GRUNDSTÜCK
VERTRAGSSPRACHE:
ERBBAURECHT:
ist nicht gleich Grundstück
Was bei »bauseits« zu beachten ist
Eigenes Heim auf fremdem Boden
MAKLER UND GEMEINDEN
AUSGABE #02 – Ein Magazin für den Reutlinger General-Anzeiger –
WOHN(T)RÄUME VERWIRKLICHEN Von der Finanzierung bis hin zur Einrichtung
AUSGABE 3:
MIET- UND KAUFOBJEKTE erscheint am 24. Juli 2015
AUSGABE 4:
EINRICHTEN UND GESTALTEN erscheint am 27. November 2015
Sichern Sie sich Ihren Platz in einer der nächsten Ausgaben unserer Reihe »Wohnen im Ländle«. Sabrina Glück Telefon: 07121 /302-539 · Sabrina.Glueck@geapublishing.de
David Beck Telefon: 07121 /302-540 · David.Beck@geapublishing.de 2
Jetzt im Inte auch rnet au f
GEAPU BLISHIN G.DE
EDITORIAL
INHALT
LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,
03 Editorial, Inhalt, Impressum 04 Was Bauherren wissen müssen:
haben Sie von Ihren eigenen vier Wänden nicht nur geträumt, sondern planen schon weitaus konkreter, das Projekt endlich anzugehen? Dann liegt eine ebenso spannende wie herausfordernde Zeit vor Ihnen.
Von A wie Altlasten bis Z wie Zahlungsplan
08 Hans Landgraf Immobilien: Vom Vorzug, sich aufs Kerngeschäft zu konzentrieren
Denn Träume und Realität, das Wünschenswerte und das (finanziell) Machbare müssen in jeder Phase miteinander abgeglichen werden. In Fachgesprächen und bei Vertragsgestaltungen werden Sie mit Begriffen konfrontiert, die jedem ohne einschlägige Bauerfahrung wie die sprichwörtlichen böhmischen Dörfer vorkommen müssen.
09 VR-ImmobilienCenter: Mit dem Ohr immer ganz nah am Kunden
11 Franz Hahn Immobilien: Der Architekt ist bei der Besichtigung gleich mit dabei
Genau an dieser Stelle möchten wir ansetzen und Ihnen mit unserer zweiten Ausgabe unserer Reihe »Wohnen im Ländle« ein Glossar an die Hand geben, das Sie in alphabetischer Form mit wichtigen Stichworten von A wie Altlasten bis Z wie Zahlungsplan vertraut macht — Expertenrat und praktische Tipps inklusive. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Kauf eines Grundstücks beachten müssen, und geben Ihnen wertvolle Checklisten an die Hand.
11 Reutter Immobilien: Auf der Alb — aber immer up to date
12 Kreissparkasse Reutlingen: Traumverwirklichung und Kapitalanlage zugleich
15 Vertragssprache: Was bei »bauseits« zu beachten ist
Zugleich will diese Ausgabe mit dem Titel »Makler und Gemeinden« für Sie ein Wegweiser sein, der Ihnen aufzeigt, welche Kommunen in der Region Bauplätze bereithalten, und wie Makler aus der Region Sie bei Ihrer Suche unterstützen können.
15 Hohenstein: »Natürlich gesund« — Naturnahe Bauplätze mit Wohlfühlcharakter
16 Eningen: In jeder Lebensphase eine passende Heimat finden
Wir hoffen, dass wir Sie damit Ihren eigenen vier Wänden wiederum ein Stück näherbringen. Freuen Sie sich schon jetzt auf unsere beiden weiteren Ausgaben: Sie erscheinen am 24. Juli unter dem Titel »Miet- und Kaufobjekte« erscheinen und am 27. November mit dem Schwerpunktthema »Einrichten und Gestalten«.
18 Grundstück ist nicht gleich Grundstück 20 Rottenburg: Wo Pop-Sängerin Anastacia im August bummeln könnte
22 Erbbaurecht
IHRE REDAKTION VON »WOHNEN IM LÄNDLE«
Impressum
Eigenes Heim auf fremdem Boden
Sonderausgabe Mai 2015
Verlag
GEA Publishing und Media Services GmbH + Co. KG
Verleger
Valdo Lehari jr.
Redaktion
Vera Hiller, Iris Kreppenhofer (verantwortlich, Reutlinger General-Anzeiger)
Anzeigen
Stephan Körting (verantwortlich), David Beck, Sabrina Glück, Daniela Wahl
Layout & Gestaltung
Mark Reich (Reutlinger General-Anzeiger)
Titelfotos
©Maksym Dykha-Fotolia.com, ©JS-Fotolia.com, ©Eddie Clifton-Fotolia.com
Druck
Druckzentrum Neckar-Alb, Reutlingen
Auflage
41 200 Exemplare
Für den Inhalt der Anzeigen sind die Auftraggeber verantwortlich.
3
Was Bauherren wissen müssen: Von
wie Altlasten bis wie Zahlungsplan
Bauleiter
Bauunternehmer stellen ihrem Bauherrn im Vertrag einen Bauleiter an die Seite. Das schreiben die Landesbauordnungen so vor. Der Bauleiter muss sogar namentlich dem Bauamt benannt werden. Allerdings ist der Begriff Bauleiter für den Bauherrn irreführend, denn der Bauleiter steht im Dienste des Bauunternehmers und ist damit automatisch Partei. Er wird im Zweifelsfall immer die Interessen des Bauunternehmers vertreten, nicht die des Bauherrn. Deshalb empfiehlt es sich für alle privaten Bauherren, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, der ihnen hilft, den Überblick zu bewahren und ihre eigenen Rechte durchzusetzen.
Text: VPB | Bilder: ©dyha65-Fotolia.com Altlasten
Wer ein Grundstück kauft, sollte an Altlasten denken. Nur mit großer Vorsicht kaufen sollten angehende Bauherren Grundstücke, die eine problematische Geschichte haben. Dazu zählen zum Beispiel alte Gewerbebrachen. Flächen, auf denen früher ein Dachpappenbetrieb oder ein Galvanounternehmen stand, sind in der Regel belastet, die Böden müssen oft ausgetauscht werden. Das ist teuer und verzögert den Baubeginn. Auch alte Ziegelkuhlen sind meist kein guter Baugrund, denn sie wurden nach dem Krieg häufig mit Hausmüll verfüllt. Der lagert auch heute noch dort. Auskunft über den Baugrund gibt das Altlastenverzeichnis, das Bauämter und Kommunen führen. Aufschlussreich sind auch Gemarkungs- der Straßennamen wie »An der Tongrube«, »An der Ziegelmühle«. Übrigens können sich Käufer im Kaufvertrag vorbehalten, den Kauf rückabwickeln zu können, falls der Baugrund später nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt. Nur: Welcher Verkäufer wird sich darauf einlassen? Und: Es ist ein mühseliger Weg. Besser vorab mit einem neutralen Berater – beispielsweise vom Verband Privater Bauherren – sprechen und die Frage der Altlasten abklären, gegebenenfalls über ein Bodengutachten.
Baustellen
Streit gibt es immer wieder über die Baustelleneinrichtung und deren Umfang: Was genau stellt der Bauunternehmer zur Verfügung? Was muss der Bauherr auf eigene Kosten veranlassen? Genau geregelt werden sollten im Bauvertrag die nötigen Geräte zur Bauausführung, die Lagermöglichkeiten auf dem Grundstück, die Zufahrten und die Standplätze für den Baukran, das Zwischenlager für den Bodenaushub, die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser sowie eines Toilettenhäuschens und die Bauschuttbeseitigung.
Baustellenbesichtigung Aushub
Wer ein schlüsselfertiges Haus vom Bauträger kauft, wird in der Regel erst Eigentümer, wenn das Haus fertig gebaut, bezahlt und offiziell übergeben ist. Vorher ist er lediglich »Erwerber«, aber nicht Bauherr. Bauherr bleibt bis zur Übergabe der Bauträger. Daraus ergeben sich unter Umständen Probleme: Will zum Beispiel ein Erwerber »sein« Grundstück oder »seinen« Rohbau besichtigen, dann benötigt er dazu formal die Zustimmung des Bauherrn, also des Bauträgers. Damit er hier nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt, sollte sich der Käufer schon im Vertrag schriftlich das Recht zusichern lassen, die Baustelle jederzeit – idealerweise in Begleitung eines Sachverständigen seiner Wahl – betreten zu dürfen.
Was geschieht mit dem Erdaushub gleich zu Baubeginn? Dieses Problem wird in vielen Bauverträgen nicht einmal erwähnt. Folglich bleibt die Erde auf dem Grundstück liegen und muss vom Auftraggeber entsorgt werden. Das bedeutet: Er muss auf eigene Faust einen geeigneten Transportunternehmer finden und den Abtransport des Aushubs aus eigener Tasche bezahlen. Das ist teuer – vor allem, wenn das Erdreich belastet ist. Der Bauherr steht dabei unter Zeitdruck, denn oft liegt der Aushub dem weiteren Baufortgang buchstäblich im Wege. Wer dagegen Zeit hat, der kann mitunter Mutterboden oder unbelasteten Aushub sogar verkaufen.
