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Corona-Krise – Betriebsschließung versichert?

Betriebsschließung versichert?

Ja, nein, vielleicht, weiß nicht!

Viele Unternehmen leiden unter den gravierenden Corona-Folgen. Betriebe, die vorab Unterbrechungs- oder Betriebsschließungsschutz beim Makler ihres Vertrauens abgeschlossen hatten, hofften auf umfassende Regulierung durch die Versicherer. Doch die meisten Versicherer wollen die volle Leistung nicht zahlen.

Für viele Firmenkunden sind die Corona-Folgen noch lange nicht ausgestanden. Obgleich die politischen Entscheider KfW-Schnellkredite für den Mittelstand, Schutzschirme für die Wirtschaft oder zahlreiche Unterstützungspakete versprachen, stehen etliche Betriebe vor großen Problemen – manche bereits vor dem Aus. Mit der Belegschaft in Kurzarbeit und ausgeschöpften Sonderhilfetöpfen, bestreiten Unternehmer die eigene Lebenshaltung aus schrumpfenden Privatschatullen oder bei knapper Kasse sogar per Grundsicherung von der Sozialbehörde.

Umfassender Schutz oder keine Deckung?

Um sich vor den finanziellen Folgen von behördlich erzwungenen Schließungen – etwa aufgrund bakterieller und viraler Infektionen – und somit für den Ernstfall zu schützen, statteten sich Unternehmen mit Betriebsschließungs- oder -unterbrechungsschutz aus. Einige Betriebe und Praxen konnten sich an dieser Stelle auch nicht über ihren ausgewählten Versicherungsschutz in Bezug auf die Corona-Folgen beklagen. So zahlten einzelne Versicherungsgesellschaften umfassend die entstandenen finanziellen Nachwehen. Vertragsgemäß sind dort Schließungsschäden für ein bis zwei Monate oder Unterbrechungsschäden sogar für sechs Monate und länger versichert. Angesichts AIDS, BSE, SARS oder Vogelgrippe leisten einzelne Risikoträger für die Folgen neuartiger Bakterien und Viren. Andere Versicherer sehen u. a. in Bezug auf eine Allgemeinverfügung keinen Anlass für einen Leistungsfall und argumentieren zudem, dass der auslösende Krankheitserreger namentlich im Vertrag erwähnt sein müsse. Immerhin: Zur bayerischen Landes-Chefsache gemacht, boten Versicherer für Firmen mit Bedingungslücken rund 15 % Kulanzersatz gegen Aufgabe der weitergehenden Ansprüche. Bundesweit zogen Versicherer nach. Zufrieden schienen die Betriebe indes nicht. Ende April berichtete das Magazin Spiegel über hunderte klagebereite Mitgliedsunternehmen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. Rechtsexperten bescheinigten gute Chancen vor Gericht und die ersten Versicherer besserten mit Ersatzquoten bis 50 % auf das Niveau gerichtlicher Vergleiche nach. Infolgedessen benötigen Vermittler und Versicherer gute Argumente, wenn eigene Firmenkunden leer ausgehen oder auf das Entgegenkommen der Assekuranz angewiesen sind. Maklern mit Pflichten als Sachwalter und hinreichender Angebotsauswahl stehen schwierige Kundentermine bevor, sollten die Corona-Ausfälle nicht wie vom Betreiber gewünscht, durch das Versicherungsunternehmen bezahlt werden. Denn entgegen manch vorschneller Expertenäußerung gehören unbekannte Infektionen in der Schaden- und Unfallversicherung durchaus zu den tragbaren Risiken. Ebenso sind die Nachteile einer namentlichen Gefahren- und Risikoauflistung in Bedingungen bestens bekannt und seit den 1980er-Jahren ein Schlüsselargument für Allgefahrenschutz. Versicherer sind frei in ihrer Risikotragung. Die sich daraus ergebenden Bedingungsunterschiede sind elementar für das Beratungsgespräch des Maklers mit seinem Kunden. Aus gutem Grund ringen Maklerverbände mit Versicherern um die Bedingungslücken. Schließlich sind die Berufshaftpflichtversicherer der Vermittler schnell mit im Spiel: Drohende Firmeninsolvenzen verpflichten Inhaber und Unternehmensorgane zur Ausschöpfung aller Staatshilfen sowie möglichen Ansprüche auf Schadensersatz. Bei Versäumnis folgen Aufsichtsräte, Insolvenzverwalter und D&O-Versicherer auf das Parkett, um alle Haftungssachverhalte genauer aufzudecken.

