Stadtdialog 2022 - Österreichische Gemeindefinanzen 2022 - Entwicklungen 2009 bis 2020 + Ausblick

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Schriftenreihe des • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • GesundheitsÖsterreichischen Städtebundes einrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • BauangelegenMai 2022 heiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßenverwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegenheiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • Öffentlichkeitsarbeit • Straßenverwaltung • Wirtschaftsbetriebe • Internationale Beziehungen • Gärten und Grünflächen • Meldewesen • Facility Management • Gesundheitseinrichtungen • E-Government • Abfallwirtschaft • energy contracting • Wasserversorgung • Bauangelegenheiten • Veterinärwesen • Europapolitik • Gemeindeautonomie • 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Stadtdialog

Österreichische Gemeindefinanzen 2022 – Entwicklungen 2009 bis 2020 sowie Ausblick


Herausgeber: Österreichischer Städtebund 1082 Wien, Rathaus Tel.: 01/4000-89980 E-Mail: post@staedtebund.gv.at Internet: www.staedtebund.gv.at Leitung: Generalsekretär Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS Redaktion: Mag. Oliver Puchner, DIin Marion Seisenbacher Gestaltung: p2com Consulting Ges.m.b.H. Lektorat: Nikolaus Horak (Ltg.), Mag.a Angela Fux, Julia Gartner, MA, Martina Heiß-Othman, Marie-Therese Kampelmühler, MA, Roswitha Singer-Valentin, Agnes Unterbrunner, MA Wien, im Mai 2022 ISBN 3-9502038-9-3 � Copyright Österreichischer Städtebund/KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Medien/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung der Autorinnen und Autoren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.


Editorial

Mehr Geld für Städte und Gemeinden lebensnotwendig Wir sind stolz, Ihnen die neue Ausgabe des „Stadtdialogs“ des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung präsentieren zu können. Gerade in der Corona-Pandemie haben sich die Leistungen der Städte besonders gezeigt. Pflegerinnen und Pfleger haben täglich ihre Arbeit getan, egal, wie widrig die Bedingungen waren. Elementarpädagoginnen und -pädagogen taten unter schwierigsten Umständen ihr Möglichstes, einen erlebnisreichen Tag für die Kinder zu gestalten. Pflegerinnen und Pfleger und der Beruf an sich stehen aufgrund der immer älter werdenden Gesellschaft vor großen Herausforderungen. In beiden Berufen sind immer noch mehr Frauen als Männer beschäftigt; sie tragen daher die größte Last dieser Arbeit. Außerdem waren Kanalarbeiterinnen und -arbeiter sowie Müllauflegerinnen und -aufleger jederzeit zur Stelle, Trinkwasser war in ausreichendem Maße vorhanden, Öffis haben funktioniert und die Menschen in die Arbeit und wieder nach Hause gebracht. Eine fantastische Leistung und ihnen allen gebührt unser großer Dank! Der vorliegende „Stadtdialog“ präsentiert Ihnen den Status quo der Gemeindefinanzen, die Schwierigkeiten der Finanzierung bei immer größer werdenden Herausforderungen. Hinzu kommen das sich verändernde Klima und die damit einhergehenden Anpassungen, wie etwa die Bodennutzung. Noch nicht absehbar sind die Auswirkungen des schrecklichen Krieges in der Ukraine, dessen Bilder wir jeden Tag sehen. Zusätzlich ist der Fachkräftemangel auch in den Rathäusern und Gemeindeämtern angekommen: Es fehlt Personal – die Aufgaben steigen dennoch stetig. Aus all diesen Gründen müssen die Städte und Regionen mit ihren Leistungen finanziell gut abgesichert sein und nicht nur das, sie müssen langfristig planen können und wissen, wie viel Geld sie für ihre Projekte und Vorhaben zur Verfügung haben. Städte und Gemeinden brauchen mehr Geld, alles andere wäre unehrlich. Und dafür braucht es einen gut umsetzbaren rechtlichen Rahmen – auch im Hinblick auf die im Spätherbst beginnenden Verhandlungen zu einem neuen Finanzausgleich.

Michael Königshofer, Markus Wache

Wir wünschen Ihnen bei der Lektüre viel Freude und hoffen, dass Sie viel Wissenswertes über die Finanzen der Städte und ihre Leistungen erfahren!

Dr. Michael Ludwig Präsident des Österreichischen Städtebundes

Mag. Dr. Thomas Weninger, MLS Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes

3


Inhalt Einleitung

S. 5

7.

Länder-Gemeinde-Transfers

S. 56

1.

Gemeindefinanzen im Überblick

S. 7

7.1

Transferbeziehungen im Überblick

S. 56

1.1

Ergebnis-, Finanzierungs- und

7.2

Transfers nach Gemeindetypen

S. 59

7.3

Verteilungswirkungen des Transfersystems

Vermögenshaushalt

S. 7

1.2

Finanzkraft vor und nach Transfers

S. 10

auf Gemeindeebene

S. 61

1.3

Resümee

S. 13

7.4

Resümee

S. 62

2.

Finanzierungshaushalt

S. 15

8.

Bisherige Auswirkungen der

2.1

Einzahlungen der Gemeinden

S. 15

2.2

Auszahlungen der Gemeinden

S. 21

3.

Ergebnishaushalt

S. 29

3.1

Erträge und Aufwendungen im Überblick

S. 29

3.2

Nettoergebnis

S. 31

3.3

Rücklagen

S. 32

3.4

Abschreibungen

S. 32

3.5

Resümee

S. 34

Pandemie auf die Gemeindefinanzen

S. 63

8.1

Auswirkungen auf den operativen Bereich

S. 63

8.2

Auswirkungen auf die kommunale Investitionstätigkeit

8.3

Bisherige Unterstützungspakete von Bund und Ländern

9.

S. 64 S. 65

Besonderheiten bei der Interpretation aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens

S. 67

4.

Vermögenshaushalt

S. 36

9.1

Neuerungen durch die VRV 2015

S. 67

4.1

Vermögen der Gemeinden

S. 36

9.2

Bundeslandspezifische Besonderheiten

S. 69

4.2

Nettovermögen und Haushaltsrücklagen

S. 37

9.3

Methodische Hinweise

S. 69

4.3

Nettovermögensquote und 10.

Ausblick sowie Handlungserfordernisse

Substanzerhaltungsquote

S. 40

4.4

Resümee

S. 41

5.

Investitionen und deren Finanzierung

S. 43

und -optionen

S. 71

10.1 Mögliche weitere Entwicklung der 5.1

Kommunale Investitionen im Überblick (inkl. Wien)

5.2

S. 71

10.2 Handlungserfordernisse

S. 72

11.

Tabellen

S. 74

11.1

Finanzkennzahlen

S. 74

S. 44

Gemeindeinvestitionen gemäß Finanzierungshaushalt (ohne Wien)

Gemeindefinanzen

S. 45

11.2 Ergebnishaushalt

S. 77

gemäß ESVG (inkl. Wien)

S. 47

11.3 Finanzierungshaushalt

S. 78

5.4

Investitionen und deren Finanzierung

S. 48

11.4 Operative Netto-Belastung nach Aufgabenbereichen

5.5

Resümee

S. 49

6.

Verschuldungssituation

S. 50

6.1

Verschuldung der Gemeinden ohne Wien

5.3

Investitionstätigkeit der Gemeindeebene

11.5

im Überblick

S. 50

6.2

Struktur der Fremdmittel der Gemeinden

S. 51

6.3

Öffentlicher Schuldenstand und öffentliches

6.4

4

Defizit gemäß ESVG

S. 53

Resümee

S. 54

gemäß Finanzierungshaushalt

S. 83

Vermögenshaushalt

S. 84

11.6 Investitionen

S. 85

11.7

S. 87

Verschuldung

11.8 Transfers zwischen Ländern und Gemeinden

S. 89


Einleitung

Österreichische Gemeindefinanzen 2022 – Entwicklungen 2009 bis 2020 sowie Ausblick Einleitung

Karoline Mitterer, Peter Biwald, Marion Seisenbacher, Dalilah Pichler, Clemens Hödl, KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung �

Seit vielen Jahren arbeitet das KDZ im Auftrag des Österreichischen Städtebundes daran, die Entwicklung der österreichischen Gemeindefinanzen transparent darzustellen. Im Fokus stehen dabei Einblicke in die Einnahmen- und Ausgabensituation und deren Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und Verschuldung der Gemeinden. Auch ein Ausblick auf die künftige Entwicklung ist fixer Bestandteil unserer Arbeit. Mit der vorliegenden Analyse möchten wir einen transparenten und nachvollziehbaren Einblick in die finanzielle Situation der österreichischen Gemeinden geben. Umstellung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung Durch die Umstellung des Rechnungswesens auf Gemeindeebene ab dem Jahr 2020 war eine weitreichende Überarbeitung und Erweiterung der Gemeindefinanzanalyse notwendig. Um einen Zeitreihenvergleich zu ermöglichen, wurden die Gemeindefinanzdaten der Jahre vor 2020 in die Struktur des aktuellen Rechnungswesens übergeführt. Da es nun auch bundeslandweise bedeutende Unterschiede bei den Vorgaben zum Rechnungswesen gibt, waren auch hier Bereinigungen notwendig, um die Vergleichbarkeit herzustellen. Die neuen Vorgaben zum Rechnungswesen bieten auch die Möglichkeit für neue Auswertungen. Erstmals wird der Ergebnishaushalt dargestellt, welcher etwa auch Aussagen zu den Abschreibungen ermöglicht. Neu ist auch ein Kapitel zum Vermögenshaushalt. Schwerpunkt der Analyse bleibt jedoch der Finanzierungshaushalt, welcher im Wesentlichen mit den bisherigen Rechnungswerken vergleichbar ist. Ausführliche Informationen zur Umstellung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung finden sich in einem gesonderten Kapitel. Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen Mit den Gemeindefinanzdaten 2020 liegen nunmehr flächendeckend die Rechnungsabschlussdaten des ersten Krisenjahres der Pandemie vor. Ein zweites Schwerpunktkapitel beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen und gibt einen Überblick über bisherige Bewältigungsinstrumente. Zum Aufbau Wir starten mit einem Übersichtskapitel zu den Gemeindefinanzen, welches einen Überblick über die Entwicklungen bietet. Hier werden die Einnahmenpotenziale analysiert und insbesondere die Finanzkraft in ihrer Entwicklung beleuchtet. Weiters findet sich hier eine Übersicht über die Entwicklung zentraler Einzahlungs- und Auszahlungsgrößen sowie der Verschuldung. Das Kapitel zum Finanzierungshaushalt betrachtet die Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinden näher. So wird die aktuelle Einzahlungsstruktur dargestellt und Unterschiede in der Entwicklung nach Bundesland oder nach Einwohnerinnenund Einwohnerklassen (EW-Klassen1) werden herausgearbeitet. Bei den Auszahlungen findet sich ein Überblick zur Mittelverwendung und deren Veränderung im Zeitverlauf. Vertiefend erfolgt ein Blick auf Entwicklungen im Personalbereich. Das völlig neu erstellte Kapitel zum Ergebnishaushalt gibt einen Überblick über die Struktur der Erträge und Aufwendungen der Gemeinden. Es erfolgt eine vertiefende Betrachtung des Nettoergebnisses sowie der Rücklagenbewegungen und Abschreibungen. Ebenfalls gänzlich neu ist ein Kapitel zum Vermögenshaushalt. Hier wird erstmals ein Überblick über die Vermögenssituation und die Struktur sowie Finanzierung des Vermögens der Gemeinden gegeben. Vertiefend wird auf die Nettovermögensquote sowie die Substanzerhaltungsquote eingegangen.

1) EW = Einwohnerinnen und Einwohner. EW-Klassen sind Klassifizierungen nach Gemeindegröße.

5


Gemeindefinanzen im Überblick

Die nächsten beiden Kapitel beschäftigen sich mit der Investitionstätigkeit und der Verschuldung der Gemeinden. Bei den Investitionen wird etwa deren Struktur und Entwicklung im Zeitverlauf betrachtet, bei der Verschuldung stehen Schuldenstand, Schuldendienst, aber auch Haftungen im Fokus. Bei beiden Kapiteln wird zwischen den Werten der Gemeinden gemäß Rechnungsabschluss und einer Betrachtung der öffentlichen Investitionen bzw. Verschuldung unterschieden (daher unter Berücksichtigung von Gemeindeverbänden und ausgelagerten Gesellschaften). Im Kapitel 7 erfolgt eine nähere Analyse der Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. Hier finden sich eine Gesamtübersicht zur Transferbelastung der Gemeinden und eine detaillierte Betrachtung der Einzahlungen und Auszahlungen der Transfers nach Bundesland und EW-Klassen. Vertiefend wird die Auswirkung der Transferbelastung auf die Finanzkraft der Gemeinden betrachtet. Das Schwerpunktkapitel 8 beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen. Dabei werden einerseits die Auswirkungen auf den operativen Bereich, andererseits die Auswirkungen auf die kommunalen Investitionen näher betrachtet. Weiters erfolgt eine Einschätzung zu den bisherigen Unterstützungspaketen des Bundes an die Gemeindeebene. In einem zweiten Schwerpunktkapitel wird auf die Umstellung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) Bezug genommen. Hierbei wird einerseits ein Überblick über die Neuerungen der VRV 2015 gegeben, andererseits finden sich hier methodische Hinweise zur vorliegenden Analyse, welche bei der Interpretation der Daten zu berücksichtigen sind. Den Abschluss machen ein Ausblick sowie Handlungsempfehlungen. Es erfolgt eine Einschätzung zu möglichen Weiterentwicklungsoptionen der Gemeindefinanzen für die nächsten Jahre. Dies wird ergänzt durch Empfehlungen betreffend Handlungserfordernisse. Weitere Anmerkungen Der umfassende Blick auf die Gemeindefinanzen ermöglicht Analysen nach Einwohnerinnen- und Einwohnerklassen (EW-Klassen) und Bundesländern und liefert zahlreiche Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den dargestellten Entwicklungen. Um auch einen Bezug zur Finanzkrise 2009/2010 herstellen zu können, wurde der Betrachtungszeitraum des gesamten Berichtes ausgedehnt und startet wie auch in den beiden Vorjahren mit dem Jahr 2009. Es werden daher zwölf (und nicht zehn) Jahre dargestellt. Dies wird ergänzt um einen Ausblick zur weiteren Entwicklung der Gemeindefinanzen in den nächsten Jahren. Wien wird aufgrund der Doppelfunktion als Stadt und Land – und der damit schwierigen Vergleichbarkeit mit den Gemeinden und Städten in Österreich – in der Analyse nicht berücksichtigt. Bei den Pro-Kopf-Werten handelt es sich jeweils um die Mittelwerte der Pro-Kopf-Werte der einzelnen Klasse, soweit nichts anderes in den Anmerkungen bestimmt ist. Für vertiefende Informationen möchten wir auch auf den gesonderten Anhang hinweisen.

6


1. Gemeindefinanzen im Überblick Schwieriges erstes Krisenjahr 2020 Das Jahr 2020 war stark geprägt durch die Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen. Deutliche Rückgänge bei zentralen Einnahmengrößen, wie insbesondere bei den Ertragsanteilen und den eigenen Abgaben, stellten die Gemeinden vor große Herausforderungen. Umschichtungen bei den Transfers der Länder sowie Sparmaßnahmen bei den Gemeinden konnten den Rückgang im operativen Bereich zum Teil auffangen. Der Saldo der operativen Gebarung ging dennoch im Jahr 2020 um 28 Prozent gegenüber dem Jahr 2019 zurück. Dennoch blieb ein starker Einbruch der kommunalen Investitionstätigkeit aus, wozu das kommunale Investitionsprogramm 2020 wesentlich beigetragen hat. Deutliche Verbesserungen zeigten sich dann – vor allem aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung – erst mit 2021. Für die weiteren Jahre ist erneut mit deutlichen Unsicherheiten zu rechnen, nicht zuletzt aufgrund des Ukraine-Krieges. Die Jahre vor der Pandemie zeigten eine weitgehende Stabilität der Gemeindefinanzen. Bei den Investitionen kam es von 2017 bis 2019 (ohne starken Anstieg der Verschuldung) zu einem Aufschwung – bedingt durch die gute konjunkturelle Entwicklung und das kommunale Investitionsprogramm 2017. Die Gemeinden haben dies trotz überdurchschnittlicher Entwicklungen im Umlagenbereich geschafft, denn die Summe aus Ertragsanteilen und eigenen Abgaben abzüglich der Transfers konnte mit den Entwicklungen der operativen Auszahlungen nicht mithalten. Die Gemeinden schafften dies teils durch Einsparungen, teils mussten sie verstärkt auf andere Einnahmequellen – wie insbesondere höhere Deckungsbeiträge bei Gebühren und Leistungsentgelten – zurückgreifen. Im Weiteren werden zentrale Finanzkennzahlen dargestellt, um ein Gesamtbild der finanziellen Entwicklungen der letzten Jahre aufzuzeigen.

1.1 Ergebnis-, Finanzierungsund Vermögenshaushalt Mit 2020 wurde das Haushalts- und Rechnungswesen der Gemeinden auf einen Drei-Komponenten-Haushalt (Abbildung 1) umgestellt. Erstmals ist es möglich, auch Informationen zum Vermögen der Gemeinden (Vermögenshaushalt) sowie zum Wertzuwachs bzw. Wertverzehr (Ergebnishaushalt) zu erhalten.

Der Finanzierungshaushalt ist jener Haushalt, welcher am ehesten mit den bisherigen kameralen Rechenwerken vergleichbar ist. Hier zeigte sich 2020 ein Überschuss aus der operativen Gebarung in der Höhe von 1,4 Mrd. Euro. In der investiven Gebarung bestand ein negativer Geldfluss in Höhe von 1,8 Mrd. Euro. Dieser Betrag zeigt im Wesentlichen jene Auszahlungen für Investitionen an, welche durch Kapitaltransferzahlungen (z. B. Investitionszuschüsse) bzw.

Abbildung 1: Drei-Komponenten-Haushalt auf einen Blick, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung und Darstellung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: Der Finanzierungs- und Ergebnishaushalt wurden für diese Publikation um einzelne Positionen bereinigt. Diese Anpassungen wurden im Vermögenshaushalt nicht nachgezogen. Näheres zu methodischen Hinweisen kann dem Kapitel 9 entnommen werden.

7


Gemeindefinanzen im Überblick

durch Vermögensveräußerungen nicht gedeckt sind. Insvermögen von 50 Mrd. Euro sowie passivierte Investitionsgesamt zeigt sich, dass der Überschuss aus der operativen zuschüsse in Höhe von 12 Mrd. Euro gegenüber. 22 Mrd. Euro Gebarung nicht ausreichend hoch war, um die getätigten betreffen Fremdmittel. Das bedeutet, dass rund drei Viertel Investitionen zu finanzieren. Somit ergibt sich ein offener des Vermögens über Eigenmittel im weiteren Sinn (NettoNettofinanzierungssaldo in der Höhe von 400 Mio. Euro. vermögen und Investitionszuschüsse) finanziert wurden. Diese Differenz wurde durch die Aufnahme von Finanzschulden ausgeglichen. So lag der Saldo der FinanzierungsDeutlicher Rückgang der Freien Finanzspitze tätigkeit (primär die Differenz aus der Aufnahme Die Quote der Freien Finanzspitze (FSQ) wird aus dem und der Tilgung von Finanzschulden) bei rund Finanzierungshaushalt gebildet und zeigt an, 520 Mio. Euro. Insgesamt ergibt sich im Jahr ob ausreichend Investitionsspielräume bestehen 2020 im Finanzierungshaushalt eine Reduktion (Abbildung 2). Sie gibt an, in welchem Ausmaß der liquiden Mittel um 550 Mio. Euro. Die Pandemie führte die operativen Einzahlungen die operativen Auszahlungen (inkl. Tilgungen) übersteigen 2020 zu deutlichen Der Ergebnishaushalt gibt Auskunft, inwieund inwieweit freie Mittel für Investitionen Mindereinnahmen weit die Aufwendungen durch Erträge gedeckt oder den Schuldenabbau zur Verfügung stehen.2 für die Gemeinden. Eine Gemeinde verfügt über einen sehr guten werden können. Im Gegensatz zum Finanfinanziellen Spielraum, wenn die FSQ über zierungshaushalt sind hierbei Investitionen 15 Prozent3 liegt. Eine durchschnittliche Quote und Tilgungen jedoch nicht erfasst. Um eine von 0,96 Prozent im Jahr 2020 ist gemäß periodengerechte Abgrenzung zu ermöglichen, diesen Beurteilungskriterien als genügend (= Schulnotenwerden im Ergebnishaushalt insbesondere Rückstellungen äquivalent 4) zu beurteilen. (primär für Personal) sowie Abschreibungen integriert, welche im Finanzierungshaushalt fehlen. Die wichtigste Die höchsten Werte bei der FSQ zeigen die Gemeinden von Kennzahl ist das Nettoergebnis, welches 2020 bei 2.500 bis 20.000 EW mit 2,6 bzw. 3,4 Prozent, 2019 betrug -714 Mio. Euro lag. Dies bedeutet, dass die Aufwendungen die Quote noch 8 bzw. 9 Prozent. 2020 wiesen sowohl nicht durch Erträge gedeckt werden konnten. Dieses die Gemeinden unter 1.000 EW als auch die Städte über Ergebnis änderte sich auch nach Rücklagen nicht wesentlich. 20.000 EW eine durchschnittlich negative FSQ auf, So wurden um 32 Mio. Euro mehr Rücklagen entnommen als zugewiesen. Das negative Nettoergebnis nach Rücklagen 2) Verhältnis Saldo 1 abzüglich Tilgungen zu den ordentlichen lag 2020 bei -680 Mio. Euro.

„ “

Einzahlungen. Eine Quote der Freien Finanzspitze von 5,5 Prozent besagt, dass 5,5 Prozent der operativen Einzahlungen für Investitionen zur Verfügung stehen. 3) Basierend auf empirischen Studien und der langjährigen Projekterfahrung des KDZ.

Der Vermögenshaushalt stellt dem Vermögen der Gemeinden das verfügbare Kapital gegenüber. Einem Gesamtvermögen von 84 Mrd. Euro stehen ein Netto-

Abbildung 2: Quote der Freien Finanzspitze nach EW-Klasse und Bundesland in Prozent, 2020 (Finanzierungshaushalt)

8

8

6

6 in Prozent

10

in Prozent

10

4 2

2

0

0

-2

-2

-4

-4 0500

5011.000

1.001- 2.501- 5.001- 10.001- 20.001- 50.0012.500 5.000 10.000 20.000 50.000 500.000 Einwohner*innen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

8

4

Bgld

Ktn

Sbg

Bundesland

Stmk

T

Vbg


4

4

2

2

0

0

-2

-2

in Prozent

in Prozent

Abbildung 3: Nettoergebnisquote nach EW-Klasse und Bundesland in Prozent, 2020 (Ergebnishaushalt)

-4 -6

-4 -6

-8

-8

-10

-10

-12 0500

5011.000

1.0012.500

2.501- 5.001- 10.001- 20.001- 50.0015.000 10.000 20.000 50.000 500.000

Einwohner*innenklassen

-12 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

T

Vbg

Bundesland

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

es standen daher nicht ausreichend Mittel für Investitionen zur Verfügung. Ein differenziertes Ergebnis zeigt sich bei einer Betrachtung nach Bundesland. Mit Ausnahme von Salzburg kam es in allen Bundesländern zu einem deutlichen Rückgang der FSQ gegenüber 2019. In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark zeigte sich bei der durchschnittlichen Gemeinde eine negative FSQ. Die stark unterschiedlichen Ergebnisse nach Bundesländern weisen auf verschiedene Strategien der Bundesländer bei der Stützung der Liquidität der Gemeinden im Jahr 2020 hin. Nettoergebnisquote Die im Ergebnishaushalt berechnete Kennzahl der Nettoergebnisquote (NEQ)4 (Abbildung 3) zeigt, wie weit mit den laufenden Erträgen die kommunalen Dienstleistungen und die Infrastruktur bedeckt werden können. Ein negativer Wert sagt aus, dass dies nicht der Fall ist, entweder weil die Mittelausstattung unzureichend für das Leistungsportfolio inkl. Infrastruktur ist oder dieses zu groß ist, um mit den bestehenden Erträgen bedeckt zu werden. Im Vergleich zur FSQ fallen die Werte der NEQ deutlich negativer aus. Das liegt in hohem Maße darin begründet, dass in der Nettoergebnisquote auch Abschreibungen beinhaltet sind, welche bei der FSQ nicht berücksichtigt sind. Vor allem Kleinstgemeinden sind hier stark durch Abschreibungen belastet, bedingt durch die hohen Vermögenswerte pro Kopf und die vergleichsweise geringen Beteiligungen (je größer die Stadt, desto höhere Beteiligungswerte). Im Bundesländervergleich weisen nur Oberösterreich und Salzburg einen positiven Wert aus. Tirol hat im Vergleich die höchste Abschreibungsbelastung pro Kopf. 4) Verhältnis Nettoergebnis vor Rücklagen sowie Aufwendungen.

Nettovermögensquote und Substanzerhaltungsquote Die Nettovermögensquote (NVQ) zeigt an, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Die NVQ sinkt dabei mit der EW-Klasse. Sie liegt bei der durchschnittlichen Gemeinde bis 500 EW bei 86 Prozent und reduziert sich auf 71 Prozent bei den Gemeinden von 20.001 bis 50.000 EW. Deutlich niedrigere Werte zeigen die Städte über 50.000 EW mit 40 Prozent. Im Bundesländervergleich weisen die Vorarlberger Gemeinden mit 78 Prozent die geringste Quote auf, Tirol mit 88 Prozent den höchsten Wert. Die Substanzerhaltungsquote (SEQ) gibt darüber Auskunft, ob die Substanz des Sachanlagevermögens erhalten, vermehrt oder vermindert wurde. Insgesamt zeigt sich, dass rund 1,8 Mal mehr investiert wurde, als Vermögen abgegangen ist bzw. abgeschrieben wurde. Nähere Ausführungen zu diesen beiden Quoten können dem Kapitel Vermögenshaushalt entnommen werden. Rückgang an Investitionen, Anstieg der Verschuldung In Abbildung 4 ist die Entwicklung zentraler Kennzahlen der Gemeindebudgets (ohne Wien) dargestellt. Die Finanzkraft vor Transfers5 stieg von 2009 auf 2020 um 33 Prozent, die Finanzkraft nach Transfers6 hingegen mit 29 Prozent deutlich weniger. Dies verdeutlicht, dass über Transfers (insbesondere über Umlagen) ein immer höherer Anteil an Finanzkraft von den Gemeinden abgeschöpft wird. Konsequenz daraus ist, dass die Gemeinden verstärkt auf andere Einnahmenkategorien zurückgreifen müssen, um ihre operativen Auszahlungen zu finanzieren und ausreichend Investitionsspielräume zu haben. Von 2019 auf 2020 kam 5) Ertragsanteile + eigene Abgaben. 6) Ertragsanteile + eigene Abgaben + Transfereinnahmen (v. a. Bedarfszuweisungen) - Transferausgaben (v. a. Umlagen).

9


Gemeindefinanzen im Überblick

es aufgrund der pandemiebedingten Mindereinnahmen bei Ertragsanteilen und eigenen Abgaben zu einem deutlichen Rückgang der Finanzkraft um -7 bzw. -8 Prozent. Bei den Investitionen7 kam es im Zeitraum 2010 und 2011 aufgrund der Wirtschaftskrise zu deutlichen Einbrüchen, welche sich erst ab 2017 erholt haben. Insgesamt stiegen die Investitionen von 2009 bis 2020 um 38 Prozent. Von 2019 auf 2020 gingen die Investitionen um 4 Prozent zurück.

Transferzahlungen etc.) durch operative Einzahlungen (Steuern, Gebühren etc.) gedeckt sind. Im Saldo 1 sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, der zur (teilweisen) Finanzierung von Investitionen und/oder zur Tilgung von Schulden bzw. Bildung von Rücklagen verwendet wird. Der Saldo 1 war 2009 und 2010 aufgrund der Finanzmarktund Wirtschaftskrise auf einem sehr niedrigen Niveau. In den Jahren 2011 bis 2017 verlief der Saldo 1 wieder weitgehend konstant und bewegte sich zwischen 0,48 und 0,50 Prozent des BIP. Die beiden Jahre 2018 und 2019 zeichneten sich hingegen als besonders positive Jahre aus. 2020 kam es durch die Pandemie erneut zu einem deutlichen Rückgang des Saldo 1, mit 0,37 Prozent des BIP lag der Wert jedoch besser als während der Finanzkrise 2009 und 2010.

Die Verschuldung der Gemeinden8 stieg 2009 und 2010 im Zuge der Wirtschaftskrise an und sank dann bis zum Jahr 2017 kontinuierlich. Seit 2018 ist die Verschuldung in Absolutwerten wieder angestiegen, in Relation zum BIP jedoch 2018 und 2019 konstant geblieben. Die Verschuldung der Gemeindehaushalte stieg von 2019 auf 2020 um 8 Prozent.

1.2 Finanzkraft vor und nach Transfers

Pandemiebedingter Rückgang beim Saldo der operativen Gebarung Inwieweit den Gemeinden ausreichend Mittel für Investitionen bereitstehen, ist am Saldo der operativen Gebarung ablesbar (Abbildung 5). Dieser gibt an, in welchem Umfang operative Auszahlungen (Personal, Betriebskosten,

Verschiebungen von großen zu kleinen Gemeinden Wesentliche Kenngröße für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist die Finanzkraft9 pro Kopf. Diese 9) Die Finanzkraft nach Transfers ergibt sich aus der Summe an Ertragsanteilen, eigenen Abgaben und den Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. Die Berechnung basiert auf dem Finanzierungshaushalt. Siehe hierzu auch das Kapitel Länder-Gemeinde-Transfers.

7) Investitionen Gemeindehaushalte (daher ohne ausgelagerte Gesellschaften). 8) Verschuldung Gemeindehaushalte (daher ohne ausgelagerte Gesellschaften).

Abbildung 4: Indexentwicklung Investitionen, Verschuldung, Finanzkraft vor und nach Transfers, 2009 bis 2020

150

Aufgrund der Covid-Krise gehen 2020 Investitionen und Finanzkraft zurück; die Verschuldung steigt

140 Transfers reduzieren die Finanzkraft der Gemeinden

Index (2009 = 100)

130 Investitionen erholen sich bis 2019

120 110 100 90

Verschuldung sinkt bis 2017 und steigt danach wieder 80 70 2009

2010

2011

Investitionen*

2012

2013

Verschuldung

2014

2015

2016

Finanzkraft vor Transfers

2017

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: *) Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

10

2018*

2019

Finanzkraft nach Transfers

2020


Abbildung 5: Saldo der operativen Gebarung (Saldo 1) und Anteil am BIP, 2009 bis 2020 0,60%

2.400 0,49%

Überschuss operative Gebarung in Mio. Euro

2.000

0,50%

0,49% 1.600

0,48%

0,48%

0,45%

0,46%

0,46%

0,37%

0,30%

1.200 0,3… 800

400

0,40%

0,28% 1.473 795

1.537

1.470

1.545

1.591

1.752

1.851

2.007

1.968 1.409

935

0,20%

Überschuss in Prozent des BIP

0,50%

0,52%

0,10%

0,00%

0 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Überschuss der operativen Gebarung in Mio. Euro

2016

2017

2018

2019

2020

Überschuss in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

zeigt an, in welchem Ausmaß eine Gemeinde auf eigene Steuern (v. a. Kommunalsteuer, Grundsteuer) und Ertragsanteile zurückgreifen kann. Je höher die Finanzkraft pro Kopf ist, desto besser ist eine Gemeinde mit Finanzmitteln ausgestattet und kann damit den operativen Betrieb sichern, aber auch Investitionen tätigen. Die komplexen Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern (v. a. Umlagen an die Länder, Investitionszuschüsse und laufende Förderungen von den Ländern) können jedoch zu deutlichen Verschiebungen bei der finanziellen Ausstattung der Gemeinden führen. Abbildung 6 zeigt die Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klassen. Im linken Teil der Abbildung (Finanzkraft vor Transfers) zeigt sich, dass diese pro Kopf grundsätzlich mit der Gemeindegröße ansteigt. Dass die Kleinstgemeinden bis 500 EW erhöhte Werte haben, ist auf den hohen Anteil an Tourismusgemeinden zurückzuführen, welche auf gute Kommunalsteuereinnahmen zurückgreifen können. Die Steigerung der Finanzkraft pro Kopf, insbesondere ab 10.000 EW, ist auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung zurückzuführen.

angewendet, um größeren Gemeinden die Mehrausgaben ihrer regionalen Versorgungsfunktion abzugelten. So bieten zentrale Orte verstärkt Infrastrukturen und Dienstleistungen (etwa Kultur, Sport) an, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern der umliegenden Gemeinden mitgenutzt werden.

Ein weiteres wesentliches Element des Finanzausgleichs stellen die Transferbeziehungen zwischen Ländern und Gemeinden dar, welche primär durch die Länder bestimmt werden. Hierunter fallen etwa die Ko-Finanzierungsleistungen der Gemeinden für Landesaufgaben (Krankenanstalten, Soziales) oder Zuschüsse der Länder für Gemeindeprojekte. Insgesamt zeigen die Länder-Gemeinde-Transfers eine stark Die Investitionen ressourcenausgleichende Wirkung. Ziel ist sanken weniger daher eine Reduzierung der Finanzkraftunterstark als befürchtet. schiede zwischen den Gemeinden bzw. eine Die Verschuldung Verschiebung von Finanzmitteln von finanzkräftigen zu finanzschwachen Gemeinden. erhöhte sich.

Bei den Ertragsanteilen handelt es sich um jene Mittel, welche den Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes als Anteil an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (wie etwa Umsatzsteuer, Einkommensteuer) überwiesen werden. Hierbei wird der abgestufte Bevölkerungsschlüssel

„ “

Im Jahr 2020 leisteten die Gemeinden 3,7 Mrd. Euro primär im Rahmen von Umlagen an die Länder, das betrifft insbesondere Zahlungen für Krankenanstalten, für die Sozialhilfe und die Landesumlage. 2,2 Mrd. Euro sind über Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen von den Ländern an die Gemeinden geflossen. Berücksichtigt man, dass die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (2020: 959 Mio. Euro) originäre Gemeindemittel sind, beläuft sich der Transfersaldo auf 2,5 Mrd. Euro. D. h. 33 Prozent der Ertragsanteile

11


Gemeindefinanzen im Überblick

Abbildung 6: Finanzkraft vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2020

2.500 +52%

Finanzkraftsteigerung bei kleinsten Gemeinden um 18 bzw. 52%

2.250

Finanzkraftreduzierung bei mittleren und größeren Gemeinden um 20-25%

-21%

2.000

-25%

-22%

1.250

-20%

-5%

1.500

-14%

+18%

in Euro pro Kopf

1.750

1.000

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

750

50.001 bis 500.000 EW

500 250 0 Finanzkraft vor Transfers

Finanzkraft nach Transfers

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

der Gemeinden werden durchschnittlich im Transferkarussell abgeschöpft. Im rechten Teil der Abbildung 6 ist die Finanzkraft nach Transfers dargestellt. Es zeigt sich, dass sich durch die Transfers die Finanzmittelausstattung nach EW-Klassen deutlich verändert. Es findet sich ein U-förmiger Verlauf, da die Finanzkraft der kleineren Gemeinden bis 1.000 EW aufgestockt wird. So erhöht sich die Finanzkraft pro Kopf bei der durchschnittlichen Gemeinde bis 500 EW um 52 Prozent, die der durchschnittlichen Gemeinde bis 1.000 EW immerhin noch um 18 Prozent. In allen anderen EW-Klassen kommt es zu einer Abschöpfung der Finanzkraft. Bei den Gemeinden über 5.000 EW liegt diese bei 20 bis 25 Prozent. Insgesamt zeigt sich die höchste Ausstattung pro Kopf nach Transfers bei den kleinen Gemeinden bis 1.000 EW und bei den Städten über 50.000 EW. Während Kleinstgemeinden mit dünnen Siedlungsstrukturen kämpfen oder große Infrastrukturen für den Tourismus bereitstellen, müssen Städte die regionale Versorgungsfunktion aufrechterhalten. Eine Verknüpfung der Finanzmittelausstattung mit den damit zu erbringenden Leistungen ist derzeit jedoch nicht vorgesehen, weshalb bereits seit langem ein aufgabenorientierter Finanzausgleich diskutiert wird. Eine Verknüpfung von Aufgaben und Finanzen würde schließlich zu einer verbesserten Steuerung und einem damit verbundenen effizienteren und effektiveren Mitteleinsatz führen.