4
Bebauungsplan
Bauen ist in Deutschland sehr unterschiedlich geregelt. Im Rahmen des Baugesetzbuches und der einzelnen Landesbauordnungen liegt die Planungshoheit vor Ort immer bei den Gemeinden. Sie regeln mithilfe eines Bebauungsplanes, wie wo im Detail gebaut werden darf. Wer sich für ein Grundstück interessiert, der sollte also zunächst immer bei dem betreffenden kommunalen beziehungsweise Kreisbauamt einen Blick in den gültigen Bebauungsplan für dieses Gebiet werfen. Die Bebauungspläne sind jedermann zugänglich. Viele Kommunen haben sie inzwischen sogar im Internet abgespeichert. Aus den Festsetzungen im Bebauungsplan lassen sich alle für einen Neubau – aber auch für Um- und Anbauten – wichtigen Details herauslesen. Das fängt an bei der Art der Bebauung, geht über Größe, Höhe und maximal bebaubare Fläche, setzt sich fort mit Abstandsflächen zum Nachbarn und Baufenster, und berücksichtigt auch Firstrichtung und Traufhöhe des Hauses. Im Bebauungsplan erkennt der Haus- und Grundstückskäufer auch, was seine zukünftigen Nachbarn noch bauen können, wie hoch sie aufstocken und wie nah sie an die gemeinsame Grenze heranrücken dürfen. Unter Umständen steht und fällt damit auch der eigene Wunsch nach einer Solaranlage, weil der Nachbar zu viel Schatten wirft. Eigen
Bodengutachten
leist
un gen Grundsätz lich helfe n Eigenle Bauherre istungen, n übersc Geld zu hätzen si Wunsch, sparen. A ch und n beim Bau ber: Viele e h men sich selbst Ha nungsbeg zu viel v nd anzule inn mit or. Der gen, soll dem A rc Eigenleis te gleich hitekten tungen re b zu Plae sp ro a li c st hen werd sicht für isch ein en. Er p und übern diesen Pa lant rt im . Bauherre tisch anse mt auch n sollten die Baua tzen: Sie ufihre Eige sind Laie a n de n W nleistung n, kein P ochenend rofis, und realisen und in Möglichk haben zu den Ferie eiten und dem nur n Zeit. E benötigte spielsweis ntspreche r Z e it e die Ele a u fw nd sind a n d zu kalk ktroleitun quali fizie ulieren. W gen im H rter Elektr er beia u s selbst v iker ist, d wegen de erlegt un er muss r vom La d m kein it ie Ä rger rec n verlegte Versicheru hnen, we n Leitung ng wird d n n e n es ann wah zum Bran lieber do rscheinlic d kommt. rt sparen h D , n ic w ie ht zahlen o es weit Fliesengehend u und Tepp wollen. A n ls ic g o e h fä legen od rät der V hrlich ist, er beim PB. Und etwa beim T n a o p c e h z A ngehöri ieren und eines sei gen als B wichtig: »S Streichen auhelfer e ie müssen , xtra versic sich und hern.« Ihre
Wer neu baut, der braucht zunächst einmal ein Grundstück. »Wählen Sie das Grundstück mit Bedacht«, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), »es entscheidet mit darüber, wie und was Sie bauen können«. Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll ist ein Baugrund- oder Bodengutachten. Denn erst wenn die Bodenverhältnisse bekannt sind, weiß der Planer, wie er das Haus gründen und abdichten muss. Je nach Untergrund ist das unterschiedlich aufwendig: Nasse Böden und drückendes Grundwasser beispielsweise erfordern besondere Kellerabdichtungen. Auf sandigen oder gar Torfböden muss das Haus speziell gegründet werden. Felsen im Baugrund verteuern den Keller enorm. Und mit Altlasten verseuchte Böden müssen wahrscheinlich komplett ausgetauscht werden, bevor überhaupt gebaut werden darf. »All dies sollten Sie als Bauherr tunlichst schon vor dem Kauf klären«, so der VPB« damit Sie wissen, was technisch und finanziell auf Sie zukommt.«
Bodenplatte
Häufig findet sich im Schlüsselfertig-Bauvertrag ein Passus, der sich auf die Bodenplatte bezieht. Sie ist teilweise im Preis inbegriffen, aber nur unter der Voraussetzung idealer Bodenbedingungen. Da die praktisch nie vorliegen, muss nachgebessert werden – zulasten des Bauherrn. Wer das beizeiten weiß, kann sich darauf einstellen. Deshalb der Rat des Verbands Privater Bauherren: »Den Vertrag genau prüfen lassen!«
Eigenkapital
Früher hieß es: Wer eine Immobilie baut oder kauft, der sollte mindestens ein Drittel des Kaufpreises als Eigenkapital angespart haben. Inzwischen haben sich die Zeiten geändert, manche Darlehensgeber verlangen nicht mehr viel Eigenkapital, dafür aber auch entsprechende Sicherheiten und meist deutlich höhere Zinsen. Ohne Eigenkapital zu bauen, kann sich – so paradox es klingt – nur derjenige leisten, der Geld hat. Etwa Geld, das in einer anderen Immobilie steckt, eine bevorstehende Erbschaft oder ein sehr hohes, sicheres Gehalt. Wer knappe oder keine Eigenmittel hat, sollte die Nebenkosten im Auge behalten: Denn schon der Kauf der Immobilie kostet Tausende Euro an Gebühren und Steuern. Allein die Grunderwerbsteuer summiert sich in Deutschland beim durchschnittlichen Einfamilienhaus auf den Gegenwert eines Kleinwagens. Und diese Summe muss gleich ganz zu Anfang bezahlt werden.
Courtage
Wer auf der Suche nach einem Grundstück, Haus oder einer Eigentumswohnung ist, bekommt auch immer wieder Angebote von Maklern. Für erfolgreiche Vermittlungsdienste steht dem Makler eine Honorarzahlung zu, genannt Courtage. Viele Makler versuchen, sich gleich beim ersten Kontakt diese Zahlung vertraglich zu sichern. »Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht in Ruhe geprüft haben«, rät der Verband Privater Bauherren (VPB), »klären Sie immer, wer die Courtage oder welchen Anteil davon übernimmt – Sie als Käufer oder der Verkäufer«. Ganz wichtig ist: Wer die Immobilie bereits kennt, etwa über Freunde, sollte dies dem Makler umgehend mitteilen: »Nur so können Sie im Falle eines Vertragsabschlusses die Zahlung der Courtage vermeiden«, erklärt der VPB. Wer selbst einen Makler mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, sollte genau klären, welche Pflichten er damit übernimmt und überlegen, ob ein Alleinauftrag sinnvoll ist oder ob dieser gegebenenfalls zeitlich begrenzt werden sollte, damit ein Maklerwechsel möglich ist.
SERVICE: Der VPB-Ratgeber »Nebenkosten bei Hauskauf und -unterhaltung« ist erhältlich unter: http://www.vpb.de/download/VPB_Ratgeber_Nebenkosten.pdf
5
Fallrohre
Viele Bauträgerverträge sehen die Führung der Fallrohre bis zur Oberkante (OK) des Geländes vor. Mehr ist im Preis nicht inbegriffen. Das heißt: Für die Weiterführung der Rohre und den Anschluss ans öffentliche Leitungsnetz (oder die eigene Zisterne) ist der Bauherr zuständig. Er muss diese Anschlüsse bezahlen und oft auch beantragen. Das ist ein teures und zeitaufwendiges Problem.
Grun
db uc
h Im Grun dbuch w erden die B o de n d Besitzverh okumenti ältnisse fü ert. Das amt gefü Grundbu r G hrt und z c h wird beim rund und w a r beim je des Grun Grundbu weils zust dbuch ist ch ändigen A bundesw Titelblatt mtsgerich eit einhe sind das t. it Jeli c A h m g ts egliedert. sowie Ba gericht, d ndie Bezeic Auf dem hnung de zugs verm und Blattnummer r Gemark des jewe erkt. Im ung iligen Gru sogenann genaue B te ndbuchau n ezeichnu B e st a ndsverze sng der La zu Größe ichnis sin ge des G notiert. In d die rundstück Abteilung Eigentüm s sowie A n ers, in Ab I steht de gaben teilung II r Name d vormerku werden V es aktuell ngen für e en rm erke und neue Eig rik sind entümer Auflassun auch auf re g sg is d tr em Grun iert. In d Wegerech dstück li ieser Rub te, Dau e g e e n rw d e Lasten, ohnrecht, Insolvenz wie etwa vermerke Zwangsve v e rs Grundpfa rzeichnet. teigerung ndrechte s- oder In Abteil ung III eingetrag Hypothek werden e n ; d as en und R die sind Gru entensch ulden. ndschuld e n,
Grundstück kauft und es später bebaut, der kommt mit der Grunderwerbsteuer auf den Boden allein davon. Manche versuchen, hier zu tricksen und tun so, als seien Grundstückskauf und Hausbau getrennte Vorgänge. Das Finanzamt kennt aber die Tricks und prüft solche Geschäfte sehr genau. Besteht ein sogenanntes verbundenes Geschäft, das selbst bei wirtschaftlicher Verflechtung zwischen dem Verkäufer des Grundstücks und der beauftragten Baufirma, also zwei verschiedenen Vertragspartnern, vorliegen kann, so wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis fällig.
Grundpfandrecht
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen will und nicht ausreichend Eigenkapital hat, der leiht sich das Geld in der Regel von der Bank. Das Kreditinstitut lässt sich als Sicherheit im Grundbuch in Abteilung III ein sogenanntes Grundpfandrecht eintragen. Das kostet Gebühren. Das Grundpfandrecht kann entweder eine Hypothek sein oder eine Grundschuld. Während früher die Hypothek üblich war, wird von den Banken heute die Grundschuld bevorzugt. Beide unterscheiden sich voneinander. Die Hypothek ist immer abhängig vom Bestand der gesicherten Forderung. Hat der Hauskäufer beispielweise die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt, ist die Hypothek auch nur noch die Hälfte wert. Ist die Hypothek abbezahlt, ist die Eintragung im Grundbuch für die Bank nichts mehr wert. Anders die Grundschuld. Diese hängt vor allem nicht vom Rückzahlungsstand des Darlehens ab. Mit den Grundpfandrechten sichert sich die Bank den Zugriff auf die Immobilie. Gerät der Käufer bei den Darlehenszahlungen in Verzug, kann die Bank die Zwangsversteigerung beantragen.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist in den vergangenen Jahren in fast allen Bundesländern gestiegen, teilweise bis auf 6,5 Prozent. Errechnet wird die Summe auf der Basis der sogenannten Bemessungsgrundlage, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Darunter verstehen Fachleute im Normalfall den Kaufpreis der Immobilie, also die Kosten für Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung. Was viele nicht wissen: Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Belastungen, die auf dem Grundstück liegen, wie Hypotheken, Rentenschulden oder Wohnrechte, die der Käufer übernimmt. Übernimmt der Käufer die Immobilie im Erbbaurecht, muss er Grunderwerbsteuer auch auf die während der Laufzeit anfallenden Erbpachtzinsen zahlen. Nicht zur Bemessungsgrundlage gerechnet werden die Grunderwerbsteuer selbst und die Notarkosten. Wer einen Altbau kauft, oder Haus und Grundstück aus einer Hand, der muss die Grunderwerbsteuer auf die Gesamtsumme entrichten. Wer nur ein
Grundstücksgröße
Da Bauträger in der Regel nicht ein einzelnes, sondern meist mehrere Häuser nebeneinander gleichzeitig bauen, werden die Grundstücksgrenzen erst nach der Fertigstellung markiert. Folglich sind auch in vielen Verträgen die Grundstücksgrößen nur ungenau angegeben. Darauf sollte sich der Bauherr nicht einlassen. Er muss im Vertrag auf exakten Angaben bestehen und diese später auch überprüfen – sonst bleibt er unter Umständen auf einem kleineren Grundstück sitzen, als erwartet.
