Meine Experten - Recht, Steuern, Wirtschaft 2014

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RECHT, STEUERN, WIRTSCHAFT

MIT FACHBEITRÄGEN VON SPEZIALISTEN AUS DER REGION

Rechtsanwälte Steuerberater

Wirtschaftsprüfer Expertenbeiträge


Inhalt

Inhaltsverzeichnis 04 Von anderen profitieren: Musterprozesse für Steuerzahler

18 HWS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft

06 Jobsharing: Was rechtilich gilt

20 Fremde Dinge: Wertvolle Funde muss man melden

07 SLP Anwaltskanzlei Dr. Seier & Lehmkühler GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft/Fachanwälte für Arbeitsrecht

22 Urteil über Auskunftspflicht: Mieter muss die Wahrheit sagen

08 Damit die Lust am Grillen nicht verraucht: Was rechtlich zu Hause erlaubt ist

23 Ralph Schönenborn Dipl.-Kaufmann/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer

09 Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte/Notar

23 Kanzlei Pazarli Rechtsanwältin

10 Hobby-Taxifahrer: Privatchauffeure müssen Versicherung anpassen

24 Kauf bricht nicht Miete: Rechte bei der Wohnungsumwandlung

10 HW&P – Homolka, Winter-Kienle & Partner Steuerberater mbB

26 Mütterrente und Versorgungsausgleich: Alte Scheidungsbeschlüsse prüfen lassen

11 Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen Rechtsanwälte

27 Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

12 Regeln fürs Homeoffice: Die rechtliche Seite des heimischen Büros

28 Vorsicht beim Online-Shopping: Neues Gesetz hilft Versandhändlern

14 Ins rechte Bild gerückt: Auch Hobbyfotografen müssen Persönlichkeitsrechte beachten

29 Noll Steuerberater

15. Alltax GmbH Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft

30 Mietrechtsreform: Bestellerprinzip führt zu Rechtsstreitigkeiten

15 Bettina Duge Steuerberaterin

32 Mitarbeiter in der Warteschleife: Was bei Kettenbefristungen erlaubt ist

16 Kündigung wegen Privatleben: Handfeste Gründe nötig

34 Urlaub in der Probezeit: Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf

17 Dr. König & Kollegen Rechtsanwälte

35 Impressum 36 Voelker & Partner Rechtsanwälte/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater mbB

NEU!NLINE!

CH O U A T Z T JE

www.experten.gea.de

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Liebe Leserin, lieber Leser, steht die ungeliebte Steuererklärung an oder der Jahresabschluss ins Haus, soll ein Vertrag juristisch abgeklopft werden oder ein Rechtsstreit scheint nicht mehr abwendbar zu sein, dann sind Profis gefragt. Ein Laie ist im Dschungel deutscher Paragrafen schlicht überfordert. Gut, wenn man dann den richtigen Experten kennt. Um für den Fall der Fälle den entsprechenden Fachmann sofort parat zu haben, geben wir Ihnen unser neues Magazin „Meine Experten – Recht, Steuern, Wirtschaft” an die Hand. Wir führen Sie zu kompetenten Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten dieser Bereiche. Ob in rechtlichen oder in steuerlichen Fragen, beim Durchblättern wird die Vielfalt der Fachgebiete klar, auf die sich unsere Experten aus der Region Neckar-Alb spezialisiert haben. Da finden Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer ebenso Rat wie Otto-Normal-Bürger, die rechtliche Hilfe benötigen oder wenigstens einen Teil ihres redlich verdienten Geldes über die Steuererklärung zurückhaben möchten. Nicht zuletzt erfordern rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zumeist auch viel Zeit, um diese im eigenen Sinne zu regeln. Da erleichtert es doch ungemein, wenn der gesamte Vorgang in die Hände eines Experten gelegt werden kann. Blättern Sie durch die einzelnen Kapitel und finden Sie genau den Spezialisten, den Sie gerade brauchen. Darüber hinaus haben wir Ihnen aktuelle Fachbeiträge zu den Themen Recht, Steuern und Wirtschaft zusammengestellt, damit Sie mit diesem Magazin für alle Eventualitäten gewappnet sind. Viel Spaß beim Lesen und viele interessante Einblicke wünscht Ihnen Ihr

Stephan Körting Geschäftsführer GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG

PS: Haben Sie Anregungen oder Fragen zu unseren Expertenseiten? Ich freue mich über Ihre E-Mail unter info@geapublishing.de

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Recht, Steuern, Wirtschaft

Von anderen profitieren – Musterprozesse für Steuerzahler Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Dieses Sprichwort gilt auch für Steuerzahler. Denn sie können oft von Gerichtsverfahren anderer profitieren. Dazu müssen sie nur herausfinden, ob und wo ein entsprechendes Verfahren läuft. Ärger mit dem Finanzamt? Damit sind Betroffene womöglich nicht allein. Sie sollten daher prüfen, ob es zu ihrem Streitfall ein laufendes Gerichtsverfahren gibt. Besonders bei Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) lohnt es, sich dranzuhängen. „In kaum einem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Änderungen wie im Steuerrecht“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Jedes Jahr gibt es mehrere Gesetzesänderungen, Schreiben der Verwaltung und des Bundesfinanzministeriums und zahlreiche Urteile.“ Die Folge: Die Vorgaben, welche Kosten wie steuerlich geltend gemacht werden können, ändern sich immer wieder.

Doch wie erfahren Steuerzahler von entsprechenden Verfahren? Einfach ist die Recherche auf den Internetseiten des Bundesfinanzhofs. „Hier werden alle anhängigen Verfahren aufgelistet“, erklärt Klocke.

den Kinderunterhalt zu den absetzbaren Kosten zählen (Az.: VI R 65/12).

Burnout: Eine starke Belastung im Beruf kann ein Burn-Out auslösen. Können die Kosten für die Behandlung als WerbungsSchwieriger ist es bei den Finanzgerichten kosten abgesetzt werden? Oder gilt in dieder Bundesländer. „Das ist leider sehr unter- sem Fall ein Abzug als außergewöhnliche schiedlich geregelt“, hat Klocke beobach- Belastung? Diese Frage klärt der BFH (Az.: tet. Mitunter finden sich Angaben auf den VI R 36/13). Internetseiten der Gerichte. „Sie können natürlich auch anrufen“, sagt die Expertin. Arbeitszimmer: Oft gestritten wird um die „Es ist aber fraglich, ob Sie die entsprechen- Anerkennung der Kosten für den Arbeitsden Informationen bekommen.“ Der Bund platz. Aktuell anhängig ist unter anderem der Steuerzahler hat auf seiner Internetseite ein Verfahren, in dem geklärt werden soll, Verfahren aufgelistet, die der Verband un- ob die Kosten abgesetzt werden können, terstützt. Auch bei der Stiftung Warentest wenn der Beschäftigte nur an bestimmten Tagen zu Hause arbeitet und ansonsten im können sich Steuerzahler informieren. Betrieb ist (Az.: VI R 40/12). dpa/tmn Ein weiterer Haken: „Das Finanzamt erkennt Verfahren vor dem Bundesfinanzhof in der Regel problemlos an“, erklärt Klocke. „Bei Verfahren vor den Finanzgerichten der Bundesländer ist das nicht immer der Fall.“ Hier stellt sich das Finanzamt mitunter quer.

Einspruch einlegen

Internet: Einige Verfahren im Überblick

Erkennt das Finanzamt bestimmte Kosten nicht an, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Gute Chancen hat, wer sich dabei auf ein laufendes Gerichtsverfahren beziehen kann. „Bei Prozessen vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht besteht Anspruch auf Ruhen des Verfahrens“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Das bedeutet: Der umstrittene Steuerbescheid bleibt bis zu einem Urteil offen.

Kosten für das Erststudium: Können die Kosten für ein Studium direkt im Anschluss an das Abitur als Werbungskosten abgesetzt werden? Der Bund der Steuerzahler meint: ja. Nun muss der BFH darüber entscheiden (Az.: VI R 8/12).

Musterverfahren beim Bundesfinanzhof: http://dpaq.de/AmH9V Musterverfahren d. Bundes der Steuerzahler: http://dpaq.de/s8XYH Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine: http://dpaq.de/4aUov

Prozesskosten: Der BFH befasst sich unter anderem mit der Frage, ob Prozesskosten Tipps der Stiftung Warentest: im Zusammenhang mit einem Streit über http://dpaq.de/3FZtl 5


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Jobsharing: Was gilt rechtlich? Flexibel arbeiten, aber rechtlich absichern

Jobsharer haben die Pflicht, sich zu organisieren und dafür zu sorgen, dass der Arbeitsplatz immer besetzt ist. Aber der eine Zwei Arbeitnehmer, ein Arbeitsplatz – dem muss den anderen nicht automatisch vertreJobsharing könnte die Zukunft gehören. ten, wenn dieser mal krank ist oder Urlaub Denn seine Flexibilität kommt vielen Men- macht. „Vertreten muss der eine Jobsharer schen entgegen. Beim Jobsharing bekommt den anderen nur, wenn eine solche Verjeder der beiden Arbeitnehmer einen sepa- tretung im Arbeitsvertrag fixiert und auch raten Arbeitsvertrag. Darin muss zum Bei- zumutbar ist“, erklärt die Kölner Rechtsspiel festgelegt sein, wie die beiden Jobsha- anwältin Dr. Nathalie Oberthür von der rer die Arbeit untereinander aufteilen, teilt Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutdie Deutsche Anwaltauskunft mit. schen Anwaltverein. Bei Jobsharing teilen sich zwei Arbeitnehmer eine volle Stelle und arbeiten jeweils in Teilzeit. Das Besondere dabei: Die beiden Jobsharer können frei entscheiden, wann sie arbeiten, wie sie die Arbeit unter sich aufteilen und sich organisieren.

