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Vergleichen und messen, um zu wachsen

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Erfolg im Web

Erfolg im Web

Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens steigern. Maßstäbe und Vergleichswerte, zeigen dem Unternehmen wo es im Markt steht und wo Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Der Benchmark zeigt auf, was andere vergleichbare Unternehmen der Branche erreichen und was die Spitzenleistungen der Branche sind. Er liefert eine Messlatte.

Daten und Erkenntnisse

Als erstes wird eine Standortbestimmung des Unternehmens vorgenommen. Die Kennzahlen dafür liefern die Bilanzen, Gewinnund Verlustrechnungen sowie weitere Unternehmensdaten. Mit dem Benchmark werden diese Daten den Branchenkennzahlen gegenübergestellt.

Ein Benchmark liefert kostbare Informationen über Potenziale und kritische Punkte im Betrieb. Er kann u. a. Aufschluss geben über:

- das Betriebsergebnis verglichen mit Branchenwerten,

- die Produktivität und den Umsatz pro Mitarbeiter,

- die Kosten- und Margenübersicht im Vergleich zur Branche,

- den Maßstab für Preispolitik.

Hausaufgaben für das Unternehmen

Es wird ersichtlich, wo Maßnahmen ergriffen werden können, um den Umsatz zu erhöhen und Kosten zu reduzieren. Die Rentabilität des Betriebes insgesamt kann gesteigert und der Unternehmenserfolg langfristig gesichert werden.

Effizient wird ein Benchmarking dann, wenn es als ein kontinuierlicher Prozess gelebt wird. Entscheidend ist somit, dass die Kennzahlen in festgelegten wiederkehrenden Abständen verglichen werden, um die richtige Richtung für die Entwicklung des Betriebes, stets im Auge zu behalten.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch. Melden Sie sich gerne bei der Betriebsberatung der hds Servicegenossenschaft (auch per Videokonferenz möglich).

Wo steht mein Betrieb – wo will ich hin? „Einen guten Überblick über die aktuelle Situation – eine große Hilfe für zukünftige Entscheidungen.“ Mit diesen Worten fasst Harald Klenk, Inhaber der Firma Klenk Design, seine jüngste Erfahrung mit der hds Servicegenossenschaft zusammen und den Mehrwert, den er für seinen Betrieb damit gewinnen konnte. Sein Grafikund Designstudio mit Sitz in Bruneck hat eine Betriebsanalyse in Anspruch genommen.

Um zu erkennen, wo der Betrieb steht und wie er zukunftsträchtig ausgerichtet werden kann, hat der Bereich Betriebsberatung die betriebswirtschaftlichen Zahlen analysiert und bewertet sowie Ansätze für die weitere Ausrichtung des Betriebes zur Verfügung gestellt.

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Vordruck 730/2023, alle Neuigkeiten

Auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen sind der Vordruck für die Steuererklärung 730/2023 und die entsprechenden Anleitungen abrufbar; der Vordruck 730/2023 kann bis 30. September eingereicht werden. Der vorausgefüllte Vordruck wird ab dem 20. April 2023 zur Verfügung gestellt. Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr. Es wird daran erinnert, dass der Absetzbetrag von 19 Prozent seit 2020 nur noch zusteht, wenn die Zahlung mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln erfolgt. Von dieser Pflicht ausgenommen sind die Ausgaben für Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie die Ausgaben für ärztliche Leistungen, die in öffentlichen Einrichtungen oder in vom Nationalen Gesundheitsdienst akkreditierten, privaten Einrichtungen erbracht werden. Diese Ausgaben sind auch dann absetzbar, wenn sie in bar bezahlt werden.

Wichtigste Neuerungen im Vordruck 730/2023

• Änderung des Formblatts „zulasten lebende Familienangehörige“, nachdem im März 2022 das einheitliche Familiengeld für zulasten lebende Kinder bis 21 Jahre eingeführt wurde.

• Änderung der Steuerklassen und Steuersätze: Die Steuersätze für Einkommen zwischen 15.000 und 50.000 Euro wurden gesenkt, und die Steuerklasse mit dem höchsten Steuersatz von 43 Prozent wurde ausgeweitet.

