Leben, Wohnen, Arbeiten Bauplätze und Immobilien in der Region – – Ein Magazin für den Reutlinger General-Anzeiger – –
– – Sonderausgabe 2014 – –
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Aus alten Schlagzeilen eine neue gemacht: Wir dämmen Häuser mit Altpapier. Papier ist geduldig. Deshalb können wir Ihr Altpapier ohne Weiteres zurück ins Haus tragen, nachdem Sie es rausgebracht haben. Und dann bleibt es da jahrzehntelang. Als Dämmstoff. Das spart Jahr für Jahr Tausende von Tonnen CO2. Und Ihnen die Angst vor der Heizkostenabrechnung.
immopuls 2014
immo Inhaltsverzeichnis 04 Rottenburg 06 Hohenstein
Die Landkreise Tübingen und Reutlingen
07 Gewährleistungsrecht 08 Die neue Energieeinsparverordnung
Grafik: Achim Goller Fotos: Jürgen Meyer, Markus Niethammer
03 10 Wohneigentümer-Gemeinschaften
Liebe Leserin, lieber Leser,
12 Neues für Hauseigentümer
die momentane Niedrigzinsphase ermuntert viele Menschen, ihr Ka-
14 KfW-Effizienzhaus
pital in Immobilien anzulegen. Damit sind nicht nur die Preise für den Bestand an »Betongold« in wenigen Jahren extrem gestiegen, es wird auch kräftig in Neubauten investiert. So sind Bauplätze in der Region sehr gefragt, um sich als junge Familie, Single oder äl-
Impressum
teres Ehepaar den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Zudem interessieren sich viele Baugesellschaften insbesondere für inner-
Sonderausgabe/Mai 2014
städtische Grundstücke und solche in schönen Wohnlagen, um der Nachfrage nach komfortablem Wohnen in guter oder auch zentraler
Herausgeber: GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG
Lage entgegenzukommen. Damit entstehen vielerorts ansprechende
Persönlich haftende Gesellschafterin: GEA Publishing und Media Services
Mehrfamilienhäuser, deren Wohneinheiten oft schon während der
Verwaltungs GmbH & Co. KG, Burgplatz 5, 72764 Reutlingen
Projektierungsphase weggehen wie warme Semmeln. Verleger: Valdo Lehari jr.
Diese neue Ausgabe unseres Magazins »immopuls« gibt Bauwilligen unter unseren Lesern Einblicke, in welchen Orten im Raum
Geschäftsführer: Michael Eyckeler, Stephan Körting
Reutlingen-Tübingen derzeit noch bebaubare Grundstücke veräußert werden, und wo welche neuen oder geplanten Wohnanlagen
Idee und Konzeption: Alexander Rist (Reutlinger General-Anzeiger)
entstehen. Anzeigen: Stephan Körting (verantw.), Sabrina Glück
Darüber hinaus möchten wir Sie über neue rechtliche Gegebenheiten rund ums Bauen und Wohnen informieren, beispielsweise über die
Redaktion: Iris Kreppenhofer (Reutlinger General-Anzeiger)
seit 1. Mai geltende Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie schreibt Immobilienbesitzern vor, beim Verkauf eines Wohngebäudes einen
Layout, Satz und Gestaltung: Nicole Fischer (Reutlinger General-Anzeiger)
Energieausweis vorzulegen. Dabei lässt der Gesetzgeber die Wahl zwischen einem Verbrauchs- oder aufwendigeren Bedarfsausweis.
Druck: Druckzentrum Neckar-Alb, Reutlingen
Zudem sind uns in diesem »immopuls« das Gewährleistungsrecht,
Falls Sie Interesse an einer Anzeigenschaltung in unserer Sonderausgabe
Neuerungen für Hauseigentümer sowie die Rechte und Pflichten von
»immopuls« haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
Wohneigentümer-Gemeinschaften einige Zeilen Wert, um Sie, liebe
Sabrina Glück, Telefon 0 71 21/302-539
Leserin, lieber Leser, ein wenig auf Ihrem Weg zum Eigentümer einer
E-Mail: info@geapublishing.de
Immobilie zu begleiten. Für den Inhalt der Anzeigen zeichnen die Auftraggeber verantwortlich.
