WARENKUNDE 1 Kurzversion

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FRUCHTHANDEL WARENKUNDE FRUITNET MEDIA INTERNATIONAL I DÜSSELDORF

HERKUNFT SORTEN QUALITÄTSMERKMALE LIEFERLÄNDER ERNTE LAGERUNG INHALTSSTOFFE VERPACKUNGEN VERMARKTUNGSNORMEN


EINE REIFE LEISTUNG! Von der Saat in den Handel: Unsere Produktion beginnt da, wo die Frucht ihren Ursprung hat und endet erst, wenn der Kunde sein Wunschprodukt in Händen hält. Die Kette unserer Produktion reicht vom Anbau und der Beratung der Erzeuger über Logistik und Qualitätsmanagement bis hin zu Verpackung und Vermarktung.

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Gemeinsam mit ausgesuchten Produzenten bauen wir über 300 verschiedene Obst- und Gemüsesorten in Europa, Afrika, Latein- und Südamerika an und sorgen mittels ständiger Qualitätskontrollen für die Einhaltung höchster Standards.

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INHALT 04 05

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GRUSSWORT Dr. Hanns-Christoph Eiden Präsident Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) NORMEN UND KONTROLLE – (K)EIN GRUND FÜR LEBENSMITTELVERLUSTE? Dr. Ulrike Bickelmann (BLE, Referat 524)

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ELSKA

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Hans-Georg Levin (BLE, Referat 411)

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PRODUKTE

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Äpfel Äpfel – Clubsorten Ananas Avocados Bananen Birnen Chicorée Citrus – Grapefruit und Pampelmusen Citrus – Mandarinen Citrus – Orangen Erdbeeren Kiwis Kohl – Blumenkohl und Brokkoli Melonen Nüsse – Walnuss, Haselnuss und Mandel Paprika Pfirsiche und Nektarinen Pflaumen Pilze Salate Spargel Tafeltrauben Tomaten

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GLOSSAR

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UNECE Glossary of terms for use with UNECE Standards

on Fresh Fruit and Vegetables, 2016

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IMPRESSUM

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INSERENTENVERZEICHNIS

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Liebe Leserinnen und Leser, sieben Jahre ist es nun her, dass die erste Ausgabe des Magazins Fruchthandel Warenkunde aus einer Kooperation der Fruchthandel-Redaktion und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hervorgegangen ist. Seit Gründung des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) in der BLE werden neben vielen weiteren warenkundlichen Informationen zu Obst und Gemüse auch die Beiträge für die Fruchthandel Warenkunde im BZL erstellt. Das BZL greift dabei die vielfältigen Kenntnisse aus den verschiedenen Aufgabenbereichen der BLE auf und nutzt sie, um den Handel und eine breite Öffentlichkeit zu informieren. Als zuständige Behörde kontrolliert die BLE die Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Einfuhr und der Wiederausfuhr von Obst und Gemüse. Die Kontrollstellen der Länder sind für eben diese Aufgabe in den Packstationen, im Groß- und Einzelhandel sowie bei der Ausfuhr verantwortlich. Die BLE koordiniert dabei die einheitliche Anwendung der Vermarktungsnormen der Bundes- und Landeskontrollstellen, außerdem bietet sie Seminare für staatliche und private Kontrollstellen sowie die Eingangskontrollstellen des Handels an. Aufgrund des großen Interesses an diesen Seminaren und entsprechendem Nachschlagematerial und da die zweite Auflage von Band I vergriffen ist, erscheint nun die aktualisierte Auflage dieses Warenkunde Sonderheftes. In diesem Heft finden Sie Produktinformationen über 28 Warenarten von A wie Apfel bis T wie Tomate, von Herkunft über Anbau, Sorten, Geschmack, Lieferländer und Ernte bis zu handelsüblichen Verpackungen. Auch Antworten auf Fragen wie: Wie kann ein hochwertiges Produkt von der Ernte bis zum Verbraucher seine gute Qualität behalten? Wie muss ein Produkt gelagert werden, damit es keine Schäden nimmt? Die wichtigsten Mängel werden vorgestellt, ebenso verschiedene interessante Sorten und Handelstypen. Schließlich erfahren Sie, wo weitere Informationen zu finden sind. Das BLE-Internetangebot mit dem Programm „ELSKA“ (https://elska.ble. de), das die Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse in

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Wort und Bild erläutert, bietet umfangreiche Nachschlagemöglichkeiten. Der Redaktion des Fruchthandels möchte ich für die gute Zusammenarbeit danken und ich bin mir sicher, dass dieses Heft auch wieder auf großes Interesse der Leserschaft stoßen wird.

Ihr

Dr. Hanns-Christoph Eiden Präsident Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Normen und Kontrolle – (k)ein Grund für Lebensmittelverluste? Dr. Ulrike Bickelmann

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ie Vereinten Nationen haben sich und damit allen Ländern zum Ziel gesetzt, bis 2030 weltweit die Lebensmittelverluste zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, hat auch die Bundesregierung eine Strategie zur Nachhaltigkeit beschlossen. Dieses große Ziel kann allerdings nur erreicht werden, wenn jeder/jede in seinem/ihrem Lebens- und Arbeitsbereich seinen/ihren Beitrag leistet. Häufig kann man in den Medien hören und lesen, dass Obst und Gemüse wegen eines Verstoßes gegen Normen bzw. kosmetischer Mängel unverkäuflich sei und daher vernichtet werden müsse. Ist dies im Sinne der Gesetzgeber oder der Firmen, die firmeneigene Normen vorschreiben? Für Obst und Gemüse hat die Europäische Union Vermarktungsnormen erlassen. Für die zehn im Handel mengen- und wertmäßig wichtigsten Arten gelten spezielle Vermarktungsnormen, die auch

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eine Abstufung nach Klassen vorsehen. Für alle anderen Arten gilt die allgemeine Vermarktungsnorm – ohne Klasseneinteilung. Für Arten, die der allgemeinen Vermarktungsnorm unterliegen, kann der Handel freiwillig eine produktspezifische UNECE-Norm anwenden, wenn es seine solche Norm gibt. Die EU-Vermarktungsnormen entsprechen – mit wenigen Ausnahmen – den jeweiligen UNECE-Normen und sind damit international abgestimmt und akzeptiert. Diese Vermarktungsnormen legen die Mindestanforderungen fest, die Obst und Gemüse erfüllen muss, wenn es gehandelt werden soll. Der Gesetzgeber – die EU-Kommission – will sicherstellen, dass die Erzeugnisse ohne unnötigen Mehrabfall verzehrt werden können. Alle Vermarktungsnormen enthalten daher sogenannten Mindesteigenschaften, die verlangen, dass die Erzeugnisse keinen Verderb (Schimmel, Fäulnis, Virosen etc.) aufweisen. Sie