12

Unterschiede nach Bundesland Bei einer Betrachtung nach Bundesland (Abbildung 7) zeigen sich unterschiedliche Einnahmenpotenziale der Gemeinden. So ist tendenziell ein West-Ost-Gefälle zu erkennen, da das regionale Steueraufkommen in den westlichen Bundesländern höher ausfällt. Auch sind die Ertragsanteile in den westlichen Bundesländern höher. Letzteres ergibt sich aufgrund der Verwendung von Fixschlüsseln bei der Zuteilung der Ertragsanteilsmittel auf die Bundesländer, in welche historische Verteilungsschlüssel von ehemaligen gemeindeeigenen Abgaben, wie etwa der Getränkesteuer, einfließen. Auch ist die Finanzkraft pro Kopf in jenen Bundesländern mit einem hohen Bevölkerungsanteil in Städten über 10.000 EW aufgrund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels höher. Die Finanzkraft pro Kopf wird durch die Länder in unterschiedlichem Ausmaß verändert. Durch die Steigerungen bei den Transfers von den Ländern an die Gemeinden zur Bewältigung der Corona-Pandemie gab es 2020 nur drei Bundesländer, in welchen die Finanzkraft reduziert wurde. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Zuwächse nur den kleinen Gemeinden bis etwa 1.000 EW zugutekommen. Transfers stärken Finanzkraft von kleinen Gemeinden Die Finanzkraft vor Transfers pro Kopf (Abbildung 8) stieg von 2016 auf 2019 bei sämtlichen Gemeinden in einem ähnlichen Bereich und sank 2020 auf das Niveau von 2017. Ein deutlich differenzierteres Bild zeigt sich bei der Entwicklung


+10%

Abbildung 7: Finanzkraft vor und nach Transfers nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2020

+18%

2.000

+3%

1.750

Burgenland

+2%

-18%

-9%

-10%

1.250 +1%

in Euro pro Kopf

1.500

Kärnten Niederösterreich Oberösterreich

1.000

Salzburg Steiermark

750

Tirol Vorarlberg

500

250

0 Finanzkraft vor Transfers

Finanzkraft nach Transfers

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Abbildung 8: Entwicklung der Finanzkraft pro Kopf vor und nach Transfers nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 2016 bis 2020 120

120

Finanzkraft nach Transfers

Index (2016 = 100)

Finanzkraft vor Transfers 115

115

110

110

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

105

105

10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

100 2016

2017

2018

2019

100 2016 2020

50.001 bis 500.000 EW 2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016 bis 2020.

der Finanzkraft nach Transfers. Die stärkste Steigerung 2016 bis 2019 verzeichneten mit +14 bzw. +16 Prozent die Gemeinden bis 1.000 EW, die schwächste Dynamik mit +10 Prozent die Gemeinden von 10.001 bis 20.000 EW sowie die Städte über 50.000 EW. 2020 sank die Finanzkraft nach Transfers der Gemeinden bis 1.000 EW deutlich weniger stark als jene der anderen EW-Klassen. Bei einer Betrachtung nach Bundesland (Abbildung 9) zeigt sich bei der Finanzkraft vor Transfers, dass sich das Finanzausgleichsgesetz 2017 durchaus unterschiedlich auf die Bundesländer ausgewirkt hat. Seit 2018 besteht eine ähnliche Entwicklung in allen Bundesländern. Deutlich

differenzierte Ergebnisse sind bei der Finanzkraft nach Transfers ersichtlich. Insbesondere im Jahr 2020 zeigen sich unterschiedliche Unterstützungspakete der Länder, um die pandemiebedingten Mindereinnahmen der Gemeinden abzumildern und damit einen noch weiteren Rückgang der Finanzkraft zu verhindern.

1.3 Resümee Das Jahr 2020 stand im Zeichen der Covid-Pandemie. So kam es zu deutlichen Mindereinnahmen bei den Gemeinden, insbesondere bei den Ertragsanteilen sowie bei den eigenen Abgaben. Die Mindereinnahmen konnten jedoch teils durch

13


Gemeindefinanzen im Überblick

Abbildung 9: Entwicklung der Finanzkraft pro Kopf nach Transfers nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2016 bis 2020

Index (2016 = 100)

125

125 Finanzkraft vor Transfers

Finanzkraft nach Transfers

120

120

115

115

110

110

105

105

100

100

95

95

90 2016

90 2016

2017

2018

2019

2020

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg 2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016 bis 2020.

Abbildung 10: Wesentliche Entwicklungen der Gemeindefinanzen 2009 bis 2020

Starke Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Gemeindefinanzen 2020

Rückgänge bei Ertragsanteilen und eigenen Abgaben, moderate Umlagenentwicklung

-9%

-5%

+2%

Einnahmenrückgänge können durch Transfers der Länder und durch Einsparungen abgemildert werden

Investitionsrückgang weniger stark als befürchtet, Anstieg der Verschuldung

-4%

+8%

www.kdz.or.at Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Transfers der Länder und Einsparungen der Gemeinden abgemildert werden. Es gab in mehreren Bundesländern zusätzliche Mittel der Länder zur Liquiditätsstützung und es wurden erste Mittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm des Bundes an die Gemeinden ausgeschüttet. Die Transferausgaben haben sich mit 2 Prozent gegenüber 2019 moderat entwickelt.

14

Die Investitionen gingen mit -4 Prozent weniger stark zurück als ursprünglich befürchtet. Hier zeigte das kommunale Investitionsprogramm des Bundes seine Wirkung. Die Verschuldung der Gemeindehaushalte stieg mit +8 Prozent zwar stärker als in den Vorjahren, die Verschuldung bewegte sich dennoch in einem vertretbaren Ausmaß.


2. Finanzierungshaushalt Die Covid-19-Pandemie brachte ein deutliches Minus bei den Einzahlungen 2.1 Einzahlungen der Gemeinden Die Gemeinden erhalten ihre Einzahlungen vorwiegend im Rahmen des Finanzausgleichs, aber auch direkt von den Gemeindebürgerinnen und -bürgern. Der nachfolgende Überblick zeigt, wie sich die Einzahlungen zusammensetzen und im Zeitverlauf entwickelt haben. Dabei wird deutlich, dass die Entwicklung primär vom Bundesland und die Struktur von der Größe der Gemeinde abhängig ist. Als wichtigste Einnahmequelle werden die Ertragsanteile näher betrachtet. 2.1.1 Einzahlungen der Gemeinden im Überblick Großteil der Einzahlungen kommt direkt von den Bürgerinnen und Bürgern Die Einzahlungen der Gemeinden (Abbildung 11) belaufen sich insgesamt auf 21,46 Mrd. Euro. 30 Prozent davon entfallen auf die Ertragsanteile (Anteil der Gemeinden an der Summe der vom Bund eingehobenen Steuern, v. a. Einkommensteuer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer). 11 Prozent der Mittel sind Einzahlungen aus Transfers von den Ländern sowie von anderen Gemeinden (z. B. aus Gemeindekooperationen). Hierbei handelt es sich beispielsweise um Investitionszuschüsse oder um laufende Förderungen im Kinderbetreuungsbereich. Mit 37 Prozent der Mittel kommt der Großteil der Einzahlungen direkt von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die wichtigsten Größen sind hierbei die Kommunalsteuer (lohnsummenbasierte Arbeitgeberabgabe), Gebühren (v. a.

für Wasser, Abwasser und Müll) und Leistungsentgelte (etwa Kindergartenbeiträge, Einzahlungen aus Vermietung und Verpachtung). Vergleichsweise geringe Bedeutung hat die Grundsteuer. 19 Prozent der Einzahlungen können weiteren Quellen zugeordnet werden. Zu nennen sind etwa Banken im Rahmen von Darlehen sowie Wertpapieren. Schließlich besteht noch eine Sammelgruppe mit sonstigen Einzahlungen. Hier finden sich u. a. Gewinnentnahmen bei ausgegliederten Gesellschaften, Einzahlungen aus Veräußerungen oder Transfers von Nicht-Gebietskörperschaften (z. B. Unternehmen). Im Vergleich zu 2019 sind 2020 v. a. die Anteile der Ertragsanteile (2019: 31,4 Prozent) zurückgegangen, wohingegen die Transfereinnahmen von Ländern (und Gemeinden) gestiegen sind (2019: 9,5 Prozent).

Abbildung 11: Einzahlungen der Gemeinden im Überblick, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

15


Finanzierungshaushalt

Abbildung 12: Verteilung und Entwicklung der operativen Einzahlungen und Einzahlungen aus Kapitaltransfers nach Einnahmekategorien, 2009 bis 2020 180

8%

90%

6%

170

80%

11%

160

60%

eigene Steuern

Ertragsanteile

150

70% 23%

Index = 2009

Anteil an operativen Einzahlungen und Kapitaltransfereinzahlungen

100%

50% 40%

140

Gebühren, Einzahlungen aus Leistungen und wirtschaftlicher Tätigkeit

130

operative Transfereinzahlungen

120

34%

30%

110

20%

100

10%

Weitere operative Einzahlungen

19%

90

2020

80 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

0%

Kapitaltransferzahlungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Überwiegend konstante Einzahlungen Bis 2019 zeigten sich stabile Verläufe bei den eigenen AbgaIm Folgenden wird auf die operativen Einzahlungen und ben, den Ertragsanteilen und den Gebühren und LeistungsEinzahlungen aus Kapitaltransfers fokussiert. Darlehensentgelten. Dies änderte sich 2020 markant, wo sich deutliche aufnahmen etc. werden daher nicht berücksichtigt. Beim Rückgänge bei den eigenen Steuern (-5 Prozent gegenüber überwiegenden Teil der genannten Einzahlungen handelt es 2019) und Ertragsanteilen (-9 Prozent) zeigten. sich um operative – daher wiederkehrende – Einzahlungen. Nur die Einzahlungen aus Bei den Einzahlungen aus Kapitaltransfers kam Kapitaltransfers von den Ländern oder andees – in Abhängigkeit der getätigten Gemeinderen Gemeinden – etwa für Investitionen – investitionen – zu Schwankungen. Der deutErtragsanteile, haben einen einmaligen Charakter. liche Anstieg 2020 ist auf das kommunale Kommunalsteuer, Investitionsprogramm zurückzuführen, welches Gebühren und Insgesamt zeigt sich eine durchaus unterim Zuge der Pandemie zur Absicherung der Leistungsentgelte schiedliche Dynamik der einzelnen Einzahkommunalen Investitionstätigkeit vonseiten des sind die wichtigsten Bundes bereitgestellt wurde. Der starke Anstieg lungskategorien (Abbildung 12). Am stärksten Einnahmengrößen sind die operativen Einzahlungen aus Transim Bereich der weiteren operativen Einzahlungen der Gemeinden. fers gestiegen. Dies ist in den Jahren 2010 2020 ist zu einem wesentlichen Teil auf die Umbis 2011 auf zusätzliche Einzahlungen aus stellung der VRV zurückzuführen, da hier nun ein Transfers von den Ländern zur Abfederung der zusätzliches Verrechnungskonto zur Verfügung Finanz- und Wirtschaftskrise und 2017 sowie steht (diesen operativen Einzahlungen stehen 2018 auf Zusatzmittel aus dem FAG 2017 zurückzufühdaher operative Auszahlungen in gleicher Höhe gegenüber). ren.10 2020 kam es nochmals zu einem markanten Anstieg durch Maßnahmen der Länder zur Liquiditätsstützung der 2.1.2 Einzahlungen nach Gemeindetypen Gemeinden. Dies waren einerseits Verschiebungen innerEntwicklung ist vom Bundesland abhängig halb der Gemeinde-Bedarfszuweisungen weg von InvestitiDie Einzahlungen der Gemeinden zeigen nach EW-Klassen11 (Abbildung 13) bis zum Jahr 2019 sehr ähnliche Verläufe im onszuschüssen hin zum Haushaltsausgleich. Andererseits Zeitverlauf. 2020 hingegen zeigen sich deutliche Unterschiede. wurden in einigen Bundesländern zusätzliche Mittel für den Während die Einzahlungen der Gemeinden bis 5.000 EW im operativen Bereich zur Verfügung gestellt. Jahr 2020 sogar stiegen (wichtige Rolle der Einzahlungen aus Transfers), wurden die Ausfälle bei den Gemeinden über

10) Diese Zusatzmittel waren insbesondere der Strukturfonds, die Mittel für Eisenbahnkreuzungen und eine einmalige Zahlung zur Abgeltung von Kosten im Migrationsbereich 2017.

16

11) EW = Einwohnerinnen und Einwohner. EW-Klassen sind Klassifizierungen nach Gemeindegröße.


Abbildung 13: Indexentwicklung der operativen Einzahlungen und Einzahlungen aus Kapitaltransfers nach EW-Klassen, 2009 bis 2020 145 140 135 0 bis 500 EW

130 Index = 2009

501 bis 1.000 EW 125

1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW

120

5.001 bis 10.000 EW 115

10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

110

50.001 bis 500.000 EW

105 100 95 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Abbildung 14: Indexentwicklung der operativen Einzahlungen und Einzahlungen aus Kapitaltransfers nach Bundesland, 2009 bis 2020 145 140 135 Burgenland

Index = 2009

130

Kärnten

125

Niederösterreich Oberösterreich

120

Salzburg

115

Steiermark

110

Tirol Vorarlberg

105 100 95 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

5.000 EW nicht ausgeglichen. Besonders signifikante Rückgänge zeigen sich bei den Städten von 20.001 bis 50.000 EW (-4 Prozent) und bei den Städten über 50.000 EW (-6 Prozent). Deutlich differenziertere Ergebnisse präsentieren sich bei den Bundesländern (Abbildung 14). Während die Einzahlungen in den Tiroler Gemeinden von 2009 bis 2019 um 45 Prozent stiegen, erhöhten sich diese in Kärnten nur um 29 Prozent. Wesentliche Rolle für unterschiedliche Entwicklungen spielte hierbei die Dynamik der gemeindeeigenen Steuern (siehe hierzu Tabelle 13 im Anhang). Der einmalige

Ausreißer im Jahr 2012 im Burgenland ist auf den Verkauf der BEGAS-Anteile12 zurückzuführen. 2020 kam es – mit Ausnahme der Gemeinden in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol – zu einem Rückgang der operativen Einzahlungen sowie Einzahlungen aus Kapitaltransfers. Die nach Bundesland unterschiedliche Entwicklung ist in erster Linie auf die unterschiedliche Transferpolitik der Länder zurückzuführen. 12) Burgenländische Erdgasversorgungs-AG

17


Finanzierungshaushalt

Struktur der Einzahlungen hängt von der Gemeindegröße ab Im Folgenden werden die wichtigsten operativen Einzahlungsarten der Gemeinden differenziert nach EW-Klassen dargestellt (Abbildung 15). Die Einzahlungen aus gemeindeeigenen Steuern pro Kopf (Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.) steigen grundsätzlich mit der Gemeindegröße. Dies ist in hohem Maße auf das höhere Kommunalsteueraufkommen aufgrund der höheren Anzahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in zentralen Orten zurückzuführen. Eine Ausnahme stellen die Kleinstgemeinden bis 500 EW dar, da hier zahlreiche wirtschaftsstarke Tourismusgemeinden mit hohen Kommunalsteuereinnahmen vertreten sind. Die Ertragsanteile der Gemeinden bis 10.000 EW sind ähnlich hoch. Jene der Kleinstgemeinden bis 500 EW sind dabei pro Kopf höher, da Tourismusgemeinden bei der Zuteilung der Ertragsanteilsmittel Zuschläge erhalten. Die Ertragsanteile der Gemeinden ab 10.000 EW steigen v. a. aufgrund von Zuschlägen im Rahmen des abgestuften Bevölkerungsschlüssels, um den Städten ihren Aufwand im Rahmen der regionalen Versorgungsfunktion abzudecken. Die Einzahlungen aus Gebühren und aus Leistungen sowie aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit (etwa Leistungsentgelte oder Mieten) steigen ebenfalls mit der Gemeindegröße an, da in Städten in der Regel auch ein

besseres Infrastrukturangebot besteht. Eine Ausnahme stellen wieder die Kleinstgemeinden bis 500 EW dar, da hier verstärkt zahlreiche Tourismusgemeinden mit einem umfangreicheren Leistungsangebot vertreten sind. Weiters ist auf zahlreiche Gemeindeverbände hinzuweisen, welche teilweise auch die Gebühren einheben, wodurch diese Einzahlungen aus Gebühren nicht in den Gemeindehaushalten aufscheinen. Operative Einzahlungen aus Transfers sind in erster Linie laufende Zuschüsse von Bund und Ländern (insbesondere Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung, Feuerwehren und Schulen) sowie Kostenersätze von anderen Gemeinden (beispielsweise im Rahmen von Schulgemeindeverbänden u. ä.). Die bei weitem höchsten operativen Einzahlungen aus Transfers finden sich bei den Kleinstgemeinden. Ein noch stärker ausgeprägtes Bild zeigen die Einzahlungen aus Kapitaltransfers, dies sind etwa einmalige Zuschüsse für Infrastrukturprojekte. Im Vergleich zu 2019 zeigten sich 2020 die Rückgänge bei den eigenen Steuern und den Ertragsanteilen in allen EW-Klassen in einem ähnlichen Bereich. Bei den Gebühren, Einnahmen aus Leistungen & Co bestanden bei den Städten über 20.000 EW stärkere Rückgänge, während diese in den anderen Gemeinden weitgehend konstant blieben.

Abbildung 15: Durchschnittliche operative Einzahlungen und Einzahlungen aus Kapitaltransfers nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2020 1.400 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

1.200

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

1.000

20.001 bis 50.000 EW

Euro pro Kopf

50.001 bis 500.000 EW 800

600

400

200

0 eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

18

operative Transfereinzahlungen

Weitere operative Einzahlungen

Kapitaltransferzahlungen


Abbildung 16: Durchschnittliche operative Einzahlungen und Einzahlungen aus Kapitaltransfers nach Bundesländern in Euro pro Kopf, 2020 1.200 Burgenland Kärnten Niederösterreich

1.000

Oberösterreich Salzburg Steiermark 800

Tirol

Euro pro Kopf

Vorarlberg

600

400

200

0 eigene Steuern

Ertragsanteile

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit

operative Transfereinzahlungen

Weitere operative Einzahlungen

Kapitaltransferzahlungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Deutliche Unterschiede zeigten sich bei den Transfers. Insbesondere bei den Kapitaltransferzahlungen ergaben sich im Vergleich zum Vorjahr noch stärkere Ausschüttungen an kleinere Gemeinden.

aufgrund des abgestuften Bevölkerungsschlüssels höher. Bei den Gebühren, Einzahlungen aus Leistungen sowie Einzahlungen aus Besitz und wirtschaftlicher Tätigkeit zeigen sich unterschiedliche Organisationsformen der Gebührenbereiche. Im Burgenland finden sich etwa flächendeckend Gemeindeverbände im Wasserversorgungs- und Abfallentsorgungsbereich, wodurch die Einzahlungen in den Gemeindehaushalten verhältnismäßig gering ausfallen.

Auch die operativen Einzahlungen nach Bundesländern zeigen eine unterschiedliche Finanzausstattung der Gemeinden (Abbildung 16). So sind beispielsweise die Einzahlungen aus eigenen 2020 zeichnet sich Steuern in Vorarlberg um das 2,7-Fache durch signifikante höher als im Burgenland. Dies ist auch auf das Rückgänge bei den West-Ost-Gefälle bei den durchschnittlichen Ertragsanteilen Gehältern zurückzuführen, das sich wiederum auf die Kommunalsteuerhöhe auswirkt. und den gemeinde-

Die operativen Einzahlungen aus Transfers spiegeln vor allem die unterschiedlichen Förderpolitiken der Länder wider (z. B. für Kinderbetreuung oder im Schulbereich). Die niederösterreichischen Gemeinden etwa eigenen Abgaben Deutlich homogener sind die Pro-Kopf-Werte erhalten vergleichsweise geringe operative aus. der Ertragsanteile zwischen den Bundesländern Transfers, da sie im Gegensatz zu den anderen verteilt, wobei der nivellierende Effekt im Bundesländern für die Personalkosten der Finanzausgleich deutlich wird (Verteilung über Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen die Bevölkerungszahl bzw. den abgestuften nicht selbst aufkommen. Verschiedene FörderBevölkerungsschlüssel). Insgesamt zeigt sich dennoch ein praktiken zeigen sich auch bei den Kapitaltransfers (dies West-Ost-Gefälle, welches auf die Verwendung von Fixsind einmalige Zuschüsse von den Ländern, etwa für schlüsseln bei der Zuteilung der Ertragsanteilsmittel auf Investitionsprojekte). So bestehen zwar in den burgendie Bundesländer zurückzuführen ist, in welche historische ländischen Gemeinden vergleichsweise hohe operative Verteilungsschlüssel von ehemaligen gemeindeeigenen Förderungen, jedoch sind die Einzahlungen aus KapitalAbgaben einfließen, wie etwa die Getränkesteuer. Auch ist transfers deutlich unterdurchschnittlich. die Finanzkraft pro Kopf in jenen Bundesländern mit einem 2020 zeigten sich sowohl bei den operativen Transfers hohen Bevölkerungsanteil in Städten über 10.000 EW als auch bei den Kapitaltransfers deutliche Unterschiede

19


Finanzierungshaushalt

gegenüber dem Vorjahr. In Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg kam es zu einem deutlichen Anstieg der operativen Einzahlungen aus Transfers. Starke Zuwächse bei den Kapitaltransfers zeigten sich in Niederösterreich, Oberösterreich, in der Steiermark und in Tirol. 2.1.3 Ertragsanteile in Veränderung Die Ertragsanteile sind die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden. Abbildung 17 zeigt die Veränderung der Summe der Ertragsanteile differenziert nach zwei EWKlassen pro Kopf (jeweils gegenüber dem Vorjahr). Die Dynamik der Ertragsanteile in den einzelnen Jahren entwickelt sich dabei im Wesentlichen gemäß der wirtschaftlichen Gesamtlage. Die pandemiebedingten Rückgänge 2020 auf 2019 fielen dabei mit 8,9 bzw. 9,2 Prozent deutlich stärker aus als nach der Finanzkrise 2009/2010 mit nur 1,2 bzw. 1,4 Prozent. Im Jahr 2011 trat die zweite Etappe des FAG 2008 in Kraft. Hier erfolgte eine Annäherung der untersten Stufe des abgestuften Bevölkerungsschlüssels auf die Stufe der Gemeinden zwischen 10.001 und 20.000 EW. Die Verluste der Städte über 20.000 EW wurden dabei durch einen Vorausanteil ausgeglichen. Dadurch ergibt sich, dass die Ertragsanteile für die Städte über 20.000 EW gleich geblieben sind, die Gemeinden unter 20.000 EW hingegen um 100 Mio. Euro mehr an Ertragsanteilen zur Verfügung hatten, wodurch die unterschiedliche Entwicklung erklärt werden kann.

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017 kam es zu keinen wesentlichen Umverteilungseffekten zwischen großen und kleinen Gemeinden, da die Umstellung auf eine vereinfachte Ertragsanteilsverteilung unter der Prämisse der Kostenneutralität erfolgte. Insbesondere besteht eine Übergangsregelung, welche etwaige Verluste innerhalb einer Übergangsfrist abfedert. Insgesamt sind die Ertragsanteile der Gemeinden über 10.000 EW seit 2009 pro Kopf um 24 Prozent, jene der Gemeinden bis 10.000 EW um 26 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ergibt sich, dass die Gesamtsumme an Ertragsanteilen bei den Gemeinden über 10.000 EW um 35 Prozent stiegen, jene der Gemeinden bis 10.000 EW nur um 30 Prozent. Dies ist durch die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung zu erklären, welche in den Gemeinden bis 10.000 EW mit nur 3 Prozent deutlich niedriger ist als bei den Städten über 10.000 EW mit 9 Prozent. 2.1.4 Resümee Das Jahr 2020 zeigte markante Rückgänge bei den beiden wichtigen Einzahlungskategorien der Ertragsanteile (-9 Prozent) und eigenen Abgaben (-5 Prozent). Diese sind damit deutlich stärker als nach der Finanzkrise 2009/2010 ausgefallen. Betrachtet man den Zeitraum ab 2009, zeigt sich die hohe Bedeutung der Einzahlungen aus operativen Transfers. Diese stiegen seit 2009 mit 72 Prozent doppelt so stark wie andere wichtige Kategorien und hatten damit insbesondere 2020 eine wichtige Rolle.

Abbildung 17: Jährliche Veränderung der Ertragsanteile je EW-Klasse pro Kopf in Prozent, 2009 bis 2020

FAG 2008 ABS-Abflachung

15,0%

FAG 2017

Veränderung zum Vorjahr in %

11,9%

10,0%

8,1%

5,0%

2,9% 3,4%

4,1% 3,7%

3,2% 2,7%

3,2% 2,0%

0,0%

3,9% 0,9%

0,1%

1,0%

5,5% 4,5% 5,1%

1,8%

Veränderung von 2009 auf 2020: Pro-Kopf-Werte bis 10.000 EW 26%, über 10.000 EW 24% Gesamtsumme bis 10.000 EW 30%, über 10.000 EW 35% Bevölkerung bis 10.000 EW 3%, über 10.000 EW 9%

-1,2% -1,4%

-5,0%

-10,0% 2009/ 2010

2010/ 2011

2011/ 2012

2012/ 2013

2013/ 2014

unter 10.000 EW

2014/ 2015

2015/ 2016

2016/ 2017

2017/ 2018

2018/ 2019

über 10.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe Ertragsanteile unter/über 10.000 EW bezogen auf die Gesamtbevölkerung unter/über 10.000 EW.

20

-9,2% -8,9%

2019/ 2020


2.2 Auszahlungen der Gemeinden Auch bei den Auszahlungen zeigte sich, dass 2020 unmittelbar auf die veränderten Rahmenbedingungen der Pandemie reagiert wurde. Mit 4 Prozent stiegen zwar die Personalausgaben ähnlich wie in den Vorjahren. Hingegen kam es zu Anpassungen im Bereich des Sachaufwandes, wo es etwa zu einem Rückgang bei Instandhaltungsmaßnahmen kam. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Struktur der Auszahlungen nach Aufgabenbereichen sowie Auszahlungsarten. Im Fokus steht weiters die Entwicklung sowie die Bedeutung von Bundesland und Gemeindegröße für die Höhe und Zusammensetzung der Auszahlungen. Der Personalbereich wird vertiefend betrachtet. 2.2.1 Auszahlungen der Gemeinden im Überblick Hauptbereiche Daseinsvorsorge, Pflichtschule und Kinderbetreuung Die Auszahlungen der Gemeinden beliefen sich 2020 auf 21,3 Mrd. Euro13 (Abbildung 18). Der betragsmäßig bedeutendste Bereich ist mit 5,7 Mrd. Euro bzw. 27 Prozent der Auszahlungen der Dienstleistungsbereich der Gemeinden. Hierunter fällt die Daseinsvorsorge wie insbesondere die

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Müllbeseitigung, weiters auch die Straßenreinigung, Grünflächenbetreuung oder Freizeit- und Sporteinrichtungen. Der Dienstleistungsbereich ist jener Aufgabenbereich mit der höchsten Kostendeckung. Ein Großteil der Auszahlungen wird hier durch Gebühren oder Leistungsentgelte der Bürgerinnen und Bürger gedeckt.

Abbildung 18: Auszahlungen nach Aufgabenbereichen, 2020 Finanzwirtschaft; 6,0% Allgemeine Verwaltung; 13,5% + 39% bei allgemeiner Verwaltung

Dienstleistungen; 26,8%

+ 17% bei Dienstleistungen (z.B. Ver- und Entsorgung, Freibäder, Wohn- und Geschäftsgebäude)

Wirtschaftsförderung; 1,5%

Verkehr; 8,7%

+ 32% bei Verkehr (v.a. Straßenbau)

Öffentliche Ordnung und Sicherheit; 2,7%

Bildung; 17,6% Auszahlungen: 21,336 Mrd. Euro

+ 52% bei Bildung (v.a. Kinderbetreuung und Schule)

Kultur; 3,3% + 49% bzw. + 46% bei Soziales und Gesundheit (Umlagen) Soziales; 12,3%

Gesundheit; 7,4% Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: Steigerungen in den Kästchen betreffen den Zeitraum 2009 bis 2020.

13) Die folgende Betrachtung nach Aufgabenbereichen entspricht den Gruppen gemäß der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Konkret bedeutet dies: Allgemeine Verwaltung (Gruppe 0) = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Gruppe 1); Bildung (Gruppe 2) = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Kultur (Gruppe 3) = Kunst, Kultur und Kultus; Soziales (Gruppe 4) = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gesundheit (Gruppe 5) = Gesundheit; Verkehr (Gruppe 6) = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wirtschaftsförderung (Gruppe 7); Dienstleistungen (Gruppe 8); Finanzwirtschaft (Gruppe 9).

21


Finanzierungshaushalt

Der zweitgrößte Bereich ist mit 3,8 Mrd. Euro bzw. 17,6 der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Prozent der Auszahlungen der Bildungsbereich. Dies beStraßen, Plätze, Radwege, Brücken) verantwortlich, ebenso trifft vor allem die Pflichtschulen und die Kinderbetreuung. für Maßnahmen im Straßenverkehr (z. B. Verkehrszeichen) Im Pflichtschulbereich (Volksschulen, Hauptschulen, oder den städtischen öffentlichen Personennahverkehr Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sind Gemeinden (z. B. Straßenbahnen, Busse). zumeist Schulerhalter und stellen hierfür die Infrastruktur bereit (inkl. Reinigung, SchulUntergeordnete Rollen haben die Bereiche wart). In der Kinderbetreuung sind die GeÖffentliche Ordnung und Sicherheit, wo sich meinden sowohl fürs Gebäude als auch für das etwa Auszahlungen für die Feuerwehren Die Auszahlungen Personal zuständig (mit Ausnahme des pädagobefinden, der Kunst- und Kulturbereich der Gemeinden gischen Personals in Niederösterreich). liegen bei 21,3 Mrd. sowie die Wirtschaftsförderung.

Euro. Davon entfallen 27% auf die Dienstleistungen und 18% auf den Kinderbetreuungs- und Pflichtschulbereich.

13,5 Prozent der Auszahlungen werden für den allgemeinen Verwaltungsbereich verwendet. Dies betrifft etwa Auszahlungen für die Verwaltung der Gemeinden (z. B. Gemeindeamt), insbesondere Auszahlungen für Personal und für gewählte Gemeindeorgane (z. B. Sitzungsgelder) und Pensionen.

Auf die Bereiche Soziales und Gesundheit entfallen 12 bzw. 7 Prozent der Auszahlungen. Hierbei handelt es sich im überwiegenden Maße um Umlagen, daher Finanzierungsbeiträge der Gemeinden zu eigentlichen Landesaufgaben. Die Sozialhilfeumlage dient der Kofinanzierung von Pflegedienstleistungen, der bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Kinder- und Jugendhilfe, die Krankenanstaltenumlage zur Kofinanzierung von Krankenanstalten.

Hohe Dynamik im Umlagenbereich sowie bei Kinderbetreuung und Pflichtschulen Eine hohe Dynamik der operativen Auszahlungen zuzüglich Investitionen14 zeigt sich im Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich, der sozialen Wohlfahrt und im Gesundheitsbereich (Abbildung 19). Die Auszahlungen erhöhten sich in diesen Aufgabenbereichen von 2009 bis 2020 um 49 bis 56 Prozent, vor allem aufgrund der hohen Dynamik der Sozialhilfe- und Krankenanstaltenumlage sowie der Ausbaubemühungen im Bereich der Ganztagsschulen und des Ausbaus des Leistungsangebotes im Kinderbetreuungsbereich.

14) Im Folgenden erfolgt ein Fokus auf die operativen Auszahlungen und Investitionen. Nicht enthalten sind daher z. B. Tilgungen, geleistete Kapitaltransferzahlungen.

9 Prozent der Auszahlungen betreffen den Verkehrsbereich. Gemeinden sind für das Errichten und Instandhalten

Abbildung 19: Indexentwicklung der operativen Auszahlungen und Investitionen nach Aufgabenbereichen, 2009 bis 2020 160 Allgemeine Verwaltung 150 Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung

Index = 2009

140 130

Kultur

120

Soziales Gesundheit

110

Verkehr 100 Wirtschaftsförderung 90 80 2009

Dienstleistungen* 2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: *) Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt im Jahr 2018, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

22


Abbildung 20: Verteilung und Entwicklung der operativen Auszahlungen und Investitionen nach Kategorien, 2009 bis 2020

100%

160

15%

Leistungen für Personal 150

80%

140

70% 60%

30%

Index = 2009

Anteil an operativen Auszahlungen sowie Investitionen und Tilgungen

90%

170

6%

50% 40% 28%

130

110 100

20%

90 21%

80

2020

70 2009

0%

operative Transferauszahlungen

120

30%

10%

Sachaufwand*

Investitionen**

Tilgungen

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: *) inkl. sonstiger operativer Auszahlungen **) Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt im Jahr 2018, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Nur 17 Prozent Steigerung gab es im Dienstleistungsbereich. Hierbei ist darauf zu verweisen, dass in diesem Bereich verstärkt Leistungen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert sind, in denen die Dynamik durchaus auch höher sein kann. Im Verkehrsbereich kam es in den letzten Jahren zu merkbar höheren Steigerungsraten, welche vor allem auf den Ausbau und die Sanierung von Gemeindestraßen und Bauhöfen sowie auf Maßnahmen der Post- und Telekommunikationsdienste (Breitbandausbau) zurückzuführen sind. 2020 zeigen Anstiege gegenüber 2019 in den Bereichen Soziales (Umlagen), Öffentliche Ordnung und Sicherheit und Allgemeine Verwaltung (Pandemiebewältigung). In allen anderen Aufgabenbreichen kam es zu Rückgängen; am stärksten im Bereich der Kultur (-4 Prozent) sowie bei der Wirtschaftsförderung und bei den Dienstleistungen (je -3 Prozent. Rückgänge im Bereich Gesundheit ergeben sich aufgrund von gesunkenen Personalausgaben, welche jedoch noch näher zu betrachten wären. Schwache Entwicklung bei Sachaufwand steht Anstieg bei Umlagen und Personal gegenüber Betrachtet man die Struktur der Auszahlungen werden strukturelle Veränderungen sichtbar, welche insbesondere auf Konsolidierungsbemühungen zurückzuführen sind (Abbildung 20). Das Wachstum in den zentralen Bereichen der Auszahlungen für Personal sowie für den Sachaufwand

stieg in den letzten Jahren weniger stark als der Umlagenbereich (operative Transferauszahlungen). 2020 stiegen die Auszahlungen für die laufenden Transferauszahlungen und fürs Personal um rund 4 Prozent. Die Anstiege beim Personal sind darin begründet, dass stabile Personalstände eine Bedingung für die Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge und für die Bewältigung der Pandemie waren. Auch ist zu betonen, dass Gemeinden von der Möglichkeit von Kurzarbeit ausgeschlossen waren. Positiv zu werten ist ein vergleichsweise geringer Anstieg der Transferauszahlungen an Träger des öffentlichen Rechts um 2 Prozent, während die Transferauszahlungen insgesamt um 4 Prozent stiegen. Dies ergibt sich, da sich die Transfers an private Haushalte und NPOs pandemiebedingt um 17 Prozent erhöhten (z. B. Impf- und Teststraßen). Beim Sachaufwand zeigte sich ein Rückgang bei den Auszahlungen für Instandhaltung um 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch die sonstigen Auszahlungen (z. B. Zinsaufwand, Gewinnentnahmen von marktbestimmten Betrieben) reduzierten sich stark. Interessant ist die Betrachtung der Investitionen im Zeitverlauf. Nach der Finanzkrise 2009/2010 kam es zu einem markanten Rückgang der Investitionen. Auch 2020 ist ein Rückgang zu verzeichnen, jedoch mit -4 Prozent weniger stark als ursprünglich befürchtet. Hier hat das kommunale Investitionsprogramm 2020 gegengesteuert. Die vergleichs-

23


Finanzierungshaushalt

weise hohe Investitionstätigkeit der Jahre 2018 und 2019 ist im Zusammenhang mit dem kommunalen Investitionsprogramm 2017 zu sehen. 2.2.2 Auszahlungen nach Gemeindetypen Verschiedene Aufgaben der Gemeinden spiegeln sich in der Struktur der Auszahlungen wider Die Gemeinden unterscheiden sich hinsichtlich Struktur und Höhe der Auszahlungen in Abhängigkeit der EW-Klasse15 und des Bundeslandes, wie nachfolgend ersichtlich wird. Dies ist das Ergebnis etwa unterschiedlicher institutioneller (z. B. Ausmaß an ausgelagerten Gesellschaften und Gemeindeverbänden), rechtlicher (z. B. Zusatzaufgaben von Statutarstädten) oder funktionaler Rahmenbedingungen (z. B. regionale Versorgungsfunktion von zentralen Orten).

ve Transferauszahlungen mit der EW-Klasse steigen. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Auszahlungen für Sachaufwand sind in Kleinstgemeinden (bis 500 EW) deutlich höher als in den großen Städten, die niedrigsten Auszahlungen verzeichnen Gemeinden mit 2.501 bis 5.000 EW.

Am stärksten stiegen die Auszahlungen für die Kinderbetreuung und Schulen (+52 %) und für die Kofinanzierung für Soziales und Gesundheit (49 bzw. 46 %).