Ihre Redaktion von »immopuls«
Auflage: 45 000 Exemplare.
04
Jung gebliebene Stadt – – Rottenburg wächst und bietet für jedes Alter ein lebenswertes Zuhause in ländlichem Raum Die Stadt Rottenburg am Neckar hat das Baugebiet Ahnengärten als neues Wohnbaugebiet in Baisingen ausgewiesen. Rottenburg ist ein schönes Fleckchen Erde mit historischem Herzen in grüner Umgebung. Zur Stadt gehören 17 Ortschaften wie Baisingen, die in der reizvollen Landschaft des Neckartals und dem Oberen Gäu verstreut sind. Dort lässt es sich gut leben und die Freizeit im Grünen bei allerlei naturverbundenen Aktivitäten genießen. Die Stadt bietet sich auch gut zum Arbeiten an, etliche Unternehmen verschiedenster Branchen sind vor Ort. So ist Rottenburg in den vergangenen Jahren deutlich über dem Landesdurchschnitt gewachsen, und die Einwohnerzahl hat sich seit 1961 fast verdoppelt. Heute leben in der Kernstadt knapp 20 000 Einwohner. Damit hat Rottenburg einschließlich seiner Ortschaften fast 43 000 Einwohner.
Die einstige Römerstadt ist Bischofssitz, Hochschulstadt und FasnetsHochburg zugleich. Mit ihrem alljährlichen kulturellen Höhepunkt, dem Neckarfest, ist sie ein Magnet für Gäste aus nah und fern. Da lassen sich schöne Stunden vor historischer Kulisse am Neckar verbringen, ob sitzend im Café oder flanierend am Fluss entlang, wo Steintreppen an sonnigen Tagen zum Verweilen einladen. Die Hochschule bringt junges Leben in die Stadt – wie auch die neuen Baugebiete, die in den vergangenen Jahren immer wieder ausgewiesen wurden. Unter www.rottenburg.de/Wirtschaft&Bauen finden Interessierte einen Überblick über die Baugebiete und noch freie Plätze in allen Teilorten. Die Stadt präsentiert sich als kinderfreundlich. Mehr als 30 Einrichtungen in kirchlicher, freier oder kommunaler Trägerschaft sorgen für das Wohl des Nachwuchses vom Krippenalter bis zum Schuleintritt. Den Bewohnern stehen mehr als 20 Schulen in der
immopuls 2014 Gesamtstadt zur Verfügung, davon fünf Gymnasien, zudem Schülerhort und Kindergärten. Darüber hinaus ist Rottenburg Sitz einer Hochschule für Forstwirtschaft und einer Hochschule für Kirchenmusik. Die Stadtoberen sind auch stolz auf ihre Infrastruktur mit guter Verkehrsanbindung zur A 81, B 28 und B 14, mehreren Gewerbegebieten und guten Datenleitungen. Da ist es kein Wunder, dass sich einige international tätige Unternehmen angesiedelt haben, die viele neue Arbeitsplätze anbieten. iso/va
05
Fotos: Jürgen Meyer
06
Fotos: Gemeinde Hohenstein
Naturnahe Bauplätze mit Wohlfühlcharakter – – Hohenstein: Eine traditionsbewusste und zugleich zukunftsorientierte Gemeinde Hohenstein mit seinen fünf Ortschaften Bernloch, Eglingen, Meidelstetten, Oberstetten und Ödenwaldstetten liegt mit rund 3 700 Einwohnern auf der Hochfläche der Schwäbischen Alb. Über die B 312 ist Hohenstein gut erreichbar. Die Kreisstadt Reutlingen liegt etwa 30 Autominuten entfernt. Im Gang durch die Gemeinde findet der Betrachter ein ausgewogenes Bild moderner und traditioneller Einrichtungen. Hohenstein bietet seinen Bewohnern neben einer modernen Infrastruktur und einem vielseitigen Vereinsleben ein behagliches Wohnen inmitten einer reizvollen Alblandschaft. Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder im Winter auf Ski – Hohenstein ist ein ideales Freizeit- und Wandergebiet. Kommunale, voll erschlossene Baugebiete zu familienfreundlichen Preisen gibt es in Bernloch (Molkeweg), Eglingen (Lautertalstraße, Stockwiesen), Meidelstetten (Auchtert), Oberstetten (Metzgergasse, Heerstraße I und II) und Ödenwaldstetten (Hofweg und Distelweg). In Oberstetten ist derzeit ein neues Baugebiet in Planung. Ein Kindergarten ist in jedem Ortsteil vorhanden. In Meidelstetten und Ödenwaldstetten ist zusätzlich eine Kleinkindbetreuung für Kinder
von null bis drei Jahren eingerichtet. Inmitten des Gemeindegebiets befindet sich eine Grund- und Hauptschule – die Hohensteinschule. Derzeit ist am selben Standort ein privates Albgymnasium in Planung. Sonstige weiterführende Schulen befinden sich unweit in Engstingen, Münsingen, Pfullingen und Gammertingen. Bäcker, Metzger und verschiedene Lebensmittelgeschäfte sind in Hohenstein ebenso zu finden wie Hausarzt, Zahnarzt, Tierarzt und eine Apotheke. Des Weiteren betreibt die Gemeinde in jedem Ortsteil ein Backhaus. Für ein lebendiges Kulturangebot sorgen die Volkshochschule Hohenstein, die örtliche Musikschule, zahlreiche Vereine und die Gemeinde selbst mit Märkten und Kultur auf der Burgruine Hohenstein. Hohenstein bietet mehr Arbeitsplätze als es Beschäftigte gibt. Dieser Überhang an Einpendlern, der typisch für Städte, aber für eine ländliche Gemeinde etwas Besonderes ist, spricht für die gute Infrastruktur in Hohenstein, da sind sich die Stadtoberen sicher. Das heißt, 1 686 Arbeitsplätzen stehen 1 428 Beschäftigte gegenüber. Hauptund Bauamtsleiterin Stefanie Jeske ist die Ansprechpartnerin für Bauinteressenten (Telefon 0 73 87/98 70-15). Nähere Informationen über die Bauplätze und das Gemeindeleben auch unter www.gemeindehohenstein.de. va/pr
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Bewusst leben in Tradition und Fortschritt. Hohenstein ist eine traditionsbewusste und zugleich zukunftsorientierte Gemeinde. Moderne Infrastruktur, aktives Vereinsleben, wohnen inmitten einer reizvollen Alblandschaft. Gemeinde Hohenstein Ödenwaldstetten · Im Dorf 14 72531 Hohenstein Ihr Ansprechpartner: Frau Jeske Tel.: 07387 9870-15 · Fax: 07387 9870-29 e-mail: rathaus@gemeinde-hohenstein.de www.gemeinde-hohenstein.de www.facebook.de/gemeindehohensteinbw
immopuls 2014
Nur bei teuren Mängeln – – Gewährleistungsrecht: Neues Urteil zu Schadenersatz beim Grundstückskauf
das Gebäude mit Hausschwamm befallen war – einem holzzerstörenden Pilz, der auch in Putz und Mauerwerk eindringt. In den unteren Gerichtsinstanzen erstritt die Hauskäuferin insgesamt 639 230
Ein Hauskäufer kann bei Mängeln höchstens den Betrag als Schaden-
Euro Schadenersatz für die über längere Zeit aufgelaufenen Sanie-
ersatz verlangen, den das Gebäude mängelbedingt weniger wert ist.
rungskosten.
Dies entschied der Bundesgerichtshof, teilt die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung mit. Dem Gericht zufolge gelte dies allerdings nur bei
Das Urteil
Mängeln, deren Beseitigung unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde (BGH, Urteil vom 4. April 2014, Az. V ZR 275/12).
