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„Meine Enkelin sehe ich am liebsten persönlich.“

Keine Chance für den Enkeltrick.

Telefon- und Internetbetrüger werden immer dreister. Seien Sie also vorsichtig und lassen Sie sich weder Daten, noch Bargeld entlocken. Fallen Sie nicht darauf herein.

Meist will man, dass Sie ganz schnell reagieren. Das ist Betrug. Nie werden Sparkasse, Polizei, Ihr Enkel oder Enkelin solche Daten bei Ihnen abfragen oder Sie auffordern große Bargeldbeträge persönlich zu übergeben. www.sparkasse-heidelberg.de

Die Rosinen-Übung von Dipl.-Psych. Peter Fauser

Schon seit einigen Jahren findet im Racket Center Nußloch der Kurs „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ statt. Wie der Titel nahelegt, geht es hier um die Entwicklung von Achtsamkeit (einer besonderen Form der Aufmerksamkeit) im Umgang mit Stress. Im ersten von acht Treffen steht die sogenannte Rosinen-Übung auf dem Programm: Jeder Teilnehmer erhält eine Rosine mit der Aufgabe, diese mit vollster Aufmerksamkeit und allen Sinnen zu erforschen zu erkunden:

Wenn man die Rosine auf die Handfläche legt und betrachtet, wie wäre dieses Ding – genannt Rosine – zu beschreiben? Bräunlich, rundlich, runzelig, matt glänzend … Wenn man die Rosine zwischen Daumen und Zeigefinger hält, wie fühlt sie sich an, wie ist dieser Tasteindruck zu beschreiben? Klebrig, weich, rau, etc. Wenn man die Rosine nah ans Ohr hält und leicht zusammendrückt, ist ein leises Knistern zu hören. Wie riecht die Rosine? Wie schmeckt sie, wenn man sie zuerst nur in den Mund nimmt und sie dann zerkaut und welcher Geschmackseindruck bleibt, wenn man die Rosine verschluckt hat?

Oft sind die Teilnehmer beeindruckt, wie intensiv die Erfahrung mit einer eigentlich so „banalen“ Rosine sein kann, wenn man sich mit ihr in dieser Ausschließlichkeit beschäftigt. Ebenso liefert diese Übung einen deutlichen und beeindruckenden Kontrast zu unseren normalen und gewohnten Erfahrungen im Umgang mit Essen. Denn oft zelebrieren wir auch hier eine Art Multitasking: Wir unterhalten uns mit anderen, nutzen TV und Smartphone, Lesen, beschäftigen uns gedanklich mit anstehenden Themen („Wie löse ich dieses Problem?“) oder hängen einfach so unseren Gedanken nach und – ach ja – löffeln dabei unsere Suppe aus! Das kann man alles machen, aber die Frage bleibt, was dabei auf der Strecke bleibt bzw. dabei verloren geht?

Ganz sicher das Genießen, also die bewusste sensorische Erfahrung des Essens, die – wenn’s schmeckt – mit Behagen und Wohlbefinden verbunden ist. Dieses Genießen erfordert unsere bewusste und vollständige Aufmerksamkeit. Man könnte auch sagen unsere Gegenwärtigkeit oder Anwesenheit für das – erst dann genussvolle – Essen.

Körperliches und mentales Wohlbefinden

Für uns kann dieses achtsame Essen – über das Genießen hinaus – aber noch in anderer Weise wertvoll werden. Nämlich als (Mahl-)Zeit, die wir nutzen, um im Alltagstrubel einmal bewusst innezuhalten und bei sich zu sein, sozusagen in dieser Weise einzukehren. Neben Genuss auf einer sinnlichen Ebene käme somit noch der Aspekt der mentalen oder psychologischen Erholung hinzu.

Unser Restaurant – als Ort des Genießens – ist mit dem Begriff der Restauration verwandt. Dieser ist abgeleitet von den lateinischen Wörtern restaurare und restauratio, die für „wiederaufbauen“ und „Wiederherstellung“ stehen. Achtsames Essen kann insofern durchaus auch als Ritual der körperlichen und mental-geistigen Erneuerung und Wiederherstellung verstanden werden.

Genuss und Genießen können sind natürlich nicht zur im Zusammenhang mit Essen wichtig: Musik, Kunst, Natur – nicht zu vergessen die Erotik – sind andere, dafür bedeutsame Bereiche. Folglich sind bewusste Aufmerksamkeit und Gegenwärtigkeit auch hier erforderlich.

Schließlich könnte man auf die Idee kommen, bewusste Aufmerksamkeit und Gegenwärtigkeit über die genannten Bereiche hinaus in viele unserer mehr oder weniger alltägliche Lebensmomente zu bringen. Welche Qualität, welche Intensität dieser Momente wäre dann erfahrbar? Wie würde das Leben dann schmecken?

