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Mandantenfirmen: Handelsvertreter sind wichtig

Beruf des Handelsvertreters. Der Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der damit beauftragt ist, dem Auftraggeber (Mandantenfirma) in einem bestimmten Einsatzgebiet Geschäfte zu vermitteln. Dabei kann der Handelsvertreter als Monomandatar (beschränkt auf eine einzige Mandantenfirma) oder Plurimandatar (tätig für mehrere Mandantenfirmen) handeln. Die Figur des Handelsvertreters ist grundsätzlich durch das Zivilgesetzbuch geregelt, in Italien gelten jedoch zudem die Kollektivabkommen (z. B. des Sektors Handel oder des Sektors Industrie).

Berufsanforderungen

Zu den Voraussetzungen zählen neben der Volljährigkeit, u. a. der Abschluss eines Agenturvertrages. Außerdem darf ein Handelsvertreter (mit Ausnahme von Angestellten im öffentlichen Dienst mit Teilzeitvertrag) in keinem Angestelltenverhältnis stehen und gleichzeitig keiner Maklertätigkeit nachgehen.

Als fachliche Voraussetzung muss der Handelsvertreter alternativ entweder - im Besitz eines Oberschuldiploms mit Handelsausrichtung oder eines Universitätsabschlusses in Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften sein,

- einen von einer Region oder Provinz anerkannten Befähigungskurs für Handelsagenten und -vertreter besucht und positiv abgeschlossen haben, - in den vergangenen 5 Jahren vor Übermittlung der zertifizierten Meldung mindestens für 2 Jahre (auch nicht durchgehend) in der Eigenschaft als Inhaber, gesetzlicher Vertreter, mitarbeitendes Familienmitglied oder arbeitender Gesellschafter in einem Unternehmen des Bereichs Handel oder Produktion mit Verkauf oder Verabreichung von Speisen und Getränken tätig gewesen sein,

- in den vergangenen 5 Jahren vor Übermittlung der zertifizierten Meldung mindestens für 2 Jahre (auch nicht durchgehend) als qualifizierter Angestellter bei einem Unternehmen als Verkäufer, Verkaufsleiter oder in der Verkaufsorganisation unter Anwendung des Kollektivvertrages Handel oder Industrie tätig gewesen sein, - oder im EU-Ausland eine anerkannte fachliche Arbeit geleistet haben. Sonderbestimmungen gelten für im Ausland erlangte Studientitel und geleistete fachliche Arbeiten. Schlussendlich müssen alle moralischen Voraussetzungen (z. B. Nichtvorhandensein gewisser Verurteilungen) gegeben sein.

Bedeutung des Handelsvertreters für Mandantenfirmen service.hds-bz.it/steuern

Obwohl in den vergangenen Jahren der Onlinekauf bzw. über alternative technologische Mittel zugenommen hat, bleibt die Figur des Handelsvertreters äußerst wichtig. Durch den persönlichen Austausch, den viele Kunden nach wie vor zu schätzen wissen, kann der Umsatz der Mandantenfirma mittels traditionellen Weges weiterhin gesteigert werden. Zahlreiche Kunden bevorzugen die persönliche Beratung vonseiten des Handelsvertreters, der auch nach Abschluss eines Geschäfts fixe Ansprechperson bleibt und bei Bedarf bzw. für Folgeaufträge kontaktiert wird.

Durch die Beauftragung eines Handelsvertreters bietet sich den Mandantenfirmen außerdem die Chance, auch in anderen Regionen Bekanntheit zu erlangen und durch den Einsatz des Handelsvertreters die eigenen Produkte zu vermarkten. Somit ist und bleibt der Handelsvertreter eine wichtige Figur in der Struktur einer Mandantenfir ma.

Die Rechtsberatung der hds Servicegenossenschaft bietet Handelsvertretern, aber auch Mandantenfirmen als Dienstleistung das Verfassen und/oder Überprüfen des notwendigen Agenturvertrages an.

Steuerreform: Ermächtigungsgesetz verabschiedet

• Einführung einer freiwilligen „IRES“-Regelung für Einkünfte aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften für nicht entnommene Gewinne (die IRPEF-Besteuerung bleibt nur im Falle von Gewinnentnahmen bestehen).

• Überarbeitung der Vorschriften für Scheinfirmen (società di comodo) und der steuerlichen Behandlung von teilweise absetzbaren Kosten (Autos).

• Abschaffung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von geleasten/eigenen Immobilien.

• Zweijährliche Vereinbarung mit Gläubigern: Möglichkeit für minderjährige Steuerzahler, einem Vorschlag für eine vereinbarte Festlegung der Steuerbemessungsgrundlage (IRES und IRPEF) beizutreten.

Mehrwertsteuer

Zahlreiche

Neuerungen in Sachen Steuern und Vereinfachung 26

Das Ermächtigungsgesetz für die Steuerreform wurde verabschiedet; mit der Zustimmung des Parlaments hat die Regierung nun 24 Monate Zeit, um die Reform und Neuordnung des gesamten Steuersystems umzusetzen.

IM WESENTLICHEN SIND FOLGENDE ÄNDERUNGEN VORGESEHEN:

IRPEF

• Reduzierung der Einkommensklassen von 4 auf 3 und die Überarbeitung der geltenden Steuerabsetzbeträge.

• Einführung einer einzigen Steuerbefreiungsstufe unabhängig von den verschiedenen Einkommenskategorien.

• Anerkennung der Abzugsfähigkeit, auch auf pauschaler Basis, von Ausgaben, die für die Erwirtschaftung von Einkommen aus abhängiger Arbeit und gleichgestellten Einkommen angefallen sind.

• Einführung einer Ersatzsteuer IRPEF mit einem verringerten Steuersatz auf eine Steuerbemessungsgrundlage, die auf Basis des Anstiegs der Einkünfte des Steuerzeitraums gegenüber dem höchsten Einkommen der vorangegangenen drei Steuerzeiträume berechnet wird (flat tax incrementale, die derzeit für die Mehrwertsteuersubjekte und die Einkünfte des Jahres 2023 eingeführt wurde).

• Steuerneutralität für Zusammenschlüsse von Freiberuflern; Senkung der Steuerrückbehalte im Verhältnis der Personalkosten.

IRES und Unternehmenseinkünfte

• Senkung des Steuersatzes IRES, wenn die erzielten Gewinne in den folgenden zwei Jahren für betriebliche Investitionen oder für Neueinstellungen von Personal verwendet werden und die Gewinne nicht ausgeschüttet oder für Zwecke außerhalb der Geschäftstätigkeit verwendet werden.

• Rationalisierung der Anzahl und der Höhe der Steuersätze und Überarbeitung der Absetzbeträge.

IRAP

• Löschung der Steuer und gleichzeitige Einführung einer auf der IRES-Steuerbasis berechneten „Zusatzsteuer“, um gleichwertige Steuereinnahmen zu gewährleisten.

Erhebung und Strafen

• Vereinfachter Zugang zu Ratenzahlungen von bis zu 120 Monatsraten, Überarbeitung der strafrechtlichen Relevanz für unterlassene Zahlungen der Mehrwertsteuer und Steuerrückbehalte.

Steuerliche Vereinfachungen

• Verkürzung der Erfüllungsfristen und Angleichung der Erklärungs- und Zahlungsfristen, Aussetzung der Einladungen der Steuerbehörden für die Monate August und Dezember.

SEKTOR HANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN

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