Der Bundesgerichtshof hielt nach Angaben der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung den Schadenersatz für zu hoch. Grundsätzlich könne
Wer ein Haus kauft, hat Gewährleistungsansprüche nach dem Kauf-
die Käuferin die für die Mängelbeseitigung nötigen Kosten als Scha-
vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 433 ff. BGB). Weist
denersatz verlangen, so das Urteil. Seien diese unverhältnismäßig, sei
das Gebäude Mängel auf, kann er unter verschiedenen Vorausset-
jedoch der Schadenersatz auf den mangelbedingten Minderwert des
zungen zum Beispiel den Kaufpreis mindern, Schadenersatz verlan-
Kaufobjekts beschränkt.
07
gen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährleistung kann beim Kaufvertrag unter Privatpersonen ausgeschlossen werden – was aber
Ein Anhaltspunkt dafür liege vor, wenn die Kosten der Mängelbeseiti-
nicht zählt, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt.
gung den Verkehrswert des mangelfreien Gebäudes oder 200 Prozent der mangelbedingten Wertminderung überstiegen. Hier wurde der
Der Fall
Zeitwert mit Schwammbefall bei 507 000 Euro angesetzt, ohne bei mindestens 600 000 Euro. Eine Unverhältnismäßigkeit komme damit
In dem Fall hatte die Klägerin für 260 000 Euro ein Grundstück mit
in Betracht. Allerdings müsse bei den Mängelbeseitigungskosten der
einem Mietshaus erworben. Nach der Übergabe erkannte sie, dass
zu Beginn der Arbeiten absehbare Betrag angesetzt werden. pm
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Was sich für Privathaushalte ändert – – Die neue EnEV: Verbraucherzentrale erklärt die Energieeinsparverordnung
stens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert. Der korrekte Umgang mit den Energieausweisen wird außerdem stich-
Am 1. Mai 2014 trat die neue Fassung der Energieeinsparverord-
probenartig kontrolliert. Die Umsetzung der Kontrollen obliegt den
nung, kurz EnEV, in Kraft. Was sich hinter dem sperrigen Namen ver-
Bundesländern.
birgt und welche Regelungen Verbraucher betreffen, erklärt Stefan
08
Materne, Experte der Bundesverbraucherzentrale Energieberatung.
Pflicht zum Kesseltausch ab 1. Januar 2015
»Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutz-
Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
politik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen An-
betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie
forderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik«, erläu-
älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer
tert Materne. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in
von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn
den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Für Privathaushalte sind
das Haus ab 2002 bezogen wurde.
dabei vor allem drei Regelungsbereiche relevant:
Gestiegene Effizienzanforderungen ab 1. Januar 2016 Aufwertung des Energieausweises seit 1. Mai Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer
2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung
Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie die Bürger sie von Kühl-
müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksich-
schränken kennen. Diese Angabe muss bereits in einer Anzeige für
tigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um
Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Späte-
durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wär-
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immopuls 2014 medämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen, hier gelten weiterhin die Anforderungen der EnEV 2009. In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen, empfiehlt Materne. »Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt.«
Verbraucherzentrale hilft weiter Bei allen Fragen zu energieeffizientem Bauen und Sanieren sowie gesetzlichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem
09
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kommen auf den Einzelnen auch Pflichten zu. Die Wüstenrot Hausund Städtebau klärt auf. Rechte und Pflichten von Wohneigentümern ergeben sich primär aus dem Wohnungseigentümergesetz (WEG), der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung. Das WEG regelt insbesondere die eigentumsrechtlichen Grundlagen. In der Teilungserklärung werden die Anteile der einzelnen Eigner an der Wohnanlage bestimmt. Auch Foto: fotolia
der Kostenschlüssel, nach dem die gemeinsam anfallenden Kosten – etwa für Hausreinigung, Abwasser und Gartenpflege – aufgeteilt sind, wird dort festgelegt. Die Gemeinschaftsordnung hingegen beinhaltet die verschiedenen Kategorien von Eigentum und die damit
Klar geregelt – – 10
Die Rechte und Pflichten von WohneigentümerGemeinschaften
verbundenen Nutzungsrechte und Zahlungsverpflichtungen.