Was passiert, wenn einer der Jobsharer kündigt? Löst sich das Job-Tandem auf und einer der beiden Jobsharer verlässt das Unternehmen, bleibt der Arbeitsvertrag des anderen davon unberührt.

In einem solchen Fall sind verschiedene Szenarien denkbar: Der Arbeitgeber sucht einen Mitarbeiter, der auch Jobsharing maZwar gibt es dabei auch Grenzen, doch sind chen will und den verlassenen Teil der Stelle diese viel weiter gesteckt als bei anderen Ar- übernimmt. Findet der Chef dafür niemanbeitsmodellen, die stark von Vorgaben des den, kann er sich mit dem verbliebenen JobArbeitgebers bestimmt sind. Wer wann ar- sharer darauf einigen, dass dieser die Stelle beitet und andere Fragen, die sich aus dem allein besetzt und wieder in Vollzeit arbeitet. Jobsharing ergeben, regeln die Arbeitsver- „In diesem Fall müsste der Arbeitgeber eine träge der beiden Jobsharer. Dabei bekommt Änderungskündigung auf Vollzeit aussprejeder einen separaten Vertrag. chen“, so Oberthür. dav

Vertretungsregelung

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Recht, Steuern, Wirtschaft Fotos: Trinkaus

Dr. Ralf Seier1 Rechtsanwalt Torsten Lehmkühler1 Rechtsanwalt Dr. Gerhard Janasik1 Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Gaenslen1 Rechtsanwalt Dr. Ralf Kittelberger1,2 Rechtsanwalt Harald Kreitlein1 Rechtsanwalt Dr. Oliver Hahn1 Rechtsanwalt Dr. Tina Heilemann1 Rechtsanwältin Dr. Matthias Leukert1 Rechtsanwalt Alja Schmitz Rechtsanwältin Prof. Dr. Joachim Gschwinder* of Counsel zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht zugleich Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht * nicht als Rechtsanwalt zugelassen 1 2

Obere Wässere 4 72764 Reutlingen Tel.: 07121-383610 Fax: 07121-3836199 E-Mail: rt@slp-anwaltskanzlei.de www.slp-anwaltskanzlei.de

SLP – „Wir Unternehmen Arbeitsrecht“ Dienstleistungsorientierung, Fachkompetenz und Identifikation mit den unternehmerischen Zielen ihrer Mandanten sind die prägenden Elemente der Kanzleiausrichtung unter dem Motto „Wir Unternehmen Arbeitsrecht.“

sungen mit klaren Empfehlungen zeichnen SLP unterstützt Führungskräfte bei aufkommenden die Arbeitsweise der Reutlinger Rechtsan- Vertragsverhandlungen, Fragen während der Dauer des Vertrags, waltskanzlei SLP aus. bei dessen Kündigung, nachvertragliDurch eine enge Zusammenarbeit hat der chen Problemen oder auch bei drohenden Mandant das erforderliche Fachwissen Haftungsansprüchen. Als Spezialist mit klarer Positionierung ist SLP abrufbereit im Betrieb. Mit Inhouse-Schulungen zu betriebsspezifiauf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Handelsver- Die Kanzlei gestaltet und prüft arbeitsrecht- schen Themen fördert SLP die Unternehmenstreter- und Vertriebsrechts tätig. Dabei vertritt liche Verträge, unterstützt die Personalab- entwicklung der Mandanten und informiert die Kanzlei ausschließlich Unternehmen der teilung ihres Mandanten im Tagesgeschäft, sie mit Quartalsbriefen über aktuelle EntwickPrivatwirtschaft, öffentliche Dienstgeber, Ge- begleitet Unternehmen bei Restrukturie- lungen in der Rechtsprechung. schäftsführer/Vorstände, Führungskräfte und rungen und übernimmt die Vertretung in sowie regelmäßige Handelsvertreter. behördlichen Zustimmungsverfahren, bei Veröffentlichungen Verhandlungen mit dem Betriebs- oder Per- Vorträge runden das Beratungsprofil der Zuverlässigkeit in der Beratung, Schnelligkeit sonalrat, in der Auseinandersetzung mit Kanzlei ab. Ergänzend steht den Mandanten die SLP Personalberatung zur Seite. in der Bearbeitung und praxisorientierte Lö- Gewerkschaften und vor Gericht. 7


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Damit die Lust am Grillen nicht verraucht Was rechtlich zu Hause erlaubt ist

Grillen auf Balkons von Mietwohnungen erlaubt. „Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme und die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten“, so der Sprecher.

Mit steigenden Temperaturen steigt auch die Lust aufs Grillen. In den meisten Fällen darf auf dem eigenen Balkon gegrillt werden – doch nur in Maßen. Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte das Rücksicht ist wichtig Gebot der Rücksichtnahme beherzigt werden, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft. Wer ein eigenes Haus mit Garten besitzt, hat dagegen etwas mehr Gestaltungsfrei„Es gibt kein Recht aufs Grillen“, so Rechts- heit, da Nachbarn von Rauch und Lärm anwalt Swen Walentowski von der Deut- weiter entfernt sind und kein Mietvertrag schen Anwaltauskunft. Dennoch spreche Grillen untersagt. Doch auch hier gilt es, zunächst nichts dagegen, dies ab und zu Rücksicht zu nehmen. auf seinem Balkon zu tun, solange durch den Mietvertrag oder die Hausordnung Wer keine Möglichkeit hat, zu Hause zu grillen, kann auf Parks ausweichen. Dabei Grillen nicht explizit verboten sei. unterscheiden sich die Vorschriften von Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es Gemeinde zu Gemeinde. Übergreifend nicht, die Gerichte entscheiden von Fall lässt sich aber festhalten: Es darf nur da zu Fall. Oftmals wird über die Häufigkeit gegrillt werden, wo die Erlaubnis sichtbar der Grillabende und die Lärm- und Rauch- ist, etwa durch ein Hinweisschild. „Und belästigung für die Nachbarn gestritten. der produzierte Müll muss anschließend Zwischen viermal und bis zu 25 Mal im wieder mitgenommen und selber entsorgt Jahr haben Gerichte in der Vergangenheit werden“, warnt Walentowski. dav

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Recht, Steuern, Wirtschaft

Reutlingen

Stuttgart

Tübingen

Balingen

Rechtsanwälte seit Generationen „Wir denken nicht nur von Fall zu Fall, sondern in Generationen.” Diesen stolzen Satz kann sich die Kanzlei Dr. Kroll & Partner leisten, die im Jahr 2013 ihr 60-jähriges Bestehen feierte. Seitdem hat sie bemerkenswert expandiert: An den vier Standorten Reutlingen, Tübingen, Stuttgart und Balingen setzen sich heute 39 Rechtsanwälte für ihre Mandanten ein.

Diese Stärke basiert zum einen darauf, dass viele Anwälte einen Fachanwaltstitel führen dürfen – sei es im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Mietund Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht oder im Verwaltungsrecht. Rechtsanwalt Friedrich Reisser wurde überZu den Mandanten zählen neben größe- dies 2003 zum Notar bestellt und ist heuren und kleineren mittelständischen Un- te einer von zwei Rechtsanwaltsnotaren in ternehmen, Banken und Versicherungen Reutlingen mit acht Mitarbeitern. Wer sich auch zahlreiche Kommunen, Stiftungen über die einzelnen Rechtsanwälte der Kanzund selbstverständlich Privatpersonen. Von lei informieren möchte, findet deren berufliihren Mandanten als „ausgelagerte Rechts- che Vita im Internet unter www.kp-recht.de abteilung” tituliert zu werden, empfindet die Kanzlei Dr. Kroll & Partner als höchst Zum zweiten resultiert die Stärke der Kanzschmeichelhaft – unterstreicht dieser Begriff lei aus ihrem Team-Denken. Denn in hoch doch, dass mit Qualität, Kompetenz und spezialisierten Anwaltsteams oder fachüberEngagement eine Rundumbetreuung von greifend mit Steuerberatern, WirtschaftsUnternehmen gelingt. prüfern und Unternehmensberatern wird die optimale Lösung für jeden Mandanten Privatpersonen wissen zu schätzen, dass gesucht. Und das erfolgreich, denn weit sie sich einen starken Partner an ihre Seite über 90 Prozent der Neu-Mandanten komgeholt haben. men auf Empfehlung. 9

Büro Reutlingen Eberhardstraße 1 72764 Reutlingen Tel. 07121-324100

Büro Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 11 72072 Tübingen Tel. 07071-94356700

Büro Suttgart Löffelstraße 44 70597 Stuttgart Tel. 0711-16177500

Büro Balingen Wilhelmstraße 47 72336 Balingen Tel. 07433-90160

www.kp-recht.de


Fahrgäste im Privat-Pkw Hobby-Taxifahrer müssen Versi- schaft Versicherungsrecht im Deutschen cherung anpassen Anwaltverein. Bei einem Unfall wären An der Taxi-App „Uber“ scheiden sich die Geister. Während die Taxifahrer Sturm laufen, fahren in Berlin bereits erste, private Fahrer ihre Gäste gegen Geld durch die Hauptstadt. Warum diese sich neben der Frage nach einem Taxischein auch um ihre Versicherung kümmern sollten, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft. „Wenn Sie ein Auto dienstlich nutzen, müssen Sie das auch Ihrer Versicherung melden – erst recht, wenn Sie darin Personen befördern wollen“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach von der Arbeitsgemein-

Fahrer und Passagiere ansonsten nicht versichert. Davon betroffen sind nicht nur die Nutzer der Taxi-App „Uber” sowie die Nutzer der App „Uber Pop“, die private Fahrer an Fahrgäste vermittelt. Auch wer über eine Mitfahrgelegenheit Passagiere mitnimmt, muss das seiner Versicherung angeben. Die Versicherung kann darüber hinaus auch Schadenszahlungen verneinen, wenn sich herausstellt, dass Privatpersonen Fahrgäste gegen Geld chauffieren, ohne einen entsprechenden Führerschein zur Personenbeförderung zu haben. dav

Kontakt: Homolka, Winter-Kienle & Partner Steuerberater mbB Borsigstraße 6 72760 Reutlingen Foto: privat

Vorausschauend handeln. In jedem Detail Fachkundige Steuerberatung ist gut. Steuerberatung, die über den Tellerrand schaut, ist besser. Davon ist die Reutlinger Kanzlei Homolka, Winter-Kienle & Partner überzeugt. Und: „Ihre wirtschaftliche Zukunft ist es wert, beste Beratung in Steuerfragen und dazu in Betriebswirtschaftsund Vermögensfragen zu bekommen.” Damit will die Kanzlei ihren Mandanten die Sicherheit geben, ihre gesamte Finanzplanung auf soliden und entwicklungsfähigen Füßen zu wissen.

