I.P.
54. Jahrgang - Bozen, November 2019 - Nr. 10
Fachzeitung für Hotellerie und Gastronomie
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Begehrtester nachhaltiger Lebensraum Seite 4
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Kontingent Nicht-EU-Bürger: Landesarbeitskommission für Aufstockung
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Südtirol wird ab 2020 beim Arbeitsministerium in Rom 550 saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger beantragen. Die Aufstockung des Kontingentes ist auf Antrag des Arbeits landesrates Philipp Achammer erfolgt. Beim Antrittsbesuch bei Landesrat Philipp Achammer hat HGV-Präsident Manfred Pinzger auch die Thematik der saisonalen Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger zur Sprache gebracht. Der Landesrat für Arbeit und Wirtschaft wurde ersucht, die Richtlinien für saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-
Bürger zu lockern. „Nicht nur wir in Südtirol spüren den Mitarbeitermangel, sondern alle Länder rundherum haben dieses Problem. Deshalb brauchen wir in puncto Arbeitsgenehmigungen eine weitere Flexibilität“, brachte es HGV-Präsident Manfred Pinzger auf den Punkt. Der HGV hat in enger Zusammenarbeit mit dem SWR Landesrat Philipp Achammer diesbezüglich konkrete Vorschläge unterbreitet. Die Landesarbeitskommission hat sich auf ihrer Sitzung Ende September nach überzeugender Argumentation vonseiten des Landesrates für eine Aufstockung des Kontingentes für Nicht-EUBürger ausgesprochen.
Demnach wird Südtirol ab 2020 beim Arbeitsministerium in Rom statt den bisher 350 insgesamt 550 saisonale Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger beantragen, davon 100 für sogenannte Mehrjährige. Die Landesregierung hat zudem das bisher restriktive System auf Vorschlag der Landesarbeitskommission gelockert. Demnach können saisonale Arbeitsgenehmigungen auch an außereuropäische Personen erteilt werden, die in den vergangenen drei Jahren nicht mindestens einmal in Südtirol tätig waren. Bisher durfte man nur außereuropäische saisonale Arbeitskräfte beschäftigen, die in den drei Jahren
zuvor bereits mindestens einmal in Südtirol gearbeitet haben. Erfreut zeigte sich auch HGV-Präsident Pinzger: „Landesrat Achammer hat unsere Vorschläge zu einer Lockerung der Richtlinien für saisonale Kontingente ernst genommen und politisch umgesetzt.“ Die Landesregierung wird die Anzahl der Kontingente für Nicht-EU-Bürger nun an das römische Arbeitsministerium weiterleiten. Mit einer Genehmigung ist mit Frühjahr kommenden Jahres zu rechnen. Neue Ansuchen können erst nach Veröffentlichung des Kontingentes 2020 gest stellt werden.
Antonia Auer Volgger: Pionierin des Jahres
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Strenge Richtlinien gelockert
Strategisch gut investieren Seite 17