Sonder- und Teileigentum Das Eigentum wird hauptsächlich in Sonder-, Teil- und Gemeinschaftseigentum unterschieden. Zu ersterem gehören die Wohnräume einschließlich Terrasse und Balkon, die Kategorie Teileigentum beinhaltet
Es ist noch immer der Traum vieler Menschen – das eigene, mietfreie
alle unbewohnten, gemeinschaftlich genutzten Räume, wie beispiels-
Heim. Das kann ein Einfamilienhaus sein. Alternativen sind Wohnein-
weise die Waschküche. Außenwände, Fassaden und das Dach zählen
heiten in Mehrfamilienhäusern oder Wohneigentümer-Gemeinschaf-
wiederum zum Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum darf
ten. Diese können einige Vorteile mit sich bringen, da Kosten und
nach Belieben gestaltet und genutzt werden – solange es das Ge-
Verantwortung für Gemeinschaftseigentum geteilt werden. Jedoch
meinschaftseigentum oder den Wohnraum anderer nicht verändert.
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immopuls 2014 Dahingegen darf das gemeinschaftlich genutzte Eigentum nur mit
gebend: Je höher die Anteile, desto stärker wird die Stimme im Be-
vorheriger Zustimmung aller Eigner verändert und umgebaut werden.
schluss gewertet.
Außerdem müssen die Eigentümer für diese Umbauten und Veränderungen gemeinsam aufkommen: Kosten für die Instandhaltung
Hausgeld
werden untereinander aufgeteilt und die Besitzer haften als GemeinDaneben gibt es jedoch auch einige Verpflichtungen. So müssen alle
schaft gegenüber ihren Gläubigern.
Eigentümer Hausgeld zahlen. Dieses dient dazu, allgemeine Betriebs-
Gemeinschaftseigentum
kosten und die Instandhaltung zu finanzieren sowie Rücklagen für Sanierungsmaßnahmen zu bilden. Außerdem wird davon der Haus-
Auch die Entscheidung über die Reparatur und Sanierung des Ge-
verwalter bezahlt. Damit einher geht auch die Hausgeldabrechnung,
meinschaftseigentums wird zusammen getroffen. Je nach Maßnah-
die einmal jährlich vom Hausverwalter erstellt werden muss und bei
men wird bei den Abstimmungen entweder eine einfache Mehrheit
der jährlichen Eigentümerversammlung vorgelegt wird. Diese ist meist
oder aber eine Majorität von 75 Prozent benötigt. Instandhaltungs-
bereits vor der Versammlung einsehbar und sollte dann von den Eig-
maßnahmen fallen meist unter ersteres, Modernisierungs- oder Sa-
nern oder dem Beirat kontrolliert werden.
nierungsmaßnahmen hingegen benötigen eine doppelt qualifizierte Mehrheit.
Dabei ist vor allem wichtig zu überprüfen, ob eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Aufstellung der Kosten vorliegt: Sind
Die Zuteilung des Stimmrechts kann auf verschiedene Arten bestimmt
sowohl Anfangs- als auch Endbestände der Konten und Instandhal-
werden. Grundsätzlich gilt das gesetzliche Stimmrecht. Hierbei hat
tungsrücklagen aufgelistet? Wurden Zinserträge erzielt und verbucht?
jeder Eigentümer nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der
Sind zusätzliche Informationen aufgeführt, wie zum Beispiel Forde-
Wohnungen. Ehepaare oder Erbengemeinschaften, die sich eine
rungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümerschaft gegen
Wohnung teilen, haben ebenfalls nur eine Stimme. Daneben ist es
andere Wohnungseigentümer oder Dritte? Wird der richtige Kosten-
aber auch zulässig, das sogenannte Wertprinzip gelten zu lassen. In
verteilungsschlüssel benutzt? Einen Verwalter zu bestimmen, ist eben-
diesem Fall sind die Miteigentumsanteile der Eigentümer ausschlag-
falls Pflicht der Eigentümer. pm
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11
Neues für Hauseigentümer – – Kaufen, Renovieren und Sanieren: Seit Jahresbeginn geltende Änderungen
fizienz-Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes verbindlich, das heißt, Sachverständige, die erforderliche Bestätigungen abgeben, müssen auf www.energie-effizienz-experten.de eingetragen sein.