Die Leistungsabrechnungen bei den Kostenträgern im Gesundheitswesen

Über den allmonatlichen Genussmoment beim Umgang mit Verordnungen und dem Streben, entlohnt zu werden.

Das schon mal vorweg: Ja, wir haben Computer. Wir sind ans Internet angebunden, auf einer denkbar langsamen Leitung, aber man ist ja bescheiden hier auf dem Land. Dafür aber betreiben wir ein erstklassiges EDV-Programm für die Praxisorganisation: THEORG – Top-Standard der Branche, ganz klar, braucht viel Datenpower, aber wir haben ja Geduld! Dadurch ermöglichen wir eine verlässliche Terminplanung und Therapieorganisation. Unsere Praxis ist vollumfänglich digitalisiert, mit tausenden Datensätzen und effizienten Abläufen – auch in der Dokumentation zur Sicherung der Therapiequalität. Und, ganz nebenbei erwähnt, bietet das ZAP den Kunden eine App zur Trainingsplanung und Vertragseinsicht: My Sports. Schon mal probiert? App-Stores machen es möglich! Kurzum: wir streben danach, modern zu sein.

Und dann Leistungsabrechnungen: Mit all diesen Voraussetzungen bedarf es zur Abrechnung der erbrachten Leistungen in der Physiotherapie, im Rehasportverein oder im T-Rena-Programm am Ende des Monats nur eines Knopfdrucks. Möchte man meinen! Man würde das dann Digitalisierung nennen, aber soweit möchte ich gar nicht gehen wollen. Eigentlich geht es nur darum, die Verordnungen den Krankenkassen zur Abrechnung vorzulegen – durch digitale Zustellung, gerne auch per Verschlüsselungssystem, wie bei DATEV, bei Banken und anderen Organisationen üblich (Onlineunterschrift inklusive).

Nicht so in der Wirklichkeit der digitalen Welt der Kranken- und Rentenversicherung. Ja, genau dort, wo der Postverkehr auch ohne die gute alte Pferdekutsche mit dem Posthorn an der Tür noch geschätzt wird. Dort, wo Briefmarkensammler eine Chance haben, wo Aktenschränke Arbeitsplätze schaffen und dank ihres Dämmwerts zum Raumklima beitragen. Kurzum: Wo Papier noch einen Stellenwert hat! Das Haptische des Briefcouvertöffners, das ist es doch, was dem (oder der – gendern muss sein!) Büroangestellten wenigstens noch eine Idee davon gibt, wie sich echte Handarbeit anfühlt. Gestapelte Formulare zeugen anschaulich vom geleisteten Tagwerk, nämlich dann, wenn der Papierberg im Laufe des Tages abgearbeitet wird: Lochen, Falten, Abheften – der Bürodreikampf: das Destillat des reinen Genusses. Willkommen in der Welt, die sich der Moderne verweigert und am Bewährten festhält, treu der guten alten Welt verpflichtet und sich den Zumutungen der Moderne tapfer entgegenstellt!

Mal beispielhaft drei Beschreibungen, damit alle wissen, wovon hier die Rede ist: Zur Abrechnung der Physiotherapieverordnungen werden die Rechnungen von THEORG – der Praxissoftware – erstellt. Für jede Krankenkasse braucht es zwei Rechnungen, eine zum Versenden und eine für unsere physische Ablage. Un- sere Rechnung darf dann in der Buchhaltung wieder eingescannt werden, da THEORG die direkte Generierung eines PDF, das das Buchhaltungsprogramm lesen kann, nicht zulässt. Jeder Rechnung werden Rezeptlisten, Urbelege und Rezepte hinzugefügt. All dies muss in der genau richtigen Reihenfolge sortiert werden, sonst droht immer die Gefahr, dass die Abrechnung und damit die Bezahlung verweigert wird. An jede einzelne Kasse darf das Abrechnungspaket in einem Umschlag verschickt werden, die wir – damit nichts verschwindet – per Einschreiben mit Rückschein auf den Postweg bringen.