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sollen auch unbeschädigt sein, weil Beschädigungen Eintrittspforten für Verderb sind und das Entfernen von Beschädigungen immer zu unnötigem Abfall führt. Schädlingsbefall und Schädlingsfraß sowie fremder Geruch und/oder Geschmack sind ebenfalls auszuschließen. Darüber hinaus müssen die Erzeugnisse frisch sein und in zufrieden stellendem Zustand bei den Verbrauchern ankommen. Obst muss auch genügend entwickelt und reif sein. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, ob die jeweilige Obst-Art nach der Ernte noch nachreifen kann oder nicht. In manchen produktspezifischen Vermarktungsnormen sind objektiv messbare Werte für die Bestimmung der genügenden Reife in Form von Mindestsaftgehalt, Mindest-Brixwert oder Zucker-Säure-Verhältnis enthalten. Wenn diese Mindesteigenschaften eingehalten sind, ist die Grundlage gelegt, dass die Erzeugnisse den Vermarktungsweg in gutem Zustand absolvieren und verzehrbar bei den Verbrauchern ankommen können. In den speziellen EU-Vermarktungsnormen und UNECE-Normen werden die Erzeugnisse entsprechend ihrer Form, Färbung und Schalenfehler nach Klassen eingeteilt. Dies sind nur auf den ersten Blick kosmetische Merkmale. Tatsächlich zeigen solche Mängel oder Abweichungen, ob die Erzeugnisse sehr gute, gute oder akzeptable Wachstums- und Entwicklungsbedingungen hatten. Die Klasseneinteilung ist auch ein wesentliches Element der Preisbildung und dient letztlich der Transparenz am Markt. Händler und Verbraucher können auf der Grundlage der gekennzeichneten Klasse einen Preisvergleich vornehmen. Bei den speziellen Vermarktungsnormen und den UNECE-Normen sind in der Regel auch Vorschriften zur Größensortierung enthalten. Dabei geht es um die Sortierung gleichmäßiger Größen in die Packstücke. Annähernd gleich große Erzeugnisse (z. B. Äpfel) weisen etwa gleiche Entwicklung und z. B. gleiche Festigkeit auf. Sie lassen sich auch besser und produktschonender verpacken als unsortierte Ware. Die Vorschriften zur Verpackung sind recht einfach: Die Verpackung muss sauber, stabil und für Lebensmittel geeignet sein und sie muss die verpackten Erzeugnisse schützen. Die Verpackung ist auch Träger der zu kennzeichnenden Informationen. Bei frischem Obst und Gemüse muss der Inverkehrbringer mit Name und postalischer Anschrift gekennzeichnet sein. Auf der Umverpackung kann diese Angabe durch einen offiziellen Code ersetzt werden und auf der Vorverpackung durch Name und Anschrift des Verkäufers. Auf jeden Fall ist das Ursprungsland zu kennzeichnen; eine Abkürzung des Ursprungslandes ist nicht erlaubt. Bei einzelnen Arten ist die Sorte anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Sorte nicht durch einen Handelsnamen oder eine geschützte Handelsmarke ersetzt werden darf. Die Sorte darf durch diese Angaben nur ergänzt werden. Beispiel: Bei der Apfelsorte Cripps Pink darf der jeweilige Lizenzinhaber zusätzlich den Markennamen Pink Lady® angeben. Die Vermarktungsnormen gelten entlang der Handelskette, sobald der erste Inverkehrbringer die Ware entsprechend sortiert, verpackt und gekennzeichnet hat. Der Besitzer der Ware ist jeweils für die Einhaltung der Vermarktungsnormen verantwortlich. Dieser Pflicht kann er nachkommen, indem er vor dem Abgang der Ware und beim Eingang der Ware die Einhaltung der Vermarktungsnormen prüft. Na-

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türlich muss nicht jede Partie geprüft werden. Bei der Auswahl der zu kontrollierenden Partien darf das Risiko abgewogen werden, ob die fragliche Partie den Vermarktungsnormen entspricht oder nicht. Zu Beginn und am Ende der Saison und bei ungünstiger Witterung im Erntegebiet ist eine Kontrolle immer angezeigt. Unter derartigen Bedingungen sind ungleichmäßige oder abfallende Qualitäten zu erwarten. Mitten in der Saison, bei stabiler, guter Wetterlage im Erntegebiet und bei bekannten, zuverlässigen Lieferanten kann auf eine Kontrolle verzichtet werden. Erwartet oder befürchtet man jedoch Mängel, ist eine Kontrolle unverzichtbar. Essentiell für eine verantwortungsvolle und – auch für den Lieferanten – nachvollziehbare Kontrolle ist eine zufallsgemäße Probenahme. Für die Probenahme und die weitere Kontrolle ist die Methode in Anhang V der VO (EU) Nr. 543/2011 in Verbindung mit Empfehlungen der OECD (Veröffentlichung für 2019 erwartet) für die staatlichen Kontrollstellen verpflichtend und für die privaten Kontrollstellen und Händler empfohlen. Die zufallsgemäße Probenahme sollte an der entladenen Ware vorgenommen werden. Die Packstücke sind aus verschiedenen Paletten und an verschiedenen Stellen der Paletten zu entnehmen. Wie viele Packstücke müssen für eine Kontrolle entnommen werden? Wenn eine Kontrolle verifizieren soll, dass die Ware normgerecht ist, genügen wenige, z. B. drei Packstücke. Wird eine Kontrolle durchgeführt, weil ein Risiko auf einen Verstoß gegen die Vermarktungsnormen gesehen wird, sollte die Anzahl Packstücke mindestens fünf betragen. Bei der Kontrolle müssen die Packstücke entleert werden oder zumindest soweit entleert werden, dass geprüft werden kann, ob die Erzeugnisse in allen Lagen eine einheitliche Qualität aufweisen. Werden bei dieser Prüfung Mängel festgestellt, muss präzise ausgewertet werden, wie viele Mängel in den gezogenen Packstücken enthalten sind. Für diese Auswertung werden die Packstücke entweder vollständig entleert oder – nach der aktualisierten Kontrollmethode der OECD – wird jedem Packstück eine Sekundärprobe entnommen. Die Sekundärprobe wird zufallsgemäß entnommen und zwar 15 Stück bzw. mindestens 3 kg je Packstück bei Packstücken bis 25 kg. Bei Packstücken, die Verkaufspackungen enthalten, werden so viele Verkaufspackungen entnommen, dass 3 kg Sekundärprobe gewonnen werden. Bei Packstücken, die 6 kg oder weniger wiegen (z. B. Beerenfrüchte oder Kräuter), wird jeweils die Hälfte der enthaltenen Verkaufspackungen als Sekundärprobe gezogen. Die Gesamtheit der Sekundärproben bildet die Mischprobe und wird vollständig ausgewertet. Im Falle von Verkaufspackungen sind alle zu entleeren. Bei der Auswertung werden die Erzeugnisse aufgeteilt in diejenigen, die in ihren Merkmalen a der gekennzeichneten Klasse oder Vorgabe der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechen, b einer der niedrigeren Klasse entsprechen, c den Mindesteigenschaften nicht entsprechen, aber noch verzehrbar sind und d den Mindesteigenschaften nicht entsprechen und nicht verzehrbar sind (Verderb, ungenügend entwickelt, unreif). Bei den Mängeln b) bis d) wird der Prozentsatz berechnet, wobei das Gewicht bzw. die Anzahl in der Mischprobe 100 % ist. Führt die Berech-

