Exposé Alkmenestraße Frankfurt S10905

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Neubau Eigentumswohnungen in Frankfurt - Preungesheim


Herzlich Willkommen in Frankfurt-Preungesheim

AlkmenestraĂ&#x;e Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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ohne Maßstab · unverbindliche Visualisierung

Illustration Gartenansicht ETW 7

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Alkmenestraße Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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Text: wikipedia, Stadt Frankfurt - Fotos: Peter Meyring, wikipedia

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Wohnen und Leben in Frankfurt-Preungesheim

ie Stadt Frankfurt ist nicht nur Europas Finanzplatz Nummer eins, sondern auch die einzige europäische Wirtschaftsmetropole mit Hochhaussilhouette nach amerikanischem Vorbild; der Name „Mainhattan“ kommt daher nicht von ungefähr. Zahlreiche nationale und internationale Banken und Unternehmen haben hier ihren Sitz, die RheinMain-Region weist bundesweit die höchste Arbeitsplatzdichte auf. Nicht zuletzt trägt die im internationalen Vergleich exzellente Verkehrsanbindung, eine sehr gut ausgebaute Infrastruktur sowie das hohe Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer zum wirtschaftlichen Erfolg der Metropolen-Region bei. Ein Stadtteil mit großer Perspektive Preungesheim liegt ca. 5 km nordöstlich der Frankfurter Innenstadt, im Ortsbezirk Frankfurt-Nord-Ost. Der Kern liegt im Winkel von Gießener- und Homburger Landstraße. Die zusammenhängende Wohnungsbebauungen wird - nördlich von der Homburger Landstraße - durch die A 661 abgegrenzt, westlich durch den Stadtteil Frankfurter Berg. Nördlich der

Homburger Landstraße erstreckt sich ein großes Gewerbegebiet, südlich stehen Gebäude der Bundespolizei.

gut an die Innenstadt angebunden und die vielen kleinen Einzelhändler machen das Leben in Preungesheim angenehm.

Die moderne Siedlungsentwicklung verlief vom historischen Dorfkern mit der Kirche in Richtung Frankfurter Innenstadt. Den größten Teil der Bebauung machen heute Siedlungen aus: Die Walter-Kolb-Siedlung grenzt im Süden an Bornheim, wäh-

Von 2009 bis 2011 wurde eine Straßenbahnstrecke (Linie 18) von der Konstablerwache kommend nach Preungesheim Ost, Gravensteiner-Platz, gebaut. Die Eröffnung erfolgte im Dezember 2011. Somit erhielt der Frankfurter Bogen und

rend die Karl-Kirchner-Siedlung relativ zentral liegt.

der östliche Bereich Preungesheims eine schnelle Anbindung zur Frankfurter Innenstadt.

Wohnen & Leben in Preungesheim Preungesheim ist ein schöner und ruhiger Stadtteil, der viele junge Familien anzieht. Breite, grün bewachsene Straßen mit bürgerlichen Jugendstilhäusern und Fachwerkhäusern geben dem Stadtteil sein Gesicht. Die Nähe zur U-Bahn und die vielen Fahrradwege, die Nähe zum Grüngürtel, zur Nidda und zum Bornheimer Hang machen Preungesheim zu einem Paradies für Radler und Spaziergänger. Der Stadtteil ist

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Neben zahlreichen Horten und Kindergärten befinden sich in Preungesheim die Carlo-Mierendorff-Schule (Gesamtschule), die Theobald-Ziegler- und die LieselOestreicher-Schule (Grundschule) sowie das SAE Institute (Hochschule im Medienbereich). Weitere Informationen: www.frankfurt.de www.frankfurter-bogen.net Seite 4


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Illustration Eingangsansicht ETW 7

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ohne Maßstab · * Sondernutzungsrecht gem. WEG

Freiflächenplan

Hauseingang

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Zufahrt Tiefgarage

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Gartenanteil Wohnung 1 ca. 300 m²*

Gartenanteil Wohnung 2 ca. 370 m²*

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Projekthighlights » Moderne und ansprechende Architektur » Nur 7 Eigentumswohnungen mit Aufzug » Massive Bauweise aus Kalksandstein » Energieeffizienzhaus 70 » 3- und 4-Zimmerwohnungen mit ca. 90 - 110 m² Wohnfläche » Penthouse-Wohnung (4,5 Zimmer) mit ca. 163 m² Wohnfläche und 2 Dachterrassen » Erdgeschosswohnungen mit großen Terrassen und Privatgärten mit ca. 300 - 370 m² » Alle Terrassen + Balkone mit Sonnenausrichtung » Hochwertige Ausstattung mit Videogegensprechanlage, teilweise elektrische Rollläden, hochwertige Bäder, Handtuchheizkörper, Fußbodenheizung, bodentiefe Fenster u.v.m. » Parkettboden in allen Wohn- und Schlafräumen » Schlüsselfertige Erstellung inkl. aller Maler-/Tapezierarbeiten und Bodenbeläge » Tiefgarage mit komfortablen PKW Einzelstellplätzen gegen Aufpreis

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Illustration Bad Wohnung 4 / 6

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Grundriss Wohnung 1

Erdgeschoss · 3 Zimmer · ca. 94 m² Wohnfläche

Zimmer 11,92 m²

Terrasse 8,17 m² (16,34 m²)

Flur 12,21 m² G-WC 1,69 m²

AR 2,36 m²

Wohnung 2 Alkmenestraße Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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Wohnung 1

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Bad 6,00 m²

Küche/Essen/Wohnen 37,62 m²

Schlafen 14,22 m²

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Illustration Terrasse - Wohnung 1

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Grundriss Wohnung 2

Erdgeschoss · 4 Zimmer · ca. 109 m² Wohnfläche

G-WC 2,13 m²

Bad 6,20 m²

Flur 11,27 m²

Terrasse 10,99 m² (21,98 m²) Küche/Essen/Wohnen 40,53 m²

Zimmer 2 10,75 m²

Zimmer 1 11,80 m²

Wohnung 2 Alkmenestraße Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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Wohnung 1

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Schlafen 15,02 m²

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ohne Maßstab · Angaben in Klammern = Grundfläche · unverbindliche Visualisierung · Fenster Wohnung 2 nicht bodentief

Illustration Schlafzimmer - Wohnung 2*/ 4

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Grundriss Wohnung 3 / 5

1./2. Obergeschoss · 3 Zimmer · ca. 91 m² Wohnfläche

Zimmer 11,92 m²

Balkon 5,01 m² (10,02 m²)

Flur 12,21 m² G-WC 1,69 m²

AR 2,36 m²

Wohnung 4/6 Alkmenestraße Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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Wohnung 3/5

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Bad 6,00 m²

Küche/Essen/Wohnen 37,62 m²

Schlafen 14,22 m²

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Illustration Kinderzimmer - Wohnung 3 / 5

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Grundriss Wohnung 4 / 6

G-WC 2,11 m²

1./2. Obergeschoss · 4 Zimmer · ca. 112 m² Wohnfläche

ASR (optional Bad) 6,05 m²

Flur 10,56 m²

Bad 7,18 m²

Küche/Essen/Wohnen 42,70 m² Zimmer 2 12,48 m²

Zimmer 1 12,43 m²

Balkon 5,01 m² (10,02 m²)