6
Die erste Adresse für den besten Verkaufspreis: Vermarkten Sie Ihre Immobilie mit der Nr. 1! Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie – und das zu den besten Bedingungen? Bei Engel & Völkers ist Ihr Anliegen buchstäblich in ausgezeichneten Händen: Nicht umsonst sind wir zur Nr. 1 der überregional tätigen Immobilienmakler und zum Sieger in den Kategorien „Angebot“, „Expertise“ und „Kundenservice“ gekürt worden. Grund genug, auch für eine aktuelle Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie oder bei der Suche nach einem neuen Zuhause auf Engel & Völkers zu vertrauen. Gerne stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung!
ENGEL & VÖLKERS • Metzgerstraße 43 • 72764 Reutlingen Telefon 0 71 21/97 26 10 • Reutlingen@engelvoelkers.com www.engelvoelkers.com/reutlingen • Immobilienmakler
7
Foto: Pacher
Bauträger BPD Immobilienentwicklung (früher: Bouwfonds) eine neue Note mit hinein. Was einst mit der reinen Vermarktung von Doppelhaushälften am unteren Georgenberg begann, fand später mit Mehrfamilienhäusern am Steinenberg eine Fortsetzung und wächst derzeit – als jüngstes Projekt – auf 14.000 Quadratmetern in der Tübinger Vorstadt empor. Neben einer Kindertagesstätte, Büros und Praxen gibt es 89 zentral gelegene Wohneinheiten mit Flächen zwischen 55 und 100 Quadratmetern in den Mehrfamilienhäusern sowie üppigen 142 Quadratmetern in den 16 Reihenhäusern. Immerhin theoretisch besteht die Möglichkeit, im selben Quartier sein ganzes Leben zu verbringen: Als Single in der Zweizimmerwohnung, in der Familienphase im Reihenhaus und als Rentnerpaar zurück ins Mehrfamilienhaus, wo Aufzug und Barrierefreiheit das eigenständige Leben im Alter unterstützen.
Vom Vorzug, sich aufs Kerngeschäft zu konzentrieren Hans Landgraf Immobilien: Wer sich am Markt behaupten will, muss Vertrauen schaffen Es herrscht Goldgräberstimmung auf dem Immobilienmarkt. Entsprechend rüde sind die Sitten. Doch rüde Sitten taugen nur kurzfristig als Geschäftsmodell. Wer sich länger auf dem Markt behaupten will, muss auf Prinzipien wie Sorgfalt, Verlässlichkeit und Vertrauen setzen. Insbesondere, wenn es um hohe Investitionen geht. Christoph Landgraf weiß, dass der Kauf der eigenen vier Wände für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens ist. Vor 50 Jahren hat sein Vater Hans Landgraf das Reutlinger Maklerbüro gegründet, seit elf Jahren unterstützt er ihn. »Ich bin der einzige zertifizierte Immobi-
lienmakler in Reutlingen«, unterstreicht er die Tatsache, dass ihm seine Fachkenntnis auf diesem Gebiet von neutraler Stelle bestätigt wurde. Als Mitglied im erweiterten Vorstand des IVD Süd (Immobilienverband Deutschland) ist er in der Verbandsverantwortung und nimmt regelmäßig an aktuellen Weiterbildungen sowie an den IVD-Regionaltreffen teil. Als Bauträger realisierte Hans Landgraf noch die Kaiserpassage; sein Sohn Christoph konzentriert sich auf das Vermitteln und Vermieten von Neu- und Gebrauchtimmobilien in Reutlingen. Er findet, ein ernsthaft verstandenes Maklergeschäft mit Begleitung beider Parteien bis über den Notartermin hinaus biete Herausforderung genug. Dennoch brachte die seit zehn Jahren bestehende Zusammenarbeit mit dem
Wertvolle Erkenntnisse 50 Jahre im Maklergeschäft zu sein, das bedeutet auch, die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt direkt miterlebt zu haben. Bad mit Tageslicht, bodentiefe Fenster und überhaupt viel Helligkeit: Das sind die Bedingungen, die heutzutage mit modernem Wohnen untrennbar verknüpft sind. Das Reihenhaus erfuhr ebenso einen positiven Imagewechsel wie der Aufzug, der längst nicht mehr als überflüssiger Luxus gilt. Erkenntnisse wie diese sind wertvoll für Bauträger. Deshalb bezieht die BPD Immobilienentwicklung das Maklerwissen der Landgrafs inzwischen schon in die Planung mit ein. Dadurch lassen sich klassische Konfliktherde im späteren Zusammenleben der Bewohner schon im Keim ersticken. Rüde Sitten machen auch vor Hau-ruckLösungen nicht Halt. So mancher charmante Altbau musste des schnöden Mammons willen weichen. Christoph Landgraf hat sich die Noblesse bewahrt, die Kleinodien Reutlingens sozusagen nur in gute Hände abzugeben – wie neulich erst eine Villa in Betzingen: »In Reutlingen sind schon viele schöne Gebäude für immer verschwunden«.
Hans Landgraf Immobilien Kaiserpassage 3 · 72764 Reutlingen · Telefon 07121/310023 kontakt@landgraf-immo.de · www.landgraf-immo.de
8
Foto: pr
Mit dem Ohr immer ganz nah am Kunden VR-ImmobilienCenter: Dauer-Ausstellung mit aktuellen Angeboten und kompetenter Beratung am Karlsplatz
rund um Reutlingen zu begutachten. Gemeinsam mit einem neunköpfigen Team widmet er sich der Aufgabe, Käufer und Verkäufer von Immobilien zusammenzubringen.
Das Ohr immer ganz nah am Kunden: Das ist der Vorteil, den die Volksbank Reutlingen mit ihrer über 150-jährigen Geschichte und mit ihrem Netz von 20 Filialen im Landkreis Reutlingen hat. Seit mehreren Jahrzehnten gehört auch der Immobilienbereich zu ihrem Portfolio.
Marke »Bellissimo« etabliert
»Als Bank sind wir anders in der Verantwortung als jemand, der nur mit Immobilien handelt«, hebt Stefan Krüll, Teamleiter Immobilien im VR-ImmobilienCenter am Reutlinger Karlsplatz, hervor. Der Bogen spanne sich von der Baufinanzierung über die Treuhandabwicklung bis hin zur Prüfung, ob notwendige Versicherungen auch abgeschlossen wurden. »Wir können als Bank unsere Kunden auch in Notsituationen begleiten und entlastende Maßnahmen anbieten«, erklärt Krüll, der als Sachverständiger für Immobilienbewertung das Fachwissen hat, selbst Objekte
Mit einem feinen Gespür für die besonderen Wünsche der Kunden, die entweder schon dort wohnen, »wo es am schönsten ist«, oder anstreben, sich dort niederzulassen, wo die Reutlinger Immobilienpreise am höchsten sind, etablierte die Immobilienabteilung der Volksbank Reutlingen vor drei Jahren ihre Marke Bellissimo. »Damit wollen wir zum Ausdruck bringen, dass wir auch Kompetenzen im Bereich hochwertiger Immobilien haben«, erklärt Krüll. Bei Bellissimo-Objekten setzen beispielsweise Profi-Fotografen die Wohnqualitäten eines Gebäudes in Szene; zu einer Kundenbindung schon vor der eigentlichen Maklertätigkeit tragen die »Bellissimo«-Magazine mit Wohn- und Lifestylethemen bei. Eng ist der Kontakt des VR-ImmobilienCenter-Teams zu inzwischen 15 Bauträgern. Denn so manches Mal bietet es sich
VR-ImmobilienCenter Karlstraße 16 · 72764 Reutlingen Telefon 07121/314-8601 immo-service@vb-reutlingen.de
9
an, ein großes Grundstück effektiver zu nutzen, und mit einem Mehrfamilienhaus zu überbauen, das von der Schwellenfreiheit bis zur aktuellen Wärmedämmung alle Vorzüge modernen Wohnens bietet. Das Team um Stefan Krüll übernimmt dabei die Vermittlung der Wohnungen. Wertbeständigkeit ist ein wichtiges Ziel: »Wir wollen künftig auch alle Baufortschritte von neutralen Institutionen wie dem TÜV oder der Dekra überwachen lassen.«
Immo-Ausstellung am Karlsplatz Mitten in Reutlingen, am Karlsplatz, hat das VR-ImmobilienCenter seinen Standort. Im vorderen Bereich werden in einer Ausstellung immer die aktuellsten Immobilienangebote präsentiert. Passanten sind gerne eingeladen, jederzeit unverbindlich vorbeizuschauen und sich darüber zu informieren, was die Volksbank Reutlingen gerade an Neubauobjekten oder an Gebrauchtimmobilien auf dem Markt hat. Und natürlich haben die Mitarbeiter im VR-ImmobilienCenter ein offenes Ohr, wenn jemand ein Grundstück oder sein Haus verkaufen möchte und dabei Unterstützung braucht.
Notar
Seit 1. Oktober 2013 ist das »Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren« in Kraft. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Der Gesetzgeber schützt mit dem Gesetz unter anderem Käufer von Grundstücken, Häusern und Eigentumswohnungen. Sie sollen garantiert 14 Tage vor einem notariellen Beurkundungstermin alle Vertragsunterlagen für ihren Immobilienkauf in der Hand haben. Diese Zeit sollten die Bauherren dann aber auch nutzen und sich ausführlich mit dem Vertragsinhalt beschäftigen, ihn prüfen lassen und offene Fragen klären.