Für Immobilienbesitzer und solche, die es werden wollen, gibt es seit diesem Jahr Neuerungen. Unter anderem ist der sogenannte Wohn-
Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen fördert sogenannte KfW-
Riester flexibler. Es ist jetzt möglich, angespartes Guthaben für eine Im-
Effizienzhäuser 70, 55 und 40 sowie vergleichbare Passivhäuser, wäh-
mobilie aus einem bestehenden Vertrag zu entnehmen und trotzdem
rend das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren, Maßnahmen zur
die volle staatliche Förderung zu erhalten. Für die KFW-Programme
Reduzierung des Energiebedarfs wie beispielsweise die Wärmedäm-
zum Energieeffizienten Sanieren und Bauen wird eine Expertenliste
mung von Wänden, Erneuerung der Fenster und Außentüren oder
verbindlich. Wer über Finanzierung oder Förderung nachdenkt, kann
der Heizung unterstützt. Auch die Baubegleitung der Sanierung durch
sich frühzeitig informieren.
einen Experten kann gefördert werden. »Entsprechende Darlehen aus den genannten KfW-Programmen können über die Hausbank bean-
KfW-Programme helfen sparen
12
tragt werden«, erklärt Gerd Hufnagel, Immobilienfinanzierungsexperte der Hypovereinsbank.
Mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt der Staat durch die KfW mit den Programmen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren die En-
Wohn-Riester flexibler
ergiewende im Eigenheim. Zum einen wird der Bau und Erwerb von besonders energieeffizienten Neuimmobilien gefördert. Zum anderen
Sparer können ab 2014 mit ihrem Riester-Vermögen flexibler haushal-
werden Hausbesitzern finanzielle Mittel zur energetischen Sanierung
ten. Beim sogenannten Wohn-Riester erhält derjenige staatliche För-
ihrer bestehenden Immobilie bereitgestellt.
derung, der ein Eigenheim baut oder kauft. Angesparte Einlagen aus
Im Juni 2014 wird für diese KfW-Programme die sogenannte Energieef-
beliebigen Riester-Verträgen können nun beispielsweise jederzeit zur
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immopuls 2014 Foto: HVB
Abzahlung des Immobilienkredits entnommen werden, sofern diese mindestens 3 000 Euro betragen. Zuvor konnten die Gelder nur zum Kauf oder Bau verwendet und erst ab Eintritt ins Renten-Alter mit der Tilgung über Riester-Gelder begonnen werden. Auch gilt ab sofort, dass bei Verkauf eines Riester finanzierten Hauses der Verkäufer nun fünf anstatt vier Jahre Zeit hat, in eine neue selbstgenutzte Immobilie zu investieren. Zudem öffnet sich das Finanzieren über Riester in diesem Jahr für altersgerechte Umbauten des selbstgenutzten Eigenheims. Im Rentenalter greift nach wie vor die bereits übliche nachgelagerte Besteuerung der geförderten Beträge. Diese werden auf einem Wohnförderkonto erfasst. Immobilienbesitzer können seit Jahresbeginn aber jederzeit flexibel entscheiden, ob sie die Summe des Wohnförderkontos jährlich in Raten oder auf einmal versteuern möchten. Bei einmaliger Steuerzahlung beträgt die Versteuerung nur 70 Prozent des Kontostandes. Seit 2008 besteht die Förderung des privaten Wohneigentums im Rahmen der staatlichen geförderten privaten Altersvorsorge. Riester-
derbeträge in die Tilgung des Bauspardarlehens ein. Im Alter greift
Sparer können seitdem mit einem Bausparvertrag staatliche Zulagen
dann erst die nachgelagerte Besteuerung. Neben dem steuerlich be-
erhalten. Zu den Besonderheiten beim Riester-Sparen zählt, dass
günstigten Ansparen können Käufer und Bauherren auch direkt ein
während der Ansparphase die Förderbeträge direkt in den Bauspar-
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vertrag gezahlt werden. Sobald dieser zugeteilt wird, fließen die För-
Förderbeiträge direkt in die Finanzierung. HVB/relatio-pr
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Während der GardenLife am 30. + 31. Mai von 11 -15 Uhr, ist Tag der offenen Tür in unseren Musterhäusern, in der Otto-Johannsen-Straße.