Wohnung 4/6 Alkmenestraße Neubau-Eigentumswohnung in Frankfurt-Preungesheim

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Wohnung 3/5

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Schlafen 12,98 m²

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Illustration Essen / Kochen - Wohnung 4 / 6

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Grundriss Wohnung 7 Penthouse

Bad 7,13 m²

Garderobe 5,95 m²

ASR (opt. Bad) 3,64 m²

Zimmer 2 12,28 m²

Bibliothek 13,47 m² Terrasse 19,52 m² (39,04 m²)

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Küche/Essen/Wohnen 41,33 m²

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HWR 4,60 m²

WC 1,71 m²

Terrasse 5,95 m² (11,90 m²)

Zimmer 1 14,43 m² Flur 12,74 m²

Schlafen 11,36 m²

Ankleide 10,46 m²

Dachgeschoss · 4,5 Zimmer · ca. 165 m² Wohnfläche

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Illustration Kochen / Wohnen / Essen - Penthouse

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Keller / Tiefgarage K7

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K1 HA-Raum/ Technik

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Waschküche K4

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Illustration Terrasse - Penthouse

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Baubeschreibung BAUBESCHREIBUNG Mehrfamilien-Wohnhaus Alkmenestr. 30 60435 Frankfurt - Preungesheim 1. Vorbemerkungen Das Mehrfamilien-Wohnhaus mit sieben Wohneinheiten und acht TiefgaragenStellplätzen entsteht in der Alkmenestrasse 30 im Frankfurter Stadtteil Preungesheim. Die Ausführung erfolgt in solider Massivbauweise mit einem zimmermannsmässigem Dachstuhl. Die Architektur ist bis ins Detail von einem hohen gestalterischen Anspruch gekennzeichnet. Für alle Entscheidungen, die das Aussehen des Objektes beeinflussen, hat der Architekt die Gestaltungshoheit. Das Baugrundstück mit einer Fläche von 1.195 m² ist umgeben von Grundstücken mit großzügigen begrünten Freiflächen. Acht PKW-Stellplätze werden in der Tiefgarage hergestellt, weitere Stellplätze für Fahrräder befinden sich innerhalb des Grünstreifens zur Alkmenestrasse. Der Neubau wird über das regionale Fernwärmenetz versorgt. Der für die Bauausführung maßgebliche Stand von Gesetzen, Verordnungen sowie anerkannten Regeln der Technik wird mit dem 01. Januar 2013 vereinbart. Die Anforderungen des Schallschutzes richtet sich nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau,

hierfür werden die „Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz“ gemäß DIN 4109, Beiblatt 2 berücksichtigt. Die Wärmeschutzberechnung erfolgt nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Zusätzlich erfüllt das Gebäude den Standard „Energieeffizienzhaus 70“ gemäss den Vorgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die statische Berechnung wird nach den derzeit gültigen DIN-Normen erstellt, der Eurocode wird nicht berücksichtigt, da hierfür noch keine praktischen Erfahrungswerte vorliegen. 2. Planungsleistungen Zum Leistungsumfang gehören alle für den Bauantrag notwendigen Architektenpläne und die Berechnungsnachweise hinsichtlich der Standsicherheit, des Schallschutzes und des Wärmeschutzes nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). Auch Leistungsbestandteile sind die Vermesserlagepläne, die Gebäudeabsteckung und die Einmessung. Die Kosten der Abmarkung (Grenzmarkierung) trägt der Käufer anteilig, wenn diese vom Amt für Bodenmanagement verlangt wird. Ansonsten wird keine Abmarkung durchgeführt. Enthalten ist ferner die zur Anfertigung des Standsicherheitsnachweises notwendige Baugrundbeurteilung. Die Kosten der

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Baugenehmigung sowie die Kosten der erforderlichen Prüfstatik und die des Brandschutznachweises sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Außerdem ist die örtliche Bauleitung für alle nach dieser Beschreibung zu erbringenden Bauleistungen im Leistungsumfang enthalten. 3. Versicherungen Während der Bauzeit (bis zur Übergabe an die Erwerber (Abnahme)) sind für das Bauvorhaben Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungsversicherung-, und Feuer-Bauversicherung abgeschlossen. Die für die Bauzeit abgeschlossene Feuerversicherung (Gebäudeversicherung) wird nach Abschluss der Bauarbeiten von der Eigentümergemeinschaft übernommen. 4. Hausanschlüsse Die Hausanschlüsse zur Versorgung mit Fernwärme, Wasser, Strom, Telefon und Kabelfernsehen sowie der Abwasseranschluss am städtischen Kanal sind im Kaufpreis enthalten. Der Wohnungskäufer schließt mit einem Stromversorger einen Versorgungsvertrag für seine Wohnung ab. Gleiches gilt für Telefon-, Fernseh- und Internetanschlüsse. Die Versorgungsverträge für Wärme, Wasser und Abwasser werden seitens der Hausverwaltung mit den Versorgern abgeschlossen und intern nach Mieteigen-

tumsanteil bzw. Verbrauch nach den Maßgaben des Wohnungseigentumsgesetzes abgerechnet. 5. Erd- und Entwässerungskanalarbeiten Im Leistungsumfang sind alle notwendigen Erd- und Entwässerungskanalarbeiten enthalten. Der Arbeitsraum wird mit dem Aushubmaterial oder einem dafür geeigneten Material nach Errichtung des Kellers verfüllt. Auch die Abfuhr von überschüssigen Material ist enthalten. Die beiden Erdgeschosswohnungen erhalten jeweils eine Regenwasserzisterne, Nennvolumen ca. 2.200l, Ausführung als Kunststoff- oder Stahlbetonbehälter. Die Zisternen erhalten einen Regenwasserfilter, geeignet für Nutzung zur Gartenbewässerung. Die Überläufe der Zisternen werden rückstaugesichert an die Kanalentwässerung angeschlossen. Zur Entnahme des Regenwassers sind von den Käufern bauseits Förderpumpen / Hauswasserstationen notwendig. 6. Stahlbetonarbeiten Die Bodenplatte der Tiefgarage, die Kellersohlen, die Aussenwände des Untergeschosses / der Tiefgarage sowie die über den Gebäudekörper hinausragende Decke des Untergeschosses werden aus Stahlbeton in WU-Betonbauweise im System Seite 22


„Permaton“ oder gleichwertig hergestellt. Der Systemhersteller (z.B. Permaton) gibt auf die Dichtheit der WU-Konstruktion eine zehnjährige Gewährleistung, beginnend mit dem Tag der Fertigstellung. Vor den Belüftungsöffnungen der Tiefgarage werden Kunststoff-Lichtschächte mit betretbaren Gitterrosten inklusive Abhebesicherung angeordnet. Die Decken über Kellergeschoss, Erdgeschoss und den Obergeschossen werden gemäß Statik als Stahlbetondecken hergestellt. Auch die Treppenläufe und Zwischenpodeste im Treppenhaus werden als Stahlbetonbauteile ausgeführt. 7. Mauerarbeiten Das Außenmauerwerk sowie die tragenden Innenwände werden aus Kalksandsteinmauerwerk hergestellt, sofern nicht Beton statisch erforderlich ist. Die Wohnungstrennwände werden in allen Geschossen aus Kalksandsteinmauerwerk in einer Dicke von 24cm ausgeführt, wo statisch erforderlich teilweise in Stahlbeton. Nicht tragende Wände im Untergeschoss werden aus Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt und bleiben teilweise unverputzt bzw. werden nach technischer Erfordernis und nach Wahl des Architekten verputzt. Die Kellerabstellräume werden als leichte Systemtrennwände hergestellt (z.B. StahlGitterrostwände).