Nach VPB-Erfahrung verlassen sich aber viele Käufer schlüsselfertiger Immobilien immer noch auf den Notar, wenn es um die Beurkundung eines Hauskaufs geht. Sie nehmen an, der Notar müsse, als Vertreter des Staates, ihre Interessen als Bauherren schützen. Das ist aber ein Irrtum, erläutert der VPB: Der Notar übernimmt zwar mit der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen hoheitliche Aufgaben und achtet in diesem Zusammenhang selbstverständlich auf die Einhaltung von Recht und Gesetz. Dazu zählt auch das Erläutern des Vertrags während der eigentlichen Beurkundung. Nicht kümmern muss ihn aber, ob ein Vertrag einen der beiden Vertragspartner eventuell wirtschaftlich benachteiligt. Im Gegenteil: Als Neutraler muss sich der Notar da sogar ausdrücklich zurückhalten. Der Bauherr kann vom Notar also die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens erwarten, nicht aber die umfassende Erklärung der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertragsinhalts.
Keller
Keller ist nicht gleich Keller, un d es reicht nich auf massive Wän t, im Vertrag nu de und Betonbod r en hinzuweisen. Baudetails, so gi Wie bei allen lt auch hier: Al le s m uss genau aufg will der Bauher elistet sein, r später Überrasc hungen vermeide Leistungsbeschr n. Zur genauen eibung für den Keller gehören: rialangaben zu detaillierte Mateden Kellerwände n, außen wie in dämmung und zu ne n, zur Wärmer Ausführ ung de r Lichtschächte. weiße Wanne, sc Ob der Keller al hwarze Wanne od s er als Mischkon führ t wird, das ric str uktion ausgehtet sich nach de n Er gebnissen des Ba achtens. Auch da ugrundguts muss in den Ve rtrag.
Trotz der garantierten 14-Tage-Frist sind Käufer nicht vor Änderungswünschen in letzter Minute gefeit. Der VPB rät: Käufer sollten sich dazu nicht drängeln lassen. Vorsicht ist immer geboten, wenn der Vertragspartner beim Notartermin plötzlich neue Vorschläge macht, die noch in den Vertrag aufgenommen werden sollen, oder wenn der Notar Bedenken äußert, aber der Vertragspartner anregt, trotzdem »hier und heute« zu beurkunden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Private Bauherren sollten dabei allerdings sehr vorsichtig sein, so der VPB, und sich auf nichts einlassen, was sie nicht wirklich verstehen und überschauen.
Lastenzuschuss
Es kann jeden treffen: Der Job ist weg, aber Haus oder Eigentumswohnung sind noch nicht abbezahlt. Was tun? Es gibt einen Rettungsanker: Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung selbst bewohnen und unverschuldet in Not geraten sind, haben Anspruch auf Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss. Wer im Falle eines Falles zum Kreis der Berechtigten gehört, hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Belastung durch den Baukredit. Der Zuschuss wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Antragsformulare gibt es bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeindeoder Kreisverwaltung.
Messe-Abschlüsse
Viele potenzielle Bauherren informieren sich vor dem Hausbauoder -kauf auf Messen über Häuser und Baustoffe. Dabei bekommen sie häufig spezielle Messe-Angebote offeriert – scheinbar besonders günstige Offerten, die aber nur für die Dauer der Messe gelten. Will der Bauherr sie nutzen, muss er sich schnell entscheiden - und übersieht dabei oft die Fallstricke der Verträge. Das als unschlagbar gepriesene Angebot entpuppt sich im Nachhinein häufig als Augenwischerei. Will der Käufer den Vertrag dann rückgängig machen, stellt er fest: In der Regel hat der Bauherr bei diesen Verträgen kein Widerrufsrecht. Deshalb mahnt der Verband Privater Bauherren: »Verträge niemals auf Messen und unter Zeitdruck unterschreiben! Lassen sie diese immer vorher von einem Bausachverständigen auf Vollständigkeit prüfen.«
10
Foto: pr
Der Architekt ist bei der Besichtigung gleich mit dabei
Allen im Familienunternehmen ist bewusst, dass eine Wohnung oder ein Privathaus meist weder für den Verkäufer noch für den Käufer nur ein Objekt ist, das völlig emotionsfrei den Besitzer wechselt. Während für den einen seine Lebenserinnerungen daranhängen, soll es für den anderen einen möglichst optimalen Rahmen für die Zukunft seiner Familie bilden. »Beide Seiten müssen später glücklich und zufrieden sein«, formulieren Sandra Weber und Andreas Hahn als Ziel ihrer Bemühungen. In persönlichen Gesprächen ermitteln sie die Wünsche beider Seiten, vereinbaren ausschließlich individuelle Besichtigungstermine und begleiten ihre Kunden vom ersten
Mit einem Büro im Stadtzentrum und einem kompetenten, langjährigen Mitarbeiterteam von drei Angestellten ist das Unternehmen für seine Kunden am Markt präsent. »Wir kennen den Markt, und der Markt kennt uns«, sagt Reutter und verweist auf die umfangreiche Kenntnis, was Preise von Grundstücken, Wohnhäusern, Gewerbe-, aber auch land- und fortstwirtschaftliche Liegenschaften betrifft. Foto: Trinkhaus
»Die Kunden sind immer wieder positiv überrascht, wenn sie erfahren, dass es ein Architekt ist, der mit ihnen eine Hausbesichtigung durchführt«, sagt Andreas Hahn. Mit seiner Schwester Sandra Weber, einer Diplom-Betriebswirtin, teilt er sich die Aufgaben im Reutlinger Immobilienbüro Franz Hahn, das Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) ist. Während er als Baufachmann kompetent Auskunft über den Zustand der Immobilie oder Ideen zu einem möglichen
Umbau geben kann, hat Sandra Weber bereits im Vorfeld ein ebenso ausführliches wie individuell auf das Objekt zugeschnittenes Exposé erstellt.
Auf der Alb — aber immer up to date Uwe Reutter von Reutter Immobilien in Münsingen bekennt sich mit Leib und Seele zum Standort auf der Alb. Nach dem Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Immobilien und seinem Aufbaustudium zum Immobiliensachverständigen bearbeitet Reutter schon seit über 16 Jahren den Immobilienmarkt in Münsingen und der Albhochfläche. »Für Bestandskunden arbeiten wir auch schon mal im Albvorland, jedoch liegt unser Marktgebiet klar im Altkreis Münsingen.«
Von Verkäufer- wie Käuferseite gleichermaßen bezahlt, sieht Uwe Reutter seine Aufgabe darin, sich Unparteilichkeit zu bewahren. Er begleitet seine Kunden bis zum Notarvertrag, übergibt das Gebäude und klärt die Zahlungsmodalitäten. Die Zufriedenheit seiner Kunden ist für ihn sehr wichtig. Seine Beratung und Dienstleistungen sollen, so sein Anspruch, Bestand haben: »Nichts holt einen auf der Alb
11
Kontakt bis – wenn gewünscht – auch weit über den Notartermin hinaus. Mit diesem Anspruch behauptet sich das Maklerbüro seit über 45 Jahren am Markt. Gegründet wurde das Familienunternehmen von Franz Hahn. Und obwohl die Firmengeschicke weitgehend in den Händen der zweiten Generation liegen, steht er immer noch zur Verfügung, wenn seine Erfahrung gefragt ist. Dass inzwischen sogar schon die Enkel ehemaliger Kunden nach der Begleitung beim Verkauf oder Kauf eines Wohnobjekts in Reutlingen anfragen, freut das Dreierteam des Immobilienbüros ganz besonders.
Die gute Adresse für Ihre Immobilie seit über 45 Jahren
Franz Hahn Immobilien e. K. Kaiserstraße 79 · 72764 Reutlingen Telefon 07121/17066 info@immobilien-hahn.com www.immobilien-hahn.com
schneller ein als ein schlechter Ruf«. Zufriedene Kunden sind die beste Werbung. Als Mitglied im Immobilienverband Deutschland (IVD) gehört er dem größten Branchenverband an; mit anderen IVD-Kollegen pflegt er netzwerkartig den kollegialen Austausch. Moderne Vertriebsmedien wie die eigene App, die Präsenz in den sozialen Medien oder der eigene Youtube-Channel gehören für Reutter zu einem professionellen Marketing-Mix. »Wir sind zwar auf der Alb – aber immer up to date«. Im »Focus«-Ranking »1000-TopMakler in Deutschland« ist auch Reutter Immobilien als eines von vier Unternehmen im Landkreis Reutlingen gelistet.
Reutter Immobilien GmbH Hauptstraße 11 · 72525 Münsingen Telefon: 07381/934620 info@reutter-immo.de www.reutter-immo.de
Fotos: pr
Traumverwirklichung und Kapitalanlage zugleich Kreissparkasse Reutlingen: An fünf Standorten Expertenteams für den kreisweiten Immobilienmarkt Für viele ist es der Traum von den eigenen vier Wänden, für andere ist es eine Kapitalanlage. Die Gründe für den Erwerb von Immobilien sind vielfältig. »In der Regel stehen aber immer die wesentlichen Vorteile einer Immobilie – Unabhängigkeit, Sicherheit und Wertbeständigkeit im Fokus einer jeden Kaufentscheidung«, weiß Frank Bauknecht, Leiter der Abteilung Immobilienvermittlung der Kreissparkasse Reutlingen aus langjähriger Erfahrung. Insbesondere hochwertige Eigentumswohnungen, Häuser und Grundstücke in guter Lage gelten als ertragsstarke, sichere und inflationsgeschützte Kapitalanlage, bei der es längerfristig zu Wertsteigerungen kommen kann. Als einer der führenden Anbieter in der Region sind die Immobilienberater der
tenz beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. »Aufgrund der historisch niedrigen Zinsen ist die Nachfrage nach Immobilien derzeit sehr groß«, beschreibt Bauknecht die momentane Situation am Immobilienmarkt. »Es liegen uns eine Vielzahl von Anfragen ernsthafter Interessenten vor, die ganz konkret eine Immobilie zum Kauf suchen.« Die Vermarktung von Grundstücken und Immobilien über die Kreissparkasse Reutlingen bietet einen
Kreissparkasse Reutlingen für den gesamten Immobilienmarkt im Landkreis Reutlingen zuständig. Umfassende Marktkenntnis und langjährige Erfahrung zeichnen sie aus – die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Immobilienvermittlung. Käufer und Verkäufer von Immobilien und Grundstücken profitieren vom Know-how qualifizierter Experten.
