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Policen für den Skiurlaub – Schau´n mer mal

Schau‘n mer mal

Die Corona-Pandemie wirft alles durcheinander. Das galt schon für den Sommerurlaub der Bundesbürger – das gilt umso mehr für den Skiurlaub. Heute kann niemand sagen, was morgen möglich sein wird. Sicher ist allerdings eines: Die Reiseversicherer haben COVID-19 in ihren Bedingungen eingeschlossen. Zumindest zumeist.

Gleich ob in Österreich, der Schweiz oder Italien – die Hotels und Skilift-Betreiber bereiten sich auf die anstehende Saison vor, als sei nichts geschehen. Und als würde nicht die Corona-Pandemie als dunkle Wolke über diesen und den kommenden Wochen schweben. Dabei lässt die Realität nur wenig Spielraum für allzu große Hoffnung. Das Prekäre an der Situation ist: Was heute gilt, kann schon morgen überholt sein. Deswegen kann an dieser Stelle naturgemäß keine Prognose abgegeben werden. Nur eines dürfte schon heute klar sein – ein zweites Ischgl wird es nicht mehr geben. Sollte Skiurlaub in der Saison 2020/2021 überhaupt möglich sein, dann wird er europaweit ohne Après-Ski stattfinden. Sport ja, große Sause danach nein. Immerhin sollten potenzielle Skiurlauber die Hoffnung nicht verlieren. Da aber zum sportlichen Vergnügen notwendigerweise ein vernünftiger Versicherungsschutz gehört, muss die spannende Frage beantwortet werden, wie eigentlich die Versicherer selbst mit den auch für sie ganz neuen Herausforderungen umgehen. Und natürlich mit den Auswirkungen von Corona und Reisebeschränkungen auf die Nachfrage nach Reiseversicherungen. Die Antworten fallen jedenfalls sehr unterschiedlich aus.

Eine schwere Krise

So sagt Torsten Haase, Vorstand der ERGO Reiseversicherung: „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben in der Reiseindustrie eine schwere Krise ausgelöst. Die Unsicherheit darüber,

Torsten Haase

Vorstand Vertrieb Marketing & Operations ERGO Reiseversicherung AG

Stefan Schrödel

Head of Business Development Finance & Travel Europ Assistance

Katrin Rieger

Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland HanseMerkur Versicherungen

wann welche Reisen in welche Destinationen wieder möglich sein werden, schlagen sich im Buchungsverhalten nieder und haben somit auch entsprechende Auswirkungen auf uns als Reiseversicherer.“ Sei das erste Jahresquartal zunächst weniger stark betroffen gewesen als befürchtet, habe der Umsatz im April und Mai den Einbruch auf dem Touristikmarkt widergespiegelt. Auch wenn die partielle Aufhebung der weltweiten Reisewarnung zu einen langsamen Anstieg der Abschlusszahlen geführt habe, gebe die aktuelle Situation mit steigenden Infektionszahlen und zunehmender Anzahl an Risikogebieten neuen Anlass zur Sorge. Haase: „Grundsätzlich stellen wir ein gestiegenes Sicherheitsbedürfnis bei Urlaubern fest. Die Notwendigkeit eines umfassenden Reiseschutzes wird vielen in Zeiten des Coronavirus deutlich bewusster.“ Somit versuche der Kunde, auch andere Risiken zu minimieren. Das Wissen, dass eine Reisekranken-Versicherung beispielsweise die Kosten für medizinische Behandlungen oder den medizinisch sinnvollen Rücktransport erstatte, lasse viele Kunden sorgloser in ihren nächsten Urlaub starten. Vor allem Wintersportler sollten vor ihrer Reise an den richtigen Reiseschutz denken. Beim Ski- oder Snowboardfahren bestehe immer ein gewisses Verletzungsrisiko. Eine Einschränkung sollte der Kunde kennen, die bei der ERGO wie bei den meisten Reiseversicherern gültig sei: Bestehe für eine Skigebiet eine Reisewarnung und der Kunde beachte diese nicht und reise trotzdem, erlösche sein Anspruch auf Leistungen. Stefan Schrödel von Europ Assistance beurteilt die Geschäftslage nicht ganz so negativ: „Grundsätzlich bemerken wir eine deutlich höhere Bereitschaft, sich im Falle einer Reisebuchung auch tatsächlich abzusichern.“ Dies führe vor allem in den Finanzvertrieben zu erfreulich stabilen Umsatzeingängen. Bei den touristischen Partnern erlebe man jedoch Umsatzrückgänge. Die Bedeutung von zusätzlichen Assistance Services für die Kunden werde dabei künftig noch deutlich stärker in den Vordergrund rücken. Katrin Rieger von HanseMerkur macht auf einen weiteren Aspekt aufmerksam: „Wir spüren die Krise in der Touristikbranche natürlich auch ganz direkt. Zum einen ist der Verkauf von Reiseversicherungen sehr stark abhängig vom Verkauf von Reisen, zum anderen ist es derzeit so, dass viele Reisen abgesagt beziehungsweise umgebucht werden.“ Das bedeute einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand. Speziell das Thema Reiseabsage, das es ja früher schon gegeben habe, werde nun von der Ausnahme fast zur Regel. Das Bewusstsein der Reisenden in Hinblick auf die Absicherung der Reise und den Schutz der eigenen Gesundheit sei allerdings durch die Pandemie geschärft und so könne man eine erhöhte Bereitschaft zum Abschluss von Reiseversicherungen erkennen.