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nung zu dem Ergebnis, dass die Partie nicht normgerecht ist, muss geprüft werden, ob die Anzahl gezogene Packstücke für die Partie repräsentativ ist. Die in Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 beschriebene Kontrollmethode enthält eine Tabelle mit Angaben zur Anzahl der – je nach Partiegröße – zu ziehenden Packstücke, wenn eine Beanstandung ausgesprochen werden soll. Der Gesetzgeber verlangt also eine höhere Kontrollmenge, um eine Beanstandung abzusichern. Wird eine Partie aufgrund einer geringeren Anzahl Probepackstücke zurückgewiesen, ist die Beanstandung womöglich nicht gerechtfertigt und führt zu unnötigen Lebensmittelverlusten. Wird festgestellt, dass eine Partie nicht normgerecht ist, darf sie in dieser Form nicht in Verkehr gebracht werden. Der Besitzer der Ware entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Ware kann normgerecht aufbereitet oder abgestuft werden. Kennzeichnungsmängel können beseitigt werden. Die Ware kann auch zurück zum Lieferanten geschickt werden. Wobei die letzte Möglichkeit die schlechteste ist, denn durch sie werden die Lebensmittel nicht in Verkehr gebracht, sondern letztendlich für die Vermarktung als Lebensmittel unbrauchbar. Jeder unnötige Transportkilometer ist der Qualität abträglich. Eine zurück-

geschickte Ware kann auch durch den Lieferanten kaum noch ökonomisch sinnvoll vermarktungsfähig hergerichtet werden. Die Händler bereiten die bei der Einfuhr beanstandete Ware in der Regel normgerecht auf bzw. korrigieren die Kennzeichnung, sodass die Lebensmittel ordnungsgemäß und voll verzehrbar in den Verkehr gelangen können. Dieses ist im Sinne der Vermeidung von Lebensmittelverlusten auch auf allen anderen Handelsstufen sinnvoll. Wenn man die EU- und UNECE-Normen und die Kontrollmethode der EU-Verordnung anwendet, wird eine sachgerechte, faire Kontrolle durchgeführt. Die Verbraucher*innen erhalten ein gutes Lebensmittel und der Handel gelingt auf fairen Grundlagen. Bleibt die Frage, ob die staatlichen Normen zu streng sind und unnötigerweise kosmetische Merkmale in den Vordergrund stellen. Hier hilft ein Blick in die Kontrollstatistik der staatlichen Stellen. Die häufigsten Beanstandungen der BLE bei der Einfuhr beziehen sich auf Kennzeichnungsmängel bzw. auf Mängel, die unter „nicht gesund“ eingeordnet werden. Ähnlich verhält es sich bei Beanstandungen

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der Landeskontrolldienste auf anderen Handelsstufen. Es gibt bei staatlichen Stellen praktisch keine Beanstandungen wegen falscher Klasseneinteilung oder zu starker Schalen-, Farb- oder Formfehler. Die Beanstandungen wegen Verderb (nicht gesund) lassen meist den Schluss zu, dass die Erzeugnisse während Transport und/oder Lagerung nicht produktgerecht gekühlt wurden oder die Kühlkette (mehrfach) unterbrochen war. Werbewirksam stellt in den letzten Jahren der ein oder andere Händler heraus, dass – zur Vermeidung von Lebensmittelverlusten „nicht so schönes Obst und Gemüse“ angeboten werde. Was soll damit bezweckt werden? Auch das „nicht so schöne Obst und Gemüse“ muss entweder der allgemeinen Vermarktungsnorm oder mindestens der Klasse II – ggf. unter Ausnutzung der Toleranzen – entsprechen. In der Werbung werden bei „nicht so schönem Obst und Gemüse“ häufig sehr stark missgebildete Erzeugnisse abgebildet. Damit werden die Verbraucher*innen irregeführt. Die Erzeuger haben nur einen äußerst geringen Prozentsatz an stark missgebildeten Erzeugnissen. Diese können, wenn sie voll verzehrbar sind, in der 10 % Toleranz der Klasse II vermarktet werden. Die Werbekampagnen suggerieren hingegen, dass 100 % des Angebots missgebildet ist (sein könnte). Die Verbraucher*innen finden dann unter dieser Werbekampagne allerdings verbilligt abgegebene Erzeugnisse der Klasse I oder II. Eine Kampagne,

