54. Jahrgang - Bozen, April 2019 - Nr. 4
I.P.
Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Besucherlenkung und die Rolle der Gastgeber Seite
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Exzellenz muss Exzellenz bleiben Servicequalität der Fünf-Sterne-Betriebe wird gestärkt
Die Tourismusdestination Südtirol punktet mit zahlreichen Stärken, unter anderem auch mit vielen sehr gut geführten und modernst ausgestatteten Hotels. Die Basis dazu wurde in den Jahren 1992 und 1997 gelegt, wo auf Drängen des HGV die gesetzlichen Voraussetzungen für die qualitative und quantitative Erweiterung geschaffen worden sind. Tausende familiengeführte Gastbetriebe konnten dadurch modernisiert und weiterentwickelt werden. Manche Wirtefamilien haben die Investiti-
onen auch genutzt, um mit ihrem Betrieb einen deutlichen Qualitätssprung vorzunehmen und dadurch in die Vier-Sterne-Superior- oder gar Fünf-Sterne-Kategorie vorzustoßen. Rund 40 Hotels werden bald in der Fünf-Sterne-Kategorie eingestuft sein. Sie sollen Exzellenz nicht nur in der Hardware, sondern auch im Service bieten. Dies muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Landesregierung hat kürzlich beschlossen, dass die vorgesehenen Parameter für die Erweiterung auf Fünf-Sterne-Niveau zur Berechnung der Bruttogeschossfläche jenen der Vier-Sterne-Superior-Betriebe angeglichen werden. Die neuen Berechnungsparameter finden keine Anwendung auf Baugesuche, für die bei
Inkrafttreten der Änderung bereits eine Baukonzession ausgestellt worden ist, und auf jene Baugesuche, für welche die von der Gemeindebauordnung vorgesehenen Projektunterlagen vollständig innerhalb von 45 Tagen ab Veröffentlichung des Dekretes bei der Gemeinde hinterlegt worden sind. Es kam teilweise vor, dass einige Betriebe in den letzten Jahren das Fünf-Sterne-Niveau anpeilten, mit dem vorrangigen Ziel, mehr Kubatur verbauen zu können. Das ganze allerdings weniger verbunden mit dem Ziel, den Betrieb tatsächlich auf Fünf-Sterne-Niveau bringen zu wollen (z. B. in puncto Mitarbeiterqualität und -anzahl, Servicekultur). Die Maßnahme soll bewirken, dass künftig verstärkt jene Betriebe dieses hohe
Niveau anpeilen, die diese Exzellenz bewusst anstreben und konstant halten wollen. Die nun im geringerem Ausmaß vorgesehenen verbaubaren Flächen sind hierfür immer noch ausreichend. Deshalb teilt der HGV auch diese Entscheidung. „Wir sind der Meinung, dass das Qualitätsniveau im Spitzensegment noch weiter angehoben werden soll, um den internationalen Anforderungen gerecht zu werden“, unterstreicht Präsident Manfred Pinzger. „Um dies zu gewährleisten, wird die Landesregierung weitere Maßnahmen erlassen, (z. B. MysteryGuest-Checks), welche zu einer Steigerung der Qualität im Fünf-Sterne-Segment beitragen werden“, kündigt HGV-Direktor Thomas Gruber an. st
Mystery Check: Investition in Servicequalität Seiten
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Die Parameter für die Erweiterung auf Fünf-Sterne-Niveau zur Berechnung der Bruttogeschossfläche ist jenen der Vier-Sterne-SuperiorBetriebe angeglichen worden.
Tourismus bleibt Wachstumstreiber Seite 28