November-Ausgabe der HGV-Zeitung

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52. Jahrgang - Bozen, November 2018 - Nr. 10

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I.P.

Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie

Elly Sanoner als Pionierin ausgezeichnet Seite

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Elektronische Rechnung vor Start

HGV bietet Softwarelösung – Infotagungen werden durchgeführt

Poste Italiane s.p.a. - Spedizione in Abbonamento Postale - mensile D.L. 353/2003 (convertito in Legge 27/02/2004 n° 46) art. 1, comma 1, NE/BZ

Ab dem 1. Januar 2019 wird die elektronische Rechnung für alle Unternehmen zur Pflicht. Der HGV bereitet seine Steuerkunden darauf vor. Rechnungen in Papierform haben ab 1. Januar 2019 keine Gültigkeit mehr. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind laut derzeitiger Regelung die pauschalierten Kleinstunternehmer und die Landwirte mit einem Vorjahresumsatz bis 7.000 Euro. Bei der elektronischen Rechnung handelt es sich nicht um eine Rechnung, die im PDF- oder JPG-Format erstellt und mittels E-Mail ver-

sendet wird, sondern um eine Rechnung im XML-Format. Die Rechnung ist mit digitaler Signatur zu versehen, um die Echtheit und die Unversehrtheit zu gewährleisten und kann ausschließlich über die Plattform der Einnahmenagentur (SDI – servizio di interscambio) versendet werden. Die Rechnung muss zudem für zehn Jahre elektronisch archiviert werden. Mit dem Bewusstsein, dass diese neue Verpflichtung vor allem für die kleineren Betriebe eine sehr große Herausforderung darstellt, hat sich die HGV-Steuerberatung in der letzten Zeit sehr intensiv mit der Ausar-

beitung verschiedener Lösungen für das Ausstellen, Versenden, Empfangen und Archivieren dieser Rechnungen befasst.

HGV-Steuerberatung stellt Tool zur Verfügung Die HGV-Steuerberatung stellt ein eigens entwickeltes Tool zur Verfügung, mit welchem der Unternehmer die Rechnungen digital erstellen, unterschreiben und versenden kann. Zudem hat der Unternehmer über dieses Tool auch die Möglichkeit, seine Eingangsrechnungen einzusehen. Neben der Verwaltung dieser elektronischen Rechnungen bie-

tet dieses Tool auch noch weitere sehr nützliche Anwendungen für den Unternehmer. Diese können auch vom Smartphone aus über eine App bedient werden. Außerdem bietet die HGV-Steuerberatung ihren Kunden die Möglichkeit, für die Erstellung der elektronischen Rechnungen weiterhin auch die bestehenden Softwareprogramme im Betrieb zu nutzen. Die HGV-Steuerberatung wird Ende November bei Informationstagungen über die elektronische Rechnungslegung informieren und ihre Lösungen erläutern. Weitere Infos auf Seite 18 dieser HGV-Zeitung. am

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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Seite

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Die Lust auf Schneesport ist ungebrochen

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