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Das Funktionsprinzip von Drogentests

Text: David Glaser

Teststreifen, mit denen man vor Ort und mit minimalem Aufwand bestimmte Substanzen nachweisen kann, sind heutzutage weitverbreitet. Es handelt sich bei all diesen Tests um sogenannte Immunoassaytests. Dieses Nachweisverfahren beruht auf einem Funktionsprinzip, welches zuerst im Jahr 1959 vom ForscherEhepaar Berson und Yalow entdeckt wurde. Für diese Entdeckung erhielten sie 1977 den Nobelpreis für Medizin.

Der Urintest: Ein MiniImmunsystem auf einem Teststreifen

Die älteste Methode, Drogen im Körper nachzuweisen, ist der Urintest. Im Urin findet sich eine beträchtliche Menge der ausgeschiedenen Cannabinoide, da der Großteil des THC über die Nieren ausgeschieden wird. Wie man aufgrund des Namens bereits vermuten kann, basiert ein Immunoassaytest darauf, mittels einer Immunreaktion eine bestimmte Substanz nachzuweisen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Antigen-Antikörperreaktion.

Ein Antigen ist die Substanz, die man nachweisen möchte, wie in diesem Beispiel THC. Ein Antikörper ist ein vom Immunsystem gebildetes Protein, das mit dem gesuchten Stoff reagiert und ihn abbaut. Wird der Antikörper noch entsprechend modifiziert, entsteht bei diesem Vorgang eine Farbreaktion. Im Wesentlichen besteht ein solcher Teststreifen zunächst aus einem Streifen aus Vlies. Durch dieses Material können Flüssigkeiten wie Urin hindurch diffundieren und an verschiedenen Stellen dann die entsprechenden Reaktionen auslösen. In der untersten Linie am Teststreifen befindet sich die Testlinie. Diese besteht aus Antikörpern, die mit THC reagieren.

Antikörper werden entweder aus Tieren oder aus Zellkulturen, die mit THC in Kontakt kamen, gewonnen. Man kann etwa einer Maus im Labor THC verabreichen. Daraufhin beginnt ihr Immunsystem, Antikörper gegen THC zu produzieren. Mit einem speziellen Verfahren werden aus einer Blutprobe der Maus diese Antikörper extrahiert. Genau diese Antikörper werden dann in die Testlinie des Streifens eingebracht. Enthält die Urinprobe, die durch die Testlinie hindurch diffundiert, nun THC, so reagieren die Antikörper in dieser Linie mit dem THC und erzeugen eine Farbreaktion. Jetzt ist es aber so, dass bei den allermeisten Modellen der Test negativ ist, wenn die rote Testlinie sichtbar ist. In diesem Fall muss die Farbreaktion chemisch noch umgekehrt werden. Dies geschieht dadurch, dass die Antikörper mit Gold-Nanopartikeln bestückt werden. Nun ist die Testlinie rot, wenn kein THC im Urin ist und wird umso farbloser, je mehr THC mit den Antikörpern auf der Testlinie reagiert.

Die Empfindlichkeit des Tests wird reguliert über die Anzahl der Antikörper, die auf die Testlinie aufgebracht werden. Die handelsüblichen THC-Urintests haben einen sogenannten Cut-off Wert von 25 oder 50 Nanogramm pro Milliliter. Das bedeutet, ab einer THCKonzentration im Urin von 25 oder 50 Nanogramm pro Milliliter, wird die Testlinie farblos und der Test zeigt positiv an. Etwas oberhalb der Testlinie befindet sich nun die 2. Linie, die Kontrolllinie. Diese zeigt an, ob der Test funktioniert hat und verfärbt sich in diesem Fall rot. Im Wesentlichen überprüft diese Linie, ob die zu untersuchende Flüssigkeit vollständig durch den Streifen aus Vlies diffundiert ist und in der ersten Linie eine Reaktion ausgelöst hat. Dies geschieht je nach Modell auf eine etwas unterschiedliche Weise.

In den meisten Fällen basiert die Färbung der Kontrolllinie darauf, dass Antikörper aus der Testlinie durch die Flüssigkeit weiter transportiert werden und dadurch auf der Kontrolllinie eine rote Farbreaktion erzeugen. Es kann sich auch einfach eine weitere Substanz in der Testlinie befinden, die durch die Flüssigkeit weiter transportiert wird. Auf der Kontrolllinie wird durch das Zusammentreffen der beiden dann die rote Farbreaktion erzeugt. Das kann man sich am besten so veranschaulichen, wie man es von einfachen chemischen Versuchen kennt, bei der zwei farblose Flüssigkeiten zusammen eine Farbreaktion erzeugen. Sind beide Linien rot, hat der Test funktioniert und ist negativ, das bedeutet, die Konzentration von THC im Urin ist unter der Nachweisgrenze von 25 oder 50 Nanogramm pro Milliliter.