• Neugliederung der Absetzbeträge für Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, Renteneinkommen und diesen gleichgestellten Einkünften.

• Änderung der Regelung zur ergänzenden Leistung: Die ergänzende Leistung steht auch Personen mit einem Gesamteinkommen zwischen 15.001 und 28.000 Euro zu, sofern die Höhe bestimmter Absetzbeträge die Bruttosteuer übersteigt.

• Beseitigung architektonischer Barrieren: Seit dem 1. Jänner 2022 können Ausgaben für Arbeiten, die unmittelbar der Überwindung und Beseitigung architektonischer Barrieren in bestehenden Gebäuden dienen, in Höhe von 75 Prozent der nach Gebäudeart berechneten Ausgabengrenze von der Bruttosteuer abgesetzt werden.

• Absetzbetrag für „junge Mieter“: Bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres und einem Gesamteinkommen von 15.493,71 Euro wird ein Absetzbetrag in Höhe von 20 Prozent der Miete anerkannt. Der Absetzbetrag darf 2000 Euro nicht überschreiten.

• Steuerguthaben Social Bonus: Für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen wird ein Steuerguthaben in Höhe von 65 Prozent des Spendenbetrags anerkannt, das in drei gleichen Jahresraten geltend gemacht werden kann. Der Betrag des Steuerguthabens darf 15 Prozent des Gesamteinkommens nicht überschreiten.

• Steuerguthaben für bestimmte Sportprogramme (attività fisica adattata): Für die entsprechenden Ausgaben wird ein Steuerguthaben anerkannt, das vom Steuerpflichtigen zwischen dem 15. Februar 2023 und dem 15. März 2023 über den Onlinedienst im geschützten Bereich der Internetseite der Agentur der Einnahmen beantragt werden kann.

• Steuerguthaben für die Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen: Es wird ein Steuerguthaben anerkannt für dokumentierte Ausgaben im Zusammenhang mit der Installation von Speichersystemen, die in Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien integriert werden, auch wenn diese bereits vorhanden sind und die Förderung für den Austausch vor Ort erhalten haben. Anspruch haben Steuerpflichtige, die das Guthaben zwischen dem 1. März 2023 und dem 30. März 2023 über den Onlinedienst im geschützten Bereich der Internetseite der Agentur der Einnahmen beantragen.

• Steuerguthaben für Zuwendungen an Stiftungen der ITS Academy: Für Geldspenden an Stiftungen der ITS Academy wird ein Steuerguthaben in Höhe von 30 Prozent des Spendenbetrags anerkannt. Das Steuerguthaben erhöht sich auf 60 Prozent, wenn die Spenden an Stiftungen der ITS Academy erfolgen, die in Provinzen tätig sind, in denen die Arbeitslosenquote über dem nationalen Durchschnitt liegt. Das Steuerguthaben kann in drei Jahresraten geltend gemacht werden.

Die Steuerberatung für Private bietet in Zusammenarbeit mit dem Steuerbeistandszentrum CAF, das Abfassen von Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner an.

• Steuerguthaben für Umweltsanierung: Steuerpflichtige, die im Besitz der Bescheinigung sind, die über das vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (vormals Ministerium für den ökologischen Wandel) verwalteten Portal ausgestellt wird, können das Steuerguthaben für Zuwendungen zur Umweltsanierung von öffentlichen Gebäuden und Grundstücken in Anspruch nehmen.

• Zweckbestimmung von 8 Promille: Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, einen Anteil von 8 Promille der Einkommensteuer an den Verein „Chiesa d’Inghilterra“ zuzuweisen.

• Entmaterialisierung der Formulare für die Zweckbestimmung von 8, 5 und 2 Promille der Einkommensteuer: Seit diesem Jahr können die Steuersubstitute, die Steuerbeistand leisten , die Formulare auch ohne Zwischenschaltung eines Vermittlers direkt elektronisch übermitteln.

Info

• Istatwert betreffend die Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78).

- Nationale Veränderung

Jänner 2022 – 2023 ist gleich + 9,8 % (75 % = + 7,35).

- Veränderung in Bozen

Jänner 2022 – 2023 ist gleich + 9,9 % (75 % = + 7,425).

• Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Jänner 0,188452.

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