8. Fassade Auf die massiven Außenwände wird ein Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol-Hartschaumdämmung, nach Notwendigkeit in Teilbereichen auch Dämmung aus Mineralfasern, angebracht. Die Stärken der Dämmplatten werden gemäß den Ergebnissen des Wärmeschutznachweises ausgeführt. Auf die Dämmplatten wird ein gewebearmierter Unterputz aufgebracht. Den Abschluss bildet ein strukturierter Oberputz, Korngröße 1-3mm, hell, teilweise abgetönt, nach Wahl des Architekten. Der Sockelbereich wird optisch abgesetzt. Die Farbgestaltung wird unter gestalterischen Aspekten durch den Architekten festgelegt.

an Widerstandsklasse WK1). Hierzu erhält jeder Flügel vier Pilzköpfe als Aushebelsicherung und einen absperrbaren Fenstergriff.

9. Fenster Die Fensterelemente werden als Kunststoff-Fensterelemente mit 3-fach-Isolierverglasung ausgeführt, Farbbeschichtung innen weiss, aussen anthrazit.

10. Rollläden, Beschattungsanlagen Die Fenster in den Wohnungen erhalten Kunststoff-Rollläden, die Farbe der Rollläden wird vom Architekten im Rahmen des Farbgestaltungskonzeptes festgelegt. Die Rollläden der Wohn-/Ess-/Küchenbereiche erhalten einen elektrischen Antrieb, die sonstigen Rollläden sind mit Gurten zu bedienen.

Die Fenster werden nach Anforderungen des Lüftungsnachweises mit selbstregelnden Fensterlüftungselementen ausgestattet. Die Öffnungsflügel werden mit DrehKipp-Beschlägen ausgestattet, teilweise werden die Fenster mit Stulpflügeln ausgestattet (zweiter Flügel nur als Drehflügel). Sämtliche Fenster und Fenstertüren, an die die Außenanlage erdgeschossgleich anschließt, erhalten zusätzlich eine einbruchhemmende Ausstattung (anlehnend

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Wo notwendig, wird die Absturzsicherung aus Sicherheitsglas (VSG) im Fenster hergestellt. Ein Teil der Fenster wird als „französisches“ Fenster ausgebildet und erhält ein aussenliegendes Metallgeländer mit Füllung nach Vorgabe des Architekten. Das Treppenhaus erhält eine Profilitverglasung mit transluzenter Wärmedämmung. Die Treppenhausfenster sind in einigen Geschossen auf Grund der Lage der Zwischenpodeste nach außen zu öffnen.

Im Rollladenpanzer werden nach technischer Notwendigkeit Verstärkungsprofile angeordnet, die sich unter Witterungseinfluss farblich zu den Kunststoffprofilen verschieden verändern können. Bei technischer Notwendigkeit werden Rollläden einzelner Fensterelemente mit Alu-

miniumrollladenprofilen ausgeführt. Die Rolladenkästen werden über dem Fenster angebracht und gehören jeweils zum Fensterelement. Innenseitig werden die Kastenstirnseiten verblendet, Revisionsdeckel unten. Außen werden die Rolladenkästen mit der jeweiligen Fassadenoberfläche überdeckt. 11. Fensterbänke Alle Fenster erhalten Aluminiumaußenfensterbänke, Oberfläche in Alu natur, eloxiert oder beschichtet, nach Wahl des Architekten. Ausgenommen sind die Elemente zu Terrassen und Balkonen, dort wird der Terrassen- bzw. Balkonbelag möglichst direkt bis an das Fensterprofil geführt. Falls notwendig, werden dort trittfeste Außenfensterbänke in Aluminium oder verzinktem Stahl, Oberfläche glatt oder geriffelt, ausgeführt. Die Brüstungen der nicht bis zum Boden reichenden Fenster werden mit einer Innenfensterbank aus Naturstein, Werkstein oder beschichteter Holzwerkstoffplatte abgedeckt. Bodentiefe Fenster erhalten keine Innenfensterbänke. 12. Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einer vom Zimmermann errichteten Holzkonstruktion, die zwischen den Sparren liegende Wärmedämmung wird gemäß Wärmeschutznachweis (EnEV) ausgeführt. Seite 23


Baubeschreibung Innenseitig wird unter einer Dampfbremsfolie („Klimamembrane“) eine Bekleidung aus Gipskartonplatten angebracht. Oberseitig erhält das Dach eine Schalung, auf dieser wird eine Kunststoff-Abdichtungsbahn aufgebracht. Die gesamte Ausführung der Dachabdichtung erfolgt nach Kategorie K2 der Flachdachrichtlinien, alle Anschlüsse werden systemkonform ausgeführt. Die Dachüberstände werden unter- und stirnseitig mit einer gehobelten Bretterschalung versehen, diese erhält einen Anstrich nach Farbkonzept des Architekten. Im Bereich der Dachgeschosswohnung werden zwei Oberlichter eingebaut, Ausführung als Dachflächenfenster Fa. Velux oder gleichwertig. 13. Spenglerarbeiten Die Dachentwässerung erfolgt über Dachrinnen und Fallrohre aus Titanzink, angeschlossen an die Grundstücksentwässerungsanlage. Die Brüstungsoberseiten der Dachterrassen im Dachgeschoss, die Attiken und die Dachrandabschlüsse erhalten Blechbekleidungen auf Unterkonstruktionen, Material Aluminiumblech oder Zinkblech, nach Wahl des Architekten, Oberflächen dunkelgrau.

