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Achtung vor betrügerischen Anrufen

Bereits seit geraumer Zeit häufen sich Fälle, in denen Südtiroler Unternehmen telefonisch kontaktiert werden, um scheinbar laufende Verträge zu verlängern. Doch Vorsicht, es handelt sich dabei zumeist um für die Betroffenen kostspielige Vertragsfallen.

Irreführung mittels Telefonanrufe

Im Zuge des Anrufs gibt ein Mitarbeiter vor, es handle sich um den Google-Eintrag des Unternehmens oder es gehe um einen bereits bestehenden Vertrag, der sich nun verlängern würde. Aufgrund der Formulierung und der Falschinformationen wird der Betroffene dazu veranlasst, einer „Verlängerung“ zuzustimmen. Teils verfügt der Anrufer über weitreichende Informationen zum Betrieb. Zahlreiche Unternehmen schenken den Informationen Glauben, da sie davon ausgehen, es bestehe tatsächlich ein Vertragsverhältnis. Infolgedessen lassen sich die Betroffenen auf einen Datenabgleich ein. Doch dies dient lediglich dazu, dem Betroffenen einen Vertrag unterzuschieben. In den meisten Fällen gelingt dies aufgrund der Überrumpelungssituation.

Aufforderung zu Überweisungen auf ausländische Bankkonten

Bereits wenige Tage nach dem Telefongespräch erhalten die Unternehmen eine Rechnung für den Vertragsabschluss mit zum Teil immensen Beträgen. Nach Vollzug der Überweisung ins Ausland, erweist es sich als äußerst schwierig, die bezahlten Beträge wieder einzutreiben.

Der hds empfiehlt, im Falle solcher Anrufe stets vorsichtig zu sein und keinen telefonischen Vertragsabschlüssen unbedacht zuzustimmen. Insbesondere sollte vor der Einwilligung zu einer Vertragsverlängerung stets das Bestehen eines Vertrages nachgeprüft werden.

lbaumgartner@hds-bz.it hds-bz.it/bestellung - - - - - - - - - - - - - - - - - Online finden Sie das Schild „Videoüberwachte Zone“.

Videoüberwachung und Datenschutz

Das müssen Sie wissen. Die italienische Datenschutzbehörde hat Anfang Dezember 2020 die am häufigsten gestellten Fragen bezüglich Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittels Videoüberwachungssystemen beantwortet. Bei der Installation eines Videoüberwachungssystems sind neben den Datenschutzbestimmungen auch die zivil- und strafrechtlichen Vorschriften zum unrechtmäßigen Eingriff in die Privatsphäre bzw. zur Kontrolle von Arbeitnehmern einzuhalten. Personen, die sich im videoüberwachten Bereich aufhalten, müssen über die Methoden, den Zweck und die Dauer der Verarbeitung ihrer Daten informiert werden. Diese Informationen müssen aus der Datenschutzbelehrung (Art. 13 der EU-Verordnung 679/2016 zum Schutz personenbezogener Daten) und den Schildern, welche vor dem videoüberwachten Bereich angebracht sind, zu entnehmen sein.

Die Rechtsexperten im hds beraten Sie gerne zum Thema Datenschutz: recht@hds-bz.it.

Neue Codes für Dokumentenarten/TipoDocumento

- Ergänzung für internes Reverse-Charge-Verfahren (D16)/Ergänzung für innergemeinschaftliche Erwerbe (TD18) und Ergänzung/

Eigenrechnung für den Erwerb von Dienstleistungen/Gütern im

Ausland (TD17 und TD19). - Eigenrechnung für Plafonds-Überschreitung (TD21). - Entnahme von Gütern aus dem MwSt.-Lager (TD22) und Entnahme von Gütern aus dem MwSt.-Lager mit Abführung der Mehrwertsteuer (TD23). - Aufgeschobene Rechnung nach Art. 21, Abs. 4, lit. a), DPR Nr. 633/72 (TD24). Die Rechnung ist innerhalb des 15. Tages des Folgemonats nach Ausführung des Geschäftsvorgangs an die zentrale Plattform Sdi auszustellen/zu übermitteln. - Aufgeschobene Rechnung nach Art. 21, Abs. 4, lit. b), DPR Nr. 633/73 (TD25). In diesen Fällen ist die Rechnung innerhalb des

Folgemonats nach der Auslieferung/Versendung der Güter an die zentrale Plattform Sdi auszustellen/zu übermitteln. - Lieferung von abschreibbaren Gegenständen und interne Umsätze (TD26) - Rechnung für Eigenverbrauch/unentgeltliche Lieferungen ohne Abwälzung der Mehrwertsteuer (TD27).