Die Kanzlei mit ihren 20 Mitarbeitern unterstützt ihre Mandanten mit allen gängigen Services – und einer Menge Leistungen mehr. Erwartet werden dürfen konstruktive Impulse und findige Zukunftsstrategien. Mandanten können sich auf eine erprobte Verhandlungsstärke und nachhaltiges Detailwissen verlassen. Die Kanzlei versteht sich als Partner, der mit jedem Mandanten individuelle Wege zu seinen Zielen entwickelt. Der zuverlässig navigiert und sich ganz persönlich für ihn engagiert. 10

Tel.: 07121-92230 Fax: 07121-922399 info@hwp-berater.de www.hwp-berater.de

Kompetenzen: • Steuerberatung • Finanz- und Lohnbuchhaltung • Vermögensberatung • Betriebswirtschaftliche Beratung • Treuhandwesen • Rechtsberatung


Recht, Steuern, Wirtschaft

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Vertragskanzlei von Creditreform Die Reutlinger Kanzlei Dr. Degner und Kollegen wurde bereits 1983 von Dr. Egbert Degner gegründet. Seit vielen Jahren ist sie Vertragskanzlei von Creditreform. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt, das Zivil- und Wirtschaftsrecht, wurde durch diesen Umstand wesentlich gefördert. Dr. Degner und Kollegen vertreten viele mittelständische Unternehmen und private Mandanten.

Kienle & Partner, Steuerberater mbB, Borsigstraße 6, 72760 Reutlingen, vereinbart. In diesem Gebäude wird auch ein Büro der Kanzlei betrieben. Damit kann die Rechtsberatung professionell steuerrechtlich flankiert werden, was insbesondere in Vermögensfragen, bei Erbfolgeregelungen oder der Unternehmensnachfolge von großem Nutzen für den Mandanten ist.

Herausragende Erfahrung und große Effizienz bietet die Kanzlei im Forderungseinzug und in der Zwangsvollstreckung. Zur qualifizierten Erledigung dieser Mandate sind Dr. Degner und Kollegen mit sämtlichen Mahngerichten Deutschlands online verbunden und nutzen modernste IT-Technologie. Die enge Zusammenarbeit mit Creditreform, und damit der schnelle Zugang zu Schuldnerdaten, gewährleistet eine hohe Erfolgsquote bei Beitreibungsmaßnahmen.

Fachanwaltstipp: Keine Mängelrügen per E-Mail

Daneben bietet die Kanzlei ihren Mandanten qualifizierte Beratung und Vertretung. Dabei wird besonderer Wert auf persönliche Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelegt. Um das Beratungsportfolio zu vervollständigen, wurde im vergangenen Jahr eine Kooperation mit dem Steuerberatungsbüro Homolka, Winter-

Rechtsanwalt Heinz Georg Kern ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Sein Tipp im Falle eines Mangels lautet: Keine Mängelrüge per Mail! Elektronischer Schriftverkehr ist schnell und praktisch, rechtlich aber problematisch. Ein einfaches Mail zur Mängelrüge ist oft nicht ausreichend. Das OLG Frankfurt hat vor kurzem entschieden, dass nur ein Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur den baurechtlichen Formvorschriften genügt. Handwerkern, Bauunternehmen und privaten Auftraggebern sei deshalb geraten, auf Mängelrügen per Mail zu verzichten, allenfalls kann die schriftliche Mängelrüge vorab per Mail zur Info gesandt werden. 11

Selbst wenn die Rüge per Mail grundsätzlich möglich ist, kann es dennoch im Streitfall Probleme geben, da der Zugang der Rüge nicht nachgewiesen werden kann. Auch im Zeitalter der elektronischen Kommunikation muss deshalb empfohlen werden, die Mängelrüge per Einschreiben/Rückschein mit der Post zu versenden.

Kontakt: Kanzlei Dr. E. Degner & Kollegen Auwiesenstraße 30 72770 Reutlingen Tel.: 07121-950950 Fax: 07121-950970 degner@dr-degner.de www.dr-degner.de

Team: Dr. Egbert Degner Dr. Frank Appelt Master of Mediation/Lehrbeauftragter der Hochschule Reutlingen

Heinz Georg Kern Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Regeln fürs Homeoffice – die rechtliche Seite des heimischen Büros Das Arbeiten zu Hause verspricht viele Freiheiten. Daher arbeiten nicht nur Selbstständige gern im Homeoffice, sondern auch abhängig Beschäftigte. Die Deutsche Anwaltauskunft stellt die wichtigsten Regeln zum Arbeiten im heimischen Büro vor.

fice hat ein Arbeitnehmer nicht“, erklärt der Rechtsanwalt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand und in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Signalisiert der Chef sein Einverständnis zum Homeoffice, sollten der ArbeitnehIn Deutschland arbeiten rund zwölf Pro- mer und sein Chef alle wichtigen Fragen zent aller Erwerbstätigen teils oder sogar entweder im Arbeitsvertrag oder in einer komplett am Computer oder Schreibtisch Homeoffice-Vereinbarung regeln. Dabei daheim. Das sind fast fünf Millionen aller fixieren die beiden Parteien zum Beispiel, Erwerbstätigen, davon 2,7 Millionen Ange- welche Aufgaben der Mitarbeiter zu Haustellte und Beamte. Diese Zahlen aus einer se erledigt, in welchem Stundenumfang er aktuellen Studie des Deutschen Instituts dies tut oder wann sie oder er in die Firma für Wirtschaftsforschung (DIW) machen kommen muss, um etwa an Meetings teildeutlich, dass Homeoffice keineswegs nur zunehmen. für Selbstständige attraktiv ist. Laut Studie sind es auch nicht nur Eltern, die sich vom Kostenbeteiligung Arbeiten in den eigenen vier Wänden eine bessere Vereinbarkeit von Job und Familie Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten auch festlegen, ob der Mitarbeiter zum Beispiel versprechen. seinen eigenen Schreibtisch und Rechner Attraktiv ist Homeoffice der DIW-Studie für die Heimarbeit nutzt oder die Ausstatzufolge besonders für hochqualifizierte tung von der Firma gestellt bekommt. DarArbeitnehmer wie Manager, Wissenschaft- über hinaus regeln die Parteien, in welcher ler, Publizisten oder Ingenieure. „Die Un- Höhe sich der Chef an den Kosten für das terschiede zwischen Männern und Frauen heimische Büro beteiligt, zum Beispiel an oder verschiedenen Altersgruppen sind ge- der Miete. „Meistens zahlt der Chef dem ring“, erklärt der Arbeitsmarktexperte Karl Arbeitnehmer eine monatliche Pauschale, Brenke vom DIW. „Leben Kinder im Haus, die alle Kosten abdeckt“, sagt der Arbeitsarbeiten Vater oder Mutter etwas häufiger rechtsexperte Michael Eckert. „Dabei hanvon zu Hause aus. Entscheidend ist aber der delt es sich in der Regel um einen Auslagenersatz.“ jeweilige Beruf.“

Kein Anspruch

Unfallschutz

Arbeitet jemand also in einem für Homeoffice geeigneten Beruf und möchte seine Aufgaben lieber zu Hause erledigen statt im Unternehmen, muss er das mit seinem Chef aushandeln. „Einen Anspruch auf Homeof-

Wie das heimische Büro aussieht, darf ein Arbeitgeber übrigens nicht kontrollieren, denn er darf die Wohnung seines Mitarbeiters nicht so ohne weiteres betreten. Das bedeutet allerdings auch, dass der Arbeit13

geber nicht über den Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers wachen kann. „Zu Hause hat der Arbeitgeber überhaupt keine Einflussmöglichkeit. Deshalb muss der Arbeitnehmer zum Beispiel selbst dafür sorgen, seinen Monitor so aufzustellen, dass die Sonne ihn nicht anstrahlt und den Augen schadet“, erklärt Eckert. Dennoch ist ein Mitarbeiter im Homeoffice beim Thema Gesundheit nicht ganz auf sich allein gestellt. Rutscht er nämlich während der Arbeitszeit zum Beispiel auf dem Weg zur Kaffeemaschine in der Küche aus, handelt es sich dabei um einen Arbeitsunfall. Dafür kommt wie bei einem Mitarbeiter im Unternehmen die Unfallversicherung des Arbeitgebers auf.

