52. Jahrgang - Bozen, Juli 2018 - Nr. 07
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Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
DANKE-Aktion ist gut angelaufen
Gesetz legt Fokus auf Qualität Pauschalreise: HGV verhinderte zusätzliche Auflagen für Gastbetriebe
Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ
Das Landesgesetz Raum und Landschaft ist Ende Juni vom Landtag genehmigt worden und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Gastgewerbliche Betriebe können sich weiterhin entwickeln. Die Diskussion des Ge setzentwurfes Raum und Landschaft hat viel Zeit in Anspruch genommen. „Der Einsatz hat sich aber ge lohnt“, sagt HGVPräsident Manfred Pinzger nach der Verabschiedung des Geset zes im Landtag. Der HGV hat sich frühzeitig in die De batte eingebracht und die je weiligen Gesetzesvorschläge diskutiert und Verbesserun gen vorgelegt. Ziel des HGV
war es, gestützt durch zahl reiche Beschlüsse im Lan desausschuss, zu erreichen, dass die bestehenden gast gewerblichen Betriebe sich weiterhin entwickeln kön nen, unabhängig von ihrem Standort. „Wir waren uns mit Landeshauptmann Ar no Kompatscher einig, dass die Gastbetriebe eine Ent wicklungsgarantie brau chen, wenn diese Branche auch in Zukunft erfolgreich sein will“, sagt HGVPräsi dent Manfred Pinzger. Dies ist mit dem neuen Urbanis tikgesetz erreicht worden. Neue Betriebe können in Zukunft nur mehr innerhalb der Siedlungsgebiete und in jenen Ortschaften entstehen, die als touristisch schwach
eingestuft werden. Insge samt wird mit diesem Gesetz der Fokus auf Qualität ge legt, was die HGVGremien ebenso mitgetragen haben. Weitere Details auf Seite 4 dieser HGVZeitung.
HGV erzielte wichtigen Erfolg in Rom Einen großen Erfolg er zielte der HGV kürzlich im Rahmen der Umsetzung der europäischen Pauschalreise richtlinie in nationales Ge setz. Im Gegensatz zu ande ren Staaten ist es dem HGV dabei gelungen, nahezu al le Angebote gastgewerbli cher Beherbergungsbetrie be von den neuen Auflagen zu befreien. „Durch die her
vorragende Zusammenar beit mit Landeshauptmann Kompatscher, Senator Dieter Steger, Kammerabgeordne ten Manfred Schullian und der Federalberghi konnten wir verhindern, dass der Hotelier nach der neuen Richtlinie im rechtlichen Sinne zum Reiseveranstal ter wird“, freut sich HGVDi rektor Thomas Gruber. Dies hätte bedeutet, dass der Ho telier dann auch für Mängel der Zusatzleistungen haftet, die er anbietet, aber nicht selbst erbringt. In Italien und somit in Südtirol konnte dies durch den koordinierten Einsatz des HGV verhindert werden. Mehr zur Pauschalreise richtlinie auf Seite 13. st
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Herbstreise des HGV nach Sansibar Seite 34