die die Welt retten soll, schadet am Schluss den Erzeugern. Sehr sinnvoll war hingegen im Spätfrostjahr 2017 die Vermarktung von Äpfeln mit starken Schalenfehlern als „Kompottäpfel“ ggf. ergänzt mit einer kleinen Information zur Ursache der stärkeren Schalenfehler (sogenannte Frostzungen). Die Vorschriften wurden perfekt angewandt, die Verbraucher*innen gut bedient und die Erzeuger konnten ein Maximum der schmalen Ernte auf dem Frischmarkt vermarkten. Die staatlichen Vermarktungsnormen bieten eine große Bandbreite. Wenn in einem Jahr z. B. die Apfelernte sehr gut ist, aber die Fruchtgrößen klein sind – dann kann man auch die kleineren Äpfel vermarkten. Ein punktuelles Überangebot von z.B. Blumenkohl, bei dem witterungsbedingt mehrere Sätze, die nacheinander geerntet werden sollten, plötzlich zeitgleich erntereif sind, kann mit lokalen Sonderangeboten beworben werden. Handel und Erzeugung müssen eng zusammenarbeiten, um die leckeren, vielfältigen Naturprodukte saisongerecht und in guter Qualität auf den Markt zu bringen. Die staatlichen Vermarktungsnormen bieten dabei eine hervorragende Richtschnur und gewährleisten eine gute Versorgung der Verbraucher*innen. Manchmal hilft auch eine Information für die Verbraucher*innen, warum aktuell die Erzeugnisse etwas anders aussehen als sonst im jeweiligen Supermarkt üblich oder warum gerade eine gewisse „Schwemme“ zu verzeichnen ist.

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ELSKA Schnelle, visuelle Entscheidungshilfe bei der Qualitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse ELSKA ist ein Programm zur Erläuterung der Vermarktungsnormen für frisches Obst und Gemüse in Wort und Bild, welches vom Arbeitskreis der amtlichen Qualitätskontrolle bei frischem Obst und Gemüse erstellt wurde.

Sie können grundsätzlich auswählen zwischen: • Spezieller Vermarktungsnorm (SVN) • Allgemeiner Vermarktungsnorm (AVN) und • UNECE-Norm (UNECE)

In der Europäischen Union gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften für frisches Obst und Gemüse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, und der Verordnung (EU) Nr. 543/2011, in der die Kontrollvorschriften und Vermarktungsnormen im Einzelnen ausgeführt sind.

Bei den zehn Warenarten, für die die speziellen Vermarktungsnormen (SVN) der EU gelten, ist die Auswahl bereits vorgegeben. Bei allen anderen Erzeugnissen kann zwischen der allgemeinen Vermarktungsnorm (AVN) der EU und der UNECE-Norm gewählt werden.

Vermarktungsnormen definieren die Beschaffenheit von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Form von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit (Transparenz am Markt) und Kennzeichnung zur Gewährleistung der Information des Verbrauchers, zum Beispiel über das Ursprungsland. Die Vermarktungsnormen gelten auf allen Handelsstufen, ihre Einhaltung wird von den Kontrollstellen des Bundes und der Länder überwacht. ELSKA ist ein Programm, welches die in den Vermarktungsnormen aufgeführten Qualitätsanforderungen in Wort und Bild erläutert und somit zur Harmonisierung der Auslegung der Vermarktungsnormen beiträgt. ELSKA bildet nicht alle Inhalte der Vermarktungsnormen ab. Den vollständigen Wortlaut der Vermarktungsnormen der EU finden Sie auf der Webseite der BLE in aktueller, konsolidierter Fassung unter: www.ble.de/qualitaetskontrolle Die Vermarktungsnormen der UNECE finden Sie auf der Webseite http://www.unece.org/trade/agr/standard/fresh/ffv-standardse.html

Wie arbeitet man mit ELSKA? ELSKA ist einfach zu bedienen. Mit einem Klick auf den Hauptnavigationspunkt „Produkte“ werden Sie aufgefordert, die Nutzungsbedingungen zu lesen und zu akzeptieren. Dann öffnet sich eine Übersicht aller im Programm befindlichen Warenarten. Nach der Auswahl eines Erzeugnisses werden Sie aufgefordert, für das Produkt eine Vermarktungsnorm auszuwählen.

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Haben Sie Ihre Auswahl bestätigt, öffnet sich in der linken Bildhälfte die Hierarchie der gewählten Vermarktungsnorm mit allen grau unterlegten Hauptkapiteln, bei denen mindestens ein Bild oder eine Grafik hinterlegt wurde. Durch Anklicken eines Hauptkapitels in der Hierarchie ändert sich die Farbe des Eintrags nach Grün und es öffnen sich die darunter befindlichen Qualitätskriterien. Im rechten Bildteil erscheinen alle Vorschaubilder, die unter dem Hauptkapitel abgelegt sind, in einer Galerieansicht. Fährt man mit der Maus über ein Vorschaubild, erscheint der Titel dieses Bildes. Durch Anklicken eines Vorschaubildes öffnet sich die Großansicht und unterhalb des Bildes erscheint die Bewertung dieses Bildes nach der jeweiligen Vermarktungsnorm oder ein Kommentar ohne Bewertung. Dem Bewertungstext ist jeweils ein Icon (Handsymbol mit ausgestrecktem Daumen) in grüner, grauer oder roter Farbe vorangestellt, das eine rasche Bewertung des Bildes erlaubt. Es werden Beispiele für zulässige (grüne Hand), nur im Rahmen der Toleranz zulässige (graue Hand) und nur im Rahmen der Verderbtoleranzen zulässige Fälle (rote Hand) gezeigt. Die Bildquelle ist jeweils unterhalb des Kommentarfeldes aufgeführt, die Institutionen der Bildlieferanten finden Sie im Impressum. Das Programm ELSKA finden Sie unter www.elska.ble.de Aktuelle Informationen zu ELSKA und andere Neuigkeiten zu Vermarktungsnormen und Kontrolle bietet der Newsletter, den Sie kostenlos abonnieren können. KONTAKT E-Mail: elska@ble.de | Telefon (0228) 6845-3367 Hans-Georg Levin Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung | Referat 411

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ÄPFEL

FH

Herkunft Der Kulturapfel (Malus domestica) gehört zur großen Familie der Rosengewächse (Rosaceae). In den Gebirgsregionen Südwestchinas liegt das Genzentrum der Gattung Malus. An der Entstehung unseres Kulturapfels waren wahrscheinlich die vom Kaukasus bis zum Altaigebirge vorkommenden Wildarten M. sieversii und M. orientalis wesentlich beteiligt. Die Domestikation des Apfels durch Auslese begann vermutlich schon vor mehr als 8.000 Jahren in Zentralasien, doch mit gezielten Kreuzungen begann man erst Mitte des 19. Jahrhunderts. Äpfel werden weltweit angebaut und sind die Hauptobstart in den gemäßigten Klimazonen.