Im Folgenden werden die operativen Auszahlungen sowie Investitionen differenziert nach EW-Klassen dargestellt (Abbildung 21). Dabei zeigt sich, dass die Auszahlungen für Personal und für operati15) Einwohnerinnen- und Einwohnerklassen: Klassifizierung nach Gemeindegröße

Der Anstieg bei den Auszahlungen für Personal ist damit zu erklären, dass Gemeinden ab einer bestimmten Größe ein umfangreicheres Aufgabenportfolio zu bewältigen haben als kleinere Gemeinden, wodurch auch mehr Personal benötigt wird. Bei den Gemeinden bis 1.000 EW bestehen höhere Pro-Kopf-Auszahlungen, da es eine Mindestzahl an Personal für die Basisaufgaben in der Verwaltung geben muss. Die Höhe der Umlagen (operative Auszahlungen für Transfers) ist in hohem Maße von der Finanzkraft einer Gemeinde abhängig, welche ebenfalls mit der Gemeindegröße ansteigt.

Beim Sachaufwand werden Unterschiede in der Infrastrukturerhaltung deutlich. Bei Kleinstgemeinden sind die Fixkosten der Infrastruktur für verhältnismäßig wenige Einwohnerinnen und Einwohner zu tragen, das spricht für Gemeindekooperationen oder -zusammenlegungen. Größere Gemeinden haben eine regionale Versorgungsfunktion

Abbildung 21: Durchschnittliche operative Auszahlungen und Investitionen nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2020

1.600

1.400 0 bis 500 EW

1.200

501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW

Euro pro Kopf

1.000

2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW

800

10.001 bis 20.000 EW 600

20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

400

200

0 Leistungen für Personal

Sachaufwand*

operative Transferauszahlungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: *) inkl. sonstiger operativer Auszahlungen.

24

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit


Abbildung 22: Durchschnittliche operative Auszahlungen und Investitionen nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2020 1.400

1.200 Burgenland

Euro pro Kopf

1.000

Kärnten Niederösterreich

800

Oberösterreich Salzburg

600

Steiermark Tirol

400

Vorarlberg

200

0 Leistungen für Personal

Sachaufwand*

operative Transferauszahlungen

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: *) inkl. sonstiger operativer Auszahlungen.

zu erfüllen. Von den Infrastrukturen und Dienstleistungen der zentralen Orte profitiert daher neben der gemeindeeigenen Bevölkerung auch die Bevölkerung der umliegenden Region. Insgesamt sinken die Pro-Kopf-Investitionen mit steigender Gemeindegröße. Wesentlicher Grund in den Kleinstgemeinden ist, dass die Infrastrukturleistung auf weniger Köpfe verteilt werden muss. Es deutet aber auch auf einen verstärkten Infrastrukturausbau hin – etwa im Kinderbetreuungsbereich. Die niedrigen Pro-Kopf-Investitionen bei den Städten sind darauf zurückzuführen, dass wesentliche Teile der Investitionen in gemeindeeigene Gesellschaften ausgelagert wurden. Unterschiedliche Rahmenbedingungen in Bundesländern bestimmen Höhe der Auszahlungen Abbildung 22 zeigt starke Unterschiede nach Bundesländern, welche im Wesentlichen auf unterschiedliche rechtliche oder institutionelle Vorgaben zurückzuführen sind. In Niederösterreich sind beispielsweise die Auszahlungen für Personal vergleichsweise niedrig, da nur in diesem Bundesland die Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen beim Land angestellt sind. Ebenso bestehen beim Sachaufwand deutliche Unterschiede. Auch hier werden unterschiedliche Strukturen deutlich (z. B. Ausmaß an Gemeindeverbänden oder Ausgliederungen).

Weitere Differenzen sind bei den operativen Auszahlungen für Transfers zu erkennen. Hier wirken sich insbesondere die unterschiedlichen Kofinanzierungsregelungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit aus. So liegt der Kofinanzierungsanteil an den Krankenanstalten im Burgenland nur bei 10 Prozent, in den anderen Bundesländern im Schnitt bei 40 Prozent. Auch bei den Investitionen zeigen sich Unterschiede je nach Bundesland. In Vorarlberg wurde 2020 2,8 mal so viel investiert wie in den Gemeinden im Burgenland. Hier machen sich auch unterschiedliche institutionelle Gegebenheiten bemerkbar, wie etwa das Ausmaß an Gemeindeverbänden und ausgelagerten Gesellschaften, welche in dieser Statistik nicht enthalten sind. Höchste Netto-Belastung bei den kleinsten und größten Gemeinden Neben den Auszahlungen interessiert die laufende NettoBelastung16 in den einzelnen Aufgabenbereichen17 (Ab16) Die Netto-Belastung ist der Saldo aus operativen Einzahlungen und Auszahlungen. Einmalige Vorhaben (insbesondere Investitionsvorhaben, Darlehensaufnahmen) werden nicht berücksichtigt. 17) Die Gruppe 9 (Finanzwirtschaft), in welcher jene Finanzflüsse dargestellt werden, die nicht einzelnen Aufgabenbereichen zugeordnet werden können (z. B. eigene Steuern, Ertragsanteile), wird hier nicht aufgezeigt.

25


Finanzierungshaushalt

Abbildung 23: Operative Netto-Belastung der Gemeinden nach Aufgabenbereichen und EW-Klasse, 2020 in Euro pro Kopf

-2.200

-2.000

-1.800

-1.600

-1.400

-1.200

-1.000

-800

-600

-400

-200

0

200

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Allgemeine Verwaltung

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Bildung

Kultur

Soziales

Gesundheit

Verkehr

Wirtschaftsförderung

Dienstleistungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

bildung 23), welche nach EW-Klassen einen U-förmigen mit der EW-Klasse steigende Nettobelastung zu beobachVerlauf zeigt. Dies bedeutet, dass sowohl die kleinsten ten. Dies erklärt sich dadurch, dass diese Gemeinden auch Gemeinden bis 500 EW als auch die großen Städte über Infrastruktur und Leistungen zur Verfügung stellen, die von 20.000 EW verstärkt auf allgemeine Steuermittel zurückBürgerinnen und Bürgern umliegender Gemeinden genutzt greifen müssen und ihre Leistungen nicht direkt über werden. Die Finanzierung obliegt aber zu großen Teilen Leistungsentgelte oder Gebühren finanzieausschließlich den Zentralorten, weshalb hier die ren können. Der geringste Zuschussbedarf Nettobelastung steigt. Solche regionale Versorbesteht bei den Gemeinden zwischen 1.001 31 % der Gemeinde- gungsfunktionen umfassen Leistungen im Bereich und 5.000 EW. Die Begründung für diese bediensteten sind in der Kultur (Kulturhäuser, Veranstaltungszentren), nach EW-Klassen sehr unterschiedliche BeMusikschulen, im Sport, in der Kinderbetreuung, den Bereichen lastung findet sich insbesondere im Bereich in Schulen, im öffentlichen Verkehr u. v. m. Kinderbetreuung der allgemeinen Verwaltung, wo der U-förund Pflichtschule mige Verlauf besonders ausgeprägt ist. Dies Deutliche Unterschiede bestehen zwischen kleitätig. ist tendenziell auf strukturelle Ineffizienzen neren und größeren Gemeinden in den Gruppen im Verwaltungsapparat zurückzuführen. So Soziales und Gesundheit. Der steigende Verlauf muss jede Gemeinde – unabhängig von der wird maßgeblich durch die Umlagenbelastung der Größe – ein gewisses Grundangebot in der Gemeinden bestimmt, welche mit zunehmender Verwaltung erbringen (z. B. Gemeindeamt, Finanzkraft steigt. Mindestmaß an Verwaltungspersonal, Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin). 2.2.3 Personal im Detail Als wichtiger Ausgabenbereich werden die Auszahlungen Bei den Gemeinden über 50.000 EW ist im Bereich der allfür Personal näher betrachtet. Dabei ist darauf hinzuweigemeinen Verwaltung zu berücksichtigen, dass diese Städte sen, dass ausgelagerte Gemeindeeinheiten und Gemeindehöhere Pensionszahlungen haben, die in den anderen verbände in den Gemeindehaushaltsdaten nicht enthalten Größenklassen nicht in dem Ausmaß anfallen, da sie nicht sind. vollständig von den Gemeinden, sondern im hohen Maße von den Pensionsversicherungsträgern getragen werden Seit 2017 wieder Anstieg beim Personalstand (Sozialversicherung mit Bundeszuschuss). Die Gemeinden beschäftigten im Jahr 2020 insgesamt 80.926 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Bis 2016 Neben den unterschiedlichen Belastungen in der Verwalstagnierte der Personalstand weitgehend. Seit 2017 zeigen tung ist insbesondere ab einer EW-Klasse von 10.001 EW in sich wieder nennenswerte Anstiege. Von 2009 auf 2020 den Bereichen Kultur, Soziale Wohlfahrt, Gesundheit und stieg die Anzahl an Bediensteten um 8 Prozent. im Bereich der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge eine

26


Tabelle 1: Entwicklung der Anzahl der Gemeindebediensteten nach EW-Klasse, 2009 bis 2020

EinwohnerInnenKlassen

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

Anzahl der Gemeindebediensteten 2009

2010

372 2.004 11.710 14.212 13.001 9.963 8.225 15.443 74.930

366 2.040 11.752 14.281 13.171 9.970 8.014 15.435 75.028

2016

2017

Index 2020

2018

2019

2020

Bedienstete zum 31.12. 396 411 412 2.173 2.207 2.238 12.719 12.979 13.227 15.232 15.559 15.856 13.155 13.385 13.536 10.163 10.329 10.659 7.482 7.610 7.640 13.329 13.747 13.398 74.649 76.228 76.965

424 2.339 13.610 16.283 13.913 10.987 7.877 13.432 78.865

427 2.384 13.784 16.545 14.331 11.088 7.596 14.772 80.926

2009 = 100

2016 = 100

115 119 118 116 110 111 92 96 108

108 110 108 109 109 109 102 111 108

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Tabelle 2: Entwicklung der Bedienstetenzahl der Gemeinden nach Bundesland, 2009 bis 2020

Anzahl der Gemeindebediensteten

Index 2020

Bundesländer

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2009

2010

3.093 5.722 16.674 14.385 8.825 13.317 8.028 4.886 74.930

3.130 5.743 16.804 14.525 8.897 13.274 7.988 4.667 75.028

2016

2017

2018

2019

2020

Bedienstete zum 31.12. 3.323 3.330 3.341 5.384 5.381 5.271 16.728 16.861 17.183 14.574 14.787 14.975 8.710 8.864 8.580 11.896 12.247 12.247 8.957 9.504 9.923 5.078 5.255 5.446 74.649 76.228 76.965

3.330 5.392 17.584 15.346 8.692 12.712 10.183 5.625 78.865

3.459 5.264 18.206 16.863 8.640 12.912 10.000 5.582 80.926

2009 = 100

2016 = 100

112 92 109 117 98 97 125 114 108

104 98 109 116 99 109 112 110 108

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Bei einer Betrachtung nach EW-Klassen (Tabelle 1) zeigt sich, dass der Zuwachs an Gemeindebediensteten mit der EW-Klasse tendenziell abnimmt. Bei den Städten über 20.000 EW kam es seit 2009 zu einem Rückgang, was teils auf Konsolidierungsbemühungen, teils auf Ausgliederungen zurückzuführen ist. Bei Betrachtung nach Bundesländern zeigt sich ein differenziertes Bild (Tabelle 2). Rückgänge von 2 bzw. 8 Prozent gab es in Kärnten, Salzburg und der Steiermark. Die stärksten Zuwächse zeigten sich mit 25 Prozent in Tirol. Mehr Personal bei Bildung, allgemeiner Verwaltung und in der Daseinsvorsorge Seit 2009 sind die Auszahlungen für Personal der Gemeinden um insgesamt 1.240 Mio. Euro bzw. 40 Prozent gestiegen, bedingt durch die Altersstruktur, die Biennalsprünge im öffentlichen Dienst und die Gehaltsanpassungen.

Abbildung 24 zeigt die Entwicklung der Auszahlungen für Personal der Gemeinden nach Aufgabenbereichen. Dabei fällt auf, dass die Auszahlungen für Personal in der allgemeinen Verwaltung (Anteil von 25 Prozent 2020), im Kinderbetreuungs- und Bildungsbereich (31 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (22 Prozent für allgemeine Daseinsvorsorge wie z. B. Wasser, Abwasser, Abfall etc.) drei Viertel der gesamten Auszahlungen für Personal ausmachen. Die stärksten absoluten Zuwächse seit 2009 bestehen in der Kinderbetreuung und bei Pflichtschulen mit einem Plus von 559 Mio. Euro bzw. 72 Prozent aufgrund der Ausbauprogramme im Kinderbetreuungsbereich und bei Ganztagsschulen. Die Anstiege in der allgemeinen Verwaltung liegen bei 288 Mio. Euro bzw. 36 Prozent, im Dienstleistungsbereich bei 191 Mio. Euro bzw. 26 Prozent.

27


Finanzierungshaushalt

Abbildung 24: Auszahlungen aus Personalaufwand nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro, 2009 und 2020 810

Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit

1.098

108 142 779

Bildung 136

Kultur

1.338

182

136 172

Soziales

2009

2020

47 54

Gesundheit

198

Verkehr

246

17 18

Wirtschaftsförderung

741

Dienstleistungen 99

Finanzwirtschaft 0

932

129 200

400

600

800

1.000

1.200

1.400

in Mio. Euro

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

2.2.4 Resümee Im Gegensatz zu den Einzahlungen kam es bei den Auszahlungen im Jahr 2020 zu keinen signifikanten Rückgängen. So stiegen die Auszahlungen für Personal und die Auszahlungen für operative Transfers in einem ähnlichen Ausmaß wie in den Vorjahren. Es wurden jedoch Instandhaltungsmaßnahmen aufgeschoben und Tilgungen reduziert. Insgesamt stiegen die operativen Auszahlungen mit nur 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr nur moderat. Betrachtet man den gesamten Zeitraum, zeigt sich bei den Auszahlungen für operative Transfers (hohe Umlagendynamik) (+45 Prozent seit 2009) insgesamt eine höhere Dynamik als für das Personal (+40 Prozent) und Sachauf-

28

wand (+23 Prozent). Nach Aufgabenbereichen zeigte sich die höchste Dynamik in den Bereichen Bildung (+56 Prozent), soziale Wohlfahrt (+51 Prozent) und Gesundheit (+49 Prozent). Bei den letzten beiden Aufgabenbereichen handelt es sich in hohem Maße um Umlagen an die Länder, deren Höhe von den Gemeinden im Wesentlichen nicht beeinflusst werden kann. Während die Anzahl an Gemeindebediensteten bis zum Jahr 2016 kontinuierlich leicht sank, ist seit 2017 wieder ein Anstieg der Bediensteten zu verzeichnen. Wesentlicher Grund hierfür ist der Ausbau in den Bereichen Kinderbetreuung und Ganztagsschulen.


Ergebnishaushalt

3. Ergebnishaushalt Erstes Nettoergebnis im Krisenjahr negativ Der Ergebnishaushalt ermöglicht es, die periodengerechte Wertentwicklung der kommunalen Leistungen (Erträge) und des Verbrauchs bzw. der Nutzung von Gütern und Dienstleistungen (Aufwendungen) einer Gemeinde zu betrachten. Die Differenz zwischen Erträgen und den Aufwendungen bildet das Nettoergebnis. Dieses gibt darüber Auskunft, ob die Erträge ausreichen, um die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen und die dafür erforderliche Infrastruktur (Wertverzehr des Anlagevermögens in Form der Abschreibungen) abzudecken. Auch zu beachten ist die Rücklagenveränderung, die im Ergebnishaushalt ersichtlich ist. Aufgrund der erstmaligen Erstellung des Ergebnishaushalts im Jahr 2020 ist keine Mehrjahresbetrachtung möglich. Dieses Kapitel soll daher einen ersten Überblick geben, wie die Erträge und Aufwendungen aufgeteilt sind und wie sich das Nettoergebnis und die Rücklagenbewegung im Vergleich zwischen Bundesländern und EW-Klassen im Finanzjahr entwickelt haben. Als wichtiger Aufwandsposten werden die Abschreibungen im Detail betrachtet.

3.1 Erträge und Aufwendungen im Überblick Über ein Drittel der Erträge kommt aus Ertragsanteilen Die Erträge der Gemeinden (Abbildung 25) betragen 19,0 Mrd. Euro, davon entfallen 34 Prozent auf die Ertragsanteile. 7,7 Prozent der Erträge sind laufende Transfers von Ländern und anderen Gemeinden. Laufende Transfers sind Leistungen ohne geldwerte Gegenleistung, die beim Emp-

fänger ertragswirksam erfasst werden und für laufende Verwendungszwecke bestimmt sind. In den Erträgen sind keine Kapitaltransfers enthalten, da diese dem Finanzierungshaushalt in der investiven Gebarung zuzuordnen sind. Für die vorliegende Auswertung wurden die Erträge um die Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungen bereinigt, welche nicht in allen Bundesländern einheitlich verbucht werden.18 18) Näheres zu methodischen Hinweisen kann dem Kapitel 9 entnommen werden.

Abbildung 25: Erträge der Gemeinden im Überblick, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: Bereinigt um Kontogruppe 871 in den Bundesländern NÖ, Stmk, T.

29


Ergebnishaushalt

Abbildung 26: Aufwendungen der Gemeinden nach Bereichen im Überblick, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Dienstleistungs- und Bildungsbereich betreffen 41 Prozent der Aufwendungen Die Aufwendungen betragen in Summe 19,7 Mrd. Euro (Abbildung 26). Der Bereich der Dienstleistungen, das sind unter anderem die Gebührenhaushalte wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, macht mit 4,8 Mrd. Euro bzw. 24,6 Prozent den größten Bereich aus. Durch die Erfassung der Abschreibungen ist besonders für diesen Bereich nun eine Beurteilung der Kostendeckung näherungsweise möglich und bietet einen Vorteil zur bisher kameralen Darstellung.

Abschreibungen machen 30 Prozent des Sachaufwandes aus Betrachtet man die Aufwendungen nach der ökonomischen Gliederung, zeigt sich folgendes Bild (Abbildung 27). Der Personalaufwand, das heißt inklusive der nicht finanzierungswirksamen Dotierung von Personalrückstellungen wie Abfertigung, Jubiläumsgeld und ggf. Pensionen, beträgt 4,5 Mrd. Euro bzw. 23 Prozent aller Aufwendungen. Durch den Ergebnishaushalt wird ab dem Jahr 2020 nun die zukünftige Verpflichtung gegenüber dem Personal periodengerecht 3,3 Mrd. Euro werverteilt. Somit wird der Aufwand den Jahren den in Form von zugeschrieben, in denen der Anspruch von Abschreibungen und Bediensteten auch tatsächlich erworben wird.

Der nächstgrößte Bereich mit 3,6 Mrd. Euro bzw. 16,5 Prozent ist die Bildung mit den Instandhaltungen Pflichtschulen und der Kinderbetreuung. aufgewendet. 14,5 Prozent der Aufwendungen entfallen auf Der nächste Block sind die Sachaufwendungen die allgemeine Verwaltung, gefolgt vom Sozialin Höhe von 8,3 Mrd. Euro, die 42 Prozent bereich mit 13,4 Prozent. Alle anderen Bereiche der Gesamtaufwendungen ausmachen. Davon fallen unter die 10-Prozent-Marke. Insgesamt fließen 0,8 Mrd. in Instandhaltungsmaßnahzeigt sich ein sehr ähnliches Bild gegenüber den men und 2,5 Mrd. Euro in den nicht finanzieAuszahlungen (siehe Kapitel 2.2 Auszahlungen der Gemeinrungswirksamen Sachaufwand, das sind fast zur Gänze die den). Im Ergebnishaushalt werden jedoch keine InvestitioAbschreibungen. Somit werden rund 3,3 Mrd. für die Subnen und keine Tilgungen erfasst. stanzerhaltung und -nutzung aufgewendet. Die restlichen Sachaufwendungen verteilen sich auf Verbrauchsgüter,

30


Abbildung 27: Aufwendungen nach ökonomischer Gliederung, 2020

in Mio. Euro

306

4.507

757

2.484

10% Personalaufwand Sonstiger Sachaufwand Finanzaufwand

4.317

Sachaufwand

Personalaufwand 0%

5.011

20%

30%

40%

50%

2.309

Trasferaufwand 60%

Instandhaltung Transferaufwand an Träger des öffentlichen Rechts

70%

80%

90%

100%

Nicht finanzierungswirksamer Sachaufwand Sonstiger Transferaufwand

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Verwaltungs- und Betriebsaufwand, Mietaufwendungen, Kostenbeiträge und Leistungsentgelte.

Rücklagen aufzulösen, um einen Ausgleich im Ergebnishaushalt zu erzielen.

Die laufenden Transferaufwendungen haben einen Anteil von 34 Prozent. Die laufenden Transfers an Träger öffentlichen Rechts, das sind Bund, andere Gemeinden, aber vor allem Länder in Form von Umlagen, betragen 4,3 Mrd. Euro. Weitere Transfers ergehen an Beteiligungen, Unternehmen, Haushalte und Organisationen ohne Erwerbscharakter in Höhe von 2,3 Mrd. Euro.

Das Nettoergebnis unterscheidet sich im Krisenjahr 2020 nach EW-Klassen deutlich. Kleinstgemeinden weisen im Schnitt ein negatives Nettoergebnis von -528 Euro pro Kopf aus. Die Rücklagenbewegung ändert kaum etwas am Ergebnis. Dies hängt mit der hohen Abschreibungsbelastung pro Kopf zusammen, da diese EW-Klasse auch das höchste Vermögen pro Kopf19 zu erhalten hat (siehe Kapitel Vermögenshaushalt). Je größer die Gemeinde ist, desto besser wird das Nettoergebnis. Die EW-Klasse 10.001 bis 20.000 EW schaffte demnach fast einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt. Die großen Städte ab 50.001 EW weisen ein negatives Nettoergebnis von -160 Euro pro Kopf aus, konnten aber durch Rücklagenentnahmen das Ergebnis auf -96 Euro verbessern.

Eine untergeordnete Rolle spielen die Finanzaufwendungen, das sind vor allem Zinsaufwände, in Höhe von 0,3 Mrd. Euro.

3.2 Nettoergebnis Durchwegs negative Nettoergebnisse nach EW-Klasse im Pandemiejahr 2020 Das Nettoergebnis vor Rücklagen (Abbildung 28) zeigt am Ende eines Finanzjahres, ob die Gemeinde einen Wertzuwachs oder einen Wertverlust in der Periode erzielen konnte. Im Ergebnishaushalt werden Rücklagen zugeführt oder aufgelöst, die das Nettoergebnis nach Rücklagen bestimmen. Eine Rücklagenzuführung erfolgt in der Regel, wenn Überschüsse erzielt werden konnten, beispielsweise in den Gebührenhaushalten. Die Zuführung vermindert das Nettoergebnis. Ob auch die entsprechenden Zahlungsmittel vorhanden sind, ist nur über den Vermögenshaushalt (liquide Mittel) bestimmbar. In manchen Bundesländern ist auch die Bildung von buchhalterischen Rücklagen möglich. Rücklagen werden in der Regel entnommen, wenn die entsprechend gebundenen Zahlungsmittel für eine Investition verwendet werden. Eine Entnahme führt zu einer Verbesserung des Nettoergebnisses. Auch hier ist es in manchen Bundesländern möglich, buchhalterische

Bundeslandweise unterschiedliche Nettoergebnisse Im Bundesländervergleich (Abbildung 29) zeigt sich ein differenziertes Bild. Hier konnten oberösterreichische und Salzburger Gemeinden ein positives Nettoergebnis erzielen. Es konnten dadurch Rücklagen aufgebaut werden, die auch mit Zahlungsmitteln hinterlegt sind (in diesen Bundesländern ist die Bildung von Rücklagen grundsätzlich nur finanzierungswirksam möglich). Vorarlberger Gemeinden konnten das negative Nettoergebnis mit Rücklagenauflösungen noch positiv drehen. Während die anderen Bundesländer zwischen -115 Euro und -218 Euro pro Kopf schwanken, hebt sich Tirol mit -388 Euro vor und -406 Euro pro Kopf nach Rücklagen hervor. Dies könnte insbesondere mit dem hohen Vermögen und somit hohen Abschreibungen zusammenhängen, aber auch mit weniger passivierten Investitionszuschüssen, die 19) Hier sind überdurchschnittlich viele Tourismusgemeinden mit entsprechender Infrastruktur vertreten.

31


Ergebnishaushalt

durch die Auflösung als Ertrag den Abschreibungen entgegenwirken können. Zudem ist das Nettoergebnis um die Erträge aus Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln bereinigt, die grundsätzlich dem Charakter eines Zuschusses für Investitionen ähneln20, um einen Vergleich der Ergebnishaushalte zu ermöglichen.

Vier Bundesländer, das sind Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und Tirol, konnten Haushaltsrücklagen aufbauen, die in Zukunft für Investitionen verwendet werden können. Umgekehrt haben die Bundesländer Burgenland, Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg mehr Rücklagen entnommen, um sie für Investitionen zu verwenden oder um den Haushaltsausgleich zu erzielen (beispielsweise Niederösterreich, Steiermark) bzw. in den Rücklagen passivierte Bedarfszuweisungsmittel aufzulösen (Verpflichtung in der Steiermark, Wahlmöglichkeit in Niederösterreich).

3.3 Rücklagen 2020 wurden Rücklagen je nach Bundesland und EW-Klasse zugeführt oder entnommen Rücklagen (Abbildung 30) werden aus dem Ergebnishaushalt zugeführt bzw. entnommen. Die Rücklagenveränderung wirkt sich auf das Nettoergebnis aus und bestimmt, in welcher Höhe es schlussendlich dem Nettovermögen als kumuliertes Nettoergebnis zufließt. Haushaltsrücklagen beeinflussen jedoch auch den Stand im gleichnamigen Posten im Nettovermögen. Somit ist die Auswirkung auf das Nettovermögen (Erhöhung oder Verminderung) vor und nach Rücklagenbewegung dieselbe. Betrachtet man die Rücklagenveränderung im Detail, ergibt sich im Bundesländervergleich ein unterschiedliches Bild.

Die unterschiedlichen Buchungspraktiken in den Bundesländern haben auch Auswirkungen auf die Darstellung der Rücklagenveränderung nach EW-Klasse (Abbildung 31). Der Wert schwankt nach EW-Klassen zwischen -16 Euro pro Kopf (Rücklagenaufbau) und +22 Euro pro Kopf (Rücklagenverwendung). Die größten Städte ab 50.000 EW haben mehr Rücklagen entnommen und liegen bei +64 Euro pro Kopf.

3.4 Abschreibungen Abschreibungen in den meisten Bundesländern auf einem ähnlichen Niveau Mit der VRV 2015 ist erstmals die Erfassung von Abschreibungen möglich. Insgesamt lagen die Abschreibungen

20) Bedarfszuweisungsmittel sind grundsätzlich Eigenmittel der Gemeinden, die von den Ländern verwaltet werden.

-96

-160

-22

-18

-6

-33

-54

-72

-61

-104

-111

-241

-225

-529

-528

0

-3

Abbildung 28: Nettoergebnis pro Kopf nach EW-Klasse vor und nach Rücklagen, 2020

in Euro pro Kopf

-100 -200 -300 -400 -500 -600 0 bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

Nettoergebnis vor Rücklagen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: Bereinigt um Kontogruppe 871 in den Bundesländern NÖ, Stmk, T.

32

5.001 bis 10.001 bis 20.001 bis 50.001 bis 10.000 EW 20.000 EW 50.000 EW 500.000 EW Nettoergebnis nach Rücklagen


Abbildung 29: Nettoergebnis pro Kopf nach Bundesland vor und nach Rücklagen, 2020

in Euro pro Kopf

-63

-406

-388

-190

-218

7

10

27

-116

-137

-126

-115

-190

-198

0

22

63

100

-100

-200

-300

-400

-500 Bgld

Ktn

Nettoergebnis vor Rücklagen

Sbg

Stmk

T

Vbg

Nettoergebnis nach Rücklagen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: Bereinigt um Kontogruppe 871 in den Bundesländern NÖ, Stmk, T.

(Abbildung 32) bei 2,3 Mrd. Euro, das sind 11 Prozent der Gesamtaufwendungen. Parallel dazu wurden im selben Finanzjahr Investitionszuschüsse von 0,5 Mrd. Euro aufgelöst. Die Auflösung von passivierten Investitionszuschüssen über die Nutzungsdauer des damit angeschafften Anlagevermögens vermindert die Abschreibungsbelastung im Ergebnis (Bruttodarstellung). Im Bundesländervergleich spiegelt sich die Abschreibungsbelastung in Relation zum Vermögen wider (siehe Kapitel Vermögenshaushalt). Tiroler Gemeinden haben durch das hohe Vermögen pro Kopf auch eine dementsprechend hohe Abschreibung von 627 Euro pro Kopf, gefolgt von Vorarlberger Gemeinden mit 487 Euro pro Kopf. Die anderen Bundesländer pendeln sich zwischen 390 und 443 Euro pro Kopf ein.

Bundesländern so nicht. Die rückwirkende Erfassung von Investitionszuschüssen, die vor der Kundmachung der VRV 2015 gewährt wurden, sind nach dem Gesetz freiwillig.

Ein weiterer Sonderfall ist die Behandlung von Bedarfszuweisungsmitteln (BZ-Mitteln). Diese werden in den Bundesländern unterschiedlich erfasst. Während Burgenland, Kärnten, Oberösterreich und Salzburg ihre Bedarfszuweisungsmittel in den Investitionszuschüssen passivieren und in der Folge über die Nutzungsdauer auflösen, wird dies in NiederDie Aufwendungen inkl. Abschreibungen österreich, der Steiermark und Tirol nicht so lagen im Krisenjahr gehandhabt. Das hat auch Auswirkung auf die Erträge aus den Auflösungen von Investitions2020 in allen EWzuschüssen. In diesen Bundesländern erfolgt die Klassen höher als die Entlastung des Ergebnishaushalts teilweise über Erträge. die Rücklagenveränderung (BZ-Mittel werden in den Rücklagen passiviert) oder durch den vollen Ertrag im Jahr des Zuflusses der BZMittel.

Interessant in der Betrachtung sind die gegenübergestellten Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen. Hier haben die Bundesländer unterschiedliche Empfehlungen im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz herausgegeben. Kärnten und Oberösterreich haben empfohlen, Investitionszuschüsse der Vergangenheit so weit wie möglich vollständig nachzuerfassen. Das wirkt sich langfristig positiv auf das Nettoergebnis vor Rücklagen aus. Diese Empfehlung gab es in den anderen

Mit diesen Einschränkungen für die Interpretation sieht man nichtsdestotrotz deutlich, dass in den Bundesländern Kärnten und Oberösterreich die Investitionszuschüsse den Ergebnishaushalt und somit das Nettoergebnis vor Rücklagen um über die Hälfte der Abschreibungen entlasten. In Vorarlberg sind es 31 Prozent der Abschreibungen und im Burgenland 28 Prozent. Die rückwirkende Erfassung der

33


Ergebnishaushalt

Abbildung 30: Rücklagenveränderung pro Kopf nach Bundesland, 2020

80

70

Rücklagenentnahme erhöht NE

60

40

20 8 0

Rücklagenzuführung vermindert NE

in Euro pro Kopf

28 21

-11

-20

-18

-18

-40 -42 -60 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

T

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: NE = Nettoergebnis.

Investitionszuschüsse hat daher eine positive Wirkung auf das Nettoergebnis vor Rücklagen. Eine Beurteilung für die Bundesländer Niederösterreich, Steiermark und Tirol ist eingeschränkt möglich, da die Passivierung und Auflösung über Rücklagen nicht auf gesonderten Kontengruppen erfolgt.

3.5 Resümee Den Gesamterträgen von 18,9 Mrd. Euro stehen Aufwendungen von 19,7 Mrd. Euro gegenüber. Somit ergibt sich für das Krisenjahr 2020 in Summe ein negatives Nettoergebnis vor Rücklagen in Höhe von -714 Mio. Euro.21 Vor allem Kleinstgemeinden konnten die Aufwendungen nicht mit Erträgen decken. Aber auch die Bundeslandbetrachtung zeigt unterschiedliche Ergebnisse. Dies könnte unter anderem auf die Abschreibungsbelastung zurückzuführen sein sowie andere Buchungspraktiken (z. B. rückwirkende Erfassung von Investitionszuschüssen, Verbuchung von Bedarfszuweisungsmitteln).

Bei der Rücklagenveränderung war kein klares Muster erkennbar. Nach EW-Klassen schwankten die Rücklagenveränderungen stark. Hervorgehoben haben sich die größten Städte mit über 50.000 EW, die um einiges mehr an Rücklagen entnommen haben. Auch im Bundesländervergleich waren die Ergebnisse sehr unterschiedlich. Oberösterreich konnte verstärkt Rücklagen zuführen, während Vorarlberg überdurchschnittlich viel Rücklagen entnommen bzw. verwendet hat. In Summe verbessert sich das Nettoergebnis nach Rücklagen auf Die rückwirkende -680 Mio. Euro.

Erfassung von Investitionszuschüssen im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz kann den Ergebnishaushalt nachhaltig entlasten.

21) Ohne Bereinigung der Erträge aus Bedarfszuweisungsmitteln beträgt das Nettoergebnis in Summe -261 Mio. Euro.

34

Als wesentlicher Posten wurden die Abschreibungen vertiefend betrachtet. Hier spiegelt sich das Vermögensverhältnis pro Kopf nach Bundesland wider. Die Gemeinden in Tirol und Vorarlberg mit durchschnittlich höherem Vermögen haben dementsprechend auch eine höhere Abschreibung pro Kopf. Die weiteren Bundesländer schwanken innerhalb einer kleinen Bandbreite. Die Gegenüberstellung der Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen zeigt zudem die Entlastung für das Nettoergebnis vor Rücklagen. Kärnten und Oberösterreich entlasten demnach ihren Ergebnishaushalt um über die Hälfte der Abschreibungen.


Abbildung 31: Rücklagenveränderung pro Kopf nach EW-Klasse, 2020

80 64 Rücklagenentnahme erhöht NE

60

22 20 7

3

0 -1

Rücklagenzuführung vermindert NE

in Euro pro Kopf

40

-3

-20

-11

-16

-40 -60 0 bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

5.001 bis 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: NE = Nettoergebnis.

Abbildung 32: Abschreibungen nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2020 700 Abschreibungen

Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen

600

in Euro pro Kopf

500

400 627

300

200

428

209

151

124

87

58

0 Bgld

390

377

243

100

487

443

430

396

Ktn

66

48 OÖ

Sbg

Stmk

T

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

35


Vermögenshaushalt

4. Vermögenshaushalt Gemeindevermögen bei 84 Mrd. Euro Mit dem Finanzjahr 2020 ist es erstmals möglich, einen Gesamtüberblick über das Gemeindevermögen zu erhalten. Aus diesem Grund kann die Betrachtung nicht im Zeitverlauf erfolgen, sondern wird zum Stichtag 31. 12. 2020 dargestellt. Der nachfolgende Überblick zeigt, wie sich das Vermögen zusammensetzt. Einzelne Auswertungen spiegeln die unterschiedlichen Buchungspraktiken der Bundesländer wider.

4.1 Vermögen der Gemeinden

und mit niedrigen Werten aufgenommen. Den nächstgrößten Anteil (15,9 Prozent) am Vermögen bilden die Gebäude und Bauten. Dies sind etwa Schul- und Kindergartengebäude, Amtsgebäude und Rathäuser, Gemeindewohnungen, Veranstaltungs- und Sporthallen etc.

Rund 50 Prozent des Vermögens sind Grundstücke und Straßeninfrastruktur Das Vermögen (Abbildung 33) stellt die Substanz dar, welche durch die Gemeinden zu erhalten ist. Je nach Vermögensart variiert die Nutzungsdauer der Anlagegüter Mit 13,1 Prozent sind die Wasser- und Abwasserbauten und wirkt somit auf die Abschreibungslast und und -anlagen ein wesentlicher Bestandteil des die Reinvestitionszyklen. Die Buchwerte beim Gemeindevermögens. Dazu zählen sämtliche Sachanlagevermögen bilden die fortgeschriebeWasserleitungen, Aufbereitungsanlagen und 77,4 Prozent des nen Anschaffungs- und Herstellungskosten ab. Kanalnetze. Zwischen den Gemeinden kommt es Vermögens sind in hier zu erheblichen Unterschieden, je nachdem, ob Den mit Abstand größten Anteil am es in der Region einen (Ab-)Wasserverband gibt, Sachanlagen der Vermögen mit 48,4 Prozent haben die der das Anlagevermögen für Abwasserentsorgung Daseinsvorsorge Grundstücke, Grundstückseinrichtungen bzw. Wasserversorgung übernommen hat. gebunden. und die Infrastruktur. Darunter fallen bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Die sonstigen Sachanlagen (6,1 Prozent) betreffen sämtliche Straßeninfrastruktur (darunter Sonderanlagen, Amts-, Betriebs- und GeschäftsStraßen, Gehsteige, Radwege, Tunnel, ausstattung, Kulturgüter sowie Anlagen in Bau. Brücken, Verkehrszeichen etc.). Hier ist zu beachten, dass Grundstücke keiner Abschreibung unterliegen. Auf der Aktivseite noch betraglich relevant sind Beteiligungen Straßengrundstücke wurden aufgrund der eingeschränkten (8,9 Prozent), die jährlich mit dem Anteil am Eigenkapital Nutzungsmöglichkeit im Zuge der Erstbewertung in vielen bewertet werden. Der Beteiligungsansatz zeigt somit den AnBundesländern mit einem hohen Abschlagssatz versehen teil der Gemeinde am aktuellen Eigenkapital der Beteiligung

Abbildung 33: Vermögen nach Vermögensarten, 31. 12. 2019 und 31. 12. 2020

Endstand 2020

48,4%

Endstand 2019

15,9%

49,5%

0%

10%

Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur

20% Gebäude und Bauten

13,1%

15,7%

30% Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen

40% Sonstige Sachanlagen

50% Beteiligungen

60%

13,4%

70% Sonstiges langfristiges Vermögen*

6,1%

5,5%

80% Liquide Mittel

8,9%

8,5%

2% 4,1% 1%

2% 3,9% 1%

90%

Sonstiges kurzfristiges Vermögen**

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkungen: *) Immaterielles Vermögen, Aktive Finanzinstrumente/Langfristiges Finanzvermögen, Langfristige Forderungen; **) Kurzfristige Forderungen, Vorräte, Aktive Finanzinstrumente/Kurzfristiges Finanzvermögen, Aktive Rechnungsabgrenzung.