Neue Codes für Arten des Geschäftsvorgangs/ NaturaOperazione

Elektronische Fakturierung 2021

Alle Neuerungen ab 1. Jänner. Mit der Maßnahme vom 28. Februar 2020 hat die Agentur der Einnahmen neue technische Details für die elektronische Fakturierung genehmigt, die unter Berücksichtigung der Corona-Epidemie verpflichtend am 1. Jänner 2021 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen der technischen Details betreffen die Einführung von weiteren Dokumenten, die erstellt und an die zentrale Plattform (Sistema di interscambio Sdi) übermittelt werden können. Des Weiteren werden zusätzliche Detailangaben zu den Geschäftsvorgängen gefordert. Um die „Angaben zu Dokumentenart/TipoDocumento, Art des Geschäftsvorgangs/NaturaOperazione und Art des Steuereinbehalts/TipoRitenuta“ noch klarer und eindeutiger zu gestalten und um es der Agentur der Einnahmen zu ermöglichen, einen noch besseren Entwurf der MwSt.-Erklärung zu erstellen, wurden die folgenden neuen Dateninformationen eingeführt: - Nicht mehrwertsteuerpflichtig/Non soggette IVA (N2). - Nicht steuerpflichtig/Non imponibili (N3). - Reverse Charge (N6). Die Art des Geschäftsvorgangs ist anzugeben, wenn es sich um ein Geschäft ohne Angabe der Mehrwertsteuer handelt. Ab 1. Jänner 2021 kann nicht mehr der allgemeine Code N2, N3 oder N6 verwendet werden (für vereinfachte Rechnungen können die Codes N2 und N3 nicht mehr verwendet werden).

Neue Codes für Steuereinbehalte/TipoRitenuta

- NISF/INPS-Beitrag (RT03): gilt in den Fällen, in denen der

Dienstleister eine Rechnung mit dem NISF/INPS-Beitrag zu seinen Lasten ausstellt. - Enasarco-Beitrag (RT04): wird in den Fällen angegeben, in denen die Rechnung von einem Handelsagenten ausgestellt wird, bei der der Enasarco-Beitrag zu seinen Lasten geht. - ENPAM-Beitrag (RT05): wird in den Fällen angegeben, in denen die Rechnung von einem Arzt ausgestellt wird, bei der der EN-

PAM-Beitrag zu seinen Lasten geht. - Sonstiger Rentenbeitrag (RT06): in allen anderen Fällen, in denen ein Dienstleister eine Rechnung ausstellt, in der der Rentenbeitrag zu seinen Lasten geht.

Weitere Neuerungen

Im Rahmen der Neuerungen betreffend den xml-Datensatz der elektronischen Fakturierung wird auf Folgendes verwiesen: - Einführung von zwei neuen Codes, die im Feld Zahlungsgrund/

CausalePagamento im Abschnitt Daten des Steuereinbehalts/DatiRitenuta einzufügen sind: insbesondere der Code M2 (nicht im

Rahmen der üblichen Tätigkeit erbrachte freiberufliche Leistung/ prestazione lavoro autonomo non esercitato abitualmente) und der

Code Z0 (andere Form als hier genannt/titolo diverso dai precedenti). Diese Änderung wurde eingeführt, um die Codes der Steuereinbehalte auf die in der Einheitsbescheinigung (Certificazione Unica) abzustimmen. - Unter den Zahlungsmodalitäten: Einführung des Codes MP23 für die Zahlungsform PagoPA. - Automatische Berechnung der Stempelsteuer: Die zentrale Plattform Sdi berechnet automatisch die Stempelsteuer, falls die elektronische Rechnung der Stempelsteuer unterliegt; in diesem Fall muss „Sì/Ja“ im Feld „virtuelle Stempelsteuer/bollo virtuale“ angegeben werden. Das Ausfüllen des Feldes „BetragStempelsteuer/

ImportoBollo“ wird damit optional.