Rotschalige Äpfel liegen seit einigen Jahren im Trend.

Beschreibung Der Apfel ist die Sammelbalgfrucht eines bis 15 m hoch werdenden sommergrünen Baumes, der je nach Sorte, Unterlage und Anbaugebiet mit verschiedenen Anbausystemen kultiviert wird. Im mitteleuropäischen Erwerbsanbau wird er vorwiegend als schlanke Spindel in Einzelreihe mit Baumhöhen von 2 m bis 2,5 m gezogen, welches Dichtpflanzungen mit 3.000 Bäumen pro Hektar ermöglicht. Bei der noch enger gepflanzten Superspindel (Schnurbaum) oder der Hohen Schlanken Spindel ohne Gerüstäste besteht der Baum nur noch aus Stamm und Fruchtholz (Fruchtwand), womit Pflanzdichten bis 8.000 Bäume pro Hektar mit maximalem Ertrag, allerdings geringerem Fruchtgewicht erreicht werden. Dieses System erleichtert das Pflücken und ermöglicht mechanischen Schnitt und mechanische Blütenausdünnung. Bei Gerüstsystemen mit Hagelnetz und mehreren Drähten kann die Mittelachse höher und sicherer fixiert werden, sodass Baumhöhen bis 4 m möglich sind. Ziel ist immer eine optimale Belichtung bei maximaler Platzausnutzung. Äpfel sind selbstunfruchtbar, benötigen also eine oder mehrere geeignete Bestäubersorten, um den Ertrag zu sichern. Zuchtziele beim Tafelapfel sind neben hoher Fruchtqualität und gleichmäßig hohen Erträgen vor allem Resistenzen oder Robustheit gegen Apfelschorf, Mehltau, Obstbaumkrebs und Feuerbrand sowie Widerstandsfähigkeit gegenüber Winterund Spätfrösten und Verträglichkeit gegenüber Trockenheit und Hitze. So hat in den letzten Jahren insbesondere die Zahl der für den Bio-Anbau wichtigen schorfresistenten Apfelsorten zugenommen. Darüber hinaus sollen die Sorten in Farbe und Form attraktiv sein, gut schmecken WARENKUNDE 18 I 2018

und eine gute Lagerfähigkeit mit anschließend langem Shelf life aufweisen. Relativ neu auf dem Markt sind einige rotfleischige Sorten, die nicht nur attraktiv, sondern aufgrund des Anthocyangehaltes im Fruchtfleisch auch gesundheitlich wertvoll sind. Auch das für ApfelAllergiker interessante Angebot hat sich durch einige neue Allergiker freundliche Sorten erweitert. Die Sortenvielfalt ist bei einem Obst, das wie der Apfel weltweit angebaut wird, sehr groß. Derzeit soll es mehr als 20.000 Sorten geben und die Züchter sind weiterhin aktiv und erfolgreich. Viele alte Sorten werden in Hausgärten und Genbanken gepflegt, um ihre besonderen Eigenschaften zu erhalten. Das Sortiment im Erwerbsanbau unterliegt einem ständigen Wandel, die wichtigsten 30 in Deutschland produzierten Apfelsorten in absteigender Reihenfolge ihrer Anbaufläche sind (Destatis, 2017): ‚Elstar’, ‚Braeburn’, ‚Gala’, ‚Jonagold’, ‚Red Jonaprince’-Red Prince®, ‚Jonagored’, ‚Pinova’, ‚Boskoop’, ‚Topaz’, ‚Nicoter’-Kanzi®, ‚Golden Delicious’, ‚Fuji’, ‚Idared’, ‚Holsteiner Cox’, ‚Delcorf’-Delbarestivale®,

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Granny Smith

Bio-Sorte Topaz

‚Rafzubin’-Rubinette®, ‚Fresco’-Wellant®, ‚Roter Boskoop’, ‚Shampion’, ‚Santana’, ‚Caudle’-Cameo®, ‚Milwa’-Junami®, ‚Cox Orange’, ‚Gloster’, ‚Civni’-Rubens®, ‚La Flamboyante’-Mairac®, ‚Nicogreen’Greenstar®, ‚Gravensteiner’, ‚Berlepsch’ und ‚Pilot’. Sommersorten: z. B. ‚Akane’-Primerouge®, ‚Arkcharm’, ‚Astramel’, ‚Collina’, ‚Delcorf’-Delbarestivale®, ‚Discovery’, ‚Earligold’, ‚Galmac’, ‚Gravensteiner’, ‚Jamba’, ‚James Grieve’, ‚Jerseymac’, ‚Klarapfel’, ‚Lodi’, ‚Piros’, ‚Sommerregent’, ‚Summerred’, ‚Sunrise’. Herbstsorten (lagerfähig): z. B. ‚Boskoop’, ‚Braeburn’, ‚Cox Orange’, ‚Cripps Pink’-Pink Lady®, ‚Fuji’, ‚Gala’, ‚Golden Delicious’, ‚Holsteiner Cox’, ‚Jonagold’, ‚Pinova’. Gelbschalige Sorten: z. B. ‚Ananasrenette’, ‚Bay 4210’-Sonnenglanz®, ‚COOP 38’-GoldRush®, ‚Delblush’-Tentation®, ‚Deljeni’-Primgold®, ‚Gelber Edel’, ‚Golden Delicious’, ‚UEB 32642’-Opal®, ‚Shinano Gold’-Yello®. Grünschalige Sorten: z. B. ‚Granny Smith’, ‚Jim Brian’-Early Smith®, ‚Nicogreen’-Greenstar®. Zweifarbige Sorten: z. B. ‚Braeburn’, ‚Civni’-Rubens®, ‚Elstar’, ‚Fuji’, ‚Gala’, ‚Jonagold’, ‚Milwa’-Diwa®Junami®, ‚Minneiska’-SweeTango®, ‚Nicoter’-Kanzi®, ‚Scifresh’-Jazz®, ‚Scilate’-Envy®. Rotschalige Sorten: z. B. ‚Bonita’, ‚Caudle’-Cameo®, ‚CIVG198’-Modi®, ‚Jonagored’, ‚Mariella’, ‚MC38’-Crimson Snow®, ‚Rafzubex’-Rubinette Rosso®, ‚Red Delicious’, ‚RoHo 3615’-Evelina®. Rotfleischige Sorten: z. B. ‚R201’Kissabel® Rouge, ‚Bay 3484’-Baya® Marisa, ‚Luresweet’-Redlove®

kelchwärts eingezogen

Grundformen bei Äpfeln Quelle: W. Hartmann, Farbatlas/ Alte Obstsorten

hochgebaut

walzenförmig

stumpf kegelförmig

Odysso®, ‚RM1’-Red Moon®. Allergiker freundliche Sorten: z. B. ‚Alkmene’, ‚Bay 4069’-Gräfin Goldach®, ‚Berlepsch’, ‚Boskoop’, ‚Goldparmäne’, ‚Santana’. Weiterführende Sorteninformationen siehe Kapitel Clubsorten.