14. Balkone und Dachterrassen Die Balkone werden als vor die Fassade gestellte System-Stahlkonstruktionen ausgeführt. Jede Balkonanlage besteht aus vier Stahlstützen, in die als Balkonboden ein Stahlbeton-Fertigteil eingebaut wird. In die Balkonböden ist ein Gefälle und ein Ablauf integriert, die Abläufe werden an die Grundstücksentwässerung angeschlossen. Die Füllungen der Geländer werden mit Lochblechen versehen, die gesamte Farbgestaltung der Balkone erfolgt nach Farbkonzept des Architekten. Die Terrassen im Dachgeschoss erhalten einen Dachaufbau als Warmdachkonstruktion. Die Abdichtung wird mit einer Folie oder Bitumenschweißbahn ausgeführt, Materialvorgaben nach Flachdachrichtlinien. Als Oberlag werden Betonplatten oder Fliesen im Splittbett aufgebracht, Material und Farbe nach Wahl des Architekten. Die Anschlusshöhe der Abdichtung an den Dachterrassenfenstertüren beträgt ca. 5cm über Terrassenbelag und weicht damit zu Gunsten höheren Komforts von den in den Flachdachrichtlinien und der DIN 18195 geforderten 15cm-Sollhöhe ab. Vor den Fensterlementen werden Entwässerungsrinnen eingebaut, die das Wasser si-

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cher ableiten. Der Anschluss an den Terrassenfenstertüren im Erdgeschoss erfolgt ebenfalls mit nur 5cm Aufkantungshöhe, auf eine Entwässerungsrinne wird hier verzichtet, da das Wasser frei zu den Seiten ablaufen kann. 15. Hauseingänge Die Haustür wird als Kunststoffkonstruktion ausgeführt. Optik, Materialien und Oberfläche nach Wahl des Architekten. Es wird eine Gegensprechanlage mit Klingelfeld und Videofunktion im Bereich der Briefkastenanlage eingebaut. Die Briefkastenanlage wird in den Hauseingang integriert. 16. Treppenhaus Die Stahlbetontreppenläufe werden schallentkoppelt auf die Geschossdecken bzw. die Zwischenpodeste aufgesetzt. Die Treppenläufe und Podeste werden mit Fliesen, Betonwerkstein oder Naturstein belegt (nach Wahl des Architekten). Die Decken und Treppenlaufuntersichten werden weiß gestrichen. Die Treppenläufe erhalten ein Geländer in einer Stahlkonstruktion mit senkrechten Füllstäben. Das Geländer wird farbig passend zum Treppenhausgestaltungskonzept beschichtet. 17. Aufzugsanlagen Das Gebäude wird mit einem behindertengerechten Aufzug ausgestattet. Die

Anlage erhält eine mit Edelstahlblech ausgekleidete Kabine mit Kristallspiegel und Edelstahlhandlauf. In der Kabinendecke, alternativ in der Wandbekleidung ist die Beleuchtung integriert. Der Kabinenboden wird mit einem Belag passend zum Treppenhaus belegt. Die automatisch öffnenden Teleskopschiebetüren werden auf den Sichtseiten mit Edelstahl verkleidet oder gemäß dem Gestaltungskonzept lackiert, nach Wahl des Architekten. Die Aufzugsanlage ist für bis zu 630 kg Tragkraft oder bis zu 8 Personen bemessen. In dem Aufzug ist ein Fernnotrufsystem mit Selbstwählgerät und eine Kabinensprechanlage des Aufzugsherstellers gerätetechnisch vorgerüstet. Es dient zur Herstellung einer Sprachverbindung von der Kabine zu einer ständig besetzten Notrufstelle eines Serviceanbieters über das öffentliche Telefonnetz. Zu dem Betrieb des Fernnotrufsystems wird von der Frankfurter Bogen Invest GmbH ein Aufschaltvertrag mit dem Aufzugshersteller in Kombination mit einem Wartungsvertrag abgeschlossen. Die zukünftigen Eigentümer treten in diesen Vertrag ein. 18. Wohnungseingangstüren Die Wohnungseingangstüren werden als Holzwerkstofftürelemente in weiß beschichtet ausgeführt. Die Türblätter sind dichtschließend und erhalten eine Bodenabsenkdichtung, der Schallschutz wird Seite 24


nach den Vorgaben des Schallschutznachweises ausgeführt. Die Türen sind mit einer Wechselgarnitur, Qualität entsprechend Hoppe Verona Alu, einer Dreifachverriegelung und einem Profilzylinder ausgestattet. Die Türzargen werden als Eck- oder Umfassungszargen ausgeführt. Die Türen erhalten gemäß Brandschutznachweis einen automatischen Schließmechanismus. 19. Innentüren Die Innentüren in den Wohnungen bestehen aus Zargen und Türblättern aus Holzwerkstoff, weiß beschichtet. Die Türblätter erhalten eine Röhrenspan-Mittellage, eine dreiseitig umlaufende Dichtung und eine Edelstahldrückergarnitur. Die Türen zu den Technikräumen, Kellerzugängen und Tiefgaragenschleusen werden als Stahltüren mit Stahleckzargen ausgeführt. Diese Türen werden lackiert und entsprechend den behördlichen Auflagen und gesetzlichen Anforderungen teilweise als feuerhemmende, selbstschließende bzw. rauchdichte Türen ausgeführt. 20. Innenputzarbeiten Die massiven Wohnungswände erhalten einen einlagigen Gipsputz, in den Bädern einen Zementputz. Die nicht gefliesten Wandflächen in den Bädern werden verspachtelt in Oberflächenqualität Q2.

Im Untergeschoss werden die Wandflächen der Schleuse mit einem Zementputz belegt. Die Stoßfugen der Stahlbetonhalbfertigteilplatten (Deckenuntersichten) in den Wohnungen und im Treppenhausbereich werden verspachtelt. Treppenhaus: falls nach Wärmeschutznachweis erforderlich, erhalten die Wände eine Innendämmung. Anschliessend werden sie mit einem Gipsputz versehen, dieser erhält eine scheuerbeständig Oberflächenbeschichtung (Anstrich oder Strukturputz), Teilbereiche werden nach Gestaltungskonzept des Architekten farbig abgesetzt. 21. Trockenbau Nicht tragende Innenwände in den Wohnungen werden als Metallständerwände mit Gipskarton(GK)-Beplankung, beidseitig jeweils 2x12,5mm, ausgeführt. In Bädern, Duschbädern, WCs und im Bereich der Versorgungsschächte werden Verkleidungen der Haustechnikeinbauten als Metallständerkonstruktion mit GKBeplankung 2x12,5mm auf Metallunterkonstruktion hergestellt. Erforderlichenfalls erhalten Bäder und Flure teilweise abgehängte GK-Decken oder Verkleidungen, sofern dort unterhalb der Decke bzw. dem Dach Installationen ausgeführt werden.

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Alle sichtbaren Gipskartonflächen erhalten eine Verspachtelung in der Oberflächenqualität Q2 gemäss Merkblatt des Bundesverbandes der Gipsindustrie. 22. Estricharbeiten Alle Räume in den Wohnungen erhalten einen schwimmendem Estrich mit Installationsebene, Trittschalldämmung nach Schallschutznachweis, Estrichplatte aus Anhydrit- oder Zementestrich. In Teilbereichen des Untergeschoss wird nach Anforderung des Wärmeschutznachweises ein Zementestrich mit darunterliegender Wärmedämmung eingebaut werden. Die Tiefgarage, der betonierte Teil der Tiefgaragenrampe und der Flur zwischen Tiefgarage und Treppenhaus erhalten einen kunstharzmodifizierten Estrich als Verbundestrich. In den sonstigen Kellerräumen wird ein staubbindender Bodenanstrich ausgeführt. 23. Fliesenarbeiten Die Bäder, WC und Abstellräume erhalten einen Bodenbelag aus Feinsteinzeug-Fliesen mit Schieferoptik im Format 60/30cm, Einzelhandelspreis Material ca. 30,00 €/ m² (Brutto-Listenpreis). In Bädern und WC werden in Teilbereichen weiße Wandfliesen angebracht,