Weitreichende Entscheidung Ebenso wie der Kauf ist auch der Verkauf einer Immobilie eine weitreichende Entscheidung, die nicht täglich getroffen wird. »Und deshalb ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie immer auch Vertrauenssache«, so Bauknecht. Bei den Immobilienberatern der Kreissparkasse Reutlingen profitieren Kunden von der jahrzehntelangen Erfahrung und Kompe-
12
Frank Bauknecht, Leiter Immobilienvermittlung bei der Kreissparkasse Reutlingen
entscheidenden Zeitvorteil: Alle registrierten Immobiliensuchenden, die für die angebotene Immobilie infrage kommen, werden umgehend angesprochen, sobald sie zum Verkauf steht. »Wer über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt, sollte die günstige Situation nutzen«, rät Frank Bauknecht, »die Möglichkeit, in einem überschaubaren Zeitraum und zu einem guten Preis zu verkaufen, ist so gut wie seit Jahren nicht mehr.« Als Dienstleister in Sachen Immobilien kümmern sich die Spezialisten der Kreissparkasse Reutlingen für die Eigentümer um die professionelle Vermarktung. Der Service rund um den Immobilienverkauf umfasst ein unverbindliches Erstgespräch, die professionelle und kostenlose Preisermittlung der Immobilie, die Be-
schaffung eines Energieausweises sowie die notarielle Abwicklung.
Umfassendes Immobilienangebot Selbstverständlich sind die ImmobilienSpezialisten auch bei der Immobiliensuche behilflich. »Als regional verankertes Institut sind wir im hiesigen Immobilienmarkt zu Hause und kennen ihn wie kaum ein anderer«, unterstreicht Frank Bauknecht. Aktuelle Angebote finden Interessenten beispielsweise im Internet; die Exposés zu den einzelnen Objekten werden bei Anfrage unverbindlich und kostenlos zugesandt. Auf Wunsch gestalten die Baufinanzierungsexperten der Kreissparkasse Reutlingen auch ein individuelles Finanzierungsangebot unter Berücksichtigung
staatlicher Förderungsmöglichkeiten und stehen in allen Versicherungsfragen zur Verfügung. Fundierte Informationen und Beratung vor dem Erwerb einer Immobilie sind mehr denn je von Bedeutung. »Unsere Immobilienspezialisten in Reutlingen, Pfullingen, Metzingen, Bad Urach und Münsingen kennen den Immobilienmarkt im Landkreis im Detail«, erklärt Frank Bauknecht, »mit unseren fachkundigen Mitarbeitern an den fünf Standorten im Landkreis Reutlingen sind wir stets dem Geschehen nahe.«
Kreissparkasse Reutlingen Immobilienvermittlung Marktplatz 6 · 72764 Reutlingen · Telefon 07121/3312200 immobilien@ksk-reutlingen.de · www.ksk-reutlingen.de/immobilien
13
Umplanungen
Viele Bauherren klagen über Zusatzkosten und Verzögerungen auf dem Bau. Mitunter sind sie selbst die Ursache für solche Verzögerungen, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Das Ende jeder verlässlichen Zeit- und Finanzierungsplanung sind Änderungswünsche. Viele Bauherren glauben, es sei kein Problem, während der Bauphase beispielsweise Innenwände zu versetzen. Das stimmt aber nicht. Was auf dem Papier einfach aussieht, verursacht enormen Aufwand: Wer eine Innenwand versetzt, der muss prüfen, ob das statisch möglich ist. Das erfordert neue Berechnungen, Prüfungen und die Änderung der Baugenehmigung. Außerdem müssen in der Wand vorgesehene Leitungen anders verlegt, neue Materialienmengen berechnet und bestellt werden. Bestellungen können oft nicht gratis storniert werden… Das Versetzen einer Wand zieht im laufenden Baubetrieb einen Rattenschwanz an Aufwand nach sich. Das kostet Geld. Der Architekt arbeitet nicht umsonst, der Statiker nicht, die Firmen auch nicht. Nachträgliche Änderungswünsche führen immer zu Ärger. Schlüsselfertigunternehmer sichern sich deshalb ab: Sie sehen solche Änderungswünsche zwar oft von vornherein vertraglich vor, aber lassen sie sich dann auch teuer vergüten. Sparsam baut, so der VPB, wer am Anfang vernünftige Entscheidungen trifft und sich später daran hält.
Rücklagen
Laut Statistische m Bundesamt liegt die durchs nungsgröße in Ei chnittliche Woh n- und Zweifam ilienhäusern be Quadratmetern. i derzeit rund 13 So ein schönes 3 Heim will auch ten werden. Der instand gehalVerband Privater Bauherren rät da und Quadratmet zu, pro Monat er Wohnfläche auf keinen Fall Euro für die In weniger als eine standhaltung zu n rückzulegen. D besagter deutsc as addier t sich her Durchschnitt bei sim mobilie also im Jahr. Das ist auf 1 596 Euro nicht viel, vor allem, wenn be Haus, an dem in i einem älteren nächster Zeit eini ge Reparaturen Eigentumswohnu an stehen. In der ng sorgt zwar di e Gemeinschaft – aber nur für für Rücklagen die Sanier unge n und Reparatu schaftseigentum ren am Gemein. Für die Instand haltung des Sond jeder Eigentümer ereigentums ist selbst verant wor tlich. Hier also Rücklagen zu bi gilt es, doppelt lden.
Zahlungsplan
Viele Bauunternehmer verpflichten den Bauherrn mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplans zu enormen Vorleistungen. Dabei gilt am Bau: Zahlung nach abgeschlossener Leistung. Wird der Bauunternehmer nämlich insolvent, dann verliert der Bauherr sein Geld und bleibt auf der Bauruine sitzen. Andererseits ist der Bau eines Hauses ein großes Werk, und die Baufirmen können mit Recht Abschlagszahlungen verlangen. Allerdings immer erst, nachdem die jeweilige Teilleistung abgeschlossen ist. Der Zahlungsplan sollte im Vertrag genau festgelegt werden und dem tatsächlichen Baufortschritt entsprechen. Üblich sind Abschlagszahlungen jeweils nach der Dacheindeckung, der abgeschlossenen Installation und dem Fenstereinbau, nach dem Innenausbau, den Estricharbeiten oder dem fertigen Ausbau. Der Rest sollte auf keinen Fall vor der endgültigen, für den Bauherrn zufrieden stellenden Abnahme (unbedingt gemeinsam mit dem eigenen Bausachverständigen) bezahlt werden. Denn mit der offiziellen Abnahme geht die Haftung auf den Bauherrn über. Unseriös sind alle Verträge, in denen bereits bei Vertragsabschluss ein namhafter Abschlag verlangt wird, denn der Bauherr bekommt dafür keinerlei Gegenwert. Bei Bauträgerverträgen muss der Bauträger zusätzlich die Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten.
Schlüsselfertig
Schlüsselfertig bedeutet nicht bezugsfertig. »Der Begriff ist nirgendwo gesetzlich definiert«, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Erfahrungsgemäß sind die Bau- und Leistungsbeschreibungen vieler Schlüsselfertiganbieter lückenhaft. Oft fehlen wichtige Dinge, wie beispielsweise die Hausanschlüsse oder der Erdaushub samt Entsorgung. In aller Regel fehlt im Angebot auch das Baugrundgutachten. Das ist aber nötig, denn nur wenn die Beschaffenheit des Baugrundes bekannt ist, kann der Keller entsprechend geplant und seriös kalkuliert werden. Wer seinen Bauvertrag vor der Unterzeichnung vom unabhängigen Sachverständigen prüfen lässt, erfährt rechtzeitig, mit welchen Zusatzkosten er noch rechnen muss. Im Schnitt muss der Bauherr noch einmal rund 25 000 Euro zuzahlen, so die Erfahrung des VPB, damit aus dem schlüsselfertigen Haus auch ein tatsächlich bewohnbares Heim wird.
Terminabsprachen
Zu den größten Ärgernissen für Bauherrn zählen ungenaue und nicht eingehaltene Terminabsprachen. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten und teuren Verzögerungen kommt, sollte jeder Vertrag einen detaillierten, chronologischen Bauablaufplan mit genauen Terminvereinbarungen beinhalten. In diesem Plan muss auch das Fertigstellungsdatum stehen.
SERVICE: VPB-Ratgeber »Zahlungsplan« unter http://www.vpb.de/download/ vpb-ratgeber_zahlungsplan.pdf
14
Vertragssprache: Was bei »bauseits« zu beachten ist
Text: dpa/tmn | Bild: ©Fotostudio Pfluegl-Fotolia.com Vertragssprache ist für Laien mitunter schwer zu verstehen. In Unterlagen zum Hausbau kommt oft das Wort »bauseits« vor – das kann Extrakosten für den Bauherrn zur Folge haben. Denn dabei handelt es sich um Aufgaben für den Bauherren. Die Baufirma führt diese nicht aus, und sie sind nicht im Baupreis enthalten. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin hin.
der Bezug von Baustrom und Bauwasser werden gesondert abgerechnet. Solche Extras können sich nach Erfahrungen des VPB auf den Gegenwert eines Mittelklassewagens addieren. Bauherren, die schlüsselfertig bauen, müssen vor Unterzeichnung ihres Vertrags auch klären, wer sich um die Baugenehmigung kümmert und ob die Kosten im Vertrag enthalten sind. Dazu gehören eine Statikbewertung und ein Wärmeschutznachweis. Mit Kosten für den amtlichen Lageplan, die Einmessung des Gebäudes und die Bestätigung für das Katasteramt sowie – wenn nötig – ein Gutachten des Baugrundes sollte außerdem gerechnet werden.