Qualitätsmerkmale

VAN DEN BOSCH

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kugelig

Reife: Äpfel müssen genügend reif sein. Die Grundfarbe der Schale sollte nicht mehr grün sein (Ausnahme grüne Sorten) und bei zweifarbigen Sorten sollte die Deckfarbe leuchtend rot sein. Das Fruchtfleisch ist fein in der Textur, knackig, saftig und aromatisch. Ungenügend entwickelte, unreife Äpfel sind hart, grob in der Textur, trocken und grasig im Geschmack. Sie reifen in der Regel nicht nach, werden nur gummiartig und schrumpeln. Überreife Früchte sind weich, mürbe, ggf. mehlig und schmecken fade, da die Fruchtsäuren abgebaut sind. Geschmack: Der Geschmack wird wesentlich von der Sorte und der

RegionalSpezialität: Holsteiner Cox sortentypische Berostung

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Golden Delicious

Entwicklung der einzelnen Frucht bestimmt. Die optimale Ausstattung mit Inhalts- und damit Geschmacksstoffen haben nur gut entwickelte und gut ausgefärbte Äpfel. Frische: Äpfel behalten aufgrund ihrer natürlichen Schalenbeschaffenheit lange ihre Frische. Nur Äpfel, die ohne Kühlung und bei geringer Luftfeuchtigkeit gelagert werden, verlieren ihre Frische – ihre Schale beginnt zu schrumpeln. Keine Beschädigungen: Äpfel müssen während Ernte, Aufbereitung und Transport sehr schonend behandelt werden. Beschädigte Früchte bieten Eintrittspforten für Fäulniserreger und altern schneller, wenn ein Heilungsprozess angestoßen wird. Keine inneren Mängel: Früchte, die von außen nur schwer zu erkennende Mängel wie Stippigkeit, Glasigkeit oder Fleischbräune aufweisen, sind zum Verzehr nicht geeignet und können reklamiert werden.

Tenroy (Royal Gala®)

Geschmack Die Apfelsorten lassen sich grob in vier Geschmacksgruppen einteilen: säuerliche Sorten: z. B. ‚Boskoop’, ‚Glockenapfel’, ‚Kanadarenette’. mild säuerliche / süße Sorten: z. B. ‚Akane’-Primerouge®, ‚Braeburn’, ‚Delcorf’-Delbarestivale®, ‚Golden Delicious’, ‚Granny Smith’, ‚Idared’, ‚Jonagold’, ‚Jonathan’, ‚ Klarapfel’, ‚Nicoter’-Kanzi®, ‚Pinova’, ‚Sommerregent’, ‚Summerred’. süße Sorten: z. B. ‚Cripps Pink’ (Pink Lady®), ‚Fuji’, ‚Gala’, ‚Red Delicious’, ‚Scifresh’-Jazz®. aromatische Sorten: z. B. ‚Alkmene’, ‚AW 106’-Sapora®, ‚Cox Orange’, ‚Discovery’, ‚Elstar’, ‚Fresco’-Wellant®, ‚Goldparmäne’, ‚Gravensteiner’, ‚Holsteiner Cox’, ‚Jamba’, ‚James Grieve’, ‚Rafzubin’-Rubinette®, ‚SQ 159’-Natyra®.

Bassenflether Chaussee 4b | 21723 Hollern-Twielenfleth | T +49 (0)4141 9531-850 FRUCHTHANDEL | 13 F +49 (0) 4141 9531-950 | vg@elbe-obst.de | www.elbe-obst.com

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Gute Präsentation im LEH

Das komplexe Aroma des Apfels setzt sich aus zahlreichen Stoffen zusammen, wobei es sortenbedingt große Unterschiede in der quantitativen Zusammensetzung gibt. Beteiligt sind im Wesentlichen Ester, Alkohole und Aldehyde, wobei Letztere teilweise erst beim Zerkleinern oder Kauen im Mund entstehen. Weitere Schlüsselaromastoffe sind β-Damascenon und α-Farnesen.

Lieferländer Mit einer Weltproduktion von 83,1 Millionen Tonnen rangiert der Apfel nach Obstbananen auf Platz zwei vor den Orangen. Die bedeutendsten Erzeugerländer sind China (50 % der Weltproduktion), die USA, die Türkei, Polen, Indien, der Iran, Italien, Chile, Frankreich, die Russische Föderation, Brasilien, die Ukraine, Usbekistan, Argentinien und Südafrika (FAO, 2017). Die drei größten Apfelexporteure sind China, Polen und Italien, mit Abstand gefolgt von den USA, Chile, Frankreich, Südafrika und Neuseeland; die Hauptimportländer sind die Russische Föderation, Deutschland, Weißrussland, Großbritannien, Spanien, Indien, Kanada, Bangladesch, Ägypten, Mexiko und die Niederlande (FAO, 2016). Die Hauptanbaugebiete der heimischen Erzeugung sind: Bodenseeregion, Altes Land, Borthen, Rheinland, Werder. In den Monaten September bis März (Mai) wird das Angebot an deutschen Äpfeln vor allem aus Italien, Polen, den Niederlanden, Frankreich, Belgien, Österreich und Spanien ergänzt. Im Frühjahr und in den Sommermonaten

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liefern Neuseeland, Chile, Südafrika, Argentinien und Brasilien neuerntige Ware (Destatis, 2017).

