52. Jahrgang - Bozen, Mai 2018 - Nr. 05
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I.P.
Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
Speisereste sind zu gut für die Tonne
Neue Förderkriterien in Kraft Förderung: Zugang wurde wesentlich eingeschränkt – Kritik des HGV
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Die Landesregierung hat kürzlich Änderungen in der Tourismusförderung beschlossen. Die Haltung des HGV dazu lesen Sie auf Seite 2 dieser HGV-Zeitung. Die Änderungen im Detail: Ab sofort kann nur mehr ein Beitragsantrag in drei Kalenderjahren eingereicht werden. Bisher konnte jedes Jahr ein Ansuchen gestellt werden. Für Betriebe, die dieses Jahr bereits ein Beitragsgesuch einge-
reicht haben, gilt diese Beschränkung erst für Beitragsgesuche, die in Zukunft eingereicht werden. Weiters hat die Landesregierung beschlossen, dass alle Gastbetriebe mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 1,5 Millionen Euro von jeglicher Förderung ausgeschlossen sind. Eine wesentliche Neuerung besteht auch darin, dass eine Neueinstufung der Gemeinden aufgrund deren touristischen Entwicklung vorgenommen worden ist. Es gibt nun 168 touristisch gering entwickelte Gebiete, 192 touristisch entwickelte und 24 touristisch stark entwickelte Gebiete.
Während Betriebe, die sich in den insgesamt 360 touristisch gering entwickelten und touristisch entwickelten Gebieten befinden, weiterhin gefördert werden, können Betriebe, die sich in den 24 als touristisch stark entwickelten Gebieten befinden, keine Beitragsgesuche mehr einreichen. Im Bereich der betrieblichen Investitionen gilt in Zukunft, dass der Ankauf von Geräten für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie z. B. im Bereich Brandschutz oder im Bereich der Beseitigung der architektonischen Barrieren, nur mehr im Zusammenhang mit strukturellen Arbeiten für ganze Gebäudeteile gefördert werden.
Im Bereich Beratung und Wissensvermittlung wurden die Beiträge für die Beratung zur Erstellung, Wartung und Gestaltung von Internetauftritten sowie Beiträge für Tutorenberatung bei Betriebsübergabe gestrichen. Die Auszahlungsgesuche müssen künftig bis zum Ende des Jahres abgerechnet werden, das auf die Anlastung der Ausgabe im Haushalt folgt. Läuft die Frist ab, ohne dass um die Auszahlung des Förderbetrages angesucht wurde, wird die Förderung widerrufen. Aus schwerwiegenden Gründen kann eine Fristverlängerung von maximal einem Jahr beantragt es werden.
Umgang mit personenbezogenen Daten Seiten
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Die wesentlichen Neuerungen im Förderwesen betreffen den Bereich der betrieblichen Investitionen und den Bereich Beratung und Wissensvermittlung.
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Tipps zum HashtagMarketing Seite 21