36

100%


Abbildung 34: Langfristiges Vermögen nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 31. 12. 2020

30.000

in Euro pro Kopf

25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 0 bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur

1.001 bis 2.500 EW Gebäude und Bauten

2.501 bis 5.000 EW

5.001 bis 10.000 EW

Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen

10.001 bis 20.000 EW Beteiligungen

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Sonstiges langfristiges Vermögen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

und nicht die historischen Anschaffungs- oder Gründungskosten. Diese Differenz zwischen Anschaffungswert und Beteiligungsansatz befindet sich auf der Passivseite unter der Neubewertungsrücklage. Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen und verwalteten Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, das sind vor allem Personen- und Kapitalgesellschaften. Nicht umfasst sind Verbände und Vereine. Neben dem sonstigen langfristigen (2 Prozent) und kurzfristigen (1 Prozent) Vermögen machen die liquiden Mittel inklusive Zahlungsmittelreserven noch 4,1 Prozent des Vermögens aus. In Summe sind daher rd. 95 Prozent des Vermögens langfristig gebunden. Deutliche Unterschiede im Vermögen nach EW-Klasse Das langfristige Vermögen, aufgeteilt nach EW-Klassen (Abbildung 34), zeigt eine signifikant höhere Kopfquote bei den kleineren Gemeinden bis 500 EW. Hier ist zu erwähnen, dass verstärkt Tourismusgemeinden mit hohem Infrastrukturbedarf vertreten sind. Vor allem die Vermögensart spielt eine wesentliche Rolle für die Beurteilung. In allen EW-Klassen beträgt der Anteil an Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur rund 50 Prozent des langfristigen Vermögens. Wasserund Abwasserbauten und -anlagen spielen vor allem in den Gemeinden bis 2.500 EW eine wichtigere Rolle als in den anderen EW-Klassen. Die Auslagerung des Sachanlagevermögens in Verbände oder in Unternehmen kann das Vermögensbild stark beeinflussen. So sieht man einen hohen

Anteil an Beteiligungen pro Kopf besonders bei den Städten mit über 50.000 EW. Beteiligungen werden mit dem Anteil am Eigenkapital aufgenommen, Verbände scheinen hingegen nicht im Vermögenshaushalt auf. Höchstes Pro-Kopf-Vermögen in Tirol und Vorarlberg Im Bundesländervergleich (Abbildung 35) weisen die Gemeinden in den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg fast doppelt so hohe Vermögenswerte pro Kopf auf wie die Gemeinden aus den Bundesländern Kärnten und Steiermark. Dies könnte zum Teil durch unterschiedliche Erstbewertungsvorgaben, Eigentumsstrukturen sowie Grundstückspreise in den Bundesländern begründet sein. Tirol hat bei der Kategorie Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur den höchsten Pro-KopfWert von über 10.000 Euro pro Kopf. Bei den anderen Vermögenswerten liegt jeweils immer Vorarlberg an der Spitze.

4.2 Nettovermögen und Haushaltsrücklagen Drei Viertel des Vermögens können über ­Eigenmittel­i.­w.­S.­finanziert­werden­ Einem Gesamtvermögen von 84 Mrd. Euro stehen 49,9 Mrd. Euro Nettovermögen (Eigenkapital) sowie 12,2 Mrd. Euro Investitionszuschüsse gegenüber (Abbildung 36). Das bedeutet, dass 74 Prozent des Vermögens über Eigenmittel finanziert werden. Die Fremdmittel machen mit 22 Mrd. Euro 26 Prozent aus.

37


Vermögenshaushalt

Abbildung 35: Langfristiges Vermögen nach Bundesland in Euro pro Kopf, 31. 12. 2020 25.000

in Euro pro Kopf

20.000

15.000

10.000

5.000

0 Bgld

Ktn

Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur

Gebäude und Bauten

Sbg

Wasser- und Abwasserbauten und -anlagen

Stmk

T

Beteiligungen

Vbg

Sonstiges langfristiges Vermögen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Abbildung 36: Vermögenshaushalt im Überblick, 31. 12. 2020

PASSIVA

49.839

12.175

AKTIVA

20.466

79.504

0

10.000 Langfristiges Vermögen

20.000 Kurzfristiges Vermögen

30.000

40.000

Nettovermögen

1.550

4.556

50.000

60.000

Sonderposten Investitionszuschüsse

70.000

Langfristige Fremdmittel

80.000

84.030

84.060

90.000

Kurzfristige Fremdmittel

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: 9 Gemeinden weisen im Datensatz abweichende Summen von Aktiva und Passiva auf. Dies bedingt eine österreichweite Differenz von etwa 30 Mio. Euro.

Ein gutes Zeichen für die Gemeindefinanzen stellt die Deckung des langfristigen Vermögens mit langfristigem Kapital (Nettovermögen, Investitionszuschüsse und langfristige Fremdmittel) dar. Kurzfristige Verbindlichkeiten sind dreimal so viel mit kurzfristigem Vermögen gedeckt. 80 Prozent des Nettovermögens ergeben sich aus der Eröffnungsbilanz In Summe verfügen alle Gemeinden in Österreich über ein Nettovermögen (Eigenkapital) in Höhe von 49,8 Mrd. Euro (Abbildung 36). Davon beträgt der Anteil des Saldos der Eröffnungsbilanz 39,5 Mrd. Euro. Dieser buchhalterische

38

Wert bildet die Differenz aus der Ersterfassung und -bewertung von Vermögen und Kapital in der Eröffnungsbilanz und wird sich – bis auf Korrekturbuchungen in den nächsten fünf Jahren – auch nicht mehr verändern. Der Saldo der Eröffnungsbilanz variiert zwischen den Bundesländern. Steirische und niederösterreichische Gemeinden hatten das Wahlrecht, im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz bis zu 50 Prozent des Saldos der Eröffnungsbilanz bzw. des Nettovermögens als Haushaltsrücklage ohne Zahlungsmittelreserve auszuweisen.


Den Haushaltsrücklagen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro stehen liquide Mittel in Höhe von 3,4 Mrd. Euro gegenüber. Somit sind 6 Mrd. Euro der Haushaltsrücklagen nicht finanzierungswirksam. Zum Teil ist dies auch durch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern zu erklären. In einzelnen Bundesländern ist die Bilanzierung von rein buchhalterischen, nicht finanzierungswirksamen Haushaltsrücklagen möglich (siehe Abbildung 37). Die Neubewertungsrücklagen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro spiegeln die Wertsteigerung durch die (Folge-)Bewertung von Beteiligungen und Wertpapieren wider. Umgekehrt zeigt die Fremdwährungsumrechnungsrücklage durch ihren negativen Wert von -32 Mio. Euro den derzeitigen Wertverlust durch Finanzinstrumente in Fremdwährung. Ebenfalls negativ im Jahr 2020 ist das kumulierte Nettoergebnis aller Gemeinden außer Wien mit -220 Mio. Euro.22

Der Sonderposten Investitionszuschüsse weist 12,2 Mrd. Euro auf. Die VRV 2015 sieht vor, für die Erstbewertung Investitionszuschüsse und Kapitaltransfers rückwirkend bis Oktober 2015 (Veröffentlichung der VRV) aufzunehmen. In Kärnten und Oberösterreich mussten die Gemeinden erhaltene Investitionszuschüsse vor diesem Zeitpunkt rückwirkend passivieren.

Auch die Verbuchung von Bedarfszuweisungsmitteln (BZ-Mittel) wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Das Land Oberösterreich empfahl beispielsweise den Gemeinden anlässlich der Eröffnungsbilanz eine vollständige und umZahlungsmittelfassende Erfassung der Gemeinde-BZ-Mittel reserven zeigen, wie als Investitionszuschüsse. In anderen Bundesländern (Niederösterreich, Steiermark und viel liquide Mittel Tirol) werden die Gemeinde-BZ-Mittel nicht tatsächlich hinter oder über Rücklagen passiviert.

den Rücklagen stehen.

22) Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt weicht vom Vermögenshaushalt ab, da der Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria abweichende Summen von Aktiva und Passiva aufweist, was sich insbesondere im kumulierten Nettoergebnis niederschlägt. Ebenso erfolgte keine Bereinigung der Bedarfszuweisungsmittel im Vermögenshaushalt. Näheres zu methodischen Hinweisen kann dem Kapitel 9 entnommen werden.

Unterschiedliche Vorgaben der Bundesländer erschweren den Vergleich der Haushaltsrücklagen Werden die Haushaltsrücklagen näher betrachtet und den Zahlungsmittelreserven gegenübergestellt (Abbildung 38), zeigen sich deutlich die unterschiedlichen Buchungspraktiken der Bundesländer. In den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark ist die Bildung nicht zahlungswirksamer Rücklagen möglich (z. B. Rücklage Eröffnungsbilanz oder Rücklage Bedarfszuweisungsmittel). Deshalb sind die Haushalts-

Abbildung 37: Struktur des Nettovermögens, 31. 12. 2020 Investitionszuschüsse

Fremdwährungsumrechnungsrücklagen

Neubewertungsrücklagen

Haushaltsrücklagen

Kumuliertes Nettoergebnis

Saldo der Eröffnungsbilanz

12.175 -32 1.224 9.368 -220 39.499

-5.000

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

30.000

35.000

40.000

in Mio. Euro

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

39


Vermögenshaushalt

Abbildung 38: Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven nach Bundesland in Euro pro Kopf, 31. 12. 2020

4.000

3.756

3.500 2.924

in Euro pro Kopf

3.000 2.500 2.000 1.500

853

1.000 500

546 462

667 651 363

500

466 386

236

177 167

278 246

0 Bgld

Ktn

Haushaltsrücklagen

Sbg

Stmk

T

Vbg

Zahlungsmittelreserven

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

rücklagen pro Kopf nach Bundesland nicht direkt vergleichbar. Betrachtet man jedoch die Zahlungsmittelreserven – das sind die liquiden Mittel, die an Rücklagen gebunden sind –, weist Salzburg den höchsten Pro-Kopf-Wert mit 651 Euro aus, gefolgt von Vorarlberg mit 500 Euro. Den niedrigsten Pro-Kopf-Wert haben burgenländische Gemeinden mit 167 Euro. Haushaltsrücklagen sind insbesondere für Investitionen relevant, jedoch nur in Zusammenhang mit den entsprechenden liquiden Mitteln in Form von Zahlungsmittelreserven. Buchhalterische Rücklagen können für den Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt verwendet werden. Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven schwanken je nach EW-Klasse Aufgrund der Bundesländerunterschiede (niederösterreichische und steirische Gemeinden mit buchhalterischen Rücklagen in allen EW-Klassen enthalten) ist auch ein Vergleich der Haushaltsrücklagen je EW-Klasse schwer möglich (Abbildung 39). Betrachtet man im Gegenzug die Zahlungsmittelreserven, weisen Gemeinden bis 500 EW sehr hohe Reserven in Höhe von 709 Euro pro Kopf auf. Dadurch sind Investitionen besser finanzierbar, sollten andere Finanzierungsquellen ausfallen. Die nächsten EW-Klassen schwanken zwischen 316 und 396 Euro pro Kopf, in diesem Schnitt befindet sich auch die höchste EW-Klasse. Etwas höher liegen die Zahlungsmittelreserven bei Städten zwischen 20.001 und 50.000 EW.

40

4.3 Nettovermögensquote und Substanzerhaltungsquote Nettovermögensquote sinkt mit der EW-Klasse Die Nettovermögensquote (NVQ) (Abbildung 40) zeigt, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Es wird das Nettovermögen inklusive des Sonderpostens Investitionszuschüsse durch die Summe der Aktiva dividiert. Die Nettovermögensquote gibt somit Auskunft über die Kapitalstruktur einer Gemeinde. Je höher der Wert, umso geringer sind die Finanzschulden und damit die Belastung der Gemeinde durch Tilgungen und Zinsen. Werden die EW-Klassen verglichen, weisen die Gemeinden bis 500 EW die höchste NVQ von 85,5 Prozent aus. Je höher die Klasse wird, desto niedriger ist die Kennzahl. Einen größeren Rückgang gibt es ab 20.001 EW, und bei Gemeinden mit über 50.000 EW beträgt die Nettovermögensquote fast nur mehr die Hälfte (40,5 Prozent) gegenüber der kleinsten Klasse. Dies könnte unter anderem auf die Tendenz größerer Städte zurückgeführt werden, vom Passivierungswahlrecht der Pensionsrückstellungen Gebrauch gemacht zu haben (siehe auch Seite 52, Abbildung 53: Struktur der Fremdmittel nach EW-Klasse, 31. 12. 2020). Im Bundesländervergleich weisen die Vorarlberger Gemeinden mit 78,2 Prozent die geringste Quote auf, das Nachbarbundesland Tirol mit 88,1 Prozent den höchsten


Abbildung 39: Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven nach EW-Klasse in Euro pro Kopf, 31. 12. 2020

2.000

1.803

1.726

1.800

1.671

1.638 1.546

1.600

1.633

1.509

in Euro pro Kopf

1.400 1.200 1.000 800

709

600

497

400

348

330

318

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

396

316

417 334

200 0 0 bis 500 EW

Haushaltsrücklagen

5.001 bis 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Zahlungsmittelreserven

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Wert. Vorarlberg ist auch das Bundesland mit dem höchsten Schuldenstand, was sich auf die Berechnung der Nettovermögensquote auswirkt (siehe Abbildung 40).

dahinter liegen die Vorarlberger Gemeinden. Unter 100 Prozent fallen nur die burgenländischen Gemeinden.

Substanzerhaltung durchwegs gegeben 4.4 Resümee Die Substanzerhaltungsquote (SEQ) (Abbildung 41) beurErstmalig ist eine Gegenüberstellung des bewerteten Verteilt, in welchem Ausmaß die getätigten Investitionen die mögens mit den Eigen- und Fremdmitteln für jede einzelne Vermögenssubstanz erhalten. Durch diese Kennzahl kann Gemeinde verfügbar. In Summe kommen alle beurteilt werden, ob die Substanz des SachanlageGemeinden in Österreich auf ein Vermögen vermögens erhalten, vermehrt oder vermindert von 84 Mrd. Euro. Davon sind 77,4 Prozent wurde. Die Kennzahl wird berechnet, indem die Große Städte in Grundstücken, Straßen, Gebäuden sowie Investitionen (aus dem Finanzierungshaushalt) haben wegen Wasser- und Abwasseranlagen gebunden. Das in Relation zu den Abschreibungen inklusive hoher Personalsind wesentliche Anlagen für die Sicherung Buchwertabgängen gesetzt werden. Werte unter rückstellungen der Daseinsvorsorge, die auch erhalten und 100 zeigen an, dass die getätigten Investitionen nicht ausreichen, um die Abschreibungen und eine geringe Netto- finanziert werden müssen. den Verlust aus dem Abgang von Sachanlagen vermögensquote. Umso positiver ist es, zu sehen, dass ein Großund immateriellen Vermögenswerten zu teil davon, nämlich 74 Prozent des Gesamtkompensieren. vermögens, aus eigener Kraft finanziert werden konnte, das heißt über das Nettovermögen und InvestitionsNach EW-Klassen zeigt sich ein sehr differenziertes Bild. zuschüsse. Das gesamte langfristige Vermögen ist auch mit Es fällt keine Klasse unter die 100 Prozent, wobei Gemeinlangfristigem Kapital gedeckt. den mit 1.001 bis 2.500 EW den höchsten Wert (186 Prozent) aufweisen. Somit wird rund 1,8 Mal mehr investiert, Den Gemeinden stehen 3,4 Mrd. Euro an liquiden Mitteln als Vermögen abgegangen ist bzw. abgeschrieben wurde. zur Verfügung, davon sind 1,8 Mrd. Euro in Zahlungsmittelreserven gebunden. Demgegenüber stehen Im Bundesländervergleich stechen vor allem die ober9,4 Mrd. Euro an Haushaltsrücklagen, die auch hohe österreichischen Gemeinden hervor. Hier wurde 2,3 Mal buchhalterische Rücklagen aus einzelnen Bundesländern so viel investiert wie abgeschrieben. Mit etwas Abstand

41


Vermögenshaushalt

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

in Prozent

in Prozent

Abbildung 40: Nettovermögensquote nach EW-Klasse und Bundesland, 31. 12. 2020

0500

5011.000

1.0012.500

2.501- 5.001- 10.001- 20.001- 50.0015.000 10.000 20.000 50.000 500.000

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

T

Vbg

Bundesland

Einwohner*innenklassen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

250

250

200

200 in Prozent

in Prozent

Abbildung 41: Substanzerhaltungsquote nach EW-Klasse und Bundesland, 2020

150 100 50

150 100 50

0 0500

5011.000

1.001- 2.501- 5.001- 10.001- 20.001- 50.0012.500 5.000 10.000 20.000 50.000 500.000 Einwohner*innenklassen

0 Bgld

Ktn

Sbg

Stmk

T

Vbg

Bundesland

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: bereinigt um eine Gemeinde in Vorarlberg, die keine Abschreibungen in den Daten aufweist.

beinhalten. Aus diesem Grund lohnt sich ein Blick auf die Aktivseite, um die liquiden Reserven für die Finanzierung von Investitionen zu beurteilen, sollten andere Quellen ausfallen. Die Investitionszuschüsse in Höhe von 12,2 Mrd. Euro sind ebenso eine gute Stütze für den Ergebnishaushalt in der Zukunft. Durch die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens können Gemeinden die Belastung des Nettoergebnisses durch Abschreibungen des Sachanlagevermögens abfedern.

42

Bei der Kennzahl Nettovermögensquote weisen insbesondere große Städte niedrige Werte auf, dies vor allem aufgrund der höheren Fremdmittel durch die Passivierung von Pensionsrückstellungen. Die Substanzerhaltungsquote schwankt stark nach Bundesland und nach EW-Klasse. So konnten Kleinstgemeinden bis 500 EW und mittelgroße Städte (20.001 bis 50.000 EW) die Vermögenssubstanz im Jahr 2020 halten, während alle anderen Gemeinden das Vermögen vermehren konnten. Eine besonders hohe Quote zeigen oberösterreichische Gemeinden, die das Vermögen durch neue Investitionen mehr als verdoppeln konnten.


5. Investitionen und deren Finanzierung Investitionsrückgang geringer als erwartet Die Investitionen der Gemeinden und ihrer ausgelagerten öffentlichen Unternehmen (inkl. Wien) sind 2020 gegenüber 2019 trotz Pandemie um 7 Prozent zurückgegangen. Dies ist insofern bemerkenswert, da 2019 ein Rekordjahr bei den Investitionen war. Die Investitionen 2020 lagen damit sogar höher als noch 2017. Neben den Gemeinden im engeren Sinn werden Investitionen auch von ausgelagerten Gesellschaften und von Gemeinde­ verbänden getätigt, wodurch eine Einschätzung zum gesamten Investitionsvolumen schwierig wird. Dennoch ist klar, dass die Gemeinden 2020 zumindest 4,2 Mrd. Euro investierten. Im Folgenden werden die Investitionen der Gemeinden aus zwei Perspektiven betrachtet. Zuerst wird auf die Gemeindebudgets23 fokussiert. Hier finden sich sämtliche Investitionen, welche die Gemeinden direkt tätigen. Dies umfasst auch Infrastrukturen, etwa in den Gebühren­ bereichen wie Abwasserentsorgung oder Wasserversorgung. Bei dieser Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass insbesondere in Städten Investitionen an ausgelagerte Gesellschaften übertragen wurden.

23) Ab 2020: MVAG 341 gemäß VRV 2015. Bis 2019 übergeleitete Werte entsprechend der Struktur der VRV 2015. Gegenüber der früheren Auswertung gemäß VRV 1997 sind nun auch Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen enthalten.

Zweitens werden die öffentlichen Investitionen der gesam­ ten Gemeindeebene gemäß ESVG24 betrachtet. Hier sind wesentliche ausgelagerte Gesellschaften und teils auch Gemeindeverbände (etwa Schulgemeindeverbände) berück­ sichtigt, allerdings fehlen die Gebührenbereiche, da sie zu einem hohen Anteil kostendeckend sind und daher nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind. Hierunter fallen nicht unbeträchtliche Investitionen der zahlreichen Wasser-, Abwasser- und Abfallverbände der Gemeinden. Ein vollständiges Bild zu den Gemeindeinvestitionen ist daher nicht möglich. Mit den zwei Perspektiven nähert man sich jedoch einem Gesamtbild an. Da die öffentlichen 24) ESVG = Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamt­ rechnungen. Dieses definiert den öffentlichen Sektor.

Abbildung 42: Investitionen der Gemeinden nach Kategorie in Mio. Euro (inkl. Wien), 2009 bis 2020

5.000

gesamt 2009: 3.455 Mio. Euro

gesamt 2020: 4.182 Mio. Euro (-7% zu 2019)

gesamt 2011: 2.874 Mio. Euro (-17% zu 2009)

729

in Mio. Euro

4.000

3.000

1.013

920 1.036

2.000

1.000

662

940

900

949

1.731

703

658

2.072

2.295

1.691

1.871

2.142

2013

2014

2015

2016

2017

671 635

822

768 734

727

877

851

958

804 700

919

970

677

1.460

1.340

1.423

2010

2011

2012

2.551

2.877

2.698

2019

2020

0 2009

Öffentliche Investitionen Kernhaushalt*

Investitionen Eigenbetriebe

2018*

Öffentliche Investitionen ausgelagerte Einheiten

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und Öffentliche Finanzen 2009 bis 2020, Investitionen Sektor Staat nach Teilsektoren (Stand: 30. 9. 2021). Anmerkung: Werte bis 2019 wurden gegenüber den Stadtdialogen der Vorjahre an die aktuelle Investitionsdefinition der VRV 2015 angepasst; * Öffentliche Investitionen Kernhaushalt 2018: bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

43


Investitionen und deren Finanzierung

Abbildung 43: Indexentwicklung der Investitionen (inkl. Wien), Baukostenindex und BIP, 2009 bis 2020 170

Index = 2009

160 150

Öffentliche Investitionen Kernhaushalt*

140

Investitionen Eigenbetriebe

130

Öffentliche Investitionen ausgelagerter Einheiten

120

Investitionen gesamt

110 Baukostenindex

100

BIP nominell

90 80 70 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020, Investitionen Sektor Staat nach Teilsektoren (Stand: 30. 9. 2021), öffentliche Finanzen und Baukostenindex für Wohnhaus- und Siedlungsbau gesamt 2009 bis 2020. * Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Investitionen der Stadt Wien auf Basis der verfügbaren Datenlage nicht gegenüber den Gemeinden ohne Wien abgrenzbar sind, erfolgen die nachfolgenden Betrachtungen teils inkl. und teils exkl. Wien.

5.1 Kommunale Investitionen im Überblick (inkl. Wien) 4,2 Mrd. Euro Investitionen25 Zählt man die drei Investitionskategorien zusammen, in welchen Daten verfügbar sind, kommt man auf ein Inves­ titionsvolumen 2020 in der Höhe von 4,2 Mrd. Euro (inkl. Wien26) (Abbildung 42). Die öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt belaufen sich auf 2,7 Mrd. Euro, jene der Investitionen der Eigenbetriebe auf 822 Mio. Euro und die öffentlichen Investitionen der ausgelagerten Einheiten liegen bei 662 Mio. Euro. Interessant ist hierbei ein Vergleich mit der Finanzkrise 2009. Von 2009 auf 2010 als erstes Krisenjahr gingen die 25) Summe aus Investitionen inkl. Wien im Kernhaushalt, von Eigenbetrieben und ausgelagerten Einheiten, die dem öffent­ lichen Sektor zugeordnet sind. Exkl. Investitionen in ausgela­ gerten Einheiten, die nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind (z. B. Abwasserverbände). 26) Die Statistik der öffentlichen Investitionen der Gemeindeebe­ ne steht nur inklusive Wien zur Verfügung. Die öffentlichen Investitionen der Stadt Wien können daher nicht gesondert ausgewiesen werden.

44

Investitionen um 7 Prozent zurück. Der Tiefststand wurde 2011 mit 2,9 Mrd. Euro erreicht, dies ist ein Rückgang um 17 Prozent gegenüber 2009. In Absolutwerten (daher nicht inflationsbereinigt) erreichten die kommunalen Investiti­ onen erst 2014 wieder das Niveau von 2009. Es zeigt sich daher, dass die Investitionen zeitverzögert auf die Krise reagierten. Mit dem 2020 aufgelegten kommunalen Investitionspro­ gramm wird bezweckt, dass die kommunale Investitions­ tätigkeit trotz Krise stabil bleibt. Jedenfalls konnte ein – noch Mitte 2020 befürchteter – massiver Einbruch der kommunalen Investitionen verhindert werden, wenn auch nicht zur Gänze. Relevant wird die Entwicklung 2021 sowie der Folgejahre. Dann wird sichtbar, wie rasch sich die Gemeindefinanzen von den pandemiebedingten Mindereinnahmen erholen können. Deutlicher Rückgang der Investitionen 2020 Im gesamten Zeitraum entwickelten sich die Gemeinde­ investitionen schwächer als das BIP (Abbildung 43). Unter Berücksichtigung des Baukostenindex27 haben die Investi­ tionen nur 2018 und 2019 das Investitionsniveau von 2008 erreicht. Differenzierter zeigen sich die Entwicklungen nach Investi­ tionskategorien. Die Investitionen der Eigenbetriebe gingen 27) Baukostenindex für Wohnhaus und Siedlungsbau der Statistik Austria.


Abbildung 44: Entwicklung der Gemeindeinvestitionen in Mio. Euro (ohne Wien), 2009 bis 2020 3.500 Auszahlungen für den Erwerb von ...

3.000

in Mio. Euro

2.500 2.000 1.500

120 114 134 524

111 426

100 369

109 117 367

131 150

161 114 129

139 122 143

165 131 137

143 153

158 163

500

1.159

176 156 182

1.079 987

1.091

900 592

681

775

1.391

1.339

1.277

2015

2016

442

1.000 1.381

179 185

1.073

1.189

1.248

2011

2012

2013

1.413

1.608

1.781

1.507

0 2009

2010

Grundstücken und Grundstückseinrichtungen

Gebäuden und Bauten

2014

technischen Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen

Amts-, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2017

2018*

2019

immateriellem Vermögen & Kulturgütern

2020 Beteiligungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. * Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

von 2009 auf 2011 deutlich zurück und stiegen danach nur im Jahr 2019 über das Niveau von 2009. Dies hängt in hohem Maße mit Ausgliederungen (v. a. der Wohn- und Geschäftsgebäude in Immobiliengesellschaften) zusammen, welche mit der Finanzkrise verstärkt stattgefunden haben.28

bei Eigenbetrieben um 6 Prozent zurückgingen, entwickelten sich die ausgelagerten Einheiten mit -9 Prozent deutlich stär­ ker zurück. Grund dafür könnte sein, dass ausgelagerte Ein­ heiten in der Regel von Corona-Hilfspaketen ausgeschlossen waren.

Die Ausgliederungen zeigen sich auch bei der Entwicklung der öffentlichen Investitionen ausgelagerter Einheiten, welche 2009 und 2010 deutlich anstiegen. Hier kam es daher zu einer Verschiebung aus dem Kernhaushalt in ausgelagerte Einheiten – v. a. Immobilieninvestitionen im öffentlichen Bereich (z. B. Schulen, Kindergärten, Amtsgebäude). Dies erklärt auch die stark zurückgehenden öffentlichen Investitionen im Kernhaushalt.

5.2 Gemeindeinvestitionen gemäß Finanzierungshaushalt (ohne Wien)

Bis 2019 zeigt sich eine Erholung der Gemeindeinvestitionen. Besonders deutliche Anstiege zeigen sich dabei bei den öffent­ lichen Investitionen im Kernhaushalt. Dies ist nicht zuletzt auf das kommunale Investitionsprogramm 2017 (KIP) sowie auf Ausbauprogramme in den Bereichen Ganztagsschulen und Pflichtschulen zurückzuführen. Öffentliche Investitionen in ausgelagerten Einheiten gingen jedoch zurück. Das Jahr 2020 brachte Rückgänge in allen Investitionskategorien. Während die Investitionen im Kernhaushalt sowie 28) Nach 2009 fanden vermehrt Auslagerungen der Gemeinde­ immobilien statt (wurden nicht den öffentlichen Schulden zugeordnet). Im Zuge von Adaptierungen im ESVG wurden ab 2014 viele dieser Gesellschaften (v. a. kommunale Immobilien­ gesellschaften) wieder dem öffentlichen Sektor zugeordnet.

Differenziertere Informationen seit 2020 Im Vergleich zu den früheren Auswertungen gemäß VRV 1997 sind nun auch Auszahlungen für den Erwerb von Betei­ ligungen im Investitionsbegriff enthalten. Um die Zeitreihe zu gewährleisten, wurden die Zuordnungen zu den Investiti­ onen für den Zeitraum bis 2019 an die aktuelle Begrifflichkeit gemäß VRV 2015 angepasst. Der Großteil der Investitionen floss 2020 in den Erwerb von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen (1,5 Mrd. Euro) sowie in Gebäude und Bauten (1,1 Mrd. Euro) (Abbil­ dung 44). Nach der Finanzkrise zeigten sich stärkere Zuwächse in den Jahren 2013 und 2014, wobei es sich auch um das Nachholen des Investitionsrückstandes aus den Krisenjah­ ren handeln dürfte. 2015 und 2016 stagnierten die Investi­ tionen wieder. Von 2017 bis 2019 gab es kräftige Anstiege, verbunden mit der allgemeinen positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der Auflage des kommunalen Investi-

45


Investitionen und deren Finanzierung

Abbildung 45: Investitionen nach Aufgabenbereichen in Mio. Euro 2009 bis 2020

3.500

3.000

in Mio. Euro

2.500

2.000

1.500

1.000

500

0 2009

2010

2011

Straßenbau, Breitband etc.

2012

2013

Eigenbetriebe

2014

2015

Dienstleistungen/Kernhaushalt (v.a. Ver-/Entsorgung)*

2016 Schulen

2017

2018*

Kinderbetreuung

2019

2020

Weiteres

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: Investitionen exkl. Erwerb von Beteiligungen; * Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Abbildung 46: Anteil der Einzahlungen aus Kapitaltransfers an den Investitionen nach EW­Klasse, 2020

80% 73%

72%

70% 59%

Anteil in Prozent (%)

60%

49%

50%

43% 38%

40%

35%

30% 20%

16%

10% 0% 0 bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

5.001 bis 10.001 bis 20.001 bis 50.001 bis 10.000 EW 20.000 EW 50.000 EW 500.000 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte: Summe der Einzahlungen bezogen auf die Bevölkerung der jeweiligen Klasse.

46


Abbildung 47: Investitionen der Gemeindeebene inkl. Wien sowie in Prozent des BIP, 2009 bis 2020

0,92% 0,84%

3.500

0,82% 0,72%

3.000

0,87%

0,87%

0,84%

0,88%

0,91%

0,91%

0,89%

0,74%

0,80%

2.500

0,60%

2.000 1.500

1,00%

2.651

2.497

1.000

2.240

2.372

2.649

2.885

2.990

2.993

3.265

3.491

3.606

3.360

0,40%

0,20%

500 0

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Investitionen in Mio. Euro

4.000

0,00% 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien)

2017

2018

2019

2020

Anteil Investitionen in Prozent des BIP

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: BIP und Öffentliche Finanzen 2009 bis 2020. Anmerkung: Öffentliche Investitionen der Gemeindeebene mit Stand 30. 9. 2021.

tionsprogrammes 2017. Mit 2020 wurde der positive Erho­ lungstrend bei den Investitionen nach der Finanzkrise 2009 pandemiebedingt abrupt gestoppt.

Investitionszuschüsse in Abhängigkeit von EW-Klasse und Bundesland Investitionszuschüsse (Abbildung 46) sind ein wichtiges Instrument, um eine finanzielle Überforde­ rung der Gemeinden durch Investitionen zu vermeiden. Insgesamt lag der Anteil der Gemeinden inkl. Wien Einzahlungen aus Kapitaltransferzahlungen und ausgelagerte bei 46 Prozent. Dabei zeigen sich jedoch Einheiten deutliche Unterschiede nach EW-Klasse und Bundesland. Während die Zuschüsse bei investierten 2020 rund 4,2 Mrd. Euro. Gemeinden bis 1.000 EW 72 bzw. 73 Prozent der Investitionen ausmachen, liegt der Anteil bei den Gemeinden über 50.000 EW nur bei 16 Prozent.

Investitionen gehen verstärkt in Bildung, Daseinsvorsorge und Straßen Bei Betrachtung der Investitionen nach Bereichen (Abbildung 45) zeigt sich folgende Struktur: 2020 entfielen 21 Prozent der Inves­ titionen auf den Straßenbau (inkl. Breitband), 23 Prozent wurden von Eigenbetrieben geleis­ tet (v. a. Ver- und Entsorgung). 13 Prozent der Investitionen 2020 betrafen Dienstleistungsbetriebe im Kernhaushalt (ebenfalls v. a. Ver- und Entsorgung), weitere 12 Prozent den Pflichtschulbereich. Auf den Kinderbetreuungsbereich entfielen 7 Prozent der Investitionen. Unter die Kategorie Weiteres fielen v. a. Investitionen für Feuerwehren, Gemeindeimmobilien und Sporteinrichtungen.

Die stärksten Steigerungen seit 2009 finden sich im Schul­ bereich mit +292 Prozent aufgrund der Ausbauprogramme im Ganztagsschulbereich. Die Auszahlungen im Straßen­ bereich stiegen um 26 Prozent, jene für den Kinderbetreu­ ungsbereich um 24 Prozent. Eine vergleichsweise starke Dynamik findet sich auch bei den Dienstleistungen und bei den weiteren Auszahlungen. Hinsichtlich der deutlich unterdurchschnittlichen Investitionen bei den Eigenbetrie­ ben ist darauf hinzuweisen, dass es hier auch zu Ausgliede­ rungen kam und diese Auszahlungen für Investitionen dann nicht mehr innerhalb der Gemeindebudgets stattfinden.

5.3 Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß ESVG (inkl. Wien) Anteil am BIP nur etwas gesunken Einen anderen Blickwinkel bietet die Betrachtung der kommunalen Investitionstätigkeit der Gemeindeebene gemäß Europäischem System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG), daher inklusive Investitionen von ausgegliederten, dem öffentlichen Sektor zugeordneten Unternehmen (z. B. Immobiliengesell­ schaften, Errichtungs- und Betriebsgesellschaften). Nicht enthalten sind kostendeckende, aber dennoch investitionsintensive, marktbestimmte Betriebe der Gemeinden – etwa im Abwasserentsorgungs- oder Wasserversorgungsbereich.

47


Investitionen und deren Finanzierung

Abbildung 48: Anteil der Gebietskörperschaften an den öffentlichen Brutto-Investitionen in Prozent, 2009 bis 2020 100%

1%

2%

2%

2%

2%

2%

3%

1%

2%

2%

1%

1%

27%

26%

24%

25%

27%

29%

29%

28%

28%

30%

29%

27%

16%

17%

17%

15%

15%

14%

14%

15%

13%

14%

55%

56%

58%

56%

56%

54%

54%

57%

55%

55%

55%

58%

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

90% 80% 70% 60%

17%

14%

50% 40% 30% 20% 10% 0% Bund

Länder (exkl. Wien)

Gemeinden (inkl. Wien)

SV-Träger

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: öffentliche Finanzen 2009 bis 2020 mit Stand 30. 9. 2021.

Die öffentlichen Investitionen der Gemeindeebene (inkl. weise viel investieren und damit ein zentraler öffentlicher Wien)29 beliefen sich 2020 auf 3,4 Mrd. Euro und sind seit Investor sind. So liegt der Anteil der Gemeinden an den Mit­ dem Jahr 2009 um 27 Prozent gestiegen (Abbildung 47). teln aus dem Finanzausgleich (gemeinschaftliche BundesBetrachtet man den Anteil der öffentlichen kommunalen abgaben, eigene Abgaben sowie nach Transfers) bei 16 Pro­ Investitionen am BIP konnte mit einem Anteil zent, jener des Bundes bei 53 Prozent und jener von 0,90 bzw. 0,91 Prozent in den Jahren 2018 der Länder bei 31 Prozent.31 und 2019 ein vorläufiger Höhepunkt erreicht 2020 tätigten werden. 2020 sank der Anteil auf 0,89 Prozent.