Knackpunkte Im Homeoffice arbeitet ein Mitarbeiter die mit dem Chef vereinbarten Stunden. Doch hier liegt einer der Knackpunkte des Homeoffice: Ein Arbeitgeber kann trotz mancher technischen Möglichkeit der Zeiterfassung nicht wirklich kontrollieren, ob der Arbeitnehmer die abgesprochenen Stunden tatsächlich arbeitet und an seinen Aufgaben werkelt. Der Arbeitgeber muss seinem Angestellten hierbei schlicht vertrauen. Der Mitarbeiter wiederum muss darauf achten, seine Arbeit in der besprochenen Zeit zu schaffen. „Er ist dafür verantwortlich, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten“, betont Rechtsanwalt Eckert. Deshalb muss ein Arbeitnehmer, der gern in Heimarbeit tätig sein will, auch über besondere Fähigkeiten verfügen. Eine gute Selbstorganisation gehört unbedingt dazu. dav


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Ins rechte Bild gerückt Auch Hobbyfotografen müssen interessant: Zum einen ist eine Einwilligung Persönlichkeitsrechte beachten von Personen nicht nötig, wenn sie nur als Beiwerk im Bild auftauchen. „Das ist zum Die Straßenfotografie erlebt derzeit im Inter- Beispiel der Fall, wenn man eine Sehensnet einen wahren Boom. Was diese Bilder würdigkeit fotografiert und zufällig am Bildso reizvoll macht, ist juristisch oft heikel: Sie rand einige Menschen stehen“, sagt Rechtsentstehen überall und bleiben nicht selten anwalt Dr. Ansgar Koreng vom Deutschen von den abgebildeten Personen unbemerkt. Anwaltverein. Vor einer Veröffentlichung sollten Fotografen deshalb immer klären, ob damit Per- Auch wenn man Versammlungen fotograsönlichkeitsrechte verletzt werden. Darauf fiert, muss man nicht von jedem Teilnehmer weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. eine Einwilligung einholen. Unter diesen Begriff fallen Demonstrationen, aber zum Bildnisse von Personen dürfen in Deutsch- Beispiel auch Konzerte und große Sportverland nur mit „Einwilligung des Abgebilde- anstaltungen. „Wichtig ist, dass eine groten“ verbreitet werden. Das heißt: Wer ein ße Menge von Personen auf dem Bild das Foto veröffentlicht, auf dem eine Person Gleiche tut – Einzelne dürfen dabei nicht im eindeutig zu erkennen ist, braucht deren Vordergrund stehen“, sagt Dr. Koreng. Einverständnis. Dazu zählt auch das Hochladen auf einem Fotoportal im Internet. Die Eine zufällige Straßenszene erfüllt diese VorEinwilligungen sollte man immer schriftlich aussetzung in der Regel aber nicht. Fotograeinholen, um sie später beweisen zu kön- fen sollten hier immer die Einwilligung aller nen. Personen einholen, die zu erkennen sind.

Zwei Ausnahmen

Besondere Vorsicht ist beim Fotografieren von Kindern geboten: Hier benötigt man Zwei Ausnahmen von der Einwilligungs- vor der Veröffentlichung sogar die Zustimpflicht sind für Hobbyfotografen besonders mung aller Sorgeberechtigter. dav 14


Recht, Steuern, Wirtschaft

Kontakt: alltax gmbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Foto: pr

Steuern – Prüfung – Recht Die alltax gmbh – unter der Geschäftsführung von Otto Moser und Harald Aigner und ihrem 40-köpfigen Team – berät, prüft und vertritt Unternehmen und Privatpersonen in allen Angelegenheiten rund um Steuern, Prüfung und Recht.

Beratungen, Internationale Rechnungslegung bis hin zur Unterstützung bei Unternehmenstransaktionen, Börsengängen, Rechtsform- und Unternehmensnachfolgeberatungen. Durch Kooperationen mit Rechtsanwälten und einem überregionalen Beraternetzwerk bietet die alltax gmbh Das Leistungsspektrum der Reutlinger zudem Rechtsberatung auf unterschiedWirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- lichsten Rechtsgebieten an. Pünktlich zum gesellschaft reicht von Steuererklärungen diesjährigen 25. Firmenjubiläum hat das aller Art, Lohn- und Finanzbuchhaltungen, Unternehmen seine Kompetenzen im HanJahres- und Konzernabschlussprüfungen, dels-, Gesellschafts-, Umwandlungs- und Unternehmensbewertungen, Start-up- Erbrecht weiter ausgebaut.

Gerhard-Kindler-Straße 6 72770 Reutlingen Tel. 07121-9333-0 Fax 07121-9333-99 info@alltax.com www.alltax.com

Weitere Niederlassungen/Büros: Sulz a. N., Obernheim, Albstadt-Ebingen

Kontakt:

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Der Mandant im Mittelpunkt – die ganzheitliche Betreuung Gerade bei kleineren Unternehmen ist individuelle Betreuung existenziell. Eine maßgeschneiderte, persönliche Beratung mit regelmäßigem Kontakt ist daher wichtig für den Erfolg, ist die Reutlinger Steuerberaterin Bettina Duge überzeugt. Seit gut zwölf Jahren engagiert sie sich für die Mandanten, die sie in schönen Räumen und angenehmer Atmosphäre empfängt. Wichtig sind ihr eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und aktuelles Fachwissen ihres Teams. Termi-

ne sind flexibel vereinbar. Mandanten sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler. Neben Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen rundet eine korrespondierende betriebswirtschaftliche Beratung das Betreuungspaket ab. Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermögen und Vermietung werden ebenfalls betreut und Existenzgründer begleitet. 15

Steuerberaterin Bettina Duge Kaiserstraße 155 72764 Reutlingen Tel. 07121-381935 Fax 07121-381936 bettina-duge@steuerberaterin-duge.de www.steuerberaterin-duge.de

Öffnungszeiten: Mo.-Do. 8.00 – 17.00 Uhr Fr. 8.00 – 16.00 Uhr Gerne können auch individuelle Termine außerhalb der obigen Zeiten vereinbart werden. Parkplätze direkt vor der Kanzlei vorhanden.


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Handfeste Gründe nötig Ob eine Kündigung wegen des Pri- arbeitet. Oder wenn er den Betriebsfrieden vatlebens legitim ist, hängt vom stört und Kunden vergrault. Das kann für Einzelfall ab eine Abmahnung reichen, manchmal auch für eine Kündigung. Immer mal wieder schaffen sie es in die Schlagzeilen: Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Privatleben ins berufliche Aus katapultieren und deshalb entlassen werden. Ob solche Kündigungen nach dem Kündigungsschutzgesetz legitim sind, ist rechtlich eine schwierige Frage. Es kann privates Fehlverhalten geben, das zur Kündigung führt. Dennoch: Arbeitsrechtlich kommt es immer auf den Einzelfall an, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft. Nach dem deutschen Arbeitsrecht muss es für Kündigungen handfeste Gründe geben. Ob vermeintliches privates Fehlverhalten zu diesen Gründen gehört, lässt sich nicht generell sagen.

Das kann auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer durch sein Privatleben arbeitsvertragliche Pflichten verletzt. „Ein Mitarbeiter könnte unter Umständen gekündigt werden, wenn er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verliert – er ihn für seinen Job aber dringend braucht und nicht anders eingesetzt werden kann“, erklärt Rechtsanwalt und Notar Reinhard Schütte vom geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „In dem Fall kann er seinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen.“

Es gibt also private Gründe, die zu Kündigungen führen können. Wichtig zu wissen ist aber, dass private Fehltritte nicht zu einer Außerdem gilt: Was ein Arbeitnehmer in Entlassung führen müssen. Arbeitsrechtlich seinem Privatleben macht, geht nieman- kommt es immer auf den Einzelfall an. Die den etwas an, auch den Arbeitgeber nicht. Hürden für Kündigungen sind dem deutAber dieser Grundsatz stößt manchmal an schen Arbeitsrecht nach hoch, Kündigungen Grenzen. Zum Beispiel dann, wenn ein Mit- sind oft nur als letztes Mittel zulässig, und arbeiter mit seinem privaten Verhalten dem die Interessen der Parteien müssen immer Ruf des Unternehmens schadet, in dem er gegeneinander abgewogen werden. dav 16


Recht, Steuern, Wirtschaft

DR. KÖNIG & KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE Kontakt: Dr. Sigurd König Dr. Jörg Blind Frank Lange Kaiserpassage 3 72764 Reutlingen Tel. 07121-346969 Fax 07121-346890

Fotos: Trinkaus

kanzlei@dr-koenig-kollegen.de www. dr-koenig-kollegen.de

Das Immobilienrecht im Fokus – den Mittelstand im Blick Auf das Bau- und Architektenrecht sowie die gesamte Rechtsberatung rund um die Immobilie spezialisiert ist die Kanzlei Dr. König & Kollegen in der Reutlinger Kaiserpassage 3. Ein weiterer Schwerpunkt des Teams von Dr. Sigurd König liegt in der Beratung mittelständischer Unternehmen. Der Kanzlei gehören neben Dr. König die Rechtsanwälte Dr. Jörg Blind und Frank Lange an.

trieb bis zum Baukonzern sowie Architekten und Ingenieure. „Wir kennen daher alle Seiten des Geschäfts“, sagt Dr. König. Zum Immobilienrecht gehört die Beratung bei Kauf oder Verkauf von Immobilien. „Wer eine Eigentumswohnung oder eine gebrauchte Immobilie erwerben will, tut gut daran, sich vom Fachanwalt beraten zu lassen, denn der Notar übernimmt keine Rechtsberatung im Interesse einzelner Vertragsparteien.“ Dr. König ist auf Dr. König ist seit 2007 Fachanwalt für Bau- diesen Feldern seit Jahren als Beratungsanund Architektenrecht; sein Wissen gibt er walt für Haus & Grund-Mitglieder tätig. regelmäßig in baurechtlichen Seminaren und Vorträgen an Unternehmer und private Bau- Neben dem Immobilienrecht ist die Beratung herren weiter. Er und seine Kollegen beraten von Wirtschaftsunternehmen in allen RechtsBauherren vom Häuslebauer bis zur Groß- fragen im Verhältnis zu Geschäftspartnern, bank, Bauunternehmen vom Handwerksbe- Mitbewerbern und eigenen Mitarbeitern ein 17

weiterer Schwerpunkt. Die Kanzlei vertritt Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten aller Art; das Hauptaugenmerk liegt jedoch auf der vorbeugenden Beratung zur Konfliktvermeidung. Dazu gehört die Gestaltung eigener Verträge und Geschäftsbedingungen sowie die Prüfung fremder Vertragsvorschläge. Aufgrund der globalen Vernetzung vieler Mandanten werden laufend internationale Verträge in englischer Rechtssprache bearbeitet. Dr. Jörg Blind, der die Kanzlei 1975 gegründet hat, bearbeitet schwerpunktmäßig Wirtschafts-, Arbeits-, Familien- und Erbrecht. Rechtsanwalt Frank Lange hat sich neben dem Baurecht auf Miet- und Wohneigentumsrecht sowie Verkehrsrecht spezialisiert.


