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Vermögenshaushalt

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Ergebnishaushalt

Ergebnishaushalt

Abbildung 35: Nettovermögensquote nach EW-Klasse und Bundesland, 31. 12. 2021

Cash­hinterlegte Rücklagen, und das sind die Zahlungsmittelreserven, sind wesentlich, um in Krisenzeiten einen finanziellen Sicherheitspolster zu haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Großteil der Rücklagen zweckgebunden ist und nur für Investitionen in bestimmten Bereichen zur Verfügung steht (vor allem Kanal und Wasserversorgung). Somit stehen diese liquiden Mittel den Gemeinden nicht uneingeschränkt zur Verfügung.

4.4 Nettovermögensquote

Die Nettovermögensquote (NVQ) (Abbildung 35) zeigt, wie weit das Vermögen mit eigenen Mitteln finanziert werden kann. Dabei wird das Nettovermögen inklusive dem Sonderposten Investitionszuschüsse durch die Summe der Aktiva dividiert. Die Nettovermögensquote gibt somit Auskunft über die Kapitalstruktur einer Gemeinde. Je höher der Wert, umso geringer sind die Finanzschulden und damit die Belastung der Gemeinde durch Tilgungen und Zinsen.

Nettovermögensquote sinkt mit der EW-Klasse

Werden die EW­Klassen verglichen, weisen die Gemeinden bis 500 EW die höchste NVQ von 87 Prozent aus. Danach sinkt die Quote mit zunehmender Gemeindegröße ab. Einen größeren Rückgang gibt es bei Gemeinden mit über 50.000 EW. In dieser Klasse beträgt die Nettovermögensquote weniger als die Hälfte (42 Prozent) des Wertes der kleinsten Klasse. Dies könnte unter anderem auf die Tendenz größerer Städte zurückgeführt werden, vom Passivierungswahlrecht der Pensionsrückstellungen Gebrauch gemacht zu haben (siehe auch Kapitel 6.2).

Im Bundesländervergleich weisen die Vorarlberger Gemeinden mit 78 Prozent die geringste Quote auf, das Nachbarbundesland Tirol mit 89 Prozent den höchsten Wert. Vorarlberg ist auch das Bundesland mit dem höchsten

Schuldenstand, was sich negativ auf die Nettovermögensquote auswirkt.

4.5 Resümee

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung des bewerteten Vermögens mit den Eigen- und Fremdmitteln. In Summe kommen alle Gemeinden in Österreich auf ein Vermögen von 85,8 Mrd. Euro, das ist ein Zuwachs von 1,8 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr. Davon sind 76 Prozent in Grundstücken, Straßen, Gebäuden sowie Wasser­ und Abwasseranlagen gebunden. Das sind wesentliche Anlagen für die Sicherung der Daseinsvorsorge, die auch erhalten und finanziert werden müssen.

Umso positiver ist es zu sehen, dass ein Großteil davon, nämlich 74 Prozent des Gesamtvermögens, aus eigener Kraft sowie mit Zuschüssen finanziert werden konnte, das heißt über das Nettovermögen und Investitionszuschüsse. Das gesamte langfristige Vermögen ist auch mit langfristigem Kapital gedeckt.

Den Gemeinden stehen 4 Mrd. Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung, davon ist rund die Hälfte in Zahlungsmittelreserven gebunden, das sind mit Geldmitteln hinterlegte Rücklagen. Zahlungsmittelreserven sind daher ein zentraler Indikator, um die liquiden Reserven für die Finanzierung von Investitionen zu beurteilen. Im Zeitverlauf zeigte sich, dass diese im ersten Pandemiejahr 2020 auch verwendet wurden.

Die Kennzahl Nettovermögensquote sinkt mit steigender Bevölkerung. Insbesondere große Städte weisen niedrige Werte auf, dies vor allem aufgrund der höheren Fremdmittel durch die Passivierung von Pensionsrückstellungen. Aber auch hohe Schuldenstände reduzieren die Quote, wie es in Vorarlberger Gemeinden der Fall ist.