Krisenkommunikation gefragt

Einigen Zielgruppenvermittlern mit gleich gelagerten Beratungen drohen in diesem Zusammenhang sogenannte Serienschäden. Erhielten

Hotelbetriebe aus gleichartigen Gründen einen einheitlichen oder keinen Betriebsschließungsschutz und pochen die Hoteliers auf die ersehnte COVID19-Deckung, prüfen die Berufshaftpflichtversicherer den Serienvorfall. Abhängig von deren Einschätzung und dem Klauseltext schwankt dabei der Höchstersatz zwischen voller Deckung für jeden Einzelfall und nur einmaliger Deckungssumme für alle Schäden. Bei 2 Mio. Euro Berufshaftpflichtdeckung mit dreifacher Jahreshöchstentschädigung variiert der Höchstersatz zwischen maximal 6 Mio. Euro, bzw. 2 Mio. Einzelfallschutz, und lediglich 2 Mio. Euro Deckungssumme bei ungünstiger Serienschadenklausel. Experten aus der Gastronomiebranche taxieren das Gros der Ausfallschäden zwischen 60.000 und 600.000 Euro. Mit geringen Deckungssummen könnte somit das Vermittlervermögen in den Fokus geraten. Waren solche Fälle bisher eher ein theoretisches Gedankenspiel,

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bedrohen die Folgen der Corona-Maßnahmen über Monate hinweg jetzt zahlreiche Betriebe. Mit vorab wohlüberlegten Schritten zum Firmenkunden sollten viele Krisentermine rund um Corona glimpflich verlaufen. So könnten die Beteiligten an einem Tisch mit dem Firmenkunden offensichtliche Beratungsfehler mit außergerichtlichen Leistungskompromissen aus der Welt schaffen. Vor Gericht haben Firmenkunden, Vermittler und deren betroffene Versicherer oft gleichwertige Klagerisiken, die in höheren Schadenanteilen münden. Mit einer praxisgerechten Moderation ziehen dann Kunde, Vermittler und Versicherer lieber am gleichen Strang. (gg/mo)

Fazit

Selbst wenn es schlimmer kommt als es aussieht, schafft eine offene Kommunikation mit vermittlereigenen Berufsversicherern sowie mit den betroffenen Ausfallversicherern und Kunden oftmals negative Schadenentwicklungen abzuwenden. Leisten die Versicherer annehmbaren Ersatz, glätten sich die Wogen schnell außergerichtlich. Für die Bestandspflege und Neukundengewinnung bietet Corona reelle Chancen, wenn das Vertriebs-Timing stimmt. Solange die COVID19-Folgen wüten, stehen viele Unternehmen vor anderen Themen als neu gefassten Versicherungen. Aufgrund der CoronaAusfälle wird sich jeder Unternehmer mutmaßlich später daran erinnern, dass weiter gefasste Versicherungsbedingungen und nicht die billigsten Vergleichsportalbeiträge einen günstigen Versicherungsschutz ausmachen.

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Zum Thema Betriebsschließung sprach finanzwelt mit Experten

Armin Bajus

Handlungsbevollmächtigter WIFO GmbH

finanzwelt: Wie wird sich die Nachfrage für Betriebsschließungsversicherungen angesichts der aktuellen Infektionswelle verändern? Armin Bajus» Viele Betriebe der klassischen Zielgruppen, z. B. Lebensmittelbranche oder Gastronomie, verfügen über eine Betriebsschließungsversicherung. Eine nicht unerhebliche Zahl dürfte aber unversichert sein. Schäden dieses Segments schienen übersichtlich, die Versicherung wurde als Randsparte und ‚nicht so wichtig‘ wahrgenommen. Andere Branchen, die bisher keinen Bedarf sahen (und überwiegend auch keine Versicherungsmöglichkeit hatten), sind jetzt aber sensibilisiert. Unsere Annahme: Die Zahl der Anfragen unserer Gewerbekunden wird aufgrund der aktuellen Situation deutlich steigen und wir rechnen mit einer Erhöhung der Prämien und des Beratungsbedarfs. Hinsichtlich einer Mitversicherung dürfte es ausschlaggebend sein, ob und wenn ja, in welchem Umfang eine Pandemie als mitversichert gilt.

