SACHWERTE & IMMOBILIEN | UMWANDLUNGSVERBOT
Europa ist im EM-Fieber! Die Fans zittern mit ihren Teams, freuen sich über Führungen und bei fatalen Fehlpässen raufen sie sich die Haare. Das frustrierendste ist wohl ein Eigentor. Politisch gesehen hat die SPD schon vor Turnierstart den Ball ins eigene Netz gezimmert – mit dem „Umwandlungsverbot“ von Miet- in Eigentumswohnungen.
teilt werden müsste, ist lang. Gefühlt so lang wie die Liste der Italiener, die für ihre Schwalben- und Schauspielkunst einen Oscar verdient hätten. Also im Grunde ein Verbot mit ein paar Ausnahmen. Wenn der Bundesrat das Gesetz wie geplant am 28. Mai verabschiedet (stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest), tritt es in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31.12.2025.
Genauer gesagt geht es nicht um ein komplettes Verbot, sondern um eine Bremse, die der Bundestag im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes am 7. Mai 2021 beschlossen hat. Doch die Liste der Fälle, in denen eine Genehmigung für eine Umwandlung er-
Entspricht nicht dem Feindbild
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Die Umwandlungsbremse soll dann in allen Gebieten greifen, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche Gebiete das sind, sollen die
Landesregierungen mit begründeten Rechtsverordnungen bestimmen dürfen. Mit diesem Instrument will die SPD die Verdrängung angestammter Mieter in Ballungsräumen stoppen. Die Sozialdemokraten argumentieren, dass sich die Mieter umgewandelter Wohnungen oftmals die hohen Kaufpreise nicht leisten können und somit ausziehen müssen. Viele CDU-Bundestagsabgeordnete lehnen die Umwandlungsbremse ab. Zu den engagiertesten Kritikern zählt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Dr. JanMarco Luczak. Aus seiner Sicht wird andersherum ein Schuh draus: Statt zu verhindern, dass mehr Eigentumswohnungen auf den Markt kämen, müsste finanzwelt 03 | 2021
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Das rote Eigentor-Festival