die e-Bar® ist zum Nachrüsten an vorhandenen Türen bestens geeignet und bietet vielfältige Modifikations- und Erweiterungsmöglichkeiten.

Die schutz in form Spezialtüren GmbH bietet ein vielfältiges und hochwertiges Türenprogramm an Spezialtüren aus Holz für den Innenbereich. Brandschutz im Bereich T30, T60 und T90, F30und F90-Verglasungen, Rauchschutz und Schallschutz, sowie Strahlenschutz und Einbruchschutz bis WK3 können als multifunktionale Anforderungen einer Sicherheitstür erbracht werden. Gerade im Objektbereich werden ganzheitliche Lösung durch vielseitige Kombinationen der unterschiedlichsten Anforderungen umgesetzt. Im Projekt Gesamtsanierung des Karmeliterklosters in Frankfurt am Main wurden diese speziellen Anforderungen an Brandschutztüren in einer solchen ganzheitlichen Lösung umgesetzt. Die Brandschutztüren mit Ausführungen in Rund-Segment und Stichbogen wurden dem denkmalgeschützten Bestand angepasst, ohne auf die hohen Anforderungen der Sicherheit verzichten zu müssen. Das Sicherheitsbedürfnis ist kein Grund, auf architektonische Freiheiten zu verzichten. Gerade bei den Spezialtüren ist es wichtig, einen Partner zu haben, der die Kompetenz der Funktionalität und die Anforderung des Architekten erfüllen kann. Viele weitere Referenzen zeigen diese gelungenen Partnerschaften.

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Schellevis Betonplatten

Bereits seit mehr als 60 Jahren produziert Schellevis Betonplatten der Spitzenklasse. Die einzigartige Produktreihe basiert auf zwei zentralen Stärken: Zukunftsorientierung und Erfahrung. Modernste Technologie bietet in Verbindung mit handwerklich geprägten Abläufen die Gewähr für unverwechselbare SchellevisQualität. Schellevis-Betonplatten sind pflegeleicht, verschleißbeständig und meist direkt aus Lagerbeständen lieferbar. Für Schellevis ist Qualität ein vielschichtiger Begriff. Sie dürfen in jeder Hinsicht das Beste erwarten: Farbe, Form und Haltbarkeit. Die Rohstoffe, Grundlage der Schellevis-Kompositionen, werden in einem speziellen Verfahren sorgsam ausgewählt und aus unterschiedlichen Teilen verschiedener europäischer Länder importiert. Eine gründliche Kontrolle ermöglicht die Lieferung von Spitzenerzeugnissen in gleich bleibend hoher Qualität. Es ist diese besondere Zusammenstellung der Roh- und Farbstoffe, aus denen die typischen Schellevis-Farben entstehen: Gelb, Grau, Anthrazit und Rotbraun. Diese Farben verstärken die natürliche Ausstrahlung der Betonplatten. Schellevis-Platten sind für ihre zahlreichen und kreativen Verwendungsmöglichkeiten bekannt. Sie eignen sich für eine intime Terrasse ebenso wie für einen weiten Platz, zur Gestaltung einer strengen Teicheinfassung oder zur Ausgestaltung einer kompletten Parkanlage. Schellevis Info über Sammelfax CODE 8


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Ausgabe 7 | Mai 2010

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