Foto: pr
Die meisten Firmen würden auch nicht offen sagen, dass damit Extrakosten verbunden sind. Der VPB rät daher künftigen Hausbesitzern, direkt danach zu fragen. Solche Arbeiten seien klassischerweise der Aushub sowie dessen Entsorgung oder Lagerung, die Erschließung des Grundstücks und die Hausanschlüsse. Auch
»Natürlich gesund« – Naturnahe Bauplätze mit Wohlfühlcharakter in Hohenstein Hohenstein mit seinen fünf Ortschaften Bernloch, Eglingen, Meidelstetten, Oberstetten und Ödenwaldstetten liegt mit rund 3.700 Einwohnern auf der Schwäbischen Alb. Über die B 312 ist die Gemeinde gut erreichbar und etwa 30 Autominuten von Reutlingen entfernt. Hohenstein erhielt vor Kurzem die Auszeichnung »Gesunde Gemeinde der kommunalen Gesundheitskonferenz im Landkreis Reutlingen«. Beim Gang durch die Gemeinde fällt das ausgewogene Bild moderner und traditioneller Einrichtungen auf. Hohenstein bietet seinen Bewohnern eine moderne Infrastruktur, ein vielseitiges Vereinsleben und behagliches Wohnen inmitten einer reizvollen Alblandschaft. Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder auf Skiern: Hohenstein ist ein ideales Freizeit- und Wandergebiet.
15
Es gibt Kindergärten in jedem der fünf Ortsteile (zwei mit Kleinkindbetreuung), die Hohensteinschule, ein privates Gymnasium sowie weiterführende Schulen in Nachbargemeinden. Die ärztliche und therapeutische Infrastruktur ist vor Ort ebenso gewährleistet wie die Grundversorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs. Für ein lebendiges Kulturangebot sorgen die Volkshochschule Hohenstein, die örtliche Musikschule, zahlreiche Vereine und die Gemeinde selbst mit Märkten und Kultur auf der Burgruine Hohenstein. Wer gerne in so einer Gemeinde leben will, kann wählen, welcher Ortsteil sein Favorit ist. Denn Hohenstein bietet kommunale Bauplätze in neu ausgewiesenen, bereits erschlossenen Baugebieten an – ab 75 Euro pro Quadratmeter aufwärts. Pro Kind bis 18 Jahre gibt es 1 000 Euro Nachlass, wobei auch Kinder berücksichtigt werden, die bis zu zehn Jahre nach dem Grundstückserwerb zur Welt kommen. Zur Wahl stehen überdies vier Bauplätze zu vergünstigten Preisen.
Gemeinde Hohenstein Ödenwaldstetten · Im Dorf 14 · 72531 Hohenstein Ihr Ansprechpartner: Frau Jeske · Telefon: 07387/9870-15 rathaus@gemeinde-hohenstein.de www.gemeinde-hohenstein.de www.facebook.de/gemeindehohensteinbw
Ziel: in jeder Lebensphase eine passende Heimat finden Eningen: kommunales Engagement, um Wohnwünsche Wirklichkeit werden zu lassen. Neues Baugebiet »Wengestadion« Ortsmitte Eningen. Es bleibt noch etwas Zeit bis zum Termin. Was also tun? Geld vom Automaten zu holen, ist nur eine Frage von Minuten, denn die Banken befinden sich in fußläufiger Nähe. Eine Zeitschrift ist ebenso schnell besorgt wie das Last-Minute-Geschenk für die Kollegin, denn der zentrale Laden hält von der Tageszeitung über Schreibwaren bis zu jahreszeitlich relevanten Utensilien ein aufmerksam gepflegtes Sortiment bereit. Im Außenbereich hübschen währenddessen Mitarbeiter der Gemeinde die Blumenrabatte vor dem Rathaus auf.
So zufällig die Momentaufnahme auch ist, so prägnant kennzeichnet sie doch die Situation in Eningen. Menschen jeden Alters sollen sich in der 11000-Einwohner-Gemeinde wohlfühlen, wünscht sich Bürgermeister Alexander Schweizer. Er sieht seine und die Aufgabe seines Rathaus-Teams darin, optimale Rahmenbedingungen dafür zu schaffen: »Wir haben viel getan«, fasst er die Bemühungen zusammen, um eine moderne Infrastruktur im Ort zu schaffen. Zusammen mit den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, die allein schon die idyllische Lage am Fuß der Achalm nahelegt, entwickelte sich Enin-
16
gen zu einer der begehrtesten Wohngemeinden im Landkreis Reutlingen. Allerdings mit einem Wermutstropfen: Seit vor einem Jahr das letzte Baugrundstück in der Calner Straße vergeben wurde, musste die Gemeinde regelmäßig passen, wenn eine Anfrage nach Bauland einging. Das ändert sich gerade: Die Gemeinde Eningen verlagert die Sportplätze auf der Wenge in Richtung Sporthalle und weist auf einer Fläche von 2,92 Hektar das neue Baugebiet Wengestadion aus. 56 Bauplätze mit rund 100 Wohneinheiten sollen dort entstehen; die Flächen
Fotos: Pacher
rangieren von knapp 200 Quadratmetern bis zu 9 Ar. Die Wohnformen bleiben bewusst offen: Vom Einfamilienhaus über Doppelhäuser oder eine Reihenhausbebauung bis hin zu Mehrfamilienhäusern ist alles denkbar. »Ein Baugebiet muss dank verschiedener Konzepte lebendig wirken und darf nicht von der Stange sein«, erklärt Norbert Rupp vom Liegenschaftsamt.
Preis-Nachlass für Familien mit Kindern Für die Bewohnerstruktur gilt das analog: Ältere Menschen sollen sich im Baugebiet Wengestadion genauso wohlfühlen wie die Enkelgeneration. Wobei für junge Familien nicht nur der neue Kindergarten am Rand des Baugebiets oder der »Leuchtturmspielplatz« mit sei-
ner weit ausstrahlenden Attraktivität interessant sein dürfte, sondern auch der finanzielle Anreiz, mit dem die Gemeinde dieser Gruppe von Bauwilligen unter die Arme greift. 4 000 Euro gibt es als Grundstücksnachlass für jedes Kind, maximal 16 000 Euro, dafür aber sozusagen rückwirkend, wie Alexander Schweizer die soziale Komponente erklärt: Auch Kinder, die innerhalb von fünf Jahren nach Bezug der eigenen vier Wände geboren werden, können die Baulasten ihrer Eltern entsprechend mindern. Vergaberichtlinien sollen in dem Fall für Transparenz sorgen, dass sich mehrere Bauherren um ein Grundstück bemühen. Mit einer Kinderbetreuung für Ein- bis Sechsjährige, mit einer Grund- und Werkrealschule vor Ort und den zwei Buslinien 1 und 11, die Eningen mit Reutlingen eng vertakten und somit einen bequemen Zugang zu weiterführenden Schulen verschaffen, kann die Kommune ihren jüngsten Einwohnern eine für sie maßgeschneiderte Schulbildung sichern. Und dies vollzieht sich nicht im Ambiente einer asphaltierten Großstadt. Sondern da, wo beispielsweise mit dem Waldfreibad und dem Erholungsgebiet Eninger Wei-
de, mit einem regen Vereinsleben und im Dunstkreis des Achalm-Künstlers HAP Grieshaber, vielerlei Impulse für eine naturverbundene, sportliche oder kulturelle Freizeitgestaltung quasi in der Luft liegen. Klar, dass dies nicht nur junge Familien und kreative Freiberufler begeistert, sondern auch bei älteren Menschen den Wunsch weckt, in dieser wohltuenden Atmosphäre ihren Lebensabend genießen zu dürfen. Im Sanierungsgebiet Lutz-Areal engagierte sich die Gemeinde Eningen finanziell, damit sich diese Gewerbebrache in barrierefreie Wohnungen in der Ortsmitte verwandeln kann; ebenso in der Eitlinger Straße, wo es dank des kommunalen Eigenmitteleinsatzes gelang, ein Pflegeheim zu etablieren. Wohnten sie bislang schon in Eningen, wird auf diese Weise zugleich wieder Wohnraum frei, der dem Markt dann zur Verfügung steht. »Menschen in jeder Lebensphase sollen sich bei uns wohlfühlen und etwas Passendes am Markt finden«, unterstreicht Alexander Schweizer und deutet ein weiteres kommunales Engagement in dieser Richtung an: »Wir haben noch ein paar Pfeile im Köcher.«
Gemeinde Eningen unter Achalm Rathausplatz 1 · 72800 Eningen unter Achalm Ansprechpartner: Liegenschaftsverwaltung Telefon 07121/892-131 · info@eningen.de
17
Grundstück ist nicht gleich Grundstück Alles Wissenswerte zu diesem Thema mit wichtigen Checklisten
Text: VPB | Bild: ©Carmen Steiner-Fotolia.com Der Begriff Grundstück wird rechtlich anders definiert als in der Umgangssprache. Fachleute unterscheiden zwischen Grundstücken im natürlichen Sinne, Grundstücken im katastertechnischen Sinne und Grundstücken im Rechtssinne. Ein Grundstück im natürlichen Sinne ist ein Teilstück der Erdoberfläche, das von einer Grenzlinie umschlossen wird. Landläufig sind das also alle Grundstücke, die von einem Zaun eingefasst und bei denen die Grenzen auf den ersten Blick erkennbar sind. Grundstücke im katasterrechtlichen Sinne sind in der sogenannten Flurkarte mit einer Flurstücksnummer ausgewiesen. Für die Registrierung dieser Grundstücke in der Flurkarte ist immer das Katasteramt zuständig. Wichtig für den Käufer: Ein natürliches Grundstück kann mehrere Flurstücksnummern haben. Grundstücke im rechtlichen Sinne sind ein oder mehrere Grundstücke im katastertechnischen Sinne, die im Grundbuch unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis ausgewiesen sind.
CHECKLISTE FÜRS PERSÖNLICHE TRAUMGRUNDSTÜCK Entspricht die Lage des Grundstücks den Wünschen der zukünftigen Bauherren? Sagen Größe und Schnitt des Grundstücks der Familie zu? Liegen für die Familie wichtige Einrichtungen in der Nähe? Sind Kindergarten und Grundschule zu Fuß erreichbar? Wohnen Familien mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft?
