196. Immobilienbrief

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SCHWEIZER

Ausgabe 196_ 10. Jahrgang / 23. März 2015

IMMOBILIENBRIEF Das e-paper der Schweizer Immobilienwirtschaft EDITORIAL

INHALT 2 MIPIM: Kaum noch Schnäppchen 3 Swiss Circle: Zum 20. Mal an der Côte d›Azur 4 Nachricht: Luciano Gabriel neuer EPRA-Chairman 6 ZWG: Neue Regeln für den Zweitwohnungsbau 8 W&P/IPD: Immobilienindex Schweiz 10 CBRE-Studie: Retailer brauchen Ziegelstein und Mörtel 13 Investmentmärkte: Höheres Gefälle zwischen Kapital- und Mietwerten 17 Marktkommentar 17 Nachrichten: Bfw/Intershop/Fundamenta 19 Immobiliennebenwerte 21 Immobilienfonds/-Aktien 22 Projektentwicklung: Valsana-Projekt/Arosa 22 Nachrichten: Leukerbad/Savognin 23 Impressum

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Kompromisslösung Die Zitterpartie scheint beendet: Am 11. März haben National- und Ständerat das Bundesgesetz über Zweitwohnungen angenommen. Die Regelungen, mit denen der in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 angenommene Verfassungsartikel umgesetzt wird, stehen damit fest. Im Vorfeld der Abstimmung stand ein schriftliches Abkommen: Die Zweitwohnungsinitianten erklären darin ihren Verzicht auf ein Referendum gegen das neue Birgitt Wüst Redaktionsleiterin Gesetz, als Gegenleistung für Konzessionen des Parlaments. Die Resonanz in der Branche fällt unterschiedlich aus. Der Schweizerische Baumeisterverband bezeichnet die Zugeständnisse des Parlaments als «einschneidend»; positiv sei einzig, dass die Besitzstandsgarantie weitgehend respektiert bleibe und dass endlich klar sei, was in den Berg- und Tourismusregionen künftig gilt. Auch Gastrosuisse begrüsst die Rechtssicherheit für die Berggebiete, hätte sich jedoch mehr Spielraum für die Hotels gewünscht. Der HEV Schweiz, der sich in der Zweitwohnungsdebatte u.a. für eine rasche Wiederherstellung der Planungssicherheit eingesetzt hatte, sieht das Zweitwohnungsgesetz dagegen als «guten Kompromiss»: Schliesslich habe die laufende Umsetzungsphase neue Projekte in den betroffenen Gemeinden gelähmt; diese Phase sei jetzt beendet. Man hoffe nun, dass das Gesetz rasch in Kraft treten kann. Wann dies der Fall sein wird, entscheidet der Bundesrat. Angepeilt wird Anfang 2016, heisst es beim ARE. Bedingung: Es wird tatsächlich kein Referendum ergriffen. Mit den besten Grüssen, Birgitt Wüst

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