Gemeinden 27 % der öffentlichen Investitionen. Sie sind damit ein wichtiger öffentlicher Investor.

Gemeinden tätigen 2020 nur 27 Prozent aller öffentlichen Investitionen 2020 ging der Anteil der Gemeindeinvesti­ tionen an den öffentlichen Bruttoinvestitio­ nen30 auf 27 Prozent zurück (Abbildung 48). Von 2014 bis 2019 ist der Anteil mit 28 bis 30 Prozent höher gelegen. Bis 2013 lagen die Anteile teils noch niedriger als 2009, was darauf hindeutet, dass sich die Gemeindeinvestitionen nach der Finanzkrise 2009 weniger schnell erholten als jene von Bund und Ländern. Dennoch ist hervorzuheben, dass die Gemeinden im Ver­ gleich zu den anderen Gebietskörperschaften im Verhältnis zu ihren Einnahmen aus dem Finanzausgleich vergleichs­

29) Die Daten zur Investitionstätigkeit werden von der Statistik Austria nur inkl. Wien veröffentlicht. 30) Bruttoinvestitionen im Sektor Staat. Daher inkl. ausgelagerter Gesellschaften. Beim Bund sind dies z. B. die ASFINAG oder die ÖBB).

48

5.4 Investitionen und deren Finanzierung

Neben Darlehensaufnahmen sind auch Kapitaltransfereinzahlungen wesentlich 2020 standen den Investitionen gemäß Gemeindehaushalte in der Höhe von 3.136 Mio. Euro Darlehensaufnahmen in der Höhe von 1.684 Mio. Euro, Kapitaltransfers von Trägern des öffentlichen Rechts in der Höhe von 1.294 Mio. Euro sowie Verkaufserlöse in der Höhe von 383 Mio. Euro gegenüber.

Dass die drei genannten Einnahmequellen die Investi­ tionen (Abbildung 49) im Jahr 2020 übersteigen, kann darauf zurückgeführt werden, dass es pandemiebedingt in diesem Jahr eine vergleichsweise hohe Anzahl an

31) Vergleiche Mitterer/Pichler: Finanzausgleich kompakt. Fact Sheets 2020.


Abbildung 49: Investitionen und deren Finanzierung, 2020

Investitionen

Darlehensaufnahme

Kapiteltransfers von Trägern des öffentlichen Rechts

1.684

Veräußerung von Vermögen

1.294

383

3.136

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

in Mio. Euro

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Abgangsgemeinden gegeben hat, welche ihre Investitionen nicht aus dem laufenden Betrieb finanzieren konnten und daher auf Darlehen, Kapitaltransfereinzahlungen oder Vermögensveräußerungen angewiesen waren. So hatten 39 Prozent aller Gemeinden eine negative freie Finanzspitze im Jahr 2020.

5.5 Resümee Die Investitionstätigkeit der Gemeinden (inkl. ausgelagerte Gesellschaften) belief sich 2020 auf 4,2 Mrd. Euro. Der Rückgang um 7 Prozent gegenüber 2019 fiel damit geringer aus als ursprünglich befürchtet.

2018 und 2019 wurde bisher am meisten investiert. Dass dies trotz der steigenden Umlagenlast – und der damit verbundenen enger werdenden Spielräume im Rahmen der laufenden Finanzierung – möglich war, deutet auf erfolgrei­ che Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden v. a. bei Personal und Sachaufwand hin, ist aber auch Ergebnis der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Jahre bis 2019. Die wichtigsten Investitionsbereiche betreffen den Dienst­ leistungsbereich – v. a. Ver- und Entsorgung (36 Prozent), den Straßenbau (21 Prozent) sowie die Kinderbetreu­ ung und Bildung (19 Prozent). Besonders dynamisch hat sich hierbei der Bildungsbereich entwickelt, was auf umfangreiche Ausbauprojeke v. a. bei den Pflichtschulen zurückzuführen ist.

49


Verschuldungssituation

6. Verschuldungssituation Ausgesetzter Stabilitätspakt im Jahr 2020 2020 als Krisenjahr hatte deutliche Auswirkungen auf die Verschuldung. So wurden die Vorgaben im Rahmen des Österreichischen Stabilitätspaktes außer Kraft gesetzt, sodass sich die Gemeinden deutlich stärker verschulden konnten als in den Vorjahren. Im folgenden Kapitel erfolgt ein Überblick über die Verschuldungssituation der österreichischen Gemeinden bzw. der Gemeindeebene.

6.1 Verschuldung der Gemeinden ohne Wien im Überblick

werden, sondern erhöhten sich in den folgenden Jahren kontinuierlich und betrugen 2020 9,7 Mrd. Euro. Gegen­ über 2019 bedeutet dies einen Anstieg von 7 Prozent.

Pandemie brachte höhere Gemeindeverschuldung Eine wichtige Kenngröße für die finanzielle Leistungs­ fähigkeit der Gemeinden ist die Verschuldung. Nachfolgend werden einerseits die öffentlichen Schulden der Gemeinde­ ebene (ohne Wien) sowie die Schulden der Gemeinde­ haushalte dargestellt (Abbildung 50).

Anders verlief die Verschuldung der Gemeindehaushalte. Hier enthalten sind einerseits die „Maastricht­Schulden“ gemäß den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden, zu­ sätzlich die Schulden der Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit. Dies sind jene Bereiche, die nicht dem öffent­ lichen Sektor zugeordnet sind, da sie in hohem Maße kostendeckend sind, etwa für Abwasserentsorgung oder die Wasserversorgung. Die Verschuldung der Gemeinde­ haushalte lag 2020 bei 12,9 Mrd. Euro, das ist ein Plus von 8 Prozent gegenüber 2019.

Die öffentliche Verschuldung der Gemeinden umfasst sämt­ liche Schulden, welche dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind. Dies sind einerseits die „Maastricht­Schulden“ gemäß den Rechnungsabschlüssen der Gemeinden, andererseits auch die Schulden von Gemeindeverbänden und gemeinde­ eigenen Gesellschaften, welche ebenfalls dem öffentlichen Sektor zugewiesen werden. Die öffentliche Verschuldung der Gemeinden lag 2010 bei 6,5 Mrd. Euro. Die Schulden von damals konnten seitdem nicht wesentlich reduziert

Zwei in Zusammenhang mit der Verschuldung wichtige Größen sind der Schuldendienst und das Ausmaß der Haftungen (Abbildung 51).

Abbildung 50: Öffentliche Verschuldung gemäß ESVG und Verschuldung gemäß Rechnungsabschluss in Mio. Euro (ohne Wien), von 2009 bis 2020

14.000 12.000

8.000 6.000 4.000 2.000 0

keine Angabe*

in Mio. Euro

10.000

2009

2010

2011

2012

2013

Öffentliche Verschuldung

2014

2015

2016

2017

Verschuldung Gemeindehaushalte

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009–2020, Verschuldung Staat nach Teilsektoren. Anmerkung: 2010–2014 gemäß Stand 22. 9. 2016; 2015–2016 gemäß Stand 21. 10. 2019; 2017–2020 gemäß Stand 30. 9. 2021. *) Keine Vergleichbarkeit gegeben, da die Ausweisung der öffentlichen Verschuldung 2009 nur inkl. Wien möglich ist.

50

2018

2019

2020


Abbildung 51: Schuldendienst und Haftungen in Mio. Euro (ohne Wien), von 2009 bis 2020

Veränderung 2009-2020 Schuldendienst: +10,8% Haftungen: -1,8%

7.000 6.000

in Mio. Euro

5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

Schuldendienst

2016

2017

2018

2019

2020

Haftungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009–2020.

Der Schuldendienst – daher Kapitalrückzahlungen und Zinsen – verlief dynamischer als der Schuldenstand. Lag der Anteil des Schuldendienstes am Schuldenstand 2009 noch bei 10 Prozent, so erhöhte sich der Anteil bis 2019 auf 14 Prozent. Insgesamt belief sich der Schuldendienst 2019 auf 1,6 Mrd. Euro. 2020 sank der Schulden­ dienst auf 1,3 Mrd. Euro bzw. einen Anteil von 10 Prozent am Schuldenstand 2020.

Gemeinde­Rechnungsabschlüssen entwickelten sich dem­ gegenüber mit 10 Prozent deutlich weniger dynamisch.

Ein schwankendes Bild zeigt der Schuldendienst, wobei der höchste Wert 2019 erreicht wurde – trotz des sehr niedrigen Zinsniveaus in den letzten Jahren. 2020 sank der Schuldendienst gegenüber 2019 deutlich um 20 Prozent.

Neben Darlehen tragen auch Rück­ stellungen wesentlich zur Fremdmittel­ ausstattung der Gemeinden bei.

Haftungen dienen wesentlich zur Sicherung von Schulden in ausgelagerten Gesellschaf­ ten und Gemeindeverbänden. Damit über­ schneiden sie sich in weiten Teilen mit den öffentlichen Schulden der Gemeindeverbände und gemeindeeigenen Gesellschaften. In den letzten Jahren ist ein kontinuierlicher Rück­ gang der Haftungen zu verzeichnen. Dies ist in hohem Maße auch Ergebnis der Festlegungen zu Haftungsobergrenzen auf Gemeindeebene auf Basis des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012. Während die Haftungen vor allem 2018 und 2019 deutlich sanken, stagnierten diese 2020. Moderate Verschuldung, sinkende Haftungen Abbildung 52 zeigt die Entwicklung der oben genannten wichtigen Steuerungsgrößen im Bereich der Verschul­ dung.32 Der öffentliche Schuldenstand erhöhte sich von 2010 auf 2019 um 49 Prozent. Die Schulden gemäß

32) Statistik in vergleichbarer Form steht erst ab dem Jahr 2010 zur Verfügung.

In Bezug auf die Haftungen der Gemeinden ist zu beobachten, dass diese bis 2013 vergleichs­ weise stark gestiegen sind und seitdem kon­ tinuierlich zurückgehen. 2020 kam es erneut zu einem leichten Anstieg. Die rückgängige Entwicklung ist auch auf die Bestimmungen zu Haftungsobergrenzen zurückzuführen, die im Österreichischen Stabilitätspakt festgelegt wurden. Weiters ist dies ein Anzeichen, dass der Trend zur Ausgliederung von kommunalen Leistungen gebremst wurde.

6.2 Struktur der Fremdmittel der Gemeinden Eine mit der VRV 2015 neue Auswertungsmöglichkeit ergibt sich im Bereich der Fremdmittel der Gemeinden (Abbildung 53). Im Jahr 2020 standen den Gemeinden Fremdmittel in der Höhe von 22 Mrd. Euro zur Verfü­ gung. Davon entfielen 59 Prozent bzw. 12,9 Mrd. Euro auf langfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten (im

51


Verschuldungssituation

Abbildung 52: Indexentwicklung zentraler Steuerungsgrößen im Bereich Verschuldung, von 2010 bis 2020 150 140

Index = 2010

130 120 110 100 90 2010

2011

2012

öffentliche Verschuldung

2013

2014

2015

Verschuldung Gemeindehaushalte

2016

2017

2018

Schuldendienst

2019

2020

Haftungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2010–2020. Anmerkung: öffentliche Verschuldung: keine Vergleichbarkeit vor 2010 gegeben, da die Ausweisung nur inkl. Wien möglich ist.

Abbildung 53: Struktur der Fremdmittel nach EW­Klasse, 2020 Langfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten

Langfristige Rückstellungen

Kurzfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten

Kurzfristige Rückstellungen

8.000 264 7.000

in Euro pro Kopf

6.000 5.000 5.320 4.000

316 187

3.000 2.000

1.276 359

3.511

1.000

2.123

1.826

1.700

1.516

1.653

1.691

1.962

501 bis 1.000 EW

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

5.001 bis 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

0 0 bis 500 EW

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: exklusive passive Rechnungsabgrenzung.

Wesentlichen Darlehen) und 34 Prozent bzw. 6,6 Mrd. Euro auf langfristige Rückstellungen. Zu erwähnen sind weiters kurzfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten in der Höhe von 1,1 Mrd. Euro bzw. 4 Prozent der Fremdmittel (etwa Verbindlichkeiten aus Abgaben, Lieferungen und Leistungen). Betrachtet man die Pro­Kopf­Werte, zeigen sich bei den langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten sowohl bei den kleineren Gemeinden als auch bei den Städten

52

höhere Pro­Kopf­Werte. Die niedrigsten Pro­Kopf­Werte (Abbildung 53) zeigen sich bei den Gemeinden von 5.001 bis 10.000 EW. Auch nach Bundesland (Abbil­ dung 54) zeigen sich deutliche Unterschiede. Die deutlich höchsten Pro­Kopf­Fremdmittel bestehen in Vorarlberg mit knapp 4.500 Euro pro Kopf. Die weiteren Bundesländer bewegen sich zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro Kopf. Die Struktur der Fremdmittel ist dabei stark von der Größe der Gemeinde sowie vom Bundesland abhängig. So steigt


Abbildung 54: Struktur der Fremdmittel nach Bundesland, 2020

Langfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten

Langfristige Rückstellungen

Kurzfristige Finanzschulden und Verbindlichkeiten

Kurzfristige Rückstellungen

5.000 4.500 392

4.000

322

in Euro pro Kopf

3.500 3.000 2.500 175 242

2.000 245

1.500

279 2.248

1.000 500

3.669

1.155

1.690

1.410

1.884

1.857

Stmk

T

1.234

0 Bgld

Ktn

Sbg

Vbg

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: exklusive passive Rechnungsabgrenzung.

der Anteil an langfristigen Rückstellungen deutlich mit der EW­Klasse, was auf das Wahlrecht bei der Bildung von Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist. So tragen Städte vermehrt die direkte Pensionsverpflichtung. Auch kommt es auf die Regelungen im Bundesland an. Beispielsweise müssen steirische Gemeinden keine Abfertigungsrück­ stellungen bilden, da diese für alle Gemeinden im Bundes­ land über eine Versicherungsanstalt ausgelagert sind.

ein relativ konstanter Anteil der Gemeinden an der Ver­ schuldung (meist 1,2 Prozent des BIP). Die Gemeindeebene insgesamt (d. h. inklusive ausgegliederter Gesellschaften) wies bis 2019 einen Anteil von rund 2,3 Prozent auf. Die Verschuldung der Gemeinden stieg 2020 auf 2,6 Prozent des BIP. Die gesamtstaatliche Verschuldung lag 2015 – aufgrund des Bankenpaktes – bei 84,9 Prozent des BIP und reduzierte sich bis 2019 auf 70,6 Prozent. 2020 erhöhte es sich pandemiebedingt wieder auf 83,2 Prozent.

6.3 Öffentlicher Schuldenstand und öffentliches Defizit gemäß ESVG

Deutliche Unterschiede zeigen sich bei der Verschuldung der Gemeinden nach Bundesländern pro Kopf (Abbildung 55). Diese lag 2020 in Kärnten bei 584 Euro, in der Steiermark mit 2.066 Euro pro Kopf 2,8­mal so hoch.

2020 steigende Verschuldung aller Gebietskörperschaftsebenen Der öffentliche Schuldenstand umfasst jene Schulden, welche dem Sektor Staat (staatliche Einheiten) zugeordnet werden. In Tabelle 3 wird der öffentliche Schuldenstand der Gebiets­ körperschaftsebenen dargestellt. Die Verschul­ dung des Gesamtstaates stieg – begründet in der Finanzkrise 2009 – bis 201633 an und sank danach kontinuierlich bis 2019. 2020 kam es im Zuge der Pandemie zu einem deutlichen Anstieg.

Insgesamt zeigt sich eine stabile Ver­ schuldung bei gleich­ zeitig sinkenden Haftungen.

Von Relevanz ist dabei insbesondere die Relation der Ver­ schuldung zum BIP. Bei den Gemeinden zeigt sich bis 2019 33) Durchgängige Statistik in der vorliegenden Form steht erst ab dem Jahr 2014 zur Verfügung.

Unterschiedlich ist auch das Verhältnis zwi­ schen Gemeinde­ und Landesebene. Während in Kärnten nur 9 Prozent der Schulden auf die Gemeindeebene fallen, liegt der Anteil in Vor­ arlberg bei 65 Prozent. Durchschnittlich liegt das Verhältnis von Schulden der Gemeindeebe­ ne zur Landesebene bei 29:7134. Dies zeigt, dass die Gemeinden im Verhältnis zu ihren Ein­ zahlungen deutlich mehr Schulden haben als die Länder. Allerdings muss hier erwähnt werden, dass die Gemeinden auch mehr als doppelt so viel investieren wie die Länder.35

34) Ohne Wien. 35) Vergleiche hierzu das Kapitel „Investitionstätigkeit“.

53


Verschuldungssituation

Tabelle 3: Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler Schuldenstand gemäß ESVG, von 2014 bis 2020

Index 2020 2013 2020 =100

Gesamtwirtschaftlicher und kommunaler öffentlicher Schuldenstand Öffentlicher Schuldenstand gemäß ESVG 2010

Gesamtstaat in Prozent des BIP

Gemeinden (exkl. Wien) in Prozent des BIP

Gemeindeebene (exkl. Wien) in Prozent des BIP

Wien Bund Länder (exkl. Wien) SV-Träger

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

in Mio. Euro 263.230 280.001 292.265 296.244 289.951 285.387 280.500 315.644

120

81,3%

84,0%

84,9%

82,8%

78,5%

74,0%

70,6%

83,2%

3.677

3.835

4.017

4.183

4.213

4.784

5.176

k.A.

1,1%

1,2%

1,2%

1,2%

1,1%

1,2%

1,3%

-

7.213

7.643

8.138

8.366

8.441

8.659

9.076

9.673

2,2%

2,3%

2,4%

2,3%

2,3%

2,2%

2,3%

2,6%

5.640

5.827

6.440

6.955

7.289

7.494

7.429

8.500

151

228.692 244.904 255.441 257.231 251.192 246.193 241.907 272.987 19.994 20.302 21.185 22.598 22.138 21.729 21.056 22.494 1.690 1.325 1.060 1.095 891 1.313 1.033 1.991

119 113 118

134

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2013–2016 (Stand 30. 9. 2020), öffentlicher Schuldenstand 2017–2020 (Stand 30. 9. 2021), BIP und Gemeindefinanzdaten 2013–2020.

Hohes öffentliches Defizit 2020 Die zweite wesentliche Maßzahl der öffentlichen Verschul­ dung ist das öffentliche Defizit – auch „Maastricht­Defizit“ genannt (gegebenenfalls auch ein Überschuss). Es berück­ sichtigt die Gemeindehaushalte ohne Gebührenbereiche zuzüglich dem öffentlichen Sektor zugeordnete Gemeinde­ verbände und gemeindeeigene Gesellschaften. In Abbildung 56 wird das öffentliche Defizit nach Gebietskörperschaften von 2009 bis 2020 gezeigt. Über den gesamten Betrachtungszeit­ raum wurde ein gesamtstaatliches öffentliches Defizit erwirtschaftet. 2009 und 2010 war das Defizit aufgrund der ungünstigen konjunkturel­ len Lage (Finanzkrise 2009) trotz strengerem Österreichischen Stabilitätspakt deutlich nega­ tiv. Wenngleich der Bund den größten Anteil am Defizit trug, wurde es von allen Gebiets­ körperschaften (mit Ausnahme der Sozialver­ sicherungsträger) gemeinsam verursacht.

Die Gemeinden erreichten in der Regel ausgeglichene Er­ gebnisse. 2019 und 2020 lag das Defizit bei ­0,1 Prozent des BIP. Die Länder wiesen im Zeitraum von 2013 bis 2019 – mit Ausnahme 2016 – ebenfalls ein ausge­ glichenes bis leicht positives Ergebnis auf. 2020 stieg auch hier die Verschuldung pandemiebe­ Die Pandemie führte dingt deutlich auf ­0,5 Prozent des BIP an.

auch zu einer Erhöhung der Gemeinde­ verschuldung.

Seit 2011 bestand bis 2018 insgesamt noch immer ein Defizit; das Maastricht­Ergebnis des Bundes ist dabei stärkeren Schwankungen unterworfen. Nach einer neuerli­ chen Verschlechterung im Jahr 2014 (aufgrund von Vermö­ genstransfers zur verstaatlichten Hypo Group Alpe Adria) erreichte das Defizit im Jahr 2015 für die gesamte staatliche Ebene mit ­1,2 Prozent des BIP einen besseren Wert.

54

2019 konnte erstmals ein deutlicher öffentlicher Überschuss von +0,4 Prozent des BIP erreicht werden. 2020 lag die Neuverschuldung bei ­7,5 Prozent. Dies ist in den Hilfs­ paketen zur Bewältigung der Pandemie begründet.

6.4 Resümee

Der Bereich der öffentlichen Verschuldung der Gemeinden konnte bis 2019 insgesamt als stabil bezeichnet werden. Im Verhältnis zum BIP zeigten sich stabile Verschuldungsstände und leichte Budgetüberschüsse. Damit wurden die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes bis 2019 weitgehend eingehalten. 2020 bringt einen deutlichen Einschnitt. Insbesondere auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene ist die Ver­ schuldung deutlich angestiegen. Doch auch die Gemeinden erhöhten den öffentlichen Schuldenstand um 7 Prozent.


Abbildung 55: Öffentlicher Schuldenstand der Landes­ und Gemeindeebene nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2020 7.000 6.000

in Euro pro Kopf

5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 Bgld

Ktn

Sbg

Landesebene

Stmk

T

Vbg

W

Gemeindeebene

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2020 (Stand 30. 9. 2021). Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte für die Gemeindeebene: öffentlicher Schuldenstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung im jeweiligen Bundesland.

Abbildung 56: Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates in Prozent des BIP, von 2009 bis 2020

2009 1,0%

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Defizit (-) / Überschuss (+) in Prozent des BIP

0,0%

-1,0%

-2,0%

-3,0%

-4,0%

-5,0% Bundesebene -6,0%

-7,0%

Landesebene (ohne Wien) Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2010) Wien (ab 2011) Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2011) Sozialversicherungsträger

-8,0%

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: öffentliches Defizit (Stand 30. 9. 2021) und BIP.

55


Länder-Gemeinde-Transfers

7. Länder-Gemeinde-Transfers Das Transferkarussell dreht sich weiter Die Transferauszahlungen der Gemeinden steigen weiter an. Der negative Transfersaldo ist 2020 erstmals seit vielen Jahren zurückgegangen: von 1,7 Mrd. Euro (inkl. BZ-Mittel) im Jahr 2019 auf 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2020 bzw. von 2,8 Mrd. Euro (ohne BZ-Mittel) im Jahr 2019 auf 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2020. Die Ursache liegt in den höheren Transferzahlungen der Länder an die Gemeinden zum Ausgleich der pandemiebedingten Mindereinnahmen der Gemeinden. Jedoch werden weiterhin ein Drittel bzw. rund 32 Prozent der Ertragsanteile der Gemeinden im sekundären und tertiären Finanzausgleich über Transfers wieder abgeschöpft. Der Anteil der Transferauszahlungen beträgt beispielsweise in Oberösterreich fast 29 Prozent der operativen Einzahlungen. Die Transfers gleichen die Finanzkraft auch zwischen den Gemeinde-Größenklassen an. Während die Finanzkraft nach dem primären Finanzausgleich zwischen 1.180 Euro pro Kopf (501 bis 2.500 EW) und 2.033 Euro pro Kopf (ab 50.001 EW) schwankt, liegt der Unterschied nach den Transfers nur mehr bei 264 Euro pro Kopf.

7.1 Transferbeziehungen im Überblick Komplexe Transferbeziehungen Die Transferverflechtungen zwischen Ländern und Gemeinden sind je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Die wichtigsten Umlagen (Landes-, Sozialhilfe- und

Krankenanstaltenumlage) sind in den einzelnen Bundesländern meist verschiedenartig geregelt (sowohl hinsichtlich Höhe als auch in Bezug auf die Berechnungsgrundlage). Weiters bestehen zahlreiche Förderungen (operative Einzahlungen aus Transfers, Bedarfszuweisungen und andere einmalige Kapitaltransfers), die ebenfalls unterschiedlich geregelt und gehandhabt werden.

Abbildung 57: Gemeindeertragsanteile und Transferbeziehungen zwischen Gemeinden und Ländern in Mio. Euro, 2020

Gemeindeertragsanteile

7.497 Mio. Euro

gemäß FAG (Oberverteilung)

Transfers an die Länder

1

2 6.539 Mio. Euro*

4

3.713 Mio. Euro

GemeindeBedarfszuweisungsmittel 959 Mio. Euro*

v.a. Sozialhilfe-, Krankenanstaltenund Landesumlage

Länder

Transfersaldo (inkl. BZ-Mittel): -1.536 Mio. Euro 2.177 Mio. Euro

Gemeinden

3

Transfers an Gemeinden (v.a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen und Landesförderungen)

Transfersaldo (ohne BZ-Mittel):

-2.495 Mio. Euro

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2020; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2020; Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. *Anmerkung: Die hier dargestellten, gemäß BMF berechneten Ertragsanteile nach Vorwegabzug der Gemeinde-Bedarfszuweisungen weichen von den verbuchten Werten der Anmerkung: * Die hier dargestellten, gemäß BMF berechneten Ertragsanteile nach Vorwegabzug der Gemeinde-Bedarfszuweisungen weichen von den verbuchten Werten der Gemeinden (siehe(siehe folgende Abbildungen) aufgrund von unterschiedlichen Abrechnungsperioden ab.ab. Gemeinden folgende Abbildungen) aufgrund von unterschiedlichen Abrechnungsperioden

56


Abbildung 58: Entwicklung der Einzahlungen und Auszahlungen von Transfers und der Ertragsanteile in Mio. Euro, 2009 bis 2020

10.000

200

8.000

180

in Mio. Euro

4.000

4.891

4.804

1.477

1.518

-2.416

-2.607

5.309

5.520

5.747

1.456

1.529

1.540

6.112

6.296

6.480

6.668

7.045

160 6.435 140

5.974

2.000

120 1.660

1.710

1.729

1.805

1.919

1.969

2.177

0

100 -2.738

-2.000

-2.767

-2.840

-3.032

-3.158

-3.307

-3.494

-3.570

-3.708

-3.713

-4.000

Index (2009 = 100)

6.000

80 60

-6.000

40 2009

2010

Transfereinzahlungen

2011

2012 Transferauszahlungen

2013

2014

2015

Ertragsanteile

2016

2017

2018

Index Nettotransfers

2019

2020 Index Ertragsanteile

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Das Transfersystem zwischen Ländern und Gemeinden • Insgesamt ergibt sich damit ein negativer Transfersaldo zeigt folgende Struktur bzw. Finanz- sowie Transferströme für die Gemeinden von -1.536 Mio. Euro (2019: -1.738 Mio. (Abbildung 57): Euro). Der Rückgang von 202 Mio. Euro gegenüber 2019 • Im Jahr 2020 lagen die Ertragsanteile der Gemeinden ist auf höhere Landesförderungen (+208 Mio. Euro) und gemäß Finanzausgleichsgesetz (ohne Wien) bei geringere Zahlungen an die Länder zurück7.497 Mio. Euro (2019: 8.022 Mio. Euro). zuführen (z. B. geringere Landesumlage um • Davon gingen 959 Mio. Euro (2019: 42 Mio. Euro). Im Burgenland 1.025 Mio. Euro) als Vorwegabzug (Gemeindebeträgt die Kranken­ Bei dieser Betrachtung müssen die GemeindeBedarfszuweisungsmittel) an die Länder (1), anstaltenumlage 6.539 Mio. Euro (2019: 6.997 Mio. Euro) Bedarfszuweisungsmittel gesondert berückgingen als Ertragsanteile direkt an die sichtigt werden. Diese werden im Rahmen 26 Euro pro Kopf, Gemeinden (2). eines Vorwegabzugs bei den Gemeinde-Ertragsin Niederösterreich • Die Gemeinden erhielten von den Ländern anteilen an die Länder zur Weitergabe an die 255 Euro pro Kopf. 2.177 Mio. Euro (2019: 1.970 Mio. Euro) an Gemeinden überwiesen und stellen eigentlich In der Steiermark Förderungen. Dies umfasst LandesförderunGemeindemittel dar, weshalb die Einzahlungen wird darauf gen, z. B. für Kinderbetreuung, aber auch die aus Transfers der Gemeinden im Ausmaß der verzichtet. Gemeinde-Bedarfszuweisungen – etwa für Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (1) in den Haushaltsausgleich sowie für InvestitionsHöhe von 959 Mio. Euro (2019: 1.025 Mio. förderungen (3). Euro) zu reduzieren sind. Somit beläuft sich • Gleichzeitig (4) gingen 3.713 Mio. Euro (2019: der negative Transfersaldo auf 2.495 Mio. Euro 3.708 Mio. Euro) an Transfers von den Gemeinden an die (2019: 2.764 Mio. Euro), das sind 33 Prozent der GemeindeLänder (in einzelnen Bundesländern auch an SozialhilfeverErtragsanteile. bände bzw. Landesfonds). Dies ist gegenüber 2019 ein nur moderater Anstieg (Krankenanstaltenumlage +4 Prozent Weiters muss berücksichtigt werden, dass die hier dargegegenüber 2019, Sozialhilfeumlage +3 Prozent, Landesumlage stellten Transferbeziehungen ausschließlich die Transfer-9 Prozent, weitere Transfers und Beiträge -17 Prozent). beziehungen zwischen Gemeinden und Ländern bzw. anderen

57


Länder-Gemeinde-Transfers

Abbildung 59: Auszahlungen und Einzahlungen von Transfers sowie Anteil an den operativen Einzahlungen nach EW­Klassen, 2020

1.200

40%

30%

in Euro pro Kopf

800

25%

600

20% 15%

400

10% 200

Anteil Transferein- bzw. -auszahlungen an den operativen Einzahlungen

35%

1.000

5% 0%

0 0 bis 500 EW

501 bis 1.000 EW

Transferauszahlungen

1.001 bis 2.500 EW

2.501 bis 5.000 EW

Transfereinzahlungen

5.001 bis 10.000 EW

10.001 bis 20.000 EW

Anteil Transfereinzahlungen an den operativen Einzahlungen

20.001 bis 50.000 EW

50.001 bis 500.000 EW

Anteil Transferauszahlungen an den operativen Einzahlungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

den Ländern zuordenbaren Einheiten36 umfassen. Steigende Belastung durch Transfers Bei den hier ausgewiesenen Transfers werden grundDer negative Transfersaldo38 zwischen Gemeinden und Ländern hat sich seit 2009 von 938 Mio. Euro auf 1.738 sätzlich die tatsächlich geflossenen Transferströme Mio. Euro (2019) erhöht und ist 2020 erstmals einberechnet. Zusätzlich wurde einbezogen, auf 1.536 Mio. Euro gesunken (Abbildung 58). dass einzelne Statutarstädte gleichzeitig auch Wichtiger Grund hierfür ist die unterschiedSozialhilfeverband sind und direkt für die liche Entwicklung von Transfereinzahlungen Ausgaben aufkommen (und daher keine bzw. Die Umlagen­ und -auszahlungen. eine betragsmäßig stark reduzierte Umlage belastung liegt im ausgewiesen wird). Diese Nettoausgaben Burgenland bei Die Transferauszahlungen stiegen von 2009 bis für Sozialhilfe wurden als fiktive Transfer317 Euro pro Kopf, 2020 um 54 Prozent bzw. 1.300 Mio. Euro an, zahlungen an das jeweilige Land als Träger in Oberösterreich bei die Transfereinnahmen zeigten hingegen mit ermittelt und in den folgenden Auswertungen 576 Euro pro Kopf. 47 Prozent bzw. 700 Mio. Euro eine geringe Dyberücksichtigt.37 Transfers von den Ländern an ausgegliederte Gesellschaften sind namik. Die starken Zuwächse bei den Transferexplizit nicht enthalten. ausgaben sind insbesondere auf die Steigerungen der Krankenanstaltenumlage (+502 Mio. Euro bzw. +63 Prozent) sowie der Sozialhilfeumlage (+653 Mio. Euro bzw. +60 Prozent) zurückzuführen.

36) Zum Beispiel wird die Sozialhilfeumlage in Oberösterreich und in der Steiermark als Transfer an die Sozialhilfeverbände (daher Gemeindeverbände) verbucht. Bei den Kranken­ anstalten wird die Umlage bundesweit nicht durchgängig als Transfer an die Länder verbucht. 37) Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten wurden 80,4 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW.

58

Aufgrund der hohen Dynamik bei den Transferauszahlungen interessiert auch ein Vergleich mit der Entwicklung der Ertragsanteile. Diese sind in den letzten elf Jahren um 30 Prozent gestiegen, was aus Gemeindesicht zu einer Steigerung des negativen Transfersaldos um 64 Prozent 38) Saldo sämtlicher Transfereinzahlungen und ­auszahlungen der Gemeinden.


800

35%

700

30%

in Euro pro Kopf

600

25%

500 20% 400 15% 300 10%

200

Anteil Transferein- bzw. -auszahlungen an den operativen Einzahlungen

Abbildung 60: Auszahlungen und Einzahlungen von Transfers sowie Anteil an den operativen Einzahlungen nach Bundesland, 2020

5%

100

0%

0 Bgld Transferauszahlungen

Ktn

Transfereinzahlungen

Sbg

Stmk

Anteil Transfereinzahlungen an den operativen Einzahlungen

T

Vbg

Anteil Transferauszahlungen an den operativen Einzahlungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

führte. Wurden 2009 nur 19 Prozent der Ertragsanteile als Nettotransfers an die Länder gezahlt, waren es 2020 bereits 24 Prozent.

7.2 Transfers nach Gemeindetypen Transferbelastung variiert deutlich Der Transfersaldo, als Differenz aus Transfereinzahlungen und -auszahlungen, unterscheidet sich nach EW-Klassen – u. a. aufgrund der Bemessung der Transferhöhen nach der Finanzkraft – sehr deutlich (Abbildung 59). Einen positiven Transfersaldo haben die Gemeinden bis 1.000 EW. Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2020 die Gemeinden ab 20.000 EW auf. 29 bis 38 Prozent der operativen Einzahlungen stammen bei den Gemeinden bis 1.000 EW aus Transfereinnahmen, bei den Städten über 20.000 EW liegt der Anteil bei rund 7 Prozent. Dies zeigt eine vergleichsweise hohe Abhängigkeit der kleineren Gemeinden von Transferzahlungen der Länder.

Auch nach Bundesland unterscheidet sich der Transfersaldo aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sehr deutlich (Abbildung 60). Den höchsten negativen Transfersaldo pro Kopf weisen im Jahr 2020 die Gemeinden der Bundesländer Oberösterreich und Kärnten auf, den geringsten Tirol und Vorarlberg. In den Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Steiermark und Burgenland weist die durchschnittliche Gemeinde einen Transferüberschuss auf. Der Transfersaldo pro Kopf schwankt zwischen -218 Euro pro Kopf in Oberösterreich und +247 Euro pro Kopf in Tirol. In den Bundesländern Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Steiermark und Burgenland weist die durchschnittliche Gemeinde einen Transferüberschuss auf. Der höchste Anteil der Transferauszahlungen an den operativen Einzahlungen ist mit 29 Prozent ebenfalls in Oberösterreich zu verzeichnen, die geringsten Anteile weist Salzburg mit 15 Prozent auf. Große Unterschiede zeigen sich auch bei den Anteilen der Transfereinzahlungen an den operativen Einzahlungen. Diese schwanken zwischen 14 Prozent in Niederösterreich und 31 Prozent in Tirol.

Bei den Transferausgaben liegt der Anteil an den operativen Einzahlungen bei den Gemeinden bis 1.000 EW bei 16 bis 20 Prozent. In Gemeinden ab 10.000 EW liegt der Anteil der Transferausgaben an den operativen Einnahmen bei über 20 Prozent.

59


Länder-Gemeinde-Transfers

Abbildung 61: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland und Umlagenart in Euro pro Kopf, 2020

0 -100

-161 -242 -321

in Euro pro Kopf

-200 -280

-248

-190

-260

-200 -300

-26 -49

-108

-255

-60

-218

-85 -400

-155

-217

-244 -71

-500

-61

-83

-52 -600 Bgld

Ktn

Sozialhilfeumlage

Sbg

Krankenanstaltenumlage

Stmk

T

Vbg

Landesumlage

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Tabelle 4: Umlagenbelastung der Gemeinden nach Bundesland in Euro pro Kopf, 2009 bis 2020 Umlagen Bundesländer

Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2009

2010

2016

2017

-163 -368 -252 -412 -288 -192 -287 -338 -288

-185 -380 -282 -439 -292 -215 -305 -368 -312

in Euro pro Kopf -256 -262 -419 -460 -372 -417 -498 -511 -365 -368 -276 -286 -415 -445 -554 -542 -392 -416

Index 2020 2018

2019

2020

-272 -483 -399 -528 -384 -297 -434 -530 -417

-275 -508 -405 -556 -406 -310 -462 -559 -434

-317 -537 -416 -576 -393 -308 -480 -560 -448

2009 2016 = 100 = 100 194 146 165 140 136 160 167 166 155

124 128 112 116 108 112 116 101 114

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

Umlagen als wichtigste Transferart Die unterschiedlich hohen Transferlasten der Gemeinden in den einzelnen Bundesländern sind die Folge der acht unterschiedlichen Transfersysteme. Sie differieren insbesondere hinsichtlich folgender Parameter: • Anzahl der Umlagen: Alle Bundesländer heben Krankenanstalten-, Sozialhilfe- und Landesumlage ein; davon ausgenommen sind Niederösterreich (keine Landesumlage) sowie die Steiermark (keine Krankenanstaltenumlage). • Höhe der Umlagen: Die Landesumlage schwankt

60

zwischen 0 und 7,66 Prozent der ungekürzten Ertragsanteile, der Anteil der Gemeinden an den KrankenanstaltenBetriebsabgängen zwischen 10 und 40 Prozent, der Anteil der Gemeinden an der Sozialhilfe zwischen 30 und 50 Prozent.39 • Unterschiedliche organisatorische Rahmenbedingungen: In Oberösterreich und der Steiermark sind Statutarstädte 39) Siehe Mitterer, Biwald u. Haindl: Länder­Gemeinde­Transfer­ verflechtungen; Status und Reformoptionen der Transfer­ beziehungen zwischen Ländern und Gemeinden. KDZ­Studie, Wien, 2016.