Format 60/30cm, Farbe weiss, Einzelhandelspreis Material 30,00 €/m² (BruttoListenpreis). Die Fensterbänke und Ablagen der Bäder werden ebenfalls mit Fliesen belegt. Die Teilbereiche werden wie folgt definiert: - An den Wänden der Duschen und auch zum Duschen konzipierten Badewannen: Höhe ca. 2,10 über Oberkante Fussbo den - An sonstigen Badewannen: bis ca. 1,20m über Oberkante Fussboden - An den Vormauerungen der WC und Waschtische, einschliesslich Ablagen. Auf Sonderwunsch können weitere Flächen mit Fliesen belegt werden. 24. Maler- / Tapezierarbeiten Die Wände in den Wohnungen, mit Ausnahme der Bäder, werden mit Raufaser, mittlere Körnung, tapeziert und weiß gestrichen. In den Bädern werden Wände und Decken, ausgenommen geflieste Flächen, verputzt und mit Latexfarbe gestrichen. Die Stahlbetondecken in den Wohnungen werden fugenverspachtelt, mit Malervlies tapeziert und weiß gestrichen. Die Wand- und Deckenoberflächen im Keller und in der Tiefgarage werden mit weißer Dispersionsfarbe gestrichen oder gespritzt. Stellplatzmarkierungen und aufgespritzte Nummern kennzeichnen die Stellplätze in der Tiefgarage. Seite 25


Baubeschreibung 25. Parkettarbeiten Alle Räume (außer Bäder, WC, Abstellraum) erhalten ein schiffbodenartig verlegtes, matt versiegeltes Eiche-Echtholzparkett, als Mehrschichtparkett mit einer Vollholz-Nutzschicht (ca. 3,6mm), vollflächig verklebt. Einzelhandelspreis des Materials ca. 35,00 €/m² (Brutto-Listenpreis). Die Sockelleisten werden als Holz-Sockelleisten in weiß ausgeführt. 26. Heizungsinstallation Die Beheizung der Wohnräume erfolgt über eine Fußbodenheizung (FBHZ) aus diffusionsdichten Kunststoffrohren, Verlegeabstand entsprechend der Heizlast. In den Bädern Handtuchheizköper als Ergänzung der Fußbodenheizung. Die Anordnung der Heizkreise und der Raumthermostate erfolgt in den Wohnungen entsprechend der Raumaufteilung der Grundrisspläne, der Heizkreisverteilung wird nach Angabe des Architekten positioniert. Jede Wohnung erhält einen getrennten Heizkreis mit jeweils zentraler Vorrichtung zum späteren Einbau von Wärmemengenzählern (Ort nach Wahl des Architekten). Die Versorgung mit Wärme für die Heizung und Warmwasser erfolgt zentral durch die Anbindung an das Fernwärmenetz im HA-Raum, dort ist eine Übergabestation gemäss den Bedingungen des Fernwärmelieferanten installiert.

27. Sanitärinstallation Die Warmwasserversorgung für die Bereiche Bad und Küche erfolgt über Zirkulationskreisläufe von einem zentralen Warmwasserspeicher im HA-Raum. Alle erforderlichen Kalt- und Warmwasserleitungen werden in den aus der haustechnischen Planung folgenden Nennweiten verlegt und gedämmt. Die Arbeiten werden nach den allgemein anerkannten Normen und Richtlinien des jeweiligen Versorgungsunternehmens ausgeführt. Die Abwasserleitungen innerhalb der Wohnungen bestehen aus hitzebeständigem Kunststoffrohren. Die Abwasser führenden Fallstränge werden aus Gussrohren oder in einem Kunststoffschallschutzrohrsystem ausgeführt. Die Schmutzwasserleitungen einschl. Entlüftungs- und Umlüftungsleitungen der Abwasserfallstränge werden aus Kunststoffrohrsystem ausgeführt, erdverlegte Abwasserkanäle in Kanal-PVC-Rohr (KGRohr). Alle Kalt- und Warmwassersteigleitungen bestehen aus Metallverbundrohr, Kunststoffrohr oder Metall-KunststoffVerbundrohr. Zu- und Abwasserleitungen können z. B. in den Bädern auch in einem Sockel oder unterhalb der StahlbetonDecke verlaufen und werden dann mit Gipskartonplatten auf einer Metallunterkonstruktion verkleidet. Die Verlegung sämtlicher Leitungen im Kellergeschoss

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erfolgt auf/vor der Wand oder unter der Decke. Diese Leitungen können auch durch private Kellerräume führen. Die unterhalb der Rückstauebene (Oberkante Strasse im Bereich des Kanal-Hausanschlusses) anfallenden Abwässer werden gegen Rückstau gesichert. Die Küchen erhalten einen Kaltwasserund Warmwasseranschluss, diese werden jeweils bis zum Eckventil geführt. Der Kaltwasseranschluss wird für den Anschluss der Spülmaschine als Kombi-Eckventil ausgeführt. Es wird eine Abwasserleitung eingebaut. Die Installation erfolgt teilweise über dem Fußbodenaufbau vor der Wand (auf dem Putz). In der Waschküche im Untergeschoss wird für jede Wohnung eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine mit separater Verbrauchsablesung installiert. In den Aussenbereichen wird eine frostsichere Außenzapfstellen an den Balkonen, den Terrassen und den Dachterrassen installiert. Im Vorgartenbereich wird eine frostsichere Aussenzapfstelle zur Bewässerung der Gemeinschaftsflächen eingebaut. 28. Sanitärobjekte in Bädern Folgende Einrichtungen sind enthalten, wenn sie im Grundriss der entsprechenden Wohnung zeichnerisch dargestellt sind (die optionalen, gestrichelt dargestellten

Bäder sind als Sonderwunsch installierbar): Badewanne: Einbauwanne aus Sanitäracryl, weiß, Qualität entsprechend Fabrikat Keramag, Modell Renova Nr. 1, oder Stahlwanne, weiß emailliert, Qualität entsprechend Fabrikat Kaldewei, Modell Saniform. Grösse je nach Grundriss 170cmx75cm bis 180cmx80cm. EinhebelWannenmischer Aufputz, Qualität entsprechend Fabrikat Grohe, Modell Eurosmart, verchromt, und Handbrause mit Brausenschlauch. Duschwanne: Duschwanne aus Sanitäracryl oder Stahl (siehe Badewanne), weiß, rechteckig 80x80cm / 90x75cm / 100x80cm je nach Grundriss. EinhebelBrausenmischer Aufputz, Qualität entsprechend Fabrikat Grohe, Modell Eurosmart. Waschtisch/Waschbecken: PorzellanWaschtisch, Qualität entsprechend Fabrikat Duravit, Modell Starck 3, weiß, wandhängend, im Bad ca. 600x465mm, im Duschbad ca. 500x470mm, im Gäste-WC ca. 500x250mm, jeweils mit EinhebelWaschtischmischer, Qualität entspr. Fabrikat Grohe, Modell Eurosmart, chrome. Tiefspül-Klosett, weiß, wandhängend, bei geometrischer Notwendigkeit als Kompaktversion, Qualität entsprechend Fabrikat Duravit, Modell Starck 3, Spülkasten mit Spartaste, eingebaut in VorwandinstalSeite 26


