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Aussetzung der Tätigkeit als Folge
Recht: Schwarzarbeit und Verletzung von Arbeitssicherheitsbestimmungen Aussetzung der Tätigkeit als Folge
Von Dr. Marlies Klotz
Ein kürzlich erlassenes Gesetzesdekret der italienischen Regierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, welche eine Verschärfung der Sanktionen im Falle von Schwarzarbeit oder der Verletzungen von bestimmten Arbeitssicherheitsbestimmungen vorsehen.
Die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit sahen bereits bisher vor, dass das Arbeitsinspektorat bei Feststellung von Schwarzarbeit oder von besonderen gravierenden und wiederholten Verletzungen der Bestimmung im Bereich Sicherheit am Arbeitsplatz, die Aussetzung der Tätigkeit nach Ermessen verhängen konnte.
Das neu erlassene Gesetzesdekret, welches den Einheitstext zur Arbeitssicherheit abändert, sieht diesen Ermessensspielraum von-
Dr. Marlies Klotz, HGV-Rechtsabteilung seiten der Inspektoren nun nicht mehr vor. Diese Änderung bedeutet, dass im Falle der Feststellung einer betroffenen Übertretung die unverzügliche Aussetzung der Tätigkeit bis zur Behebung der Unregelmäßigkeit vorgesehen ist.
Sanktionen bei Schwarzarbeit
Sofern zum Zeitpunkt der Kontrolle am Arbeitsplatz mindestens zehn Prozent der anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gemeldet sind, müssen die Inspektoren über den Arbeitgeber die Aussetzung der Geschäftstätigkeit verhängen und haben dabei keinen Ermessensspielraum mehr wie in der Vergangenheit. Bisher lag der Prozentsatz der Schwarzarbeit, bei welcher die Aussetzung der Tätigkeit nach Ermessen verhängt werden konnte, zudem auch höher, und zwar bei 20 Prozent, und diese drastische Maßnahme musste nicht stets ergriffen werden.
Verletzung der Arbeitssicherheitsnormen
Die Aussetzung der Tätigkeit wird vom Arbeitsinspektorat nun sofort verhängt, wenn bestimmte Normen der Arbeitssicherheit, welche in einer Auflistung im Anhang 1 des Einheitstexts angeführt sind, verletzt werden, wie z. B. die Unterlassung der Ausarbeitung der Risikobewertung oder die Unterlassung der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
In der Vergangenheit wurde diese drastische Maßnahme nur im Wiederholungsfall verhängt und die Inspektoren hatten einen Ermessensspielraum. Dies fällt nun mit der Neuformulierung der Norm weg. Da diese Bestimmung für alle Sektoren, unabhängig vom Risiko, im gleichen Maße gilt, kann dies in einigen Fällen zu unverhältnismäßigen Sanktionen führen.
Aussetzung des Tätigkeitsbereichs
Die Maßnahme der Aussetzung der Tätigkeit bebezieht sich, sowohl beim Vergehen bezüglich der Schwarzarbeit als auch bei Verletzung der Normen zur Arbeitssicherheit, auf jenen Tätigkeitsbereich, der direkt betroffen ist. Wenn ein Unternehmen z. B. zwei gastgewerbliche Betriebe führt, wird nicht die Tätigkeit des gesamten Unternehmens ausgesetzt, sondern nur jene des Betriebes, in welchem das Vergehen vorliegt.
Im Falle der Unterlassung der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Nichtaushändigung der persönlichen Bei Verletzungen der Normen zur Arbeitssicherheit sind schärfere Sanktionen vorgesehen.
Foto: Esther Hildebrandt/stock. adobe.com
Schutzausrüstung gegen Absturz aus der Höhe in den vorgesehenen Situationen, wird nicht die gesamte Tätigkeit des Unternehmens ausgesetzt, sondern lediglich die Tätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers.
Verhängung spezifischer Maßnahmen
Gemeinsam mit der Maßnahme der Aussetzung der Tätigkeit können die Arbeitsinspektoren auch spezifische Maßnahmen anordnen, um die Gefährdung der Sicherheit oder der Gesundheit der Arbeitnehmer während der Arbeit zu beseitigen. Zusätzlich dazu ist eine Zusatzstrafe vorgesehen, welche zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro liegt, bzw. im Falle der Unterlassung der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer sowie der Nichtaushändigung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz aus der Höhe in den vorgesehenen Situationen 300 Euro pro Arbeitnehmer beträgt. Sollte über den Arbeitgeber in den letzten fünf Jahren vorher bereits einmal die Aussetzung der Tätigkeit verhängt worden sein, so wird diese Zusatzstrafe verdoppelt.
Aufhebung der Aussetzungsmaßnahme
Sobald der Arbeitgeber dem Arbeitsinspektor nachweist, dass er die beanstandeten Unregelmäßigkeiten behoben und die Zusatzstrafe bezahlt hat, wird die Aussetzungsmaßnahme aufgehoben und die Tätigkeit kann fortgesetzt werden. Wenn der Arbeitgeber trotz Aussetzungsmaßnahme die Tätigkeit weiterführt, kann dieser mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Recht: Halbjährliche Meldung ist innerhalb 15. Januar 2022 zu tätigen Verkauf von Zigaretten
Von Dr. Marlies Klotz
Inhaber einer Ermächtigung zum Zigarettenverkauf, auch Patentino genannt, sind dazu verpflichtet, innerhalb 15. Januar 2022 dem Amt für Monopole Trentino-Südtirol die Meldung der Zigaretteneinkäufe für das zweite Halbjahr 2021 (Juli bis Dezember) zu übermitteln.
Die Meldung erfolgt in Form einer zusammenfassenden Übersicht (dichiarazione semestrale) der aus dem Register mod. U88/Pat oder einem anderen Verzeichnis hervorgehenden Einkäufe. Die zusammenfassende Übersicht ist neben dem Inhaber der Ermächtigung auch vom Inhaber der zugewiesenen Tabaktrafik zu unterschreiben.
Die Meldung soll bevorzugt mittels PEC-E-Mail (monopoli.bolzano-trento@ pec.adm.gov.it) oder alternativ mittels E-Mail (monopoli.bolzano-trento@adm. gov.it) oder per Post (Ufficio dei Monopoli per il Trentino Alto Adige, Via Vannetti 13, 38122 Trento) übermittelt werden.
Bei nicht fristgerecht oder nicht erfolgter Meldung, geht das Monopolamt davon aus, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist und entzieht das Patentino.
Jeder Inhaber eines Patentino sollte zudem die konkrete Fälligkeit seiner Ermächtigung überprüfen, da der Antrag auf Erneuerung derselben 30 Tage vor dem Verfallsdatum beim Amt für Monopole Trentino-Südtirol eingereicht werden muss.
Auch hier gilt, dass bei nicht fristgerecht oder nicht erfolgter Erneuerung der Entzug des Patentino droht, da das staatliche Monopolamt davon ausgeht, dass der Zigarettenverkauf eingestellt worden ist.
Die Vorlage für die halbjährliche Meldung der getätigten Monopoleinkäufe sowie jene für den Antrag auf Erneuerung der Ermächtigung können von der HGV-Website herunterladen.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.