Abbildung 62: Indexentwicklung der Umlagen nach EW­Klasse, 2009 bis 2020

170 160 150

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW

Index = 2009

140

1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW

130

5.001 bis 10.000 EW 120

10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW

110

50.001 bis 500.000 EW

100 90 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

zugleich Sozialhilfeverband und zahlen keine Umlagen an sich selbst.40 • Umfang des Leistungsangebots im Bereich der Sozialhilfe und Krankenanstalten und damit verbunden höhere oder niedrigere Lasten.

Die Umlagen haben in den letzten elf Jahren zwischen 36 und 94 Prozent zugenommen (Tabelle 4 und Abbildung 62). In Oberösterreich und Kärnten war die Zunahme mit 40 bzw. 46 Prozent verhältnismäßig gering. Die höchsten Zuwächse weisen die burgenländischen und Tiroler Gemeinden mit 94 bzw. 67 Prozent auf. Im Burgenland ist die Umlagenbelastung Die Finanzkraft mit 317 Euro pro Kopf nur halb so hoch wie in Vorarlberg und Oberösterreich mit 560 bzw. ändert sich durch 576 Euro pro Kopf. Transfers massiv.

Damit zeigt die Umlagenhöhe für die Gemeinden eine große Bandbreite (Abbildung 61). Im Jahr 2020 zahlte die durchschnittliche oberösterreichische Gemeinde 576 Euro pro Kopf, die Vorarlberger Gemeinde 560 Euro pro Kopf Sie steigt bei kleinen sowie die Kärntner Gemeinde 537 Euro pro Die Umlagen haben nach Größenklassen in den Gemeinden um 18 Kopf. Im Gegensatz dazu war die Belastung letzten zehn Jahren zwischen 50 und 60 Probis 52 % und sinkt der durchschnittlichen burgenländischen zent zugenommen. Der Rückgang 2020 in bei Gemeinden über der EW-Klasse über 50.000 EW müsste noch sowie der steirischen Gemeinden mit rund 1.000 EW um bis 317 bzw. 308 Euro pro Kopf fast nur halb so näher betrachtet werden. zu 25 %. hoch. Während die Krankenanstaltenumlage im Burgenland 26 Euro pro Kopf betrug, lag 7.3 Verteilungswirkungen sie in Oberösterreich bei 244 Euro pro Kopf, des Transfersystems auf in Niederösterreich sogar bei 255 Euro pro Gemeindeebene Kopf. In der Steiermark wird gänzlich auf die Die Finanzkraftausstattung der Gemeinden im primären Einhebung einer Krankenanstaltenumlage verzichtet. In Finanzausgleich (Ertragsanteile und gemeindeeigene Niederösterreich gibt es keine Landesumlage, sodass die Steuern) wird durch den sekundären (Gemeinde-BedarfsUmlagenbelastung der niederösterreichischen Gemeinden zuweisungsmittel, Landesumlage) sowie den tertiären im Mittelfeld liegt. Finanzausgleich (Krankenanstalten- und Sozialhilfeumlage, Landesförderungen) massiv verändert (Abbildung 63).

40) Für die Berechnung der fiktiven Sozialhilfeumlage in den steirischen und oberösterreichischen Statutarstädten wurden 76 Prozent der Nettoausgaben im Sozialbereich (Gruppe 4 ohne AB 48 Wohnbauförderung) herangezogen. Dies entspricht dem Durchschnittswert der anderen Städte über 50.000 EW.

Die Finanzkraftausstattung aus dem primären Finanzausgleich (1) zeigt eine ähnliche Finanzkraft pro Kopf41 bei den 41) Ertragsanteile zuzüglich gemeindeeigener Abgaben.

61


Länder-Gemeinde-Transfers

Abbildung 63: Auswirkungen des Finanzausgleichs auf die Finanzkraft nach EW­Klassen in Euro pro Kopf, 2020

2.250 2.000 1.750

in Euro pro Kopf

1.500

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW

1.250

1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW

1.000

5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW

750

20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW

500 250 0 Finanzkraft (FK) 1

FK zzgl. operat. Transfereinzahlungen

FK zzgl. operat. Transfersaldo

2

3

FK zzgl. operat. 4 Transfersaldo und Kapitaltransfersaldo

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Gemeinden bis 5.000 EW, danach steigt die Finanzkraft kontinuierlich an. Das ist auf die höheren gemeindeeigenen Steuern sowie auf den abgestuften Bevölkerungsschlüssel ab 10.000 EW zurückzuführen. Die operativen Transfereinzahlungen (2) verbessern die Finanzkraft der Gemeinden bis 1.000 EW, da v. a. der laufende Haushaltsausgleich verstärkt kleinere Gemeinden stützt. Weitere operative Einzahlungen – etwa Personalkostenrückerstattungen im Kinderbetreuungsbereich – kommen allen Gemeinden zugute. Berücksichtigt man zusätzlich auch die operativen Transferauszahlungen (3), zeigen sich weitere Verschiebungen, da die Finanzkraft der primäre Verteilungsschlüssel zwischen den Gemeinden bei den drei Umlagen ist. Unter Berücksichtigung der Kapitaltransfers (4) (das sind einmalige Förderungen – etwa Investitionszuschüsse) verfügen die Gemeinden bis 1.000 EW über mehr Finanzmittel aus dem Finanzausgleich als die Gemeinden zwischen 1.001 und 50.000 EW. Während die Finanzkraftausstattung der Gemeinden mit 501 bis 1.000 EW von rund 1.200 Euro pro Kopf vor Transfers auf 1.400 Euro pro Kopf nach Transfers steigt, geht jene der Gemeinden zwischen 10.001 und 50.000 EW von 1.540 bzw. 1.710 Euro pro Kopf auf 1.200 bis 1.300 Euro pro Kopf zurück. Den größeren Gemeinden verbleiben somit weniger Mittel aus dem

62

Finanzausgleich zur Finanzierung der Kernaufgaben wie auch der zentralörtlichen Aufgaben.

7.4 Resümee Das Transfersystem kann in seiner Gesamtheit als komplex und intransparent bezeichnet werden und weist gleichzeitig eine hohe Wachstumsdynamik auf, auch wenn diese aufgrund der Pandemie für das Jahr 2020 in die andere Richtung gegangen ist. Dies führt dazu, dass der österreichweit einheitliche primäre Finanzausgleich (eigene Steuern und Ertragsanteile) über den sekundären und tertiären Finanzausgleich (Transfersystem zwischen den Ländern und Gemeinden) deutlich verändert wird. Durch die hohe Heterogenität der Länder-Gemeinde-Transferbeziehungen kommt es zu acht Bundesländer-Finanzausgleichen mit teils sehr unterschiedlichen Verteilungswirkungen zwischen den Gemeinden und verschiedenen Transferbelastungen der Gemeinden insgesamt. So ergeben sich unterschiedlich hohe Transfersalden nach Bundesländern, welche jedoch nicht auf verschiedene regionale Bedürfnisse auf der kommunalen Ebene zurückzuführen sind, sondern auf die unterschiedlichen Mitfinanzierungsbedarfe der Länder.


Bisherige Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen

8. Bisherige Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen 2020 deutliches Minus, 2021 wieder Erholung Das Jahr 2020 als erstes Pandemiejahr brachte für die Gemeinden deutliche Einschnitte bei wichtigen Einnahme­ quellen. Die Rechnungsabschlussdaten 2020 zeigen, dass neben dem Kommunalen Investitionsprogramm des Bundes vor allem auch Umschichtungen bei den Transfers der Länder sowie Sparmaßnahmen bei den Gemeinden erfolgten, um die Gemeinden zu stabilisieren. Für 2021 ist aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung von einer deutlichen Verbesse­ rung der finanziellen Lage der Gemeinden und wieder einem Ausgleich der Einnahmenrückgänge auszugehen.

8.1 Auswirkungen auf den operativen Bereich Einnahmenrückgänge konnten 2020 teils ausgeglichen werden, gute wirtschaftliche Entwicklung 2021 Für die Gemeinden zeigten sich 2020 aufgrund der CoronaPandemie insbesondere zwei Herausforderungen auf der Einnahmenseite (Abbildung 64): Einerseits kam es zu einem markanten Rückgang der Gemeinde­Ertragsanteile um 9 Prozent gegenüber 2019, andererseits reduzierte sich das

Kommunalsteueraufkommen um 5 Prozent. Die Einnahmen aus Gebühren und Leistungsentgelten, wo es auch zu Ausfällen und Aufschüben kam, konnten hingegen stabil gehal­ ten werden. Die genannten Einnahmenrückgänge konnten vor allem durch zwei Maßnahmen zum Teil aufgefangen werden. Zum einen erhöhten sich die Einzahlungen aus Transfers von Trägern des öffentlichen Rechts. Dies ist vorrangig auf Verschiebungen im Bereich der Gemeinde-Bedarfszuweisun­ gen weg von Investitionszuschüssen hin zu Transfers zum Haushaltsausgleich zurückzuführen. Dies wurde notwendig, da die Anzahl an Abgangsgemeinden 2020 markant anstieg. Ergänzend gab es in einzelnen Bundesländern auch zusätzliche Mittel aus Landesmitteln für die Gemeinden. 202142 fällt aufgrund der sehr guten wirtschaftlichen Ent­ wicklung – und den damit verbundenen Ertragsanteilen – 42) Prognoseparameter für 2021 siehe Prognose des KDZ zu Gemeindefinanzen vom Dezember 2021: kdz.eu/de/aktuelles/ blog/gemeindefinanzprognose-november-2021-erholung-dergemeindefinanzen-durch-laengst .

Abbildung 64: Operative Einzahlungen der Gemeinden ohne Wien, 2016 bis 2021

2019 auf 2020: -9%

in Mio. Euro

7.000

6.000

-5% -9% 0% 5.000

-212 -610 -10

19% 18% 4.000

333 249

4% 3.000 0%

185 6

2% 2.000

77

2%

39

2020: Starke Rückgänge bei Kommunalsteuer und Ertragsanteilen (-823 Mio. Euro) wurden teils aufgefangen durch Transfers (+333 Mio. Euro) und weiteren Einzahlungen (+249 Mio. Euro). Ergibt insgesamt -251 Mio. Euro. 2021: Erneut gute Ertragsanteilsentwicklung.

2019 auf 2020: 0%

2019 auf 2020: -5%

2019 auf 2020: +19% 2019 auf 2020: +18%

1.000

0 Eigene Abgaben (v.a. Kommunalsteuer, -823Grundsteuer)

-4% ########## -20% ##########

Ertragsanteile

2016

2017

Gebühren und Leistungsentgelte 2018

2019

2020

Transfers (primär von den Ländern)

weitere operative Einzahlungen

2021 Prognose

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2022; auf Basis: Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016 bis 2021.

63


Bisherige Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen

Abbildung 65: Operative Auszahlungen der Gemeinden ohne Wien, 2016 bis 2021

2020: Während Personalausgaben um 4% stiegen, wurde beim Sachaufwand gespart. Mit 2% moderater Anstieg der Transferausgaben. Ergibt insgesamt +308 Mio. Euro. 2021: Aufholeffekte bei Sachaufwand und Transfers.

7.000 2019 auf 2020: +0%

6.000

in Mio. Euro

5.000

2019 auf 2020: +4%

2019 auf 2020: +2%

4.000

3.000 2019 auf 2020: +2% 2.000

1.000

0 Personalaufwand

Sachaufwand (inkl. Instandhaltung) Transfers an Träger des öffentlichen weitere operative Auszahlungen Rechts (v.a. Umlagen) (weitere Transfers, Finanzaufwand) 2016

2017

2018

2019

2020

2021 Prognose

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2022; auf Basis: Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016 bis 2021.

deutlich besser aus. Auch wenn die Gemeindefinanzdaten für 2021 noch nicht vorliegen, ist bereits bekannt, dass der Rückgang der Ertragsanteile ausgeglichen werden konnte und das Minus bei den gemeindeeigenen Steuern in einem hohen Maß kompensiert wurde.

die Bereiche Soziales und Gesundheit enthalten. Für die Folgejahre ist hier jedoch – wegen der Pandemie – von deut­ lich höheren Steigerungsraten auszugehen. Für das Jahr 2021 wird angenommen, dass es insbesondere beim Sachaufwand und bei den Umlagen aufgrund von Nachholeffekten zu merkbar höheren Steigerungen kommt als 2020.

Moderate Entwicklungen der Auszahlungen Auch bei den Auszahlungen (Abbildung 65) zeigt sich, dass 2020 unmittelbar auf die veränderten Rahmenbedingun­ gen der Pandemie reagiert wurde. Mit 4 Prozent stiegen die 8.2 Auswirkungen auf die Personalausgaben ähnlich wie in den Vorjahren. Dies ist auch kommunale Investitionstätigkeit darin begründet, dass stabile Personalstände eine Bedingung Einbruch der Investitionen blieb aus für die Aufrechterhaltung der kommunalen Daseinsvorsorge Entgegen den Befürchtungen zu Beginn der und für die Bewältigung der Pandemie waren. Pandemie ist ein wesentlicher Rückgang der Auch ist zu betonen, dass Gemeinden von der Investitionen (Abbildung 66) im Jahr 2020 Möglichkeit von Kurzarbeit ausgeschlossen Aufgrund der guten ausgeblieben. Das Mitte 2020 aufgelegte waren. wirtschaftlichen Kommunale Investitionsprogramm hat hierzu Entwicklung 2021 einen wichtigen Beitrag geleistet. Aufgrund Hingegen kam es zu deutlichen Anpassungen konnten die Rückder Verschiebungen im Bereich der Gemeinde­ im Bereich des Sachaufwandes, wo es etwa zu gänge 2020 teilweise Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich einem Rückgang bei Instandhaltungsmaßnah­ men kam. Es stiegen jedoch etwa die Transfers wieder kompensiert wären hier zu wenig Mittel für Investitionszu­ schüsse vonseiten der Länder bereitgestanden. an Beteiligungen (welche von Corona-Hilfsmaß­ werden. Dies konnte nun durch Mittel des Kommunalen nahmen des Bundes in der Regel ausgenommen Investitionsprogramms ausgeglichen werden. sind) oder an private Haushalte und NGOs. Positiv zu werten ist ein nur geringer Anstieg Insgesamt standen den Gemeinden 2020 um rund 14 Proder Transferauszahlungen an Träger des öffentlichen Rechts zent mehr Mittel aus einmaligen Zuschüssen von Bund und um 2 Prozent. Hier sind im Wesentlichen die Umlagen für

64


Abbildung 66: Saldo der operativen Gebarung, freie Finanzspitze und Investitionen der Gemeinden ohne Wien, 2016 bis 2021

3.500

3.000

in Mio. Euro

2.500

2019 auf 2020: -4% (-145 Mio. Euro)

2020: Investitionseinbruch blieb trotz Rückgang im Saldo 1 aus. Kommunales Investitionsprogramm zeigte hier Wirkung. 2021: Investitionen noch nicht ausreichend einschätzbar. 2019 auf 2020: -28% (-559 Mio. Euro)

2.000

1.500 2019 auf 2020: -53% (-260 Mio. Euro)

1.000

500

0 Saldo 1 - operative Gebarung 2016

Freie Finanzspitze 2017

2018

2019

2020

Investitionen 2021 Prognose

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2022; auf Basis: Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2016 bis 2021.

Ländern zur Verfügung als noch 2019. Dies war auch notwen­ dig, da die Überschüsse aus der operativen Gebarung – und damit auch die freie Finanzspitze – markant zurückgegangen sind. Die freie Finanzspitze – d. h. der Saldo der operativen Gebarung abzüglich der Tilgungen – lag 2020 nur mehr bei 226 Mio. Euro. Dem stehen Investitionen in der Höhe von 3,1 Mrd. Euro gegenüber. Die Finanzierung der Investitionen basierte daher vorwiegend auf erhöhten Bundeszuschüssen, Rücklagenauflösungen und Darlehensaufnahmen. Die Ver­ schuldung der Gemeindehaushalte lag 2020 bei 12,9 Mrd. Euro, was ein Plus um 8 Prozent gegenüber 2019 bedeutet. 2021 kam es – insbesondere dank der wirt­ schaftlichen Lage – zu einer deutlichen Erho­ lung des Saldos der operativen Gebarung und der freien Finanzspitze. Der Einbruch der freien Finanzspitze im Jahr 2020 konnte 2021 wieder kompensiert werden. Wie sich die Investitionen 2021 entwickelten, kann noch nicht ausrei­ chend eingeschätzt werden, da die gesammelten Gemeindefinanzdaten 2021 noch fehlen.

Rahmen übersteigen. Eine besondere Herausforderung sind derzeit auch gestiegene Baupreise aufgrund von Schwierig­ keiten in den Lieferketten sowie generelle Lieferengpässe.

8.3 Bisherige Unterstützungspakete von Bund und Ländern

Unterstützungspakete des Bundes Seit Beginn der Pandemie wurden vom Bund mehrere Unter­ stützungspakete (Tabelle 5) geschnürt, um die Finanzierbarkeit der kommunalen Leistungen und insbesondere der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Mitte 2020 wurde vom Bund das Kommunale Investitions­ programm 2020 in der Höhe von 1 Mrd. Euro Unterstützungsbereitgestellt (50-prozentige Förderquote). pakete von Bund Die verbleibenden 50 Prozent sind teils durch und Ländern haben Länder- oder EU-Mittel, teils durch Eigenmit­ tel der Gemeinden zu decken. Wie auch beim wesentlich zur KIP 2017 ist der Förderbetrag pro Gemeinde Stabilisierung der gedeckelt. Die Deckelung nimmt dabei keinen Gemeindefinanzen Bezug auf unterschiedliche Aufgabenbedarfe.

beigetragen.

Das Kommunale Investitionsprogramm sollte jedoch auch 2021 stabilisierend wirken. Als Hemmfaktoren erweisen sich hingegen ver­ stärkt Probleme im Bausektor. So müssen etwa Projekte verschoben werden, wenn Ausschreibungen keine Ergebnisse bringen oder die Angebote den veranschlagten

Mit Jänner 2021 wurde ein zweites Gemeindepaket auf Bundesebene in der Höhe von 1,5 Mrd. Euro beschlossen. Dieses basiert zu zwei Dritteln auf (geplanten) Sonder-Vor­ schüssen auf die Ertragsanteile. Ergänzend bestand eine Aufstockung der Ertragsanteile um 400 Mio. Euro sowie

65


Bisherige Auswirkungen der Pandemie auf die Gemeindefinanzen

Tabelle 5: Unterstützungspakete des Bundes für Gemeinden Maßnahme Kommunales Investitionsprogramm 2020

Volumen 1 Mrd. Euro

Zeitraum Anmerkung 2020/2021 + Verlängerung bis 2022

2. Gemeindepaket – nicht rückzahlbarer Zuschuss

500 Mio. Euro

2021 400 Mio. Euro für alle Gemeinden, 100 Mio. Strukturfonds

2. Gemeindepaket – rückzahlbarer Zuschuss

1 Mrd. Euro bereitgestellt und nicht gebraucht, am Ende des Jahres 275 Mio. „zu viel“ ausbezahlt

2021 Im Nachhinein haben sich die bereitgestellten Mittel aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage als nicht notwendig erwiesen. Etwa die Hälfte der bereits ausbezahlten Mittel wurde noch 2021 einbehalten.

FAG-Verlängerung – Erhöhung Ertragsanteile

275 Mio. Euro

2022 Die im Jahr 2021 aus dem 2. Gemeindepaket „zu viel“ gezahlten Mittel werden nicht zurückgefordert.

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2022; auf Basis: Rechtsgrundlagen und Medieninformationen. Anmerkung: Anteil der Gemeinden an den 840 Mio. Euro, welche Ländern und Gemeinden gemeinsam bis 2025 abgegolten werden. Gemäß Medieninformation vom 19. 1. 2022.

eine Aufstockung des Strukturfonds um 100 Mio. Euro. Dank der erfreulichen Wirtschaftsentwicklung 2021 war der geplante rückzahlbare Sondervorschuss auf Ertragsanteile nicht notwendig. Schließlich wurde auch der im Jahr 2021 zu viel ausbezahlte Betrag im Zuge der FAG-Verlängerung erlassen. Zusätzlich wurden Mittel für die kommunale Impfkampagne zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Maßnahmen der Länder Zusätzlich haben auch die Länder verschiedene Pakete geschnürt. In beinahe allen Bundesländern wurde die Obergrenze von Kassenkrediten angehoben, teils gibt es auch erweiterte Darlehensmöglichkeiten bzw. Erleichte­ rungen. Häufig erfolgte auch eine Umschichtung bei den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln zugunsten der Liqui­ ditätsstärkung – und damit verbunden weniger Mittel für Investitionszuschüsse. Nur in einzelnen Bundesländern kam es zu einem (teilweisen) Ersatz der Ausfälle von Elternbei­ trägen. Bei rund der Hälfte der Bundesländer wurden auch zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt.43

43) gemeindebund.at/die-gemeindepakete-der-bundeslaender-imueberblick [Download 25. 1. 2021].

66


9. Besonderheiten bei der Interpretation aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens Mit 2020 wurde das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen auf eine neue Basis gestellt. Der vorliegende Stadtdialog berücksichtigt dies erstmals. Aufgrund der grundlegenden Änderungen erfolgt im Weiteren ein Überblick über die Neuerungen. Um die Vergleichbarkeit im Zeitverlauf sowie auch zwischen den Bundesländern zu gewährleisten, war es auch notwendig, mehrfach Anpassungen bzw. Bereinigungen durchzuführen. Im Folgenden werden methodische Hinweise ausgeführt, welche bei der Interpretation des vorliegenden Stadtdialogs zu berücksichtigen sind.

oder Darlehenstilgungen zur Verfügung stehen. Die investive Gebarung dient dazu, einen Überblick über die Investitionstätigkeit zu geben. Der Geldfluss aus der investiven Gebarung (Saldo 2) zeigt die Geldmittel, die im Finanzjahr investiert wurden, saldiert mit den dafür erhaltenen Kapitaltransfers oder Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagevermögen. In der Regel wird dieser Saldo negativ sein. Summiert man Saldo 1 und Saldo 2, erhält man den Nettofinanzierungssaldo (Saldo 3). Ist dieser positiv, konnten die Investitionen mit den operativen Überschüssen gedeckt werden. Es stehen darüber hinaus liquide Mittel für Darlehenstilgungen zur Verfügung. Ein negativer Saldo 3 bedeutet einen Finanzierungsbedarf. Dieser kann entweder durch eine Neuverschuldung oder durch eine Rücklagenverwendung gedeckt werden.

9.1 Neuerungen durch die VRV 2015

Mit der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 wurde der Übergang von einem kameralen Rechnungswesen zu einem integrierten Drei-KomponentenDer Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (Saldo 4) stellt Haushalt beschlossen. Im Finanzjahr 2020 mussten alle die Zahlungsströme im Rahmen von Tilgungen und DarleGemeinden erstmals einen Ergebnis-, Finanzierungs- und hensaufnahmen dar. Der Saldo 4 zeigt bei einem positiven Vermögenshaushalt erstellen. Diese Haushalte basieren auf Wert die Nettoneuverschuldung. Ist der Saldo negativ, einem adaptierten und erweiterten Gemeindewurde mehr getilgt als neue Darlehen aufgenomkontenplan (vormals Postenverzeichnis). Die men. Die Summe aus Saldo 3 und 4 ergibt den Unterscheidung in ordentlichen und außerSaldo 5 – Geldfluss aus der voranschlagswirkSeit 2020 stehen ordentlichen Haushalt ist nicht mehr gegeben samen Gebarung. mit der VRV 2015 und der Rechnungsquerschnitt rückt durch neue Auswertungs­ die VRV 2015 in den Hintergrund. Stattdessen Nach der Finanzierungstätigkeit wird im Rechwird der Ergebnis- und Finanzierungshausnungsabschluss noch die nicht voranschlagsmöglichkeiten zur halt ökonomisch nach Mittelverwendung- und wirksame Gebarung dargestellt (Saldo 6), die Verfügung. -aufbringungsgruppen (MVAG) gegliedert, sämtliche Durchläuferposten enthält. Am Ende wodurch gegenüber dem Querschnitt vertieergibt sich die Veränderung der liquiden Mittel fende Analysemöglichkeiten gegeben sind. (Saldo 7) im Finanzjahr. Werden alle Ein- und Auszahlungen im Finanzjahr berücksichtigt, Finanzierungshaushalt sind die liquiden Mittel der Gemeinde am Ende des Jahres Der Finanzierungshaushalt mit seinen Ein- und Auszahim Vergleich zum letzten Stichtag entweder gestiegen oder lungen entspricht einer Cashflow-Rechnung, welche dem gesunken. Diese Veränderung spiegelt sich im Vermögensbisherigen kameralen Haushalt ähnlich ist. Dies ermöglicht haushalt in der Position Liquide Mittel wider. in der Folge weiterhin Mehrjahresvergleiche. Der Finanzierungshaushalt unterteilt sich in mehrere Gebarungen: Die Analysemöglichkeiten sind dem bisherigen System ähnlich, da der Finanzierungshaushalt die Basis für die finanzDie operative Gebarung stellt die Ein- und Auszahlungen wirtschaftlichen Kennzahlen bildet. Zu beachten ist, dass bei der laufenden Verwaltungstätigkeit dar. Der Geldfluss aus der rückwirkenden und übergeleiteten Darstellung vor 2020 der operativen Gebarung (Saldo 1) zeigt den Überschuss nun die Ist-Werte herangezogen werden anstatt wie bisher oder den Fehlbetrag der liquiden Mittel durch die laufenden die Soll-Werte nach der VRV 1997. Tätigkeiten. Dazu zählen u. a. die Einzahlungen aus Ertragsanteilen, eigenen Abgaben sowie Transfers auf der einen Ergebnishaushalt Seite; und Auszahlungen für bspw. Personal, InstandhaltunDer Ergebnishaushalt zeigt die kommunalen Erträge und gen, Umlagen oder Zinsen auf der anderen. Der Überschuss Aufwendungen innerhalb eines Finanzjahres und entaus der operativen Gebarung ist eine wichtige Kennzahl und spricht der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtgibt darüber Auskunft, inwieweit Mittel für Investitionen schaft. Dadurch wird der periodengerechte Wertzuwachs

67


Besonderheiten bei der Interpretation aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens

(Ressourcenaufkommen) bzw. der Wertverzehr (Ressourcenverbrauch) dargestellt. Es dreht sich bei der Interpretation um die Frage, welche Ressourcen für die Leistungserbringung verzehrt oder geschaffen wurden.

mals den Eigen- und Fremdmitteln das gesamte Vermögen einer Gemeinde gegenüber. Dies erlaubt eine Beurteilung, wie das zu erhaltende Vermögen (insbesondere das Sachanlagevermögen) finanziert wurde. Anders als der Ergebnis- oder Finanzierungshaushalt ist der Vermögenshaushalt eine zeitpunktbezogene Darstellung. Er wird immer zum 31. 12. erstellt und ist nur auf Ebene des Gesamthaushalts dargestellt.

Erträge und Aufwendungen entstehen auch unabhängig von Zahlungsflüssen. Dazu zählen insbesondere die Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die Auflösung von Investitionszuschüssen oder die Dotierung und Auflösung von Rückstellungen, die bisher nicht in den Gemeindehaushalten berücksichtigt wurden. Der Saldo der Erträge und Aufwendungen ergibt das Nettoergebnis vor Rücklagen. Dieses sagt aus, ob die Erträge die Aufwendungen der Gemeinde, inklusive Erhaltung und Abschreibung des Anlagevermögens, decken konnten. Ein wesentlicher neuer Aspekt ist, dass die Rücklagenveränderung im Ergebnishaushalt verbucht und nicht im Finanzierungshaushalt dargestellt wird. Werden Haushaltsrücklagen zugeführt, wird das Nettoergebnis vermindert. Bei einer Entnahme von Haushaltsrücklagen führt das zu einer Verbesserung des Nettoergebnisses nach Rücklagen. Dieses fließt dann am Ende des Jahres über das kumulierte Nettoergebnis in das Nettovermögen ein und verändert das Eigenkapital der Gemeinde. Die Rücklagen, die im Ergebnishaushalt verbucht werden, sind buchhalterische Werte. Ob für diese Rücklagen Zahlungsmittel vorhanden sind, ist dem Vermögenshaushalt zu entnehmen.

Bezüglich Gliederung teilt sich der Vermögenshaushalt auf der Aktiv- und Passivseite nach den Fristigkeiten auf. Das langfristige Vermögen enthält u. a. das Sachanlagevermögen (z. B. Grundstücke und Infrastruktur, Gebäude und Bauten, Abwasser- und Wasserbauten) sowie Beteiligungen. Im kurzfristigen Vermögen sind vor allem Forderungen, Vorräte und liquide Mittel ausschlaggebend. Auf der Passivseite finden sich in den lang- und kurzfristigen Fremdmitteln u. a. Finanzschulden, Rückstellungen (v. a. Personalrückstellungen) und Lieferverbindlichkeiten. Der Sonderposten Investitionszuschüsse stellt die passivierten Kapitaltransfers dar, die in der Folge über die Nutzungsdauer des damit angeschafften Anlagevermögens aufgelöst werden.

Eine wesentliche Position ist das Nettovermögen, das dem Eigenkapital der Gemeinde entspricht. Hier fließt das kumulierte Nettoergebnis aus dem Ergebnishaushalt hinein. Der Stand der Haushaltsrücklagen sowie der Neubewertungsrücklage (relevant im Zuge der Beteiligungsbewertung) ist ebenfalls im Nettovermögen zu finden. Der Saldo der Eröffnungsbilanz ist bei Nun können erst­ mals auch Aussagen der erstmaligen Erstellung des Vermögenshaushalts als Differenzposten zwischen den zum Vermögen der Vermögenswerten und den Eigen- und FremdGemeinden getroffen mitteln entstanden. Dieser wird, sofern keine werden. Anpassungen der Eröffnungsbilanz innerhalb der 5-Jahres-Frist erfolgen, in dieser Höhe so fortgeschrieben.

Der Ergebnishaushalt bietet neue Analysemöglichkeiten. So ist nun näherungsweise die Kostendeckung (durch die Berücksichtigung von Abschreibungen) in einzelnen Unterabschnitten ersichtlich, beispielsweise in den Gebührenhaushalten. Anders als im Finanzierungshaushalt zeigt der Ergebnishaushalt die periodengerechte Verteilung der Erträge und Aufwendungen. Dadurch werden Sachverhalte immer dem Jahr zugeschrieben, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. Ein positives Nettoergebnis führt zu einer Erhöhung des Nettovermögens, ein negatives Nettoergebnis reduziert es. Somit hat das kumulierte Nettoergebnis über die Jahre einen Einfluss auf die Entwicklung des Nettovermögens. Da der Ergebnishaushalt im Jahr 2020 erstmals erstellt wurde, ist ein Mehrjahresvergleich erst in den kommenden Jahren möglich.

Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt stellt die Bilanz der Gemeinden dar. Zum Stichtag 1. 1. 2020 wurden sämtliche Vermögenswerte und Schulden erfasst und (erst-)bewertet. Somit steht erst-

68

Der Vermögenshaushalt dient vor allem als Informationsquelle, ob das Vermögen vermehrt aus Eigenoder Fremdmitteln finanziert wurde (Nettovermögensquote). Zudem ist eine Kategorisierung möglich, in welcher Art von Vermögen das Kapital gebunden ist. Auf einen Blick ist dadurch auch die Höhe der Rücklagen ersichtlich, die immer in Zusammenhang mit den entsprechenden Zahlungsmittelreserven auf der Aktivseite betrachtet werden müssen. Der Vermögenshaushalt auf Basis des Gemeindefinanzdatensatzes der Statistik Austria bietet keine so detaillierten Auswertungsmöglichkeiten wie der Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Insbesondere ist eine Zuteilung des Vermögens nach Unterabschnitten (Aufgabenbereichen) nicht möglich.


9.2 Bundeslandspezifische Besonderheiten

zugeführt und über die Nutzungsdauer als Rücklagenentnahme wieder reduziert werden. In Niederösterreich kann dieser Vorgang über die Rücklagen freiwillig erfolgen. In Tirol gibt es keine Passivierungspflicht über die Rücklagen.

Mit der VRV 2015 wurden den Bundesländern deutlich mehr Gestaltungsspielräume ermöglicht als mit der vorherigen Regelung. Dies führt dazu, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich eingeschränkt wird. Folgend werden die wichtigsten Unterschiede angeführt.

Rücklagengebarung In den Bundesländern Steiermark und Niederösterreich ist die Bildung von rein buchhalterischen, nicht finanzierungswirksamen Rücklagen möglich. Das ist beispielsweise die Rücklage aus dem Saldo der Eröffnungsbilanz (EB), die im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz aus 50 Prozent des Saldo EB bzw. des Nettovermögens gebildet werden konnte. Weitere Rücklagen sind die Rücklage Bedarfszuweisungsmittel sowie die Rücklage Haushaltspotenzial (nur NÖ).