5. Investitionen und deren Finanzierung Deutliche Erholung der Investitionen nach Rückgang 2020

Die gesamten kommunalen Investitionen (inkl. Wien) erhöhten sich von 2020 auf 2021 um 10,7 Prozent auf 4,60 Mrd. Euro. Nach dem deutlichen Rückgang der Investitionen 2020 auf 4,15 Mrd. Euro übertrafen die Investitionen sogar das bisherige Rekordjahr 2019 mit 4,48 Mrd. Euro.

Im Folgenden werden die Investitionen der Gemeinden aus zwei Perspektiven betrachtet. Zuerst wird auf die Gemeindebudgets18 fokussiert. Hier finden sich sämtliche Investitionen, welche die Gemeinden direkt tätigen. Dies umfasst auch Infrastrukturen, etwa in den Gebührenbereichen wie Abwasserentsorgung oder Wasserversorgung. Bei dieser Betrachtung muss berücksichtigt werden, dass insbesondere in Städten Investitionen an ausgelagerte Gesellschaften übertragen wurden.

Zweitens werden die öffentlichen Investitionen der gesamten Gemeindeebene gemäß ESVG19 betrachtet. Hier sind wesentliche ausgelagerte Gesellschaften und teils auch Gemeindeverbände (etwa Schulgemeindeverbände) berücksichtigt, allerdings fehlen die Gebührenbereiche, da sie zu einem hohen Anteil kostendeckend sind und daher nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind. Hierunter fallen nicht unbeträchtliche Investitionen der zahlreichen Wasser­, Abwasser­ und Abfallverbände der Gemeinden.

18) Ab 2020: MVAG 341 gemäß VRV 2015. Bis 2019 übergeleitete Werte entsprechend der Struktur der VRV 2015. Gegenüber der früheren Auswertung gemäß VRV 1997 sind nun auch Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen enthalten.

19) ESVG = Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen. Dieses definiert den öffentlichen Sektor.

Ein vollständiges Bild zu den Gemeindeinvestitionen ist daher nicht möglich. Mit den zwei Perspektiven nähert man sich jedoch einem Gesamtbild an. Da die öffentlichen Investitionen der Stadt Wien auf Basis der verfügbaren Datenlage nicht gegenüber den Gemeinden ohne Wien abgrenzbar sind, erfolgen die nachfolgenden Betrachtungen teils inkl. und teils exkl. Wien.

5.1 Kommunale Investitionen im Überblick (inkl.

Wien)

Zählt man die Investitionskategorien20 zusammen, in welchen Daten verfügbar sind (Abbildung 36), kommt man auf ein Investitionsvolumen 2021 in der Höhe von 4,6 Mrd.

20) Summe aus Investitionen inkl. Wien im Kernhaushalt, von Eigenbetrieben und ausgelagerten Einheiten, die dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind. Exkl. Investitionen in ausgelagerten Einheiten, die nicht dem öffentlichen Sektor zugeordnet sind (z. B. Abwasserverbände).

Abbildung 36: Investitionen der Gemeinden nach Kategorie in Mio. Euro (inkl. Wien), 2012 bis 2020 zu 2019)

Öffentliche Investitionen Kernhaushalt* Investitionen Eigenbetriebe Öffentliche Investitionen ausgelagerte Einheiten

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2023 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten und Öffentliche Finanzen 2012 bis 2021, Investitionen Sektor Staat nach Teilsektoren (Stand: 31. 1. 2023).

* Öffentliche Investitionen Kernhaushalt 2018: Bereinigt um ein Rekommunalisierungsprojekt einer großen Stadt, welches als Reorganisationsmaßnahme zu werten ist.

Anmerkung: Werte bis 2019 wurden gegenüber den Stadtdialogen der Vorjahre an die aktuelle Investitionsdefinition der VRV 2015 angepasst.

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