Einfach, aber relativ ungenau

Wichtig zu wissen ist, dass man mit einem Immunoassaytest keine Aussage über die exakte Menge der THCKonzentration im Urin machen kann. Man kann lediglich nachweisen, ob sie über oder unter dem Cut-off Wert liegt. Das ist ein rein qualita- tiver, jedoch kein quantitativer Test. Ein weiteres Problem ist, dass dieser Typ von Teststreifen auch falsch positive Ergebnisse liefern kann. Das liegt daran, dass die Antikörper auf der Testlinie auch mit anderen Substanzen reagieren können. Es gibt Medikamente wie Ibuprofen oder Pantoprazol, die ebenfalls mit den Antikörpern, die eigentlich gegen THC gerichtet sind, reagieren. Ein großes Problem ist, dass nicht unterschieden werden kann zwischen THC selbst und Abbauprodukten von THC, wie THC-COOH.

Dies führt zu dem altbekannten Problem, dass THC-Urintests noch immer positiv sind, obwohl man bereits tagelang stocknüchtern ist. THC-COOH verbleibt wesentlich länger im Körper als THC, jedoch die Antikörper auf der Testlinie können die beiden Komponenten nicht unterscheiden. Dass THC-COOH nicht psychoaktiv ist und absolut nichts über die Verkehrstauglichkeit aussagt, ist auch dem Gesetzgeber seit Langem bekannt. Dennoch wird bis heute an irrsinnigen und seit Langem überholten Maßstäben festgehalten. Diese Tests sind so wenig evidenzbasiert, dass auch der Konsum von legalen CBD-Produkten und Hanföl, welches zum Kochen verwendet wird, zu einem positiven Test führen kann.

Speicheltest und Wischtest als neuere Varianten

Neben dem Urin ist in den vergangenen Jahren, vorwiegend bei Schnelltests im Straßenverkehr, der Speichel als weitere Körperflüssigkeit in den Vordergrund gerückt. Neben dem Speicheltest finden auch noch Wischtests Anwendung, die Schweiß auf Drogen überprüfen können, oder auch einfach über Gegenstände gewischt werden und damit den Kontakt mit Drogen nachweisen können. Das Funktionsprinzip ist genau das gleiche wie beim Urintest, mit einer kleinen aber wichtigen Unterscheidung für den Anwender. Bei einem Speichel- oder Wischtest, der allermeisten am Markt erhältlichen Modelle, färbt sich die Testlinie rot, wenn THC nachgewiesen wurde, während sie beim Urintest farblos bleibt. Ansonsten ist das Funktionsprinzip aber im Wesentlichen identisch. Lediglich die Invertierung der Farbreaktion, wenn THC oder THC-COOH mit einem Antikörper reagiert, wurde hier auf der Testlinie nicht gemacht.

Nach der Probenentnahme wird das Stück Plastik mit dem Vlies, welches nun mit der Probe getränkt wurde, in die Kassette des mobilen Drogentests zurückgesteckt. Bei diesem Vorgang wird eine Ampulle mit destilliertem Wasser zerbrochen. Dieses Wasser diffundiert nun durch das Vlies hindurch und erzeugt, genau wie beim Urintest, die entsprechenden Reaktionen auf der Testlinie und der Kontrolllinie. Wenn beide Linien durch die entsprechenden Reaktionen rot verfärbt werden, ist der Test positiv.

Cannabis ist im Speichel etwa 24 Stunden nachweisbar. Der Cut-off Wert der meisten Tests liegt bei 12 ng/ml. Dieser niedrige Cut-off Wert wurde gewählt, weil THC nur in Spuren in den Speichel übergeht und man zum größten Teil nur Rückstände, die durch Rauch in der Mundhöhle entstanden sind, misst. Insgesamt kann Cannabis im Speichel nur sehr ungenau nachgewiesen werden.

Schnelltests sind gerichtlich nicht verwertbar

Wichtig zu wissen ist, dass Urintests, Speicheltests und auch Wischtests, aufgrund ihrer Ungenauigkeit nicht gerichtlich verwertbar sind, wenn es um die Konsequenzen für die Fahrerlaubnis geht. Gerichtlich verwertbar sind ausschließlich Bluttests aus dem Labor. Diese sind erheblich genauer und quan- titativ, da hier Chromatografie als Nachweismethode zum Einsatz kommt. Schnelltests, wie oben beschrieben, können lediglich als Anhaltspunkt dienen, der aber später durch eine Blutprobe bestätigt werden muss, ansonsten hat dieser keine rechtliche Relevanz. Es ist empfehlenswert Schnelltests aufgrund eines möglicherweise falsch positiven Ergebnisses immer zu verweigern, da sie grundsätzlich auch freiwillig sind. Ein falsch positives Ergebnis würde nur zu rechtlichen und bürokratischen Problemen führen, bis das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt.

Eine Sonderform des gerichtlich verwertbaren Tests, der in manchen Bundesländern im Zuge eines Abstinenznachweises angeboten werden, ist der Haartest. Sowohl der Haartest, als auch der Bluttest basieren auf einer Chromatografie. Dies ist auch die empfindlichste und einzig rechtlich relevante Testvariante, die auch beim Drugchecking zum Einsatz kommt. Man muss allerdings leider anmerken, dass auch hier die THC-Grenzwerte bis heute nicht evidenzbasiert sind und jeder, der auf den Führerschein angewiesen ist, auch legale Hanfprodukte vollständig meiden muss.

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