Rückwirkende Erfassung von Investitionszuschüssen Die VRV 2015 schreibt vor, dass erhaltene Kapitaltransfers über den Sonderposten Investitionszuschüsse zu passivieren und über die Nutzungsdauer des damit angeschafften Anlageguts aufzulösen sind. Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz bestand die Vorgabe, die erhaltenen Kapitaltransfers ab der Verlautbarung der VRV im Durch diese Vorgaben sind die HaushaltsrückJahr 2015 auch tatsächlich zu passivieren. Eine lagen dieser Bundesländer auf der Passivseite weiter zurückliegende Erfassung wurde aus Die Vergleichbarkeit signifikant höher im Bundesländervergleich. verwaltungsökonomischen Gründen nicht vornach Bundeslän­ geschrieben. Die Bundesländer gaben dahinPersonalrückstellungen dern wird nun leider gehend unterschiedliche Empfehlungen an ihre Die VRV 2015 räumt ein Wahlrecht bei der durch länderspezi­ Gemeinden. In Oberösterreich und Kärnten Bildung von Pensionsrückstellungen ein. Diese fische Regeln wurden die Investitionszuschüsse soweit wie wurden in der Regel von größeren Gemeineingeschränkt. möglich in die Vergangenheit erfasst. Andere den und Städten ausgeübt. Damit steigen die Bundesländer orientierten sich an den VorgaFremdmittel überdurchschnittlich und entspreben der VRV oder passivierten generell wenig. chend geringer ist der Saldo der EröffnungsDiese Vorgehensweise wird in den nächsten bilanz und in der Folge das Nettovermögen. Jahren für Gemeinden in jenen Bundesländern, die mehr passiviert haben, einen stark positiven Auch sind die unterschiedlichen Bestimmungen bezüglich Effekt auf das Nettoergebnis haben. Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen in den Bundesländern zu beachten. Beispielsweise weisen die GemeinBehandlung der Kapitaltransfers aus Gemeindeden in der Steiermark keine Abfertigungsrückstellungen aus, Bedarfszuweisungsmitteln da die Verpflichtung landesweit ausgelagert ist. Somit sollte Ein weiterer Aspekt sind die unterschiedlichen Buchungsfür die Beurteilung der Fremdmittel inkl. Rückstellungen im praktiken der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel (BZBundesländervergleich auf diese Bestimmungen Rücksicht Mittel) zwischen den Bundesländern. Alle Bundesländer genommen werden. außer Tirol, Steiermark und Niederösterreich behandeln die Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln 9.3 Methodische Hinweise wie Investitionszuschüsse. Das bedeutet, dass diese einerÜberleitung der Vorjahreswerte in den seits über die investive Gebarung als Einzahlung den Saldo 2 Finanzierungshaushalt gemäß VRV 2015 verbessern. Andererseits werden die erhaltenen BedarfsUm einen Zeitreihenvergleich zu ermöglichen, wurden die zuweisungsmittel im Sonderposten passiviert und fließen Rechnungsabschlussdaten bis zum Jahr 2019 an die Logik verteilt über die Nutzungsdauer als Ertrag in den Ergebnisder VRV 2015 angepasst. Dies bedeutet, dass sich auch die haushalt ein. Vorjahreswerte gegenüber bisherigen Publikationen verändern können. Dabei ist insbesondere auf folgende Aspekte Die Bundesländer Tirol, Steiermark und Niederösterreich hinzuweisen: verbuchen die Bedarfszuweisungsmittel in voller Höhe im • Während bis 2019 im kameralen Haushalt die Soll-Werte Jahr der Auszahlung auf die Kontengruppe 871 (KapitalGrundlage der Analyse waren, sind für die VRV 2015 die transfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel). Somit Ist-Werte relevant. Für die vorliegende Analyse wurden nun fließt der Kapitaltransfer in die operative Gebarung des auch für die Vorjahre die Ist-Werte herangezogen. Ergebnis- als auch Finanzierungshaushalts ein, auch wenn • Zur Analyse der Einnahmen- und Ausgabenstruktur wures sich um einmalige Zuschüsse handelt. In der Steiermark de in bisherigen Analysen der Querschnitt des kameralen müssen die BZ-Mittel im Nettoergebnis einer Rücklage

69


Besonderheiten bei der Interpretation aufgrund der Umstellung des Rechnungswesens

Haushalts herangezogen. Mit der VRV 2015 erfolgt die Analyse auf Basis der Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (MVAGs). Diese Struktur ist zwar – zumindest für den Finanzierungshaushalt – weitgehend deckungsgleich, allerdings zeigen sich durchaus auch Unterschiede zum Querschnitt. Insbesondere ist nun auch eine tiefere Gliederung gegenüber dem Querschnitt möglich. • Der Investitionsbegriff nach MVAG unterscheidet sich gegenüber jenem des Querschnitts. So sind auch Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen inbegriffen (MVAG 341). Diese Auszahlungen wurden rückwirkend für die Jahre bis 2019 berücksichtigt, weshalb sich die Höhe der Investitionen insgesamt gegenüber den vorherigen Analysen unterscheidet. Auch sind ab 2020 neu geschaffene Konten in den MVAGs enthalten, welche daher rückwirkend nicht berücksichtigt werden konnten. Dies betrifft die Kontengruppen 060 bis 063 (im Bau befindliche Grundstücke, Gebäude, Anlagen etc.). Durchgeführte Bereinigung zur Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen Bundesländern Wie oben angeführt bestehen teils deutliche Bundeslandunterschiede bei der Anwendung der VRV 2015. Für die Analyse der operativen Gebarung des Finanzierungshaushalts sowie des Ergebnishaushalts führt dabei insbesondere die unterschiedliche Zuordnung der Gemeinde-Bedarfszuweisungen (siehe Ausführungen oben) zu deutlichen Verwerfungen zwischen den Bundesländern und schränkt Aussagen zum Saldo 1 (Finanzierungshaushalt) oder zum Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) ein. Um diesen Unterschied zu glätten, wurde daher für die Bundesländer Tirol, Steiermark und Niederösterreich die Kontengruppe 871 (Kapitaltransfers aus GemeindeBedarfszuweisungsmittel) im Finanzierungshaushalt aus der operativen Gebarung herausgerechnet und der investiven Gebarung wieder zugerechnet. Im Ergebnishaushalt wurde die Kontengruppe 871 aus den Erträgen – und somit in weiterer Folge aus dem Nettoergebnis – herausgelöst. Im Vermögenshaushalt erfolgte keine Korrektur des kumulierten Nettoergebnisses. Personalausgaben Im Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria stehen die Personaldaten für den Ergebnis- und Finanzierungs-

70

haushalt aus Datenschutzgründen für die einzelnen Gemeinden nur mehr in Summe zur Verfügung und nicht mehr nach Unterabschnitt und Kontengruppe. Der Personalaufwand bzw. die Personalauszahlungen werden im Gemeindefinanzdatensatz im Unterabschnitt 010 – Zentralamt auf der Kontengruppe 500 – Geldbezüge der Beamten der Verwaltung ausgewiesen. Werden nun Analysen nach einzelnen Aufgabenbereichen durchgeführt, führt dies zu insgesamt falschen Ergebnissen, da etwa bei einer Analyse des Kinderbetreuungsbereichs die Personalausgaben fehlen und damit eine Gesamtbeurteilung der Entwicklung der Auszahlungen in einzelnen Aufgabenbereichen nicht mehr möglich ist. Um diese massiven Lücken in den Auswertungen zu vermeiden, wird in diese Publikation eine Sonderauswertung der Statistik Austria zu den Personaldaten eingearbeitet. Damit stehen nun die Personalausgaben nach Gruppen aggregiert nach EW-Klassen und nach Bundesland zur Verfügung. Auf Basis dieses aggregierten Datensatzes ist es jedoch nicht mehr möglich, mittlere Pro-Kopf-Werte der Gemeinden zu berechnen. Mängel im Datensatz im ersten Umstellungsjahr Das Rechnungsjahr 2020 stellt das erste Jahr der Umstellung der VRV dar. Infolgedessen kann davon ausgegangen werden, dass vermehrt Fehler in der Verbuchung oder auch in der Übermittlung der finalen Daten an die Statistik Austria vorliegen. So musste etwa die Frist zur Übermittlung der Rechnungsabschlussdaten an die Statistik Austria gegenüber den Vorjahren deutlich nach hinten verschoben werden, da viele Gemeinden Schwierigkeiten bei der Erstellung des Rechnungsabschlusses hatten. Auch bei der Analyse haben sich Mängel im Datensatz gezeigt. So weisen neun Gemeinden abweichende Summen von Aktiva und Passiva im Vermögenshaushalt auf. Dies bedingt eine österreichweite Differenz von etwa 30 Mio. Euro. Die Differenz des kumulierten Nettoergebnisses zum Nettoergebnis nach Rücklagen im Ergebnishaushalt wird auch auf diese Unschärfe zurückgeführt. In der Substanzerhaltungsquote wurde eine Gemeinde in Vorarlberg herausgerechnet, da keine Abschreibungen im Datensatz vermerkt waren und diese die Darstellung stark verzerrt hätte.


Ausblick sowie Handlungserfordernisse und -optionen

10.­ Ausblick­sowie­Handlungserfordernisse­und­-optionen Hohe Unsicherheiten und weiterhin Reformbedarf Nach­den­beiden­letzten­pandemiebeeinflussten­Jahren­bleiben­auch­die­weiteren­Jahre­hinsichtlich­ihrer­Entwicklung­­unsicher.­ Der­Ukraine-Krieg­und­die­Inflation­werden­hier­eine­wichtige­Rolle­spielen.­Sollte­sich­die­Situation­nicht­weiter­­zuspitzen,­ könnten­die­nächsten­Jahre­dennoch­eine­Phase­der­Erholung­bringen.­Egal,­ob­sich­die­Situation­entspannt­oder­nicht:­Der­ ­Reformbedarf­im­Finanzausgleich­und­in­zentralen­Aufgabenbereichen­besteht­weiterhin.­Insbesondere­die­Zeit­bis­zum­ ­Auslaufen­der­nunmehr­verlängerten­Finanzausgleichsperiode­bis­Ende­2023­sollte­daher­genutzt­werden,­um­Reformen­ ­voranzubringen­und­die­Gemeindefinanzen­mittelfristig­abzusichern.­

10.1 Mögliche weitere Entwicklung der Gemeindefinanzen Weiterhin hohe Konjunktur-Unsicherheiten Während 2020 und 2021 durch die Pandemie geprägt waren, ist es 2022 der Ukraine-Krieg, welcher deutliche ­Unsicherheiten­für­die­Gemeindefinanzen­bringt.­Auch­ wenn die aktuellen Prognosen von WIFO und IHS positiv sind­und­auch­die­Inflation­dazu­beiträgt,­dass­verstärkt­ Steuergelder­in­die­öffentlichen­Kassen­fließen,­ist­die­ Entwicklung der nächsten Monate und Jahre nur schwer vorhersagbar.­Unter­anderem­auch­deshalb,­da­die­­Inflation­ massive Auswirkungen auf die Ausgaben im laufenden ­Betrieb­(z.­B.­Energie)­wie­auch­bei­den­Instandhaltungen­ und­Investitionen­(Baukostenindex)­haben­wird.­

bei­den­Ertragsanteilen­gegenüber­2021­kommen­wird.­Die­ aktuelle Prognose des BMF vom April 2022 liegt bei einem Plus­von­9,3­Prozent.­

Für das Jahr 2023 ist – basierend auch auf der oben beschriebenen Prognose des WIFO – von einer weniger starken Entwicklung­auszugehen.­Für­einen­weiteren,­­mittelfristigen­ Blick müssen noch andere Prognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute­abgewartet­werden.45­Gemäß­der­BMF-­ Prognose­zu­den­Ertragsanteilen­vom­April­2022­wird­für­ 2023­ein­Rückgang­gegenüber­2022­erwartet­(-1,2­Prozent).­ Danach­soll­es­wieder­zu­meist­kräftigen­­Steigerungen­ ­zwischen­5­und­8­Prozent­pro­Jahr­kommen.

Hohe Inflation bringt höhere Einnahmen, aber auch Ausgaben Der­Ukraine-Krieg­hat­zu­deutlich­höheren­ Energie- und Rohstoffpreisen geführt, was Der Ukraine-Krieg die­Verbraucherpreise­in­die­Höhe­treibt.­Das­ bringt hohe WIFO46­ging­im­März­2022­von­einer­VerändeUnsicherheiten rung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahr­von­5,8­Prozent­2022­sowie­3,2­Prozent­ für die weitere 2023­aus.­Im­März­2022­hat­die­Inflation­ Entwicklung. einen­Wert­von­6,8­Prozent­erreicht,­das­ist­ der­­höchste­Wert­seit­November­1981.47

Die­WIFO-Prognose­vom­März­202244 für die Jahre 2022 und 2023 geht von einer kräftigen Konjunktur aus, welche jedoch negativen Angebotsschocks aufgrund des Ukraine-Krieges gegenübersteht.­Für­die­Industrie­werden­ ­daher­keine­Wertschöpfungszuwächse­­erwartet.­ Etwa­die­Hälfte­des­2022­prognostizierten­ Wirtschaftswachstums­von­3,9­Prozent­wird­ auf eine Erholung des Bereiches Beherbergung und Gastronomie, bedingt durch Aufholeffekte,­zurückgeführt.­Für­2023­wird­ein­ Plus­von­2­­Prozent­angenommen.­Die­Entwicklung­auf­ dem­­Arbeitsmarkt­wird­weiterhin­günstig­gesehen.­Trotz­ Ukraine-Krieg wird daher insgesamt von einer positiven Wirtschaftsentwicklung­ausgegangen.­Das­WIFO­verweist­ jedoch­auf­­deutliche­Unsicher­heiten.­So­würde­­insbesondere­ ein­Gas-­und­Ölembargo­gegenüber­Russland­zu­einer­ ­Rezession­führen.­

Sollte sich die Konjunktur so positiv wie vorhergesagt entwickeln,­wird­sich­das­auch­auf­die­Gemeindefinanzen­ auswirken.­Für­das­Jahr­2022­kann­bereits­jetzt­davon­ ­ausgegangen­werden,­dass­es­zu­einem­deutlichen­Plus­ 44) WIFO: Negative Angebotsschocks treffen auf kräftige Konjunktur. Prognose für 2022 und 2023, März 2022.

Dies hat vielfältige Auswirkungen auf die Einnahmen­und­Ausgaben­der­Gemeinden.­Die­hohe­Inflation­ führt­zu­höheren­Steuereinnahmen­für­den­Staat,­wodurch­ auch die oben beschriebene, sehr starke Entwicklung der Ertragsanteile­2022­erklärt­werden­kann.­Vor­allem­bei­den­ Einnahmen­aus­der­Umsatzsteuer­zeigen­sich­hier­rasch­ Mehreinnahmen­auch­für­die­Gemeinden.­Die­Mehreinnahmen werden jedoch gedämpft durch entsprechende Entlastungspakete für die Bevölkerung, wie sie bereits mehrfach­auf­dem­Weg­sind.­

45) Aufgrund der hohen Unsicherheiten bei den Prognosen wird in diesem Jahr auf die Veröffentlichung der Gemeindefinanzprognose im Stadtdialog verzichtet. 46) Gemäß Prognose März 2022. 47) Statistik Austria: Pressemitteilung vom 21. 4. 2022.

71


Ausblick sowie Handlungserfordernisse und -optionen

Den Mehreinnahmen stehen jedoch auch Mehrausgaben gegenüber.­So­zieht­die­hohe­Inflation­auch­höhere­Gehälter­ der­öffentlich­Bediensteten­nach­sich.­Auch­die­Sachausgaben­–­allen­voran­die­Energiepreise­–­führen­zu­einem­ ­raschen­Anstieg­der­laufenden­Ausgaben.­Hinzu­kommen­ auch­Mehrausgaben­im­Sozialbereich,­wodurch­auch­mit­ einem­Anstieg­der­Umlagen­–­wenn­auch­meist­zeitverzögert­–­zu­rechnen­ist.­Eine­insgesamt­dennoch­positive­ Entwicklung­für­die­Gemeindehaushalte­ist­zu­erwarten,­ wenn­sich­die­inflationsbedingten­Mehreinnahmen­schneller­ entwickeln­als­die­Mehrausgaben.­

Im­Sozialbereich­ist­nach­wie­vor­eine­Pflegereform­ausständig,­womit­weiterhin­das­Finanzierungsproblem­ungelöst­und­daher­von­deutlichen­Steigerungen­auszugehen­ ist.­Darüber­hinaus­ist­mit­Mehrausgaben­in­der­Sozialhilfe­ aufgrund­der­Flüchtlinge­aus­der­Ukraine­zu­rechnen.­ Für­beide­Bereiche­–­Gesundheit­und­Soziales­–­gilt,­dass­ sich­hier­auch­die­Inflation­niederschlagen­wird,­insbesondere­auch­im­Bereich­der­Gehaltsentwicklungen.­Hinzu­kommen­gerade­im­Gesundheits-­und­Pflegebereich­ zu­nehmende­Personalengpässe,­auf­welche­auch­entsprechend­reagiert­werden­muss.­

Investitionen stehen vor mehreren Herausforderungen 10.2 Handlungserfordernisse Gemeinden­sind­ein­wichtiger­öffentlicher­Investor.­Die­ Stärkung der Resilienz im Finanzausgleich Herausforderungen der Gemeinden in den nächsten Jahren Der­Finanzausgleich­hat­bei­der­Pandemiebekämpfung­eine­ sind dabei vielfältig und reichen vom weiteren Ausbau von wichtige­Rolle­gespielt­und­die­Finanzierung­der­Aufgaben­ Kinderbetreuungseinrichtungen­und­Ganztagsschulen­bis­ von­Bund,­Ländern­und­Gemeinden­grundsätzlich­gewährhin­zu­verstärkten­Anpassungsmaßnahmen­zur­Bewältigung­ leistet.­Gleichzeitig­wurden­jedoch­strukturelle­Probleme­ der­Klimakrise.­Letzteres­betrifft­etwa­Präventionsmaßsichtbar, wie etwa die hohe Abhängigkeit vieler nahmen gegen Umweltkatastrophen, wie etwa ­Gemeinden­von­den­Transfers­der­Länder.­Nun­ den­Hoch­wasserschutz.­Hinzu­kommen­diverse­ wäre­es­Zeit,­die­­Pandemiebewältigung­im­FiAnpassungsmaß­nahmen,­um­Hitzeinseln­zu­ Die Zeit bis zu den nanzausgleich­zu­evaluieren­ vermeiden, wie etwa Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen­oder­Baumpflanzungen­in­ nächsten Finanzaus- und­einen­Reformprozess­in­Richtung­eines­ Ortszentren.­Auch­das­Thema­Energie­stellt­die­ gleichsverhandlungen stärker­­resilienten­Finanzausgleiches­aufzusetzen.­ Gemeinden­zunehmend­vor­durchaus­kosteninsollte genutzt tensive Herausforderungen, wie etwa die Umwerden. Die­Verlängerung­des­Finanzausgleichsgesetzes­ stellung­der­Heiz­systeme,­Gebäudesanierungen­ sollte­dabei­genutzt­werden,­um­Reformen­im­Fioder­die­­Schaffung­alternativer­Energieträger. nanzausgleich­bis­Ende­2023­vorzubereiten.­Um­ zukünftige­Krisen­besser­bewältigen­zu­können,­ Diesen Investitionsnotwendigkeiten stehen wird­eine­strukturierte­Evaluierung­des­Finanzausgleiches­ nun­mehrere­Hindernisse­gegenüber.­Die­Bauwirtschaft­ empfohlen, vor allem betreffend Wirksamkeit der Vorsorgewird­durch­Materialmangel­und­Lieferengpässe­gebremst.­ sowie­der­eingesetzten­Kriseninstrumente.­Dabei­sollte­der­ Dadurch­ergeben­sich­deutliche­Verzögerungen­und­starke­ Fokus­nicht­nur­auf­das­Finanzausgleichsgesetz,­sondern­ Preisanstiege,­etwa­für­Stahl.­Gleichzeitig­bleibt­die­Nachfraauch­auf­weitere­Finanzierungsver­flechtungen­zwischen­den­ ge­weiterhin­ungebrochen,­nicht­nur­in­Bezug­auf­die­öffentGebietskörperschaften­gelegt­werden.­Die­Notwendigkeit­ liche­Infrastruktur,­sondern­auch­im­privaten­Sektor.­Das­ einer­Evaluierung­der­eingesetzten­UnterstützungsleistunErgebnis ist, dass sich auf Ausschreibungen der Gemeinden gen­zur­Bewältigung­der­Corona-Pandemie­streicht­auch­der­ keine Bewerber melden oder die angebotenen Preise das Fiskalrat­in­seinen­jüngsten­Empfehlungen­hervor.­ geplante­Budget­deutlich­übersteigen.­

Umlagenentwicklung unklar Nach­wie­vor­schwierig­einzuschätzen­ist­die­weitere­Entwicklung­der­Umlagen.­Im­Bereich­der­Krankenanstalten­ erhielten­die­Länder­im­Zuge­der­Verlängerung­des­Finanzausgleichsgesetzes­Anfang­2022­zusätzliche­Finanzzuweisungen­zur­Abdeckung­der­Mehrausgaben­aufgrund­der­ Corona-Pandemie.­Eine­Verpflichtung,­diese­Mittel­anteilsmäßig­über­die­Umlagen­an­die­Gemeinden­weiterzugeben,­ besteht­jedoch­nicht.­Es­bleibt­also­abzuwarten,­wie­die­ Länder­hiermit­umgehen.­

72

In seinen Empfehlungen verweist der Fiskalrat48 weiters darauf hin, dass insbesondere Reformen bei gebietskörperschaftsübergreifenden­Aufgaben­–­dies­wären­etwa­Pflege,­ Bildung, Gesundheit, ÖPNRV – durch eine Reform des Finanzausgleiches­vorangetrieben­werden­sollten.­So­führt­ er­aus,­dass­Effizienzverlusten­und­Steuerungsproblemen­ durch­die­Erhöhung­der­Transparenz,­durch­die­Stärkung­ 48) Fiskalrat: Empfehlungen des Fiskalrates zur Budgetpolitik 2022, Dezember 2021. Auf diese Quelle wird auch in den folgenden Verweisen auf den Fiskalrat Bezug genommen.


der­Konnexität­(daher­die­Zusammenführung­von­Aufgaben-,­Ausgaben-­und­Einnahmenverantwortung)­sowie­ durch­Aufgabenentflechtungen­begegnet­werden­kann.­ Über­Finanzausgleichsreformen­wäre­dies­etwa­durch­ eine­verstärkte­Aufgabenorientierung­und­­durch­Transferentflechtungen,­aber­auch­durch­die­Stärkung­der­Abgabenautonomie­der­Länder­und­Gemeinden­möglich.­Dabei­ streicht er die Sicherstellung der kommunalen Investitionstätigkeit­­sowie­der­Daseinsvorsorge­besonders­hervor.­

Sicherstellung der Investitionsfähigkeit in klimafreundliche und soziale Infrastruktur Gemeinden stehen in den nächsten Jahren vor der Herausforderung,­verstärkt­in­Bildungs-­und­Klimainfrastruktur­zu­ investieren.­Im­Bildungsbereich­steht­weiterhin­der­Ausbau­ der­Kinderbetreuung­sowie­von­Ganztagsschulen­auf­dem­ Plan.­Hinzu­kommen­Investitionen­in­Klimaschutz­und­ -anpassung;­von­Hochwasserschutzmaßnahmen­über­öffentlichen­Verkehr­bis­hin­zum­Energie-­und­Wärmewandel.­

Resiliente Gemeindefinanzen durch Reformen Hinsichtlich­möglicher­Instrumente­zur­Stärkung­der­ ­Resilienz­der­Gemeindefinanzen­im­Finanzausgleich­zeigen­ sich­sehr­vielfältige­Ansätze.­Teils­handelt­es­sich­bereits­um­ „alte­Bekannte“,­da­der­derzeitige­Finanzausgleich­mehrfach­ zu­wenig­flexibel­auf­sich­verändernde­Rahmenbedingungen­ reagiert­und­die­finanziellen­Spielräume­der­Gemeinden­ zunehmend­eingeengt­werden­–­etwa­durch­eine­sinkende­ Bedeutung der Abgabenautonomie und steigende Abhängigkeiten­vom­Transfersystem.­

Auch gilt es, die 2020 unterlassenen Investitionen wieder aufzuholen,­da­sich­eine­zeitliche­Verzögerung­der­Investitionstätigkeit­negativ­auf­die­Qualität­der­öffentlichen­Leistungserbringung­auswirken­kann.­Ein­Investitionsrückstau­sollte­ daher­unbedingt­vermieden­werden.­Dass­die­kommunale­ Investitionstätigkeit der Gemeinden eine wichtige Bedeutung hat,­ist­im­Zuge­der­Pandemie­wieder­mehr­in­den­Vordergrund­gerückt.­So­weist­der­Fiskalrat­auf­die­Wichtigkeit­der­ kommunalen Investitionen insbesondere bei der Daseinsvorsorge­hin.­Auch­die­Arbeiterkammer49­bzw.­eine­Studie­des­ wiiw50 betonen, dass die Gemeinden auch die Möglichkeiten haben­müssen,­ihren­Investitions­bedarf­zu­decken.­

Um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden im Krisenfall sicherzustellen,­wären­daher­die­finanziellen­­Spielräume­ Reform des Österreichischen Stabilitätspaktes der­Gemeinden­mittelfristig­abzusichern,­etwa­durch­den­ Der Fiskalrat plädiert weiterhin dafür, die SteuerungsAbbau­von­Finanzierungsverflechtungen,­vor­allem­­zwischen­ relevanz­des­nationalen­Fiskalregelwerkes­–­daher­des­ Bundesländern und Gemeinden, sowie durch die Stärkung Österreichischen­Stabilitätspaktes­–­zu­ der Abgabenautonomie in Form einer Grunderhöhen.­Für­die­Gemeindeebene­sind­dabei­ steuerreform.­­Darüber­hinaus­braucht­es­aber­ insbesondere­zwei­Aspekte­von­besonderer­ auch einen Fokus auf Krisenpläne und -instruEs braucht mehr Bedeutung.­Das­aktuelle­Regelwerk­zeichnet­ mente,­welche­auch­mit­dem­Finanzausgleich­ Fokus auf die sich durch eine hohe Komplexität aus, wodurch verknüpft­sein­sollten.­Um­die­Robustheit­und­ Absicherung für Gemeinden die Anwendbarkeit in der Praxis Anpassungsfähigkeit­zu­steigern,­eignen­sich­ kommunaler in­vielen­Bereichen­unmöglich­ist.­Es­wäre­nun­ etwa­­gezielte­Förderprogramme,­um­die­kritiInvestitionen. wichtig,­die­Komplexität­insgesamt­zu­redusche­Infrastruktur­und­Daseinsvorsorge­aufzuzieren,­wodurch­auch­die­Praxisrelevanz­für­ bauen.­Dies­ist­insbesondere­im­Zusammenhang­ die­Gemeinden­erhöht­werden­könnte.­Dies­ mit der Bewältigung der Klimakrise von hoher bedeutet deutlich vereinfachte und daher in Bedeutung.­Gleichzeitig­sollten­sich­auch­die­ den­Gemeinden­umsetzbare­Regelungen. laufenden­Finanzierungsströme­im­Finanzausgleich an die sich verändernden Rahmenbedingungen Der­zweite­Aspekt­betrifft­die­Sicherung­der­Investitionsfähiganpassen, etwa in Form von stärker aufgabenorientierten keit­der­Gemeinden.­Die­bestehenden­Fiskalregeln­schränken­ (statt­­ressourcenausgleichenden)­Finanzmittelflüssen.­ die Investitionstätigkeit der öffentlichen Hand ein, weshalb auf europäischer Ebene verstärkt Ausnahmeregeln diskutiert Ein­wichtiger­Aspekt­zur­Absicherung­der­finanziellen­ werden.­So­könnten­im­Rahmen­einer­„goldenen“­Regel­ Spielräume­der­Gemeinden­sind­auch­­Reformen­in­zentralen­ Ausnahmen­für­Investitionen­im­Zusammenhang­mit­KlimaAufgabenbereichen des öffentlichen Sektors, worauf auch wandel­und­-anpassung­oder­auch­für­soziale­Infrastruktur­ der­Fiskalrat­in­seinen­Empfehlungen­verweist.­Dies­betrifft­ bestehen und etwa Investitionen in den öffentlichen Verkehr etwa­die­Steigerung­der­Effizienz­sowie­die­nachhaltige­ oder in die Bildungsinfrastruktur bei der Ausgabenbremse Bewältigung­der­Kostendynamik­sowie­die­Sicher­stellung­ oder­bei­der­Defizitberechnung­ausgenommen­werden.­ der­nachhaltigen­Finanzierung­in­demografieabhängigen­ Ausgabenbereichen.­Vor­allem­für­die­Gemeinden­sind­hier­ 49) Arbeiterkammer Wien: Budget 2022. Working Paper 229, das­Gesundheitswesen­sowie­der­Bereich­der­Langzeitpflege­ 2021. relevant,­wo­die­Gemeinden­eine­Kofinanzierungsleistung­zu­ 50) Heimberger: Österreichs Gemeinden im Kontext der tragen­haben. Covid-19-Krise, 2022.

73


Tabellen

11. Tabellen 11.1 Finanzkennzahlen Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen EinwohnerInnen-Klassen

2009

2010

2016

2018

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

Finanzkraft vor Transfers 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

1.043 910 911 981 1.078 1.226 1.390 1.678 963

1.027 906 913 984 1.081 1.232 1.381 1.685 964

in Euro pro Kopf 1.348 1.400 1.408 1.162 1.192 1.223 1.161 1.195 1.228 1.231 1.258 1.299 1.340 1.374 1.424 1.507 1.540 1.596 1.689 1.705 1.779 1.999 2.023 2.094 1.218 1.251 1.287

1.521 1.293 1.285 1.364 1.495 1.663 1.861 2.202 1.352

1.363 1.180 1.180 1.255 1.373 1.537 1.713 2.033 1.240

131 130 130 128 127 125 123 121 129

101 102 102 102 102 102 101 102 102

Finanzkraft nach Transfers 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

1.562 1.064 902 892 916 975 1.094 1.334 964

1.489 1.066 886 875 882 983 1.014 1.317 947

in Euro pro Kopf 1.897 2.056 2.013 1.267 1.320 1.403 1.092 1.115 1.166 1.062 1.066 1.113 1.062 1.086 1.149 1.173 1.180 1.242 1.251 1.271 1.343 1.554 1.560 1.619 1.156 1.186 1.237

2.163 1.474 1.213 1.175 1.204 1.287 1.417 1.707 1.297

2.072 1.395 1.126 1.078 1.097 1.193 1.282 1.604 1.207

133 131 125 121 120 122 117 120 125

109 110 103 102 103 102 103 103 104

Saldo 1 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

155 122 148 161 151 145 92 17 147

181 152 173 186 186 171 56 52 173

in Euro pro Kopf 289 358 269 289 270 291 297 299 288 301 291 272 166 178 210 223 278 295

299 313 321 334 329 327 230 185 321

388 237 300 317 326 330 174 234 301

297 226 230 257 221 233 182 80 238

191 185 155 160 146 160 198 466 162

103 84 85 87 77 80 110 38 85

Investitionen* 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

670 473 421 366 327 336 338 194 418

589 424 337 317 251 274 286 162 348

in Euro pro Kopf 797 909 1.006 525 583 651 434 485 507 382 425 471 326 401 429 376 375 422 279 325 368 238 198 252 442 496 536

1.171 659 552 535 458 455 366 287 583

1.044 670 529 489 425 445 264 283 554

156 142 126 134 130 132 78 146 133

131 128 122 128 130 118 95 119 125

Schulden 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

3.438 2.338 1.932 1.693 1.548 1.551 1.709 1.421 1.971

3.450 2.349 1.954 1.728 1.549 1.550 1.801 1.473 1.992

in Euro pro Kopf 3.090 3.118 3.008 2.050 2.013 2.019 1.747 1.725 1.735 1.558 1.545 1.563 1.353 1.356 1.355 1.419 1.446 1.482 1.688 1.649 1.608 1.459 1.418 1.641 1.776 1.760 1.765

3.276 2.045 1.751 1.609 1.386 1.499 1.628 1.632 1.804

3.660 2.161 1.848 1.711 1.508 1.633 1.690 1.841 1.922

106 92 96 101 97 105 99 130 97

118 105 106 110 111 115 100 126 108

2017

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: *) 2018: Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

74

Tabelle 6: Entwicklung ausgewählter Finanzkennzahlen nach EWKlasse, 2009 bis 2020


Mittelwerte ausgewählter Finanzkennzahlen 2009

2010

2016

2018

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

812 965 910 947 1.191 890 1.058 1.271 963

803 976 912 947 1.196 889 1.054 1.286 964

in Euro pro Kopf 1.019 1.009 1.058 1.184 1.191 1.232 1.156 1.209 1.225 1.191 1.198 1.275 1.509 1.449 1.526 1.103 1.175 1.185 1.356 1.427 1.427 1.700 1.726 1.795 1.218 1.251 1.287

1.118 1.284 1.279 1.341 1.608 1.251 1.505 1.899 1.352

1.006 1.186 1.172 1.236 1.452 1.141 1.404 1.711 1.240

124 123 129 131 122 128 133 135 129

99 100 101 104 96 103 103 101 102

Finanzkraft nach Transfers Burgenland 859 Kärnten 937 Niederösterreich 905 Oberösterreich 862 Salzburg 1.138 Steiermark 929 Tirol 1.139 Vorarlberg 1.397 Gemeinden gesamt 964

881 934 860 857 1.188 921 1.092 1.371 947

in Euro pro Kopf 1.053 1.084 1.111 1.106 1.107 1.133 1.035 1.082 1.115 1.062 1.004 1.117 1.367 1.333 1.429 1.068 1.129 1.175 1.444 1.561 1.561 1.723 1.826 1.887 1.156 1.186 1.237

1.184 1.214 1.184 1.117 1.583 1.224 1.605 2.081 1.297

1.017 1.064 1.072 1.018 1.497 1.165 1.651 1.883 1.207

118 114 118 118 132 125 145 135 125

97 96 104 96 109 109 114 109 104

Bundesländer Finanzkraft vor Transfers Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2017

Saldo 1 Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

212 -10 198 64 244 118 179 187 147

230 72 207 110 299 142 201 147 173

in Euro pro Kopf 304 298 119 92 319 352 216 215 460 365 220 284 317 353 326 374 278 295

304 126 358 357 436 229 306 414 321

315 97 313 305 409 237 318 469 301

137 94 231 249 428 205 284 323 238

65 116 387 176 174 159 173 162

45 79 73 115 93 93 90 99 85

Investitionen* Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

273 290 498 463 306 272 478 562 418

240 242 395 345 293 251 402 628 348

in Euro pro Kopf 320 359 335 349 433 477 427 474 427 479 289 346 681 761 719 849 442 496

334 333 542 433 500 411 899 958 536

350 342 624 445 525 512 888 1.120 583

331 407 587 424 515 519 814 938 554

121 140 118 92 168 191 170 167 133

103 122 136 99 121 179 120 130 125

Schulden Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

1.309 1.444 2.372 2.158 1.593 1.751 1.748 2.411 1.971

1.279 1.488 2.403 2.227 1.550 1.740 1.745 2.447 1.992

in Euro pro Kopf 1.048 1.027 1.020 1.410 1.406 1.391 2.169 2.140 2.132 1.795 1.765 1.714 1.335 1.271 1.232 1.565 1.536 1.580 1.595 1.628 1.713 2.855 2.918 3.015 1.776 1.760 1.765

1.017 1.355 2.183 1.687 1.198 1.671 1.802 3.243 1.804

1.107 1.450 2.233 1.702 1.237 1.953 1.930 3.828 1.922

85 100 94 79 78 112 110 159 97

106 103 103 95 93 125 121 134 108

Tabelle 7: Entwicklung ausgewählter Finanzkennzahlen nach Bundesland, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkung: *) 2018: Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

75


Tabellen

Tabelle 8: Ausgewählte Kennzahlen in Prozent, 2020

ausgewählte Kennzahlen in Prozent

Gliederung EW-Klassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

Quote Freie Finanzspitze (FSQ)

Nettoergebnisquote (NEQ)

Nettovermögensquote (NVQ)

-3,82 -1,73 0,72 3,44 2,62 3,39 1,53 -1,91 0,96

-11,50 -7,32 -4,66 -2,50 -1,87 -0,32 -0,39 -3,73 -4,54

85,52 84,72 83,34 82,31 81,14 79,35 71,35 40,48 82,88

-0,57 -1,46 -0,32 2,61 9,83 -1,14 1,68 0,31 0,96

-9,17 -4,37 -5,02 2,60 1,31 -9,57 -10,42 -1,32 -4,54

87,20 83,14 79,63 84,70 87,20 78,53 88,12 78,22 82,88

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

76


11.2 Ergebnishaushalt

MVAGCode

Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (1. Ebene)

211 212 213 21 221 222 223 224 22 SA0

SA00

Tabelle 9: Ergebnishaushalt im Überblick 16.270,0 in Mio. Euro, 2020 2020

Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit Erträge aus Transfers Finanzerträge Summe Erträge Personalaufwand Sachaufwand (ohne Transferaufwand) Transferaufwand (laufende Transfers und Kapitaltransfers) Finanzaufwand Summe Aufwendungen (0) Nettoergebnis (21 - 22) 230 Entnahmen von Haushaltsrücklagen 240 Zuweisung an Haushaltsrücklagen 23 Summe Haushaltsrücklagen Nettoergebnis nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen (SA 0 +/- SU23)

2.612,9 93,7 18.976,5 4.506,6 8.251,8 6.626,2 306,0 19.690,5 -714,0 888,2 856,3 31,9 -682,1

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

Erträge aus der Auflösung von Abschreibungen Investitionszuschüssen EW-Klassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

in Mio. Euro 28,90 130,20 651,14 583,62 354,51 227,84 115,79 168,14 2.260,14 in Mio. Euro 112,60 171,61 578,42 425,36 186,22 378,55 277,97 129,41 2.260,14

Tabelle 10: Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen in Mio. Euro, 2020

6,33 36,85 175,97 134,55 72,82 36,86 16,58 17,07 497,03 20,37 73,30 73,29 193,40 40,43 37,99 27,34 30,90 497,03

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

77


Tabellen

11.3 Finanzierungshaushalt

MVAG- Mittelverwendungs- und Code aufbringungsgruppen (1. und 2. Ebene) operative Gebarung 311 Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit 312 Einzahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) 313 Einzahlungen aus Finanzerträgen 31 Summe Einzahlungen operative Gebarung 321 Auszahlungen aus Personalaufwand 322 Auszahlungen aus Sachaufwand (ohne Transferaufwand) 323 Auszahlungen aus Transfers (ohne Kapitaltransfers) 324 Auszahlungen aus Finanzaufwand 32 Summe Auszahlungen operative Gebarung SA1 Saldo (1) Geldfluss aus der Operativen Gebarung (31 – 32) investive Gebarung 331 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 332 Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 333 Einzahlungen aus Kapitaltransfers 33 Summe Einzahlungen investive Gebarung 341 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 342 Auszahlungen von gewährten Darlehen sowie gewährten Vorschüssen 343 Auszahlungen aus Kapitaltransfers 34 Summe Auszahlungen investive Gebarung SA2 Saldo (2) Geldfluss aus der Investiven Gebarung (33 – 34) SA3 Saldo (3) Nettofinanzierungssaldo (Saldo 1+ Saldo 2) Finanzierungstätigkeit 351 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 353 Einzahlungen infolge eines Kapitaltausch bei derivativen Finanzinstrumenten mit Grundgeschäft 355 Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzinstrumenten 35 Summe Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 361 Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden 363 Auszahlungen infolge eines Kapitaltausch bei derivativen Finanzinstrumenten mit Grundgeschäft 365 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzinstrumenten 36 Summe Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit SA4 Saldo (4) Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit (35 – 36) SA5 Saldo (5) Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 3 + Saldo 4)