Norbert Porazik

Geschäftsführender Gesellschafter Fonds Finanz Maklerservice GmbH

finanzwelt: Einige Betriebsschließungsversicherungen leisten, andere gewähren Kulanz. Wie stehen Sie im Schadenfall dem Makler und seinem Firmenkunden zur Seite? Norbert Porazik» Wir stehen unseren Maklern in Zusammenarbeit mit der renommierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte mit verschiedenen Unterstützungsangeboten zur Seite, die sie und ihre Kunden bestmöglich schützen, u. a. beim Thema Betriebsschließungsversicherungen. In Bezug auf die aktuelle Situation rund um das Thema Corona haben wir auf unserer eigens dafür eingerichteten Webseite alle wichtigen Informationen zusammengefasst und transparent dargestellt. Darüber hinaus bieten wir generell einen Abwehrservice für unsere Makler und einen Leistungsservice für deren Kunden. Im Falle einer Schadenersatzforderung prüft die Kanzlei Wirth den Sachverhalt und versucht, die Forderung außergerichtlich abzuwehren. Den Leistungsservice beinhaltet die vollständige Aufbereitung des Leistungsantrags des Kunden durch Wirth-Rechtsanwälte.

Karsten Körwer

Direktor Versicherungen Apella AG

finanzwelt: Was bedeuten die CoronaFolgen für Ihre Leistungsbausteine in der Betriebsschließungs- und Betriebsunterbrechungsversicherung? Karsten Körwer» Die Corona-Pandemie stellt die Versicherungsbranche vor eine Zerreißprobe. So muss im Fall von SARS-Cov-2 diese nicht zwangsläufig deklariert sein, um einen Versicherungsschutz auszulösen. Das bedeutet dann aber auch, dass man hier professionelle (Rechts-)Beratung in Anspruch nehmen muss. Viele Versicherer nehmen diese konkreten Anfragen als Argument der Ablehnung. Andere führen großläufige Änderungskündigungen durch, die eben unmissverständlich den Ausschluss als Folge nach sich ziehen. Wir unterstützen unsere Makler an dieser Stelle, indem wir aktiv zwischen unseren Maklern und den Versicherern vermitteln. Hierbei stehen wir ganz klar im Lager der Maklerpartner und setzen uns umfassend für sie ein. In Zukunft werden wir jedoch bei Pandemien andere oder auch andersartige Risikoschutzschilder benötigen. Und auch hier sind wir konzeptionelle Träger und Gesprächspartner der Versicherer.

Ulf Papke

CEO bi:sure GmbH

finanzwelt: Welche Unterstützung rufen Makler bei Ihnen ab, um Firmenkunden geeignete Versicherungen, wie z. B. für Betriebsschließungen, anzubieten? Ulf Papke» Mithilfe der Integrationen von blau direkt ist eine selbstständige, digitale Angebotserstellung der Makler für die Betriebsschließungsversicherung möglich. bi:sure als Gewerbespezialist bietet für die Risikoanalyse einen digitalen Fragebogen, der von den Gesellschaften durchgehend akzeptiert wird und stellt Risikoanalysen der Gesellschaften zur Verfügung. Makler erfahren dank einer Orientierungshilfe, welche Versicherer bestimmte Risiken annehmen, bevorzugt zeichnen oder ablehnen. Handlungsempfehlungen, zu bestehenden Verträgen oder Vorschadensituationen, rechnen sich für den Makler in klingender Münze. Fallen uns gravierende Leistungsunterschiede ins Auge, informieren wir proaktiv unsere Partner. Mit Produkthighlights und dem Fachwissen unserer Makler gespickt, ist die Knowledge Base auf die jeder Makler bei uns Zugriff hat. Der Knaller ist der bi:side – business insurance sideletter. Er schenkt unserem Makler ein Plus an Leistungsverbesserungen für alle wichtigen Gewerbeversicherungen seiner Kunden.

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