Da Genuss beinahe immer steigerbar ist, zeigen wir nun den Abrechnungsvorgang der Rehasportübungsstunden im Rehasportverein ProAktiv Nußloch e. V. auf: Rehasport wird über einen Leistungserbringungszeitraum von 18 Monaten verschrieben. In dieser Zeit können 50 Übungseinheiten absolviert werden. Dementsprechend werden hier vermehrt Zwischenabrechnungen vorgenommen. Dazu werden die Anwesenheiten der Rehasportler nach der Übungsstunde auf einem Unterschriftenzettel versehen. Wenn die Abrechnung ansteht, nehmen wir den Zettel raus, heften für die Person einen neuen Zettel ein und notieren, wie viele Einheiten noch übrig sind. Das machen wir regelmäßig mit 400 Unterschriftenzetteln. Die Termine müssen dann händisch in THEORG übernommen werden, damit hieraus später die Abrechnung generiert werden kann. Die nächsten Schritte ähneln der Abrechnung eines Physiotherapierezeptes. Rechnung, Rezeptliste und Urbeleg sind in doppelter Ausführung zu drucken. Auch die Sortierarbeit verdoppelt sich, da nicht nur die Rezepte, sondern auch die Unterschriftenzettel in der richtigen Reihenfolge sortiert werden müssen. Wird ein Rezept zum ersten Mal abgerechnet, verlangt die Krankenkasse nach dem Original, welches wir dann mit der Abrechnung mitschicken. Wie eingangs erwähnt, werden vermehrt Zwischenabrechnungen durchgeführt, was dazu führt, dass wir bei der zweiten Abrechnung des Rezeptes keine Originalverordnung mehr vorliegen haben. Damit sich die Krankenkasse nicht die Arbeit machen muss, das Rezept in Ihrem System rauszusuchen, senden wir bei jeder Abrechnung eine Kopie der Originalverordnung mit. Im Schnitt kommen wir bei einer Person auf 4 Abrechnungsvorgänge, das entspricht 4 Unterschriftenzettel, 4 Rechnungen, 4 Rezeptlisten, 4 Urbelege und nicht zu vergessen 3 Kopien der Originalverordnung – alles regelmäßig verschickt per EinschreibenRückschein, wohlgemerkt!

Last but not least – quasi als ekstatische Steigerung des Genusserlebens – die Abrechnung der T-Rena-Programme, also der trainingstherapeutischen Rehabilitationsnachsorge, die seit Herbst vergangenen Jahres unser Angebot ergänzt: Nach unzähligen Abrechnungsvorgängen von Heilmittelverordnungen in der Physiotherapie und von Übungseinheiten im Rehabilitationssport könnte man meinen, den Gipfel des Abrechnungsgenusses erklommen zu haben und in der höheren Sphäre der Bürokratie angekommen zu sein. Doch weit gefehlt: T-Rena ist der Höhepunkt der Kassenabrechnungsvorgänge. Der Ablauf startet bereits in der stationären Rehabilitation mit der Ausstellung des 5-seitigen Rezeptes in 3-facher Ausführung, wovon immer nur eines wirklich gebraucht wird. Während des Trainings bei uns haben die Patienten einen Unterschriftenzettel, auf dem sie ihre Anwesenheit notieren. Am Ende des Monats werden die Rezepte der Patienten abgerechnet, die ihre 27 Einheiten absolviert haben. Hierfür müssen folgende Formulare händisch ausgefüllt werden – für jeden einzelnen Patienten:

• G4819_Nachsorge Dokumentation (2 Seiten)

• G4831_Abrechnungsformular (2 Seiten)

• G4860_Antrag auf Fahrtkostenerstattung (1 Seite)

Findet die Teilnahme an T-Rena über den Jahreswechsel statt, darf man für beide Jahre eine separate Abrechnung machen.

Alle 3 Dokumente, das 5-seitige Rezept und der Unterschriftenzettel kommen in ein Couvert. Unabhängig davon, ob mal zwei oder drei Rezepte an die gleiche Abrechnungsstelle geschickt werden: jedes Rezept muss zwingend einzeln auf dem Postweg versendet werden.

Damit verschafft ein Abrechnungsvorgang aufgrund des Einschreiben-Rückschein-Versands der zuständigen Verwaltungsperson auch noch den Genuss einer Geschäftsreise zur nächstgelegenen Poststelle – Ablecken und Aufkleben einer Briefmarke inklusive (wobei – falsch: es gibt längst selbstklebende Briefmarken, wir wollen den Fortschritt nicht gänzlich in Frage stellen).

Ob es tröstet zu wissen, dass es Altenheimen, Pflegeeinrichtungen und Therapiezentren ebenso ergeht? Monat für Monat – die Rückfragen und Reklamationen wegen Nachbesserungserfordernissen bei Formulareinträgen nicht mit eingerechnet! Dass wir die Papierindustrie fördern? Zur Zukunft des postalischen Versandwesens beitragen? Existenzsichernd für die Deutsche Post und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirken? Ganz ehrlich? Nein!

Eigentlich liegt der Genuss unserer Arbeit tatsächlich darin, uns vollkommen auf den Patienten und sein Problem zu fokussieren, um eine gute Behandlung zu machen und das Therapieniveau der gesamten Praxis fortlaufend zu steigern.

Dafür wäre die papierlose Praxis, also der digitale Abrechnungsvorgang und die digitale Datenübermittlung unser großer Wunsch.

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