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Nicht nur zu Ostern – wertvolle Funde muss man melden Zu Ostern durchkämmen die Deutschen ihre Parks und Vorgärten nach Schokoladeneiern. Wenn bei der österlichen Stöberei etwas wirklich Wertvolles auftaucht, muss der Fund in der Regel immer gemeldet werden. Die Chance auf Finderlohn besteht, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Wert von 500 Euro fünf Prozent, darüber hinaus drei Prozent. Wer beispielsweise ein Notebook im Wert von 2000 Euro findet, kann also 70 Euro Finderlohn verlangen (fünf Prozent von 500 Euro plus drei Prozent von 1500 Euro).

Ausnahme „Wer fremde Sachen findet, muss sie grundsätzlich zurückgeben“, so Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Schon ab einem Wert von zehn Euro sei man auch gesetzlich verpflichtet, den Fund beim Eigentümer zu melden. Bei einem verlorenen Portemonnaie sei der Besitzer oft leicht über Ausweise oder Bankkarten zu ermitteln, bei anderen Gegenständen oder Bargeld kann das schwieriger sein. In diesem Fall muss der Finder den Fund bei der zuständigen Behörde melden – das ist in der Regel das örtliche Fundbüro.

Eine Ausnahme gilt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden, dazu können beispielsweise auch Museen oder Büchereien zählen: Wer hier etwas findet, muss es direkt bei der Behörde oder dem Verkehrsunternehmen abgeben und erhält lediglich die Hälfte des normalen Finderlohns – und das nur für Sachen ab einem Wert von 50 Euro.

Straftat

„Einen teuren Fund einfach einzustecken und nicht zu melden, ist keine gute Idee“, Halbjahresfrist so Walentowski. „Das kann in Deutschland als Unterschlagung gelten und damit als Wenn das Fundbüro es verlangt, muss man Straftat. Zudem hat der Finder in diesem Fall seinen Fund dort abliefern. Oft reicht aber keinen Anspruch mehr auf Finderlohn.“ schon die Anzeige, und man darf den Gegenstand zu Hause verwahren. Aber Vor- Es komme vor, dass Fundbüros sich nicht sicht: Der Finder ist für den Gegenstand beim Finder melden, wenn ein Fund vom verantwortlich und muss ihn sorgfältig be- Eigentümer abgeholt wurde. Der Rechtsanhandeln. walt empfiehlt Findern deshalb, sich nach Ablauf der sechsmonatigen Frist beim FundDer Eigentümer hat sechs Monate Zeit, den büro zu erkundigen und einen eventuellen Fundgegenstand abzuholen – danach darf Finderlohn einzufordern. dav der Finder ihn behalten. In jedem Fall steht dem Finder ein Finderlohn zu – bis zu einem

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Mieter muss die Wahrheit sagen Urteil über Auskunftspflicht zugunsten des Vermieters Fragt ein Vermieter einen Mietinteressenten, ob sein vorheriger Mietvertrag gekündigt worden sei, muss dieser die Wahrheit sagen. Antwortet er fälschlicherweise mit „Nein“, darf der Vermieter den Mietvertrag anfechten und fristlos kündigen. Die Deutsche Anwaltauskunft informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Kaufbeuren (AZ: 6 C 272/13). Der Vermieter fragte den potentiellen Mieter, ob sein vorheriges Mietverhältnis gekündigt worden sei. Wahrheitswidrig sagte dieser „Nein“. Der Mietvertrag wurde abgeschlossen. Als der Vermieter erfuhr, dass dies eine Lüge war, focht er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung an und kündigte zusätzlich den Mietvertrag fristlos. Zu Recht, entschied das Gericht. Der Mieter habe den Vermieter arglistig getäuscht. Dieser sei berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen. Er habe auch die Frage nach dem vorherigen Mietvertrag stellen dürfen, da er ein berechtigtes Interesse daran habe. Schließlich sei ein Mietverhältnis auf Dauer angelegt, und dem Mieter würde mit der Wohnung ein erheblicher Vermögenswert überlassen. Auch in Anbetracht der langen Verfahrensdauer einer Räumungsklage – etwa bei Mietrückständen – sei diese Frage berechtigt. Es sei einem Vermieter auch nicht zuzumuten, einen Mietvertrag mit einem Mieter abzuschließen, mit dem es in der Vergangenheit schwerwiegende Probleme gegeben habe. dav

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Recht, Steuern, Wirtschaft

Kontakt: Ralph Schönenborn Diplom-Kaufmann Steuerberater – Wirtschaftsprüfer Foto: Trinkhaus

Mit maßgeschneiderten Lösungen Diplom-Kaufmann Ralph Schönenborn bietet seinen Mandanten individuelle Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Daneben zählen Unternehmensbewertungen, seine Tätigkeit als Prüfer für Qualitätskontrolle bei kleinen bis mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu seinen Schwerpunkten. „Nach Aussagen meiner

Mandanten hatten meine Prüfungen und Beratungen für sie einen Mehrwert“, sagt Ralph Schönenborn, „das heißt, die Mandanten profitierten von meinen Anregungen bezüglich ihrer Aufbau- und Ablauforganisation“. In der Kanzlei von Ralph Schönenborn wird der Mandant aktiv und vorausschauend beraten. „Selbst zu agieren ist besser als nur reagieren zu müssen; dies ist Beratung, wie sie sein sollte“, sagt Ralph Schönenborn weiter.

Jakob-Degen-Straße 3 72768 Reutlingen Tel.: 07121-6235-10 Fax: 07121-6235-13 Mobil: 0171-2061378 kanzlei@schoenenborn-online.de www.schoenenborn-online.de

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Kontakt: Kanzlei Pazarli Lederstrasse 102 (über dem ADAC) 72764 Reutlingen

Vom deutschen bis hin zum griechischen Recht Individuelle und professionelle Rechtsberatung bietet die erfahrene Rechtsanwältin Pashalia Pazarli in der Reutlinger Lederstraße 102 an. Ihre Rechtsgebiete erstrecken sich vom deutschen bis hin zum griechischen Recht und betreffen vor allem das allgemeine Zivilrecht. Dabei arbeitet die Anwältin eng mit ihrer griechischen Partnerkanzlei Christopoulos zusammen. Ihre Schwerpunkte liegen beim Kauf-, Werkvertrags- und Mietrecht, beim Erb-

recht bis hin zu Testament, Erbschein und Testamentsvollstreckung sowie beim Familien-, Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht. „Ihre Interessen werden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage individuell vertreten“, sagt die seit 2007 tätige Anwältin. Ständige Fortbildungen, unter anderem im Erbrecht, sind für Pashalia Pazarli eine Selbstverständlichkeit, um sich für ihre Mandanten auf dem Laufenden zu halten. 23

Tel. 07121-3474424 Fax 07121-3474425 info@kanzlei-pazarli.de www.kanzlei-pazarli.de

Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 08.30 – 12.00 Uhr Montag – Donnerstag, 14.00 – 18.00 Uhr


Kauf bricht nicht Miete – Rechte bei der Wohnungsumwandlung Es ist das Schreckensszenario tausender Mieter: die Umwandlung ihres Heims in eine Eigentumswohnung samt Verkauf. Auf diese Weise machen in vielen Städten Wohnungsbesitzer Kasse. Die Bewohner fürchten steigende Mieten, teure Sanierung, drohenden Auszug. Rechtlos sind sie nicht. Kauf bricht nicht Miete – der alte Spruch gilt nach wie vor. Dahinter steckt eine Reihe von Optionen, die Mieter von Gesetzes wegen vor den negativen Folgen der Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung und deren Verkauf schützen sollen. Ganz wichtig: Niemand muss Knall auf Fall raus aus seinem Zuhause. „Der Mietvertrag bleibt gültig. Der Käufer ist verpflichtet, den Vertrag zu übernehmen”, beruhigt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Zum Vermieter wird der Käufer mit dem Eintrag ins Grundbuch. Der Erwerb der umgewandelten Wohnung gibt ihm in der Regel aber kein Recht, das Mietverhältnis sofort zu kündigen. Damit muss er drei bis zehn Jahre warten. Das gilt auch für Eigenbedarf und allgemein, wenn er weiterverkaufen will.

Dem schnellen Mieter-Rausschmiss schiebt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 577a) verankerte Kündigungssperrfrist einen Riegel vor.

Kündigungssperrfrist Sie greift grundsätzlich, wenn ein bisheriges Mietshaus aufgeteilt und die Wohnungen einzeln verkauft werden. Die Frist zum Schutz der alteingesessenen Bewohner beträgt drei Jahre, bei Sozialwohnungen meist sogar zehn Jahre und „beginnt zu laufen, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch steht”, so Ropertz. Er muss den Eintrag nachweisen. Wird die Wohnung innerhalb der drei Jahre erneut verkauft, läuft die Sperrfrist weiter.

auf dem Wohnungsamt, welche Frist in der jeweiligen Gemeinde gilt. Über die Sperrfrist hinaus ist der Käufer einer umgewandelten Wohnung an die üblichen Kündigungsfristen gebunden. Da können noch einmal maximal neun Monate zugunsten des Mieters herauskommen.