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ren sein, dass eine deutliche Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie liegen kann. Die Folge dabei kann sein dass die Heizkostenabrechnung häufig höher ausfällt, als die berechnete Kennzahl für die KfW-Förderung
Foto: Oranier-Heiztechnik
ergeben hat.
Wie sich der Bedarf errechnet Der Bedarf ergibt sich aus einer Berechnung, die von bestimmten, fiktiven Nutzungsbedingungen bezüglich Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten und klimatischen Bedingungen ausgeht. Dem gegenüber steht der Verbrauch: Anhand der erzeugten Kilowattstunden Energie lässt sich ermitteln, wie viel Öl, Gas oder Holz von dem Heizkessel-
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Heizkosten können höher liegen – –
Betreiber verbraucht wurde. Dieser Verbrauch wird als »Endenergie« bezeichnet. Komplex wird es, wenn außerdem die unterschiedlichen Umweltwirkungen der Brennstoffe berücksichtigt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Förderverluste der Bohrinseln und den Energie-
KfW-Effizienzhaus: Der errechnete Bedarf steht dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber
aufwand des Transports. Des Weiteren wird einkalkuliert, dass Sonnenenergie unbegrenzt zur Verfügung steht und Holz, als nachwachsender Rohstoff, das im Holzofen frei gesetzte Kohlendioxid wieder
Die Verbraucherzentrale Energieberatung des Bundes warnt vor fal-
bindet. Diese Einflussgrößen eingeschlossen, sprechen Fachleute
schen Erwartungen beim Brennstoffverbrauch. Wer sein Gebäude
von »Primärenergie«. Bei Gas und Öl werden daher üblicherweise 10
nach KfW-Effizienzhaus-Standard saniert, sollte sich darüber im Kla-
Prozent auf die Endenergie aufgeschlagen, bei Holzpellets hingegen 80 Prozent gutgeschrieben.
Was zu beachten ist Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Verbrauchern daher auf folgende Aspekte zu achten: Die Bestimmungen und Berechnungen für den Erhalt von KfW-Fördermitteln basieren auf dem Primärenergiebedarf. Das hat zur Folge, dass ein schlecht gedämmtes Haus mit einer Holzheizung ein besseres Ergebnis erzielen kann als ein ansonsten vergleichbares, gut gedämmtes Gebäude mit Gashei-
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zung. Setzt der Verbraucher die für die Förderung errechnete (Primärenergie-)Kennzahl mit dem zu erwartenden Verbrauch gleich, sorgt
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das spätestens bei der Jahres-Energierechnung für Unmut. Es entsteht zudem der Anreiz – auch in ineffizienten Häusern – mit Holz zu heizen. Dabei wird außer Acht gelassen, dass Holz nicht für beliebig viele Heizungen zur Verfügung steht.
Wie Energieberater erreichbar sind Anbieterunabhängige Informationen zu Förderprogrammen und Modernisierungen bieten die Energieberater der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auch auf www.verbraucherzentrale-en-
72555 Metzingen . Telefon 07123 923017 info@straubimmobilien.de . www.straubimmobilien.de
ergieberatung.de oder unter Telefon 0800/809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. pm
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