lation, WC-Sitzgarnitur in weiß mit Metallscharnieren. Weitere Ausstattungsobjekte wie Duschabtrennungen, Handtuchhalter, Seifenschalen, Toilettenpapierhalter, Tolettenbürste etc. sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei rechtzeitiger Beauftragung können die Bäder individuell an die Kundenwünsche angepasst werden, hierzu wird eine individuelle Badplanung vorgenommen. Die Planungskosten hierfür trägt der Käufer, die Mehr- und Minderkosten werden nach Angebot verrechnet. 29. Lüftung Innenliegende Bäder und Toiletten erhalten je einen automatisch grundgeregelten Abluftventilator, mindestens ein Raum der Wohnung erhält einen solchen Ventilator. Die Abluft wird in Kanälen bis über Dach geführt. Alle Türblätter, außer Wohnungseingangstüren, sind zur Sicherstellung der Zuluftführung am Bodenanschluss um bis zu ca. 2 cm gekürzt. Die Zuluft erfolgt über Außenluftdurchlässe in den Fenster nach Bedarf des Lüftungsnachweises. Damit wird sowohl die Lüftung der innenliegenden Bäder und Toiletten, als auch die Feuchteschutzgrundlüftung für die gesamte Wohnung erreicht. Die über den zum Feuchtegrundschutz notwendigen Luftwechsel hinausgehende weitere erforderliche Lüftung ist von der Benutzung

abhängig und deshalb durch die Nutzer sicher zu stellen. Dies muss mittels einer ausreichenden aktiven Fensterlüftung erfolgen. Die Waschküche, der HA-Raum sowie der Kellerraum im UG erhalten eine mechanische Lüftung mit Abluftführung. Die natürliche Be- u. Entlüftung der Tiefgarage erfolgt über Außenwandöffnungen mit Lüftungsschächten bis über Gelände und das teilluftoffene Tor gemäß Lüftungsnachweis. 30. Elektroinstallation Die gesamte Elektroinstallation wird nach den geltenden VDE-Vorschriften ausgeführt. Die Hauptverteilung und die Zählerplätze sind im HA-Raum angeordnet. Jede Wohnung erhält eine separate Unterverteilung, Lage nach Wahl des Architekten. Die Leitungsverlegung erfolgt innerhalb der Wohnungen und der Treppenhäuser mit NYM-Leitungen unter Putz, im Untergeschoss auf Putz. Das Haus erhält einen Kabelanschluss (UnityMedia) und einen Breitband-Anschluss (Telekom) im HA-Raum. Von jeder Wohnung wird dorthin eine Verkabelung vorgenommen, die Käufer können dann nach Wahl einen Anschluss beauftragen. Die Gebühren für die individuellen Anschlüsse trägt der Käufer. In den Wohnungen wird eine Homeway-Multimediaverkabelung installiert: von einer zentralen Stelle werden die einzelnen Multimediadosen stern-

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förmig verkabelt, der Endausbau des Systems ist Sache der Käufer. Es werden nur die im Folgenden ausdrücklich genannten Leuchten und Leuchtmittel geliefert. Die Haussprechanlage wird mit Videoübertragung installiert, integriert in die Briefkastenanlage am Hauseingang. Klingelknöpfe am Hauseingang und an den Wohnungseingangstüren. Jede Wohnung erhält eine Video-Hausstation (Farbe: weiß) an der Wohnungseingangstüre. Elektroausstattung der Wohnungen: Die Elektroausstattung der Wohnungen kann bei rechtzeitiger Beauftragung individuell auf Kundenwünsche angepasst werden. Hierzu wird für die Wohnung ein Elektroinstallationsplan ausgehändigt, in diesen können Änderungen eingetragen werden. Die Mehr- und Minderkosten werden nach schriftlicher Beauftragung verrechnet. Schalterprogramm: Qualität entsprechend Busch Jäger Reflex SI Linear, weiss. Wohnen / Essen: 2 Decken-Lampenauslässe mit getrennter Schaltung, je 1 Ein-/Ausschalter 4 Doppel-Steckdosen 1 Antennendose 1 Homeway-Dose

Küche: 1 Decken-Lampenauslass mit Ein-/Ausschaltung 9 Steckdosen im Arbeitsbereich 3-fach-Kombination 1 Steckdose für Geschirrspüler 1 Steckdosen für Kühl-/Gefrierschrank 1 Steckdose für Umluftdunstabzugshaube 1 Herdanschluss Flur: 2 Decken-Lampenauslässe mit mind. 2 Ein-/Ausschaltern bzw. Tastern 1 Klingel-/Videosprechanlage 1 Steckdose Zimmer (Schlaf- und Kinderzimmer): 1 Decken-Lampenauslass mit Ein-/Ausschaltung 1 Steckdose 2 Doppelsteckdosen 1 Antennendose 1 Homeway-Dose Bad/Duschbad: 1 Decken-Lampenauslass mit Ein-/Ausschaltung 1 Wand-Lampenauslass über Waschtisch mit Ein-/Ausschaltung im Waschtischbereich 1 Doppelsteckdose Gäste-WC: 1 Wand-Lampenauslass über dem Handwaschbecken mit Ein-/ Seite 27


Baubeschreibung Ausschaltung 1 Steckdose Balkon/Terrasse: 1 Decken- oder Wand-Lampenauslass mit Ein-/Ausschaltung von innen, eine Leuchte nach Wahl des Architekten 1 Steckdose, nur im EG: mit Ein-/Ausschaltung von innen In allen nach bauaufsichtlicher Anforderung notwendigen Räumen in den Wohnungen sowie in den Treppenhäusern werden batteriebetriebene Rauchwarnmelder unter die Decke montiert. Elektroausstattung Keller Kellerabstellraum je Wohnung: je 1 Leuchte mit Ein-/Ausschaltung 1 Steckdose Kellerflur, Schleuse: Leuchten mit Ein-/Ausschaltungen, teilweise Tasterschaltung, Anzahl und Anordnung nach Wahl des Architekten. HA-Raum: 1 Leuchte mit Ein-/Ausschaltung 1 Steckdose Elektrische Anschlüsse aller technischen Einrichtungen nach Erfordernis Waschmaschinenraum: 1 Leuchte mit Ein-/Ausschaltung

Je Wohnung eine Steckdose für Waschmaschine und eine Steckdose für Trockner 1 Steckdose (allgemein/WE-Gemeinschaft) Tiefgarage: 1 Anschluss Garagentor Leuchten in ausreichender Anzahl nach Garagenverordnung, Tasterschaltung Elektroausstattung Treppenhaus Wand- oder Deckenleuchten nach Wahl des Architekten unter gestalterischen Aspekten, mit Tasterschaltung über Zeitschaltuhrrelais nach technischer Erfordernis. Taster in Kombination mit den Klingeltastern sowie nach technischer Erfordernis im Eingangsbereich, in Fluren usw.. Aussen am Hauseingang wird eine Wand- oder Deckenleuchte installiert, gemeinsam geschaltet mit Treppenhausbeleuchtung. 31. Verbrauchsmessung Die Messeinrichtungen zur Verbrauchsmessung Wasser (warm u. kalt) und Heizung werden zunächst von der Frankfurter Bogen Invest GmbH angemietet. Sie werden mit der Übergabe der einzelnen Wohnungen an die Eigentümergemeinschaft übertragen. Die Lage der Messeinrichtungen sowie der Unterverteilungen werden durch die Frankfurter Bogen Invest GmbH festgelegt und sind nicht veränderbar.