Ortsübliche Vergleichsmiete

Der neue Wohnungsbesitzer darf – wie jeder andere Vermieter – die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Vorausgesetzt, die letzte Erhöhung liegt mindestens ein Jahr zurück, und sie wird schriftlich begründet. „Der Mieter hat zwei Monate Zeit zu prüfen, ob die verlangte Miete der Vergleichsmiete entspricht. Stimmt er zu, gilt Die Bundesländer können die Kündigungs- die Miete vom dritten Monat an”, heißt es sperrfrist in Städten mit Wohnungsnot ge- beim DMB. Modernisierungen sind generell nerell auf bis zu zehn Jahre ausdehnen. In drei Monate im Voraus schriftlich anzukünBerlin zum Beispiel gilt die Zehnjahresfrist für digen; diesen Schritt darf der Neue mit Einalle Bezirke, in Hessen derzeit unter anderem verständnis des Verkäufers schon tun, bevor noch für Frankfurt, Darmstadt und Wiesba- sein Name im Grundbuch steht. Eine Luxusden. In Bayern fallen 115 Kommunen unter sanierung – etwa ein Marmorflur für die alte eine verlängerte Sperrfrist. Mieter erfahren Sozialwohnung oder die sprichwörtlichen 24


Recht, Steuern, Wirtschaft

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goldenen Wasserhähne – müssten Mieter nicht akzeptieren. Bei Mietsteigerungen aufgrund energetischer Modernisierungen haben Hausbewohner relativ schlechte Karten. „Das ist verhältnismäßig klar zugunsten des Vermieters geregelt”, sagt Mietrechtsanwalt Marco Schwarz aus München. Er rät zu einem genauen Blick auch auf die Betriebskosten. Hier drohen höhere Ausgaben: Denn die mit der Umwandlung entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) rechnet meistens nach Miteigentumsanteil ab, während für Mieter häufig die Wohnfläche maßgebend ist. „Was im Mietvertrag steht, gilt”, sagt Schwarz.

Abgeschlossenheitsbescheinigung Der Weg zur Umwandlung von einer Mietin eine Eigentumswohnung beginnt mit dem Antrag des Immobilienbesitzers auf eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Danach kann die Wohnung umgewandelt und verkauft werden. An diesem

Punkt setzt ein weiterer Schutz für den Mieter an. Ihm steht laut BGB (§ 577 Abs. 1 Satz 1) schon nach der Umwandlung ein Vorkaufsrecht zu. Sogar dann, wenn ihm sein Zuhause gar nicht angeboten wurde oder der Verkäufer bereits mit einem anderen Interessenten handelseinig ist.

nicht zu informieren”, beschreibt Moersch einen Trick. In dem Fall könnte der ausgebootete Mieter eventuell auf Schadenersatz klagen. Legal ist der Verkauf an Haushaltsund Familienangehörige des ursprünglichen Besitzers, die dann ihrerseits die Wohnung an den Markt bringen, ohne dass das Vorkaufsrecht greift. Mieter umgewandelter Vorkaufrecht Wohnungen sollten gründlich überlegen, ob sie selbst zugreifen. Steigende Mieten und Wer das Vorkaufrecht nutzen will, teilt das niedrige Zinsen können dafür sprechen; Bedem Verkäufer schriftlich mit. „Postkarte ‚Ich lastungen durch Hausgeld und Sanierungskaufe’ genügt”, sagt der Stuttgarter Rechts- stau oder die Lage der Immobilie dagegen. anwalt Karl-Friedrich Moersch. Eine Mail sei allerdings nicht zulässig. Mit seiner Entschei- Literatur dung hat der Mieter im Grunde genommen zwei Monate Spielraum. Theoretisch kann er „Wohnen in der Eigentumswohnung. Umwarten, bis ein genauer notarieller Vertrag wandlung, Kündigungschutz, Kaufvertrag, zwischen Verkäufer und dem Dritten exis- Wohnungseigentum“, herausgegeben vom tiert, bevor er ins Geschäft und in den vor- Deutschen Mieterbund, 6 Euro, erhältlich bei liegenden Vertrag einsteigt. Im Prinzip sollte den Mietervereinen. dem Mieter die umgewandelte Wohnung „ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter zuerst offeriert werden. und Vermieter“, von Karl-Friedrich Moersch, Das Vorkaufsrecht lässt sich jedoch umge- Walhalla Fachverlag, Regensburg 2013, hen. Am einfachsten ist es, „den Mieter gar 9,95 Euro. ISBN 9783802935794. dpa/tmn 25


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Alte Scheidungsbeschlüsse prüfen lassen Mütterrente und Versorgungsausgleich

Dabei gibt es in der Regel keine Eile, denn der Versorgungsausgleich kann frühestens sechs Monate vor dem Rentenbezug eines Mehr Geld auch für geschiedene Ehegatten: der geschiedenen Ehegatten abgeändert Die neue Mütterrente hat Auswirkungen werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn auf die Rente geschiedener Ehegatten. Die sich der Ausgleichswert in einer bestimmten Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar Höhe verändert. Dieser Grenzwert wird erst 1992 geboren haben, erhalten einen Zu- bei zwei vor dem 1. Januar 1992 geboreschlag aus der Rentenkasse. nen Kindern überschritten. Ihn zu ermitteln, dürfte mit anwaltlicher Hilfe nicht schwierig Davon profitiert möglicherweise auch der sein. geschiedene Mann. Denn wenn für einen in die Ehezeit fallenden Zeitraum nachträglich In der gerichtlichen Entscheidung über den die Versorgung erhöht wird, verändert das Versorgungsausgleich ist immer die Höhe auch den Ausgleichswert im Versorgungs- des ehezeitlichen Versorgungserwerbs anausgleich. Das heißt nicht nur die Mutter, gegeben. Die Hälfte davon entspricht dem sondern auch der Ex-Ehegatte kann an dem Ausgleichswert, der zur Berechnung der Versorgungszuwachs teilhaben. neuen Summe zugrunde liegt. Deshalb rät Rechtsanwalt Jörn Hauß vom Ausschuss Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins: „Es ist nur konsequent, den geschiedenen Gatten an diesem Versorgungszuwachs teilhaben zu lassen. Deshalb sollten die Betroffenen die alten Scheidungsbeschlüsse in jedem Fall noch einmal überprüfen lassen.“

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Nicht nur im Fall der Mütterrente, sondern auch generell gilt, dass eine Kontrolle des bei der Scheidung erfolgten Versorgungsausgleichs vor dem Renteneintritt des älteren Ehegatten immer sinnvoll ist. Denn auch sonst können sich Änderungen ergeben haben, die eine Nachkorrektur des Versorgungsausgleichs erforderlich machen. dav


Recht, Steuern, Wirtschaft

Kontakt: Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ziegelweg 1/1 72764 Reutlingen Tel. 07121/909020 Fax 07121/9090229 kontakt@mauer-wpg.com www.mauer-wpg.com

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Experten für den „Mittel-Stunt“ Die Mauer Unternehmensberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Mauer GmbH) aus Reutlingen begleitet mittelständische Unternehmen aus der Region und ganz Baden-Württemberg als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen, aber auch technologischen Fragestellungen und Herausforderungen.

Unternehmens-/Anteilsbewertungen; Jahresabschluss-/Konzernabschlussprüfungen nach HGB/IFRS; Beratung bei rechnungslegungsbezogenen (HGB/ IFRS) und bilanzsteuerrechtlichen Fragen; Beratung von Aufsichtsräten und Beiräten; Sanierungsgutachten und Fortführungsprognosen; Interne Revision/Group-Audit mit IT; Steuerberatung und -deklaration.

logie ihrer Auftraggeber zu verbessern und Interessenkonflikten bei den beteiligten exzu unterstützen. ternen Unternehmen.

Die Mauer GmbH wird zudem regelmäßig aIs Bewertungsgutachter im Zusammenhang mit Anteils- und Unternehmensübertragungen aus schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Anlässen, aber auch aus gesellschafts- oder zivilrechtlichen Anlässen wie beim Ein- und Austritt von GesellschafDie Mauer GmbH hat 2010 ihre repräsen- tern, Verschmelzungen oder Ehescheiduntativen Kanzleiräume im Areal der Wend- gen sowie bei Unternehmenstransaktionen lerfabrik bezogen, die Ende 2012 nochmals beauftragt. erweitert wurden. Das erfahrene Team besteht aus Wirtschaftsprüfern, SteuerberaJahrelange vertrauensvolle Zusamtern, Diplom-Ingenieuren und jungen Akamenarbeit mit den Mandanten demikern, die unabhängige Prüfungs- und Beratungsleistungen für mittelständische, internationalisierte Unternehmen und Un- In vielen Fällen arbeitet die Mauer GmbH ternehmensgruppen sowie deren Eigentü- teilweise seit Jahren in ihrer Funktion als mer erbringen. Der Anspruch der Gesell- Abschlussprüfer vertrauensvoll mit dem schaft ist dabei, mit ihren Prüfungs- und Mandanten und dessen steuerlichen BeraBeratungsleistungen, die Sicherheit – die tern und Rechtsanwälten zusammen. Für Assurance - in den Bereichen externe und den Mandanten ist damit ein hohes Maß an interne Rechnungslegung, Compliance, Ri- spezialisierter Kompetenz, Effizienz und Lösikomanagement und Informationstechno- sungsorientierung gewährleistet – frei von 27

Aktuell empfehlen die Experten der Mauer GmbH dem geplanten Generationswechsel im Unternehmen höchste Aufmerksamkeit zu widmen: Vor dem Hintergrund des im Sommer 2014 erwarteten Urteils des Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Begünstigungen bei der Übertragung von Unternehmen sowie Anteilen an Personenund Kapitalgesellschaften einschränken wird, ist dringend die Ausnutzung der noch bestehenden Begünstigungen zu prüfen. Denn nur, wer auch einen Steuerbescheid in Händen hält, kann mit Sicherheit auf die noch gültige, günstigere Rechtslage pochen. Die Aufnahme von Widerrufsklauseln in den Schenkungsvertrag ist vor diesem Hintergrund empfehlenswert, um eine steuerfreie Rückabwicklung zu gewährleisten, falls die Steuerbegünstigung nicht gewährt wird. Es lohnt sich also, jetzt zu rechnen.