Das klingt zwar spitzfindig, ist aber einleuchtend: Jedes Grundstück hat irgendwann einmal eine Flur- und eine Flurstücksnummer bekommen. Durch Vererbung, Teilung, Verkauf von Grund und Boden wurden im Laufe der Zeit Flurstücke geteilt oder auch mehrere Flurstücke zu einem natürlichen Grundstück zusammengefasst. Das bedeutet dann: Ein solches Grundstück hat heute unter Umständen nicht nur eine, sondern mehrere Flurstücksnummern. Es handelt sich also streng genommen im katasterrechtlichen Sinne auch um mehrere Grundstücke. Damit aus mehreren dieser katasterrechtlichen Grundstücken ein brauchbares natürliches Grundstück werden kann, werden die einzelnen Flurstücks-
Sind weiterführende Schulen für Kinder schnell erreichbar? weit liegen die nächsten Geschäfte entfernt? Wie der tägliche Bedarf vor Ort gedeckt werden? Kann
Braucht die Familie am neuen Wohnort ein zweites Auto? Wo befinden sich Bus- und Bahnhaltestellen? Wohnen die Freunde im erreichbaren Umkreis? die Anrainer links und rechts nette Menschen? Sind
18
Um in einzelnen Fragen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu bekommen, kann es sinnvoll sein, zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Behörde erlässt daraufhin einen Vorbescheid, in dem einzelne Fragen des Bauvorhabens bindend und abschließend geklärt werden. Allerdings gilt dieser Vorbescheid nur zeitlich begrenzt.
nummern zusammengefasst und als »Grundstück im rechtlichen Sinne« definiert. So steht es im Grundbuch. Und so muss es auch in der notariellen Kaufurkunde vermerkt werden. Solche Grundstücke, die aus mehreren Flurstücken bestehen, gibt es vor allem in alten geschlossenen Ortslagen, in denen sich die Besitzverhältnisse im Laufe der Zeit immer wieder verschoben haben. Anders ist es bei Grundstücken in neu erschlossenen Baugebieten. Meist kaufen die Kommunen verschiedene Äcker und Felder auf, legen sie um und teilen sie neu auf. Dabei bekommt dann jede Parzelle wieder eine eindeutige eigene Flurstücksnummer zugewiesen und der Katasterplan wird aktualisiert. Auch das ist sehr sinnvoll, denn wie soll der Käufer sonst wissen, was er kauft? Im Neubaugebiet gibt es anfangs schließlich weder Straßen noch Zäune. Die Grenzpunkte im Baugebiet messen amtliche Vermessungsingenieure ein. Diese Grenzpunkte sind rechtlich bindend und dürfen von Bauherren, Grundstückskäufern oder -verkäufern auf keinen Fall eigenmächtig verändert werden.
Frühzeitig Kontakt zu Nachbarn in spe suchen Wie beim Hauskauf, so gilt auch beim Grundstückskauf: Bevor der Vertrag unterschrieben ist, sollten die Käufer ihre angehenden Nachbarn besuchen. Das ist weniger ein Gebot der Höflichkeit, als vielmehr ein Akt der Vernunft. Sie lernen dabei die verschiedenen Charaktere kennen und merken schnell: Hier sitzt ein umgänglicher Mitmensch, dort ein Meckerer, mit dem möglicherweise auch einmal Ärger ins Haus steht. Unersetzlich sind Nachbarn als Informationsquelle: Sie wissen genau, wann und wo das Grundwasser steigt, sie kennen die Lärmbelastung im Quartier, berichten oft bereitwillig über die Vorzüge und Nachteile des Wohnviertels. Ein Besuch bei den möglichen neuen Nachbarn lohnt sich auf alle Fälle: Am besten vorher kurz anfragen, Termin vereinbaren und zum kurzen Informationsbesuch ein Fläschchen Wein mitbringen.
Das ideale Grundstück Bauland ist vielerorts Mangelware; entsprechend teuer ist es. Hat der angehende Bauherr nach langem Suchen endlich »sein« Stückchen Erde gefunden, da stellt er mitunter fest: die projektierte Bundesstraße wird in ein paar Jahren unweit seines Idylls gebaut und ihm spätestens von da ab den Schlaf rauben. Nichts ist perfekt, und weil das so ist, sollte der angehende Grundstücksbesitzer das Bauland vor dem Kauf gründlich prüfen.
CHECKLISTE: RAHMENBEDINGUNGEN PRÜFEN Existiert ein Bebauungsplan? Was sieht der Bebauungsplan für das Grundstück vor?
Eine schöne Lage und ein angemessener Preis sind nicht die einzigen Kriterien für die Beurteilung eines Grundstücks. Der Stand der Erschließung, behördliche Auflagen, eventuelle Wegerechte, mögliche Baulasten und vieles mehr müssen vor dem Kaufabschluss bedacht und sorgfältig geprüft werden. Sonst entpuppt sich das Traumgrundstück zum Schluss vielleicht als Alptraum.
Eignet sich das Grundstück für die gewünschte Bebauung? Kann das Bauwerk optimal am Lauf der Sonne ausgerichtet werden? Liegt ein lauter Gewerbebetrieb in der Nähe?
Zunächst muss die Bauherrenfamilie grundsätzlich klären, welches Grundstück sie sucht. Das beginnt mit der Recherche der Grundstücke, die überhaupt auf dem Markt sind, und reicht bis zur Finanzierung. Außerdem muss sich die Familie klar werden, wo und wie sie in Zukunft wohnen möchte.
Sind in der Nachbarschaft Läden oder Betriebe, die frühmorgens schon mit Lkws beliefert werden? Wird ein Kinderspielplatz, Fußballfeld oder Bolzplatz in der Nachbarschaft als störend oder wilkommen empfunden?
Was dem einen entgegenkommt, kann den anderen stören
Beeinträchtigt die im nahen Wald gelegene Grillhütte mit Parkplatz die eigene Wochenendruhe?
Neben der individuellen Liste gilt es, die Rahmenbedingungen des Grundstücks abzuklopfen. Denn was nutzt der idyllischste Bauplatz, wenn der Bebauungsplan das Traumhaus nicht zulässt und Altlasten oder drückendes Grundwasser den Bau gefährden? Ist ein nahe gelegener Fußballplatz für die eigenen Kinder willkommen oder raubt der Lärm die ersehnte Sonntagsruhe?
Sind neue Straßen, Flugschneisen oder Bahntrassen in der Nähe geplant, die sich auf den Wohnwert negativ (oder auch positiv) auswirken könnten? Liegt das Grundstück in einem Hochwassergebiet?
Deshalb sehen kluge Bauinteressierte vor dem Kauf des Grundstücks stets den geltenden Bebauungsplan ein. Der liegt bei der jeweiligen Kommune aus. Aus dem Bebauungsplan (gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren Vorschriften wie dem Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung) sowie der Landesbauordnung geht hervor, wie ein Grundstück bebaut werden darf. Dort finden sich Regelungen zur überbaubaren Fläche und zur Anzahl der möglichen Hausetagen. Der Bebauungsplan kann auch festlegen, wie hoch Traufen und Firste sitzen dürfen. Welchen Abstand das geplante Haus zum Nachbarn halten muss, das ergibt sich in der Regel aus der Landesbauordnung. Wichtig ist auch der Blick auf die Nachbargrundstücke. Denn im Bebauungsplan sind so genannte Baufenster eingetragen, in denen die Nachbarn unter Umständen bauen dürfen. Das heißt: Aus dem heute vorhandenen kleinen Siedlungshaus nebenan darf unter Umständen ein großer Block werden.
Muss der neue Eigentümer mit steigendem Grundwasserspiegel und damit eventuellen Feuchteschäden rechnen? Oder muss er mit sinkendem Grundwasserspiegel und eventuell Setzrissen rechnen? Belasten Verkehr oder Industrie das Umfeld des Grundstücks? Gibt es beim geplanten Neubau behördliche Auflagen von Denkmal-, Umwelt- oder Landschaftsschutz? Müssen eventuell Altlasten (teuer) entsorgt werden? Falls ja, wie sahen diese aus und wie wurden sie beschieden?
19
Foto: Marlies Wagner
Wo Pop-Sängerin Anastacia im August bummeln könnte Rottenburg: viel Lebensqualität, historische Bauten und ein imposanter Dom Klar ist, dass die US-Sängerin Anastacia beim Rock-Pop-Open-Air von 7. bis 9. August in Rottenburg auftreten wird. Klar ist nach Auskunft der veranstaltenden Konzertagentur auch schon, dass sich ihr Backstage-Bereich in einem Hotel am Eugen-Bolz-Platz befindet. Ob sie dort nach dem Konzert auch ihr müdes Haupt betten wird, ist aber momentan ebenso unklar wie die Frage, ob sie ihre Zeit zu einem Bummel durch Rottenburg nutzen kann und wird. Täte sie es, könnte man sich gut vorstellen, dass die US-Amerikanerin an jeder Ecke in ein entzücktes »Ooh, how lovely!« ausbrechen würde. Denn die pittoresken Gassen mit ihren bunten Häuschen, eines so individuell wie das andere und vielfach liebevoll saniert, würden sich fundamental von den Reißbrett-Grundrissen ihrer Heimat New York unterscheiden.
Mit der Magie des Wassers Schon ein halbstündiger Bummel offenbart, was Rottenburgs Charme ausmacht: Der Dom im Herzen der 42 000-Einwohner-Stadt, davor ein großer, vom Autoverkehr befreiter Platz; schräg gegenüber zieht das barocke Rathaus mit seiner roséfarbenen Fassade bewundernde Blicke auf sich. Die Königstraße, einst Durchfahrtstraße, heute durch den autofreien Marktplatz in zwei Hälften geteilt, erschließt das Zentrum. Wer die von ihr abbiegenden Straßen und Gassen abwärts flaniert, landet früher oder später unweigerlich am Neckar. Kaum einer, der sich der Magie des Wassers entziehen kann. An Sommertagen herrscht dort Idylle pur. Treppen, die bis ins Wasser führen, laden spontan zum Relaxen ein. Lange Strecken den Neckar entlang führt auch der 13-Kilometer lange SebastianBlau-Wanderweg, der dem berühmten Sohn der Stadt gewidmet ist.
20
Es ist ein Privileg, in einer Bischofstadt zu wohnen. Das zeigt der stetige Strom der Tagestouristen, die aus einem Umkreis von bis zu zwei Stunden Fahrzeit zum Diözesanmittelpunkt anreisen. Übernachtungen buchen laut Elke Spielvogel, Betriebsleiterin der WTG (Wirtschaft, Tourismus, Gastronomie), insbesondere Radtouristen. Sie sind auf dem mit vier Sternen dekorierten Neckartal-Radweg unterwegs, der sie unmittelbar nach Rottenburgs Stadtgrenzen in viel Natur entlässt.