Fabiana Mancabelli, Steuerberatung, T 0471 310 403, fmancabelli@hds-bz.it

INFO

B Istatwert betreffend die

Konsumpreise für die Angleichung der Mieten (Gesetz 392/78). - Nationale Veränderung

Oktober 2019 – 2020 ist gleich - 0,4 % (75 % = - 0,3) und

November 2019 – 2020 ist gleich - 0,3 % (75 % = - 0,225). - Veränderung in Bozen

Oktober 2019 – 2020 ist gleich + 1,0 % (75 % = + 0,75) und

November 2019 – 2020 ist gleich + 1,0 % (75 % = + 0,75).

B Die Indexzahl für die Abfindungen beträgt im Oktober 1,250000 und im November 1,375000.

hds-bz.it/bestellung - - - - - - - - - - - - - - - - - Online zum Download das Hinweisschild der Kassenbon-Lotterie.

Der Geldregen und weitere News

Kassenbon-Lotterie. Ab dem 1. Februar 2021 können alle volljährigen Bürger bei jedem Einkauf ab einem Euro an der Kassenbeleg-Lotterie teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Vor der Ausstellung des Kassenbeleges muss der private Endverbraucher den Händler bitten, den Kassabeleg mit seinem persönlichen Lotteriekodex zu ergänzen. Jeder ausgegebene Euro generiert einen virtuellen Lottoschein, bis zu einem Maximum von 1000 Lottoscheinen, für Einkäufe ab 1000 Euro. Einkäufe, welche einen Steuerabzug in der Steuererklärung vorsehen, nehmen nicht an der Lotterie teil. Damit das Einlesen der Lotteriekodexe der Kunden funktioniert, muss die Registrierkasse dafür auch gerüstet sein.

Cashback und Supercashback. Im Dezember wurde das Cashback für private Endverbraucher eingeführt, die in Geschäften einkaufen und dabei mit elektronischen Zahlungsmitteln (Bankomatkarte, Kreditkarte, usw.) bezahlen. Der Bonus beinhaltet eine Rückerstattung von 10 Prozent (maximal 15 Euro je Einkauf) der getätigten Ausgaben für Einkäufe bis zu einem Höchstbetrag von 1500 Euro pro Semester - Cashback also von max. 150 Euro und eine halbjährliche Prämie von 1500 Euro für die 100.000 Teilnehmer mit den meisten getätigten Einkäufen. Einkäufe im Onlinehandel sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Telematische Registrierkasse. Seit 1. Jänner müssen Detailhändler ihre täglichen Inkassi mittels telematischer Registrierkasse übermitteln. Die Verpflichtung gilt auch für Unternehmen mit einem Umsatz bis 400.000 Euro, die bis Ende 2020 ihre Tageseinnahmen jeweils am Monatsende übermittelt haben. Ab 1. April 2021 muss die Version 7.0-Juni 2020 für die Übermittlung der täglichen Inkassi verwendet werden. Demzufolge muss die Anpassung der Registrierkasse bis 31. März 2021 erfolgen.

Online alle wichtigen Informationen zum Haushaltsgesetz 2021 – auch im Livestream vom 8. Jänner mit den Experten des hds – und zu den steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen.

Betriebliche Welfare– Leistungen

hds-bz.it/betriebswelfare

Sie möchten in Ihrem Betrieb Welfare-Leistungen für Ihre Mitarbeiter einführen?

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• Unterstützung bei der Ausarbeitung und Einführung eines Welfare-Reglements und Hilfestellung bei rechtlichen und steuerlichen Aspekten • eine personalisierte digitale Welfare-Plattform (von Edenred Italia) für eine maximale Flexibilität bei der

Verwaltung der Benefits • Begleitung und Hilfestellung bei der Nutzung des Welfare-Kontos seitens der Nutzer und Überwachung des Plans

Kontakt: Sabine Mayr, T 0471 310 559, smayr@hds-bz.it

Was versteht man unter betrieblichem Welfare?

Als betriebliches Welfare kann man das Paket an Initiativen, Gütern und Leistungen bezeichnen, das der Betrieb seinen Beschäftigten zur Verbesserung ihres Wohlbefindens und zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bereitstellen kann. Dadurch können Kosten optimiert und die Produktivität verbessert werden.

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