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Vorsicht beim Online-Shopping Neues Gesetz: Versandhändler chen des Kaufs. Bisher konnten Kunden die können Kunden die Kosten für Ware dafür einfach kommentarlos zurückRücksendungen auferlegen zuschicken. Das reicht künftig nicht mehr aus. Eine neue europäische VerbraucherrechteRichtlinie trat am 13. Juni 2014 in Kraft. Versandhändler können ihren Kunden künftig immer die Kosten für Rücksendungen auferlegen. Für einen wirksamen Widerruf reicht es zudem künftig nicht mehr aus, die Ware einfach zurückzuschicken, informiert die Deutsche Anwaltauskunft. Wer im Internet einkauft, konnte sich bisher auf einen komfortablen Service verlassen: Ab einem Einkaufswert von 40 Euro waren Versandhändler verpflichtet, die Kosten für eine Rücksendung zu übernehmen. Diese Regelung fiel mit der Umsetzung der EUVerbraucherrechte-Richtlinie in nationales Recht weg. Jetzt müssen Händler die Retour-Kosten für Rücksendungen auch dann nicht mehr übernehmen, wenn der Wert der Bestellung über 40 Euro liegt.

„Der Kunde muss für einen Widerruf künftig eine eindeutige Erklärung abgeben, zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Fax“, sagt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels von der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ein Grund für die Rückgabe müsse dabei allerdings nicht genannt werden, so Bartels. Wer seine Bestellung widerrufen will, muss das wie bisher innerhalb von 14 Tagen tun. Der Verkäufer ist allerdings verpflichtet, den Kaufpreis schneller zurückzuerstatten. Statt 30 hat er nur noch 14 Tage Zeit. „Der Unternehmer muss das Geld für die Ware aber erst erstatten, wenn er sie zurückerhalten oder der Kunde nachgewiesen hat, dass er die Ware abgesandt hat“, so Bartels weiter.

Wie bisher ist auch nach der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie bei bestimmten Waren der Widerruf ausgeschlossen – zum Beispiel Eine weitere wichtige Änderung betrifft das bei schnell verderblichen Lebensmitteln Widerrufsrecht, also das Rückgängigma- oder bei maßangefertigten Produkten. dav

Widerrufsrecht geändert

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Kontakt: Noll Steuerberater Arbachtalstraße 1 72800 Eningen unter Achalm Tel. 07121-24196-0 Fax 07121-24196-66 info@noll-steuerberater.de www.noll-steuerberater.de

Öffnungszeiten: Mo. – Do. 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Fr. 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr

Kanzlei mit Zukunft – Buchführung mit Zukunft „Unsere Kanzlei wurde in diesem Jahr von Focus-Money im Bereich allgemeine Beratung und Steuererklärung ausgezeichnet und zu einer von Deutschlands 100 besten Steuerkanzleien gewählt“, freut sich der Eninger Steuerberater Siegfried Noll. Mithilfe seines Teams deckt er alle Bereiche eines Steuerberaters ab – wie Lohn- und Finanzbuchführung, Jahresabschlüsse für Freiberufler, Klein- und Mittelbetriebe sowie jede Art von Steuererklärungen. Planrechnungen und SollIst-Vergleiche zur Vorlage bei Banken gehören zum Tätigkeitsfeld. Bei Existenzgründung oder Firmenverkauf ist auch die Kanzlei gefragt.

Viele kleine Hoeneß-Fälle „Für unsere Kanzleigröße haben wir in den letzten eineinhalb Jahren relativ viele kleine ‚Uli-Hoeneß-Fälle‘ bearbeitet und freuen uns, dass kein Mandant in ein Steuerstrafverfahren verwickelt wor-

den ist“, sagt Noll. Gute Organisation verhindert Bearbeitungsrückstände. „Wir haben den Ehrgeiz zu agieren und nicht erst zu reagieren, wenn der Mandant etwas braucht“, lautet die Devise. Hierzu gehört, dass Mandanten regelmäßig Steuerhochrechnungen erhalten, um früh Investitionen planen zu können.

nen ihn nach dem Scannen abheften.“

Die Kanzlei erstellt auch Zahlungsträger von Rechnungen. „Unternehmer können jederzeit alle Auswertungen wie BWA, Summen- und Saldenliste, offene Postenliste von Debitoren und Kreditoren zu Hause in Ruhe am PC anschauen. Auch einzelne Debitoren- und KreditorenkonOptimal und flexibel ten sind sichtbar und können nach Belieben verwendet werden. Speziell kleinere Wachstum wurde erreicht, indem sich die Betriebe können so schnell ihren BuchKanzlei für den Einsatz von BmZ (Buchfüh- führungspflichten nachkommen.“ rung mit Zukunft) bei ihren Mandanten engagierte. „Mit Unternehmen-Online, Nachfolge gesichert einer Software des DATEV-Rechenzentrums, arbeiten die Firmen optimal und Als Senior der Kanzlei freut sich Siegfried flexibel mit uns zusammen“, erläutert Noll, dass sein Sohn Daniel die SteuerNoll. „Sie scannen an Ihrem Schreibtisch beratungsprüfung bestanden hat. Mit die Belege und Rechnungen ein und sen- Manuel Grauer hat die Kanzlei nun drei den diese an Unternehmen online.“ Auch Steuerberater. „Nach 33 Jahren aktivem Kassenbelege könnten mit BmZ erfasst Wirken ist sichergestellt, dass die Kanzlei und in die Fibu eingespielt werden. „Ein- fortgeführt werden kann“, betont Noll. fach gesagt, durch dieses System brau- „Die Juniorpartner sind voller Tatendrang, chen unsere Mandanten jeden Beleg nur gemeinsam werden wir noch einiges für einmal in die Hand zu nehmen und kön- unsere Mandanten bewegen.“ 29


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Recht, Steuern, Wirtschaft

Bestellerprinzip muss nachgebessert werden Mietrechtsreform: Vorschläge zur erläutert Rechtsanwältin Henrike ButenMietpreisbremse führen zu zahlrei- berg vom DAV-Mietrechtsausschuss. Die chen Rechtsstreitigkeiten derzeitigen Mietspiegel würden von den Der Gesetzgeber hat einen Referentenentwurf für eine Mietrechtsreform vorgelegt. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) steht zwar das Konzept, birgt aber Nachholbedarf. Ziel ist es, den Mietpreisanstieg auf angespannten Wohnungsmärkten zu dämpfen, die sogenannte Mietpreisbremse, und das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung einzuführen. Nach einer Stellungnahme des DAV besteht erheblicher Nachbesserungsbedarf. Einige Regelungen bergen teilweise Probleme in sich, die zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen und die Erreichung des gesetzgeberischen Ziels erschweren können, teilt der DAV weiter mit. Auch beim Bestellerprinzip hinsichtlich der Zahlung des Maklerhonorars sieht der DAV die Gefahr, dass das gewünschte Ziel verfehlt wird und schlägt vor, die Kosten zu teilen. „Wer eine Mietpreisbremse einführen will, muss die gesetzlichen Vorgaben genauer definieren und bei dem Bestellerprinzip der Maklerprovision eine praxistaugliche Regelung finden“, fasst der Vorsitzende des DAV-Mietrechtsausschusses, Rechtsanwalt Michael Drasdo, zusammen. So seien die Landesregierungen ermächtigt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Eine effiziente gerichtliche Überprüfung dieser Festlegung sei aber nicht vorgesehen. Der DAV schlage daher für Mieter und Vermieter eine einheitliche gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit vor. Dabei soll die Gültigkeit der Verordnung nicht nur inzident geprüft werden, sondern die Verordnung selbst unmittelbarer überprüft werden. „Vor allem ist unklar, wie die ortsübliche Vergleichsmiete sicher erstellt werden soll“,

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Gemeinden bislang mit völlig unterschiedlichen Kriterien erstellt. Außerdem gäbe es gegebenenfalls ausgewiesene Gebiete ohne irgendeinen Mietspiegel oder jedenfalls ohne qualifizierten Mietspiegel. Wenn die ortsübliche Miete anhand des dortigen qualifizierten Mietspiegels ermittelt werden soll, bedürfe es weiter einer einheitlichen Verordnung, wie ein qualifizierter Mietspiegel zu erstellen ist. Erst dann könnten die Mieten tatsächlich verglichen werden. Ferner weist der DAV darauf hin, dass zur Vermeidung unnötiger Verfahren wegen der vorliegenden unbestimmten Rechtsbegriffe „umfassende Modernisierung“ und der „neu erstellten Wohnung“ Mindestvoraussetzungen definiert werden müssen. Neubauten und umfassend „modernisierte“ Wohnungen sollen nach dem Referentenentwurf von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Dies zeigt schon, dass hier ein Konfliktpotenzial besteht. Ferner plant der Gesetzgeber, das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermarktung einzuführen. Nach den Plänen muss künftig derjenige den Makler bezahlen, der ihn schriftlich beauftragt hat – auch nur, wenn es zum Abschluss eines Mietvertrages kommt und der Makler Angebote ausweist, die ihm vor Auftragseingang noch nicht bekannt waren. Demnach dürfte ein Makler zum Beispiel keine Courtage mehr erheben, wenn er die Immobilien im Internet einstellt. Dies zeigt, dass bei den vorgeschlagenen Regelungen zu viele Schlupflöcher vorhanden sind, die Belastung wieder einseitig einem aufzubürden. Dies birgt aber die Gefahr in sich, nicht das vom Gesetzgeber erwünschte Ziel erreichen zu können. Zur Vermeidung zahlreicher weiterer Rechtsstreitigkeiten schlägt der DAV vor, dass sich Vermieter und Mieter die Maklerkosten teilen. pm


Mitarbeiter in Warteschleife – was bei Kettenbefristungen erlaubt ist In Wittenburg hat eine Postbotin 88 befristete Arbeitsverträge bekommen – dagegen klagt sie nun vor Gericht. Der Fall mag außergewöhnlich sein. Doch viele fragen sich: Was ist bei Kettenbefristungen erlaubt? Und wie können Arbeitnehmer sich wehren? Am Anfang konnte Anja Helffenstein gar nicht glauben, dass ihr das passiert. „Erst habe ich gedacht, ich hab‘ mich verhört”, erzählt die 41-Jährige. Seit 1997 arbeitet sie mit einer längeren Unterbrechung als Aushilfe für ein Postunternehmen – 88 befristete Arbeitsverträge hat sie in dieser Zeit gehabt.