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32. Kellerabstellräume Die Trennwände und Türen der Kellerabstellräume werden in einem Trennwandsystem ausgeführt, bestehend aus verzinkten Metallstützen mit Füllung, nach Wahl des Architekten. 33. Tiefgarage Acht Stellplätze werden in der Tiefgarage hergestellt, inkl. einem behindertengerechten Stellplatz. Die Tiefgarage ist über eine Rampe (kombinierte Ein- und Ausfahrt) erreichbar. Sie verfügt über einem Zu-/ Ausgang zu dem Treppenhaus. Der Boden der Tiefgarage wird mit einer tausalzresistenten Beschichtung (kunstharzmodifizirrter Estrich) versehen. Die Planung der Tiefgarage entspricht der in Hessen baurechtlich eingeführten „Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen“. Die „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ finden keine Anwendung, da diese in Hessen nicht baurechtlich eingeführt sind. Die Ein- und Ausfahrtsrampe wird gegenüber der Anforderung der Garagenverordnung etwas stärker geneigt (ca. 17%). Anfallendes Oberflächenwasser, z. B. Schmelzwasser, wird nicht abgeführt, sondern verdunstet frei. Die Entwässerung der Garagenrampe erfolgt zweistufig: am Übergang zwischen der gepflasterten und betonierten Fahrbahn wird eine Ablauf-

rinne mit einer Rückstausicherung eingebaut. Am Rampenfuss wird eine weitere Entwässerung eingebaut, die eine Hebeanlage / Förderpumpe gegen Rückstau sichert. Die Tiefgarage wird über ein elektrisch betriebenes Sektionaltor oder Rolltor geschlossen. Die Öffnung zur Einfahrt erfolgt entweder über einen Funksender oder einen Schlüsselschalter, zur Ausfahrt über einen Funksender oder einen Zugschalter innen, mit automatisch zeitgesteuerter Schließung. Je Stellplatz wird ein Funksender übergeben. Aus technischen Gründen sind teilflächige oder punktuelle Einengungen des Lichtraumprofils und der Stellplatzlänge durch Installationsleitungen möglich, durch die geringfügige, hinzunehmende Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit entstehen können. 34. Außenanlage Die Garten-Terrassen (Größen wie im Grundriss dargestellt) erhalten einen Belag aus Betonsteinplatten nach Wahl des Architekten. Die öffentlichen Fußwege von der Straße zu den Hauseingängen werden in Betonsteinpflaster oder Betonplatten ausgeführt. Im Bereich über der Tiefgarage erfolgt der Bodenaufbau in Form eines dafür geeigneten Materials. Seite 28


In den Gartenbereichen der Sondernutzungsflächen wird Mutterboden eingebaut. Der gemeinschaftliche Vorgartenbereich wird mit einer Raseneinsaat ohne Anwachsgarantie versehen. Die Niveauausgestaltung der Gartenflächen erfolgt nach technischen Grundsätzen und örtlichen Gegebenheiten und ergibt sich nach Abschluss der Baumaßnahme. Zum Höhenausgleich wird das Gelände in Teilbereichen geböscht oder abgestuft, gemäß Planung des Architekten. 35. Bauendreinigung Wohnungen und Gemeinschaftseigentum werden besenrein übergeben (Baugrobreinigung). Eine Feinreinigung wird nicht durchgeführt. 36. Schlussbemerkung Der Leistungsumfang umfasst keine der in den Plänen oder Visualisierungen dargestellten Möblierungen. Die Farbgebungen werden, um eine abgerundete Gesamtgestaltung des Bauvorhabens zu erzielen, von der Frankfurter Bogen Invest GmbH in Zusammenarbeit mit dem Architekten entschieden. Sofern und soweit die vorstehende Baubeschreibung einzelne Leistungen nicht vollständig oder nicht hinreichend bezeichnet, nimmt der Eigentümer/Verkäufer diese nach billigem Ermessen vor. Wird der Kaufvertrag nach der Ausführung beschriebener Bauleistungen abgeschlossen, gilt in jedem Fall die

tatsächlich vorhandene Bauausführung der sichtbaren Oberflächen und Ausstattungen als vertraglich vereinbart, auch wenn diese von der Baubeschreibung abweichen. Alle Angaben und Zeichnungen in den Verkaufs- und Vertragsunterlagen wurden mit Sorgfalt gefertigt. Änderungen und Ergänzungen sind nicht vorgesehen, können aber aufgrund behördlicher Auflagen oder technischer Weiterentwicklung eintreten. Abweichungen und Änderungen sind demnach möglich und werden von den Vertragsparteien nicht als wertsteigernd oder wertmindernd angesehen. Vertriebs- und andere Mitarbeiter sind nicht befugt über die Baubeschreibung hinaus oder davon abweichende Zusagen zu machen. Angaben bzw. Auskünfte der Verkaufsberater und sonstiger Mitarbeiter des Bauträgers sind nur verbindlich, wenn diese vom Notar im Kaufvertrag aufgenommen werden. Die in der Wohnflächenberechnung angegebenen Flächen der Einzelräume beziehen sich Fertigmaße. Abweichungen von den in den Zeichnungen angegebenen Maßen und Flächenangaben sind durch die Bauweise bedingt und im Rahmen zulässiger Bautoleranzen möglich. Die Regelungen des Kaufvertrages zu Abweichungen der angegebenen Gesamtwohnflächen zur den realisierten Gesamtwohnflächen gelten vorrangig.

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Die Käufer werden darauf hingewiesen, dass Installationen und Einbauten an den Wohnungstrennwänden so vorzunehmen sind, dass keine Beeinträchtigung des Schallschutzes entstehen. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass an die Wand montierte Schränke (z.B. Küchenoberschränke) schallentkoppelt eingebaut werden. Für die Bestimmung der zulässigen Maßtoleranzen am Bau gelten folgenden Normen: DIN18201: „Toleranzen im Bauwesen; Begriffe, Grundsätze, Anwendung, Prüfung“ DIN18202: „Toleranzen im Hochbau; Bauwerke“ DIN18203: „Toleranzen im Hochbau; vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, vorgefertigte Teile aus Stahl; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen“ Die Beurteilung der Verglasung richtet sich nach der „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für Bauwesen“, herausgegeben vom Bundesverband Glasindustrie. Allgemein übliche Setzungen des Bauwerks, Lastspannungen, Eigenspannungen beim Erhärten des Betons und Temperatureinflüsse können in den ersten Jahren nach Fertigstellung des Bauwerks feine