Finanzierungshaushalt 2010

2016

2017

2018

2019

2020

11.353 1.212 287 12.852 3.071 4.262 4.223 501 12.057 795

11.491 1.313 310 13.114 3.132 4.222 4.372 452 12.179 935

14.271 1.455 368 16.094 3.645 4.899 5.332 466 14.342 1.752

14.643 1.620 361 16.625 3.750 5.071 5.532 421 14.773 1.851

15.188 1.813 270 17.271 3.899 5.275 5.725 364 15.263 2.007

15.962 1.757 233 17.952 4.126 5.681 5.876 302 15.984 1.968

15.522 2.090 89 17.701 4.311 5.687 6.132 162 16.292 1.409

137 172 31 138 140 133 145 32 135 177

109 144 24 110 118 116 115 35 114 80

357 22

315 47

460 40

325 36

483 50

429 48

383 211

107 958

83 523

1.136 1.515 2.281 91

1.048 1.409 1.861 30

1.243 1.743 2.492 37

1.266 1.627 2.655 20

1.364 1.897 3.545 125

1.271 1.748 3.281 88

1.449 2.043 3.136 283

128 135 138 312

117 117 126 754

670 3.041 -1.526 -731

679 2.570 -1.160 -225

522 3.052 -1.309 443

560 3.235 -1.608 243

529 4.199 -2.303 -295

515 3.884 -2.136 -168

430 3.849 -1.806 -398

64 127 118 54

82 126 138 -90

1.103 0

1.098 0

1.158 0

1.075 0

1.692 0

1.765 0

1.684 0

153 -

145 -

47 1.150 876 0

29 1.127 944 0

47 1.205 1.264 0

37 1.111 1.237 0

14 1.706 1.125 0

51 1.816 1.481 0

28 1.713 1.182 0

60 149 135 -

60 142 94 -

11 886 263

14 958 169

7 1.271 -66

8 1.246 -134

6 1.131 576

47 1.528 288

12 1.195 518

116 135 197

177 94 -785

-468

-56

377

109

281

119

120

-26

32

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

78

Index 2020 2009 2016 = 100 = 100

2009

Tabelle 11: Finanzierungshaushalt im Überblick in Mio. Euro, 2009 bis 2020


Ausgewählte Einzahlungen

EinwohnerInnenKlassen

2009

2010

2016

2018

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

eigene Steuern 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

12 59 419 524 479 363 221 630 2.708

12 60 435 547 497 379 225 650 2.806

in Mio. Euro 15 16 16 74 77 81 542 567 596 668 697 737 610 639 669 450 470 496 275 284 296 784 778 820 3.418 3.526 3.712

17 88 625 775 703 513 307 860 3.889

15 81 592 735 661 480 285 828 3.677

127 136 141 140 138 132 129 131 136

105 108 109 110 108 107 104 106 108

Ertragsanteile 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

26 158 980 1.017 720 559 426 1.005 4.891

26 155 965 1.001 707 549 419 981 4.804

33 201 1.255 1.316 920 731 548 1.291 6.296

36 218 1.380 1.459 1.032 820 617 1.484 7.045

33 199 1.254 1.331 940 758 568 1.352 6.435

125 126 128 131 131 136 133 135 132

99 99 100 101 102 104 104 105 102

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftliche Tätigkeit 0 bis 500 EW 16 17 20 21 22 24 501 bis 1.000 EW 82 83 104 109 115 118 1.001 bis 2.500 EW 504 514 641 664 696 724 2.501 bis 5.000 EW 652 673 828 864 897 927 5.001 bis 10.000 EW 563 585 712 735 761 794 10.001 bis 20.000 EW 420 431 513 524 547 571 20.001 bis 50.000 EW 303 310 357 356 364 368 50.001 bis 500.000 EW 635 666 765 744 778 829 Gemeinden gesamt 3.175 3.278 3.940 4.018 4.181 4.354

25 122 740 955 815 570 368 731 4.326

153 150 147 147 145 136 121 115 136

122 118 115 115 114 111 103 96 110

operative Transfereinzahlungen 0 bis 500 EW 19 501 bis 1.000 EW 69 1.001 bis 2.500 EW 288 2.501 bis 5.000 EW 252 5.001 bis 10.000 EW 162 10.001 bis 20.000 EW 119 20.001 bis 50.000 EW 97 50.001 bis 500.000 EW 206 Gemeinden gesamt 1.212

21 80 319 272 168 129 94 229 1.313

23 83 335 309 191 159 117 238 1.455

25 94 390 332 208 166 124 281 1.620

30 107 438 368 234 182 137 316 1.813

27 98 414 364 229 175 121 331 1.757

28 117 475 427 274 191 134 445 2.090

145 169 165 169 169 161 139 215 172

123 140 142 138 143 120 115 187 144

Weitere operative Einzahlungen 0 bis 500 EW 8 501 bis 1.000 EW 31 1.001 bis 2.500 EW 142 2.501 bis 5.000 EW 162 5.001 bis 10.000 EW 208 10.001 bis 20.000 EW 107 20.001 bis 50.000 EW 85 50.001 bis 500.000 EW 124 Gemeinden gesamt 866

8 30 148 161 230 113 83 140 913

9 35 176 185 204 126 99 151 984

10 33 171 187 204 116 91 168 980

9 34 166 179 183 97 98 130 896

8 28 151 181 188 99 82 168 906

9 59 299 267 212 108 69 148 1.173

117 192 211 165 102 101 82 120 135

105 171 170 145 104 86 70 98 119

18 79 303 273 149 99 29 98 1.048

22 82 383 309 155 96 32 164 1.243

19 87 382 311 186 84 38 159 1.266

19 102 410 312 183 107 43 188 1.364

22 105 402 318 173 90 37 124 1.271

25 114 481 386 211 123 51 60 1.449

128 142 141 131 124 121 151 64 128

114 138 125 125 136 128 159 37 117

Kapitaltransferzahlungen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

19 80 342 295 170 101 34 94 1.136

2017

34 205 1.290 1.344 941 748 554 1.363 6.480

34 209 1.314 1.381 975 774 584 1.397 6.668

Tabelle 12: Entwicklung ausgewählter Einzahlungen nach EW-Klasse in Mio. Euro, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

79


Tabellen

Ausgewählte Einzahlungen 2009

2010

2016

2018

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

eigene Steuern Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

82 222 584 621 261 459 309 168 2.708

83 231 613 634 273 472 322 177 2.806

in Mio. Euro 105 106 109 258 261 268 751 781 827 790 802 858 314 324 336 576 598 632 397 417 434 226 237 248 3.418 3.526 3.712

115 276 869 906 356 661 450 257 3.889

106 272 793 866 328 631 446 235 3.677

128 122 136 139 126 137 144 140 136

101 105 106 110 104 109 112 104 108

Ertragsanteile Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

169 416 1.092 1.037 458 841 573 304 4.891

168 419 1.069 1.004 452 827 565 301 4.804

217 521 1.410 1.328 615 1.057 744 403 6.296

241 572 1.557 1.489 657 1.215 851 463 7.045

219 515 1.433 1.363 605 1.095 778 427 6.435

129 124 131 131 132 130 136 140 132

101 99 102 103 98 104 104 106 102

Gebühren, Einnahmen aus Leistungen, Besitz und wirtschaftliche Tätigkeit Burgenland 84 91 110 113 118 124 Kärnten 286 301 342 346 347 362 Niederösterreich 747 765 936 961 996 1.019 Oberösterreich 566 577 696 716 737 762 Salzburg 311 321 382 392 412 429 Steiermark 669 703 850 848 884 931 Tirol 321 328 393 407 438 473 Vorarlberg 192 193 231 237 248 255 Gemeinden gesamt 3.175 3.278 3.940 4.018 4.181 4.354

110 351 1.007 923 414 845 431 245 4.326

132 123 135 163 133 126 134 128 136

100 103 108 132 108 100 110 106 110

operative Transfereinzahlungen Burgenland 58 Kärnten 76 Niederösterreich 253 Oberösterreich 221 Salzburg 89 Steiermark 267 Tirol 147 Vorarlberg 102 Gemeinden gesamt 1.212

68 89 243 269 93 298 144 110 1.313

78 98 245 285 116 257 215 162 1.455

91 111 285 309 145 295 221 163 1.620

91 122 297 403 148 328 238 186 1.813

99 121 275 410 158 315 216 163 1.757

98 162 271 527 195 376 299 162 2.090

171 214 107 239 220 141 204 159 172

126 166 111 185 168 146 139 100 144

Weitere operative Einzahlungen Burgenland 13 Kärnten 55 Niederösterreich 207 Oberösterreich 207 Salzburg 126 Steiermark 153 Tirol 57 Vorarlberg 48 Gemeinden gesamt 866

9 63 201 227 138 153 77 44 913

8 56 219 307 99 128 101 66 984

6 57 230 310 100 127 94 54 980

8 65 227 213 94 130 98 63 896

8 63 219 270 97 143 62 44 906

10 53 608 206 81 137 49 28 1.173

77 97 294 100 64 89 86 58 135

134 95 278 67 83 107 48 42 119

21 95 193 267 92 184 134 62 1.048

17 103 203 354 90 229 183 64 1.243

22 107 223 313 88 243 200 69 1.266

20 102 280 295 79 295 212 80 1.364

20 109 270 274 79 248 200 71 1.271

30 99 384 299 76 234 250 76 1.449

177 93 166 98 95 126 172 123 128

180 96 189 85 84 103 136 118 117

Bundesländer

Kapitaltransferzahlungen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

17 107 232 306 80 187 145 62 1.136

2017

217 521 1.464 1.339 583 1.146 805 406 6.480

230 544 1.490 1.412 627 1.139 793 433 6.668

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020.

80

Tabelle 13: Entwicklung ausgewählter Einzahlungen nach Bundesland in Mio. Euro, 2009 bis 2020


Ausgewählte Auszahlungen EinwohnerInnen-Klassen

Index 2020

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

in Mio. Euro 18 19 100 104 574 595 700 731 621 639 480 496 404 407 749 758 3.645 3.750

20 108 623 759 668 519 421 780 3.899

21 116 665 808 709 549 443 814 4.126

22 120 694 848 743 583 394 907 4.311

155 150 148 149 144 145 111 137 140

123 119 121 121 120 121 97 121 118

38 164 859 935 797 560 390 932 4.674

44 182 1.006 1.082 870 654 492 1.034 5.365

45 189 1.040 1.131 897 677 478 1.033 5.492

49 202 1.073 1.160 914 666 494 1.082 5.639

49 214 1.122 1.235 963 701 522 1.176 5.982

49 235 1.243 1.286 1.000 679 438 918 5.849

125 139 140 132 123 117 108 103 123

112 129 124 119 115 104 89 89 109

24 125 777 848 656 510 386 1.047 4.372

27 151 952 1.047 818 623 456 1.258 5.332

27 158 996 1.081 845 640 469 1.315 5.532

30 163 1.020 1.104 863 656 484 1.404 5.725

29 165 1.043 1.146 896 666 480 1.450 5.876

28 168 1.064 1.158 904 664 501 1.645 6.132

127 141 142 142 143 139 141 156 145

105 111 112 111 110 107 110 131 115

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit** 0 bis 500 EW 23 19 501 bis 1.000 EW 110 98 1.001 bis 2.500 EW 631 499 2.501 bis 5.000 EW 562 491 5.001 bis 10.000 EW 364 278 10.001 bis 20.000 EW 254 203 20.001 bis 50.000 EW 159 131 50.001 bis 500.000 EW 179 140 Gemeinden gesamt 2.281 1.861

28 121 662 611 374 286 135 275 2.492

26 134 741 679 450 291 162 171 2.655

31 150 769 761 481 329 190 259 2.971

37 157 846 866 528 356 192 300 3.281

34 158 812 794 489 351 133 365 3.136

151 144 129 141 135 139 84 203 138

120 131 123 130 131 123 98 133 126

2009

2010

2016

Leistungen für Personal 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

14 80 470 568 517 403 356 663 3.071

15 83 481 582 528 410 361 672 3.132

Sachaufwand* 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

39 170 890 971 816 581 405 891 4.763

operative Transferauszahlungen 0 bis 500 EW 22 501 bis 1.000 EW 120 1.001 bis 2.500 EW 747 2.501 bis 5.000 EW 817 5.001 bis 10.000 EW 631 10.001 bis 20.000 EW 479 20.001 bis 50.000 EW 355 50.001 bis 500.000 EW 1.052 Gemeinden gesamt 4.223

2017

Tabelle 14: Entwicklung ausgewählter Auszahlungen nach EW-Klasse in Mio. Euro, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkungen: *) inkl. sonstige operative Auszahlungen; **) 2018: Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

81


Tabellen

Ausgewählte Auszahlungen Bundesländer

Index 2020

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

in Mio. Euro 138 143 297 296 763 777 727 745 423 432 585 598 416 451 296 307 3.645 3.750

154 303 812 765 448 625 467 325 3.899

162 316 863 806 473 657 498 351 4.126

168 324 897 885 495 721 526 296 4.311

155 115 137 142 146 138 166 131 140

121 109 118 122 117 123 127 100 118

153 359 1.042 912 407 1.058 427 317 4.674

174 391 1.197 1.089 432 1.182 514 385 5.365

185 405 1.234 1.100 449 1.212 521 388 5.492

190 422 1.264 1.065 458 1.272 561 408 5.639

202 442 1.363 1.137 500 1.374 562 403 5.982

194 411 1.602 1.286 445 1.066 518 327 5.849

120 114 145 142 106 100 121 102 123

111 105 134 118 103 90 101 85 109

87 402 900 1.091 373 722 526 272 4.372

122 490 1.080 1.286 452 831 685 386 5.332

120 510 1.160 1.321 461 879 716 364 5.532

121 526 1.159 1.374 477 927 743 397 5.725

126 549 1.178 1.456 501 957 741 369 5.876

135 580 1.222 1.444 485 1.140 741 384 6.132

167 145 144 137 130 161 144 157 145

111 118 113 112 107 137 108 99 115

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit** Burgenland 75 67 Kärnten 137 110 Niederösterreich 709 558 Oberösterreich 538 367 Salzburg 123 127 Steiermark 289 265 Tirol 234 205 Vorarlberg 177 161 Gemeinden gesamt 2.281 1.861

97 145 597 490 213 414 328 209 2.492

106 148 661 541 237 362 353 246 2.655

97 156 775 533 255 455 414 285 2.971

102 165 887 541 259 583 460 284 3.281

102 163 818 544 213 641 399 256 3.136

136 119 115 101 174 222 171 145 138

104 113 137 111 100 155 122 123 126

2009

2010

2016

Leistungen für Personal Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

108 282 653 625 338 523 317 226 3.071

113 278 666 640 342 534 325 234 3.132

Sachaufwand* Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

162 362 1.101 903 422 1.066 428 319 4.763

operative Transferauszahlungen Burgenland 81 Kärnten 399 Niederösterreich 848 Oberösterreich 1.055 Salzburg 373 Steiermark 706 Tirol 516 Vorarlberg 244 Gemeinden gesamt 4.223

2017

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 bis 2020. Anmerkungen: *) inkl. sonstige operative Auszahlungen; **) 2018: Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist..

82

Tabelle 15: Entwicklung ausgewählter Auszahlungen nach Bundesland in Mio. Euro, 2009 bis 2020


Auszahlungen für Personalaufwand Aufgabenbereiche

Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung Kultur Soziales Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Gemeinden gesamt

2009

2010

2016

810 108 779 136 136 47 198 17 741 99 3.071

819 112 814 138 140 47 201 16 745 99 3.132

931 123 1.030 157 159 100 220 16 797 112 3.645

2017 in Mio. Euro 957 127 1.080 157 163 100 225 16 810 115 3.750

2018

2019

2020

991 130 1.134 165 169 101 229 16 845 118 3.899

1.047 135 1.221 171 167 104 241 16 898 125 4.126

1.098 142 1.338 182 172 54 246 18 932 129 4.311

Index 2020 2009 2016 = 100 = 100 136 131 172 134 126 116 124 103 126 130 140

118 116 130 116 108 54 112 113 117 115 118

Tabelle 16: Entwicklung der Auszahlungen für Personalaufwand nach Aufgabenbereich, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

11.4 Operative Netto-Belastung nach Aufgabenbereichen gemäß Finanzierungshaushalt

Finanzwirtschaft

Dienstleistungen

Wirtschaftsförderung

Verkehr

Gesundheit

Soziales

Kultur

Bildung

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

EinwohnerInnenKlassen

Allgemeine Verwaltung

Netto-Belastung nach Aufgabenbereich

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

21 93 460 417 291 214 130 562 2.188

5 11 60 61 42 32 29 100 338

10 65 430 496 378 327 158 360 2.225

1 8 54 71 63 45 38 158 437

in Mio. Euro 4 5 36 36 276 247 359 268 311 223 237 175 173 139 527 245 1.924 1.338

6 24 148 158 105 76 43 168 729

3 6 41 31 34 18 12 20 167

-2 5 43 71 74 97 82 119 489

-63 -325 -1.931 -2.036 -1.525 -1.186 -823 -1.989 -9.878

0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

560 391 295 255 250 268 266 526 2.811

126 44 38 37 36 40 59 93 475

272 274 276 303 325 409 322 338 2.519

29 33 35 43 54 56 77 148 475

in Euro pro Kopf 117 130 150 150 177 159 220 163 268 192 296 219 353 283 494 230 2.075 1.526

151 101 95 97 91 95 88 158 875

88 27 26 19 29 23 25 19 256

-66 22 28 44 63 121 167 111 491

-1.692 -1.368 -1.240 -1.244 -1.312 -1.483 -1.675 -1.864 -11.878

Tabelle 17: Operative Netto-Belastung nach Aufgabenbereich nach EW-Klasse, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020.

83


Tabellen

11.5 Vermögenshaushalt

MVAG- Mittelverwendungs- und Code -aufbringungsgruppen (1. Ebene) AKTIVA 101 102 103 104 106 10 113 114 115 116 117 11 PASSIVA 121 122 123 124 125 12 131 13 141 142 143 14 151 152 153 154 15

2020 Endstand Vorjahr

Endstand Rechnungsjahr

in Mio. Euro

Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Aktive Finanzinstrumente/Langfristiges Finanzvermögen Beteiligungen Langfristige Forderungen Langfristiges Vermögen Kurzfristige Forderungen Vorräte Liquide Mittel Aktive Finanzinstrumente/Kurzfristiges Finanzvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung Summe Aufwendungen Summe Aktiva (10 + 11)

127,0 69.364,0 321,0 7.037,3 1.244,9 78.094,2 1.055,7 16,4 3.179,7 11,9 112,3 4.376,1 82.470,3

Saldo der Eröffnungsbilanz Kumuliertes Nettoergebnis Haushaltsrücklagen Neubewertungsrücklagen (Umbewertungskonto) Fremdwährungsumrechnungsrücklagen Nettovermögen (Ausgleichsposten) Investitionszuschüsse Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers) Langfristige Finanzschulden, netto Langfristige Verbindlichkeiten Langfristige Rückstellungen Langfristige Fremdmittel Kurzfristige Finanzschulden, netto Kurzfristige Verbindlichkeiten Kurzfristige Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzung Kurzfristige Fremdmittel Summe Passiva (12 + 13 + 14 + 15)

39.306,7 31,7 9.375,5 1.005,5 -30,6 49.688,8 11.567,9 11.567,9 12.066,2 273,9 7.531,1 19.871,2 78,0 814,1 413,3 156,1 1.461,5 82.589,4

Veränderung in Prozent

139,3 70.188,0 312,4 7.463,0 1.401,4 79.504,2 1.013,2 17,2 3.413,3 15,5 96,4 4.555,6 84.059,8

10% 1% -3% 6% 13% 2% -4% 5% 7% 30% -14% 4% 2% in Prozent

in Mio. Euro

39.498,9 -219,7 9.367,6 1.224,1 -32,3 49.838,7 12.175,4 12.175,4 12.623,0 281,7 7.561,4 20.466,1 251,9 877,3 383,7 36,6 1.549,6 84.029,8

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2020. Anmerkung: 9 Gemeinden weisen im Gemeindefinanzdatensatz der Statistik Austria abweichende Summen von Aktiva und Passiva auf. Dies bedingt eine österreichweite Differenz von etwa 30 Mio. Euro.

84

0% -793% 0% 22% 6% 0% 5% 5% 5% 3% 0% 3% 223% 8% -7% -77% 6% 2%

Tabelle 18: Vermögenshaushalt im Überblick in Mio. Euro, 2020


11.6 Investitionen Investitionen Gliederung

2009

2010

2016

EW-Klassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

23 110 631 562 364 254 159 179 2.281

19 98 499 491 278 203 131 140 1.861

28 121 662 611 374 286 135 275 2.492

Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

75 137 709 538 123 289 234 177 2.281

67 110 558 367 127 265 205 161 1.861

97 145 597 490 213 414 328 209 2.492

Aufgabenbereiche Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung Kultur Soziales Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen Finanzwirtschaft Gemeinden gesamt

59 107 340 51 27 9 518 34 1.030 105 2.281

51 88 285 39 26 5 412 33 881 41 1.861

110 161 486 63 30 13 643 32 915 38 2.492

2018*

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

31 150 769 761 481 329 190 259 2.971

37 157 846 866 528 356 192 300 3.281

34 158 812 794 489 351 133 365 3.136

151 144 129 141 135 139 84 203 138

120 131 123 130 131 123 98 133 126

106 148 661 541 237 362 353 246 2.655

97 156 775 533 255 455 414 285 2.971

102 165 887 541 259 583 460 284 3.281

102 163 818 544 213 641 399 256 3.136

136 119 115 101 174 222 171 145 138

104 113 137 111 100 155 122 123 126

117 163 583 61 34 16 624 29 992 37 2.655

143 166 633 78 32 15 707 40 1.120 37 2.971

150 176 695 86 29 17 757 43 1.285 45 3.281

135 180 673 75 22 16 655 43 1.166 172 3.136

227 168 198 147 82 190 126 127 113 163 138

122 111 138 119 74 128 102 135 127 449 126

2017 in Mio. Euro 26 134 741 679 450 291 162 171 2.655

Tabelle 19: Entwicklung der Investitionen nach EW-Klasse, Bundesland und Aufgabenbereich, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020. Anmerkung: * Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Aufgabenbereiche zusammengefasst Aufgabenbereiche Straßenbau, Breitband etc. Eigenbetriebe Dienstleistungen/Kernhaushalt (v.a. Ver-/Entsorgung)* Schulen Kinderbetreuung Weiteres Gemeinden gesamt

Investitionen 2009

2010

2016

412 625 227

396 573 210

643 566 296

77 166 354 1.861

76 138 348 1.740

240 152 595 2.492

2017 in Mio. Euro 624 610 333 319 187 581 2.655

Index 2020 2009 2016 = 100 = 100

2018*

2019

2020

707 678 391

757 750 466

655 711 392

159 114 172

102 125 133

366 170 658 2.971

372 221 716 3.281

378 220 780 3.136

493 133 221 169

158 145 131 126

Tabelle 20: Entwicklung der Investitionen nach Aufgabenbereich zusammengefasst, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020. Anmerkung: Dienstleistungen: Beinhaltet ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

85


Tabellen

Investitionen der Gemeinden 2018

2019

Index 2020 2009 2016 2020 = 100 = 100

2.551

2.877

2.698

156

126

703

768

877

822

102

125

851

970

940

729

662

72

78

3.651

3.968

4.259

4.482

4.182

121

115

288.044 295.897 357.608 369.362 385.424 397.519 379.321

132

106

2009

2010

2016

1.731

1.460

in Mio. Euro 2.142 2.295

Investitionen Eigenbetriebe

804

700

658

Öffentliche Investitionen ausgelagerter Einheiten

920

1.036

3.455

3.196

Öffentliche Investitionen Kernhaushalt*

Investitionen der Gemeinden gesamt BIP nominell

2017

Tabelle 21: Entwicklung der Gemeindeinvestitionen nach verschiedenen Betrachtungsebenen, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und öffentliche Finanzen 2009 bis 2020; Öffentliche Investitionen: Stand 30. 9. 2021. Anmerkung: * Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Kommunale und volkswirtschaftliche Investitionstätigkeit laut 2009

2010

288.044 65.603

295.897 66.896

9.706 5.374

9.613 5.352

10.644 6.046

11.479 6.314

1.575

1.606

1.461

2.651

2.497

in Prozent des BIP

0,92%

in Prozent der Bruttoinvestitionen gesamt

4,04%

Bruttoinlandsprodukt - BIP Gesamtwirtschaftliche Bruttoinvestitionen gemäß VGR Öffentliche Investitionen gesamt Öffentliche Investitionen Bundesebene gemäß ESVG 2010 1) Öffentliche Investitionen Länderebene gemäß ESVG 2010 (exkl. Wien) 1) Öffentliche Investitionen Gemeindeebene gemäß ESVG 2010 (inkl. Wien) 1)

in Prozent der öffentlichen Investitionen gesamt

Öffentliche Investitionen SV-Träger gemäß ESVG 2010 1)

2016

2017

Index 2020 2009 2016 = 100 = 100

2018

2019

2020

in Mio. Euro 357.608 369.362 385.424 86.743 91.744 99.141

397.519 100.984

379.321 98.249

132 150

106 113

11.816 6.550

12.361 6.808

12.656 7.368

130 137

119 122

1.718

1.563

1.787

1.768

112

121

2.993

3.265

3.491

3.606

3.360

127

112

0,84%

0,84%

0,88%

0,91%

0,91%

0,89%

3,73%

3,45%

3,56%

3,52%

3,57%

3,42%

27,31%

25,97%

28,12%

28,45%

29,55%

29,17%

26,55%

106

159

144

181

211

161

160

150

111

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Öffentliche Finanzen und Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 2009 bis 2020. Anmerkung: 1) Öffentliche Investitionen: Stand 30. 9. 2021

86

Tabelle 22: Entwicklung BIP, Bruttoinvestitionen gemäß VGR und öffentliche Investitionen gemäß ESVG 2010 in Mio. Euro, 2009 bis 2020


11.7 Verschuldung

Verschuldung und Haftungen

Index 2020

2009

2010

2016

2017

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

k.A.

6.484

8.366

in Mio. Euro 8.441

8.659

9.076

9.673

-

116

11.491

11.684

11.138

11.034

11.605

11.897

12.875

112

116

Schuldendienst

1.182

1.164

1.417

1.386

1.275

1.639

1.309

111

92

Haftungen

4.831

5.119

5.992

5.728

5.135

4.684

4.743

98

79

Öffentliche Verschuldung Verschuldung Gemeindehaushalte

Tabelle 23: Entwicklung Verschuldung und Haftungen in Mio. Euro, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und öffentliche Finanzen 2009 bis 2020; Verschuldung Staat nach Teilsektoren. Anmerkung: Öffentliche Verschuldung 2009: Keine Vergleichbarkeit vor 2010 gegeben, da die Ausweisung nur inkl. Wien möglich ist; 2009 bis 2014 gemäß Stand 22. 9. 2016; 2015 und 2016 gemäß Stand 21. 10. 2019; 2017 bis 2020 gemäß Stand 30. 9. 2021.

Verschuldung Gliederung

2009

2010

EW-Klassen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

113 570 2.942 2.658 1.704 1.181 829 1.494 11.491

Bundesländer Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

371 712 3.706 2.561 663 2.008 815 654 11.491

2016

2017

Index 2020 2020 2009 2016 = 100 = 100

2018

2019

113 572 2.971 2.715 1.710 1.186 880 1.539 11.684

in Mio. Euro 97 95 93 492 484 485 2.685 2.660 2.673 2.505 2.499 2.538 1.522 1.531 1.533 1.127 1.160 1.195 865 854 837 1.844 1.752 2.252 11.138 11.034 11.605

98 492 2.701 2.626 1.570 1.212 860 2.338 11.897

110 502 2.815 2.759 1.729 1.325 899 2.736 12.875

98 88 96 104 101 112 108 183 112

113 102 105 110 114 118 104 148 116

365 716 3.786 2.731 645 1.960 806 676 11.684

312 627 3.525 2.584 538 1.991 838 724 11.138

308 590 3.544 2.497 493 2.571 1.075 820 11.897

338 646 3.629 2.509 492 3.115 1.183 964 12.875

91 91 98 98 74 155 145 147 112

108 103 103 97 91 156 141 133 116

309 617 3.521 2.548 535 1.853 906 745 11.034

310 599 3.486 2.514 513 2.370 1.029 783 11.605

Tabelle 24: Entwicklung Verschuldung nach EW-Klasse, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

87


Tabellen

Öffentlicher Schuldenstand 2020 in Mio. Euro 22.494 1.161 3.458 9.112 1.844 1.160 4.700 635 424 8.500 9.673 254 328 2.238 2.284 343 2.575 878 773

Landesebene (ohne Wien) Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien Gemeindeebene (ohne Wien) Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg

in Euro pro Kopf 3.218 3.944 6.160 5.410 1.237 2.078 3.771 838 1.068 4.448 1.384 863 584 1.329 1.532 615 2.066 1.159 1.946

Tabelle 25: Öffentlicher Schuldenstand nach Bundesland und Gemeindeebene, 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: öffentlicher Schuldenstand 2020 (Stand 30. 9. 2021) Anmerkung zur Berechnung der Pro-Kopf-Werte für die Gemeindeebene: Öffentlicher Schuldenstand bezogen auf die Gesamtbevölkerung im jeweiligen Bundesland.

Öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates 2009

2010

-12.412

-9.822

Landesebene (ohne Wien)

-1.933

-2.538

389

Gemeindeebene (mit Wien) (bis 2011)

-1.283

-1.371

Wien (ab 2011)

-

Gemeindeebene (ohne Wien) (ab 2011)

Bundesebene

Sozialversicherungsträger

2016

2017

2019

2020

-513

1.777

-28.502

230

692

205

556

621

-2.044

106

-525

-

-

-

-

-

-

-

-

-159

-132

131

109

-623

-

391

-

-

138

-123

-5

-281

-253

- -183

202

553

275

472

485

197

-102

in Mio. Euro -4.120 -3.436

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Öffentliches Defizit (Stand 30. 9. 2021).

88

Index 2020 2009 2016 = 100 = 100

2018

-50

-37

Tabelle 26: Entwicklung öffentliches Defizit nach Teilsektoren des Staates, 2009 bis 2020


11.8 Transfers zwischen Ländern und Gemeinden

Transfers zwischen Ländern und Gemeinden EinwohnerInnen-Klassen

2009

2010

2016

Transfereinnahmen 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

26 105 435 366 227 118 69 132 1.477

26 114 440 373 214 134 65 153 1.518

31 117 509 422 231 147 83 187 1.729

Transferausgaben 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

11 71 463 507 407 310 208 440 2.416

12 77 497 546 435 324 239 475 2.607

16 97 631 693 552 413 297 609 3.307

Transfersaldo 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

15 34 -28 -141 -180 -191 -138 -308 -938

14 36 -57 -173 -221 -191 -175 -322 -1.090

16 21 -121 -271 -321 -266 -215 -422 -1.578

Index 2020

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

35 143 565 437 265 160 98 216 1.919

35 147 575 464 278 158 99 213 1.969

38 159 619 497 301 186 103 275 2.177

143 151 142 136 133 157 149 209 147

120 135 121 118 130 126 125 147 126

16 103 671 734 577 436 305 651 3.494

17 105 680 746 588 445 313 676 3.570

17 108 707 781 619 464 316 695 3.708

17 111 721 796 625 469 316 657 3.713

152 157 156 157 154 152 152 149 154

111 115 114 115 113 114 106 108 112

15 26 -141 -312 -334 -290 -213 -441 -1.689

18 38 -115 -309 -322 -285 -215 -460 -1.651

18 39 -132 -316 -342 -306 -217 -482 -1.738

21 47 -102 -299 -325 -283 -213 -382 -1.536

136 140 364 212 180 148 154 124 164

130 229 84 110 101 107 99 91 97

2017 in Mio. Euro 31 129 530 422 243 147 93 210 1.805

Tabelle 27: Entwicklung Transfers zwischen Ländern und Gemeinden nach EW-Klasse, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

89


Tabellen

Transfers zwischen Ländern und Gemeinden Bundesländer 2009

2010

2016

Transfereinnahmen Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

51 118 305 362 98 284 157 101 1.477

64 117 272 385 104 311 156 107 1.518

72 124 275 438 118 304 249 150 1.729

Transferausgaben Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

56 232 485 716 195 330 258 144 2.416

62 238 541 772 197 360 273 163 2.607

88 287 700 924 244 434 385 245 3.307

Transfersaldo Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

-5 -114 -180 -354 -97 -46 -100 -43 -938

2 -121 -269 -387 -93 -49 -117 -56 -1.090

-16 -163 -426 -486 -126 -131 -136 -94 -1.578

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

78 136 323 437 134 356 272 183 1.919

90 152 344 432 145 351 278 177 1.969

85 150 363 509 166 359 374 172 2.177

168 128 119 140 169 126 237 171 147

119 121 132 116 141 118 150 115 126

90 312 774 955 248 473 413 230 3.494

93 325 749 982 258 486 422 254 3.570

95 341 768 1.027 272 517 444 241 3.708

108 359 792 1.046 271 455 438 246 3.713

194 155 163 146 139 138 170 171 154

123 125 113 113 111 105 114 100 112

-10 -181 -457 -551 -113 -163 -146 -69 -1.689

-15 -189 -427 -545 -124 -131 -150 -71 -1.651

-5 -189 -424 -595 -127 -166 -167 -64 -1.738

-23 -209 -429 -537 -105 -96 -64 -74 -1.536

481 182 239 152 108 209 64 172 164

140 128 101 111 83 73 47 78 97

2017 in Mio. Euro 79 131 317 404 135 310 267 162 1.805

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2021 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

90

Index 2020

Tabelle 28: Entwicklung Transfers zwischen Ländern und Gemeinden nach Bundesland, 2009 bis 2020


Umlagen EinwohnerInnen-Klassen

2009

2010

2016

Sozialhilfeumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

5 31 216 237 185 133 99 191 1.096

5 35 239 262 206 148 108 214 1.217

6 42 292 320 252 180 134 277 1.504

Krankenanstaltenumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

4 27 163 166 125 108 72 131 797

5 29 174 177 133 104 92 141 857

6 38 230 234 179 145 116 165 1.114

Landesumlage 0 bis 500 EW 501 bis 1.000 EW 1.001 bis 2.500 EW 2.501 bis 5.000 EW 5.001 bis 10.000 EW 10.001 bis 20.000 EW 20.001 bis 50.000 EW 50.001 bis 500.000 EW Gemeinden gesamt

1 6 44 61 56 39 24 84 316

1 6 44 61 55 39 23 81 310

2 8 62 85 74 51 30 110 422

Index 2020 2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

7 46 314 343 268 196 145 323 1.642

7 47 325 359 281 204 145 329 1.698

7 50 345 380 297 216 149 304 1.749

160 162 160 160 161 162 151 159 160

114 119 118 119 118 120 111 110 116

7 41 248 251 189 154 117 173 1.180

6 41 247 252 191 154 117 188 1.197

7 42 259 266 201 161 123 193 1.252

7 44 268 278 210 168 127 198 1.299

159 160 164 167 167 156 178 150 163

114 115 116 119 117 116 109 120 117

2 8 62 85 75 53 31 113 430

2 9 64 89 77 55 32 116 442

2 9 68 94 83 58 34 121 469

2 8 62 87 75 53 31 109 427

137 137 141 142 136 135 128 129 135

100 99 101 103 101 103 102 99 101

2017 in Mio. Euro 7 45 312 340 265 194 145 317 1.626

Tabelle 29: Entwicklung Umlagenbelastung nach EW-Klasse, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

Umlagen

Index 2020

Bundesländer 2009

2010

2016

32 121 192 301 95 203 79 73 1.096

39 124 224 333 95 235 89 79 1.217

56 134 278 402 115 284 132 104 1.504

Krankenanstaltenumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

6 59 281 257 51 102 42 797

6 63 307 276 53 106 47 857

7 73 413 317 66 144 94 1.114

Landesumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

14 36 81 39 72 48 26 316

14 36 77 38 71 47 26 310

20 46 108 53 94 65 35 422

Sozialhilfeumlage Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Gemeinden gesamt

2018

2019

2009 2016 2020 = 100 = 100

62 160 297 420 124 329 142 106 1.642

63 166 303 422 132 350 154 109 1.698

78 175 315 434 134 338 164 111 1.749

244 144 164 144 141 166 209 153 160

138 131 113 108 117 119 125 107 116

7 83 450 332 69 157 82 1.180

7 85 443 353 68 158 83 1.197

7 90 456 377 70 163 88 1.252

8 92 468 396 74 168 92 1.299

137 156 167 154 145 165 220 163

112 127 113 125 112 117 99 117

19 46 110 51 101 68 35 430

20 48 114 55 100 68 38 442

21 50 121 58 106 73 40 469

19 45 111 53 95 66 37 427

134 125 138 137 132 138 145 135

93 97 103 100 101 102 107 101

2017 in Mio. Euro 60 157 314 418 118 313 136 109 1.626

Tabelle 30: Entwicklung Umlagenbelastung nach Bundesland, 2009 bis 2020

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2022 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2009 und 2020.

91


Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung ist Kompetenzzentrum und Wissensplattform für • Public Management Consulting • Öffentliche Finanzen und Föderalismus • Europäische Governance und Städtepolitik • Weiterbildung Das KDZ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, der seit 1969 dem öffentlichen Sektor angewandte Forschung, Beratung und Weiterbildung anbietet. Das Denken und Handeln der Organisation ist ganzheitlich und interdisziplinär. Die Sichtweise umfasst Städte und Gemeinden, Länder, Bund und die europäische Ebene. Geschäftsführer: Mag. Peter Biwald, Mag. Thomas Prorok www.kdz.or.at

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