Der letzte lief Ende April aus. Als sie sich Anfang des Monats nach einem Folgevertrag erkundigt, teilt ihr der Arbeitgeber mit, dass es keinen gibt. Der Grund: Sie habe Anfang des Jahres nicht eingesetzt werden können. Nach Neujahr war Helffenstein eine Zeit lang krankgeschrieben. Seit dem 1. Mai ist sie arbeitslos. Mag die Häufigkeit der Befristungen bei Helffenstein auch ungewöhnlich sein – Arbeitsverträge auf Zeit sind längst keine Ausnahme mehr. Diese sind nach dem Gesetz in zwei Fällen erlaubt: Der Arbeitgeber kann ein Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines 32

Grundes bis zu zwei Jahre befristen. Innerhalb dieser zwei Jahre darf er den Arbeitsvertrag bis zu dreimal verlängern. Daneben gibt es – wie bei Helffenstein – die Befristung mit Sachgrund. „Diese Zeitverträge kann der Arbeitgeber im Prinzip unendlich oft machen”, erläutert Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es kann zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber Personal nur für eine Schwangerschafts- oder Elternzeitvertretung oder für ein bestimmtest Projekt braucht. Doch auch wenn das Gesetz Kettenbefris-


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Recht, Steuern, Wirtschaft

tungen grundsätzlich erlaubt, seien Mitarbeiter nicht ganz ohne Rechte, sagt Professor Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Die Rechtsprechung hat den Kettenbefristungen inzwischen Grenzen gesetzt.” Danach seien sie immer dann unzulässig, wenn in der wiederholten Befristung rechtsmissbräuchliches Verhalten zu sehen ist.

ben, erläutert Gaul. Wenn der Arbeitgeber keine Gründe für die Notwendigkeit einer erneuten Befristung vortragen könne, sei die Chance für Mitarbeiter groß, vor Gericht eine Entfristung ihres Vertrags zu erstreiten. Einige Berufsgruppen sind von dieser Regelung aber ausgeschlossen. „Dazu zählen Angestellte im Bereich Kunst, Wissenschaft und Presse”, sagt Rechtsanwalt Meier. Hier Wann ein Rechtsmissbrauch gegeben ist, können Kettenbefristungen auch über diese bestimmten die Gerichte im Einzelfall. Ein Grenzen hinaus erlaubt sein. Indiz für Rechtsmissbrauch sei, wenn Arbeitnehmer länger als vier Jahre bei einem Ar- Wer selbst von einer Kettenbefristung bebeitgeber beschäftigt sind und bereits mehr troffen ist, sollte vor allem eins beachten: als sechs Verlängerungen bekommen ha- Um vor Gericht die Entfristung zu erstreiten, 33

ist nicht viel Zeit. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach dem Ende des Arbeitsvertrags bei Gericht eingegangen sein, erklärt Gaul. Wird sie später eingereicht, ist sie unzulässig. Anja Helffenstein hat nun erst einmal Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Sie hofft darauf, dass die Richter ihr zu einer festen Stelle verhelfen. Trotz allem will sie wieder bei ihrem alten Arbeitgeber anfangen. „Ich habe die Arbeit gerne gemacht”, sagt sie. kruthaup/dpa Internet (Teilzeit- und Befristungsgesetz): http://dpaq.de/381A0


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Urlaub in der Probezeit Arbeitnehmer haben einen Anspruch in der Probezeit ist trotzdem nicht zuläsdarauf sig. Denn rein rechtlich erwirbt der Arbeitnehmer jeden Monat ein Zwölftel des Jahresanspruches auf Urlaub. Hat der Arbeitnehmer also beispielsweise nach fünf Monaten einen Urlaubsanspruch von zehn Tagen erworben, kann er diesen Urlaub auch während der Probezeit nehmen. Der Arbeitgeber darf den Urlaub dann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen verweigern, zum Beispiel, wenn bereits viele Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers andere Kollegen fehlen. ist – unabhängig von Probezeitvereinbarungen – gesetzlich festgelegt. „Nach dem Nimmt man während der ersten sechs Bundesurlaubsgesetz erwirbt ein Arbeit- Monate keinen Urlaub, kann man diesen nehmer den vollen Urlaubsanspruch erst selbstverständlich später nachholen. Auch nach sechs Monaten“, sagt Rechtsanwalt wenn man während der Probezeit gekünReinhard Schütte von der Arbeitsgemein- digt wird, besteht das Recht, noch aussteschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwalt- henden Resturlaub in Anspruch zu nehverein. men. Da die gesetzliche Kündigungsfrist während der Probezeit mindestens zwei Zwar besteht erst nach dieser Zeit die Wochen beträgt, bleibt dafür in der Regel Möglichkeit, den vollen Jahresurlaub aus- auch bei einer Kündigung am letzten Tag zuschöpfen – ein generelles Urlaubsverbot der Probezeit ausreichend Zeit. dav Viele Arbeitgeber erlauben Mitarbeitern erst nach Ende der Probezeit, Urlaub zu nehmen. Doch auch, wenn ein voller Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten besteht, haben Arbeitnehmer vorher schon das Recht auf anteiligen Urlaub. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

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Recht, Steuern, Wirtschaft

ÄRZTE, APOTHEKEN, FACHKLINIKEN Die nächste Ausgabe erscheint im Sommer/Herbst 2014.

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Sichern Sie sich Ihren Platz in der Serie „Meine Experten – Ärzte, Apotheken, Fachkliniken” entweder auf einer halben, einer ganzen oder auf zwei Seiten.

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„Meine Experten” ist ein praktisches, in Rubriken geordnetes, übersichtliches Kompendium, das man gerne aufbewahrt und häufig nutzt. Überzeugen Sie potentielle Patientinnen und Patienten durch Ihre persönliche Fachkompetenz. Die Abwicklung ist denkbar einfach. Setzten Sie sich mit uns in Verbindung:

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Sabrina Glück: Telefon: 07121-302 539 Stephan Schweikert: Telefon: 07121-302 538 E-Mail: info@geapublishing.de

Fachklinik en Experten beiträge

Impressum Die Angaben in diesem Buch sind von den Autoren sorgfältig recherchiert und geprüft, dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung der Autoren bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Sämtliche Teile des Werkes sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die schriftliche Zustimmung des Verlages und der Autoren unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. © GEA Publishing und Media Services GmbH & Co. KG – 2013. Persönlich haftender Gesellschafter: GEA Publishing und Media Services Verwaltungs GmbH, Burgplatz 5, 72764 Reutlingen Geschäftsführer: Michael Eyckeler, Stephan Körting Redaktion: Iris Kreppenhofer (Ltg./ Reutlinger General-Anzeiger) Anzeigen: Stephan Körting (verantw.), Sabrina Glück, Stephan Schweikert Layout, Satz und Gestaltung: Mark Reich (Reutlinger General-Anzeiger) Druck: Sautter GmbH, Reutlingen Fotos: Markus Niethammer, Uschi Pacher, Gerlinde Trinkhaus, pr, fotolia, (Titelfoto: fotolia) Für den Inhalt der Anzeigen zeichnen die Auftraggeber verantwortlich. Auflage 10.000 Exemplare. Printed in Germany. Falls Sie Interesse an einer Anzeigenschaltung haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: Sabrina Glück, Tel. 07121-302 539, Stephan Schweikert, Tel. 07121-302 538, E-Mail: info@geapublishing.de.

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VOELKER ist eine internationale, inhabergeführte Kanzlei von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mit Niederlassungen in Reutlingen, Hechingen und Barcelona. Unsere spezialisierten Berater begleiten Sie mit Ihrem Unternehmen oder als Privatperson in allen Fragen des Wirtschaftsrechts. Wir bieten Ihnen höchste Qualität und maßgeschneiderte, praxisnahe Lösungen. So sieht es auch das renommierte „JUVE-Hand-

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Michael Hubberten Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Isabelle C. Hägele-Rebmann Rechtsanwältin, Mediatorin

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Christoph Gehring Rechtsanwalt, Mag. rer. publ.

Dr. Michael Fuchs Rechtsanwalt

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Susan Iniesta Zitzmann Abogada, Master en Derecho de Sociedades

Ingrid Llorens Memmer Abogada, Asesora Fiscal

Pedro Picón García Abogado, Master en Derecho Laboral

Michael Lochmann Asesor Fiscal

Olga Sola Ferrés Licenciada RR.LL.

José Angel Bernal Licenciado RR.LL.

María Teresa Sociats Abogada

Cristina Ayala Benet Abogada

Sandra Schramm Rechtsanwältin, Abogada


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