Innenstadt als großes Kaufhaus Viel Grün als Wohnwert-Argument haben auch viele der 17 Stadtteile, die teils noch direkter als die Kernstadt an überregionale Verkehrswege angebunden sind: Baisingen liegt nahe der Autobahnauffahrt zur A81; Ergenzingen an einer ICE-Strecke. Dennoch sind es immer nur relativ kurze Wege bis ins Zentrum, wo
von den Parkhäusern aus, die am Samstag und Sonntag übrigens gebührenfrei sind, der Einkaufsbummel gestartet werden kann. »Wir wollen die ganze Innenstadt als ein großes Kaufhaus vermarkten«, erklärt Elke Spielvogel. Die autofreien Zonen sollen dazu beitragen, dass auch Familien sorgenlos flanieren können, weil für ihre Kinder keine Gefahr von dieser Seite droht. Einen individuellen Einkauf garantiert die Struktur: Viele Einzelhändler in überwiegend inhabergeführten Geschäften legen großen Wert auf gute Kundenberatung und ein Sortiment jenseits der Massenartikel. Immer wieder werden die Häuserzeilen von Sitzplätzen im Freien unterbrochen, mit Pflanzen sorgsam zu einer kleinen Terrasse arrangiert: Die Gastronomen verwöhnen ihre Gäste mit Gerichten aus schwäbischer Küche genauso wie mit Spezialitäten aus den Mittelmeerländern, hausgemachtes italienisches Eis inklusive.
Als wäre die lebendige Innenstadt nicht genug der Abwechslung, gibt es im Jahresreigen eine erkleckliche Liste an Veranstaltungen; allen voran die Fasnet, die traditionell einen großen Stellenwert einnimmt. »Ab April gibt es praktisch kein Wochenende, an dem nichts los ist«, versichert Elke Spielvogel, die auf über 300 Vereine im Stadtgebiet verweist.
Foto: va
Vielfältige Veranstaltungen Das Veranstaltungsangebot ist so breit gefächert, dass für jeden Geschmack etwas dabei sein dürfte. So bildet etwa der Fluss die malerische Kulisse für das alljährliche Neckarfest am letzten JuniWochenende. Etwas Besonderes ist auch die Fronleichnamsprozession, bei der frisch geschlagene Birken an den Häusern den Weg säumen, den der Bischof auf seinem Weg von Altar zu Altar nimmt. Auf kulturellem Gebiet locken sowohl niederschwellige Angebote wie etwa die Profi-Gaukler, die beim HGV-Gauklerfest
21
zum verkaufsoffenen Sonntag die Straßen bevölkern. Oder aber so hochkarätige Künstler, dass sogar Kulturbeflissene aus Stuttgart den Weg nach Rottenburg finden. Mal abwarten, welche Autokennzeichen beim Rock-Pop-Konzert am ZOB gesichtet werden, zu dem neben Anastacia auch Clueso und Rea Garvey verpflichtet werden konnten.
Eigenes Heim auf fremdem Boden Die Möglichkeiten, die das Erbbaurecht bietet, und was passiert, wenn die Pachtzeit endet Text: dpa/tmn | Bild: ©drubig-photo-Fotolia.com Ein eigenes Haus auf fremdem Boden? Erbbaurecht macht es möglich. Die Pachtverträge laufen in der Regel zwischen 75 und 99 Jahren. Angesichts der mitunter hohen Grundstückspreise war und ist das für Familien mit kleinerem Einkommen oft die einzige Möglichkeit, den Traum von den eigenen vier Wänden zu realisieren.
Als Ausgleich erhält der Nutzer allerdings eine Entschädigung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Sie liegt bei mindestens zwei Dritteln des allgemeinen Wertes.
Meist sind es Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder Industrieunternehmen, die Boden verpachten. Dafür bekommen sie Jahr für Jahr einen Erbbauzins von aktuell vier bis fünf Prozent des Grundstückswerts. Doch irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die vereinbarte Laufzeit vorüber ist. Und nun? Antworten auf wichtige Fragen:
In aller Regel gestehen sich beide Seiten gegenseitig Vorkaufsrechte zu. Bietet der Grundstückseigentümer seinen Boden dem Hausbesitzer zum Kauf an, hat Letzterer »keinen Einfluss auf den Preis oder sonstige Konditionen«, erläutert Uertz. »Hier gelten die allgemeinen Regeln von Angebot, Nachfrage und Verhandlungsgeschick«. Oft haben Grundstückseigentümer aber kein Interesse am Verkauf.
Haben Hausbesitzer ein Vorkaufsrecht auf das Grundstück?
Was passiert, wenn sich das Erbbaurecht dem Ende nähert? Was, wenn das Erbbaurecht ausläuft und die Immobilie verwahrlost ist?
Das Erbbaurecht erlischt mit dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit. »Dazu bedarf es keiner weiteren Erklärung«, sagt Christian Schmid-Burgk von der Verbraucherzentrale in Hamburg. Wünscht der Nutzer des Grundstücks eine Verlängerung, sollte er frühzeitig mit dem Grundstückseigentümer das Gespräch suchen. »Die Verlängerung muss vor Zeitablauf im Grundbuch eingetragen sein«, erklärt Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.
Im Prinzip läuft auch in diesem Fall alles wie vereinbart: Die Immobilie geht an den Grundstückseigentümer über, der Nutzer erhält eine Entschädigung. In aller Regel ist jedoch von Beginn an vertraglich festgelegt worden, dass der Nutzer die Immobilie instand hält, und es im Fall einer Zerstörung etwa durch ein Unwetter oder durch einen Brand wieder aufbaut. Kommt der Nutzer diesen Pflichten nicht nach, kann der Grundstückseigentümer laut Hüren je nach Vertrag die Sanierung auf Kosten des Nutzers veranlassen.
Kann ein Erbbaurecht auch vorzeitig beendet werden? Ja, wenn sich der Nutzer während der Vertragszeit nicht an die Vereinbarungen hält. »Dieser sogenannte Heimfall kann eintreten, wenn der Nutzer längere Zeit mit der Zahlung des Erbbauzinses in Verzug ist oder bei massiver Verwahrlosung des Grundstücks«, erläutert Petra Uertz, Bundesgeschäftsführerin des Verbands Wohneigentum in Bonn. Außerdem kann der Vertrag einvernehmlich vorzeitig aufgehoben werden.
Gibt es ein Recht auf Verlängerung des Erbbaurechts? Nein. Einen Anspruch auf Verlängerung hat der Nutzer nur dann, wenn das im Vertrag vereinbart wurde. Schmid-Burgk empfiehlt, daraufhin die Vereinbarungen genau unter die Lupe zu nehmen. »Die Tücke liegt oft im Detail«. Von daher sollten eventuell Fachleute wie etwa Notare zurate gezogen werden. »Der Nutzer eines Grundstücks hat jedoch ein Vorrecht auf einen neuen Vertragsabschluss, wenn das Grundstück weiterhin als Erbbaurechtsgrundstück genutzt werden soll«, so Uertz.
Was passiert mit dem Haus, wenn der Vertrag ausläuft? Das Haus ist Bestandteil des Grundstücks, auf dem es errichtet wurde. Läuft der Vertrag aus oder wird er vorzeitig beendet, wird es per Gesetz Eigentum des Grundstückseigentümers, erklärt Petra Uertz.
22
• • • • • • •
Wohnbaugrundstücke zu günstigen Preisen ab 54,– €/m²!
Gewerbebaugrundstücke in flexiblen Größen ab 30,– €/m²!
Wohn(t)räume verwirklichen
Lebens(t)räume verwirklichen
„Weissgerber“ in Münsingen „Springensbühl“ in Münsingen-Dottingen „Lichse“ in Münsingen-Rietheim „Kirchweg“ in Münsingen-Bremelau „Ob dem Braintal“ in Müns.-Dürrenstetten „Wasseräcker“ in Münsingen-Buttenhausen „Kirchäcker“ in Münsingen-Hundersingen
• Industriegebiet „West“, Münsingen • Gewerbegebiet „Dottinger Straße“, Müns. • Gewerbegebiet „Hohe Morgen“, Magolsheim
Internet: www.muensingen.de/Verwaltung/ Bauen+und+Wohnen.html
Internet: www.muensingen.de/Wirtschaft/ Gewerbe_+und+Industriebauflaechen.html
Weitere Informationen: Frau Fadime Birinci · Telefon 07381/182-102 · E-Mail: fadime.birinci@muensingen.de
Münsingen – Ob Wandern auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz oder Kanu fahren im romantischen Lautertal: Wir bieten ein einmaliges Angebot an Bus-, Bahn-, Wander- und Raderlebnistouren durch das gesamte Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Sonntags von Mai – Oktober ist außerdem das Informationszentrum im Münsinger Bahnhof geöffnet. Hier erfahren Sie in der Ausstellung „Reiseziel Natur” auch Spannendes über die Kulturlandschaft der Schwäbischen Alb sowie über das historische Münsinger Bahnhofsensemble. Mitten in der Stadt lädt das beheizte Terrassen-Freibad zum Baden ein. Das ehemalige Schloss beherbergt nicht nur eine völlig neu gestaltete Ausstellung, sondern auch das Faksimile des berühmten Münsinger Vertrages.
23
Ausgezei chnet in der Förd erberatun g
Ob Kauf, Verkauf oder Finanzierung: Wir sind Ihr starker Partner für Immobilien! Vermittlung. Finanzierung. Versicherung. Der Unterschied beginnt beim Namen. Keiner finanziert deutschlandweit mehr Immobilien als die Sparkassen-Finanzgruppe. Wir kennen die Region, die Immobilien und die Preise vor Ort. So können wir Ihnen individuelle und ganzheitliche Beratung bieten: Von der Immobilienvermittlung über die Finanzierung zu Top-Konditionen bis hin zu umfassenden Versicherungsleistungen. Wir beraten Sie kompetent, und zwar überall im Landkreis und auch gerne bei Ihnen zu Hause. www.ksk-reutlingen.de
S Kreissparkasse Reutlingen