Ernte Der Apfel kann nach der Ernte weiterreifen, sofern er zum Zeitpunkt der Ernte seine sortentypische Größe, Form und Farbe erreicht und seine physiologische Entwicklung abgeschlossen hat. Der Erntezeitpunkt richtet sich nach dem Verwendungszweck. Die Pflückreife für Äpfel, die länger gelagert werden sollen, liegt früher als für Äpfel, die für die Direktvermarktung bestimmt sind und genussreif geerntet werden. Frühsorten, wie der ‚Klarapfel’, sind nicht für eine längere Lagerung geeignet. Zur Bestimmung des optimalen Erntetermins (vor allem für die Langzeitlagerung) werden verschiedene Qualitätsmerkmale herangezogen: die Fruchtgröße, der Brixwert (lösliche Trockensubstanz) , die tritrierbare Säure, die Fruchtfleischfestigkeit, der Jod-Stärke-Test und der Reife-Index nach Streif, der für jede Sorte individuell festgelegt wird und aus folgendem Verhältnis ermittelt wird: Festigkeit / (Brixwert x Stärkeabbau). Die Ernte erfolgt vom Boden aus oder über Arbeitsbühnen. Dabei werden die Äpfel von Hand angehoben und abgedreht, sorgfältig in mit einem Beutel ausgekleidete Pflückbehälter abgelegt und schonend über den Boden nach unten in Großkisten entleert. Fingernagelverletzungen und Druckstellen durch Fallenlassen der Früchte müssen

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vermieden werden. In Großplantagen wird auch teilmechanisiert mit Erntehilfen wie dem selbstfahrenden Pluk-O-Trak geerntet, wobei die Früchte auf Förderbänder abgelegt und von dort über ein zentrales Längsförderband und den Kistenfüller schonend einer Großkiste zugeführt werden. Je nach Sorte wird einmal geerntet oder mehrmals durchgepflückt. Im Packhaus werden die Äpfel entweder in den Großkisten gekühlt und eingelagert oder für den Verkauf aufbereitet, d. h. die Kisten werden trocken auf ein Förderband oder nass in ein Wasserbad entleert, die Äpfel nach Größe, Qualität, Farbe (optisch) und ggf. Brixwert und innere Mängel (NIR-Methode) sortiert und verpackt.

Nacherntebehandlung Die Schale von Äpfeln darf nach der Ernte gemäß Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 Anhang II, Teil E mit E 473 (Zuckerester von Speisefettsäuren), E 474 (Zuckerglyceride), E 901 (Bienenwachs), E 902 (Candelillawachs) und E 904 (Schellack) behandelt werden; Höchstmenge ist jeweils quantum satis, d. h. die nach guter Herstellungspraxis erforderliche Mindestmenge. Ferner darf sie mit E 903 (Carnaubawachs) behandelt werden, Höchstmenge 200 mg/kg. Bei loser und vorverpackter Ware ist eine Wachsbehandlung mit E 901, E 902, E 903 oder E 904 gemäß Zusatzstoffzulassungsverordnung durch die Angabe „gewachst“ zu kennzeichnen. Dies muss am Packstück erfolgen oder auf einem Schild neben der Ware sowie im Angebot des Versandhandels. In vielen Ländern ist die Behandlung mit dem Reifehemmer 1-MCP (SmartFresh™) zugelassen. Sie verzögert den klimakterischen Atmungsanstieg, hemmt die Ethylen-Produktion in der Frucht, verzögert das Weichwerden des Fruchtfleisches und verlängert damit das Shelf

Sehr sorgfältige Aufmachung im Packstück

Life. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Frucht vor dem Einsatz des Gases im Lagerraum bereits in einem verzehrreifen Zustand ist, weil danach der weitere Reifungsprozess blockiert ist.

Lagerung Nur gesunde und grob (nach Qualität) vorsortierte Ware eignet sich für eine Lagerung über einen längeren Zeitraum. Wichtig ist eine schnelle Vorkühlung, d. h. innerhalb von vier Tagen sollten die Früchte auf 5 °C abgekühlt sein. In Abhängigkeit von der Sorte können Äpfel bei Temperaturen von 1 °C bis 4 °C bei 92 % bis 95 % relativer Luftfeuchtigkeit bis zu fünf Monate gelagert werden. Je mehr Zucker die Früchte enthalten, desto tiefer kann die Temperatur sein. Wird dies nicht beachtet, treten Lagerschäden wie Fleisch- oder Schalenbräune auf. Unter CA-Bedingungen mit 2 % bis 4 % CO2 und 1 % bis 2 % O2 können Äpfel sechs bis zehn Monate gelagert werden. Empfindliche Sorten wie ‚Braeburn’ müssen bei CO2-Gehalten unter 1,2 % gelagert wer-

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BAND

FRUCHTHANDEL WARENKUNDE FRUITNET MEDIA INTERNATIONAL I DÜSSELDORF

INHALT • ÄPFEL

• KOHL (BLUMENKOHL UND BROKKOLI)

• APFEL-CLUBSORTEN

• MELONEN

• ANANAS

• NÜSSE (WALNUSS, HASELNUSS UND MANDEL)

• AVOCADOS

• PAPRIKA

• BANANEN

• PFIRSICHE UND NEKTARINEN

• BIRNEN

• PFLAUMEN

• CHICORÉE

• PILZE

• CITRUS (GRAPEFRUIT UND PAMPELMUSEN,

• SALATE

MANDARINEN, ORANGEN)

• SPARGEL

• ERDBEEREN

• TAFELTRAUBEN

• KIWIS

• TOMATEN

Die Produkte werden hinsichtlich folgender Eigenschaften beschrieben: Herkunft, Sorten, Qualitätsmerkmale, Lieferländer, Ernte, Lagerung, Inhaltsstoffe, Verpackungen, Vermarktungsnormen.

PREISE I MENGENSTAFFEL Wir bestellen _________ Exemplare 1 Exemplar 19,80 €, ab 5 Exemplaren pro Stück 16,80 €, ab 10 Exemplaren 13,80 €, ab 50 Exemplaren 9,80 € (Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten).

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W ir Un ma te che rs n ch d ied en

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den, um das Auftreten von Fleischbräune zu verhindern. Ausgelagerte Äpfel sollten innerhalb von 14 Tagen verbraucht werden, da sie nach der Kühlung den Reife- und Alterungsprozess beschleunigt fortsetzen. Im Haushalt können Äpfel im Gemüsefach des Kühlschranks oder in einem kühlen, frostfreien Raum (Keller oder Garage) gelagert werden. Da Äpfel das Reifehormon Ethylen abgeben und dadurch bei anderen Früchten und Gemüsen den Reife- und Alterungsprozess anstoßen, sollten sie möglichst separat gelagert werden. Blattgemüse, Schnittblumen und Topfpflanzen welken unter Einfluss von Ethylen, Möhren werden bitter.