Risse in den Stahlbetonelementen hervorrufen. Diese feine Risse stellen - sofern sie die nach DIN 1045 angegebenen zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten - keinen Mangel dar. Ebenso sind Rissbildungen in den Stahlbetonelementen und Tapeten im Bereich der Konstruktionsfugen und an den Stößen der Wand- und Deckenfertigteile bautechnisch bzw. bauphysikalisch unvermeidbar. Solche Erscheinungen stellen im Rahmen der Gewährleistung keine Mängel dar. Zwischen Gipskartonplatten und zwischen diesen und angrenzenden Wänden sowie zwischen sonstigen Bauteilen aus unterschiedlichen Baustoffen können Risse entstehen, die die Standsicherheit des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Diese Risse sind nicht vermeidbar und stellen ebenfalls keinen Mangel dar. Sonderwünsche sind im notariellen Kauvertrag festzuhalten. Sofern dies im Hinblick auf den Baufortschritt noch möglich ist, können Umplanungswünsche innerhalb der Wohnungen auch nach Kaufvertragsbeurkundung noch berücksichtigt werden, diese sind schriftlich zu beauftragen. Jedem Käufer stehen für die individuelle Planung seiner Wohnung vier Architektenstunden zu. Für weitere Planungsleistungen werden je Ingenieur- bzw. Architekturstunden 85,00€ inklusive 19% Umsatzsteuer verrechnet. Eigenleistungen Seite 29


Baubeschreibung sind Leistungen, die der Verkäufer nach dieser Baubeschreibung nicht zu erbringen hat oder die aufgrund Vereinbarung aus der Leistungspflicht des Verkäufers herausgenommen werden, gleichgültig, ob der Käufer diese selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt. Nach Abschluss des Kaufvertrages getroffene Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen. In der Vereinbarung ist die damit verbundene Kaufpreisminderung und deren Auswirkung auf die vereinbarten Ratenzahlungen sowie eine etwaige Änderung der Termine Bezugsfertigkeit bzw. der endgültigen Fertigstellung festzulegen. Der Käufer darf mit Eigenleistungen erst nach Abnahme und Übergabe beginnen. Erklärt sich der Verkäufer, ohne hierzu verpflichtet zu sein, mit einem Eigenleistungsbeginn zu einem früheren Zeitpunkt einverstanden, darf der Käufer erst nach der Teilabnahme der bis zum Zeitpunkt des Eigenleistungsbeginns vom Verkäufer erbrachten Bauleistungen mit der Erbringung der Eigenleistungen beginnen. Auch über die Teilabnahme ist ein vom Verkäufer und vom Käufer zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Unabhängige von der Abnahme bzw. Teilabnahme ist der Käufer verpflichtet, die Tauglichkeit der vom Verkäufer erbrachten Vorleistungen für die in Eigenleistung zu erbringenden Bauleistungen zu überprüfen und etwaige Bedenken anzumelden. Diese

Vorleistungsprüfung erfolgt gemäß den Regelungen der VOB/B, d. h. der Käufer ist verpflichtet die Vorleistungen zu prüfen und etwaige Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dem Verkäufer eine angemessen Frist zur Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung zu setzen. Der Käufer ist verpflichtet Eigenleistungen unter Verwendung normgerechter Baustoffe und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und einschlägigen Vorschriften technische einwandfrei unter Beachtung der Materialherstellervorschriften zu erbringen. Ferner ist er verpflichtet, alle öffentlichrechtlichen Bestimmungen (z.B. Bestellung eines verantwortlichen Bauleiters nach der Hessischen Bauordnung) zu beachten, etwa erforderliche Genehmigungen einzuholen, ggf. erforderliche Anzeigepflichten (z.B. gegenüber der Bauberufsgenossenschaft) zu erfüllen. Er hat die zur Erbringung der Eigenleistungen erforderlichen Versicherungen auf eigene Kosten abzuschließen, da Eigenleistungen im Umfang der vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungen nicht enthalten sind. Für Eigenleistungen übernimmt der Verkäufer keinerlei technische oder rechtliche Verantwortlichkeit und Haftung. Planung, Überwachung und Koordination obliegen allein dem Käufer wird dem Käufer ausnahmsweise die Erbringung von Eigen-

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leistungen vor Abnahme und Übergabe gestattet, trägt er die Gefahr von deren Verschlechterung, Beschädigung (oder deren Untergang) sowie das Diebstahlrisiko für eingebrachte Materialien, Geräte u. sonstige Gegenstände. Trotz Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften besteht auf einer Baustelle ein erhöhtes Unfallrisiko. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer und seinem Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Käufer ist deshalb gehalten, selbst ausreichenden Versicherungsshutz zu sorgen.

nahme noch nicht vorhandene Bauleistungen, wie z. B. Innenputz, Sockelleisten usw. und die ausgeführte Position der Anschlüsse von Wasser-, Abwasser- und Elektroinstallationen sind beim Aufmaß durch den Käufer bzw. Beauftragten zu berücksichtigen.

Im Zuge der Eigenleistungen anfallender Bauschutt, Abfälle, Verpackungsmaterial Leergebinde usw. sind selbst ordnungsgemäß zu entfernen und zu entsorgen. Bei der Erbringung von ist der Käufer zur größtmöglichen Rücksichtsnahme auf den sonstigen Bauablauf verpflichtet. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten Termine nach, kann es sich hierbei um eine Behinderung des Käufers handeln, die zu einer von ihm nicht zu vertretenden Verlängerung der Bauzeit und/oder zu Schadensersatzansprüchen des Verkäufers führen kann.

Frankfurter Bogen Invest GmbH Louisenstr. 63 61348 Bad Homburg v.d.H.

Änderungen, Druckfehler vorbehalten. Redchtlich verbindlich ist die notariell beurkundete Baubeschreibung. Aufgestellt am 14.11.2012

Sofern der Käufer vor Abnahme und Übergabe Einrichtungsgegenstände nach Maß bestellen möchte (z.B. Einbauküche), ist verpflichtet, ein Aufmaß vor Ort nehmen zu lassen. Zum Zeitpunkt der AufmaßSeite 30


Notizen

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Bauträger: Frankfurter Bogen Invest GmbH Louisenstr. 63 61348 Bad Homburg v.d.H.

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Fotos: Fotolia.com PIA der Stadt Frankfurt Peter Meyring

Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sollen dem Interessenten eine allgemeine Information ermöglichen. Die Bilder geben Stimmungen wieder und bestimmen nicht den Leistungsumfang. Die Verkaufsunterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Leistungsumfang wird durch die geschlossenen Verträge und nicht durch den Prospekt bestimmt. Änderungen gegenüber dem Stand der Planungen bei Prospektherausgabe sind zwar nicht vorgesehen, können aber aus technischen und terminlichen Gründen eintreten. Daher ist eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder für die Verletzung eventueller Aufklärungspflichten auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Prospekt wird nach Maßgabe dieses Vorbehaltes zur Verfügung gestellt.

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Herausgeber/Vertrieb: Hermann Immobilien GmbH Hauptstr. 47-49 63486 Bruchköbel Telefon 06181 9780-0 Telefax 06181 9780-80 info@hermann-immobilien.de www.hermann-immobilien.de

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