Das hängt von den jeweiligen Bedingungen ab

Makler und Kunden sollten jedoch in jedem Fall aufmerksam die jeweiligen Versicherungsbedingungen studieren. Sie können gerade im Hinblick auf Corona sehr unterschiedlich sein. Haase etwa sagt: „Seit dem 5. August 2020 bietet die ERGO Reiseversicherung ihren Kunden und Partnern die Ergänzungs-Versicherung COVID-19 an. Diese schließt die Erkrankung an COVID-19 als versichertes Ereignis bei der ReiserücktrittsVersicherung mit den Bestandteilen Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung ein, wenn der Versicherte oder eine Risikoperson hiervon betroffen ist.“ Als Leistungsnachweis innerhalb der Stornokosten-Versicherung genüge ein positives Testergebnis zum Zeitpunkt der Stornierung. Die Ergänzungs-Versicherung ersetze bei nachgewiesener Erkrankung an COVID-19 auch die Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts sowie der verspäteten Rückreise. Sie könne zu jeder Versicherung mit den Bestandteilen Stornokosten- und/oder Reiseabbruch-Versicherung, also z. B. der Reiserücktritts-Versicherung oder dem Rundum-Sorglos-Paket inklusive Reiserücktritts-Versicherung der ERGO Reiseversicherung, abgeschlossen werden. Ganz einfach geht´s bei der HanseMerkur, wie Rieger erklärt: „Bei der HanseMerkur Reiseversicherung sind Pandemie-Erkrankungen im Vergleich zu den meisten Wettbewerbern seit jeher regulärer Bestandteil des Leistungskataloges.“ Von einem Rundum-Schutz berichtet Schrödel: „Die Absicherung im Falle einer COVID-19-Erkrankung hängt von den jeweils abgesicherten Leistungen ab. Erkrankt unser Kunde in Deutschland an COVID-19 und kann aufgrund dessen eine geplante Reise nicht antreten, liegt ein versicherter Grund vor, um von der Reise zurückzutreten.“ Das gleiche gilt, wenn er während einer Reise an COVID-19 erkranke und im Zielgebiet bei Abreise keine Reiswarnung vorgelegen habe. In diesem Fall bestehe die Möglichkeit, sowohl die Auslandskrankenversicherung als auch die Reiseabbruch-Versicherung in Anspruch zu nehmen. Insofern sei im Falle einer Erkrankung auch der durch Quarantäne bedingte verlängerte Aufenthalt abgesichert. (hdm)

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