Lager- und Transportschäden Eine unsachgemäße, raue Behandlung bei Ernte und Aufbereitung zeigt sich in Form von Beschädigungen, wie z. B. Fingernagel- oder Stielverletzungen sowie Druckstellen, die sich bei der reifen Frucht als Erstes in Form von Verbräunungen des Fleisches unter der Schale äußern. Im Lager treten neben verschiedenen Fruchtfäulen vor allem physiologische Mängel wie Glasigkeit, Stippigkeit, Lentizellenflecken, Schalen- und Fleischbräune, Kernhausbräune sowie Kälte- und Gefrierschäden auf. Im CA-Lager kann ein zu hoher CO2-Gehalt zu Schalenverätzungen und Fleischbräune mit Kavernenbildung führen, durch Sauerstoffmangel können Gärgeschmack sowie Verbräunungen der Schale und des darunterliegendes Fruchtfleisches auftreten.

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Inhaltsstoffe Die kalorienarmen Äpfel leisten einen enormen Beitrag zu Fitness und gesunder Ernährung. Ein mittelgroßer Apfel mit ca. 52 kcal pro 100 g sättigt nicht nur, sondern liefert auch ca. 2 % des täglichen Energiebedarfs. Der Apfel ist – insbesondere unter der Schale – sehr gut mit Mineralstoffen und Vitaminen (Provitamin A, Vitamine des B-Komplexes, C, E, Niacin, Folat) ausgestattet. Es gibt viele Vitamin-C-arme Sorten (z. B. ‚Gala’, ‚Granny Smith’) aber auch Vitamin-C-reiche Sorten (z. B. ‚Braeburn’, ‚Berlepsch’, ‚Ontario’). Äpfel enthalten außerdem Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe (Polyphenole), die einen wichtigen Beitrag für Vitalität und Wohlbefinden leisten. Manche Menschen reagieren beim Apfelverzehr allergisch. Dafür sind bestimmte Eiweiße (Hauptallergen: Mal d 1) in und unter der Schale verantwortlich. Sorten mit hohen Polyphenolgehalten, die das Apfelallergen inaktivieren, werden dagegen von vielen Betroffenen vertragen.

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Fleischbräune – nur im Rahmen der Toleranzen zulässig

Stippigkeit – Obst

NOV

DEZ

JAN

nur im Rahmen der Toleranzen FEB MÄRZ APRIL MAI JUNI zulässig

JULI

AUG

SEP

OKT

NOV

DEZ

Ananas Äpfel

und Körbe à 3 kg und 3,5 kg netto, Foodtainer mit vier bis sechs Früchten sowie 1- und 2-kg-Beutel gepackt.

Apfelsinen/Orangen Aprikosen

Vermarktungsnormen

Avocados Bananen

Für Äpfel (Malus domestica) gilt in der EU auf allen Handelsstufen die spezielle Vermarktungsnorm gemäß Anhang I Teil B Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 543/2011. Die Vermarktungsnormen sind in aktueller Fassung zu finden auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung www.ble.de/qualitaetskontrolle / Frisches Obst und Gemüse / Vermarktungsnormen und Hilfen zur Anwendung.

Schorffleck – zulässig in Klasse II

Birnen Brombeeren Erdbeeren Esskastanien Feigen Grapefruit

Autor: Hans-Georg Levin, BLE Bilder: BLE, Autor, Fruchthandel Magazin

Haselnüsse Heidelbeeren Himbeeren

Leichte Druckstelle – zulässig in Klasse II

Johannisbeeren, rot Johannisbeeren, schwarz Kirschen, sauer Kirschen, süß Kiwis

Limetten Handelsübliche Verpackungen Litschis

Lose Ware wird in Holzkisten à 10 kg, 12 kg und 14 kg netto sowie Mandarinengruppe in Holzkisten und Mehrwegsteigen à 19 kg und 20 kg bfn geliefert, Mangos gelegte Ware in Karton- und Mehrwegsteigen zu 6,5 kg, 7 kg, 8 kg, 10 kg,Melonen 12 kg, 13 kg und 14 kg netto sowie in Teleskop-Kartons zu 12,5 kg, 17 kg und 18 kg netto. Für den LEH werden Kartonsteigen Mirabellen, Renekloden Pampelmusen

Besondere Info Papayas Pfirsiche, Der Apfel ist Nektarinen das in Deutschland beliebteste Obst, er liegt seit Jahren auf Platz 1. Eine große Ausnahme bildete das Jahr Pflaumen, Zwetschen 2018, als die Banane zur meistgekauften Obstart wurde. Der Preiselbeeren von Äpfeln (inkl. Verarbeitungserzeugnissen Marktverbrauch in Frischäquivalenten) lag 2016/2017 bei nur 18,2 kg pro Kopf Quitten und ist damit rückläufig (Destatis, AMI Marktbilanz Obst 2018).

SONKALENDER DER SAISONKALENDER

T

Stachelbeeren Tafeltrauben Walnüsse

NOV

DEZ

Saisonkalender Wassermelonen Ananas Zitronen Artischocken Äpfel Erklärung

Auberginen Monat Apfelsinen/Orangen mit geringen

Monat mit starken Importen

Importen

Obst Gemüse

Obst

JAN

FEB MÄRZ APRIL MAI

JUNI

JULI

AUG

SEP

OKT

NOV

DEZ

JAN

FEB MÄRZ APRIL MAI

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SEP

OKT

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DEZ

Monat mit großem Angebot aus heimischem Anbau

Monat mit großem Angebot aus heimischem Anbau und gleichzeitig geringen Importen

Blumenkohl © BLE Aprikosen – Der Saisonkalender Obst und Gemüse, www.bzfe.de (Busch- u. Stangen-) Bohnen Avocados

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Brokkoli Bananen WARENKUNDE

JAN

FEB MÄRZ APRIL MAI

JUNI

JULI

AUG

SEP

OKT

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DEZ

Ananas

26.06.17 15:09

Äpfel Apfelsinen/Orangen Aprikosen Avocados

Chicorée Birnen

Bananen

Chinakohl

Birnen

FRUCHTHANDEL | 19


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